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SBS-Organisationshandbuch · © HKM

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Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Handbuch für Verfahren und Organisation<br />

der selbstständigen beruflichen Schule


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Grußwort<br />

Grußwort<br />

das deutsche System der beruflichen Bildung gilt auch<br />

international als ein bewährtes und hochgeschätztes<br />

Erfolgsmodell. Dazu leisten Sie an Ihren beruflichen Schulen<br />

einen wesentlichen Beitrag.<br />

Um die Herausforderungen eines dynamischen und von<br />

zunehmender Differenzierung geprägten Aufgabenbereichs<br />

und Gesamtumfelds erfolgreich meistern zu können,<br />

benötigen gerade die beruflichen Schulen ein erhöhtes<br />

Maß an Selbstständigkeit und Flexibilität.<br />

Ihre Schule gehört zum innovativen Kreis der beruflichen<br />

Schulen, die sich für diese zunehmende Selbstständigkeit<br />

entschieden hat.<br />

Die Erweiterung Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten als selbstständige<br />

berufliche Schule ist damit verbunden, neue Verantwortungsbereiche<br />

in Schule zu übernehmen. Entscheidungen<br />

in organisatorischen, personellen und finanziellen<br />

Fragen können so vor Ort flexibler und an der spezifischen<br />

Situation Ihrer Schule orientiert getroffen werden.<br />

Aus dem Modellprojekt Selbstverantwortung Plus wissen wir, dass in solchen Veränderungsprozessen<br />

Transparenz und Handlungssicherheit für Sie als Schulleitungen besonders wichtig<br />

sind. Je mehr Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Schule vor Ort erhalten,<br />

umso wichtiger werden Informationen, Anregungen und Empfehlungen zu Strukturen und Abläufen<br />

schulischer Organisation.<br />

Das Hessische Kultusministerium freut sich daher sehr, im Rahmen des Transferprozesses zur<br />

selbstständigen beruflichen Schule erstmalig ein <strong>Organisationshandbuch</strong> für Schulen als Handreichung<br />

vorstellen zu können.<br />

Das vorliegende <strong>Organisationshandbuch</strong> für selbstständige berufliche Schulen bildet klar dargestellte<br />

Geschäftsabläufe ab und unterstützt damit eine effiziente Wahrnehmung neuer Aufgaben.<br />

In den Geschäftsprozessen sind die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen auf den unterschiedlichen<br />

Verwaltungsebenen beschrieben und abgegrenzt. So bietet Ihnen das <strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Verfahrenssicherheit bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in einer selbstständigen<br />

beruflichen Schule. Insbesondere vor dem Hintergrund von fraktalen Organisationsstrukturen<br />

und der Berücksichtigung des Prinzips „Partizipation und Delegation von Verantwortung“ richtet es<br />

sich auch als Orientierungshilfe an Ihre Kolleginnen und Kollegen.<br />

An diesem <strong>Organisationshandbuch</strong> für selbstständige berufliche Schulen hat ein breiter Personenkreis<br />

aus beruflichen Schulen, Staatlichen Schulämtern und dem Hessischen Kultusministerium<br />

mitgewirkt. Ihnen allen möchte ich auf diesem Wege herzlich für Ihre Arbeit und Ihr Engagement<br />

danken und wünsche Ihnen für die weitere Arbeit viel Erfolg und gutes Gelingen.<br />

Mit den besten Grüßen<br />

Dorothea Henzler<br />

Hessische Kultusministerin


Inhaltsverzeichnis<br />

Kapitel 1: Redaktionelle Informationen<br />

Impressum<br />

Mitwirkende und unterstützende Personen<br />

Kapitel 2: Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />

Kapitel 3: Einführung in das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

Kapitel 4: Personalbeschaffung<br />

Einführung in das Kapitel Personalbeschaffung<br />

Gesamtinhaltsverzeichnis<br />

Handreichung 1: Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten<br />

– Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)<br />

– Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen<br />

(LEZUV-AV)<br />

– Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Handreichung 2: Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong><br />

– Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

– Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong><br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />

Kapitel 5: Personaladministration<br />

Einführung in das Kapitel Personaladministration<br />

Handreichung 1: Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen<br />

Handreichung 2: Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />

Handreichung 3: Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />

Handreichung 4: Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />

Handreichung 5: Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />

Handreichung 6: Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Gesamtinhaltsverzeichnis<br />

Handreichung 7: Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />

Kapitel 6: Personalplanung und -entwicklung*<br />

Kapitel 7: Unterstützende Prozesse<br />

Einführung in das Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Handreichung 1: Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen<br />

– Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen<br />

– Stufenverfahren durchführen<br />

– Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen<br />

Handreichung 2: Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) durchführen<br />

Handreichung 3: Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />

Kapitel 8: Budgetmanagement<br />

Einführung in das Kapitel Budgetmanagement<br />

Handreichung 1: Kleines Schulbudget<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen<br />

– Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften<br />

o Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Pauschale Kostenübernahme beantragen, prüfen und bearbeiten<br />

– Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen<br />

– Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen<br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />

Kapitel 9: Regionale Kooperation und Weiterbildung*<br />

Kapitel 10: Schulische Organisation*<br />

Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />

Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen*<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Anhang D: Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />

Anhang D: Erläuterung der Grafiksymbole<br />

Gesamtinhaltsverzeichnis<br />

* Die Ausführungen zu diesen Kapiteln erfolgen in einer Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


Impressum<br />

Herausgeber<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

Luisenplatz 10<br />

65185 Wiesbaden<br />

Tel.: 0611 368-0<br />

Fax: 0611 368-2099<br />

E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de<br />

Verantwortlich<br />

Dieter Wolf (Leiter Abteilung III)<br />

Doris Braun-Grimmelbein (stellv. Leiterin Abteilung III, Projektleiterin)<br />

Redaktion<br />

Evelyn Benner, Doris Braun-Grimmelbein, Dr. Heike Gastl, Joachim Zeiger<br />

Titelgestaltung<br />

Muhr, Design+Werbung, Wiesbaden<br />

Druck<br />

Wolters Kluwer Deutschland<br />

Carl Link<br />

Adolf-Kolping-Str. 10<br />

96317 Kronach<br />

Redaktionelle Informationen<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie<br />

darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der<br />

Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie Wahlen zum<br />

Europaparlament. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />

der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.<br />

Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu<br />

einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der<br />

Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten<br />

unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangen<br />

ist. Den Parteien ist jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Mitwirkende und unterstützende Personen<br />

Redaktionelle Informationen<br />

(in alphabetischer Reihenfolge):<br />

Für die Erstellung dieses <strong>Organisationshandbuch</strong>es gilt der Dank den nachstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern aus den beruflichen Schulen, den staatlichen Schulämtern, der Hessischen Zentrale<br />

für Datenverarbeitung und dem Hessischen Kultusministerium, ohne deren Engagement dieses Handbuch<br />

nicht hätte realisiert werden können.<br />

Evelyn Benner<br />

Claudia Borowski<br />

Dr. Wolfgang Bott<br />

Doris Braun-Grimmelbein<br />

Rolf Buchborn-Klos<br />

Dr. Jochen Burggraf<br />

Klaus Denfeld<br />

Dirk Dittmar<br />

Bernhard Drude<br />

Jürgen Fachinger<br />

Gerhard Finke<br />

Sabine Fömmel<br />

Claudia Galetzka<br />

Dr. Heike Gastl<br />

Rainer Glanz<br />

Karl Greven<br />

Karsten Günder<br />

Wolfgang Heimer<br />

Sabine Henkel<br />

Gerhard Herget<br />

Dr. Kurt Herget<br />

Norbert Herlein<br />

Hans-Peter Hochstätter<br />

Karl Jung<br />

Manuela Kaiser<br />

Kurt Kiesel<br />

Manfred Klebe<br />

Doris Klinge<br />

Andreas Koch<br />

Heinrich Kößler<br />

Beate Kunadt<br />

Klaus Linke<br />

Ingrid Mangold<br />

Anke Maschler<br />

Martin Merhof<br />

Heinz Metternich<br />

Anja Mosný<br />

Alexandra Musial<br />

Petra Pedersen<br />

Maximilian Philipp<br />

Bianca Pladt<br />

Peter Querbach<br />

Dr. Ulla-Carina Reitz<br />

Heiner Roediger<br />

Karl Sautter<br />

Elvira Schade<br />

Peter Schäfer<br />

Stephan Schmitt<br />

Martina Schneider<br />

Claus-Dieter Schöler<br />

Ulf Schönberger<br />

Dino Schreiner<br />

Volker Schütz<br />

Gabriele Schwarz<br />

Nicole Späth<br />

Reinhold Stahler<br />

Carsten Vaupel<br />

Dieter Wolf<br />

Gerd Zboril<br />

Joachim Zeiger<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2


Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />

Die Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule (<strong>SBS</strong>)<br />

Die berufliche Schule als selbstständige berufliche Schule geht bei der Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags<br />

neue Wege und nutzt erweiterte Gestaltungsräume im Unterricht, in der Schulorganisation,<br />

in Personal- und Budgetfragen sowie in ihrer Kooperation in regionalen Bildungsnetzwerken.<br />

Basierend auf den Ergebnissen des Modellprojekts „Selbstverantwortung plus“, mit dem in Hessen Neuland<br />

betreten wurde, hat die selbstständige berufliche Schule die Möglichkeit, ihre erweiterte Selbstständigkeit in<br />

den zentralen Handlungsfeldern Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Organisationsentwicklung, Personalgewinnung<br />

und Personalentwicklung, Budget sowie Bildungsangebot und regionales Bildungsnetzwerk/<br />

HESSENCAMPUS zu entfalten, um auch weiterhin dem Anspruch an eine zukunftsfähige berufliche Bildung<br />

gerecht zu werden.<br />

Im Fokus der selbstständigen beruflichen Schule stehen die nachhaltige Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />

des Unterrichts. Durch mehr Selbstständigkeit entsteht mehr Gestaltungsspielraum für den Unterricht<br />

und die Unterrichtsorganisation. Dadurch haben Lehrkräfte verstärkt u.a. die Möglichkeit, als Lernbegleiter<br />

ihre Schülerinnen und Schüler zur Übernahme von Selbstverantwortung für den eigenen, lebensbegleitenden<br />

Lernprozess zu befähigen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau<br />

können durch organisatorische und unterrichtliche Maßnahmen individuell stärker gefördert werden. Wichtige<br />

Handlungsfelder sind hier das selbstorganisierte und selbstgesteuerte Lernen oder gezielte Fördermodule.<br />

Ein schulisches Qualitätsmanagementkonzept bietet der selbstständigen beruflichen Schule Hilfestellung zur<br />

Optimierung sowohl von im Unterricht wirksamen Prozessen als auch organisatorischen Abläufen. Damit<br />

dient es der Verstetigung interner Qualitätsprozesse. Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse<br />

sind besonders erfolgreich, wenn sie vor Ort in den Schulen von den dort Handelnden konzeptionell angelegt,<br />

durchgeführt, evaluiert und verantwortet werden.<br />

Die Führung der selbstständigen beruflichen Schule ist geprägt vom Prinzip Partizipation und Delegation von<br />

Verantwortung. Entscheidungen werden dort getroffen und verantwortet, wo sie sich auswirken. Es geht, so<br />

der Abteilungsleiter der beruflichen Abteilung im Hessischen Kultusministerium, Herr Dieter Wolf, um den<br />

Aufbau einer Kultur der verantwortungstragenden Partizipation. Eigene Schulverfassungen, die optional von<br />

den schulischen Gremien verabschiedet werden können, bieten die Möglichkeit, die Effektivität von Entscheidungsprozessen<br />

unter Beibehaltung demokratischer Strukturen zu erhöhen.<br />

Für das erfolgreiche Wirken einer selbstständigen beruflichen Schule sind die vielfältigen Kompetenzen der<br />

Lehrerinnen und Lehrer von substanzieller Bedeutung. Die selbstständige berufliche Schule beeinflusst<br />

durch aktive Personalentwicklung und eigene Personalauswahl in entscheidender Weise ihre Unterrichtsqualität.<br />

So reagiert sie flexibel auf aktuelle und künftige Anforderungen an ihre Personalsituation. Die Entscheidungen<br />

z.B. über Einstellung, Ernennung, Bewährungsfeststellung, Beförderung, Übertragung von<br />

Aufgaben und Fortbildung werden von der selbstständigen beruflichen Schule getroffen. Die Fortbildung im<br />

Lehrerteam hat in der Schule einen hohen Stellenwert. Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz, Kritik-<br />

und Kompromissfähigkeit sind die Grundlagen des schulischen Miteinanders aller Akteure.<br />

Für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben erhält die selbstständige berufliche Schule ein nachvollziehbares,<br />

nach transparenten Kriterien zugewiesenes Budget. Ressourcen werden so eingesetzt, wie es die Erfordernisse<br />

vor Ort verlangen. Mit der erweiterten Verantwortung über ein Budget können selbstständige<br />

berufliche Schulen vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage<br />

reagieren. Die regelmäßige Evaluation des schulischen Handelns und eine Kultur der Rechenschaftslegung<br />

schaffen ein hohes Maß an Transparenz nach innen und außen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />

Die selbstständige berufliche Schule versteht sich als lernende Organisation mit definierten Zielen in einem<br />

dynamischen Entwicklungsprozess. Sie verfügt über ein eigenes Profil, das sich an den Bedürfnissen ihrer<br />

Schülerinnen und Schüler orientiert sowie den Bildungsbedarf in ihrer Region berücksichtigt. Die selbstständige<br />

berufliche Schule prägt in Kooperation mit ihren Partnern die Entwicklung der regionalen Bildungsstrukturen<br />

und nimmt eine wichtige Rolle in regionalen Netzwerken oder Bildungsverbünden im Rahmen von<br />

HESSENCAMPUS ein.<br />

Diese neuen Gestaltungsspielräume der selbstständigen beruflichen Schule erfordern Engagement, Wissen,<br />

Kompetenz und ein gemeinsames Verständnis für Verfahrensabläufe. Deshalb wurde ein Transferkonzept<br />

entwickelt, um im Rahmen des begleiteten Transferprozesses den selbstständigen beruflichen Schulen umfangreiche<br />

Qualifizierungen zu ermöglichen. Schulleitungen und Lehrkräfte haben die Chance, schulintern<br />

wie auch schulübergreifend eng zu kooperieren. Im Zentrum der Fortbildungen steht auch hier die Unterrichtsentwicklung<br />

im Hinblick auf eine neue Lehr- und Lernkultur in Verbindung mit der Qualitätssicherung an<br />

selbstständigen beruflichen Schulen. Um veränderte Organisations- und Steuerungsstrukturen anzulegen,<br />

werden ergänzende Veranstaltungen zu diesen Themenfeldern durchgeführt.<br />

Das vorliegende <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> als Handreichung dient ebenfalls als Unterstützung im Transferprozess.<br />

Verwaltungsprozesse innerhalb der selbstständigen beruflichen Schule und die Schnittstellen<br />

zum Staatlichen Schulamt sowie zum Hessischen Kultusministerium werden in transparenter und standardisierter<br />

Form im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> abgebildet. Es ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern,<br />

Schulprozesse, z.B. im Bereich der Personalbeschaffung und Personaladministration, die bisher schul- oder<br />

schulamtsspezifisch geregelt wurden, jetzt in standardisierter Form zu realisieren. Alltägliche, aber auch<br />

selten anfallende organisatorische Abläufe sind so von allen beteiligten Stellen einheitlich nachvollziehbar.<br />

Das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> bietet damit auf Dauer eine hohe Verfahrenssicherheit für die Organisationsabläufe<br />

und Prozesse in der selbstständigen beruflichen Schule und für alle daran beteiligten schulischen<br />

Instanzen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 3<br />

Einführung in das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

In diesem Kapitel wird die Zielsetzung und der Aufbau des Handbuchs erläutert.<br />

Die im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> dokumentierten Kernaufgabenbereiche einer selbstständigen beruflichen<br />

Schule werden vorgestellt und gegeneinander abgegrenzt.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s .................................................................................. 1<br />

2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s ......................................................................................... 2<br />

2.1 Gesamtaufbau ................................................................................................................................. 2<br />

2.2 Aufbau der einzelnen Hauptkapitel ................................................................................................. 3<br />

2.3 Aufbau der Beschreibung von Prozessabläufen ............................................................................. 4<br />

3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche ................................................................ 5<br />

I


1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

Für eine selbstständige Schule ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre Handlungsfelder auf verlässlichen<br />

Geschäftsprozessen aufbaut. Diese berücksichtigen organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen<br />

und die dafür vorhandenen Ressourcen genauso wie die Unterstützung durch die eingesetzten IT-Verfahren.<br />

Wenn eine Schule erfolgreich arbeiten will, müssen diese Geschäftsprozesse eine hohe Transparenz für alle<br />

Beteiligten haben. Das Handbuch enthält eine systematische Dokumentation wesentlicher Geschäftsprozesse<br />

einer selbstständigen beruflichen Schule und sorgt damit für Klarheit im Alltagsgeschäft.<br />

Durch das Handbuch soll die Schulleitung bei der Erfüllung der an sie gerichteten Anforderungen unterstützt<br />

werden. Es bietet die Möglichkeit, schulische Teilprozesse auf einem gesicherten Niveau zu initiieren und zu<br />

unterstützen.<br />

Um die Bedeutung des Handbuchs für die Zukunft und künftige Aktualisierungen zu sichern, wurde die Methode<br />

der Geschäftsprozessmodellierung mit ARIS (Architektur Integrierter Informationssysteme) gewählt,<br />

die im Hessischen Kultusministerium 1998 eingeführt wurde und zwischenzeitlich auch online in der landesinternen<br />

HELAKOS-Landschaft verwendet wird.<br />

Die Methode bietet neben einer leistbaren Nachsteuerung bei den vielfältigen Veränderungsprozessen auch<br />

die Möglichkeit, Teilprozesse je nach Bedarf genauer zu analysieren und für schulische und integrativ zu<br />

leistende Geschäftsabläufe darzustellen und zu nutzen. Die Geschäftsprozesse sind so angelegt, dass möglichst<br />

alle vorkommenden Handlungsfelder, Aufgaben und Beteiligte und die erforderlichen Unterstützungsleistungen<br />

berücksichtigt werden. Sie vermitteln Klarheit darüber, was, von wem, wie zu tun ist, damit effizientes<br />

Gestalten organisationsintern und organisationsübergreifend zum Wohle der zu unterrichtenden Schülerinnen<br />

und Schüler in der Schule geleistet werden kann.<br />

Das Handbuch bietet eine neue Qualität und inhaltliche Substanz, die es zu entdecken gilt. Es wäre wünschenswert,<br />

wenn Schulleitung und Bildungsverwaltung dieses Handbuch als Handreichung für die schulischen<br />

Weiterentwicklungsprozesse nutzen würden, unter Beachtung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen.<br />

Nur Prozesse, die alle Beteiligten mit Leben erfüllen, sind für das Ziel eines sehr guten Unterrichts nachhaltig<br />

wirksam.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

2.1 Gesamtaufbau<br />

Hauptteil<br />

Das Handbuch beschreibt das Handlungsfeld einer selbstständigen beruflichen Schule gegliedert nach den<br />

folgenden wesentlichen Aufgabenbereichen:<br />

– Kapitel 4: Personalbeschaffung<br />

– Kapitel 5: Personaladministration<br />

– Kapitel 6: Personalplanung und -entwicklung<br />

– Kapitel 7: Unterstützende Prozesse<br />

– Kapitel 8: Budgetmanagement<br />

– Kapitel 9: Regionale Kooperation und Weiterbildung<br />

– Kapitel 10: Empfehlungen für die schulische Organisation<br />

Die Inhalte der genannten Aufgabenbereiche werden im vorliegenden Dokument unter Punkt 3 „Einführung<br />

in die <strong>SBS</strong>-Prozesslandkarte“ erläutert und abgegrenzt.<br />

Die Kapitel 6, 9 und 10 liegen in der Erstfassung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s noch nicht vor. Sie werden<br />

in der nächsten Erweiterung ergänzt.<br />

Anhang<br />

Die Informationen im Anhang sollen der Nutzerin oder dem Nutzer ein einfaches und schnelles Auffinden der<br />

gesuchten Information ermöglichen und sie bzw. ihn in der Prozessdurchführung unterstützen.<br />

Der Anhang gliedert sich in fünf Unterbereiche:<br />

– Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />

– Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

– Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen<br />

– Anhang D: Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />

– Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />

In den Prozessdokumentationen wird teilweise auf Anlagen (rechtliche Grundlagen, Vorlagen, Beispiele<br />

u. a.) verwiesen, durch welche die Nutzerin / der Nutzer bei der Prozessdurchführung in der Praxis unterstützt<br />

werden soll. Diese Anlagen sind im Anhang A in alphabetischer Reihenfolge angefügt.<br />

In Anhang B werden alle Rollen und Gruppen (Arbeitsgruppe oder Entscheidungsgremium), die an den einzelnen<br />

Arbeitsschritten in einem der dargestellten Prozesse beteiligt sind, in alphabetischer Reihenfolge<br />

aufgelistet und erläutert.<br />

Bei manchen Arbeitsschritten werden komplexe Informationen, Dateien oder Dokumente benötigt oder erzeugt,<br />

für die ein weitergehender Erklärungsbedarf besteht. Diese zusätzlichen Erläuterungen sind im Anhang<br />

C in alphabetischer Reihenfolge erfasst. Ob für eine Information, Datei oder Dokument ergänzende<br />

Erläuterungen im Anhang verfügbar sind, wird in den Ablaufdarstellungen durch ein kleines Symbol rechts<br />

unterhalb des betreffenden Grafikobjekts angezeigt (vgl. Abb. 1). Der Anhang C liegt in der Erstfassung des<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s noch nicht vor und wird in der nächsten Erweiterung ergänzt.<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(Beamte)<br />

Das Symbol vom Typ ‚Fachbegriff‘ (vgl. Anhang E) zeigt an, dass für einen Arbeitsschritt<br />

bestimmte Einstellungsunterlagen benötigt werden. Das kleine Symbol<br />

rechts unterhalb wiederum gibt einen Hinweis darauf, dass in einem separaten<br />

Modell eine Erläuterung verfügbar ist, woraus sich die Einstellungsunterlagen<br />

im Einzelnen zusammensetzen.<br />

Abb. 1: Beispiel für Hinweissymbol auf zusätzliche Erläuterungen im Anhang<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

Anhang D enthält ein Abkürzungs- und ein Stichwortverzeichnis, damit die Nutzerin / der Nutzer die gesuchten<br />

Informationen schnell auffinden kann.<br />

Nutzerinnen und Nutzer, die mit den Prozessdarstellungen wenig vertraut sind, erhalten schließlich eine<br />

Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole in Anhang E.<br />

2.2 Aufbau der einzelnen Hauptkapitel<br />

Der Aufbau der in der Erstfassung enthaltenen Hauptkapitel 4, 5, 7 und 8 folgt einem einheitlichen Muster.<br />

Kapitelübersicht<br />

Auf einer Übersichtsseite werden die aktuell im betreffenden Kapitel verfügbaren Inhalte aufgeführt und ein<br />

Ausblick auf die Themenschwerpunkte gegeben, die bis zum nächsten Veröffentlichungstermin erarbeitet<br />

werden sollen.<br />

Einführung<br />

Zur inhaltlichen Einführung in den betreffenden Aufgabenbereich werden alle in der aktuellen Version des<br />

Handbuchs dokumentierten Prozesse in einer grafischen Übersicht vorgestellt und im Anschluss kurz zusammenfassend<br />

beschrieben.<br />

Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozesse erfolgt in separaten Handreichungen.<br />

Bei einigen wenigen Prozessen wird bewusst auf eine detaillierte Prozessdokumentation in Form einer separaten<br />

Handreichung verzichtet. Es handelt sich in der Regel entweder um Prozesse, bei denen keine unmittelbare<br />

<strong>SBS</strong>-Relevanz vorliegt, oder um Prozesse, die ausschließlich innerhalb der Schule ohne Schnittstellen<br />

zu anderen Verwaltungsebenen ablaufen. In diesen Fällen erfolgt keine zusätzliche Verfeinerung. Prozesse,<br />

für die keine separate Prozessdokumentation im Handbuch vorgesehen ist, sind in der Einführung mit<br />

einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.<br />

Handreichungen<br />

Handreichungen bündeln die Dokumentation zu jeweils einem Prozess.<br />

Die Prozessdokumentation erfolgt in Abhängigkeit von der Komplexität des betreffenden Prozesses auf ein<br />

oder zwei Abstraktionsebenen. Liegt ein komplexer Prozess vor, der sich in verschiedene Teilprozesse untergliedern<br />

lässt, so werden zunächst diese in ihrem sachlogischen Zusammenhang dargestellt und kurz<br />

beschrieben. Eine detaillierte Ablaufbeschreibung von einzelnen Teilprozessen erfolgt anschließend auf<br />

Ebene von Arbeitsschritten. Hier wird ersichtlich, welche Rollen oder Gruppen an jedem Arbeitsschritt beteiligt<br />

sind und welche Informationen für die Ausführung dieses Arbeitsschrittes benötigt bzw. welche Informationen<br />

durch diesen erzeugt werden. In einem so genannten Prozesssteckbrief, der der Detailablaufdarstellung<br />

voran gestellt ist, erhält der Leser/ die Leserin zudem eine Prozesskurzbeschreibung sowie einen Überblick<br />

über alle Beteiligte, über relevante rechtliche Grundlagen sowie über im Anhang verfügbare unterstützende<br />

Materialien (Dokumente, Beispiele u. a.). Prozesse mit geringer Komplexität sind ausschließlich auf<br />

dieser Ebene der Arbeitsschritte dokumentiert.<br />

Zum Abschluss jeder Handreichung werden alle im Prozessverlauf benötigten oder erzeugten Informationen,<br />

Dateien und Dokumente nochmals in alphabetischer Reihenfolge beschrieben.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />

2.3 Aufbau der Beschreibung von Prozessabläufen<br />

Prozessabläufe werden stets grafisch und verbal beschrieben, um für jeden Nutzer den bevorzugten Zugang<br />

zu gewährleisten. Dies gilt für Ablaufbeschreibungen auf Teilprozess- und Arbeitsschrittebene gleichermaßen.<br />

Grafische Darstellung<br />

Die Hauptleserichtung von Grafiken ist entweder von links nach rechts bei Teilprozessdarstellungen oder<br />

von oben nach unten bei detaillierten Arbeitsablaufdarstellungen. Sie ist durch die Richtung der Verbindungspfeile<br />

zwischen den Grafiksymbolen leicht zu erkennen.<br />

Für eine detaillierte Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole sei auf die Ausführungen in Anhang E verwiesen.<br />

Im Folgenden werden einige ausgewählte Modellierungskonventionen vorgestellt, deren Kenntnis<br />

den Umgang mit den in der Grafik enthaltenen Informationen erleichtern:<br />

� Hinweise auf Verfeinerungen an anderer Stelle: Ein kleines Symbol in Form einer Baumstruktur wird<br />

manchmal rechts unterhalb eines anderen Symbols angezeigt (vgl. Abb. 2). Es besagt, dass zu dem entsprechenden<br />

Objekt (Prozess, Information etc.) weitere Detailerläuterungen verfügbar sind. Ein entsprechender<br />

Verweis erfolgt ebenfalls in der verbalen Beschreibung. Auf die Darstellung dieser Zusatzinformationen<br />

wird in einzelnen Fällen verzichtet, wenn diese nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant sind.<br />

Abb. 2: Verfeinerungssymbol<br />

� Hinweise auf im Anhang A verfügbare Rechtsquellen, Vorlagen und Beispiele: Teilweise sind zur<br />

Verdeutlichung von Informationen, Dateien oder Dokumenten unterstützende Materialien im Anhang bereit<br />

gestellt. In der Grafik erkennt man die betreffenden Objekte an einem Internet-Explorer-Icon mit dem<br />

Zusatz „HELAKOS Ablage“ (vgl. Abb. 3).<br />

HELAKOS Ablage<br />

Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO)<br />

Abb. 3: Hinweis auf verfügbare Materialien im Anhang<br />

� Hinweis auf zusätzliche Informationen im Internet: Handelt es sich bei den benötigen oder erzeugten<br />

Informationen um Rechtsquellen, so ist in der Regel die Internetadresse angegeben, unter welcher die<br />

Quelle im Internet zugänglich ist. In der Grafik erkennt man die betreffenden Objekte an einem Internet-<br />

Explorer-Icon. Die genaue URL kann dem Prozesssteckbrief entnommen werden.<br />

Verbale Beschreibung<br />

Neues Tarifrecht<br />

Tarifvertrag<br />

Hessen<br />

(TV-H)<br />

Abb. 4: Verweis auf zusätzliche Informationen im Internet<br />

Die verbale Ablaufbeschreibung erfolgt tabellarisch und orientiert sich – in Abhängigkeit vom zugrunde liegenden<br />

Diagrammtyp – an der Anordnung der in der Grafik abgebildeten Teilprozesse bzw. Arbeitsschritte.<br />

Die Beschreibung einzelner Arbeitsschritte enthält Angaben darüber, wer welche Aufgaben ausführt bzw. an<br />

deren Ausführung beteiligt ist und welche Informationen, Dateien oder Dokumente hierbei erforderlich sind<br />

oder erzeugt werden. Umfangreichere Beschreibungen dieser Informationen, Dateien und Dokumente können<br />

darüber hinaus am Ende der Handreichung den entsprechenden Verzeichnissen entnommen werden.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Kernaufgabenbereiche einer selbstständigen beruflichen Schule, die<br />

im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> in den jeweiligen Kapiteln dokumentiert sind.<br />

Die Inhalte der einzelnen Aufgabenbereiche werden anschließend in einer tabellarischen Übersicht kurz<br />

erläutert und gegeneinander abgegrenzt.<br />

Abb. 5: <strong>SBS</strong>-Prozesslandkarte<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

Kapitel Beschreibung<br />

Kapitel Personalbeschaffung<br />

(Hauptkapitel 4)<br />

Mit diesem Kapitel unterstützt das Hessische Kultusministerium die selbstständige berufliche<br />

Schule in ihrem Handlungsspielraum, Maßnahmen der Personalbeschaffung zu<br />

nutzen, um einer personellen Unterdeckung entgegenzusteuern. Die Personalbeschaffung<br />

oder Personalrekrutierung umfasst alle Vorgänge, um den zuvor von einer selbstständigen<br />

Berufsschule in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht<br />

definierten Personalbedarf im Rahmen von vakanten SAP-Planstellen zu decken, damit<br />

Bildungsprozesse optimiert und vorgegebene Bildungsziele bestmöglich realisiert werden<br />

können.<br />

Auf der Basis schuleigener Personalplanung entscheidet die Leiterin oder der Leiter der<br />

selbstständigen beruflichen Schule, ob sie oder er auf der Grundlage aktualisierter Bewerberlisten,<br />

die von den zuständigen Stellen des Landes zur Verfügung gestellt werden,<br />

auswählt oder Bewerberinnen und Bewerber durch schulbezogene Stellenausschreibungen<br />

gewinnt; hierbei wird sie oder er vom Staatlichen Schulamt beraten und<br />

unterstützt.<br />

Die Personalbeschaffung bildet die gesamten Personalfindungs- und Personalauswahlprozesse<br />

ab und hat für die selbstständige berufliche Schule die Auswahl der am besten<br />

geeigneten Bewerberin oder den am besten geeigneten Bewerber zum Ergebnis. Es<br />

werden Vorgänge der internen und externen Personalrekrutierung zur Auswahl von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern für die Begründung neuer und zur Veränderung bestehender<br />

Beschäftigungsverhältnisse wie Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen,<br />

weitere Planstellenzuordnungen oder Abordnungen beschrieben.<br />

Durch die Übertragung dieser Aufgaben der Personalbeschaffung auf die selbstständige<br />

berufliche Schule ergeben sich für diese Möglichkeiten, Personal entsprechend der unmittelbaren<br />

schulischen Notwendigkeiten<br />

� zur Deckung aktueller und absehbarer zukünftiger Unterrichtserfordernissen,<br />

� zur Ausgestaltung des Schulprofils,<br />

� zur Lösung kurz- und mittelfristiger Personalengpässe bzw. Überkapazitäten,<br />

� zur Vorbereitung weiterer schulischer Entwicklungen,<br />

mit großer Flexibilität und in eigener Verantwortung zu gewinnen.<br />

Durch die Einbeziehung innerschulischer Gremien in den Ausschreibungs- und Findungsprozess<br />

wird die Entscheidung auf eine breite und auf Konsens ausgerichtete<br />

Basis gestellt, qualitativ verbessert und dient als weiterer Schritt zur Stärkung der<br />

Selbstständigkeit der einzelnen beruflichen Schule.<br />

Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen<br />

nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers werden in dem Kapitel Personaladministration<br />

dargestellt.<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Kapitel Beschreibung<br />

Kapitel<br />

Personaladministration<br />

(Hauptkapitel 5)<br />

Kapitel UnterstützendeProzesse<br />

(Hauptkapitel 7)<br />

3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

Der Umgang mit Personal an einer selbstständigen beruflichen Schule muss Veränderungs-<br />

und Innovationsprozesse mitgestalten und wird noch mehr als bisher in den Gesamtprozess<br />

der Schul- und Unterrichtsentwicklung eingebunden und damit die Schulkultur<br />

prägen. Wie die selbstständige berufliche Schule qualifizierte Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter halten und gewinnen und deren Motivation und Leistungsfähigkeit erhalten<br />

können, steht dabei im Vordergrund.<br />

Die Personaladministration beinhaltet die Summe aller administrativen Aufgaben von der<br />

Einstellung über die Veränderung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Austritt<br />

einer bzw. eines Mitarbeitenden.<br />

Mit dem Kapitel Personaladministration unterstützt das Hessische Kultusministerium<br />

nicht nur eine gewissenhafte Bewältigung von Routinearbeiten, sondern trägt dazu bei<br />

und macht transparent, wie Personalprozesse anwenderbezogen begleitetet werden.<br />

Der inhaltliche Gestaltungs- und Auswahlrahmen der selbstständigen beruflichen Schule<br />

führt zu einer weitreichenden Eigenverantwortung in Personalangelegenheiten und bietet<br />

die Chance zu einer größeren Flexibilität und Treffsicherheit bei der Personalauswahl<br />

der selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Die administrativen Aufgaben, wie die Bereitstellung der zur Durchführung der Entscheidungen<br />

der Schule erforderlichen Unterlagen werden weitgehend vom Staatlichen<br />

Schulamt übernommen.<br />

Nach der Ausschreibung liegt die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen weitgehend im<br />

Bereich des Staatlichen Schulamtes, wobei die Letztverantwortung der selbstständigen<br />

beruflichen Schule erhalten bleibt. Zur Entlastung der selbstständigen beruflichen Schule<br />

werden die weiterführenden Arbeiten nach der Auswahlentscheidung ebenfalls vom<br />

Staatlichen Schulamt übernommen.<br />

Aufnahme, Vereidigung, Amtsübertragung, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

und Einführung in neue Aufgaben liegen in der Verantwortung der Schule und<br />

bieten vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung und die Chance, neue Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter besser mit dem Schulprofil und der Schulqualität vertraut zu machen.<br />

Auch die Verabschiedung ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht<br />

es, in angemessener Weise die Selbstständigkeit und Qualitäten der selbstständigen<br />

beruflichen Schule zu verdeutlichen.<br />

Dieses Kapitel umfasst unterstützende Prozesse, die in verschiedenen Bereichen eine<br />

Rolle spielen können.<br />

Bei allen Einstellungen und Beförderungen sind die Frauenbeauftragte und der Personalrat<br />

zu beteiligen, die hierbei einzuhaltenden Verfahrensschritte werden ebenso dargestellt<br />

wie das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (sog. Eilrechtschutz) vor<br />

dem Verwaltungsgericht der nicht ausgewählten Bewerberin oder des nicht ausgewählten<br />

Bewerbers in einem Einstellungs- bzw. Beförderungsverfahren.<br />

Diese Prozesse sind von großer Wichtigkeit, um zu gewährleisten, dass die materielle<br />

Entscheidung auch verfahrensrechtlich korrekt umgesetzt wird, da sonst die Gefahr besteht,<br />

dass ein Gericht im Streitfall die Personalmaßnahme - unabhängig von der Frage,<br />

ob diese materiell zu rechtfertigen wäre - aufhebt.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann durch diese Prozesse erkennen, wann Beteiligungsrechte<br />

zu wahren sind, welche Fristen von Bedeutung sind und wie das Verfahren<br />

insgesamt abläuft.<br />

Dargestellt ist ferner, welche Verfahrensschritte zu beachten sind, wenn keine Einigung<br />

mit dem örtlichen Personalrat oder mit der Frauenbeauftragten zustande kommt und<br />

eine Entscheidung beispielsweise im so genannten Stufenverfahren gesucht werden<br />

soll.<br />

Die unterstützenden Prozesse helfen somit, einen Überblick über die formellen Verfahrensschritte<br />

in den dargestellten Bereichen und damit eine größere Sicherheit im Umgang<br />

mit dem Verfahren selbst zu bekommen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />

Kapitel Beschreibung<br />

Kapitel Budgetmanagement<br />

(Hauptkapitel 8)<br />

Mit den Ausführungen in diesem Kapitel beschreibt das Hessische Kultusministerium<br />

den Handlungsspielraum, in dem selbstständige berufliche Schulen (<strong>SBS</strong>) über Budgetmittel<br />

des kleinen Schulbudgets eigenverantwortlich entscheiden können. Zu einem erfolgreichen<br />

Weg zu mehr Selbstständigkeit gehört, dass Schulen über die Verwendung<br />

zugewiesener Mittel selbst entscheiden und damit Neues auf den Weg bringen können.<br />

Mit der erweiterten Verantwortung über das Budget erhalten Schulen die Möglichkeit,<br />

vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage<br />

zu reagieren. Damit ist die Erwartung verknüpft, die Leistungsfähigkeit von<br />

Schulen durch den weiteren Ausbau schulischer Eigenverantwortung zu verbessern. Mit<br />

der Budgetierung entstehen für Schulen neue Spielräume, gleichzeitig aber auch geänderte<br />

Verantwortungsbereiche, die die bisherigen Geschäftsprozesse in den Schulen<br />

verändern.<br />

Die schulische Verantwortung über ein bereitgestelltes Budget wird aber auch eine neue<br />

Qualität der Zusammenarbeit von Schulleitung, Kollegium und Bildungsverwaltung erforderlich<br />

machen. Auf der Grundlage eines Kontraktes, in dem das Schulbudget und die<br />

Leistungen der Kontraktpartner festgehalten sind, entscheidet die Schule eigenverantwortlich<br />

über den Einsatz der zugewiesenen Mittel. Planung und Rechenschaftslegung<br />

sind neben der Bewirtschaftung wesentliche Elemente des Budgetierungs- und Kontraktprozesses.<br />

Geeignete Steuerungs- und Controlling-Instrumente helfen der Schule<br />

beim Wirtschaften im Rahmen des vereinbarten Schulbudgets.<br />

Es wurden Geschäftsprozesse modelliert, damit die Schulleitungen das Budget sachgerecht<br />

zur Sicherung des Unterrichtsangebots und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität<br />

innerhalb beschriebener Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche einsetzen<br />

können. Vorlagen und Formulare zu diesen Prozessen sind auf der ISIS-Plattform hinterlegt.<br />

Informationen, Fragen und Antworten sowie Formulare zum Kleinen Schulbudget können<br />

über die Lehrer und Schüler Datenbank (LUSD) unter dem Punkt „Forum“ und dort<br />

im Bereich „ISIS“ abgerufen werden.<br />

Hinweis: Ausführungen zu den Aufgabenbereichen Personalplanung und -entwicklung (Hauptkapitel 6), Regionale<br />

Kooperation und Weiterbildung (Hauptkapitel 9) und Empfehlungen für die schulische Organisation<br />

(Hauptkapitel 10) werden in der nächsten Handbucherweiterung ergänzt.<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 4<br />

Personalbeschaffung<br />

Mit diesem Kapitel unterstützt das Hessische Kultusministerium die selbstständige berufliche Schule in ihrem<br />

Handlungsspielraum, Maßnahmen der Personalbeschaffung zu nutzen, um einer personellen Unterdeckung<br />

entgegenzusteuern. Die Personalbeschaffung oder Personalrekrutierung umfasst alle Vorgänge, um den zuvor<br />

von einer selbstständigen Berufsschule in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht definierten<br />

Personalbedarf im Rahmen von vakanten SAP-Planstellen zu decken, damit Bildungsprozesse optimiert und<br />

vorgegebene Bildungsziele bestmöglich realisiert werden können.<br />

Auf der Basis schuleigener Personalplanung entscheidet die Leiterin oder der Leiter der selbstständigen<br />

beruflichen Schule, ob sie oder er auf der Grundlage aktualisierter Bewerberlisten, die von den zuständigen<br />

Stellen des Landes zur Verfügung gestellt werden, auswählt oder Bewerberinnen und Bewerber durch<br />

schulbezogene Stellenausschreibungen gewinnt; hierbei wird sie oder er vom Staatlichen Schulamt beraten und<br />

unterstützt.<br />

Die Personalbeschaffung bildet die gesamten Personalfindungs- und Personalauswahlprozesse ab und hat für die<br />

selbstständige berufliche Schule die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberin oder den am besten<br />

geeigneten Bewerber zum Ergebnis. Es werden Vorgänge der internen und externen Personalrekrutierung zur<br />

Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Begründung neuer und zur Veränderung bestehender<br />

Beschäftigungsverhältnisse wie Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen, weitere Planstellenzuordnungen<br />

oder Abordnungen beschrieben.<br />

Durch die Übertragung dieser Aufgaben der Personalbeschaffung auf die selbstständige berufliche Schule<br />

ergeben sich für diese Möglichkeiten, Personal entsprechend der unmittelbaren schulischen Notwendigkeiten<br />

• zur Deckung aktueller und absehbarer zukünftiger Unterrichtserfordernissen,<br />

• zur Ausgestaltung des Schulprofils,<br />

• zur Lösung kurz- und mittelfristiger Personalengpässe bzw. Überkapazitäten,<br />

• zur Vorbereitung weiterer schulischer Entwicklungen,<br />

mit großer Flexibilität und in eigener Verantwortung zu gewinnen.<br />

Durch die Einbeziehung innerschulischer Gremien in den Ausschreibungs- und Findungsprozess wird die<br />

Entscheidung auf eine breite und auf Konsens ausgerichtete Basis gestellt, qualitativ verbessert und dient als<br />

weiterer Schritt zur Stärkung der Selbstständigkeit der einzelnen beruflichen Schule.<br />

Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen nach Auswahl der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers werden in dem Kapitel Personaladministration dargestellt.


