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Martin Kraska Bezirksgericht ZH Badenerstr. 90 Zürich ... - Hydepark

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<strong>Martin</strong> <strong>Kraska</strong>Zürich, den 14.07.2011Überbracht<strong>Bezirksgericht</strong> <strong>ZH</strong><strong>Badenerstr</strong>. <strong>90</strong>8004 Zürichin reVeränderung der Verhältnisse ZGB Art. 286 etc.<strong>Kraska</strong> <strong>Martin</strong>, Zürich,Gesuchstellerca.Rechtsanwalt Linus Oeschger,Sozialdepartement der Stadt Zürich,Rechtsdienst, Postfach, 8036 ZürichGesuchsgegnerinbetr.Verfügung Prozess-Nr. FP100053-L/Z5 vom 24.05./28.06.2011, 4. Abteilung BGZ,mitwirkend Ersatzrichterin lic. iur. Sandra Eugster (-Gygax), geboren 23.03.197,Stolzestrasse 25, 8006 Zürich, Tel.: 044 363 4310, Juristische Sekretärin der I. Str.K.OG, seit 2010 als Ersatzrichterin BG-Meilen & Ersatzrichterin BG-Zürichrechtfertigen sich Wiederholung folgender1


AAnträge1. Es sei in sämtliche Akten vollumfängliche Einsicht zu gewähren.2. Es sei unentgeltliche Prozessführung, unentgeltliche Prozessvertretung und aufschiebendeWirkung zu gewähren.BBegründungMit Verfügung Prozess-Nr. FP100053-L/Z5 vom 24.05.2011, 4. Abteilung BGZ, mitwirkendErsatzrichterin lic. iur. Sandra Eugster, 23.03.1970, Juristische Sekretärin, I.Str. K. OG, seit 2010 Ersatzrichterin BG-Meilen, verletzt auch lic. iur. Sandra Eugsterden menschenrechtlich verfahrensgarantiert self-executing rechtlichen Anspruch aufformelles und materielles Gehör des Gesuchstellers durch ein unabhängiges, unparteiisches,auf dem Gesetz beruhendes Gericht gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK, welches innertnützlicher Frist auf billige Weise untersucht, öffentlich beratet, öffentlich beurteilt,öffentlich verkündet, indem der unwidersprochene und unwiderlegte Anspruchauf unentgeltliche Prozessführung, unentgeltliche Prozessvertretung und auf aufschiebendeWirkung einmal mehr ohne Rechtsmittelbelehrung vorsätzlich in Geheimjustizwieder verweigert wird.Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass RechtsanwältInnen zwar diese Rechtssacheannehmen würden, jedoch die Bedingung stellen, zur 1. Besprechung eine Vorauszahlungvon CHF 3‘000 geleistet zu bekommen oder keinen Termin zu vereinbaren.Da Betreibungen/Pfändungen etc. hinsichtlich des akten- & tatsachenwidrig ergangenenFehlurteiles von Dr. iur. Urs Gloor betr. angeblich geschuldeten Alimente munterweitergehen, ist einmal mehr auch aufschiebende Wirkung begründet beizufügen.Freundliche GrüsseKopie an:RechtsanwältInnen2

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