SBS-Organisationshandbuch · © HKM
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Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Handbuch für Verfahren und Organisation<br />
der selbstständigen beruflichen Schule
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Grußwort<br />
Grußwort<br />
das deutsche System der beruflichen Bildung gilt auch<br />
international als ein bewährtes und hochgeschätztes<br />
Erfolgsmodell. Dazu leisten Sie an Ihren beruflichen Schulen<br />
einen wesentlichen Beitrag.<br />
Um die Herausforderungen eines dynamischen und von<br />
zunehmender Differenzierung geprägten Aufgabenbereichs<br />
und Gesamtumfelds erfolgreich meistern zu können,<br />
benötigen gerade die beruflichen Schulen ein erhöhtes<br />
Maß an Selbstständigkeit und Flexibilität.<br />
Ihre Schule gehört zum innovativen Kreis der beruflichen<br />
Schulen, die sich für diese zunehmende Selbstständigkeit<br />
entschieden hat.<br />
Die Erweiterung Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten als selbstständige<br />
berufliche Schule ist damit verbunden, neue Verantwortungsbereiche<br />
in Schule zu übernehmen. Entscheidungen<br />
in organisatorischen, personellen und finanziellen<br />
Fragen können so vor Ort flexibler und an der spezifischen<br />
Situation Ihrer Schule orientiert getroffen werden.<br />
Aus dem Modellprojekt Selbstverantwortung Plus wissen wir, dass in solchen Veränderungsprozessen<br />
Transparenz und Handlungssicherheit für Sie als Schulleitungen besonders wichtig<br />
sind. Je mehr Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Sie als Schule vor Ort erhalten,<br />
umso wichtiger werden Informationen, Anregungen und Empfehlungen zu Strukturen und Abläufen<br />
schulischer Organisation.<br />
Das Hessische Kultusministerium freut sich daher sehr, im Rahmen des Transferprozesses zur<br />
selbstständigen beruflichen Schule erstmalig ein <strong>Organisationshandbuch</strong> für Schulen als Handreichung<br />
vorstellen zu können.<br />
Das vorliegende <strong>Organisationshandbuch</strong> für selbstständige berufliche Schulen bildet klar dargestellte<br />
Geschäftsabläufe ab und unterstützt damit eine effiziente Wahrnehmung neuer Aufgaben.<br />
In den Geschäftsprozessen sind die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen auf den unterschiedlichen<br />
Verwaltungsebenen beschrieben und abgegrenzt. So bietet Ihnen das <strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Verfahrenssicherheit bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben in einer selbstständigen<br />
beruflichen Schule. Insbesondere vor dem Hintergrund von fraktalen Organisationsstrukturen<br />
und der Berücksichtigung des Prinzips „Partizipation und Delegation von Verantwortung“ richtet es<br />
sich auch als Orientierungshilfe an Ihre Kolleginnen und Kollegen.<br />
An diesem <strong>Organisationshandbuch</strong> für selbstständige berufliche Schulen hat ein breiter Personenkreis<br />
aus beruflichen Schulen, Staatlichen Schulämtern und dem Hessischen Kultusministerium<br />
mitgewirkt. Ihnen allen möchte ich auf diesem Wege herzlich für Ihre Arbeit und Ihr Engagement<br />
danken und wünsche Ihnen für die weitere Arbeit viel Erfolg und gutes Gelingen.<br />
Mit den besten Grüßen<br />
Dorothea Henzler<br />
Hessische Kultusministerin
Inhaltsverzeichnis<br />
Kapitel 1: Redaktionelle Informationen<br />
Impressum<br />
Mitwirkende und unterstützende Personen<br />
Kapitel 2: Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />
Kapitel 3: Einführung in das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
Kapitel 4: Personalbeschaffung<br />
Einführung in das Kapitel Personalbeschaffung<br />
Gesamtinhaltsverzeichnis<br />
Handreichung 1: Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten<br />
– Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)<br />
– Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen<br />
(LEZUV-AV)<br />
– Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Handreichung 2: Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong><br />
– Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
– Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong><br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />
Kapitel 5: Personaladministration<br />
Einführung in das Kapitel Personaladministration<br />
Handreichung 1: Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen<br />
Handreichung 2: Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />
Handreichung 3: Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />
Handreichung 4: Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />
Handreichung 5: Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />
Handreichung 6: Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Gesamtinhaltsverzeichnis<br />
Handreichung 7: Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />
Kapitel 6: Personalplanung und -entwicklung*<br />
Kapitel 7: Unterstützende Prozesse<br />
Einführung in das Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Handreichung 1: Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen<br />
– Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen<br />
– Stufenverfahren durchführen<br />
– Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen<br />
Handreichung 2: Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) durchführen<br />
Handreichung 3: Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />
Kapitel 8: Budgetmanagement<br />
Einführung in das Kapitel Budgetmanagement<br />
Handreichung 1: Kleines Schulbudget<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen<br />
– Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften<br />
o Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Pauschale Kostenübernahme beantragen, prüfen und bearbeiten<br />
– Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen<br />
– Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen<br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter<br />
Kapitel 9: Regionale Kooperation und Weiterbildung*<br />
Kapitel 10: Schulische Organisation*<br />
Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen*<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Anhang D: Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />
Anhang D: Erläuterung der Grafiksymbole<br />
Gesamtinhaltsverzeichnis<br />
* Die Ausführungen zu diesen Kapiteln erfolgen in einer Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
Luisenplatz 10<br />
65185 Wiesbaden<br />
Tel.: 0611 368-0<br />
Fax: 0611 368-2099<br />
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de<br />
Verantwortlich<br />
Dieter Wolf (Leiter Abteilung III)<br />
Doris Braun-Grimmelbein (stellv. Leiterin Abteilung III, Projektleiterin)<br />
Redaktion<br />
Evelyn Benner, Doris Braun-Grimmelbein, Dr. Heike Gastl, Joachim Zeiger<br />
Titelgestaltung<br />
Muhr, Design+Werbung, Wiesbaden<br />
Druck<br />
Wolters Kluwer Deutschland<br />
Carl Link<br />
Adolf-Kolping-Str. 10<br />
96317 Kronach<br />
Redaktionelle Informationen<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie<br />
darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der<br />
Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie Wahlen zum<br />
Europaparlament. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.<br />
Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu<br />
einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der<br />
Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten<br />
unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangen<br />
ist. Den Parteien ist jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Mitwirkende und unterstützende Personen<br />
Redaktionelle Informationen<br />
(in alphabetischer Reihenfolge):<br />
Für die Erstellung dieses <strong>Organisationshandbuch</strong>es gilt der Dank den nachstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern aus den beruflichen Schulen, den staatlichen Schulämtern, der Hessischen Zentrale<br />
für Datenverarbeitung und dem Hessischen Kultusministerium, ohne deren Engagement dieses Handbuch<br />
nicht hätte realisiert werden können.<br />
Evelyn Benner<br />
Claudia Borowski<br />
Dr. Wolfgang Bott<br />
Doris Braun-Grimmelbein<br />
Rolf Buchborn-Klos<br />
Dr. Jochen Burggraf<br />
Klaus Denfeld<br />
Dirk Dittmar<br />
Bernhard Drude<br />
Jürgen Fachinger<br />
Gerhard Finke<br />
Sabine Fömmel<br />
Claudia Galetzka<br />
Dr. Heike Gastl<br />
Rainer Glanz<br />
Karl Greven<br />
Karsten Günder<br />
Wolfgang Heimer<br />
Sabine Henkel<br />
Gerhard Herget<br />
Dr. Kurt Herget<br />
Norbert Herlein<br />
Hans-Peter Hochstätter<br />
Karl Jung<br />
Manuela Kaiser<br />
Kurt Kiesel<br />
Manfred Klebe<br />
Doris Klinge<br />
Andreas Koch<br />
Heinrich Kößler<br />
Beate Kunadt<br />
Klaus Linke<br />
Ingrid Mangold<br />
Anke Maschler<br />
Martin Merhof<br />
Heinz Metternich<br />
Anja Mosný<br />
Alexandra Musial<br />
Petra Pedersen<br />
Maximilian Philipp<br />
Bianca Pladt<br />
Peter Querbach<br />
Dr. Ulla-Carina Reitz<br />
Heiner Roediger<br />
Karl Sautter<br />
Elvira Schade<br />
Peter Schäfer<br />
Stephan Schmitt<br />
Martina Schneider<br />
Claus-Dieter Schöler<br />
Ulf Schönberger<br />
Dino Schreiner<br />
Volker Schütz<br />
Gabriele Schwarz<br />
Nicole Späth<br />
Reinhold Stahler<br />
Carsten Vaupel<br />
Dieter Wolf<br />
Gerd Zboril<br />
Joachim Zeiger<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2
Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />
Die Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule (<strong>SBS</strong>)<br />
Die berufliche Schule als selbstständige berufliche Schule geht bei der Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags<br />
neue Wege und nutzt erweiterte Gestaltungsräume im Unterricht, in der Schulorganisation,<br />
in Personal- und Budgetfragen sowie in ihrer Kooperation in regionalen Bildungsnetzwerken.<br />
Basierend auf den Ergebnissen des Modellprojekts „Selbstverantwortung plus“, mit dem in Hessen Neuland<br />
betreten wurde, hat die selbstständige berufliche Schule die Möglichkeit, ihre erweiterte Selbstständigkeit in<br />
den zentralen Handlungsfeldern Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Organisationsentwicklung, Personalgewinnung<br />
und Personalentwicklung, Budget sowie Bildungsangebot und regionales Bildungsnetzwerk/<br />
HESSENCAMPUS zu entfalten, um auch weiterhin dem Anspruch an eine zukunftsfähige berufliche Bildung<br />
gerecht zu werden.<br />
Im Fokus der selbstständigen beruflichen Schule stehen die nachhaltige Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />
des Unterrichts. Durch mehr Selbstständigkeit entsteht mehr Gestaltungsspielraum für den Unterricht<br />
und die Unterrichtsorganisation. Dadurch haben Lehrkräfte verstärkt u.a. die Möglichkeit, als Lernbegleiter<br />
ihre Schülerinnen und Schüler zur Übernahme von Selbstverantwortung für den eigenen, lebensbegleitenden<br />
Lernprozess zu befähigen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsniveau<br />
können durch organisatorische und unterrichtliche Maßnahmen individuell stärker gefördert werden. Wichtige<br />
Handlungsfelder sind hier das selbstorganisierte und selbstgesteuerte Lernen oder gezielte Fördermodule.<br />
Ein schulisches Qualitätsmanagementkonzept bietet der selbstständigen beruflichen Schule Hilfestellung zur<br />
Optimierung sowohl von im Unterricht wirksamen Prozessen als auch organisatorischen Abläufen. Damit<br />
dient es der Verstetigung interner Qualitätsprozesse. Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse<br />
sind besonders erfolgreich, wenn sie vor Ort in den Schulen von den dort Handelnden konzeptionell angelegt,<br />
durchgeführt, evaluiert und verantwortet werden.<br />
Die Führung der selbstständigen beruflichen Schule ist geprägt vom Prinzip Partizipation und Delegation von<br />
Verantwortung. Entscheidungen werden dort getroffen und verantwortet, wo sie sich auswirken. Es geht, so<br />
der Abteilungsleiter der beruflichen Abteilung im Hessischen Kultusministerium, Herr Dieter Wolf, um den<br />
Aufbau einer Kultur der verantwortungstragenden Partizipation. Eigene Schulverfassungen, die optional von<br />
den schulischen Gremien verabschiedet werden können, bieten die Möglichkeit, die Effektivität von Entscheidungsprozessen<br />
unter Beibehaltung demokratischer Strukturen zu erhöhen.<br />
Für das erfolgreiche Wirken einer selbstständigen beruflichen Schule sind die vielfältigen Kompetenzen der<br />
Lehrerinnen und Lehrer von substanzieller Bedeutung. Die selbstständige berufliche Schule beeinflusst<br />
durch aktive Personalentwicklung und eigene Personalauswahl in entscheidender Weise ihre Unterrichtsqualität.<br />
So reagiert sie flexibel auf aktuelle und künftige Anforderungen an ihre Personalsituation. Die Entscheidungen<br />
z.B. über Einstellung, Ernennung, Bewährungsfeststellung, Beförderung, Übertragung von<br />
Aufgaben und Fortbildung werden von der selbstständigen beruflichen Schule getroffen. Die Fortbildung im<br />
Lehrerteam hat in der Schule einen hohen Stellenwert. Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz, Kritik-<br />
und Kompromissfähigkeit sind die Grundlagen des schulischen Miteinanders aller Akteure.<br />
Für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben erhält die selbstständige berufliche Schule ein nachvollziehbares,<br />
nach transparenten Kriterien zugewiesenes Budget. Ressourcen werden so eingesetzt, wie es die Erfordernisse<br />
vor Ort verlangen. Mit der erweiterten Verantwortung über ein Budget können selbstständige<br />
berufliche Schulen vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage<br />
reagieren. Die regelmäßige Evaluation des schulischen Handelns und eine Kultur der Rechenschaftslegung<br />
schaffen ein hohes Maß an Transparenz nach innen und außen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Philosophie der selbstständigen beruflichen Schule<br />
Die selbstständige berufliche Schule versteht sich als lernende Organisation mit definierten Zielen in einem<br />
dynamischen Entwicklungsprozess. Sie verfügt über ein eigenes Profil, das sich an den Bedürfnissen ihrer<br />
Schülerinnen und Schüler orientiert sowie den Bildungsbedarf in ihrer Region berücksichtigt. Die selbstständige<br />
berufliche Schule prägt in Kooperation mit ihren Partnern die Entwicklung der regionalen Bildungsstrukturen<br />
und nimmt eine wichtige Rolle in regionalen Netzwerken oder Bildungsverbünden im Rahmen von<br />
HESSENCAMPUS ein.<br />
Diese neuen Gestaltungsspielräume der selbstständigen beruflichen Schule erfordern Engagement, Wissen,<br />
Kompetenz und ein gemeinsames Verständnis für Verfahrensabläufe. Deshalb wurde ein Transferkonzept<br />
entwickelt, um im Rahmen des begleiteten Transferprozesses den selbstständigen beruflichen Schulen umfangreiche<br />
Qualifizierungen zu ermöglichen. Schulleitungen und Lehrkräfte haben die Chance, schulintern<br />
wie auch schulübergreifend eng zu kooperieren. Im Zentrum der Fortbildungen steht auch hier die Unterrichtsentwicklung<br />
im Hinblick auf eine neue Lehr- und Lernkultur in Verbindung mit der Qualitätssicherung an<br />
selbstständigen beruflichen Schulen. Um veränderte Organisations- und Steuerungsstrukturen anzulegen,<br />
werden ergänzende Veranstaltungen zu diesen Themenfeldern durchgeführt.<br />
Das vorliegende <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> als Handreichung dient ebenfalls als Unterstützung im Transferprozess.<br />
Verwaltungsprozesse innerhalb der selbstständigen beruflichen Schule und die Schnittstellen<br />
zum Staatlichen Schulamt sowie zum Hessischen Kultusministerium werden in transparenter und standardisierter<br />
Form im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> abgebildet. Es ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern,<br />
Schulprozesse, z.B. im Bereich der Personalbeschaffung und Personaladministration, die bisher schul- oder<br />
schulamtsspezifisch geregelt wurden, jetzt in standardisierter Form zu realisieren. Alltägliche, aber auch<br />
selten anfallende organisatorische Abläufe sind so von allen beteiligten Stellen einheitlich nachvollziehbar.<br />
Das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> bietet damit auf Dauer eine hohe Verfahrenssicherheit für die Organisationsabläufe<br />
und Prozesse in der selbstständigen beruflichen Schule und für alle daran beteiligten schulischen<br />
Instanzen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 3<br />
Einführung in das <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
In diesem Kapitel wird die Zielsetzung und der Aufbau des Handbuchs erläutert.<br />
Die im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> dokumentierten Kernaufgabenbereiche einer selbstständigen beruflichen<br />
Schule werden vorgestellt und gegeneinander abgegrenzt.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s .................................................................................. 1<br />
2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s ......................................................................................... 2<br />
2.1 Gesamtaufbau ................................................................................................................................. 2<br />
2.2 Aufbau der einzelnen Hauptkapitel ................................................................................................. 3<br />
2.3 Aufbau der Beschreibung von Prozessabläufen ............................................................................. 4<br />
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche ................................................................ 5<br />
I
1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
1 Zielsetzung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
Für eine selbstständige Schule ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre Handlungsfelder auf verlässlichen<br />
Geschäftsprozessen aufbaut. Diese berücksichtigen organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen<br />
und die dafür vorhandenen Ressourcen genauso wie die Unterstützung durch die eingesetzten IT-Verfahren.<br />
Wenn eine Schule erfolgreich arbeiten will, müssen diese Geschäftsprozesse eine hohe Transparenz für alle<br />
Beteiligten haben. Das Handbuch enthält eine systematische Dokumentation wesentlicher Geschäftsprozesse<br />
einer selbstständigen beruflichen Schule und sorgt damit für Klarheit im Alltagsgeschäft.<br />
Durch das Handbuch soll die Schulleitung bei der Erfüllung der an sie gerichteten Anforderungen unterstützt<br />
werden. Es bietet die Möglichkeit, schulische Teilprozesse auf einem gesicherten Niveau zu initiieren und zu<br />
unterstützen.<br />
Um die Bedeutung des Handbuchs für die Zukunft und künftige Aktualisierungen zu sichern, wurde die Methode<br />
der Geschäftsprozessmodellierung mit ARIS (Architektur Integrierter Informationssysteme) gewählt,<br />
die im Hessischen Kultusministerium 1998 eingeführt wurde und zwischenzeitlich auch online in der landesinternen<br />
HELAKOS-Landschaft verwendet wird.<br />
Die Methode bietet neben einer leistbaren Nachsteuerung bei den vielfältigen Veränderungsprozessen auch<br />
die Möglichkeit, Teilprozesse je nach Bedarf genauer zu analysieren und für schulische und integrativ zu<br />
leistende Geschäftsabläufe darzustellen und zu nutzen. Die Geschäftsprozesse sind so angelegt, dass möglichst<br />
alle vorkommenden Handlungsfelder, Aufgaben und Beteiligte und die erforderlichen Unterstützungsleistungen<br />
berücksichtigt werden. Sie vermitteln Klarheit darüber, was, von wem, wie zu tun ist, damit effizientes<br />
Gestalten organisationsintern und organisationsübergreifend zum Wohle der zu unterrichtenden Schülerinnen<br />
und Schüler in der Schule geleistet werden kann.<br />
Das Handbuch bietet eine neue Qualität und inhaltliche Substanz, die es zu entdecken gilt. Es wäre wünschenswert,<br />
wenn Schulleitung und Bildungsverwaltung dieses Handbuch als Handreichung für die schulischen<br />
Weiterentwicklungsprozesse nutzen würden, unter Beachtung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen.<br />
Nur Prozesse, die alle Beteiligten mit Leben erfüllen, sind für das Ziel eines sehr guten Unterrichts nachhaltig<br />
wirksam.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
2.1 Gesamtaufbau<br />
Hauptteil<br />
Das Handbuch beschreibt das Handlungsfeld einer selbstständigen beruflichen Schule gegliedert nach den<br />
folgenden wesentlichen Aufgabenbereichen:<br />
– Kapitel 4: Personalbeschaffung<br />
– Kapitel 5: Personaladministration<br />
– Kapitel 6: Personalplanung und -entwicklung<br />
– Kapitel 7: Unterstützende Prozesse<br />
– Kapitel 8: Budgetmanagement<br />
– Kapitel 9: Regionale Kooperation und Weiterbildung<br />
– Kapitel 10: Empfehlungen für die schulische Organisation<br />
Die Inhalte der genannten Aufgabenbereiche werden im vorliegenden Dokument unter Punkt 3 „Einführung<br />
in die <strong>SBS</strong>-Prozesslandkarte“ erläutert und abgegrenzt.<br />
Die Kapitel 6, 9 und 10 liegen in der Erstfassung des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s noch nicht vor. Sie werden<br />
in der nächsten Erweiterung ergänzt.<br />
Anhang<br />
Die Informationen im Anhang sollen der Nutzerin oder dem Nutzer ein einfaches und schnelles Auffinden der<br />
gesuchten Information ermöglichen und sie bzw. ihn in der Prozessdurchführung unterstützen.<br />
Der Anhang gliedert sich in fünf Unterbereiche:<br />
– Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />
– Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
– Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen<br />
– Anhang D: Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />
– Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />
In den Prozessdokumentationen wird teilweise auf Anlagen (rechtliche Grundlagen, Vorlagen, Beispiele<br />
u. a.) verwiesen, durch welche die Nutzerin / der Nutzer bei der Prozessdurchführung in der Praxis unterstützt<br />
werden soll. Diese Anlagen sind im Anhang A in alphabetischer Reihenfolge angefügt.<br />
In Anhang B werden alle Rollen und Gruppen (Arbeitsgruppe oder Entscheidungsgremium), die an den einzelnen<br />
Arbeitsschritten in einem der dargestellten Prozesse beteiligt sind, in alphabetischer Reihenfolge<br />
aufgelistet und erläutert.<br />
Bei manchen Arbeitsschritten werden komplexe Informationen, Dateien oder Dokumente benötigt oder erzeugt,<br />
für die ein weitergehender Erklärungsbedarf besteht. Diese zusätzlichen Erläuterungen sind im Anhang<br />
C in alphabetischer Reihenfolge erfasst. Ob für eine Information, Datei oder Dokument ergänzende<br />
Erläuterungen im Anhang verfügbar sind, wird in den Ablaufdarstellungen durch ein kleines Symbol rechts<br />
unterhalb des betreffenden Grafikobjekts angezeigt (vgl. Abb. 1). Der Anhang C liegt in der Erstfassung des<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s noch nicht vor und wird in der nächsten Erweiterung ergänzt.<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(Beamte)<br />
Das Symbol vom Typ ‚Fachbegriff‘ (vgl. Anhang E) zeigt an, dass für einen Arbeitsschritt<br />
bestimmte Einstellungsunterlagen benötigt werden. Das kleine Symbol<br />
rechts unterhalb wiederum gibt einen Hinweis darauf, dass in einem separaten<br />
Modell eine Erläuterung verfügbar ist, woraus sich die Einstellungsunterlagen<br />
im Einzelnen zusammensetzen.<br />
Abb. 1: Beispiel für Hinweissymbol auf zusätzliche Erläuterungen im Anhang<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
Anhang D enthält ein Abkürzungs- und ein Stichwortverzeichnis, damit die Nutzerin / der Nutzer die gesuchten<br />
Informationen schnell auffinden kann.<br />
Nutzerinnen und Nutzer, die mit den Prozessdarstellungen wenig vertraut sind, erhalten schließlich eine<br />
Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole in Anhang E.<br />
2.2 Aufbau der einzelnen Hauptkapitel<br />
Der Aufbau der in der Erstfassung enthaltenen Hauptkapitel 4, 5, 7 und 8 folgt einem einheitlichen Muster.<br />
Kapitelübersicht<br />
Auf einer Übersichtsseite werden die aktuell im betreffenden Kapitel verfügbaren Inhalte aufgeführt und ein<br />
Ausblick auf die Themenschwerpunkte gegeben, die bis zum nächsten Veröffentlichungstermin erarbeitet<br />
werden sollen.<br />
Einführung<br />
Zur inhaltlichen Einführung in den betreffenden Aufgabenbereich werden alle in der aktuellen Version des<br />
Handbuchs dokumentierten Prozesse in einer grafischen Übersicht vorgestellt und im Anschluss kurz zusammenfassend<br />
beschrieben.<br />
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozesse erfolgt in separaten Handreichungen.<br />
Bei einigen wenigen Prozessen wird bewusst auf eine detaillierte Prozessdokumentation in Form einer separaten<br />
Handreichung verzichtet. Es handelt sich in der Regel entweder um Prozesse, bei denen keine unmittelbare<br />
<strong>SBS</strong>-Relevanz vorliegt, oder um Prozesse, die ausschließlich innerhalb der Schule ohne Schnittstellen<br />
zu anderen Verwaltungsebenen ablaufen. In diesen Fällen erfolgt keine zusätzliche Verfeinerung. Prozesse,<br />
für die keine separate Prozessdokumentation im Handbuch vorgesehen ist, sind in der Einführung mit<br />
einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.<br />
Handreichungen<br />
Handreichungen bündeln die Dokumentation zu jeweils einem Prozess.<br />
Die Prozessdokumentation erfolgt in Abhängigkeit von der Komplexität des betreffenden Prozesses auf ein<br />
oder zwei Abstraktionsebenen. Liegt ein komplexer Prozess vor, der sich in verschiedene Teilprozesse untergliedern<br />
lässt, so werden zunächst diese in ihrem sachlogischen Zusammenhang dargestellt und kurz<br />
beschrieben. Eine detaillierte Ablaufbeschreibung von einzelnen Teilprozessen erfolgt anschließend auf<br />
Ebene von Arbeitsschritten. Hier wird ersichtlich, welche Rollen oder Gruppen an jedem Arbeitsschritt beteiligt<br />
sind und welche Informationen für die Ausführung dieses Arbeitsschrittes benötigt bzw. welche Informationen<br />
durch diesen erzeugt werden. In einem so genannten Prozesssteckbrief, der der Detailablaufdarstellung<br />
voran gestellt ist, erhält der Leser/ die Leserin zudem eine Prozesskurzbeschreibung sowie einen Überblick<br />
über alle Beteiligte, über relevante rechtliche Grundlagen sowie über im Anhang verfügbare unterstützende<br />
Materialien (Dokumente, Beispiele u. a.). Prozesse mit geringer Komplexität sind ausschließlich auf<br />
dieser Ebene der Arbeitsschritte dokumentiert.<br />
Zum Abschluss jeder Handreichung werden alle im Prozessverlauf benötigten oder erzeugten Informationen,<br />
Dateien und Dokumente nochmals in alphabetischer Reihenfolge beschrieben.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Aufbau des <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>s<br />
2.3 Aufbau der Beschreibung von Prozessabläufen<br />
Prozessabläufe werden stets grafisch und verbal beschrieben, um für jeden Nutzer den bevorzugten Zugang<br />
zu gewährleisten. Dies gilt für Ablaufbeschreibungen auf Teilprozess- und Arbeitsschrittebene gleichermaßen.<br />
Grafische Darstellung<br />
Die Hauptleserichtung von Grafiken ist entweder von links nach rechts bei Teilprozessdarstellungen oder<br />
von oben nach unten bei detaillierten Arbeitsablaufdarstellungen. Sie ist durch die Richtung der Verbindungspfeile<br />
zwischen den Grafiksymbolen leicht zu erkennen.<br />
Für eine detaillierte Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole sei auf die Ausführungen in Anhang E verwiesen.<br />
Im Folgenden werden einige ausgewählte Modellierungskonventionen vorgestellt, deren Kenntnis<br />
den Umgang mit den in der Grafik enthaltenen Informationen erleichtern:<br />
� Hinweise auf Verfeinerungen an anderer Stelle: Ein kleines Symbol in Form einer Baumstruktur wird<br />
manchmal rechts unterhalb eines anderen Symbols angezeigt (vgl. Abb. 2). Es besagt, dass zu dem entsprechenden<br />
Objekt (Prozess, Information etc.) weitere Detailerläuterungen verfügbar sind. Ein entsprechender<br />
Verweis erfolgt ebenfalls in der verbalen Beschreibung. Auf die Darstellung dieser Zusatzinformationen<br />
wird in einzelnen Fällen verzichtet, wenn diese nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant sind.<br />
Abb. 2: Verfeinerungssymbol<br />
� Hinweise auf im Anhang A verfügbare Rechtsquellen, Vorlagen und Beispiele: Teilweise sind zur<br />
Verdeutlichung von Informationen, Dateien oder Dokumenten unterstützende Materialien im Anhang bereit<br />
gestellt. In der Grafik erkennt man die betreffenden Objekte an einem Internet-Explorer-Icon mit dem<br />
Zusatz „HELAKOS Ablage“ (vgl. Abb. 3).<br />
HELAKOS Ablage<br />
Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO)<br />
Abb. 3: Hinweis auf verfügbare Materialien im Anhang<br />
� Hinweis auf zusätzliche Informationen im Internet: Handelt es sich bei den benötigen oder erzeugten<br />
Informationen um Rechtsquellen, so ist in der Regel die Internetadresse angegeben, unter welcher die<br />
Quelle im Internet zugänglich ist. In der Grafik erkennt man die betreffenden Objekte an einem Internet-<br />
Explorer-Icon. Die genaue URL kann dem Prozesssteckbrief entnommen werden.<br />
Verbale Beschreibung<br />
Neues Tarifrecht<br />
Tarifvertrag<br />
Hessen<br />
(TV-H)<br />
Abb. 4: Verweis auf zusätzliche Informationen im Internet<br />
Die verbale Ablaufbeschreibung erfolgt tabellarisch und orientiert sich – in Abhängigkeit vom zugrunde liegenden<br />
Diagrammtyp – an der Anordnung der in der Grafik abgebildeten Teilprozesse bzw. Arbeitsschritte.<br />
Die Beschreibung einzelner Arbeitsschritte enthält Angaben darüber, wer welche Aufgaben ausführt bzw. an<br />
deren Ausführung beteiligt ist und welche Informationen, Dateien oder Dokumente hierbei erforderlich sind<br />
oder erzeugt werden. Umfangreichere Beschreibungen dieser Informationen, Dateien und Dokumente können<br />
darüber hinaus am Ende der Handreichung den entsprechenden Verzeichnissen entnommen werden.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Kernaufgabenbereiche einer selbstständigen beruflichen Schule, die<br />
im <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> in den jeweiligen Kapiteln dokumentiert sind.<br />
Die Inhalte der einzelnen Aufgabenbereiche werden anschließend in einer tabellarischen Übersicht kurz<br />
erläutert und gegeneinander abgegrenzt.<br />
Abb. 5: <strong>SBS</strong>-Prozesslandkarte<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
Kapitel Beschreibung<br />
Kapitel Personalbeschaffung<br />
(Hauptkapitel 4)<br />
Mit diesem Kapitel unterstützt das Hessische Kultusministerium die selbstständige berufliche<br />
Schule in ihrem Handlungsspielraum, Maßnahmen der Personalbeschaffung zu<br />
nutzen, um einer personellen Unterdeckung entgegenzusteuern. Die Personalbeschaffung<br />
oder Personalrekrutierung umfasst alle Vorgänge, um den zuvor von einer selbstständigen<br />
Berufsschule in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht<br />
definierten Personalbedarf im Rahmen von vakanten SAP-Planstellen zu decken, damit<br />
Bildungsprozesse optimiert und vorgegebene Bildungsziele bestmöglich realisiert werden<br />
können.<br />
Auf der Basis schuleigener Personalplanung entscheidet die Leiterin oder der Leiter der<br />
selbstständigen beruflichen Schule, ob sie oder er auf der Grundlage aktualisierter Bewerberlisten,<br />
die von den zuständigen Stellen des Landes zur Verfügung gestellt werden,<br />
auswählt oder Bewerberinnen und Bewerber durch schulbezogene Stellenausschreibungen<br />
gewinnt; hierbei wird sie oder er vom Staatlichen Schulamt beraten und<br />
unterstützt.<br />
Die Personalbeschaffung bildet die gesamten Personalfindungs- und Personalauswahlprozesse<br />
ab und hat für die selbstständige berufliche Schule die Auswahl der am besten<br />
geeigneten Bewerberin oder den am besten geeigneten Bewerber zum Ergebnis. Es<br />
werden Vorgänge der internen und externen Personalrekrutierung zur Auswahl von Bewerberinnen<br />
und Bewerbern für die Begründung neuer und zur Veränderung bestehender<br />
Beschäftigungsverhältnisse wie Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen,<br />
weitere Planstellenzuordnungen oder Abordnungen beschrieben.<br />
Durch die Übertragung dieser Aufgaben der Personalbeschaffung auf die selbstständige<br />
berufliche Schule ergeben sich für diese Möglichkeiten, Personal entsprechend der unmittelbaren<br />
schulischen Notwendigkeiten<br />
� zur Deckung aktueller und absehbarer zukünftiger Unterrichtserfordernissen,<br />
� zur Ausgestaltung des Schulprofils,<br />
� zur Lösung kurz- und mittelfristiger Personalengpässe bzw. Überkapazitäten,<br />
� zur Vorbereitung weiterer schulischer Entwicklungen,<br />
mit großer Flexibilität und in eigener Verantwortung zu gewinnen.<br />
Durch die Einbeziehung innerschulischer Gremien in den Ausschreibungs- und Findungsprozess<br />
wird die Entscheidung auf eine breite und auf Konsens ausgerichtete<br />
Basis gestellt, qualitativ verbessert und dient als weiterer Schritt zur Stärkung der<br />
Selbstständigkeit der einzelnen beruflichen Schule.<br />
Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen<br />
nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers werden in dem Kapitel Personaladministration<br />
dargestellt.<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Kapitel Beschreibung<br />
Kapitel<br />
Personaladministration<br />
(Hauptkapitel 5)<br />
Kapitel UnterstützendeProzesse<br />
(Hauptkapitel 7)<br />
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
Der Umgang mit Personal an einer selbstständigen beruflichen Schule muss Veränderungs-<br />
und Innovationsprozesse mitgestalten und wird noch mehr als bisher in den Gesamtprozess<br />
der Schul- und Unterrichtsentwicklung eingebunden und damit die Schulkultur<br />
prägen. Wie die selbstständige berufliche Schule qualifizierte Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter halten und gewinnen und deren Motivation und Leistungsfähigkeit erhalten<br />
können, steht dabei im Vordergrund.<br />
Die Personaladministration beinhaltet die Summe aller administrativen Aufgaben von der<br />
Einstellung über die Veränderung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Austritt<br />
einer bzw. eines Mitarbeitenden.<br />
Mit dem Kapitel Personaladministration unterstützt das Hessische Kultusministerium<br />
nicht nur eine gewissenhafte Bewältigung von Routinearbeiten, sondern trägt dazu bei<br />
und macht transparent, wie Personalprozesse anwenderbezogen begleitetet werden.<br />
Der inhaltliche Gestaltungs- und Auswahlrahmen der selbstständigen beruflichen Schule<br />
führt zu einer weitreichenden Eigenverantwortung in Personalangelegenheiten und bietet<br />
die Chance zu einer größeren Flexibilität und Treffsicherheit bei der Personalauswahl<br />
der selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Die administrativen Aufgaben, wie die Bereitstellung der zur Durchführung der Entscheidungen<br />
der Schule erforderlichen Unterlagen werden weitgehend vom Staatlichen<br />
Schulamt übernommen.<br />
Nach der Ausschreibung liegt die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen weitgehend im<br />
Bereich des Staatlichen Schulamtes, wobei die Letztverantwortung der selbstständigen<br />
beruflichen Schule erhalten bleibt. Zur Entlastung der selbstständigen beruflichen Schule<br />
werden die weiterführenden Arbeiten nach der Auswahlentscheidung ebenfalls vom<br />
Staatlichen Schulamt übernommen.<br />
Aufnahme, Vereidigung, Amtsübertragung, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
und Einführung in neue Aufgaben liegen in der Verantwortung der Schule und<br />
bieten vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung und die Chance, neue Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter besser mit dem Schulprofil und der Schulqualität vertraut zu machen.<br />
Auch die Verabschiedung ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht<br />
es, in angemessener Weise die Selbstständigkeit und Qualitäten der selbstständigen<br />
beruflichen Schule zu verdeutlichen.<br />
Dieses Kapitel umfasst unterstützende Prozesse, die in verschiedenen Bereichen eine<br />
Rolle spielen können.<br />
Bei allen Einstellungen und Beförderungen sind die Frauenbeauftragte und der Personalrat<br />
zu beteiligen, die hierbei einzuhaltenden Verfahrensschritte werden ebenso dargestellt<br />
wie das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (sog. Eilrechtschutz) vor<br />
dem Verwaltungsgericht der nicht ausgewählten Bewerberin oder des nicht ausgewählten<br />
Bewerbers in einem Einstellungs- bzw. Beförderungsverfahren.<br />
Diese Prozesse sind von großer Wichtigkeit, um zu gewährleisten, dass die materielle<br />
Entscheidung auch verfahrensrechtlich korrekt umgesetzt wird, da sonst die Gefahr besteht,<br />
dass ein Gericht im Streitfall die Personalmaßnahme - unabhängig von der Frage,<br />
ob diese materiell zu rechtfertigen wäre - aufhebt.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann durch diese Prozesse erkennen, wann Beteiligungsrechte<br />
zu wahren sind, welche Fristen von Bedeutung sind und wie das Verfahren<br />
insgesamt abläuft.<br />
Dargestellt ist ferner, welche Verfahrensschritte zu beachten sind, wenn keine Einigung<br />
mit dem örtlichen Personalrat oder mit der Frauenbeauftragten zustande kommt und<br />
eine Entscheidung beispielsweise im so genannten Stufenverfahren gesucht werden<br />
soll.<br />
Die unterstützenden Prozesse helfen somit, einen Überblick über die formellen Verfahrensschritte<br />
in den dargestellten Bereichen und damit eine größere Sicherheit im Umgang<br />
mit dem Verfahren selbst zu bekommen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
3 Erläuterung und Abgrenzung der <strong>SBS</strong>-Aufgabenbereiche<br />
Kapitel Beschreibung<br />
Kapitel Budgetmanagement<br />
(Hauptkapitel 8)<br />
Mit den Ausführungen in diesem Kapitel beschreibt das Hessische Kultusministerium<br />
den Handlungsspielraum, in dem selbstständige berufliche Schulen (<strong>SBS</strong>) über Budgetmittel<br />
des kleinen Schulbudgets eigenverantwortlich entscheiden können. Zu einem erfolgreichen<br />
Weg zu mehr Selbstständigkeit gehört, dass Schulen über die Verwendung<br />
zugewiesener Mittel selbst entscheiden und damit Neues auf den Weg bringen können.<br />
Mit der erweiterten Verantwortung über das Budget erhalten Schulen die Möglichkeit,<br />
vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage<br />
zu reagieren. Damit ist die Erwartung verknüpft, die Leistungsfähigkeit von<br />
Schulen durch den weiteren Ausbau schulischer Eigenverantwortung zu verbessern. Mit<br />
der Budgetierung entstehen für Schulen neue Spielräume, gleichzeitig aber auch geänderte<br />
Verantwortungsbereiche, die die bisherigen Geschäftsprozesse in den Schulen<br />
verändern.<br />
Die schulische Verantwortung über ein bereitgestelltes Budget wird aber auch eine neue<br />
Qualität der Zusammenarbeit von Schulleitung, Kollegium und Bildungsverwaltung erforderlich<br />
machen. Auf der Grundlage eines Kontraktes, in dem das Schulbudget und die<br />
Leistungen der Kontraktpartner festgehalten sind, entscheidet die Schule eigenverantwortlich<br />
über den Einsatz der zugewiesenen Mittel. Planung und Rechenschaftslegung<br />
sind neben der Bewirtschaftung wesentliche Elemente des Budgetierungs- und Kontraktprozesses.<br />
Geeignete Steuerungs- und Controlling-Instrumente helfen der Schule<br />
beim Wirtschaften im Rahmen des vereinbarten Schulbudgets.<br />
Es wurden Geschäftsprozesse modelliert, damit die Schulleitungen das Budget sachgerecht<br />
zur Sicherung des Unterrichtsangebots und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität<br />
innerhalb beschriebener Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche einsetzen<br />
können. Vorlagen und Formulare zu diesen Prozessen sind auf der ISIS-Plattform hinterlegt.<br />
Informationen, Fragen und Antworten sowie Formulare zum Kleinen Schulbudget können<br />
über die Lehrer und Schüler Datenbank (LUSD) unter dem Punkt „Forum“ und dort<br />
im Bereich „ISIS“ abgerufen werden.<br />
Hinweis: Ausführungen zu den Aufgabenbereichen Personalplanung und -entwicklung (Hauptkapitel 6), Regionale<br />
Kooperation und Weiterbildung (Hauptkapitel 9) und Empfehlungen für die schulische Organisation<br />
(Hauptkapitel 10) werden in der nächsten Handbucherweiterung ergänzt.<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 4<br />
Personalbeschaffung<br />
Mit diesem Kapitel unterstützt das Hessische Kultusministerium die selbstständige berufliche Schule in ihrem<br />
Handlungsspielraum, Maßnahmen der Personalbeschaffung zu nutzen, um einer personellen Unterdeckung<br />
entgegenzusteuern. Die Personalbeschaffung oder Personalrekrutierung umfasst alle Vorgänge, um den zuvor<br />
von einer selbstständigen Berufsschule in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht definierten<br />
Personalbedarf im Rahmen von vakanten SAP-Planstellen zu decken, damit Bildungsprozesse optimiert und<br />
vorgegebene Bildungsziele bestmöglich realisiert werden können.<br />
Auf der Basis schuleigener Personalplanung entscheidet die Leiterin oder der Leiter der selbstständigen<br />
beruflichen Schule, ob sie oder er auf der Grundlage aktualisierter Bewerberlisten, die von den zuständigen<br />
Stellen des Landes zur Verfügung gestellt werden, auswählt oder Bewerberinnen und Bewerber durch<br />
schulbezogene Stellenausschreibungen gewinnt; hierbei wird sie oder er vom Staatlichen Schulamt beraten und<br />
unterstützt.<br />
Die Personalbeschaffung bildet die gesamten Personalfindungs- und Personalauswahlprozesse ab und hat für die<br />
selbstständige berufliche Schule die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberin oder den am besten<br />
geeigneten Bewerber zum Ergebnis. Es werden Vorgänge der internen und externen Personalrekrutierung zur<br />
Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Begründung neuer und zur Veränderung bestehender<br />
Beschäftigungsverhältnisse wie Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen, weitere Planstellenzuordnungen<br />
oder Abordnungen beschrieben.<br />
Durch die Übertragung dieser Aufgaben der Personalbeschaffung auf die selbstständige berufliche Schule<br />
ergeben sich für diese Möglichkeiten, Personal entsprechend der unmittelbaren schulischen Notwendigkeiten<br />
• zur Deckung aktueller und absehbarer zukünftiger Unterrichtserfordernissen,<br />
• zur Ausgestaltung des Schulprofils,<br />
• zur Lösung kurz- und mittelfristiger Personalengpässe bzw. Überkapazitäten,<br />
• zur Vorbereitung weiterer schulischer Entwicklungen,<br />
mit großer Flexibilität und in eigener Verantwortung zu gewinnen.<br />
Durch die Einbeziehung innerschulischer Gremien in den Ausschreibungs- und Findungsprozess wird die<br />
Entscheidung auf eine breite und auf Konsens ausgerichtete Basis gestellt, qualitativ verbessert und dient als<br />
weiterer Schritt zur Stärkung der Selbstständigkeit der einzelnen beruflichen Schule.<br />
Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen nach Auswahl der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers werden in dem Kapitel Personaladministration dargestellt.