Kapitelübersicht<br />

Einführung in das Kapitel Personalbeschaffung<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Personalbeschaffung<br />

Handreichung 1: Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten<br />

– Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)<br />

– Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)<br />

– Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)<br />

Handreichung 2: Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong><br />

– Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

– Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong><br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter


Einführung<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

Teilprozessname <br />

Personalbeschaffung<br />

für<br />

den hauptamtlichen<br />

Schuldienst<br />

durchführen<br />

Personalbeschaffung<br />

für<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

Beschreibung<br />

Beschrieben wird die Personalbeschaffung von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen<br />

und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Einstellung in<br />

den hauptamtlichen Schuldienst als Beamtinnen oder Beamte oder unbefristet Beschäftigte.<br />

Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der nach dem Landeshaushalt<br />

verfügbaren Stellen und Mittel, dem schulischen Fachbedarf sowie nach Eignung,<br />

Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.<br />

Die Auswahl erfolgt entweder über schulbezogene Ausschreibungen, die im Internet<br />

veröffentlicht werden, oder über das Ranglistenverfahren, das zentral von der Zentralstelle<br />

Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) für die Staatlichen Schulämter am Staatlichen<br />

Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt durchgeführt<br />

wird.<br />

Die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen für den Schulbereich werden im<br />

jährlichen Stellenzuweisungserlass des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 152<br />

Hessisches Schulgesetz zugewiesen.<br />

Die auf die Schulen entfallenden besetzbaren Stellen werden zunächst durch Personallenkungsmaßnahmen,<br />

wie z. B. Abordnungen, Versetzungen sowie Rückkehrerinnen<br />

und Rückkehrer aus Elternzeit/Beurlaubung/Auslandsschuldienst besetzt. Die Staatlichen<br />

Schulämter vollziehen diese Personallenkungsmaßnahmen im Benehmen mit den<br />

Schulen. Die danach noch unbesetzten Stellen werden nach den im Folgenden beschriebenen<br />

Verfahren besetzt.<br />

Kommentar:<br />

Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen<br />

nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />

Erlass vom 19. Januar 2010<br />

II.6 - 634.000.008 - 5 -<br />

Gült. Verz. Nr. 7200 (ABl. S. 84)<br />

Beschrieben wird die Personalbeschaffung für offene und besetzbare Stellen für Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräte (OStR) im Schulbereich.<br />

Kommentar:<br />

Die Geschäftsprozesse zur Ernennung von Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten<br />

nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 4: Dokumentation zum Prozess<br />

Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst durchführen<br />

Beschrieben wird die Personalbeschaffung von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen<br />

sowie Erzieherinnen und Erziehern für die Einstellung in den hauptamtlichen Schuldienst als Beamtinnen<br />

oder Beamte oder unbefristet Beschäftigte.<br />

Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der nach dem Landeshaushalt verfügbaren<br />

Stellen und Mittel, dem schulischen Fachbedarf sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der<br />

Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.<br />

Die Auswahl erfolgt entweder über schulbezogene Ausschreibungen, die im Internet veröffentlicht werden, oder<br />

über das Ranglistenverfahren, das zentral von der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) für die<br />

Staatlichen Schulämter am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt<br />

durchgeführt wird.<br />

Die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen für den Schulbereich werden im jährlichen Stellenzuweisungserlass<br />

des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 152 Hessisches Schulgesetz zugewiesen.<br />

Die auf die Schulen entfallenden besetzbaren Stellen werden zunächst durch Personallenkungsmaßnahmen, wie<br />

z. B. Abordnungen, Versetzungen sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Elternzeit/Beurlaubung/Auslandsschuldienst<br />

besetzt. Die Staatlichen Schulämter vollziehen diese Personallenkungsmaßnahmen im Benehmen mit<br />

den Schulen. Die danach noch unbesetzten Stellen werden nach den im Folgenden beschriebenen Verfahren<br />

besetzt.<br />

Kommentar:<br />

Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen nach Auswahl der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />

Erlass vom 19. Januar 2010<br />

II.6 - 634.000.008 - 5 -<br />

Gült. Verz. Nr. 7200 (ABl. S. 84)


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen" ...................... 1<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 1<br />

2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten" ....................... 4<br />

2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 4<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 5<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 6<br />

3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)" ......... 8<br />

3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 8<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 9<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 10<br />

4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />

prüfen (LEZUV-AV)" .............................................................................................................................. 12<br />

4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 12<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 12<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 13<br />

5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen<br />

(LEZUV-AV)" .......................................................................................................................................... 17<br />

5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 17<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 18<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 18<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 25<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 29<br />

8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 35<br />

I


1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />

1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst durchführen"<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />

Teilprozessname<br />

Budget- und<br />

Personalbewirtschaftung<br />

für<br />

Schulen durch<br />

SSÄ sicherstellen <br />

Personalbeschaffung<br />

für<br />

den hauptamtlichen<br />

Schuldienst<br />

einleiten<br />

(verfeinert, siehe 2)<br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt die Aufgaben auf der Grundlage der Vorgaben (HH-Plan, Lehrerzuweisung,<br />

Budgetzuweisung, Regelungen zur Personal- und Budgetbewirtschaftung),<br />

um die Unterrichtsversorgung der Schulen sicherzustellen. Zusätzlich werden<br />

Neueinstellungen, Personallenkungsmaßnahmen und die Vergabe von befristeten Verträgen<br />

beschrieben.<br />

Kommentar:<br />

Dieser Prozess muss bei veränderten Vorgaben (Erlassen) und/oder Personalveränderungen<br />

ggf. mehrfach durchlaufen werden.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die Stelle über die Rangliste oder<br />

die schulbezogene Stellenausschreibung zu besetzen ist.<br />

Kommentar:<br />

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung erhält sie oder er die Möglichkeit, im Staatlichen<br />

Schulamt vertraulich Einblick in die Bewerbungsranglisten zu nehmen. Dabei ist zu prüfen,<br />

ob Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern<br />

vorliegen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />

Teilprozessname<br />

Schulbezogenes<br />

Stellenausschreibungsverfahrenveranlassen<br />

(LEZUV-AV)<br />

(verfeinert, siehe 3)<br />

Schulbezogene<br />

Stellenausschreibung<br />

in<br />

SAP erfassen<br />

und im Internet<br />

veröffentlichen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt die Durchführung des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens<br />

im hauptamtlichen Schuldienst.<br />

Kommentar:<br />

Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien des geltenden Einstellungserlasses.<br />

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen (i. d. R. eine Lehramtsbefähigung)<br />

für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden - sofern sie Berücksichtigung<br />

finden - beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter Berufung<br />

in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Bewerben soll sich nur, wer die in den<br />

Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.<br />

Personen, die ihre Erste und Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben,<br />

müssen beim Staatlichen Schulamt Darmstadt - Zentralstelle Personalmanagement<br />

Lehrkräfte (ZPM), unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse<br />

die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Der Antrag<br />

sollte möglichst zeitnah zu der Bewerbung gestellt werden.<br />

Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen, können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw.<br />

der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.<br />

Lehrkräfte, die als Beamte im Dienst eines anderen Landes stehen, müssen der<br />

Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn<br />

beifügen.<br />

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern aufgrund des Frauenförderplanes<br />

eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />

bei den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.<br />

Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Vorschriften<br />

des SBG IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, insbesondere die<br />

§§ 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt.<br />

Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen<br />

über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die<br />

in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind in ZWEIFACHER Ausfertigung<br />

an das in der Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten.<br />

Die schulbezogenen Stellenausschreibungen werden im Internet unter<br />

www.kultusministerium.hessen.de (Menü: Informationen für SIE -> Stellenausschreibungen)<br />

veröffentlicht. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt täglich.<br />

Der Prozess beschreibt die Planstellenpflege und Erfassung der Stellenausschreibung in<br />

SAP sowie die Veröffentlichung im Internet (Hessen-Portal).<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Teilprozessname<br />

Bewerbungen<br />

auf eine schulbezogeneStellenausschreibung<br />

erfassen und<br />

prüfen<br />

(LEZUV-AV)<br />

(verfeinert, siehe 4)<br />

Bewerberin oder<br />

Bewerber nach<br />

schulbezogener<br />

Stellenausschreibung<br />

auswählen<br />

(LEZUV-AV)<br />

(verfeinert, siehe 5)<br />

Spontanbewerber/innenRangliste<br />

erfassen<br />

(LEZUV-RL)<br />

Ranglistenverfahren<br />

durchführen<br />

(LEZUV-RL)<br />

Bewerberin oder<br />

Bewerber nach<br />

Rangliste<br />

auswählen<br />

(REZUV-RL)<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst<br />

(Beamte)<br />

durchführen<br />

1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />

Beschreibung<br />

Eingegangene Bewerbungen werden im Staatlichen Schulamt in SAP HCM erfasst. Dabei<br />

wird für jede Bewerbung geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig und formal<br />

korrekt sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, wird die Bewerberin oder der Bewerber<br />

der Ausschreibung zugeordnet und der Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigt.<br />

Ansonsten kann die Bewerbung aus formalen Gründen (Nichterfüllung zwingender Voraussetzungen<br />

oder Überschreitung der Bewerbungsfrist) nach Abstimmung mit der<br />

Schulleiterin oder dem Schulleiter abgelehnt werden. In diesem Fall erstellt das Staatliche<br />

Schulamt einen Ablehnungsbescheid.<br />

Kommentar:<br />

Der Ablehnungsbescheid kann auch im Zuge der Gesamtentscheidung erfolgen.<br />

Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />

nach erfolgter Ausschreibung.<br />

Der Prozess beschreibt die Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Erfassung der<br />

Bewerberinnen und Bewerber für das Ranglistenverfahren durch die Zentralstelle für<br />

Personalmanagement für Lehrkräfte (ZPM).<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt die Durchführung des Verfahrens zur Stellenbesetzung über das<br />

Ranglistenverfahren im hauptamtlichen Schuldienst.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />

anhand der Rangliste.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />

Dieser Prozess wird in einem anderen Handbuchkapitel oder in einem anderen Prozess<br />

dieses Kapitels näher beschrieben.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten"<br />

2.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die Stelle über die Rangliste<br />

oder die schulbezogene Stellenausschreibung zu besetzen ist.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Abordnungen Lehrkräfte durchführen"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach Rangliste auswählen (REZUV-RL)"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />

prüfen (LEZUV-AV)"<br />

� "Budget- und Personalbewirtschaftung für Schulen durch SSÄ sicherstellen"<br />

� "Personalbeschaffung Hesseninternes Versetzungsverfahren durchführen"<br />

� "Personalbeschaffung Schulamtsinternes Versetzungsverfahren durchführen"<br />

� "Personalbeschaffung Lehrertauschverfahren durchführen"<br />

� "Ranglistenverfahren durchführen (LEZUV-RL)"<br />

� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />

(LEZUV-AV)"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Einstellungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Qualifikation<br />

festlegen<br />

Möglichkeit der<br />

Versetzung oder<br />

Abordnung<br />

prüfen<br />

Einblick in<br />

Rangliste<br />

nehmen<br />

Beschreibung<br />

Es werden folgende Qualifikationen festgelegt:<br />

� erforderliches Lehramt/erforderliche Lehrämter oder Lehrbefähigung oder sonstige<br />

Qualifikationen<br />

� erforderliches Fach/erforderliche Fächer<br />

� ggf. erforderliche Fachrichtung/en oder Berufsfeld/er<br />

� ggf. notwendige zusätzliche Qualifikation/en.<br />

Kommentar:<br />

Es empfiehlt sich, den örtlichen Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

informell einzubeziehen.<br />

Nach Ziffer 1.1 des Einstellungserlasses werden besetzbare Stellen zunächst durch<br />

Personallenkungsmaßnahmen, wie Abordnungen und Versetzungen, im Benehmen mit<br />

den Schulen besetzt. Sollte dies im konkreten Fall zu realisieren sein, entfällt ein Einstellungsverfahren.<br />

Kommentar:<br />

Versetzungsverfahren finden grundsätzlich zum 01.08., Abordnungen zum 01.02. und<br />

01.08. eines Jahres statt.<br />

Ziffer 1.2 des Einstellungserlasses bietet der Schulleiterin oder dem Schulleiter zwei<br />

Möglichkeiten der Besetzung:<br />

� Ranglistenverfahren<br />

� schulbezogene Stellenausschreibungen.<br />

Kommentar:<br />

Zur Vorbereitung ihrer oder seiner Entscheidung erhält die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

die Möglichkeit, im Staatlichen Schulamt vertraulich Einblick in die Bewerbungsranglisten<br />

zu nehmen.<br />

Dabei ist zu prüfen, ob Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Bewerberinnen<br />

und Bewerbern vorliegen.<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Art des Personalbeschaffungsverfahrens<br />

festlegen<br />

2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

Beschreibung<br />

Findet sich in der Rangliste schon die passende Bewerberin oder der passende Bewerber<br />

(und steht diese oder dieser tatsächlich auch für die zu besetzende Stelle zur Verfügung),<br />

entfällt das schulbezogene Stellenbesetzungsverfahren. Die Schulleiterin oder<br />

der Schulleiter nimmt die Stellenbesetzung im Rahmen des Ranglistenverfahrens vor,<br />

welches im Vergleich zum schulbezogenen Stellenbesetzungsverfahren einen deutlich<br />

geringeren Arbeitsaufwand verursacht.<br />

Wurde beim Einblick in die Rangliste festgestellt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber gewonnen werden kann, ist<br />

zu entscheiden, ob ein schulbezogenes Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt, die<br />

Qualifikation überarbeitet oder das Personalbeschaffungsverfahren gänzlich abgebrochen<br />

wird.<br />

Eine schulbezogene Stellenausschreibung eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

die Möglichkeit, das Anforderungsprofil differenzierter zu definieren.<br />

Im Rahmen des Ranglistenverfahrens können die Bewerberinnen und Bewerber nur<br />

über das Lehramt und die Fächer selektiert werden. Auf der Grundlage des sich aus Art.<br />

33 Grundgesetz ergebenden Prinzips der Bestenauslese wird nur die Bewerberin oder<br />

der Bewerber ausgewählt, die oder der den besten gewichteten Gesamtwert aufweist.<br />

Kommentar:<br />

Der Gesamtwert ergibt sich laut Einstellungserlass aus der Gewichtung der Notenwerte<br />

der Staatsprüfungen und verschiedenen Bonus- und Malusgewichtungen.<br />

Andere Kriterien und Anforderungen (z. B. die Schule sucht eine Lehrkraft, die besonders<br />

gut geeignet ist, eine Theater-AG aufzubauen, da dies ein wichtiger Teil des Schulprogramms<br />

ist) können beim Ranglistenverfahren nicht berücksichtigt werden. Der Nutzen<br />

des schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens besteht folglich darin, spezifische<br />

Anforderungen berücksichtigen zu können.<br />

Diesem Nutzen ist der Aufwand gegenüberzustellen, der sich aus der Erstellung eines<br />

entsprechenden Stellen- und Anforderungsprofils sowie der arbeits- und zeitintensiven<br />

Durchführung eines schulbezogenen Stellenbesetzungsverfahrens ergibt.<br />

Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des HVGH bei der Einstellung von Lehrkräften<br />

im Regelfall keine besonderen Voraussetzungen in das Anforderungsprofil aufgenommen<br />

werden, da bei Ersteinstellungen von Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern von<br />

im Wesentlichen vergleichbaren Qualifikationen auszugehen ist.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />

3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen (LEZUV-AV)"<br />

3.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Durchführung des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens<br />

im hauptamtlichen Schuldienst.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Personalrat Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

� "Schulbezogene Stellenausschreibung in SAP erfassen und im Internet veröffentlichen<br />

(LEZUV-AV)"<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Entwurf Ausschreibungstext<br />

erstellen<br />

Beschreibung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter formuliert den Ausschreibungstext der zu besetzenden<br />

Stelle. Dazu gehört insbesondere die Beschreibung des spezifischen Stellenund<br />

Anforderungsprofils nach Ziffer 2.1 des Einstellungserlasses. Der Schulpersonalrat<br />

ist gemäß Ziffer 2.1 des Einstellungserlasses anzuhören und ggf. die Schwerbehindertenvertretung<br />

zu informieren.<br />

Das Stellenprofil beschreibt die wahrzunehmenden Aufgaben, das Anforderungsprofil<br />

die detaillierte Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Fähigkeiten und Kenntnisse<br />

sowie den Besetzungstermin.<br />

Dabei ist es zweckmäßig, erwünschte Eigenschaften, Fähigkeiten und Erfahrungen anzugeben,<br />

auf die es bei Konkurrenz sonst etwa gleich qualifizierter Bewerberinnen und<br />

Bewerber ankommen kann. Jedoch dürfen solche Merkmale nicht als zwingende Eignungsvoraussetzungen<br />

dargestellt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf,<br />

dass im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens Bewerberinnen<br />

und Bewerber für ein Eingangsamt gefunden werden müssen.<br />

Kommentar:<br />

Die Anforderungen an die Fähigkeiten und insbesondere die Erfahrungen der Bewerberinnen<br />

und Bewerber dürfen nicht überzogen werden, denn ein solches Eingangsamt<br />

sollte jedem offen stehen, der über das entsprechende Lehramt und die Fächer verfügt.<br />

Vor diesem Hintergrund sollte man auf eine Forderung nach "nachgewiesenen Erfahrungen"<br />

besser verzichten, weil man diese - wie beschrieben - von einer Bewerberin/<br />

einem Bewerber für ein Eingangsamt nicht fordern kann. Besser erscheint im Anforderungsprofil<br />

die Formulierung " ...wünschenswert wären Qualifikationen und/oder Kompetenzen<br />

im Bereich ..." oder - was das Profil der Stelle betrifft - z. B. "Bereitschaft zum<br />

Aufbau einer Theater-AG".<br />

Im Rahmen der Erstellung des Anforderungsprofils sollte berücksichtigt werden, dass<br />

dieses wegen des Einflusses auf die Auswahlentscheidung wie eine Vorverlagerung der<br />

Auswahl wirkt. Es bindet den Dienstherrn bei der späteren Gewichtung von eignungsrelevanten<br />

und leistungsbezogenen Hilfsauswahlkriterien zugunsten derjenigen Bewerberinnen<br />

und Bewerber, die über diese entsprechenden Zusatzbedingungen verfügen.<br />

Hinweis:<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt drei Wochen; in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung<br />

auf minimal eine Woche möglich.<br />

Beispiel:<br />

Eine Schule schreibt eine Stelle für das Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach<br />

Englisch und einer beliebigen Fachrichtung aus. Die eindeutig beste Bewerberin oder<br />

der eindeutig beste Bewerber hat als Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung. Die<br />

zweitbeste Bewerberin oder der zweitbeste Bewerber hat als Fachrichtung Elektrotechnik.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter möchte die zweitbeste Bewerberin oder den<br />

zweitbesten Bewerber auswählen, da sie oder er für die Fachrichtung Wirtschaft und<br />

Verwaltung keine Verwendung an der Schule und sie oder er Bedarf in der Fachrichtung<br />

Elektrotechnik hat.<br />

Ist dies zulässig? Nein! Maßgeblich ist allein die Stellenausschreibung, in der hinsichtlich<br />

des weiteren Faches keine Anforderungen gestellt wurden. Daher können nach eindeutiger<br />

Rechtsprechung nachträglich keine Anforderungen gestellt werden, die nicht in der<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Ausschreibungstext<br />

festlegen<br />

Ausschreibung<br />

an SSA senden<br />

Ausschreibung<br />

rechtlich prüfen<br />

Schulleiter/in<br />

über rechtliche<br />

Einwände<br />

informieren<br />

3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />

Beschreibung<br />

Ausschreibung gefordert wurden. Im geschilderten Beispiel muss entweder die der im<br />

Hinblick auf die konkrete Stellenausschreibung beste Bewerberin oder der beste Bewerber<br />

eingestellt oder das Verfahren abgebrochen und die Stelle (z. B. mit einer für die<br />

Schule sinnvollen Fächerkombination) neu ausgeschrieben werden.<br />

Nach dem Ende des Beteiligungsverfahrens der Frauenbeauftragten wird der Ausschreibungstext<br />

endgültig festgelegt.<br />

Der Ausschreibungstext wird an das Staatliche Schulamt zur Veröffentlichung weitergeleitet.<br />

Kommentar:<br />

Der Ausschreibungstext ist per E-Mail an das Staatliche Schulamt zu senden und im<br />

Original mit Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters nachzureichen.<br />

Die von der Schule vorgelegte Ausschreibung wird rechtlich - insbesondere bezüglich<br />

der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 9 BeamtStG, 8 HBG, 10<br />

HGlG und des AGG - geprüft; eine pädagogische/inhaltliche Prüfung erfolgt nicht.<br />

Wurden rechtliche Einwände festgestellt, so muss die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

informiert werden. Die Ausschreibung wird dann nicht in SAP erfasst und nicht veröffentlicht.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über den weiteren Fortgang des Verfahrens.<br />

Kommentar:<br />

In Betracht kommen hierbei lediglich die Änderung der Ausschreibung oder der Abbruch<br />

des Verfahrens.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11


4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung<br />

erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

4.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Eingegangene Bewerbungen werden im Staatlichen Schulamt in SAP HCM erfasst.<br />

Dabei wird für jede Bewerbung geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen<br />

vollständig und formal korrekt sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, wird die Bewerberin<br />

oder der Bewerber der Ausschreibung zugeordnet und der Eingang der<br />

Bewerbungsunterlagen bestätigt. Ansonsten kann die Bewerbung aus formalen<br />

Gründen (Nichterfüllung zwingender Voraussetzungen oder Überschreitung der<br />

Bewerbungsfrist) nach Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

abgelehnt werden. In diesem Fall erstellt das Staatliche Schulamt einen Ablehnungsbescheid.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

� "Schulbezogene Stellenausschreibung in SAP erfassen und im Internet veröffentlichen<br />

(LEZUV-AV)"<br />

� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Verfügbare<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Bewerberdaten<br />

erfassen und<br />

Fristeinhaltung<br />

vorprüfen<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an<br />

Schule<br />

weiterleiten<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

auf<br />

Fristeinhaltung<br />

prüfen und<br />

sortieren<br />

Beschreibung<br />

Die Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden in SAP HCM erfasst, und es wird<br />

geprüft, ob die Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind.<br />

Nach der Datenerfassung erstellt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PB im<br />

Staatlichen Schulamt eine Bewerberliste aus SAP HCM, die der Schule zur Verfügung<br />

gestellt wird. Die Vorprüfungsergebnisse zur Fristeinhaltung bei der Bewerbung werden<br />

der Schule ebenfalls mitgeteilt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />

Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />

eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />

berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />

Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />

eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />

nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />

Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />

bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er verspätete<br />

Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />

ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen, kann<br />

der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />

(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />

Die Schule wird über den Eingang der Bewerbungen informiert und erhält alle Bewerbungsunterlagen<br />

und ggf. Hinweise zur Fristeinhaltung.<br />

Kommentar:<br />

Ein Exemplar der doppelt eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleibt beim Staatlichen<br />

Schulamt.<br />

Auf der Grundlage der Feststellung des Staatlichen Schulamtes überprüft die Schulleiterin<br />

oder der Schulleiter den fristgerechten bzw. den nicht fristgerechten Eingang der<br />

Bewerbungen und sortiert die Bewerbungen nach diesem Merkmal.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />

Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />

eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />

berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />

Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />

eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />

nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />

Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />

bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />

verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />

ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />

kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />

(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13


4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Über Zulassung<br />

der Bewerbung<br />

LEZUV-AV<br />

entscheiden<br />

Formale Kriterien<br />

und Vollständigkeit<br />

der<br />

Unterlagen<br />

prüfen<br />

Eingang der<br />

Bewerbung<br />

bestätigen<br />

Mängel der Bewerbung<br />

und<br />

Entscheidungsempfehlung<br />

mitteilen<br />

Beschreibung<br />

Es ist zu entscheiden, ob die nicht fristgerecht eingegangene Bewerbung zur Erweiterung<br />

des Bewerberkreises in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen wird. Dabei<br />

muss geprüft werden, ob die Bewerbung den fachlichen Anforderungen entspricht.<br />

Kommentar:<br />

Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />

Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />

eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen (dann müssen aber alle Bewerbungen<br />

berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind).<br />

Die Behörde ist aber nicht gezwungen, die Frist zu verlängern, und kann Bewerbungen,<br />

die verspätet eingehen (der Eingang der Bewerbung, nicht die Absendung oder der<br />

Poststempel sind hier entscheidend), als nicht fristgerecht ablehnen, wenn sie das Auswahlverfahren<br />

bereits begonnen hat.<br />

Die Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Kriterien<br />

der Ausschreibung geprüft.<br />

Dazu gehört bei Qualifikationen, die außerhalb Hessens (andere Bundesländer,<br />

EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland) erworben wurden, auch die Anerkennungsentscheidung.<br />

Kommentar:<br />

Diese Anerkennung wird bei Qualifikationen anderer Bundesländer durch die Zentralstelle<br />

Personalmanagement (ZPM), bei EU-Auslandsqualifikationen durch das Amt für Lehrerbildung<br />

(Prüfungsstelle Marburg) und bei Nicht-EU-Auslandsqualifikationen durch das<br />

Amt für Lehrerbildung (Prüfungsstelle Frankfurt) ausgesprochen.<br />

Bewerberinnen oder Bewerber, die die oben genannte Anerkennungsentscheidung nicht<br />

vorweisen, können nicht ins Verfahren mit aufgenommen werden. Bewerberinnen oder<br />

Bewerber können spätestens bei Abgabe ihrer Bewerbung die Gleichstellung oder Anerkennung<br />

bei der Zentralstelle Personalmanagement im Staatlichen Schulamt Darmstadt<br />

beantragen und können diese als Ergänzung zur Bewerbung nachreichen. Auf die erfolgte<br />

Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen, vgl. Ziffer 1.9 des Einstellungserlasses.<br />

Aus SAP HCM heraus wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder<br />

des Schulleiters ein Bescheid erstellt, in dem die Bewerberin oder der Bewerber eine<br />

Mitteilung über den Eingang ihrer oder seiner Bewerbung erhält.<br />

Das Staatliche Schulamt informiert die Schulleiterin oder den Schulleiter über festgestellte<br />

Mängel der Bewerbung.<br />

Diese können sein:<br />

� unvollständige Unterlagen, die nachgefordert werden können,<br />

� nicht erfüllte zwingende Anforderungen der Ausschreibung, die zum Ausschluss der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers führen müssen.<br />

Das Staatliche Schulamt empfiehlt der Schulleiterin oder dem Schulleiter die nun zu<br />

treffende Entscheidung.<br />

Kommentar:<br />

Erfüllt eine Bewerbung nicht die zwingenden Anforderungen der Ausschreibung, so hat<br />

die Schulleiterin oder der Schulleiter keinen Entscheidungsspielraum, sondern muss die<br />

Bewerberin oder den Bewerber vom Verfahren ausschließen.<br />

14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Über Empfehlung<br />

des SSA<br />

entscheiden<br />

Fehlende Bewerbungsunterlagen<br />

anfordern<br />

Bewerbung mit<br />

Ablehnungsbescheidzurückgeben<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Beschreibung<br />

Bewerbungen, die die zwingenden Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht erfüllen,<br />

sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter abschlägig zu bescheiden.<br />

Bei Bewerbungen, welche die zwingenden Anforderungen voraussichtlich erfüllen, aber<br />

Unterlagen fehlen, muss die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, ob die Bewerbung<br />

abgelehnt wird oder die fehlenden Unterlagen nachgefordert werden.<br />

Wird die Bewerbung abgelehnt, informiert die Schulleiterin oder Schulleiter das Staatliche<br />

Schulamt, damit dieses den Ablehnungsbescheid fertigen kann.<br />

Entscheidet die Schulleiterin oder Schulleiter, dass sie oder er die Bewerbung trotz<br />

Mängel akzeptiert und im weiteren Verfahren berücksichtigen will, hat sie oder er das<br />

Staatliche Schulamt ebenfalls hierüber zu informieren.<br />

Kommentar:<br />

Erfüllt eine Bewerbung nicht die zwingenden Anforderungen der Ausschreibung, so hat<br />

die Schulleiterin oder der Schulleiter keinen Entscheidungsspielraum, sondern muss die<br />

Bewerberin oder den Bewerber vom Verfahren ausschließen.<br />

Der Bescheid zur Anforderung fehlender Unterlagen wird vom Staatlichen Schulamt im<br />

Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />

Der Eingang der angeforderten Unterlagen wird überwacht.<br />

Die Ablehnung wird in der Personalbeschaffung SAP HCM erfasst und ein Bescheid zur<br />

Ablehnung vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />

erstellt.<br />

Kommentar:<br />

Die Wartefrist von der Erstellung des Ablehnungsbescheids bis zur Weiterbearbeitung<br />

im Verfahren beträgt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mindestens<br />

zwei Wochen. Darauf wird im Ablehnungsbescheid ebenfalls hingewiesen.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />

zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />

Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />

Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />

sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />

dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />

1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />

nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />

es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />

gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

1<br />

Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />

darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />

nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />

in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />

„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />

erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />

aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />

sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />

keine aufschiebende Wirkung.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15


4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname <br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Nichtberücksichtigung<br />

der<br />

Bewerbung<br />

anweisen<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung des<br />

SSA entscheiden<br />

Beschreibung<br />

Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />

abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />

Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />

ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />

des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />

Das Staatliche Schulamt weist die Schulleiterin oder den Schulleiter an, die Bewerbung<br />

wegen Nichterfüllung zwingender Anforderungen der Ausschreibung im weiteren Verfahren<br />

nicht zu berücksichtigen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />

oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />

Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />

Kommentar:<br />

Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />

werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />

muss.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />

die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />

16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

5.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines<br />

Bewerbers nach erfolgter Ausschreibung.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Einstellungskandidat/in<br />

� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />

� Personalrat Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Schulleitungsmitglied<br />

� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />

� Überprüfungsgremium (LEZUV-AV)<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />

� "Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />

prüfen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />

(LEZUV-AV)"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

� "Grundgesetz (GG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)":<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

� "Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)":<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17


5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

erstellen<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

an Schule<br />

weiterleiten<br />

Akten zu Bewerber/in<br />

sichten und<br />

auswerten<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

modifizieren<br />

Entscheidung<br />

über weiteres<br />

Verfahren<br />

Bewerberauswahl<br />

treffen<br />

Beschreibung<br />

Das Staatliche Schulamt erstellt eine Bewerberübersicht über alle Bewerberinnen und<br />

Bewerber, die keine Hierarchisierung enthält, sondern nur die aus SAP HCM gewonnenen<br />

Informationen.<br />

Das Staatliche Schulamt leitet die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber<br />

an die Schule weiter.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für die Aktenauswertung verantwortlich. Insbesondere<br />

hat sie oder er Folgendes zu prüfen:<br />

� Übereinstimmung der Bewerbungen mit dem Anforderungsprofil<br />

� Berechnung des gewichteten Gesamtwertes nach den Kriterien des Einstellungserlasses.<br />

Die Gesamtübersicht über alle Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter modifiziert. Sie oder er stellt die Qualifikationen der einzelnen Bewerberinnen<br />

und Bewerber einander gegenüber, legt deren Rangfolge anhand der Noten<br />

und des Ausschreibungsprofils fest und rechnet ggf. Boni und Mali mit ein.<br />

Kommentar:<br />

Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Inhalte der Gesamtübersicht liegt bei der<br />

Schulleiterin oder dem Schulleiter.<br />

Sie oder er kann die vom Staatlichen Schulamt übersandte Übersicht über die zugelassenen<br />

Bewerberinnen und Bewerber als Arbeitsliste nutzen. Der darin enthaltene gewichtete<br />

Gesamtwert muss in jedem Fall nochmals überprüft und ggf. korrigiert werden.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bereits hier im Rahmen der vertrauensvollen<br />

Zusammenarbeit den Schulpersonalrat, die Frauenbeauftragte der Lehrkräfte und ggf.<br />

die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte informieren.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den Schulleitungsmitgliedern<br />

und nach Anhörung des Personalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der<br />

Schwerbehindertenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage möglich<br />

oder ob ein Überprüfungsverfahren erforderlich ist.<br />

In jedem Fall ist zuerst die Aktenlage auszuwerten, um diese Entscheidung, die absoluten<br />

Vorrang genießt, treffen zu können.<br />

Erweist sich eine Bewerberin oder ein Bewerber als "trennscharf für die Stelle Bestgeeignete<br />

oder Bestgeeigneter", so ist diese oder dieser nach der Aktenlage auszuwählen.<br />

Ein Überprüfungsverfahren darf in diesem Fall nicht durchgeführt werden.<br />

18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Beschreibung<br />

Jede Auswahlentscheidung hat sich an dem Grundsatz der Bestenauslese zu orientieren.<br />

Die Kriterien des Anforderungsprofils sind während des gesamten Verfahrens unverändert<br />

einzuhalten.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Ausgangspunkt jeder Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ist Art. 33 Abs. 2 des<br />

Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 8 Hessisches<br />

Beamtengesetz (HBG) und § 10 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG). Diesen verfassungsrechtlichen Hintergrund muss man sich klar machen, um<br />

den hinter den erwähnten Vorschriften stehenden Sinn und Zweck zu erkennen.<br />

Art. 33 Abs. 2 GG ist eine spezielle Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3<br />

GG und beinhaltet letztlich ein Willkürverbot: Ein Amt im öffentlich Dienst darf einer Bewerberin<br />

oder einem Bewerber aus keinem anderen Grund als aufgrund ihrer oder seiner<br />

Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung übertragen werden. Eignung, Befähigung<br />

und fachliche Leistung dürfen ihrerseits nicht mit Gesichtspunkten begründet oder<br />

verneint werden, die der Gleichheitsgrundsatz ausschließt (Geschlecht, Abstammung,<br />

Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen,<br />

Behinderung oder Alter).<br />

Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur Bestenauslese. Die Auswahlentscheidung ist<br />

danach zu treffen, welche Bewerberin oder welcher Bewerber nach der persönlichen<br />

Eignung, den Fähigkeiten und den bisherigen Leistungen am ehesten erwarten lässt,<br />

dass sie oder er die ausgeschriebene Stelle erfolgreich wird wahrnehmen können.<br />

Daher ist die Beurteilung der bisherigen Leistungen mit der Prognose bezüglich der zukünftigen<br />

Leistungen zu verbinden und für alle Bewerberinnen und Bewerber darzustellen<br />

und gegeneinander abzuwägen.<br />

Denn die Bewerberin oder der Bewerber hat das Recht auf eine ermessensfehlerfreie<br />

Entscheidung einschließlich des Rechts, bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien in<br />

den Kreis der für eine Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber einbezogen<br />

und nicht willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen von der Übertragung<br />

eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen zu werden.<br />

Um in dieser Weise entscheiden zu können, muss man sich klar machen, was die Begriffe<br />

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bedeuten:<br />

Der beamtenrechtliche Begriff der Eignung stellt darauf ab, dass eine Bewerberin oder<br />

ein Bewerber dem Amt persönlich, also in körperlicher, psychischer und charakterlicher<br />

Sicht gewachsen sein muss (z. B. Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Bereitschaft<br />

zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben, Verfassungstreue, keine strafrechtlichen<br />

Verurteilungen, körperliche und geistige Eignung).<br />

Unter Befähigung wird der Nachweis der fachlichen Qualifikation verstanden und dass<br />

die Bewerberin oder der Bewerber die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben notwendigen<br />

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.<br />

Unter fachlicher Leistung versteht man die Brauchbarkeit der bisherigen Arbeitsergebnisse<br />

im Hinblick auf die jeweils gestellten dienstlichen Anforderungen.<br />

Allerdings hilft diese theoretische Auseinandersetzung mit den Begriffen für die Praxis<br />

nur bedingt weiter.<br />

Im konkreten Fall ist diese Beurteilung streng an den Anforderungen zu orientieren, die<br />

die Stellenausschreibung an die Bewerberin oder den Bewerber stellt.<br />

Wesentliche Entscheidungskriterien sind der sogenannte gewichtete Gesamtwert und<br />

der Erfüllungsgrad des Anforderungsprofils.<br />

Die tragenden Gründe für die Auswahlentscheidung sind in dem Auswahlbericht schriftlich<br />

niederzulegen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19


5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Auswahl nach<br />

Aktenlage<br />

durchführen<br />

Überprüfungsverfahren<br />

vorbereiten<br />

Teilnehmer/<br />

innen zum<br />

Überprüfungsverfahren<br />

einladen<br />

Beschreibung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den Schulleitungsmitgliedern<br />

nach Beteiligung der Frauenbeauftragten, des Personalrates sowie ggf. der<br />

Schwerbehindertenvertretung über die Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers.<br />

Die Auswahlentscheidung nach Aktenlage ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese<br />

durchzuführen.<br />

Es ist Folgendes zu tun:<br />

� Nach Auswertung der Aktenlage wird die Entscheidung getroffen, welche Bewerberin<br />

oder welcher Bewerber zum Überprüfungsverfahren eingeladen wird.<br />

� Organisation des Überprüfungsverfahrens (Ort, Zeit, Zuständigkeit, Einladungen,<br />

Inhalte usw. festlegen)<br />

� Überprüfungsgremium gemäß Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses festlegen.<br />

Kommentar:<br />

Im Überprüfungsverfahren ist von den festgelegten Gesprächs- und Bewertungsschwerpunkten<br />

auszugehen. Es ist allen Bewerberinnen und Bewerbern ein gleicher und ausreichend<br />

großer Zeitraum einzuräumen; es sind jeweils die gleichen Fachthemen zur<br />

Beantwortung oder zur Diskussion zu stellen, um einen Vergleich zu ermöglichen. Dies<br />

erfordert jedoch nicht die Stellung wortgleicher Fragen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen<br />

und Bewerbern wird vor dem Verfahren festgelegt.<br />

Das Überprüfungsverfahren kann beispielsweise bestehen aus:<br />

� Teilen eines Assessmentcenters,<br />

� Unterrichtsbesuch mit anschließendem Gespräch (nicht bei Ersteinstellungen).<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Sofern Bewerberinnen oder Bewerber mit einer Schwerbehinderung im Verfahren sind,<br />

sind diese zu dem Überprüfungsverfahren einzuladen.<br />

Eine Einladung schwerbehinderter Menschen ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung<br />

offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />

Die Einladung der vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer des Überprüfungsgremiums erfolgt durch die Schulleiterin oder<br />

den Schulleiter.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt die Mitglieder des Überprüfungsgremiums zum<br />

Termin des Überprüfungsverfahrens ein, legt ihnen rechtzeitig und umfassend alle Bewerbungsunterlagen<br />

vor und erläutert die Auswahl der eingeladenen Bewerberinnen und<br />

Bewerber.<br />

20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Überprüfungsverfahren<br />

durchführen<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis<br />

der rechtlichen<br />

Prüfung<br />

informieren<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung des<br />

SSA entscheiden<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

treffen<br />

5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Beschreibung<br />

Das Überprüfungsverfahren wird anhand der festgelegten Verfahrensbestandteile<br />

durchgeführt.<br />

Es ist zu protokollieren.<br />

Kommentar:<br />

Ergibt sich nach einem solchen Überprüfungsverfahren immer noch nicht das erforderliche<br />

„trennscharfe Bild“, werden mehrere Bewerberinnen oder Bewerber also als<br />

„gleichrangig" eingeschätzt, können für die Abgrenzung verschiedene Hilfskriterien zum<br />

Vorteil einer bestimmten Bewerberin oder eines bestimmten Bewerbers herangezogen<br />

werden:<br />

� Lebens- oder Dienstalter einer Bewerberin oder eines Bewerbers soweit dies für<br />

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bedeutung ist, vgl. § 10 Abs. 2<br />

HGlG (Lebenserfahrung kann sich positiv auf das Leistungsbild auswirken)<br />

� die Bewerberin oder der Bewerber ist schwerbehindert<br />

� bei einer Bewerberin handelt es sich um eine Frau.<br />

Es wird anhand der Kriterien der Ausschreibung geprüft, ob der Auswahlvorschlag rechtlich<br />

korrekt ist.<br />

Kommentar:<br />

Oftmals wird der grundsätzliche Fehler gemacht, dass Formerfordernisse im Stellenbesetzungsverfahren<br />

als unwichtig eingeschätzt oder vernachlässigt werden und ausschließlich<br />

die „materielle“ Entscheidung - also ob die ausgewählte Bewerberin oder der<br />

ausgewählte Bewerber wirklich die oder der Beste ist - in den Vordergrund gestellt wird.<br />

Dies führt regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Stellenbesetzungsentscheidung, da das<br />

Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung aufheben wird, wenn sie nicht formell<br />

rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Überprüfung im Wesentlichen auf<br />

eine Kontrolle der verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung beschränkt.<br />

Die Überprüfung der Einhaltung der Formerfordernisse dient dazu festzustellen,<br />

ob dem Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit entsprochen worden ist, auf den sich<br />

die gerichtliche Überprüfung im Kern beschränkt.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Staatlichen Schulamt informiert, wenn der<br />

Auswahlvorschlag rechtlich nicht korrekt ist. Es muss eine Begründung erfolgen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />

oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />

Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />

Kommentar:<br />

Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />

werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />

muss.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />

die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den übrigen Schulleitungsmitgliedern<br />

und nach Beteiligung des Schulpersonalrats, der Frauenbeauftragten<br />

der Lehrkräfte sowie bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung,<br />

abschließend.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21


5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Über Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

entscheiden<br />

Abbruch Auswahlverfahren<br />

rechtlich prüfen<br />

Abbruch Auswahlverfahren<br />

in<br />

SAP erfassen<br />

Bewerber/innen<br />

über abgebrochenesAuswahlverfahren<br />

informieren<br />

Stellenbesetzungsverfahren<br />

abbrechen und<br />

Bewerber/innen<br />

informieren<br />

Beschreibung<br />

Wurde keine geeignete Kandidatin oder kein geeigneter Kandidat gefunden, so ist über<br />

das weitere Vorgehen zu entscheiden:<br />

� Abbruch des Verfahrens ohne Besetzung der Stelle<br />

� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung zur Erweiterung des Bewerberkreises<br />

� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung mit geänderten Kriterien<br />

� Abbruch des Verfahrens und Besetzung über Ranglistenverfahren.<br />

Diese Entscheidung wird dem Staatlichen Schulamt zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist berechtigt, ein Auswahlverfahren zur Besetzung<br />

einer Stelle jederzeit abzubrechen, wenn sie oder er hierfür einen sachlichen Grund hat.<br />

Ein solcher Grund kann z. B. darin liegen, dass keine der Bewerberinnen oder keiner der<br />

Bewerber sich für die Stelle als geeignet erweist oder die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

zu der rechtlich vertretbaren Einschätzung gelangt, dass in dem Auswahlverfahren<br />

Rechte der Mitbewerberinnen und Mitbewerber verletzt worden sind.<br />

Die Gründe für den Abbruch sind nach der Rechtsprechung zwingend in einem schriftlichen<br />

Vermerk niederzulegen, damit dieser ggf. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten<br />

kann. Wurden Rechte einer Mitbewerberin oder eines Mitbewerbers verletzt, kann<br />

im Einzelfall das Verfahren dadurch geheilt werden, dass vom ursprünglichen Auswahlverfahren<br />

nur die fehlerhaften Teile wiederholt werden.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob der Abbruch des Auswahlverfahrens aus einem<br />

sachlichen Grund erfolgt.<br />

Der Abbruch des Auswahlverfahrens wird in SAP HCM erfasst.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Schreiben, in dem der Abbruch des Verfahrens<br />

mit einer kurzen Begründung mitgeteilt wird.<br />

Die Ablehnung der Bewerberinnen und Bewerber wird in SAP HCM erfasst.<br />

Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid, in dem der Abbruch des Verfahrens mitgeteilt<br />

wird.<br />

Kommentar:<br />

Mögliche sachliche Abbruchgründe können sein:<br />

� Erweiterung des Bewerberkreises<br />

� Änderung des Anforderungsprofils<br />

� Wegfall der besetzbaren Stelle.<br />

22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Einstellungsangebot<br />

LEZUV-<br />

AV erstellen<br />

Über Annahme<br />

des Einstellungsangebots<br />

entscheiden<br />

Bescheid an<br />

nicht ausgewählteBewerber/in<br />

senden<br />

5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt erstellt eine Information an die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten<br />

Bewerber folgenden Inhalts:<br />

� sie oder er ist ausgewählt worden<br />

� nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />

Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />

§ 123 VwGO nachsuchen zu können<br />

� auf die durchgeführten Beteiligungsverfahren wird hingewiesen.<br />

Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber erhält vom Staatlichen<br />

Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters ein Einstellungsangebot.<br />

Die Einstellungskandidatin oder der Einstellungskandidat kann innerhalb der Antwortfrist<br />

das Angebot annehmen oder ablehnen.<br />

Sie oder er teilt seine Entscheidung im Formular "Antwort zum Einstellungsangebot" mit.<br />

Erfolgt keine Rückäußerung innerhalb der Frist, so ist davon auszugehen, dass die Einstellungskandidatin<br />

oder der Einstellungskandidat das Angebot nicht annimmt.<br />

Alle weiteren Unterlagen erhält das aufnehmende Staatliche Schulamt direkt von der<br />

Bewerberin oder dem Bewerber.<br />

Kommentar:<br />

Auf Wunsch der Schulleiterin oder des Schulleiters kann auch eine nach der Frist geäußerte<br />

Annahme berücksichtigt werden.<br />

Für alle nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ist von der Sachbearbeiterin<br />

oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen Schulamt ein<br />

Ablehnungsbescheid zu fertigen. In diesem Ablehnungsbescheid sind die die Entscheidung<br />

tragenden Gründe in knapper Form darzustellen. Gleichzeitig ist den nicht ausgewählten<br />

Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, in die Verfahrensunterlagen Einsicht<br />

zu nehmen und mit der Schulleiterin als Verfahrensführerin oder dem Schulleiter als<br />

Verfahrensführer ein Gespräch zu führen.<br />

Allen nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />

Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />

§ 123 VwGO nachsuchen zu können.<br />

Kommentar:<br />

Es wird empfohlen, den Ablehnungsbescheid so zu formulieren, dass die nicht ausgewählte<br />

Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber dieses nicht als persönliche<br />

Niederlage empfindet.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23


5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Annahme des<br />

Angebotes<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfassen<br />

Übernahme der<br />

Bewerberdaten<br />

nach SAP HCM<br />

PA vorbereiten<br />

Nichtannahme<br />

des Angebots<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfassen<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />

zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />

Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />

Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />

sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />

dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />

1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />

nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />

es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />

gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

1<br />

Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />

darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />

nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />

in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />

„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />

erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />

aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />

sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />

keine aufschiebende Wirkung.<br />

Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />

abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />

Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />

ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />

des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />

Die Annahme des Angebots wird in SAP HCM erfasst.<br />

Die Übernahme der Bewerberdaten in SAP HCM für die Personaladministration wird von<br />

der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt vorbereitet.<br />

Die Nichtannahme des Angebots wird in SAP HCM erfasst.<br />

Kommentar:<br />

Die Bewerberin oder der Bewerber ist auf der Rangliste weiterhin verfügbar.<br />

24 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Anforderungsprofil<br />

Ausschreibung<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Bewerberpool<br />

mit gewichteten<br />

Werten<br />

Rangliste<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Eingestellte/r<br />

Bewerber/in<br />

Einstellungsmöglichkeiten<br />

pro Schule<br />

Einstellungserlass<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

Beschreibung<br />

Detaillierte Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Fähigkeiten und Kenntnisse<br />

Kommentar:<br />

Bestandteil der Ausschreibung<br />

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />

(Beamtenstatusgesetz)<br />

Kommentar:<br />

BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

Der Bewerberpool der Rangliste enthält alle zugelassenen Bewerbungen mit dem gewichteten<br />

Notenwert gem. Einstellungserlass für die Einstellung in den hauptamtlichen<br />

hessischen Schuldienst im Rahmen des Ranglistenverfahrens.<br />

Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören:<br />

� Zeugnisse<br />

� Lebenslauf oder Angaben zu den für das Vertragsverhältnis notwendigen Daten<br />

� sonstige Nachweise, z. B. Nachweis über unterrichtliche Tätigkeiten<br />

� sonstige Qualifikationsnachweise für die im Anforderungsprofil genannten Aufgaben<br />

� ggf. Anerkennung von Lehrerprüfungszeugnissen von außerhalb der Bundesrepublik.<br />

Kommentar:<br />

Welche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind, ist nur für die Einstellungen in Ziffer<br />

1.10 des "Einstellungserlasses" sowie in Ziffer 2 des Erlasses "Ausschreibungs- und<br />

Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" festgelegt. Für das Verfahren zur Beförderung<br />

von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu Oberstudienräten<br />

existiert eine solche Festlegung nicht.<br />

Nach dem Auswahlverfahren eingestellte Bewerberin oder eingestellter Bewerber<br />

Die zur Verfügung stehenden Haushaltselemente (Stellen-SOLL) und die besetzten<br />

Haushaltselemente (Stellen-IST) werden vom Staatlichen Schulamt abgeglichen. Bei der<br />

Feststellung der Einstellungsmöglichkeiten wird berücksichtigt, welche Deltaanteile zwischen<br />

Stellen-SOLL und Stellen-IST durch andere Maßnahmen (z. B. Versetzungen)<br />

abgedeckt werden.<br />

Erlass zum Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Aus einem Personalbeschaffungsverfahren gewonnene Bewerberin oder gewonnener<br />

Bewerber, welche oder welcher ein Einstellungsangebot erhält.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 25


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Name der<br />

Information<br />

Gewünschte/<br />

erforderliche<br />

Qualifikation<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG)<br />

Rangliste HCM<br />

PA-RC Ranglistenverfahren<br />

Beschreibung<br />

Erste Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Qualifikationen einer Bewerberin<br />

oder eines Bewerbers:<br />

� erforderliches Lehramt oder Lehrbefähigung oder sonstige Qualifikationen<br />

� erforderliche/s Fach/Fächer<br />

� ggf. erforderliche Fachrichtung/en oder Berufsfeld/er<br />

� ggf. notwendige zusätzliche Qualifikationen.<br />

Grundgesetz vom 23.05.1949<br />

Kommentar:<br />

Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

Hessisches Beamtengesetz<br />

Kommentar:<br />

HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />

Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz)<br />

Kommentar:<br />

HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Die Rangliste enthält folgende Informationen:<br />

� Ranglistenplatz<br />

� Nachname, Vorname<br />

� Lehramt<br />

� Fach/Fächer<br />

� ggf. Berufsfeld/er<br />

� ggf. Fachrichtung/en<br />

� Geburtsdatum<br />

� Notenwert (einschl. Boni und Mali)<br />

� Vorrangmerkmal<br />

� Einsatzwunsch/-wünsche und deren Priorität<br />

� ggf. Hinweise über Bewerbungsstatus bzw. Angebote<br />

Kommentar:<br />

Dabei besteht die Möglichkeit, aus der Rangliste ein Kurzportrait einzusehen.<br />

26 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name der<br />

Information<br />

Rechtsbehelfsbelehrung <br />

Stellenausschreibung<br />

(LEZUV-AV)<br />

(abgestimmt<br />

und geprüft)<br />

Stellenausschreibung<br />

(LEZUV-AV)<br />

(veröffentlicht)<br />

Stellenprofil<br />

Ausschreibung<br />

Teilnehmer/<br />

innen Überprüfungsgremium<br />

Verfahren PersonalbeschaffunghauptamtlicherSchuldienst <br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Beschreibung<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Die Rechtsbehelfsbelehrung hat folgenden Inhalt:<br />

"Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei mir<br />

oder beim Staatlichen Schulamt (genaue Anschrift ist anzugeben) schriftlich oder zur<br />

Niederschrift Widerspruch einlegen."<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

§§ 68 ff. VwGO<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter erstellte, mit den Beteiligungsgremien abgestimmte<br />

und vom Staatlichen Schulamt rechtlich geprüfte schulbezogene Stellenausschreibung<br />

für die Einstellung in den hauptamtlichen Schuldienst. Diese dient als Grundlage<br />

für die weiteren Verfahrensschritte (Ausschreibung über SAP mit Veröffentlichung<br />

im Portal). Es müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf. das Berufsfeld/die<br />

Fachrichtung/en angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und Anforderungsprofil<br />

in einem freien Text beschrieben werden.<br />

Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter erstellte, mit den Beteiligungsgremien abgestimmte,<br />

vom Staatlichen Schulamt rechtlich geprüfte und über SAP im Internet veröffentlichte<br />

schulbezogene Stellenausschreibung für die Einstellung in den hauptamtlichen<br />

Schuldienst.<br />

Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben<br />

Dem Überprüfungsgremium gehören gem. Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses an:<br />

� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />

� ein weiteres Schulleitungsmitglied (sofern nicht Vorhanden die Abwesenheitsvertreterin<br />

oder der Abwesenheitsvertreter oder eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft der<br />

Schule)<br />

� ein Mitglied des Schulpersonalrates<br />

� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />

� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />

Kommentar:<br />

Weitere Personen können am Überprüfungsverfahren teilnehmen, sind aber nicht<br />

stimmberechtigt.<br />

Es gibt zwei mögliche Verfahren für die Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst:<br />

� Ranglistenverfahren<br />

� schulbezogene Stellenausschreibungen.<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

Kommentar:<br />

VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 27


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Name der<br />

Information<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Rangliste<br />

Zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Stellenausschreibung<br />

Zum Überprüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

Zum Überprüfungsverfahren<br />

nicht<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

Beschreibung<br />

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, deshalb kann das Stellenbesetzungsverfahren<br />

unabhängig von der Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens durchgeführt<br />

werden.<br />

Kommentar:<br />

Der eingelegte Widerspruch eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter als verfahrensführender<br />

Stelle die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu überprüfen, ohne dass<br />

ein Verfahren nach § 123 VwGO durchgeführt werden muss.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf einen Widerspruch nicht selbst zurückweisen,<br />

sondern hat nur die Möglichkeit, dem Widerspruch nach § 72 VwGO abzuhelfen oder ihn<br />

an das Staatliche Schulamt abzugeben.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG ist zu prüfen, ob das Rechtsmittelverfahren<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen künftig anders durchzuführen<br />

ist. Solange es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu<br />

dieser Frage gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Einem Widerspruch abzuhelfen bedeutet gem. § 72 VwGO, als Erstbehörde aufgrund<br />

des Widerspruchs die eigene Entscheidung aufzuheben.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die für das weitere Verfahren der Stellenbesetzung über<br />

das Ranglistenverfahren zugelassen wurden.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die für das weitere Verfahren der Stellenbesetzung zugelassen<br />

wurden.<br />

Übersicht über Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren eingeladen<br />

werden.<br />

Kommentar:<br />

Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />

schwerbehinderter Menschen ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich<br />

fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />

Übersicht über Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren nicht<br />

eingeladen werden.<br />

Kommentar:<br />

Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />

schwerbehinderter Menschen ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich<br />

fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />

28 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Ablehnung der<br />

Ausschreibung<br />

aus rechtlichen<br />

Gründen<br />

Ablehnungsbescheid(Verfahrensabbruch<br />

AV)<br />

AblehnungsbescheidBewerbung<br />

(Ergebnis AV)<br />

Beschreibung<br />

Die Ablehnung beinhaltet die tragenden rechtlichen Bedenken gegen den von der Schule<br />

vorgelegten Ausschreibungstext.<br />

Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters erstellt.<br />

Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Grund des Verfahrensabbruchs<br />

� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />

aus HCM)<br />

Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters erstellt. Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Grund der Ablehnung<br />

� Hinweis, dass in den 14 Tagen nach Zugang des Schreibens keine statusverändernden<br />

Maßnahmen getroffen werden<br />

� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />

aus HCM)<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 29


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

AblehnungsbescheidBewerbung<br />

formale<br />

Gründe<br />

Antwort zum<br />

Einstellungsangebot<br />

Beschreibung<br />

Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Kommentar:<br />

Gründe für eine formale Ablehnung können sein:<br />

� Anforderungsprofil wird nicht erfüllt<br />

� rechtzeitige Besetzung wegen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht<br />

möglich<br />

� fehlende Freigabeerklärung.<br />

Es empfiehlt sich, ein Formular "Antwort zum Einstellungsangebot " zusammen mit dem<br />

Einstellungsangebot an die Bewerberin oder den Bewerber zu versenden.<br />

Folgende Auswahlmöglichkeiten sollten für die Antwort vorgegeben werden:<br />

� Annahme des Angebotes (hier sind auch Angaben vorgesehen, ob die Bewerberin<br />

oder der Bewerber in einem anderen Bundesland beschäftigt ist und wenn ja, ob eine<br />

