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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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sich die Installation eines Handwaschbeckens in die Nähe der Küche, damit<br />

z.B. die Präsenzkraft, die mit den Lebensmitteln zu tun hat und danach einer<br />

Person helfen muss, immer die Möglichkeit hat, sich zwischendurch die<br />

Hände zu waschen und zu desinfizieren.<br />

Prinzip “Leben in der Öffentlichkeit“<br />

Da sich das KDA-Quartiershaus im Rahmen des Prinzips „Leben in der Öffentlichkeit“<br />

ins Quartier öffnen soll – beispielsweise durch einen Eingangsbereich<br />

direkt an einer belebten Strasse - erfährt das Baugesetzbuch (BauGB),<br />

als wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts besondere Bedeutung. Seine<br />

Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt und Struktur des besiedelten<br />

Raumes, da es die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente definiert,<br />

die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Die aktuelle Version des<br />

Baugesetzbuch (BauGB) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium<br />

der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/. Die weiteren<br />

Möglichkeiten der architektonische Umsetzung des Prinzips “Leben in der<br />

Öffentlichkeit“ hängen davon ab, ob Bebauungspläne vorliegen. Der Bebauungsplan<br />

einer Gemeinde legt z.B. fest, welche Nutzungen auf einer<br />

Fläche zulässig sind und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung.<br />

Bei der räumlichen Öffnung ins Quartier spielen die im Bebauungsplan vorgesehenen<br />

Abstandsflächen z.B. zur Straße, zum Nachbargrundstück eine<br />

Rolle. Liegen keine Bebauungspläne vor, so kann das tragende architektonische<br />

Element der Integration in die Umgebung - beispielsweise durch eine<br />

Orientierung an den Geschoßhöhen und der Architektur an das angrenzende<br />

Wohngebiet – in der Regel problemlos umgesetzt werden. Teilweise<br />

müssen hierzu Vorgaben in den „Landesheimgesetzen“ beachtet werden.<br />

So wird beispielsweise in der Durchführungsverordnung zum Wohn- und<br />

Teilhabegesetz in NRW (WTG) Folgendes gefordert: „Neubauten sollen an<br />

integrierten Wohnstandorten errichtet werden, damit den Bewohnern eine<br />

Teilnahme am Leben in der örtlichen Gemeinschaft möglich ist“ (§ 2 Abs. 1).<br />

Prinzip“ Leben in Privatheit“<br />

Für die Konzeption der Appartements sind die baulichen Anforderungen<br />

für das barrierefreie Wohnen für behinderte und ältere Menschen zu beachten,<br />

die seit September 2011 in der DIN-Norm DIN 18040 geregelt sind. Sie<br />

besteht aus Teil 1: öffentliche Gebäude und Teil 2: Wohnungen. Die jeweils<br />

aktuellsten Informationen Barrierefreiheit finden Sie bei: http://nullbarriere.de/din18040-2.htm.<br />

Um das Prinzip „Leben in Privatheit“ wie im Kapitel<br />

6 beschrieben umsetzen zu können sollte auch hier eine frühzeitige Abstimmung<br />

mit den Aufsichtsbehörden gesucht werden. Zu beachten sind ebenfalls<br />

die Mindestgrößen in den „Landesheimgesetzen“, so beispielsweise im<br />

Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (WTG): „Die Wohnfläche<br />

ohne Bad soll bei Einzelzimmern 14 qm und bei Doppelzimmer 24 qm<br />

nicht unterschreiten“ (§ 2 Abs. 4).

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