Kapitelübersicht<br />
Einführung in das Kapitel Personalbeschaffung<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Personalbeschaffung<br />
Handreichung 1: Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten<br />
– Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)<br />
– Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)<br />
– Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)<br />
Handreichung 2: Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong><br />
– Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
– Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong><br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter
Einführung<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
Teilprozessname <br />
Personalbeschaffung<br />
für<br />
den hauptamtlichen<br />
Schuldienst<br />
durchführen<br />
Personalbeschaffung<br />
für<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
Beschreibung<br />
Beschrieben wird die Personalbeschaffung von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen<br />
und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Einstellung in<br />
den hauptamtlichen Schuldienst als Beamtinnen oder Beamte oder unbefristet Beschäftigte.<br />
Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der nach dem Landeshaushalt<br />
verfügbaren Stellen und Mittel, dem schulischen Fachbedarf sowie nach Eignung,<br />
Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.<br />
Die Auswahl erfolgt entweder über schulbezogene Ausschreibungen, die im Internet<br />
veröffentlicht werden, oder über das Ranglistenverfahren, das zentral von der Zentralstelle<br />
Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) für die Staatlichen Schulämter am Staatlichen<br />
Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt durchgeführt<br />
wird.<br />
Die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen für den Schulbereich werden im<br />
jährlichen Stellenzuweisungserlass des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 152<br />
Hessisches Schulgesetz zugewiesen.<br />
Die auf die Schulen entfallenden besetzbaren Stellen werden zunächst durch Personallenkungsmaßnahmen,<br />
wie z. B. Abordnungen, Versetzungen sowie Rückkehrerinnen<br />
und Rückkehrer aus Elternzeit/Beurlaubung/Auslandsschuldienst besetzt. Die Staatlichen<br />
Schulämter vollziehen diese Personallenkungsmaßnahmen im Benehmen mit den<br />
Schulen. Die danach noch unbesetzten Stellen werden nach den im Folgenden beschriebenen<br />
Verfahren besetzt.<br />
Kommentar:<br />
Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen<br />
nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />
Erlass vom 19. Januar 2010<br />
II.6 - 634.000.008 - 5 -<br />
Gült. Verz. Nr. 7200 (ABl. S. 84)<br />
Beschrieben wird die Personalbeschaffung für offene und besetzbare Stellen für Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräte (OStR) im Schulbereich.<br />
Kommentar:<br />
Die Geschäftsprozesse zur Ernennung von Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten<br />
nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 4: Dokumentation zum Prozess<br />
Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst durchführen<br />
Beschrieben wird die Personalbeschaffung von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen<br />
sowie Erzieherinnen und Erziehern für die Einstellung in den hauptamtlichen Schuldienst als Beamtinnen<br />
oder Beamte oder unbefristet Beschäftigte.<br />
Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der nach dem Landeshaushalt verfügbaren<br />
Stellen und Mittel, dem schulischen Fachbedarf sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der<br />
Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.<br />
Die Auswahl erfolgt entweder über schulbezogene Ausschreibungen, die im Internet veröffentlicht werden, oder<br />
über das Ranglistenverfahren, das zentral von der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) für die<br />
Staatlichen Schulämter am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt<br />
durchgeführt wird.<br />
Die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen für den Schulbereich werden im jährlichen Stellenzuweisungserlass<br />
des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 152 Hessisches Schulgesetz zugewiesen.<br />
Die auf die Schulen entfallenden besetzbaren Stellen werden zunächst durch Personallenkungsmaßnahmen, wie<br />
z. B. Abordnungen, Versetzungen sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Elternzeit/Beurlaubung/Auslandsschuldienst<br />
besetzt. Die Staatlichen Schulämter vollziehen diese Personallenkungsmaßnahmen im Benehmen mit<br />
den Schulen. Die danach noch unbesetzten Stellen werden nach den im Folgenden beschriebenen Verfahren<br />
besetzt.<br />
Kommentar:<br />
Die Geschäftsprozesse zur Begründung oder Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen nach Auswahl der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />
Erlass vom 19. Januar 2010<br />
II.6 - 634.000.008 - 5 -<br />
Gült. Verz. Nr. 7200 (ABl. S. 84)
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen" ...................... 1<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 1<br />
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten" ....................... 4<br />
2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 4<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 5<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 6<br />
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)" ......... 8<br />
3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 8<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 9<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 10<br />
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />
prüfen (LEZUV-AV)" .............................................................................................................................. 12<br />
4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 12<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 12<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 13<br />
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen<br />
(LEZUV-AV)" .......................................................................................................................................... 17<br />
5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 17<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 18<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 18<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 25<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 29<br />
8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 35<br />
I
1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />
1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst durchführen"<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />
Teilprozessname<br />
Budget- und<br />
Personalbewirtschaftung<br />
für<br />
Schulen durch<br />
SSÄ sicherstellen <br />
Personalbeschaffung<br />
für<br />
den hauptamtlichen<br />
Schuldienst<br />
einleiten<br />
(verfeinert, siehe 2)<br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt die Aufgaben auf der Grundlage der Vorgaben (HH-Plan, Lehrerzuweisung,<br />
Budgetzuweisung, Regelungen zur Personal- und Budgetbewirtschaftung),<br />
um die Unterrichtsversorgung der Schulen sicherzustellen. Zusätzlich werden<br />
Neueinstellungen, Personallenkungsmaßnahmen und die Vergabe von befristeten Verträgen<br />
beschrieben.<br />
Kommentar:<br />
Dieser Prozess muss bei veränderten Vorgaben (Erlassen) und/oder Personalveränderungen<br />
ggf. mehrfach durchlaufen werden.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die Stelle über die Rangliste oder<br />
die schulbezogene Stellenausschreibung zu besetzen ist.<br />
Kommentar:<br />
Zur Vorbereitung dieser Entscheidung erhält sie oder er die Möglichkeit, im Staatlichen<br />
Schulamt vertraulich Einblick in die Bewerbungsranglisten zu nehmen. Dabei ist zu prüfen,<br />
ob Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern<br />
vorliegen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />
Teilprozessname<br />
Schulbezogenes<br />
Stellenausschreibungsverfahrenveranlassen<br />
(LEZUV-AV)<br />
(verfeinert, siehe 3)<br />
Schulbezogene<br />
Stellenausschreibung<br />
in<br />
SAP erfassen<br />
und im Internet<br />
veröffentlichen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt die Durchführung des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens<br />
im hauptamtlichen Schuldienst.<br />
Kommentar:<br />
Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien des geltenden Einstellungserlasses.<br />
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen (i. d. R. eine Lehramtsbefähigung)<br />
für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden - sofern sie Berücksichtigung<br />
finden - beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter Berufung<br />
in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Bewerben soll sich nur, wer die in den<br />
Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.<br />
Personen, die ihre Erste und Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben,<br />
müssen beim Staatlichen Schulamt Darmstadt - Zentralstelle Personalmanagement<br />
Lehrkräfte (ZPM), unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse<br />
die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Der Antrag<br />
sollte möglichst zeitnah zu der Bewerbung gestellt werden.<br />
Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis<br />
stehen, können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw.<br />
der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.<br />
Lehrkräfte, die als Beamte im Dienst eines anderen Landes stehen, müssen der<br />
Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn<br />
beifügen.<br />
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern aufgrund des Frauenförderplanes<br />
eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />
bei den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.<br />
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Vorschriften<br />
des SBG IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, insbesondere die<br />
§§ 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt.<br />
Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen<br />
über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die<br />
in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind in ZWEIFACHER Ausfertigung<br />
an das in der Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten.<br />
Die schulbezogenen Stellenausschreibungen werden im Internet unter<br />
www.kultusministerium.hessen.de (Menü: Informationen für SIE -> Stellenausschreibungen)<br />
veröffentlicht. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt täglich.<br />
Der Prozess beschreibt die Planstellenpflege und Erfassung der Stellenausschreibung in<br />
SAP sowie die Veröffentlichung im Internet (Hessen-Portal).<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Teilprozessname<br />
Bewerbungen<br />
auf eine schulbezogeneStellenausschreibung<br />
erfassen und<br />
prüfen<br />
(LEZUV-AV)<br />
(verfeinert, siehe 4)<br />
Bewerberin oder<br />
Bewerber nach<br />
schulbezogener<br />
Stellenausschreibung<br />
auswählen<br />
(LEZUV-AV)<br />
(verfeinert, siehe 5)<br />
Spontanbewerber/innenRangliste<br />
erfassen<br />
(LEZUV-RL)<br />
Ranglistenverfahren<br />
durchführen<br />
(LEZUV-RL)<br />
Bewerberin oder<br />
Bewerber nach<br />
Rangliste<br />
auswählen<br />
(REZUV-RL)<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst<br />
(Beamte)<br />
durchführen<br />
1 Prozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen"<br />
Beschreibung<br />
Eingegangene Bewerbungen werden im Staatlichen Schulamt in SAP HCM erfasst. Dabei<br />
wird für jede Bewerbung geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig und formal<br />
korrekt sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, wird die Bewerberin oder der Bewerber<br />
der Ausschreibung zugeordnet und der Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigt.<br />
Ansonsten kann die Bewerbung aus formalen Gründen (Nichterfüllung zwingender Voraussetzungen<br />
oder Überschreitung der Bewerbungsfrist) nach Abstimmung mit der<br />
Schulleiterin oder dem Schulleiter abgelehnt werden. In diesem Fall erstellt das Staatliche<br />
Schulamt einen Ablehnungsbescheid.<br />
Kommentar:<br />
Der Ablehnungsbescheid kann auch im Zuge der Gesamtentscheidung erfolgen.<br />
Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />
nach erfolgter Ausschreibung.<br />
Der Prozess beschreibt die Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Erfassung der<br />
Bewerberinnen und Bewerber für das Ranglistenverfahren durch die Zentralstelle für<br />
Personalmanagement für Lehrkräfte (ZPM).<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt die Durchführung des Verfahrens zur Stellenbesetzung über das<br />
Ranglistenverfahren im hauptamtlichen Schuldienst.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />
anhand der Rangliste.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />
Dieser Prozess wird in einem anderen Handbuchkapitel oder in einem anderen Prozess<br />
dieses Kapitels näher beschrieben.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten"<br />
2.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die Stelle über die Rangliste<br />
oder die schulbezogene Stellenausschreibung zu besetzen ist.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Abordnungen Lehrkräfte durchführen"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach Rangliste auswählen (REZUV-RL)"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />
prüfen (LEZUV-AV)"<br />
� "Budget- und Personalbewirtschaftung für Schulen durch SSÄ sicherstellen"<br />
� "Personalbeschaffung Hesseninternes Versetzungsverfahren durchführen"<br />
� "Personalbeschaffung Schulamtsinternes Versetzungsverfahren durchführen"<br />
� "Personalbeschaffung Lehrertauschverfahren durchführen"<br />
� "Ranglistenverfahren durchführen (LEZUV-RL)"<br />
� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />
(LEZUV-AV)"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Einstellungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Qualifikation<br />
festlegen<br />
Möglichkeit der<br />
Versetzung oder<br />
Abordnung<br />
prüfen<br />
Einblick in<br />
Rangliste<br />
nehmen<br />
Beschreibung<br />
Es werden folgende Qualifikationen festgelegt:<br />
� erforderliches Lehramt/erforderliche Lehrämter oder Lehrbefähigung oder sonstige<br />
Qualifikationen<br />
� erforderliches Fach/erforderliche Fächer<br />
� ggf. erforderliche Fachrichtung/en oder Berufsfeld/er<br />
� ggf. notwendige zusätzliche Qualifikation/en.<br />
Kommentar:<br />
Es empfiehlt sich, den örtlichen Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />
informell einzubeziehen.<br />
Nach Ziffer 1.1 des Einstellungserlasses werden besetzbare Stellen zunächst durch<br />
Personallenkungsmaßnahmen, wie Abordnungen und Versetzungen, im Benehmen mit<br />
den Schulen besetzt. Sollte dies im konkreten Fall zu realisieren sein, entfällt ein Einstellungsverfahren.<br />
Kommentar:<br />
Versetzungsverfahren finden grundsätzlich zum 01.08., Abordnungen zum 01.02. und<br />
01.08. eines Jahres statt.<br />
Ziffer 1.2 des Einstellungserlasses bietet der Schulleiterin oder dem Schulleiter zwei<br />
Möglichkeiten der Besetzung:<br />
� Ranglistenverfahren<br />
� schulbezogene Stellenausschreibungen.<br />
Kommentar:<br />
Zur Vorbereitung ihrer oder seiner Entscheidung erhält die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
die Möglichkeit, im Staatlichen Schulamt vertraulich Einblick in die Bewerbungsranglisten<br />
zu nehmen.<br />
Dabei ist zu prüfen, ob Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Bewerberinnen<br />
und Bewerbern vorliegen.<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Art des Personalbeschaffungsverfahrens<br />
festlegen<br />
2 Teilprozess "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
Beschreibung<br />
Findet sich in der Rangliste schon die passende Bewerberin oder der passende Bewerber<br />
(und steht diese oder dieser tatsächlich auch für die zu besetzende Stelle zur Verfügung),<br />
entfällt das schulbezogene Stellenbesetzungsverfahren. Die Schulleiterin oder<br />
der Schulleiter nimmt die Stellenbesetzung im Rahmen des Ranglistenverfahrens vor,<br />
welches im Vergleich zum schulbezogenen Stellenbesetzungsverfahren einen deutlich<br />
geringeren Arbeitsaufwand verursacht.<br />
Wurde beim Einblick in die Rangliste festgestellt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber gewonnen werden kann, ist<br />
zu entscheiden, ob ein schulbezogenes Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt, die<br />
Qualifikation überarbeitet oder das Personalbeschaffungsverfahren gänzlich abgebrochen<br />
wird.<br />
Eine schulbezogene Stellenausschreibung eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
die Möglichkeit, das Anforderungsprofil differenzierter zu definieren.<br />
Im Rahmen des Ranglistenverfahrens können die Bewerberinnen und Bewerber nur<br />
über das Lehramt und die Fächer selektiert werden. Auf der Grundlage des sich aus Art.<br />
33 Grundgesetz ergebenden Prinzips der Bestenauslese wird nur die Bewerberin oder<br />
der Bewerber ausgewählt, die oder der den besten gewichteten Gesamtwert aufweist.<br />
Kommentar:<br />
Der Gesamtwert ergibt sich laut Einstellungserlass aus der Gewichtung der Notenwerte<br />
der Staatsprüfungen und verschiedenen Bonus- und Malusgewichtungen.<br />
Andere Kriterien und Anforderungen (z. B. die Schule sucht eine Lehrkraft, die besonders<br />
gut geeignet ist, eine Theater-AG aufzubauen, da dies ein wichtiger Teil des Schulprogramms<br />
ist) können beim Ranglistenverfahren nicht berücksichtigt werden. Der Nutzen<br />
des schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens besteht folglich darin, spezifische<br />
Anforderungen berücksichtigen zu können.<br />
Diesem Nutzen ist der Aufwand gegenüberzustellen, der sich aus der Erstellung eines<br />
entsprechenden Stellen- und Anforderungsprofils sowie der arbeits- und zeitintensiven<br />
Durchführung eines schulbezogenen Stellenbesetzungsverfahrens ergibt.<br />
Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des HVGH bei der Einstellung von Lehrkräften<br />
im Regelfall keine besonderen Voraussetzungen in das Anforderungsprofil aufgenommen<br />
werden, da bei Ersteinstellungen von Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern von<br />
im Wesentlichen vergleichbaren Qualifikationen auszugehen ist.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen (LEZUV-AV)"<br />
3.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Durchführung des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens<br />
im hauptamtlichen Schuldienst.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Personalrat Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
� "Schulbezogene Stellenausschreibung in SAP erfassen und im Internet veröffentlichen<br />
(LEZUV-AV)"<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Entwurf Ausschreibungstext<br />
erstellen<br />
Beschreibung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter formuliert den Ausschreibungstext der zu besetzenden<br />
Stelle. Dazu gehört insbesondere die Beschreibung des spezifischen Stellenund<br />
Anforderungsprofils nach Ziffer 2.1 des Einstellungserlasses. Der Schulpersonalrat<br />
ist gemäß Ziffer 2.1 des Einstellungserlasses anzuhören und ggf. die Schwerbehindertenvertretung<br />
zu informieren.<br />
Das Stellenprofil beschreibt die wahrzunehmenden Aufgaben, das Anforderungsprofil<br />
die detaillierte Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Fähigkeiten und Kenntnisse<br />
sowie den Besetzungstermin.<br />
Dabei ist es zweckmäßig, erwünschte Eigenschaften, Fähigkeiten und Erfahrungen anzugeben,<br />
auf die es bei Konkurrenz sonst etwa gleich qualifizierter Bewerberinnen und<br />
Bewerber ankommen kann. Jedoch dürfen solche Merkmale nicht als zwingende Eignungsvoraussetzungen<br />
dargestellt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf,<br />
dass im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens Bewerberinnen<br />
und Bewerber für ein Eingangsamt gefunden werden müssen.<br />
Kommentar:<br />
Die Anforderungen an die Fähigkeiten und insbesondere die Erfahrungen der Bewerberinnen<br />
und Bewerber dürfen nicht überzogen werden, denn ein solches Eingangsamt<br />
sollte jedem offen stehen, der über das entsprechende Lehramt und die Fächer verfügt.<br />
Vor diesem Hintergrund sollte man auf eine Forderung nach "nachgewiesenen Erfahrungen"<br />
besser verzichten, weil man diese - wie beschrieben - von einer Bewerberin/<br />
einem Bewerber für ein Eingangsamt nicht fordern kann. Besser erscheint im Anforderungsprofil<br />
die Formulierung " ...wünschenswert wären Qualifikationen und/oder Kompetenzen<br />
im Bereich ..." oder - was das Profil der Stelle betrifft - z. B. "Bereitschaft zum<br />
Aufbau einer Theater-AG".<br />
Im Rahmen der Erstellung des Anforderungsprofils sollte berücksichtigt werden, dass<br />
dieses wegen des Einflusses auf die Auswahlentscheidung wie eine Vorverlagerung der<br />
Auswahl wirkt. Es bindet den Dienstherrn bei der späteren Gewichtung von eignungsrelevanten<br />
und leistungsbezogenen Hilfsauswahlkriterien zugunsten derjenigen Bewerberinnen<br />
und Bewerber, die über diese entsprechenden Zusatzbedingungen verfügen.<br />
Hinweis:<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt drei Wochen; in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung<br />
auf minimal eine Woche möglich.<br />
Beispiel:<br />
Eine Schule schreibt eine Stelle für das Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach<br />
Englisch und einer beliebigen Fachrichtung aus. Die eindeutig beste Bewerberin oder<br />
der eindeutig beste Bewerber hat als Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung. Die<br />
zweitbeste Bewerberin oder der zweitbeste Bewerber hat als Fachrichtung Elektrotechnik.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter möchte die zweitbeste Bewerberin oder den<br />
zweitbesten Bewerber auswählen, da sie oder er für die Fachrichtung Wirtschaft und<br />
Verwaltung keine Verwendung an der Schule und sie oder er Bedarf in der Fachrichtung<br />
Elektrotechnik hat.<br />
Ist dies zulässig? Nein! Maßgeblich ist allein die Stellenausschreibung, in der hinsichtlich<br />
des weiteren Faches keine Anforderungen gestellt wurden. Daher können nach eindeutiger<br />
Rechtsprechung nachträglich keine Anforderungen gestellt werden, die nicht in der<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Ausschreibungstext<br />
festlegen<br />
Ausschreibung<br />
an SSA senden<br />
Ausschreibung<br />
rechtlich prüfen<br />
Schulleiter/in<br />
über rechtliche<br />
Einwände<br />
informieren<br />
3 Teilprozess "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen (LEZUV-AV)"<br />
Beschreibung<br />
Ausschreibung gefordert wurden. Im geschilderten Beispiel muss entweder die der im<br />
Hinblick auf die konkrete Stellenausschreibung beste Bewerberin oder der beste Bewerber<br />
eingestellt oder das Verfahren abgebrochen und die Stelle (z. B. mit einer für die<br />
Schule sinnvollen Fächerkombination) neu ausgeschrieben werden.<br />
Nach dem Ende des Beteiligungsverfahrens der Frauenbeauftragten wird der Ausschreibungstext<br />
endgültig festgelegt.<br />
Der Ausschreibungstext wird an das Staatliche Schulamt zur Veröffentlichung weitergeleitet.<br />
Kommentar:<br />
Der Ausschreibungstext ist per E-Mail an das Staatliche Schulamt zu senden und im<br />
Original mit Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters nachzureichen.<br />
Die von der Schule vorgelegte Ausschreibung wird rechtlich - insbesondere bezüglich<br />
der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 9 BeamtStG, 8 HBG, 10<br />
HGlG und des AGG - geprüft; eine pädagogische/inhaltliche Prüfung erfolgt nicht.<br />
Wurden rechtliche Einwände festgestellt, so muss die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
informiert werden. Die Ausschreibung wird dann nicht in SAP erfasst und nicht veröffentlicht.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über den weiteren Fortgang des Verfahrens.<br />
Kommentar:<br />
In Betracht kommen hierbei lediglich die Änderung der Ausschreibung oder der Abbruch<br />
des Verfahrens.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung<br />
erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
4.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Eingegangene Bewerbungen werden im Staatlichen Schulamt in SAP HCM erfasst.<br />
Dabei wird für jede Bewerbung geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen<br />
vollständig und formal korrekt sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, wird die Bewerberin<br />
oder der Bewerber der Ausschreibung zugeordnet und der Eingang der<br />
Bewerbungsunterlagen bestätigt. Ansonsten kann die Bewerbung aus formalen<br />
Gründen (Nichterfüllung zwingender Voraussetzungen oder Überschreitung der<br />
Bewerbungsfrist) nach Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
abgelehnt werden. In diesem Fall erstellt das Staatliche Schulamt einen Ablehnungsbescheid.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
� "Schulbezogene Stellenausschreibung in SAP erfassen und im Internet veröffentlichen<br />
(LEZUV-AV)"<br />
� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Verfügbare<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Bewerberdaten<br />
erfassen und<br />
Fristeinhaltung<br />
vorprüfen<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an<br />
Schule<br />
weiterleiten<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
auf<br />
Fristeinhaltung<br />
prüfen und<br />
sortieren<br />
Beschreibung<br />
Die Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden in SAP HCM erfasst, und es wird<br />
geprüft, ob die Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind.<br />
Nach der Datenerfassung erstellt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PB im<br />
Staatlichen Schulamt eine Bewerberliste aus SAP HCM, die der Schule zur Verfügung<br />
gestellt wird. Die Vorprüfungsergebnisse zur Fristeinhaltung bei der Bewerbung werden<br />
der Schule ebenfalls mitgeteilt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />
Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />
eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />
berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />
Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />
eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />
nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />
Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />
bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er verspätete<br />
Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />
ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen, kann<br />
der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />
(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />
Die Schule wird über den Eingang der Bewerbungen informiert und erhält alle Bewerbungsunterlagen<br />
und ggf. Hinweise zur Fristeinhaltung.<br />
Kommentar:<br />
Ein Exemplar der doppelt eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleibt beim Staatlichen<br />
Schulamt.<br />
Auf der Grundlage der Feststellung des Staatlichen Schulamtes überprüft die Schulleiterin<br />
oder der Schulleiter den fristgerechten bzw. den nicht fristgerechten Eingang der<br />
Bewerbungen und sortiert die Bewerbungen nach diesem Merkmal.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />
Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />
eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />
berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />
Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />
eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />
nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />
Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />
bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />
verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />
ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />
kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />
(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Über Zulassung<br />
der Bewerbung<br />
LEZUV-AV<br />
entscheiden<br />
Formale Kriterien<br />
und Vollständigkeit<br />
der<br />
Unterlagen<br />
prüfen<br />
Eingang der<br />
Bewerbung<br />
bestätigen<br />
Mängel der Bewerbung<br />
und<br />
Entscheidungsempfehlung<br />
mitteilen<br />
Beschreibung<br />
Es ist zu entscheiden, ob die nicht fristgerecht eingegangene Bewerbung zur Erweiterung<br />
des Bewerberkreises in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen wird. Dabei<br />
muss geprüft werden, ob die Bewerbung den fachlichen Anforderungen entspricht.<br />
Kommentar:<br />
Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />
Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />
eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen (dann müssen aber alle Bewerbungen<br />
berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind).<br />
Die Behörde ist aber nicht gezwungen, die Frist zu verlängern, und kann Bewerbungen,<br />
die verspätet eingehen (der Eingang der Bewerbung, nicht die Absendung oder der<br />
Poststempel sind hier entscheidend), als nicht fristgerecht ablehnen, wenn sie das Auswahlverfahren<br />
bereits begonnen hat.<br />
Die Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Kriterien<br />
der Ausschreibung geprüft.<br />
Dazu gehört bei Qualifikationen, die außerhalb Hessens (andere Bundesländer,<br />
EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland) erworben wurden, auch die Anerkennungsentscheidung.<br />
Kommentar:<br />
Diese Anerkennung wird bei Qualifikationen anderer Bundesländer durch die Zentralstelle<br />
Personalmanagement (ZPM), bei EU-Auslandsqualifikationen durch das Amt für Lehrerbildung<br />
(Prüfungsstelle Marburg) und bei Nicht-EU-Auslandsqualifikationen durch das<br />
Amt für Lehrerbildung (Prüfungsstelle Frankfurt) ausgesprochen.<br />
Bewerberinnen oder Bewerber, die die oben genannte Anerkennungsentscheidung nicht<br />
vorweisen, können nicht ins Verfahren mit aufgenommen werden. Bewerberinnen oder<br />
Bewerber können spätestens bei Abgabe ihrer Bewerbung die Gleichstellung oder Anerkennung<br />
bei der Zentralstelle Personalmanagement im Staatlichen Schulamt Darmstadt<br />
beantragen und können diese als Ergänzung zur Bewerbung nachreichen. Auf die erfolgte<br />
Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen, vgl. Ziffer 1.9 des Einstellungserlasses.<br />
Aus SAP HCM heraus wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder<br />
des Schulleiters ein Bescheid erstellt, in dem die Bewerberin oder der Bewerber eine<br />
Mitteilung über den Eingang ihrer oder seiner Bewerbung erhält.<br />
Das Staatliche Schulamt informiert die Schulleiterin oder den Schulleiter über festgestellte<br />
Mängel der Bewerbung.<br />
Diese können sein:<br />
� unvollständige Unterlagen, die nachgefordert werden können,<br />
� nicht erfüllte zwingende Anforderungen der Ausschreibung, die zum Ausschluss der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers führen müssen.<br />
Das Staatliche Schulamt empfiehlt der Schulleiterin oder dem Schulleiter die nun zu<br />
treffende Entscheidung.<br />
Kommentar:<br />
Erfüllt eine Bewerbung nicht die zwingenden Anforderungen der Ausschreibung, so hat<br />
die Schulleiterin oder der Schulleiter keinen Entscheidungsspielraum, sondern muss die<br />
Bewerberin oder den Bewerber vom Verfahren ausschließen.<br />
14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Über Empfehlung<br />
des SSA<br />
entscheiden<br />
Fehlende Bewerbungsunterlagen<br />
anfordern<br />
Bewerbung mit<br />
Ablehnungsbescheidzurückgeben<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Beschreibung<br />
Bewerbungen, die die zwingenden Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht erfüllen,<br />
sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter abschlägig zu bescheiden.<br />
Bei Bewerbungen, welche die zwingenden Anforderungen voraussichtlich erfüllen, aber<br />
Unterlagen fehlen, muss die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, ob die Bewerbung<br />
abgelehnt wird oder die fehlenden Unterlagen nachgefordert werden.<br />
Wird die Bewerbung abgelehnt, informiert die Schulleiterin oder Schulleiter das Staatliche<br />
Schulamt, damit dieses den Ablehnungsbescheid fertigen kann.<br />
Entscheidet die Schulleiterin oder Schulleiter, dass sie oder er die Bewerbung trotz<br />
Mängel akzeptiert und im weiteren Verfahren berücksichtigen will, hat sie oder er das<br />
Staatliche Schulamt ebenfalls hierüber zu informieren.<br />
Kommentar:<br />
Erfüllt eine Bewerbung nicht die zwingenden Anforderungen der Ausschreibung, so hat<br />
die Schulleiterin oder der Schulleiter keinen Entscheidungsspielraum, sondern muss die<br />
Bewerberin oder den Bewerber vom Verfahren ausschließen.<br />
Der Bescheid zur Anforderung fehlender Unterlagen wird vom Staatlichen Schulamt im<br />
Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />
Der Eingang der angeforderten Unterlagen wird überwacht.<br />
Die Ablehnung wird in der Personalbeschaffung SAP HCM erfasst und ein Bescheid zur<br />
Ablehnung vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />
erstellt.<br />
Kommentar:<br />
Die Wartefrist von der Erstellung des Ablehnungsbescheids bis zur Weiterbearbeitung<br />
im Verfahren beträgt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mindestens<br />
zwei Wochen. Darauf wird im Ablehnungsbescheid ebenfalls hingewiesen.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />
zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />
Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />
Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />
sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />
dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />
1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />
nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />
es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />
gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
1<br />
Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />
darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />
nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />
in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />
„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />
erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />
aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />
sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />
keine aufschiebende Wirkung.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15
4 Teilprozess "Bewerbungen auf schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname <br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Nichtberücksichtigung<br />
der<br />
Bewerbung<br />
anweisen<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung des<br />
SSA entscheiden<br />
Beschreibung<br />
Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />
abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />
Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />
ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />
des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />
Das Staatliche Schulamt weist die Schulleiterin oder den Schulleiter an, die Bewerbung<br />
wegen Nichterfüllung zwingender Anforderungen der Ausschreibung im weiteren Verfahren<br />
nicht zu berücksichtigen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />
oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />
Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />
Kommentar:<br />
Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />
werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />
muss.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />
die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />
16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
5.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt das Verfahren der Auswahl einer Bewerberin oder eines<br />
Bewerbers nach erfolgter Ausschreibung.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Einstellungskandidat/in<br />
� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />
� Personalrat Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Schulleitungsmitglied<br />
� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />
� Überprüfungsgremium (LEZUV-AV)<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />
� "Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und<br />
prüfen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />
(LEZUV-AV)"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
� "Grundgesetz (GG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)":<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
� "Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)":<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
erstellen<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
an Schule<br />
weiterleiten<br />
Akten zu Bewerber/in<br />
sichten und<br />
auswerten<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
modifizieren<br />
Entscheidung<br />
über weiteres<br />
Verfahren<br />
Bewerberauswahl<br />
treffen<br />
Beschreibung<br />
Das Staatliche Schulamt erstellt eine Bewerberübersicht über alle Bewerberinnen und<br />
Bewerber, die keine Hierarchisierung enthält, sondern nur die aus SAP HCM gewonnenen<br />
Informationen.<br />
Das Staatliche Schulamt leitet die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber<br />
an die Schule weiter.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für die Aktenauswertung verantwortlich. Insbesondere<br />
hat sie oder er Folgendes zu prüfen:<br />
� Übereinstimmung der Bewerbungen mit dem Anforderungsprofil<br />
� Berechnung des gewichteten Gesamtwertes nach den Kriterien des Einstellungserlasses.<br />
Die Gesamtübersicht über alle Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter modifiziert. Sie oder er stellt die Qualifikationen der einzelnen Bewerberinnen<br />
und Bewerber einander gegenüber, legt deren Rangfolge anhand der Noten<br />
und des Ausschreibungsprofils fest und rechnet ggf. Boni und Mali mit ein.<br />
Kommentar:<br />
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Inhalte der Gesamtübersicht liegt bei der<br />
Schulleiterin oder dem Schulleiter.<br />
Sie oder er kann die vom Staatlichen Schulamt übersandte Übersicht über die zugelassenen<br />
Bewerberinnen und Bewerber als Arbeitsliste nutzen. Der darin enthaltene gewichtete<br />
Gesamtwert muss in jedem Fall nochmals überprüft und ggf. korrigiert werden.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bereits hier im Rahmen der vertrauensvollen<br />
Zusammenarbeit den Schulpersonalrat, die Frauenbeauftragte der Lehrkräfte und ggf.<br />
die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte informieren.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den Schulleitungsmitgliedern<br />
und nach Anhörung des Personalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der<br />
Schwerbehindertenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage möglich<br />
oder ob ein Überprüfungsverfahren erforderlich ist.<br />
In jedem Fall ist zuerst die Aktenlage auszuwerten, um diese Entscheidung, die absoluten<br />
Vorrang genießt, treffen zu können.<br />
Erweist sich eine Bewerberin oder ein Bewerber als "trennscharf für die Stelle Bestgeeignete<br />
oder Bestgeeigneter", so ist diese oder dieser nach der Aktenlage auszuwählen.<br />
Ein Überprüfungsverfahren darf in diesem Fall nicht durchgeführt werden.<br />
18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Beschreibung<br />
Jede Auswahlentscheidung hat sich an dem Grundsatz der Bestenauslese zu orientieren.<br />
Die Kriterien des Anforderungsprofils sind während des gesamten Verfahrens unverändert<br />
einzuhalten.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Ausgangspunkt jeder Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ist Art. 33 Abs. 2 des<br />
Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 8 Hessisches<br />
Beamtengesetz (HBG) und § 10 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG). Diesen verfassungsrechtlichen Hintergrund muss man sich klar machen, um<br />
den hinter den erwähnten Vorschriften stehenden Sinn und Zweck zu erkennen.<br />
Art. 33 Abs. 2 GG ist eine spezielle Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3<br />
GG und beinhaltet letztlich ein Willkürverbot: Ein Amt im öffentlich Dienst darf einer Bewerberin<br />
oder einem Bewerber aus keinem anderen Grund als aufgrund ihrer oder seiner<br />
Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung übertragen werden. Eignung, Befähigung<br />
und fachliche Leistung dürfen ihrerseits nicht mit Gesichtspunkten begründet oder<br />
verneint werden, die der Gleichheitsgrundsatz ausschließt (Geschlecht, Abstammung,<br />
Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen,<br />
Behinderung oder Alter).<br />
Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur Bestenauslese. Die Auswahlentscheidung ist<br />
danach zu treffen, welche Bewerberin oder welcher Bewerber nach der persönlichen<br />
Eignung, den Fähigkeiten und den bisherigen Leistungen am ehesten erwarten lässt,<br />
dass sie oder er die ausgeschriebene Stelle erfolgreich wird wahrnehmen können.<br />
Daher ist die Beurteilung der bisherigen Leistungen mit der Prognose bezüglich der zukünftigen<br />
Leistungen zu verbinden und für alle Bewerberinnen und Bewerber darzustellen<br />
und gegeneinander abzuwägen.<br />
Denn die Bewerberin oder der Bewerber hat das Recht auf eine ermessensfehlerfreie<br />
Entscheidung einschließlich des Rechts, bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien in<br />
den Kreis der für eine Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber einbezogen<br />
und nicht willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen von der Übertragung<br />
eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen zu werden.<br />
Um in dieser Weise entscheiden zu können, muss man sich klar machen, was die Begriffe<br />
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bedeuten:<br />
Der beamtenrechtliche Begriff der Eignung stellt darauf ab, dass eine Bewerberin oder<br />
ein Bewerber dem Amt persönlich, also in körperlicher, psychischer und charakterlicher<br />
Sicht gewachsen sein muss (z. B. Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Bereitschaft<br />
zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben, Verfassungstreue, keine strafrechtlichen<br />
Verurteilungen, körperliche und geistige Eignung).<br />
Unter Befähigung wird der Nachweis der fachlichen Qualifikation verstanden und dass<br />
die Bewerberin oder der Bewerber die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben notwendigen<br />
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.<br />
Unter fachlicher Leistung versteht man die Brauchbarkeit der bisherigen Arbeitsergebnisse<br />
im Hinblick auf die jeweils gestellten dienstlichen Anforderungen.<br />
Allerdings hilft diese theoretische Auseinandersetzung mit den Begriffen für die Praxis<br />
nur bedingt weiter.<br />
Im konkreten Fall ist diese Beurteilung streng an den Anforderungen zu orientieren, die<br />
die Stellenausschreibung an die Bewerberin oder den Bewerber stellt.<br />
Wesentliche Entscheidungskriterien sind der sogenannte gewichtete Gesamtwert und<br />
der Erfüllungsgrad des Anforderungsprofils.<br />
Die tragenden Gründe für die Auswahlentscheidung sind in dem Auswahlbericht schriftlich<br />
niederzulegen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Auswahl nach<br />
Aktenlage<br />
durchführen<br />
Überprüfungsverfahren<br />
vorbereiten<br />
Teilnehmer/<br />
innen zum<br />
Überprüfungsverfahren<br />
einladen<br />
Beschreibung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den Schulleitungsmitgliedern<br />
nach Beteiligung der Frauenbeauftragten, des Personalrates sowie ggf. der<br />
Schwerbehindertenvertretung über die Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers.<br />
Die Auswahlentscheidung nach Aktenlage ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese<br />
durchzuführen.<br />
Es ist Folgendes zu tun:<br />
� Nach Auswertung der Aktenlage wird die Entscheidung getroffen, welche Bewerberin<br />
oder welcher Bewerber zum Überprüfungsverfahren eingeladen wird.<br />
� Organisation des Überprüfungsverfahrens (Ort, Zeit, Zuständigkeit, Einladungen,<br />
Inhalte usw. festlegen)<br />
� Überprüfungsgremium gemäß Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses festlegen.<br />
Kommentar:<br />
Im Überprüfungsverfahren ist von den festgelegten Gesprächs- und Bewertungsschwerpunkten<br />
auszugehen. Es ist allen Bewerberinnen und Bewerbern ein gleicher und ausreichend<br />
großer Zeitraum einzuräumen; es sind jeweils die gleichen Fachthemen zur<br />
Beantwortung oder zur Diskussion zu stellen, um einen Vergleich zu ermöglichen. Dies<br />
erfordert jedoch nicht die Stellung wortgleicher Fragen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen<br />
und Bewerbern wird vor dem Verfahren festgelegt.<br />
Das Überprüfungsverfahren kann beispielsweise bestehen aus:<br />
� Teilen eines Assessmentcenters,<br />
� Unterrichtsbesuch mit anschließendem Gespräch (nicht bei Ersteinstellungen).<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Sofern Bewerberinnen oder Bewerber mit einer Schwerbehinderung im Verfahren sind,<br />
sind diese zu dem Überprüfungsverfahren einzuladen.<br />
Eine Einladung schwerbehinderter Menschen ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung<br />
offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />
Die Einladung der vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer des Überprüfungsgremiums erfolgt durch die Schulleiterin oder<br />
den Schulleiter.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt die Mitglieder des Überprüfungsgremiums zum<br />
Termin des Überprüfungsverfahrens ein, legt ihnen rechtzeitig und umfassend alle Bewerbungsunterlagen<br />
vor und erläutert die Auswahl der eingeladenen Bewerberinnen und<br />
Bewerber.<br />
20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Überprüfungsverfahren<br />
durchführen<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis<br />
der rechtlichen<br />
Prüfung<br />
informieren<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung des<br />
SSA entscheiden<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
treffen<br />
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Beschreibung<br />
Das Überprüfungsverfahren wird anhand der festgelegten Verfahrensbestandteile<br />
durchgeführt.<br />
Es ist zu protokollieren.<br />
Kommentar:<br />
Ergibt sich nach einem solchen Überprüfungsverfahren immer noch nicht das erforderliche<br />
„trennscharfe Bild“, werden mehrere Bewerberinnen oder Bewerber also als<br />
„gleichrangig" eingeschätzt, können für die Abgrenzung verschiedene Hilfskriterien zum<br />
Vorteil einer bestimmten Bewerberin oder eines bestimmten Bewerbers herangezogen<br />
werden:<br />
� Lebens- oder Dienstalter einer Bewerberin oder eines Bewerbers soweit dies für<br />
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bedeutung ist, vgl. § 10 Abs. 2<br />
HGlG (Lebenserfahrung kann sich positiv auf das Leistungsbild auswirken)<br />
� die Bewerberin oder der Bewerber ist schwerbehindert<br />
� bei einer Bewerberin handelt es sich um eine Frau.<br />
Es wird anhand der Kriterien der Ausschreibung geprüft, ob der Auswahlvorschlag rechtlich<br />
korrekt ist.<br />
Kommentar:<br />
Oftmals wird der grundsätzliche Fehler gemacht, dass Formerfordernisse im Stellenbesetzungsverfahren<br />
als unwichtig eingeschätzt oder vernachlässigt werden und ausschließlich<br />
die „materielle“ Entscheidung - also ob die ausgewählte Bewerberin oder der<br />
ausgewählte Bewerber wirklich die oder der Beste ist - in den Vordergrund gestellt wird.<br />
Dies führt regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Stellenbesetzungsentscheidung, da das<br />
Verwaltungsgericht die Auswahlentscheidung aufheben wird, wenn sie nicht formell<br />
rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Überprüfung im Wesentlichen auf<br />
eine Kontrolle der verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung beschränkt.<br />
Die Überprüfung der Einhaltung der Formerfordernisse dient dazu festzustellen,<br />
ob dem Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit entsprochen worden ist, auf den sich<br />
die gerichtliche Überprüfung im Kern beschränkt.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Staatlichen Schulamt informiert, wenn der<br />
Auswahlvorschlag rechtlich nicht korrekt ist. Es muss eine Begründung erfolgen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />
oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />
Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />
Kommentar:<br />
Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />
werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />
muss.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />
die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Benehmen mit den übrigen Schulleitungsmitgliedern<br />
und nach Beteiligung des Schulpersonalrats, der Frauenbeauftragten<br />
der Lehrkräfte sowie bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung,<br />
abschließend.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Über Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
entscheiden<br />
Abbruch Auswahlverfahren<br />
rechtlich prüfen<br />
Abbruch Auswahlverfahren<br />
in<br />
SAP erfassen<br />
Bewerber/innen<br />
über abgebrochenesAuswahlverfahren<br />
informieren<br />
Stellenbesetzungsverfahren<br />
abbrechen und<br />
Bewerber/innen<br />
informieren<br />
Beschreibung<br />
Wurde keine geeignete Kandidatin oder kein geeigneter Kandidat gefunden, so ist über<br />
das weitere Vorgehen zu entscheiden:<br />
� Abbruch des Verfahrens ohne Besetzung der Stelle<br />
� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung zur Erweiterung des Bewerberkreises<br />
� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung mit geänderten Kriterien<br />
� Abbruch des Verfahrens und Besetzung über Ranglistenverfahren.<br />
Diese Entscheidung wird dem Staatlichen Schulamt zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist berechtigt, ein Auswahlverfahren zur Besetzung<br />
einer Stelle jederzeit abzubrechen, wenn sie oder er hierfür einen sachlichen Grund hat.<br />
Ein solcher Grund kann z. B. darin liegen, dass keine der Bewerberinnen oder keiner der<br />
Bewerber sich für die Stelle als geeignet erweist oder die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
zu der rechtlich vertretbaren Einschätzung gelangt, dass in dem Auswahlverfahren<br />
Rechte der Mitbewerberinnen und Mitbewerber verletzt worden sind.<br />
Die Gründe für den Abbruch sind nach der Rechtsprechung zwingend in einem schriftlichen<br />
Vermerk niederzulegen, damit dieser ggf. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten<br />
kann. Wurden Rechte einer Mitbewerberin oder eines Mitbewerbers verletzt, kann<br />
im Einzelfall das Verfahren dadurch geheilt werden, dass vom ursprünglichen Auswahlverfahren<br />
nur die fehlerhaften Teile wiederholt werden.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob der Abbruch des Auswahlverfahrens aus einem<br />
sachlichen Grund erfolgt.<br />
Der Abbruch des Auswahlverfahrens wird in SAP HCM erfasst.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Schreiben, in dem der Abbruch des Verfahrens<br />
mit einer kurzen Begründung mitgeteilt wird.<br />
Die Ablehnung der Bewerberinnen und Bewerber wird in SAP HCM erfasst.<br />
Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid, in dem der Abbruch des Verfahrens mitgeteilt<br />
wird.<br />
Kommentar:<br />
Mögliche sachliche Abbruchgründe können sein:<br />
� Erweiterung des Bewerberkreises<br />
� Änderung des Anforderungsprofils<br />
� Wegfall der besetzbaren Stelle.<br />
22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Einstellungsangebot<br />
LEZUV-<br />
AV erstellen<br />
Über Annahme<br />
des Einstellungsangebots<br />
entscheiden<br />
Bescheid an<br />
nicht ausgewählteBewerber/in<br />
senden<br />
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt erstellt eine Information an die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten<br />
Bewerber folgenden Inhalts:<br />
� sie oder er ist ausgewählt worden<br />
� nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />
Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />
§ 123 VwGO nachsuchen zu können<br />
� auf die durchgeführten Beteiligungsverfahren wird hingewiesen.<br />
Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber erhält vom Staatlichen<br />
Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters ein Einstellungsangebot.<br />
Die Einstellungskandidatin oder der Einstellungskandidat kann innerhalb der Antwortfrist<br />
das Angebot annehmen oder ablehnen.<br />
Sie oder er teilt seine Entscheidung im Formular "Antwort zum Einstellungsangebot" mit.<br />
Erfolgt keine Rückäußerung innerhalb der Frist, so ist davon auszugehen, dass die Einstellungskandidatin<br />
oder der Einstellungskandidat das Angebot nicht annimmt.<br />
Alle weiteren Unterlagen erhält das aufnehmende Staatliche Schulamt direkt von der<br />
Bewerberin oder dem Bewerber.<br />
Kommentar:<br />
Auf Wunsch der Schulleiterin oder des Schulleiters kann auch eine nach der Frist geäußerte<br />
Annahme berücksichtigt werden.<br />
Für alle nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ist von der Sachbearbeiterin<br />
oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen Schulamt ein<br />
Ablehnungsbescheid zu fertigen. In diesem Ablehnungsbescheid sind die die Entscheidung<br />
tragenden Gründe in knapper Form darzustellen. Gleichzeitig ist den nicht ausgewählten<br />
Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, in die Verfahrensunterlagen Einsicht<br />
zu nehmen und mit der Schulleiterin als Verfahrensführerin oder dem Schulleiter als<br />
Verfahrensführer ein Gespräch zu führen.<br />
Allen nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />
Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />
§ 123 VwGO nachsuchen zu können.<br />
Kommentar:<br />
Es wird empfohlen, den Ablehnungsbescheid so zu formulieren, dass die nicht ausgewählte<br />
Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber dieses nicht als persönliche<br />
Niederlage empfindet.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23
5 Teilprozess "Bewerber/in nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Annahme des<br />
Angebotes<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfassen<br />
Übernahme der<br />
Bewerberdaten<br />
nach SAP HCM<br />
PA vorbereiten<br />
Nichtannahme<br />
des Angebots<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfassen<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />
zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />
Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />
Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />
sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />
dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />
1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />
nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />
es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />
gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
1<br />
Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />
darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />
nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />
in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />
„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />
erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />
aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />
sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />
keine aufschiebende Wirkung.<br />
Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />
abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />
Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />
ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />
des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />
Die Annahme des Angebots wird in SAP HCM erfasst.<br />
Die Übernahme der Bewerberdaten in SAP HCM für die Personaladministration wird von<br />
der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt vorbereitet.<br />
Die Nichtannahme des Angebots wird in SAP HCM erfasst.<br />
Kommentar:<br />
Die Bewerberin oder der Bewerber ist auf der Rangliste weiterhin verfügbar.<br />
24 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Anforderungsprofil<br />
Ausschreibung<br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Bewerberpool<br />
mit gewichteten<br />
Werten<br />
Rangliste<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Eingestellte/r<br />
Bewerber/in<br />
Einstellungsmöglichkeiten<br />
pro Schule<br />
Einstellungserlass<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
Beschreibung<br />
Detaillierte Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Fähigkeiten und Kenntnisse<br />
Kommentar:<br />
Bestandteil der Ausschreibung<br />
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />
(Beamtenstatusgesetz)<br />
Kommentar:<br />
BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
Der Bewerberpool der Rangliste enthält alle zugelassenen Bewerbungen mit dem gewichteten<br />
Notenwert gem. Einstellungserlass für die Einstellung in den hauptamtlichen<br />
hessischen Schuldienst im Rahmen des Ranglistenverfahrens.<br />
Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören:<br />
� Zeugnisse<br />
� Lebenslauf oder Angaben zu den für das Vertragsverhältnis notwendigen Daten<br />
� sonstige Nachweise, z. B. Nachweis über unterrichtliche Tätigkeiten<br />
� sonstige Qualifikationsnachweise für die im Anforderungsprofil genannten Aufgaben<br />
� ggf. Anerkennung von Lehrerprüfungszeugnissen von außerhalb der Bundesrepublik.<br />
Kommentar:<br />
Welche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind, ist nur für die Einstellungen in Ziffer<br />
1.10 des "Einstellungserlasses" sowie in Ziffer 2 des Erlasses "Ausschreibungs- und<br />
Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" festgelegt. Für das Verfahren zur Beförderung<br />
von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu Oberstudienräten<br />
existiert eine solche Festlegung nicht.<br />
Nach dem Auswahlverfahren eingestellte Bewerberin oder eingestellter Bewerber<br />
Die zur Verfügung stehenden Haushaltselemente (Stellen-SOLL) und die besetzten<br />
Haushaltselemente (Stellen-IST) werden vom Staatlichen Schulamt abgeglichen. Bei der<br />
Feststellung der Einstellungsmöglichkeiten wird berücksichtigt, welche Deltaanteile zwischen<br />
Stellen-SOLL und Stellen-IST durch andere Maßnahmen (z. B. Versetzungen)<br />
abgedeckt werden.<br />
Erlass zum Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Aus einem Personalbeschaffungsverfahren gewonnene Bewerberin oder gewonnener<br />
Bewerber, welche oder welcher ein Einstellungsangebot erhält.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 25
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Name der<br />
Information<br />
Gewünschte/<br />
erforderliche<br />
Qualifikation<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG)<br />
Rangliste HCM<br />
PA-RC Ranglistenverfahren<br />
Beschreibung<br />
Erste Beschreibung der erforderlichen/gewünschten Qualifikationen einer Bewerberin<br />
oder eines Bewerbers:<br />
� erforderliches Lehramt oder Lehrbefähigung oder sonstige Qualifikationen<br />
� erforderliche/s Fach/Fächer<br />
� ggf. erforderliche Fachrichtung/en oder Berufsfeld/er<br />
� ggf. notwendige zusätzliche Qualifikationen.<br />
Grundgesetz vom 23.05.1949<br />
Kommentar:<br />
Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
Hessisches Beamtengesetz<br />
Kommentar:<br />
HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />
Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz)<br />
Kommentar:<br />
HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Die Rangliste enthält folgende Informationen:<br />
� Ranglistenplatz<br />
� Nachname, Vorname<br />
� Lehramt<br />
� Fach/Fächer<br />
� ggf. Berufsfeld/er<br />
� ggf. Fachrichtung/en<br />
� Geburtsdatum<br />
� Notenwert (einschl. Boni und Mali)<br />
� Vorrangmerkmal<br />
� Einsatzwunsch/-wünsche und deren Priorität<br />
� ggf. Hinweise über Bewerbungsstatus bzw. Angebote<br />
Kommentar:<br />
Dabei besteht die Möglichkeit, aus der Rangliste ein Kurzportrait einzusehen.<br />
26 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name der<br />
Information<br />
Rechtsbehelfsbelehrung <br />
Stellenausschreibung<br />
(LEZUV-AV)<br />
(abgestimmt<br />
und geprüft)<br />
Stellenausschreibung<br />
(LEZUV-AV)<br />
(veröffentlicht)<br />
Stellenprofil<br />
Ausschreibung<br />
Teilnehmer/<br />
innen Überprüfungsgremium<br />
Verfahren PersonalbeschaffunghauptamtlicherSchuldienst <br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Beschreibung<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Die Rechtsbehelfsbelehrung hat folgenden Inhalt:<br />
"Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei mir<br />
oder beim Staatlichen Schulamt (genaue Anschrift ist anzugeben) schriftlich oder zur<br />
Niederschrift Widerspruch einlegen."<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
§§ 68 ff. VwGO<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter erstellte, mit den Beteiligungsgremien abgestimmte<br />
und vom Staatlichen Schulamt rechtlich geprüfte schulbezogene Stellenausschreibung<br />
für die Einstellung in den hauptamtlichen Schuldienst. Diese dient als Grundlage<br />
für die weiteren Verfahrensschritte (Ausschreibung über SAP mit Veröffentlichung<br />
