Rechtliche Bestimmungen
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Muster<br />
für die Verhandlungsniederschrift<br />
über die Wahlhandlung<br />
(zu Nr. 39 AB KVBG)<br />
V e r h a n d l u n g s n i e d e r s c h r i f t<br />
Anlage 11<br />
über die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherinnen<br />
1) im Stimmbezirk ___________________ des Wahlbezirkes ____________________________ der<br />
Ev.-luth. _________________ Kirchengemeinde – Kapellengemeinde 1) __________________________ am<br />
________________________ in ________________________________________________________<br />
von ______ Uhr bis ______ Uhr - und nach einer Unterbrechung von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />
Zusätzliche Wahlzeit - am Tag vor dem angeordneten Wahltag von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />
- am Tag nach dem angeordneten Wahltag von ______ Uhr bis _____ Uhr 1) .<br />
Die Wahl wurde vom Wahlvorstand geleitet. Dem Wahlvorstand gehörten an:<br />
1. ______________________________________ 2. ____________________________________________<br />
(Vorsitzende/r) (Stellvertreter/in)<br />
3. ______________________________________ 4. ____________________________________________<br />
(Schriftführer/in) (Stellvertreter/in)<br />
5. ______________________________________ 6. ____________________________________________<br />
(Mitglied) (Mitglied) 1)<br />
7. ______________________________________ 8. ____________________________________________<br />
(Mitglied) 1) (Mitglied) 1)<br />
Vor dem Beginn der Wahlhandlung wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war. Sie wurde bis zum<br />
Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet.<br />
Der Vorsitzende – Die Vorsitzende 1) des Wahlvorstandes eröffnete die Wahlhandlung mit Gebet.<br />
Die Namen der Wähler und Wählerinnen wurden in der Wählerliste festgestellt und die Wahlbeteiligung wurde<br />
vermerkt. Sie erhielten den amtlichen Stimmzettel und legten diesen, nachdem sie ihn unbeobachtet haben<br />
ausfüllen können, verdeckt in die Wahlurne.<br />
Die bis zum Ende der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe wurden durch ein Mitglied des Wahlvorstandes<br />
geöffnet, die Briefwahlscheine an Hand der Wählerliste geprüft, die Wahlbeteiligung vermerkt, die Stimmzettelumschläge<br />
von den Briefwahlscheinen abgesondert und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.<br />
Nachdem die festgesetzte Wahlzeit abgelaufen war und alle anwesenden Wähler und Wählerinnen die<br />
Stimmzettel in die Wahlurne gelegt hatten, erklärte der Vorsitzende – die Vorsitzende 1) des Wahlvorstandes<br />
die Wahl für geschlossen.<br />
Danach wurden alle Stimmzettel und Stimmzettelumschläge der Wahlurne entnommen. Die Stimmzettelumschläge<br />
wurden geöffnet und die darin enthaltenen Stimmzettel ungelesen unter die übrigen Stimmzettel