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www.sanitec.de Preisliste 2008 - SaniTec Produkthandel GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich<br />

1. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von<br />

unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>s Käufers erkennen<br />

wir nicht an, es sei <strong>de</strong>nn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehen<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen<strong>de</strong>r Bedingungen <strong>de</strong>s Käufers<br />

die Lieferung an <strong>de</strong>n Käufer vorbehaltlos ausführen.<br />

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und <strong>de</strong>m Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n, sind in diesem Vertrag schriftlich nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />

3. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne<br />

von § 24 AGB-Gesetz.<br />

4. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit <strong>de</strong>m<br />

Käufer.<br />

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen<br />

1. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb<br />

von vier Wochen annehmen. Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir <strong>de</strong>m Käufer<br />

eine schriftliche Bestätigung gegeben o<strong>de</strong>r stillschweigend die Lieferung ausgeführt haben.<br />

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht aus <strong>de</strong>m Angebot o<strong>de</strong>r<br />

einer etwaigen Auftragsbestätigung etwas an<strong>de</strong>res ergibt.<br />

3. An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir<br />

uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n. Dies<br />

gilt insbeson<strong>de</strong>re für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer<br />

Weitergabe an Dritte bedarf <strong>de</strong>r Käufer unserer ausdrücklichen Zustimmung.<br />

4. Wir behalten uns geringfügige Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Ausführung, Konstruktion und Ausstattung <strong>de</strong>r<br />

Mo<strong>de</strong>lle und Armaturen vor.<br />

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen<br />

1. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“<br />

in Lüneburg; unsere Preise wer<strong>de</strong>n in Euro berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht<br />

in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag <strong>de</strong>r Rechnungsstellung<br />

in <strong>de</strong>r Rechnung geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen.<br />

2. Der Abzug von Skonto bedarf beson<strong>de</strong>rer schriftlicher Vereinbarung. Zahlungen wer<strong>de</strong>n stets<br />

auf die ältere vorliegen<strong>de</strong> Rechnung verrechnet.<br />

3. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist <strong>de</strong>r Kaufpreis ohne Abzug<br />

innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt <strong>de</strong>r Käufer in<br />

Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligem<br />

Basiszinssatz nach § 1 <strong>de</strong>s Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p. a. zu for<strong>de</strong>rn. Falls wir in <strong>de</strong>r<br />

Lage sind, einen höheren Verzugsscha<strong>de</strong>n nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu<br />

machen. Daneben sind wir berechtigt, die gesetzlichen Fälligkeitszinsen zu for<strong>de</strong>rn.<br />

4. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung <strong>de</strong>s Verkäufers, die nach Eintritt <strong>de</strong>r<br />

Fälligkeit <strong>de</strong>s Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt <strong>de</strong>r Käufer in Verzug,<br />

wenn er nicht zu einem im Vertrag kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet.<br />

Die gesetzliche Regelung, wonach <strong>de</strong>r Schuldner auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung<br />

automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.<br />

5. Aufrechnungsrechte stehen <strong>de</strong>m Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,<br />

unbestritten o<strong>de</strong>r von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht <strong>de</strong>m<br />

Käufer auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.<br />

§ 4 Lieferzeit<br />

1. Sofern über <strong>de</strong>n Lieferzeitpunkt keine ausdrückliche o<strong>de</strong>r konklu<strong>de</strong>nte Regelung getroffen wur<strong>de</strong>,<br />

beginnt die Lieferzeit mit <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s<br />

Vertrages durch uns. Die Min<strong>de</strong>stlieferzeit beträgt 14 Arbeitstage.<br />

2. Geraten wir aus Grün<strong>de</strong>n, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung<br />

wegen Verzuges ausgeschlossen, allerdings nicht, wenn <strong>de</strong>r Verzug auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober<br />

Fahrlässigkeit beruhte.<br />

3. Setzt uns <strong>de</strong>r Käufer, nach<strong>de</strong>m wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist<br />

mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf <strong>de</strong>r Nachfrist berechtigt, vom<br />

Vertrag zurückzutreten; Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe <strong>de</strong>s vorhersehbaren<br />

Scha<strong>de</strong>ns stehen <strong>de</strong>m Besteller nur zu, wenn <strong>de</strong>r Verzug auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober<br />