im Portal). Es müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf. das Berufsfeld/die<br />
Fachrichtung/en angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und Anforderungsprofil<br />
in einem freien Text beschrieben werden.<br />
Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter erstellte, mit den Beteiligungsgremien abgestimmte,<br />
vom Staatlichen Schulamt rechtlich geprüfte und über SAP im Internet veröffentlichte<br />
schulbezogene Stellenausschreibung für die Einstellung in den hauptamtlichen<br />
Schuldienst.<br />
Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben<br />
Dem Überprüfungsgremium gehören gem. Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses an:<br />
� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />
� ein weiteres Schulleitungsmitglied (sofern nicht Vorhanden die Abwesenheitsvertreterin<br />
oder der Abwesenheitsvertreter oder eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft der<br />
Schule)<br />
� ein Mitglied des Schulpersonalrates<br />
� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />
� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />
sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />
Kommentar:<br />
Weitere Personen können am Überprüfungsverfahren teilnehmen, sind aber nicht<br />
stimmberechtigt.<br />
Es gibt zwei mögliche Verfahren für die Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst:<br />
� Ranglistenverfahren<br />
� schulbezogene Stellenausschreibungen.<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
Kommentar:<br />
VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 27
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Name der<br />
Information<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Rangliste<br />
Zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Stellenausschreibung<br />
Zum Überprüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
Zum Überprüfungsverfahren<br />
nicht<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
Beschreibung<br />
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, deshalb kann das Stellenbesetzungsverfahren<br />
unabhängig von der Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens durchgeführt<br />
werden.<br />
Kommentar:<br />
Der eingelegte Widerspruch eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter als verfahrensführender<br />
Stelle die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu überprüfen, ohne dass<br />
ein Verfahren nach § 123 VwGO durchgeführt werden muss.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf einen Widerspruch nicht selbst zurückweisen,<br />
sondern hat nur die Möglichkeit, dem Widerspruch nach § 72 VwGO abzuhelfen oder ihn<br />
an das Staatliche Schulamt abzugeben.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG ist zu prüfen, ob das Rechtsmittelverfahren<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen künftig anders durchzuführen<br />
ist. Solange es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu<br />
dieser Frage gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Einem Widerspruch abzuhelfen bedeutet gem. § 72 VwGO, als Erstbehörde aufgrund<br />
des Widerspruchs die eigene Entscheidung aufzuheben.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die für das weitere Verfahren der Stellenbesetzung über<br />
das Ranglistenverfahren zugelassen wurden.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die für das weitere Verfahren der Stellenbesetzung zugelassen<br />
wurden.<br />
Übersicht über Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren eingeladen<br />
werden.<br />
Kommentar:<br />
Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />
schwerbehinderter Menschen ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich<br />
fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />
Übersicht über Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren nicht<br />
eingeladen werden.<br />
Kommentar:<br />
Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />
schwerbehinderter Menschen ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich<br />
fehlt (§ 82 SGB IX, s. Ziffer 2.8 des Einstellungserlasses).<br />
28 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Ablehnung der<br />
Ausschreibung<br />
aus rechtlichen<br />
Gründen<br />
Ablehnungsbescheid(Verfahrensabbruch<br />
AV)<br />
AblehnungsbescheidBewerbung<br />
(Ergebnis AV)<br />
Beschreibung<br />
Die Ablehnung beinhaltet die tragenden rechtlichen Bedenken gegen den von der Schule<br />
vorgelegten Ausschreibungstext.<br />
Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters erstellt.<br />
Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Grund des Verfahrensabbruchs<br />
� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />
aus HCM)<br />
Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters erstellt. Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Grund der Ablehnung<br />
� Hinweis, dass in den 14 Tagen nach Zugang des Schreibens keine statusverändernden<br />
Maßnahmen getroffen werden<br />
� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />
aus HCM)<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 29
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
AblehnungsbescheidBewerbung<br />
formale<br />
Gründe<br />
Antwort zum<br />
Einstellungsangebot<br />
Beschreibung<br />
Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Kommentar:<br />
Gründe für eine formale Ablehnung können sein:<br />
� Anforderungsprofil wird nicht erfüllt<br />
� rechtzeitige Besetzung wegen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht<br />
möglich<br />
� fehlende Freigabeerklärung.<br />
Es empfiehlt sich, ein Formular "Antwort zum Einstellungsangebot " zusammen mit dem<br />
Einstellungsangebot an die Bewerberin oder den Bewerber zu versenden.<br />
Folgende Auswahlmöglichkeiten sollten für die Antwort vorgegeben werden:<br />
� Annahme des Angebotes (hier sind auch Angaben vorgesehen, ob die Bewerberin<br />
oder der Bewerber in einem anderen Bundesland beschäftigt ist und wenn ja, ob eine<br />
Freigabeerklärung vorliegt bzw. in welchem Beschäftigungsverhältnis die Bewerberin<br />
oder der Bewerber sich derzeit befindet)<br />
� Ablehnung des Angebotes (plus freies Feld für den Grund)<br />
� Rücknahme der Bewerbung.<br />
Ausschreibung Es müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf. das Berufsfeld/die Fachrichtung/en<br />
angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und Anforderungsprofil in einem<br />
freien Text beschrieben werden.<br />
Auswahlprotokoll<br />
Sofern ein Auswahlprotokoll erstellt wird, bildet es das Auswahlverfahren ab.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung die Auswahlentscheidung durch das<br />
Gericht rational nachvollziehbar sein muss, empfiehlt es sich, im Einzelfall Aussagen zu<br />
folgenden Punkten zu treffen:<br />
� Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums<br />
� zeitliche Reihenfolge der auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Organisationsdaten<br />
� Ausschreibungsdaten, z. B. Ausschreibungsnummer<br />
� Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen<br />
� Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens (z. B. Überprüfungsgespräche).<br />
30 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name des<br />
Dokuments<br />
Beschreibung<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Auswahlbericht Der Auswahlbericht enthält die Gründe der Auswahlentscheidung und die Rangfolge der<br />
auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber.<br />
Bescheid<br />
"Anforderung<br />
von Unterlagen"<br />
BewerberübersichtAusschreibungsverfahren <br />
EingangsbestätigungBewerbungPersonalbeschaffung<br />
Kommentar:<br />
Der Auswahlbericht muss so formuliert sein, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist<br />
und jederzeit den nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern zur Einsicht vorgelegt<br />
werden kann.<br />
Hierbei muss bedacht werden, dass der Auswahlbericht auch die Grundlage für den<br />
Ablehnungsbescheid an die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten<br />
Bewerber liefert.<br />
Der Bescheid enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Vorlagefrist (freies Textfeld, perspektivisch aus einer Terminverfolgung PB, die aber<br />
erst noch eingerichtet werden muss)<br />
� fehlende Unterlagen (freies Textfeld)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM im Auftrag<br />
der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />
Die Bewerberübersicht Ausschreibungsverfahren enthält:<br />
� lfd. Nr.<br />
� Bewerbernummer<br />
� Name, Vorname<br />
� Fächer/Fachrichtung/Berufsfelder<br />
� Geburtsdatum<br />
� Notenwert<br />
� ggf. Vorrangmerkmal<br />
Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />
� absendende Behörde<br />
� Anschrift<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Standardtext Eingangsbestätigung<br />
� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters)<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 31
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Einladung zum<br />
Überprüfungsverfahren <br />
Einstellungsangebot<br />
(LEZUV-AV)<br />
Entwurf<br />
Ausschreibung<br />
Beschreibung<br />
Die Einladung enthält:<br />
� absendende Behörde<br />
� Empfängerdaten<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Termin, Ort und Art des Überprüfungsverfahrens<br />
� Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />
� Hinweis, dass etwaige Kosten, die durch die Einladung verursacht werden, nicht<br />
erstattet werden.<br />
Kommentar:<br />
Die Einladung kann folgendermaßen ergehen:<br />
� postalisch<br />
� per E-Mail<br />
� mündlich/telefonisch (diese sind zu dokumentieren).<br />
Allerdings müssen die o. g. Elemente enthalten sein.<br />
Der Bescheid wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters erstellt.<br />
Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Datum der Einstellung<br />
� Bedingungen der Einstellung, z. B. Vertragsverhältnis<br />
� anzufordernde Unterlagen, z. B. amtsärztliches Zeugnis oder Gesundheitszeugnis<br />
gem. § 3 Abs. 5 TV-H, erweitertes Führungszeugnis (Belegart "OE oder PE") gem.<br />
§ 30 a BZRG<br />
� Vorbehalt der Zustimmung der Mitbestimmungsgremien<br />
� Rückantwortfrist wegen Zusage<br />
� freies Textfeld für zusätzliche Informationen<br />
� Name der oder des Unterschreibenden (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters<br />
aus HCM)<br />
Im Entwurf der Ausschreibung müssen das Lehramt, die Fächerkombination und ggf.<br />
das Berufsfeld/die Fachrichtung/en angegeben werden. Zusätzlich kann das Stellen- und<br />
Anforderungsprofil in einem freien Text beschrieben werden.<br />
32 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name des<br />
Dokuments<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
Mängelanzeige<br />
und Entscheidungsempfehlung<br />
Bewerbung<br />
Mitteilung über<br />
Abbruch des<br />
Auswahlverfahrens <br />
Nichtberücksichtigung<br />
Bewerbung<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Übersicht zugelasseneBewerber/innen<br />
mit<br />
Gewichtung<br />
Beschreibung<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />
Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />
� Die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />
� Verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />
Bewerberinnen und Bewerber.<br />
� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Dokument, mit dem das Staatliche Schulamt der Schule mitteilt:<br />
� Hinweis auf fehlende Unterlagen einer Bewerbung oder<br />
� Mängel einer Bewerbung, welche zum Ausschluss aus dem Verfahren führen müssen<br />
� und empfiehlt als weitere Verfahrensschritte:<br />
– fehlende Bewerbungsunterlagen nachfordern oder<br />
– Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers aus dem Auswahlverfahren.<br />
Mitteilung des Staatlichen Schulamtes im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />
an die Bewerberinnen und Bewerber mit den Gründen für den Abbruch des Auswahlverfahrens.<br />
Verfügung des Staatlichen Schulamtes, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
angewiesen wird, eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der die zwingenden<br />
Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt, im weiteren Verfahren nicht mehr zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber enthält:<br />
� Bewerbernummer<br />
� Name, Vorname<br />
� Fächer<br />
� Fachrichtung/Berufsfelder<br />
� Geburtsdatum<br />
� Notenwert<br />
� Vorrangmerkmal<br />
� laufende Nummer<br />
Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter in Form einer Matrix erstellt, in die personenbezogen eingetragen<br />
wird, in welchem Maße die Bewerberin oder der Bewerber die Kriterien des Anforderungsprofils<br />
gem. Einstellungserlass erfüllt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 33
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Versetzungslisten <br />
Widerspruchsbescheid<br />
Beschreibung<br />
Die Liste enthält u. a.:<br />
� Name, Vorname<br />
� Geburtsdatum<br />
� Familienstand<br />
� Wohnort<br />
� Zahl der Kinder mit Geburtsjahrgang<br />
� ggf. Schwerbehinderung<br />
� gewünschter Stellenumfang<br />
� Lehramt<br />
� Fach/Fächer<br />
� abgebendes SSA<br />
� derzeitige Stammschule<br />
� Zielschulamt/Zielschulämter<br />
� eventuell Zielschule<br />
� Antragsbegründung<br />
� Freigabevermerk<br />
� ggf. vorläufiger Entscheidungsvermerk.<br />
Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />
(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />
förmlich zuzustellen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />
gem. § 73 VwGO endet.<br />
34 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
AV Ausschreibungsverfahren<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
BZRG Bundeszentralregister<br />
d. h. das heißt<br />
Führungszeugnisse erweiterte Führungszeugnisse, die direkt den einstellenden Behörden zugeleitet wer-<br />
OE/PE<br />
den (G30a BZRG) Bundeszentralregister<br />
gem. gemäß<br />
GG Grundgesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBG Hessisches Beamtengesetz<br />
HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
HH-Plan Haushaltsplan<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />
i. d. R. in der Regel<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
lfd. Nr. laufende Nummer<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PB Personalbeschaffung<br />
REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren – RangIiste<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
z. B. zum Beispiel<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement SSA Darmstadt-Dieburg<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 35
Name des<br />
Dokuments<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
Mängelanzeige<br />
und Entscheidungsempfehlung<br />
Bewerbung<br />
Mitteilung über<br />
Abbruch des<br />
Auswahlverfahrens <br />
Nichtberücksichtigung<br />
Bewerbung<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Übersicht zugelasseneBewerber/innen<br />
mit<br />
Gewichtung<br />
Beschreibung<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />
Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />
� Die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />
� Verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />
Bewerberinnen und Bewerber.<br />
� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Dokument, mit dem das Staatliche Schulamt der Schule mitteilt:<br />
� Hinweis auf fehlende Unterlagen einer Bewerbung oder<br />
� Mängel einer Bewerbung, welche zum Ausschluss aus dem Verfahren führen müssen<br />
� und empfiehlt als weitere Verfahrensschritte:<br />
– fehlende Bewerbungsunterlagen nachfordern oder<br />
– Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers aus dem Auswahlverfahren.<br />
Mitteilung des Staatlichen Schulamtes im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />
an die Bewerberinnen und Bewerber mit den Gründen für den Abbruch des Auswahlverfahrens.<br />
Verfügung des Staatlichen Schulamtes, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
angewiesen wird, eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der die zwingenden<br />
Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt, im weiteren Verfahren nicht mehr zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber enthält:<br />
� Bewerbernummer<br />
� Name, Vorname<br />
� Fächer<br />
� Fachrichtung/Berufsfelder<br />
� Geburtsdatum<br />
� Notenwert<br />
� Vorrangmerkmal<br />
� laufende Nummer<br />
Die Übersicht der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter in Form einer Matrix erstellt, in die personenbezogen eingetragen<br />
wird, in welchem Maße die Bewerberin oder der Bewerber die Kriterien des Anforderungsprofils<br />
gem. Einstellungserlass erfüllt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 33
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Versetzungslisten <br />
Widerspruchsbescheid<br />
Beschreibung<br />
Die Liste enthält u. a.:<br />
� Name, Vorname<br />
� Geburtsdatum<br />
� Familienstand<br />
� Wohnort<br />
� Zahl der Kinder mit Geburtsjahrgang<br />
� ggf. Schwerbehinderung<br />
� gewünschter Stellenumfang<br />
� Lehramt<br />
� Fach/Fächer<br />
� abgebendes SSA<br />
� derzeitige Stammschule<br />
� Zielschulamt/Zielschulämter<br />
� eventuell Zielschule<br />
� Antragsbegründung<br />
� Freigabevermerk<br />
� ggf. vorläufiger Entscheidungsvermerk.<br />
Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />
(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />
förmlich zuzustellen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />
gem. § 73 VwGO endet.<br />
34 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
AV Ausschreibungsverfahren<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
BZRG Bundeszentralregister<br />
d. h. das heißt<br />
Führungszeugnisse erweiterte Führungszeugnisse, die direkt den einstellenden Behörden zugeleitet wer-<br />
OE/PE<br />
den (G30a BZRG) Bundeszentralregister<br />
gem. gemäß<br />
GG Grundgesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBG Hessisches Beamtengesetz<br />
HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
HH-Plan Haushaltsplan<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />
i. d. R. in der Regel<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
lfd. Nr. laufende Nummer<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PB Personalbeschaffung<br />
REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren – RangIiste<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
z. B. zum Beispiel<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement SSA Darmstadt-Dieburg<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 35
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 4: Dokumentation zum Prozess<br />
Personalbeschaffung für<br />
Oberstudienratsstellen durchführen<br />
Beschrieben wird die Personalbeschaffung für offene und besetzbare Stellen für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte<br />
(OStR) im Schulbereich.<br />
Die Geschäftsprozesse zur Ernennung von Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten nach Auswahl der Bewerberin<br />
oder des Bewerbers gehören zum Kapitel Personaladministration.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen" ...................................... 1<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 1<br />
2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>" ....................... 3<br />
2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 3<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 3<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 4<br />
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>" ............ 6<br />
3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 6<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 6<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 7<br />
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>" 10<br />
4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 10<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 10<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 11<br />
5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 16<br />
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 19<br />
7 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 23<br />
I
1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />
durchführen"<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />
Teilprozessname<br />
Freie Haushaltselemente<br />
zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
ermitteln und<br />
verteilen<br />
Verfahren zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
einleiten<br />
Verfahren zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
einleiten <strong>SBS</strong><br />
(verfeinert, siehe 2)<br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt das Verfahren der Verteilung der Stellen auf alle Schulen und<br />
die Ermittlung der freien Oberstudienratsstellen (Haushaltselemente) für das Oberstudienratsbesetzungsverfahren.<br />
Grundlagen sind das SOLL der gültigen Lehrerzuweisung, die IST-Besetzung in SAP<br />
HCM sowie bereits eingeleitete und geplante Besetzungsverfahren.<br />
Kommentar:<br />
Dieser Prozess wurde noch nicht modelliert, weil das Verfahren noch nicht abschließend<br />
neu geregelt ist!<br />
Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der<br />
Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht der nicht selbstständigen<br />
Schulen.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf der<br />
Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht der selbstständigen<br />
beruflichen Schule.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
1 Prozess "Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
Teilprozessname<br />
Bewerbungen<br />
zur Besetzung<br />
von Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten<br />
Bewerbungen<br />
zur Besetzung<br />
von Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
(verfeinert, siehe 3)<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung<br />
von Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung<br />
von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
<strong>SBS</strong><br />
(verfeinert, siehe 4)<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung der eingegangenen<br />
Bewerbungen aus Sicht der nicht selbstständigen Schulen.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung der eingegangenen<br />
Bewerbungen aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die Durchführung<br />
bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der nicht selbstständigen<br />
Schulen.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die Durchführung<br />
bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der selbstständigen<br />
beruflichen Schule.<br />
Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />
Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />
oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />
nicht selbstständigen Schulen.<br />
Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />
Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />
oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />
selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Dieser Prozess wird in einem anderen Handbuchkapitel oder in einem anderen Prozess<br />
dieses Kapitels näher beschrieben.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
2.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Einleitung der Besetzung einer Stelle für Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräte bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung<br />
auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums (<strong>HKM</strong>) aus Sicht<br />
der selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />
� Personalrat Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />
� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
� "Freie Haushaltselemente zur Besetzung von Oberstudienratsstellen ermitteln<br />
und verteilen"<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Schulen<br />
über OStR<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
informieren<br />
Besetzungstermin<br />
festlegen<br />
Entwurf Stellen-<br />
und Anforderungsprofil<br />
mit<br />
Beschreibung<br />
der zusätzlichen<br />
Aufgaben <strong>SBS</strong><br />
erstellen<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
mit<br />
Beschreibung<br />
der zusätzlichen<br />
Aufgaben <strong>SBS</strong><br />
fertigstellen<br />
Ausschreibungsunterlagen<br />
an SSA<br />
weiterleiten<br />
Ausschreibung<br />
rechtlich prüfen<br />
Beschreibung<br />
Alle in Betracht kommenden Schulen werden vom Staatlichen Schulamt darüber informiert,<br />
welche Beförderungsmöglichkeiten zu Oberstudienrätinnen oder Oberstudienräten<br />
zum nächsten Beförderungstermin zugeteilt werden. Die Information sollte auch die Kriterien<br />
der Aufteilung und die Erläuterung der weiteren Prozessschritte enthalten.<br />
Der festzulegende Termin ist der voraussichtliche Termin zur Übertragung der kommissarischen<br />
Wahrnehmung der Aufgaben.<br />
Kommentar:<br />
Bei der Festlegung des Besetzungstermins sollte berücksichtigt werden, dass es derzeit<br />
zwei Beförderungstermine (01.04. bzw. 01.10.) gibt und zuvor ein mindestens 3-monatiges<br />
Kommissariat erfolgen muss.<br />
Die zusätzlichen Aufgaben als Teil des Stellenprofils und das Anforderungsprofil werden<br />
durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erarbeitet. Der Entwurf des Stellen- und Anforderungsprofils<br />
für die Stelle wird unter Beteiligung der Frauenbeauftragten erstellt.<br />
Der Schulpersonalrat ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu informieren,<br />
ein förmliches Beteiligungsrecht besteht nicht.<br />
Kommentar:<br />
Der Inhalt des Stellenprofils ist Grundlage für die erstmalige Aufgabenübertragung der<br />
späteren Stelleninhaberin oder des späteren Stelleninhabers innerhalb der Schule.<br />
Bei der Erstellung des Stellen- und Anforderungsprofils ist darauf zu achten, dass die<br />
Stelle nicht so eng ausgeschrieben wird, dass nur eine Bewerberin oder ein Bewerber<br />
für die Stelle in Frage kommen kann.<br />
Das Stellen- und Anforderungsprofil mit der Beschreibung der zusätzlichen Aufgaben<br />
wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Frauenbeauftragten fertiggestellt.<br />
Kommentar:<br />
Der Inhalt des Stellenprofils ist Grundlage für die erstmalige Aufgabenübertragung der<br />
späteren Stelleninhaberin oder des späteren Stelleninhabers innerhalb der Schule.<br />
Bei der Erstellung des Stellen- und Anforderungsprofils ist darauf zu achten, dass die<br />
Stelle nicht so eng ausgeschrieben wird, dass nur eine Bewerberin oder ein Bewerber<br />
für die Stelle in Frage kommen kann.<br />
Das Stellen- und das Anforderungsprofil und der Besetzungstermin werden dem Staatlichen<br />
Schulamt per E-Mail mitgeteilt, gleichzeitig können Wünsche hinsichtlich des Ausschreibungstermins<br />
geäußert werden.<br />
Kommentar:<br />
Das Stellen- und das Anforderungsprofil sollten als Text-Dokument erstellt werden.<br />
Die von der Schule vorgelegte Ausschreibung wird rechtlich - insbesondere bezüglich<br />
der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 9 BeamtStG, 8 HBG,<br />
10 HGlG und des AGG - geprüft; eine pädagogische/inhaltliche Prüfung erfolgt nicht.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Ausschreibung<br />
OStR anlegen<br />
Ausschreibung<br />
im Internet<br />
veröffentlichen<br />
Frauenbeauftragte<br />
und<br />
Schulleiter/in<br />
über Ausschreibunginformieren<br />
2 Teilprozess "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
Beschreibung<br />
In SAP HCM ist die Stellenausschreibung für Oberstudienrätinnen oder Oberstudienräte<br />
anzulegen.<br />
Kommentar:<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />
Die Ausschreibung wird anhand der Daten aus der Ausschreibungs- und Verfahrenstabelle<br />
(TAC Z_HR_AUSSCHREIBUNG) mittels eines Reports jede Nacht an das Hessen-<br />
Portal übermittelt.<br />
Frauenbeauftragte und Schulleiterin oder Schulleiter sollen über die Veröffentlichung der<br />
Ausschreibung unter Angabe der Ausschreibungsnummer informiert werden.<br />
Kommentar:<br />
Der Schulleiterin oder dem Schulleiter wird empfohlen, diese Information auch an den<br />
Schulpersonalrat weiterzugeben.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
3.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Sichtung, Erfassung und Zulassungsentscheidung<br />
der eingegangenen Bewerbungen aus Sicht der selbstständigen beruflichen<br />
Schule.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Bewerberdaten<br />
erfassen und<br />
Fristeinhaltung<br />
vorprüfen<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an<br />
Schule<br />
weiterleiten<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
auf<br />
Fristeinhaltung<br />
prüfen und<br />
sortieren<br />
Beschreibung<br />
Die Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden in SAP HCM erfasst, und es wird<br />
geprüft, ob die Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind.<br />
Nach der Datenerfassung erstellt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PB im<br />
Staatlichen Schulamt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber aus SAP HCM, die<br />
der Schule zur Verfügung gestellt wird. Die Vorprüfungsergebnisse zur Fristeinhaltung<br />
bei der Bewerbung werden der Schule ebenfalls mitgeteilt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />
Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />
eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />
berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />
Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />
eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />
nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />
Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />
bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />
verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />
ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />
kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />
(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />
Die Schule wird über den Eingang der Bewerbungen informiert und erhält alle Bewerbungsunterlagen<br />
und ggf. Hinweise zur Fristeinhaltung.<br />
Kommentar:<br />
Ein Exemplar der doppelt eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleibt beim Staatlichen<br />
Schulamt.<br />
Auf der Grundlage der Feststellung des Staatlichen Schulamtes überprüft die Schulleiterin<br />
oder der Schulleiter den fristgerechten bzw. den nicht fristgerechten Eingang der<br />
Bewerbungen und sortiert die Bewerbungen nach diesem Merkmal.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Bei der Bewerbungsfrist in der Stellenausschreibung handelt es sich um keine Ausschlussfrist.<br />
Dies bedeutet, dass diese Frist auch verlängert werden kann, um später<br />
eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. In diesem Fall müssen alle Bewerbungen<br />
berücksichtigt werden, die innerhalb der verlängerten Frist eingegangen sind. Die<br />
Behörde ist nicht gezwungen, die Frist zu verlängern. Sie kann Bewerbungen, die verspätet<br />
eingehen, als verfristet ablehnen. Entscheidend ist der Eingang der Bewerbung,<br />
nicht die Absendung oder der Poststempel.<br />
Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />
bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />
verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />
ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />
kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />
(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Über Zulassung<br />
der Bewerbung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
und Vollständigkeit<br />
der<br />
Unterlagen<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
prüfen<br />
Eingang der<br />
Bewerbung<br />
bestätigen<br />
Über Ablehnung<br />
der Bewerbung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
anfordern<br />
Bewerbung mit<br />
Ablehnungsbescheid<br />
zurückgeben<br />
Beschreibung<br />
Es ist zu entscheiden, ob eine verspätet abgegebene Bewerbung zur Erweiterung des<br />
Bewerberkreises in das Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin oder<br />
eines Oberstudienrates einbezogen wird. Dabei muss geprüft werden, ob die Bewerbung<br />
den fachlichen Anforderungen entspricht.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Laut Rechtsprechung handelt es sich bei den Bewerbungsfristen nur um Ordnungsfristen,<br />
bei denen der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen muss, ob er<br />
verspätete Bewerbungen einbeziehen will. Wenn das Verfahren noch nicht fortgeschritten<br />
ist, z. B. noch keine Beurteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber vorliegen,<br />
kann der Dienstherr verpflichtet sein, verspätete Bewerberinnen und Bewerber einzubeziehen.<br />
(Vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.09 - 8 L 763/08)<br />
Die Bewerbungsunterlagen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter auf Vollständigkeit<br />
und auf Erfüllung der zwingenden Anforderungen der Ausschreibung geprüft.<br />
Aus SAP HCM heraus wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder<br />
des Schulleiters ein Bescheid erstellt, in dem die Bewerberin oder der Bewerber eine<br />
Mitteilung über den Eingang ihrer oder seiner Bewerbung erhält.<br />
Bewerbungen, die die zwingenden Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht erfüllen,<br />
sind von der Schulleiterin oder dem Schulleiter abschlägig zu bescheiden.<br />
Der Bescheid zur Anforderung fehlender Unterlagen wird vom Staatlichen Schulamt im<br />
Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />
Der Eingang der angeforderten Unterlagen wird überwacht.<br />
Die Ablehnung wird in der Personalbeschaffung SAP HCM erfasst und ein Bescheid zur<br />
Ablehnung vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters<br />
erstellt.<br />
Kommentar:<br />
Die Wartefrist von der Erstellung des Ablehnungsbescheids bis zur Weiterbearbeitung<br />
im Verfahren beträgt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mindestens<br />
zwei Wochen. Darauf wird im Ablehnungsbescheid ebenfalls hingewiesen.<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
3 Teilprozess "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />
zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />
Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />
Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />
sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />
dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />
1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />
nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />
es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />
gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
1<br />
Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />
darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />
nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />
in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />
„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />
erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />
aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />
sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />
keine aufschiebende Wirkung.<br />
Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />
abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />
Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />
ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />
des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
4.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Festlegung der Art des Auswahlverfahrens und die<br />
Durchführung bis hin zur Auswahlentscheidung der Dienststelle aus Sicht der<br />
selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />
� Personalrat Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />
� Überprüfungsgremium OStR<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />
� "Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) durchführen"<br />
� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
� "Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Rechtsbehelfsbelehrung":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Ablehnungsbescheid Bewerbung OStR nach Auswahl<br />
� Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen<br />
und Personalakten<br />
anfordern<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen<br />
und Personalakten<br />
an Schulleiter/in<br />
senden<br />
Aktenlage<br />
auswerten<br />
Über Fortgang<br />
des Auswahlverfahrens<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Entscheidung<br />
über weiteres<br />
Verfahren Bewerber/<br />
innenauswahl<br />
OStR treffen<br />
Beschreibung<br />
Für Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem eigenen Schulaufsichtsbezirk stammen,<br />
werden die dienstlichen Beurteilungen bei den Schulleiterinnen und Schulleitern unmittelbar<br />
angefordert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Schulaufsichtsbezirken<br />
werden die Beurteilungen sowie die Personalakten bei den Behörden angefordert,<br />
die die Fach- und Dienstaufsicht über die Bewerberin oder den Bewerber ausüben.<br />
Die dienstlichen Beurteilungen und die Personalakten der Bewerberinnen und Bewerber<br />
werden der Schulleiterin oder dem Schulleiter zur Verfügung gestellt.<br />
Die Bewerbungsunterlagen, die dienstlichen Beurteilungen und die Personalakten werden<br />
unter besonderer Berücksichtigung des Anforderungsprofils durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter ausgewertet.<br />
Kommentar:<br />
Es wird empfohlen, dies in Form einer vergleichenden tabellarischen Übersicht (Matrix)<br />
zu machen.<br />
Es ist zu prüfen, ob das Verfahren mit allen oder einem Teil der Bewerberinnen und<br />
Bewerbern fortgesetzt wird oder ob das Verfahren mangels Eignung aller Bewerberinnen<br />
und Bewerber abgebrochen werden muss.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach Information der Frauenbeauftragten,<br />
des Schulpersonalrates und bei Bewerbung schwerbehinderter Menschen der zuständigen<br />
Schwerbehindertenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage<br />
möglich oder ein Überprüfungsverfahren erforderlich ist.<br />
Kommentar:<br />
Ausgangspunkt jeder Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst ist Art. 33 Abs. 2 des GG<br />
i. V. m. § 9 BeamtStG, § 8 HBG und § 10 Abs. 1 Satz 1 HGlG.<br />
Sinn und Zweck der genannten Vorschriften werden nur vor dem verfassungsrechtlichen<br />
Hintergrund verständlich:<br />
Art. 33 Abs. 2 GG ist eine spezielle Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3<br />
GG und beinhaltet letztlich ein Willkürverbot: Ein Amt im öffentlich Dienst darf einer Bewerberin<br />
oder einem Bewerber aus keinem anderen Grund als aufgrund ihrer oder seiner<br />
Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung übertragen werden. Eignung, Befähigung<br />
und fachliche Leistung dürfen ihrerseits nicht mit Gesichtspunkten begründet oder<br />
verneint werden, die der Gleichheitsgrundsatz ausschließt (Geschlecht, Abstammung,<br />
Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen,<br />
Behinderung oder Alter).<br />
Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur Bestenauslese. Die Auswahlentscheidung ist<br />
danach zu treffen, welche Bewerberin oder welcher Bewerber nach der persönlichen<br />
Eignung, den Fähigkeiten und den bisherigen Leistungen am ehesten erwarten lässt,<br />
dass sie oder er die ausgeschriebene Stelle erfolgreich wird wahrnehmen können.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Auswahl OStR<br />
nach Aktenlage<br />
durchführen<br />
Beschreibung<br />
Daher ist die Beurteilung der bisherigen Leistungen mit der Prognose bezüglich der zukünftigen<br />
Leistungen zu verbinden und für alle Bewerberinnen und Bewerber darzustellen<br />
und gegeneinander abzuwägen.<br />
Denn die Bewerberin oder der Bewerber hat das Recht auf eine ermessensfehlerfreie<br />
Entscheidung einschließlich des Rechts, bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien in<br />
den Kreis der für eine Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber einbezogen<br />
und nicht willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen von der Übertragung<br />
eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen zu werden.<br />
Um in dieser Weise entscheiden zu können, muss man sich klar machen, was die Begriffe<br />
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bedeuten:<br />
Der beamtenrechtliche Begriff der Eignung stellt darauf ab, dass eine Bewerberin oder<br />
ein Bewerber dem Amt persönlich, also in körperlicher, psychischer und charakterlicher<br />
Sicht gewachsen sein muss (z. B. Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Bereitschaft<br />
zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben, Verfassungstreue, keine strafrechtlichen<br />
Verurteilungen, körperliche und geistige Eignung).<br />
Unter Befähigung wird der Nachweis der fachlichen Qualifikation verstanden, d. h. die<br />
Bewerberin oder der Bewerber besitzt die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben<br />
notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.<br />
Die Beurteilung der fachlichen Leistung bezieht sich auf die Bewertung der bisherigen<br />
Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die jeweils gestellten dienstlichen Anforderungen.<br />
Die Beurteilung ist streng an den Anforderungen zu orientieren, die die Stellenausschreibung<br />
an die Bewerberin oder den Bewerber stellt.<br />
Die tragenden Gründe für die Auswahlentscheidung sind in dem Auswahlbericht schriftlich<br />
niederzulegen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Der Begriff "Benehmen" enthält für die verfahrensführende Stelle die Verpflichtung, den<br />
Kontakt mit der zu beteiligenden Person oder Institution mit dem Ziel einer Verständigung<br />
zu suchen. Es handelt sich daher um eine inhaltlich qualifizierte Form der Anhörung,<br />
aus der im Einzelfall eine Pflicht zur Begründung der Abweichung abzuleiten ist.<br />
An der Zuständigkeit für die Entscheidung ändert diese Art der Beteiligung nichts. D. h.,<br />
die Schulleiterin oder der Schulleiter kann auch gegen den Willen des Überprüfungsgremiums<br />
entscheiden.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die beabsichtigte Auswahl einer<br />
Bewerberin oder eines Bewerbers.<br />
Kommentar:<br />
Die Auswahlentscheidung nach Aktenlage ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese<br />
durchzuführen und nachvollziehbar in einem Auswahlbericht zu dokumentieren.<br />
Die Formulierungen im Auswahlbericht sind so zu wählen, dass sie einer unterlegenen<br />
Bewerberin oder einem unterlegenen Bewerber jederzeit zur Einsichtnahme gegeben<br />
werden können. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber haben ein Recht, den Auswahlbericht<br />
einzusehen, nicht aber, Kopien daraus zu erhalten.<br />
12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Überprüfungsverfahren<br />
OStR<br />
vorbereiten<br />
Teilnehmer/<br />
innen zum<br />
Überprüfungsverfahren<br />
einladen<br />
Überprüfungsverfahren<br />
OStR<br />
durchführen<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
treffen<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis<br />
der rechtlichen<br />
Prüfung<br />
informieren<br />
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
Beschreibung<br />
Es ist Folgendes zu tun:<br />
� nach Auswertung der Aktenlage Entscheidung treffen, welche Bewerberinnen und<br />
Bewerber zum Überprüfungsverfahren eingeladen werden<br />
� Organisation des Überprüfungsverfahrens, wie Ort, Zeit, Zuständigkeit; Einladungen,<br />
Inhalte usw. festlegen<br />
� Überprüfungsgremium festlegen.<br />
Kommentar:<br />
Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />
� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />
� ein Mitglied des Schulpersonalrates gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG<br />
� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />
� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />
sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />
Die Einladung der vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie der Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer des Überprüfungsgremiums erfolgt durch die Schulleiterin oder<br />
den Schulleiter.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt die Mitglieder des Überprüfungsgremiums zum<br />
Termin des Überprüfungsverfahrens ein, legt ihnen rechtzeitig und umfassend alle Bewerbungsunterlagen<br />
vor und erläutert die Auswahl der eingeladenen Bewerberinnen und<br />
Bewerber.<br />
Im Überprüfungsverfahren wird die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß<br />
dem Anforderungsprofil festgestellt und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach<br />
Beteiligung der Frauenbeauftragten der Lehrkräfte, des Schulpersonalrats und sowie bei<br />
Bewerbung schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung entschieden<br />
und festgelegt, wer die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber ist.<br />
Kommentar:<br />
Die Auswahlentscheidung ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese durchzuführen<br />
und nachvollziehbar in einem Auswahlbericht zu dokumentieren.<br />
Um dem Prinzip der Bestenauslese zu genügen, sind sowohl Maßnahmen der Beobachtung<br />
und Auswertung von Unterricht als auch der Einsatz von Assessment-Center-<br />
Elementen zulässig.<br />
Die Formulierungen im Auswahlbericht sind so zu wählen, dass sie einer unterlegenen<br />
Bewerberin oder einem unterlegenen Bewerber jederzeit zur Einsichtnahme gegeben<br />
werden können. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber haben ein Recht, den Auswahlbericht<br />
einzusehen, nicht aber, Kopien daraus zu erhalten.<br />
Es wird anhand der Kriterien der Ausschreibung geprüft, ob der Auswahlvorschlag rechtlich<br />
korrekt ist.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend nach Beteiligung der<br />
Frauenbeauftragten der Lehrkräfte, des Schulpersonalrats sowie bei Bewerbungen<br />
schwerbehinderter Menschen der Schwerbehindertenvertretung.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird vom Staatlichen Schulamt informiert, wenn der<br />
Auswahlvorschlag rechtlich nicht korrekt ist. Es muss eine Begründung erfolgen.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
Arbeitsschrittname<br />
Weiteres<br />
Vorgehen<br />
festlegen<br />
Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
entscheiden<br />
Bewerber/in<br />
über<br />
abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informieren<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Beschreibung<br />
Wurde keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber gefunden, so ist das<br />
weitere Vorgehen festzulegen, z. B.:<br />
� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung zur Erweiterung des Kreises der<br />
Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung mit geänderten Kriterien.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob der Abbruch des Auswahlverfahrens aus einem<br />
sachlichen Grund erfolgt.<br />
Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung der verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtin<br />
oder des verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamten zu akzeptieren oder ihre oder seine<br />
Bedenken auf dem Wege der Remonstration zu äußern.<br />
Kommentar:<br />
Je nach Lage des Einzelfalls kann es sein, dass nur einzelne Teile des Verfahrens wiederholt<br />
werden müssen oder das Verfahren nochmals vollständig durchgeführt werden<br />
muss.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Unter Remonstration versteht man, die Geltendmachung rechtlicher Bedenken gegen<br />
die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Vorgesetzten gem. § 36 Abs. 2 BeamtStG.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Schreiben, in dem der Abbruch des Verfahrens<br />
mitgeteilt wird.<br />
Kommentar:<br />
Als sachliche Gründe für den Abbruch kommen in Frage:<br />
� Erweiterung des Bewerberkreises<br />
� Änderung des Anforderungsprofils, da sich die Bedarfslage der Schule geändert hat<br />
� Nichteignung der Bewerberin oder des Bewerbers<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt erstellt eine Information an die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten<br />
Bewerber folgenden Inhalts:<br />
� sie oder er ist ausgewählt worden<br />
� nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />
Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />
§ 123 VwGO nachsuchen zu können<br />
� auf die durchgeführten Beteiligungsverfahren wird hingewiesen.<br />
14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Bescheid<br />
an nicht<br />
ausgewählte<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
4 Teilprozess "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen <strong>SBS</strong>"<br />
Beschreibung<br />
Für alle nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ist von der Sachbearbeiterin<br />
oder dem Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen Schulamt ein<br />
Ablehnungsbescheid zu fertigen. In diesem Ablehnungsbescheid sind die die Entscheidung<br />
tragenden Gründe in knapper Form darzustellen. Gleichzeitig ist den nicht ausgewählten<br />
Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, in die Verfahrensunterlagen Einsicht<br />
zu nehmen und mit der Schulleiterin als Verfahrensführerin oder dem Schulleiter als<br />
Verfahrensführer ein Gespräch zu führen.<br />
Allen nicht ausgewählten Bewerberinnen und nicht ausgewählten Bewerbern wird eine<br />
Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um einstweiligen Rechtsschutz nach<br />
§ 123 VwGO nachsuchen zu können.<br />
Kommentar:<br />
Es wird empfohlen, den Ablehnungsbescheid so zu formulieren, dass die nicht ausgewählte<br />
Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber dieses nicht als persönliche<br />
Niederlage empfindet.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personalbeschaffung im Staatlichen<br />
Schulamt überwacht, ob von den abgelehnten Bewerberinnen oder Bewerbern bis<br />
zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Widersprüche eingelegt bzw. Anträge auf einstweilige<br />
Verfügung eingereicht werden (Mindestfrist nach BVerfG: 14 Tage).<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass eine Ernennung in das Beamtenverhältnis wegen des<br />
Grundsatzes der Ämterstabilität im öffentlichen Dienst durch den Dienstherrn nur unter<br />
sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (vgl. § 12 BeamtStG) und<br />
dass der Widerspruch gegen die Mitteilung der Nichtauswahl keine aufschiebende Wirkung<br />
1 hat, ist für die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten Bewerber<br />
nur der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO effektiv.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG kann sich eine Änderung des Rechtsmittelverfahrens<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen ergeben. Solange<br />
es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu dieser Frage<br />
gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
1<br />
Der Widerspruch entfaltet in der Regel nur dann aufschiebende Wirkung (d. h. die Behörde<br />
darf die Entscheidung dann bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens<br />
nicht vollziehen), wenn er sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet, der<br />
in bereits bestehende Rechte eingreift, und die Bürgerin oder der Bürger diesen Verwaltungsakt<br />
„aus der Welt geschaffen“ haben möchte. In der hier bestehenden Verfahrenssituation<br />
erstrebt die nicht ausgewählte Bewerberin oder der nicht ausgewählte Bewerber<br />
aber mehr: Sie oder er will nicht nur den ablehnenden Bescheid aufgehoben haben,<br />
sondern auch selbst für die Stelle ausgewählt werden. Daher hat der Widerspruch hier<br />
keine aufschiebende Wirkung.<br />
Über den Widerspruch wird entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird dem Widerspruch<br />
abgeholfen oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass der Widerspruch in dieser Konstellation keine aufschiebende<br />
Wirkung entfaltet und in der Praxis nur Verfahren nach § 123 VwGO effektiv sind,<br />
ist die praktische Bedeutung dieses Verfahrens sehr gering. Ergänzend sind die Vorschriften<br />
des HBG, HGlG, HPVG und BeamtStG zu beachten.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15
5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
OStR<br />
Auswahlentscheidung<br />
der Dienststelle<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
OStR pro Schule<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Dienstliche<br />
Beurteilung<br />
Schulbereich<br />
Kultus<br />
Erlass zur<br />
Beförderung<br />
von Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräten<br />
Beschreibung<br />
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber ist die oder der Bestgeeignete.<br />
Gemäß Zuständigkeitsverordnung ist festgelegt, wer die Auswahlentscheidung für Stellenbesetzungen<br />
trifft.<br />
Die den Schulen zur Verfügung stehenden Haushaltselemente für Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräte (Stellen-SOLL) und die besetzten Haushaltselemente (Stellen-IST)<br />
werden abgeglichen. Bei der Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten wird berücksichtigt,<br />
wie sich die Differenz zwischen Stellen-SOLL und Stellen-IST bei den einzelnen<br />
Schulen im Verhältnis zum Gesamtpersonal und zur Lehrerzuweisung darstellt.<br />
Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören:<br />
� Zeugnisse<br />
� Lebenslauf oder Angaben zu den für das Vertragsverhältnis notwendigen Daten<br />
� sonstige Nachweise, z. B. Nachweis über unterrichtliche Tätigkeiten<br />
� sonstige Qualifikationsnachweise für die im Anforderungsprofil genannten Aufgaben<br />
� ggf. Anerkennung von Lehrerprüfungszeugnissen von außerhalb der Bundesrepublik.<br />
Kommentar:<br />
Welche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind, ist nur für die Einstellungen in Ziffer<br />
1.10 des "Einstellungserlasses" sowie in Ziffer 2 des Erlasses "Ausschreibungs- und<br />
Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" festgelegt. Für das Verfahren zur Beförderung<br />
von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu Oberstudienräten<br />
existiert eine solche Festlegung nicht.<br />
Dienstliche Beurteilungen haben zum Ziel, ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares<br />
Bild der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung der zu beurteilenden<br />
Personen zu gewinnen.<br />
Erlass zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu<br />
Oberstudienräten vom 21.06.1994 (ABl. S. 952).<br />
Kommentar:<br />
Der Erlass ist nicht mehr gültig. Dennoch bietet er eine Grundlage für ein einheitliches<br />
Verwaltungshandeln, an dem sich die Verwaltungsgerichte bis heute orientieren.<br />
16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name der<br />
Information<br />
Information über<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
OStR der Schule<br />
Oberstudienrätin/Oberstudienrat<br />
Beschreibung<br />
5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Information durch Staatliches Schulamt auf der Grundlage der Rahmenvorgabe des<br />
Hessischen Kultusministeriums an die Schule, welche Beförderungsmöglichkeiten zu<br />
Oberstudienrätinnen und Oberstudienräten für die Schule zur Verfügung stehen. Maßgeblich<br />
ist die Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten durch das Staatliche Schulamt.<br />
Dabei werden die dem Staatlichen Schulamt zur Verfügung stehenden Haushaltselemente<br />
für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte (Stellen-SOLL) und die besetzten<br />
Haushaltselemente (Stellen-IST) vom Staatlichen Schulamt abgeglichen und vorhandene<br />
Beförderungsmöglichkeiten auf die in Frage kommenden Schulen aufgeteilt. Bei der<br />
Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten wird berücksichtigt, wie sich die Differenz<br />
zwischen Stellen-SOLL und Stellen-IST bei den einzelnen Schulen im Verhältnis zum<br />
Gesamtpersonal und zur Lehrerzuweisung darstellt.<br />
Lehrkraft mit Lehramt für Gymnasien oder berufliche Schulen im ersten Beförderungsamt<br />
der Laufbahn des höheren Dienstes, die mit zusätzlichen Aufgaben, die über die<br />
einer normalen Lehrkraft hinausgehen, betraut ist.<br />
Personalakte Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beschäftigte oder den Beschäftigten,<br />
die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Arbeits- und<br />
Dienstverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. § 3 Abs. 6 TV-H,<br />
§ 107 Abs. 1 Satz 2 HBG und § 50 Satz 2 BeamtStG).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Teilnehmer/<br />
innen Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
Veröffentlichte<br />
Ausschreibung<br />
OStR<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Die Rechtsbehelfsbelehrung hat folgenden Inhalt:<br />
"Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei mir<br />
oder beim Staatlichen Schulamt (genaue Anschrift ist anzugeben) schriftlich oder zur<br />
Niederschrift Widerspruch einlegen."<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
§§ 68 ff. VwGO<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />
� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />
� ein Mitglied des Schulpersonalrates gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG<br />
� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />
� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />
sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird.<br />
Ein auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums veröffentlichter Ausschreibungstext<br />
für eine zu besetzende Oberstudienratsstelle.<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
Kommentar:<br />
VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17
5 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Name der<br />
Information<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Zugelassener<br />
Bewerberkreis<br />
OStR<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
nicht<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Beschreibung<br />
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, deshalb kann das Stellenbesetzungsverfahren<br />
unabhängig von der Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens durchgeführt<br />
werden.<br />
Kommentar:<br />
Der eingelegte Widerspruch eröffnet der Schulleiterin oder dem Schulleiter als verfahrensführender<br />
Stelle die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zu überprüfen, ohne dass<br />
ein Verfahren nach § 123 VwGO durchgeführt werden muss.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter darf einen Widerspruch nicht selbst zurückweisen,<br />
sondern hat nur die Möglichkeit, dem Widerspruch nach § 72 VwGO abzuhelfen oder ihn<br />
an das Staatliche Schulamt abzugeben.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des BVerwG ist zu prüfen, ob das Rechtsmittelverfahren<br />
im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsentscheidungen künftig anders durchzuführen<br />
ist. Solange es in Hessen keine einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu<br />
dieser Frage gibt, bleibt es beim bisher dargestellten Verfahren.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Einem Widerspruch abzuhelfen bedeutet gem. § 72 VwGO, als Erstbehörde aufgrund<br />
des Widerspruchs die eigene Entscheidung aufzuheben.<br />
Personenkreis, der nach überschlägiger Prüfung die zwingenden Anforderungen des<br />
Anforderungsprofils erfüllt und deswegen zum Auswahlverfahren zugelassen ist. Die<br />
Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Überprüfungsverfahren zur Besetzung der Stelle<br />
zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat eingeladen werden.<br />
Kommentar:<br />
Bei einer Vielzahl von Bewerbungen empfiehlt es sich, nur die nach Aktenlage besten<br />
Bewerberinnen und Bewerber einzuladen, um das Verfahren nicht unnötig zu überfrachten.<br />
Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />
ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX).<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Überprüfungsverfahren zur Besetzung der<br />
Stelle einer Oberstudienrätin oder eines Oberstudienrats eingeladen werden.<br />
Kommentar:<br />
Haben sich schwerbehinderte Menschen beworben, sind sie einzuladen. Eine Einladung<br />
ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (§ 82 SGB IX).<br />
18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Abbruch des<br />
Verfahrens<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung<br />
formale Gründe<br />
Beschreibung<br />
Der Bescheid enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Grund des Abbruchs des Verfahrens (freies Textfeld im Serienbrief)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Grund des Abbruchs des Verfahrens kann sein:<br />
� Erweiterung des Bewerberkreises<br />
� Änderung des Anforderungsprofils<br />
� Nichteignung der Bewerberin oder des Bewerbers.<br />
Kommentar:<br />
Dokument wird gesendet an: Bewerberin oder Bewerber<br />
in Durchschrift an: Schulleiterin oder Schulleiter<br />
Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Kommentar:<br />
Gründe für eine formale Ablehnung können sein:<br />
� Anforderungsprofil wird nicht erfüllt<br />
� rechtzeitige Besetzung wegen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht<br />
möglich<br />
� fehlende Freigabeerklärung<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung<br />
OStR nach<br />
Auswahl<br />
Anforderungsprofil <br />
Auswahlprotokoll<br />
Beschreibung<br />
Der Bescheid enthält:<br />
� absendende Behörde (aus SAP HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus SAP HCM)<br />
