<strong>Richtlinien</strong> für die Maturitätsarbeit1. Gültigkeitsbereich und massgebliche ReglementeGültigkeitsbereichDiese <strong>Richtlinien</strong> gelten für die Maturitätsarbeiten am <strong>MNG</strong> Rämibühl und am K+S GymnasiumRämibühl und werden ergänzt durch die im Abschnitt Dokumente für die Maturitätsarbeiterwähnten Unterlagen.Massgebliche ReglementeDie <strong>Richtlinien</strong> stützen sich auf die Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über dieAnerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR), das Reglement für die Maturitätsprüfungenan den Gymnasien des Kantons Zürich und die <strong>Richtlinien</strong> der Schulleiterkonferenzdes Kantons Zürich.AusnahmenFür Ausnahmen ist die Schulleitung zuständig.Plagiate und andere UnredlichkeitenPlagiate gelten als Betrug und werden streng geahndet. Gemäss kantonalem Maturprüfungsreglementkönnen Unredlichkeiten zum Ausschluss von den Maturitätsprüfungen führenbzw. die Verweigerung oder die Ungültigerklärung des Maturitätszeugnisses zur Folge haben.2. Definition und ZielsetzungDie Maturitätsarbeit ist eine grössere eigenständige Einzel‐ oder Gruppenarbeit. Sie mussschriftlich abgefasst oder schriftlich kommentiert sein und mündlich präsentiert werden. Siegilt als Maturitätsfach und wird mit einer Maturitätsnote bewertet (siehe Kapitel 3).<strong>Das</strong> Ergebnis der Arbeit kann sein:• eine Abhandlung• eine Forschungsarbeit• eine Feldarbeit• eine künstlerische oder gestalterische Arbeit4
Die Maturitätsarbeit darf nicht nur Materialsammlung oder Selbstdarstellung sein. Alle Arbeiten,auch praktische, künstlerische oder gestalterische, müssen eine kritische Reflexiondes Themas und des Ergebnisses enthalten.Bei Gruppenarbeiten müssen die Anteile der einzelnen Gruppenmitglieder klar ausgewiesenwerden können.Mit der Maturitätsarbeit erbringen die Maturandinnen und Maturanden je nach Thema denNachweis, dass• sie sich selbständig und differenziert mit einem Gegenstand auseinandersetzen können,• sie der Problemstellung angemessene Methoden anwenden können,• sie die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens kennen und befolgen:Recherche, logische Argumentation, Begründung der Aussagen, Nachvollziehbarkeit,Überprüfbarkeit, Quellennachweise etc.,• sie sich durch künstlerische oder gestalterische Arbeiten auszudrücken und mitzuteilenverstehen, fähig sind zu einer differenzierten Wahrnehmung, Mut haben zur Versinnlichungund Verdichtung des eigenen Themas und den Arbeitsprozess reflektierenkönnen,• sie sich verständlich, differenziert und gewandt auszudrücken verstehen.3. MaturitätsnoteDie Maturitätsnote wird aufgrund der Bewertung des Arbeitsprozesses, des Arbeitsproduktesund seiner Präsentation gesetzt. Zum Produkt wird alles gezählt, was der Lehrperson zumZeitpunkt der Abgabe übergeben werden muss (schriftliche Arbeit bzw. Arbeit als Produktmit schriftlichem Kommentar, allfälliges Zusatzmaterial wie Dokumentationen, Journale,Modelle, Plakate etc.). Material, das nur der Dokumentation des Arbeitsprozesses dient,kann in die Teilleistungsbewertung für den Arbeitsprozess einfliessen.In der Regel wird der Arbeitsprozess mit 25%, das Arbeitsprodukt mit 50% und die Präsentationmit 25% gewichtet. Hat der Arbeitsprozess eine spezielle Bedeutung, kann seine Gewichtungzulasten derjenigen des Produktes bis auf maximal 50% erhöht werden (z.B. beipraktischen, künstlerischen und gestalterischen Arbeiten). Die Gewichtung wird durch diebetreuende Lehrperson unter Berücksichtigung allfälliger Fachschaftsrichtlinien festgelegtund in der Vereinbarung (siehe Kapitel 5) festgehalten.Jede der drei Teilleistungen wird in ganzen und halben Noten gewertet. <strong>Das</strong> gewichtete Mitteldieser Noten wird nach der nächsten halben oder ganzen Zahl gerundet und ergibt dieMaturitätsnote. Die Teilnoten werden erst nach der Präsentation anlässlich des Abschlussgespräches(siehe Kapitel 9) bekannt gegeben.5