Rechtliche Bestimmungen
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(9) Benachrichtigung durch den Kirchenvorstand (Wahlausschuss) über die Streichung eines Namens aus dem Wahlvorschlag Der Kirchenvorstand - Wahlausschuss 1) der Ev.-luth. _____________________ -Kirchengemeinde ___________________________________ __________________ , den ____________ Einschreiben Rückschein 2) (Ort, Datum) Herrn / Frau Wahlvorschlag für die Wahl von Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern – Kapellenvorsteherinnen und Kapellenvorstehern 1) Sehr geehrte(r) Frau/Herr_________________________ , der Kirchenvorstand – Wahlausschuss 1) hat in seiner Sitzung am _______________ beschlossen, Ihren Namen auf dem durch Frau _______________________________ als Erstunterzeichnerin – Herrn _____________________________ als Erstunterzeichner 1) eingereichten Vorschlag für die Kirchenvorstandswahl – Kapellenvorstandswahl 1) zu streichen, weil ________________________ _____________________________________________________________________________ 3) Der Erstunterzeichner oder die Erstunterzeichnerin des betreffenden Wahlvorschlages erhält eine entsprechende Nachricht. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb einer Woche nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises ______ _______________________________ 4) Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist zu begründen. Mit freundlichen Grüßen ___________________________ 1) Nichtzutreffendes weglassen. 2) Oder: Mit Postzustellungsurkunde; oder: durch persönliche Übergabe gegen Empfangsschein. Der Kirchenvorstand Der Wahlausschuss 1) der 3) Hier sind die Gründe für die Entscheidung anzugeben. 4) Hier bitte die volle Anschrift einsetzen.
(10) Bekanntmachung des Wahlaufsatzes und des Wahltermins B e k a n n t m a c h u n g Am 18. März 2012 findet in der Zeit von ___________ bis ________ Uhr in ___________________ ______________________________ 1) die Wahl zum Kirchenvorstand - Kapellenvorstand 2) statt. Es sind _______________ 3) Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherinnen 1) zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Kirchenmitglieder 3) 1. _____________________________________________________________________________ 2. _____________________________________________________________________________ 3. _____________________________________________________________________________ Die Stimmabgabe ist geheim. Der Wähler oder die Wählerin kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm oder ihr ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die er oder sie wählen will, jedoch nicht mehr Personen, als Stimmen abzugeben sind. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind. Kirchenmitglieder, die in der Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 15. März 2012 bei dem Kirchenvorstand schriftlich oder mündlich von den Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für andere stellt, muss die Berechtigung dafür nachweisen. Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand – Wahlausschuss 2) oder während der Wahlhandlung dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden. Der Kirchenvorstand Der Wahlausschuss 2) der Ev.-luth. _____________________ -Kirchengemeinde ___________________________________ Anmerkung: Wo nach § 12 KVBG Stimmbezirke vorgesehen sind, ist für jeden Stimmbezirk anzugeben: Der Zeitpunkt der Wahl, der Ort der Wahl und der Bezirk der Gemeinde, den der Stimmbezirk umfasst. __________________________________________________ 1) Genaue Angaben über das Wahllokal. 2) Nichtzutreffendes weglassen. 3) In alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Name, Vorname, Alter, Beruf und Wohnung.
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(10) Bekanntmachung des Wahlaufsatzes<br />
und des Wahltermins<br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
Am 18. März 2012 findet in der Zeit von ___________ bis ________ Uhr in ___________________<br />
______________________________ 1) die Wahl zum Kirchenvorstand - Kapellenvorstand 2) statt.<br />
Es sind _______________ 3) Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und<br />
Kapellenvorsteherinnen 1) zu wählen.<br />
Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Kirchenmitglieder 3)<br />
1. _____________________________________________________________________________<br />
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Die Stimmabgabe ist geheim. Der Wähler oder die Wählerin kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten<br />
und ihm oder ihr ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die er oder sie wählen<br />
will, jedoch nicht mehr Personen, als Stimmen abzugeben sind. Der Stimmzettel ist ungültig,<br />
wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.<br />
Kirchenmitglieder, die in der Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der<br />
Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können<br />
bis zum 15. März 2012 bei dem Kirchenvorstand schriftlich oder mündlich von den Wahlberechtigten<br />
gestellt werden. Wer den Antrag für andere stellt, muss die Berechtigung dafür nachweisen.<br />
Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand – Wahlausschuss 2)<br />
oder während der Wahlhandlung dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden.<br />
Der Kirchenvorstand<br />
Der Wahlausschuss 2) der<br />
Ev.-luth. _____________________ -Kirchengemeinde ___________________________________<br />
Anmerkung:<br />
Wo nach § 12 KVBG Stimmbezirke vorgesehen sind, ist für jeden Stimmbezirk anzugeben: Der<br />
Zeitpunkt der Wahl, der Ort der Wahl und der Bezirk der Gemeinde, den der Stimmbezirk umfasst.<br />
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1)<br />
Genaue Angaben über das Wahllokal.<br />
2)<br />
Nichtzutreffendes weglassen.<br />
3)<br />
In alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Name, Vorname, Alter, Beruf und<br />
Wohnung.