� Betreff<br />
� Ausschreibungsnummer (Bezug)<br />
� Grund der Ablehnung (freies Textfeld im Serienbrief)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Gründe für eine Ablehnung können sein:<br />
� fehlende Eignung<br />
� bessere Eignung der ausgewählten Bewerberin oder des ausgewählten Bewerbers.<br />
Kommentar:<br />
Dokument wird gesendet an: Bewerberin oder Bewerber in Durchschrift an: Schulleiterin<br />
oder Schulleiter<br />
Im Anforderungsprofil werden die Erwartungen beschrieben, die an die künftige Stelleninhaberin<br />
oder den künftigen Stelleninhaber gestellt werden.<br />
Kommentar:<br />
Das freigegebene Anforderungsprofil wird den Bewerberinnen und Bewerbern über das<br />
Internet zur Verfügung gestellt.<br />
Die dienstliche Beurteilung sollte sich auf die Merkmale des Anforderungsprofils beziehen,<br />
aber keine abschließende Wertung enthalten.<br />
Sofern ein Auswahlprotokoll erstellt wird, bildet es das Auswahlverfahren ab.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung die Auswahlentscheidung durch das<br />
Gericht rational nachvollziehbar sein muss, empfiehlt es sich, im Einzelfall Aussagen zu<br />
folgenden Punkten zu treffen:<br />
� Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums<br />
� zeitliche Reihenfolge der auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Organisationsdaten<br />
� Ausschreibungsdaten, z. B. Ausschreibungsnummer<br />
� Übersicht über die eingegangenen Bewerbungen<br />
� Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens (z. B. Überprüfungsgespräche).<br />
Auswahlbericht Der Auswahlbericht enthält die Gründe der Auswahlentscheidung und die Rangfolge der<br />
auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber.<br />
Kommentar:<br />
Der Auswahlbericht muss so formuliert sein, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist<br />
und jederzeit den nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern zur Einsicht vorgelegt<br />
werden kann.<br />
Hierbei muss bedacht werden, dass der Auswahlbericht auch die Grundlage für den<br />
Ablehnungsbescheid an die nicht ausgewählte Bewerberin oder den nicht ausgewählten<br />
Bewerber liefert.<br />
20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name des<br />
Dokuments<br />
Bescheid<br />
"Anforderung<br />
von Unterlagen"<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
OStR<br />
<strong>SBS</strong><br />
Dienstliche<br />
Beurteilung<br />
Schulbereich<br />
Kultus OStR<br />
Eingangsbestätigung<br />
Bewerbung<br />
Personalbeschaffung<br />
Einladung zum<br />
Überprüfungsverfahren<br />
<strong>SBS</strong><br />
Beschreibung<br />
Der Bescheid enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
� Vorlagefrist (freies Textfeld, perspektivisch aus einer Terminverfolgung PB, die aber<br />
erst noch eingerichtet werden muss)<br />
� fehlende Unterlagen (freies Textfeld)<br />
� Name (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM im Auftrag<br />
der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />
Enthält alle Dokumente, welche von den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen<br />
ihrer Bewerbung vorgelegt wurden.<br />
Dokument, welches die dienstliche Beurteilung einer Bewerberin oder eines Bewerbers<br />
auf eine Oberstudienratsstelle enthält.<br />
Kommentar:<br />
Sofern es auf der Ebene des Staatlichen Schulamtes verbindliche Beurteilungsrichtlinien<br />
geben sollte, sind diese zu beachten.<br />
Der Bescheid, gerichtet an die Bewerberin oder den Bewerber, enthält:<br />
� absendende Behörde<br />
� Anschrift<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Standardtext Eingangsbestätigung<br />
� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters)<br />
Die Einladung enthält:<br />
� absendende Behörde (Schule)<br />
� Empfängerdaten<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Datum, Zeit und Ort des Überprüfungsverfahrens<br />
� Hinweis, dass etwaige Kosten, die durch die Einladung verursacht werden, nicht<br />
erstattet werden<br />
� Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters.<br />
Kommentar:<br />
Die Einladung kann folgendermaßen ergehen:<br />
� postalisch<br />
� per E-Mail<br />
� mündlich/telefonisch (kurzer schriftlicher Vermerk)<br />
Die o. g. Elemente müssen in jedem Fall enthalten sein.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21
6 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Entwurf<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Synopse<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Beschreibung<br />
Der Entwurf des Stellenprofils enthält eine Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben<br />
und der Entwurf des Anforderungsprofils eine Beschreibung der erwarteten Fähigkeiten.<br />
Kommentar:<br />
Der Entwurf stellt eine vorläufige Version dar und darf so nicht im Internet veröffentlicht<br />
werden.<br />
Das Stellen- und Anforderungsprofil in SAP HCM muss in diesem Stadium als Entwurf<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Der Bescheid wird im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters erstellt.<br />
Er enthält:<br />
� absendende Behörde (aus HCM)<br />
� "im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters"<br />
� Empfängerdaten (aus HCM)<br />
� Ausschreibungsbezug: Ausschreibungsnummer<br />
� Bewerberin oder Bewerber ist ausgewählt<br />
� die Mitbewerberinnen und Mitbewerber haben einen Ablehnungsbescheid erhalten.<br />
� verbindliches Angebot erfolgt nach Ablauf der Rechtsschutzfrist der abgelehnten<br />
Bewerberinnen und Bewerber.<br />
� Unterschrift (Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters aus HCM)<br />
Das Stellenprofil enthält eine Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben und das<br />
Anforderungsprofil eine Beschreibung der erwarteten Fähigkeiten.<br />
Kommentar:<br />
Das Stellen- und Anforderungsprofil steht Interessierten über das Internet im Hessenportal<br />
zur Verfügung.<br />
Tabellarische Übersicht (Matrix), in der die entsprechenden Ausprägungsgrade der<br />
Kompetenzen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Belegstelle<br />
den Merkmalen des Anforderungsprofils zugeordnet werden.<br />
Die Übersicht zeigt alle Bewerberinnen und Bewerber für die jeweilige Oberstudienratsstelle<br />
mit persönlichen Angaben, sowie solchen zu ihren Qualifikationen und Noten bezogen<br />
auf das Anforderungsprofil.<br />
Der Widerspruchsbescheid enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO einen Entscheidungssatz<br />
(Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung und eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung. Dieser Bescheid ist nach den Regularien des Verwaltungszustellungsgesetzes<br />
förmlich zuzustellen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Aufgrund der §§ 68ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />
gem. § 73 VwGO endet.<br />
22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
7 Abkürzungsverzeichnis<br />
Art. Artikel<br />
ABl. Amtsblatt<br />
Abs. Absatz<br />
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
bzw. beziehungsweise<br />
d. h. das heißt<br />
ff. fortfolgende<br />
gem. gemäß<br />
GG Grundgesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBV Hessisches Beamtengesetz<br />
HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
o. g. oben genannt<br />
OM Organisationsmanagement (Modul von SAP)<br />
OStR Oberstudienrat/-Oberstudienrätin<br />
PB Personalbeschaffung<br />
PB SSA Personalbeschaffung Staatliches Schulamt<br />
SB Schwerbehindertenvertreter/in<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
vgl. vergleiche<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
z. B. zum Beispiel<br />
7 Abkürzungsverzeichnis<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23
Teilprozess „Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung erfassen und prüfen (LEZUV-AV)“<br />
Stellenausschreibung<br />
(LEZUV-AV)<br />
(veröffentlicht)<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
SAP HCM<br />
Bewerberübersicht<br />
Ausschreibungsverfahren<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Bewerberübersicht<br />
Ausschreibungsverfahren<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Bewerberübersicht<br />
Ausschreibungsverfahren<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
SAP HCM<br />
Eingangsbestätigung<br />
Bewerbung<br />
Personalbeschaffung<br />
Zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Stellenausschreibung<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Schulbezogene Stellenausschreibung<br />
in SAP<br />
erfassen und im Internet<br />
veröffentlichen (LEZUV-AV)<br />
Ausschreibung<br />
im Hessen-Portal<br />
veröffentlicht<br />
Bewerbung auf<br />
Ausschreibung<br />
eingegangen<br />
Bewerberdaten<br />
erfassen und<br />
Fristeinhaltung<br />
vorprüfen<br />
Bewerbungen<br />
erfasst und<br />
vorgeprüft<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an Schule<br />
weiterleiten<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an Schule<br />
weitergeleitet<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
auf<br />
Fristeinhaltung<br />
prüfen und<br />
sortieren<br />
Bewerbung<br />
fristgerecht<br />
eingegangen<br />
Formale Kriterien<br />
und Vollständigkeit<br />
der Unterlagen<br />
prüfen<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
und<br />
Vollständigkeit<br />
erfüllt<br />
Eingang der<br />
Bewerbung<br />
bestätigen<br />
Akzeptierte<br />
Bewerber/innen<br />
Ausschreibung<br />
stehen fest<br />
Bewerberin oder Bewerber<br />
nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
i<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Bewerbungsfrist<br />
Ausschreibung<br />
abgelaufen<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Keine<br />
Bewerbung<br />
Ausschreibung<br />
akzeptiert<br />
Personalbeschaffung<br />
für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Bewerbung<br />
nicht fristgerecht<br />
eingegangen<br />
Über Zulassung<br />
der Bewerbung<br />
LEZUV-AV<br />
entscheiden<br />
Bewerbung<br />
zugelassen<br />
Keine Bewerbung<br />
auf Ausschreibung<br />
eingegangen<br />
Personalbeschaffung<br />
für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
e<br />
SAP HCM<br />
Bewerbung<br />
nicht<br />
zugelassen<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
nicht erfüllt<br />
Mängelanzeige und<br />
Entscheidungsempfehlung<br />
Bewerbung<br />
Mängelanzeige und<br />
Entscheidungsempfehlung<br />
Bewerbung<br />
Bescheid<br />
"Anforderung<br />
von Unterlagen"<br />
f<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
eingegangen<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Mängel der<br />
Bewerbung und<br />
Entscheidungsempfehlung<br />
mitteilen<br />
Mängel der<br />
Bewerbung und<br />
Entscheidungsempfehlung<br />
mitgeteilt<br />
Über Empfehlung<br />
des SSA<br />
entscheiden<br />
Fehlende<br />
Unterlagen<br />
sind<br />
anzufordern<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
anfordern<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
bislang erfüllt,<br />
Unterlagen<br />
unvollständig<br />
f<br />
i<br />
f<br />
i<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
nicht<br />
eingegangen<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
SAP HCM<br />
HELAKOS Ablage<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung<br />
formale Gründe<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Gesetze im Internet<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Keine<br />
Rechtsmittel<br />
eingelegt,<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Microsoft<br />
Office<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Bewerbung<br />
wegen Mängel<br />
abgelehnt<br />
Bewerbung mit<br />
Ablehnungsbescheid<br />
zurückgeben<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
ist erstellt und<br />
zugestellt<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Nichtberücksichtigung<br />
Bewerbung<br />
Nichtberücksichtigung<br />
Bewerbung<br />
Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung beim<br />
VG liegt vor<br />
Vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
nach § 123 VwGO<br />
durchführen<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
akzeptiert<br />
Bewerbung<br />
trotz Mängel<br />
akzeptiert<br />
Nichtberücksichtigung<br />
der Bewerbung<br />
anweisen<br />
Nichtberücksichtigung<br />
angewiesen<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung des SSA<br />
entscheiden<br />
f<br />
f<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
nicht akzeptiert<br />
Schnittstelle zum<br />
Remonstrationsverfahren,<br />
muss noch<br />
modelliert werden!<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule
Teilprozess „Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)“<br />
Zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Stellenausschreibung<br />
SAP HCM<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Stellenprofil<br />
Ausschreibung<br />
Anforderungsprofil<br />
Ausschreibung<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
mit Gewichtung<br />
Gesetze im Internet<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Gesetze im Internet<br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Gesetze im Internet<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Gesetze im Internet<br />
Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG)<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
mit Gewichtung<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
mit Gewichtung<br />
Auswahlbericht<br />
Bewerbungen auf eine<br />
schulbezogene Stellenausschreibung<br />
erfassen<br />
und prüfen (LEZUV-AV)<br />
Akzeptierte<br />
Bewerber/innen<br />
Ausschreibung<br />
stehen fest<br />
Übersicht<br />
über zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
erstellen<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
erstellt<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
an Schule<br />
weiterleiten<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
an Schule<br />
weitergeleitet<br />
Akten zu<br />
Bewerber/in<br />
sichten<br />
und auswerten<br />
Akten zu<br />
Bewerber/in<br />
gesichtet und<br />
ausgewertet<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
modifizieren<br />
Übersicht über<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
modifiziert<br />
Entscheidung über<br />
weiteres Verfahren<br />
Bewerberauswahl<br />
treffen<br />
Entscheidung über<br />
weiteres Verfahren<br />
Bewerberauswahl<br />
getroffen<br />
Auswahl nach<br />
Aktenlage<br />
durchführen<br />
Auswahl nach<br />
Aktenlage<br />
durchgeführt<br />
Einstellungskandidat<br />
ausgewählt<br />
Seite 2<br />
f<br />
f<br />
f<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
e<br />
w<br />
w<br />
w<br />
w<br />
f<br />
w<br />
w<br />
w<br />
w<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Schulleitungsmitglied<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Schulleitungsmitglied<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />
SSA<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
soweit<br />
erforderlich<br />
soweit<br />
erforderlich<br />
soweit<br />
erforderlich<br />
Übersicht<br />
zugelassene<br />
Bewerber/innen<br />
mit Gewichtung<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
nicht einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
Teilnehmer/innen<br />
Überprüfungsgremium<br />
Teilnehmer/innen<br />
Überprüfungsgremium<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
Einladung zum<br />
Überprüfungsverfahren<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Überprüfungsverfahren<br />
vorbereiten<br />
Überprüfungsverfahren<br />
vorbereitet<br />
Teilnehmer/innen<br />
zum Überprüfungsverfahren<br />
einladen<br />
Teilnehmer/innen<br />
zum Überprüfungsverfahren<br />
eingeladen<br />
Überprüfungsverfahren<br />
durchführen<br />
Kein<br />
Einstellungskandidat<br />
ausgewählt<br />
Seite 2<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Überprüfungsgremium<br />
(LEZUV-AV)<br />
Seite 2<br />
Fortsetzung auf<br />
der Folgeseite
Teilprozess „Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-AV)“<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
Beteiligung<br />
Schulpersonalrat<br />
abgeschlossen<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
SAP HCM<br />
HELAKOS Ablage<br />
Vorabinformation<br />
an ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
SAP HCM<br />
Einstellungsangebot<br />
(LEZUV-AV)<br />
Einstellungsangebot<br />
(LEZUV-AV)<br />
Antwort<br />
zum Einstellungsangebot<br />
Antwort<br />
zum Einstellungsangebot<br />
SAP HCM<br />
SAP HCM<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
Seite 1<br />
Einstellungskandidat<br />
ausgewählt<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
korrekt<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
treffen<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
ausgewählt<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Information an<br />
ausgewählten<br />
Bewerber<br />
gesendet<br />
Einstellungsangebot<br />
LEZUV-AV<br />
erstellen<br />
Einstellungsangebot<br />
LEZUV-AV<br />
erstellt<br />
Über Annahme<br />
des Einstellungsangebots<br />
entscheiden<br />
Einstellungsangebot<br />
angenommen<br />
Annahme des<br />
Angebotes<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfassen<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Übernahme der<br />
Bewerberdaten<br />
nach SAP HCM PA<br />
vorbereiten<br />
w<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte -<br />
SchulPR - SchwbV<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Annahme<br />
des Angebots<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfasst<br />
Übernahme der<br />
Bewerberdaten<br />
nach SAP HCM PA<br />
vorbereitet<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis der<br />
rechtlichen Prüfung<br />
informieren<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung des SSA<br />
entscheiden<br />
Unbefristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
f<br />
f<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
f<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
nicht korrekt<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis der<br />
rechtlichen Prüfung<br />
informiert<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
nicht akzeptiert<br />
Schnittstelle zum<br />
Remonstrationsverfahren,<br />
muss noch<br />
modelliert werden!<br />
w<br />
f<br />
v<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Überprüfungsgremium<br />
(LEZUV-AV)<br />
SchwbV<br />
stimmt zu,<br />
Beteiligungsverfahren<br />
abgeschlossen<br />
Einstellungskandidat/in<br />
EXT<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
i<br />
f<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Kein/e<br />
einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
ausgewählt<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen Schuldienst durchführen“<br />
Auswahlbericht<br />
SAP HCM<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung<br />
(Ergebnis AV)<br />
Keine<br />
Rechtsmittel<br />
eingelegt,<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Auswahlprotokoll<br />
Stellenbesetzungs-<br />
SAP HCM<br />
Ablehnungsbescheid(Verfahrensabbruch<br />
AV)<br />
verfahren<br />
abbrechen und<br />
Bewerber/innen<br />
informieren<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Stellenbesetzungsverfahren<br />
abgebrochen<br />
Rechtliche<br />
Entscheidung<br />
akzeptiert<br />
Schulbezogenes<br />
Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Personalbeschaffung<br />
für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Gesetze im Internet<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Microsoft<br />
Office<br />
SAP HCM<br />
Auswahlbericht<br />
Auswahlbericht<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Mitteilung über<br />
Abbruch des<br />
Auswahlverfahrens<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Bescheid an<br />
nicht ausgewählte<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Bewerber/in<br />
abgelehnt<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
ist erstellt und<br />
zugestellt<br />
Einstellungsangebot<br />
abgelehnt<br />
Nichtannahme<br />
des Angebots<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfassen<br />
Nichtannahme<br />
des Angebots<br />
(LEZUV-AV)<br />
erfasst<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />
SAP HCM<br />
SAP HCM<br />
Bewerber über<br />
abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informiert<br />
f<br />
v<br />
f<br />
f<br />
Seite 1<br />
Kein<br />
Einstellungskandidat<br />
ausgewählt<br />
Über Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
entscheiden<br />
Über Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
entschieden<br />
Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
rechtlich prüfen<br />
Auswahlverfahren<br />
abgebrochen<br />
Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
in SAP<br />
erfassen<br />
Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
in SAP<br />
erfasst<br />
Bewerber/innen<br />
über abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informieren<br />
Bewerber über<br />
abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informiert<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
i<br />
i<br />
f<br />
w<br />
f<br />
v<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung beim<br />
VG liegt vor<br />
Vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
nach § 123 VwGO<br />
durchführen<br />
Auswahlverf.<br />
abgebrochen u. Neuausschreib.<br />
z.<br />
Erweiterung d.<br />
Bewerberkreises<br />
Auswahlverfahren<br />
abgebrochen z.<br />
Neuausschreib. m.<br />
geänd. Profil<br />
Schulbezogenes<br />
Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Seite 1
Teilprozess „Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>“<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
OStR pro Schule<br />
Information über<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
OStR der Schule<br />
Erlass zur Beförderung<br />
von Oberstudienrätinnen<br />
und Oberstudienräten<br />
MS Office<br />
Word<br />
Entwurf<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Entwurf<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
MS Office<br />
Word<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
SAP HCM<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
SAP HCM<br />
Hessen-Portal<br />
Veröffentlichte<br />
Ausschreibung<br />
OStR<br />
Freie Haushaltselemente<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
ermitteln und verteilen<br />
Aufteitung OStR<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
auf Schulen<br />
festgelegt<br />
Schulen über OStR<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
informieren<br />
Schulen über OStR<br />
Beförderungsmöglichkeiten<br />
informiert<br />
Besetzungstermin<br />
festlegen<br />
Besetzungstermin<br />
festgelegt<br />
Entwurf<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil mit<br />
Beschreibung der<br />
zusätzlichen Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> erstellen<br />
Entwurf<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil mit<br />
Beschreibung der<br />
zusätzlichen Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> erstellt<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil mit<br />
Beschreibung der<br />
zusätzlichen Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> fertigstellen<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil mit<br />
Beschreibung der<br />
zusätzlichen Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> fertiggestellt<br />
Ausschreibungsunterlagen<br />
an<br />
SSA weiterleiten<br />
Ausschreibungsunterlagen<br />
an SSA<br />
weitergeleitet<br />
Ausschreibung<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Ausschreibung<br />
rechtlich in<br />
Ordnung<br />
Ausschreibung<br />
OStR<br />
anlegen<br />
Ausschreibung<br />
OStR<br />
in SAP HCM<br />
erfasst<br />
Ausschreibung<br />
im Internet<br />
veröffentlichen<br />
Ausschreibung im<br />
Internet<br />
veröffentlicht<br />
Bewerbungen zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
f<br />
i<br />
f<br />
f<br />
i<br />
v<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Ausschreibung<br />
rechtlich nicht<br />
in Ordnung<br />
f<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
durchführen<br />
Widerspruch<br />
stattgegeben<br />
Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
soweit<br />
erforderlich<br />
Stellen- und<br />
Anforderungsprofil<br />
OStR<br />
Frauenbeauftragte<br />
und Schulleiter/in<br />
über Ausschreibung<br />
informieren<br />
Frauenbeauftragte<br />
und<br />
Schulleiter/in über<br />
Ausschreibung<br />
informiert<br />
f<br />
i<br />
i<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule
Teilprozess „Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> bearbeiten“<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Veröffentlichte<br />
Ausschreibung<br />
OStR<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
SAP HCM<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
SAP HCM<br />
Eingangsbestätigung<br />
Bewerbung<br />
Personalbeschaffung<br />
Zugelassener<br />
Bewerberkreis<br />
OStR<br />
Verfahren zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
einleiten <strong>SBS</strong><br />
Ausschreibung im<br />
Internet<br />
veröffentlicht<br />
Bewerberdaten<br />
erfassen und<br />
Fristeinhaltung<br />
vorprüfen<br />
Bewerbungen<br />
erfasst und<br />
vorgeprüft<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an Schule<br />
weiterleiten<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
an Schule<br />
weitergeleitet<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
auf<br />
Fristeinhaltung<br />
prüfen und<br />
sortieren<br />
Bewerbung<br />
fristgerecht<br />
eingegangen<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
und Vollständigkeit<br />
der Unterlagen<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
prüfen<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
und<br />
Vollständigkeit<br />
erfüllt<br />
Eingang der<br />
Bewerbung<br />
bestätigen<br />
Bewerbung<br />
akzeptiert<br />
Frauenbeauftragte<br />
und<br />
Schulleiter/in über<br />
Ausschreibung<br />
informiert<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
Bewerbung auf<br />
Ausschreibung<br />
eingegangen<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
i<br />
f<br />
Bewerbung<br />
zugelassen<br />
f<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Bewerbung<br />
nicht fristgerecht<br />
eingegangen<br />
Über Zulassung<br />
der Bewerbung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
SAP HCM<br />
e<br />
HELAKOS Ablage<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung<br />
formale Gründe<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Gesetze im Internet<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Keine<br />
Rechtsmittel<br />
eingelegt,<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Microsoft<br />
Office<br />
Widerspruchsbescheid<br />
i<br />
Bewerbung<br />
nicht<br />
zugelassen<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Zwingende<br />
Anforderungen<br />
nicht erfüllt<br />
Über Ablehnung<br />
der Bewerbung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Bewerbung<br />
wird<br />
abgelehnt<br />
Bewerbung mit<br />
Ablehnungsbescheid<br />
zurückgeben<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
ist erstellt und<br />
zugestellt<br />
e<br />
i<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
SAP HCM<br />
Bescheid<br />
"Anforderung<br />
von Unterlagen"<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
nicht<br />
eingegangen<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Unterlagen<br />
unvollständig<br />
Über Ablehnung<br />
der Bewerbung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Fehlende<br />
Unterlagen<br />
sind<br />
anzufordern<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
anfordern<br />
Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung beim<br />
VG liegt vor<br />
Vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
nach § 123 VwGO<br />
durchführen<br />
e<br />
i<br />
Fehlende<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
eingegangen<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA
Teilprozess „Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> durchführen“<br />
Zugelassener<br />
Bewerberkreis<br />
OStR<br />
Anforderungsprofil<br />
Personalakte<br />
Dienstliche Beurteilung<br />
Schulbereich<br />
Kultus<br />
Dienstliche<br />
Beurteilung<br />
Schulbereich Kultus<br />
OStR<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Dienstliche<br />
Beurteilung<br />
Schulbereich Kultus<br />
OStR<br />
Dienstliche Beurteilung<br />
Schulbereich<br />
Kultus<br />
Personalakte<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Synopse<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Synopse<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Synopse<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Auswahlbericht<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
OStR<br />
Bewerbungen zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
Bewerbung<br />
akzeptiert<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen und<br />
Personalakten<br />
anfordern<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen und<br />
Personalakten<br />
liegen vor<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen und<br />
Personalakten an<br />
Schulleiter/in<br />
senden<br />
Dienstliche<br />
Beurteilungen<br />
und Personalakten<br />
liegen Schulleiter/in<br />
vor<br />
Aktenlage<br />
auswerten<br />
Aktenlage<br />
ausgewertet<br />
Über Fortgang<br />
des Auswahlverfahrens<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Auswahlverfahren<br />
wird fortgesetzt<br />
Entscheidung über<br />
weiteres Verfahren<br />
Bewerber/innenauswahl<br />
OStR<br />
treffen<br />
Entscheidung über<br />
weiteres Verfahren<br />
Bewerber/innenauswahl<br />
OStR<br />
getroffen<br />
Auswahl OStR<br />
nach<br />
Aktenlage<br />
durchführen<br />
Bewerber/in<br />
ausgewählt<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
prüfen<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
korrekt<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
treffen<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
getroffen<br />
f<br />
f<br />
f<br />
e<br />
e<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Schwerbehindertenvertreter/inLehrkräfte<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
w Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
w<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
soweit<br />
erforderlich<br />
Übersicht<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen OStR<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
nicht einzuladende<br />
Bewerber/innen<br />
OStR<br />
Teilnehmer/innen<br />
Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
Teilnehmer/innen<br />
Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
Zum Überpüfungsverfahren<br />
einzuladende<br />
Bewerber/innen OStR<br />
Einladung zum<br />
Überprüfungsverfahren<br />
<strong>SBS</strong><br />
Seite 2<br />
Seite 2<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Überprüfungsverfahren<br />
OStR<br />
vorbereiten<br />
Überprüfungsverfahren<br />
vorbereitet<br />
Teilnehmer/innen<br />
zum Überprüfungsverfahren<br />
einladen<br />
Teilnehmer/innen<br />
zum Überprüfungsverfahren<br />
eingeladen<br />
Überprüfungsverfahren<br />
OStR<br />
durchführen<br />
Auswahlvorschlag<br />
rechtlich<br />
nicht korrekt<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis der<br />
rechtlichen Prüfung<br />
informieren<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis der<br />
rechtlichen Prüfung<br />
informiert<br />
Fortsetzung auf<br />
der Folgeseite<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />
f<br />
f<br />
v<br />
f<br />
i<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Auswahlprotokoll<br />
Auswahlbericht<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Auswahlverfahren<br />
nicht<br />
abgebrochen<br />
Bewerber/in<br />
nicht<br />
ausgewählt<br />
Weiteres<br />
Vorgehen<br />
festlegen<br />
Weiteres<br />
Vorgehen<br />
festgelegt<br />
Abbruch<br />
Auswahlverfahren<br />
rechtlich prüfen<br />
Auswahlverfahren<br />
abgebrochen<br />
Seite 2<br />
e<br />
f<br />
w<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA
Teilprozess „Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen <strong>SBS</strong> durchführen“<br />
Auswahlentscheidung<br />
der Dienststelle<br />
Ausgewählte/r<br />
OStR-<br />
Bewerber/in<br />
Beteiligung<br />
Schulpersonalrat<br />
abgeschlossen<br />
Ausgewählte/r<br />
OStR-<br />
Bewerber/in<br />
SAP HCM<br />
Seite 1<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
getroffen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte -<br />
SchulPR - SchwbV<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
§ 10 (4) Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) durchführen<br />
Zustimmung nach<br />
§ 10 (4) HGlG<br />
wurde erteilt<br />
HELAKOS Ablage<br />
Vorabinformation<br />
an ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Information an<br />
ausgewählten<br />
Bewerber<br />
gesendet<br />
Information an<br />
ausgewählte/n<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Zustimmung<br />
ist nicht<br />
erforderlich<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in für<br />
Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
SchwbV<br />
stimmt zu,<br />
Beteiligungsverfahren<br />
abgeschlossen<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
steht fest<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
SAP HCM<br />
HELAKOS Ablage<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Bewerbung OStR<br />
nach Auswahl<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Gesetze im Internet<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Keine<br />
Rechtsmittel<br />
eingelegt,<br />
Bewerbung<br />
abgelehnt<br />
Widerspruch<br />
Bewerberauswahl<br />
Gesetze im Internet<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Microsoft<br />
Office<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
nicht akzeptiert<br />
Quelle: Kapitel Personalbeschaffung / Prozess „Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />
Seite 1<br />
Schulleiter/in<br />
über Ergebnis der<br />
rechtlichen Prüfung<br />
informiert<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Weisung des SSA<br />
entscheiden<br />
Bescheid an<br />
nicht ausgewählte<br />
Bewerber/in<br />
senden<br />
Bewerber/in<br />
abgelehnt<br />
f<br />
v<br />
f<br />
Weisung<br />
des SSA<br />
akzeptiert<br />
Schnittstelle zum Einmündung in<br />
Remonstrations- Vorgängerprozesse<br />
verfahren, muss noch entscheidet sich je nach<br />
modelliert werden! Lage des Einzelfalls.<br />
Fristablauf<br />
Rechtsbehelf<br />
überwachen<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Widerspruchsbescheid<br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
ist erstellt und<br />
zugestellt<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung beim<br />
VG liegt vor<br />
Vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
nach § 123 VwGO<br />
durchführen<br />
SAP HCM<br />
Ablehnungsbescheid<br />
Abbruch des<br />
Verfahrens<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Seite 1<br />
Auswahlverfahren<br />
abgebrochen<br />
Bewerber/in über<br />
abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informieren<br />
Bewerber/in über<br />
abgebrochenes<br />
Auswahlverfahren<br />
informiert<br />
v<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5<br />
Personaladministration<br />
Der Umgang mit Personal an einer selbstständigen beruflichen Schule muss Veränderungs- und Innovationsprozesse<br />
mitgestalten und wird noch mehr als bisher in den Gesamtprozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung<br />
eingebunden und damit die Schulkultur prägen. Wie die selbstständige berufliche Schule qualifizierte<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und gewinnen und deren Motivation und Leistungsfähigkeit erhalten<br />
können, steht dabei im Vordergrund.<br />
Die Personaladministration beinhaltet die Summe aller administrativen Aufgaben von der Einstellung über die<br />
Veränderung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Austritt einer bzw. eines Mitarbeitenden.<br />
Mit dem Kapitel Personaladministration unterstützt das Hessische Kultusministerium nicht nur eine gewissenhafte<br />
Bewältigung von Routinearbeiten, sondern trägt dazu bei und macht transparent, wie Personalprozesse anwenderbezogen<br />
begleitetet werden.<br />
Der inhaltliche Gestaltungs- und Auswahlrahmen der selbstständigen beruflichen Schule führt zu einer<br />
weitreichenden Eigenverantwortung in Personalangelegenheiten und bietet die Chance zu einer größeren<br />
Flexibilität und Treffsicherheit bei der Personalauswahl der selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Die administrativen Aufgaben, wie die Bereitstellung der zur Durchführung der Entscheidungen der Schule erforderlichen<br />
Unterlagen werden weitgehend vom Staatlichen Schulamt übernommen.<br />
Nach der Ausschreibung liegt die Vorprüfung von Bewerbungsunterlagen weitgehend im Bereich des Staatlichen<br />
Schulamtes, wobei die Letztverantwortung der selbstständigen beruflichen Schule erhalten bleibt. Zur Entlastung<br />
der selbstständigen beruflichen Schule werden die weiterführenden Arbeiten nach der Auswahlentscheidung<br />
ebenfalls vom Staatlichen Schulamt übernommen.<br />
Aufnahme, Vereidigung, Amtsübertragung, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einführung in<br />
neue Aufgaben liegen in der Verantwortung der Schule und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung und die<br />
Chance, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser mit dem Schulprofil und der Schulqualität vertraut zu<br />
machen. Auch die Verabschiedung ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht es, in angemessener<br />
Weise die Selbstständigkeit und Qualitäten der selbstständigen beruflichen Schule zu verdeutlichen.
Kapitelübersicht<br />
Einführung in das Kapitel Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Personaladministration<br />
Handreichung 1: Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen<br />
Handreichung 2: Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />
Handreichung 3: Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />
Handreichung 4: Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten<br />
Handreichung 5: Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden<br />
Handreichung 6: Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
Handreichung 7: Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen<br />
und befördern <strong>SBS</strong><br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter
Einführung<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
Teilprozessname<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst<br />
(Beamte)<br />
durchführen<br />
Unbefristete<br />
Einstellung<br />
von TV-H-<br />
Beschäftigten<br />
einleiten<br />
Unbefristeten<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H fertigen<br />
und an Schule<br />
senden<br />
Befristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />
Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />
oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />
Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das sogenannte<br />
"Ranglistenverfahren" erfolgen.<br />
Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages<br />
durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die<br />
Weiterleitung an die Schule.<br />
Kommentar:<br />
Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />
� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />
� Festlegung der Stufenzuordnung<br />
� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />
� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs<br />
Stufen.<br />
Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />
oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Teilprozessname<br />
Befristeten<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H fertigen<br />
und an Schule<br />
senden<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigtendurchführen<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in für<br />
Oberstudienratsstellebeauftragen<br />
und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
Beschreibung<br />
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages<br />
durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die<br />
Weiterleitung an die Schule.<br />
Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />
besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />
eigener Verantwortung anfertigen.<br />
Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />
schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />
und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />
die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />
Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />
Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />
Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />
Kommentar:<br />
Unabhängig von der Frage, wer den Vertrag anfertigt, unterschreibt in jedem Fall die<br />
Leiterin oder der Leiter der selbstständigen beruflichen Schule den befristeten Arbeitsvertrag.<br />
Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />
� Befristungsgrund (Angabe unbedingt erforderlich)<br />
� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />
� Festlegung der Stufenzuordnung<br />
� Festlegung der Vertragsdauer<br />
� ggf. Entscheidung über Bezahlung der Sommerferien nach den Vorgaben des Erlasses<br />
des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />
� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />
� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs<br />
Stufen.<br />
Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten<br />
Einstellung einer TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in den hessischen<br />
Schuldienst.<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />
des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme zu erfolgen<br />
hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht. Ggf. wäre in einem solchen Fall<br />
der Regress gegen die Schulleiterin oder den Schulleiter zu prüfen.<br />
Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der<br />
Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin<br />
oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle aus Sicht der<br />
selbstständigen beruflichen Schule.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 5<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Einstellung einer Beamtin oder eines Beamten.<br />
Prozessbeteiligte � Bewerber/in<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach Rangliste auswählen (REZUV-RL)"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung in SAP umsetzen"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� "Grundgesetz (GG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Empfangsbekenntnis<br />
� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Einstellungsunterlagen<br />
auf<br />
Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
<strong>SBS</strong><br />
auf Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
nachfordern<br />
Amtsärztliches<br />
Gesundheitszeugnis<br />
prüfen<br />
Relevanz des<br />
amtsärztl.<br />
Untersuchungsergebnisses<br />
für<br />
Einstellung<br />
prüfen<br />
Bewerber/in<br />
über Nichteinstellung<br />
informieren<br />
Einstellungsangebot<br />
als<br />
Beschäftigte/r<br />
unterbreiten<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />
Dieser Arbeitsschritt ist nicht <strong>SBS</strong>-relevant.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />
an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />
Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />
für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob im amtsärztlichen Gesundheitszeugnis gesundheitliche Einschränkungen<br />
aufgeführt sind, die gegen eine Einstellung sprechen.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der amtsärztlichen Bedenken<br />
möglich ist.<br />
Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />
die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />
Kommentar:<br />
Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />
� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />
� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />
� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />
Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM) mangelnde persönliche Eignung<br />
auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />
Ist aufgrund der amtsärztlichen Prognose eine Beschäftigung bis zum Eintritt des regelmäßigen<br />
Ruhestandes nicht zu erwarten, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis<br />
ausgeschlossen.<br />
Wenn aber die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung als Beschäftigte oder Beschäftigter<br />
gegeben ist, kann der Bewerberin oder dem Bewerber ein Einstellungsangebot<br />
als Beschäftigte oder Beschäftigter unterbreitet werden.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Ernennungsurkunde,Begleitverfügung<br />
und<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
erstellen und an<br />
Schulleitung<br />
senden<br />
Einstellungsakt<br />
und Vereidigung<br />
Beamte<br />
durchführen<br />
Erw. Führungszeugnis<br />
und<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
prüfen<br />
Relevanz der<br />
Eintragung/en<br />
für Einstellung<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Ernennungsurkunde, Empfangsbekenntnis, Begleitverfügung und Vereidigungsunterlagen<br />
werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für die Personaladministration<br />
im Staatlichen Schulamt erstellt und an die Schulleitung zum Siegeln, zur Unterschrift<br />
und zur Aushändigung übersandt.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat auch den Tag der Unterschrift auszufüllen und<br />
das Empfangsbekenntnis ausgefüllt an das Staatliche Schulamt zurückzusenden.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter händigt die Ernennungsurkunde gegen Empfangsbekenntnis<br />
und die Begleitverfügung aus.<br />
Anschließend nimmt sie oder er den Diensteid nach § 72 HBG und § 38 BeamtStG ab<br />
und sendet die Dienstantrittsmeldung und das Empfangsbekenntnis an das Staatliche<br />
Schulamt zurück.<br />
Kommentar:<br />
In den Fällen, in denen die Ernennungsurkunde vor dem Dienstantritt ausgehändigt wird,<br />
ist die Dienstantrittsmeldung erst nach dem tatsächlich erfolgten Dienstantritt vorzunehmen.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />
Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge vorhanden sind.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen<br />
über Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis und/oder den Angaben in der<br />
Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen<br />
Bereiche tangiert sind.<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Straftaten<br />
gegen die körperliche Unversehrtheit wird eine Beschäftigung nicht möglich sein.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Amtsärztliches<br />
Gesundheitszeugnis <br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Besoldungsrelevante<br />
Daten<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(Beamte)<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes<br />
Führungszeugnis<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Persönliche<br />
Daten<br />
Beschreibung<br />
Das Gesundheitszeugnis ausgestellt durch die Amtsärztin oder den Amtsarzt macht<br />
Aussagen über die gesundheitliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers.<br />
Kommentar:<br />
Es gilt die Zuständigkeit des Gesundheitsamts des Wohnorts der einzustellenden Lehrkraft.<br />
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />
(Beamtenstatusgesetz)<br />
Kommentar:<br />
BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
Relevante Personaldaten für die Einstufung der Besoldung oder des Entgelts<br />
Unterlagen für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten für die Personaladministration<br />
Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />
Grundgesetz vom 23.05.1949<br />
Kommentar:<br />
Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
Hessisches Beamtengesetz<br />
Kommentar:<br />
HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Alle Personaldaten einer Person, die für die Einstellung im Land Hessen benötigt werden<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name der<br />
Information<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
Beschreibung<br />
Formular Diensteid nach § 72 HBG<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Begleitverfügung <br />
Dienstantrittsmeldung <br />
Einstellungsangebot<br />
als<br />
Beschäftigte/r<br />
Empfangsbekenntnis <br />
Ernennungsurkunde<br />
Beschreibung<br />
In der Begleitverfügung werden mitgeteilt:<br />
� Amtsübertragung im Auftrag der Schulleitung<br />
� Planstelleneinweisung<br />
� Besoldungsgruppe<br />
� ggf. Zulagenvermerke<br />
� allgemeine Hinweise<br />
Kommentar:<br />
Eine Vereinheitlichung auf der Ebene des Landes Hessen wird angestrebt.<br />
Die Dienstantrittsmeldung enthält:<br />
� Name, Vorname der oder des Eingestellten<br />
� Dienststelle<br />
� Datum des Dienstantritts<br />
� Pflichtstundenzahl<br />
Kommentar:<br />
Bei Teilzeit ist auch die Pflichtstundenzahl einer oder eines entsprechend Vollbeschäftigten<br />
anzugeben.<br />
Mit dieser Verfügung wird der Bewerberin oder dem Bewerber ein Einstellungsangebot<br />
als Beschäftigte oder Beschäftigter unterbreitet, da diese oder dieser aus unterschiedlichen<br />
Gründen nicht als Beamtin oder Beamter eingestellt werden kann.<br />
Das Empfangsbekenntnis enthält:<br />
� Name, Vorname<br />
� Empfangsgegenstand (z. B. Urkunde, Verfügung, Erlass usw.)<br />
� Datum des Empfangs<br />
� Unterschrift der Empfängerin oder des Empfängers<br />
Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichnete, mit Datum und Dienstsiegel<br />
der Schule versehene Ernennungsurkunde<br />
Kommentar:<br />
Diese Regelung gilt nur für schulbezogene Einstellungen. Bei Ranglisteneinstellungen<br />
unterschreibt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
amtsärztl. amtsärztlich<br />
Art. Artikel<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
GG Grundgesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBG Hessisches Beamtengesetz<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
PA Personaladministration<br />
REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren nach RangIiste<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
vgl. vergleiche<br />
z. B. zum Beispiel<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Unbefristete Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten einleiten<br />
Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten<br />
beim Land Hessen.<br />
Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das sogenannte "Ranglistenverfahren"<br />
erfolgen.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 3<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 3<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 5<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 7<br />
5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur unbefristeten Einstellung einer<br />
Beschäftigten oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />
Die Einstellung kann über eine schulbezogene Stellenausschreibung oder das<br />
sogenannte "Ranglistenverfahren" erfolgen.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Grundgesetz (GG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
Verfügbare<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Einstellungsunterlagen<br />
auf<br />
Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
<strong>SBS</strong><br />
auf Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
nachfordern<br />
Ärztliches<br />
Zeugnis prüfen<br />
Erw. Führungszeugnis<br />
und<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
prüfen<br />
Relevanz des<br />
ärztl. Untersuchungsergebnisses<br />
für<br />
Einstellung<br />
prüfen<br />
Relevanz der<br />
Eintragung/en<br />
für Einstellung<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />
an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />
Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />
für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob im ärztlichen Zeugnis gesundheitliche Einschränkungen aufgeführt<br />
sind, die gegen eine Einstellung sprechen.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />
Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge vorhanden sind.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der ärztlichen Bedenken<br />
möglich ist.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
im Staatlichen Schulamt prüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen<br />
über Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis und/oder den Angaben in der<br />
Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen<br />
Bereiche tangiert sind.<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Straftaten<br />
gegen die körperliche Unversehrtheit wird eine Beschäftigung nicht möglich sein.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname<br />
Bewerber/in<br />
über Nichteinstellung<br />
informieren<br />
Beschreibung<br />
Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />
die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />
Kommentar:<br />
Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />
� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />
� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />
� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />
Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM) mangelnde persönliche Eignung<br />
auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Ärztliches<br />
Zeugnis<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(TV-H-<br />
Beschäftigte)<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes<br />
Führungszeugnis<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Beschreibung<br />
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist gem. § 3 Abs. 5 TV-H berechtigt, ein ärztliches<br />
Zeugnis anzufordern.<br />
Kommentar:<br />
In der Praxis wird ein amtsärztliches Zeugnis bei allen unbefristeten Arbeitsverträgen<br />
angefordert.<br />
Bei befristeten Arbeitsverträgen wird hierauf in der Regel verzichtet.<br />
In jedem Fall ist die Erklärung über die Kenntnisnahme des Auszuges aus dem Infektionsschutzgesetz<br />
zwingend erforderlich.<br />
Einstellungsunterlagen, die bei einer Einstellung von der oder dem Einzustellenden bei<br />
der Dienststelle eingereicht werden müssen.<br />
Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />
Grundgesetz vom 23.05.1949<br />
Kommentar:<br />
Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung.<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
5 Abkürzungsverzeichnis<br />
5 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
Art. Artikel<br />
ärztl. ärztliches<br />
Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />
(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />
Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
GG Grundgesetz<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
vgl. vergleiche<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />
an Schule senden<br />
Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch das Staatliche<br />
Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 6<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 7<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines unbefristeten Arbeitsvertrages<br />
durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />
Kommentar:<br />
Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />
� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />
� Festlegung der Stufenzuordnung<br />
� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />
� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Schnittstellen zu Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
anderen Prozessen<br />
� "Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Eingruppierungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� "Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)": verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />
� "Tarifvertrag Hessen (TV-H)": http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Eingruppierung<br />
festlegen<br />
Zuordnung zu<br />
einer Stufe der<br />
Entgeltgruppe<br />
vornehmen<br />
Beschreibung<br />
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis<br />
tätigen Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen<br />
nach BAT (Eingruppierungserlass) in seiner aktuellen Fassung.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden<br />
(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />
TV-H).<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über die Eingruppierung, da das Staatliche Schulamt<br />
gemäß § 92 Abs 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Der Eingruppierungserlass bleibt trotz Inkrafttreten des TV-H weiterhin die anzuwendende<br />
Rechtsgrundlage, da die Tarifvertragsparteien sich auf keine neue Regelung einigen<br />
konnten.<br />
Es erfolgt daher im ersten Schritt eine Eingruppierung nach dem Eingruppierungserlass<br />
und danach eine Zuordnung in eine Entgeltgruppe des TV-H.<br />
Die oder der Beschäftigte wird gemäß § 16 TV-H einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe<br />
zugeordnet.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden<br />
(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />
TV-H).<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname <br />
Beschäftigungsumfang<br />
festlegen<br />
Auskömmlichkeit<br />
des Budgets<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über die Zuordnung zu einer Stufe der Entgeltgruppe,<br />
da das Staatliche Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht<br />
ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Entscheidend für die Zuordnung zu einer Stufe ist regelmäßig, ob einschlägige Berufserfahrung<br />
von mindestens einem Jahr vorliegt.<br />
Unter Umständen können auch förderliche Zeiten aus einer anderen beruflichen Tätigkeit<br />
ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />
Gem. § 44 Nr. 2a TV-H wird bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften<br />
die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Vorbereitungsdienstes<br />
im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet.<br />
Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte bestimmt sich nach § 1 Abs.1 der Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO) nach der Schulform, der Schulstufe, an der die jeweilige Lehrkraft<br />
den größten Teil ihrer Unterrichtsstunden erteilt und durch das Lebensalter der<br />
Lehrkraft.<br />
Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung beträgt<br />
gem. § 1 Abs. 4 PflStdVO eine Stunde mehr, als die für die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung<br />
festgelegte wöchentliche Pflichtstundenzahl.<br />
Der Beschäftigungsumfang richtet sich nach der Zahl der wegfallenden Unterrichtsstunden<br />
der zu vertretenden Lehrkraft und dem Bedarf der Schule (vorhandene Überhänge<br />
müssen dabei berücksichtigt werden).<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu<br />
entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu entscheiden (Entgeltgruppe 1<br />
bis 14 TV-H).<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über den Beschäftigungsumfang, da das Staatliche Schulamt<br />
gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Aufgrund der Vorgaben für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses muss berechnet<br />
werden, welche Kosten durch diesen Arbeitsvertrag entstehen.<br />
Diese Kosten dürfen die noch zur Verfügung stehenden Mittel der Schule nicht überschreiten.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss regelmäßig Informationen über den tatsächlichen<br />
Ausgabenstand sowie die Hochrechnung der Personalkosten erhalten, damit sie<br />
oder er über die Vergabe des Arbeitsvertrages entscheiden kann.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
fertigen<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
an Schule<br />
senden<br />
Beschreibung<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Der Arbeitsvertrag wird durch das Staatliche Schulamt nach der Vorlage des Hessischen<br />
Ministeriums des Innern und für Sport aufgrund der vorher festgelegten Vorgaben gefertigt.<br />
Für selbstständige berufliche Schulen unterzeichnet die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
den befristeten Arbeitsvertrag. Dasselbe gilt, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach<br />
Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens abgeschlossen wird.<br />
Ergänzend zum Arbeitsvertrag wird eine Begleitverfügung unter Festlegung u. a. der<br />
Stufenzuordnung und Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft mit dem entsprechenden<br />
Lehramt an einer konkreten Schule erstellt.<br />
Die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen werden ebenfalls gefertigt.<br />
Kommentar:<br />
Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />
besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />
eigener Verantwortung anfertigen.<br />
Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />
schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />
und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />
die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />
Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />
Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />
Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung wird die Probezeit nach § 2 Abs. 4 i. V. m.<br />