Fahrlässigkeit beruhte; im Übrigen ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf 50 % <strong>de</strong>s eingetretenen<br />

Scha<strong>de</strong>ns begrenzt.<br />

4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 2 und Absatz 3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches<br />

Fixgeschäft vereinbart wur<strong>de</strong>. Sollte ein Fixgeschäft vereinbart wor<strong>de</strong>n sein, so ist dies<br />

geson<strong>de</strong>rt und ausdrücklich schriftlich nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />

5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r Verpflichtungen <strong>de</strong>s Käufers voraus. Kommt <strong>de</strong>r Käufer in Annahmeverzug o<strong>de</strong>r verletzt er<br />

sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, <strong>de</strong>n uns entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n, einschließlich<br />

etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines<br />

zufälligen Unterganges o<strong>de</strong>r einer zufälligen Verschlechterung <strong>de</strong>r Kaufsache in <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

auf <strong>de</strong>n Käufer über, in <strong>de</strong>m dieser in Annahmeverzug gerät.<br />

§ 5 Erfüllungsort - Gefahrenübergang<br />

1. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist die Lieferung „ab Lager“ in<br />

Lüneburg vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferung ist Lüneburg.<br />

2. Sofern vertraglich vereinbart, wer<strong>de</strong>n wir die Lieferung an <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Käufer angegebenen<br />

Ort versen<strong>de</strong>n. Die Auswahl <strong>de</strong>r Versandart bleibt uns überlassen, soweit sie <strong>de</strong>r Käufer nicht<br />

ausdrücklich vorgeschrieben hat. Die Kosten <strong>de</strong>r Versendung trägt <strong>de</strong>r Käufer. Mit Übergabe<br />

26<br />

<strong>de</strong>r Lieferung an <strong>de</strong>n Spediteur, <strong>de</strong>n Frachtführer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r sonst zur Ausführung <strong>de</strong>r Versendung<br />

bestimmten Person o<strong>de</strong>r Anstalt, geht die Gefahr im Sinne <strong>de</strong>s § 447 BGB auf <strong>de</strong>n Käufer über.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Käufer es wünscht, wer<strong>de</strong>n wir die Lieferung durch eine Transportversicherung<br />

ein<strong>de</strong>cken; die insoweit anfallen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Käufer.<br />

3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen wer<strong>de</strong>n nicht zurückgenommen.<br />

Der Käufer hat für die Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.<br />

§ 6 Mängelgewährleistung<br />

1. Die Gewährleistungsrechte <strong>de</strong>s Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB<br />

geschul<strong>de</strong>ten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />

2. Soweit ein von uns zu vertreten<strong>de</strong>r Mangel <strong>de</strong>r Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl<br />

zur Mängelbeseitigung o<strong>de</strong>r zur Ersatzlieferung berechtigt. Die zur Mängelbeseitigung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Maßnahmen nehmen wir selbst vor o<strong>de</strong>r beauftragen Dritte mit <strong>de</strong>r Vornahme. Der Käufer<br />

ist zur Mängelbeseitigung selbst nur berechtigt, sofern wir vorher zugestimmt haben.<br />

3. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit o<strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>r Lage, o<strong>de</strong>r verzögert<br />

sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Grün<strong>de</strong>n, die wir zu vertreten haben, o<strong>de</strong>r<br />

schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist <strong>de</strong>r Käufer nach<br />

seiner Wahl berechtigt, Wandlung <strong>de</strong>s Vertrages o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises zu verlangen.<br />

4. Soweit sich nachstehend nichts an<strong>de</strong>res ergibt, sind weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Käufers - gleich<br />

aus welchen Rechtsgrün<strong>de</strong>n - ausgeschlossen. Wir haften <strong>de</strong>shalb nicht für Schä<strong>de</strong>n, die nicht am<br />

Kaufgegenstand selbst entstan<strong>de</strong>n sind; insbeson<strong>de</strong>re haften wir nicht für entgangenen Gewinn<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Vermögensschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Käufers.<br />

