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Statusfragen und kein Ende - AGGI-INFO.DE

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gen u.a. kamen die Aberkennung aller soldatischen Rechte, wie die Führung ihresDienstgrades mit dem Zusatz „a. D.“, kam die als Diskriminierung empf<strong>und</strong>eneEinstufung als „Gediente in fremden Streitkräften“ <strong>und</strong> die Strafverfolgung im Zusammenhangmit dem Grenzregime der ehemaligen DDR. Dies wurde ergänzt durchdas Verbot der Dienstgradführung auch für die „Weiterverwender“, Benachteiligungvon in die B<strong>und</strong>eswehr als Berufssoldaten übernommenen Soldaten der NVA beideren Pensionierung <strong>und</strong> der Bemessung deren Zuverdienstmöglichkeiten, der ungleichenBewertung des in der NVA geleisteten Gr<strong>und</strong>wehrdienstes z. B. nach demArbeitsplatzschutzgesetz, einschränkenden Bestimmungen beim Zugang zur freiwilligenReservistenarbeit u.a.Dies in Summe empfinden die ehemaligen Soldaten der NVA als deutliche <strong>und</strong>gewollte Zeichen der Ausgrenzung, als Verstoß gegen den Einigungsvertrag <strong>und</strong> alsVerletzung des Gleichheitsgr<strong>und</strong>satzes nach Artikel 3 GG.Die Soldaten der NVA vertrauten den Politikern. Auch für sie galt das Primat derPolitik. Sie glaubten an die Fairneß derjenigen, die über ihr Schicksal zu entscheidenhatten. Sie glaubten auch den Versprechungen der Politiker <strong>und</strong> den Vertretern desBMVg. Sie konnten sich nicht vorstellen, daß ihnen alle Rechte streitig gemacht werdenwürden, daß international anerkannte Regeln <strong>und</strong> wohlerworbene Rechte für sienicht gelten sollten. Sie konnten sich nicht vorstellen, daß die Aberkennung ihrerRechte schon beschlossen war, während sie noch den Eid auf die Regierung deMaiziere leisteten.Die Soldaten der ehemaligen NVA wurden bis zum Tag der deutschen Einheit überdie sie betreffenden Festlegungen des Einigungsvertrages im unklaren gelassen.Entgegen den Versprechungen der Politiker, gegen den Willen des Verbandes derBerufssoldaten der DDR, ja selbst gegen den Willen des Ministers für Abrüstung <strong>und</strong>Verteidigung, Herrn Eppelmann, weigerte sich die westdeutsche Seite, Regelungenzur Wahrung von Rechten der Soldaten in den Einigungsvertrag aufzunehmen.Hatte man sich bis zum Vortag der deutschen Einheit pauschal <strong>und</strong> flächendeckendwie in <strong>kein</strong>em anderen Bereich vom Großteil der Soldaten getrennt, kam nun nochderen vollständige Entrechtung hinzu.Mit dem Einigungsvertrag wurden alle nach dem bisherigen Recht der DeutschenDemokratischen Republik bestehenden soldatischen Pflichten <strong>und</strong> Rechte der Soldatender ehemaligen NVA für erloschen erklärt.BilanzSeit dem Tag der deutschen Einheit ringen die ehemaligen Soldaten der NVA um dieLösung der sie betreffenden <strong>Statusfragen</strong>. Sie erhoffen sich von der Klärung derStatusfrage eine zumindest moralische Anerkennung ihrer Leistungen als Soldatenvor <strong>und</strong> in der Zeit der Wende <strong>und</strong> in den zehn Jahren nach Herstellung der deutschenEinheit. Sie verbinden mit der Forderung zur Klärung ihrer <strong>Statusfragen</strong> <strong>kein</strong>emateriellen oder finanziellen Forderungen wie z. B. Pensionen analog den Regelungender B<strong>und</strong>eswehr.Seit der 14. Hauptversammlung ( 25.-28.Oktober 1993) gehört die Forderung zurLösung der <strong>Statusfragen</strong> der ehemaligen Soldaten der NVA auch zum Programmdes Deutschen B<strong>und</strong>eswehrverbandes.