§ 30 Abs. 4 TV-H festgelegt. Diese beträgt bei unbefristeten und mit Sachgrund befristeten<br />
Verträgen sechs Monate, bei sachgrundloser Befristung sechs Wochen.<br />
Der gefertigte Arbeitsvertrag sowie die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen und ein<br />
Begleitschreiben (inklusive Arbeitsplatzübertragung und Stufenzuordnung) werden an<br />
die Schule übersandt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Budget für<br />
Personalkosten<br />
Eingruppierungserlass<br />
Erklärungs- und<br />
Verpflichtungsunterlagen<br />
Nachweise zu<br />
früheren Beschäftigungen <br />
Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO)<br />
Tarifvertrag<br />
Hessen (TV-H)<br />
Unbefristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
Beschreibung<br />
Budget für alle Kosten des Stammpersonals.<br />
Der Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis tätigen Lehrkräfte an den<br />
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach BAT (Eingruppierungserlass) regelt<br />
die Eingruppierung von Beschäftigten im hessischen Schuldienst.<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />
zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />
Die Nachweise über frühere Beschäftigungen sind durch die Beschäftigte oder den Beschäftigten<br />
vorzulegen, da diese Relevanz für die Festsetzung der Entgeltstufe haben<br />
können.<br />
Relevant sind üblicherweise Beschäftigungen in vergleichbaren Tätigkeiten.<br />
Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher<br />
Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)<br />
Verweis:<br />
verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />
Tarifvertrag Hessen<br />
Verweis:<br />
http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />
Vertragsvorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />
Der Vertrag enthält unter anderem:<br />
� Entgeltgruppe<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Vertragsumfang<br />
� Beschäftigungsumfang<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H-<br />
Beschäftigte<br />
Begleitschreiben<br />
zum<br />
Arbeitsvertrag<br />
Beschreibung<br />
Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />
� Name, Vorname<br />
� Beginn und Ende<br />
� Stundenzahl<br />
� Eingruppierung<br />
� Entgelt<br />
� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />
� usw.<br />
Kommentar:<br />
Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />
und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />
In diesem Begleitschreiben werden der oder dem Beschäftigten mitgeteilt:<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft<br />
� Konkrete Einsatzschule<br />
� Tätigkeitsmerkmale der Engeltgruppe nach TV-H<br />
� Allgemeine Informationen zur Beschäftigung.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
HSchG Hessische Schulgesetz<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
u. a. unter anderem<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten<br />
beim Land Hessen.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />
5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 5<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die Vorbereitung zur befristeten Einstellung einer Beschäftigten<br />
oder eines Beschäftigten beim Land Hessen.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />
� "PB Bewerber (BEFRV) auswählen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Grundgesetz (GG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
Verfügbare<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Einstellungsunterlagen<br />
auf<br />
Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
<strong>SBS</strong><br />
auf Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
nachfordern<br />
Erw. Führungszeugnis<br />
und<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
überprüfen<br />
Relevanz der<br />
Eintragung/en<br />
für Einstellung<br />
überprüfen<br />
Bewerber/in<br />
über Nichteinstellung<br />
informieren<br />
Beschreibung<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob die Einstellungsunterlagen vollständig sind.<br />
Dieser Arbeitsschritt ist nicht <strong>SBS</strong>-relevant.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter prüft, ob die Einstellungsunterlagen zur Einstellung<br />
an einer selbstständigen beruflichen Schule vollständig sind.<br />
Fehlende Einstellungsunterlagen werden von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter<br />
für die Personaladministration im Staatlichen Schulamt nachgefordert.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiterin für die Personaladministration im Staatlichen<br />
Schulamt prüft, ob im erweiterten Führungszeugnis und/oder in der Erklärung zu<br />
Strafen und Disziplinarmaßnahmen Einträge/Angaben vorhanden sind.<br />
Kommentar:<br />
Sofern im Einzelfall ein ärztliche Zeugnis oder ein Nachweis über hinreichende Rötelnimmunität<br />
angefordert wurde, ist auch dies zu prüfen.<br />
Es wird geprüft, ob eine Einstellung trotz der vorhandenen Eintragungen über Vorstrafen<br />
im erweiterten Führungszeugnis und/oder der Angaben in der Erklärung zu Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen möglich ist, soweit keine schulsensiblen Bereiche tangiert sind.<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Beschäftigung<br />
nicht möglich.<br />
Sofern aus einem vorliegenden ärztlichen Zeugnis oder dem Nachweis über die Rötelnimmunität<br />
Tatsachen hervorgehen, die einer Beschäftigung entgegenstehen könnten,<br />
muss geprüft werden, ob eine Beschäftigung erfolgen kann.<br />
Der Bewerberin oder dem Bewerber wird vom Staatlichen Schulamt im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters mitgeteilt, dass die Einstellung nicht möglich ist, da<br />
die aufgrund Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Eignung nicht gegeben ist.<br />
Kommentar:<br />
Einstellungshinderungsgründe können sein:<br />
� Vorstrafe aus dem erweiterten Führungszeugnis und damit Zweifel an der Eignung<br />
� ärztliche Bedenken und damit Zweifel an der gesundheitlichen Eignung<br />
� Bedenken wegen mangelnder fachlicher Eignung aufgrund vorliegender einschlägiger<br />
Erkenntnisse (vgl. Informationsliste bei der ZPM)<br />
� mangelnde persönliche Eignung auf Grund verfassungsfeindlicher Gesinnung<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(TV-H-Beschäftigte)<br />
Einzustellende/r<br />
Bewerber/in<br />
Erklärung zu<br />
Strafen und<br />
Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes<br />
Führungszeugnis<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Beschreibung<br />
Einstellungsunterlagen, die bei einer Einstellung von der oder dem Einzustellenden bei<br />
der Dienststelle eingereicht werden müssen.<br />
Aus einem Personalbeschaffungsverfahren gewonnene Bewerberin oder gewonnener<br />
Bewerber, welche oder welcher ein Einstellungsangebot erhält.<br />
Formular zur Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE oder PE<br />
Grundgesetz vom 23.05.1949<br />
Kommentar:<br />
Grundgesetz in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Abkürzungsverzeichnis<br />
5 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
BEFRV befristeter Arbeitsvertag<br />
Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />
(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />
Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
GG Grundgesetz<br />
PA Personaladministration<br />
PB Personalbeschaffung<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
vgl. vergleiche<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an<br />
Schule senden<br />
Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages durch das Staatliche<br />
Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />
Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse besitzt, können im Einvernehmen<br />
mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in eigener Verantwortung anfertigen.<br />
Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber schließen, wie generell mit<br />
dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und<br />
Zuständigkeiten - insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule<br />
sowie Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt - regelt. Dadurch wird auch<br />
gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der Rechtslage, die sich auf das Verfahren<br />
auswirken, informiert ist.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 8<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 9<br />
6 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 10<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt als Regelfall das Anfertigen eines befristeten Arbeitsvertrages<br />
durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters und die Weiterleitung an die Schule.<br />
Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche<br />
Kenntnisse besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die<br />
Arbeitsverträge in eigener Verantwortung anfertigen.<br />
Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung<br />
darüber schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren<br />
werden soll und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten<br />
– insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal<br />
an der Schule sowie Personalsachbearbeitung und Juristin oder<br />
Jurist im Staatlichen Schulamt - regelt. Dadurch wird auch gewährleistet, dass<br />
die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der Rechtslage, die sich auf das<br />
Verfahren auswirken, informiert ist.<br />
Kommentar:<br />
Unabhängig von der Frage, wer den Vertrag anfertigt, unterschreibt in jedem Fall<br />
die Leiterin oder der Leiter der selbstständigen beruflichen Schule den befristeten<br />
Arbeitsvertrag.<br />
Es müssen folgende Prüfschritte im Vorfeld berücksichtigt werden:<br />
� Befristungsgrund (Angabe unbedingt erforderlich)<br />
� Eingruppierung in eine Entgeltgruppe<br />
� Festlegung der Stufenzuordnung<br />
� Festlegung der Vertragsdauer<br />
� ggf. Entscheidung über Bezahlung der Sommerferien nach den Vorgaben<br />
des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />
� Festlegung des Vertragsumfangs (zu leistende Unterrichtsstunden)<br />
� Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl gemäß § 1 PflStdVO<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Stellendezernent/in Lehrkräfteverwaltung SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Befristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
� "Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Eingruppierungserlass": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
� "Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)": verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />
� "Tarifvertrag Hessen (TV-H)": http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />
� "Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />
� Erklärung nach § 14 Abs. 2 TzBfG<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Befristungsgrund<br />
nach<br />
§ 14 TzBfG<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
Nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein befristeter Arbeitsvertrag<br />
nur geschlossen werden, wenn er durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist<br />
bzw. unter die Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG fällt.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund der Anordnung über die Zuständigkeiten<br />
in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen<br />
Kultusministeriums (§ 1 Abs. 6 TzBfG) befugt, einen befristeten Arbeitsvertrag für das<br />
Land Hessen abzuschließen und entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über<br />
das Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bzw. die Erfüllung des Vorliegens<br />
der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über das Vorliegen eines sachlichen Grundes, da das<br />
Staatliche Schulamt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), die im TzBfG<br />
und für den öffentlichen Dienst in Hessen im § 30 TV-H ihren Niederschlag gefunden<br />
hat, ist die Befristung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zulässig. Allerdings muss<br />
beim Abschluss des Arbeitsvertrages für die Befristung ein sog. sachlicher Grund vorliegen.<br />
Eine Ausnahme kann nur aufgrund des § 14 Abs. 2 TzBfG erfolgen.<br />
Hintergrund dieser Rechtslage ist, dass die Regelungen über den Kündigungsschutz<br />
nicht einfach durch den Arbeitgeber umgangen werden, indem er mit den Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmern nur befristete Verträge schließt. Dies soll daher nur in bestimmten,<br />
sachlich gerechtfertigten Fällen zulässig sein.<br />
Für den schulischen Alltag ist die wichtigste Gruppe die zulässige Befristung bei Vertretungsfällen.<br />
Damit kann der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages z. B. mit Erkrankung, Mut-<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Beschreibung<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
terschutz und Elternzeit oder einer Pflichtstundenermäßigung einer Lehrkraft aus gesundheitlichen<br />
Gründen gerechtfertigt werden. Fällt der Vertretungsgrund weg (z. B. die<br />
zu vertretende Lehrkraft kommt vorzeitig zurück oder die Pflichtstundenermäßigung fällt<br />
weg etc.) endet der befristete Arbeitsvertrag zwei Wochen nach der schriftlichen Information<br />
der oder des befristet Beschäftigten über den Wegfall des Vertretungsgrundes<br />
(§ 15 Abs. 2 TzBfG).<br />
Zu beachten ist, dass der Arbeitsvertrag maximal in Höhe der tatsächlich wegfallenden<br />
Unterrichtsverpflichtung der zu vertretenden Lehrkraft geschlossen werden darf.<br />
Mehrere Vertretungsgründe sind allerdings kombinierbar.<br />
Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen<br />
Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden, wenn zwischen<br />
der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vorher noch nie ein<br />
irgendwie geartetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Als Arbeitgeber in diesem Sinne ist<br />
nicht das einzelne Staatliche Schulamt oder die Schule, sondern das Land Hessen anzusehen.<br />
Daher darf eine Lehrkraft, die nach dieser Vorschrift mit einem befristeten Arbeitsvertrag<br />
eingestellt werden soll, vorher noch nie beim Land Hessen gearbeitet haben<br />
(Ausbildungsverhältnisse oder Referendariat zählen allerdings nicht als Arbeitsverhältnis<br />
im Sinne dieser Vorschrift).<br />
Aus diesem Grund muss die Lehrkraft vor Vertragsabschluss unbedingt eine entsprechende<br />
Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass bisher noch kein solches<br />
Arbeitsverhältnis bestanden hat.<br />
Gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages unter den genannten<br />
Voraussetzungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei<br />
Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist die höchstens dreimalige<br />
Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.<br />
Zu beachten:<br />
Eine Verlängerung im Sinne des Gesetzes setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass<br />
diese noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur<br />
die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen geändert werden (BAG,<br />
Urteil vom 25.05.2005, 7 AZR 286/04; S. 15).<br />
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform,<br />
vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift, also wenn die Befristung<br />
nicht schriftlich vereinbart wurde, ist automatisch ein unbefristeter Vertrag geschlossen.<br />
Zu beachten:<br />
Aus diesem Grund darf eine Lehrkraft auf keinen Fall vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages<br />
den Unterricht aufnehmen oder für andere dienstliche Tätigkeiten eingesetzt<br />
werden!<br />
Vorsicht!!!<br />
Ein Arbeitsvertrag kommt auch durch mündliche Vereinbarung oder durch schlüssiges<br />
(konkludentes) Handeln zustande.<br />
Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Lehrkraft mit Billigung der Schulleiterin oder des<br />
Schulleiters bereits vor der Unterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrages den Unterricht<br />
aufgenommen hat oder eine andere dienstliche Handlung getätigt hat (z. B. Teilnahme<br />
an einer Konferenz).<br />
Dies hat zur Konsequenz, dass in dieser Fallkonstellation ein unbefristeter Arbeitsvertrag<br />
geschlossen wurde, da die Befristung gem. § 14 Abs. 4 TzBfG eben nur in Schriftform<br />
vereinbart werden kann. Für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages sind stets<br />
die Umstände bei Vertragsabschluss maßgebend, spätere Änderungen des Sachverhaltes<br />
sind im Hinblick auf die Wirksamkeit der Befristung unbedeutend. Auch die nach-<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname<br />
Eingruppierung<br />
festlegen<br />
Zuordnung zu<br />
einer Stufe der<br />
Entgeltgruppe<br />
vornehmen<br />
Beschreibung<br />
trägliche Unterzeichnung des Vertrages ändert daher nichts mehr.<br />
Da auch bei einer ordentlichen Kündigung hohe Anforderungen an den Kündigungsgrund<br />
zu stellen sind, kann dies zu dem Ergebnis führen, dass die Vertretungskraft faktisch<br />
nicht mehr gekündigt werden kann. Falls also gegen die o. g. Grundsätze verstoßen<br />
wird, können sich für denjenigen, der für das Land Hessen den Vertragsabschluss<br />
zu vertreten hat, dienstrechtliche Konsequenzen und Ansprüche auf Schadensersatz<br />
ergeben.<br />
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis<br />
tätigen Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen<br />
nach BAT (Eingruppierungserlass) in seiner aktuellen Fassung.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden<br />
(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über die Eingruppierung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />
TV-H).<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über die Eingruppierung, da das Staatliche Schulamt<br />
gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Der Eingruppierungserlass bleibt trotz Inkrafttreten des TV-H weiterhin die anzuwendende<br />
Rechtsgrundlage, da die Tarifvertragsparteien sich auf keine neue Regelung einigen<br />
konnten.<br />
Es erfolgt daher im ersten Schritt eine Eingruppierung nach dem Eingruppierungserlass<br />
und danach eine Zuordnung in eine Entgeltgruppe des TV-H.<br />
Die oder der Beschäftigte wird gemäß § 16 TV-H einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe<br />
zugeordnet.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden<br />
(Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über die Stufenzuordnung zu entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 14<br />
TV-H).<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über die Zuordnung zu einer Stufe der Entgeltgruppe,<br />
da das Staatliche Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsauf-<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Dauer des befristetenArbeitsverhältnisses<br />
festlegen<br />
Beschreibung<br />
sicht ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Entscheidend für die Zuordnung zu einer Stufe ist regelmäßig, ob einschlägige Berufserfahrung<br />
von mindestens einem Jahr vorliegt.<br />
Unter Umständen können auch förderliche Zeiten aus einer anderen beruflichen Tätigkeit<br />
ganz oder teilweise berücksichtigt werden.<br />
Gem. § 44 Nr. 2a TV-H wird bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften<br />
die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Vorbereitungsdienstes<br />
im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet.<br />
Es werden Beginn und Ende des Arbeitsvertrages festgelegt.<br />
� Der Beginn des Arbeitsvertrages ergibt sich aus dem Entstehen des Befristungsgrundes<br />
(z. B. Beginn des Mutterschutzes), frühestens mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.<br />
� Die maximale Dauer ergibt sich aus dem sachlichen Grund für die Befristung des<br />
Arbeitsvertrages.<br />
� Das Ende des Arbeitsvertrages bestimmt sich u. a. nach<br />
– der Dauer des Vorliegen des Befristungsgrundes,<br />
– den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums vom 05.03.2009<br />
(Bezahlung während der Sommerferien),<br />
– der schulischen Notwendigkeiten.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund der Anordnung über die Zuständigkeiten<br />
in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen<br />
Kultusministeriums (§ 1 Abs. 6 TzBfG) befugt, einen befristeten Arbeitsvertrag für das<br />
Land Hessen abzuschließen und entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über<br />
die Dauer des Arbeitsverhältnisses.<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, da das Staatliche<br />
Schulamt gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund i. S. d. § 14 Abs. 2 TzBfG sollen<br />
i. d. R. zwölf Monate nicht unterschreiten; die Vertragsdauer muss mindestens sechs<br />
Monate betragen; vgl. § 30 Abs. 3 TV-H.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname <br />
Beschäftigungsumfang<br />
festlegen<br />
Auskömmlichkeit<br />
des<br />
Budgets prüfen<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
fertigen<br />
Beschreibung<br />
Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte bestimmt sich nach § 1 Abs.1 der Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO) nach der Schulform, der Schulstufe, an der die jeweilige Lehrkraft<br />
den größten Teil ihrer Unterrichtsstunden erteilt und durch das Lebensalter der<br />
Lehrkraft.<br />
Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung beträgt<br />
gem. § 1 Abs. 4 PflStdVO eine Stunde mehr, als die für die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung<br />
festgelegte wöchentliche Pflichtstundenzahl.<br />
Der Beschäftigungsumfang richtet sich nach der Zahl der wegfallenden Unterrichtsstunden<br />
der zu vertretenden Lehrkraft und dem Bedarf der Schule (vorhandene Überhänge<br />
müssen dabei berücksichtigt werden).<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aufgrund § 1 Abs. 4 der Anordnung über die<br />
Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des<br />
Hessischen Kultusministeriums befugt, nach Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />
einen unbefristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen<br />
und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu<br />
entscheiden (Entgeltgruppe 1 bis 13 TV-H).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule ist aufgrund<br />
§ 1 Abs. 6 der Anordnung über die Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums befugt,<br />
einen befristeten Arbeitsvertrag für das Land Hessen abzuschließen und im Rahmen der<br />
rechtlichen Vorgaben über den Beschäftigungsumfang zu entscheiden (Entgeltgruppe 1<br />
bis 14 TV-H).<br />
Die verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamte<br />
entscheidet im Zweifelsfall über den Beschäftigungsumfang, da das Staatliche Schulamt<br />
gemäß § 92 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 93 HSchG die Rechtsaufsicht ausübt.<br />
Aufgrund der Vorgaben für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses muss berechnet<br />
werden, welche Kosten durch diesen Arbeitsvertrag entstehen.<br />
Diese Kosten dürfen die noch zur Verfügung stehenden Mittel der Schule nicht überschreiten.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss regelmäßig Informationen über den tatsächlichen<br />
Ausgabenstand sowie die Hochrechnung der Personalkosten erhalten, damit sie<br />
oder er über die Vergabe des Arbeitsvertrages entscheiden kann.<br />
Der Arbeitsvertrag wird durch das Staatliche Schulamt nach der Vorlage des Hessischen<br />
Ministeriums des Innern und für Sport aufgrund der vorher festgelegten Vorgaben gefertigt.<br />
Für selbstständige berufliche Schulen unterzeichnet die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
den befristeten Arbeitsvertrag. Dasselbe gilt, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach<br />
Durchführung eines schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens abgeschlossen wird.<br />
Ergänzend zum Arbeitsvertrag wird eine Begleitverfügung unter Festlegung u. a. der<br />
Stufenzuordnung und Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft mit dem entsprechenden<br />
Lehramt an einer konkreten Schule erstellt.<br />
Die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen werden ebenfalls gefertigt.<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
an Schule<br />
senden<br />
Beschreibung<br />
Kommentar:<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Schulen, die über Personal verfügen, das ausreichende arbeitsvertragliche Kenntnisse<br />
besitzt, können im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Arbeitsverträge in<br />
eigener Verantwortung anfertigen.<br />
Es empfiehlt sich, dass Schule und Staatliches Schulamt eine Vereinbarung darüber<br />
schließen, wie generell mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen verfahren werden soll<br />
und die die konkreten Abläufe, Verfahrensweisen und Zuständigkeiten – insbesondere<br />
die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Verwaltungspersonal an der Schule sowie<br />
Personalsachbearbeitung und Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt – regelt.<br />
Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Schule zeitnah über aktuelle Änderungen der<br />
Rechtslage, die sich auf das Verfahren auswirken, informiert ist.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung wird die Probezeit nach § 2 Abs. 4 i. V. m.<br />
§ 30 Abs. 4 TV-H festgelegt. Diese beträgt bei unbefristeten und mit Sachgrund befristeten<br />
Verträgen sechs Monate, bei sachgrundloser Befristung sechs Wochen.<br />
Der gefertigte Arbeitsvertrag sowie die Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen und ein<br />
Begleitschreiben (inklusive Arbeitsplatzübertragung und Stufenzuordnung) werden an<br />
die Schule übersandt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
Budget Schule<br />
<strong>SBS</strong> VertretungsmittelLehrkräftebereich <br />
Eingruppierungserlass<br />
Erklärungs- und<br />
Verpflichtungsunterlagen<br />
Nachweise zu<br />
früheren<br />
Beschäftigungen <br />
Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO)<br />
Tarifvertrag<br />
Hessen (TV-H)<br />
Teilzeit- und<br />
Befristungsgesetz<br />
(TzBfG)<br />
Beschreibung<br />
Vertragsvorlage eines befristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />
Der Vertrag enthält unter anderem:<br />
� Befristungszeitraum<br />
� Befristungsgrund (z. B. zu vertretende Lehrkraft oder § 14 Abs. 2 TzBfG)<br />
� Entgeltgruppe<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Vertragsumfang<br />
� Beschäftigungsumfang.<br />
Finanzmittel, die die selbstständige berufliche Schule für die befristet eingestellten Lehrkräfte<br />
verwendet.<br />
Der Erlass über die Vergütung der im Beschäftigtenverhältnis tätigen Lehrkräfte an den<br />
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach BAT (Eingruppierungserlass) regelt<br />
die Eingruppierung von Beschäftigten im hessischen Schuldienst.<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />
zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />
Die Nachweise über frühere Beschäftigungen sind durch die Beschäftigte oder den Beschäftigten<br />
vorzulegen, da diese Relevanz für die Festsetzung der Entgeltstufe haben<br />
können.<br />
Relevant sind üblicherweise Beschäftigungen in vergleichbaren Tätigkeiten.<br />
Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher<br />
Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung)<br />
Verweis:<br />
Verfügbar im Anhang des Handbuchs<br />
Tarifvertrag Hessen<br />
Verweis:<br />
http://neues-tarifrecht-hessen.de/<br />
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H-<br />
Beschäftigte<br />
Begleitschreiben<br />
zum<br />
Arbeitsvertrag<br />
Erklärung nach<br />
§ 14 Abs. 2<br />
TzBfG<br />
Beschreibung<br />
Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />
� Name, Vorname<br />
� Beginn und Ende<br />
� Stundenzahl<br />
� Eingruppierung<br />
� Entgelt<br />
� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />
� usw.<br />
Kommentar:<br />
Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />
und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />
In diesem Begleitschreiben werden der oder dem Beschäftigten mitgeteilt:<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Übertragung der Aufgaben einer Lehrkraft<br />
� Konkrete Einsatzschule<br />
� Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe nach TV-H<br />
� Allgemeine Informationen zur Beschäftigung.<br />
Die oder der Beschäftigte erklärt, dass sie oder er bisher noch nie mit dem Land Hessen<br />
ein irgendwie geartetes Arbeitsverhältnis geschlossen hatte.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
BAG Bundesarbeitsgericht<br />
BAT Bundesangestelltentarifvertrag<br />
bzw. beziehungsweise<br />
etc. et cetera<br />
gem. gemäß<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HSchG Hessische Schulgesetz<br />
i. d. R. in der Regel<br />
i. S. d. im Sinne des<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
Nr. Nummer<br />
o. g. oben genannt<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />
sog. sogenannte/r<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Hessischer Tarifvertrag<br />
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />
u. a. unter anderem<br />
vgl. vergleiche<br />
z. B. zum Beispiel<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Einstellung von TV-H-Beschäftigten<br />
durchführen<br />
Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten Einstellung einer<br />
TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in den hessischen Schuldienst.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 5<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt den Vollzug sowohl der befristeten als auch der unbefristeten<br />
Einstellung einer TV-H-Beschäftigten oder eines TV-H-Beschäftigten in<br />
den hessischen Schuldienst.<br />
Prozessbeteiligte � Bewerber/in<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
Verfügbare<br />
Beispiele/Vorlagen<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />
des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme<br />
zu erfolgen hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht.<br />
Ggf. wäre in einem solchen Fall der Regress gegen die Schulleiterin oder den<br />
Schulleiter zu prüfen.<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />
� "Einstellung in SAP umsetzen"<br />
� "Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden"<br />
Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
� Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Einstellung<br />
TV-H-Beschäftigte<br />
vollziehen<br />
Arbeitsvertrag<br />
und weitere<br />
Unterlagen<br />
an SSA<br />
zurücksenden<br />
Beschreibung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt der oder dem Einzustellenden die Erklärungsund<br />
Verpflichtungsunterlagen zur Kenntnis und erläutert diese erforderlichenfalls. Sodann<br />
lässt die Schulleiterin oder der Schulleiter diese in ihrem oder seinem Beisein in<br />
doppelter Ausfertigung unterzeichnen und unterzeichnet diese erforderlichenfalls ebenfalls.<br />
Erst danach wird der Arbeitsvertrag unterzeichnet.<br />
Kommentar:<br />
Insbesondere bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass die Unterzeichnung<br />
des Arbeitsvertrages von beiden Vertragsparteien VOR der Arbeitsaufnahme zu erfolgen<br />
hat, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht. Ggf. wäre in einem solchen Fall<br />
der Regress gegen die Schulleiterin oder den Schulleiter zu prüfen.<br />
Der unterschriebene Arbeitsvertrag nebst der Dienstantrittsmeldung und den Erklärungs-<br />
und Verpflichtungsunterlagen werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter an das<br />
Staatliche Schulamt zurückgesandt.<br />
Kommentar:<br />
Alle übrigen Schritte bis zur Zahlbarmachung des Entgelts werden vom Staatlichen<br />
Schulamt in eigener Zuständigkeit veranlasst.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
Eingestellte/r<br />
Bewerber/in<br />
Erklärungs- und<br />
Verpflichtungsunterlagen<br />
Unbefristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
Beschreibung<br />
Vertragsvorlage eines befristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />
Der Vertrag enthält unter anderem:<br />
� Befristungszeitraum<br />
� Befristungsgrund (z. B. zu vertretende Lehrkraft oder § 14 Abs. 2 TzBfG)<br />
� Entgeltgruppe<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Vertragsumfang<br />
� Beschäftigungsumfang.<br />
Nach dem Auswahlverfahren eingestellte Bewerberin oder eingestellter Bewerber<br />
Erklärungs- und Verpflichtungsunterlagen, die bei einer Einstellung der oder dem Einzustellenden<br />
zur Unterschrift vorgelegt werden müssen.<br />
Vertragsvorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags für Beschäftigte.<br />
Der Vertrag enthält unter anderem:<br />
� Entgeltgruppe<br />
� Stufenzuordnung<br />
� Vertragsumfang<br />
� Beschäftigungsumfang.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H-Beschäftigte <br />
Dienstantrittsmeldung<br />
Beschreibung<br />
Zentrale Mustervorlage, einzelne Felder müssen händisch nachgepflegt werden, z. B.:<br />
� Name, Vorname<br />
� Beginn und Ende<br />
� Stundenzahl<br />
� Eingruppierung<br />
� Entgelt<br />
� ggf. sachlicher Grund für eine Befristung<br />
� usw.<br />
Kommentar:<br />
Nähere Erläuterungen siehe Fachbegriffe "Unbefristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte"<br />
und "Befristeter Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte".<br />
Die Dienstantrittsmeldung enthält:<br />
� Name, Vorname der oder des Eingestellten<br />
� Dienststelle<br />
� Datum des Dienstantritts<br />
� Pflichtstundenzahl<br />
Kommentar:<br />
Bei Teilzeit ist auch die Pflichtstundenzahl einer oder eines entsprechend Vollbeschäftigten<br />
anzugeben.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />
usw. und so weiter<br />
z. B. zum Beispiel<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 5: Dokumentation zum Prozess<br />
Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />
Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung der Bewährung die endgültige<br />
Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers für eine<br />
Oberstudienratsstelle aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 1<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 2<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 5<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 6<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 8<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt die kommissarische Beauftragung und nach Feststellung<br />
der Bewährung die endgültige Beauftragung und Beförderung einer ausgewählten<br />
Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers für eine Oberstudienratsstelle<br />
aus Sicht der selbstständigen beruflichen Schule.<br />
Prozessbeteiligte � Ausgewählte/r Bewerber/in OStR<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR - SchwbV durchführen"<br />
� "Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) durchführen"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
� "Hessisches Beamtengesetz (HBG)": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Verfügbare Beispie- Folgende Dokumente sind im Anhang alphabetisch sortiert hinterlegt:<br />
le/Vorlagen<br />
� Beauftragungsverfügung <strong>SBS</strong><br />
� Einweisungsverfügung OStR<br />
� Empfangsbekenntnis<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Bewerber/in für<br />
OStR-Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> kommissarisch<br />
beauftragen<br />
Fristablauf zur<br />
Feststellung der<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
überwachen<br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
erstellen<br />
Voraussetzung<br />
für endgültige<br />
Beauftragung<br />
und Beförderung<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
Die Bewerberin oder der Bewerber wird mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten<br />
der Aufgaben, die im Ausschreibungstext aufgeführt waren, schriftlich durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter oder durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin<br />
oder des Schulleiters beauftragt.<br />
Kommentar:<br />
Sofern es sich um eine externe Bewerberin oder einen externen Bewerber handelt, ist<br />
ein Versetzungsverfahren durchzuführen.<br />
Die Bewährungsfrist beträgt im Regelfall drei Monate unter Beachtung der Beförderungstermine.<br />
Zuständig für die Überwachung des Fristablaufes ist die Schulleiterin oder der Schulleiter.<br />
Sie oder er wird dabei von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter PA des<br />
Staatlichen Schulamtes unterstützt.<br />
Kommentar:<br />
Rechtzeitig vor Fristablauf erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Vermerk<br />
über die Bewährung.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt einen Vermerk, ob sich die Bewerberin oder<br />
der Bewerber bei der Wahrnehmung der Oberstudienratsaufgaben bewährt hat oder<br />
nicht.<br />
Kommentar:<br />
Im Falle einer Nichtbewährung muss eine eingehende Begründung erfolgen.<br />
Dabei ist es sinnvoll, die zugrunde liegenden Tatsachen und Wertungen zu trennen und<br />
deutlich zu beschreiben.<br />
Im Zweifelsfall muss der Vermerk den Grundsätzen rationaler Abwägungen genügen,<br />
damit ein Verwaltungsgericht die Nichtbewährungsentscheidung ohne weitere Erläuterungen<br />
nachvollziehen kann.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes prüft, ob<br />
die Voraussetzungen für die endgültige Beauftragung und eine Beförderung zum jetzigen<br />
Zeitpunkt vorliegen.<br />
Kommentar:<br />
I. d. R. werden die endgültige Beauftragung und die Beförderung zum selben Zeitpunkt<br />
vorgenommen. Ausnahmen können sich aus einem Beförderungsverbot (z. B. während<br />
der Probezeit) ergeben.<br />
In diesem Fall wird die Bewerberin oder der Bewerber zunächst endgültig beauftragt und<br />
erst nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen befördert.<br />
Beförderungstermine sind laut Kabinettsbeschluss der Hessischen Landesregierung der<br />
01.04. und 01.10. eines Jahres.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Ein Beförderungsverbot kann sich aus § 19 Abs. 2 HBG ergeben.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen nach<br />
Feststellung der<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Verlängerung<br />
des Kommissariats<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
mitteilen<br />
Endgültige<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
mitteilen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
über<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
erstellen und<br />
zustellen<br />
Urkunde,<br />
Empfangsbekenntnis<br />
und<br />
Einweisungsverfügung<br />
erstellen und an<br />
Schule senden<br />
Ernennung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
vollziehen<br />
Beschreibung<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Schulleiterin oder Schulleiter muss darüber entscheiden, ob die gewonnenen Erkenntnisse<br />
über die Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers ausreichen, eine<br />
endgültige Entscheidung über die Nichtbewährung treffen zu können oder ob eine Verlängerung<br />
des Kommissariats hierfür erforderlich ist.<br />
Kommentar:<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss festlegen, wie lange ggf. das Kommissariat<br />
verlängert werden soll.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes teilt im<br />
Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiter der oder dem Beauftragten schriftlich mit,<br />
dass aufgrund der bisher gezeigten Leistungen die Bewährung für das übertragene Amt<br />
noch nicht festgestellt werden konnte und das Kommissariat um einen festgelegten Zeitraum<br />
verlängert wird.<br />
Kommentar:<br />
Typischer Fall für eine Verlängerung des Kommissariats ist eine länger andauernde<br />
Erkrankung, Elternzeit oder Beurlaubung während der Zeit des Kommissariats.<br />
Der Zeitraum der Verlängerung muss im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel dürften<br />
weitere drei Monate ausreichen.<br />
Der oder dem kommissarisch Beauftragten wird mitgeteilt, dass ihre oder seine Bewährung<br />
nicht festgestellt werden konnte, das Kommissariat beendet wird und sie oder er<br />
von ihren oder seinen Aufgaben entbunden wird.<br />
Kommentar:<br />
Die Entscheidung ist ausführlich zu begründen.<br />
Über den Widerspruch wird durch Widerspruchsbescheid in der ausschließlichen Zuständigkeit<br />
des Staatlichen Schulamtes entschieden. In Abhängigkeit vom Ergebnis der<br />
Prüfung wird dem Widerspruch stattgegeben oder der Widerspruch wird zurückgewiesen.<br />
Kommentar:<br />
Sollte der Widerspruch abschlägig beschieden werden, steht es der Widerspruchsführerin<br />
oder dem Widerspruchsführer frei, entweder gegen den Widerspruch eine Klage nach<br />
§ 42 VwGO zu erheben oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123<br />
VwGO zu stellen.<br />
Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Varianten und der Tatsache, dass der Fall in der<br />
Praxis äußerst selten vorkommt, wird von einer näheren Beschreibung abgesehen.<br />
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter PA des Staatlichen Schulamtes erstellt<br />
die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterzeichnende Ernennungsurkunde<br />
nebst Empfangsbekenntnis, fertigt die Einweisungsverfügung an und sendet die Unterlagen<br />
an die Schule.<br />
Kommentar:<br />
Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam,<br />
wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist (vgl. § 8 Abs.<br />
4 BeamtStG und § 12 Abs. 3 HBG).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterschreibt die Ernennungsurkunde, händigt<br />
diese gegen Empfangsbekenntnis aus und übergibt die Einweisungsverfügung.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname <br />
Empfangsbekenntnis<br />
und<br />
Urkundenkopie<br />
an SSA<br />
zurücksenden<br />
Endgültige<br />
Beauftragung<br />
und Beförderung<br />
in SAP<br />
erfassen<br />
Beschreibung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet das unterschriebene Empfangsbekenntnis<br />
an das Staatliche Schulamt zurück.<br />
Die endgültige Beauftragung und Beförderung werden in SAP HCM erfasst.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Ausgewählte/r<br />
OStR-Bewerber/in <br />
Auswahlentscheidung<br />
der<br />
Dienststelle<br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Oberstudienrätin/Oberstudienrat<br />
Beschreibung<br />
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber ist die oder der Bestgeeignete<br />
für die Oberstudienratsstelle.<br />
Gemäß Zuständigkeitsverordnung ist festgelegt, wer die Auswahlentscheidung für Stellenbesetzungen<br />
trifft.<br />
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />
(Beamtenstatusgesetz)<br />
Kommentar:<br />
BeamtStG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html<br />
Hessisches Beamtengesetz<br />
Kommentar:<br />
HBG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Lehrkraft mit Lehramt für Gymnasien oder berufliche Schulen im ersten Beförderungsamt<br />
der Laufbahn des höheren Dienstes, die mit zusätzlichen Aufgaben, die über die<br />
einer normalen Lehrkraft hinausgehen, betraut ist.<br />
Personalakte Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beschäftigte oder den Beschäftigten,<br />
die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Arbeits- und<br />
Dienstverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. § 3 Abs. 6 TV-H,<br />
§ 107 Abs. 1 Satz 2 HBG und § 50 Satz 2 BeamtStG).<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Beauftragungsverfügung<br />
<strong>SBS</strong><br />
Einweisungsverfügung<br />
OStR<br />
Empfangsbekenntnis <br />
Ernennungsurkunde<br />
Kopie der<br />
Ernennungsurkunde<br />
Beschreibung<br />
Die Verfügung beinhaltet im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters:<br />
� kommissarische Beauftragung<br />
� Übertragung der ausschreibungsbezogenen Dienstgeschäfte<br />
� Mitteilung, dass<br />
– dauerhafte Übertragung erst nach festgestellter Bewährung erfolgen kann<br />
– Beförderung erst nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen<br />
kann<br />
– kein Anspruch auf Beförderung besteht, insbesondere dann, wenn die Beförderungsstelle<br />
weggefallen ist oder eine Beförderungssperre besteht.<br />
Kommentar:<br />
Eine endgültige Beauftragung erfolgt im Regelfall nicht vor Ablauf von drei Monaten<br />
nach der kommissarischen Beauftragung.<br />
Die Einweisungsverfügung enthält:<br />
� Name, Vorname<br />
� Beauftragung mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten der Stelle<br />
� nähere Beschreibung der Aufgaben<br />
� Dienststelle und -ort<br />
� weitere allgemeine Informationen (z. B. kein Rechtsanspruch auf Beförderung und<br />
Amtsübertragung)<br />
� Unterschrift<br />
Das Empfangsbekenntnis enthält:<br />
� Name, Vorname<br />
� Empfangsgegenstand (z. B. Urkunde, Verfügung, Erlass usw.)<br />
� Datum des Empfangs<br />
� Unterschrift der Empfängerin oder des Empfängers<br />
Von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichnete, mit Datum und Dienstsiegel<br />
der Schule versehene Ernennungsurkunde<br />
Kommentar:<br />
Diese Regelung gilt nur für schulbezogene Einstellungen. Bei Ranglisteneinstellungen<br />
unterschreibt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes.<br />
Kopie der von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterzeichneten, mit Datum und<br />
Dienstsiegel der Schule versehenen Ernennungsurkunde.<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name des<br />
Dokuments<br />
Mitteilung über<br />
Verlängerung<br />
des Kommissariats<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Widerspruch<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
WiderspruchsbescheidNichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Beschreibung<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In der Mitteilung wird der kommissarisch Beauftragten oder dem kommissarisch Beauftragten<br />
mitgeteilt, dass ihre oder seine Bewährung noch nicht positiv festgestellt werden<br />
kann und somit das Kommissariat um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden<br />
muss.<br />
Kommentar:<br />
Der Zeitraum der Verlängerung muss im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel dürften<br />
weitere drei Monate ausreichen.<br />
Der Vermerk enthält die Tatsachen, die die Feststellung oder Nichtfeststellung der Bewährung<br />
stützen und die Einschätzung der Schulleiterin oder des Schulleiters, ob sich<br />
die Bewerberin oder der Bewerber bei der Wahrnehmung der ihr oder ihm übertragenen<br />
Aufgaben bewährt hat.<br />
Widerspruch gegen die Feststellung der Nichtbewährung<br />
Kommentar:<br />
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
Der Widerspruchsbescheid des Staatlichen Schulamts enthält nach § 73 Abs. 3 VwGO<br />
einen Entscheidungssatz (Tenor), die die Entscheidung tragenden Gründe, eine Kostenentscheidung<br />
und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die tragenden Gründe stützen sich auf<br />
eine dienstliche Stellungnahme der Schulleiterin oder des Schulleiters. Dieser Bescheid<br />
ist förmlich zuzustellen.<br />
Kommentar:<br />
Aufgrund der §§ 68 ff. VwGO ist ein Vorverfahren durchzuführen, das mit einem Widerspruchsbescheid<br />
gem. § 73 VwGO endet.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
ff. fortfolgende<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBG Hessisches Beamtengesetz<br />
HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />
HGIG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
i. d. R. in der Regel<br />
OStR Oberstudienrat<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
usw. und so weiter<br />
vgl. vergleiche<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
z. B. zum Beispiel<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Prozess „Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen“<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(Beamte)<br />
Amtsärztliches<br />
Gesundheitszeugnis<br />
Bewerberin oder Bewerberin oder Bewerber<br />
Bewerber nach nach schulbezogener<br />
Rangliste auswählen Stellenausschreibung<br />
(REZUV-RL) auswählen (LEZUV-AV)<br />
Gesetze im Internet<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Übernahme der<br />
Bewerberdaten<br />
nach SAP HCM PA<br />
vorbereitet<br />
Einstellungsunterlagen<br />
auf Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellungsunterlagen<br />
vollständig<br />
Amtsärztliches<br />
Gesundheitszeugnis<br />
prüfen<br />
Mögliche<br />
gesundheitliche<br />
Hinderungsgründe<br />
vorhanden<br />
Relevanz des amtsärztl.Untersuchungsergebnisses<br />
für Einstellung<br />
prüfen<br />
Einstellung<br />
aufgrund<br />
amtsärzt. Bedenken<br />
nicht möglich<br />
Bewerber/in über<br />
Nichteinstellung<br />
informieren<br />
Bewerber/in über<br />
Nichteinstellung<br />
informiert<br />
Quelle: Kapitel Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
f<br />
v<br />
f<br />
i<br />
f<br />
f<br />
w<br />
i<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Einstellungsunterlagen<br />
unvollständig<br />
Einstellungsunterlagen<br />
nachfordern<br />
Einstellungsunterlagen<br />
nachgefordert<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
f<br />
Einstellungsunterlagen<br />
PersAdmin<br />
(Beamte)<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Einstellungsangebot<br />
als Beschäftigte/r<br />
Einstellungsunterlagen<br />
<strong>SBS</strong><br />
auf Vollständigkeit<br />
prüfen<br />
Einstellung<br />
Beamtenverhältnis<br />
aufgrund amtsärzt.<br />
Bedenken nicht möglich<br />
Einstellungsangebot<br />
als Beschäftigte/r<br />
unterbreiten<br />
Einstellungsangebot<br />
angenommen<br />
Unbefristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
f<br />
f<br />
f<br />
i<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Einstellung<br />
Beamtenverhältnis<br />
trotz amtsärzt.<br />
Bedenken möglich<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Ablehnung des Angebots<br />
sehr unwahrscheinlich,<br />
daher nicht modelliert.<br />
Beteiligung<br />
Schulpersonalrat<br />
abgeschlossen<br />
Besoldungsrelevante<br />
Daten<br />
Persönliche Daten<br />
Ernennungsurkunde<br />
Begleitverfügung<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Dienstantrittsmeldung<br />
Gesetze im Internet<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Gesetze im Internet<br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Ernennungsurkunde<br />
Begleitverfügung<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Dienstantrittsmeldung<br />
Keine<br />
Hinderungsgründe<br />
vorhanden<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte -<br />
SchulPR - SchwbV<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Ernennungsurkunde,<br />
Begleitverfügung u.<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
erstellen u. an<br />
Schulleitung senden<br />
Ernennungsurkunde,<br />
Begleitverfügung u.<br />
Vereidigungsunterlagen<br />
an Schulleitung<br />
übersandt<br />
Einstellungsakt<br />
u. Vereidigung<br />
Beamte<br />
durchführen<br />
Einstellung<br />
ist vollzogen<br />
Einstellung<br />
in SAP<br />
umsetzen<br />
SchwbV<br />
stimmt zu,<br />
Beteiligungsverfahren<br />
abgeschlossen<br />
f<br />
f<br />
w<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Bewerber/in<br />
EXT<br />
Erweitertes<br />
Führungszeugnis<br />
Erw. Führungs-<br />
HELAKOS Ablage zeugnis u. Erklärung f<br />
zu Strafen u. Diszi-<br />
Erklärung zu Strafen plinarmaßnahmen<br />
und Disziplinar-<br />
prüfen<br />
maßnahmen<br />
Erweitertes<br />
Führungszeugnis<br />
HELAKOS Ablage<br />
Erklärung zu Strafen<br />
und Disziplinarmaßnahmen<br />
Gesetze im Internet<br />
Grundgesetz<br />
(GG)<br />
Eintrag/Einträge<br />
vorhanden<br />
Relevanz der<br />
Eintragung/en<br />
für Einstellung<br />
prüfen<br />
Hinderungsgrund<br />
vorhanden<br />
Bewerber/in über<br />
Nichteinstellung<br />
informieren<br />
Bewerber/in über<br />
Nichteinstellung<br />
informiert<br />
f<br />
w<br />
i<br />
v<br />
f<br />
i<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule
Prozess „Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern <strong>SBS</strong>“<br />
Quelle: Kapitel Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Ausgewählte/r<br />
OStR-<br />
Bewerber/in<br />
Auswahlentscheidung<br />
der Dienststelle<br />
HELAKOS Ablage<br />
Beauftragungsverfügung<br />
<strong>SBS</strong><br />
Ernennungsurkunde<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
HELAKOS Ablage<br />
Einweisungsverfügung<br />
OStR<br />
Ernennungsurkunde<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
HELAKOS Ablage<br />
Einweisungsverfügung<br />
OStR<br />
Kopie der<br />
Ernennungsurkunde<br />
Kopie der<br />
Ernennungsurkunde<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
Information an<br />
ausgewählten<br />
Bewerber<br />
gesendet<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
steht fest<br />
SAP HCM<br />
Bewerber/in<br />
für OStR-Aufgaben<br />
<strong>SBS</strong> kommissarisch<br />
beauftragen<br />
HELAKOS Ablage<br />
Beauftragungsverfügung<br />
<strong>SBS</strong><br />
SAP HCM<br />
Microsoft<br />
Office<br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Personalakte<br />
Beteiligung<br />
Schulpersonalrat<br />
abgeschlossen<br />
Gesetze im Internet<br />
Beamtenstatusgesetz<br />
(BeamtStG)<br />
Gesetze im Internet<br />
Hessisches<br />
Beamtengesetz<br />
(HBG)<br />
Personalakte<br />
Microsoft<br />
Office<br />
SAP HCM<br />
HELAKOS Ablage<br />
Einweisungsverfügung<br />
OStR<br />
Ernennungsurkunde<br />
HELAKOS Ablage<br />
Empfangsbekenntnis<br />
SAP HCM<br />
Oberstudienrätin/<br />
Oberstudienrat<br />
Bewerber/in<br />
kommissarisch<br />
beauftragt<br />
Fristablauf<br />
zur Feststellung<br />
der Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
überwachen<br />
Frist<br />
zur Feststellung<br />
der Bewährung<br />
abgelaufen<br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
erstellen<br />
Bewährung<br />
liegt vor<br />
Voraussetzung<br />
für endgültige<br />
Beauftragung und<br />
Beförderung prüfen<br />
Voraussetzungen<br />
für endgültige<br />
Beauftragung und<br />
Beförderung<br />
sind gegeben<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte -<br />
SchulPR - SchwbV<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
§ 10 (4) Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) durchführen<br />
Zustimmung nach<br />
§ 10 (4) HGlG<br />
wurde erteilt<br />
Urkunde, Empfangsbekenntnis<br />
u. Einweisungsverfügung<br />
erstellen und an<br />
Schule senden<br />
Urkunde, Empfangsbekenntnis<br />
u. Einweisungsverfügung<br />
erstellt und an<br />
Schule versandt<br />
Ernennung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
vollziehen<br />
Ernennung<br />
vollzogen<br />
Empfangsbekenntnis<br />
u.<br />
Urkundenkopie<br />
an SSA<br />
zurücksenden<br />
Empfangsbekenntnis<br />
u.<br />
Urkundenkopie<br />
an SSA<br />
zurückgesandt<br />
Endgültige<br />
Beauftragung<br />
u. Beförderung<br />
in SAP erfassen<br />
Endgültige<br />
Beauftragung<br />
u. Beförderung<br />
in SAP erfasst<br />
v<br />
f<br />
v<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Zustimmung<br />
ist nicht<br />
erforderlich<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Voraussetzungen<br />
für endgültige<br />
Beauftragung und<br />
Beförderung<br />
sind nicht gegeben<br />
SchwbV<br />
stimmt zu,<br />
Beteiligungsverfahren<br />
abgeschlossen<br />
v<br />
f<br />
f<br />
w<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
OStR EXT<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Mitteilung über<br />
Verlängerung<br />
des Kommissariats<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Bewährung<br />
noch möglich<br />
Verlängerung<br />
des Kommissariats<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
mitteilen<br />
Verlängerung<br />
des Kommissariats<br />
mitgeteilt<br />
v<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Vermerk zur<br />
Bewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
SAP HCM<br />
Widerspruch<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Microsoft<br />
Office<br />
Widerspruchsbescheid<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
Bewährung<br />
liegt nicht<br />
vor<br />
Über weiteres Vorgehen<br />
nach Feststellung<br />
der Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
entscheiden<br />
Endgültige<br />
Nichtbewährung<br />
festgestellt<br />
Endgültige<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong><br />
mitteilen<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Widerspruchsbescheid<br />
über<br />
Nichtbewährung<br />
OStR <strong>SBS</strong> erstellen<br />
u. zustellen<br />
Widerspruchsbescheid<br />
ist erstellt und<br />
zugestellt<br />
f<br />
v<br />
f<br />
w<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Endgültige<br />
Nichtbewährung<br />
akzeptiert<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA
Prozess „Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und an Schule senden“<br />
Quelle: Kapitel Personaladministration<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Beteiligung<br />
Schulpersonalrat<br />
abgeschlossen<br />
Gesetze im Internet<br />
Teilzeit- und<br />
Befristungsgesetz<br />
(TzBfG)<br />
Erklärung nach<br />
§ 14 Abs. 2 TzBfG<br />
Gesetze im Internet<br />
Eingruppierungserlass<br />
Neues Tarifrecht<br />
Tarifvertrag<br />
Hessen<br />
(TV-H)<br />
Nachweise zu früheren<br />
Beschäftigungen<br />
Neues Tarifrecht<br />
Tarifvertrag<br />
Hessen<br />
(TV-H)<br />
HELAKOS Ablage<br />
Pflichtstundenverordnung<br />
(PflStdVO)<br />
Budget Schule <strong>SBS</strong><br />
Vertretungsmittel<br />
Lehrkräftebereich<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
HELAKOS Ablage<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H-Beschäftigte<br />
Erklärungs- und<br />
Verpflichtungsunterlagen<br />
Begleitschreiben<br />
zum Arbeitsvertrag<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H<br />
HELAKOS Ablage<br />
Arbeitsvertrag<br />
TV-H-Beschäftigte<br />
Erklärungs- und<br />
Verpflichtungsunterlagen<br />
Begleitschreiben<br />
zum Arbeitsvertrag<br />
Befristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Befristungsgrund<br />
nach § 14 TzBfG<br />
prüfen<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
mit sachlichem<br />
Grund nach<br />
§ 14 Abs. 1 TzBfG<br />
möglich<br />
Eingruppierung<br />
festlegen<br />
Eingruppierung<br />
festgelegt<br />
Zuordnung zu<br />
einer Stufe der<br />
Entgeltgruppe<br />
vornehmen<br />
Zuordnung zu<br />
einer Stufe der<br />
Entgeltgruppe<br />
vorgenommen<br />
Dauer des<br />
befristeten<br />
Arbeitsverhältnisses<br />
festlegen<br />
Dauer des<br />
befristeten Arbeitsverhältnisses<br />
festgelegt<br />
Beschäftigungsumfang<br />
festlegen<br />
Beschäftigungsumfang<br />
festgelegt<br />
Auskömmlichkeit<br />
des Budgets<br />
prüfen<br />
Budget ist<br />
auskömmlich<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
fertigen<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
gefertigt<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
an Schule senden<br />
Arbeitsvertrag<br />
und Unterlagen<br />
an Schule<br />
übersandt<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
durchführen<br />
SchwbV<br />
stimmt zu,<br />
Beteiligungsverfahren<br />
abgeschlossen<br />
f<br />
e<br />
v<br />
f<br />
e<br />
v<br />
f<br />
e<br />
v<br />
f<br />
e<br />
v<br />
f<br />
e<br />
v<br />
e<br />
v<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
ohne sachlichen<br />
Grund nach<br />
§ 14 Abs.2 TzBfG<br />
möglich<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Stellendezernent/in<br />
Lehrkräfteverwaltung<br />
SSA<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Budget ist nicht<br />
auskömmlich<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Befristeter<br />
Arbeitsvertrag<br />
nicht möglich
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Personalplanung und -entwicklung<br />
Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />
Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 7<br />
Unterstützende Prozesse<br />
Dieses Kapitel umfasst unterstützende Prozesse, die in verschiedenen Bereichen eine Rolle spielen können.<br />
Bei allen Einstellungen und Beförderungen sind die Frauenbeauftragte und der Personalrat zu beteiligen, die<br />
hierbei einzuhaltenden Verfahrensschritte werden ebenso dargestellt wie das Verfahren des einstweiligen<br />
Rechtsschutzes (sog. Eilrechtschutz) vor dem Verwaltungsgericht der nicht ausgewählten Bewerberin oder des<br />
nicht ausgewählten Bewerbers in einem Einstellungs- bzw. Beförderungsverfahren.<br />
Diese Prozesse sind von großer Wichtigkeit, um zu gewährleisten, dass die materielle Entscheidung auch<br />
verfahrensrechtlich korrekt umgesetzt wird, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Gericht im Streitfall die<br />
Personalmaßnahme - unabhängig von der Frage, ob diese materiell zu rechtfertigen wäre - aufhebt.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann durch diese Prozesse erkennen, wann Beteiligungsrechte zu wahren<br />
sind, welche Fristen von Bedeutung sind und wie das Verfahren insgesamt abläuft.<br />
Dargestellt ist ferner, welche Verfahrensschritte zu beachten sind, wenn keine Einigung mit dem örtlichen<br />
Personalrat oder mit der Frauenbeauftragten zustande kommt und eine Entscheidung beispielsweise im so<br />
genannten Stufenverfahren gesucht werden soll.<br />
Die unterstützenden Prozesse helfen somit, einen Überblick über die formellen Verfahrenschritte in den<br />
dargestellten Bereichen und damit eine größere Sicherheit im Umgang mit dem Verfahren selbst zu bekommen.