Freigabeerklärung vorliegt bzw. in welchem Beschäftigungsverhältnis die Bewerberin<br />

oder der Bewerber sich derzeit befindet)<br />

� Ablehnung des Angebotes (plus freies Feld für den Grund)<br />

� Rücknahme der Bewerbung.<br />

Ausschreibung Es müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf. das Berufsfeld/die Fachrichtung/en<br />

angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und Anforderungsprofil in einem<br />

freien Text beschrieben werden.<br />

Auswahlprotokoll<br />

Sofern ein Auswahlprotokoll erstellt wird, bildet es das Auswahlverfahren ab.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung die Auswahlentscheidung durch das<br />

Gericht rational nachvollziehbar sein muss, empfiehlt es sich, im Einzelfall Aussagen zu<br />

folgenden Punkten zu treffen:<br />

� Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums<br />

� zeitliche Reihenfolge der auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Organisationsdaten<br />

� Ausschreibungsdaten, z. B. Ausschreibungsnummer<br />

� Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen<br />

� Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens (z. B. Überprüfungsgespräche).<br />

30 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name des<br />

Dokuments<br />

Beschreibung<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Auswahlbericht Der Auswahlbericht enthält die Gründe der Auswahlentscheidung und die Rangfolge der<br />

auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber.<br />

Bescheid<br />

"Anforderung<br />

von Unterlagen"<br />

BewerberübersichtAusschreibungsverfahren <br />

EingangsbestätigungBewerbungPersonalbeschaffung<br />

Kommentar:<br />

Der Auswahlbericht muss so formuliert sein, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist<br />

und jederzeit den nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern zur Einsicht vorgelegt<br />

werden kann.<br />

Hierbei muss bedacht werden, dass der Auswahlbericht auch die Grundlage für den<br />

Ablehnungsbescheid an die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten<br />

Bewerber liefert.<br />

Der Bescheid enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Vorlagefrist (freies Textfeld, perspektivisch aus einer Terminverfolgung PB, die aber<br />

erst noch eingerichtet werden muss)<br />

� fehlende Unterlagen (freies Textfeld)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM im Auftrag<br />

der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />

Die Bewerberübersicht Ausschreibungsverfahren enthält:<br />

� lfd. Nr.<br />

� Bewerbernummer<br />

� Name, Vorname<br />

� Fächer/Fachrichtung/Berufsfelder<br />

� Geburtsdatum<br />

� Notenwert<br />

� ggf. Vorrangmerkmal<br />

Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />

� absendende Behörde<br />

� Anschrift<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Standardtext Eingangsbestätigung<br />

� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters)<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 31


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Einladung zum<br />

Überprüfungsverfahren <br />

Einstellungsangebot<br />

(LEZUV-AV)<br />

Entwurf<br />

Ausschreibung<br />

Beschreibung<br />

Die Einladung enthält:<br />

� absendende Behörde<br />

� Empfängerdaten<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Termin, Ort und Art des Überprüfungsverfahrens<br />

� Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />

� Hinweis, dass etwaige Kosten, die durch die Einladung verursacht werden, nicht<br />

erstattet werden.<br />

Kommentar:<br />

Die Einladung kann folgendermaßen ergehen:<br />

� postalisch<br />

� per E-Mail<br />

� mündlich/telefonisch (diese sind zu dokumentieren).<br />

Allerdings müssen die o. g. Elemente enthalten sein.<br />

Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters erstellt.<br />

Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Datum der Einstellung<br />

� Bedingungen der Einstellung, z. B. Vertragsverhältnis<br />

� anzufordernde Unterlagen, z. B. amtsärztliches Zeugnis oder Gesundheitszeugnis<br />

gem. § 3 Abs. 5 TV-H, erweitertes Führungszeugnis (Belegart "OE oder PE") gem.<br />

§ 30 a BZRG<br />

� Vorbehalt der Zustimmung der Mitbestimmungsgremien<br />

� Rückantwortfrist wegen Zusage<br />

� freies Textfeld für zusätzliche Informationen<br />

� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />

aus HCM)<br />

Im Entwurf der Ausschreibung müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf.<br />

das Berufsfeld/die Fachrichtung/en angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und<br />

Anforderungsprofil in einem freien Text beschrieben werden.<br />

32 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name des<br />

Dokuments<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

Mängelanzeige<br />

und Entscheidungsempfehlung<br />

Bewerbung<br />

Mitteilung über<br />

Abbruch des<br />

Auswahlverfahrens <br />

Nichtberücksichtigung<br />

Bewerbung<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Übersicht zugelasseneBewerber/innen<br />

mit<br />

Gewichtung<br />

Beschreibung<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />

Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />

� Die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />

� Verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />

Bewerberinnen und Bewerber.<br />

� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Dokument, mit dem das Staatliche Schulamt der Schule mitteilt:<br />

� Hinweis auf fehlende Unterlagen einer Bewerbung oder<br />

� Mängel einer Bewerbung, welche zum Ausschluss aus dem Verfahren führen müssen<br />

� und empfiehlt als weitere Verfahrensschritte:<br />

– fehlende Bewerbungsunterlagen nachfordern oder<br />

– Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers aus dem Auswahlverfahren.<br />

Mitteilung des Staatlichen Schulamtes im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />

an die Bewerberinnen und Bewerber mit den Gründen für den Abbruch des Auswahlverfahrens.<br />

Verfügung des Staatlichen Schulamtes, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

angewiesen wird, eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der die zwingenden<br />

Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt, im weiteren Verfahren nicht mehr zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber enthält:<br />

� Bewerbernummer<br />

� Name, Vorname<br />

� Fächer<br />

� Fachrichtung/Berufsfelder<br />

� Geburtsdatum<br />

� Notenwert<br />

� Vorrangmerkmal<br />

� laufende Nummer<br />

Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter in Form einer Matrix erstellt, in die personenbezogen eingetragen<br />

wird, in welchem Maße die Bewerberin oder der Bewerber die Kriterien des Anforderungsprofils<br />

gem. Einstellungserlass erfüllt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 33


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Versetzungslisten <br />

Widerspruchsbescheid<br />

Beschreibung<br />

Die Liste enthält u. a.:<br />

� Name, Vorname<br />

� Geburtsdatum<br />

� Familienstand<br />

� Wohnort<br />

� Zahl der Kinder mit Geburtsjahrgang<br />

� ggf. Schwerbehinderung<br />

� gewünschter Stellenumfang<br />

� Lehramt<br />

� Fach/Fächer<br />

� abgebendes SSA<br />

� derzeitige Stammschule<br />

� Zielschulamt/Zielschulämter<br />

� eventuell Zielschule<br />

� Antragsbegründung<br />

� Freigabevermerk<br />

� ggf. vorläufiger Entscheidungsvermerk.<br />

Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />

(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />

Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />

förmlich zuzustellen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />

gem. § 73 VwGO endet.<br />

34 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


8 Abkürzungsverzeichnis<br />

8 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

AV Ausschreibungsverfahren<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

BZRG Bundeszentralregister<br />

d. h. das heißt<br />

Führungszeugnisse erweiterte Führungszeugnisse, die direkt den einstellenden Behörden zugeleitet wer-<br />

OE/PE<br />

den (G30a BZRG) Bundeszentralregister<br />

gem. gemäß<br />

GG Grundgesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBG Hessisches Beamtengesetz<br />

HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

HH-Plan Haushaltsplan<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />

i. d. R. in der Regel<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

lfd. Nr. laufende Nummer<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PB Personalbeschaffung<br />

REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren – RangIiste<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement SSA Darmstadt-Dieburg<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 35


Name des<br />

Dokuments<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

Mängelanzeige<br />

und Entscheidungsempfehlung<br />

Bewerbung<br />

Mitteilung über<br />

Abbruch des<br />

Auswahlverfahrens <br />

Nichtberücksichtigung<br />

Bewerbung<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Übersicht zugelasseneBewerber/innen<br />

mit<br />

Gewichtung<br />

Beschreibung<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />

Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />

� Die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />

� Verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />

Bewerberinnen und Bewerber.<br />

� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Dokument, mit dem das Staatliche Schulamt der Schule mitteilt:<br />

� Hinweis auf fehlende Unterlagen einer Bewerbung oder<br />

� Mängel einer Bewerbung, welche zum Ausschluss aus dem Verfahren führen müssen<br />

� und empfiehlt als weitere Verfahrensschritte:<br />

– fehlende Bewerbungsunterlagen nachfordern oder<br />

– Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers aus dem Auswahlverfahren.<br />

Mitteilung des Staatlichen Schulamtes im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />

an die Bewerberinnen und Bewerber mit den Gründen für den Abbruch des Auswahlverfahrens.<br />

Verfügung des Staatlichen Schulamtes, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

angewiesen wird, eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der die zwingenden<br />

Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt, im weiteren Verfahren nicht mehr zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber enthält:<br />

� Bewerbernummer<br />

� Name, Vorname<br />

� Fächer<br />

� Fachrichtung/Berufsfelder<br />

� Geburtsdatum<br />

� Notenwert<br />

� Vorrangmerkmal<br />

� laufende Nummer<br />

Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter in Form einer Matrix erstellt, in die personenbezogen eingetragen<br />

wird, in welchem Maße die Bewerberin oder der Bewerber die Kriterien des Anforderungsprofils<br />

gem. Einstellungserlass erfüllt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 33


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Versetzungslisten <br />

Widerspruchsbescheid<br />

Beschreibung<br />

Die Liste enthält u. a.:<br />

� Name, Vorname<br />

� Geburtsdatum<br />

� Familienstand<br />

� Wohnort<br />

� Zahl der Kinder mit Geburtsjahrgang<br />

� ggf. Schwerbehinderung<br />

� gewünschter Stellenumfang<br />

� Lehramt<br />

� Fach/Fächer<br />

� abgebendes SSA<br />

� derzeitige Stammschule<br />

� Zielschulamt/Zielschulämter<br />

� eventuell Zielschule<br />

� Antragsbegründung<br />

� Freigabevermerk<br />

� ggf. vorläufiger Entscheidungsvermerk.<br />

Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />

(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />

Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />

förmlich zuzustellen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />

gem. § 73 VwGO endet.<br />

34 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


8 Abkürzungsverzeichnis<br />

8 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

AV Ausschreibungsverfahren<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

BZRG Bundeszentralregister<br />

d. h. das heißt<br />

Führungszeugnisse erweiterte Führungszeugnisse, die direkt den einstellenden Behörden zugeleitet wer-<br />

OE/PE<br />

den (G30a BZRG) Bundeszentralregister<br />

gem. gemäß<br />

GG Grundgesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBG Hessisches Beamtengesetz<br />

HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

HH-Plan Haushaltsplan<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />

i. d. R. in der Regel<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

lfd. Nr. laufende Nummer<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PB Personalbeschaffung<br />

REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren – RangIiste<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement SSA Darmstadt-Dieburg<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 35


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 4: Dokumentation zum Prozess<br />

Personalbeschaffung für<br />

Oberstudienratsstellen durchführen<br />

Beschrieben wird die Personalbeschaffung für offene und besetzbare Stellen für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte<br />

(OStR) im Schulbereich.<br />

Die Geschäftsprozesse zur Ernennung von Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten nach Auswahl der Bewerberin<br />

oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen" ...................................... 1<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 1<br />

2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>" ....................... 3<br />

2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 3<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 3<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 4<br />

3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>" ............ 6<br />

3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 6<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 6<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 7<br />

4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>" 10<br />

4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 10<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 10<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 11<br />

5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 16<br />

6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 19<br />

7 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 23<br />

I


1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />

durchführen"<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />

Teilprozessname<br />

Freie Haushaltselemente<br />

zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

ermitteln und<br />

verteilen<br />

Verfahren zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

einleiten<br />

Verfahren zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

einleiten <strong>SBS</strong><br />

(verfeinert, siehe 2)<br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt das Verfahren der Verteilung der Stellen auf alle Schulen und<br />

die Ermittlung der freien Oberstudienratsstellen (Haushaltselemente) für das Oberstudienratsbesetzungsverfahren.<br />

Grundlagen sind das SOLL der gültigen Lehrerzuweisung, die IST-Besetzung in SAP<br />

HCM sowie bereits eingeleitete und geplante Besetzungsverfahren.<br />

Kommentar:<br />

Dieser Prozess wurde noch nicht modelliert, weil das Verfahren noch nicht abschließend<br />

neu geregelt ist!<br />

Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der<br />

Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht der nicht selbstständigen<br />

Schulen.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der<br />

Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht der selbstständigen<br />

beruflichen Schule.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

Teilprozessname<br />

Bewerbungen<br />

zur Besetzung<br />

von Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten<br />

Bewerbungen<br />

zur Besetzung<br />

von Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

(verfeinert, siehe 3)<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung<br />

von Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung<br />

von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

<strong>SBS</strong><br />

(verfeinert, siehe 4)<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung der eingegangenen<br />

Bewerbungen aus Sicht der nicht selbstständigen Schulen.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung der eingegangenen<br />

Bewerbungen aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die Durchführung<br />

bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der nicht selbstständigen<br />

Schulen.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die Durchführung<br />

bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der selbstständigen<br />

beruflichen Schule.<br />

Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />

Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />

oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />

nicht selbstständigen Schulen.<br />

Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />

Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />

oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />

selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Dieser Prozess wird in einem anderen Handbuchkapitel oder in einem anderen Prozess<br />

dieses Kapitels näher beschrieben.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

2.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung<br />

auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht<br />

der selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />

� Personalrat Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />

� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

� "Freie Haushaltselemente zur Besetzung von Oberstudienratsstellen ermitteln<br />

und verteilen"<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Schulen<br />

über OStR<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

informieren<br />

Besetzungstermin<br />

festlegen<br />

Entwurf Stellen-<br />

und Anforderungsprofil<br />

mit<br />

Beschreibung<br />

der zusätzlichen<br />

Aufgaben <strong>SBS</strong><br />

erstellen<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

mit<br />

Beschreibung<br />

der zusätzlichen<br />

Aufgaben <strong>SBS</strong><br />

fertigstellen<br />

Ausschreibungsunterlagen<br />

an SSA<br />

weiterleiten<br />

Ausschreibung<br />

rechtlich prüfen<br />

Beschreibung<br />

Alle in Betracht kommenden Schulen werden vom Staatlichen Schulamt darüber informiert,<br />

welche Beförderungsmöglichkeiten zu Oberstudienrätinnen oder Oberstudienräten<br />

zum nächsten Beförderungstermin zugeteilt werden. Die Information sollte auch die Kriterien<br />

der Aufteilung und die Erläuterung der weiteren Prozessschritte enthalten.<br />

Der festzulegende Termin ist der voraussichtliche Termin zur Übertragung der kommissarischen<br />

Wahrnehmung der Aufgaben.<br />

Kommentar:<br />

Bei der Festlegung des Besetzungstermins sollte berücksichtigt werden, dass es derzeit<br />

zwei Beförderungstermine (01.04. bzw. 01.10.) gibt und zuvor ein mindestens 3-monatiges<br />

Kommissariat erfolgen muss.<br />

Die zusätzlichen Aufgaben als Teil des Stellenprofils und das Anforderungsprofil werden<br />

durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erarbeitet. Der Entwurf des Stellen- und Anforderungsprofils<br />

für die Stelle wird unter Beteiligung der Frauenbeauftragten erstellt.<br />

Der Schulpersonalrat ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu informieren,<br />

ein förmliches Beteiligungsrecht besteht nicht.<br />

Kommentar:<br />

Der Inhalt des Stellenprofils ist Grundlage für die erstmalige Aufgabenübertragung der<br />

späteren Stelleninhaberin oder des späteren Stelleninhabers innerhalb der Schule.<br />

Bei der Erstellung des Stellen- und Anforderungsprofils ist darauf zu achten, dass die<br />

Stelle nicht so eng ausgeschrieben wird, dass nur eine Bewerberin oder ein Bewerber<br />

für die Stelle in Frage kommen kann.<br />

Das Stellen- und Anforderungsprofil mit der Beschreibung der zusätzlichen Aufgaben<br />

wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Frauenbeauftragten fertiggestellt.<br />

Kommentar:<br />

Der Inhalt des Stellenprofils ist Grundlage für die erstmalige Aufgabenübertragung der<br />

späteren Stelleninhaberin oder des späteren Stelleninhabers innerhalb der Schule.<br />

Bei der Erstellung des Stellen- und Anforderungsprofils ist darauf zu achten, dass die<br />

Stelle nicht so eng ausgeschrieben wird, dass nur eine Bewerberin oder ein Bewerber<br />

für die Stelle in Frage kommen kann.<br />

Das Stellen- und das Anforderungsprofil und der Besetzungstermin werden dem Staatlichen<br />

Schulamt per E-Mail mitgeteilt, gleichzeitig können Wünsche hinsichtlich des Ausschreibungstermins<br />

geäußert werden.<br />

Kommentar:<br />

Das Stellen- und das Anforderungsprofil sollten als Text-Dokument erstellt werden.<br />

Die von der Schule vorgelegte Ausschreibung wird rechtlich - insbesondere bezüglich<br />

der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 9 BeamtStG, 8 HBG,<br />

10 HGlG und des AGG - geprüft; eine pädagogische/inhaltliche Prüfung erfolgt nicht.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Ausschreibung<br />

OStR anlegen<br />

Ausschreibung<br />

im Internet<br />

veröffentlichen<br />

Frauenbeauftragte<br />

und<br />

Schulleiter/in<br />

über Ausschreibunginformieren<br />

2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

Beschreibung<br />

In SAP HCM ist die Stellenausschreibung für Oberstudienrätinnen oder Oberstudienräte<br />

anzulegen.<br />

Kommentar:<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />

Die Ausschreibung wird anhand der Daten aus der Ausschreibungs- und Verfahrenstabelle<br />

(TAC Z_HR_AUSSCHREIBUNG) mittels eines Reports jede Nacht an das Hessen-<br />

Portal übermittelt.<br />

Frauenbeauftragte und Schulleiterin oder Schulleiter sollen über die Veröffentlichung der<br />

Ausschreibung unter Angabe der Ausschreibungsnummer informiert werden.<br />

Kommentar:<br />

Der Schulleiterin oder dem Schulleiter wird empfohlen, diese Information auch an den<br />

Schulpersonalrat weiterzugeben.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

3.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung<br />

der eingegangenen Bewerbungen aus Sicht der selbstständigen beruflichen<br />

Schule.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Bewerberdaten<br />

erfassen und<br />

Fristeinhaltung<br />

vorprüfen<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an<br />

Schule<br />

weiterleiten<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

auf<br />

Fristeinhaltung<br />

prüfen und<br />

sortieren<br />

Beschreibung<br />

Die Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden in SAP HCM erfasst, und es wird<br />

geprüft, ob die Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind.<br />

Nach der Datenerfassung erstellt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PB im<br />

Staatlichen Schulamt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber aus SAP HCM, die<br />

der Schule zur Verfügung gestellt wird. Die Vorprüfungsergebnisse zur Fristeinhaltung<br />

bei der Bewerbung werden der Schule ebenfalls mitgeteilt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />

Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />

eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />

berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />

Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />

eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />

nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />

Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />

bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />

verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />

ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />

kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />

(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />

Die Schule wird über den Eingang der Bewerbungen informiert und erhält alle Bewerbungsunterlagen<br />

und ggf. Hinweise zur Fristeinhaltung.<br />

Kommentar:<br />

Ein Exemplar der doppelt eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleibt beim Staatlichen<br />

Schulamt.<br />

Auf der Grundlage der Feststellung des Staatlichen Schulamtes überprüft die Schulleiterin<br />

oder der Schulleiter den fristgerechten bzw. den nicht fristgerechten Eingang der<br />

Bewerbungen und sortiert die Bewerbungen nach diesem Merkmal.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />

Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />

eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />

berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />

Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />

eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />

nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />

Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />

bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />

verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />

ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />

kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />

(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Über Zulassung<br />

der Bewerbung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

und Vollständigkeit<br />

der<br />

Unterlagen<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

prüfen<br />

Eingang der<br />

Bewerbung<br />

bestätigen<br />

Über Ablehnung<br />

der Bewerbung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

anfordern<br />

Bewerbung mit<br />

Ablehnungsbescheid<br />

zurückgeben<br />

Beschreibung<br />

Es ist zu entscheiden, ob eine verspätet abgegebene Bewerbung zur Erweiterung des<br />

Bewerberkreises in das Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin oder<br />

eines Oberstudienrates einbezogen wird. Dabei muss geprüft werden, ob die Bewerbung<br />

den fachlichen Anforderungen entspricht.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />

bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />

verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />

ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />

kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />

(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />

Die Bewerbungsunterlagen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter auf Vollständigkeit<br />

und auf Erfüllung der zwingenden Anforderungen der Ausschreibung geprüft.<br />

Aus SAP HCM heraus wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder<br />

des Schulleiters ein Bescheid erstellt, in dem die Bewerberin oder der Bewerber eine<br />

Mitteilung über den Eingang ihrer oder seiner Bewerbung erhält.<br />

Bewerbungen, die die zwingenden Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht erfüllen,<br />

sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter abschlägig zu bescheiden.<br />

Der Bescheid zur Anforderung fehlender Unterlagen wird vom Staatlichen Schulamt im<br />

Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />

Der Eingang der angeforderten Unterlagen wird überwacht.<br />

Die Ablehnung wird in der Personalbeschaffung SAP HCM erfasst und ein Bescheid zur<br />

Ablehnung vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />

erstellt.<br />

Kommentar:<br />

Die Wartefrist von der Erstellung des Ablehnungsbescheids bis zur Weiterbearbeitung<br />

im Verfahren beträgt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mindestens<br />

zwei Wochen. Darauf wird im Ablehnungsbescheid ebenfalls hingewiesen.<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />

zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />

Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />

Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />

sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />

dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />

1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />

nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />

es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />

gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

1<br />

Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />

darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />

nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />

in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />

„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />

erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />

aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />

sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />

keine aufschiebende Wirkung.<br />

Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />

abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />

Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />

ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />

des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

4.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die<br />

Durchführung bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der<br />

selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />

� Personalrat Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />

� Überprüfungsgremium OStR<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />

� "Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) durchführen"<br />

� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Ablehnungsbescheid Bewerbung OStR nach Auswahl<br />

� Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen<br />

und Personalakten<br />

anfordern<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen<br />

und Personalakten<br />

an Schulleiter/in<br />

senden<br />

Aktenlage<br />

auswerten<br />

Über Fortgang<br />

des Auswahlverfahrens<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Entscheidung<br />

über weiteres<br />

Verfahren Bewerber/<br />

innenauswahl<br />

OStR treffen<br />

Beschreibung<br />

Für Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem eigenen Schulaufsichtsbezirk stammen,<br />

werden die dienstlichen Beurteilungen bei den Schulleiterinnen und Schulleitern unmittelbar<br />

angefordert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Schulaufsichtsbezirken<br />

werden die Beurteilungen sowie die Personalakten bei den Behörden angefordert,<br />

die die Fach- und Dienstaufsicht über die Bewerberin oder den Bewerber ausüben.<br />

Die dienstlichen Beurteilungen und die Personalakten der Bewerberinnen und Bewerber<br />

werden der Schulleiterin oder dem Schulleiter zur Verfügung gestellt.<br />

Die Bewerbungsunterlagen, die dienstlichen Beurteilungen und die Personalakten werden<br />

unter besonderer Berücksichtigung des Anforderungsprofils durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter ausgewertet.<br />

Kommentar:<br />

Es wird empfohlen, dies in Form einer vergleichenden tabellarischen Übersicht (Matrix)<br />

zu machen.<br />

Es ist zu prüfen, ob das Verfahren mit allen oder einem Teil der Bewerberinnen und<br />

Bewerbern fortgesetzt wird oder ob das Verfahren mangels Eignung aller Bewerberinnen<br />

und Bewerber abgebrochen werden muss.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach Information der Frauenbeauftragten,<br />

des Schulpersonalrates und bei Bewerbung schwerbehinderter Menschen der zuständigen<br />

Schwerbehindertenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage<br />

möglich oder ein Überprüfungsverfahren erforderlich ist.<br />

Kommentar:<br />

Ausgangspunkt jeder Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ist Art. 33 Abs. 2 des GG<br />

i. V. m. § 9 BeamtStG, § 8 HBG und § 10 Abs. 1 Satz 1 HGlG.<br />

Sinn und Zweck der genannten Vorschriften werden nur vor dem verfassungsrechtlichen<br />

Hintergrund verständlich:<br />

Art. 33 Abs. 2 GG ist eine spezielle Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3<br />

GG und beinhaltet letztlich ein Willkürverbot: Ein Amt im öffentlich Dienst darf einer Bewerberin<br />

oder einem Bewerber aus keinem anderen Grund als aufgrund ihrer oder seiner<br />

Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung übertragen werden. Eignung, Befähigung<br />

und fachliche Leistung dürfen ihrerseits nicht mit Gesichtspunkten begründet oder<br />

verneint werden, die der Gleichheitsgrundsatz ausschließt (Geschlecht, Abstammung,<br />

Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen,<br />

Behinderung oder Alter).<br />

Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur Bestenauslese. Die Auswahlentscheidung ist<br />

danach zu treffen, welche Bewerberin oder welcher Bewerber nach der persönlichen<br />

Eignung, den Fähigkeiten und den bisherigen Leistungen am ehesten erwarten lässt,<br />

dass sie oder er die ausgeschriebene Stelle erfolgreich wird wahrnehmen können.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11


4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Auswahl OStR<br />

nach Aktenlage<br />

durchführen<br />

Beschreibung<br />

Daher ist die Beurteilung der bisherigen Leistungen mit der Prognose bezüglich der zukünftigen<br />

Leistungen zu verbinden und für alle Bewerberinnen und Bewerber darzustellen<br />

und gegeneinander abzuwägen.<br />

Denn die Bewerberin oder der Bewerber hat das Recht auf eine ermessensfehlerfreie<br />

Entscheidung einschließlich des Rechts, bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien in<br />

den Kreis der für eine Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber einbezogen<br />

und nicht willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen von der Übertragung<br />

eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen zu werden.<br />

Um in dieser Weise entscheiden zu können, muss man sich klar machen, was die Begriffe<br />

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bedeuten:<br />

Der beamtenrechtliche Begriff der Eignung stellt darauf ab, dass eine Bewerberin oder<br />

ein Bewerber dem Amt persönlich, also in körperlicher, psychischer und charakterlicher<br />

Sicht gewachsen sein muss (z. B. Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Bereitschaft<br />

zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben, Verfassungstreue, keine strafrechtlichen<br />

Verurteilungen, körperliche und geistige Eignung).<br />

Unter Befähigung wird der Nachweis der fachlichen Qualifikation verstanden, d. h. die<br />

Bewerberin oder der Bewerber besitzt die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben<br />

notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.<br />

Die Beurteilung der fachlichen Leistung bezieht sich auf die Bewertung der bisherigen<br />

Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die jeweils gestellten dienstlichen Anforderungen.<br />

Die Beurteilung ist streng an den Anforderungen zu orientieren, die die Stellenausschreibung<br />

an die Bewerberin oder den Bewerber stellt.<br />

Die tragenden Gründe für die Auswahlentscheidung sind in dem Auswahlbericht schriftlich<br />

niederzulegen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Der Begriff "Benehmen" enthält für die verfahrensführende Stelle die Verpflichtung, den<br />

Kontakt mit der zu beteiligenden Person oder Institution mit dem Ziel einer Verständigung<br />

zu suchen. Es handelt sich daher um eine inhaltlich qualifizierte Form der Anhörung,<br />

aus der im Einzelfall eine Pflicht zur Begründung der Abweichung abzuleiten ist.<br />

An der Zuständigkeit für die Entscheidung ändert diese Art der Beteiligung nichts. D. h.,<br />

die Schulleiterin oder der Schulleiter kann auch gegen den Willen des Überprüfungsgremiums<br />

entscheiden.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die beabsichtigte Auswahl einer<br />

Bewerberin oder eines Bewerbers.<br />

Kommentar:<br />

Die Auswahlentscheidung nach Aktenlage ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese<br />

durchzuführen und nachvollziehbar in einem Auswahlbericht zu dokumentieren.<br />

Die Formulierungen im Auswahlbericht sind so zu wählen, dass sie einer unterlegenen<br />

Bewerberin oder einem unterlegenen Bewerber jederzeit zur Einsichtnahme gegeben<br />

werden können. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber haben ein Recht, den Auswahlbericht<br />

einzusehen, nicht aber, Kopien daraus zu erhalten.<br />

12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Überprüfungsverfahren<br />

OStR<br />

vorbereiten<br />

Teilnehmer/<br />

innen zum<br />

Überprüfungsverfahren<br />

einladen<br />

Überprüfungsverfahren<br />

OStR<br />

durchführen<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

treffen<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis<br />

der rechtlichen<br />

Prüfung<br />

informieren<br />

4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

Beschreibung<br />

Es ist Folgendes zu tun:<br />

� nach Auswertung der Aktenlage Entscheidung treffen, welche Bewerberinnen und<br />

Bewerber zum Überprüfungsverfahren eingeladen werden<br />

� Organisation des Überprüfungsverfahrens, wie Ort, Zeit, Zuständigkeit; Einladungen,<br />

Inhalte usw. festlegen<br />

� Überprüfungsgremium festlegen.<br />

Kommentar:<br />

Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />

� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />

� ein Mitglied des Schulpersonalrates gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG<br />

� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />

� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />

Die Einladung der vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer des Überprüfungsgremiums erfolgt durch die Schulleiterin oder<br />

den Schulleiter.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt die Mitglieder des Überprüfungsgremiums zum<br />

Termin des Überprüfungsverfahrens ein, legt ihnen rechtzeitig und umfassend alle Bewerbungsunterlagen<br />

vor und erläutert die Auswahl der eingeladenen Bewerberinnen und<br />

Bewerber.<br />

Im Überprüfungsverfahren wird die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß<br />

dem Anforderungsprofil festgestellt und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach<br />

Beteiligung der Frauenbeauftragten der Lehrkräfte, des Schulpersonalrats und sowie bei<br />

Bewerbung schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung entschieden<br />

und festgelegt, wer die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber ist.<br />

Kommentar:<br />

Die Auswahlentscheidung ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese durchzuführen<br />

und nachvollziehbar in einem Auswahlbericht zu dokumentieren.<br />

Um dem Prinzip der Bestenauslese zu genügen, sind sowohl Maßnahmen der Beobachtung<br />

und Auswertung von Unterricht als auch der Einsatz von Assessment-Center-<br />

Elementen zulässig.<br />

Die Formulierungen im Auswahlbericht sind so zu wählen, dass sie einer unterlegenen<br />

Bewerberin oder einem unterlegenen Bewerber jederzeit zur Einsichtnahme gegeben<br />

werden können. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber haben ein Recht, den Auswahlbericht<br />

einzusehen, nicht aber, Kopien daraus zu erhalten.<br />

Es wird anhand der Kriterien der Ausschreibung geprüft, ob der Auswahlvorschlag rechtlich<br />

korrekt ist.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend nach Beteiligung der<br />

Frauenbeauftragten der Lehrkräfte, des Schulpersonalrats sowie bei Bewerbungen<br />

schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Staatlichen Schulamt informiert, wenn der<br />

Auswahlvorschlag rechtlich nicht korrekt ist. Es muss eine Begründung erfolgen.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13


4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

Arbeitsschrittname<br />

Weiteres<br />

Vorgehen<br />

festlegen<br />

Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

entscheiden<br />

Bewerber/in<br />

über<br />

abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informieren<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Beschreibung<br />

Wurde keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber gefunden, so ist das<br />

weitere Vorgehen festzulegen, z. B.:<br />

� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung zur Erweiterung des Kreises der<br />

Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung mit geänderten Kriterien.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob der Abbruch des Auswahlverfahrens aus einem<br />

sachlichen Grund erfolgt.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />

oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />

Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />

Kommentar:<br />

Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />

werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />

muss.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />

die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Schreiben, in dem der Abbruch des Verfahrens<br />

mitgeteilt wird.<br />

Kommentar:<br />

Als sachliche Gründe für den Abbruch kommen in Frage:<br />

� Erweiterung des Bewerberkreises<br />

� Änderung des Anforderungsprofils, da sich die Bedarfslage der Schule geändert hat<br />

� Nichteignung der Bewerberin oder des Bewerbers<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt erstellt eine Information an die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten<br />

Bewerber folgenden Inhalts:<br />

� sie oder er ist ausgewählt worden<br />

� nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />

Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />

§ 123 VwGO nachsuchen zu können<br />

� auf die durchgeführten Beteiligungsverfahren wird hingewiesen.<br />

14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Bescheid<br />

an nicht<br />

ausgewählte<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />

Beschreibung<br />

Für alle nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ist von der Sachbearbeiterin<br />

oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen Schulamt ein<br />

Ablehnungsbescheid zu fertigen. In diesem Ablehnungsbescheid sind die die Entscheidung<br />

tragenden Gründe in knapper Form darzustellen. Gleichzeitig ist den nicht ausgewählten<br />

Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, in die Verfahrensunterlagen Einsicht<br />

zu nehmen und mit der Schulleiterin als Verfahrensführerin oder dem Schulleiter als<br />

Verfahrensführer ein Gespräch zu führen.<br />

Allen nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />

Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />

§ 123 VwGO nachsuchen zu können.<br />

Kommentar:<br />

Es wird empfohlen, den Ablehnungsbescheid so zu formulieren, dass die nicht ausgewählte<br />

Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber dieses nicht als persönliche<br />

Niederlage empfindet.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />

Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />

zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />

Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />

Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />

sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />

dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />

1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />

nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />

es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />

gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

1<br />

Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />

darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />

nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />

in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />

„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />

erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />

aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />

sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />

keine aufschiebende Wirkung.<br />

Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />

abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />

Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />

ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />

des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15


5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

OStR<br />

Auswahlentscheidung<br />

der Dienststelle<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

OStR pro Schule<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Dienstliche<br />

Beurteilung<br />

Schulbereich<br />

Kultus<br />

Erlass zur<br />

Beförderung<br />

von Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräten<br />

Beschreibung<br />

Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber ist die oder der Bestgeeignete.<br />

Gemäß Zuständigkeitsverordnung ist festgelegt, wer die Auswahlentscheidung für Stellenbesetzungen<br />

trifft.<br />

Die den Schulen zur Verfügung stehenden Haushaltselemente für Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräte (Stellen-SOLL) und die besetzten Haushaltselemente (Stellen-IST)<br />

werden abgeglichen. Bei der Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten wird berücksichtigt,<br />

wie sich die Differenz zwischen Stellen-SOLL und Stellen-IST bei den einzelnen<br />

Schulen im Verhältnis zum Gesamtpersonal und zur Lehrerzuweisung darstellt.<br />

Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören:<br />

� Zeugnisse<br />

� Lebenslauf oder Angaben zu den für das Vertragsverhältnis notwendigen Daten<br />

� sonstige Nachweise, z. B. Nachweis über unterrichtliche Tätigkeiten<br />

� sonstige Qualifikationsnachweise für die im Anforderungsprofil genannten Aufgaben<br />

� ggf. Anerkennung von Lehrerprüfungszeugnissen von außerhalb der Bundesrepublik.<br />

Kommentar:<br />

Welche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind, ist nur für die Einstellungen in Ziffer<br />

1.10 des "Einstellungserlasses" sowie in Ziffer 2 des Erlasses "Ausschreibungs- und<br />

Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" festgelegt. Für das Verfahren zur Beförderung<br />

von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu Oberstudienräten<br />

existiert eine solche Festlegung nicht.<br />

Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares<br />

Bild der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung der zu beurteilenden<br />

Personen zu gewinnen.<br />

Erlass zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu<br />

Oberstudienräten vom 21.06.1994 (ABl. S. 952).<br />

Kommentar:<br />

Der Erlass ist nicht mehr gültig. Dennoch bietet er eine Grundlage für ein einheitliches<br />

Verwaltungshandeln, an dem sich die Verwaltungsgerichte bis heute orientieren.<br />

16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name der<br />

Information<br />

Information über<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

OStR der Schule<br />

Oberstudienrätin/Oberstudienrat<br />

Beschreibung<br />

5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Information durch Staatliches Schulamt auf der Grundlage der Rahmenvorgabe des<br />

Hessischen Kultusministeriums an die Schule, welche Beförderungsmöglichkeiten zu<br />

Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten für die Schule zur Verfügung stehen. Maßgeblich<br />

ist die Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten durch das Staatliche Schulamt.<br />

Dabei werden die dem Staatlichen Schulamt zur Verfügung stehenden Haushaltselemente<br />

für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte (Stellen-SOLL) und die besetzten<br />

Haushaltselemente (Stellen-IST) vom Staatlichen Schulamt abgeglichen und vorhandene<br />

Beförderungsmöglichkeiten auf die in Frage kommenden Schulen aufgeteilt. Bei der<br />

Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten wird berücksichtigt, wie sich die Differenz<br />

zwischen Stellen-SOLL und Stellen-IST bei den einzelnen Schulen im Verhältnis zum<br />

Gesamtpersonal und zur Lehrerzuweisung darstellt.<br />

Lehrkraft mit Lehramt für Gymnasien oder berufliche Schulen im ersten Beförderungsamt<br />

der Laufbahn des höheren Dienstes, die mit zusätzlichen Aufgaben, die über die<br />

einer normalen Lehrkraft hinausgehen, betraut ist.<br />

Personalakte Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beschäftigte oder den Beschäftigten,<br />

die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Arbeits- und<br />

Dienstverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. § 3 Abs. 6 TV-H,<br />

§ 107 Abs. 1 Satz 2 HBG und § 50 Satz 2 BeamtStG).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Teilnehmer/<br />

innen Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

Veröffentlichte<br />

Ausschreibung<br />

OStR<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Die Rechtsbehelfsbelehrung hat folgenden Inhalt:<br />

"Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei mir<br />

oder beim Staatlichen Schulamt (genaue Anschrift ist anzugeben) schriftlich oder zur<br />

Niederschrift Widerspruch einlegen."<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

§§ 68 ff. VwGO<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />

� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />

� ein Mitglied des Schulpersonalrates gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG<br />

� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />

� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />

Ein auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums veröffentlichter Ausschreibungstext<br />

für eine zu besetzende Oberstudienratsstelle.<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

Kommentar:<br />

VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17


5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Name der<br />

Information<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Zugelassener<br />

Bewerberkreis<br />

OStR<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

nicht<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Beschreibung<br />

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, deshalb kann das Stellenbesetzungsverfahren<br />

unabhängig von der Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens durchgeführt<br />

werden.<br />

Kommentar:<br />

Der eingelegte Widerspruch eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter als verfahrensführender<br />

Stelle die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu überprüfen, ohne dass<br />

ein Verfahren nach § 123 VwGO durchgeführt werden muss.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf einen Widerspruch nicht selbst zurückweisen,<br />

sondern hat nur die Möglichkeit, dem Widerspruch nach § 72 VwGO abzuhelfen oder ihn<br />

an das Staatliche Schulamt abzugeben.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG ist zu prüfen, ob das Rechtsmittelverfahren<br />

im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen künftig anders durchzuführen<br />

ist. Solange es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu<br />

dieser Frage gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Einem Widerspruch abzuhelfen bedeutet gem. § 72 VwGO, als Erstbehörde aufgrund<br />

des Widerspruchs die eigene Entscheidung aufzuheben.<br />

Personenkreis, der nach überschlägiger Prüfung die zwingenden Anforderungen des<br />

Anforderungsprofils erfüllt und deswegen zum Auswahlverfahren zugelassen ist. Die<br />

Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren zur Besetzung der Stelle<br />

zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat eingeladen werden.<br />

Kommentar:<br />

Bei einer Vielzahl von Bewerbungen empfiehlt es sich, nur die nach Aktenlage besten<br />

Bewerberinnen und Bewerber einzuladen, um das Verfahren nicht unnötig zu überfrachten.<br />

Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />

ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX).<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Überprüfungsverfahren zur Besetzung der<br />

Stelle einer Oberstudienrätin oder eines Oberstudienrats eingeladen werden.<br />

Kommentar:<br />

Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />

ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX).<br />

18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Abbruch des<br />

Verfahrens<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung<br />

formale Gründe<br />

Beschreibung<br />

Der Bescheid enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Grund des Abbruchs des Verfahrens (freies Textfeld im Serienbrief)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Grund des Abbruchs des Verfahrens kann sein:<br />

� Erweiterung des Bewerberkreises<br />

� Änderung des Anforderungsprofils<br />

� Nichteignung der Bewerberin oder des Bewerbers.<br />

Kommentar:<br />

Dokument wird gesendet an: Bewerberin oder Bewerber<br />

in Durchschrift an: Schulleiterin oder Schulleiter<br />

Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Kommentar:<br />

Gründe für eine formale Ablehnung können sein:<br />

� Anforderungsprofil wird nicht erfüllt<br />

� rechtzeitige Besetzung wegen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht<br />

möglich<br />

� fehlende Freigabeerklärung<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19


6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung<br />

OStR nach<br />

Auswahl<br />

Anforderungsprofil <br />

Auswahlprotokoll<br />

Beschreibung<br />

Der Bescheid enthält:<br />

� absendende Behörde (aus SAP HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus SAP HCM)<br />

� Betreff<br />

� Ausschreibungsnummer (Bezug)<br />

� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Gründe für eine Ablehnung können sein:<br />

� fehlende Eignung<br />

� bessere Eignung der ausgewählten Bewerberin oder des ausgewählten Bewerbers.<br />

Kommentar:<br />

Dokument wird gesendet an: Bewerberin oder Bewerber in Durchschrift an: Schulleiterin<br />

oder Schulleiter<br />

Im Anforderungsprofil werden die Erwartungen beschrieben, die an die künftige Stelleninhaberin<br />

oder den künftigen Stelleninhaber gestellt werden.<br />

Kommentar:<br />

Das freigegebene Anforderungsprofil wird den Bewerberinnen und Bewerbern über das<br />

Internet zur Verfügung gestellt.<br />

Die dienstliche Beurteilung sollte sich auf die Merkmale des Anforderungsprofils beziehen,<br />

aber keine abschließende Wertung enthalten.<br />

Sofern ein Auswahlprotokoll erstellt wird, bildet es das Auswahlverfahren ab.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung die Auswahlentscheidung durch das<br />

Gericht rational nachvollziehbar sein muss, empfiehlt es sich, im Einzelfall Aussagen zu<br />

folgenden Punkten zu treffen:<br />

� Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums<br />

� zeitliche Reihenfolge der auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Organisationsdaten<br />

� Ausschreibungsdaten, z. B. Ausschreibungsnummer<br />

� Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen<br />

� Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens (z. B. Überprüfungsgespräche).<br />

Auswahlbericht Der Auswahlbericht enthält die Gründe der Auswahlentscheidung und die Rangfolge der<br />

auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber.<br />

Kommentar:<br />

Der Auswahlbericht muss so formuliert sein, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist<br />

und jederzeit den nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern zur Einsicht vorgelegt<br />

werden kann.<br />

Hierbei muss bedacht werden, dass der Auswahlbericht auch die Grundlage für den<br />

Ablehnungsbescheid an die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten<br />

Bewerber liefert.<br />

20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name des<br />

Dokuments<br />

Bescheid<br />

"Anforderung<br />

von Unterlagen"<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

OStR<br />

<strong>SBS</strong><br />

Dienstliche<br />

Beurteilung<br />

Schulbereich<br />

Kultus OStR<br />

Eingangsbestätigung<br />

Bewerbung<br />

Personalbeschaffung<br />

Einladung zum<br />

Überprüfungsverfahren<br />

<strong>SBS</strong><br />

Beschreibung<br />

Der Bescheid enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

� Vorlagefrist (freies Textfeld, perspektivisch aus einer Terminverfolgung PB, die aber<br />

erst noch eingerichtet werden muss)<br />

� fehlende Unterlagen (freies Textfeld)<br />

� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM im Auftrag<br />

der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />

Enthält alle Dokumente, welche von den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen<br />

ihrer Bewerbung vorgelegt wurden.<br />

Dokument, welches die dienstliche Beurteilung einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />

auf eine Oberstudienratsstelle enthält.<br />

Kommentar:<br />

Sofern es auf der Ebene des Staatlichen Schulamtes verbindliche Beurteilungsrichtlinien<br />

geben sollte, sind diese zu beachten.<br />

Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />

� absendende Behörde<br />

� Anschrift<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Standardtext Eingangsbestätigung<br />

� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters)<br />

Die Einladung enthält:<br />

� absendende Behörde (Schule)<br />

� Empfängerdaten<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Datum, Zeit und Ort des Überprüfungsverfahrens<br />

� Hinweis, dass etwaige Kosten, die durch die Einladung verursacht werden, nicht<br />

erstattet werden<br />

� Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />

Kommentar:<br />

Die Einladung kann folgendermaßen ergehen:<br />

� postalisch<br />

� per E-Mail<br />

� mündlich/telefonisch (kurzer schriftlicher Vermerk)<br />

Die o. g. Elemente müssen in jedem Fall enthalten sein.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21


6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Entwurf<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Synopse<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Beschreibung<br />

Der Entwurf des Stellenprofils enthält eine Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben<br />

und der Entwurf des Anforderungsprofils eine Beschreibung der erwarteten Fähigkeiten.<br />

Kommentar:<br />

Der Entwurf stellt eine vorläufige Version dar und darf so nicht im Internet veröffentlicht<br />

werden.<br />

Das Stellen- und Anforderungsprofil in SAP HCM muss in diesem Stadium als Entwurf<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />

Er enthält:<br />

� absendende Behörde (aus HCM)<br />

� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />

� Empfängerdaten (aus HCM)<br />

� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />

� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />

� die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />

� verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />

Bewerberinnen und Bewerber.<br />

� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />

Das Stellenprofil enthält eine Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben und das<br />

Anforderungsprofil eine Beschreibung der erwarteten Fähigkeiten.<br />

Kommentar:<br />

Das Stellen- und Anforderungsprofil steht Interessierten über das Internet im Hessenportal<br />

zur Verfügung.<br />

Tabellarische Übersicht (Matrix), in der die entsprechenden Ausprägungsgrade der<br />

Kompetenzen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Belegstelle<br />

den Merkmalen des Anforderungsprofils zugeordnet werden.<br />

Die Übersicht zeigt alle Bewerberinnen und Bewerber für die jeweilige Oberstudienratsstelle<br />

mit persönlichen Angaben, sowie solchen zu ihren Qualifikationen und Noten bezogen<br />

auf das Anforderungsprofil.<br />

Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />

(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />

Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />

förmlich zuzustellen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />

gem. § 73 VwGO endet.<br />

22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


7 Abkürzungsverzeichnis<br />

Art. Artikel<br />

ABl. Amtsblatt<br />

Abs. Absatz<br />

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

bzw. beziehungsweise<br />

d. h. das heißt<br />

ff. fortfolgende<br />

gem. gemäß<br />

GG Grundgesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBV Hessisches Beamtengesetz<br />

HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

o. g. oben genannt<br />

OM Organisationsmanagement (Modul von SAP)<br />

OStR Oberstudienrat/-Oberstudienrätin<br />

PB Personalbeschaffung<br />

PB SSA Personalbeschaffung Staatliches Schulamt<br />

SB Schwerbehindertenvertreter/in<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

vgl. vergleiche<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

z. B. zum Beispiel<br />

7 Abkürzungsverzeichnis<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23


Teilprozess „Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)“<br />

Stellenausschreibung<br />

(LEZUV-AV)<br />

(veröffentlicht)<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

SAP HCM<br />

Bewerberübersicht<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerberübersicht<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerberübersicht<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

SAP HCM<br />

Eingangsbestätigung<br />

Bewerbung<br />

Personalbeschaffung<br />

Zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Stellenausschreibung<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Schulbezogene Stellenausschreibung<br />

in SAP<br />

erfassen und im Internet<br />

veröffentlichen (LEZUV-AV)<br />

Ausschreibung<br />

im Hessen-Portal<br />

veröffentlicht<br />

Bewerbung auf<br />

Ausschreibung<br />

eingegangen<br />

Bewerberdaten<br />

erfassen und<br />

Fristeinhaltung<br />

vorprüfen<br />

Bewerbungen<br />

erfasst und<br />

vorgeprüft<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an Schule<br />

weiterleiten<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an Schule<br />

weitergeleitet<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

auf<br />

Fristeinhaltung<br />

prüfen und<br />

sortieren<br />

Bewerbung<br />

fristgerecht<br />

eingegangen<br />

Formale Kriterien<br />

und Vollständigkeit<br />

der Unterlagen<br />

prüfen<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

und<br />

Vollständigkeit<br />

erfüllt<br />

Eingang der<br />

Bewerbung<br />

bestätigen<br />

Akzeptierte<br />

Bewerber/innen<br />

Ausschreibung<br />

stehen fest<br />

Bewerberin oder Bewerber<br />

nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

i<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Bewerbungsfrist<br />

Ausschreibung<br />

abgelaufen<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Keine<br />

Bewerbung<br />

Ausschreibung<br />

akzeptiert<br />

Personalbeschaffung<br />

für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Bewerbung<br />

nicht fristgerecht<br />

eingegangen<br />

Über Zulassung<br />

der Bewerbung<br />

LEZUV-AV<br />

entscheiden<br />

Bewerbung<br />

zugelassen<br />

Keine Bewerbung<br />

auf Ausschreibung<br />

eingegangen<br />

Personalbeschaffung<br />

für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

e<br />

SAP HCM<br />

Bewerbung<br />

nicht<br />

zugelassen<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

nicht erfüllt<br />

Mängelanzeige und<br />

Entscheidungsempfehlung<br />

Bewerbung<br />

Mängelanzeige und<br />

Entscheidungsempfehlung<br />

Bewerbung<br />

Bescheid<br />

"Anforderung<br />

von Unterlagen"<br />

f<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

eingegangen<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Mängel der<br />