5. Vorstehen<strong>de</strong> Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Scha<strong>de</strong>nsursache auf Vorsatz o<strong>de</strong>r<br />

grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn <strong>de</strong>r Käufer wegen <strong>de</strong>s Fehlens einer<br />

zugesicherten Eigenschaft Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480<br />

Absatz 2 BGB geltend macht.<br />

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist<br />

eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschä<strong>de</strong>n.<br />

§ 7 Gesamthaftung<br />

1. Eine weitergehen<strong>de</strong> Haftung auf Scha<strong>de</strong>nsersatz als in § 6, Absatz 4 und Absatz 5 vorgesehen,<br />

ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur <strong>de</strong>s geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.<br />

2. Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz<br />

sowie für Fälle <strong>de</strong>s Unvermögens o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unmöglichkeit.<br />

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen o<strong>de</strong>r beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />

Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Wir behalten uns das Eigentum an <strong>de</strong>r Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsverbindung mit <strong>de</strong>m Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Käufers,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In <strong>de</strong>r<br />

Zurücknahme <strong>de</strong>r Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten<br />

dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In <strong>de</strong>r Pfändung <strong>de</strong>r Kaufsache durch uns liegt stets ein<br />

Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme <strong>de</strong>r Kaufsache zu <strong>de</strong>ren Verwertung befugt;<br />

<strong>de</strong>r Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Käufers - abzüglich angemessener<br />

Verwertungskosten - anzurechnen.<br />

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln; insbeson<strong>de</strong>re ist er verpflichtet,<br />

diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä<strong>de</strong>n ausreichend zum Neuwert<br />

zu versichern.<br />

3. Bei Pfändungen o<strong>de</strong>r sonstigen Eingriffen Dritter hat uns <strong>de</strong>r Käufer unverzüglich schriftlich zu<br />

benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in<br />

<strong>de</strong>r Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO<br />

zu erstatten, haftet <strong>de</strong>r Käufer für <strong>de</strong>n uns entstan<strong>de</strong>nen Ausfall.<br />

4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;<br />

er tritt uns jedoch bereits jetzt alle For<strong>de</strong>rungen in Höhe <strong>de</strong>s Fakturaendbetrages (einschließlich<br />

Mehrwertsteuer) unserer For<strong>de</strong>rungen ab, die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung gegen seine<br />

Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne o<strong>de</strong>r<br />

nach Verarbeitung weiterverkauft wor<strong>de</strong>n ist. Zur Einziehung dieser For<strong>de</strong>rung bleibt <strong>de</strong>r Käufer<br />

auch nach <strong>de</strong>r Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen, bleibt<br />

hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die For<strong>de</strong>rung nicht einzuziehen, solange<br />

<strong>de</strong>r Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>n vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht<br />

in Zahlungsverzug gerät und insbeson<strong>de</strong>re kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- o<strong>de</strong>r<br />

Vergleichsverfahrens gestellt ist o<strong>de</strong>r Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber <strong>de</strong>r Fall, so können<br />

wir verlangen, dass <strong>de</strong>r Käufer uns die abgetretenen For<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>ren Schuldner bekanntgibt,<br />

alle zum Eingang erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt<br />

und <strong>de</strong>m Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br />

5. Wir verpflichten uns, die zustehen<strong>de</strong>n Sicherheiten auf Verlangen <strong>de</strong>s Bestellers insoweit freizugeben,<br />

als <strong>de</strong>r realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als<br />

20 % übersteigt; die Auswahl <strong>de</strong>r freizugeben<strong>de</strong>n Sicherheiten obliegt uns.<br />

§ 9 Gerichtsstand - Schlussbestimmungen<br />

1. Sofern <strong>de</strong>r Käufer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Lüneburg. Wir sind jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n<br />

Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.<br />

2. Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter Ausschluss <strong>de</strong>s einheitlichen Kaufgesetzes<br />

und <strong>de</strong>s einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.<br />

3. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise ungültig sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so<br />

berührt dies die Wirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen Klauseln bzw. <strong>de</strong>r übrigen Teile solcher Klauseln nicht.<br />

Auch die Wirksamkeit <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Vertrages wird hiervon nicht berührt.<br />

<strong>SaniTec</strong> <strong>Preisliste</strong> <strong>2008</strong>-lay4 mPreisen.indd 26 16.04.<strong>2008</strong> 9:21:18 Uhr

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