Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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sich die Installation eines Handwaschbeckens in die Nähe der Küche, damit<br />
z.B. die Präsenzkraft, die mit den Lebensmitteln zu tun hat und danach einer<br />
Person helfen muss, immer die Möglichkeit hat, sich zwischendurch die<br />
Hände zu waschen und zu desinfizieren.<br />
Prinzip “Leben in der Öffentlichkeit“<br />
Da sich das KDA-Quartiershaus im Rahmen des Prinzips „Leben in der Öffentlichkeit“<br />
ins Quartier öffnen soll – beispielsweise durch einen Eingangsbereich<br />
direkt an einer belebten Strasse - erfährt das Baugesetzbuch (BauGB),<br />
als wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts besondere Bedeutung. Seine<br />
Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt und Struktur des besiedelten<br />
Raumes, da es die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente definiert,<br />
die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Die aktuelle Version des<br />
Baugesetzbuch (BauGB) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium<br />
der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/. Die weiteren<br />
Möglichkeiten der architektonische Umsetzung des Prinzips “Leben in der<br />
Öffentlichkeit“ hängen davon ab, ob Bebauungspläne vorliegen. Der Bebauungsplan<br />
einer Gemeinde legt z.B. fest, welche Nutzungen auf einer<br />
Fläche zulässig sind und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung.<br />
Bei der räumlichen Öffnung ins Quartier spielen die im Bebauungsplan vorgesehenen<br />
Abstandsflächen z.B. zur Straße, zum Nachbargrundstück eine<br />
Rolle. Liegen keine Bebauungspläne vor, so kann das tragende architektonische<br />
Element der Integration in die Umgebung - beispielsweise durch eine<br />
Orientierung an den Geschoßhöhen und der Architektur an das angrenzende<br />
Wohngebiet – in der Regel problemlos umgesetzt werden. Teilweise<br />
müssen hierzu Vorgaben in den „Landesheimgesetzen“ beachtet werden.<br />
So wird beispielsweise in der Durchführungsverordnung zum Wohn- und<br />
Teilhabegesetz in NRW (WTG) Folgendes gefordert: „Neubauten sollen an<br />
integrierten Wohnstandorten errichtet werden, damit den Bewohnern eine<br />
Teilnahme am Leben in der örtlichen Gemeinschaft möglich ist“ (§ 2 Abs. 1).<br />
Prinzip“ Leben in Privatheit“<br />
Für die Konzeption der Appartements sind die baulichen Anforderungen<br />
für das barrierefreie Wohnen für behinderte und ältere Menschen zu beachten,<br />
die seit September 2011 in der DIN-Norm DIN 18040 geregelt sind. Sie<br />
besteht aus Teil 1: öffentliche Gebäude und Teil 2: Wohnungen. Die jeweils<br />
aktuellsten Informationen Barrierefreiheit finden Sie bei: http://nullbarriere.de/din18040-2.htm.<br />
Um das Prinzip „Leben in Privatheit“ wie im Kapitel<br />
6 beschrieben umsetzen zu können sollte auch hier eine frühzeitige Abstimmung<br />
mit den Aufsichtsbehörden gesucht werden. Zu beachten sind ebenfalls<br />
die Mindestgrößen in den „Landesheimgesetzen“, so beispielsweise im<br />
Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (WTG): „Die Wohnfläche<br />
ohne Bad soll bei Einzelzimmern 14 qm und bei Doppelzimmer 24 qm<br />
nicht unterschreiten“ (§ 2 Abs. 4).