Bewerbung und<br />

Entscheidungsempfehlung<br />

mitteilen<br />

Mängel der<br />

Bewerbung und<br />

Entscheidungsempfehlung<br />

mitgeteilt<br />

Über Empfehlung<br />

des SSA<br />

entscheiden<br />

Fehlende<br />

Unterlagen<br />

sind<br />

anzufordern<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

anfordern<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

bislang erfüllt,<br />

Unterlagen<br />

unvollständig<br />

f<br />

i<br />

f<br />

i<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

nicht<br />

eingegangen<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

SAP HCM<br />

HELAKOS Ablage<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung<br />

formale Gründe<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Gesetze im Internet<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Keine<br />

Rechtsmittel<br />

eingelegt,<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Microsoft<br />

Office<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Bewerbung<br />

wegen Mängel<br />

abgelehnt<br />

Bewerbung mit<br />

Ablehnungsbescheid<br />

zurückgeben<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

ist erstellt und<br />

zugestellt<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Nichtberücksichtigung<br />

Bewerbung<br />

Nichtberücksichtigung<br />

Bewerbung<br />

Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung beim<br />

VG liegt vor<br />

Vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

nach § 123 VwGO<br />

durchführen<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

akzeptiert<br />

Bewerbung<br />

trotz Mängel<br />

akzeptiert<br />

Nichtberücksichtigung<br />

der Bewerbung<br />

anweisen<br />

Nichtberücksichtigung<br />

angewiesen<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung des SSA<br />

entscheiden<br />

f<br />

f<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

nicht akzeptiert<br />

Schnittstelle zum<br />

Remonstrationsverfahren,<br />

muss noch<br />

modelliert werden!<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule


Teilprozess „Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)“<br />

Zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Stellenausschreibung<br />

SAP HCM<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Stellenprofil<br />

Ausschreibung<br />

Anforderungsprofil<br />

Ausschreibung<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

mit Gewichtung<br />

Gesetze im Internet<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Gesetze im Internet<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Gesetze im Internet<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Gesetze im Internet<br />

Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG)<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

mit Gewichtung<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

mit Gewichtung<br />

Auswahlbericht<br />

Bewerbungen auf eine<br />

schulbezogene Stellenausschreibung<br />

erfassen<br />

und prüfen (LEZUV-AV)<br />

Akzeptierte<br />

Bewerber/innen<br />

Ausschreibung<br />

stehen fest<br />

Übersicht<br />

über zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

erstellen<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

erstellt<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

an Schule<br />

weiterleiten<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

an Schule<br />

weitergeleitet<br />

Akten zu<br />

Bewerber/in<br />

sichten<br />

und auswerten<br />

Akten zu<br />

Bewerber/in<br />

gesichtet und<br />

ausgewertet<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

modifizieren<br />

Übersicht über<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

modifiziert<br />

Entscheidung über<br />

weiteres Verfahren<br />

Bewerberauswahl<br />

treffen<br />

Entscheidung über<br />

weiteres Verfahren<br />

Bewerberauswahl<br />

getroffen<br />

Auswahl nach<br />

Aktenlage<br />

durchführen<br />

Auswahl nach<br />

Aktenlage<br />

durchgeführt<br />

Einstellungskandidat<br />

ausgewählt<br />

Seite 2<br />

f<br />

f<br />

f<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

e<br />

w<br />

w<br />

w<br />

w<br />

f<br />

w<br />

w<br />

w<br />

w<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Schulleitungsmitglied<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Schulleitungsmitglied<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />

SSA<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

soweit<br />

erforderlich<br />

soweit<br />

erforderlich<br />

soweit<br />

erforderlich<br />

Übersicht<br />

zugelassene<br />

Bewerber/innen<br />

mit Gewichtung<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

nicht einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

Teilnehmer/innen<br />

Überprüfungsgremium<br />

Teilnehmer/innen<br />

Überprüfungsgremium<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

Einladung zum<br />

Überprüfungsverfahren<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Überprüfungsverfahren<br />

vorbereiten<br />

Überprüfungsverfahren<br />

vorbereitet<br />

Teilnehmer/innen<br />

zum Überprüfungsverfahren<br />

einladen<br />

Teilnehmer/innen<br />

zum Überprüfungsverfahren<br />

eingeladen<br />

Überprüfungsverfahren<br />

durchführen<br />

Kein<br />

Einstellungskandidat<br />

ausgewählt<br />

Seite 2<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Überprüfungsgremium<br />

(LEZUV-AV)<br />

Seite 2<br />

Fortsetzung auf<br />

der Folgeseite


Teilprozess „Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)“<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

Beteiligung<br />

Schulpersonalrat<br />

abgeschlossen<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

SAP HCM<br />

HELAKOS Ablage<br />

Vorabinformation<br />

an ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

SAP HCM<br />

Einstellungsangebot<br />

(LEZUV-AV)<br />

Einstellungsangebot<br />

(LEZUV-AV)<br />

Antwort<br />

zum Einstellungsangebot<br />

Antwort<br />

zum Einstellungsangebot<br />

SAP HCM<br />

SAP HCM<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

Seite 1<br />

Einstellungskandidat<br />

ausgewählt<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

korrekt<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

treffen<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

ausgewählt<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Information an<br />

ausgewählten<br />

Bewerber<br />

gesendet<br />

Einstellungsangebot<br />

LEZUV-AV<br />

erstellen<br />

Einstellungsangebot<br />

LEZUV-AV<br />

erstellt<br />

Über Annahme<br />

des Einstellungsangebots<br />

entscheiden<br />

Einstellungsangebot<br />

angenommen<br />

Annahme des<br />

Angebotes<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfassen<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Übernahme der<br />

Bewerberdaten<br />

nach SAP HCM PA<br />

vorbereiten<br />

w<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte -<br />

SchulPR - SchwbV<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Annahme<br />

des Angebots<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfasst<br />

Übernahme der<br />

Bewerberdaten<br />

nach SAP HCM PA<br />

vorbereitet<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis der<br />

rechtlichen Prüfung<br />

informieren<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung des SSA<br />

entscheiden<br />

Unbefristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

f<br />

f<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

f<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

nicht korrekt<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis der<br />

rechtlichen Prüfung<br />

informiert<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

nicht akzeptiert<br />

Schnittstelle zum<br />

Remonstrationsverfahren,<br />

muss noch<br />

modelliert werden!<br />

w<br />

f<br />

v<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Überprüfungsgremium<br />

(LEZUV-AV)<br />

SchwbV<br />

stimmt zu,<br />

Beteiligungsverfahren<br />

abgeschlossen<br />

Einstellungskandidat/in<br />

EXT<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

i<br />

f<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Kein/e<br />

einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

ausgewählt<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />

Auswahlbericht<br />

SAP HCM<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung<br />

(Ergebnis AV)<br />

Keine<br />

Rechtsmittel<br />

eingelegt,<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Auswahlprotokoll<br />

Stellenbesetzungs-<br />

SAP HCM<br />

Ablehnungsbescheid(Verfahrensabbruch<br />

AV)<br />

verfahren<br />

abbrechen und<br />

Bewerber/innen<br />

informieren<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Stellenbesetzungsverfahren<br />

abgebrochen<br />

Rechtliche<br />

Entscheidung<br />

akzeptiert<br />

Schulbezogenes<br />

Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Personalbeschaffung<br />

für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Gesetze im Internet<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Microsoft<br />

Office<br />

SAP HCM<br />

Auswahlbericht<br />

Auswahlbericht<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Mitteilung über<br />

Abbruch des<br />

Auswahlverfahrens<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Bescheid an<br />

nicht ausgewählte<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Bewerber/in<br />

abgelehnt<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

ist erstellt und<br />

zugestellt<br />

Einstellungsangebot<br />

abgelehnt<br />

Nichtannahme<br />

des Angebots<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfassen<br />

Nichtannahme<br />

des Angebots<br />

(LEZUV-AV)<br />

erfasst<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />

SAP HCM<br />

SAP HCM<br />

Bewerber über<br />

abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informiert<br />

f<br />

v<br />

f<br />

f<br />

Seite 1<br />

Kein<br />

Einstellungskandidat<br />

ausgewählt<br />

Über Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

entscheiden<br />

Über Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

entschieden<br />

Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

rechtlich prüfen<br />

Auswahlverfahren<br />

abgebrochen<br />

Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

in SAP<br />

erfassen<br />

Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

in SAP<br />

erfasst<br />

Bewerber/innen<br />

über abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informieren<br />

Bewerber über<br />

abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informiert<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

i<br />

i<br />

f<br />

w<br />

f<br />

v<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung beim<br />

VG liegt vor<br />

Vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

nach § 123 VwGO<br />

durchführen<br />

Auswahlverf.<br />

abgebrochen u. Neuausschreib.<br />

z.<br />

Erweiterung d.<br />

Bewerberkreises<br />

Auswahlverfahren<br />

abgebrochen z.<br />

Neuausschreib. m.<br />

geänd. Profil<br />

Schulbezogenes<br />

Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Seite 1


Teilprozess „Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>“<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

OStR pro Schule<br />

Information über<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

OStR der Schule<br />

Erlass zur Beförderung<br />

von Oberstudienrätinnen<br />

und Oberstudienräten<br />

MS Office<br />

Word<br />

Entwurf<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Entwurf<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

MS Office<br />

Word<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

SAP HCM<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

SAP HCM<br />

Hessen-Portal<br />

Veröffentlichte<br />

Ausschreibung<br />

OStR<br />

Freie Haushaltselemente<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

ermitteln und verteilen<br />

Aufteitung OStR<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

auf Schulen<br />

festgelegt<br />

Schulen über OStR<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

informieren<br />

Schulen über OStR<br />

Beförderungsmöglichkeiten<br />

informiert<br />

Besetzungstermin<br />

festlegen<br />

Besetzungstermin<br />

festgelegt<br />

Entwurf<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil mit<br />

Beschreibung der<br />

zusätzlichen Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> erstellen<br />

Entwurf<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil mit<br />

Beschreibung der<br />

zusätzlichen Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> erstellt<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil mit<br />

Beschreibung der<br />

zusätzlichen Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> fertigstellen<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil mit<br />

Beschreibung der<br />

zusätzlichen Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> fertiggestellt<br />

Ausschreibungsunterlagen<br />

an<br />

SSA weiterleiten<br />

Ausschreibungsunterlagen<br />

an SSA<br />

weitergeleitet<br />

Ausschreibung<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Ausschreibung<br />

rechtlich in<br />

Ordnung<br />

Ausschreibung<br />

OStR<br />

anlegen<br />

Ausschreibung<br />

OStR<br />

in SAP HCM<br />

erfasst<br />

Ausschreibung<br />

im Internet<br />

veröffentlichen<br />

Ausschreibung im<br />

Internet<br />

veröffentlicht<br />

Bewerbungen zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

f<br />

i<br />

f<br />

f<br />

i<br />

v<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Ausschreibung<br />

rechtlich nicht<br />

in Ordnung<br />

f<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

durchführen<br />

Widerspruch<br />

stattgegeben<br />

Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

soweit<br />

erforderlich<br />

Stellen- und<br />

Anforderungsprofil<br />

OStR<br />

Frauenbeauftragte<br />

und Schulleiter/in<br />

über Ausschreibung<br />

informieren<br />

Frauenbeauftragte<br />

und<br />

Schulleiter/in über<br />

Ausschreibung<br />

informiert<br />

f<br />

i<br />

i<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule


Teilprozess „Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> bearbeiten“<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Veröffentlichte<br />

Ausschreibung<br />

OStR<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

SAP HCM<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

SAP HCM<br />

Eingangsbestätigung<br />

Bewerbung<br />

Personalbeschaffung<br />

Zugelassener<br />

Bewerberkreis<br />

OStR<br />

Verfahren zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

einleiten <strong>SBS</strong><br />

Ausschreibung im<br />

Internet<br />

veröffentlicht<br />

Bewerberdaten<br />

erfassen und<br />

Fristeinhaltung<br />

vorprüfen<br />

Bewerbungen<br />

erfasst und<br />

vorgeprüft<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an Schule<br />

weiterleiten<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

an Schule<br />

weitergeleitet<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

auf<br />

Fristeinhaltung<br />

prüfen und<br />

sortieren<br />

Bewerbung<br />

fristgerecht<br />

eingegangen<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

und Vollständigkeit<br />

der Unterlagen<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

prüfen<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

und<br />

Vollständigkeit<br />

erfüllt<br />

Eingang der<br />

Bewerbung<br />

bestätigen<br />

Bewerbung<br />

akzeptiert<br />

Frauenbeauftragte<br />

und<br />

Schulleiter/in über<br />

Ausschreibung<br />

informiert<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

Bewerbung auf<br />

Ausschreibung<br />

eingegangen<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

i<br />

f<br />

Bewerbung<br />

zugelassen<br />

f<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Bewerbung<br />

nicht fristgerecht<br />

eingegangen<br />

Über Zulassung<br />

der Bewerbung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

SAP HCM<br />

e<br />

HELAKOS Ablage<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung<br />

formale Gründe<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Gesetze im Internet<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Keine<br />

Rechtsmittel<br />

eingelegt,<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Microsoft<br />

Office<br />

Widerspruchsbescheid<br />

i<br />

Bewerbung<br />

nicht<br />

zugelassen<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Zwingende<br />

Anforderungen<br />

nicht erfüllt<br />

Über Ablehnung<br />

der Bewerbung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Bewerbung<br />

wird<br />

abgelehnt<br />

Bewerbung mit<br />

Ablehnungsbescheid<br />

zurückgeben<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

ist erstellt und<br />

zugestellt<br />

e<br />

i<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

SAP HCM<br />

Bescheid<br />

"Anforderung<br />

von Unterlagen"<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

nicht<br />

eingegangen<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Unterlagen<br />

unvollständig<br />

Über Ablehnung<br />

der Bewerbung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Fehlende<br />

Unterlagen<br />

sind<br />

anzufordern<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

anfordern<br />

Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung beim<br />

VG liegt vor<br />

Vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

nach § 123 VwGO<br />

durchführen<br />

e<br />

i<br />

Fehlende<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

eingegangen<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA


Teilprozess „Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> durchführen“<br />

Zugelassener<br />

Bewerberkreis<br />

OStR<br />

Anforderungsprofil<br />

Personalakte<br />

Dienstliche Beurteilung<br />

Schulbereich<br />

Kultus<br />

Dienstliche<br />

Beurteilung<br />

Schulbereich Kultus<br />

OStR<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Dienstliche<br />

Beurteilung<br />

Schulbereich Kultus<br />

OStR<br />

Dienstliche Beurteilung<br />

Schulbereich<br />

Kultus<br />

Personalakte<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Synopse<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Synopse<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Synopse<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Auswahlbericht<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

OStR<br />

Bewerbungen zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

Bewerbung<br />

akzeptiert<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen und<br />

Personalakten<br />

anfordern<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen und<br />

Personalakten<br />

liegen vor<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen und<br />

Personalakten an<br />

Schulleiter/in<br />

senden<br />

Dienstliche<br />

Beurteilungen<br />

und Personalakten<br />

liegen Schulleiter/in<br />

vor<br />

Aktenlage<br />

auswerten<br />

Aktenlage<br />

ausgewertet<br />

Über Fortgang<br />

des Auswahlverfahrens<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Auswahlverfahren<br />

wird fortgesetzt<br />

Entscheidung über<br />

weiteres Verfahren<br />

Bewerber/innenauswahl<br />

OStR<br />

treffen<br />

Entscheidung über<br />

weiteres Verfahren<br />

Bewerber/innenauswahl<br />

OStR<br />

getroffen<br />

Auswahl OStR<br />

nach<br />

Aktenlage<br />

durchführen<br />

Bewerber/in<br />

ausgewählt<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

prüfen<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

korrekt<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

treffen<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

getroffen<br />

f<br />

f<br />

f<br />

e<br />

e<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

w Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

w<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

soweit<br />

erforderlich<br />

Übersicht<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen OStR<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

nicht einzuladende<br />

Bewerber/innen<br />

OStR<br />

Teilnehmer/innen<br />

Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

Teilnehmer/innen<br />

Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

Zum Überpüfungsverfahren<br />

einzuladende<br />

Bewerber/innen OStR<br />

Einladung zum<br />

Überprüfungsverfahren<br />

<strong>SBS</strong><br />

Seite 2<br />

Seite 2<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Überprüfungsverfahren<br />

OStR<br />

vorbereiten<br />

Überprüfungsverfahren<br />

vorbereitet<br />

Teilnehmer/innen<br />

zum Überprüfungsverfahren<br />

einladen<br />

Teilnehmer/innen<br />

zum Überprüfungsverfahren<br />

eingeladen<br />

Überprüfungsverfahren<br />

OStR<br />

durchführen<br />

Auswahlvorschlag<br />

rechtlich<br />

nicht korrekt<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis der<br />

rechtlichen Prüfung<br />

informieren<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis der<br />

rechtlichen Prüfung<br />

informiert<br />

Fortsetzung auf<br />

der Folgeseite<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />

f<br />

f<br />

v<br />

f<br />

i<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Auswahlprotokoll<br />

Auswahlbericht<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Auswahlverfahren<br />

nicht<br />

abgebrochen<br />

Bewerber/in<br />

nicht<br />

ausgewählt<br />

Weiteres<br />

Vorgehen<br />

festlegen<br />

Weiteres<br />

Vorgehen<br />

festgelegt<br />

Abbruch<br />

Auswahlverfahren<br />

rechtlich prüfen<br />

Auswahlverfahren<br />

abgebrochen<br />

Seite 2<br />

e<br />

f<br />

w<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA


Teilprozess „Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> durchführen“<br />

Auswahlentscheidung<br />

der Dienststelle<br />

Ausgewählte/r<br />

OStR-<br />

Bewerber/in<br />

Beteiligung<br />

Schulpersonalrat<br />

abgeschlossen<br />

Ausgewählte/r<br />

OStR-<br />

Bewerber/in<br />

SAP HCM<br />

Seite 1<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

getroffen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte -<br />

SchulPR - SchwbV<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

§ 10 (4) Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) durchführen<br />

Zustimmung nach<br />

§ 10 (4) HGlG<br />

wurde erteilt<br />

HELAKOS Ablage<br />

Vorabinformation<br />

an ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Information an<br />

ausgewählten<br />

Bewerber<br />

gesendet<br />

Information an<br />

ausgewählte/n<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Zustimmung<br />

ist nicht<br />

erforderlich<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in für<br />

Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

SchwbV<br />

stimmt zu,<br />

Beteiligungsverfahren<br />

abgeschlossen<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

steht fest<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

SAP HCM<br />

HELAKOS Ablage<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Bewerbung OStR<br />

nach Auswahl<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Gesetze im Internet<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Keine<br />

Rechtsmittel<br />

eingelegt,<br />

Bewerbung<br />

abgelehnt<br />

Widerspruch<br />

Bewerberauswahl<br />

Gesetze im Internet<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Microsoft<br />

Office<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

nicht akzeptiert<br />

Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />

Seite 1<br />

Schulleiter/in<br />

über Ergebnis der<br />

rechtlichen Prüfung<br />

informiert<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Weisung des SSA<br />

entscheiden<br />

Bescheid an<br />

nicht ausgewählte<br />

Bewerber/in<br />

senden<br />

Bewerber/in<br />

abgelehnt<br />

f<br />

v<br />

f<br />

Weisung<br />

des SSA<br />

akzeptiert<br />

Schnittstelle zum Einmündung in<br />

Remonstrations- Vorgängerprozesse<br />

verfahren, muss noch entscheidet sich je nach<br />

modelliert werden! Lage des Einzelfalls.<br />

Fristablauf<br />

Rechtsbehelf<br />

überwachen<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Widerspruchsbescheid<br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

ist erstellt und<br />

zugestellt<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung beim<br />

VG liegt vor<br />

Vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

nach § 123 VwGO<br />

durchführen<br />

SAP HCM<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Abbruch des<br />

Verfahrens<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Seite 1<br />

Auswahlverfahren<br />

abgebrochen<br />

Bewerber/in über<br />

abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informieren<br />

Bewerber/in über<br />

abgebrochenes<br />

Auswahlverfahren<br />

informiert<br />

v<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5<br />

Personaladministration<br />

Der Umgang mit Personal an einer selbstständigen beruflichen Schule muss Veränderungs- und Innovationsprozesse<br />

mitgestalten und wird noch mehr als bisher in den Gesamtprozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung<br />

eingebunden und damit die Schulkultur prägen. Wie die selbstständige berufliche Schule qualifizierte<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und gewinnen und deren Motivation und Leistungsfähigkeit erhalten<br />

können, steht dabei im Vordergrund.<br />

Die Personaladministration beinhaltet die Summe aller administrativen Aufgaben von der Einstellung über die<br />

Veränderung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Austritt einer bzw. eines Mitarbeitenden.<br />

Mit dem Kapitel Personaladministration unterstützt das Hessische Kultusministerium nicht nur eine gewissenhafte<br />

Bewältigung von Routinearbeiten, sondern trägt dazu bei und macht transparent, wie Personalprozesse anwenderbezogen<br />

begleitetet werden.<br />

Der inhaltliche Gestaltungs- und Auswahlrahmen der selbstständigen beruflichen Schule führt zu einer<br />

weitreichenden Eigenverantwortung in Personalangelegenheiten und bietet die Chance zu einer größeren<br />

Flexibilität und Treffsicherheit bei der Personalauswahl der selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Die administrativen Aufgaben, wie die Bereitstellung der zur Durchführung der Entscheidungen der Schule erforderlichen<br />

Unterlagen werden weitgehend vom Staatlichen Schulamt übernommen.<br />

Nach der Ausschreibung liegt die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen weitgehend im Bereich des Staatlichen<br />

Schulamtes, wobei die Letztverantwortung der selbstständigen beruflichen Schule erhalten bleibt. Zur Entlastung<br />

der selbstständigen beruflichen Schule werden die weiterführenden Arbeiten nach der Auswahlentscheidung<br />

ebenfalls vom Staatlichen Schulamt übernommen.<br />

Aufnahme, Vereidigung, Amtsübertragung, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einführung in<br />

neue Aufgaben liegen in der Verantwortung der Schule und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung und die<br />

Chance, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser mit dem Schulprofil und der Schulqualität vertraut zu<br />

machen. Auch die Verabschiedung ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht es, in angemessener<br />

Weise die Selbstständigkeit und Qualitäten der selbstständigen beruflichen Schule zu verdeutlichen.


Kapitelübersicht<br />

Einführung in das Kapitel Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Personaladministration<br />

Handreichung 1: Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen<br />

Handreichung 2: Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />

Handreichung 3: Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />

Handreichung 4: Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />

Handreichung 5: Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />

Handreichung 6: Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

Handreichung 7: Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen<br />

und befördern <strong>SBS</strong><br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter


Einführung<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

Teilprozessname<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst<br />

(Beamte)<br />

durchführen<br />

Unbefristete<br />

Einstellung<br />

von TV-H-<br />

Beschäftigten<br />

einleiten<br />

Unbefristeten<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H fertigen<br />

und an Schule<br />

senden<br />

Befristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />

Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />

oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />

Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das sogenannte<br />

"Ranglistenverfahren" erfolgen.<br />

Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages<br />

durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die<br />

Weiterleitung an die Schule.<br />

Kommentar:<br />

Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />

� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />

� Festlegung der Stufenzuordnung<br />

� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />

� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs<br />

Stufen.<br />

Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />

oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Teilprozessname<br />

Befristeten<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H fertigen<br />

und an Schule<br />

senden<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigtendurchführen<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in für<br />

Oberstudienratsstellebeauftragen<br />

und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

Beschreibung<br />

2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages<br />

durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die<br />

Weiterleitung an die Schule.<br />

Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />

besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />

eigener Verantwortung anfertigen.<br />

Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />

schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />

und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />

die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />

Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />

Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />

Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />

Kommentar:<br />

Unabhängig von der Frage, wer den Vertrag anfertigt, unterschreibt in jedem Fall die<br />

Leiterin oder der Leiter der selbstständigen beruflichen Schule den befristeten Arbeitsvertrag.<br />

Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />

� Befristungsgrund (Angabe unbedingt erforderlich)<br />

� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />

� Festlegung der Stufenzuordnung<br />

� Festlegung der Vertragsdauer<br />

� ggf. Entscheidung über Bezahlung der Sommerferien nach den Vorgaben des Erlasses<br />

des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />

� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />

� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs<br />

Stufen.<br />

Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten<br />

Einstellung einer TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in den hessischen<br />

Schuldienst.<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />

des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme zu erfolgen<br />

hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht. Ggf. wäre in einem solchen Fall<br />

der Regress gegen die Schulleiterin oder den Schulleiter zu prüfen.<br />

Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />

Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />

oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />

selbstständigen beruflichen Schule.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 5<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />

Prozessbeteiligte � Bewerber/in<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach Rangliste auswählen (REZUV-RL)"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung in SAP umsetzen"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� "Grundgesetz (GG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Empfangsbekenntnis<br />

� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Einstellungsunterlagen<br />

auf<br />

Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

<strong>SBS</strong><br />

auf Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

nachfordern<br />

Amtsärztliches<br />

Gesundheitszeugnis<br />

prüfen<br />

Relevanz des<br />

amtsärztl.<br />

Untersuchungsergebnisses<br />

für<br />

Einstellung<br />

prüfen<br />

Bewerber/in<br />

über Nichteinstellung<br />

informieren<br />

Einstellungsangebot<br />

als<br />

Beschäftigte/r<br />

unterbreiten<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />

Dieser Arbeitsschritt ist nicht <strong>SBS</strong>-relevant.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />

an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />

Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />

für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob im amtsärztlichen Gesundheitszeugnis gesundheitliche Einschränkungen<br />

aufgeführt sind, die gegen eine Einstellung sprechen.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der amtsärztlichen Bedenken<br />

möglich ist.<br />

Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />

die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />

Kommentar:<br />

Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />

� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />

� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />

� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />

Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM) mangelnde persönliche Eignung<br />

auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />

Ist aufgrund der amtsärztlichen Prognose eine Beschäftigung bis zum Eintritt des regelmäßigen<br />

Ruhestandes nicht zu erwarten, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis<br />

ausgeschlossen.<br />

Wenn aber die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung als Beschäftigte oder Beschäftigter<br />

gegeben ist, kann der Bewerberin oder dem Bewerber ein Einstellungsangebot<br />

als Beschäftigte oder Beschäftigter unterbreitet werden.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Ernennungsurkunde,Begleitverfügung<br />

und<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

erstellen und an<br />

Schulleitung<br />

senden<br />

Einstellungsakt<br />

und Vereidigung<br />

Beamte<br />

durchführen<br />

Erw. Führungszeugnis<br />

und<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

prüfen<br />

Relevanz der<br />

Eintragung/en<br />

für Einstellung<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Ernennungsurkunde, Empfangsbekenntnis, Begleitverfügung und Vereidigungsunterlagen<br />

werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für die Personaladministration<br />

im Staatlichen Schulamt erstellt und an die Schulleitung zum Siegeln, zur Unterschrift<br />

und zur Aushändigung übersandt.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat auch den Tag der Unterschrift auszufüllen und<br />

das Empfangsbekenntnis ausgefüllt an das Staatliche Schulamt zurückzusenden.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter händigt die Ernennungsurkunde gegen Empfangsbekenntnis<br />

und die Begleitverfügung aus.<br />

Anschließend nimmt sie oder er den Diensteid nach § 72 HBG und § 38 BeamtStG ab<br />

und sendet die Dienstantrittsmeldung und das Empfangsbekenntnis an das Staatliche<br />

Schulamt zurück.<br />

Kommentar:<br />

In den Fällen, in denen die Ernennungsurkunde vor dem Dienstantritt ausgehändigt wird,<br />

ist die Dienstantrittsmeldung erst nach dem tatsächlich erfolgten Dienstantritt vorzunehmen.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />

Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge vorhanden sind.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen<br />

über Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis und/oder den Angaben in der<br />

Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen<br />

Bereiche tangiert sind.<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Straftaten<br />

gegen die körperliche Unversehrtheit wird eine Beschäftigung nicht möglich sein.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Amtsärztliches<br />

Gesundheitszeugnis <br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Besoldungsrelevante<br />

Daten<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(Beamte)<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes<br />

Führungszeugnis<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Persönliche<br />

Daten<br />

Beschreibung<br />

Das Gesundheitszeugnis ausgestellt durch die Amtsärztin oder den Amtsarzt macht<br />

Aussagen über die gesundheitliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers.<br />

Kommentar:<br />

Es gilt die Zuständigkeit des Gesundheitsamts des Wohnorts der einzustellenden Lehrkraft.<br />

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />

(Beamtenstatusgesetz)<br />

Kommentar:<br />

BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

Relevante Personaldaten für die Einstufung der Besoldung oder des Entgelts<br />

Unterlagen für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten für die Personaladministration<br />

Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />

Grundgesetz vom 23.05.1949<br />

Kommentar:<br />

Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

Hessisches Beamtengesetz<br />

Kommentar:<br />

HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Alle Personaldaten einer Person, die für die Einstellung im Land Hessen benötigt werden<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name der<br />

Information<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

Beschreibung<br />

Formular Diensteid nach § 72 HBG<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Begleitverfügung <br />

Dienstantrittsmeldung <br />

Einstellungsangebot<br />

als<br />

Beschäftigte/r<br />

Empfangsbekenntnis <br />

Ernennungsurkunde<br />

Beschreibung<br />

In der Begleitverfügung werden mitgeteilt:<br />

� Amtsübertragung im Auftrag der Schulleitung<br />

� Planstelleneinweisung<br />

� Besoldungsgruppe<br />

� ggf. Zulagenvermerke<br />

� allgemeine Hinweise<br />

Kommentar:<br />

Eine Vereinheitlichung auf der Ebene des Landes Hessen wird angestrebt.<br />

Die Dienstantrittsmeldung enthält:<br />

� Name, Vorname der oder des Eingestellten<br />

� Dienststelle<br />

� Datum des Dienstantritts<br />

� Pflichtstundenzahl<br />

Kommentar:<br />

Bei Teilzeit ist auch die Pflichtstundenzahl einer oder eines entsprechend Vollbeschäftigten<br />

anzugeben.<br />

Mit dieser Verfügung wird der Bewerberin oder dem Bewerber ein Einstellungsangebot<br />

als Beschäftigte oder Beschäftigter unterbreitet, da diese oder dieser aus unterschiedlichen<br />

Gründen nicht als Beamtin oder Beamter eingestellt werden kann.<br />

Das Empfangsbekenntnis enthält:<br />

� Name, Vorname<br />

� Empfangsgegenstand (z. B. Urkunde, Verfügung, Erlass usw.)<br />

� Datum des Empfangs<br />

� Unterschrift der Empfängerin oder des Empfängers<br />

Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichnete, mit Datum und Dienstsiegel<br />

der Schule versehene Ernennungsurkunde<br />

Kommentar:<br />

Diese Regelung gilt nur für schulbezogene Einstellungen. Bei Ranglisteneinstellungen<br />

unterschreibt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

amtsärztl. amtsärztlich<br />

Art. Artikel<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

GG Grundgesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBG Hessisches Beamtengesetz<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

PA Personaladministration<br />

REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren nach RangIiste<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

vgl. vergleiche<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Unbefristete Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten einleiten<br />

Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten<br />

beim Land Hessen.<br />

Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das sogenannte "Ranglistenverfahren"<br />

erfolgen.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 3<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 3<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 5<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 7<br />

5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer<br />

Beschäftigten oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />

Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das<br />

sogenannte "Ranglistenverfahren" erfolgen.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Grundgesetz (GG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

Verfügbare<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Einstellungsunterlagen<br />

auf<br />

Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

<strong>SBS</strong><br />

auf Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

nachfordern<br />

Ärztliches<br />

Zeugnis prüfen<br />

Erw. Führungszeugnis<br />

und<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

prüfen<br />

Relevanz des<br />

ärztl. Untersuchungsergebnisses<br />

für<br />

Einstellung<br />

prüfen<br />

Relevanz der<br />

Eintragung/en<br />

für Einstellung<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />

an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />

Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />

für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob im ärztlichen Zeugnis gesundheitliche Einschränkungen aufgeführt<br />

sind, die gegen eine Einstellung sprechen.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />

Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge vorhanden sind.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der ärztlichen Bedenken<br />

möglich ist.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen<br />

über Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis und/oder den Angaben in der<br />

Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen<br />

Bereiche tangiert sind.<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Straftaten<br />

gegen die körperliche Unversehrtheit wird eine Beschäftigung nicht möglich sein.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname<br />

Bewerber/in<br />

über Nichteinstellung<br />

informieren<br />

Beschreibung<br />

Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />

die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />

Kommentar:<br />

Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />

� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />

� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />

� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />

Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM) mangelnde persönliche Eignung<br />

auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Ärztliches<br />

Zeugnis<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(TV-H-<br />

Beschäftigte)<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes<br />

Führungszeugnis<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Beschreibung<br />

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist gem. § 3 Abs. 5 TV-H berechtigt, ein ärztliches<br />

Zeugnis anzufordern.<br />

Kommentar:<br />

In der Praxis wird ein amtsärztliches Zeugnis bei allen unbefristeten Arbeitsverträgen<br />

angefordert.<br />

Bei befristeten Arbeitsverträgen wird hierauf in der Regel verzichtet.<br />

In jedem Fall ist die Erklärung über die Kenntnisnahme des Auszuges aus dem Infektionsschutzgesetz<br />

zwingend erforderlich.<br />

Einstellungsunterlagen, die bei einer Einstellung von der oder dem Einzustellenden bei<br />

der Dienststelle eingereicht werden müssen.<br />

Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />

Grundgesetz vom 23.05.1949<br />

Kommentar:<br />

Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung.<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


5 Abkürzungsverzeichnis<br />

5 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

Art. Artikel<br />

ärztl. ärztliches<br />

Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />

(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />

Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

GG Grundgesetz<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

vgl. vergleiche<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />

an Schule senden<br />

Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch das Staatliche<br />

Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 6<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 7<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages<br />

durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />

Kommentar:<br />

Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />

� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />

� Festlegung der Stufenzuordnung<br />

� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />

� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Schnittstellen zu Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

anderen Prozessen<br />

� "Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Eingruppierungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� "Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)": verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />

� "Tarifvertrag Hessen (TV-H)": http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Eingruppierung<br />

festlegen<br />

Zuordnung zu<br />

einer Stufe der<br />

Entgeltgruppe<br />

vornehmen<br />

Beschreibung<br />

Die Eingruppierung richtet sich nach dem Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis<br />

tätigen Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen<br />

nach BAT (Eingruppierungserlass) in seiner aktuellen Fassung.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden<br />

(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />

TV-H).<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über die Eingruppierung, da das Staatliche Schulamt<br />

gemäß § 92 Abs 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Der Eingruppierungserlass bleibt trotz Inkrafttreten des TV-H weiterhin die anzuwendende<br />

Rechtsgrundlage, da die Tarifvertragsparteien sich auf keine neue Regelung einigen<br />

konnten.<br />

Es erfolgt daher im ersten Schritt eine Eingruppierung nach dem Eingruppierungserlass<br />

und danach eine Zuordnung in eine Entgeltgruppe des TV-H.<br />

Die oder der Beschäftigte wird gemäß § 16 TV-H einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe<br />

zugeordnet.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden<br />

(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />

TV-H).<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname <br />

Beschäftigungsumfang<br />

festlegen<br />

Auskömmlichkeit<br />

des Budgets<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über die Zuordnung zu einer Stufe der Entgeltgruppe,<br />

da das Staatliche Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht<br />

ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Entscheidend für die Zuordnung zu einer Stufe ist regelmäßig, ob einschlägige Berufserfahrung<br />

von mindestens einem Jahr vorliegt.<br />

Unter Umständen können auch förderliche Zeiten aus einer anderen beruflichen Tätigkeit<br />

ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />

Gem. § 44 Nr. 2a TV-H wird bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften<br />

die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Vorbereitungsdienstes<br />

im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet.<br />

Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte bestimmt sich nach § 1 Abs.1 der Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO) nach der Schulform, der Schulstufe, an der die jeweilige Lehrkraft<br />

den größten Teil ihrer Unterrichtsstunden erteilt und durch das Lebensalter der<br />

Lehrkraft.<br />

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung beträgt<br />

gem. § 1 Abs. 4 PflStdVO eine Stunde mehr, als die für die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung<br />

festgelegte wöchentliche Pflichtstundenzahl.<br />

Der Beschäftigungsumfang richtet sich nach der Zahl der wegfallenden Unterrichtsstunden<br />

der zu vertretenden Lehrkraft und dem Bedarf der Schule (vorhandene Überhänge<br />

müssen dabei berücksichtigt werden).<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu<br />

entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu entscheiden (Entgeltgruppe 1<br />

bis 14 TV-H).<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über den Beschäftigungsumfang, da das Staatliche Schulamt<br />

gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Aufgrund der Vorgaben für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses muss berechnet<br />

werden, welche Kosten durch diesen Arbeitsvertrag entstehen.<br />

Diese Kosten dürfen die noch zur Verfügung stehenden Mittel der Schule nicht überschreiten.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss regelmäßig Informationen über den tatsächlichen<br />

Ausgabenstand sowie die Hochrechnung der Personalkosten erhalten, damit sie<br />

oder er über die Vergabe des Arbeitsvertrages entscheiden kann.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

fertigen<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

an Schule<br />

senden<br />

Beschreibung<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Der Arbeitsvertrag wird durch das Staatliche Schulamt nach der Vorlage des Hessischen<br />

Ministeriums des Innern und für Sport aufgrund der vorher festgelegten Vorgaben gefertigt.<br />

Für selbstständige berufliche Schulen unterzeichnet die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

den befristeten Arbeitsvertrag. Dasselbe gilt, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach<br />

Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens abgeschlossen wird.<br />

Ergänzend zum Arbeitsvertrag wird eine Begleitverfügung unter Festlegung u. a. der<br />

Stufenzuordnung und Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft mit dem entsprechenden<br />

Lehramt an einer konkreten Schule erstellt.<br />

Die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen werden ebenfalls gefertigt.<br />

Kommentar:<br />

Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />

besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />

eigener Verantwortung anfertigen.<br />

Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />

schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />

und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />

die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />

Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />

Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />

Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung wird die Probezeit nach § 2 Abs. 4 i. V. m.<br />

§ 30 Abs. 4 TV-H festgelegt. Diese beträgt bei unbefristeten und mit Sachgrund befristeten<br />

Verträgen sechs Monate, bei sachgrundloser Befristung sechs Wochen.<br />

Der gefertigte Arbeitsvertrag sowie die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen und ein<br />

Begleitschreiben (inklusive Arbeitsplatzübertragung und Stufenzuordnung) werden an<br />

die Schule übersandt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Budget für<br />

Personalkosten<br />

Eingruppierungserlass<br />

Erklärungs- und<br />

Verpflichtungsunterlagen<br />

Nachweise zu<br />

früheren Beschäftigungen <br />

Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO)<br />

Tarifvertrag<br />

Hessen (TV-H)<br />

Unbefristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

Beschreibung<br />

Budget für alle Kosten des Stammpersonals.<br />

Der Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis tätigen Lehrkräfte an den<br />

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach BAT (Eingruppierungserlass) regelt<br />

die Eingruppierung von Beschäftigten im hessischen Schuldienst.<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />

zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />

Die Nachweise über frühere Beschäftigungen sind durch die Beschäftigte oder den Beschäftigten<br />

vorzulegen, da diese Relevanz für die Festsetzung der Entgeltstufe haben<br />

können.<br />

Relevant sind üblicherweise Beschäftigungen in vergleichbaren Tätigkeiten.<br />

Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher<br />

Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)<br />

Verweis:<br />

verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />

Tarifvertrag Hessen<br />

Verweis:<br />

http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />

Vertragsvorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />

Der Vertrag enthält unter anderem:<br />

� Entgeltgruppe<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Vertragsumfang<br />

� Beschäftigungsumfang<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H-<br />

Beschäftigte<br />

Begleitschreiben<br />

zum<br />

Arbeitsvertrag<br />

Beschreibung<br />

Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />

� Name, Vorname<br />

� Beginn und Ende<br />

� Stundenzahl<br />

� Eingruppierung<br />

� Entgelt<br />

� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />

� usw.<br />

Kommentar:<br />

Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />

und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />

In diesem Begleitschreiben werden der oder dem Beschäftigten mitgeteilt:<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft<br />

� Konkrete Einsatzschule<br />

� Tätigkeitsmerkmale der Engeltgruppe nach TV-H<br />

� Allgemeine Informationen zur Beschäftigung.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

HSchG Hessische Schulgesetz<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

u. a. unter anderem<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten<br />

beim Land Hessen.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />

5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 5<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />

oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />

� "PB Bewerber (BEFRV) auswählen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Grundgesetz (GG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

Verfügbare<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Einstellungsunterlagen<br />

auf<br />

Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

<strong>SBS</strong><br />

auf Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

nachfordern<br />

Erw. Führungszeugnis<br />

und<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

überprüfen<br />

Relevanz der<br />

Eintragung/en<br />

für Einstellung<br />

überprüfen<br />

Bewerber/in<br />

über Nichteinstellung<br />

informieren<br />

Beschreibung<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />

Dieser Arbeitsschritt ist nicht <strong>SBS</strong>-relevant.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />

an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />

Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />

für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiterin für die Personaladministration im Staatlichen<br />

Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />

Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge/Angaben vorhanden sind.<br />

Kommentar:<br />

Sofern im Einzelfall ein ärztliche Zeugnis oder ein Nachweis über hinreichende Rötelnimmunität<br />

angefordert wurde, ist auch dies zu prüfen.<br />

Es wird geprüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen über Vorstrafen<br />

im erweiterten Führungszeugnis und/oder der Angaben in der Erklärung zu Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen Bereiche tangiert sind.<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Beschäftigung<br />

nicht möglich.<br />

Sofern aus einem vorliegenden ärztlichen Zeugnis oder dem Nachweis über die Rötelnimmunität<br />

Tatsachen hervorgehen, die einer Beschäftigung entgegenstehen könnten,<br />

muss geprüft werden, ob eine Beschäftigung erfolgen kann.<br />

Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />

die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />

Kommentar:<br />

Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />

� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />

� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />

� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />

Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM)<br />

� mangelnde persönliche Eignung auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(TV-H-Beschäftigte)<br />

Einzustellende/r<br />

Bewerber/in<br />

Erklärung zu<br />

Strafen und<br />

Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes<br />

Führungszeugnis<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Beschreibung<br />

Einstellungsunterlagen, die bei einer Einstellung von der oder dem Einzustellenden bei<br />

der Dienststelle eingereicht werden müssen.<br />

Aus einem Personalbeschaffungsverfahren gewonnene Bewerberin oder gewonnener<br />

Bewerber, welche oder welcher ein Einstellungsangebot erhält.<br />

Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />

Grundgesetz vom 23.05.1949<br />

Kommentar:<br />

Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Abkürzungsverzeichnis<br />

5 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

BEFRV befristeter Arbeitsvertag<br />

Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />

(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />

Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

GG Grundgesetz<br />

PA Personaladministration<br />

PB Personalbeschaffung<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

vgl. vergleiche<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an<br />

Schule senden<br />

Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages durch das Staatliche<br />

Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />

Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse besitzt, können im Einvernehmen<br />

mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in eigener Verantwortung anfertigen.<br />

Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber schließen, wie generell mit<br />

dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und<br />

Zuständigkeiten - insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule<br />

sowie Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt - regelt. Dadurch wird auch<br />

gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der Rechtslage, die sich auf das Verfahren<br />

auswirken, informiert ist.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 8<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 9<br />

6 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 10<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages<br />

durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />

Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche<br />

Kenntnisse besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die<br />

Arbeitsverträge in eigener Verantwortung anfertigen.<br />

Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung<br />

darüber schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren<br />

werden soll und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten<br />

– insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal<br />

an der Schule sowie Personalsachbearbeitung und Juristin oder<br />

Jurist im Staatlichen Schulamt - regelt. Dadurch wird auch gewährleistet, dass<br />

die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der Rechtslage, die sich auf das<br />

Verfahren auswirken, informiert ist.<br />

Kommentar:<br />

Unabhängig von der Frage, wer den Vertrag anfertigt, unterschreibt in jedem Fall<br />

die Leiterin oder der Leiter der selbstständigen beruflichen Schule den befristeten<br />

Arbeitsvertrag.<br />

Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />

� Befristungsgrund (Angabe unbedingt erforderlich)<br />

� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />

� Festlegung der Stufenzuordnung<br />

� Festlegung der Vertragsdauer<br />

� ggf. Entscheidung über Bezahlung der Sommerferien nach den Vorgaben<br />

des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />

� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />

� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

� "Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Eingruppierungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

� "Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)": verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />

� "Tarifvertrag Hessen (TV-H)": http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />

� "Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />

� Erklärung nach § 14 Abs. 2 TzBfG<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Befristungsgrund<br />

nach<br />

§ 14 TzBfG<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

Nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein befristeter Arbeitsvertrag<br />

nur geschlossen werden, wenn er durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist<br />

bzw. unter die Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG fällt.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund der Anordnung über die Zuständigkeiten<br />

in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen<br />

Kultusministeriums (§ 1 Abs. 6 TzBfG) befugt, einen befristeten Arbeitsvertrag für das<br />

Land Hessen abzuschließen und entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über<br />

das Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bzw. die Erfüllung des Vorliegens<br />

der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über das Vorliegen eines sachlichen Grundes, da das<br />

Staatliche Schulamt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), die im TzBfG<br />

und für den öffentlichen Dienst in Hessen im § 30 TV-H ihren Niederschlag gefunden<br />

hat, ist die Befristung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zulässig. Allerdings muss<br />

beim Abschluss des Arbeitsvertrages für die Befristung ein sog. sachlicher Grund vorliegen.<br />

Eine Ausnahme kann nur aufgrund des § 14 Abs. 2 TzBfG erfolgen.<br />

Hintergrund dieser Rechtslage ist, dass die Regelungen über den Kündigungsschutz<br />

nicht einfach durch den Arbeitgeber umgangen werden, indem er mit den Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern nur befristete Verträge schließt. Dies soll daher nur in bestimmten,<br />

sachlich gerechtfertigten Fällen zulässig sein.<br />

Für den schulischen Alltag ist die wichtigste Gruppe die zulässige Befristung bei Vertretungsfällen.<br />

Damit kann der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages z. B. mit Erkrankung, Mut-<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Beschreibung<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

terschutz und Elternzeit oder einer Pflichtstundenermäßigung einer Lehrkraft aus gesundheitlichen<br />

Gründen gerechtfertigt werden. Fällt der Vertretungsgrund weg (z. B. die<br />

zu vertretende Lehrkraft kommt vorzeitig zurück oder die Pflichtstundenermäßigung fällt<br />

weg etc.) endet der befristete Arbeitsvertrag zwei Wochen nach der schriftlichen Information<br />

der oder des befristet Beschäftigten über den Wegfall des Vertretungsgrundes<br />

(§ 15 Abs. 2 TzBfG).<br />

Zu beachten ist, dass der Arbeitsvertrag maximal in Höhe der tatsächlich wegfallenden<br />

Unterrichtsverpflichtung der zu vertretenden Lehrkraft geschlossen werden darf.<br />

Mehrere Vertretungsgründe sind allerdings kombinierbar.<br />

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen<br />

Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden, wenn zwischen<br />

der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vorher noch nie ein<br />

irgendwie geartetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Als Arbeitgeber in diesem Sinne ist<br />

nicht das einzelne Staatliche Schulamt oder die Schule, sondern das Land Hessen anzusehen.<br />

Daher darf eine Lehrkraft, die nach dieser Vorschrift mit einem befristeten Arbeitsvertrag<br />

eingestellt werden soll, vorher noch nie beim Land Hessen gearbeitet haben<br />

(Ausbildungsverhältnisse oder Referendariat zählen allerdings nicht als Arbeitsverhältnis<br />

im Sinne dieser Vorschrift).<br />

Aus diesem Grund muss die Lehrkraft vor Vertragsabschluss unbedingt eine entsprechende<br />

Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass bisher noch kein solches<br />

Arbeitsverhältnis bestanden hat.<br />

Gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages unter den genannten<br />

Voraussetzungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei<br />

Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist die höchstens dreimalige<br />

Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.<br />

Zu beachten:<br />

Eine Verlängerung im Sinne des Gesetzes setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass<br />

diese noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur<br />

die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen geändert werden (BAG,<br />

Urteil vom 25.05.2005, 7 AZR 286/04; S. 15).<br />

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform,<br />

vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift, also wenn die Befristung<br />

nicht schriftlich vereinbart wurde, ist automatisch ein unbefristeter Vertrag geschlossen.<br />

Zu beachten:<br />

Aus diesem Grund darf eine Lehrkraft auf keinen Fall vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages<br />

den Unterricht aufnehmen oder für andere dienstliche Tätigkeiten eingesetzt<br />

werden!<br />

Vorsicht!!!<br />

Ein Arbeitsvertrag kommt auch durch mündliche Vereinbarung oder durch schlüssiges<br />

(konkludentes) Handeln zustande.<br />

Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Lehrkraft mit Billigung der Schulleiterin oder des<br />

