§ 2 Inkrafttreten Diese Än<strong>der</strong>ungsatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. GEMEINDE POPPENHAUSEN Poppenhausen, 23. November 2012 gez. Stahl, 1. Bürgermeister Post aus Poppenhausen
S A T Z U N G zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsgebührensatzung Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes i. d. F. vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 25.02.2010 (GVBl. S. 66), erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende Satzung zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 23. November 2012 Die Friedhofsgebührensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 11. Dezember 2001 (Amtsblatt <strong>der</strong> Gemeinde Poppenhausen vom 14. Dezember 2001, Nr. 46/2001) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ung vom 31. März 2010 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t: § 1 Än<strong>der</strong>ungen § 2 erhält folgende Fassung (1) Die Grabgebühren betragen bei 25jährigem Nutzungsrecht für a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 600,00 € b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 930,00 € c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 450,00 € d) Grüften mit 6 Grabstellen 2010,00 € (2) Die Gebühren für die Verlängerung des Benutzungsrechts um ein weiters Jahr betragen für a) Wahlgräber mit 1 Grabstelle 24,00 € b) Wahlgräber mit 2 Grabstellen 37,20 € c) Kin<strong>der</strong>gräber mit 1 Grabstelle 18,00 € d) Grüften mit 6 Grabstellen 80,40 € (3) Die Gebühren für Urnengräber sind gleich <strong>der</strong> für Wahlgräber mit zwei Grabstellen. (4) Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechtes hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>der</strong> Ruhefrist im Voraus zu entrichten. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt einschließlich <strong>der</strong> Dienstleistungen für die Aufbahrung bis zu vier Tagen 40,00 € für jeden weiteren Tag 10,00 € für die ausschließlich Benutzung <strong>der</strong> Aussegnungshalle 30,00 € § 2 Inkrafttreten Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. GEMEINDE POPPENHAUSEN Poppenhausen, 23. November 2012 gez. Stahl, 1.Bürgermeister Hinweis für Bauherren und Planfertiger Die nächste öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates findet am Montag 10.12.2012, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Poppenhausen statt. Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid o<strong>der</strong> Genehmigungsfreistellungsverfahren, die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Dienstag, 04.12.2012, 16.30 Uhr bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Poppenhausen, Rathaus, Zimmer 103, abgegeben werden. (Festsetzung <strong>der</strong> Tagesordnung und Termin für die Einladung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte). Wir bitten um Beachtung. gez. Stahl, 1. Bürgermeister Bürgerstiftung Poppenhausen – Offizielle Übergabe <strong>der</strong> Stiftungsurkunde an Bürgermeister Reinhold Stahl Vor Kurzem hat die Gemeinde Poppenhausen die „Bürgerstiftung Poppenhausen“ unter dem Dach <strong>der</strong> Stiftergemeinschaft <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt errichtet. Am Montag, 19.11.2012, hat Johannes Rieger, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt, die Stiftungsurkunde im Rathaus in Poppenhausen an Bürgermeister Reinhold Stahl übergeben. Das Dotationskapital beträgt 20.000 €. Die Sparkasse Schweinfurt bringt 7.000 € ein, weitere 13.000 € schießt die Gemeinde Poppenhausen hinzu. Die Errichtung einer Bürgerstiftung ist ein Angebot an die Kommunen und soll in <strong>der</strong> Zukunft als weiteres Fundament für bürgerliches Engagement dienen. Je nach Engagement <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger für ihre Kommune wird sich dieses Stiftungskapital deutlich erhöhen. Bürgermeister Reinhold Stahl bedankte sich bei Johannes Rieger, Norbert Reuß, Kommunalkunden-betreuer <strong>der</strong> Sparkasse Schweinfurt und Dieter Wahler, Filialleiter in Poppenhausen. Damit möglichst viele Projekte gezielt, unabhängig und nachhaltig geför<strong>der</strong>t werden können, wird die Bereitschaft möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung benötigt - unabhängig vom Betrag. Über die jährliche Verwendung <strong>der</strong> Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet <strong>der</strong> Stiftungsrat. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/ in einbringen. Je<strong>der</strong> kann Stifter werden Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Als Stifter investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte. Wer stiftet, denkt sozial, handelt zukunftsorientiert und engagiert sich für die Gemeinschaft. Mit dem Beitrag wird das Stiftungsvermögen erhöht und somit auch <strong>der</strong> jährlich zur Verfügung stehende Stiftungsertrag, mit dem Vereine, Organisationen o<strong>der</strong> Projekte unterstützt werden können. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 € werden direkt ausgeschüttet. Wer sich unsterblich machen will, kann innerhalb <strong>der</strong> Bürgerstiftung eine Namensstiftung errichten. Die beteiligten Partner garantieren den Stiftungszweck über den Tod hinaus. Das Bild zeigt von links: Dieter Wahler, Filialleiter in Poppenhausen, Bürgermeister Reinhold Stahl, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> Johannes Rieger und Kommunalkundenbetreuer Norbert Reuß Post aus Poppenhausen