Energiemanagement - Endbericht (pdf) - Österreichische ...
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Neue Energien 2020 - 1. Ausschreibung<br />
Klima- und Energiefonds des Bundes – Abwicklung durch die <strong>Österreichische</strong> Forschungsförderungsgesellschaft<br />
FFG<br />
5 Zertifizierungsvarianten<br />
Wurde ein <strong>Energiemanagement</strong>system erfolgreich im Unternehmen eingeführt, kann ein<br />
funktionierendes <strong>Energiemanagement</strong>system durch eine externe, unabhängige Überprüfung<br />
nachgewiesen werden. Diese Überprüfung wird als Zertifizierung bezeichnet. Mit dem Erhalt<br />
des Zertifikats hat das Unternehmen offiziell nachgewiesen, dass es die Anforderungen der<br />
ÖNORM EN 16001 erfüllt hat.<br />
Allerdings werden in den bisherigen Managementsystem-Normen, wie z. B. der ISO 14001<br />
als auch in der EN 16001 keine Anforderungen für eine externe Zertifizierung festgelegt.<br />
Daher gibt es in diesen Normen – außer bei EMAS – auch keine Anforderungen an die<br />
Gesellschaften oder Personen, die diese Zertifizierungen bzw. Begutachtungen anbieten und<br />
durchführen. Diese Anforderungen ergeben sich aus anderen begleitenden Dokumenten, die<br />
aber derzeit nicht (alle) für die EN 16001 gelten. Grundsätzlich bestehen mehrere Möglichkeiten<br />
bzw. Varianten zur Zertifizierung von <strong>Energiemanagement</strong>systemen.<br />
5.1 Methode<br />
Um Erfahrungen von anderen Managementsystemzertifizierungen zu nutzen, wurden bereits<br />
bestehende Anforderungen analysiert und ihre Anwendbarkeit bzw. Übertragbarkeit auf<br />
<strong>Energiemanagement</strong>systeme beurteilt.<br />
Folgende Managementsysteme und deren Zertifizierungsverfahren wurden dazu herangezogen:<br />
• Zertifizierung eines Umwelt- oder Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO 14001<br />
bzw. ISO 9001 – Akkreditierungsstelle für die Zulassung von Zertifizierungsgesellschaften<br />
ist eine Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.<br />
• Begutachtung oder Validierung eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS –<br />
Zulassungsstelle für Umweltgutachter gem. EMAS ist das Bundesministerium für Land-<br />
und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (Lebensministerium).<br />
• Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) – Zulassung der EFB-Gutachter durch<br />
den Verein zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes (V.EFB)<br />
Folgende Dokumente bestehen derzeit zur Reglementierung der Zertifizierung von Umweltund<br />
Qualitätsmanagementsystemen nach EMAS und ISO 14001 bzw. ISO 9001 oder Entsorgungsfachbetrieben<br />
(EFB) in Österreich bzw. Deutschland:<br />
• Akkreditierungsgesetz<br />
• Leitfaden L 08 – Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und<br />
zertifizieren.<br />
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