Schulleiters bereits vor der Unterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrages den Unterricht<br />

aufgenommen hat oder eine andere dienstliche Handlung getätigt hat (z. B. Teilnahme<br />

an einer Konferenz).<br />

Dies hat zur Konsequenz, dass in dieser Fallkonstellation ein unbefristeter Arbeitsvertrag<br />

geschlossen wurde, da die Befristung gem. § 14 Abs. 4 TzBfG eben nur in Schriftform<br />

vereinbart werden kann. Für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sind stets<br />

die Umstände bei Vertragsabschluss maßgebend, spätere Änderungen des Sachverhaltes<br />

sind im Hinblick auf die Wirksamkeit der Befristung unbedeutend. Auch die nach-<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname<br />

Eingruppierung<br />

festlegen<br />

Zuordnung zu<br />

einer Stufe der<br />

Entgeltgruppe<br />

vornehmen<br />

Beschreibung<br />

trägliche Unterzeichnung des Vertrages ändert daher nichts mehr.<br />

Da auch bei einer ordentlichen Kündigung hohe Anforderungen an den Kündigungsgrund<br />

zu stellen sind, kann dies zu dem Ergebnis führen, dass die Vertretungskraft faktisch<br />

nicht mehr gekündigt werden kann. Falls also gegen die o. g. Grundsätze verstoßen<br />

wird, können sich für denjenigen, der für das Land Hessen den Vertragsabschluss<br />

zu vertreten hat, dienstrechtliche Konsequenzen und Ansprüche auf Schadensersatz<br />

ergeben.<br />

Die Eingruppierung richtet sich nach dem Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis<br />

tätigen Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen<br />

nach BAT (Eingruppierungserlass) in seiner aktuellen Fassung.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden<br />

(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />

TV-H).<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über die Eingruppierung, da das Staatliche Schulamt<br />

gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Der Eingruppierungserlass bleibt trotz Inkrafttreten des TV-H weiterhin die anzuwendende<br />

Rechtsgrundlage, da die Tarifvertragsparteien sich auf keine neue Regelung einigen<br />

konnten.<br />

Es erfolgt daher im ersten Schritt eine Eingruppierung nach dem Eingruppierungserlass<br />

und danach eine Zuordnung in eine Entgeltgruppe des TV-H.<br />

Die oder der Beschäftigte wird gemäß § 16 TV-H einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe<br />

zugeordnet.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden<br />

(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />

TV-H).<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über die Zuordnung zu einer Stufe der Entgeltgruppe,<br />

da das Staatliche Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsauf-<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Dauer des befristetenArbeitsverhältnisses<br />

festlegen<br />

Beschreibung<br />

sicht ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Entscheidend für die Zuordnung zu einer Stufe ist regelmäßig, ob einschlägige Berufserfahrung<br />

von mindestens einem Jahr vorliegt.<br />

Unter Umständen können auch förderliche Zeiten aus einer anderen beruflichen Tätigkeit<br />

ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />

Gem. § 44 Nr. 2a TV-H wird bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften<br />

die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Vorbereitungsdienstes<br />

im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet.<br />

Es werden Beginn und Ende des Arbeitsvertrages festgelegt.<br />

� Der Beginn des Arbeitsvertrages ergibt sich aus dem Entstehen des Befristungsgrundes<br />

(z. B. Beginn des Mutterschutzes), frühestens mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.<br />

� Die maximale Dauer ergibt sich aus dem sachlichen Grund für die Befristung des<br />

Arbeitsvertrages.<br />

� Das Ende des Arbeitsvertrages bestimmt sich u. a. nach<br />

– der Dauer des Vorliegen des Befristungsgrundes,<br />

– den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />

(Bezahlung während der Sommerferien),<br />

– der schulischen Notwendigkeiten.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund der Anordnung über die Zuständigkeiten<br />

in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen<br />

Kultusministeriums (§ 1 Abs. 6 TzBfG) befugt, einen befristeten Arbeitsvertrag für das<br />

Land Hessen abzuschließen und entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über<br />

die Dauer des Arbeitsverhältnisses.<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, da das Staatliche<br />

Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund i. S. d. § 14 Abs. 2 TzBfG sollen<br />

i. d. R. zwölf Monate nicht unterschreiten; die Vertragsdauer muss mindestens sechs<br />

Monate betragen; vgl. § 30 Abs. 3 TV-H.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname <br />

Beschäftigungsumfang<br />

festlegen<br />

Auskömmlichkeit<br />

des<br />

Budgets prüfen<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

fertigen<br />

Beschreibung<br />

Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte bestimmt sich nach § 1 Abs.1 der Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO) nach der Schulform, der Schulstufe, an der die jeweilige Lehrkraft<br />

den größten Teil ihrer Unterrichtsstunden erteilt und durch das Lebensalter der<br />

Lehrkraft.<br />

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung beträgt<br />

gem. § 1 Abs. 4 PflStdVO eine Stunde mehr, als die für die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung<br />

festgelegte wöchentliche Pflichtstundenzahl.<br />

Der Beschäftigungsumfang richtet sich nach der Zahl der wegfallenden Unterrichtsstunden<br />

der zu vertretenden Lehrkraft und dem Bedarf der Schule (vorhandene Überhänge<br />

müssen dabei berücksichtigt werden).<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />

Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />

Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />

und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu<br />

entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />

§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />

einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />

rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu entscheiden (Entgeltgruppe 1<br />

bis 14 TV-H).<br />

Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />

entscheidet im Zweifelsfall über den Beschäftigungsumfang, da das Staatliche Schulamt<br />

gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />

Aufgrund der Vorgaben für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses muss berechnet<br />

werden, welche Kosten durch diesen Arbeitsvertrag entstehen.<br />

Diese Kosten dürfen die noch zur Verfügung stehenden Mittel der Schule nicht überschreiten.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss regelmäßig Informationen über den tatsächlichen<br />

Ausgabenstand sowie die Hochrechnung der Personalkosten erhalten, damit sie<br />

oder er über die Vergabe des Arbeitsvertrages entscheiden kann.<br />

Der Arbeitsvertrag wird durch das Staatliche Schulamt nach der Vorlage des Hessischen<br />

Ministeriums des Innern und für Sport aufgrund der vorher festgelegten Vorgaben gefertigt.<br />

Für selbstständige berufliche Schulen unterzeichnet die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

den befristeten Arbeitsvertrag. Dasselbe gilt, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach<br />

Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens abgeschlossen wird.<br />

Ergänzend zum Arbeitsvertrag wird eine Begleitverfügung unter Festlegung u. a. der<br />

Stufenzuordnung und Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft mit dem entsprechenden<br />

Lehramt an einer konkreten Schule erstellt.<br />

Die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen werden ebenfalls gefertigt.<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

an Schule<br />

senden<br />

Beschreibung<br />

Kommentar:<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />

besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />

eigener Verantwortung anfertigen.<br />

Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />

schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />

und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />

die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />

Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />

Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />

Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung wird die Probezeit nach § 2 Abs. 4 i. V. m.<br />

§ 30 Abs. 4 TV-H festgelegt. Diese beträgt bei unbefristeten und mit Sachgrund befristeten<br />

Verträgen sechs Monate, bei sachgrundloser Befristung sechs Wochen.<br />

Der gefertigte Arbeitsvertrag sowie die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen und ein<br />

Begleitschreiben (inklusive Arbeitsplatzübertragung und Stufenzuordnung) werden an<br />

die Schule übersandt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

Budget Schule<br />

<strong>SBS</strong> VertretungsmittelLehrkräftebereich <br />

Eingruppierungserlass<br />

Erklärungs- und<br />

Verpflichtungsunterlagen<br />

Nachweise zu<br />

früheren<br />

Beschäftigungen <br />

Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO)<br />

Tarifvertrag<br />

Hessen (TV-H)<br />

Teilzeit- und<br />

Befristungsgesetz<br />

(TzBfG)<br />

Beschreibung<br />

Vertragsvorlage eines befristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />

Der Vertrag enthält unter anderem:<br />

� Befristungszeitraum<br />

� Befristungsgrund (z. B. zu vertretende Lehrkraft oder § 14 Abs. 2 TzBfG)<br />

� Entgeltgruppe<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Vertragsumfang<br />

� Beschäftigungsumfang.<br />

Finanzmittel, die die selbstständige berufliche Schule für die befristet eingestellten Lehrkräfte<br />

verwendet.<br />

Der Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis tätigen Lehrkräfte an den<br />

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach BAT (Eingruppierungserlass) regelt<br />

die Eingruppierung von Beschäftigten im hessischen Schuldienst.<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />

zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />

Die Nachweise über frühere Beschäftigungen sind durch die Beschäftigte oder den Beschäftigten<br />

vorzulegen, da diese Relevanz für die Festsetzung der Entgeltstufe haben<br />

können.<br />

Relevant sind üblicherweise Beschäftigungen in vergleichbaren Tätigkeiten.<br />

Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher<br />

Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)<br />

Verweis:<br />

Verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />

Tarifvertrag Hessen<br />

Verweis:<br />

http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H-<br />

Beschäftigte<br />

Begleitschreiben<br />

zum<br />

Arbeitsvertrag<br />

Erklärung nach<br />

§ 14 Abs. 2<br />

TzBfG<br />

Beschreibung<br />

Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />

� Name, Vorname<br />

� Beginn und Ende<br />

� Stundenzahl<br />

� Eingruppierung<br />

� Entgelt<br />

� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />

� usw.<br />

Kommentar:<br />

Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />

und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />

In diesem Begleitschreiben werden der oder dem Beschäftigten mitgeteilt:<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft<br />

� Konkrete Einsatzschule<br />

� Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe nach TV-H<br />

� Allgemeine Informationen zur Beschäftigung.<br />

Die oder der Beschäftigte erklärt, dass sie oder er bisher noch nie mit dem Land Hessen<br />

ein irgendwie geartetes Arbeitsverhältnis geschlossen hatte.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

BAG Bundesarbeitsgericht<br />

BAT Bundesangestelltentarifvertrag<br />

bzw. beziehungsweise<br />

etc. et cetera<br />

gem. gemäß<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HSchG Hessische Schulgesetz<br />

i. d. R. in der Regel<br />

i. S. d. im Sinne des<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

Nr. Nummer<br />

o. g. oben genannt<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />

sog. sogenannte/r<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Hessischer Tarifvertrag<br />

TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

u. a. unter anderem<br />

vgl. vergleiche<br />

z. B. zum Beispiel<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Einstellung von TV-H-Beschäftigten<br />

durchführen<br />

Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten Einstellung einer<br />

TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in den hessischen Schuldienst.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 5<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten<br />

Einstellung einer TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in<br />

den hessischen Schuldienst.<br />

Prozessbeteiligte � Bewerber/in<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

Verfügbare<br />

Beispiele/Vorlagen<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />

des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme<br />

zu erfolgen hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht.<br />

Ggf. wäre in einem solchen Fall der Regress gegen die Schulleiterin oder den<br />

Schulleiter zu prüfen.<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />

� "Einstellung in SAP umsetzen"<br />

� "Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />

Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Einstellung<br />

TV-H-Beschäftigte<br />

vollziehen<br />

Arbeitsvertrag<br />

und weitere<br />

Unterlagen<br />

an SSA<br />

zurücksenden<br />

Beschreibung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt der oder dem Einzustellenden die Erklärungsund<br />

Verpflichtungsunterlagen zur Kenntnis und erläutert diese erforderlichenfalls. Sodann<br />

lässt die Schulleiterin oder der Schulleiter diese in ihrem oder seinem Beisein in<br />

doppelter Ausfertigung unterzeichnen und unterzeichnet diese erforderlichenfalls ebenfalls.<br />

Erst danach wird der Arbeitsvertrag unterzeichnet.<br />

Kommentar:<br />

Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />

des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme zu erfolgen<br />

hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht. Ggf. wäre in einem solchen Fall<br />

der Regress gegen die Schulleiterin oder den Schulleiter zu prüfen.<br />

Der unterschriebene Arbeitsvertrag nebst der Dienstantrittsmeldung und den Erklärungs-<br />

und Verpflichtungsunterlagen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter an das<br />

Staatliche Schulamt zurückgesandt.<br />

Kommentar:<br />

Alle übrigen Schritte bis zur Zahlbarmachung des Entgelts werden vom Staatlichen<br />

Schulamt in eigener Zuständigkeit veranlasst.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

Eingestellte/r<br />

Bewerber/in<br />

Erklärungs- und<br />

Verpflichtungsunterlagen<br />

Unbefristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

Beschreibung<br />

Vertragsvorlage eines befristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />

Der Vertrag enthält unter anderem:<br />

� Befristungszeitraum<br />

� Befristungsgrund (z. B. zu vertretende Lehrkraft oder § 14 Abs. 2 TzBfG)<br />

� Entgeltgruppe<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Vertragsumfang<br />

� Beschäftigungsumfang.<br />

Nach dem Auswahlverfahren eingestellte Bewerberin oder eingestellter Bewerber<br />

Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />

zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />

Vertragsvorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />

Der Vertrag enthält unter anderem:<br />

� Entgeltgruppe<br />

� Stufenzuordnung<br />

� Vertragsumfang<br />

� Beschäftigungsumfang.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H-Beschäftigte <br />

Dienstantrittsmeldung<br />

Beschreibung<br />

Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />

� Name, Vorname<br />

� Beginn und Ende<br />

� Stundenzahl<br />

� Eingruppierung<br />

� Entgelt<br />

� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />

� usw.<br />

Kommentar:<br />

Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />

und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />

Die Dienstantrittsmeldung enthält:<br />

� Name, Vorname der oder des Eingestellten<br />

� Dienststelle<br />

� Datum des Dienstantritts<br />

� Pflichtstundenzahl<br />

Kommentar:<br />

Bei Teilzeit ist auch die Pflichtstundenzahl einer oder eines entsprechend Vollbeschäftigten<br />

anzugeben.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

usw. und so weiter<br />

z. B. zum Beispiel<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />

Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />

Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der Bewährung die endgültige<br />

Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers für eine<br />

Oberstudienratsstelle aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 5<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 6<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung<br />

der Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten<br />

Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle<br />

aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.<br />

Prozessbeteiligte � Ausgewählte/r Bewerber/in OStR<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />

� "Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) durchführen"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Verfügbare Beispie- Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />

le/Vorlagen<br />

� Beauftragungsverfügung <strong>SBS</strong><br />

� Einweisungsverfügung OStR<br />

� Empfangsbekenntnis<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Bewerber/in für<br />

OStR-Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> kommissarisch<br />

beauftragen<br />

Fristablauf zur<br />

Feststellung der<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

überwachen<br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

erstellen<br />

Voraussetzung<br />

für endgültige<br />

Beauftragung<br />

und Beförderung<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

Die Bewerberin oder der Bewerber wird mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten<br />

der Aufgaben, die im Ausschreibungstext aufgeführt waren, schriftlich durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter oder durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin<br />

oder des Schulleiters beauftragt.<br />

Kommentar:<br />

Sofern es sich um eine externe Bewerberin oder einen externen Bewerber handelt, ist<br />

ein Versetzungsverfahren durchzuführen.<br />

Die Bewährungsfrist beträgt im Regelfall drei Monate unter Beachtung der Beförderungstermine.<br />

Zuständig für die Überwachung des Fristablaufes ist die Schulleiterin oder der Schulleiter.<br />

Sie oder er wird dabei von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter PA des<br />

Staatlichen Schulamtes unterstützt.<br />

Kommentar:<br />

Rechtzeitig vor Fristablauf erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Vermerk<br />

über die Bewährung.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt einen Vermerk, ob sich die Bewerberin oder<br />

der Bewerber bei der Wahrnehmung der Oberstudienratsaufgaben bewährt hat oder<br />

nicht.<br />

Kommentar:<br />

Im Falle einer Nichtbewährung muss eine eingehende Begründung erfolgen.<br />

Dabei ist es sinnvoll, die zugrunde liegenden Tatsachen und Wertungen zu trennen und<br />

deutlich zu beschreiben.<br />

Im Zweifelsfall muss der Vermerk den Grundsätzen rationaler Abwägungen genügen,<br />

damit ein Verwaltungsgericht die Nichtbewährungsentscheidung ohne weitere Erläuterungen<br />

nachvollziehen kann.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes prüft, ob<br />

die Voraussetzungen für die endgültige Beauftragung und eine Beförderung zum jetzigen<br />

Zeitpunkt vorliegen.<br />

Kommentar:<br />

I. d. R. werden die endgültige Beauftragung und die Beförderung zum selben Zeitpunkt<br />

vorgenommen. Ausnahmen können sich aus einem Beförderungsverbot (z. B. während<br />

der Probezeit) ergeben.<br />

In diesem Fall wird die Bewerberin oder der Bewerber zunächst endgültig beauftragt und<br />

erst nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen befördert.<br />

Beförderungstermine sind laut Kabinettsbeschluss der Hessischen Landesregierung der<br />

01.04. und 01.10. eines Jahres.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Ein Beförderungsverbot kann sich aus § 19 Abs. 2 HBG ergeben.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen nach<br />

Feststellung der<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Verlängerung<br />

des Kommissariats<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

mitteilen<br />

Endgültige<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

mitteilen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

über<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

erstellen und<br />

zustellen<br />

Urkunde,<br />

Empfangsbekenntnis<br />

und<br />

Einweisungsverfügung<br />

erstellen und an<br />

Schule senden<br />

Ernennung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

vollziehen<br />

Beschreibung<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Schulleiterin oder Schulleiter muss darüber entscheiden, ob die gewonnenen Erkenntnisse<br />

über die Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers ausreichen, eine<br />

endgültige Entscheidung über die Nichtbewährung treffen zu können oder ob eine Verlängerung<br />

des Kommissariats hierfür erforderlich ist.<br />

Kommentar:<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss festlegen, wie lange ggf. das Kommissariat<br />

verlängert werden soll.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes teilt im<br />

Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiter der oder dem Beauftragten schriftlich mit,<br />

dass aufgrund der bisher gezeigten Leistungen die Bewährung für das übertragene Amt<br />

noch nicht festgestellt werden konnte und das Kommissariat um einen festgelegten Zeitraum<br />

verlängert wird.<br />

Kommentar:<br />

Typischer Fall für eine Verlängerung des Kommissariats ist eine länger andauernde<br />

Erkrankung, Elternzeit oder Beurlaubung während der Zeit des Kommissariats.<br />

Der Zeitraum der Verlängerung muss im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel dürften<br />

weitere drei Monate ausreichen.<br />

Der oder dem kommissarisch Beauftragten wird mitgeteilt, dass ihre oder seine Bewährung<br />

nicht festgestellt werden konnte, das Kommissariat beendet wird und sie oder er<br />

von ihren oder seinen Aufgaben entbunden wird.<br />

Kommentar:<br />

Die Entscheidung ist ausführlich zu begründen.<br />

Über den Widerspruch wird durch Widerspruchsbescheid in der ausschließlichen Zuständigkeit<br />

des Staatlichen Schulamtes entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis der<br />

Prüfung wird dem Widerspruch stattgegeben oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />

Kommentar:<br />

Sollte der Widerspruch abschlägig beschieden werden, steht es der Widerspruchsführerin<br />

oder dem Widerspruchsführer frei, entweder gegen den Widerspruch eine Klage nach<br />

§ 42 VwGO zu erheben oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123<br />

VwGO zu stellen.<br />

Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Varianten und der Tatsache, dass der Fall in der<br />

Praxis äußerst selten vorkommt, wird von einer näheren Beschreibung abgesehen.<br />

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes erstellt<br />

die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterzeichnende Ernennungsurkunde<br />

nebst Empfangsbekenntnis, fertigt die Einweisungsverfügung an und sendet die Unterlagen<br />

an die Schule.<br />

Kommentar:<br />

Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam,<br />

wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist (vgl. § 8 Abs.<br />

4 BeamtStG und § 12 Abs. 3 HBG).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterschreibt die Ernennungsurkunde, händigt<br />

diese gegen Empfangsbekenntnis aus und übergibt die Einweisungsverfügung.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname <br />

Empfangsbekenntnis<br />

und<br />

Urkundenkopie<br />

an SSA<br />

zurücksenden<br />

Endgültige<br />

Beauftragung<br />

und Beförderung<br />

in SAP<br />

erfassen<br />

Beschreibung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet das unterschriebene Empfangsbekenntnis<br />

an das Staatliche Schulamt zurück.<br />

Die endgültige Beauftragung und Beförderung werden in SAP HCM erfasst.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Ausgewählte/r<br />

OStR-Bewerber/in <br />

Auswahlentscheidung<br />

der<br />

Dienststelle<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Oberstudienrätin/Oberstudienrat<br />

Beschreibung<br />

Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber ist die oder der Bestgeeignete<br />

für die Oberstudienratsstelle.<br />

Gemäß Zuständigkeitsverordnung ist festgelegt, wer die Auswahlentscheidung für Stellenbesetzungen<br />

trifft.<br />

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />

(Beamtenstatusgesetz)<br />

Kommentar:<br />

BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />

Hessisches Beamtengesetz<br />

Kommentar:<br />

HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Lehrkraft mit Lehramt für Gymnasien oder berufliche Schulen im ersten Beförderungsamt<br />

der Laufbahn des höheren Dienstes, die mit zusätzlichen Aufgaben, die über die<br />

einer normalen Lehrkraft hinausgehen, betraut ist.<br />

Personalakte Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beschäftigte oder den Beschäftigten,<br />

die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Arbeits- und<br />

Dienstverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. § 3 Abs. 6 TV-H,<br />

§ 107 Abs. 1 Satz 2 HBG und § 50 Satz 2 BeamtStG).<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Beauftragungsverfügung<br />

<strong>SBS</strong><br />

Einweisungsverfügung<br />

OStR<br />

Empfangsbekenntnis <br />

Ernennungsurkunde<br />

Kopie der<br />

Ernennungsurkunde<br />

Beschreibung<br />

Die Verfügung beinhaltet im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters:<br />

� kommissarische Beauftragung<br />

� Übertragung der ausschreibungsbezogenen Dienstgeschäfte<br />

� Mitteilung, dass<br />

– dauerhafte Übertragung erst nach festgestellter Bewährung erfolgen kann<br />

– Beförderung erst nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen<br />

kann<br />

– kein Anspruch auf Beförderung besteht, insbesondere dann, wenn die Beförderungsstelle<br />

weggefallen ist oder eine Beförderungssperre besteht.<br />

Kommentar:<br />

Eine endgültige Beauftragung erfolgt im Regelfall nicht vor Ablauf von drei Monaten<br />

nach der kommissarischen Beauftragung.<br />

Die Einweisungsverfügung enthält:<br />

� Name, Vorname<br />

� Beauftragung mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten der Stelle<br />

� nähere Beschreibung der Aufgaben<br />

� Dienststelle und -ort<br />

� weitere allgemeine Informationen (z. B. kein Rechtsanspruch auf Beförderung und<br />

Amtsübertragung)<br />

� Unterschrift<br />

Das Empfangsbekenntnis enthält:<br />

� Name, Vorname<br />

� Empfangsgegenstand (z. B. Urkunde, Verfügung, Erlass usw.)<br />

� Datum des Empfangs<br />

� Unterschrift der Empfängerin oder des Empfängers<br />

Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichnete, mit Datum und Dienstsiegel<br />

der Schule versehene Ernennungsurkunde<br />

Kommentar:<br />

Diese Regelung gilt nur für schulbezogene Einstellungen. Bei Ranglisteneinstellungen<br />

unterschreibt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes.<br />

Kopie der von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichneten, mit Datum und<br />

Dienstsiegel der Schule versehenen Ernennungsurkunde.<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name des<br />

Dokuments<br />

Mitteilung über<br />

Verlängerung<br />

des Kommissariats<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Widerspruch<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

WiderspruchsbescheidNichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Beschreibung<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In der Mitteilung wird der kommissarisch Beauftragten oder dem kommissarisch Beauftragten<br />

mitgeteilt, dass ihre oder seine Bewährung noch nicht positiv festgestellt werden<br />

kann und somit das Kommissariat um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden<br />

muss.<br />

Kommentar:<br />

Der Zeitraum der Verlängerung muss im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel dürften<br />

weitere drei Monate ausreichen.<br />

Der Vermerk enthält die Tatsachen, die die Feststellung oder Nichtfeststellung der Bewährung<br />

stützen und die Einschätzung der Schulleiterin oder des Schulleiters, ob sich<br />

die Bewerberin oder der Bewerber bei der Wahrnehmung der ihr oder ihm übertragenen<br />

Aufgaben bewährt hat.<br />

Widerspruch gegen die Feststellung der Nichtbewährung<br />

Kommentar:<br />

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />

Der Widerspruchsbescheid des Staatlichen Schulamts enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO<br />

einen Entscheidungssatz (Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung<br />

und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die tragenden Gründe stützen sich auf<br />

eine dienstliche Stellungnahme der Schulleiterin oder des Schulleiters. Dieser Bescheid<br />

ist förmlich zuzustellen.<br />

Kommentar:<br />

Aufgrund der §§ 68 ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />

gem. § 73 VwGO endet.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

ff. fortfolgende<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBG Hessisches Beamtengesetz<br />

HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />

HGIG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

i. d. R. in der Regel<br />

OStR Oberstudienrat<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

usw. und so weiter<br />

vgl. vergleiche<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

z. B. zum Beispiel<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Prozess „Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen“<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(Beamte)<br />

Amtsärztliches<br />

Gesundheitszeugnis<br />

Bewerberin oder Bewerberin oder Bewerber<br />

Bewerber nach nach schulbezogener<br />

Rangliste auswählen Stellenausschreibung<br />

(REZUV-RL) auswählen (LEZUV-AV)<br />

Gesetze im Internet<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Übernahme der<br />

Bewerberdaten<br />

nach SAP HCM PA<br />

vorbereitet<br />

Einstellungsunterlagen<br />

auf Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellungsunterlagen<br />

vollständig<br />

Amtsärztliches<br />

Gesundheitszeugnis<br />

prüfen<br />

Mögliche<br />

gesundheitliche<br />

Hinderungsgründe<br />

vorhanden<br />

Relevanz des amtsärztl.Untersuchungsergebnisses<br />

für Einstellung<br />

prüfen<br />

Einstellung<br />

aufgrund<br />

amtsärzt. Bedenken<br />

nicht möglich<br />

Bewerber/in über<br />

Nichteinstellung<br />

informieren<br />

Bewerber/in über<br />

Nichteinstellung<br />

informiert<br />

Quelle: Kapitel Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

f<br />

v<br />

f<br />

i<br />

f<br />

f<br />

w<br />

i<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Einstellungsunterlagen<br />

unvollständig<br />

Einstellungsunterlagen<br />

nachfordern<br />

Einstellungsunterlagen<br />

nachgefordert<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

f<br />

Einstellungsunterlagen<br />

PersAdmin<br />

(Beamte)<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Einstellungsangebot<br />

als Beschäftigte/r<br />

Einstellungsunterlagen<br />

<strong>SBS</strong><br />

auf Vollständigkeit<br />

prüfen<br />

Einstellung<br />

Beamtenverhältnis<br />

aufgrund amtsärzt.<br />

Bedenken nicht möglich<br />

Einstellungsangebot<br />

als Beschäftigte/r<br />

unterbreiten<br />

Einstellungsangebot<br />

angenommen<br />

Unbefristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

f<br />

f<br />

f<br />

i<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Einstellung<br />

Beamtenverhältnis<br />

trotz amtsärzt.<br />

Bedenken möglich<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Ablehnung des Angebots<br />

sehr unwahrscheinlich,<br />

daher nicht modelliert.<br />

Beteiligung<br />

Schulpersonalrat<br />

abgeschlossen<br />

Besoldungsrelevante<br />

Daten<br />

Persönliche Daten<br />

Ernennungsurkunde<br />

Begleitverfügung<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Dienstantrittsmeldung<br />

Gesetze im Internet<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Gesetze im Internet<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Ernennungsurkunde<br />

Begleitverfügung<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Dienstantrittsmeldung<br />

Keine<br />

Hinderungsgründe<br />

vorhanden<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte -<br />

SchulPR - SchwbV<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Ernennungsurkunde,<br />

Begleitverfügung u.<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

erstellen u. an<br />

Schulleitung senden<br />

Ernennungsurkunde,<br />

Begleitverfügung u.<br />

Vereidigungsunterlagen<br />

an Schulleitung<br />

übersandt<br />

Einstellungsakt<br />

u. Vereidigung<br />

Beamte<br />

durchführen<br />

Einstellung<br />

ist vollzogen<br />

Einstellung<br />

in SAP<br />

umsetzen<br />

SchwbV<br />

stimmt zu,<br />

Beteiligungsverfahren<br />

abgeschlossen<br />

f<br />

f<br />

w<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Bewerber/in<br />

EXT<br />

Erweitertes<br />

Führungszeugnis<br />

Erw. Führungs-<br />

HELAKOS Ablage zeugnis u. Erklärung f<br />

zu Strafen u. Diszi-<br />

Erklärung zu Strafen plinarmaßnahmen<br />

und Disziplinar-<br />

prüfen<br />

maßnahmen<br />

Erweitertes<br />

Führungszeugnis<br />

HELAKOS Ablage<br />

Erklärung zu Strafen<br />

und Disziplinarmaßnahmen<br />

Gesetze im Internet<br />

Grundgesetz<br />

(GG)<br />

Eintrag/Einträge<br />

vorhanden<br />

Relevanz der<br />

Eintragung/en<br />

für Einstellung<br />

prüfen<br />

Hinderungsgrund<br />

vorhanden<br />

Bewerber/in über<br />

Nichteinstellung<br />

informieren<br />

Bewerber/in über<br />

Nichteinstellung<br />

informiert<br />

f<br />

w<br />

i<br />

v<br />

f<br />

i<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule


Prozess „Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern <strong>SBS</strong>“<br />

Quelle: Kapitel Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Ausgewählte/r<br />

OStR-<br />

Bewerber/in<br />

Auswahlentscheidung<br />

der Dienststelle<br />

HELAKOS Ablage<br />

Beauftragungsverfügung<br />

<strong>SBS</strong><br />

Ernennungsurkunde<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

HELAKOS Ablage<br />

Einweisungsverfügung<br />

OStR<br />

Ernennungsurkunde<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

HELAKOS Ablage<br />

Einweisungsverfügung<br />

OStR<br />

Kopie der<br />

Ernennungsurkunde<br />

Kopie der<br />

Ernennungsurkunde<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

Information an<br />

ausgewählten<br />

Bewerber<br />

gesendet<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

steht fest<br />

SAP HCM<br />

Bewerber/in<br />

für OStR-Aufgaben<br />

<strong>SBS</strong> kommissarisch<br />

beauftragen<br />

HELAKOS Ablage<br />

Beauftragungsverfügung<br />

<strong>SBS</strong><br />

SAP HCM<br />

Microsoft<br />

Office<br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Personalakte<br />

Beteiligung<br />

Schulpersonalrat<br />

abgeschlossen<br />

Gesetze im Internet<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

(BeamtStG)<br />

Gesetze im Internet<br />

Hessisches<br />

Beamtengesetz<br />

(HBG)<br />

Personalakte<br />

Microsoft<br />

Office<br />

SAP HCM<br />

HELAKOS Ablage<br />

Einweisungsverfügung<br />

OStR<br />

Ernennungsurkunde<br />

HELAKOS Ablage<br />

Empfangsbekenntnis<br />

SAP HCM<br />

Oberstudienrätin/<br />

Oberstudienrat<br />

Bewerber/in<br />

kommissarisch<br />

beauftragt<br />

Fristablauf<br />

zur Feststellung<br />

der Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

überwachen<br />

Frist<br />

zur Feststellung<br />

der Bewährung<br />

abgelaufen<br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

erstellen<br />

Bewährung<br />

liegt vor<br />

Voraussetzung<br />

für endgültige<br />

Beauftragung und<br />

Beförderung prüfen<br />

Voraussetzungen<br />

für endgültige<br />

Beauftragung und<br />

Beförderung<br />

sind gegeben<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte -<br />

SchulPR - SchwbV<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

§ 10 (4) Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) durchführen<br />

Zustimmung nach<br />

§ 10 (4) HGlG<br />

wurde erteilt<br />

Urkunde, Empfangsbekenntnis<br />

u. Einweisungsverfügung<br />

erstellen und an<br />

Schule senden<br />

Urkunde, Empfangsbekenntnis<br />

u. Einweisungsverfügung<br />

erstellt und an<br />

Schule versandt<br />

Ernennung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

vollziehen<br />

Ernennung<br />

vollzogen<br />

Empfangsbekenntnis<br />

u.<br />

Urkundenkopie<br />

an SSA<br />

zurücksenden<br />

Empfangsbekenntnis<br />

u.<br />

Urkundenkopie<br />

an SSA<br />

zurückgesandt<br />

Endgültige<br />

Beauftragung<br />

u. Beförderung<br />

in SAP erfassen<br />

Endgültige<br />

Beauftragung<br />

u. Beförderung<br />

in SAP erfasst<br />

v<br />

f<br />

v<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Zustimmung<br />

ist nicht<br />

erforderlich<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Voraussetzungen<br />

für endgültige<br />

Beauftragung und<br />

Beförderung<br />

sind nicht gegeben<br />

SchwbV<br />

stimmt zu,<br />

Beteiligungsverfahren<br />

abgeschlossen<br />

v<br />

f<br />

f<br />

w<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

OStR EXT<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Mitteilung über<br />

Verlängerung<br />

des Kommissariats<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Bewährung<br />

noch möglich<br />

Verlängerung<br />

des Kommissariats<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

mitteilen<br />

Verlängerung<br />

des Kommissariats<br />

mitgeteilt<br />

v<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Vermerk zur<br />

Bewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

SAP HCM<br />

Widerspruch<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Microsoft<br />

Office<br />

Widerspruchsbescheid<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

Bewährung<br />

liegt nicht<br />

vor<br />

Über weiteres Vorgehen<br />

nach Feststellung<br />

der Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

entscheiden<br />

Endgültige<br />

Nichtbewährung<br />

festgestellt<br />

Endgültige<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong><br />

mitteilen<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Widerspruchsbescheid<br />

über<br />

Nichtbewährung<br />

OStR <strong>SBS</strong> erstellen<br />

u. zustellen<br />

Widerspruchsbescheid<br />

ist erstellt und<br />

zugestellt<br />

f<br />

v<br />

f<br />

w<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Endgültige<br />

Nichtbewährung<br />

akzeptiert<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA


Prozess „Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden“<br />

Quelle: Kapitel Personaladministration<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Beteiligung<br />

Schulpersonalrat<br />

abgeschlossen<br />

Gesetze im Internet<br />

Teilzeit- und<br />

Befristungsgesetz<br />

(TzBfG)<br />

Erklärung nach<br />

§ 14 Abs. 2 TzBfG<br />

Gesetze im Internet<br />

Eingruppierungserlass<br />

Neues Tarifrecht<br />

Tarifvertrag<br />

Hessen<br />

(TV-H)<br />

Nachweise zu früheren<br />

Beschäftigungen<br />

Neues Tarifrecht<br />

Tarifvertrag<br />

Hessen<br />

(TV-H)<br />

HELAKOS Ablage<br />

Pflichtstundenverordnung<br />

(PflStdVO)<br />

Budget Schule <strong>SBS</strong><br />

Vertretungsmittel<br />

Lehrkräftebereich<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

HELAKOS Ablage<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H-Beschäftigte<br />

Erklärungs- und<br />

Verpflichtungsunterlagen<br />

Begleitschreiben<br />

zum Arbeitsvertrag<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H<br />

HELAKOS Ablage<br />

Arbeitsvertrag<br />

TV-H-Beschäftigte<br />

Erklärungs- und<br />

Verpflichtungsunterlagen<br />

Begleitschreiben<br />

zum Arbeitsvertrag<br />

Befristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Befristungsgrund<br />

nach § 14 TzBfG<br />

prüfen<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

mit sachlichem<br />

Grund nach<br />

§ 14 Abs. 1 TzBfG<br />

möglich<br />

Eingruppierung<br />

festlegen<br />

Eingruppierung<br />

festgelegt<br />

Zuordnung zu<br />

einer Stufe der<br />

Entgeltgruppe<br />

vornehmen<br />

Zuordnung zu<br />

einer Stufe der<br />

Entgeltgruppe<br />

vorgenommen<br />

Dauer des<br />

befristeten<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

festlegen<br />

Dauer des<br />

befristeten Arbeitsverhältnisses<br />

festgelegt<br />

Beschäftigungsumfang<br />

festlegen<br />

Beschäftigungsumfang<br />

festgelegt<br />

Auskömmlichkeit<br />

des Budgets<br />

prüfen<br />

Budget ist<br />

auskömmlich<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

fertigen<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

gefertigt<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

an Schule senden<br />

Arbeitsvertrag<br />

und Unterlagen<br />

an Schule<br />

übersandt<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

durchführen<br />

SchwbV<br />

stimmt zu,<br />

Beteiligungsverfahren<br />

abgeschlossen<br />

f<br />

e<br />

v<br />

f<br />

e<br />

v<br />

f<br />

e<br />

v<br />

f<br />

e<br />

v<br />

f<br />

e<br />

v<br />

e<br />

v<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

ohne sachlichen<br />

Grund nach<br />

§ 14 Abs.2 TzBfG<br />

möglich<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Stellendezernent/in<br />

Lehrkräfteverwaltung<br />

SSA<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Budget ist nicht<br />

auskömmlich<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Befristeter<br />

Arbeitsvertrag<br />

nicht möglich


<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Personalplanung und -entwicklung<br />

Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />

Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 7<br />

Unterstützende Prozesse<br />

Dieses Kapitel umfasst unterstützende Prozesse, die in verschiedenen Bereichen eine Rolle spielen können.<br />

Bei allen Einstellungen und Beförderungen sind die Frauenbeauftragte und der Personalrat zu beteiligen, die<br />

hierbei einzuhaltenden Verfahrensschritte werden ebenso dargestellt wie das Verfahren des einstweiligen<br />

Rechtsschutzes (sog. Eilrechtschutz) vor dem Verwaltungsgericht der nicht ausgewählten Bewerberin oder des<br />

nicht ausgewählten Bewerbers in einem Einstellungs- bzw. Beförderungsverfahren.<br />

Diese Prozesse sind von großer Wichtigkeit, um zu gewährleisten, dass die materielle Entscheidung auch<br />

verfahrensrechtlich korrekt umgesetzt wird, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Gericht im Streitfall die<br />

Personalmaßnahme - unabhängig von der Frage, ob diese materiell zu rechtfertigen wäre - aufhebt.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann durch diese Prozesse erkennen, wann Beteiligungsrechte zu wahren<br />

sind, welche Fristen von Bedeutung sind und wie das Verfahren insgesamt abläuft.<br />

Dargestellt ist ferner, welche Verfahrensschritte zu beachten sind, wenn keine Einigung mit dem örtlichen<br />

Personalrat oder mit der Frauenbeauftragten zustande kommt und eine Entscheidung beispielsweise im so<br />

genannten Stufenverfahren gesucht werden soll.<br />

Die unterstützenden Prozesse helfen somit, einen Überblick über die formellen Verfahrenschritte in den<br />

dargestellten Bereichen und damit eine größere Sicherheit im Umgang mit dem Verfahren selbst zu bekommen.


Kapitelübersicht<br />

Einführung in das Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Handreichung 1: Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV<br />

durchführen<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen<br />

– Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen<br />

– Stufenverfahren durchführen<br />

– Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen<br />

Handreichung 2: Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungs-<br />

gesetz (HGlG) durchführen<br />

Handreichung 3: Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter


Einführung<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

Teilprozessname<br />

Beschreibung<br />

BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />

-<br />

SchulPR -<br />

SchwbV<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

§ 10 (4)<br />

Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG)<br />

durchführen<br />

Vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

nach § 123<br />

VwGO<br />

durchführen<br />

Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren im Rahmen von Personalangelegenheiten<br />

von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gem. HPVG, HGlG und SGB IX.<br />

Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG) in Fällen, in denen die Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />

für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein männlicher Bewerber ausgewählt<br />

werden soll.<br />

Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).<br />

Kommentar:<br />

Hinweise zum weiteren Verfahren bei Konkurrentenverfahren nach der Entscheidung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010:<br />

Mit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 kann eine grundlegende Änderung<br />

der Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Stellenbesetzungsentscheidungen<br />

verbunden sein, die Auswirkungen auf künftige Stellenbesetzungs- und Konkurrentenverfahren<br />

haben kann.<br />

Inwieweit diese Rechtsprechung des BVerwG die nachstehend geschilderten Auswirkungen<br />

auf die hessische Verwaltungspraxis entfalten wird, kann nach der zurzeit noch<br />

uneinheitlichen Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte noch nicht sicher beurteilt werden.<br />

So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss vom 7.2.2011 (1 L<br />

1302/10) die Anwendbarkeit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 mit der Begründung<br />

verneint, es handele sich um einen nicht vergleichbaren Einzelfall. Demgegenüber<br />

hat das VG Frankfurt am Main in einer prozessleitenden Verfügung vom<br />

4.4.2011 (9 L 4647/10.F (1)) in einem laufenden Verfahren nach § 123 VwGO erkennen<br />

lassen, dass es wegen der nach der Rechtsprechung des BVerwG nunmehr anzunehmenden<br />

aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Auswahlentscheidung<br />

ein Verfahren nach § 123 VwGO für unzulässig halte. Zur Klärung dieser Frage wird es<br />

daher wohl einer grundsätzlichen Entscheidung durch den HVGH bedürfen.<br />

Für die Darstellung des Verfahrens zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs<br />

nach einer Auswahlentscheidung bedeutet dies, dass eine endgültige Modellierung<br />

erst nach Klärung der Spruchpraxis der hessischen Verwaltungsgerichte erfolgen<br />

wird. Bis dahin bleibt es bei der Darstellung der bislang geltenden Rechts- und Verfahrenslage.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />

Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte –<br />

SchulPR – SchwbV durchführen<br />

Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren im Rahmen von Personalangelegenheiten von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern gem. HPVG, HGlG und SGB IX.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen" ............. 1<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 2<br />

2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen" ............................................ 3<br />

2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 3<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 3<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 4<br />

3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen" ........................................ 6<br />

3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 6<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 7<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 8<br />

4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen" ...................................................................................... 10<br />

4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 10<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 10<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 11<br />

5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen" ....................... 13<br />

5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 13<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 14<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 15<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 16<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 17<br />

8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 18<br />

I


1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />

1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte –<br />

SchulPR – SchwbV durchführen"<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />

Teilprozessname <br />

BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />

durchführen<br />

(verfeinert, siehe 2)<br />

MitbestimmungsverfahrenSchulpersonalrat<br />

durchführen<br />

(verfeinert, siehe 3)<br />

Stufenverfahren<br />

durchführen<br />

(verfeinert, siehe 4)<br />

BeteiligungsverfahrenSchwerbehindertenvertretung<br />

durchführen<br />

(verfeinert, siehe 5)<br />

Beschreibung<br />

Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren der Frauenbeauftragten nach § 16<br />

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).<br />

Der Prozess beschreibt das Mitbestimmungsverfahren des Schulpersonalrates nach<br />

§ 77 i. V. m. § 69 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG).<br />

Immer dann, wenn eine beabsichtigte Personalmaßnahme nach Ablehnung durch den<br />

erstzuständigen Schulpersonalrat weiter verfolgt werden soll, ist die Einleitung eines<br />

Stufenverfahrens erforderlich. Dieser Prozess beschreibt den gesamten Ablauf eines<br />

Stufenverfahrens.<br />

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durchführen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) IX.<br />

Der Schwerbehindertenvertretung werden im Rahmen einer Anhörung durch das Staatliche<br />

Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten<br />

Unterlagen zur Verfügung gestellt, sofern eine schwerbehinderte Person beteiligt<br />

ist.<br />

Kommentar:<br />

Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />

� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Auswahlbericht inklusive Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />

� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />

Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden nicht übersandt.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />

2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte<br />

durchführen"<br />

2.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren der Frauenbeauftragten nach<br />

§ 16 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />

� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong>"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />

(LEZUV-AV)"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />

� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />

einleiten<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

prüfen<br />

Über StellungnahmeFrauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Einlegen des<br />

Widerspruchs<br />

prüfen<br />

Beschreibung<br />

Beteiligung der Frauenbeauftragten einleiten nach § 16 Abs. 1 Satz 2 HGlG.<br />

Der Frauenbeauftragten werden durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin<br />

oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt<br />

und sie wird nach § 16 Abs. 3 HGlG um eine Stellungnahme gebeten.<br />

Kommentar:<br />

Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />

� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Auswahlbericht<br />

� Stellen- und Anforderungsprofi<br />

� dienstliche Beurteilungen und Personalakten aller Bewerberinnen und Bewerber.<br />

Die Frauenbeauftragte prüft, ob die Maßnahme gegen Vorschriften des HGlG oder die<br />

Zielvorgaben des Frauenförderplans verstößt.<br />

Die Stellungnahme der Frauenbeauftragten zu der geplanten Maßnahme wird geprüft.<br />

Äußert die Frauenbeauftragte Bedenken, wird geprüft, ob diesen Rechnung getragen<br />

wird.<br />

Es wird entschieden, ob der Stellungnahme der Frauenbeauftragten entsprochen wird<br />

oder nicht. Die Frauenbeauftragte erhält hierüber eine Mitteilung.<br />

Die Entscheidung kann folgendermaßen getroffen werden:<br />

� bei zustimmender Stellungnahme der Frauenbeauftragten kann das Verfahren fortgesetzt<br />

werden<br />

� bei Bedenken der Frauenbeauftragten bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

– das Verfahren wird trotz der Bedenken fortgesetzt, da diese für unbeachtlich gehalten<br />

werden<br />

– das Verfahren wird abgebrochen, da die Bedenken für beachtlich gehalten werden.<br />

Kommentar:<br />

Wenn Bedenken der Frauenbeauftragten für unbeachtlich gehalten werden, müssen<br />

diese ihr gegenüber begründet werden.<br />

Die Frauenbeauftragte prüft, ob sie Widerspruch einlegt oder nicht.<br />

Kommentar:<br />

Die Frauenbeauftragte kann nach § 17 Abs. 1 HGlG innerhalb von zwei Wochen Widerspruch<br />

ab Kenntnis der Entscheidung einlegen.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Frauenbeauftragte<br />

legt<br />

keinen Widerspruch<br />

ein<br />

Frauenbeauftragte<br />

legt<br />

Widerspruch ein<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

<strong>HKM</strong> vorlegen<br />

Über WiderspruchFrauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Nichtstattgabe<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

mitteilen<br />

Beschreibung<br />

2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />

Ist die Frauenbeauftragte der Auffassung, dass die Maßnahme nicht gegen das HGlG<br />

verstößt oder dass durch die Maßnahme die Erfüllung des Frauenförderplans nicht gefährdet<br />

ist, wird sie auf einen Widerspruch verzichten.<br />

Kommentar:<br />

Die Frauenbeauftragte hat bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 16 Abs. 3 HGlG<br />

die Möglichkeit auf die Einlegung eines Widerspruchs zu verzichten.<br />

Ist die Frauenbeauftragte der Auffassung, dass die Maßnahme gegen das HGlG verstößt<br />

oder dass durch die Maßnahme die Erfüllung des Frauenförderplans gefährdet ist,<br />

kann sie gem. § 17 Abs. 1 HGlG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis<br />

unter Darlegung der Gründe widersprechen.<br />

Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes entscheidet im Einvernehmen<br />

mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter innerhalb von drei Wochen erneut über den<br />

Vorgang.<br />

Kommentar:<br />

Dem Widerspruch der Frauenbeauftragten ist zu entsprechen, wenn innerhalb dieser<br />

Frist keine Entscheidung getroffen worden ist.<br />

Sofern dem Widerspruch der Frauenbeauftragten nicht abgeholfen wird, muss die Angelegenheit<br />

auf Antrag der Frauenbeauftragten gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 HGlG dem Hessischen<br />

Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt werden.<br />

Die zuständige Juristin oder der zuständige Jurist im Hessischen Kultusministerium entscheidet<br />

abschließend über den Widerspruch.<br />

Kommentar:<br />

Der Frauenbeauftragten ist die Entscheidung mitzuteilen; die Leiterin oder der Leiter des<br />

Staatlichen Schulamtes und der Schule erhalten eine Durchschrift.<br />

Die Juristin oder der Jurist im Hessischen Kultusministerium teilt der Frauenbeauftragten<br />

mit, dass ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />

3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat<br />

durchführen"<br />

3.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt das Mitbestimmungsverfahren des Schulpersonalrates<br />

nach § 77 i. V. m. § 69 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG).<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Personalrat Schule<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Stufenverfahren durchführen"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Mitbestimmungsverfahren<br />

1. Stufe<br />

Schulpersonalrat<br />

einleiten<br />

Beabsichtigte<br />

Maßnahme<br />

rechtzeitig und<br />

eingehend mit<br />

Schulpersonalrat<br />

erörtern<br />

Zustimmung<br />

Schulpersonalrat<br />

beantragen<br />

Zustimmung<br />

Schulpersonalrat<br />

an SSA<br />

senden<br />

Beschreibung<br />

Mitbestimmung des Schulpersonalrats einleiten nach § 69 Abs. 2 Satz 1 HPVG.<br />

Der Schulleiterin oder dem Schulleiter werden alle entscheidungsrelevanten Unterlagen<br />

übersandt, die diese oder dieser dem Schulpersonalrat zur Verfügung stellt.<br />

Kommentar:<br />

Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />

� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Auswahlbericht inklusive Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />

� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />

Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden nicht übersandt, da hier die Zustimmung<br />

der betroffenen Person nach § 62 Abs. 2 Satz 4 und 5 HPVG erforderlich ist.<br />

Eine Mitbestimmung entfällt, wenn kein Schulpersonalrat gebildet ist.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter erörtert die beabsichtigte Personalmaßnahme mit<br />

dem Schulpersonalrat, indem sie oder er die Gründe für die beabsichtigte Maßnahme<br />

darlegt und auf Nachfrage eingehend erläutert.<br />

Kommentar:<br />

Gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 HPVG kann auf die Erörterung in beiderseitigem Einvernehmen<br />

verzichtet werden.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter beantragt die Zustimmung zu der beabsichtigten<br />