Kapitelübersicht<br />
Einführung in das Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Handreichung 1: Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV<br />
durchführen<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen<br />
– Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen<br />
– Stufenverfahren durchführen<br />
– Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen<br />
Handreichung 2: Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungs-<br />
gesetz (HGlG) durchführen<br />
Handreichung 3: Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter
Einführung<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
Teilprozessname<br />
Beschreibung<br />
BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />
-<br />
SchulPR -<br />
SchwbV<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
§ 10 (4)<br />
Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG)<br />
durchführen<br />
Vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
nach § 123<br />
VwGO<br />
durchführen<br />
Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren im Rahmen von Personalangelegenheiten<br />
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gem. HPVG, HGlG und SGB IX.<br />
Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG) in Fällen, in denen die Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />
für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein männlicher Bewerber ausgewählt<br />
werden soll.<br />
Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).<br />
Kommentar:<br />
Hinweise zum weiteren Verfahren bei Konkurrentenverfahren nach der Entscheidung<br />
des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010:<br />
Mit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 kann eine grundlegende Änderung<br />
der Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Stellenbesetzungsentscheidungen<br />
verbunden sein, die Auswirkungen auf künftige Stellenbesetzungs- und Konkurrentenverfahren<br />
haben kann.<br />
Inwieweit diese Rechtsprechung des BVerwG die nachstehend geschilderten Auswirkungen<br />
auf die hessische Verwaltungspraxis entfalten wird, kann nach der zurzeit noch<br />
uneinheitlichen Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte noch nicht sicher beurteilt werden.<br />
So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss vom 7.2.2011 (1 L<br />
1302/10) die Anwendbarkeit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 mit der Begründung<br />
verneint, es handele sich um einen nicht vergleichbaren Einzelfall. Demgegenüber<br />
hat das VG Frankfurt am Main in einer prozessleitenden Verfügung vom<br />
4.4.2011 (9 L 4647/10.F (1)) in einem laufenden Verfahren nach § 123 VwGO erkennen<br />
lassen, dass es wegen der nach der Rechtsprechung des BVerwG nunmehr anzunehmenden<br />
aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Auswahlentscheidung<br />
ein Verfahren nach § 123 VwGO für unzulässig halte. Zur Klärung dieser Frage wird es<br />
daher wohl einer grundsätzlichen Entscheidung durch den HVGH bedürfen.<br />
Für die Darstellung des Verfahrens zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs<br />
nach einer Auswahlentscheidung bedeutet dies, dass eine endgültige Modellierung<br />
erst nach Klärung der Spruchpraxis der hessischen Verwaltungsgerichte erfolgen<br />
wird. Bis dahin bleibt es bei der Darstellung der bislang geltenden Rechts- und Verfahrenslage.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />
Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte –<br />
SchulPR – SchwbV durchführen<br />
Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren im Rahmen von Personalangelegenheiten von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern gem. HPVG, HGlG und SGB IX.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen" ............. 1<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 2<br />
2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen" ............................................ 3<br />
2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 3<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 3<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 4<br />
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen" ........................................ 6<br />
3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 6<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 7<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 8<br />
4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen" ...................................................................................... 10<br />
4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 10<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 10<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 11<br />
5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen" ....................... 13<br />
5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 13<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 14<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 15<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 16<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................. 17<br />
8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 18<br />
I
1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />
1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte –<br />
SchulPR – SchwbV durchführen"<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
1 Prozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR – SchwbV durchführen"<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />
Teilprozessname <br />
BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />
durchführen<br />
(verfeinert, siehe 2)<br />
MitbestimmungsverfahrenSchulpersonalrat<br />
durchführen<br />
(verfeinert, siehe 3)<br />
Stufenverfahren<br />
durchführen<br />
(verfeinert, siehe 4)<br />
BeteiligungsverfahrenSchwerbehindertenvertretung<br />
durchführen<br />
(verfeinert, siehe 5)<br />
Beschreibung<br />
Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren der Frauenbeauftragten nach § 16<br />
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).<br />
Der Prozess beschreibt das Mitbestimmungsverfahren des Schulpersonalrates nach<br />
§ 77 i. V. m. § 69 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG).<br />
Immer dann, wenn eine beabsichtigte Personalmaßnahme nach Ablehnung durch den<br />
erstzuständigen Schulpersonalrat weiter verfolgt werden soll, ist die Einleitung eines<br />
Stufenverfahrens erforderlich. Dieser Prozess beschreibt den gesamten Ablauf eines<br />
Stufenverfahrens.<br />
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durchführen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch<br />
(SGB) IX.<br />
Der Schwerbehindertenvertretung werden im Rahmen einer Anhörung durch das Staatliche<br />
Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten<br />
Unterlagen zur Verfügung gestellt, sofern eine schwerbehinderte Person beteiligt<br />
ist.<br />
Kommentar:<br />
Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />
� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Auswahlbericht inklusive Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />
� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />
Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden nicht übersandt.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />
2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte<br />
durchführen"<br />
2.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren der Frauenbeauftragten nach<br />
§ 16 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Frauenbeauftragte Lehrkräfte SSA<br />
� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong>"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren veranlassen<br />
(LEZUV-AV)"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />
� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten <strong>SBS</strong>"<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
BeteiligungsverfahrenFrauenbeauftragte<br />
einleiten<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
prüfen<br />
Über StellungnahmeFrauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Einlegen des<br />
Widerspruchs<br />
prüfen<br />
Beschreibung<br />
Beteiligung der Frauenbeauftragten einleiten nach § 16 Abs. 1 Satz 2 HGlG.<br />
Der Frauenbeauftragten werden durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin<br />
oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt<br />
und sie wird nach § 16 Abs. 3 HGlG um eine Stellungnahme gebeten.<br />
Kommentar:<br />
Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />
� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Auswahlbericht<br />
� Stellen- und Anforderungsprofi<br />
� dienstliche Beurteilungen und Personalakten aller Bewerberinnen und Bewerber.<br />
Die Frauenbeauftragte prüft, ob die Maßnahme gegen Vorschriften des HGlG oder die<br />
Zielvorgaben des Frauenförderplans verstößt.<br />
Die Stellungnahme der Frauenbeauftragten zu der geplanten Maßnahme wird geprüft.<br />
Äußert die Frauenbeauftragte Bedenken, wird geprüft, ob diesen Rechnung getragen<br />
wird.<br />
Es wird entschieden, ob der Stellungnahme der Frauenbeauftragten entsprochen wird<br />
oder nicht. Die Frauenbeauftragte erhält hierüber eine Mitteilung.<br />
Die Entscheidung kann folgendermaßen getroffen werden:<br />
� bei zustimmender Stellungnahme der Frauenbeauftragten kann das Verfahren fortgesetzt<br />
werden<br />
� bei Bedenken der Frauenbeauftragten bestehen zwei Möglichkeiten:<br />
– das Verfahren wird trotz der Bedenken fortgesetzt, da diese für unbeachtlich gehalten<br />
werden<br />
– das Verfahren wird abgebrochen, da die Bedenken für beachtlich gehalten werden.<br />
Kommentar:<br />
Wenn Bedenken der Frauenbeauftragten für unbeachtlich gehalten werden, müssen<br />
diese ihr gegenüber begründet werden.<br />
Die Frauenbeauftragte prüft, ob sie Widerspruch einlegt oder nicht.<br />
Kommentar:<br />
Die Frauenbeauftragte kann nach § 17 Abs. 1 HGlG innerhalb von zwei Wochen Widerspruch<br />
ab Kenntnis der Entscheidung einlegen.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Frauenbeauftragte<br />
legt<br />
keinen Widerspruch<br />
ein<br />
Frauenbeauftragte<br />
legt<br />
Widerspruch ein<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
<strong>HKM</strong> vorlegen<br />
Über WiderspruchFrauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Nichtstattgabe<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
mitteilen<br />
Beschreibung<br />
2 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen"<br />
Ist die Frauenbeauftragte der Auffassung, dass die Maßnahme nicht gegen das HGlG<br />
verstößt oder dass durch die Maßnahme die Erfüllung des Frauenförderplans nicht gefährdet<br />
ist, wird sie auf einen Widerspruch verzichten.<br />
Kommentar:<br />
Die Frauenbeauftragte hat bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 16 Abs. 3 HGlG<br />
die Möglichkeit auf die Einlegung eines Widerspruchs zu verzichten.<br />
Ist die Frauenbeauftragte der Auffassung, dass die Maßnahme gegen das HGlG verstößt<br />
oder dass durch die Maßnahme die Erfüllung des Frauenförderplans gefährdet ist,<br />
kann sie gem. § 17 Abs. 1 HGlG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis<br />
unter Darlegung der Gründe widersprechen.<br />
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes entscheidet im Einvernehmen<br />
mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter innerhalb von drei Wochen erneut über den<br />
Vorgang.<br />
Kommentar:<br />
Dem Widerspruch der Frauenbeauftragten ist zu entsprechen, wenn innerhalb dieser<br />
Frist keine Entscheidung getroffen worden ist.<br />
Sofern dem Widerspruch der Frauenbeauftragten nicht abgeholfen wird, muss die Angelegenheit<br />
auf Antrag der Frauenbeauftragten gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 HGlG dem Hessischen<br />
Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt werden.<br />
Die zuständige Juristin oder der zuständige Jurist im Hessischen Kultusministerium entscheidet<br />
abschließend über den Widerspruch.<br />
Kommentar:<br />
Der Frauenbeauftragten ist die Entscheidung mitzuteilen; die Leiterin oder der Leiter des<br />
Staatlichen Schulamtes und der Schule erhalten eine Durchschrift.<br />
Die Juristin oder der Jurist im Hessischen Kultusministerium teilt der Frauenbeauftragten<br />
mit, dass ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat<br />
durchführen"<br />
3.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt das Mitbestimmungsverfahren des Schulpersonalrates<br />
nach § 77 i. V. m. § 69 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG).<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Personalrat Schule<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Stufenverfahren durchführen"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Mitbestimmungsverfahren<br />
1. Stufe<br />
Schulpersonalrat<br />
einleiten<br />
Beabsichtigte<br />
Maßnahme<br />
rechtzeitig und<br />
eingehend mit<br />
Schulpersonalrat<br />
erörtern<br />
Zustimmung<br />
Schulpersonalrat<br />
beantragen<br />
Zustimmung<br />
Schulpersonalrat<br />
an SSA<br />
senden<br />
Beschreibung<br />
Mitbestimmung des Schulpersonalrats einleiten nach § 69 Abs. 2 Satz 1 HPVG.<br />
Der Schulleiterin oder dem Schulleiter werden alle entscheidungsrelevanten Unterlagen<br />
übersandt, die diese oder dieser dem Schulpersonalrat zur Verfügung stellt.<br />
Kommentar:<br />
Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />
� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Auswahlbericht inklusive Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />
� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />
Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden nicht übersandt, da hier die Zustimmung<br />
der betroffenen Person nach § 62 Abs. 2 Satz 4 und 5 HPVG erforderlich ist.<br />
Eine Mitbestimmung entfällt, wenn kein Schulpersonalrat gebildet ist.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erörtert die beabsichtigte Personalmaßnahme mit<br />
dem Schulpersonalrat, indem sie oder er die Gründe für die beabsichtigte Maßnahme<br />
darlegt und auf Nachfrage eingehend erläutert.<br />
Kommentar:<br />
Gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 HPVG kann auf die Erörterung in beiderseitigem Einvernehmen<br />
verzichtet werden.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter beantragt die Zustimmung zu der beabsichtigten<br />
Maßnahme, wenn die Erörterung abgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheit<br />
erschöpfend besprochen ist, kein Erörterungsbedarf seitens des Personalrates<br />
mehr besteht und diesem alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen.<br />
Kommentar:<br />
Mit der Beantragung der Zustimmung beginnt die Zustimmungsfrist des Schulpersonalrats<br />
nach § 69 Abs. 2 Satz 2 HPVG zu laufen. Diese beträgt zwei Wochen. Eine Abkürzung<br />
auf eine Woche ist in dringenden Fällen möglich. Der Zeitpunkt der Beantragung ist<br />
zu protokollieren.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Zustimmung des Schulpersonalrats<br />
inklusive aller entscheidungsrelevanten Unterlagen an das Staatliche Schulamt zurück.<br />
Kommentar:<br />
Sollte sich der Schulpersonalrat innerhalb von zwei Wochen nicht geäußert haben, gilt<br />
die Zustimmung zu der beantragten Maßnahme als erteilt. In diesem Fall hat die Schulleiterin<br />
oder der Schulleiter dem Staatlichen Schulamt mitzuteilen, wann genau die Beantragung<br />
der Zustimmung dem Personalrat zugegangen ist.<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname<br />
Ablehnung<br />
Schulpersonalrat<br />
zur Prüfung<br />
an SSA senden<br />
Zulässigkeit der<br />
Ablehnung<br />
prüfen<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen<br />
Ablehnung<br />
Schulpersonalrat<br />
entscheiden<br />
Beschreibung<br />
3 Teilprozess "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />
Die Ablehnung des Schulpersonalrates wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
unverzüglich zur Überprüfung an das Staatliche Schulamt übersandt.<br />
Kommentar:<br />
Das Staatliche Schulamt muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der<br />
Ablehnung an der Schule die Ablehnung rechtlich prüfen und für den Fall, dass es sie<br />
nicht für tragfähig hält, dem Hessischen Kultusministerium zur Einleitung eines Stufenverfahrens<br />
nach § 70 Abs. 3 HPVG vorlegen.<br />
Hieraus ergibt sich, dass es unbedingt nötig ist, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter<br />
die Ablehnung unmittelbar nach Eingang dem Staatlichen Schulamt vorlegt. Denn die<br />
rechtliche Überprüfung nimmt Zeit in Anspruch. Die Frist zur Vorlage beim Hessischen<br />
Kultusministerium muss unbedingt eingehalten werden, da sonst die Ablehnung wirksam<br />
wird und die Maßnahme nicht vollzogen werden darf.<br />
Die zuständige verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtin oder der zuständige schulfachliche<br />
Aufsichtsbeamte muss prüfen, ob die Ablehnungsgründe des Personalrats gemessen<br />
an dem Verweigerungskatalog gem. § 77 Abs. 4 HPVG zu beachten sind.<br />
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes entscheidet im Einvernehmen<br />
mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter, ob die Ablehnung des Personalrats akzeptiert<br />
wird oder nicht.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />
4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />
4.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Immer dann, wenn eine beabsichtigte Personalmaßnahme nach Ablehnung<br />
durch den erstzuständigen Schulpersonalrat weiter verfolgt werden soll, ist die<br />
Einleitung eines Stufenverfahrens erforderlich. Dieser Prozess beschreibt den<br />
gesamten Ablauf eines Stufenverfahrens.<br />
Prozessbeteiligte � Abteilungsleiter/in Z <strong>HKM</strong><br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Einigungsstelle <strong>HKM</strong><br />
� HPRLL <strong>HKM</strong><br />
� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />
� Minister/in <strong>HKM</strong><br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Beteiligungsverfahren Gesamtpersonalrat durchführen"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Mitbestimmungsverfahren Schulpersonalrat durchführen"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Stufenverfahren<br />
einleiten<br />
Befassung<br />
durch HPRLL<br />
einleiten<br />
Beabsichtigte<br />
Maßnahme<br />
rechtzeitig und<br />
eingehend mit<br />
HPRLL erörtern<br />
Zustimmung<br />
HPRLL<br />
beantragen<br />
Zustimmung<br />
HPRLL an SSA<br />
senden<br />
Einigungsverfahren<br />
einleiten<br />
Beschreibung<br />
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Schulamtes legt die Ablehnung des Personalrats<br />
nebst allen zur Entscheidung relevanten Unterlagen dem Hessischen Kultusministerium<br />
zur Einleitung eines Stufenverfahrens innerhalb einer Frist von zwei Wochen,<br />
nachdem die Ablehnung an der Schule eingegangen ist, gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 HPVG<br />
vor.<br />
Kommentar:<br />
Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung ausreichend.<br />
Für die weitere Bearbeitung im Hessischen Kultusministerium ist eine Stellungnahme zu<br />
den Ablehnungsgründen des Personalrats in Berichtsform erforderlich.<br />
Das Hessische Kultusministerium hat innerhalb von zwei Wochen den Hauptpersonalrat<br />
in seiner Funktion als Stufenvertretung mit der Angelegenheit zu befassen.<br />
Kommentar:<br />
Das Hessische Kultusministerium wird regelmäßig durch die Abteilungsleiterin Z oder<br />
den Abteilungsleiter Z vertreten.<br />
Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z im Hessischen Kultusministerium erörtert die<br />
beabsichtigte Personalmaßnahme mit dem Hauptpersonalrat, indem sie oder er die<br />
Gründe für die beabsichtigte Maßnahme darlegt und auf Nachfrage eingehend erläutert.<br />
Kommentar:<br />
Es ist üblich, zu diesen Erörterungen Vertreterinnen oder Vertreter des Staatlichen<br />
Schulamtes als Sachkundige hinzuzuziehen.<br />
Gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 HPVG kann auf die Erörterung in beiderseitigem Einvernehmen<br />
verzichtet werden.<br />
Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z des Hessischen Kultusministeriums beantragt<br />
die Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme, wenn die Erörterung abgeschlossen<br />
ist. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheit erschöpfend besprochen ist,<br />
kein Erörterungsbedarf seitens des Personalrats mehr besteht und ihm alle erforderlichen<br />
Informationen und Unterlagen vorliegen.<br />
Kommentar:<br />
Mit der Beantragung der Zustimmung beginnt die Zustimmungsfrist des Hauptpersonalrats<br />
nach § 69 Abs. 2 Satz 2 HPVG zu laufen. Diese beträgt zwei Wochen. Eine Abkürzung<br />
auf eine Woche ist in dringenden Fällen möglich. Der Zeitpunkt der Beantragung ist<br />
zu protokollieren.<br />
Das Hessische Kultusministerium sendet die Zustimmung des Hauptpersonalrats inkl.<br />
aller entscheidungsrelevanten Unterlagen an das Staatliche Schulamt zurück.<br />
Kommt zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hauptpersonalrat eine<br />
Einigung nicht zustande, so können sowohl das Hessische Kultusministerium als auch<br />
der Hauptpersonalrat innerhalb von zwei Wochen die Einigungsstelle anrufen; vgl. § 70<br />
Abs. 3 HPVG.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11
4 Teilprozess "Stufenverfahren durchführen"<br />
Arbeitsschrittname <br />
Einigungsverfahren<br />
durchführen<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
prüfen<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Minister/in zur<br />
Entscheidung<br />
vorlegen<br />
Über nicht<br />
akzeptierten<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
abschließend<br />
entscheiden<br />
Beschreibung<br />
Gem. § 71 Abs. 3 HPVG entscheidet die Einigungsstelle nach mündlicher Verhandlung<br />
spätestens einen Monat nach der ersten Sitzung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.<br />
Der Beschluss ist zu begründen, zu unterzeichnen und den Beteiligten unverzüglich<br />
zuzustellen.<br />
Kommentar:<br />
Die (Nicht-)Einigung hat nur empfehlenden Charakter.<br />
Das Hessische Kultusministerium prüft, ob es den Beschluss der Einigungsstelle akzeptiert<br />
oder nicht.<br />
Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Z im Hessischen Kultusministerium legt i. d. R.<br />
das abschlägige Votum der Einigungsstelle der Ministerin oder dem Minister zur Entscheidung<br />
vor.<br />
Im Fall eines Beschlusses der Einigungsstelle, die ursprünglich beabsichtigte Maßnahme<br />
nicht zu vollziehen, ist die Ministerin oder der Minister berechtigt, sich über die Empfehlung<br />
der Einigungsstelle durch abschließende Entscheidung hinwegzusetzen oder<br />
sich die Empfehlung zu Eigen zu machen.<br />
12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />
5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung<br />
durchführen"<br />
5.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durchführen nach § 95 Abs. 1<br />
Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.<br />
Der Schwerbehindertenvertretung werden im Rahmen einer Anhörung durch das<br />
Staatliche Schulamt im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten<br />
Unterlagen zur Verfügung gestellt, sofern eine schwerbehinderte<br />
Person beteiligt ist.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Sachbearbeiter/in PA SSA<br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
� Schwerbehindertenvertreter/in Lehrkräfte SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und befördern<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte) durchführen"<br />
� "Unbefristete Einstellung von TV-H-Beschäftigten einleiten"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13
5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Teilprozess "Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung durchführen"<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Beteiligungsverfahren<br />
SchwbV<br />
einleiten<br />
Beschreibung<br />
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einleiten nach § 95 Abs. 2 SGB IX.<br />
Der Schwerbehindertenvertretung werden durch das Staatliche Schulamt im Auftrag der<br />
Schulleiterin oder des Schulleiters alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Kommentar:<br />
Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />
� vollständige Bewerbungsunterlagen der betroffenen Person<br />
� Auswahlbericht<br />
� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />
Dienstliche Beurteilungen und Personalakten werden grundsätzlich nicht übersandt, da<br />
hier die Zustimmung der betroffenen Person nach § 62 Abs. 2 Satz 4 und 5 HPVG erforderlich<br />
ist.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG)<br />
Hessisches<br />
Personalvertretungsgesetz<br />
(HPVG)<br />
Sozialgesetzbuch<br />
Neuntes<br />
Buch (SGB IX)<br />
Beschreibung<br />
Entscheidungsrelevante Unterlagen sind:<br />
� vollständige Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber<br />
� Auswahlbericht, Auswahlentscheidung und Stellungnahme der Frauenbeauftragten<br />
� Stellen- und Anforderungsprofil.<br />
Nach § 62 Abs. 2 Satz 3 und 4 HPVG dürfen Personalakten nur mit Zustimmung des<br />
Beschäftigen und nur von den von ihm bestimmten Mitgliedern des Personalrats eingesehen<br />
werden; dienstliche Beurteilungen sind auf Verlangen des Beschäftigten dem<br />
Personalrat zur Kenntnis zu bringen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Dem Kultusministerium sind im Rahmen des Stufenverfahrens zusätzlich zu den o. g.<br />
entscheidungsrelevanten Unterlagen die dienstlichen Beurteilungen und Personalakten<br />
aller Bewerberinnen und Bewerber zuzusenden.<br />
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />
Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz)<br />
Kommentar:<br />
HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
Kommentar:<br />
HPVG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />
Kommentar:<br />
SGB IX in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html<br />
16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
7 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Ablehnung<br />
Personalrat<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Entscheidung<br />
über StellungnahmeFrauenbeauftragte <br />
Mitbestimmungsanfrage<br />
an Beteiligungsgremien<br />
Nichtstattgabe<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Zustimmung<br />
HPRLL<br />
Zustimmung<br />
Personalrat<br />
Beschreibung<br />
Ablehnung des Hauptpersonalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />
Ablehnung des Personalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />
Beschluss, den die Einigungsstelle fasst, nachdem sie ordnungsgemäß angerufen wurde,<br />
weil eine Einigung mit dem Hauptpersonalrat nicht zustande gekommen ist.<br />
Kommentar:<br />
Der Beschluss der Einigungsstelle hat lediglich empfehlenden Charakter.<br />
Schreiben an die Frauenbeauftragte, in der ihr die Entscheidung über den Fortgang oder<br />
den Abbruch des Verfahrens mitgeteilt wird.<br />
Kommentar:<br />
Wenn den Bedenken der Frauenbeauftragten nicht Rechnung getragen wird, ist eine<br />
Begründung erforderlich.<br />
Förmliche Mitteilung der personalverwaltenden und -entscheidenden Dienststelle an die<br />
Beteiligungsgremien über eine Beteiligungspflicht ggf. verbunden mit dem Wunsch oder<br />
dem Angebot zur Erörterung.<br />
Schreiben an die Frauenbeauftragte, dass ihrem Widerspruch nicht gefolgt wird.<br />
Die Stellungnahme der Frauenbeauftragten enthält die Zustimmung zu der oder die Ablehnung<br />
der beabsichtigten Maßnahme.<br />
Kommentar:<br />
Die Frauenbeauftragte hat die Möglichkeit, auf ihr Widerspruchsrecht nach § 17 HGlG zu<br />
verzichten.<br />
Nach § 17 Abs. 1 HGlG ist die Frauenbeauftragte berechtigt, Maßnahmen unter Angabe<br />
von Gründen zu widersprechen, wenn sie der Auffassung ist, dass diese mit dem HGlG<br />
unvereinbar sind oder die Erfüllung des Frauenförderplanes gefährden.<br />
Dem Widerspruch der Frauenbeauftragten ist zu entsprechen, wenn die Dienststelle<br />
innerhalb einer Frist von drei Wochen keine erneute Entscheidung in der konkreten Sache<br />
trifft.<br />
Zustimmung des Hauptpersonalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />
Zustimmung des Personalrats zu der geplanten Personalmaßnahme.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs. Absatz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HPRLL Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer<br />
HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PB Personalbeschaffung<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />
18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />
Beteiligungsverfahren § 10 (4) Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) durchführen<br />
Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) in<br />
Fällen, in denen die Zielvorgaben des Frauenförderplans für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein<br />
männlicher Bewerber ausgewählt werden soll.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 4<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 4<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 5<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Der Prozess beschreibt das Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) in Fällen, in denen die Zielvorgaben des<br />
Frauenförderplans für jeweils zwei Jahre nicht erfüllt sind und dennoch ein<br />
männlicher Bewerber ausgewählt werden soll.<br />
Prozessbeteiligte � Abteilungsleiter/in Z <strong>HKM</strong><br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Jurist/in <strong>HKM</strong><br />
� Sachbearbeiter/in PB SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong>"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen"<br />
� "Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen durchführen<br />
<strong>SBS</strong>"<br />
� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
� "Personalbeschaffung von (nicht-)päd. Assistentinnen und Assistenten<br />
einleiten"<br />
� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)":<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
� "Zuständigkeits-AO Beschäftigte":<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
� "Zuständigkeits-VO Beamte": http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname <br />
Zustimmungsnotwendigkeit<br />
nach § 10 (4)<br />
HGlG prüfen<br />
Zustimmung<br />
nach<br />
§ 10 (4) HGlG<br />
beantragen<br />
Über Zustimmung<br />
nach<br />
§ 10 (4) HGlG<br />
entscheiden<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen<br />
Nichtzustimmung<br />
nach<br />
§ 10 (4) HGlG<br />
entscheiden<br />
Beschreibung<br />
In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber entgegen den Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />
für eine Einstellung oder Beförderung ausgewählt worden ist, muss die<br />
Zustimmung der zuständigen Stelle für die Genehmigung des Frauenförderplans (Hessisches<br />
Kultusministerium) eingeholt werden. Dies ist an dieser Stelle zu prüfen.<br />
In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber für eine Stelle ausgewählt worden ist,<br />
die in einem Bereich liegt, in dem die Zielvorgaben des Frauenförderplans in den letzten<br />
zwei Jahren nicht erfüllt wurden, muss die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums<br />
als der zuständigen Stelle gem. § 10 Abs. 4 HGlG für die Genehmigung des Frauenförderplans<br />
eingeholt werden.<br />
In den Fällen, in denen ein männlicher Bewerber entgegen den Zielvorgaben des Frauenförderplans<br />
für eine Funktionsstelle ausgewählt worden ist, hat das Hessische Kultusministerium<br />
als die zuständige Stelle gem. § 10 (4) HGlG über die Zustimmung zur<br />
Abweichung vom Frauenförderplan zu entscheiden.<br />
Kommentar:<br />
Zur Verfahrensbeschleunigung besteht die Möglichkeit, mit der Zustimmung zur Auswahlentscheidung<br />
und Beauftragung bereits eine Zustimmung zur Beförderung im Falle<br />
der Bewährung zu erteilen.<br />
Es wird durch die verfahrensführende Dienststelle entschieden, ob das Verfahren abgebrochen<br />
wird oder ob eine neue Auswahlentscheidung unter Beachtung des Frauenförderplans<br />
getroffen wird.<br />
Kommentar:<br />
Wer an dieser Stelle verfahrensführend ist, bestimmt sich nach der Verordnung über<br />
Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich<br />
des Hessischen Kultusministeriums und nach der Anordnung über Zuständigkeiten in<br />
arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Frauenförderplan<br />
Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz<br />
(HGlG)<br />
Zuständigkeits-<br />
AO Beschäftigte<br />
Zuständigkeits-<br />
VO Beamte<br />
Beschreibung<br />
Grundlage des Frauenförderplans ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur<br />
sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplanes zu<br />
besetzenden Personalstellen und möglichen Beförderungen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
§§ 4 ff. HGlG<br />
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum<br />
Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches<br />
Gleichberechtigungsgesetz)<br />
Kommentar:<br />
HGlG in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Anordnung über Zuständigkeiten in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich<br />
des Hessischen Kultusministeriums.<br />
Kommentar:<br />
Zuständigkeitsanordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im<br />
Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums.<br />
Kommentar:<br />
Zuständigkeitsverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments Beschreibung<br />
Antrag<br />
(Zustimmung<br />
§10 (4) HGlG)<br />
Antrag auf Zustimmung zur geplanten Personalmaßnahme an das Hessische Kultusministerium<br />
gem. § 10 Abs. 4 HGlG<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
AO Anordnung<br />
gem. gemäß<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
PB Personalbeschaffung<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
VO Verordnung<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 7: Dokumentation zum Prozess<br />
Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO<br />
durchführen<br />
Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO).
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozesssteckbrief ................................................................................................................................... 1<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs .......................................................................................... 2<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs ....................................................................................................... 3<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ................................................................. 3<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente .................................................................... 4<br />
6 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 6<br />
I
1 Prozesssteckbrief<br />
1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Dieser Prozess beschreibt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach<br />
§ 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).<br />
Kommentar:<br />
Hinweise zum weiteren Verfahren bei Konkurrentenverfahren nach der Entscheidung<br />
des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.11.2010:<br />
Mit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 kann eine grundlegende Änderung<br />
der Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Stellenbesetzungsentscheidungen<br />
verbunden sein, die Auswirkungen auf künftige Stellenbesetzungs-<br />
und Konkurrentenverfahren haben kann.<br />
Inwieweit diese Rechtsprechung des BVerwG die nachstehend geschilderten<br />
Auswirkungen auf die hessische Verwaltungspraxis entfalten wird, kann nach<br />
der zurzeit noch uneinheitlichen Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte noch<br />
nicht sicher beurteilt werden. So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem<br />
Beschluss vom 7.2.2011 (1 L 1302/10) die Anwendbarkeit der Entscheidung des<br />
BVerwG vom 4.11.2010 mit der Begründung verneint, es handele sich um einen<br />
nicht vergleichbaren Einzelfall. Demgegenüber hat das VG Frankfurt am Main in<br />
einer prozessleitenden Verfügung vom 4.4.2011 (9 L 4647/10.F (1)) in einem<br />
laufenden Verfahren nach § 123 VwGO erkennen lassen, dass es wegen der<br />
nach der Rechtsprechung des BVerwG nunmehr anzunehmenden aufschiebenden<br />
Wirkung des Widerspruchs gegen die Auswahlentscheidung ein Verfahren<br />
nach § 123 VwGO für unzulässig halte. Zur Klärung dieser Frage wird es daher<br />
wohl einer grundsätzlichen Entscheidung durch den HVGH bedürfen.<br />
Für die Darstellung des Verfahrens zur Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs<br />
nach einer Auswahlentscheidung bedeutet dies, dass eine endgültige<br />
Modellierung erst nach Klärung der Spruchpraxis der hessischen Verwaltungsgerichte<br />
erfolgen wird. Bis dahin bleibt es bei der Darstellung der bislang<br />
geltenden Rechts- und Verfahrenslage.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Richter/in Verwaltungsgericht<br />
� Verwaltungsfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)"<br />
� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten"<br />
� "Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen bearbeiten <strong>SBS</strong>"<br />
� "Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst einleiten"<br />
� "Verfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen einleiten"<br />
Rechtliche Grundlagen Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:<br />
� "Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)":<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Über vorläufigen<br />
Rechtsschutz<br />
entscheiden<br />
Über das<br />
weitere<br />
Vorgehen<br />
entscheiden<br />
Beschreibung<br />
Das Verwaltungsgericht entscheidet im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens<br />
aufgrund eines Eilantrages gem. § 123 VwGO, ob und aus welchen Gründen das<br />
Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden muss oder nicht.<br />
Es wird entschieden, ob das Verfahren abgebrochen wird oder ob eine neue Auswahlentscheidung<br />
unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses getroffen wird.<br />
Kommentar:<br />
Die Entscheidung erfolgt je nach Zuständigkeit durch das Hessische Kultusministerium<br />
oder die für die ausgeschriebene Stelle zuständige personalverwaltende Dienststelle.<br />
4 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO)<br />
Beschreibung<br />
Verwaltungsgerichtsordnung<br />
Kommentar:<br />
VwGO in der jeweils aktuell gültigen Fassung<br />
Verweis:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Dateien und Dokumente, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch<br />
diesen erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name des<br />
Dokuments<br />
Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung<br />
Beschluss über<br />
den Antrag auf<br />
einstweilige<br />
Anordnung<br />
Beschreibung<br />
Der Antrag nach § 123 VwGO auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist Teil des vorläufigen<br />
Rechtsschutzes im Verwaltungsstreitverfahren. Er ist in den Fällen anzuwenden,<br />
in denen ein Widerspruch gegen einen belastenden Verwaltungsakt keine aufschiebende<br />
Wirkung entfalten kann, weil der angegriffene Verwaltungsakt keine bereits<br />
bestehende Rechtsposition beeinträchtigt oder beseitigt.<br />
Der Antrag ist dann im Wesentlichen (neben anderen, hier nicht darzustellenden Voraussetzungen)<br />
zulässig, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vortragen kann,<br />
dass<br />
� eine Entscheidung in der Hauptsache noch nicht gefallen ist und<br />
� ohne die begehrte einstweilige Anordnung die Gefahr bestünde, dass die Antragstellerin<br />
oder der Antragsteller in ihren oder seinen Rechten verletzt würde.<br />
Der Antrag ist dann begründet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft<br />
machen kann, dass<br />
� ein Anordnungsgrund besteht, d. h. die Gefahr besteht, dass verfahrensrechtlich die<br />
Durchsetzung ihres oder seines Anspruchs auf ein faires Stellenbesetzungsverfahren<br />
verunmöglicht wird und<br />
� ein Anordnungsanspruch vorliegt, d. h. geltend machen kann, dass ihr oder sein<br />
Bewerbungsverfahrensanspruch inhaltlich verletzt worden ist.<br />
Kommentar:<br />
Das örtlich zuständige Verwaltungsgericht wird dem Antrag dann durch Beschluss<br />
(i. d. R. ohne mündliche Verhandlung) stattgeben, wenn es Anordnungsgrund und -<br />
anspruch nach summarischer Überprüfung für gegeben hält. Dies wird immer dann der<br />
Fall sein, wenn überwiegende Erfolgsaussichten eines Obsiegens in der Hauptsache als<br />
wahrscheinlich angesehen werden.<br />
In allen übrigen Fällen wird das Verwaltungsgericht den Antrag zurückweisen.<br />
Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufgrund<br />
des Antrags einer nicht ausgewählten Bewerberin oder eines nicht ausgewählten<br />
Bewerbers um eine zu besetzende Stelle auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit<br />
dem Ziel, das Stellenbesetzungsverfahren zu Gunsten der ausgewählten Bewerberin<br />
oder des ausgewählten Bewerbers zu stoppen. Die Entscheidung kann entweder als<br />
Zurückweisung oder Stattgabe des Antrags ergehen. In letzterem Fall kann das Gericht<br />
das ganze Auswahlverfahren oder Teile desselben aufheben und deren Neudurchführung<br />
nach Maßgabe der Gründe des Gerichts anordnen.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
In der Vergangenheit waren die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des nicht ausgewählten<br />
Bewerbers um eine Stelle darauf beschränkt, im Wege des einstweiligen und<br />
damit verbundenen notwendigerweise nur kursorischen Rechtsschutzes nach § 123<br />
VwGO eine – vorläufige – Aufhebung der angefochtenen Auswahlentscheidung zu erreichen.<br />
Der parallel zulässige Widerspruch nach §§ 68 ff. VwGO gegen die Auswahlentscheidung<br />
besaß wegen des Fehlens einer aufschiebenden Wirkung keine praktische<br />
Relevanz, da mit der angefochtenen Auswahlentscheidung für die unterlegene Bewerberin/den<br />
unterlegenen Bewerber kein Eingriff in eine bereits bestehende Rechtsposition<br />
verbunden war. Wenn die ausgewählte Bewerberin/der ausgewählte Bewerber – aus<br />
welchem Grund auch immer – bereits ernannt worden war, beschränkten sich wegen<br />
des Grundsatzes der Ämterstabilität die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des nicht<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name des<br />
Dokuments<br />
Beschreibung<br />
5 Verzeichnis der erzeugten oder benötigten Dokumente<br />
ausgewählten Bewerbers auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.<br />
Gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers selbst war ein Rechtsschutzweg<br />
von der Rechtsprechung bislang nicht vorgesehen.<br />
Die jetzt vorliegende Entscheidung des BVerwG begreift die Auswahlentscheidung zu<br />
Gunsten des ausgewählten Bewerbers und zu Lasten der nicht ausgewählten Mitbewerber<br />
einschließlich der Ernennung des ausgewählten Bewerbers als eine Einheit in Gestalt<br />
eines Verwaltungsaktes mit Drittwirkung, indem die Entscheidung für den ausgewählten<br />
Bewerber einschließlich dessen Ernennung einen begünstigenden Verwaltungsakt<br />
und für die nicht ausgewählten Bewerber gleichzeitig einen belastenden Verwaltungsakt<br />
darstellt.<br />
Allerdings will das BVerwG (vgl. Leitsatz 2) die Wirkung des Verwaltungsaktes mit Drittwirkung<br />
auf die Fälle beschränkt wissen, in denen der unterlegene Bewerber an der<br />
Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert war. Dies hätte zur Folge,<br />
dass im Regelfall weiterhin nur der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO zulässig<br />
wäre, der aber seinerseits hinsichtlich des von ihm zu erfüllenden Überprüfungsumfangs<br />
dem des Hauptsacheverfahrens zu entsprechen hätte. Diese Differenzierung ist<br />
weder inhaltlich nachvollziehbar noch praktisch konsequent. Denn wenn die Annahme,<br />
dass die Auswahlentscheidung als einheitliche Entscheidung gegenüber allen am Verfahren<br />
beteiligten Bewerbern zu begreifen ist, zutrifft, muss diese Annahme für alle Auswahlentscheidungen<br />
unabhängig davon gelten, ob die für die Auswahlentscheidung<br />
zuständige Behörde die Rechtsschutzmöglichkeiten eines nicht ausgewählten Bewerbers<br />
behindert hat oder nicht.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
6 Abkürzungsverzeichnis<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgesetz<br />
HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
VG Verwaltungsgericht<br />
vgl. vergleiche<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Prozess „Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte durchführen“<br />
Quelle: Kapitel Unterstützende Prozesse / Prozess „Beteiligungsverfahren SchulPR – Frauenbeauftragte – SchwbV durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Bewerberin oder Bewerber<br />
nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)<br />
Bewerber/in<br />
ausgewählt<br />
Mitbestimmungsanfrage<br />
an<br />
Beteiligungsgremien<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Entscheidung über<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Entscheidung über<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
Frauenbeauftragte<br />
legt keinen<br />
Widerspruch<br />
ein<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
eingeleitet<br />
Einstellung<br />
Beamtenverhältnis<br />
trotz amtsärzt.<br />
Bedenken möglich<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
einleiten<br />
Verfahren zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
einleiten<br />
v<br />
f<br />
f<br />
e<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
liegt vor<br />
w<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
prüfen w<br />
w<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
geprüft<br />
Verfahren<br />
nicht<br />
abgebrochen<br />
Einlegen des<br />
Widerspruchs<br />
prüfen<br />
Eilegen des<br />
Widerspruchs<br />
geprüft<br />
f<br />
Über<br />
Stellungnahme<br />
Frauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
f<br />
Verfahren<br />
abgebrochen<br />
Unbefristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
f<br />
f<br />
i<br />
Keine<br />
Hinderungsgründe<br />
vorhanden<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Verfahren zur<br />
Besetzung von<br />
Oberstudienrats-<br />
stellen einleiten <strong>SBS</strong><br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in für<br />
Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
Voraussetzungen<br />
für endgültige<br />
Beauftragung und<br />
Beförderung<br />
sind gegeben<br />
Frauenbeauftragte<br />
legt<br />
Widerspruch<br />
ein<br />
Widerspruch<br />
eingelegt<br />
Über weiteres<br />
Vorgehen WiderspruchFrauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Widerspruch<br />
stattgegeben<br />
Schulbezogenes<br />
Stellenausschreibungs-<br />
verfahren veranlassen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Bewerberin oder Bewerber Unbefristete<br />
nach schulbezogener Einstellung von<br />
Stellenausschreibung TV-H-Beschäftigten<br />
auswählen (LEZUV-AV) einleiten<br />
f<br />
f<br />
w<br />
Nichtstattgabe<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Abschließende<br />
Auswahlentscheidung<br />
getroffen<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
nicht<br />
stattgegeben<br />
Nichtstattgabe<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
mitteilen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Frauenbeauftragte<br />
abgeschlossen<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
Widerspruch<br />
nicht<br />
stattgegeben<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
<strong>HKM</strong><br />
vorlegen<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in für<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
<strong>HKM</strong><br />
vorgelegt<br />
Über<br />
Widerspruch<br />
Frauenbeauftragte<br />
entscheiden<br />
Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
Jurist/in<br />
<strong>HKM</strong><br />
f<br />
e<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
i<br />
f<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Jurist/in<br />
<strong>HKM</strong><br />
Widerspruch<br />
stattgeben<br />
Schulbezogenes<br />
Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen<br />
(LEZUV-AV)<br />
Auswahlverfahren Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong> durchführen
Prozess „Stufenverfahren durchführen“<br />
Bewerberin oder Bewerber<br />
nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung<br />
auswählen (LEZUV-AV)<br />
Quelle: Kapitel Unterstützende Prozesse / Prozess „Beteiligungsverfahren SchulPR – Frauenbeauftragte – SchwbV durchführen“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Zustimmung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Unbefristete<br />
Einstellung von<br />
TV-H-Beschäftigten<br />
einleiten<br />
Einigung mit<br />
HPRLL im<br />
Sinne der DSt<br />
erfolgt<br />
Zustimmung<br />
HPRLL<br />
an SSA<br />
senden<br />
Beteiligung<br />
HPRLL<br />
abgeschlossen<br />
Ablehnung<br />
Personalrat<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Mitbestimmungsanfrage<br />
an<br />
Beteiligungsgremien<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Einstellung für<br />
hauptamtlichen<br />
Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
f<br />
i<br />
i<br />
Mitbestimmungsverfahren<br />
Schulpersonalrat<br />
durchführen<br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Ausgewählte/n<br />
Bewerber/in für<br />
Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und<br />
befördern <strong>SBS</strong><br />
Ablehnung<br />
Personalrat<br />
nicht akzeptiert<br />
Stufenverfahren<br />
einleiten<br />
Stufenverfahren<br />
eingeleitet<br />
Befassung<br />
durch HPRLL<br />
einleiten<br />
Befassung<br />
durch HPRLL<br />
eingeleitet<br />
Beabsichtigte<br />
Maßnahme rechtzeitig<br />
u. eingehend<br />
mit HPRLL<br />
erörtern<br />
Erörterung<br />
mit Personalrat<br />
erfolgt<br />
Zustimmung<br />
HPRLL<br />
beantragen<br />
Einigung mit<br />
HPRLL im Sinne<br />
der Personalvertr.<br />
erfolgt<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Gesamtpersonalrat<br />
durchführen<br />
f<br />
e<br />
f<br />
e<br />
f<br />
w<br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
f<br />
Verwaltungsfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Jurist/in<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
HPRLL<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
Auswahlverfahren<br />
zur Besetzung von<br />
Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Einigung im Sinne<br />
der Pers.Maßnahme<br />
der Schule<br />
erfolgt<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
akzeptiert<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Ablehnung<br />
HPRLL<br />
Entscheidungsrelevante<br />
Unterlagen<br />
Beteiligungsverfahren<br />
Nicht<br />
akzeptierten<br />
Beschluss<br />
der Einigungsstelle<br />
gefolgt<br />
Einigung mit<br />
HPRLL<br />
nicht erfolgt<br />
Einigungsverfahren<br />
einleiten<br />
Einigungsverfahren<br />
eingeleitet<br />
Einigungsverfahren<br />
durchführen<br />
Einigung im Sinne<br />
der Pers.Maßnahme<br />
der Schule<br />
nicht erfolgt<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
prüfen<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
nicht akzeptiert<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Minister/in zur<br />
Entscheidung<br />
vorlegen<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
Minister/in zur<br />
Entscheidung<br />
vorgelegt<br />
Über nicht akzeptierten<br />
Beschluss der<br />
Einigungsstelle<br />
abschließend<br />
entscheiden<br />
f<br />
f<br />
i<br />
i<br />
f<br />
w<br />
f<br />
e<br />
f<br />
Nicht<br />
akzeptierten<br />
Beschluss<br />
der Eingungsstelle<br />
nicht gefolgt<br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
HPRLL<br />
<strong>HKM</strong><br />
Einigungsstelle<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
HPRLL<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
Jurist/in<br />
<strong>HKM</strong><br />
Abteilungsleiter/in Z<br />
<strong>HKM</strong><br />
Minister/in <strong>HKM</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 8<br />
Budgetmanagement<br />
Mit den Ausführungen in diesem Kapitel beschreibt das Hessische Kultusministerium den Handlungsspielraum, in<br />
dem selbstständige berufliche Schulen (<strong>SBS</strong>) über Budgetmittel des kleinen Schulbudgets eigenverantwortlich entscheiden<br />
können. Zu einem erfolgreichen Weg zu mehr Selbstständigkeit gehört, dass Schulen über die Verwendung<br />
zugewiesener Mittel selbst entscheiden und damit Neues auf den Weg bringen können. Mit der erweiterten<br />
Verantwortung über das Budget erhalten Schulen die Möglichkeit, vielfältig, differenziert und flexibel auf die jeweils<br />
eigene Unterrichtssituation und Fachbedarfslage zu reagieren. Damit ist die Erwartung verknüpft, die Leistungsfähigkeit<br />
von Schulen durch den weiteren Ausbau schulischer Eigenverantwortung zu verbessern. Mit der<br />
Budgetierung entstehen für Schulen neue Spielräume, gleichzeitig aber auch geänderte Verantwortungsbereiche,<br />
die die bisherigen Geschäftsprozesse in den Schulen verändern.<br />
Die schulische Verantwortung über ein bereitgestelltes Budget wird aber auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit<br />
von Schulleitung, Kollegium und Bildungsverwaltung erforderlich machen. Auf der Grundlage eines<br />
Kontraktes, in dem das Schulbudget und die Leistungen der Kontraktpartner festgehalten sind, entscheidet die<br />
Schule eigenverantwortlich über den Einsatz der zugewiesenen Mittel. Planung und Rechenschaftslegung sind<br />
neben der Bewirtschaftung wesentliche Elemente des Budgetierungs- und Kontraktprozesses. Geeignete<br />
Steuerungs- und Controlling-Instrumente helfen der Schule beim Wirtschaften im Rahmen des vereinbarten<br />
Schulbudgets.<br />
Es wurden Geschäftsprozesse modelliert, damit die Schulleitungen das Budget sachgerecht zur Sicherung des<br />
Unterrichtsangebots und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität innerhalb beschriebener Zuständigkeiten und<br />
Verantwortungsbereiche einsetzen können. Vorlagen und Formulare zu diesen Prozessen sind auf der ISIS-<br />
Plattform hinterlegt.<br />
Informationen, Fragen und Antworten sowie Formulare zum Kleinen Schulbudget können über die Lehrer und<br />
Schüler Datenbank (LUSD) unter dem Punkt „Forum“ und dort im Bereich „ISIS“ abgerufen werden.
Kapitelübersicht<br />
Einführung in das Kapitel Budgetmanagement<br />
Handreichung 1: Kleines Schulbudget<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Budgetmanagement<br />
Prozessdokumentation inklusive detaillierter Ablaufbeschreibungen für folgende Teilprozesse:<br />
– Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen<br />
– Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften<br />
o Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
o Pauschale Kostenübernahme beantragen, prüfen und bearbeiten<br />
– Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen<br />
– Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen<br />
Grafische Darstellung von Prozessen – Faltblätter
Einführung<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
2 Kurzbeschreibung der Prozesse<br />
Teilprozessname<br />
Kleines Schulbudget<br />
Beschreibung<br />
1 Grafische Darstellung der Prozesse<br />
Das kleine Schulbudget ist für die Schulen ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel 8: Dokumentation zum Prozess<br />
Kleines Schulbudget<br />
Das kleine Schulbudget ist für die Schulen ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Prozess "Kleines Schulbudget" ............................................................................................................ 1<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses ............................................................................................. 1<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse ............................................................................................... 2<br />
2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen" ................................................................ 4<br />
2.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 4<br />
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 5<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 6<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften" ................................................... 7<br />
3.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................................ 7<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ..................................................................................... 7<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs .................................................................................................. 8<br />
3.4 Unterprozess "Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften" ............................................ 9<br />
3.4.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................... 9<br />
3.4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 10<br />
3.4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 11<br />
3.5 Unterprozess "Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften" ............................... 11<br />
3.5.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 11<br />
3.5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 12<br />
3.5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 13<br />
3.6 Unterprozess "Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften" .................................... 13<br />
3.6.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 13<br />
3.6.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 14<br />
3.6.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 15<br />
3.7 Unterprozess "Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget bewirtschaften" ......... 16<br />
3.7.1 Prozesssteckbrief ............................................................................................................. 16<br />
3.7.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ...................................................................... 17<br />
3.7.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................... 18<br />
4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen" ...................................................... 19<br />
4.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 19<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 19<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 20<br />
5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen" ............................................... 21<br />
5.1 Prozesssteckbrief .......................................................................................................................... 21<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs ................................................................................... 21<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs ................................................................................................ 22<br />
I
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen ............................................................... 24<br />
7 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 28<br />
II
1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />
1.1 Grafische Darstellung des Prozesses<br />
1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />
1.2 Kurzbeschreibung der Teilprozesse<br />
Teilprozessname<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
berechnen und<br />
Kontraktangebot<br />
senden<br />
Kontrakt Kleines<br />
Schulbudget<br />
abschließen<br />
(verfeinert, siehe 2)<br />
Ausgangsbudget<br />
Kleines<br />
Schulbudget in<br />
SAP einstellen<br />
und freigeben<br />
Beschreibung<br />
Die Berechnung der Bestandteile führt im Auftrag des Mandantenleiters oder der Mandantenleiterin<br />
Schulen das für Lehrerstellenzuweisung und Budgetverteilung zuständige<br />
Fachreferat im <strong>HKM</strong> durch. Dabei ist sichergestellt, dass die für die Zuweisungs- und<br />
Budgetberechnungen verwendeten Daten von den Schulen überprüft worden sind.<br />
Hinweise zur Berechnung der Bestandteile:<br />
VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben.<br />
Schulen erhalten einen Durchschnittsbetrag pro Stelle der Grundunterrichtsversorgung<br />
und der sonstigen für das Kleine Schulbudget relevanten Stellen.<br />
Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen erhalten einen Sockelbetrag zzgl. eines<br />
geringeren Durchschnittsbetrages.<br />
Die Mittelzuweisung für Fortbildungen und IT-Vertretungsmittel erfolgt pro Stelle Grundunterrichtsversorgung.<br />
Die Verteilung der Lernmittel erfolgt anhand eines durch das für die Lernmittel zuständige<br />
Fachreferat berechneten schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je<br />
Schüler/in.<br />
Aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln für das „Kleine Schulbudget“ wird<br />
eine Reserve des gesamten „Kleinen Schulbudgets“ gebildet.<br />
Der Betrag wird anteilig auf die Schulämter und die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter<br />
Schulen verteilt.<br />
Das für die Budgetverteilung zuständige Fachreferat im <strong>HKM</strong> sendet den Schulen elektronisch<br />
direkt bzw. parallel an die Staatlichen Schulämter die Budgetzuweisung und ein<br />
Kontraktangebot.<br />
Die Rücklagen werden von dem zuständigen Fachreferat im Rahmen eines Nachtrages<br />
zum Kontrakt den Schulen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Die Schulämter werden<br />
parallel informiert.<br />
Die Schule führt den internen Abstimmungsprozess zur Teilnahme oder Nichtteilnahme<br />
