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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

10. Erstellung eines Einsatzkonzeptes in Abstimmung mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen. Bei ABC Lagen<br />

auf <strong>der</strong> BAB 1 sind ggf. eine Evakuierung o<strong>der</strong> sonstige Einsatztätigkeiten (Messungen) am<br />

Bleichsteingelände (u.a. Schulzentrum) nötig. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> verbesserte Informationsfluss<br />

zwischen <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen und <strong>Herdecke</strong> ist anzustreben (siehe 4.2.6).<br />

11. Erstellung eines Einsatzkonzeptes zusammen mit den umliegenden Feuerwehren für den<br />

Ruhrlauf. Bei Eintreten von wassergefährdenden Stoffen sind Hagen, <strong>Herdecke</strong> und Wetter<br />

zuständig. Beim Hengsteysee sind es <strong>Herdecke</strong>, Hagen und Dortmund (siehe 4.2.7 und<br />

6.4.9).<br />

12. Erstellung eines Einsatzplanes für den 960 Meter langen En<strong>der</strong> Tunnel in Absprache mit <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Dortmund und Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />

welches auf <strong>der</strong> Schiene fahren kann) (siehe 4.1.4. Bahnanlagen und<br />

4.2.6).<br />

13. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Viadukt“ (u.a. Zuwegungen etc.) im Hinblick auf Suizid<br />

und anschließende Wasserrettung (siehe 4.2.6).<br />

14. Erstellung eines Waldbrandkonzeptes (Vergleich 4.2.7 und 7.3.18).<br />

8.1.2. Mittelfristig (bis 2015)<br />

1. Ausbau <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger auf mindestens 65 Personen (<strong>der</strong>zeit 51 Kräfte)<br />

(Vergleiche 7.1.5).<br />

2. Ausbildung des ehrenamtlichen Personals in <strong>der</strong> erweiterten Ersten Hilfe (etwa<br />

Rettungshelfer) für First Respon<strong>der</strong> Einsatzsituationen. Die Feuerwehren können sich gegen<br />

solche Einsätze nicht wehren, da dies eine unterlassene Hilfeleistung darstellt (Vergleiche<br />

7.1.5).<br />

3. Im Bereich ABC I müssen mehr Kräfte ausgebildet werden (siehe 7.1.5).<br />

4. Pro Jahr müssen mehr Truppführer ausgebildet werden (mind. 4 Personen) (siehe 7.1.5).<br />

5. 7 Personen sind mittelfristig als Gruppenführer (F III) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />

6. 3 Personen sind mittelfristig als Zugführer (F IV) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />

7. Mittelfristige Ausbildung von zwei weiteren Verbandführer (F/B V Teil 1+2) (siehe 7.1.6).<br />

8. Einsatzkonzepte für beson<strong>der</strong>e Objekte (z.B. Verlust beson<strong>der</strong>er Kulturgüter im Brandfall) und<br />

regelmäßige Schulungen <strong>der</strong> Einsatzkräfte vor Ort.<br />

8.1.3. Langfristig (bis 2020):<br />

1. Alle Gruppenführer sollen langfristig den Lehrgang F Ausbil<strong>der</strong> und F/B ABC II absolvieren<br />

(siehe 7.1.6).<br />

8.1.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend<br />

1. Alle Hochhäuser und alle an<strong>der</strong>en Gebäude an <strong>der</strong> Hochhausgrenze sind regelmäßig im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Brandschau zu überprüfen.<br />

2. Die Ausschreibungen von Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen sind effektiver und effizienter<br />

durchzuführen. Die Ausschreibungen müssen im Hinblick auf die technische Ausstattung<br />

deutlich konkreter erstellt werden.<br />

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