Maßnahme, wenn die Erörterung abgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheit<br />

erschöpfend besprochen ist, kein Erörterungsbedarf seitens des Personalrates<br />

mehr besteht und diesem alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen.<br />

Kommentar:<br />

Mit der Beantragung der Zustimmung beginnt die Zustimmungsfrist des Schulpersonalrats<br />

nach § 69 Abs. 2 Satz 2 HPVG zu laufen. Diese beträgt zwei Wochen. Eine Abkürzung<br />

auf eine Woche ist in dringenden Fällen möglich. Der Zeitpunkt der Beantragung ist<br />

zu protokollieren.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Zustimmung des Schulpersonalrats<br />

inklusive aller entscheidungsrelevanten Unterlagen an das Staatliche Schulamt zurück.<br />

Kommentar:<br />

Sollte sich der Schulpersonalrat innerhalb von zwei Wochen nicht geäußert haben, gilt<br />

die Zustimmung zu der beantragten Maßnahme als erteilt. In diesem Fall hat die Schulleiterin<br />

oder der Schulleiter dem Staatlichen Schulamt mitzuteilen, wann genau die Beantragung<br />

der Zustimmung dem Personalrat zugegangen ist.<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname<br />

Ablehnung<br />

Schulpersonalrat<br />

zur Prüfung<br />

an SSA senden<br />

Zulässigkeit der<br />

Ablehnung<br />

prüfen<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen<br />

Ablehnung<br />

Schulpersonalrat<br />

entscheiden<br />

Beschreibung<br />

3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />

Die Ablehnung des Schulpersonalrates wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

unverzüglich zur Überprüfung an das Staatliche Schulamt übersandt.<br />

Kommentar:<br />

Das Staatliche Schulamt muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der<br />

Ablehnung an der Schule die Ablehnung rechtlich prüfen und für den Fall, dass es sie<br />

nicht für tragfähig hält, dem Hessischen Kultusministerium zur Einleitung eines Stufenverfahrens<br />

nach § 70 Abs. 3 HPVG vorlegen.<br />

Hieraus ergibt sich, dass es unbedingt nötig ist, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />

die Ablehnung unmittelbar nach Eingang dem Staatlichen Schulamt vorlegt. Denn die<br />

rechtliche Überprüfung nimmt Zeit in Anspruch. Die Frist zur Vorlage beim Hessischen<br />

Kultusministerium muss unbedingt eingehalten werden, da sonst die Ablehnung wirksam<br />

wird und die Maßnahme nicht vollzogen werden darf.<br />

Die zuständige verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der zuständige schulfachliche<br />

Aufsichtsbeamte muss prüfen, ob die Ablehnungsgründe des Personalrats gemessen<br />

an dem Verweigerungskatalog gem. § 77 Abs. 4 HPVG zu beachten sind.<br />

Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes entscheidet im Einvernehmen<br />

mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, ob die Ablehnung des Personalrats akzeptiert<br />

wird oder nicht.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />

4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />

4.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Immer dann, wenn eine beabsichtigte Personalmaßnahme nach Ablehnung<br />

durch den erstzuständigen Schulpersonalrat weiter verfolgt werden soll, ist die<br />

Einleitung eines Stufenverfahrens erforderlich. Dieser Prozess beschreibt den<br />

gesamten Ablauf eines Stufenverfahrens.<br />

Prozessbeteiligte � Abteilungsleiter/in Z <strong>HKM</strong><br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Einigungsstelle <strong>HKM</strong><br />

� HPRLL <strong>HKM</strong><br />

� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />

� Minister/in <strong>HKM</strong><br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Beteiligungsverfahren Gesamtpersonalrat durchführen"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Stufenverfahren<br />

einleiten<br />

Befassung<br />

durch HPRLL<br />

einleiten<br />

Beabsichtigte<br />

Maßnahme<br />

rechtzeitig und<br />

eingehend mit<br />

HPRLL erörtern<br />

Zustimmung<br />

HPRLL<br />

beantragen<br />

Zustimmung<br />

HPRLL an SSA<br />

senden<br />

Einigungsverfahren<br />

einleiten<br />

Beschreibung<br />

Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes legt die Ablehnung des Personalrats<br />

nebst allen zur Entscheidung relevanten Unterlagen dem Hessischen Kultusministerium<br />

zur Einleitung eines Stufenverfahrens innerhalb einer Frist von zwei Wochen,<br />

nachdem die Ablehnung an der Schule eingegangen ist, gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 HPVG<br />

vor.<br />

Kommentar:<br />

Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung ausreichend.<br />

Für die weitere Bearbeitung im Hessischen Kultusministerium ist eine Stellungnahme zu<br />

den Ablehnungsgründen des Personalrats in Berichtsform erforderlich.<br />

Das Hessische Kultusministerium hat innerhalb von zwei Wochen den Hauptpersonalrat<br />

in seiner Funktion als Stufenvertretung mit der Angelegenheit zu befassen.<br />

Kommentar:<br />

Das Hessische Kultusministerium wird regelmäßig durch die Abteilungsleiterin Z oder<br />

den Abteilungsleiter Z vertreten.<br />

Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z im Hessischen Kultusministerium erörtert die<br />

beabsichtigte Personalmaßnahme mit dem Hauptpersonalrat, indem sie oder er die<br />

Gründe für die beabsichtigte Maßnahme darlegt und auf Nachfrage eingehend erläutert.<br />

Kommentar:<br />

Es ist üblich, zu diesen Erörterungen Vertreterinnen oder Vertreter des Staatlichen<br />

Schulamtes als Sachkundige hinzuzuziehen.<br />

Gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 HPVG kann auf die Erörterung in beiderseitigem Einvernehmen<br />

verzichtet werden.<br />

Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z des Hessischen Kultusministeriums beantragt<br />

die Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme, wenn die Erörterung abgeschlossen<br />

ist. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheit erschöpfend besprochen ist,<br />

kein Erörterungsbedarf seitens des Personalrats mehr besteht und ihm alle erforderlichen<br />

Informationen und Unterlagen vorliegen.<br />

Kommentar:<br />

Mit der Beantragung der Zustimmung beginnt die Zustimmungsfrist des Hauptpersonalrats<br />

nach § 69 Abs. 2 Satz 2 HPVG zu laufen. Diese beträgt zwei Wochen. Eine Abkürzung<br />

auf eine Woche ist in dringenden Fällen möglich. Der Zeitpunkt der Beantragung ist<br />

zu protokollieren.<br />

Das Hessische Kultusministerium sendet die Zustimmung des Hauptpersonalrats inkl.<br />

aller entscheidungsrelevanten Unterlagen an das Staatliche Schulamt zurück.<br />

Kommt zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hauptpersonalrat eine<br />

Einigung nicht zustande, so können sowohl das Hessische Kultusministerium als auch<br />

der Hauptpersonalrat innerhalb von zwei Wochen die Einigungsstelle anrufen; vgl. § 70<br />

Abs. 3 HPVG.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11


4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />

Arbeitsschrittname <br />

Einigungsverfahren<br />

durchführen<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

prüfen<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Minister/in zur<br />

Entscheidung<br />

vorlegen<br />

Über nicht<br />

akzeptierten<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

abschließend<br />

entscheiden<br />

Beschreibung<br />

Gem. § 71 Abs. 3 HPVG entscheidet die Einigungsstelle nach mündlicher Verhandlung<br />

spätestens einen Monat nach der ersten Sitzung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.<br />

Der Beschluss ist zu begründen, zu unterzeichnen und den Beteiligten unverzüglich<br />

zuzustellen.<br />

Kommentar:<br />

Die (Nicht-)Einigung hat nur empfehlenden Charakter.<br />

Das Hessische Kultusministerium prüft, ob es den Beschluss der Einigungsstelle akzeptiert<br />

oder nicht.<br />

Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z im Hessischen Kultusministerium legt i. d. R.<br />

das abschlägige Votum der Einigungsstelle der Ministerin oder dem Minister zur Entscheidung<br />

vor.<br />

Im Fall eines Beschlusses der Einigungsstelle, die ursprünglich beabsichtigte Maßnahme<br />

nicht zu vollziehen, ist die Ministerin oder der Minister berechtigt, sich über die Empfehlung<br />

der Einigungsstelle durch abschließende Entscheidung hinwegzusetzen oder<br />

sich die Empfehlung zu Eigen zu machen.<br />

12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />

5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung<br />

durchführen"<br />

5.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durchführen nach § 95 Abs. 1<br />

Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.<br />

Der Schwerbehindertenvertretung werden im Rahmen einer Anhörung durch das<br />

Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten<br />

Unterlagen zur Verfügung gestellt, sofern eine schwerbehinderte<br />

Person beteiligt ist.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />

� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13


5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Beteiligungsverfahren<br />

SchwbV<br />

einleiten<br />

Beschreibung<br />

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einleiten nach § 95 Abs. 2 SGB IX.<br />

Der Schwerbehindertenvertretung werden durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Kommentar:<br />

Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />

� vollständige Bewerbungsunterlagen der betroffenen Person<br />

� Auswahlbericht<br />

� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />

Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden grundsätzlich nicht übersandt, da<br />

hier die Zustimmung der betroffenen Person nach § 62 Abs. 2 Satz 4 und 5 HPVG erforderlich<br />

ist.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG)<br />

Hessisches<br />

Personalvertretungsgesetz<br />

(HPVG)<br />

Sozialgesetzbuch<br />

Neuntes<br />

Buch (SGB IX)<br />

Beschreibung<br />

Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />

� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />

� Auswahlbericht, Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />

� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />

Nach § 62 Abs. 2 Satz 3 und 4 HPVG dürfen Personalakten nur mit Zustimmung des<br />

Beschäftigen und nur von den von ihm bestimmten Mitgliedern des Personalrats eingesehen<br />

werden; dienstliche Beurteilungen sind auf Verlangen des Beschäftigten dem<br />

Personalrat zur Kenntnis zu bringen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Dem Kultusministerium sind im Rahmen des Stufenverfahrens zusätzlich zu den o. g.<br />

entscheidungsrelevanten Unterlagen die dienstlichen Beurteilungen und Personalakten<br />

aller Bewerberinnen und Bewerber zuzusenden.<br />

Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />

Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz)<br />

Kommentar:<br />

HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

Kommentar:<br />

HPVG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

Kommentar:<br />

SGB IX in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html<br />

16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Ablehnung<br />

Personalrat<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Entscheidung<br />

über StellungnahmeFrauenbeauftragte <br />

Mitbestimmungsanfrage<br />

an Beteiligungsgremien<br />

Nichtstattgabe<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Zustimmung<br />

HPRLL<br />

Zustimmung<br />

Personalrat<br />

Beschreibung<br />

Ablehnung des Hauptpersonalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />

Ablehnung des Personalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />

Beschluss, den die Einigungsstelle fasst, nachdem sie ordnungsgemäß angerufen wurde,<br />

weil eine Einigung mit dem Hauptpersonalrat nicht zustande gekommen ist.<br />

Kommentar:<br />

Der Beschluss der Einigungsstelle hat lediglich empfehlenden Charakter.<br />

Schreiben an die Frauenbeauftragte, in der ihr die Entscheidung über den Fortgang oder<br />

den Abbruch des Verfahrens mitgeteilt wird.<br />

Kommentar:<br />

Wenn den Bedenken der Frauenbeauftragten nicht Rechnung getragen wird, ist eine<br />

Begründung erforderlich.<br />

Förmliche Mitteilung der personalverwaltenden und -entscheidenden Dienststelle an die<br />

Beteiligungsgremien über eine Beteiligungspflicht ggf. verbunden mit dem Wunsch oder<br />

dem Angebot zur Erörterung.<br />

Schreiben an die Frauenbeauftragte, dass ihrem Widerspruch nicht gefolgt wird.<br />

Die Stellungnahme der Frauenbeauftragten enthält die Zustimmung zu der oder die Ablehnung<br />

der beabsichtigten Maßnahme.<br />

Kommentar:<br />

Die Frauenbeauftragte hat die Möglichkeit, auf ihr Widerspruchsrecht nach § 17 HGlG zu<br />

verzichten.<br />

Nach § 17 Abs. 1 HGlG ist die Frauenbeauftragte berechtigt, Maßnahmen unter Angabe<br />

von Gründen zu widersprechen, wenn sie der Auffassung ist, dass diese mit dem HGlG<br />

unvereinbar sind oder die Erfüllung des Frauenförderplanes gefährden.<br />

Dem Widerspruch der Frauenbeauftragten ist zu entsprechen, wenn die Dienststelle<br />

innerhalb einer Frist von drei Wochen keine erneute Entscheidung in der konkreten Sache<br />

trifft.<br />

Zustimmung des Hauptpersonalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />

Zustimmung des Personalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17


8 Abkürzungsverzeichnis<br />

8 Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HPRLL Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer<br />

HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PB Personalbeschaffung<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />

18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />

Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) durchführen<br />

Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) in<br />

Fällen, in denen die Zielvorgaben des Frauenförderplans für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein<br />

männlicher Bewerber ausgewählt werden soll.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 4<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 5<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) in Fällen, in denen die Zielvorgaben des<br />

Frauenförderplans für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein<br />

männlicher Bewerber ausgewählt werden soll.<br />

Prozessbeteiligte � Abteilungsleiter/in Z <strong>HKM</strong><br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />

� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong>"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />

� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />

<strong>SBS</strong>"<br />

� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

� "Personalbeschaffung von (nicht-)päd. Assistentinnen und Assistenten<br />

einleiten"<br />

� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)":<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

� "Zuständigkeits-AO Beschäftigte":<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

� "Zuständigkeits-VO Beamte": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname <br />

Zustimmungsnotwendigkeit<br />

nach § 10 (4)<br />

HGlG prüfen<br />

Zustimmung<br />

nach<br />

§ 10 (4) HGlG<br />

beantragen<br />

Über Zustimmung<br />

nach<br />

§ 10 (4) HGlG<br />

entscheiden<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen<br />

Nichtzustimmung<br />

nach<br />

§ 10 (4) HGlG<br />

entscheiden<br />

Beschreibung<br />

In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber entgegen den Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />

für eine Einstellung oder Beförderung ausgewählt worden ist, muss die<br />

Zustimmung der zuständigen Stelle für die Genehmigung des Frauenförderplans (Hessisches<br />

Kultusministerium) eingeholt werden. Dies ist an dieser Stelle zu prüfen.<br />

In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber für eine Stelle ausgewählt worden ist,<br />

die in einem Bereich liegt, in dem die Zielvorgaben des Frauenförderplans in den letzten<br />

zwei Jahren nicht erfüllt wurden, muss die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums<br />

als der zuständigen Stelle gem. § 10 Abs. 4 HGlG für die Genehmigung des Frauenförderplans<br />

eingeholt werden.<br />

In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber entgegen den Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />

für eine Funktionsstelle ausgewählt worden ist, hat das Hessische Kultusministerium<br />

als die zuständige Stelle gem. § 10 (4) HGlG über die Zustimmung zur<br />

Abweichung vom Frauenförderplan zu entscheiden.<br />

Kommentar:<br />

Zur Verfahrensbeschleunigung besteht die Möglichkeit, mit der Zustimmung zur Auswahlentscheidung<br />

und Beauftragung bereits eine Zustimmung zur Beförderung im Falle<br />

der Bewährung zu erteilen.<br />

Es wird durch die verfahrensführende Dienststelle entschieden, ob das Verfahren abgebrochen<br />

wird oder ob eine neue Auswahlentscheidung unter Beachtung des Frauenförderplans<br />

getroffen wird.<br />

Kommentar:<br />

Wer an dieser Stelle verfahrensführend ist, bestimmt sich nach der Verordnung über<br />

Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich<br />

des Hessischen Kultusministeriums und nach der Anordnung über Zuständigkeiten in<br />

arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Frauenförderplan<br />

Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz<br />

(HGlG)<br />

Zuständigkeits-<br />

AO Beschäftigte<br />

Zuständigkeits-<br />

VO Beamte<br />

Beschreibung<br />

Grundlage des Frauenförderplans ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur<br />

sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplanes zu<br />

besetzenden Personalstellen und möglichen Beförderungen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

§§ 4 ff. HGlG<br />

Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />

Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />

Gleichberechtigungsgesetz)<br />

Kommentar:<br />

HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Anordnung über Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich<br />

des Hessischen Kultusministeriums.<br />

Kommentar:<br />

Zuständigkeitsanordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im<br />

Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums.<br />

Kommentar:<br />

Zuständigkeitsverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments Beschreibung<br />

Antrag<br />

(Zustimmung<br />

§10 (4) HGlG)<br />

Antrag auf Zustimmung zur geplanten Personalmaßnahme an das Hessische Kultusministerium<br />

gem. § 10 Abs. 4 HGlG<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

AO Anordnung<br />

gem. gemäß<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

PB Personalbeschaffung<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

VO Verordnung<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />

Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO<br />

durchführen<br />

Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO).


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 3<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 4<br />

6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />

I


1 Prozesssteckbrief<br />

1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach<br />

§ 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).<br />

Kommentar:<br />

Hinweise zum weiteren Verfahren bei Konkurrentenverfahren nach der Entscheidung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010:<br />

Mit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 kann eine grundlegende Änderung<br />

der Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Stellenbesetzungsentscheidungen<br />

verbunden sein, die Auswirkungen auf künftige Stellenbesetzungs-<br />

und Konkurrentenverfahren haben kann.<br />

Inwieweit diese Rechtsprechung des BVerwG die nachstehend geschilderten<br />

Auswirkungen auf die hessische Verwaltungspraxis entfalten wird, kann nach<br />

der zurzeit noch uneinheitlichen Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte noch<br />

nicht sicher beurteilt werden. So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem<br />

Beschluss vom 7.2.2011 (1 L 1302/10) die Anwendbarkeit der Entscheidung des<br />

BVerwG vom 4.11.2010 mit der Begründung verneint, es handele sich um einen<br />

nicht vergleichbaren Einzelfall. Demgegenüber hat das VG Frankfurt am Main in<br />

einer prozessleitenden Verfügung vom 4.4.2011 (9 L 4647/10.F (1)) in einem<br />

laufenden Verfahren nach § 123 VwGO erkennen lassen, dass es wegen der<br />

nach der Rechtsprechung des BVerwG nunmehr anzunehmenden aufschiebenden<br />

Wirkung des Widerspruchs gegen die Auswahlentscheidung ein Verfahren<br />

nach § 123 VwGO für unzulässig halte. Zur Klärung dieser Frage wird es daher<br />

wohl einer grundsätzlichen Entscheidung durch den HVGH bedürfen.<br />

Für die Darstellung des Verfahrens zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs<br />

nach einer Auswahlentscheidung bedeutet dies, dass eine endgültige<br />

Modellierung erst nach Klärung der Spruchpraxis der hessischen Verwaltungsgerichte<br />

erfolgen wird. Bis dahin bleibt es bei der Darstellung der bislang<br />

geltenden Rechts- und Verfahrenslage.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Richter/in Verwaltungsgericht<br />

� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)"<br />

� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten"<br />

� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />

� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />

� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />

Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />

� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Über vorläufigen<br />

Rechtsschutz<br />

entscheiden<br />

Über das<br />

weitere<br />

Vorgehen<br />

entscheiden<br />

Beschreibung<br />

Das Verwaltungsgericht entscheidet im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens<br />

aufgrund eines Eilantrages gem. § 123 VwGO, ob und aus welchen Gründen das<br />

Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden muss oder nicht.<br />

Es wird entschieden, ob das Verfahren abgebrochen wird oder ob eine neue Auswahlentscheidung<br />

unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses getroffen wird.<br />

Kommentar:<br />

Die Entscheidung erfolgt je nach Zuständigkeit durch das Hessische Kultusministerium<br />

oder die für die ausgeschriebene Stelle zuständige personalverwaltende Dienststelle.<br />

4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO)<br />

Beschreibung<br />

Verwaltungsgerichtsordnung<br />

Kommentar:<br />

VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />

Verweis:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />

diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name des<br />

Dokuments<br />

Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung<br />

Beschluss über<br />

den Antrag auf<br />

einstweilige<br />

Anordnung<br />

Beschreibung<br />

Der Antrag nach § 123 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist Teil des vorläufigen<br />

Rechtsschutzes im Verwaltungsstreitverfahren. Er ist in den Fällen anzuwenden,<br />

in denen ein Widerspruch gegen einen belastenden Verwaltungsakt keine aufschiebende<br />

Wirkung entfalten kann, weil der angegriffene Verwaltungsakt keine bereits<br />

bestehende Rechtsposition beeinträchtigt oder beseitigt.<br />

Der Antrag ist dann im Wesentlichen (neben anderen, hier nicht darzustellenden Voraussetzungen)<br />

zulässig, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vortragen kann,<br />

dass<br />

� eine Entscheidung in der Hauptsache noch nicht gefallen ist und<br />

� ohne die begehrte einstweilige Anordnung die Gefahr bestünde, dass die Antragstellerin<br />

oder der Antragsteller in ihren oder seinen Rechten verletzt würde.<br />

Der Antrag ist dann begründet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft<br />

machen kann, dass<br />

� ein Anordnungsgrund besteht, d. h. die Gefahr besteht, dass verfahrensrechtlich die<br />

Durchsetzung ihres oder seines Anspruchs auf ein faires Stellenbesetzungsverfahren<br />

verunmöglicht wird und<br />

� ein Anordnungsanspruch vorliegt, d. h. geltend machen kann, dass ihr oder sein<br />

Bewerbungsverfahrensanspruch inhaltlich verletzt worden ist.<br />

Kommentar:<br />

Das örtlich zuständige Verwaltungsgericht wird dem Antrag dann durch Beschluss<br />

(i. d. R. ohne mündliche Verhandlung) stattgeben, wenn es Anordnungsgrund und -<br />

anspruch nach summarischer Überprüfung für gegeben hält. Dies wird immer dann der<br />

Fall sein, wenn überwiegende Erfolgsaussichten eines Obsiegens in der Hauptsache als<br />

wahrscheinlich angesehen werden.<br />

In allen übrigen Fällen wird das Verwaltungsgericht den Antrag zurückweisen.<br />

Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufgrund<br />

des Antrags einer nicht ausgewählten Bewerberin oder eines nicht ausgewählten<br />

Bewerbers um eine zu besetzende Stelle auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit<br />

dem Ziel, das Stellenbesetzungsverfahren zu Gunsten der ausgewählten Bewerberin<br />

oder des ausgewählten Bewerbers zu stoppen. Die Entscheidung kann entweder als<br />

Zurückweisung oder Stattgabe des Antrags ergehen. In letzterem Fall kann das Gericht<br />

das ganze Auswahlverfahren oder Teile desselben aufheben und deren Neudurchführung<br />

nach Maßgabe der Gründe des Gerichts anordnen.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

In der Vergangenheit waren die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des nicht ausgewählten<br />

Bewerbers um eine Stelle darauf beschränkt, im Wege des einstweiligen und<br />

damit verbundenen notwendigerweise nur kursorischen Rechtsschutzes nach § 123<br />

VwGO eine – vorläufige – Aufhebung der angefochtenen Auswahlentscheidung zu erreichen.<br />

Der parallel zulässige Widerspruch nach §§ 68 ff. VwGO gegen die Auswahlentscheidung<br />

besaß wegen des Fehlens einer aufschiebenden Wirkung keine praktische<br />

Relevanz, da mit der angefochtenen Auswahlentscheidung für die unterlegene Bewerberin/den<br />

unterlegenen Bewerber kein Eingriff in eine bereits bestehende Rechtsposition<br />

verbunden war. Wenn die ausgewählte Bewerberin/der ausgewählte Bewerber – aus<br />

welchem Grund auch immer – bereits ernannt worden war, beschränkten sich wegen<br />

des Grundsatzes der Ämterstabilität die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des nicht<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name des<br />

Dokuments<br />

Beschreibung<br />

5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />

ausgewählten Bewerbers auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.<br />

Gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers selbst war ein Rechtsschutzweg<br />

von der Rechtsprechung bislang nicht vorgesehen.<br />

Die jetzt vorliegende Entscheidung des BVerwG begreift die Auswahlentscheidung zu<br />

Gunsten des ausgewählten Bewerbers und zu Lasten der nicht ausgewählten Mitbewerber<br />

einschließlich der Ernennung des ausgewählten Bewerbers als eine Einheit in Gestalt<br />

eines Verwaltungsaktes mit Drittwirkung, indem die Entscheidung für den ausgewählten<br />

Bewerber einschließlich dessen Ernennung einen begünstigenden Verwaltungsakt<br />

und für die nicht ausgewählten Bewerber gleichzeitig einen belastenden Verwaltungsakt<br />

darstellt.<br />

Allerdings will das BVerwG (vgl. Leitsatz 2) die Wirkung des Verwaltungsaktes mit Drittwirkung<br />

auf die Fälle beschränkt wissen, in denen der unterlegene Bewerber an der<br />

Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert war. Dies hätte zur Folge,<br />

dass im Regelfall weiterhin nur der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO zulässig<br />

wäre, der aber seinerseits hinsichtlich des von ihm zu erfüllenden Überprüfungsumfangs<br />

dem des Hauptsacheverfahrens zu entsprechen hätte. Diese Differenzierung ist<br />

weder inhaltlich nachvollziehbar noch praktisch konsequent. Denn wenn die Annahme,<br />

dass die Auswahlentscheidung als einheitliche Entscheidung gegenüber allen am Verfahren<br />

beteiligten Bewerbern zu begreifen ist, zutrifft, muss diese Annahme für alle Auswahlentscheidungen<br />

unabhängig davon gelten, ob die für die Auswahlentscheidung<br />

zuständige Behörde die Rechtsschutzmöglichkeiten eines nicht ausgewählten Bewerbers<br />

behindert hat oder nicht.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


6 Abkürzungsverzeichnis<br />

6 Abkürzungsverzeichnis<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgesetz<br />

HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

VG Verwaltungsgericht<br />

vgl. vergleiche<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Prozess „Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen“<br />

Quelle: Kapitel Unterstützende Prozesse / Prozess „Beteiligungsverfahren SchulPR – Frauenbeauftragte – SchwbV durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Bewerberin oder Bewerber<br />

nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)<br />

Bewerber/in<br />

ausgewählt<br />

Mitbestimmungsanfrage<br />

an<br />

Beteiligungsgremien<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Entscheidung über<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Entscheidung über<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

Frauenbeauftragte<br />

legt keinen<br />

Widerspruch<br />

ein<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

eingeleitet<br />

Einstellung<br />

Beamtenverhältnis<br />

trotz amtsärzt.<br />

Bedenken möglich<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

einleiten<br />

Verfahren zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

einleiten<br />

v<br />

f<br />

f<br />

e<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

liegt vor<br />

w<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

prüfen w<br />

w<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

geprüft<br />

Verfahren<br />

nicht<br />

abgebrochen<br />

Einlegen des<br />

Widerspruchs<br />

prüfen<br />

Eilegen des<br />

Widerspruchs<br />

geprüft<br />

f<br />

Über<br />

Stellungnahme<br />

Frauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

f<br />

Verfahren<br />

abgebrochen<br />

Unbefristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

f<br />

f<br />

i<br />

Keine<br />

Hinderungsgründe<br />

vorhanden<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Verfahren zur<br />

Besetzung von<br />

Oberstudienrats-<br />

stellen einleiten <strong>SBS</strong><br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in für<br />

Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

Voraussetzungen<br />

für endgültige<br />

Beauftragung und<br />

Beförderung<br />

sind gegeben<br />

Frauenbeauftragte<br />

legt<br />

Widerspruch<br />

ein<br />

Widerspruch<br />

eingelegt<br />

Über weiteres<br />

Vorgehen WiderspruchFrauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Widerspruch<br />

stattgegeben<br />

Schulbezogenes<br />

Stellenausschreibungs-<br />

verfahren veranlassen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Bewerberin oder Bewerber Unbefristete<br />

nach schulbezogener Einstellung von<br />

Stellenausschreibung TV-H-Beschäftigten<br />

auswählen (LEZUV-AV) einleiten<br />

f<br />

f<br />

w<br />

Nichtstattgabe<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Abschließende<br />

Auswahlentscheidung<br />

getroffen<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

nicht<br />

stattgegeben<br />

Nichtstattgabe<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

mitteilen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Frauenbeauftragte<br />

abgeschlossen<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

Widerspruch<br />

nicht<br />

stattgegeben<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

<strong>HKM</strong><br />

vorlegen<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in für<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

<strong>HKM</strong><br />

vorgelegt<br />

Über<br />

Widerspruch<br />

Frauenbeauftragte<br />

entscheiden<br />

Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

Jurist/in<br />

<strong>HKM</strong><br />

f<br />

e<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

i<br />

f<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Jurist/in<br />

<strong>HKM</strong><br />

Widerspruch<br />

stattgeben<br />

Schulbezogenes<br />

Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen<br />

(LEZUV-AV)<br />

Auswahlverfahren Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong> durchführen


Prozess „Stufenverfahren durchführen“<br />

Bewerberin oder Bewerber<br />

nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung<br />

auswählen (LEZUV-AV)<br />

Quelle: Kapitel Unterstützende Prozesse / Prozess „Beteiligungsverfahren SchulPR – Frauenbeauftragte – SchwbV durchführen“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Zustimmung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Unbefristete<br />

Einstellung von<br />

TV-H-Beschäftigten<br />

einleiten<br />

Einigung mit<br />

HPRLL im<br />

Sinne der DSt<br />

erfolgt<br />

Zustimmung<br />

HPRLL<br />

an SSA<br />

senden<br />

Beteiligung<br />

HPRLL<br />

abgeschlossen<br />

Ablehnung<br />

Personalrat<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Mitbestimmungsanfrage<br />

an<br />

Beteiligungsgremien<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Einstellung für<br />

hauptamtlichen<br />

Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

f<br />

i<br />

i<br />

Mitbestimmungsverfahren<br />

Schulpersonalrat<br />

durchführen<br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Ausgewählte/n<br />

Bewerber/in für<br />

Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und<br />

befördern <strong>SBS</strong><br />

Ablehnung<br />

Personalrat<br />

nicht akzeptiert<br />

Stufenverfahren<br />

einleiten<br />

Stufenverfahren<br />

eingeleitet<br />

Befassung<br />

durch HPRLL<br />

einleiten<br />

Befassung<br />

durch HPRLL<br />

eingeleitet<br />

Beabsichtigte<br />

Maßnahme rechtzeitig<br />

u. eingehend<br />

mit HPRLL<br />

erörtern<br />

Erörterung<br />

mit Personalrat<br />

erfolgt<br />

Zustimmung<br />

HPRLL<br />

beantragen<br />

Einigung mit<br />

HPRLL im Sinne<br />

der Personalvertr.<br />

erfolgt<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Gesamtpersonalrat<br />

durchführen<br />

f<br />

e<br />

f<br />

e<br />

f<br />

w<br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

f<br />

Verwaltungsfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Jurist/in<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

HPRLL<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

Auswahlverfahren<br />

zur Besetzung von<br />

Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Einigung im Sinne<br />

der Pers.Maßnahme<br />

der Schule<br />

erfolgt<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

akzeptiert<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Ablehnung<br />

HPRLL<br />

Entscheidungsrelevante<br />

Unterlagen<br />

Beteiligungsverfahren<br />

Nicht<br />

akzeptierten<br />

Beschluss<br />

der Einigungsstelle<br />

gefolgt<br />

Einigung mit<br />

HPRLL<br />

nicht erfolgt<br />

Einigungsverfahren<br />

einleiten<br />

Einigungsverfahren<br />

eingeleitet<br />

Einigungsverfahren<br />

durchführen<br />

Einigung im Sinne<br />

der Pers.Maßnahme<br />

der Schule<br />

nicht erfolgt<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

prüfen<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

nicht akzeptiert<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Minister/in zur<br />

Entscheidung<br />

vorlegen<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

Minister/in zur<br />

Entscheidung<br />

vorgelegt<br />

Über nicht akzeptierten<br />

Beschluss der<br />

Einigungsstelle<br />

abschließend<br />

entscheiden<br />

f<br />

f<br />

i<br />

i<br />

f<br />

w<br />

f<br />

e<br />

f<br />

Nicht<br />

akzeptierten<br />

Beschluss<br />

der Eingungsstelle<br />

nicht gefolgt<br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

HPRLL<br />

<strong>HKM</strong><br />

Einigungsstelle<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

HPRLL<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

Jurist/in<br />

<strong>HKM</strong><br />

Abteilungsleiter/in Z<br />

<strong>HKM</strong><br />

Minister/in <strong>HKM</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 8<br />

Budgetmanagement<br />

Mit den Ausführungen in diesem Kapitel beschreibt das Hessische Kultusministerium den Handlungsspielraum, in<br />

dem selbstständige berufliche Schulen (<strong>SBS</strong>) über Budgetmittel des kleinen Schulbudgets eigenverantwortlich entscheiden<br />

können. Zu einem erfolgreichen Weg zu mehr Selbstständigkeit gehört, dass Schulen über die Verwendung<br />

zugewiesener Mittel selbst entscheiden und damit Neues auf den Weg bringen können. Mit der erweiterten<br />

Verantwortung über das Budget erhalten Schulen die Möglichkeit, vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils<br />

eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage zu reagieren. Damit ist die Erwartung verknüpft, die Leistungsfähigkeit<br />

von Schulen durch den weiteren Ausbau schulischer Eigenverantwortung zu verbessern. Mit der<br />

Budgetierung entstehen für Schulen neue Spielräume, gleichzeitig aber auch geänderte Verantwortungsbereiche,<br />

die die bisherigen Geschäftsprozesse in den Schulen verändern.<br />

Die schulische Verantwortung über ein bereitgestelltes Budget wird aber auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit<br />

von Schulleitung, Kollegium und Bildungsverwaltung erforderlich machen. Auf der Grundlage eines<br />

Kontraktes, in dem das Schulbudget und die Leistungen der Kontraktpartner festgehalten sind, entscheidet die<br />

Schule eigenverantwortlich über den Einsatz der zugewiesenen Mittel. Planung und Rechenschaftslegung sind<br />

neben der Bewirtschaftung wesentliche Elemente des Budgetierungs- und Kontraktprozesses. Geeignete<br />

Steuerungs- und Controlling-Instrumente helfen der Schule beim Wirtschaften im Rahmen des vereinbarten<br />

Schulbudgets.<br />

Es wurden Geschäftsprozesse modelliert, damit die Schulleitungen das Budget sachgerecht zur Sicherung des<br />

Unterrichtsangebots und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität innerhalb beschriebener Zuständigkeiten und<br />

Verantwortungsbereiche einsetzen können. Vorlagen und Formulare zu diesen Prozessen sind auf der ISIS-<br />

Plattform hinterlegt.<br />

Informationen, Fragen und Antworten sowie Formulare zum Kleinen Schulbudget können über die Lehrer und<br />

Schüler Datenbank (LUSD) unter dem Punkt „Forum“ und dort im Bereich „ISIS“ abgerufen werden.


Kapitelübersicht<br />

Einführung in das Kapitel Budgetmanagement<br />

Handreichung 1: Kleines Schulbudget<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Budgetmanagement<br />

Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />

– Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen<br />

– Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften<br />

o Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

o Pauschale Kostenübernahme beantragen, prüfen und bearbeiten<br />

– Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen<br />

– Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen<br />

Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter


Einführung<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />

Teilprozessname<br />

Kleines Schulbudget<br />

Beschreibung<br />

1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />

Das kleine Schulbudget ist für die Schulen ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel 8: Dokumentation zum Prozess<br />

Kleines Schulbudget<br />

Das kleine Schulbudget ist für die Schulen ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Prozess "Kleines Schulbudget" ............................................................................................................ 1<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 2<br />

2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen" ................................................................ 4<br />

2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 4<br />

2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 5<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 6<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften" ................................................... 7<br />

3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 7<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 7<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 8<br />

3.4 Unterprozess "Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften" ............................................ 9<br />

3.4.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................... 9<br />

3.4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 10<br />

3.4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 11<br />

3.5 Unterprozess "Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften" ............................... 11<br />

3.5.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 11<br />

3.5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 12<br />

3.5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 13<br />

3.6 Unterprozess "Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften" .................................... 13<br />

3.6.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 13<br />

3.6.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 14<br />

3.6.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 15<br />

3.7 Unterprozess "Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften" ......... 16<br />

3.7.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 16<br />

3.7.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 17<br />

3.7.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 18<br />

4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen" ...................................................... 19<br />

4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 19<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 19<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 20<br />

5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen" ............................................... 21<br />

5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 21<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 21<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 22<br />

I


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 24<br />

7 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 28<br />

II


1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />

1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />

1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />

1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />

Teilprozessname<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

berechnen und<br />

Kontraktangebot<br />

senden<br />

Kontrakt Kleines<br />

Schulbudget<br />

abschließen<br />

(verfeinert, siehe 2)<br />

Ausgangsbudget<br />

Kleines<br />

Schulbudget in<br />

SAP einstellen<br />

und freigeben<br />

Beschreibung<br />

Die Berechnung der Bestandteile führt im Auftrag des Mandantenleiters oder der Mandantenleiterin<br />

Schulen das für Lehrerstellenzuweisung und Budgetverteilung zuständige<br />

Fachreferat im <strong>HKM</strong> durch. Dabei ist sichergestellt, dass die für die Zuweisungs- und<br />

Budgetberechnungen verwendeten Daten von den Schulen überprüft worden sind.<br />

Hinweise zur Berechnung der Bestandteile:<br />

VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben.<br />

Schulen erhalten einen Durchschnittsbetrag pro Stelle der Grundunterrichtsversorgung<br />

und der sonstigen für das Kleine Schulbudget relevanten Stellen.<br />

Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen erhalten einen Sockelbetrag zzgl. eines<br />

geringeren Durchschnittsbetrages.<br />

Die Mittelzuweisung für Fortbildungen und IT-Vertretungsmittel erfolgt pro Stelle Grundunterrichtsversorgung.<br />

Die Verteilung der Lernmittel erfolgt anhand eines durch das für die Lernmittel zuständige<br />

Fachreferat berechneten schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je<br />

Schüler/in.<br />

Aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln für das „Kleine Schulbudget“ wird<br />

eine Reserve des gesamten „Kleinen Schulbudgets“ gebildet.<br />

Der Betrag wird anteilig auf die Schulämter und die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter<br />

Schulen verteilt.<br />

Das für die Budgetverteilung zuständige Fachreferat im <strong>HKM</strong> sendet den Schulen elektronisch<br />

direkt bzw. parallel an die Staatlichen Schulämter die Budgetzuweisung und ein<br />

Kontraktangebot.<br />

Die Rücklagen werden von dem zuständigen Fachreferat im Rahmen eines Nachtrages<br />

zum Kontrakt den Schulen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Die Schulämter werden<br />

parallel informiert.<br />

Die Schule führt den internen Abstimmungsprozess zur Teilnahme oder Nichtteilnahme<br />

am Kleinen Schulbudget durch und teilt das Ergebnis dem zuständigen SSA mit. Die<br />

Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher Ausfertigung an das zuständige<br />

SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung) bedeutet die verbindliche Teilnahme<br />

am Kleinen Schulbudget.<br />

Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen<br />

Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin/den Amtsleiter gegengezeichneten<br />

Kontrakts wird der Schule vom SSA übergeben. Das SSA gibt die Informationen zur<br />

Teilnahme oder Nichtteilnahme über die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Schulen<br />

an die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter BuKr 2312 und BuKr 2300 in<br />

verdichteter Form weiter.<br />

Auf der Grundlage des unterzeichneten Kontraktes werden die Budgeteinstellungen und<br />

-freigaben in SAP durchgeführt.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Teilprozessname<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch Schule<br />

bewirtschaften<br />

(verfeinert, siehe 3)<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch SSA<br />

beaufsichtigen<br />

(verfeinert, siehe 4)<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Liquidität<br />

anpassen<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Jahresabschluss<br />

durchführen<br />

(verfeinert, siehe 5)<br />

Beschreibung<br />

1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />

Die Schule legt die Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets fest. Der Planungszeitraum<br />

geht vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres.<br />

Die finanzielle, zeitliche und inhaltliche Planung der Verwendung des Kleinen Schulbudgets<br />

ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der Budgets zu:<br />

� Fortbildung<br />

� Lernmittelfreiheit (LMF)<br />

� Vertretungskonzept (VSS)<br />

� IT (pädagogischer Support)<br />

� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu Lasten von<br />

Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets<br />

durch die Schulen.<br />

Controlling, Auswertung Ist-Kosten und Abgleich.<br />

Eine Anpassung der Liquidität des Kleinen Schulbudgets kann aus folgenden Gründen<br />

erforderlich sein:<br />

� die Inanspruchnahme der Reserve SSA oder Reserve <strong>HKM</strong> wurde genehmigt<br />

� ein Umbuchungsbedarf zwischen den Budgetträgern wurde festgestellt<br />

� budgeterhöhende Einnahmen wurden festgestellt<br />

� Rücklagenentnahme wurde gebucht<br />

Der Prozess beschreibt die notwendigen Schritte für die Buchungsvorgänge in SAP.<br />

Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />

Abgleich des Kleinen Schulbudgets mit den Ist-Ausgaben einer Schule zum Haushaltsjahresende.<br />

Reste und Defizite werden ermittelt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

2.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Die Schule führt den internen Abstimmungsprozess zur Teilnahme oder Nichtteilnahme<br />

am Kleinen Schulbudget durch und teilt das Ergebnis dem zuständigen<br />

SSA mit. Die Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher<br />

Ausfertigung an das zuständige SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung)<br />

bedeutet die verbindliche Teilnahme am Kleinen Schulbudget.<br />

Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den<br />

schulfachlichen Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin/den Amtsleiter<br />

gegengezeichneten Kontrakts wird der Schule vom SSA übergeben. Das SSA<br />

gibt die Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme über die in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

liegenden Schulen an die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter<br />

BuKr 2312 und BuKr 2300 in verdichteter Form weiter.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� Gesamtkonferenz Schule<br />

� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />

� Leiter/in des Mandanten BuKr 2300<br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Sachbearbeiter/in HH Schule SSA<br />

� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

� Schulkonferenz<br />

� Schulvorstand<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgangsbudget Kleines Schulbudget in SAP einstellen und freigeben"<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

� "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />

� "Kleines Schulbudget berechnen und Kontraktangebot senden"<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

beschließen<br />

Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

Kleines<br />

Schulbudget an<br />

SSA mitteilen<br />

Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

Kleines<br />

Schulbudget an<br />

<strong>HKM</strong> mitteilen<br />

Versammlung<br />

Dienstleiter<br />

Schule<br />

durchführen<br />

Beschreibung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Abstimmungsprozess innerhalb der Schule<br />

zur Teilnahme/Nichtteilnahme durch. Dieser Prozess wird nicht einheitlich geregelt. Es<br />

kann dazu die Beratung durch das SSA in Anspruch genommen werden.<br />

Die Schulkonferenz bzw. der Schulvorstand entscheidet nach Anhörung der Gesamtkonferenz<br />

bzw. des Plenums.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Rückmeldung per Email unmittelbar<br />

nach Beschluss durch die Schulkonferenz bzw. durch den Schulvorstand an die schulfachliche<br />

Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und die Regionalcontrollerin<br />

oder den Regionalcontroller Schulen.<br />

Die Regionalcontrollerin oder der Regionalcontroller sendet die zusammengefassten<br />

Rückmeldungen per Email an die Referatsleiterin oder den Referatsleiter Lehrerstellenzuweisung<br />

BuKr 2300.<br />

Die Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher Ausfertigung an das<br />

zuständige SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung) bedeutet die verbindliche<br />

Teilnahme am Kleinen Schulbudget.<br />

Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen<br />

Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin oder den Amtsleiter gegengezeichneten<br />

Kontrakts wird der Schule vom Staatlichen Schulamt übergeben.<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Die Schule legt die Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets fest.<br />

Der Planungszeitraum geht vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres.<br />

Die finanzielle, zeitliche und inhaltliche Planung der Verwendung des Kleinen<br />

Schulbudgets ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der Budgets zu:<br />

� Fortbildung<br />

� Lernmittelfreiheit (LMF)<br />

� Vertretungen (VSS; nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />

� IT (pädagogischer Support)<br />

� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu<br />

Lasten von Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets durch die Schulen.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

� Schulleitung Schule<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Ausgangsbudget Kleines Schulbudget in SAP einstellen und freigeben"<br />

� "Budget VSS bewirtschaften" (nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />

� "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />

� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />

� "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Verwendung<br />

des Kleinen<br />

Schulbudgets<br />

durch Schule<br />

planen<br />

Teilbudget LMF<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

(verfeinert, siehe 3.4)<br />

Teilbudget Fortbildung<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

(verfeinert, siehe 3.5)<br />

Teilbudget<br />

IT-Mittel Kleines<br />

Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

(verfeinert, siehe 3.6)<br />

Teilbudget<br />

Andere Landesaufgaben<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

(verfeinert, siehe 3.7)<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

überwachen<br />

Jahresprognose<br />

Kleines Schulbudget<br />

mitteilen<br />

Beschreibung<br />

Schulinterne Festlegung der Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets. Der<br />

Planungszeitraum geht vom 01.01. bis zum 31.12. Die Planung ist bis spätestens Ende<br />

Februar/März der schulfachlichen Aufsichtsbeamten oder dem schulfachlichen Aufsichtsbeamten<br />

vorzulegen.<br />

Alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets sollen frei von Zweckbindungen sein. Das<br />

bedeutet, dass alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets unter weiterer Wahrung der<br />

Aufgaben, die aus der Hessischen Verfassung erwachsen, gegenseitig deckungsfähig<br />

sind. Zudem soll das Schulbudget auch für Landesaufgaben anderer Bereiche verwendet<br />

werden können (z. B. Schulsport).<br />

Prozess der Verausgabung von LMF-Mitteln.<br />

Prozess der Verausgabung von Fortbildungsmitteln.<br />

Prozess der Verausgabung von IT-Mitteln.<br />

Prozess der Verausgabung von Mitteln für "Andere Landesaufgaben".<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter überprüft zeitnah (innerhalb einer Woche) die gebuchten<br />

Ist-Ausgaben in SAP (anhand des vom SSA bereitgestellten Finanzberichtes)<br />

und die von der Schule erfassten Ausgaben, Abgleich mit den Einträgen der Schule.<br />

Laufende Überwachung der Planung durch Prognose der erwarteten Ausgaben bis zum<br />

Jahresende. Die Prognose ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren. Erkennbare<br />

nachhaltige Überschreitungen der Planung sind der schulfachlichen Dezernentin oder<br />

dem schulfachlichen Dezernenten unverzüglich zu melden. Das Gesamtbudget darf<br />

nicht überschritten werden.<br />

Das Kleine Schulbudget ist nicht ausreichend wenn die Ausgaben im Planungshorizont<br />

(01.01. bis 1.12.) überschritten werden.<br />

Die jeweils zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder der schulfachliche Aufsichtsbeamte<br />

des SSA ist für die Prüfung der Vollständigkeit der Meldungen der Schulen<br />

an die Regionalcontrollerin oder den Regionalcontroller BuKr 2300 verantwortlich.<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Buchungsabweichungen<br />

klären<br />

Schulinterne<br />

Maßnahmen zur<br />

Budgeteinhaltung<br />

einleiten<br />

Prognostizierte<br />

Überschreitung<br />

Kleines Schulbudget<br />

melden<br />

Beschreibung<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

Sofern Differenzen zwischen Finanzbericht und der schulinternen Planungs- und Steuerungshilfe<br />

erkannt werden, muss ein Abgleich dieser beiden Berichte auf Einzelpostenebene<br />

durchgeführt werden, um evtl. unterschiedliche Eintragungen zu identifizieren.<br />

Der Gesamtbetrag des Kleinen Schulbudgets darf nicht überschritten werden. Im Falle<br />

erkennbarer Planüberschreitung hat die Schule interne Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />

Überschreitung zu verhindern (z. B. Neupriorisierung ihrer ursprünglich geplanten Ausgabevorhaben).<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter melden die prognostizierte Überschreitung des<br />

Kleinen Schulbudgets. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass keine schulinternen<br />

Möglichkeiten mehr bestehen, das Defizit zu decken.<br />

3.4 Unterprozess "Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />

3.4.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Prozess der Verausgabung von LMF-Mitteln.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Landesbedienstete/r Schule<br />

� Lernmittelverantwortliche/r Schule<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3.4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Beschreibung<br />

Lernmittel<br />

bestellen,<br />

Wareneingang<br />

prüfen, inventarisieren<br />

Buchungsbeleg<br />

Lernmittel (LMF)<br />

erstellen<br />

Originalrechnung<br />

und Buchungsbeleg<br />

Lernmittel (LMF)<br />

bei SSA einreichen<br />

Rechnung LMF<br />

buchen<br />

Lernmittel bestellen, Wareneingang prüfen, inventarisieren<br />

Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />

� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />

� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />

� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />

gegen das Budget)<br />

� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />

Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ - Lernmittel<br />

(LMF) ist beim SSA einzureichen.<br />

Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />

zur "normalen" Buchung).<br />

3.5 Unterprozess "Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />

3.5.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Prozess der Verausgabung von Fortbildungsmitteln.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Landesbedienstete/r Schule<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3.5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Beschreibung<br />

Maßnahme aus<br />

Fortbildungsplan<br />

umsetzen<br />

Buchungsbeleg<br />

Fortbildung<br />

erstellen<br />

Originalrechnung<br />

und<br />

Buchungsbeleg<br />

Fortbildung bei<br />

SSA einreichen<br />

Rechnung Fortbildung<br />

buchen<br />

Reisekosten<br />

Fortbildung an<br />

Schule<br />

rückmelden<br />

Reisekosten in<br />

Budgetüberwachung<br />

Schule<br />

übernehmen<br />

Die geplanten Fortbildungen werden durchgeführt.<br />

Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />

� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />

� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />

� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />

gegen das Budget)<br />

� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />

Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ‚Kleines Schulbudget’-<br />

