Herrn Pfarrer Josef Zwickl zum Ehrenbürger der ... - Revista Verlag
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S A T Z U N G<br />
zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsgebührensatzung<br />
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes i. d. F. vom<br />
04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom<br />
25.02.2010 (GVBl. S. 66), erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende<br />
Satzung<br />
zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen Bestattungseinrichtungen sowie<br />
für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen<br />
(Friedhofsgebührensatzung)<br />
Vom 23. November 2012<br />
Die Friedhofsgebührensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 11.<br />
Dezember 2001 (Amtsblatt <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 14.<br />
Dezember 2001, Nr. 46/2001) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung vom 31.<br />
März 2010 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
§ 1 Än<strong>der</strong>ungen<br />
§ 2 erhält folgende Fassung<br />
(1) Die Grabgebühren betragen bei 25jährigem Nutzungsrecht für<br />
a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 600,00 €<br />
b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 930,00 €<br />
c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 450,00 €<br />
d) Grüften mit 6 Grabstellen 2010,00 €<br />
(2) Die Gebühren für die Verlängerung des Benutzungsrechts um ein<br />
weiters Jahr betragen für<br />
a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 24,00 €<br />
b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 37,20 €<br />
c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 18,00 €<br />
d) Grüften mit 6 Grabstellen 80,40 €<br />
(3) Die Gebühren für Urnengräber sind gleich <strong>der</strong> für Wahlgräber mit<br />
zwei Grabstellen.<br />
(4) Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechtes<br />
hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte<br />
Gebühr anteilig bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>der</strong> Ruhefrist im Voraus zu<br />
entrichten.<br />
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung<br />
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses<br />
beträgt einschließlich <strong>der</strong> Dienstleistungen für die<br />
Aufbahrung bis zu vier Tagen 40,00 €<br />
für jeden weiteren Tag 10,00 €<br />
für die ausschließlich Benutzung <strong>der</strong> Aussegnungshalle 30,00 €<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
GEMEINDE POPPENHAUSEN<br />
Poppenhausen, 23. November 2012<br />
gez. Stahl, 1.Bürgermeister<br />
Hinweis für Bauherren und Planfertiger<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates findet am<br />
Montag 10.12.2012, um 19.30 Uhr<br />
im Sitzungssaal des Rathauses in Poppenhausen statt.<br />
Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid o<strong>der</strong><br />
Genehmigungsfreistellungsverfahren, die in dieser Sitzung behandelt<br />
werden sollen, müssen bis spätestens Dienstag, 04.12.2012, 16.30 Uhr<br />
bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Poppenhausen, Rathaus, Zimmer 103,<br />
abgegeben werden. (Festsetzung <strong>der</strong> Tagesordnung und Termin für die<br />
Einladung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte).<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
gez. Stahl, 1. Bürgermeister<br />
Bürgerstiftung Poppenhausen –<br />
Offizielle Übergabe <strong>der</strong> Stiftungsurkunde an<br />
Bürgermeister Reinhold Stahl<br />
Vor Kurzem hat die Gemeinde Poppenhausen die „Bürgerstiftung<br />
Poppenhausen“ unter dem Dach <strong>der</strong> Stiftergemeinschaft <strong>der</strong> Sparkasse<br />
Schweinfurt errichtet. Am Montag, 19.11.2012, hat Johannes Rieger,<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt, die Stiftungsurkunde im<br />
Rathaus in Poppenhausen an Bürgermeister Reinhold Stahl übergeben.<br />
Das Dotationskapital beträgt 20.000 €. Die Sparkasse Schweinfurt bringt<br />
7.000 € ein, weitere 13.000 € schießt die Gemeinde Poppenhausen<br />
hinzu.<br />
Die Errichtung einer Bürgerstiftung ist ein Angebot an die Kommunen<br />
und soll in <strong>der</strong> Zukunft als weiteres Fundament für bürgerliches<br />
Engagement dienen. Je nach Engagement <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger für<br />
ihre Kommune wird sich dieses Stiftungskapital deutlich erhöhen.<br />
Bürgermeister Reinhold Stahl bedankte sich bei Johannes Rieger, Norbert<br />
Reuß, Kommunalkunden-betreuer <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt und Dieter<br />
Wahler, Filialleiter in Poppenhausen.<br />
Damit möglichst viele Projekte gezielt, unabhängig und nachhaltig<br />
geför<strong>der</strong>t werden können, wird die Bereitschaft möglichst vieler<br />
Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung benötigt - unabhängig vom<br />
Betrag.<br />
Über die jährliche Verwendung <strong>der</strong> Erträge aus dem Stiftungskapital<br />
entscheidet <strong>der</strong> Stiftungsrat. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/<br />
in einbringen.<br />
Je<strong>der</strong> kann Stifter werden<br />
Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Als<br />
Stifter investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige<br />
und soziale Projekte. Wer stiftet, denkt sozial,<br />
handelt zukunftsorientiert und engagiert sich<br />
für die Gemeinschaft. Mit dem Beitrag wird das<br />
Stiftungsvermögen erhöht und somit auch <strong>der</strong><br />
jährlich zur Verfügung stehende Stiftungsertrag,<br />
mit dem Vereine, Organisationen o<strong>der</strong> Projekte<br />
unterstützt werden können. Zuwendungen<br />
bis zu einer Höhe von 200 € werden direkt<br />
ausgeschüttet.<br />
Wer sich unsterblich machen will, kann innerhalb<br />
<strong>der</strong> Bürgerstiftung eine Namensstiftung<br />
errichten. Die beteiligten Partner garantieren den<br />
Stiftungszweck über den Tod<br />
hinaus.<br />
Das Bild zeigt von links: Dieter Wahler, Filialleiter<br />
in Poppenhausen, Bürgermeister Reinhold Stahl,<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> Johannes Rieger und<br />
Kommunalkundenbetreuer Norbert Reuß<br />
Post aus Poppenhausen