am Kleinen Schulbudget durch und teilt das Ergebnis dem zuständigen SSA mit. Die<br />
Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher Ausfertigung an das zuständige<br />
SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung) bedeutet die verbindliche Teilnahme<br />
am Kleinen Schulbudget.<br />
Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen<br />
Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin/den Amtsleiter gegengezeichneten<br />
Kontrakts wird der Schule vom SSA übergeben. Das SSA gibt die Informationen zur<br />
Teilnahme oder Nichtteilnahme über die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Schulen<br />
an die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter BuKr 2312 und BuKr 2300 in<br />
verdichteter Form weiter.<br />
Auf der Grundlage des unterzeichneten Kontraktes werden die Budgeteinstellungen und<br />
-freigaben in SAP durchgeführt.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Teilprozessname<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch Schule<br />
bewirtschaften<br />
(verfeinert, siehe 3)<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch SSA<br />
beaufsichtigen<br />
(verfeinert, siehe 4)<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Liquidität<br />
anpassen<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Jahresabschluss<br />
durchführen<br />
(verfeinert, siehe 5)<br />
Beschreibung<br />
1 Prozess "Kleines Schulbudget"<br />
Die Schule legt die Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets fest. Der Planungszeitraum<br />
geht vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres.<br />
Die finanzielle, zeitliche und inhaltliche Planung der Verwendung des Kleinen Schulbudgets<br />
ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der Budgets zu:<br />
� Fortbildung<br />
� Lernmittelfreiheit (LMF)<br />
� Vertretungskonzept (VSS)<br />
� IT (pädagogischer Support)<br />
� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu Lasten von<br />
Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets<br />
durch die Schulen.<br />
Controlling, Auswertung Ist-Kosten und Abgleich.<br />
Eine Anpassung der Liquidität des Kleinen Schulbudgets kann aus folgenden Gründen<br />
erforderlich sein:<br />
� die Inanspruchnahme der Reserve SSA oder Reserve <strong>HKM</strong> wurde genehmigt<br />
� ein Umbuchungsbedarf zwischen den Budgetträgern wurde festgestellt<br />
� budgeterhöhende Einnahmen wurden festgestellt<br />
� Rücklagenentnahme wurde gebucht<br />
Der Prozess beschreibt die notwendigen Schritte für die Buchungsvorgänge in SAP.<br />
Dieser Prozess ist nicht unmittelbar <strong>SBS</strong>-relevant und wird daher nicht verfeinert.<br />
Abgleich des Kleinen Schulbudgets mit den Ist-Ausgaben einer Schule zum Haushaltsjahresende.<br />
Reste und Defizite werden ermittelt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
2.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Die Schule führt den internen Abstimmungsprozess zur Teilnahme oder Nichtteilnahme<br />
am Kleinen Schulbudget durch und teilt das Ergebnis dem zuständigen<br />
SSA mit. Die Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher<br />
Ausfertigung an das zuständige SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung)<br />
bedeutet die verbindliche Teilnahme am Kleinen Schulbudget.<br />
Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den<br />
schulfachlichen Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin/den Amtsleiter<br />
gegengezeichneten Kontrakts wird der Schule vom SSA übergeben. Das SSA<br />
gibt die Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme über die in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
liegenden Schulen an die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter<br />
BuKr 2312 und BuKr 2300 in verdichteter Form weiter.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� Gesamtkonferenz Schule<br />
� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />
� Leiter/in des Mandanten BuKr 2300<br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Sachbearbeiter/in HH Schule SSA<br />
� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
� Schulkonferenz<br />
� Schulvorstand<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgangsbudget Kleines Schulbudget in SAP einstellen und freigeben"<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
� "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />
� "Kleines Schulbudget berechnen und Kontraktangebot senden"<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
2.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
2 Teilprozess "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
2.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
beschließen<br />
Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
Kleines<br />
Schulbudget an<br />
SSA mitteilen<br />
Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
Kleines<br />
Schulbudget an<br />
<strong>HKM</strong> mitteilen<br />
Versammlung<br />
Dienstleiter<br />
Schule<br />
durchführen<br />
Beschreibung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Abstimmungsprozess innerhalb der Schule<br />
zur Teilnahme/Nichtteilnahme durch. Dieser Prozess wird nicht einheitlich geregelt. Es<br />
kann dazu die Beratung durch das SSA in Anspruch genommen werden.<br />
Die Schulkonferenz bzw. der Schulvorstand entscheidet nach Anhörung der Gesamtkonferenz<br />
bzw. des Plenums.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Rückmeldung per Email unmittelbar<br />
nach Beschluss durch die Schulkonferenz bzw. durch den Schulvorstand an die schulfachliche<br />
Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und die Regionalcontrollerin<br />
oder den Regionalcontroller Schulen.<br />
Die Regionalcontrollerin oder der Regionalcontroller sendet die zusammengefassten<br />
Rückmeldungen per Email an die Referatsleiterin oder den Referatsleiter Lehrerstellenzuweisung<br />
BuKr 2300.<br />
Die Unterzeichnung und Übergabe des Kontrakts in zweifacher Ausfertigung an das<br />
zuständige SSA (z. B. im Rahmen einer Dienstversammlung) bedeutet die verbindliche<br />
Teilnahme am Kleinen Schulbudget.<br />
Eine Ausfertigung des durch die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen<br />
Aufsichtsbeamten und durch die Amtsleiterin oder den Amtsleiter gegengezeichneten<br />
Kontrakts wird der Schule vom Staatlichen Schulamt übergeben.<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Die Schule legt die Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets fest.<br />
Der Planungszeitraum geht vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres.<br />
Die finanzielle, zeitliche und inhaltliche Planung der Verwendung des Kleinen<br />
Schulbudgets ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der Budgets zu:<br />
� Fortbildung<br />
� Lernmittelfreiheit (LMF)<br />
� Vertretungen (VSS; nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />
� IT (pädagogischer Support)<br />
� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu<br />
Lasten von Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets durch die Schulen.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
� Schulleitung Schule<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Ausgangsbudget Kleines Schulbudget in SAP einstellen und freigeben"<br />
� "Budget VSS bewirtschaften" (nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />
� "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />
� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />
� "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
3.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Verwendung<br />
des Kleinen<br />
Schulbudgets<br />
durch Schule<br />
planen<br />
Teilbudget LMF<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
(verfeinert, siehe 3.4)<br />
Teilbudget Fortbildung<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
(verfeinert, siehe 3.5)<br />
Teilbudget<br />
IT-Mittel Kleines<br />
Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
(verfeinert, siehe 3.6)<br />
Teilbudget<br />
Andere Landesaufgaben<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
(verfeinert, siehe 3.7)<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
überwachen<br />
Jahresprognose<br />
Kleines Schulbudget<br />
mitteilen<br />
Beschreibung<br />
Schulinterne Festlegung der Prioritäten zur Verwendung des Kleinen Schulbudgets. Der<br />
Planungszeitraum geht vom 01.01. bis zum 31.12. Die Planung ist bis spätestens Ende<br />
Februar/März der schulfachlichen Aufsichtsbeamten oder dem schulfachlichen Aufsichtsbeamten<br />
vorzulegen.<br />
Alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets sollen frei von Zweckbindungen sein. Das<br />
bedeutet, dass alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets unter weiterer Wahrung der<br />
Aufgaben, die aus der Hessischen Verfassung erwachsen, gegenseitig deckungsfähig<br />
sind. Zudem soll das Schulbudget auch für Landesaufgaben anderer Bereiche verwendet<br />
werden können (z. B. Schulsport).<br />
Prozess der Verausgabung von LMF-Mitteln.<br />
Prozess der Verausgabung von Fortbildungsmitteln.<br />
Prozess der Verausgabung von IT-Mitteln.<br />
Prozess der Verausgabung von Mitteln für "Andere Landesaufgaben".<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter überprüft zeitnah (innerhalb einer Woche) die gebuchten<br />
Ist-Ausgaben in SAP (anhand des vom SSA bereitgestellten Finanzberichtes)<br />
und die von der Schule erfassten Ausgaben, Abgleich mit den Einträgen der Schule.<br />
Laufende Überwachung der Planung durch Prognose der erwarteten Ausgaben bis zum<br />
Jahresende. Die Prognose ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren. Erkennbare<br />
nachhaltige Überschreitungen der Planung sind der schulfachlichen Dezernentin oder<br />
dem schulfachlichen Dezernenten unverzüglich zu melden. Das Gesamtbudget darf<br />
nicht überschritten werden.<br />
Das Kleine Schulbudget ist nicht ausreichend wenn die Ausgaben im Planungshorizont<br />
(01.01. bis 1.12.) überschritten werden.<br />
Die jeweils zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder der schulfachliche Aufsichtsbeamte<br />
des SSA ist für die Prüfung der Vollständigkeit der Meldungen der Schulen<br />
an die Regionalcontrollerin oder den Regionalcontroller BuKr 2300 verantwortlich.<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Buchungsabweichungen<br />
klären<br />
Schulinterne<br />
Maßnahmen zur<br />
Budgeteinhaltung<br />
einleiten<br />
Prognostizierte<br />
Überschreitung<br />
Kleines Schulbudget<br />
melden<br />
Beschreibung<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
Sofern Differenzen zwischen Finanzbericht und der schulinternen Planungs- und Steuerungshilfe<br />
erkannt werden, muss ein Abgleich dieser beiden Berichte auf Einzelpostenebene<br />
durchgeführt werden, um evtl. unterschiedliche Eintragungen zu identifizieren.<br />
Der Gesamtbetrag des Kleinen Schulbudgets darf nicht überschritten werden. Im Falle<br />
erkennbarer Planüberschreitung hat die Schule interne Maßnahmen zu ergreifen, um die<br />
Überschreitung zu verhindern (z. B. Neupriorisierung ihrer ursprünglich geplanten Ausgabevorhaben).<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter melden die prognostizierte Überschreitung des<br />
Kleinen Schulbudgets. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass keine schulinternen<br />
Möglichkeiten mehr bestehen, das Defizit zu decken.<br />
3.4 Unterprozess "Teilbudget LMF Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />
3.4.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Prozess der Verausgabung von LMF-Mitteln.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Landesbedienstete/r Schule<br />
� Lernmittelverantwortliche/r Schule<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3.4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Beschreibung<br />
Lernmittel<br />
bestellen,<br />
Wareneingang<br />
prüfen, inventarisieren<br />
Buchungsbeleg<br />
Lernmittel (LMF)<br />
erstellen<br />
Originalrechnung<br />
und Buchungsbeleg<br />
Lernmittel (LMF)<br />
bei SSA einreichen<br />
Rechnung LMF<br />
buchen<br />
Lernmittel bestellen, Wareneingang prüfen, inventarisieren<br />
Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />
� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />
� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />
� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />
gegen das Budget)<br />
� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />
Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ - Lernmittel<br />
(LMF) ist beim SSA einzureichen.<br />
Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />
zur "normalen" Buchung).<br />
3.5 Unterprozess "Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />
3.5.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Prozess der Verausgabung von Fortbildungsmitteln.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Landesbedienstete/r Schule<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3.5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Beschreibung<br />
Maßnahme aus<br />
Fortbildungsplan<br />
umsetzen<br />
Buchungsbeleg<br />
Fortbildung<br />
erstellen<br />
Originalrechnung<br />
und<br />
Buchungsbeleg<br />
Fortbildung bei<br />
SSA einreichen<br />
Rechnung Fortbildung<br />
buchen<br />
Reisekosten<br />
Fortbildung an<br />
Schule<br />
rückmelden<br />
Reisekosten in<br />
Budgetüberwachung<br />
Schule<br />
übernehmen<br />
Die geplanten Fortbildungen werden durchgeführt.<br />
Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />
� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />
� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />
� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />
gegen das Budget)<br />
� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />
Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ‚Kleines Schulbudget’-<br />
Fortbildung ist beim SSA einzureichen.<br />
Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />
zur "normalen" Buchung).<br />
Die durch die Fortbildungsmaßnahme verursachten Reisekosten werden durch das SSA<br />
der Schule zurück gemeldet.<br />
Die durch die Fortbildungsmaßnahme verursachten Reisekosten werden in die schulinterne<br />
Planungs- und Steuerungshilfe eingetragen.<br />
3.6 Unterprozess "Teilbudget IT-Mittel Kleines Schulbudget bewirtschaften"<br />
3.6.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Prozess der Verausgabung von IT-Mitteln.<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Landesbedienstete/r Schule<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
� Zweig- oder Abteilungsleiter/in Schule<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 13
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.6.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
14 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3.6.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Entscheidung<br />
über Einsatz<br />
Personalmittel<br />
oder Sachmittel<br />
treffen<br />
Person, Art und<br />
Umfang der<br />
Maßnahme<br />
mitteilen<br />
IT-Sachmittel/<br />
Werkvertrag<br />
verwenden<br />
Buchungsbeleg<br />
IT-Sachmittel<br />
erstellen<br />
Originalrechnung<br />
und Buchungsbeleg<br />
IT-Sachmittel<br />
bei SSA<br />
einreichen<br />
Rechnung<br />
IT-Sachmittel<br />
buchen<br />
Beschreibung<br />
Die Schule kann sich entscheiden, ob sie die anfallenden Aufgaben durch eigenes Personal<br />
(= Personalmittel) oder mit Hilfe von externer Unterstützung (= Sachmittel) erledigen<br />
lässt.<br />
Die ausgewählte Mitarbeiterin oder der ausgewählte Mitarbeiter (Lehrerin oder Lehrer)<br />
wird über die zu übernehmenden Aufgaben informiert.<br />
Entscheidung, die anfallenden Aufgaben durch externe Unterstützung erledigen zu lassen.<br />
Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />
� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />
� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />
� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />
gegen das Budget)<br />
� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />
Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ –<br />
IT-Sachmittel ist beim SSA einzureichen.<br />
Die Schule kann sich entscheiden, ob sie die anfallenden Aufgaben durch eigenes Personal<br />
(= Personalmittel) oder mit Hilfe von externer Unterstützung (= Sachmittel) erledigen<br />
lässt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 15
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.7 Unterprozess "Teilbudget Andere Landesaufgaben Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften"<br />
3.7.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Prozess der Verausgabung von Mitteln für "Andere Landesaufgaben".<br />
Prozessbeteiligte � Dienststellenleiter/in Schule<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Landesbedienstete/r Schule<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
16 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
3.7.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 17
3 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
3.7.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Arbeitsschrittname<br />
Mittel für Andere<br />
Landesaufgaben<br />
verwenden<br />
Buchungsbeleg<br />
Landesaufgaben<br />
erstellen<br />
Originalrechnung<br />
und<br />
Buchungsbeleg<br />
Landesaufgaben<br />
bei SSA<br />
einreichen<br />
Rechnung<br />
Andere Landesaufgaben<br />
buchen<br />
Beschreibung<br />
Prozess der Verausgabung von Mitteln für Andere Landesaufgaben.<br />
Die Rechnung muss sachlich (inhaltlich) und rechnerisch geprüft werden.<br />
� auf Seiten der Schule (Vier-Augen-Prinzip):<br />
� Fachlehrer/in/Abteilung: rechnerische Richtigkeit<br />
� Schulleiter/in: sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis (beinhaltet Prüfung<br />
gegen das Budget)<br />
� auf Seiten des SSA: Vermerk zur erfolgten FI-Buchung/Vermerk der Buchungsfreigabe<br />
Die Originalrechnung und der ausgefüllte Buchungsbeleg ’Kleines Schulbudget’ – „Andere<br />
Landesaufgaben“ ist beim SSA einzureichen.<br />
Häkchen zur Kennzeichnung Kleines Schulbudget setzen (ansonsten kein Unterschied<br />
zur "normalen" Buchung).<br />
18 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />
4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />
4.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Controlling, Auswertung Ist-Kosten und Abgleich.<br />
Prozessbeteiligte � Budgetverantwortliche/r BuKr 2300 SSA<br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� Dienststellenleiter/in SSA<br />
� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />
� Mandantenleiter/in Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
� Mandantenleiter/in Mandant 2312 <strong>HKM</strong><br />
� Personalkostenhochrechner BuKr 2300 SSA<br />
� Referatsleiter/in Lehrerstellenzuweisung BK 2300 <strong>HKM</strong><br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften"<br />
� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />
� "Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen"<br />
4.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 19
4 Teilprozess "Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen"<br />
4.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Beschreibung<br />
Mandantenleiter<br />
2312 und 2300<br />
über Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
informieren<br />
Finanzbericht<br />
Kleines Schulbudgetaufbereiten<br />
und weiterleiten<br />
Schulinterne<br />
Maßnahmen<br />
durch SSA<br />
einleiten<br />
Weitere<br />
übergeordnete<br />
Maßnahmen<br />
durch SSA<br />
einleiten<br />
Die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter des Staatlichen Schulamtes informiert<br />
die Mandantenleiterin oder den Mandantenleiter des BuKr 2312 und BuKr 2300<br />
über die Teilnahme oder Nichtteilnahme.<br />
Der Finanzbericht wird monatlich erstellt und ausgewertet.<br />
Der Gesamtbetrag des Kleinen Schulbudgets darf nicht überschritten werden. Im Falle<br />
erkennbarer Planüberschreitung hat die Schule interne Maßnahmen zu ergreifen um die<br />
Überschreitung zu verhindern (z. B. Neupriorisierung ihrer ursprünglich geplanten Ausgabevorhaben).<br />
Die unterjährige Überwachung der Budgeteinhaltung der betroffenen<br />
Schulen stellt eine „Holschuld“ für die Schulaufsichtsbeamtinnen oder Schulaufsichtsbeamten<br />
dar.<br />
Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht kommen z. B. folgende Maßnahmen<br />
in Betracht:<br />
� Weisung an die Schulleiterin oder den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen<br />
� Ausschluss aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der gegenseitigen<br />
Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung) mit enger Überwachung durch die schulfachliche<br />
Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten (z. B. Festlegung<br />
und Überwachung des Handlungsrahmens) unter Mitwirkung der Regionalcontrollerinnen<br />
und Regionalcontroller<br />
� Einwilligung des schulfachlichen Aufsichtsbeamten vor jeder Bestellung<br />
Mögliche Maßnahmen bei schuldhafter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des<br />
Haushaltsjahres):<br />
1. Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr<br />
2. Ausschluss aus dem Schulbudget<br />
3. ggf. dienstrechtliche Maßnahmen<br />
20 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />
5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />
5.1 Prozesssteckbrief<br />
Beschreibung Abgleich des Kleinen Schulbudgets mit den Ist-Ausgaben einer Schule zum<br />
Haushaltsjahresende.<br />
Reste und Defizite werden ermittelt.<br />
Prozessbeteiligte � Budget-Beauftragte/r Ressort <strong>HKM</strong><br />
Schnittstellen zu<br />
anderen Prozessen<br />
� Budgetverantwortliche/r BuKr 2300 SSA<br />
� Budgetbeauftragte/r Mandant 2300<br />
� Dienststellenleiter/in Schule<br />
� FI Sachbearbeiter ZCRS<br />
� HCC<br />
� HH-Beauftragte/r BuKr 2300 SSA<br />
� Mandantenleiter/in Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
� Personalkostenhochrechner BuKr 2300 SSA<br />
� Referatsleiter/in Lehrerstellenzuweisung BK 2300 <strong>HKM</strong><br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2300<br />
� Regionale/r Controller/in Mandant 2030<br />
� Sachbearbeiter/in FI SSA<br />
� Sachbearbeiter/in HCC<br />
� Sachbearbeiter/in ZCRS <strong>HKM</strong><br />
� Schulfachliche/r Aufsichtsbeamter/in SSA<br />
� Spiegelreferent/in HMdF<br />
Im Prozessablauf gibt es Verknüpfungen zu folgenden anderen Prozessen:<br />
� "Kleines Schulbudget Liquidität anpassen"<br />
5.2 Grafische Darstellung des Prozessablaufs<br />
Vgl. separates Faltblatt am Ende des Kapitels<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 21
5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />
5.3 Beschreibung des Prozessablaufs<br />
Die Reihenfolge der Arbeitsschritte in der Tabelle orientiert sich an deren Anordnung in der Grafik. Die<br />
grundsätzliche Leserichtung ist von oben nach unten. Bei Prozessverzweigungen werden die einzelnen Teilstränge<br />
nacheinander von links nach rechts in der Tabelle beschrieben. Erfolgt die grafische Darstellung auf<br />
zwei Seiten, so werden auch die Arbeitsschritte in der Tabelle Seite für Seite beschrieben.<br />
Arbeitsschrittname<br />
Vorläufigen<br />
Finanzbericht<br />
zum 15.12. zur<br />
Verfügung<br />
stellen<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
zum Jahresende<br />
prüfen<br />
Korrekturbuchungen<br />
vornehmen<br />
Endgültigen<br />
Finanzbericht<br />
zum Stichtag<br />
31.12. zur<br />
Verfügung<br />
stellen<br />
Reste und<br />
Defizite Kleines<br />
Schulbudget je<br />
Schule ermitteln<br />
Über Nicht-<br />
Rücklagenbildung<br />
informieren<br />
Kamerale<br />
Rücklage beim<br />
HH-Beauftragten<br />
Ressort <strong>HKM</strong><br />
beantragen<br />
Kamerale<br />
Rücklage<br />
beim HMdF<br />
beantragen<br />
Kamerale<br />
Rücklage<br />
durch HMdF<br />
genehmigen<br />
Beteiligte über<br />
Genehmigung<br />
Rücklage<br />
informieren<br />
Beschreibung<br />
Der Bericht wird von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ZCRS bereitgestellt.<br />
Gleichzeitig wird von der Regionalcontrollerin oder dem Regionalcontroller eine<br />
Erinnerungsmail zum Jahresabschluss an die Schulleiterin oder den Schulleiter gesendet.<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter überprüft zeitnah (innerhalb einer Woche) die gebuchten<br />
IST-Ausgaben in SAP (anhand des vom SSA bereitgestellten Finanzberichtes)<br />
und die von der Schule erfassten Ausgaben, Abgleich mit den Einträgen der Schule.<br />
Korrekturbuchungen in SAP werden durchgeführt.<br />
Der Bericht wird von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ZCRS bereitgestellt.<br />
Der Gesamtantrag soll die Einzelanträge pro Schule, die Summen pro Schulamtsbereich<br />
und innerhalb des Schulamtsbereichs die Summen pro Finanzstelle enthalten.<br />
Die Sachbearbeitung ZCRS ermittelt die Reste und Defizite des Kleinen Schulbudgets je<br />
Schule und informiert den Mandantenleiter Schulen (BuKr 2300). Für entstandene Defizite<br />
ist die entsprechende Deckung nachzuweisen.<br />
Die Beteiligten werden über Nicht-Bildung einer kameralen Rücklage informiert.<br />
Formloser Antrag wird gestellt.<br />
Der Gesamtantrag soll die Einzelanträge pro Schule, die Summen pro Schulamtsbereich<br />
und innerhalb des Schulamtsbereichs die Summen pro Finanzstelle enthalten.<br />
Die Haushaltsbeauftragte oder der Haushaltsbeauftragte des Ressorts beantragt eine<br />
kamerale Rücklage beim HMdF.<br />
Das HMdF genehmigt die Bildung einer kameralen Rücklage.<br />
Die Beteiligten werden über die Genehmigung der Bildung einer kameralen Rücklage<br />
informiert.<br />
22 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Arbeitsschrittname <br />
Rücklagenbuchung<br />
veranlassen<br />
SSÄ informieren,<br />
dass<br />
Rücklagen<br />
gebucht sind<br />
Nachtrag zu<br />
Kontrakt Kleines<br />
Schulbudget<br />
erstellen und<br />
versenden<br />
Buchung zur<br />
Rücklagenentnahme<br />
beim HCC<br />
schulbezogen<br />
veranlassen<br />
Beschreibung<br />
5 Teilprozess "Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen"<br />
Die Rücklagenbuchungen sind pro FISTL schulbezogen zu buchen. Eine einheitliche<br />
Namenskonvention ist zu verwenden.<br />
Die SSÄ werden über die gebuchten kameralen Rücklagen informiert.<br />
Der genehmigte Rücklagebetrag je Schule wird der Schule über einen Nachtrag zum<br />
Kontrakt zugewiesen.<br />
Die Rücklagenentnahmen werden je Schule vom F-HCC gebucht.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 23
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
In diesem Verzeichnis werden alle Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen<br />
erzeugt werden, in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
Name der<br />
Information<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
Arbeitspapier<br />
für Bewirtschaftung<br />
des Kleinen<br />
Schulbudgets<br />
Buchungsbeleg<br />
Andere<br />
Landesaufgaben<br />
Buchungsbeleg<br />
Fortbildung<br />
Buchungsbeleg<br />
IT-Sachmittel<br />
Buchungsbeleg<br />
LMF<br />
Erinnerungsmail<br />
Jahresabschluss<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Finanzbericht<br />
Kleines Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Finanzbericht<br />
gesamt Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Globale Reserve<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Beschreibung<br />
Jahresabschluss eines Buchungskreises<br />
Handreichung für die Planung und Bewirtschaftung<br />
Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />
Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />
Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />
Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />
Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />
Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />
Falls zwei oder mehr Schulen ein gemeinsames Vorhaben durchführen, so sind in dem<br />
Buchungsbeleg die jeweiligen Finanzierungsanteile je Schule anzugeben (Splittbuchung).<br />
E-Mail, die am 15.12. gesendet wird.<br />
Der Finanzbericht enthält:<br />
� IST- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets, gesondert aufgeteilt nach:<br />
– Lernmittel (LMF)<br />
– Fortbildung<br />
– VSS (nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />
– IT-Mittel<br />
– Landesaufgaben<br />
� und die Gesamtsumme.<br />
Dieser Finanzbericht wird der Schule und dem SSA monatlich über ISIS durch das <strong>HKM</strong><br />
bereitgestellt.<br />
Ist- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets mit Summen über alle Schulen.<br />
Diese Reserve wird vorab von der Mandantenleiterin oder dem Mandantenleiter Schulen<br />
(2300) festgelegt. Generelle Zweckbindung soll sein: Deckung unvorhersehbarer Bedarfe.<br />
24 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name der<br />
Information<br />
Gültiger Erlass<br />
Lehrerstellenzuweisung<br />
Kleines<br />
Schulbudget je<br />
Schule<br />
Kleines<br />
Schulbudget je<br />
Schule in SAP<br />
Kontrakt Kleines<br />
Schulbudget<br />
(unterzeichnet)<br />
Kontrakt<br />
zwischen<br />
Staatssekretär/in<br />
und Mandantenleitungen <br />
Kontraktangebot<br />
zu Kleinem<br />
Schulbudget an<br />
Schule<br />
Liste der Rückmeldungen<br />
über<br />
Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
am Kleinen<br />
Schulbudget<br />
Liste Soll-Ist<br />
Abgleich KleinesSchulbudget<br />
Migrationsdatei<br />
Buchung kamerale<br />
Rücklage<br />
Musterbuchungsbeleg<br />
zur Rücklagenauflösung<br />
/<br />
Migrationsdatei<br />
Beschreibung<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Die Lehrerstellenzuweisung ist die Verteilung der verfügbaren dotierten Lehrerstellen<br />
aus dem Haushaltsplan ohne Wertigkeit auf die Staatlichen Schulämter getrennt nach<br />
Schulform.<br />
Die Lehrerstellenzuweisung betrifft jeweils das im Erlass angegebene Schulhalbjahr.<br />
Grundlage ist der gültige Erlass (Nachsteuerungserlass) auf der Basis der Statistikdaten<br />
zum Stichtag 1. November des Vorjahres.<br />
Der Erlass enthält für die Bereiche der jeweiligen SSÄ unter anderem:<br />
� Zuweisung für Unterricht<br />
� Zuweisung für Nicht-Unterricht<br />
� Sonderzuweisungen<br />
� ZBLV und SÜMPRO<br />
� Erhöhungen und Minderungen aus Arbeitszeitkonten<br />
Das Kleine Schulbudget ist für die Schulen auf Antrag ab dem Haushaltsjahr 2011 nutzbar.<br />
In SAP erfasstes "Kleines Schulbudget" für die Schule.<br />
Unterzeichnetes Kontraktangebot.<br />
Kontrakt für das gesamte Kapitel 04 59 (Schulen).<br />
Das Kontraktangebot, das die Budgetanteile je Schule enthält, soll im Dezember des<br />
Vorjahres versendet werden.<br />
Es enthält als Anlage die Berechnungsgrundlage und die Ergebnisse für die Schule. Das<br />
Kontraktangebot geht an die Schule und das zuständige Staatliche Schulamt.<br />
Meldungen der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule per E-Mail.<br />
Ist- und Plan-Ausgaben des Kleinen Schulbudgets.<br />
Dem F-HCC wird eine Migrationsdatei zur schulbezogenen Auflösung der kameralen<br />
Rücklagen zur Verfügung gestellt.<br />
Dem F-HCC wird eine Migrationsdatei zur schulbezogenen Bildung der kameralen Rücklagen<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 25
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Name der<br />
Information<br />
Pauschbeträge<br />
Lernmittel<br />
Planung Kleines<br />
Schulbudget<br />
(Schule)<br />
Rechnung<br />
Andere Landesaufgaben<br />
Rechnung<br />
Fortbildung<br />
Rechnung<br />
IT-Sachmittel<br />
Beschreibung<br />
Pauschalbeträge je Schulform und Stufe für die Verteilung der Lernmittel in der aktuellen<br />
Fassung<br />
Finanzielle und zeitliche Planung auf der Basis der inhaltlichen Aktivitätenplanung:<br />
� Fortbildungsplan inkl. Reisekostenplanung<br />
� Planung der Lernmittel (LMF)<br />
� Vertretungen (VSS; nicht <strong>SBS</strong>-relevant)<br />
� IT-Planung (pädagogischer Support)<br />
� andere Landesaufgaben (z. B. musikalische Erziehung, Projekt-AGs) zu Lasten von<br />
Minderausgaben des Kleinen Schulbudgets.<br />
Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />
Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />
Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />
Rechnung LMF Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird dort dokumentiert.<br />
Reisekosten<br />
Fortbildung<br />
Rest Reserve<br />
Jahresabschluss <br />
Rücklagenbestandsübersicht<br />
pro SSA<br />
Rückmeldeformular<br />
über<br />
Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
am Kleinen<br />
Schulbudget<br />
Rückmeldung<br />
über Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
am Kleinen<br />
Schulbudget<br />
Rückmeldung<br />
Schule zum<br />
vorläufigen<br />
Finanzbericht<br />
Jahresabschluss<br />
Schülerzahlen<br />
nach Schulform<br />
und Stufe<br />
Durch die Fortbildungsmaßnahme verursachte Reisekosten.<br />
Liste über Entwicklung und Rest-Bestand der Reserve.<br />
Je SSA werden die Bestände der kameralen Rücklage je Schule ausgewiesen.<br />
Formular für die Meldung der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule. Das ausgefüllte<br />
Formular geht unmittelbar nach Beschluss der Schulkonferenz, spätestens Ende Januar,<br />
an die schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und<br />
in Kopie an die Regionalcontrollerin oder den Regionalcontroller.<br />
Meldung der Teilnahme/Nichtteilnahme der Schule. Das ausgefüllte Formular geht unmittelbar<br />
nach Beschluss der Schulkonferenz , spätestens Ende Januar,<br />
per Email an den schulfachlichen Aufsichtsbeamten und in Kopie (cc) an den Regionalcontroller.<br />
Rückmeldung an SSA über unkorrekte Buchungen.<br />
Summe der Schülerinnen und Schüler nach Schulform und Stufe zum Stichtag der amtlichen<br />
Statistik (01. November).<br />
26 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Name der<br />
Information<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Teilbudget<br />
Andere<br />
Landesaufgaben<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Teilbudget<br />
IT-Vertretungsmittel<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Teilbudget<br />
Lernmittel<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Teilbudget Fortbildungsmittel<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
Beschreibung<br />
6 Verzeichnis der erzeugten und benötigten Informationen<br />
Die Planungs- und Steuerungshilfe ist ein Instrument zur Bewirtschaftung des Kleinen<br />
Schulbudgets durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Sie ermöglicht:<br />
� die Planung durchzuführen,<br />
� Ist-Werte zu überprüfen<br />
� eine Vorschau bis zum Jahresende zu erstellen und Abweichungen aufzuzeigen.<br />
Die Nutzung dieser Excel-Planungs- und Steuerungshilfe ist verbindlich.<br />
Das Budget umfasst für die Schulen, die am Kleinen Schulbudget teilnehmen, die Vertretungsmittel<br />
zur Kompensation der Anrechnungsstunden für die Betreuung von Schulnetzen<br />
etc.<br />
Die Vertretung kann wie folgt organisiert werden:<br />
� Mehrarbeit beamtete Lehrkräfte<br />
� Mehrarbeit (Aufstockung Unterrichtstätigkeit) LiV<br />
� Aufstockung teilzeitbeschäftigte Beschäftigte (Lehrkräfte)<br />
� Beschäftigung Zeitangestellte (Tarif-Beschäftigte).<br />
Kommentar:<br />
Die Mittel sind auf die Schulen verteilt und werden dort eigenständig bewirtschaftet. Die<br />
Abwicklung erfolgt in den SSÄ und darüber in der HBS.<br />
Das Budget umfasst für die Schulen, die am Kleinen Schulbudget teilnehmen, die Vertretungsmittel<br />
zur Kompensation der Anrechnungsstunden für die Betreuung von Schulnetzen<br />
etc.<br />
Die Vertretung kann wie folgt organisiert werden:<br />
� Mehrarbeit beamtete Lehrkräfte<br />
� Mehrarbeit (Aufstockung Unterrichtstätigkeit) LiV<br />
� Aufstockung teilzeitbeschäftigte Beschäftigte (Lehrkräfte)<br />
� Beschäftigung Zeitangestellte (Tarif-Beschäftigte).<br />
Kommentar:<br />
Die Mittel sind auf die Schulen verteilt und werden dort eigenständig bewirtschaftet. Die<br />
Abwicklung erfolgt in den SSÄ und darüber in der HBS.<br />
Budget bei den SSÄ für die Schulen zur Abdeckung der Lernmittelfreiheit. Die LMF umfasst<br />
die Lernmittel.<br />
Hierzu gibt es einen Erlass, Pauschalbeträge für die Verteilung der Lernmittel.<br />
Das Budget umfasst die Mittel für die Realisierung von Fortbildungsmaßnahmen durch<br />
die Schulen bzw. die Kostenerstattung von Fortbildungsbesuchen durch Schulpersonal.<br />
Beinhaltet auch Reisekosten im Rahmen einer Fortbildung.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 27
7 Abkürzungsverzeichnis<br />
7 Abkürzungsverzeichnis<br />
bzw. beziehungsweise<br />
BuKr Buchungskreis<br />
FI Finanzbuchhaltung (Modul von SAP)<br />
FISTL Finanzkostenstelle<br />
F-HCC fachliches Hessisches Competence Center<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
HBS Hessische Bezügestelle<br />
HCC Hessisches Competence Center<br />
HH Haushalt<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HMdF Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
LiV Lehrerin/Lehrer im Vorbereitungsdienst<br />
LMF Lernmittelfreiheit<br />
SAP Verwaltungsprogramm, Firmenname: "Systeme, Anwendungen und Produkte in der Datenverarbeitung“<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige berufliche Schule<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
SÜMPRO Schulübergreifende Maßnahmen und Projekte<br />
VSS Verlässliche Schule Schulteil<br />
z. B. zum Beispiel<br />
ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />
ZCRS Zentralstelle Controlling und Rechnungswesen im Schulbereich<br />
28 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Teilprozess „Kleines Schulbudget durch Schule bewirtschaften“<br />
Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
je Schule<br />
in SAP<br />
Kontrakt<br />
Kleines Schulbudget<br />
(unterzeichnet)<br />
Arbeitspapier für<br />
Bewirtschaftung<br />
des Kleinen Schulbudgets<br />
Excel<br />
Planung<br />
Kleines Schulbudget<br />
(Schule)<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
ISIS<br />
Excel<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Excel<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Monatlich<br />
Excel-Planungsund<br />
Steuerungshilfe<br />
des SSA<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Vertretungskonzept<br />
Schule<br />
Kontrakt<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
abschließen<br />
Kontrakt zu Kleinem<br />
Schulbudget zwischen<br />
SSA und Schule<br />
abgeschlossen<br />
Verwendung des<br />
Kleinen Schulbudgets<br />
durch Schule<br />
planen<br />
Planungszeitraum 1.1. bis 31.12.<br />
Verwendung des<br />
Kleinen Schulbudgets<br />
durch Schule<br />
geplant<br />
Rechnung LMF<br />
in SAP gebucht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
überwachen<br />
f<br />
i<br />
f<br />
Schulleitung<br />
Schule<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
LMF Fortbildung VSS<br />
Teilbudget LMF<br />
Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
Abweichungen<br />
Finanzbericht/<br />
Budgetüberwachungsliste<br />
erkannt<br />
Buchungsabweichungen<br />
klären<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
Schulinterne<br />
Maßnahmen<br />
zur Budgeteinhaltung<br />
einleiten<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
Prognostizierte<br />
Überschreitung<br />
Kleines Schulbudget<br />
melden<br />
Planung<br />
Kleines Schulbudget<br />
vorgelegt<br />
f<br />
i<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch SSA<br />
beaufsichtigen<br />
Weitere<br />
übergeordnete<br />
Maßnahmen<br />
durch SSA<br />
eingeleitet<br />
bis spätestens<br />
Ende Februar/ März<br />
Teilbudget Fortbildung<br />
Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
Reisekosten<br />
in Budgetüberwachung<br />
Schule übernommen<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
ausreichend<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
ausreichend<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Prognostizierte<br />
Prognostizierte<br />
Überschreitung<br />
Überschreitung<br />
VSS-Bestandteil<br />
Kleines Schulbudget<br />
Kleines Schulbudget<br />
gemeldet<br />
gemeldet<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch SSA<br />
beaufsichtigen<br />
f<br />
f<br />
f<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Ausgangsbudget<br />
Kleines Schulbudget<br />
in SAP einstellen<br />
und freigeben<br />
Kleines Schulbudget<br />
in SAP eingestellt und<br />
freigegeben<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch SSA<br />
beaufsichtigen<br />
Budget VSS<br />
bewirtschaften<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Excel<br />
Kleines Schulbudget<br />
Liquidität<br />
anpassen<br />
Anpassung<br />
Kleines Schulbudget<br />
vorgenommen<br />
IT-Mittel<br />
Teilbudget IT-Mittel<br />
Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
Rechnung<br />
IT-Mittel in SAP<br />
gebucht<br />
Jahresprognose<br />
Kleines Schulbudget<br />
mitteilen<br />
Jahresprognose<br />
Kleines Schulbudget<br />
mitgeteilt<br />
Andere Landesaufgaben<br />
Teilbudget<br />
Andere Landesaufgaben<br />
Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
Rechnung<br />
Andere<br />
Landesaufgaben<br />
in SAP gebucht<br />
15.9.<br />
f<br />
i<br />
i<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300
Teilprozess „Kleines Schulbudget durch SSA beaufsichtigen“<br />
Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kontrakt<br />
Kleines Schulbudget<br />
(unterzeichnet)<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
SAP ReWe<br />
ISIS<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Schulinterne<br />
Planung- und<br />
Steuerungshilfe<br />
Kontrakt<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
abschließen<br />
Kontrakt zu Kleinem<br />
Schulbudget zwischen<br />
SSA und Schule<br />
abgeschlossen<br />
Mandantenleiter<br />
2312 und 2300<br />
über Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
informieren<br />
Mandantenleiter<br />
2312 und 2300<br />
über Teilnahme/<br />
Nichtteilnahme<br />
informiert<br />
Finanzbericht<br />
Kleines Schulbudget<br />
aufbereiten und<br />
weiterleiten<br />
Auffälligkeiten<br />
Kleines Schulbudget<br />
vorhanden<br />
Schulinterne<br />
Maßnahmen durch<br />
SSA<br />
einleiten<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
nicht<br />
ausreichend<br />
Weitere<br />
übergeordnete<br />
Maßnahmen<br />
durch SSA<br />
einleiten<br />
Weitere<br />
übergeordnete<br />
Maßnahmen<br />
durch SSA<br />
eingeleitet<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch Schule<br />
bewirtschaften<br />
f<br />
i<br />
i<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
f<br />
w<br />
w<br />
Planung<br />
Kleines Schulbudget<br />
(Schule)<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2312 <strong>HKM</strong><br />
f<br />
w<br />
w<br />
Monatlich<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
FI SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Budgetverantwortliche/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Personalkostenhochrechner<br />
BuKr 2300<br />
SSA<br />
Auffälligkeiten<br />
Kleines Schulbudget<br />
nicht vorhanden<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
ausreichend<br />
HH-Beauftragte/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch Schule<br />
bewirtschaften<br />
Planung<br />
Kleines Schulbudget<br />
vorgelegt<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
durch Schule<br />
bewirtschaften<br />
Prognostizierte<br />
Überschreitung<br />
Kleines Schulbudget<br />
gemeldet<br />
Prognostizierte<br />
Überschreitung<br />
VSS-Bestandteil<br />
Kleines Schulbudget<br />
gemeldet<br />
Jahresprognose<br />
Kleines Schulbudget<br />
mitgeteilt
Teilprozess „Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen“<br />
SAP ReWe<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Jahresabschluss<br />
Vorläufigen<br />
Finanzbericht<br />
zum 15.12.<br />
zur Verfügung stellen<br />
Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />
ISIS<br />
Erinnerungsmail<br />
Jahresabschluss<br />
Kleines Schulbudget<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Rückmeldung Schule<br />
zum vorläufigen<br />
Finanzbericht<br />
Jahresabschluss<br />
SAP ReWe<br />
Finanzbericht<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
Rest Reserve<br />
Jahresabschluss<br />
Finanzbericht<br />
gesamt<br />
Kleines Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Liste Soll-Ist Abgleich<br />
Kleines Schulbudget<br />
Reste und Defizite<br />
Kleines Schulbudget<br />
je Schule<br />
ermittelt<br />
Seite 2<br />
Vorläufiger<br />
Finanzbericht<br />
zum 15.12.<br />
bereitgestellt<br />
Kleines<br />
Schulbudget<br />
zum Jahresende<br />
prüfen<br />
Buchungen<br />
Kleines Schulbudget<br />
korrekt<br />
bis zum 20.12.<br />
Ende Januar<br />
Endgültigen<br />
Finanzbericht<br />
zum Stichtag<br />
31.12.<br />
zur Verfügung stellen<br />
Endgültiger<br />
Finanzbericht<br />
Jahresabschluss<br />
liegt vor<br />
Reste und Defizite<br />
Kleines Schulbudget<br />
je Schule<br />
ermitteln<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
positiv<br />
Seite 2<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS <strong>HKM</strong><br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
FI SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Personalkostenhochrechner<br />
BuKr 2300<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Rückmeldung Schule<br />
zum vorläufigen<br />
Finanzbericht<br />
Jahresabschluss<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
f<br />
f<br />
i<br />
HH-Beauftragte/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
SAP ReWe<br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS <strong>HKM</strong><br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
FI SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
HH-Beauftragte/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Personalkostenhochrechner<br />
BuKr 2300<br />
SSA<br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS <strong>HKM</strong><br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
Buchungen<br />
Kleines Schulbudget<br />
nicht korrekt<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1<br />
Korrekturbuchungen<br />
vornehmen<br />
Korrekturbuchungen<br />
vorgenommen<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
negativ<br />
Über Nicht-<br />
Rücklagenbildung<br />
informieren<br />
Schulen<br />
über Nicht-<br />
Rücklagenbildung<br />
informiert<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
FI SSA<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
HH-Beauftragte/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Fortsetzung auf<br />
der Folgeseite
Teilprozess „Kleines Schulbudget Jahresabschluss durchführen“<br />
Reste und Defizite<br />
Kleines Schulbudget<br />
je Schule<br />
ermittelt<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
Seite 1<br />
Rest Reserve<br />
Jahresabschluss<br />
Liste Soll-Ist Abgleich<br />
Kleines Schulbudget<br />
Migrationsdatei<br />
Buchung kamerale<br />
Rücklage<br />
Excel<br />
SAP ReWe<br />
Rücklagenbestandsübersicht<br />
pro SSA<br />
Finanzbericht<br />
gesamt<br />
Kleines Schulbudget<br />
aus SAP<br />
Seite 1<br />
Abschluss<br />
Buchungskreis<br />
positiv<br />
Kamerale Rücklage<br />
beim HH-Beauftragten<br />
Ressort <strong>HKM</strong><br />
beantragen<br />
Kamerale Rücklage<br />
beim HH-Beauftragten<br />
Ressort <strong>HKM</strong><br />
beantragt<br />
Kamerale Rücklage<br />
beim HMdF<br />
beantragen<br />
Kamerale Rücklage<br />
beim HMdF<br />
beantragt<br />
Kamerale<br />
Rücklage durch HMdF<br />
genehmigen<br />
Kamerale<br />
Rücklage durch HMdF<br />
genehmigt<br />
Beteiligte über<br />
Genehmigung<br />
Rücklage informieren<br />
Beteiligte über<br />
Genehmigung<br />
Rücklage informiert<br />
Rücklagenbuchung<br />
veranlassen<br />
Rücklagen<br />
gebucht<br />
SSÄ informieren,<br />
dass Rücklagen<br />
gebucht sind<br />
SSA<br />
informiert<br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
Quelle: Kapitel Budgetmanagement / Prozess „Kleines Schulbudget“<br />
f<br />
f<br />
i<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
f<br />
i<br />
i<br />
f<br />
f<br />
i<br />
f<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
Budget-<br />
Beauftragte/r Ressort<br />
<strong>HKM</strong><br />
Budget-<br />
Beauftragte/r Ressort<br />
<strong>HKM</strong><br />
Spiegelreferent/in<br />
HMdF<br />
Budget-<br />
Beauftragte/r Ressort<br />
<strong>HKM</strong><br />
Budget-<br />
Beauftragte/r Ressort<br />
<strong>HKM</strong><br />
Mandantenleiter/in<br />
Mandant 2300 <strong>HKM</strong><br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
Referatsleiter/in<br />
Lehrerstellenzuweisung<br />
BK 2300 <strong>HKM</strong><br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS <strong>HKM</strong><br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Budgetverantwortliche/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
FI Sachbearbeiter<br />
ZCRS<br />
HCC<br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
Budgetverantwortliche/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Regionale/r Controller/in<br />
Mandant 2030<br />
Nachtrag zu Kontrakt<br />
Kleines Schulbudget<br />
erstellen und versenden<br />
Nachtrag zu Kontrakt<br />
Kleines Schulbudget<br />
erstellt und versandt<br />
f Referatsleiter/in<br />
Lehrerstellenzuweisung<br />
BK 2300 <strong>HKM</strong><br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
Budgetverantwortliche/r<br />
BuKr 2300 SSA<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
Regionale/r Controller/in<br />
Mandant 2030<br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 2<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
i<br />
Musterbuchungsbeleg<br />
zur Rücklagenauflösung<br />
/ Migrationsdatei<br />
f Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant 2300<br />
Excel<br />
SAP ReWe<br />
Buchung zur<br />
Rücklagenentnahme beim<br />
HCC schulbezogen<br />
veranlassen<br />
Rücklagenentnahme<br />
gebucht<br />
Kleines Schulbudget<br />
Liquidität<br />
anpassen<br />
f<br />
f<br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS <strong>HKM</strong><br />
Sachbearbeiter/in<br />
HCC
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Regionale Kooperation und Weiterbildung<br />
Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />
Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Kapitel Empfehlungen für die schulische Organisation<br />
Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />
Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Anhang A<br />
Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />
In diesem Anhang sind alle Anlagen enthalten, auf die in den Prozessdokumentationen im Prozesssteckbrief und<br />
in den Grafiken durch den Symbolzusatz „HELAKOS Ablage“ verwiesen wurde. Es handelt sich um rechtliche<br />
Grundlagen, Vorlagen oder Beispiele, durch welche die Nutzerin bzw. der Nutzer bei der Prozessdurchführung in<br />
der Praxis unterstützt werden soll.<br />
Die einzelnen Anlagen sind in alphabetischer Reihenfolge nach der Informations- bzw. Dokumentbezeichnung<br />
abgelegt, die in der jeweiligen Prozessdokumentation genutzt wurde.
Name der Information bzw. des Dokuments im<br />
Prozessablauf<br />
Anhang A: Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Vorlagen<br />
Prozesszugehörigkeit<br />
Ablehnungsbescheid Bewerbung formale Gründe � PB/ Bewerbungen auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />
erfassen und prüfen (LEZUV-<br />
AV)<br />
Ablehnungsbescheid Bewerbung OStR nach Auswahl<br />
Arbeitsvertrag TV-H-Beschäftigte<br />
� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />
� PB/ Bewerbungen zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
bearbeiten <strong>SBS</strong><br />
� PB/ Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
� PA/ Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen<br />
und an Schule senden<br />
� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />
an Schule senden<br />
� PA/ Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
Beauftragungsverfügung <strong>SBS</strong> � PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />
Einweisungsverfügung OStR � PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />
Empfangsbekenntnis � PA/ Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Erklärung nach § 14 Abs. 2 TzBfG<br />
� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />
Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
� Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen<br />
sowie zu laufenden Verfahren<br />
� Niederschrift gem. Verpflichtungsgesetz<br />
� Verpflichtung nach § 9 des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />
� Gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />
an und von Lehrkräften<br />
� Auszug aus Runderlass vom 09.09.1979<br />
� Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />
� Auszug Strafgesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung<br />
vom 10. März 1987<br />
Pflichtstundenverordnung (PflStdVO)<br />
� Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012<br />
� PA/ Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
beauftragen und befördern <strong>SBS</strong><br />
� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />
an Schule senden<br />
� PA/ Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
� PA/ Unbefristete Einstellung von TV-H-<br />
Beschäftigten einleiten<br />
� PA/ Befristete Einstellung von TV-H-<br />
Beschäftigten einleiten<br />
� PA/ Unbefristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen<br />
und an Schule senden<br />
� PA/ Befristeten Arbeitsvertrag TV-H fertigen und<br />
an Schule senden<br />
Vorabinformation an ausgewählte/n Bewerber/in � PB/ Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung auswählen (LEZUV-<br />
AV)<br />
� PB/ Auswahlverfahren zur Besetzung von Oberstudienratsstellen<br />
durchführen <strong>SBS</strong><br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Schulname]<br />
[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]<br />
Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />
Aufgaben, Ausschreibungsnummer [...], [Schule] in [Schulort]<br />
Ihre Bewerbung vom [Datum der Bewerbung]<br />
Sehr geehrte[r …],<br />
Ihre Bewerbung um die o. a. Stelle ist bei mir eingegangen.<br />
Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihre Bewerbung wegen Nichterfüllung zwingender<br />
Voraussetzungen des Anforderungsprofils nicht in das Stellenbesetzungsverfahren einbeziehen<br />
kann.<br />
[individuelle Begründung ergänzen]<br />
Ihre Bewerbungsunterlagen sende ich Ihnen deshalb zu meiner Entlastung zurück.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Schulleiter/in]<br />
Anlage<br />
Bewerbungsunterlagen
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Schulname]<br />
[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]<br />
Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />
Aufgaben, Ausschreibungsnummer[…], [Schule] in [Schulort]<br />
Ihre Bewerbung vom [Datum der Bewerbung]<br />
Sehr geehrte[r …],<br />
für Ihre Bewerbung und das dadurch bekundete Interesse danke ich Ihnen.<br />
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich für die Besetzung der o. a. Stelle<br />
[Name der ausgewählten Bewerberin oder des ausgewählten Bewerbers]<br />
ausgewählt habe und beabsichtige, [sie oder ihn] nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach<br />
Zugang dieses Schreibens mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten [einer OStRin oder<br />
eines OStR] zu beauftragen.<br />
Gründe für diese Entscheidung:<br />
[…]<br />
Sollten sie weitere Informationen zu den Entscheidungsgründen wünschen, können Sie sich gerne<br />
nach vorheriger Terminabstimmung an mich wenden, ich werde Ihnen dann in einem persönlichen<br />
Gespräch, in dessen Verlauf Sie in die entscheidungserheblichen Unterlagen Einsicht<br />
nehmen können, die Gründe meiner Entscheidung näher erläutern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Schulleiter/in]
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Schulname]<br />
[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]<br />
Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />
Aufgaben, Ausschreibungsnummer […], [Schule] in [Schulort]<br />
Sehr geehrte[r …],<br />
für die Besetzung der o. a. Stelle wurden Sie ausgewählt.<br />
Hiermit beauftrage ich Sie mit Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten eines Oberstudienrats<br />
zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben. Im Einzelnen sind dies […]<br />
Aus dieser Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf Beförderung und Amtsübertragung hergeleitet<br />
werden. Ihre Beförderung kann erst nach festgestellter Bewährung unter Beachtung der<br />
landeseinheitlichen Beförderungstermine erfolgen.<br />
Das beigefügte Empfangsbekenntnis bitte ich mir umgehend zurückzusenden.<br />
In Ihrer neuen Tätigkeit wünsche ich Ihnen viel Freude und Erfolg.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Schulleiter/in]<br />
Anlage<br />
Empfangsbekenntnis
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Schulname]<br />
[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]<br />
Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />
Aufgaben, Ausschreibungsnummer […], [Schule] in [Schulort]<br />
Sehr geehrte[r …],<br />
durch beiliegende Urkunde vom heutigen Tag ernenne ich Sie<br />
[zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat].<br />
Mit Wirkung vom Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde – frühestens jedoch mit Wirkung<br />
vom ……….. – übertrage ich Ihnen das Amt [einer Oberstudienrätin oder eines Oberstudienrates]<br />
an der [Schule] in [Schulort]und weise Sie mit Wirkung vom ersten Tag des Monats, in<br />
dem Ihre Ernennung wirksam wird, in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes<br />
ein.<br />
Ihre künftige Amtbezeichnung lautet [Oberstudienrätin oder Oberstudienrat].<br />
Gleichzeitig übertrage ich Ihnen die in der Internetausscheibungs-Nr. […] für das Amt einer<br />
Oberstudienrätin/eines Oberstudienrates an der an der [Schule] in [Schulort]aufgeführten zusätzlichen<br />
Aufgaben und verweise hierzu im Einzelnen auf meine Beauftragungsverfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Schulleiter/in]<br />
Anlage
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Aktenzeichen]<br />
Empfangsbekenntnis<br />
Die Verfügung [der Schulleiterin oder Schulleiters] der [Schule] vom [Datum] über meine Beauftragung<br />
habe ich heute erhalten.<br />
(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />
Unterschrieben zurück an:<br />
Schulleitung der<br />
[Schule]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]
Niederschrift<br />
über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3<br />
des Verpflichtungsgesetzes.<br />
Vor dem zuständigen Unterzeichnenden erscheint heute zum Zwecke der Verpflichtung<br />
nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt I<br />
S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung<br />
Frau / Herr ................................................................ geb. am ......................................<br />
beschäftigt beim .......................................................................................................................,<br />
tätig an der .................................................................................................................................<br />
Die/der Erschienene wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.<br />
Ihr wird der Inhalt der folgenden §§ des Strafgesetzbuches bekannt gegeben:<br />
§ 133 Abs. 3 (Verwahrungsbruch)<br />
§ 201 Abs. 3 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />
§ 203 Abs. 2, 4, 5 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />
§ 204 (Verwertung fremder Geheimnisse)<br />
§§ 353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen<br />
Geheimhaltungspflicht)<br />
§ 358 (Nebenfolgen)<br />
§ 97 b Abs. 2 i.V.m. §§ 94 und 97 (Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses)<br />
§ 120 Abs. 2 (Gefangenenbefreiung)<br />
§ 355 (Verletzung des Steuergeheimnisses)<br />
Die/der Erschienene wird darauf hingewiesen, dass sie/er aufgrund der Verpflichtung unter<br />
die vorstehenden Strafvorschriften fallen kann.<br />
Sie/er erklärt, dass sie/er über den Inhalt der vorstehenden Strafvorschriften und die Bedeutung<br />
der Verpflichtung unterrichtet worden ist.<br />
Die Niederschrift wird der/dem Verpflichteten vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.<br />
Gleichzeitig bestätigt die/der Verpflichtete, dass sie/er eine Abschrift der Niederschrift und<br />
der vorstehenden Strafvorschriften erhalten hat.<br />
....................................................... .....................................................<br />
Unterschrift der/s Verpflichtenden / Unterschrift der/des Verpflichteten<br />
Vertreter/in der Dienststelle<br />
1
Name Vorname<br />
Geburtsname Geburtsdatum<br />
Erklärung<br />
zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren<br />
Hinsichtlich nicht getilgter gerichtlicher Verurteilungen und nicht getilgter Disziplinarmaßnahmen<br />
sowie anhängiger Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren mache ich folgende Angaben<br />
(Gericht / Ermittlungsbehörde, Aktenzeichen, Art der Straftat / des Dienstvergehens, Datum,<br />
Höhe der Bestrafung, Art der Disziplinarmaßnahme):<br />
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben vollständig sind.<br />
Ich verpflichte mich, von jedem gegen mich eingeleiteten Straf- oder Ermittlungsverfahren und<br />
jeder gerichtlichen Verurteilung Mitteilung zu machen.<br />
......................................................... .......................................................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Hinweis:<br />
Die nicht der Offenbarungspflicht unterliegenden Verurteilungen ergeben sich aus § 53 Bundeszentralregistergesetz i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. 1 S. 1229, 1985 S. 195), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juni 1995<br />
(BGBl. 1 S. 818). Straferlass durch Begnadigung oder Amnestie ist nicht gleichbedeutend mit einer Tilgung der Strafe.
