05.12.2012 Aufrufe

Herrn Pfarrer Josef Zwickl zum Ehrenbürger der ... - Revista Verlag

Herrn Pfarrer Josef Zwickl zum Ehrenbürger der ... - Revista Verlag

Herrn Pfarrer Josef Zwickl zum Ehrenbürger der ... - Revista Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S A T Z U N G<br />

zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsgebührensatzung<br />

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes i. d. F. vom<br />

04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom<br />

25.02.2010 (GVBl. S. 66), erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende<br />

Satzung<br />

zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen Bestattungseinrichtungen sowie<br />

für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen<br />

(Friedhofsgebührensatzung)<br />

Vom 23. November 2012<br />

Die Friedhofsgebührensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 11.<br />

Dezember 2001 (Amtsblatt <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 14.<br />

Dezember 2001, Nr. 46/2001) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung vom 31.<br />

März 2010 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 1 Än<strong>der</strong>ungen<br />

§ 2 erhält folgende Fassung<br />

(1) Die Grabgebühren betragen bei 25jährigem Nutzungsrecht für<br />

a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 600,00 €<br />

b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 930,00 €<br />

c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 450,00 €<br />

d) Grüften mit 6 Grabstellen 2010,00 €<br />

(2) Die Gebühren für die Verlängerung des Benutzungsrechts um ein<br />

weiters Jahr betragen für<br />

a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 24,00 €<br />

b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 37,20 €<br />

c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 18,00 €<br />

d) Grüften mit 6 Grabstellen 80,40 €<br />

(3) Die Gebühren für Urnengräber sind gleich <strong>der</strong> für Wahlgräber mit<br />

zwei Grabstellen.<br />

(4) Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechtes<br />

hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte<br />

Gebühr anteilig bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>der</strong> Ruhefrist im Voraus zu<br />

entrichten.<br />

§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung<br />

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses<br />

beträgt einschließlich <strong>der</strong> Dienstleistungen für die<br />

Aufbahrung bis zu vier Tagen 40,00 €<br />

für jeden weiteren Tag 10,00 €<br />

für die ausschließlich Benutzung <strong>der</strong> Aussegnungshalle 30,00 €<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

GEMEINDE POPPENHAUSEN<br />

Poppenhausen, 23. November 2012<br />

gez. Stahl, 1.Bürgermeister<br />

Hinweis für Bauherren und Planfertiger<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates findet am<br />

Montag 10.12.2012, um 19.30 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses in Poppenhausen statt.<br />

Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid o<strong>der</strong><br />

Genehmigungsfreistellungsverfahren, die in dieser Sitzung behandelt<br />

werden sollen, müssen bis spätestens Dienstag, 04.12.2012, 16.30 Uhr<br />

bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Poppenhausen, Rathaus, Zimmer 103,<br />

abgegeben werden. (Festsetzung <strong>der</strong> Tagesordnung und Termin für die<br />

Einladung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte).<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

gez. Stahl, 1. Bürgermeister<br />

Bürgerstiftung Poppenhausen –<br />

Offizielle Übergabe <strong>der</strong> Stiftungsurkunde an<br />

Bürgermeister Reinhold Stahl<br />

Vor Kurzem hat die Gemeinde Poppenhausen die „Bürgerstiftung<br />

Poppenhausen“ unter dem Dach <strong>der</strong> Stiftergemeinschaft <strong>der</strong> Sparkasse<br />

Schweinfurt errichtet. Am Montag, 19.11.2012, hat Johannes Rieger,<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt, die Stiftungsurkunde im<br />

Rathaus in Poppenhausen an Bürgermeister Reinhold Stahl übergeben.<br />

Das Dotationskapital beträgt 20.000 €. Die Sparkasse Schweinfurt bringt<br />

7.000 € ein, weitere 13.000 € schießt die Gemeinde Poppenhausen<br />

hinzu.<br />

Die Errichtung einer Bürgerstiftung ist ein Angebot an die Kommunen<br />

und soll in <strong>der</strong> Zukunft als weiteres Fundament für bürgerliches<br />

Engagement dienen. Je nach Engagement <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger für<br />

ihre Kommune wird sich dieses Stiftungskapital deutlich erhöhen.<br />

Bürgermeister Reinhold Stahl bedankte sich bei Johannes Rieger, Norbert<br />

Reuß, Kommunalkunden-betreuer <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt und Dieter<br />

Wahler, Filialleiter in Poppenhausen.<br />

Damit möglichst viele Projekte gezielt, unabhängig und nachhaltig<br />

geför<strong>der</strong>t werden können, wird die Bereitschaft möglichst vieler<br />

Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung benötigt - unabhängig vom<br />

Betrag.<br />

Über die jährliche Verwendung <strong>der</strong> Erträge aus dem Stiftungskapital<br />

entscheidet <strong>der</strong> Stiftungsrat. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/<br />

in einbringen.<br />

Je<strong>der</strong> kann Stifter werden<br />

Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Als<br />

Stifter investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige<br />

und soziale Projekte. Wer stiftet, denkt sozial,<br />

handelt zukunftsorientiert und engagiert sich<br />

für die Gemeinschaft. Mit dem Beitrag wird das<br />

Stiftungsvermögen erhöht und somit auch <strong>der</strong><br />

jährlich zur Verfügung stehende Stiftungsertrag,<br />

mit dem Vereine, Organisationen o<strong>der</strong> Projekte<br />

unterstützt werden können. Zuwendungen<br />

bis zu einer Höhe von 200 € werden direkt<br />

ausgeschüttet.<br />

Wer sich unsterblich machen will, kann innerhalb<br />

<strong>der</strong> Bürgerstiftung eine Namensstiftung<br />

errichten. Die beteiligten Partner garantieren den<br />

Stiftungszweck über den Tod<br />

hinaus.<br />

Das Bild zeigt von links: Dieter Wahler, Filialleiter<br />

in Poppenhausen, Bürgermeister Reinhold Stahl,<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> Johannes Rieger und<br />

Kommunalkundenbetreuer Norbert Reuß<br />

Post aus Poppenhausen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!