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Grundlagen<br />
Latente Steuererstattungsansprüche<br />
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für Bewertungsunterschiede zwischen den Handelsund<br />
Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften einerseits und dem Konzernabschluss andererseits<br />
gebildet. Darüber hinaus werden steuerliche Verlustvorträge, soweit ihre künftige<br />
Nutzung wahrscheinlich ist, in Höhe des zukünftigen latenten Steuererstattungsanspruchs<br />
aktiviert. Der der latenten Steuerberechnung zugrunde liegende inländische Steuersatz beträgt<br />
in 2002 und 2001 rund 36 Prozent. Die latenten Steuersätze der ausländischen Tochtergesellschaften<br />
betragen zwischen 18 und 42 Prozent.<br />
IAS 12 in der in 2000 überarbeiteten Fassung sieht außerdem vor, dass das mit einer<br />
Gewinnausschüttung verbundene Körperschaftsteueranrechnungsguthaben erst in dem Jahr,<br />
in dem der Ausschüttungsbeschluss vorliegt, zu erfassen ist.<br />
Rückstellungen<br />
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem gemäß IAS 19 vorgeschriebenen<br />
Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit-Method“) für leistungsorientierte<br />
Altersversorgungspläne.<br />
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus<br />
einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die<br />
Inanspruchnahme künftig wahrscheinlich ist und sich die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig<br />
schätzen lässt. Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag<br />
überprüft.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
mit dem Barwert der Leasingraten angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten<br />
werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung<br />
valutierenden Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag.