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beschwerde-vg-13_02_20103 - Hydepark

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‐ 4 ‐4. Ebenso wenig hat bisher ein gerichtliches Verfahren gem. SchKG Art. 265 a hinsichtlichkein neues Vermögen zur richterlichen Feststellung betr. Vermögensstandstattgefunden.5. Ebenso wenig ist dem IBf und Rekurrenten die angebliche Umwandlung in 25Tage Ersatzfreiheitsstrafe gem. Anordnung vom 09.06.2008 für Busse vonFr. 2'500 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Entscheid Obergerichtdes Kt. Zürich Nr. BU SU070092/U/gk vom 09.06.2008) bekannt gemachtworden6. noch ist dem IBf und Rekurrenten der menschenrechtlich verfahrensgarantiertunverzicht-, unverjähr- & unantastbar self-executing rechtliche Anspruch auf materiellesund formelles Gehör hinsichtlich unverschuldeter Zahlungsunfähigkeitgewährt, gewärleistet noch verwirklicht worden. Beilagen ak, 3 & 47. Somit steht fest, dass völkerrechtlich offizialdeliktisch self-executing strafrechtlichrelevant schuldhaft strafbar amtsmissbräuchlich völkerrechtlich verfahrensgarantiertself-executing rechtswirksame Unschuldsvermutung des Self-executing-Völkerrechts,IPBPR, EMRK, IBf’s und Rekurrenten durch die involvierten Staatsorganevorsätzlich verletzt worden ist und der allenfalls bis zur rechtskräftigen Verurteilungrechtswirksam unschuldig geltende Rekurrent & IBf wider besserenWissens böswillig diskriminiert und kriminalisiert worden ist und wird.8. Aus gerichtsökonomischen Gründen ist auf die pseudojuristische Rabulistik dergesetzwidrigen und hiermit bestrittenen Begründung der Verfügung nicht einzutretenmit Ausnahme auf VRG § 22-1, wonach Rekurse innert 30 Tagen seit derMitteilung … bei der Rekursinstanz schriftlich einzureichen sind in Verbindungmit9. VRG § 22-3, wonach die vorstehende Bestimmung über die Frist für sämtliche Beschwerdenund Rekurse des kantonalen Rechtes gelten vorbehältlich die abweichendenBestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, wonach gem. GVG §140-1 in der Zeit vom 20. Dezember bis und mit 8. Januar … die gesetzlichen unddie richterlichen Fristen still stehen und weshalb10. der Rekurs vom 20.01.2010 mit entsprechendem B-Poststempel (<strong>vg</strong>l. Couvert, act.5) gesetzeskonform und erwiesen fristgerecht eingereicht worden ist.11. Das Ausstands- & Ablehnungbegehren gegenüber den lächerlichsten JustiztrottelnDr. iur. Jürg Bosshart, Dr. iur. Elisabeth Trachsel, Dr. iur. Rudolf Bodmerund lic. iur. Felix Helg des Zürcher Verwaltungsgerichtes sind unterwww.hydepark.ch rechtsgenügend begründet.12. Self-executing-Völkerrecht, IPBPR, EMRK lässt nur und ausschliesslichvollumfänglich Gutheissung aller Anträge zu.Freundliche Grüsse

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