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Grundlagen<br />

Latente Steuererstattungsansprüche<br />

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für Bewertungsunterschiede zwischen den Handelsund<br />

Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften einerseits und dem Konzernabschluss andererseits<br />

gebildet. Darüber hinaus werden steuerliche Verlustvorträge, soweit ihre künftige<br />

Nutzung wahrscheinlich ist, in Höhe des zukünftigen latenten Steuererstattungsanspruchs<br />

aktiviert. Der der latenten Steuerberechnung zugrunde liegende inländische Steuersatz beträgt<br />

in 2002 und 2001 rund 36 Prozent. Die latenten Steuersätze der ausländischen Tochtergesellschaften<br />

betragen zwischen 18 und 42 Prozent.<br />

IAS 12 in der in 2000 überarbeiteten Fassung sieht außerdem vor, dass das mit einer<br />

Gewinnausschüttung verbundene Körperschaftsteueranrechnungsguthaben erst in dem Jahr,<br />

in dem der Ausschüttungsbeschluss vorliegt, zu erfassen ist.<br />

Rückstellungen<br />

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem gemäß IAS 19 vorgeschriebenen<br />

Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit-Method“) für leistungsorientierte<br />

Altersversorgungspläne.<br />

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus<br />

einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die<br />

Inanspruchnahme künftig wahrscheinlich ist und sich die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig<br />

schätzen lässt. Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag<br />

überprüft.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

mit dem Barwert der Leasingraten angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten<br />

werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung<br />

valutierenden Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag.

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