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05.12.2012 Aufrufe

Der Steuerratgeber zum Thema „Gesundheit & Wellness“ Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern etwas Gutes tun will, kann dies jetzt im Bereich Gesundheit & Wellness steuerlich besonders wirksam realisieren. Nach § 3 Nr. 34 ESTG hat er die Möglichkeit, jedem seiner Arbeitnehmer/-innen bis zu 500€ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zuzuwenden – pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Die Zuwendung muss im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stattfinden. Die Auszahlung kann auch durch eine Barzahlung erfolgen, wenn der Mitarbeiter eine extern durchgeführte Maßnahme besucht. Dazu gehören laut gesundheitsfachlicher Bewertung der Krankenkassen z.B. folgende Handlungsfelder: Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpf legung, Ernährung, Abbau der psychosozialen Belastung und Förderung der Stressbewältigung am Arbeitsplatz und Einschränkung des Suchtmittelkonsums. Die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios ist nicht begünstigt, es sei denn, die dort durchgeführten Maßnahmen entsprechen den fachlichen Anforderungen des Leitfadens „Prävention“ der Krankenkassen.“ Dipl.-Kfm. Arno Jöris, vereidigter Buchprüfer - Steuerberater,Westpromenade 10, Heinsberg, ist Geschäftsführender Partner und Gesellschafter der beidenBeratungsunternehmen Dr. Jöris & Partner Steuerbera- Betriebliche Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei tungsgesellschaft und Dr. Jöris - Ehlen und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die für die traditionsreichen Heinsberger Gesellschaften tätigen Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer widmen sich der umfassenden Beratung in den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft. Zu ihren Klienten gehören sowohl Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe als auch Kommunen, kommunale Unternehmen und Non-Profit Organisationen. www.joeris-partner.de 23

Der Steuerratgeber<br />

zum Thema „Gesundheit & Wellness“<br />

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen<br />

o<strong>de</strong>r Mitarbeitern etwas Gutes tun will,<br />

kann dies jetzt im Bereich Gesundheit & Wellness<br />

steuerlich beson<strong>de</strong>rs wirksam realisieren.<br />

Nach § 3 Nr. 34 ESTG hat er die Möglichkeit, je<strong>de</strong>m<br />

seiner Arbeitnehmer/-innen bis zu 500€ zusätzlich<br />

zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn<br />

zuzuwen<strong>de</strong>n – pro Kalen<strong>de</strong>rjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

Wichtig: Die Zuwendung<br />

muss im Rahmen <strong>de</strong>r betrieblichen Gesundheitsför<strong>de</strong>rung<br />

stattfin<strong>de</strong>n.<br />

Die Auszahlung kann auch durch eine Barzahlung<br />

erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter eine extern durchgeführte<br />

Maßnahme besucht. Dazu gehören laut<br />

gesundheitsfachlicher Bewertung <strong>de</strong>r Krankenkassen<br />

z.B. folgen<strong>de</strong> Handlungsfel<strong>de</strong>r: Vorbeugung<br />

und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher<br />

Belastungen gesundheitsgerechte betriebliche<br />

Gemeinschaftsverpf legung, Ernährung, Abbau<br />

<strong>de</strong>r psychosozialen Belastung und För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Stressbewältigung am Arbeitsplatz und Einschränkung<br />

<strong>de</strong>s Suchtmittelkonsums.<br />

Die Übernahme o<strong>de</strong>r Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen<br />

an Sportvereine und Fitnessstudios<br />

ist nicht begünstigt, es sei <strong>de</strong>nn, die dort<br />

durchgeführten Maßnahmen entsprechen <strong>de</strong>n<br />

fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns „Prävention“<br />

<strong>de</strong>r Krankenkassen.“<br />

Dipl.-Kfm. Arno<br />

Jöris, vereidigter<br />

Buchprüfer - Steuerberater,Westpromena<strong>de</strong><br />

10, <strong>Heinsberg</strong>,<br />

ist Geschäftsführen<strong>de</strong>r<br />

Partner und Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>nBeratungsunternehmen<br />

Dr. Jöris &<br />

Partner Steuerbera-<br />

Betriebliche Gesundheitsför<strong>de</strong>rung<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

tungsgesellschaft und Dr. Jöris - Ehlen und Partner<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die für die<br />

traditionsreichen <strong>Heinsberg</strong>er Gesellschaften tätigen<br />

Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer widmen<br />

sich <strong>de</strong>r umfassen<strong>de</strong>n Beratung in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Recht, Steuern und Wirtschaft. Zu ihren Klienten<br />

gehören sowohl Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe<br />

als auch Kommunen, kommunale<br />

Unternehmen und Non-Profit Organisationen.<br />

www.joeris-partner.<strong>de</strong><br />

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