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Grundlagen<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert<br />

und planmäßig über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben.<br />

Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung und sonstigen Unternehmenserwerben werden<br />

über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die voraussichtlichen<br />

Nutzungsdauern liegen zwischen 5 und 15 Jahren und spiegeln dabei die Erwartungen<br />

bezüglich der Ausnutzung der durch die Unternehmenserwerbe gewonnenen Marktposition<br />

und des Technologievorsprungs wider.<br />

Sachanlagen<br />

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten<br />

umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen<br />

Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen<br />

erfolgen auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gegenstände. Ausschließlich auf<br />

steuerlichen Regelungen basierende Abschreibungen wurden nicht angesetzt. Die Verwaltungs-<br />

und Produktionsgebäude werden über einen Zeitraum zwischen 25 und 50 Jahren<br />

linear abgeschrieben.<br />

Das übrige Sachanlagevermögen wird überwiegend degressiv mit Sätzen zwischen 20<br />

und 30 Prozent abgeschrieben. Die Zugänge der ersten Hälfte des Geschäftsjahres werden<br />

mit dem vollen, die der zweiten Hälfte mit dem halben Jahressatz abgeschrieben. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.<br />

Finanzierungsleasing<br />

Sofern das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen gemäß IAS 17 einem Konzernunternehmen<br />

als Leasingnehmer zuzurechnen ist, weil dieses im Wesentlichen alle mit dem<br />

Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem Leasinggegenstand trägt, erfolgt die<br />

Aktivierung des Leasinggegenstandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum Barwert<br />

der Leasingraten. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen<br />

vergleichbarer, erworbener Vermögenswerte.<br />

Finanzanlagen<br />

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />

am Bilanzstichtag angesetzt, soweit von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.<br />

Vorräte<br />

Der Ansatz bei Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten.<br />

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Niederstwertprinzip mit dem Verbrauchsfolgeverfahren<br />

FIFO in Abstimmung mit dem gewogenen Durchschnittspreis herangezogen.<br />

Der Ansatz unfertiger und fertiger Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten<br />

beinhalten Anschaffungskosten und alle dem Produktionsprozess direkt<br />

zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten.<br />

Finanzierungskosten sind nicht berücksichtigt worden.

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