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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Hergatz

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2. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung diesesVertrags bedarf der Schriftform (siehe Art. 38 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Bayern).3. Etwaige Gebühren oder sonstige Abgaben, die infolge eines Abschlusses dieses Vertrags sowiefür Maßnahmen zur Herbeiführung oder Erhaltung seiner Rechtswirksamkeit zu zahlen sind,werden vom GVU getragen.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ...........................................................5. Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen erstellt. Die <strong>Gemeinde</strong> und das GVU erhalten vomVertrag und seinen Anlagen sowie von sämtlichen Nachträgen je eine Ausfertigung.<strong>Hergatz</strong>, den ............................................................................................................Thüga Energienetze GmbHFür die <strong>Gemeinde</strong> gemäß Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 04.07.2011.<strong>Hergatz</strong>, den ...................................................................(Siegel und Unterschrift)Uwe Giebl,1. BürgermeisterBeschlussantrag:Dem Abschluss des neuen Konzessionsvertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswegezum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Hergatz</strong> mit derThüga Energienetze GmbH, in der oben aufgeführten Fassung (Vertrag-Entwurf) mit einerLaufzeit von 10 Jahren vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2021 wird zugestimmt.Abstimmungsergebnis:13 : 0 (einstimmig angenommen)TOP 3Straßensanierungsarbeiten <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Beuren-Staudachhier: Information über die Ausführungsplanung und Beschluss über die Ausschreibungder zu vergebenden ArbeitenDer Vorsitzende begrüßt die Herren Zimmermann und Embacher von der IngenieurgesellschaftZimmermann & Meixner, Amtzell, die über die Ausführungsplanung informieren werden:Herr Zimmermann präsentiert nachfolgende Varianten: die hochwertigste Variante, Variante 1:den Vollausbau der Straße und eine Sparlösung, Variante 2, sollte genug Unterbau vorhandensein. Eine Mischvariante, Variante 3, sei auch möglich. Die Wasserleitungen werden amStraßenrand verlegt und zwar immer auf der Seite, die mehr beschädigt ist. DieRandeinfassungen fallen bei der Sparlösung weg.Nachfolgend Ausschnitte aus der Präsentation, aus der die Vorgehensweisen aus Variante 1und 2, der Baubeginn für Straßensanierung und Wasserleitung sowie deren Verlauf (auch unterder Staatsstraße hindurch) ersichtlich sind.109

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