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Richtlinien Maturarbeit - Das MNG

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Vom schriftlichen Teil der Maturitätsarbeit müssen drei identische Exemplare hergestelltwerden, die mindestens mit einer Spirale gebunden sind und ein festes Deck‐ und Rückblattaufweisen. Datenträger müssen mit Name und Titel beschriftet und in einer eingeklebtenTasche jedem Exemplar beigefügt werden.Zwei Exemplare des schriftlichen Teils sowie allfällige Produkte und Zusatzmaterialien sindder betreuenden Lehrperson zu übergeben. <strong>Das</strong> dritte Exemplar ist für die Schule bestimmtund muss, ebenfalls persönlich, zusammen mit dem Abgabeformular in der Mediothek abgegebenwerden.Für die Datenbank und zur Plagiatkontrolle muss der betreuenden Lehrperson zusätzlicheine digitale Version des schriftlichen Teils ohne Grafiken, Bilder und ohne Lehrer‐ und Verfassernamen(Datenschutz) abgegeben werden. Am besten wird diese CD in einer eingeklebtenTasche einem der Exemplare für die Lehrperson beigefügt.<strong>Das</strong> Abstract muss von der Schülerin oder dem Schüler nach der Freigabe durch die Lehrpersonauf der Website der Schule eingegeben werden. <strong>Das</strong> genaue Vorgehen ist auf der Anleitungzur Erfassung des Abstracts auf der Website beschrieben. Die Erfassung wird von derLehrperson überprüft.8. PräsentationDie Präsentationen finden vor den Sportferien statt. Sie werden von den Fachschaften organisiert.Den Zeitpunkt legt die Schulleitung fest.Die Präsentation einer Arbeit dauert eine Viertelstunde. In dieser Zeit sollen das Thema, dieVorgehensweise und die wichtigsten Ergebnisse in einem ansprechenden Vortrag vorgestelltwerden. Im Anschluss daran beantwortet der Referent oder die Referentin während ca. zehnMinuten Fragen aus dem Publikum. Bei praktischen, künstlerischen oder gestalterischenArbeiten ist im Anschluss an die Präsentation eine kurze Vorstellung des Werkes möglich.Die eigentliche Präsentation muss jedoch in sich abgeschlossen sein.Nichterscheinen an der Präsentation hat die Note 1 für diese Teilleistung zur Folge.Präsentationen beiwohnen dürfen alle interessierten Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnenund Schüler sowie die Mitglieder der Schulkommission. Die Schülerinnen und Schüler der 3.Klassen des <strong>MNG</strong> bzw. der 4. Klassen des K+S Gymnasiums sind zur Teilnahme an einer Anzahlvon Präsentationen verpflichtet. Die betreuende Lehrperson kann weiteren Personenden Zutritt gestatten.Weiteres zur Präsentation findet sich in Kapitel C.8

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