Verpflichtung nach § 9 des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />
vom 21. Dezember 1988 (GVB1. I S. 424)<br />
Verhandelt<br />
Vor dem Unterzeichner erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 9<br />
des Hessischen Datenschutzgesetzes<br />
Frau / Herr.........................................................................................................<br />
Die/der Erschienene wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 9 HDSG verpflichtet.<br />
Sie/Er wurde darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene<br />
Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung<br />
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu<br />
nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Sie/er<br />
wurde weiter darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach § 32 HDSG und<br />
anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden<br />
können; eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung<br />
des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der<br />
Amtsverschwiegenheit bzw. einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Schweigepflicht<br />
darstellen, auch kann in ihr zugleich eine Verletzung spezieller Geheimhaltungspflichten<br />
liegen.<br />
Sie/er erklärt nunmehr hinreichend über die auferlegten Pflichten nach § 9 HDSG und die<br />
Folgen ihrer Verletzung unterrichtet zu sein. Sie/er unterzeichnet dieses Protokoll nach Verlesung<br />
zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift<br />
der Niederschrift.<br />
..................................................., den .............................<br />
...................................................... ..........................................................<br />
Unterschrift der/des Verpflichteten Unterschrift der/des Verpflichtenden /<br />
Vertreter/in der Dienststelle
Auszug aus dem gemeinsamen Runderlass des Ministers des<br />
Innern, zugleich im Rahmen des Ministerpräsidenten, der<br />
Fachminister und des Direktors des Landespersonalamtes<br />
vom 09.09.1979 – StAnz S. 1544<br />
Belehrung:<br />
Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung eintreten. Sie bekräftigen ihre Pflicht zur Verfassungstreue (§ 7 Abs.<br />
HBG) mit Ihrer Eidesleistung (Gelöbnis), dass sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />
und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren werden (Abschn. II<br />
der Grundsätze und Verfassungsregeln).<br />
Nach § 67 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes<br />
Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der<br />
Verfassung des Landes Hessen zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.<br />
Dementsprechend darf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HBG in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die<br />
Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und der Verfassung des Landes Hessen eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen<br />
Grundordnung zu bekennen, gilt entsprechend für Angestellte.<br />
Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des<br />
Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 23. Oktober 1952 - BverfGE 2, S.1 (12f) und vom 17. August<br />
1956 BverfGE 5, S.85) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine<br />
rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen<br />
der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser<br />
Ordnung sind insbesondere zu rechnen:<br />
− Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht<br />
der Persönlichkeit, auf Leben und freie Entfaltung,<br />
− die Volkssouveränität,<br />
− die Gewaltenteilung,<br />
− die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,<br />
− die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,<br />
− die Unabhängigkeit der Gerichte,<br />
− das Mehrparteienprinzip,<br />
− die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,<br />
− das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.<br />
Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten<br />
eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Verschweigt ein Bewerber die Teilnahme an solchen Bestrebungen,<br />
so wird die Ernennung bzw. der Abschluss des Arbeitsvertrages als durch arglistige Täuschung<br />
herbeigeführt angesehen. Arglistige Täuschung führt zur Zurücknahme der Ernennung bzw. Anfechtung<br />
des Arbeitsvertrages.<br />
Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird<br />
ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf<br />
Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet.<br />
Angestellte<br />
müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.<br />
Die<br />
Kenntnisnahme wird hiermit bestätigt:<br />
........................................... ...................................................<br />
...................... .......................<br />
(Ort, Datum) (Unterschrift)
Gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />
an und von Lehrkräften<br />
Personen, die an<br />
Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohäorrhagische E.coll (EHEC), virusbedingtem<br />
hämorrhagischem Fieber, Haemophilus influenza Typ b-Meningitis, Impetigo contaglosa<br />
(ansteckende Borkenflechte) Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern,<br />
Meningokokkeninfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach<br />
oder sonstigen Streptococcus, Pyrogenesinfektionen, Shigellose, Typhus abdominalis,<br />
Virushepatitis A oder E und Windpocken<br />
erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in Schulen keine Lehr- und Erziehungs-,<br />
Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu<br />
den Schülerinnen und Schülern haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der<br />
Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten sind.<br />
Dies gilt auch für Lehrkräfte, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung<br />
an oder ein Verdacht auf<br />
Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohäorrhagische E.coll (EHEC), virusbedingten hämorrhagischem<br />
Fieber, Haemophilus influenza Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose,<br />
Masern, Meningokokkeninfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose,<br />
Typhus abdominalls, Virushepatitis A oder E<br />
aufgetreten ist.<br />
Ausscheider von<br />
Vibrio cholerae O1 und O139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonelle Typhi,<br />
Salmonbella Paratyphi, Shigella sp. und enterohämorrhagischen E.coll (EHEC)<br />
dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem<br />
Ausscheider und der Schule verfügten Schutzmaßnahmen die Schulräume betreten, Einrichtungen<br />
der Schule benutzen und an Schulveranstaltungen teilnehmen.<br />
Wenn einer der genannten Tatbestände aufgetreten ist, so hat die Lehrkraft der Schule hiervon<br />
unverzüglich Mitteilung zu machen.<br />
1
Schulstempel<br />
Protokoll<br />
über die Belehrung der Lehrkraft<br />
über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten<br />
der Lehrkraft<br />
Die oben genannte Belehrung habe ich zur Kenntnis genommen und bin über die gesundheitlichen<br />
Anforderungen an Lehrkräfte und meine Mitwirkungspflichten informiert worden.<br />
........................................................, den .............................<br />
...........................................................................................<br />
Name der Lehrkraft in Druckschrift<br />
............................................................................................<br />
Unterschrift der Lehrkraft<br />
2
Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />
(StAnz. 4/1996 S. 334, Erlass des HMdILFN vom 03.01.1996 - I B 1 - 8 b 28 - 03 - )<br />
Merkblatt für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen und Geschenken<br />
Vorfälle von Korruption in der öffentlichen Verwaltung geben Anlass, auf die geltenden Regelungen<br />
über die Annahme von Belohnungen und Geschenken in einem Merkblatt hinzuweisen und Verhaltensempfehlungen<br />
zu geben.<br />
1. Grundsatz<br />
Beschäftigte des Landes dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihr Amt oder ihre<br />
dienstliche Tätigkeit, auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nur mit Zustimmung<br />
der zuständigen Stelle annehmen (§§ 84 Satz 1 HBG, 10 Abs. 1 MTL II). Welche Stelle dies<br />
ist, erfahren Sie bei Ihrer Dienststelle.<br />
2. Zustimmung<br />
Werden Beschäftigten Belohnungen oder Geschenke von Personen angeboten, mit denen sie<br />
dienstlich zu tun haben, wird es sich häufig um Belohnungen oder Geschenke in bezug auf ihr Amt<br />
oder ihre dienstliche Tätigkeit handeln.<br />
In diesem Falle haben sie die Zustimmung der zuständigen Stelle vor der Annahme einzuholen,<br />
wenn nicht die Annahme nach Nr. 4 allgemein genehmigt ist. Kann die Zustimmung nicht vor der<br />
Annahme eingeholt werden, ist sie unverzüglich nachträglich zu beantragen.<br />
Sind Beschäftigte ausnahmsweise der Ansicht, dass es sich um eine private Zuwendung (Belohnung<br />
oder Geschenk) handelt, wird empfohlen, sich gleichwohl an ihre Dienststelle zu wenden,<br />
damit geklärt wird, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Nur auf diese Weise lassen sich Zweifel<br />
von vornherein vermeiden. Nehmen Beschäftigte von Personen, mit denen sie dienstlich zu tun<br />
haben, Belohnungen oder Geschenke an, ohne eine Zustimmung eingeholt zu haben, geht das Risiko<br />
einer Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage allein zu ihren Lasten und kann für die<br />
schwerwiegende Folgen haben (vgl. unten Nr. 7) Geschenke aus dem Kollegen- oder Mitarbeiterkreis<br />
im üblichen Rahmen (z.B. aus Anlass des Geburtstages, eines Dienstjubiläums o.ä.) sind Geschenke<br />
im privaten Rahmen, für deren Annahme keine Zustimmung erforderlich ist.<br />
3. Generelles Annahmeverbot<br />
3.1. Die Annahme folgender Leistungen ist untersagt:<br />
• Bargeld<br />
• Überlassung von Gegenständen (z.B. Kraftfahrzeug, Unterkunft) ohne oder zu einem<br />
geringerem als dem üblichen Entgelt,<br />
• Gewährung von Leistungen (z.B. durch Überlassung von Fahrkarten, Flugtickets,<br />
Mitnahme auf Urlaubsreisen) ohne oder zu einem geringerem als dem üblichen Entgelt,<br />
• Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder<br />
zinsgünstige Darlehen, verbilligter Einkauf).<br />
3.2. Die Annahme von Zuwendungen die der oder dem Beschäftigten nur mittelbar (z.B. bei<br />
Zuwendungen an Angehörige, Vereine usw.) zukommen oder zukommen sollen, ist ebenfalls<br />
untersagt.<br />
3.3. Das Angebot von Leistungen nach dem Nrn. 3.1 und 3.2 ist der für die Zustimmung zur<br />
Annahme von Belohnungen und Geschenken zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.<br />
1
4. Allgemeine Zustimmung zur Annahme<br />
4.1. Zur Verwaltungsvereinfachung gilt die Annahme der nachstehend aufgeführten Zuwendungen<br />
als allgemein genehmigt, soweit den Beschäftigten nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt<br />
wurde:<br />
• übliche und nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandende geringwertige Aufmerksamkeiten<br />
(z.B. Reklameartikel in einfacher Ausführung wie Kalender, Kugelschreiber<br />
oder Schreibblocks), sofern der Wert insgesamt 15 DM nicht übersteigt,<br />
• geringfügige Dienstleistungen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern<br />
oder beschleunigen, z.B. die Abholung mit einem Wagen am Bahnhof,<br />
• einfache Erfrischungen (z.B. Kaffee, Tee, Mineralwasser, Säfte), die bei Gelegenheiten<br />
dienstlicher Handlungen (z.B. Besprechungen mit mehreren Personen) angeboten werden,<br />
sowie verbilligte Kantinenmahlzeiten gegen Entrichtung des üblichen Entgelts,<br />
• eine übliche Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen Beschäftigte im Rahmen<br />
ihres Amtes oder in dienstlichem Auftrag teilnehmen (z.B. Empfänge, Einweihungen).<br />
4.2. Bei Annahme einer Bewirtung besteht die Verpflichtung, unentgeltlich gewährte Verpflegung<br />
in der Reisekostenabrechnung nach § 12 des Hessischen Reisekostengesetzes anzugeben.<br />
5. Zustimmung im Einzelfall<br />
Im Übrigen wird die Entscheidung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Rahmen der Umstände des Einzelfalls getroffen. Deshalb haben die betroffenen Beschäftigten<br />
die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände vollständig mitzuteilen. Der Annahme von<br />
Belohnungen und Geschenken kann nur zugestimmt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass<br />
• durch die Zuwendung dienstliches Handeln beeinflusst werden soll und<br />
• die Annahme der Zuwendung die objektive Amtsführung beeinträchtigen könnte und<br />
• die Annahme der Zuwendung bei Dritten den Eindruck hervorrufen könnte, dass die Zuwendung<br />
dienstliches Handeln beeinflussen könnte oder die objektive Amtsführung beeinträchtigen<br />
könnte und<br />
• die Zuwendung als Anerkennung für ein bestimmtes Verwaltungshandeln verstanden<br />
werden könnte.<br />
6. Strafrechtliche Folgen<br />
6.1. Die Annahme von Belohnungen und Geschenken ohne Zustimmung der zuständigen Stelle ist<br />
nach § 331 StGB (Vorteilsannahme) oder § 332 StGB (Bestechlichkeit), ggf. in Verbindung<br />
mit § 335 StGB (Unterlassen der Diensthandlung) strafbar. Wissen Vorgesetzte oder andere<br />
Personen, denen Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte anderer Personen übertragen<br />
ist, von der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch diese Person, können sie sich<br />
auch nach § 357 StGB strafbar machen, z.B. weil sie eine rechtswidrige Tat geschehen lassen.<br />
6.2. Zu den strafrechtlichen Vorschriften wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass für<br />
Bestechlichkeit im Regelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vorgesehen ist.<br />
Haben Beschäftigte bei ihren Handlungen einen Ermessensspielraum, kann der Tatbestand der<br />
Bestechlichkeit nach der strafrechtlichen Rechtsprechung zu § 332 Abs. 3 StGB bereits mit der<br />
Annahme einer Belohnung oder eines Geschenks verwirklicht sein, auch wenn die oder der<br />
Beschäftigte in der Sache genauso handelt, wie sie oder er ohne Annahme einer Belohnung oder<br />
eines Geschenks gehandelt hätte. Dabei ist der strafrechtliche Ermessensbegriff in § 332<br />
Abs. 3 StGB weiter als der verwaltungsrechtliche Begriff des Ermessens.<br />
6.3. Die vorstehend genannten Strafvorschriften werden nachstehend abgedruckt.<br />
2
§ 331 Vorteilsannahme<br />
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen<br />
Dienst besonders Verpflichteter, der für die<br />
Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen<br />
Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />
oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen<br />
Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung<br />
dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />
dass er eine richterliche Handlung vorgenommen<br />
hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn<br />
der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil<br />
sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige<br />
Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse<br />
entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder<br />
der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und<br />
sie die Annahme genehmigt.<br />
§ 332 Bestechlichkeit<br />
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen<br />
Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil<br />
für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür<br />
fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass<br />
er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder<br />
künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten<br />
verletzt hat oder verletzen würde, wird mit<br />
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren<br />
bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.<br />
Der Versuch ist strafbar.<br />
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen<br />
Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung<br />
dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,<br />
dass er eine richterliche Handlung vorgenommen<br />
hat oder künftig vornehme und dadurch<br />
seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzten<br />
würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem<br />
Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren<br />
Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs<br />
Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung<br />
für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen<br />
lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und<br />
2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen<br />
gegenüber bereit gezeigt hat,<br />
1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen<br />
oder,<br />
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht,<br />
sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil<br />
beeinflussen zu lassen.<br />
§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit<br />
und Bestechung<br />
(1) In besonders schweren Fällen wird<br />
1. eine Tat nach<br />
a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung<br />
mit Abs. 3, und<br />
.<br />
3<br />
b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils<br />
auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe<br />
von einem Jahr bis zu zehn Jahren und<br />
2. eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung<br />
mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter<br />
zwei Jahren bestraft.<br />
(2) Ein besonders schwerer Fall im Sinne des Absatzes<br />
1 liegt in der Regel vor wenn,<br />
1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes<br />
bezieht,<br />
2. der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er<br />
als Gegenleistung dafür gefordert hat, dass er<br />
eine Diensthandlung künftig vornehme, oder<br />
3. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied<br />
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />
solcher Taten verbunden hat.<br />
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung<br />
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer<br />
richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335<br />
steht das Unterlassen der Handlung gleich.<br />
§ 337 Schiedsrichtervergütung<br />
Die Vergütung eines Schiedsrichters ist nur dann<br />
ein Vorteil im Sinne der §§ 331 bis 335, wenn der<br />
Schiedsrichter sie von einer Partei hinter dem Rücken<br />
der anderen fordert, sich versprechen lässt<br />
oder annimmt oder wenn sie ihm eine Partei hinter<br />
dem Rücken der anderen anbietet, verspricht oder<br />
gewährt.<br />
§ 338 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall<br />
(1) In den Fällen des § 332, auch in Verbindung<br />
mit den §§ 336 und 337, ist § 73 d anzuwenden,<br />
wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied<br />
einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />
solcher Taten verbunden hat.<br />
(2) In den Fällen des § 334, auch in Verbindung<br />
mit den §§ 336 und 337, sind die §§ 43 a, 73 d<br />
anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer<br />
Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung<br />
solcher Taten verbunden hat. § 73 d ist auch dann<br />
anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.<br />
§357 Verleitung eines Untergebenen zu einer<br />
Straftat<br />
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen<br />
zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder<br />
zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige<br />
Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat<br />
die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe<br />
verwirkt.<br />
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger<br />
Anwendung, welchem eine Aufsicht oder<br />
Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen<br />
Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem<br />
letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat<br />
die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte<br />
betrifft.<br />
(Stand: 01.09.1997)
7. Dienst- und arbeitsrechtliche Folgen<br />
7.1. Bei Beamtinnen und Beamten ist eine schuldhafte Verletzung der Pflicht Belohnungen und<br />
Geschenke nur mit Zustimmung anzunehmen, ein Dienstvergehen (§§ 84 Satz 1, 90 Abs. 1<br />
HBG). Auch die schuldhafte Verletzung der Pflicht, die Zustimmung der zuständigen Stelle<br />
einzuholen (Nr. 2) oder diese über die angebotene, nicht angenommene Leistung zu unterrichten<br />
(Nr. 3.3), ist ein Dienstvergehen.<br />
7.2. Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder bei früheren Beamtinnen und<br />
Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie gegen das Verbot<br />
der Annahme von Belohnungen und Geschenken in bezug auf ihr früheres Amt verstoßen<br />
(§§ 84 Satz 1, 90 Abs. 2 Nr. 3 HBG).<br />
7.3. Bei Beamtinnen und Beamten ist beim Verdacht eines entsprechenden Dienstvergehens zu<br />
prüfen, ob die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens - ggf. mit dem Ziel der<br />
Entfernung der Beamtin oder des Beamten aus dem Dienst - erforderlich ist und welche<br />
vorläufigen Maßnahmen (z.B. Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, § 74 Abs. 1 HBG,<br />
oder vorläufige Dienstenthebung, § 83 HDO, ggf. mit Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge,<br />
§ 84 HDO), notwendig sind.<br />
7.4. Wird eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch ein deutsches<br />
Gericht wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt,<br />
endet ihr oder sein Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils (§ 46 HBG). Ist<br />
die Beamtin oder der Beamte nach der Tat in den Ruhestand getreten, so verliert sie oder er<br />
mit der Rechtskraft der Entscheidung ihre oder seine Rechte als Ruhestandsbeamter (§ 59<br />
BeamtVG).<br />
7.5. Bei Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern ist bei schuldhafter Verletzung der<br />
Pflicht, Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung anzunehmen, zu prüfen, ob ein<br />
wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt.<br />
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann der Verlust des Anspruchs auf<br />
Versorgungsrente aus der Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der<br />
Länder eintreten. In weniger schwerwiegenden Fällen kommen auch andere arbeitsrechtliche<br />
Maßnahmen, wie z.B. eine Unterbrechung der Bewährungszeiten beim Vorliegen tariflicher<br />
Aufstiegsmerkmale oder auch eine Abmahnung in Betracht.<br />
8. Zweifelsfälle<br />
Beschäftigte können sich in allen Zweifelsfällen an ihre Dienststelle wenden. Dies ist auch in den Fällen<br />
ratsam, in denen schon durch die Annahme von geringfügigen Dienstleistungen, Höflichkeitsanerbieten<br />
oder Bewirtung der Eindruck der Befangenheit oder der Bevorzugung einzelner entstehen könnte.<br />
9. Geltungsbereich<br />
9.1. Die im vorstehenden Merkblatt enthaltenen Regelungen gelten einheitlich für alle Beschäftigten<br />
des Landes Hessen.<br />
9.2. Den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden<br />
Körperschaften, Astalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen,<br />
entsprechend zu verfahren. -<br />
9.3. Dieses Merkblatt ist allen Beschäftigten des Landes gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen;<br />
die Empfangsbescheinigung ist zu den Personalakten zu nehmen.<br />
Korruptionsbekaempfung.doc 4
EMPFANGSBESCHEINIGUNG<br />
Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung<br />
(Erlaß des HMdILFN vom 03.01.1996 - I B 1 - 8 b 28 - 03 - StAnz. 4/96 S. 334)<br />
Nachweis über den Erhalt des Merkblattes für Beschäftigte des Landes über die Annahme von<br />
Belohnungen und Geschenken.<br />
Ich bestätige hiermit den Empfang des Merkblattes für Beschäftigte des Landes über die Annahme<br />
von Belohnungen und Geschenken.<br />
................................................................ ...................................<br />
Name, Vorname - in Druckbuchstaben - Geb.-Datum<br />
........................................ .................................................................<br />
Datum Unterschrift<br />
Korruptionsbekaempfung.doc 5
Auszug aus dem Strafgesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. März 1987 (BGBl. I S. 945, 1160)<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 845)<br />
§ 94<br />
Landesverrat<br />
(1) Wer ein Staatsgeheimnis<br />
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder<br />
2. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht,<br />
um<br />
die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht<br />
zu begünstigen,<br />
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der<br />
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter<br />
einem Jahr bestraft.<br />
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder<br />
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der<br />
Regel vor, wenn der Täter<br />
1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen<br />
besonders verpflichtet, oder<br />
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere<br />
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.<br />
§ 95<br />
Offenbaren von Staatsgeheimnissen<br />
(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung<br />
geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich<br />
bekannt macht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für<br />
die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs<br />
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 mit Strafe<br />
bedroht ist.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr<br />
bis zu zehn Jahren. § 94 Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden.<br />
§ 96<br />
Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von<br />
Staatsgeheimnissen<br />
(1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit<br />
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />
(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren<br />
Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren (§ 95), wird<br />
mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar.<br />
§ 97<br />
Preisgabe von Staatsgeheimnissen<br />
(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren<br />
Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder<br />
öffentlich bekannt macht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren<br />
Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung<br />
geheimgehalten wird und das ihn Kraft seines Amtes, seiner Dienststellung<br />
oder eines von einer amtlichen Stelle erteilten Auftrags zugänglich war,<br />
leichtfertig an einen Unbefugten gelangen lässt und dadurch fahrlässig die<br />
Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik<br />
Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
(3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.<br />
§97a<br />
Verrat illegaler Geheimnisse<br />
Wer ein Geheimnis, das wegen eines der in § 93 Abs. 2 bezeichneten Verstöße<br />
kein Staatsgeheimnis ist, einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner<br />
mitteilt und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere<br />
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird wie ein Landesverräter<br />
(§ 94) bestraft. § 96 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Nr. 1 ist auf<br />
Geheimnisse der in Satz 1 bezeichneten Art entsprechend anzuwenden.<br />
§97b<br />
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses<br />
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 94 bis 97 in der irrigen Annahme,<br />
das Staatsgeheimnis sei ein Geheimnis der in § 97 a bezeichneten Art, so wird<br />
er, wenn<br />
1. dieser Irrtum ihm vorzuwerfen ist,<br />
2. er nicht in der Absicht handelt, dem vermeintlichen Verstoß entgegenzuwirken,<br />
oder<br />
3. die Tat nach den Umständen kein angemessenes Mittel zu diesem Zweck<br />
ist,<br />
nach den bezeichneten Vorschriften bestraft. Die Tat ist in der Regel kein<br />
angemessenes Mittel, wenn der Täter nicht zuvor ein Mitglied des Bundestages<br />
um Abhilfe angerufen hat.<br />
1<br />
(2) War dem Täter als Amtsträger oder als Soldat der Bundeswehr das Staatsgeheimnis<br />
dienstlich anvertraut oder zugänglich, so wird er auch dann bestraft,<br />
wenn nicht zuvor der Amtsträger einen Dienstvorgesetzten, der Soldat einen<br />
Disziplinarvorgesetzten um Abhilfe angerufen hat. Dies gilt für die für den<br />
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten und für Personen, die im Sinne<br />
des § 353 b Abs. 2 verpflichtet worden sind, sinngemäß.<br />
§ 120<br />
Gefangenenbefreiung<br />
(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei<br />
fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders<br />
Verpflichteter gehalten, das Entweichen eines Gefangenen zu verhindern, so ist<br />
die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst<br />
auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.<br />
§133<br />
Verwahrungsbruch<br />
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher<br />
Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung<br />
gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der<br />
dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren<br />
oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in<br />
amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des<br />
öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen<br />
amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.<br />
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den<br />
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich<br />
geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
§ 201<br />
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />
unbefugt<br />
1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger<br />
aufnimmt<br />
oder<br />
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich<br />
macht.<br />
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt<br />
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nicht öffentlich gesprochene Wort<br />
eines anderen mit einem Abhörgerät abhört<br />
oder<br />
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte<br />
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder<br />
seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.<br />
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung<br />
geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist<br />
nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender<br />
öffentlicher Interessen gemacht wird.<br />
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />
als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter<br />
die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).<br />
(4) Der Versuch ist strafbar.<br />
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet<br />
hat, können eingezogen werden. § 74 a ist anzuwenden.<br />
§ 203<br />
Verletzung von Privatgeheimnissen<br />
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen<br />
Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />
offenbart, das ihm als<br />
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen<br />
Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung<br />
eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,<br />
2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,<br />
3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten<br />
Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater,<br />
Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer<br />
Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,<br />
4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen<br />
in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft,
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,<br />
4a) Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3<br />
und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,<br />
5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen<br />
oder<br />
6. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder<br />
Lebensversicherung oder einer privatärztlichen Verrechnungsstelle anvertraut<br />
worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein<br />
zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder<br />
Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als<br />
1. Amtsträger,<br />
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,<br />
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht<br />
wahrnimmt,<br />
4. Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes<br />
tätigen Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das<br />
nicht selbst Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines<br />
solchen Ausschusses oder Rates oder<br />
5. öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung<br />
seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden<br />
ist,<br />
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem Geheimnis im Sinne<br />
des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse<br />
eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst<br />
worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben<br />
anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung<br />
bekannt gegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.<br />
(3) Den in Absatz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und<br />
die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.<br />
Den in Absatz 1 und den in Satz 1 Genannten steht nach dem Tod des zur<br />
Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis<br />
von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlass erlangt hat.<br />
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde<br />
Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.<br />
(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen<br />
zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />
bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.<br />
§ 204<br />
Verwertung fremder Geheimnisse<br />
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />
zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist,<br />
verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) § 203 Abs. 4 gilt entsprechend.<br />
§ 331<br />
Vorteilsannahme<br />
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />
der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert,<br />
sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />
oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten<br />
als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er<br />
eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist<br />
strafbar.<br />
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm<br />
geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige<br />
Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt<br />
hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme<br />
genehmigt.<br />
§332<br />
Bestechlichkeit<br />
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,<br />
der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert,<br />
sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen<br />
hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder<br />
verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren<br />
bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei<br />
Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.<br />
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten<br />
als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er<br />
eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und<br />
dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde,<br />
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder<br />
schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf<br />
2<br />
Jahren.<br />
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung<br />
fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon<br />
dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,<br />
1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,<br />
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des<br />
Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.<br />
§353b<br />
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht<br />
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als<br />
1. Amtsträger,<br />
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder<br />
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht<br />
wahrnimmt,<br />
anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und<br />
dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis<br />
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig<br />
wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand<br />
oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er<br />
1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder<br />
eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder<br />
2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der<br />
Verletzung der Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,<br />
an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht und dadurch<br />
wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei<br />
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt<br />
von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans<br />
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während<br />
seiner Tätigkeit bei einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes<br />
oder eines Landes bekannt geworden ist,<br />
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1;<br />
2. von der obersten Bundesbehörde<br />
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während<br />
seiner Tätigkeit sonst bei einer oder für eine Behörde oder bei einer anderen<br />
amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stelle bekannt<br />
geworden ist,<br />
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen<br />
Stelle des Bundes verpflichtet worden ist;<br />
3. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2<br />
Nr. 2.<br />
§ 355<br />
Verletzung des Steuergeheimnisses<br />
(1) Wer unbefugt<br />
1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger<br />
a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in<br />
Steuersachen,<br />
b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren<br />
wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,<br />
c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch<br />
die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer<br />
Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen<br />
bekannt geworden sind, oder<br />
2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in<br />
einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist, offenbart<br />
oder verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Den Amtsträgern im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich<br />
1. die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,<br />
2. amtlich zugezogene Sachverständige und<br />
3. die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften<br />
des öffentlichen Rechts.<br />
(3) Die Tat wird nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten<br />
verfolgt. Bei Taten amtlich zugezogener Sachverständiger ist der Leiter der<br />
Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.<br />
§ 358<br />
Nebenfolgen<br />
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat<br />
nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353 b<br />
Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu<br />
bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.
» Bitte jeweils eckige Klammern und die darin enthaltene Texte durch entsprechende Angaben ersetzen! «<br />
[Schulname]<br />
[Vorname und Name der Empfängerin/des Empfängers]<br />
[Straße und Hausnummer]<br />
[PLZ und Ort]<br />
Besetzung der Stelle einer Oberstudienrätin/eines Oberstudienrats zur Wahrnehmung zusätzlicher<br />
Aufgaben, Ausschreibungsnummer[…], [Schule] in [Schulort]<br />
Sehr geehrte[r …],<br />
für die Besetzung der o. a. Stelle habe ich Sie ausgewählt und beabsichtige, Sie baldmöglichst<br />
mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten zu beauftragen.<br />
Dies kann jedoch erst nach Ablauf eventueller Einspruchsfristen erfolgen.<br />
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
[Schulleiter/in]
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Anhang B<br />
Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
In diesem Anhang werden alle Rollen und Gruppen (Arbeitsgruppen oder Entscheidungsgremien), die an den<br />
einzelnen Arbeitsschritten in einem der dargestellten Prozesse beteiligt sind, in alphabetischer Reihenfolge<br />
aufgelistet.
Rolle/Gruppe Beschreibung<br />
Abteilungsleiter/in<br />
Z <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Ausgewählte/r<br />
Bewerber/in<br />
OStR<br />
[Rolle extern]<br />
Beschlussfassendes<br />
Gremium Schule<br />
[Gruppe]<br />
Bewerber/in<br />
[Rolle intern]<br />
Bewerberin<br />
QuiS<br />
[Rolle extern]<br />
Budget-<br />
Beauftragte/r<br />
Ressort <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Budgetbeauftragte/r<br />
Mandant<br />
2300<br />
[Rolle intern]<br />
Dienststellenleiter/in<br />
Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Dienststellenleiter/in<br />
SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Einigungsstelle<br />
<strong>HKM</strong><br />
[Gruppe]<br />
Einstellungskandidat/in<br />
[Rolle extern]<br />
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Fachlich verantwortlich für die der Abteilung Z übertragenen Aufgaben und Vorgesetzte<br />
oder Vorgesetzter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung.<br />
Lehrkraft, die nach einem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für eine ausgeschriebene<br />
Stelle, auf der zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen sind, nach dem Prinzip der<br />
Bestenauslese ausgewählt worden ist.<br />
Besteht aus dem Schulvorstand, der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz<br />
Person, die sich auf eine Stelle bewirbt.<br />
Bewerberin oder Bewerber, die/der sich für das Verfahren Quereinstieg in den Schuldienst<br />
(QuiS) bewirbt.<br />
Übergeordnete Budget-Beauftragte/übergeordneter Budget-Beauftragter für alle Mandanten<br />
und Dienststellen im Ressort<br />
Kommentar:<br />
ehemals Haushaltsbeauftragter<br />
verantwortlich für Planung, Bewirtschaftung und Rechenschaftslegung des Haushalts<br />
des Mandanten 2300<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass die Schule ihren Bildungs-<br />
und Erziehungsauftrag erfüllt. Sie oder er leitet die Schule nach geltenden<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Beschlüssen der Schulkonferenz und<br />
der Konferenzen der Lehrkräfte.<br />
Kommentar:<br />
§ 88 HSchG<br />
Detaillierte Beschreibung: Berufsbild Schulleitung ABl. 2010, S. 124 ff.<br />
� Leiterin oder Leiter der unteren Schulaufsichtsbehörde (=Staatliches Schulamt)<br />
� Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />
Amtes und aller Lehrkräfte der nachgeordneten Schulen<br />
� Insoweit damit weisungsbefugt in dienstlichen und persönlich-dienstlichen Angelegenheiten.<br />
Die Einigungsstelle wird beim Hessischen Kultusministerium gebildet. Sie besteht aus je<br />
drei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern, die vom Hessischen Kultusministerium einerseits<br />
und vom Hauptpersonalrat andererseits berufen werden und einer oder einem unparteiischen<br />
Vorsitzenden, auf die sich beide Parteien einigen (i. d. R. hat jede Seite abwechselnd<br />
das Vorschlagsrecht).<br />
Bewerberin oder Bewerber auf eine bestimmte Stelle im Kultusbereich, der ein Einstellungsangebot<br />
erhalten hat.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Rolle/Gruppe Beschreibung<br />
Frauenbeauftragte<br />
Lehrkräfte SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Gesamtkonferenz<br />
Schule<br />
[Gruppe]<br />
HPRLL <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Jurist/in <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Jurist/in SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Lehrkraft Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Leiter/in des<br />
Mandanten<br />
BuKr 2300<br />
[Rolle intern]<br />
Lernmittelverantwortliche/r<br />
Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Minister/in <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Personalrat<br />
Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Frauenbeauftragte für die Lehrkräfte<br />
siehe HSchG<br />
Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium<br />
� Verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachlicher Schulaufsichtsbeamter<br />
� Referentin oder Referent bzw. Referatsleiterin oder Referatsleiter im Hessischen<br />
Kultusministerium<br />
� Zuständig entweder für:<br />
– Schulrecht (Z 3)<br />
– Dienstrecht (Z 1)<br />
– Spezielle Bereiche (III.2; I.2; IV.5).<br />
Verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder verwaltungsfachlicher Schulaufsichtsbeamter<br />
insbesondere zuständig für<br />
� Rechtsaufsicht<br />
� Dienstaufsicht<br />
� Prozessführung<br />
Lehrkraft an einer Schule, welche in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Land Hessen<br />
steht.<br />
Verantwortliche/r für den Mandanten im BK 2300 Schulen, der eine wirtschaftlich selbstständige<br />
Verwaltungseinheit der Landesverwaltung darstellt.<br />
Dem Mandantenleiter/der Mandantenleiterin obliegt für jedes Geschäftsjahr (Kalenderjahr)<br />
die Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans (Entwurf des Voranschlags)<br />
sowie dessen Ausführung. Er/Sie ist damit neben der Planung und Einhaltung des Finanzbudgets<br />
auch für die Aufstellung und Einhaltung des Leistungsplans gegenüber der<br />
Ressortministerin/dem Ressortminister verantwortlich.<br />
Verantwortliche/r für die Beschaffung und Verwaltung der Lernmittel in der Schule.<br />
� Ressortleiterin oder Ressortleiter<br />
� Politische Führungsebene<br />
� Oberste Dienstvorgesetzte oder oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter der Bildungsverwaltung und aller Lehrkräfte, damit weisungsbefugt in<br />
dienstlichen und persönlich-dienstlichen Angelegenheiten.<br />
Personalrat an einer Schule<br />
Kommentar:<br />
Die Zuständigkeit des Schulpersonalrats ergibt sich aus § 91 Abs. 1 Satz 1 HPVG.<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Rolle/Gruppe Beschreibung<br />
Referatsleiter/in<br />
Lehrerstellenzuweisung<br />
BK<br />
2300 <strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Regionale/r<br />
Controller/in<br />
Mandant 2300<br />
[Rolle intern]<br />
Richter/in Verwaltungsgericht<br />
[Rolle extern]<br />
Sachbearbeiter/inAbrechnung<br />
HBS<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
FI SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
HCC<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
HH<br />
Schule SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
OM SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PA SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
PB SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/inPersonaldaten<br />
Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
QuiS SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Referatsleiterin/Referatsleiter im <strong>HKM</strong>, der/die für die Lehrerzuweisung im <strong>HKM</strong>-Ressort<br />
für den Buchungskreis 2300 die Gesamtverantwortung trägt.<br />
Regionale Controllerin oder regionaler Controller für den Buchungskreis 2300 bei den<br />
Staatlichen Schulämtern, zuständig für das Controlling der Schulen im Bereich des<br />
Staatlichen Schulamtes<br />
Kommentar:<br />
Zuständig auch für SV-Plus-Schulen<br />
Richterin oder Richter an einem Verwaltungsgericht<br />
Abrechnung<br />
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (Doppik) beim SSA im Rahmen<br />
von SAP R/3 REWE<br />
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter beim HCC<br />
Kommentar:<br />
Wird verwendet, wenn die genaue Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Geschäftsverteilung<br />
im HCC nicht bekannt ist.<br />
Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />
und Sachbearbeiter gehobener Dienst für Haushalt Schule (inkl. Lernmittelfreiheit)<br />
im SSA<br />
Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />
und Sachbearbeiter gehobener Dienst für das Organisationsmanagement<br />
Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />
und Sachbearbeiter gehobener Dienst für die Personaladministration<br />
Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />
und Sachbearbeiter gehobener Dienst für die Personalbeschaffung<br />
Pflegt die Personaldaten der Schule in der LUSD.<br />
SSA-Sachbearbeiterin/SSA-Sachbearbeiter gehobener Dienst für das Verfahren QuiS.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Rolle/Gruppe Beschreibung<br />
Sachbearbeiter/in<br />
SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Sachbearbeiter/in<br />
ZCRS<br />
<strong>HKM</strong><br />
[Rolle intern]<br />
Schulfachliche/r<br />
Aufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Schulleitungsmitglied<br />
[Rolle intern]<br />
Schwerbehindertenvertreter/in<br />
Lehrkräfte SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Spontanbewerber/in<br />
Schule<br />
[Rolle extern]<br />
Stellendezernent/inLehrkräfteverwaltung<br />
SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Steuergruppe<br />
Fortbildung<br />
Schule<br />
[Gruppe]<br />
Assistenzkräfte, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mittlerer Dienst, Sachbearbeiterinnen<br />
und Sachbearbeiter gehobener Dienst im SSA.<br />
Sie erledigen die ihnen gem. Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben selbstständig<br />
und eigenverantwortlich und sind hierbei in die fachübergreifende Aufgabenerledigung<br />
eingebunden.<br />
Kommentar:<br />
§ 7 (4) GO SSÄ vom 28.02.2008.<br />
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Zentrales Controlling und Rechnungswesen Schulen<br />
(ZCRS)<br />
Die schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten nehmen die Fach- und Dienstaufsicht<br />
für die ihnen gem. Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Schulen und über<br />
alle dort im Dienste des Landes Hessen Beschäftigten wahr, soweit die Dienstaufsicht<br />
nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter ausgeübt wird.<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
§ 7 (1) i. V. m. § 1 (3) der GO für die SSÄ vom 28.02.2008.<br />
Mitglied der Schulleitung<br />
Schwerbehindertenvertreterin oder Schwerbehindertenvertreter für die Lehrkräfte<br />
Die Schwerbehindertenvertretung kann entweder bei den einzelnen Schulen oder für<br />
mehrere Schulen gemeinsam und als Gesamtschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen<br />
Schulamt eingerichtet sein.<br />
Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte (auch für<br />
(nicht-)pädagogische Assistentinnen und Assistenten) ergibt sich, da es sich um sonstige<br />
in Erziehung und Unterricht tätige Personen handelt.<br />
Kommentar:<br />
soweit erforderlich<br />
Person, die bereit ist, kurzfristig die Vertretung von Unterricht an einer Schule zu übernehmen.<br />
Zuständig für die Koordination aller Aktivitäten im Bereich der Stellen-, Budget- und Personalplanung<br />
im Lehrkräftebereich<br />
Über die Zusammensetzung der Steuergruppe Fortbildung wird innerhalb der Schule<br />
entschieden.<br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Rolle/Gruppe Beschreibung<br />
Überprüfungsgremium<br />
(LEZUV-AV)<br />
[Gruppe]<br />
Überprüfungsgremium<br />
OStR<br />
[Gruppe]<br />
Verwaltungsfachliche/rAufsichtsbeamter/in<br />
SSA<br />
[Rolle intern]<br />
Abteilungsleiter/in<br />
Schule<br />
[Rolle intern]<br />
Anhang B: Verzeichnis der beteiligten Rollen und Gruppen<br />
Gremium zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens von Bewerberinnen und Bewerbern<br />
für den hauptamtlichen Schuldienst, dazu gehören gem. Ziffer 2.9 des Einstellungserlasses:<br />
� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />
� ein weiteres Schulleitungsmitglied (sofern nicht vorhanden die Abwesenheitsvertreterin<br />
oder der Abwesenheitsvertreter oder eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft der<br />
Schule)<br />
� ein Mitglied des Schulpersonalrates<br />
� die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte<br />
� bei schwerbehinderten Bewerberinnen oder Bewerbern ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung,<br />
sofern eine Beteiligung nicht ausdrücklich abgelehnt wird<br />
Gremium zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens von Bewerberinnen und Bewerbern<br />
für eine Oberstudienratsstelle, dazu gehören:<br />
� Schulleiterin oder Schulleiter (Vorsitz)<br />
� Mitglied des Schulpersonalrates<br />
� Frauenbeauftragte<br />
� evtl. Schwerbehindertenvertretung.<br />
Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, schulfachlich und verwaltungsfachlich<br />
vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt.<br />
Die verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamtin oder der verwaltungsfachliche Schulaufsichtsbeamte<br />
verfügt über ein abgeschlossenes juristisches Studium und Laufbahn,<br />
bearbeitet aus den Bereichen "Schülerangelegenheiten" sowie "Angelegenheiten der<br />
Lehrkräfte" nicht nur juristische Aufgabenstellungen, auch wenn der Schwerpunkt bei<br />
Aufgaben der Fach- und Dienstaufsicht sowie bei der Erledigung von Angelegenheiten<br />
mit rechtlichem Gehalt ("Schulrecht") liegt.<br />
Kommentar:<br />
Synonym auch Juristin oder Jurist im Staatlichen Schulamt<br />
Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter leitet eine Abteilung einer beruflichen<br />
Schule.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Anhang C: Detaildarstellungen ausgewählter Informationen<br />
Die Ausführungen zu diesem Kapitel erfolgen in einer<br />
Ergänzungslieferung im Schuljahr 2011/2012.
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Anhang D<br />
Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis<br />
Dieser Anhang enthält ein Abkürzungs- und ein Stichwortverzeichnis zur Unterstützung des schnellen Auffindens<br />
der gewünschten Information.
D.1 Abkürzungsverzeichnis<br />
Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />
ABl. Amtsblatt<br />
Abs. Absatz<br />
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
amtsärztl. amtsärztlich<br />
AN Arbeitnehmer<br />
AO Anordnung<br />
ARIS Programm zur Prozessmodellierung, "Architektur integrierter Informationssysteme"<br />
Art. Artikel<br />
AV Ausschreibungsverfahren<br />
BAG Bundesarbeitsgericht<br />
BAT Bundesangestelltentarifvertrag<br />
BeamtStG Beamtenstatusgesetz<br />
BEFRV befristeter Arbeitsvertag<br />
BGB-Vertrag Vertrag auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
BuKr Buchungskreis<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
BV-Projekte Projekte der Bildungsverwaltung<br />
BZRG Bundeszentralregister<br />
bzw. beziehungsweise<br />
d. h. das heißt<br />
DO Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
etc. et cetera<br />
ff. fortfolgende<br />
F-HCC fachliches Hessisches Competence Center<br />
FI SSA Finanzbuchhaltung beim Staatlichen Schulamt<br />
FIPOS Finanzposition<br />
FISTL Finanzkostenstelle<br />
Führungszeugnis OE erweitertes Führungszeugnis, das direkt der einstellenden Behörde zugeleitet wird<br />
(G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
Führungszeugnis PE erweitertes Führungszeugnis, das der/die Betroffene einsehen kann und der einstellenden<br />
Behörde zugeleitet wird (G30a BZRG, Bundeszentralregister)<br />
gem. gemäß<br />
GG Grundgesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
GPRLL Gesamtpersonalrat der Lehrerinnnen und Lehrer<br />
HBG Hessisches Beamtengesetz<br />
HBS Hessische Bezügestelle<br />
HBS Hessische Bezügestelle<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />
HBV Hessisches Beamtengesetz<br />
HCC Hessisches Competence Center<br />
HCM SAP-Modul Human Capital Management<br />
HELAKOS Hessisches Landeseinheitliches Kommunikatives Schulverwaltungssystem, (ARIS)<br />
HessRL "Hessische Richtlinien" zur Beurteilung von Beamten (HMdIS)<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HGlG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz<br />
HH-Beauftragter Haushaltsbeauftragter<br />
HH-Plan Haushaltsplan<br />
<strong>HKM</strong> Hessisches Kultusministerium<br />
HMdF Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
HMdIS Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport<br />
HPRLL Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer im <strong>HKM</strong><br />
HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz<br />
HSchG Hessisches Schulgesetz<br />
HVGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof<br />
HVwVfG Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
i. d. R. in der Regel<br />
i. S. d. im Sinne des<br />
i. V. m. in Verbindung mit<br />
ISIS Elektronische Verschlüsselung, Industrial Signature Interoperability Specification<br />
IST-Daten LUD-Beleg der IST-Daten aller Lehrkräfte der Schule mit Angaben zu nicht unterrichtlichen<br />
Anrechnungen und Tätigkeiten (z. B. Deputate).<br />
KQ<strong>SBS</strong> Qualitätsmerkmale für "selbstständige berufliche Schulen"<br />
KQSBUDG Qualitätsmerkmale für "Teilnahme am großen Schulbudget"<br />
KQSBUDK Qualitätsmerkmale für "Teilnahme am kleinen Schulbudget"<br />
KQSES Qualitätsmerkmale für "selbstständige allgemeinbildenden Schulen"<br />
LDO Landesdienstordnung Hessen<br />
LEZUV-AV Lehrerzuweisungsverfahren nach schulbezogenem Ausschreibungsverfahren<br />
LEZUV-RL Lehrerzuweisungsverfahren nach Rangliste<br />
lfd. Nr. laufende Nummer<br />
LiV Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst<br />
LMF Lehrmittelfreiheit<br />
LUD Lehrer und Unterrichtsdatenbank<br />
LUSD Lehrer- und Schülerdatenbank<br />
o. g. oben genannt<br />
OE Organisationseinheit<br />
OM SAP-Modul Organisationsmanagement<br />
OStR Oberstudienrat/-Oberstudienrätin<br />
PA Personalakte oder Personaladministration<br />
PB Personalbeschaffung<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />
PersAdmin Personaladministration<br />
PflStdVO Pflichtstundenverordnung<br />
Q2E Qualität durch Evaluation und Entwicklung<br />
QM-Team Schulinterne Arbeitsgruppe zur Qualitätsentwicklung der Schule<br />
REZUV-RL Referendarzuweisungsverfahren nach RangIiste<br />
SAP-FI Verwaltungsprogramm - Modul Finanzwesen<br />
SAP-Planstelle Verwaltungsprogramm, an den SSA geführte Planstellenliste<br />
SAP-ReWe Verwaltungsprogramm - Modul Rechnungswesen<br />
SB Schwerbehindertenvertreter/in<br />
<strong>SBS</strong> selbstständige Berufliche Schule<br />
SchulPR Schulpersonalrat<br />
SchwbV Schwerbehindertenvertretung<br />
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch<br />
sog. sogenannte/r<br />
Sollzuweisung Unterrichtlicher und nicht unterrichtlicher Stundenbedarf nach Zuweisungserlass pro<br />
Schule.<br />
SSA Staatliches Schulamt<br />
SSA-Reserve Reservemittel beim Staatlichen Schulamt<br />
StAnZ Hessischer Staatsanzeiger<br />
SÜMPRO Schulübergreifende Maßnahmen und Projekte<br />
SÜPRO schulübergreifende Projekte<br />
TV-H Tarifvertrag Hessen<br />
TV-H-Beschäftigte Beschäftigte nach dem Tarifvertrag Hessen<br />
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />
u. a. unter anderem<br />
usw. und so weiter<br />
VG Verwaltungsgericht<br />
vgl. vergleiche<br />
VO Verordnung<br />
VO-QuiS Verordnung zum Quereinstieg in den Schuldienst – Verordnung über das besondere<br />
berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten<br />
Qualifikation<br />
VSS Verträge im Rahmen der Verordnung zur Sicherstellung Verlässlicher Schule<br />
VSS-Mittel Finanzmittel aus dem Programm Verlässliche Schule<br />
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung<br />
WPZU Weitere Planstellenzuordnung<br />
z. B. zum Beispiel<br />
Z-Abteilung Zentralabteilung <strong>HKM</strong><br />
ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />
ZBLV Zwischenbehördliche Leistungsverrechnung<br />
ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 3
Anhang D.1: Abkürzungsverzeichnis<br />
ZCRS Zentralstelle Controling und Rechnungswesen im Schulbereich<br />
Ziff. Ziffer<br />
ZPM Zentralstelle Personalmanagement<br />
Zuständigkeits-AO Anordnung über die Zuständigkeit in arbeitsrechtlichen Personalangelegenheiten im<br />
Bereich des <strong>HKM</strong><br />
Zuständigkeits-VO Verordnung über die Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten<br />
im Bereich des <strong>HKM</strong><br />
4 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
D.2 Stichwortverzeichnis<br />
A<br />
Abordnung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis A – B<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen<br />
Allgemeine Vertretungsmittel, Siehe Vertretungsmittel, allgemeine<br />
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis Siehe Gesundheitszeugnis<br />
Andere Landesaufgaben Kapitel Budgetmanagement/<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Prozess kleines Schulbudget bewirtschaften/<br />
Unterprozess Teilbudget Andere Landesaufgaben….<br />
Anforderungsprofil Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst durchführen<br />
Anordnungsbefugnis Kapitel Budgetmanagement<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Unterprozess Teilbudget LMF<br />
Anordnungsverfahren, einstweiliges Siehe Konkurrentenverfahren<br />
Ausschreibung, schulbezogen Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen/<br />
Teilprozess Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen<br />
Auswahlverfahren<br />
– Oberstudienratsbeförderung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
– bei Neueinstellung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
B<br />
Beamtete Lehrer<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen/<br />
Teilprozess Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />
erfassen und prüfen<br />
Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung auswählen<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 5
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis C – C<br />
– Einstellung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen<br />
Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Beauftragung Kapitel Personaladministration/<br />
Beförderung zum OStR Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Befristeter Arbeitsvertrag Kapitel Personaladministration/<br />
Begleitverfügung Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Beteiligungsverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
– Frauenbeauftragte Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
– Schulpersonalrat Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
– Schwerbehindertenvertreter Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Bewerbungsunterlagen Kapitel Personalbeschaffung<br />
Budget siehe Schulbudget<br />
C<br />
Controller/in, Regional Kapitel Budgetmanagement/<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen (befristet)<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10(4) HGIG durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />
SchwbV durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />
SchwbV durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte - SchulPR -<br />
SchwbV durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Kleines Schulbudget<br />
6 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
D<br />
Dienstantrittsmeldung Kapitel Personaladministration/<br />
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis D – F<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
Diensteid Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
E<br />
Einstellung<br />
– Beamte für den hauptamtlichen Kapitel Personaladministration/<br />
Schuldienst<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
– TV-H-Beschäftigten Kapitel Personaladministration<br />
Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
Einstellungsakt Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung von TV-H-Beschäftigten durchführen<br />
Einstellungsangebot Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen<br />
Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung auswählen<br />
Einstellungsunterlagen Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen<br />
Einstweilige Anordnung<br />
Siehe Konkurrentenverfahren<br />
(–verfahren)<br />
Empfangsbekenntnis Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
F<br />
Fortbildung Kapitel Budgetmanagement/<br />
Fortbildungsplan Siehe Fortbildung<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Unterprozess Teilbudget Fortbildung Kleines Schulbudget<br />
bewirtschaften<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 7
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis G – L<br />
Frauenbeauftragte Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Frauenförderplan Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Führungszeugnis, erweitert Kapitel Personaladministration/<br />
G<br />
Prozess Beteiligungsverfahren Frauenbeauftragte – SchulPR<br />
– SchwbV durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Beteiligungsverfahren nach § 10 (4) HGlG durchführen<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Prozess Einstellung TV-H-Beschäftigte durchführen<br />
Gesundheitszeugnis Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
H<br />
I<br />
IT-Mittel Kapitel Budgetmanagement<br />
J<br />
K<br />
Prozess Kleines Schulbudget<br />
Kleines Schulbudget Kapitel Budgetmanagement<br />
Teilprozess kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
Unterprozess Teilbudget IT-Mittel …..<br />
Konkurrentenverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
L<br />
Lehrerzuweisungsverfahren<br />
LEZUV-AV<br />
Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />
Kapitel Personalbeschaffung /<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />
8 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
LMF (Lehrmittelfreiheit)-Mittel Kapitel Budgetmanagement/<br />
M<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis M – P<br />
Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
Unterprozess Teilbudget LMF …..<br />
Mandantenleiter/in Kapitel Budgetmanagement/<br />
N<br />
O<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
Oberstudienrat<br />
– Stellenbesetzungsverfahren Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
– Beauftragung bzw. Beförderung Kapitel Personaladministration/<br />
zum Oberstudienrat<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
P<br />
Personalbeschaffung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Personalgespräch<br />
Personallenkungsmaßnahmen Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Planüberschreitung Kapitel Budgetmanagement/<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Prognose zum kleinen Schulbudget Kapitel Budgetmanagement/<br />
Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 9
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis Q – S<br />
Q<br />
R<br />
Ranglistenverfahren<br />
LEZUV-AV<br />
REZUV-Rl<br />
Rechtshilfebelehrung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Rechtsschutz, vorläufiger Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
Referendarzuweisungsverfahren<br />
REZUV-Rl<br />
Regionalcontroller/in Siehe Controller/in<br />
Reserve SSA, <strong>HKM</strong> (Finanzen) Kapitel Budgetmanagement<br />
S<br />
Schulbezogene Ausschreibung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Schulbezogene Stellenausschreibung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung auswählen<br />
Prozess vorläufiger Rechtsschutz nach §123 VwGO durchführen<br />
Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
(Beamte) durchführen<br />
Teilprozess Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren<br />
veranlassen<br />
Prozess Personalbeschaffung von Lehrkräften für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst (Beamte) durchführen<br />
Kapitel Personaladministration/<br />
Schulbudget Kapitel Budgetmanagement<br />
– großes<br />
– Kleines Kapitel Budgetmanagement t<br />
Schulinternes Qualifizierungskonzept Siehe Qualifizierungskonzept<br />
Schulpersonalrat Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
Schulvorstand Kapitel Budgetmanagement<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
10 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Schwerbehindertenvertreter Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis T – W<br />
Sozialpädagoginnen und Pädagogen Kapitel Personalbeschaffung<br />
Stellenbesetzungsverfahren Kapitel Personalbeschaffung<br />
Prozess Personalbeschaffung für Oberstudienratsstellen<br />
durchführen<br />
Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Siehe Konkurrentenverfahren<br />
Stufenverfahren Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
T<br />
U<br />
Unterstützende Prozesse Kapitel Unterstützende Prozesse<br />
Siehe Beteiligungsverfahren<br />
V<br />
Vereidigung Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Einstellung für hauptamtlichen Schuldienst (Beamte)<br />
durchführen<br />
Versetzung Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen<br />
Versetzungsverfahren Siehe Versetzung<br />
Vertretungsmittel, allgemeine Kapitel Budgetmanagement/<br />
Teilprozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen<br />
Schuldienst einleiten<br />
Prozess Kleines Schulbudget/<br />
Teilprozess Kleines Schulbudget bewirtschaften<br />
Vorläufiger Rechtsschutz Kapitel Unterstützende Prozesse/<br />
W<br />
Widerspruch Kapitel Personalbeschaffung/<br />
Prozess Vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO durchführen<br />
Prozess Personalbeschaffung für den hauptamtlichen Schuldienst<br />
durchführen/<br />
Teilprozess Bewerberin oder Bewerber nach schulbezogener<br />
Stellenausschreibung auswählen<br />
Kapitel Personaladministration/<br />
Prozess Ausgewählte/n Bewerber/in für Oberstudienratsstelle<br />
<strong>SBS</strong> beauftragen und befördern<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 11
Anhang D.2: Stichwortverzeichnis X – Z<br />
Widerspruchsbescheid Siehe Widerspruch<br />
X<br />
Y<br />
Z<br />
12 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Hessisches Kultusministerium<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong><br />
Anhang E<br />
Erläuterung der Grafiksymbole<br />
Nutzerinnen und Nutzer, die mit den Prozessdarstellungen wenig vertraut sind, erhalten in diesem Anhang eine<br />
Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole .
E Erläuterung der Grafiksymbole<br />
Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />
E.1 Symbole zur Darstellung von komplexen Prozessstrukturen<br />
oder<br />
Der Symboltyp Wertschöpfungskette beschreibt Prozessgruppen oder einzelne<br />
(Teil-)Prozesse, ohne den Prozessablauf im Detail abzubilden.<br />
So genannte Wertschöpfungskettendiagramme werden vor allem für die Darstellung<br />
der Zusammenhänge zwischen Teilprozessen verwendet.<br />
Beispiel:<br />
� Prozessgruppe: „Personalbeschaffung“<br />
� Prozess: „Kleines Schulbudget“<br />
� Teilprozess: „Kontrakt Kleines Schulbudget abschließen“<br />
Schnittstelle zu einem (Teil-)Prozess.<br />
Informationen, die für einen (Teil-)Prozess benötigt oder durch diesen erzeugt werden.<br />
Dieses kleine Symbol wird manchmal rechts unterhalb eines anderen Symbols angezeigt.<br />
Es besagt, dass das entsprechende Objekt (Prozess, Information etc.) in einem<br />
separaten Modell weiter verfeinert wird.<br />
E.2 Symbole zur Darstellung von Prozessabläufen<br />
Arbeitsschritt, der von einem Bearbeiter ausgeführt wird.<br />
Auslösendes Ereignis oder Ergebnis eines Arbeitsschritts.<br />
Informationen, die für einen Arbeitsschritt benötigt oder durch diesen erzeugt werden.<br />
Dokument, das auch in Papierform erzeugt werden muss (Schriftstück), zum Beispiel<br />
zum Versand.<br />
Rolle, in der eine Person den Arbeitsschritt ausführt.<br />
<strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong> 1
Anhang E: Erläuterung der Grafiksymbole<br />
Arbeitsgruppe oder Entscheidungsgremium, das an einem Arbeitsschritt beteiligt ist.<br />
Die Art der Beteiligung wird durch den Kantentyp zwischen einer Funktion (Arbeitsschritt)<br />
und einem Organisationsobjekt erkennbar:<br />
� „f“ = führt aus<br />
� „w“ = wirkt mit<br />
� „i“ = wird informiert<br />
� „e“ = entscheidet<br />
Schnittstelle zu einem (Teil-)Prozess.<br />
Anwendungssystem, das zur Bearbeitung eines Arbeitsschritts benötigt wird.<br />
Teilkomponente eines Anwendungssystems, die zur Bearbeitung eines Arbeitsschritts<br />
benötigt wird.<br />
Beispiel: Die Anlagenbuchhaltung (FI-AA) ist eine Komponente des SAP R/3 Moduls<br />
Finanzbuchhaltung (FI).<br />
Alle verbundenen Prozesszweige werden ausgeführt (UND-Verknüpfung).<br />
Nur einer der verbundenen Prozesszweige wird ausgeführt (exklusive ODER-<br />
Verknüpfung).<br />
Einer oder mehrere der verbundenen Prozesszweige werden ausgeführt (ODER-<br />
Verknüpfung).<br />
2 <strong>SBS</strong>-<strong>Organisationshandbuch</strong>
Impressum<br />
Herausgeber: Hessisches Kultusministerium<br />
Luisenplatz 10<br />
65185 Wiesbaden<br />
Tel.: 0611 368-0<br />
Fax: 0611 368-2099<br />
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de<br />
Verantwortlich: Dieter Wolf (Leiter Abteilung III)<br />
Doris Braun-Grimmelbein (stellv. Leiterin Abteilung III, Projektleiterin)<br />
Druck: Wolters Kluwer Deutschland<br />
Carl Link<br />
Adolf-Kolping-Str. 10<br />
96317 Kronach<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern<br />
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