Fortbildung ist beim SSA einzureichen.<br />

Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />

zur "normalen" Buchung).<br />

Die durch die Fortbildungsmaßnahme verursachten Reisekosten werden durch das SSA<br />

der Schule zurück gemeldet.<br />

Die durch die Fortbildungsmaßnahme verursachten Reisekosten werden in die schulinterne<br />

Planungs- und Steuerungshilfe eingetragen.<br />

3.6 Unterprozess "Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />

3.6.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Prozess der Verausgabung von IT-Mitteln.<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Landesbedienstete/r Schule<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

� Zweig- oder Abteilungsleiter/in Schule<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.6.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3.6.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Entscheidung<br />

über Einsatz<br />

Personalmittel<br />

oder Sachmittel<br />

treffen<br />

Person, Art und<br />

Umfang der<br />

Maßnahme<br />

mitteilen<br />

IT-Sachmittel/<br />

Werkvertrag<br />

verwenden<br />

Buchungsbeleg<br />

IT-Sachmittel<br />

erstellen<br />

Originalrechnung<br />

und Buchungsbeleg<br />

IT-Sachmittel<br />

bei SSA<br />

einreichen<br />

Rechnung<br />

IT-Sachmittel<br />

buchen<br />

Beschreibung<br />

Die Schule kann sich entscheiden, ob sie die anfallenden Aufgaben durch eigenes Personal<br />

(= Personalmittel) oder mit Hilfe von externer Unterstützung (= Sachmittel) erledigen<br />

lässt.<br />

Die ausgewählte Mitarbeiterin oder der ausgewählte Mitarbeiter (Lehrerin oder Lehrer)<br />

wird über die zu übernehmenden Aufgaben informiert.<br />

Entscheidung, die anfallenden Aufgaben durch externe Unterstützung erledigen zu lassen.<br />

Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />

� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />

� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />

� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />

gegen das Budget)<br />

� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />

Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ –<br />

IT-Sachmittel ist beim SSA einzureichen.<br />

Die Schule kann sich entscheiden, ob sie die anfallenden Aufgaben durch eigenes Personal<br />

(= Personalmittel) oder mit Hilfe von externer Unterstützung (= Sachmittel) erledigen<br />

lässt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.7 Unterprozess "Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften"<br />

3.7.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Prozess der Verausgabung von Mitteln für "Andere Landesaufgaben".<br />

Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Landesbedienstete/r Schule<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


3.7.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17


3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

3.7.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Arbeitsschrittname<br />

Mittel für Andere<br />

Landesaufgaben<br />

verwenden<br />

Buchungsbeleg<br />

Landesaufgaben<br />

erstellen<br />

Originalrechnung<br />

und<br />

Buchungsbeleg<br />

Landesaufgaben<br />

bei SSA<br />

einreichen<br />

Rechnung<br />

Andere Landesaufgaben<br />

buchen<br />

Beschreibung<br />

Prozess der Verausgabung von Mitteln für Andere Landesaufgaben.<br />

Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />

� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />

� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />

� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />

gegen das Budget)<br />

� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />

Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ – „Andere<br />

Landesaufgaben“ ist beim SSA einzureichen.<br />

Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />

zur "normalen" Buchung).<br />

18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />

4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />

4.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Controlling, Auswertung Ist-Kosten und Abgleich.<br />

Prozessbeteiligte � Budgetverantwortliche/r BuKr 2300 SSA<br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� Dienststellenleiter/in SSA<br />

� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />

� Mandantenleiter/in Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

� Mandantenleiter/in Mandant 2312 <strong>HKM</strong><br />

� Personalkostenhochrechner BuKr 2300 SSA<br />

� Referatsleiter/in Lehrerstellenzuweisung BK 2300 <strong>HKM</strong><br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />

� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />

� "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />

4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19


4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />

4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Beschreibung<br />

Mandantenleiter<br />

2312 und 2300<br />

über Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

informieren<br />

Finanzbericht<br />

Kleines Schulbudgetaufbereiten<br />

und weiterleiten<br />

Schulinterne<br />

Maßnahmen<br />

durch SSA<br />

einleiten<br />

Weitere<br />

übergeordnete<br />

Maßnahmen<br />

durch SSA<br />

einleiten<br />

Die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter des Staatlichen Schulamtes informiert<br />

die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter des BuKr 2312 und BuKr 2300<br />

über die Teilnahme oder Nichtteilnahme.<br />

Der Finanzbericht wird monatlich erstellt und ausgewertet.<br />

Der Gesamtbetrag des Kleinen Schulbudgets darf nicht überschritten werden. Im Falle<br />

erkennbarer Planüberschreitung hat die Schule interne Maßnahmen zu ergreifen um die<br />

Überschreitung zu verhindern (z. B. Neupriorisierung ihrer ursprünglich geplanten Ausgabevorhaben).<br />

Die unterjährige Überwachung der Budgeteinhaltung der betroffenen<br />

Schulen stellt eine „Holschuld“ für die Schulaufsichtsbeamtinnen oder Schulaufsichtsbeamten<br />

dar.<br />

Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht kommen z. B. folgende Maßnahmen<br />

in Betracht:<br />

� Weisung an die Schulleiterin oder den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen<br />

� Ausschluss aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der gegenseitigen<br />

Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung) mit enger Überwachung durch die schulfachliche<br />

Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten (z. B. Festlegung<br />

und Überwachung des Handlungsrahmens) unter Mitwirkung der Regionalcontrollerinnen<br />

und Regionalcontroller<br />

� Einwilligung des schulfachlichen Aufsichtsbeamten vor jeder Bestellung<br />

Mögliche Maßnahmen bei schuldhafter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des<br />

Haushaltsjahres):<br />

1. Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr<br />

2. Ausschluss aus dem Schulbudget<br />

3. ggf. dienstrechtliche Maßnahmen<br />

20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />

5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />

5.1 Prozesssteckbrief<br />

Beschreibung Abgleich des Kleinen Schulbudgets mit den Ist-Ausgaben einer Schule zum<br />

Haushaltsjahresende.<br />

Reste und Defizite werden ermittelt.<br />

Prozessbeteiligte � Budget-Beauftragte/r Ressort <strong>HKM</strong><br />

Schnittstellen zu<br />

anderen Prozessen<br />

� Budgetverantwortliche/r BuKr 2300 SSA<br />

� Budgetbeauftragte/r Mandant 2300<br />

� Dienststellenleiter/in Schule<br />

� FI Sachbearbeiter ZCRS<br />

� HCC<br />

� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />

� Mandantenleiter/in Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

� Personalkostenhochrechner BuKr 2300 SSA<br />

� Referatsleiter/in Lehrerstellenzuweisung BK 2300 <strong>HKM</strong><br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />

� Regionale/r Controller/in Mandant 2030<br />

� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />

� Sachbearbeiter/in HCC<br />

� Sachbearbeiter/in ZCRS <strong>HKM</strong><br />

� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />

� Spiegelreferent/in HMdF<br />

Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />

� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />

5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />

Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21


5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />

5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />

grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />

nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />

zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />

Arbeitsschrittname<br />

Vorläufigen<br />

Finanzbericht<br />

zum 15.12. zur<br />

Verfügung<br />

stellen<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

zum Jahresende<br />

prüfen<br />

Korrekturbuchungen<br />

vornehmen<br />

Endgültigen<br />

Finanzbericht<br />

zum Stichtag<br />

31.12. zur<br />

Verfügung<br />

stellen<br />

Reste und<br />

Defizite Kleines<br />

Schulbudget je<br />

Schule ermitteln<br />

Über Nicht-<br />

Rücklagenbildung<br />

informieren<br />

Kamerale<br />

Rücklage beim<br />

HH-Beauftragten<br />

Ressort <strong>HKM</strong><br />

beantragen<br />

Kamerale<br />

Rücklage<br />

beim HMdF<br />

beantragen<br />

Kamerale<br />

Rücklage<br />

durch HMdF<br />

genehmigen<br />

Beteiligte über<br />

Genehmigung<br />

Rücklage<br />

informieren<br />

Beschreibung<br />

Der Bericht wird von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ZCRS bereitgestellt.<br />

Gleichzeitig wird von der Regionalcontrollerin oder dem Regionalcontroller eine<br />

Erinnerungsmail zum Jahresabschluss an die Schulleiterin oder den Schulleiter gesendet.<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter überprüft zeitnah (innerhalb einer Woche) die gebuchten<br />

IST-Ausgaben in SAP (anhand des vom SSA bereitgestellten Finanzberichtes)<br />

und die von der Schule erfassten Ausgaben, Abgleich mit den Einträgen der Schule.<br />

Korrekturbuchungen in SAP werden durchgeführt.<br />

Der Bericht wird von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ZCRS bereitgestellt.<br />

Der Gesamtantrag soll die Einzelanträge pro Schule, die Summen pro Schulamtsbereich<br />

und innerhalb des Schulamtsbereichs die Summen pro Finanzstelle enthalten.<br />

Die Sachbearbeitung ZCRS ermittelt die Reste und Defizite des Kleinen Schulbudgets je<br />

Schule und informiert den Mandantenleiter Schulen (BuKr 2300). Für entstandene Defizite<br />

ist die entsprechende Deckung nachzuweisen.<br />

Die Beteiligten werden über Nicht-Bildung einer kameralen Rücklage informiert.<br />

Formloser Antrag wird gestellt.<br />

Der Gesamtantrag soll die Einzelanträge pro Schule, die Summen pro Schulamtsbereich<br />

und innerhalb des Schulamtsbereichs die Summen pro Finanzstelle enthalten.<br />

Die Haushaltsbeauftragte oder der Haushaltsbeauftragte des Ressorts beantragt eine<br />

kamerale Rücklage beim HMdF.<br />

Das HMdF genehmigt die Bildung einer kameralen Rücklage.<br />

Die Beteiligten werden über die Genehmigung der Bildung einer kameralen Rücklage<br />

informiert.<br />

22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Arbeitsschrittname <br />

Rücklagenbuchung<br />

veranlassen<br />

SSÄ informieren,<br />

dass<br />

Rücklagen<br />

gebucht sind<br />

Nachtrag zu<br />

Kontrakt Kleines<br />

Schulbudget<br />

erstellen und<br />

versenden<br />

Buchung zur<br />

Rücklagenentnahme<br />

beim HCC<br />

schulbezogen<br />

veranlassen<br />

Beschreibung<br />

5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />

Die Rücklagenbuchungen sind pro FISTL schulbezogen zu buchen. Eine einheitliche<br />

Namenskonvention ist zu verwenden.<br />

Die SSÄ werden über die gebuchten kameralen Rücklagen informiert.<br />

Der genehmigte Rücklagebetrag je Schule wird der Schule über einen Nachtrag zum<br />

Kontrakt zugewiesen.<br />

Die Rücklagenentnahmen werden je Schule vom F-HCC gebucht.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />

erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

Name der<br />

Information<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

Arbeitspapier<br />

für Bewirtschaftung<br />

des Kleinen<br />

Schulbudgets<br />

Buchungsbeleg<br />

Andere<br />

Landesaufgaben<br />

Buchungsbeleg<br />

Fortbildung<br />

Buchungsbeleg<br />

IT-Sachmittel<br />

Buchungsbeleg<br />

LMF<br />

Erinnerungsmail<br />

Jahresabschluss<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Finanzbericht<br />

Kleines Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Finanzbericht<br />

gesamt Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Globale Reserve<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Beschreibung<br />

Jahresabschluss eines Buchungskreises<br />

Handreichung für die Planung und Bewirtschaftung<br />

Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />

Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />

Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />

Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />

Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />

Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />

Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />

Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />

E-Mail, die am 15.12. gesendet wird.<br />

Der Finanzbericht enthält:<br />

� IST- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets, gesondert aufgeteilt nach:<br />

– Lernmittel (LMF)<br />

– Fortbildung<br />

– VSS (nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />

– IT-Mittel<br />

– Landesaufgaben<br />

� und die Gesamtsumme.<br />

Dieser Finanzbericht wird der Schule und dem SSA monatlich über ISIS durch das <strong>HKM</strong><br />

bereitgestellt.<br />

Ist- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets mit Summen über alle Schulen.<br />

Diese Reserve wird vorab von der Mandantenleiterin oder dem Mandantenleiter Schulen<br />

(2300) festgelegt. Generelle Zweckbindung soll sein: Deckung unvorhersehbarer Bedarfe.<br />

24 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name der<br />

Information<br />

Gültiger Erlass<br />

Lehrerstellenzuweisung<br />

Kleines<br />

Schulbudget je<br />

Schule<br />

Kleines<br />

Schulbudget je<br />

Schule in SAP<br />

Kontrakt Kleines<br />

Schulbudget<br />

(unterzeichnet)<br />

Kontrakt<br />

zwischen<br />

Staatssekretär/in<br />

und Mandantenleitungen <br />

Kontraktangebot<br />

zu Kleinem<br />

Schulbudget an<br />

Schule<br />

Liste der Rückmeldungen<br />

über<br />

Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

am Kleinen<br />

Schulbudget<br />

Liste Soll-Ist<br />

Abgleich KleinesSchulbudget<br />

Migrationsdatei<br />

Buchung kamerale<br />

Rücklage<br />

Musterbuchungsbeleg<br />

zur Rücklagenauflösung<br />

/<br />

Migrationsdatei<br />

Beschreibung<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Die Lehrerstellenzuweisung ist die Verteilung der verfügbaren dotierten Lehrerstellen<br />

aus dem Haushaltsplan ohne Wertigkeit auf die Staatlichen Schulämter getrennt nach<br />

Schulform.<br />

Die Lehrerstellenzuweisung betrifft jeweils das im Erlass angegebene Schulhalbjahr.<br />

Grundlage ist der gültige Erlass (Nachsteuerungserlass) auf der Basis der Statistikdaten<br />

zum Stichtag 1. November des Vorjahres.<br />

Der Erlass enthält für die Bereiche der jeweiligen SSÄ unter anderem:<br />

� Zuweisung für Unterricht<br />

� Zuweisung für Nicht-Unterricht<br />

� Sonderzuweisungen<br />

� ZBLV und SÜMPRO<br />

� Erhöhungen und Minderungen aus Arbeitszeitkonten<br />

Das Kleine Schulbudget ist für die Schulen auf Antrag ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.<br />

In SAP erfasstes "Kleines Schulbudget" für die Schule.<br />

Unterzeichnetes Kontraktangebot.<br />

Kontrakt für das gesamte Kapitel 04 59 (Schulen).<br />

Das Kontraktangebot, das die Budgetanteile je Schule enthält, soll im Dezember des<br />

Vorjahres versendet werden.<br />

Es enthält als Anlage die Berechnungsgrundlage und die Ergebnisse für die Schule. Das<br />

Kontraktangebot geht an die Schule und das zuständige Staatliche Schulamt.<br />

Meldungen der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule per E-Mail.<br />

Ist- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets.<br />

Dem F-HCC wird eine Migrationsdatei zur schulbezogenen Auflösung der kameralen<br />

Rücklagen zur Verfügung gestellt.<br />

Dem F-HCC wird eine Migrationsdatei zur schulbezogenen Bildung der kameralen Rücklagen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 25


6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Name der<br />

Information<br />

Pauschbeträge<br />

Lernmittel<br />

Planung Kleines<br />

Schulbudget<br />

(Schule)<br />

Rechnung<br />

Andere Landesaufgaben<br />

Rechnung<br />

Fortbildung<br />

Rechnung<br />

IT-Sachmittel<br />

Beschreibung<br />

Pauschalbeträge je Schulform und Stufe für die Verteilung der Lernmittel in der aktuellen<br />

Fassung<br />

Finanzielle und zeitliche Planung auf der Basis der inhaltlichen Aktivitätenplanung:<br />

� Fortbildungsplan inkl. Reisekostenplanung<br />

� Planung der Lernmittel (LMF)<br />

� Vertretungen (VSS; nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />

� IT-Planung (pädagogischer Support)<br />

� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu Lasten von<br />

Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets.<br />

Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />

Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />

Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />

Rechnung LMF Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />

Reisekosten<br />

Fortbildung<br />

Rest Reserve<br />

Jahresabschluss <br />

Rücklagenbestandsübersicht<br />

pro SSA<br />

Rückmeldeformular<br />

über<br />

Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

am Kleinen<br />

Schulbudget<br />

Rückmeldung<br />

über Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

am Kleinen<br />

Schulbudget<br />

Rückmeldung<br />

Schule zum<br />

vorläufigen<br />

Finanzbericht<br />

Jahresabschluss<br />

Schülerzahlen<br />

nach Schulform<br />

und Stufe<br />

Durch die Fortbildungsmaßnahme verursachte Reisekosten.<br />

Liste über Entwicklung und Rest-Bestand der Reserve.<br />

Je SSA werden die Bestände der kameralen Rücklage je Schule ausgewiesen.<br />

Formular für die Meldung der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule. Das ausgefüllte<br />

Formular geht unmittelbar nach Beschluss der Schulkonferenz, spätestens Ende Januar,<br />

an die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und<br />

in Kopie an die Regionalcontrollerin oder den Regionalcontroller.<br />

Meldung der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule. Das ausgefüllte Formular geht unmittelbar<br />

nach Beschluss der Schulkonferenz , spätestens Ende Januar,<br />

per Email an den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und in Kopie (cc) an den Regionalcontroller.<br />

Rückmeldung an SSA über unkorrekte Buchungen.<br />

Summe der Schülerinnen und Schüler nach Schulform und Stufe zum Stichtag der amtlichen<br />

Statistik (01. November).<br />

26 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Name der<br />

Information<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Teilbudget<br />

Andere<br />

Landesaufgaben<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Teilbudget<br />

IT-Vertretungsmittel<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Teilbudget<br />

Lernmittel<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Teilbudget Fortbildungsmittel<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

Beschreibung<br />

6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />

Die Planungs- und Steuerungshilfe ist ein Instrument zur Bewirtschaftung des Kleinen<br />

Schulbudgets durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie ermöglicht:<br />

� die Planung durchzuführen,<br />

� Ist-Werte zu überprüfen<br />

� eine Vorschau bis zum Jahresende zu erstellen und Abweichungen aufzuzeigen.<br />

Die Nutzung dieser Excel-Planungs- und Steuerungshilfe ist verbindlich.<br />

Das Budget umfasst für die Schulen, die am Kleinen Schulbudget teilnehmen, die Vertretungsmittel<br />

zur Kompensation der Anrechnungsstunden für die Betreuung von Schulnetzen<br />

etc.<br />

Die Vertretung kann wie folgt organisiert werden:<br />

� Mehrarbeit beamtete Lehrkräfte<br />

� Mehrarbeit (Aufstockung Unterrichtstätigkeit) LiV<br />

� Aufstockung teilzeitbeschäftigte Beschäftigte (Lehrkräfte)<br />

� Beschäftigung Zeitangestellte (Tarif-Beschäftigte).<br />

Kommentar:<br />

Die Mittel sind auf die Schulen verteilt und werden dort eigenständig bewirtschaftet. Die<br />

Abwicklung erfolgt in den SSÄ und darüber in der HBS.<br />

Das Budget umfasst für die Schulen, die am Kleinen Schulbudget teilnehmen, die Vertretungsmittel<br />

zur Kompensation der Anrechnungsstunden für die Betreuung von Schulnetzen<br />

etc.<br />

Die Vertretung kann wie folgt organisiert werden:<br />

� Mehrarbeit beamtete Lehrkräfte<br />

� Mehrarbeit (Aufstockung Unterrichtstätigkeit) LiV<br />

� Aufstockung teilzeitbeschäftigte Beschäftigte (Lehrkräfte)<br />

� Beschäftigung Zeitangestellte (Tarif-Beschäftigte).<br />

Kommentar:<br />

Die Mittel sind auf die Schulen verteilt und werden dort eigenständig bewirtschaftet. Die<br />

Abwicklung erfolgt in den SSÄ und darüber in der HBS.<br />

Budget bei den SSÄ für die Schulen zur Abdeckung der Lernmittelfreiheit. Die LMF umfasst<br />

die Lernmittel.<br />

Hierzu gibt es einen Erlass, Pauschalbeträge für die Verteilung der Lernmittel.<br />

Das Budget umfasst die Mittel für die Realisierung von Fortbildungsmaßnahmen durch<br />

die Schulen bzw. die Kostenerstattung von Fortbildungsbesuchen durch Schulpersonal.<br />

Beinhaltet auch Reisekosten im Rahmen einer Fortbildung.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 27


7 Abkürzungsverzeichnis<br />

7 Abkürzungsverzeichnis<br />

bzw. beziehungsweise<br />

BuKr Buchungskreis<br />

FI Finanzbuchhaltung (Modul von SAP)<br />

FISTL Finanzkostenstelle<br />

F-HCC fachliches Hessisches Competence Center<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

HBS Hessische Bezügestelle<br />

HCC Hessisches Competence Center<br />

HH Haushalt<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HMdF Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

LiV Lehrerin/Lehrer im Vorbereitungsdienst<br />

LMF Lernmittelfreiheit<br />

SAP Verwaltungsprogramm, Firmenname: "Systeme, Anwendungen und Produkte in der Datenverarbeitung“<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

SÜMPRO Schulübergreifende Maßnahmen und Projekte<br />

VSS Verlässliche Schule Schulteil<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />

ZCRS Zentralstelle Controlling und Rechnungswesen im Schulbereich<br />

28 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Teilprozess „Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften“<br />

Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

je Schule<br />

in SAP<br />

Kontrakt<br />

Kleines Schulbudget<br />

(unterzeichnet)<br />

Arbeitspapier für<br />

Bewirtschaftung<br />

des Kleinen Schulbudgets<br />

Excel<br />

Planung<br />

Kleines Schulbudget<br />

(Schule)<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

ISIS<br />

Excel<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Excel<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Monatlich<br />

Excel-Planungsund<br />

Steuerungshilfe<br />

des SSA<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Vertretungskonzept<br />

Schule<br />

Kontrakt<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

abschließen<br />

Kontrakt zu Kleinem<br />

Schulbudget zwischen<br />

SSA und Schule<br />

abgeschlossen<br />

Verwendung des<br />

Kleinen Schulbudgets<br />

durch Schule<br />

planen<br />

Planungszeitraum 1.1. bis 31.12.<br />

Verwendung des<br />

Kleinen Schulbudgets<br />

durch Schule<br />

geplant<br />

Rechnung LMF<br />

in SAP gebucht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

überwachen<br />

f<br />

i<br />

f<br />

Schulleitung<br />

Schule<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

LMF Fortbildung VSS<br />

Teilbudget LMF<br />

Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

Abweichungen<br />

Finanzbericht/<br />

Budgetüberwachungsliste<br />

erkannt<br />

Buchungsabweichungen<br />

klären<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

Schulinterne<br />

Maßnahmen<br />

zur Budgeteinhaltung<br />

einleiten<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

Prognostizierte<br />

Überschreitung<br />

Kleines Schulbudget<br />

melden<br />

Planung<br />

Kleines Schulbudget<br />

vorgelegt<br />

f<br />

i<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch SSA<br />

beaufsichtigen<br />

Weitere<br />

übergeordnete<br />

Maßnahmen<br />

durch SSA<br />

eingeleitet<br />

bis spätestens<br />

Ende Februar/ März<br />

Teilbudget Fortbildung<br />

Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

Reisekosten<br />

in Budgetüberwachung<br />

Schule übernommen<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

ausreichend<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

ausreichend<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Prognostizierte<br />

Prognostizierte<br />

Überschreitung<br />

Überschreitung<br />

VSS-Bestandteil<br />

Kleines Schulbudget<br />

Kleines Schulbudget<br />

gemeldet<br />

gemeldet<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch SSA<br />

beaufsichtigen<br />

f<br />

f<br />

f<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Ausgangsbudget<br />

Kleines Schulbudget<br />

in SAP einstellen<br />

und freigeben<br />

Kleines Schulbudget<br />

in SAP eingestellt und<br />

freigegeben<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch SSA<br />

beaufsichtigen<br />

Budget VSS<br />

bewirtschaften<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Excel<br />

Kleines Schulbudget<br />

Liquidität<br />

anpassen<br />

Anpassung<br />

Kleines Schulbudget<br />

vorgenommen<br />

IT-Mittel<br />

Teilbudget IT-Mittel<br />

Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

Rechnung<br />

IT-Mittel in SAP<br />

gebucht<br />

Jahresprognose<br />

Kleines Schulbudget<br />

mitteilen<br />

Jahresprognose<br />

Kleines Schulbudget<br />

mitgeteilt<br />

Andere Landesaufgaben<br />

Teilbudget<br />

Andere Landesaufgaben<br />

Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

Rechnung<br />

Andere<br />

Landesaufgaben<br />

in SAP gebucht<br />

15.9.<br />

f<br />

i<br />

i<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300


Teilprozess „Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen“<br />

Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kontrakt<br />

Kleines Schulbudget<br />

(unterzeichnet)<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

SAP ReWe<br />

ISIS<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Schulinterne<br />

Planung- und<br />

Steuerungshilfe<br />

Kontrakt<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

abschließen<br />

Kontrakt zu Kleinem<br />

Schulbudget zwischen<br />

SSA und Schule<br />

abgeschlossen<br />

Mandantenleiter<br />

2312 und 2300<br />

über Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

informieren<br />

Mandantenleiter<br />

2312 und 2300<br />

über Teilnahme/<br />

Nichtteilnahme<br />

informiert<br />

Finanzbericht<br />

Kleines Schulbudget<br />

aufbereiten und<br />

weiterleiten<br />

Auffälligkeiten<br />

Kleines Schulbudget<br />

vorhanden<br />

Schulinterne<br />

Maßnahmen durch<br />

SSA<br />

einleiten<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

nicht<br />

ausreichend<br />

Weitere<br />

übergeordnete<br />

Maßnahmen<br />

durch SSA<br />

einleiten<br />

Weitere<br />

übergeordnete<br />

Maßnahmen<br />

durch SSA<br />

eingeleitet<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch Schule<br />

bewirtschaften<br />

f<br />

i<br />

i<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

f<br />

w<br />

w<br />

Planung<br />

Kleines Schulbudget<br />

(Schule)<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2312 <strong>HKM</strong><br />

f<br />

w<br />

w<br />

Monatlich<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

FI SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Budgetverantwortliche/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Personalkostenhochrechner<br />

BuKr 2300<br />

SSA<br />

Auffälligkeiten<br />

Kleines Schulbudget<br />

nicht vorhanden<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

ausreichend<br />

HH-Beauftragte/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch Schule<br />

bewirtschaften<br />

Planung<br />

Kleines Schulbudget<br />

vorgelegt<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

durch Schule<br />

bewirtschaften<br />

Prognostizierte<br />

Überschreitung<br />

Kleines Schulbudget<br />

gemeldet<br />

Prognostizierte<br />

Überschreitung<br />

VSS-Bestandteil<br />

Kleines Schulbudget<br />

gemeldet<br />

Jahresprognose<br />

Kleines Schulbudget<br />

mitgeteilt


Teilprozess „Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen“<br />

SAP ReWe<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Jahresabschluss<br />

Vorläufigen<br />

Finanzbericht<br />

zum 15.12.<br />

zur Verfügung stellen<br />

Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />

ISIS<br />

Erinnerungsmail<br />

Jahresabschluss<br />

Kleines Schulbudget<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Rückmeldung Schule<br />

zum vorläufigen<br />

Finanzbericht<br />

Jahresabschluss<br />

SAP ReWe<br />

Finanzbericht<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

Rest Reserve<br />

Jahresabschluss<br />

Finanzbericht<br />

gesamt<br />

Kleines Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Liste Soll-Ist Abgleich<br />

Kleines Schulbudget<br />

Reste und Defizite<br />

Kleines Schulbudget<br />

je Schule<br />

ermittelt<br />

Seite 2<br />

Vorläufiger<br />

Finanzbericht<br />

zum 15.12.<br />

bereitgestellt<br />

Kleines<br />

Schulbudget<br />

zum Jahresende<br />

prüfen<br />

Buchungen<br />

Kleines Schulbudget<br />

korrekt<br />

bis zum 20.12.<br />

Ende Januar<br />

Endgültigen<br />

Finanzbericht<br />

zum Stichtag<br />

31.12.<br />

zur Verfügung stellen<br />

Endgültiger<br />

Finanzbericht<br />

Jahresabschluss<br />

liegt vor<br />

Reste und Defizite<br />

Kleines Schulbudget<br />

je Schule<br />

ermitteln<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

positiv<br />

Seite 2<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS <strong>HKM</strong><br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

FI SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Personalkostenhochrechner<br />

BuKr 2300<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Rückmeldung Schule<br />

zum vorläufigen<br />

Finanzbericht<br />

Jahresabschluss<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

f<br />

f<br />

i<br />

HH-Beauftragte/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

SAP ReWe<br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS <strong>HKM</strong><br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

FI SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

HH-Beauftragte/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Personalkostenhochrechner<br />

BuKr 2300<br />

SSA<br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS <strong>HKM</strong><br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

Buchungen<br />

Kleines Schulbudget<br />

nicht korrekt<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />

Korrekturbuchungen<br />

vornehmen<br />

Korrekturbuchungen<br />

vorgenommen<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

negativ<br />

Über Nicht-<br />

Rücklagenbildung<br />

informieren<br />

Schulen<br />

über Nicht-<br />

Rücklagenbildung<br />

informiert<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

FI SSA<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

HH-Beauftragte/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Fortsetzung auf<br />

der Folgeseite


Teilprozess „Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen“<br />

Reste und Defizite<br />

Kleines Schulbudget<br />

je Schule<br />

ermittelt<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

Seite 1<br />

Rest Reserve<br />

Jahresabschluss<br />

Liste Soll-Ist Abgleich<br />

Kleines Schulbudget<br />

Migrationsdatei<br />

Buchung kamerale<br />

Rücklage<br />

Excel<br />

SAP ReWe<br />

Rücklagenbestandsübersicht<br />

pro SSA<br />

Finanzbericht<br />

gesamt<br />

Kleines Schulbudget<br />

aus SAP<br />

Seite 1<br />

Abschluss<br />

Buchungskreis<br />

positiv<br />

Kamerale Rücklage<br />

beim HH-Beauftragten<br />

Ressort <strong>HKM</strong><br />

beantragen<br />

Kamerale Rücklage<br />

beim HH-Beauftragten<br />

Ressort <strong>HKM</strong><br />

beantragt<br />

Kamerale Rücklage<br />

beim HMdF<br />

beantragen<br />

Kamerale Rücklage<br />

beim HMdF<br />

beantragt<br />

Kamerale<br />

Rücklage durch HMdF<br />

genehmigen<br />

Kamerale<br />

Rücklage durch HMdF<br />

genehmigt<br />

Beteiligte über<br />

Genehmigung<br />

Rücklage informieren<br />

Beteiligte über<br />

Genehmigung<br />

Rücklage informiert<br />

Rücklagenbuchung<br />

veranlassen<br />

Rücklagen<br />

gebucht<br />

SSÄ informieren,<br />

dass Rücklagen<br />

gebucht sind<br />

SSA<br />

informiert<br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />

f<br />

f<br />

i<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

f<br />

i<br />

i<br />

f<br />

f<br />

i<br />

f<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

Budget-<br />

Beauftragte/r Ressort<br />

<strong>HKM</strong><br />

Budget-<br />

Beauftragte/r Ressort<br />

<strong>HKM</strong><br />

Spiegelreferent/in<br />

HMdF<br />

Budget-<br />

Beauftragte/r Ressort<br />

<strong>HKM</strong><br />

Budget-<br />

Beauftragte/r Ressort<br />

<strong>HKM</strong><br />

Mandantenleiter/in<br />

Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

Referatsleiter/in<br />

Lehrerstellenzuweisung<br />

BK 2300 <strong>HKM</strong><br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS <strong>HKM</strong><br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Budgetverantwortliche/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

FI Sachbearbeiter<br />

ZCRS<br />

HCC<br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

Budgetverantwortliche/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Regionale/r Controller/in<br />

Mandant 2030<br />

Nachtrag zu Kontrakt<br />

Kleines Schulbudget<br />

erstellen und versenden<br />

Nachtrag zu Kontrakt<br />

Kleines Schulbudget<br />

erstellt und versandt<br />

f Referatsleiter/in<br />

Lehrerstellenzuweisung<br />

BK 2300 <strong>HKM</strong><br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

Budgetverantwortliche/r<br />

BuKr 2300 SSA<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

Regionale/r Controller/in<br />

Mandant 2030<br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

i<br />

Musterbuchungsbeleg<br />

zur Rücklagenauflösung<br />

/ Migrationsdatei<br />

f Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant 2300<br />

Excel<br />

SAP ReWe<br />

Buchung zur<br />

Rücklagenentnahme beim<br />

HCC schulbezogen<br />

veranlassen<br />

Rücklagenentnahme<br />

gebucht<br />

Kleines Schulbudget<br />

Liquidität<br />

anpassen<br />

f<br />

f<br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS <strong>HKM</strong><br />

Sachbearbeiter/in<br />

HCC


<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Regionale Kooperation und Weiterbildung<br />

Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />

Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.


<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Kapitel Empfehlungen für die schulische Organisation<br />

Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />

Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Anhang A<br />

Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />

In diesem Anhang sind alle Anlagen enthalten, auf die in den Prozessdokumentationen im Prozesssteckbrief und<br />

in den Grafiken durch den Symbolzusatz „HELAKOS Ablage“ verwiesen wurde. Es handelt sich um rechtliche<br />

Grundlagen, Vorlagen oder Beispiele, durch welche die Nutzerin bzw. der Nutzer bei der Prozessdurchführung in<br />

der Praxis unterstützt werden soll.<br />

Die einzelnen Anlagen sind in alphabetischer Reihenfolge nach der Informations- bzw. Dokumentbezeichnung<br />

abgelegt, die in der jeweiligen Prozessdokumentation genutzt wurde.


Name der Information bzw. des Dokuments im<br />

Prozessablauf<br />

Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />

Prozesszugehörigkeit<br />

Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe � PB/ Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />

erfassen und prüfen (LEZUV-<br />

AV)<br />

Ablehnungsbescheid Bewerbung OStR nach Auswahl<br />

Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />

� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />

� PB/ Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

bearbeiten <strong>SBS</strong><br />

� PB/ Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

� PA/ Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen<br />

und an Schule senden<br />

� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />

an Schule senden<br />

� PA/ Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

Beauftragungsverfügung <strong>SBS</strong> � PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />

Einweisungsverfügung OStR � PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />

Empfangsbekenntnis � PA/ Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Erklärung nach § 14 Abs. 2 TzBfG<br />

� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />

Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />

sowie zu laufenden Verfahren<br />

� Niederschrift gem. Verpflichtungsgesetz<br />

� Verpflichtung nach § 9 des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />

� Gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />

an und von Lehrkräften<br />

� Auszug aus Runderlass vom 09.09.1979<br />

� Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />

� Auszug Strafgesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung<br />

vom 10. März 1987<br />

Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)<br />

� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />

� PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />

� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />

an Schule senden<br />

� PA/ Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

� PA/ Unbefristete Einstellung von TV-H-<br />

Beschäftigten einleiten<br />

� PA/ Befristete Einstellung von TV-H-<br />

Beschäftigten einleiten<br />

� PA/ Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen<br />

und an Schule senden<br />

� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />

an Schule senden<br />

Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in � PB/ Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-<br />

AV)<br />

� PB/ Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />

durchführen <strong>SBS</strong><br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Schulname]<br />

[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]<br />

Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />

Aufgaben, Ausschreibungsnummer [...], [Schule] in [Schulort]<br />

Ihre Bewerbung vom [Datum der Bewerbung]<br />

Sehr geehrte[r …],<br />

Ihre Bewerbung um die o. a. Stelle ist bei mir eingegangen.<br />

Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihre Bewerbung wegen Nichterfüllung zwingender<br />

Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht in das Stellenbesetzungsverfahren einbeziehen<br />

kann.<br />

[individuelle Begründung ergänzen]<br />

Ihre Bewerbungsunterlagen sende ich Ihnen deshalb zu meiner Entlastung zurück.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Schulleiter/in]<br />

Anlage<br />

Bewerbungsunterlagen


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Schulname]<br />

[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]<br />

Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />

Aufgaben, Ausschreibungsnummer[…], [Schule] in [Schulort]<br />

Ihre Bewerbung vom [Datum der Bewerbung]<br />

Sehr geehrte[r …],<br />

für Ihre Bewerbung und das dadurch bekundete Interesse danke ich Ihnen.<br />

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich für die Besetzung der o. a. Stelle<br />

[Name der ausgewählten Bewerberin oder des ausgewählten Bewerbers]<br />

ausgewählt habe und beabsichtige, [sie oder ihn] nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach<br />

Zugang dieses Schreibens mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten [einer OStRin oder<br />

eines OStR] zu beauftragen.<br />

Gründe für diese Entscheidung:<br />

[…]<br />

Sollten sie weitere Informationen zu den Entscheidungsgründen wünschen, können Sie sich gerne<br />

nach vorheriger Terminabstimmung an mich wenden, ich werde Ihnen dann in einem persönlichen<br />

Gespräch, in dessen Verlauf Sie in die entscheidungserheblichen Unterlagen Einsicht<br />

nehmen können, die Gründe meiner Entscheidung näher erläutern.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Schulleiter/in]


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Schulname]<br />

[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]<br />

Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />

Aufgaben, Ausschreibungsnummer […], [Schule] in [Schulort]<br />

Sehr geehrte[r …],<br />

für die Besetzung der o. a. Stelle wurden Sie ausgewählt.<br />

Hiermit beauftrage ich Sie mit Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten eines Oberstudienrats<br />

zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben. Im Einzelnen sind dies […]<br />

Aus dieser Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf Beförderung und Amtsübertragung hergeleitet<br />

werden. Ihre Beförderung kann erst nach festgestellter Bewährung unter Beachtung der<br />

landeseinheitlichen Beförderungstermine erfolgen.<br />

Das beigefügte Empfangsbekenntnis bitte ich mir umgehend zurückzusenden.<br />

In Ihrer neuen Tätigkeit wünsche ich Ihnen viel Freude und Erfolg.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Schulleiter/in]<br />

Anlage<br />

Empfangsbekenntnis


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Schulname]<br />

[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]<br />

Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />

Aufgaben, Ausschreibungsnummer […], [Schule] in [Schulort]<br />

Sehr geehrte[r …],<br />

durch beiliegende Urkunde vom heutigen Tag ernenne ich Sie<br />

[zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat].<br />

Mit Wirkung vom Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde – frühestens jedoch mit Wirkung<br />

vom ……….. – übertrage ich Ihnen das Amt [einer Oberstudienrätin oder eines Oberstudienrates]<br />

an der [Schule] in [Schulort]und weise Sie mit Wirkung vom ersten Tag des Monats, in<br />

dem Ihre Ernennung wirksam wird, in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes<br />

ein.<br />

Ihre künftige Amtbezeichnung lautet [Oberstudienrätin oder Oberstudienrat].<br />

Gleichzeitig übertrage ich Ihnen die in der Internetausscheibungs-Nr. […] für das Amt einer<br />

Oberstudienrätin/eines Oberstudienrates an der an der [Schule] in [Schulort]aufgeführten zusätzlichen<br />

Aufgaben und verweise hierzu im Einzelnen auf meine Beauftragungsverfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Schulleiter/in]<br />

Anlage


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Aktenzeichen]<br />

Empfangsbekenntnis<br />

Die Verfügung [der Schulleiterin oder Schulleiters] der [Schule] vom [Datum] über meine Beauftragung<br />

habe ich heute erhalten.<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

Unterschrieben zurück an:<br />

Schulleitung der<br />

[Schule]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]


Niederschrift<br />

über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3<br />

des Verpflichtungsgesetzes.<br />

Vor dem zuständigen Unterzeichnenden erscheint heute zum Zwecke der Verpflichtung<br />

nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt I<br />

S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung<br />

Frau / Herr ................................................................ geb. am ......................................<br />

beschäftigt beim .......................................................................................................................,<br />

tätig an der .................................................................................................................................<br />

Die/der Erschienene wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.<br />

Ihr wird der Inhalt der folgenden §§ des Strafgesetzbuches bekannt gegeben:<br />

§ 133 Abs. 3 (Verwahrungsbruch)<br />

§ 201 Abs. 3 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />

§ 203 Abs. 2, 4, 5 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />

§ 204 (Verwertung fremder Geheimnisse)<br />

§§ 353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen<br />

Geheimhaltungspflicht)<br />

§ 358 (Nebenfolgen)<br />

§ 97 b Abs. 2 i.V.m. §§ 94 und 97 (Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses)<br />

§ 120 Abs. 2 (Gefangenenbefreiung)<br />

§ 355 (Verletzung des Steuergeheimnisses)<br />

Die/der Erschienene wird darauf hingewiesen, dass sie/er aufgrund der Verpflichtung unter<br />

die vorstehenden Strafvorschriften fallen kann.<br />

Sie/er erklärt, dass sie/er über den Inhalt der vorstehenden Strafvorschriften und die Bedeutung<br />

der Verpflichtung unterrichtet worden ist.<br />

Die Niederschrift wird der/dem Verpflichteten vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.<br />

Gleichzeitig bestätigt die/der Verpflichtete, dass sie/er eine Abschrift der Niederschrift und<br />

der vorstehenden Strafvorschriften erhalten hat.<br />

....................................................... .....................................................<br />

Unterschrift der/s Verpflichtenden / Unterschrift der/des Verpflichteten<br />

Vertreter/in der Dienststelle<br />

1


Name Vorname<br />

Geburtsname Geburtsdatum<br />

Erklärung<br />

zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren<br />

Hinsichtlich nicht getilgter gerichtlicher Verurteilungen und nicht getilgter Disziplinarmaßnahmen<br />

sowie anhängiger Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren mache ich folgende Angaben<br />

(Gericht / Ermittlungsbehörde, Aktenzeichen, Art der Straftat / des Dienstvergehens, Datum,<br />

Höhe der Bestrafung, Art der Disziplinarmaßnahme):<br />

Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben vollständig sind.<br />

Ich verpflichte mich, von jedem gegen mich eingeleiteten Straf- oder Ermittlungsverfahren und<br />

jeder gerichtlichen Verurteilung Mitteilung zu machen.<br />

......................................................... .......................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Hinweis:<br />

Die nicht der Offenbarungspflicht unterliegenden Verurteilungen ergeben sich aus § 53 Bundeszentralregistergesetz i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. 1 S. 1229, 1985 S. 195), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juni 1995<br />

(BGBl. 1 S. 818). Straferlass durch Begnadigung oder Amnestie ist nicht gleichbedeutend mit einer Tilgung der Strafe.


