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Rechtliche Bestimmungen

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_________________________________<br />

1) Nichtzutreffendes weglassen.<br />

2) Volle Anschrift.<br />

Muster<br />

Anlage 18<br />

für die Bekanntgabe des Eintritts der Patronin oder des Patrons in den Kirchenvorstand<br />

oder der Ernennung einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers<br />

(zu Nr. 50 AB KVBG)<br />

Bekanntgabe<br />

Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Patron – die Patronin 1) der Ev.-luth.<br />

_____________________ -Kirchengemeinde _____________________________ mitgeteilt, dass<br />

er / sie selbst in den Kirchenvorstand eintrete<br />

- dass er / sie _______________________ (Name) zum Kirchenvorsteher – zur Kirchenvorsteherin<br />

ernenne 1) .<br />

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Ernennung des / der ____________________<br />

___________________ (Name) zum Kirchenvorsteher – zur Kirchenvorsteherin 1) durch schriftlich<br />

begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Abkündigung im Gottesdienst am<br />

_______________ bei dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises ________________<br />

in _________________________________ 2) anfechten.<br />

Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der oder die Ernannte nicht Mitglied der<br />

Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und in seiner oder ihrer Kirchengemeinde zum<br />

Kirchenvorsteher oder zur Kirchenvorsteherin nicht wählbar ist. Über die Beschwerde entscheidet<br />

der Kirchenkreisvorstand.�

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