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Dissertation zur Erlangung des Grades Doktor-Ingenieur des ...

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2. BaustellenverordnungBedeutung <strong>des</strong> Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)Der SiGe-Plan enthält die Ergebnisse der vom Koordinator geplanten Sicherheitsmaßnahmen.Er ist der Nachweis über die Berücksichtigung <strong>des</strong> Arbeitsschutzes inder Planungsphase. Durch Anbringen <strong>des</strong> SiGe-Plans auf der Baustelle ist es in jederPhase <strong>des</strong> Baustellengeschehens möglich, die erforderlichen Maßnahmen <strong>zur</strong>Einhaltung der Arbeitssicherheit zu ersehen. Der SiGe-Plan ist kein Plan, nach demauf der Baustelle gearbeitet wird. Er dient dort <strong>zur</strong> Übersicht und Kontrolle, ob dieErgebnisse der Planungsphase auch in der Ausführungsphase umgesetzt werden.Aktivitäten nach der BaustellenverordnungArbeitnehmereinesArbeitgeberseinesArbeitgeberseinesArbeitgeberseinesArbeitgebersmehrererArbeitgebermehrererArbeitgebermehrererArbeitgebermehrererArbeitgeberBaustellenbedingungenUmfang und Art der Arbeitenkleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder501 Personentagekleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder501 Personentage und gefährliche Arbeitengrößer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder501 Personentagegrößer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder501 Personentage und gefährliche Arbeitenkleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder501 Personentagekleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder501 Personentage und gefährliche Arbeitengrößer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder501 Personentagegrößer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder501 Personentage und gefährliche ArbeitenBerücksichtigungallg. Grundsätze Vorankündigungnach § 4 ArbSchGbei der PlanungKoordinator SiGe-PlanUnterlage(§ 3 Abs. 2Nr. 3)ja nein nein nein neinja nein nein nein neinja ja nein nein neinja ja nein nein neinja nein ja nein jaja nein ja ja jaja ja ja ja jaja ja ja ja jaTab. 2: Aktivitäten nach der Baustellenverordnung 33 Quelle: Lit. 712

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