Verpflichtung nach § 9 des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />

vom 21. Dezember 1988 (GVB1. I S. 424)<br />

Verhandelt<br />

Vor dem Unterzeichner erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 9<br />

des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />

Frau / Herr.........................................................................................................<br />

Die/der Erschienene wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 9 HDSG verpflichtet.<br />

Sie/Er wurde darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene<br />

Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung<br />

gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu<br />

nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Sie/er<br />

wurde weiter darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach § 32 HDSG und<br />

anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden<br />

können; eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung<br />

des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der<br />

Amtsverschwiegenheit bzw. einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Schweigepflicht<br />

darstellen, auch kann in ihr zugleich eine Verletzung spezieller Geheimhaltungspflichten<br />

liegen.<br />

Sie/er erklärt nunmehr hinreichend über die auferlegten Pflichten nach § 9 HDSG und die<br />

Folgen ihrer Verletzung unterrichtet zu sein. Sie/er unterzeichnet dieses Protokoll nach Verlesung<br />

zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift<br />

der Niederschrift.<br />

..................................................., den .............................<br />

...................................................... ..........................................................<br />

Unterschrift der/des Verpflichteten Unterschrift der/des Verpflichtenden /<br />

Vertreter/in der Dienststelle


Auszug aus dem gemeinsamen Runderlass des Ministers des<br />

Innern, zugleich im Rahmen des Ministerpräsidenten, der<br />

Fachminister und des Direktors des Landespersonalamtes<br />

vom 09.09.1979 – StAnz S. 1544<br />

Belehrung:<br />

Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung eintreten. Sie bekräftigen ihre Pflicht zur Verfassungstreue (§ 7 Abs.<br />

HBG) mit Ihrer Eidesleistung (Gelöbnis), dass sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren werden (Abschn. II<br />

der Grundsätze und Verfassungsregeln).<br />

Nach § 67 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes<br />

Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der<br />

Verfassung des Landes Hessen zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.<br />

Dementsprechend darf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HBG in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die<br />

Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und der Verfassung des Landes Hessen eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung zu bekennen, gilt entsprechend für Angestellte.<br />

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 23. Oktober 1952 - BverfGE 2, S.1 (12f) und vom 17. August<br />

1956 BverfGE 5, S.85) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine<br />

rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen<br />

der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser<br />

Ordnung sind insbesondere zu rechnen:<br />

− Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht<br />

der Persönlichkeit, auf Leben und freie Entfaltung,<br />

− die Volkssouveränität,<br />

− die Gewaltenteilung,<br />

− die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,<br />

− die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,<br />

− die Unabhängigkeit der Gerichte,<br />

− das Mehrparteienprinzip,<br />

− die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,<br />

− das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.<br />

Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten<br />

eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Verschweigt ein Bewerber die Teilnahme an solchen Bestrebungen,<br />

so wird die Ernennung bzw. der Abschluss des Arbeitsvertrages als durch arglistige Täuschung<br />

herbeigeführt angesehen. Arglistige Täuschung führt zur Zurücknahme der Ernennung bzw. Anfechtung<br />

des Arbeitsvertrages.<br />

Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird<br />

ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf<br />

Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet.<br />

Angestellte<br />

müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.<br />

Die<br />

Kenntnisnahme wird hiermit bestätigt:<br />

........................................... ...................................................<br />

...................... .......................<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)


Gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />

an und von Lehrkräften<br />

Personen, die an<br />

Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohäorrhagische E.coll (EHEC), virusbedingtem<br />

hämorrhagischem Fieber, Haemophilus influenza Typ b-Meningitis, Impetigo contaglosa<br />

(ansteckende Borkenflechte) Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern,<br />

Meningokokkeninfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach<br />

oder sonstigen Streptococcus, Pyrogenesinfektionen, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />

Virushepatitis A oder E und Windpocken<br />

erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in Schulen keine Lehr- und Erziehungs-,<br />

Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu<br />

den Schülerinnen und Schülern haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der<br />

Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten sind.<br />

Dies gilt auch für Lehrkräfte, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung<br />

an oder ein Verdacht auf<br />

Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohäorrhagische E.coll (EHEC), virusbedingten hämorrhagischem<br />

Fieber, Haemophilus influenza Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose,<br />

Masern, Meningokokkeninfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose,<br />

Typhus abdominalls, Virushepatitis A oder E<br />

aufgetreten ist.<br />

Ausscheider von<br />

Vibrio cholerae O1 und O139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonelle Typhi,<br />

Salmonbella Paratyphi, Shigella sp. und enterohämorrhagischen E.coll (EHEC)<br />

dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem<br />

Ausscheider und der Schule verfügten Schutzmaßnahmen die Schulräume betreten, Einrichtungen<br />

der Schule benutzen und an Schulveranstaltungen teilnehmen.<br />

Wenn einer der genannten Tatbestände aufgetreten ist, so hat die Lehrkraft der Schule hiervon<br />

unverzüglich Mitteilung zu machen.<br />

1


Schulstempel<br />

Protokoll<br />

über die Belehrung der Lehrkraft<br />

über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />

der Lehrkraft<br />

Die oben genannte Belehrung habe ich zur Kenntnis genommen und bin über die gesundheitlichen<br />

Anforderungen an Lehrkräfte und meine Mitwirkungspflichten informiert worden.<br />

........................................................, den .............................<br />

...........................................................................................<br />

Name der Lehrkraft in Druckschrift<br />

............................................................................................<br />

Unterschrift der Lehrkraft<br />

2


Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />

(StAnz. 4/1996 S. 334, Erlass des HMdILFN vom 03.01.1996 - I B 1 - 8 b 28 - 03 - )<br />

Merkblatt für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen und Geschenken<br />

Vorfälle von Korruption in der öffentlichen Verwaltung geben Anlass, auf die geltenden Regelungen<br />

über die Annahme von Belohnungen und Geschenken in einem Merkblatt hinzuweisen und Verhaltensempfehlungen<br />

zu geben.<br />

1. Grundsatz<br />

Beschäftigte des Landes dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihr Amt oder ihre<br />

dienstliche Tätigkeit, auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nur mit Zustimmung<br />

der zuständigen Stelle annehmen (§§ 84 Satz 1 HBG, 10 Abs. 1 MTL II). Welche Stelle dies<br />

ist, erfahren Sie bei Ihrer Dienststelle.<br />

2. Zustimmung<br />

Werden Beschäftigten Belohnungen oder Geschenke von Personen angeboten, mit denen sie<br />

dienstlich zu tun haben, wird es sich häufig um Belohnungen oder Geschenke in bezug auf ihr Amt<br />

oder ihre dienstliche Tätigkeit handeln.<br />

In diesem Falle haben sie die Zustimmung der zuständigen Stelle vor der Annahme einzuholen,<br />

wenn nicht die Annahme nach Nr. 4 allgemein genehmigt ist. Kann die Zustimmung nicht vor der<br />

Annahme eingeholt werden, ist sie unverzüglich nachträglich zu beantragen.<br />

Sind Beschäftigte ausnahmsweise der Ansicht, dass es sich um eine private Zuwendung (Belohnung<br />

oder Geschenk) handelt, wird empfohlen, sich gleichwohl an ihre Dienststelle zu wenden,<br />

damit geklärt wird, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Nur auf diese Weise lassen sich Zweifel<br />

von vornherein vermeiden. Nehmen Beschäftigte von Personen, mit denen sie dienstlich zu tun<br />

haben, Belohnungen oder Geschenke an, ohne eine Zustimmung eingeholt zu haben, geht das Risiko<br />

einer Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage allein zu ihren Lasten und kann für die<br />

schwerwiegende Folgen haben (vgl. unten Nr. 7) Geschenke aus dem Kollegen- oder Mitarbeiterkreis<br />

im üblichen Rahmen (z.B. aus Anlass des Geburtstages, eines Dienstjubiläums o.ä.) sind Geschenke<br />

im privaten Rahmen, für deren Annahme keine Zustimmung erforderlich ist.<br />

3. Generelles Annahmeverbot<br />

3.1. Die Annahme folgender Leistungen ist untersagt:<br />

• Bargeld<br />

• Überlassung von Gegenständen (z.B. Kraftfahrzeug, Unterkunft) ohne oder zu einem<br />

geringerem als dem üblichen Entgelt,<br />

• Gewährung von Leistungen (z.B. durch Überlassung von Fahrkarten, Flugtickets,<br />

Mitnahme auf Urlaubsreisen) ohne oder zu einem geringerem als dem üblichen Entgelt,<br />

• Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder<br />

zinsgünstige Darlehen, verbilligter Einkauf).<br />

3.2. Die Annahme von Zuwendungen die der oder dem Beschäftigten nur mittelbar (z.B. bei<br />

Zuwendungen an Angehörige, Vereine usw.) zukommen oder zukommen sollen, ist ebenfalls<br />

untersagt.<br />

3.3. Das Angebot von Leistungen nach dem Nrn. 3.1 und 3.2 ist der für die Zustimmung zur<br />

Annahme von Belohnungen und Geschenken zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.<br />

1


4. Allgemeine Zustimmung zur Annahme<br />

4.1. Zur Verwaltungsvereinfachung gilt die Annahme der nachstehend aufgeführten Zuwendungen<br />

als allgemein genehmigt, soweit den Beschäftigten nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt<br />

wurde:<br />

• übliche und nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandende geringwertige Aufmerksamkeiten<br />

(z.B. Reklameartikel in einfacher Ausführung wie Kalender, Kugelschreiber<br />

oder Schreibblocks), sofern der Wert insgesamt 15 DM nicht übersteigt,<br />

• geringfügige Dienstleistungen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern<br />

oder beschleunigen, z.B. die Abholung mit einem Wagen am Bahnhof,<br />

• einfache Erfrischungen (z.B. Kaffee, Tee, Mineralwasser, Säfte), die bei Gelegenheiten<br />

dienstlicher Handlungen (z.B. Besprechungen mit mehreren Personen) angeboten werden,<br />

sowie verbilligte Kantinenmahlzeiten gegen Entrichtung des üblichen Entgelts,<br />

• eine übliche Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen Beschäftigte im Rahmen<br />

ihres Amtes oder in dienstlichem Auftrag teilnehmen (z.B. Empfänge, Einweihungen).<br />

4.2. Bei Annahme einer Bewirtung besteht die Verpflichtung, unentgeltlich gewährte Verpflegung<br />

in der Reisekostenabrechnung nach § 12 des Hessischen Reisekostengesetzes anzugeben.<br />

5. Zustimmung im Einzelfall<br />

Im Übrigen wird die Entscheidung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Rahmen der Umstände des Einzelfalls getroffen. Deshalb haben die betroffenen Beschäftigten<br />

die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände vollständig mitzuteilen. Der Annahme von<br />

Belohnungen und Geschenken kann nur zugestimmt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass<br />

• durch die Zuwendung dienstliches Handeln beeinflusst werden soll und<br />

• die Annahme der Zuwendung die objektive Amtsführung beeinträchtigen könnte und<br />

• die Annahme der Zuwendung bei Dritten den Eindruck hervorrufen könnte, dass die Zuwendung<br />

dienstliches Handeln beeinflussen könnte oder die objektive Amtsführung beeinträchtigen<br />

könnte und<br />

• die Zuwendung als Anerkennung für ein bestimmtes Verwaltungshandeln verstanden<br />

werden könnte.<br />

6. Strafrechtliche Folgen<br />

6.1. Die Annahme von Belohnungen und Geschenken ohne Zustimmung der zuständigen Stelle ist<br />

nach § 331 StGB (Vorteilsannahme) oder § 332 StGB (Bestechlichkeit), ggf. in Verbindung<br />

mit § 335 StGB (Unterlassen der Diensthandlung) strafbar. Wissen Vorgesetzte oder andere<br />

Personen, denen Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte anderer Personen übertragen<br />

ist, von der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch diese Person, können sie sich<br />

auch nach § 357 StGB strafbar machen, z.B. weil sie eine rechtswidrige Tat geschehen lassen.<br />

6.2. Zu den strafrechtlichen Vorschriften wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass für<br />

Bestechlichkeit im Regelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vorgesehen ist.<br />

Haben Beschäftigte bei ihren Handlungen einen Ermessensspielraum, kann der Tatbestand der<br />

Bestechlichkeit nach der strafrechtlichen Rechtsprechung zu § 332 Abs. 3 StGB bereits mit der<br />

Annahme einer Belohnung oder eines Geschenks verwirklicht sein, auch wenn die oder der<br />

Beschäftigte in der Sache genauso handelt, wie sie oder er ohne Annahme einer Belohnung oder<br />

eines Geschenks gehandelt hätte. Dabei ist der strafrechtliche Ermessensbegriff in § 332<br />

Abs. 3 StGB weiter als der verwaltungsrechtliche Begriff des Ermessens.<br />

6.3. Die vorstehend genannten Strafvorschriften werden nachstehend abgedruckt.<br />

2


§ 331 Vorteilsannahme<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen<br />

Dienst besonders Verpflichteter, der für die<br />

Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen<br />

Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen<br />

Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung<br />

dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />

dass er eine richterliche Handlung vorgenommen<br />

hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn<br />

der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil<br />

sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige<br />

Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse<br />

entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder<br />

der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und<br />

sie die Annahme genehmigt.<br />

§ 332 Bestechlichkeit<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen<br />

Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil<br />

für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür<br />

fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass<br />

er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder<br />

künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten<br />

verletzt hat oder verletzen würde, wird mit<br />

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren<br />

bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.<br />

Der Versuch ist strafbar.<br />

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen<br />

Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung<br />

dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />

dass er eine richterliche Handlung vorgenommen<br />

hat oder künftig vornehme und dadurch<br />

seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzten<br />

würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem<br />

Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren<br />

Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs<br />

Monaten bis zu fünf Jahren.<br />

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung<br />

für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen<br />

lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und<br />

2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen<br />

gegenüber bereit gezeigt hat,<br />

1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen<br />

oder,<br />

2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht,<br />

sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil<br />

beeinflussen zu lassen.<br />

§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit<br />

und Bestechung<br />

(1) In besonders schweren Fällen wird<br />

1. eine Tat nach<br />

a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung<br />

mit Abs. 3, und<br />

.<br />

3<br />

b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils<br />

auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe<br />

von einem Jahr bis zu zehn Jahren und<br />

2. eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung<br />

mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter<br />

zwei Jahren bestraft.<br />

(2) Ein besonders schwerer Fall im Sinne des Absatzes<br />

1 liegt in der Regel vor wenn,<br />

1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes<br />

bezieht,<br />

2. der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er<br />

als Gegenleistung dafür gefordert hat, dass er<br />

eine Diensthandlung künftig vornehme, oder<br />

3. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied<br />

einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />

solcher Taten verbunden hat.<br />

§ 336 Unterlassen der Diensthandlung<br />

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer<br />

richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335<br />

steht das Unterlassen der Handlung gleich.<br />

§ 337 Schiedsrichtervergütung<br />

Die Vergütung eines Schiedsrichters ist nur dann<br />

ein Vorteil im Sinne der §§ 331 bis 335, wenn der<br />

Schiedsrichter sie von einer Partei hinter dem Rücken<br />

der anderen fordert, sich versprechen lässt<br />

oder annimmt oder wenn sie ihm eine Partei hinter<br />

dem Rücken der anderen anbietet, verspricht oder<br />

gewährt.<br />

§ 338 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall<br />

(1) In den Fällen des § 332, auch in Verbindung<br />

mit den §§ 336 und 337, ist § 73 d anzuwenden,<br />

wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied<br />

einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />

solcher Taten verbunden hat.<br />

(2) In den Fällen des § 334, auch in Verbindung<br />

mit den §§ 336 und 337, sind die §§ 43 a, 73 d<br />

anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer<br />

Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />

solcher Taten verbunden hat. § 73 d ist auch dann<br />

anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.<br />

§357 Verleitung eines Untergebenen zu einer<br />

Straftat<br />

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen<br />

zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder<br />

zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige<br />

Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat<br />

die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe<br />

verwirkt.<br />

(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger<br />

Anwendung, welchem eine Aufsicht oder<br />

Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen<br />

Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem<br />

letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat<br />

die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte<br />

betrifft.<br />

(Stand: 01.09.1997)


7. Dienst- und arbeitsrechtliche Folgen<br />

7.1. Bei Beamtinnen und Beamten ist eine schuldhafte Verletzung der Pflicht Belohnungen und<br />

Geschenke nur mit Zustimmung anzunehmen, ein Dienstvergehen (§§ 84 Satz 1, 90 Abs. 1<br />

HBG). Auch die schuldhafte Verletzung der Pflicht, die Zustimmung der zuständigen Stelle<br />

einzuholen (Nr. 2) oder diese über die angebotene, nicht angenommene Leistung zu unterrichten<br />

(Nr. 3.3), ist ein Dienstvergehen.<br />

7.2. Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder bei früheren Beamtinnen und<br />

Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie gegen das Verbot<br />

der Annahme von Belohnungen und Geschenken in bezug auf ihr früheres Amt verstoßen<br />

(§§ 84 Satz 1, 90 Abs. 2 Nr. 3 HBG).<br />

7.3. Bei Beamtinnen und Beamten ist beim Verdacht eines entsprechenden Dienstvergehens zu<br />

prüfen, ob die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens - ggf. mit dem Ziel der<br />

Entfernung der Beamtin oder des Beamten aus dem Dienst - erforderlich ist und welche<br />

vorläufigen Maßnahmen (z.B. Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, § 74 Abs. 1 HBG,<br />

oder vorläufige Dienstenthebung, § 83 HDO, ggf. mit Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge,<br />

§ 84 HDO), notwendig sind.<br />

7.4. Wird eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches<br />

Gericht wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt,<br />

endet ihr oder sein Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils (§ 46 HBG). Ist<br />

die Beamtin oder der Beamte nach der Tat in den Ruhestand getreten, so verliert sie oder er<br />

mit der Rechtskraft der Entscheidung ihre oder seine Rechte als Ruhestandsbeamter (§ 59<br />

BeamtVG).<br />

7.5. Bei Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern ist bei schuldhafter Verletzung der<br />

Pflicht, Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung anzunehmen, zu prüfen, ob ein<br />

wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt.<br />

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann der Verlust des Anspruchs auf<br />

Versorgungsrente aus der Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der<br />

Länder eintreten. In weniger schwerwiegenden Fällen kommen auch andere arbeitsrechtliche<br />

Maßnahmen, wie z.B. eine Unterbrechung der Bewährungszeiten beim Vorliegen tariflicher<br />

Aufstiegsmerkmale oder auch eine Abmahnung in Betracht.<br />

8. Zweifelsfälle<br />

Beschäftigte können sich in allen Zweifelsfällen an ihre Dienststelle wenden. Dies ist auch in den Fällen<br />

ratsam, in denen schon durch die Annahme von geringfügigen Dienstleistungen, Höflichkeitsanerbieten<br />

oder Bewirtung der Eindruck der Befangenheit oder der Bevorzugung einzelner entstehen könnte.<br />

9. Geltungsbereich<br />

9.1. Die im vorstehenden Merkblatt enthaltenen Regelungen gelten einheitlich für alle Beschäftigten<br />

des Landes Hessen.<br />

9.2. Den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden<br />

Körperschaften, Astalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen,<br />

entsprechend zu verfahren. -<br />

9.3. Dieses Merkblatt ist allen Beschäftigten des Landes gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen;<br />

die Empfangsbescheinigung ist zu den Personalakten zu nehmen.<br />

Korruptionsbekaempfung.doc 4


EMPFANGSBESCHEINIGUNG<br />

Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />

(Erlaß des HMdILFN vom 03.01.1996 - I B 1 - 8 b 28 - 03 - StAnz. 4/96 S. 334)<br />

Nachweis über den Erhalt des Merkblattes für Beschäftigte des Landes über die Annahme von<br />

Belohnungen und Geschenken.<br />

Ich bestätige hiermit den Empfang des Merkblattes für Beschäftigte des Landes über die Annahme<br />

von Belohnungen und Geschenken.<br />

................................................................ ...................................<br />

Name, Vorname - in Druckbuchstaben - Geb.-Datum<br />

........................................ .................................................................<br />

Datum Unterschrift<br />

Korruptionsbekaempfung.doc 5


Auszug aus dem Strafgesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. März 1987 (BGBl. I S. 945, 1160)<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845)<br />

§ 94<br />

Landesverrat<br />

(1) Wer ein Staatsgeheimnis<br />

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder<br />

2. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht,<br />

um<br />

die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht<br />

zu begünstigen,<br />

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der<br />

Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter<br />

einem Jahr bestraft.<br />

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder<br />

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der<br />

Regel vor, wenn der Täter<br />

1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen<br />

besonders verpflichtet, oder<br />

2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere<br />

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.<br />

§ 95<br />

Offenbaren von Staatsgeheimnissen<br />

(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung<br />

geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich<br />

bekannt macht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für<br />

die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs<br />

Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 mit Strafe<br />

bedroht ist.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr<br />

bis zu zehn Jahren. § 94 Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden.<br />

§ 96<br />

Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von<br />

Staatsgeheimnissen<br />

(1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit<br />

Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren<br />

Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren (§ 95), wird<br />

mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar.<br />

§ 97<br />

Preisgabe von Staatsgeheimnissen<br />

(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren<br />

Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder<br />

öffentlich bekannt macht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren<br />

Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung<br />

geheimgehalten wird und das ihn Kraft seines Amtes, seiner Dienststellung<br />

oder eines von einer amtlichen Stelle erteilten Auftrags zugänglich war,<br />

leichtfertig an einen Unbefugten gelangen lässt und dadurch fahrlässig die<br />

Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik<br />

Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

(3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.<br />

§97a<br />

Verrat illegaler Geheimnisse<br />

Wer ein Geheimnis, das wegen eines der in § 93 Abs. 2 bezeichneten Verstöße<br />

kein Staatsgeheimnis ist, einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner<br />

mitteilt und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere<br />

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird wie ein Landesverräter<br />

(§ 94) bestraft. § 96 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Nr. 1 ist auf<br />

Geheimnisse der in Satz 1 bezeichneten Art entsprechend anzuwenden.<br />

§97b<br />

Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses<br />

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 94 bis 97 in der irrigen Annahme,<br />

das Staatsgeheimnis sei ein Geheimnis der in § 97 a bezeichneten Art, so wird<br />

er, wenn<br />

1. dieser Irrtum ihm vorzuwerfen ist,<br />

2. er nicht in der Absicht handelt, dem vermeintlichen Verstoß entgegenzuwirken,<br />

oder<br />

3. die Tat nach den Umständen kein angemessenes Mittel zu diesem Zweck<br />

ist,<br />

nach den bezeichneten Vorschriften bestraft. Die Tat ist in der Regel kein<br />

angemessenes Mittel, wenn der Täter nicht zuvor ein Mitglied des Bundestages<br />

um Abhilfe angerufen hat.<br />

1<br />

(2) War dem Täter als Amtsträger oder als Soldat der Bundeswehr das Staatsgeheimnis<br />

dienstlich anvertraut oder zugänglich, so wird er auch dann bestraft,<br />

wenn nicht zuvor der Amtsträger einen Dienstvorgesetzten, der Soldat einen<br />

Disziplinarvorgesetzten um Abhilfe angerufen hat. Dies gilt für die für den<br />

öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten und für Personen, die im Sinne<br />

des § 353 b Abs. 2 verpflichtet worden sind, sinngemäß.<br />

§ 120<br />

Gefangenenbefreiung<br />

(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei<br />

fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders<br />

Verpflichteter gehalten, das Entweichen eines Gefangenen zu verhindern, so ist<br />

die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.<br />

(3) Der Versuch ist strafbar.<br />

(4) Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst<br />

auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.<br />

§133<br />

Verwahrungsbruch<br />

(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher<br />

Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung<br />

gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der<br />

dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in<br />

amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des<br />

öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen<br />

amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.<br />

(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den<br />

öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich<br />

geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

§ 201<br />

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes<br />

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />

unbefugt<br />

1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger<br />

aufnimmt<br />

oder<br />

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich<br />

macht.<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt<br />

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nicht öffentlich gesprochene Wort<br />

eines anderen mit einem Abhörgerät abhört<br />

oder<br />

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte<br />

nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder<br />

seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.<br />

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung<br />

geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist<br />

nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender<br />

öffentlicher Interessen gemacht wird.<br />

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />

als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter<br />

die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).<br />

(4) Der Versuch ist strafbar.<br />

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet<br />

hat, können eingezogen werden. § 74 a ist anzuwenden.<br />

§ 203<br />

Verletzung von Privatgeheimnissen<br />

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen<br />

Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />

offenbart, das ihm als<br />

1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen<br />

Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung<br />

eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,<br />

2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,<br />

3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten<br />

Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater,<br />

Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer<br />

Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,<br />

4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen<br />

in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft,


Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,<br />

4a) Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3<br />

und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,<br />

5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen<br />

oder<br />

6. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder<br />

Lebensversicherung oder einer privatärztlichen Verrechnungsstelle anvertraut<br />

worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein<br />

zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder<br />

Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als<br />

1. Amtsträger,<br />

2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,<br />

3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht<br />

wahrnimmt,<br />

4. Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes<br />

tätigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das<br />

nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines<br />

solchen Ausschusses oder Rates oder<br />

5. öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung<br />

seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden<br />

ist,<br />

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem Geheimnis im Sinne<br />

des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse<br />

eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst<br />

worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben<br />

anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung<br />

bekannt gegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.<br />

(3) Den in Absatz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und<br />

die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.<br />

Den in Absatz 1 und den in Satz 1 Genannten steht nach dem Tod des zur<br />

Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis<br />

von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlass erlangt hat.<br />

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde<br />

Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.<br />

(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen<br />

zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />

bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.<br />

§ 204<br />

Verwertung fremder Geheimnisse<br />

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />

zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist,<br />

verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) § 203 Abs. 4 gilt entsprechend.<br />

§ 331<br />

Vorteilsannahme<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />

der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert,<br />

sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten<br />

als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er<br />

eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist<br />

strafbar.<br />

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm<br />

geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige<br />

Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt<br />

hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme<br />

genehmigt.<br />

§332<br />

Bestechlichkeit<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />

der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert,<br />

sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen<br />

hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder<br />

verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren<br />

bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei<br />

Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.<br />

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten<br />

als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er<br />

eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und<br />

dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde,<br />

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder<br />

schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf<br />

2<br />

Jahren.<br />

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung<br />

fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon<br />

dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,<br />

1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,<br />

2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des<br />

Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.<br />

§353b<br />

Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht<br />

(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als<br />

1. Amtsträger,<br />

2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder<br />

3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht<br />

wahrnimmt,<br />

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und<br />

dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis<br />

zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig<br />

wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand<br />

oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er<br />

1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder<br />

eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder<br />

2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der<br />

Verletzung der Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,<br />

an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht und dadurch<br />

wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(3) Der Versuch ist strafbar.<br />

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt<br />

von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans<br />

a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während<br />

seiner Tätigkeit bei einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes<br />

oder eines Landes bekannt geworden ist,<br />

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1;<br />

2. von der obersten Bundesbehörde<br />

a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während<br />

seiner Tätigkeit sonst bei einer oder für eine Behörde oder bei einer anderen<br />

amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stelle bekannt<br />

geworden ist,<br />

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen<br />

Stelle des Bundes verpflichtet worden ist;<br />

3. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2<br />

Nr. 2.<br />

§ 355<br />

Verletzung des Steuergeheimnisses<br />

(1) Wer unbefugt<br />

1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger<br />

a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in<br />

Steuersachen,<br />

b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren<br />

wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,<br />

c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch<br />

die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer<br />

Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen<br />

bekannt geworden sind, oder<br />

2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in<br />

einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist, offenbart<br />

oder verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Den Amtsträgern im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich<br />

1. die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,<br />

2. amtlich zugezogene Sachverständige und<br />

3. die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften<br />

des öffentlichen Rechts.<br />

(3) Die Tat wird nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten<br />

verfolgt. Bei Taten amtlich zugezogener Sachverständiger ist der Leiter der<br />

Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.<br />

§ 358<br />

Nebenfolgen<br />

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat<br />

nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353 b<br />

Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu<br />

bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.


» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />

[Schulname]<br />

[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />

[Straße und Hausnummer]<br />

[PLZ und Ort]<br />

Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />

Aufgaben, Ausschreibungsnummer[…], [Schule] in [Schulort]<br />

Sehr geehrte[r …],<br />

für die Besetzung der o. a. Stelle habe ich Sie ausgewählt und beabsichtige, Sie baldmöglichst<br />

mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten zu beauftragen.<br />

Dies kann jedoch erst nach Ablauf eventueller Einspruchsfristen erfolgen.<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

[Schulleiter/in]


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Anhang B<br />

Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

In diesem Anhang werden alle Rollen und Gruppen (Arbeitsgruppen oder Entscheidungsgremien), die an den<br />

einzelnen Arbeitsschritten in einem der dargestellten Prozesse beteiligt sind, in alphabetischer Reihenfolge<br />

aufgelistet.


Rolle/Gruppe Beschreibung<br />

Abteilungsleiter/in<br />

Z <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Ausgewählte/r<br />

Bewerber/in<br />

OStR<br />

[Rolle extern]<br />

Beschlussfassendes<br />

Gremium Schule<br />

[Gruppe]<br />

Bewerber/in<br />

[Rolle intern]<br />

Bewerberin<br />

QuiS<br />

[Rolle extern]<br />

Budget-<br />

Beauftragte/r<br />

Ressort <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Budgetbeauftragte/r<br />

Mandant<br />

2300<br />

[Rolle intern]<br />

Dienststellenleiter/in<br />

Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Dienststellenleiter/in<br />

SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Einigungsstelle<br />

<strong>HKM</strong><br />

[Gruppe]<br />

Einstellungskandidat/in<br />

[Rolle extern]<br />

Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Fachlich verantwortlich für die der Abteilung Z übertragenen Aufgaben und Vorgesetzte<br />

oder Vorgesetzter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung.<br />

Lehrkraft, die nach einem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für eine ausgeschriebene<br />

Stelle, auf der zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen sind, nach dem Prinzip der<br />

Bestenauslese ausgewählt worden ist.<br />

Besteht aus dem Schulvorstand, der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz<br />

Person, die sich auf eine Stelle bewirbt.<br />

Bewerberin oder Bewerber, die/der sich für das Verfahren Quereinstieg in den Schuldienst<br />

(QuiS) bewirbt.<br />

Übergeordnete Budget-Beauftragte/übergeordneter Budget-Beauftragter für alle Mandanten<br />

und Dienststellen im Ressort<br />

Kommentar:<br />

ehemals Haushaltsbeauftragter<br />

verantwortlich für Planung, Bewirtschaftung und Rechenschaftslegung des Haushalts<br />

des Mandanten 2300<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass die Schule ihren Bildungs-<br />

und Erziehungsauftrag erfüllt. Sie oder er leitet die Schule nach geltenden<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Beschlüssen der Schulkonferenz und<br />

der Konferenzen der Lehrkräfte.<br />

Kommentar:<br />

§ 88 HSchG<br />

Detaillierte Beschreibung: Berufsbild Schulleitung ABl. 2010, S. 124 ff.<br />

� Leiterin oder Leiter der unteren Schulaufsichtsbehörde (=Staatliches Schulamt)<br />

� Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />

Amtes und aller Lehrkräfte der nachgeordneten Schulen<br />

� Insoweit damit weisungsbefugt in dienstlichen und persönlich-dienstlichen Angelegenheiten.<br />

Die Einigungsstelle wird beim Hessischen Kultusministerium gebildet. Sie besteht aus je<br />

drei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern, die vom Hessischen Kultusministerium einerseits<br />

und vom Hauptpersonalrat andererseits berufen werden und einer oder einem unparteiischen<br />

Vorsitzenden, auf die sich beide Parteien einigen (i. d. R. hat jede Seite abwechselnd<br />

das Vorschlagsrecht).<br />

Bewerberin oder Bewerber auf eine bestimmte Stelle im Kultusbereich, der ein Einstellungsangebot<br />

erhalten hat.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Rolle/Gruppe Beschreibung<br />

Frauenbeauftragte<br />

Lehrkräfte SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Gesamtkonferenz<br />

Schule<br />

[Gruppe]<br />

HPRLL <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Jurist/in <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Jurist/in SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Lehrkraft Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Leiter/in des<br />

Mandanten<br />

BuKr 2300<br />

[Rolle intern]<br />

Lernmittelverantwortliche/r<br />

Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Minister/in <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Personalrat<br />

Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Frauenbeauftragte für die Lehrkräfte<br />

siehe HSchG<br />

Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium<br />

� Verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachlicher Schulaufsichtsbeamter<br />

� Referentin oder Referent bzw. Referatsleiterin oder Referatsleiter im Hessischen<br />

Kultusministerium<br />

� Zuständig entweder für:<br />

– Schulrecht (Z 3)<br />

– Dienstrecht (Z 1)<br />

– Spezielle Bereiche (III.2; I.2; IV.5).<br />

Verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachlicher Schulaufsichtsbeamter<br />

insbesondere zuständig für<br />

� Rechtsaufsicht<br />

� Dienstaufsicht<br />

� Prozessführung<br />

Lehrkraft an einer Schule, welche in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Land Hessen<br />

steht.<br />

Verantwortliche/r für den Mandanten im BK 2300 Schulen, der eine wirtschaftlich selbstständige<br />

Verwaltungseinheit der Landesverwaltung darstellt.<br />

Dem Mandantenleiter/der Mandantenleiterin obliegt für jedes Geschäftsjahr (Kalenderjahr)<br />

die Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans (Entwurf des Voranschlags)<br />

sowie dessen Ausführung. Er/Sie ist damit neben der Planung und Einhaltung des Finanzbudgets<br />

auch für die Aufstellung und Einhaltung des Leistungsplans gegenüber der<br />

Ressortministerin/dem Ressortminister verantwortlich.<br />

Verantwortliche/r für die Beschaffung und Verwaltung der Lernmittel in der Schule.<br />

� Ressortleiterin oder Ressortleiter<br />

� Politische Führungsebene<br />

� Oberste Dienstvorgesetzte oder oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der Bildungsverwaltung und aller Lehrkräfte, damit weisungsbefugt in<br />

dienstlichen und persönlich-dienstlichen Angelegenheiten.<br />

Personalrat an einer Schule<br />

Kommentar:<br />

Die Zuständigkeit des Schulpersonalrats ergibt sich aus § 91 Abs. 1 Satz 1 HPVG.<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Rolle/Gruppe Beschreibung<br />

Referatsleiter/in<br />

Lehrerstellenzuweisung<br />

BK<br />

2300 <strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Regionale/r<br />

Controller/in<br />

Mandant 2300<br />

[Rolle intern]<br />

Richter/in Verwaltungsgericht<br />

[Rolle extern]<br />

Sachbearbeiter/inAbrechnung<br />

HBS<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

FI SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

HCC<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

HH<br />

Schule SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

OM SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PA SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

PB SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/inPersonaldaten<br />

Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

QuiS SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Referatsleiterin/Referatsleiter im <strong>HKM</strong>, der/die für die Lehrerzuweisung im <strong>HKM</strong>-Ressort<br />

für den Buchungskreis 2300 die Gesamtverantwortung trägt.<br />

Regionale Controllerin oder regionaler Controller für den Buchungskreis 2300 bei den<br />

Staatlichen Schulämtern, zuständig für das Controlling der Schulen im Bereich des<br />

Staatlichen Schulamtes<br />

Kommentar:<br />

Zuständig auch für SV-Plus-Schulen<br />

Richterin oder Richter an einem Verwaltungsgericht<br />

Abrechnung<br />

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (Doppik) beim SSA im Rahmen<br />

von SAP R/3 REWE<br />

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter beim HCC<br />

Kommentar:<br />

Wird verwendet, wenn die genaue Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Geschäftsverteilung<br />

im HCC nicht bekannt ist.<br />

Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter gehobener Dienst für Haushalt Schule (inkl. Lernmittelfreiheit)<br />

im SSA<br />

Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter gehobener Dienst für das Organisationsmanagement<br />

Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter gehobener Dienst für die Personaladministration<br />

Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter gehobener Dienst für die Personalbeschaffung<br />

Pflegt die Personaldaten der Schule in der LUSD.<br />

SSA-Sachbearbeiterin/SSA-Sachbearbeiter gehobener Dienst für das Verfahren QuiS.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Rolle/Gruppe Beschreibung<br />

Sachbearbeiter/in<br />

SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Sachbearbeiter/in<br />

ZCRS<br />

<strong>HKM</strong><br />

[Rolle intern]<br />

Schulfachliche/r<br />

Aufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Schulleitungsmitglied<br />

[Rolle intern]<br />

Schwerbehindertenvertreter/in<br />

Lehrkräfte SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Spontanbewerber/in<br />

Schule<br />

[Rolle extern]<br />

Stellendezernent/inLehrkräfteverwaltung<br />

SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Steuergruppe<br />

Fortbildung<br />

Schule<br />

[Gruppe]<br />

Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />

und Sachbearbeiter gehobener Dienst im SSA.<br />

Sie erledigen die ihnen gem. Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben selbstständig<br />

und eigenverantwortlich und sind hierbei in die fachübergreifende Aufgabenerledigung<br />

eingebunden.<br />

Kommentar:<br />

§ 7 (4) GO SSÄ vom 28.02.2008.<br />

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Zentrales Controlling und Rechnungswesen Schulen<br />

(ZCRS)<br />

Die schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten nehmen die Fach- und Dienstaufsicht<br />

für die ihnen gem. Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Schulen und über<br />

alle dort im Dienste des Landes Hessen Beschäftigten wahr, soweit die Dienstaufsicht<br />

nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter ausgeübt wird.<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

§ 7 (1) i. V. m. § 1 (3) der GO für die SSÄ vom 28.02.2008.<br />

Mitglied der Schulleitung<br />

Schwerbehindertenvertreterin oder Schwerbehindertenvertreter für die Lehrkräfte<br />

Die Schwerbehindertenvertretung kann entweder bei den einzelnen Schulen oder für<br />

mehrere Schulen gemeinsam und als Gesamtschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen<br />

Schulamt eingerichtet sein.<br />

Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte (auch für<br />

(nicht-)pädagogische Assistentinnen und Assistenten) ergibt sich, da es sich um sonstige<br />

in Erziehung und Unterricht tätige Personen handelt.<br />

Kommentar:<br />

soweit erforderlich<br />

Person, die bereit ist, kurzfristig die Vertretung von Unterricht an einer Schule zu übernehmen.<br />

Zuständig für die Koordination aller Aktivitäten im Bereich der Stellen-, Budget- und Personalplanung<br />

im Lehrkräftebereich<br />

Über die Zusammensetzung der Steuergruppe Fortbildung wird innerhalb der Schule<br />

entschieden.<br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Rolle/Gruppe Beschreibung<br />

Überprüfungsgremium<br />

(LEZUV-AV)<br />

[Gruppe]<br />

Überprüfungsgremium<br />

OStR<br />

[Gruppe]<br />

Verwaltungsfachliche/rAufsichtsbeamter/in<br />

SSA<br />

[Rolle intern]<br />

Abteilungsleiter/in<br />

Schule<br />

[Rolle intern]<br />

Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />

Gremium zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens von Bewerberinnen und Bewerbern<br />

für den hauptamtlichen Schuldienst, dazu gehören gem. Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses:<br />

� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />

� ein weiteres Schulleitungsmitglied (sofern nicht vorhanden die Abwesenheitsvertreterin<br />

oder der Abwesenheitsvertreter oder eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft der<br />

Schule)<br />

� ein Mitglied des Schulpersonalrates<br />

� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />

� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird<br />

Gremium zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens von Bewerberinnen und Bewerbern<br />

für eine Oberstudienratsstelle, dazu gehören:<br />

� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />

� Mitglied des Schulpersonalrates<br />

� Frauenbeauftragte<br />

� evtl. Schwerbehindertenvertretung.<br />

Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, schulfachlich und verwaltungsfachlich<br />

vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt.<br />

Die verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamte<br />

verfügt über ein abgeschlossenes juristisches Studium und Laufbahn,<br />

bearbeitet aus den Bereichen "Schülerangelegenheiten" sowie "Angelegenheiten der<br />

Lehrkräfte" nicht nur juristische Aufgabenstellungen, auch wenn der Schwerpunkt bei<br />

Aufgaben der Fach- und Dienstaufsicht sowie bei der Erledigung von Angelegenheiten<br />

mit rechtlichem Gehalt ("Schulrecht") liegt.<br />

Kommentar:<br />

Synonym auch Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt<br />

Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter leitet eine Abteilung einer beruflichen<br />

Schule.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen<br />

Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />

Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Anhang D<br />

Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />

Dieser Anhang enthält ein Abkürzungs- und ein Stichwortverzeichnis zur Unterstützung des schnellen Auffindens<br />

der gewünschten Information.


D.1 Abkürzungsverzeichnis<br />

Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />

ABl. Amtsblatt<br />

Abs. Absatz<br />

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

amtsärztl. amtsärztlich<br />

AN Arbeitnehmer<br />

AO Anordnung<br />

ARIS Programm zur Prozessmodellierung, "Architektur integrierter Informationssysteme"<br />

Art. Artikel<br />

AV Ausschreibungsverfahren<br />

BAG Bundesarbeitsgericht<br />

BAT Bundesangestelltentarifvertrag<br />

BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />

BEFRV befristeter Arbeitsvertag<br />

BGB-Vertrag Vertrag auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

BuKr Buchungskreis<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

BV-Projekte Projekte der Bildungsverwaltung<br />

BZRG Bundeszentralregister<br />

bzw. beziehungsweise<br />

d. h. das heißt<br />

DO Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

etc. et cetera<br />

ff. fortfolgende<br />

F-HCC fachliches Hessisches Competence Center<br />

FI SSA Finanzbuchhaltung beim Staatlichen Schulamt<br />

FIPOS Finanzposition<br />

FISTL Finanzkostenstelle<br />

Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />

(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />

Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />

gem. gemäß<br />

GG Grundgesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GPRLL Gesamtpersonalrat der Lehrerinnnen und Lehrer<br />

HBG Hessisches Beamtengesetz<br />

HBS Hessische Bezügestelle<br />

HBS Hessische Bezügestelle<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />

HBV Hessisches Beamtengesetz<br />

HCC Hessisches Competence Center<br />

HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />

HELAKOS Hessisches Landeseinheitliches Kommunikatives Schulverwaltungssystem, (ARIS)<br />

HessRL "Hessische Richtlinien" zur Beurteilung von Beamten (HMdIS)<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />

HH-Beauftragter Haushaltsbeauftragter<br />

HH-Plan Haushaltsplan<br />

<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />

HMdF Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

HMdIS Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport<br />

HPRLL Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer im <strong>HKM</strong><br />

HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />

HSchG Hessisches Schulgesetz<br />

HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />

HVwVfG Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

i. d. R. in der Regel<br />

i. S. d. im Sinne des<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

ISIS Elektronische Verschlüsselung, Industrial Signature Interoperability Specification<br />

IST-Daten LUD-Beleg der IST-Daten aller Lehrkräfte der Schule mit Angaben zu nicht unterrichtlichen<br />

Anrechnungen und Tätigkeiten (z. B. Deputate).<br />

KQ<strong>SBS</strong> Qualitätsmerkmale für "selbstständige berufliche Schulen"<br />

KQSBUDG Qualitätsmerkmale für "Teilnahme am großen Schulbudget"<br />

KQSBUDK Qualitätsmerkmale für "Teilnahme am kleinen Schulbudget"<br />

KQSES Qualitätsmerkmale für "selbstständige allgemeinbildenden Schulen"<br />

LDO Landesdienstordnung Hessen<br />

LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />

LEZUV-RL Lehrerzuweisungsverfahren nach Rangliste<br />

lfd. Nr. laufende Nummer<br />

LiV Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst<br />

LMF Lehrmittelfreiheit<br />

LUD Lehrer und Unterrichtsdatenbank<br />

LUSD Lehrer- und Schülerdatenbank<br />

o. g. oben genannt<br />

OE Organisationseinheit<br />

OM SAP-Modul Organisationsmanagement<br />

OStR Oberstudienrat/-Oberstudienrätin<br />

PA Personalakte oder Personaladministration<br />

PB Personalbeschaffung<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />

PersAdmin Personaladministration<br />

PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />

Q2E Qualität durch Evaluation und Entwicklung<br />

QM-Team Schulinterne Arbeitsgruppe zur Qualitätsentwicklung der Schule<br />

REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren nach RangIiste<br />

SAP-FI Verwaltungsprogramm - Modul Finanzwesen<br />

SAP-Planstelle Verwaltungsprogramm, an den SSA geführte Planstellenliste<br />

SAP-ReWe Verwaltungsprogramm - Modul Rechnungswesen<br />

SB Schwerbehindertenvertreter/in<br />

<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />

SchulPR Schulpersonalrat<br />

SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />

SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />

sog. sogenannte/r<br />

Sollzuweisung Unterrichtlicher und nicht unterrichtlicher Stundenbedarf nach Zuweisungserlass pro<br />

Schule.<br />

SSA Staatliches Schulamt<br />

SSA-Reserve Reservemittel beim Staatlichen Schulamt<br />

StAnZ Hessischer Staatsanzeiger<br />

SÜMPRO Schulübergreifende Maßnahmen und Projekte<br />

SÜPRO schulübergreifende Projekte<br />

TV-H Tarifvertrag Hessen<br />

TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />

TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

u. a. unter anderem<br />

usw. und so weiter<br />

VG Verwaltungsgericht<br />

vgl. vergleiche<br />

VO Verordnung<br />

VO-QuiS Verordnung zum Quereinstieg in den Schuldienst – Verordnung über das besondere<br />

berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten<br />

Qualifikation<br />

VSS Verträge im Rahmen der Verordnung zur Sicherstellung Verlässlicher Schule<br />

VSS-Mittel Finanzmittel aus dem Programm Verlässliche Schule<br />

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />

WPZU Weitere Planstellenzuordnung<br />

z. B. zum Beispiel<br />

Z-Abteilung Zentralabteilung <strong>HKM</strong><br />

ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />

ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />

ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3


Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />

ZCRS Zentralstelle Controling und Rechnungswesen im Schulbereich<br />

Ziff. Ziffer<br />

ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />

Zuständigkeits-AO Anordnung über die Zuständigkeit in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im<br />

Bereich des <strong>HKM</strong><br />

Zuständigkeits-VO Verordnung über die Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten<br />

im Bereich des <strong>HKM</strong><br />

4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


D.2 Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abordnung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Anhang D.2: Stichwortverzeichnis A – B<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen<br />

Allgemeine Vertretungsmittel, Siehe Vertretungsmittel, allgemeine<br />

Amtsärztliches Gesundheitszeugnis Siehe Gesundheitszeugnis<br />

Andere Landesaufgaben Kapitel Budgetmanagement/<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Prozess kleines Schulbudget bewirtschaften/<br />

Unterprozess Teilbudget Andere Landesaufgaben….<br />

Anforderungsprofil Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst durchführen<br />

Anordnungsbefugnis Kapitel Budgetmanagement<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Unterprozess Teilbudget LMF<br />

Anordnungsverfahren, einstweiliges Siehe Konkurrentenverfahren<br />

Ausschreibung, schulbezogen Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen/<br />

Teilprozess Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen<br />

Auswahlverfahren<br />

– Oberstudienratsbeförderung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

– bei Neueinstellung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

B<br />

Beamtete Lehrer<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen/<br />

Teilprozess Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />

erfassen und prüfen<br />

Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung auswählen<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5


Anhang D.2: Stichwortverzeichnis C – C<br />

– Einstellung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen<br />

Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Beauftragung Kapitel Personaladministration/<br />

Beförderung zum OStR Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Befristeter Arbeitsvertrag Kapitel Personaladministration/<br />

Begleitverfügung Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Beteiligungsverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

– Frauenbeauftragte Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

– Schulpersonalrat Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

– Schwerbehindertenvertreter Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Bewerbungsunterlagen Kapitel Personalbeschaffung<br />

Budget siehe Schulbudget<br />

C<br />

Controller/in, Regional Kapitel Budgetmanagement/<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen (befristet)<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10(4) HGIG durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />

SchwbV durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />

SchwbV durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />

SchwbV durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Kleines Schulbudget<br />

6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


D<br />

Dienstantrittsmeldung Kapitel Personaladministration/<br />

Anhang D.2: Stichwortverzeichnis D – F<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

Diensteid Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

E<br />

Einstellung<br />

– Beamte für den hauptamtlichen Kapitel Personaladministration/<br />

Schuldienst<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

– TV-H-Beschäftigten Kapitel Personaladministration<br />

Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

Einstellungsakt Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />

Einstellungsangebot Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen<br />

Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung auswählen<br />

Einstellungsunterlagen Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen<br />

Einstweilige Anordnung<br />

Siehe Konkurrentenverfahren<br />

(–verfahren)<br />

Empfangsbekenntnis Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

F<br />

Fortbildung Kapitel Budgetmanagement/<br />

Fortbildungsplan Siehe Fortbildung<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Unterprozess Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget<br />

bewirtschaften<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7


Anhang D.2: Stichwortverzeichnis G – L<br />

Frauenbeauftragte Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Frauenförderplan Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Führungszeugnis, erweitert Kapitel Personaladministration/<br />

G<br />

Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR<br />

– SchwbV durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen<br />

Gesundheitszeugnis Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

H<br />

I<br />

IT-Mittel Kapitel Budgetmanagement<br />

J<br />

K<br />

Prozess Kleines Schulbudget<br />

Kleines Schulbudget Kapitel Budgetmanagement<br />

Teilprozess kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

Unterprozess Teilbudget IT-Mittel …..<br />

Konkurrentenverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

L<br />

Lehrerzuweisungsverfahren<br />

LEZUV-AV<br />

Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />

Kapitel Personalbeschaffung /<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />

8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


LMF (Lehrmittelfreiheit)-Mittel Kapitel Budgetmanagement/<br />

M<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Anhang D.2: Stichwortverzeichnis M – P<br />

Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

Unterprozess Teilbudget LMF …..<br />

Mandantenleiter/in Kapitel Budgetmanagement/<br />

N<br />

O<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

Oberstudienrat<br />

– Stellenbesetzungsverfahren Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

– Beauftragung bzw. Beförderung Kapitel Personaladministration/<br />

zum Oberstudienrat<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

P<br />

Personalbeschaffung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Personalgespräch<br />

Personallenkungsmaßnahmen Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Planüberschreitung Kapitel Budgetmanagement/<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Prognose zum kleinen Schulbudget Kapitel Budgetmanagement/<br />

Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9


Anhang D.2: Stichwortverzeichnis Q – S<br />

Q<br />

R<br />

Ranglistenverfahren<br />

LEZUV-AV<br />

REZUV-Rl<br />

Rechtshilfebelehrung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Rechtsschutz, vorläufiger Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

Referendarzuweisungsverfahren<br />

REZUV-Rl<br />

Regionalcontroller/in Siehe Controller/in<br />

Reserve SSA, <strong>HKM</strong> (Finanzen) Kapitel Budgetmanagement<br />

S<br />

Schulbezogene Ausschreibung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Schulbezogene Stellenausschreibung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung auswählen<br />

Prozess vorläufiger Rechtsschutz nach §123 VwGO durchführen<br />

Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

(Beamte) durchführen<br />

Teilprozess Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />

veranlassen<br />

Prozess Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst (Beamte) durchführen<br />

Kapitel Personaladministration/<br />

Schulbudget Kapitel Budgetmanagement<br />

– großes<br />

– Kleines Kapitel Budgetmanagement t<br />

Schulinternes Qualifizierungskonzept Siehe Qualifizierungskonzept<br />

Schulpersonalrat Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

Schulvorstand Kapitel Budgetmanagement<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Schwerbehindertenvertreter Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

Anhang D.2: Stichwortverzeichnis T – W<br />

Sozialpädagoginnen und Pädagogen Kapitel Personalbeschaffung<br />

Stellenbesetzungsverfahren Kapitel Personalbeschaffung<br />

Prozess Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />

durchführen<br />

Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Siehe Konkurrentenverfahren<br />

Stufenverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

T<br />

U<br />

Unterstützende Prozesse Kapitel Unterstützende Prozesse<br />

Siehe Beteiligungsverfahren<br />

V<br />

Vereidigung Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />

durchführen<br />

Versetzung Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen<br />

Versetzungsverfahren Siehe Versetzung<br />

Vertretungsmittel, allgemeine Kapitel Budgetmanagement/<br />

Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />

Schuldienst einleiten<br />

Prozess Kleines Schulbudget/<br />

Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />

Vorläufiger Rechtsschutz Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />

W<br />

Widerspruch Kapitel Personalbeschaffung/<br />

Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />

Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />

durchführen/<br />

Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />

Stellenausschreibung auswählen<br />

Kapitel Personaladministration/<br />

Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />

<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11


Anhang D.2: Stichwortverzeichnis X – Z<br />

Widerspruchsbescheid Siehe Widerspruch<br />

X<br />

Y<br />

Z<br />

12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Hessisches Kultusministerium<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />

Anhang E<br />

Erläuterung der Grafiksymbole<br />

Nutzerinnen und Nutzer, die mit den Prozessdarstellungen wenig vertraut sind, erhalten in diesem Anhang eine<br />

Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole .


E Erläuterung der Grafiksymbole<br />

Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />

E.1 Symbole zur Darstellung von komplexen Prozessstrukturen<br />

oder<br />

Der Symboltyp Wertschöpfungskette beschreibt Prozessgruppen oder einzelne<br />

(Teil-)Prozesse, ohne den Prozessablauf im Detail abzubilden.<br />

So genannte Wertschöpfungskettendiagramme werden vor allem für die Darstellung<br />

der Zusammenhänge zwischen Teilprozessen verwendet.<br />

Beispiel:<br />

� Prozessgruppe: „Personalbeschaffung“<br />

� Prozess: „Kleines Schulbudget“<br />

� Teilprozess: „Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen“<br />

Schnittstelle zu einem (Teil-)Prozess.<br />

Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen erzeugt werden.<br />

Dieses kleine Symbol wird manchmal rechts unterhalb eines anderen Symbols angezeigt.<br />

Es besagt, dass das entsprechende Objekt (Prozess, Information etc.) in einem<br />

separaten Modell weiter verfeinert wird.<br />

E.2 Symbole zur Darstellung von Prozessabläufen<br />

Arbeitsschritt, der von einem Bearbeiter ausgeführt wird.<br />

Auslösendes Ereignis oder Ergebnis eines Arbeitsschritts.<br />

Informationen, die für einen Arbeitsschritt benötigt oder durch diesen erzeugt werden.<br />

Dokument, das auch in Papierform erzeugt werden muss (Schriftstück), zum Beispiel<br />

zum Versand.<br />

Rolle, in der eine Person den Arbeitsschritt ausführt.<br />

<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1


Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />

Arbeitsgruppe oder Entscheidungsgremium, das an einem Arbeitsschritt beteiligt ist.<br />

Die Art der Beteiligung wird durch den Kantentyp zwischen einer Funktion (Arbeitsschritt)<br />

und einem Organisationsobjekt erkennbar:<br />

� „f“ = führt aus<br />

� „w“ = wirkt mit<br />

� „i“ = wird informiert<br />

� „e“ = entscheidet<br />

Schnittstelle zu einem (Teil-)Prozess.<br />

Anwendungssystem, das zur Bearbeitung eines Arbeitsschritts benötigt wird.<br />

Teilkomponente eines Anwendungssystems, die zur Bearbeitung eines Arbeitsschritts<br />

benötigt wird.<br />

Beispiel: Die Anlagenbuchhaltung (FI-AA) ist eine Komponente des SAP R/3 Moduls<br />

Finanzbuchhaltung (FI).<br />

Alle verbundenen Prozesszweige werden ausgeführt (UND-Verknüpfung).<br />

Nur einer der verbundenen Prozesszweige wird ausgeführt (exklusive ODER-<br />

Verknüpfung).<br />

Einer oder mehrere der verbundenen Prozesszweige werden ausgeführt (ODER-<br />

Verknüpfung).<br />

2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>


Impressum<br />

Herausgeber: Hessisches Kultusministerium<br />

Luisenplatz 10<br />

65185 Wiesbaden<br />

Tel.: 0611 368-0<br />

Fax: 0611 368-2099<br />

E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de<br />

Verantwortlich: Dieter Wolf (Leiter Abteilung III)<br />

Doris Braun-Grimmelbein (stellv. Leiterin Abteilung III, Projektleiterin)<br />

Druck: Wolters Kluwer Deutschland<br />

Carl Link<br />

Adolf-Kolping-Str. 10<br />

96317 Kronach<br />

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