Rechtliche Bestimmungen
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_________________________________<br />
1) Nichtzutreffendes weglassen.<br />
2) Volle Anschrift.<br />
Muster<br />
Anlage 18<br />
für die Bekanntgabe des Eintritts der Patronin oder des Patrons in den Kirchenvorstand<br />
oder der Ernennung einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers<br />
(zu Nr. 50 AB KVBG)<br />
Bekanntgabe<br />
Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Patron – die Patronin 1) der Ev.-luth.<br />
_____________________ -Kirchengemeinde _____________________________ mitgeteilt, dass<br />
er / sie selbst in den Kirchenvorstand eintrete<br />
- dass er / sie _______________________ (Name) zum Kirchenvorsteher – zur Kirchenvorsteherin<br />
ernenne 1) .<br />
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Ernennung des / der ____________________<br />
___________________ (Name) zum Kirchenvorsteher – zur Kirchenvorsteherin 1) durch schriftlich<br />
begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Abkündigung im Gottesdienst am<br />
_______________ bei dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises ________________<br />
in _________________________________ 2) anfechten.<br />
Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der oder die Ernannte nicht Mitglied der<br />
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und in seiner oder ihrer Kirchengemeinde zum<br />
Kirchenvorsteher oder zur Kirchenvorsteherin nicht wählbar ist. Über die Beschwerde entscheidet<br />
der Kirchenkreisvorstand.