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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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9. Fortschreibung<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat zu beschließen.<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Er ist spätestens im Jahr 2015 fortzuschreiben. Mit <strong>der</strong> Planung ist spätestens im 2. Halbjahr 2014 zu<br />

beginnen.<br />

Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen sind <strong>der</strong>en Auswirkungen zu prüfen und ggf. eine<br />

vorgezogene Fortschreibung zu initiieren.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an die Mitwirkenden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>. Diese haben mit<br />

Datensammlungen und Statistikauswertungen monatelang mitgeholfen, dieses komplexe Werk zu erstellen.<br />

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