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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Hergatz

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Die Firma AKS hat mit Bescheid vom 07.05.2009 die abgrabungsrechtliche Genehmigung zumKiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung der Kiesgrube Maria-Thann II erhalten.Aufgrund der unterschiedlichen Qualitäten des anstehenden Materials und zur Einhaltung derrechtlichen Anforderungen der zu vermarktenden Materialen soll das in der Kiesgrube Maria-Thann II gewonnene Material aufbereitet werden. Mit Bescheid vom 12.08.2005 erhielt die AKSdie immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zumKlassieren und Brechen von natürlichem Gestein in der Kiesgrube Grünenbach. Diese Anlagesoll nunmehr in die Kiesgrube Maria-Thann versetzt und dort betrieben werden.Das Gremium sieht keinen Nutzen für die <strong>Gemeinde</strong> außer Lärm- und zusätzlicheStaubschmutzbelästigung. Der Vorsitzende entgegnet, dass im Zuge der geplanten Umsetzungdie von der Anlage inklusive Fahrverkehr ausgehenden Geräuschimmissionen an denumliegenden maßgebenden Immissionsorten berechnet wurden. An allen Immissionsortenwurde der Richtwert in Höhe von 60 dB(A) eingehalten. Auch eine Überschreitung desSpitzenpegelkriteriums nach TA Lärm sei nicht zu erwarten. Entsprechende Auflagen werden inden Genehmigungsbescheid übernommen. Trotzdem muss man nicht zu allem JA sagen, so<strong>Gemeinde</strong>rat Zeh. Das Gremium schließt sich dieser Meinung an.Beschlussantrag:Dem Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Kies/Sand in derbestehenden Kiesgrube Maria-Thann II wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt mit derAuflage, dass die vorgegebenen Richtwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes insbesondereder Lärmschutzvorgaben eingehalten werden.Abstimmungsergebnis:0 : 13 (einstimmig abgelehnt)Antrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren:· Antragsteller: Fuchs-Ortmann DagmarUnteres Moos 388145 <strong>Hergatz</strong>Bauort:Am Wiesenrain 13 , Flurstück Nr. 23/13, Gemarkung Maria-ThannNeubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Baugesuch 18/2011)Der Vorsitzende erklärt, dass bei o.g. Bauvorhaben das Genehmigungsfreistellungsverfahrendurchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Maria-Thann-Süd III und entspricht den Festsetzungen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Das Genehmigungsfreistellungsverfahrenwird durchgeführt.117

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