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Rechtliche Bestimmungen

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Muster<br />

für die Verhandlungsniederschrift<br />

über die Wahlhandlung<br />

(zu Nr. 39 AB KVBG)<br />

V e r h a n d l u n g s n i e d e r s c h r i f t<br />

Anlage 11<br />

über die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherinnen<br />

1) im Stimmbezirk ___________________ des Wahlbezirkes ____________________________ der<br />

Ev.-luth. _________________ Kirchengemeinde – Kapellengemeinde 1) __________________________ am<br />

________________________ in ________________________________________________________<br />

von ______ Uhr bis ______ Uhr - und nach einer Unterbrechung von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />

Zusätzliche Wahlzeit - am Tag vor dem angeordneten Wahltag von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />

- am Tag nach dem angeordneten Wahltag von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />

Die Wahl wurde vom Wahlvorstand geleitet. Dem Wahlvorstand gehörten an:<br />

1. ______________________________________ 2. ____________________________________________<br />

(Vorsitzende/r) (Stellvertreter/in)<br />

3. ______________________________________ 4. ____________________________________________<br />

(Schriftführer/in) (Stellvertreter/in)<br />

5. ______________________________________ 6. ____________________________________________<br />

(Mitglied) (Mitglied) 1)<br />

7. ______________________________________ 8. ____________________________________________<br />

(Mitglied) 1) (Mitglied) 1)<br />

Vor dem Beginn der Wahlhandlung wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war. Sie wurde bis zum<br />

Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet.<br />

Der Vorsitzende – Die Vorsitzende 1) des Wahlvorstandes eröffnete die Wahlhandlung mit Gebet.<br />

Die Namen der Wähler und Wählerinnen wurden in der Wählerliste festgestellt und die Wahlbeteiligung wurde<br />

vermerkt. Sie erhielten den amtlichen Stimmzettel und legten diesen, nachdem sie ihn unbeobachtet haben<br />

ausfüllen können, verdeckt in die Wahlurne.<br />

Die bis zum Ende der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe wurden durch ein Mitglied des Wahlvorstandes<br />

geöffnet, die Briefwahlscheine an Hand der Wählerliste geprüft, die Wahlbeteiligung vermerkt, die Stimmzettelumschläge<br />

von den Briefwahlscheinen abgesondert und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.<br />

Nachdem die festgesetzte Wahlzeit abgelaufen war und alle anwesenden Wähler und Wählerinnen die<br />

Stimmzettel in die Wahlurne gelegt hatten, erklärte der Vorsitzende – die Vorsitzende 1) des Wahlvorstandes<br />

die Wahl für geschlossen.<br />

Danach wurden alle Stimmzettel und Stimmzettelumschläge der Wahlurne entnommen. Die Stimmzettelumschläge<br />

wurden geöffnet und die darin enthaltenen Stimmzettel ungelesen unter die übrigen Stimmzettel

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