Doch alle bisherigen Bemühungen, <strong>Statusfragen</strong> ehemaliger Soldaten der NVA zuklären, sind am Unwillen der Politiker gescheitert. Es ist bei den profilierten politischenKräften, beim Gesetzgeber <strong>kein</strong> Wille erkennbar, die empörenden <strong>und</strong> nur fürdie Soldaten getroffenen, entrechtenden Festlegungen des Einigungsvertrages zukorrigieren. Es wurde zunehmend der Eindruck vermittelt, daß es <strong>kein</strong>erlei Aussichtauf Erfolg gäbe, der Handlungsbedarf <strong>und</strong> das Interesse sehr gering sei <strong>und</strong> eigentlichgar <strong>kein</strong> Erfordernis bestehe. Es gäbe ja eigentlich gar <strong>kein</strong>e Einschränkungen,auf den früheren Dienstgrad könne jederzeit in geeigneter Form hingewiesen <strong>und</strong>Orden <strong>und</strong> Auszeichnungen getragen werden, waren die Beruhigungspillen, dieverteilt wurden. Dabei wurde jedoch immer darauf hingewiesen, daß die unberechtigteFührung der Dienstgrade lt. § 132 a SGB unter Strafe steht.Alle Initiativen endeten scheinbar mit den gleichen, verneinenden Ergebnissen.Selbst im Deutschen B<strong>und</strong>eswehr Verband machte sich angesichts der Probleme<strong>und</strong> Schwierigkeiten Resignation breit. Auffallend ist, daß alle ablehnenden Antwortenauf diesbezügliche Fragen aus dem BMVg stammen bzw. auf dessen Gr<strong>und</strong>aussagenbasieren. (2)Auch nach dem Regierungswechsel hat sich an den Antworten nichts geändert. Aufeine Anfrage von MdB Rainer Eppelmann zu den <strong>Statusfragen</strong> wurde in einemSchreiben vom 06.Okt. 1999 unter dem Aktenzeichen 01-45-00 aus dem BMVggeantwortet: „ ... das B<strong>und</strong>esministerium der Verteidigung (BMVg) hat hierzu stetsdarauf hingewiesen, daß es <strong>kein</strong>e Veranlassung gibt, eine Initiative zur Änderungder insoweit abschließenden Regelungen des Einigungsvertrages zu ergreifen oderzu unterstützen. Der Einigungsvertrag bestimmt in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet BAbschnitt II Nr. 2 § 4 Abs.1: ´ Die nach dem Recht der Deutschen DemokratischenRepublik bestehenden soldatischen Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Soldaten der ehemaligenNationalen Volksarmee sind erloschen.´ Dies war der politische Wille derVertragspartner des Einigungsvertrages... Deshalb geht das BMVg davon aus, daßes erst recht heute, bald zehn Jahre nach Auflösung der NVA, nicht im Sinne der weitüberwiegenden Mehrheit der Deutschen wäre, den ehemaligen Soldaten der NVARechte zu verschaffen, deren Sinn außer für einen Teil der Betroffenen für kaumjemand erkennbar sein dürfte... Noch durch eine entsprechende Anfrage aus demMinisterium für Abrüstung <strong>und</strong> Verteidigung der DDR veranlaßt, hat eine im BMVgdurchgeführte Prüfung ergeben, daß es <strong>kein</strong>e Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Führung vonNVA- Dienstgraden mit dem Zusatz ´a. D.´ oder ´d.R.´ gibt... .“Auch in aktuellen Antworten im Jahre 2000 werden unverändert die sich seit zehnJahren wiederholenden Ablehnungsgründe genannt: So wird in einem Antwortbriefaus dem BMVg vom 29.Februar 2000 auf eine Frage nach militärischen Ehren fürehemalige Soldaten der NVA ausgeführt: „ Rechtsstellung <strong>und</strong> Dienstgrad ehemaligerSoldaten, die nicht in der B<strong>und</strong>eswehr gedient haben oder ihr nicht auf Dauer angehören,richten sich nach den soldatenrechtlichen Bestimmungen des Einigungsvertrages.Der Einigungsvertrag bestimmt... . die soldatischen Rechte <strong>und</strong> Pflichtender Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee sind erloschen. Danach geltenehemalige Berufssoldaten der NVA, denen <strong>kein</strong> Bw-Dienstgrad übertragen wurde,als ´Gediente in fremden Streitkräften´ <strong>und</strong> erhalten <strong>kein</strong>e militärische Ehren. InSonderfällen, z. B. bei ehemaligen Berufssoldaten der NVA, die Inhaber/Träger vonTapferkeitsauszeichnungen des 2. Weltkrieges vom ´Ritterkreuz an aufwärts´ sind,entscheidet BMVg nach Prüfung des Einzelfalles über militärische Ehren. Für dieAngehörigen der NVA bestehen auch <strong>kein</strong>e offenen <strong>Statusfragen</strong>. Für die Führungvon NVA-Dienstgraden mit dem Zusatz ‚a. D.´ oder ‚d. R.´ besteht <strong>kein</strong>e Rechtsgr<strong>und</strong>lage....“


die geltende Rechtslage als Diskriminierung <strong>und</strong> als eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlunggegenüber den Offizieren der Wehrmacht, denen das Wehrrechtausdrücklich die Führung ihres alten Dienstgrades a. D. ohne Hinweis auf die betreffendeArmee gestattet.“ Der Ministerpräsident bittet den B<strong>und</strong>eskanzler, eine gerechteLösung für die Behandlung ehemaliger NVA-Offiziere zu finden: „... aus Sichtder Menschen in den östlichen B<strong>und</strong>esländern würde dies als sehr positives Signalwahrgenommen werden.“In dem am 05.Juli 2000 im B<strong>und</strong>eskanzleramt mit Staatsminister Rolf Schwanitzgeführten Gespräch bek<strong>und</strong>ete auch er „ Handlungsbedarf“. Sicherlich ist es bis zurLösung der <strong>Statusfragen</strong> noch ein weiter Weg. Es wird nun darauf ankommen, imDBwV die Positionen der Befürworter zu stärken <strong>und</strong> grünes Licht für die Lösung der<strong>Statusfragen</strong> als verbandspolitischen Auftrag durch die 16. Hauptversammlung desDBwV zu bekommen. Es müssen weitere Gespräche mit Politikern auf Landes- <strong>und</strong>B<strong>und</strong>esebene geführt werden.Anmerkungen1. Brief vom 28.5.93 von Prof. Egon Bahr an Dr. Werner Hübner anläßlich der ÖffentlichenAnhörung „Gedient in fremden Streitkräften“ des Brandenburger Vereins für politischeBildung „ Rosa Luxemburg“ e.V. vom 12. Juni 1993.2. Bericht des B<strong>und</strong>esministeriums der Verteidigung zur Führung von Dienstgrad-Bezeichnungender ehemaligen NVA unter Berücksichtigung anderer Bereiche des öffentlichenDienstes in der ehemaligen DDR“ entsprechend Beschluß des Verteidigungsausschussesdes Deutschen B<strong>und</strong>estages vom 6.Sept. 1994 - Ausschußdrucksache 12/285

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