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Richtlinien Maturarbeit - Das MNG

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<strong>Richtlinien</strong> für die Maturitätsarbeit1. Gültigkeitsbereich und massgebliche ReglementeGültigkeitsbereichDiese <strong>Richtlinien</strong> gelten für die Maturitätsarbeiten am <strong>MNG</strong> Rämibühl und am K+S GymnasiumRämibühl und werden ergänzt durch die im Abschnitt Dokumente für die Maturitätsarbeiterwähnten Unterlagen.Massgebliche ReglementeDie <strong>Richtlinien</strong> stützen sich auf die Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über dieAnerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR), das Reglement für die Maturitätsprüfungenan den Gymnasien des Kantons Zürich und die <strong>Richtlinien</strong> der Schulleiterkonferenzdes Kantons Zürich.AusnahmenFür Ausnahmen ist die Schulleitung zuständig.Plagiate und andere UnredlichkeitenPlagiate gelten als Betrug und werden streng geahndet. Gemäss kantonalem Maturprüfungsreglementkönnen Unredlichkeiten zum Ausschluss von den Maturitätsprüfungen führenbzw. die Verweigerung oder die Ungültigerklärung des Maturitätszeugnisses zur Folge haben.2. Definition und ZielsetzungDie Maturitätsarbeit ist eine grössere eigenständige Einzel‐ oder Gruppenarbeit. Sie mussschriftlich abgefasst oder schriftlich kommentiert sein und mündlich präsentiert werden. Siegilt als Maturitätsfach und wird mit einer Maturitätsnote bewertet (siehe Kapitel 3).<strong>Das</strong> Ergebnis der Arbeit kann sein:• eine Abhandlung• eine Forschungsarbeit• eine Feldarbeit• eine künstlerische oder gestalterische Arbeit4

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