Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...
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8. Maßnahmen<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Welche Maßnahmenkataloge - Organisation, Gebäude, Fahrzeuge und Geräte, Personal - mit welcher<br />
Priorität versehen werden, sind den örtlichen Gegebenheiten entsprechend durch die politischen Gremien<br />
festzulegen.<br />
Der Erreichungsgrad, als das eigentliche „Betriebsergebnis" einer Feuerwehr, ist zukünftig kontinuierlich zu<br />
ermitteln. Dies ist mittels mo<strong>der</strong>ner Leitstellentechnik und <strong>der</strong> Ausrüstung <strong>der</strong> Feuerwehrfahrzeuge mit FMS<br />
mit geringem Aufwand realisierbar. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sollte den Kreis einbeziehen und um Mithilfe bitten,<br />
die entsprechenden Daten zu ermitteln und den Kommunen <strong>der</strong> Region zur Verfügung zu stellen.<br />
Mittels dieser Daten lassen sich drei wesentliche Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung auf gesichertes<br />
Datenmaterial aufbauen:<br />
• Überprüfung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> kommunalen Feuerwehr durch den<br />
Landrat <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 1 (1) FSHG<br />
• Standortverifizierungen und interkommunale Glie<strong>der</strong>ungsoptimierungen<br />
• Optimierung <strong>der</strong> Ausrückebereiche innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde sowie des<br />
Kreises für Aufgaben nach <strong>§</strong> 1 (3) und (5) FSHG<br />
8.1. Maßnahmen <strong>der</strong> Feuerwehr aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
8.1.1. Kurzfristig (bis 2012):<br />
1. Umstellung <strong>der</strong> Alarm- und Ausrückeordnung. Der Erstabmarsch muss konform mit dem<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sein. Ein Löschgruppenfahrzeug (Gruppe 1/8) muss in den ersten<br />
Abmarsch auch für Brandeinsätze gestellt werden.<br />
2. Erstellung eines Atemschutz-Sicherheitstruppkonzeptes, welches einheitlich und regelmäßig<br />
beim Übungsdienst und mindestens halbjährlich ausgebildet wird. Die Unterteilung <strong>gemäß</strong><br />
FwDV zwischen Typ 1 und Typ 2 wird dringend empfohlen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung hat hierfür<br />
entsprechende technische Mittel kurzfristig bereitzustellen (siehe 7.3.15).<br />
3. Einrichtung eines Führungsdienstes (B-Dienst). Der Zugführer vom Dienst ist mit einem<br />
Einsatzfahrzeug stets einsatzbereit und fährt mit seinem zur Verfügung gestellten<br />
Einsatzfahrzeug (Kommandowagen) direkt die Einsatzstelle an. Hierdurch wird die<br />
Einsatzstelle frühzeitig erkundet und die Eingriffszeit <strong>der</strong> Feuerwehr minimiert (Vergleich<br />
7.3.4).<br />
4. Kurzfristige Umstellung <strong>der</strong> internen Organisation auf zwei Löschzüge und vier Löschgruppen<br />
(siehe 7.1.1).<br />
5. Besetzung <strong>der</strong> Funktionsstellen mit rein ehrenamtlichen Kräften. Diese haben keine<br />
Doppelverplanung (siehe auch 7.1.3 und 7.1.6).<br />
6. Der 2. stellv. Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr ist kurzfristig als Verbandführer auszubilden (siehe<br />
kommissarische Ernennungsvoraussetzungen) (siehe 7.1.6).<br />
7. Erstellung eines Konzeptes zur Besatzung des AB-ManV bei diesen Lagen auf <strong>Herdecke</strong>r<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet (7.3.<strong>22</strong>).<br />
8. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Wasserrettung“ mit Slipstellen etc. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
schwer zugängliche Ruhrlauf <strong>Herdecke</strong> Ge<strong>der</strong>n muss in Abstimmung mit den Feuerwehren<br />
Witten, Wetter und <strong>der</strong> DLRG betrachtet werden (siehe 4.2.6).<br />
9. Erstellung eines ABC Konzeptes für Großlagen in Abstimmung mit den an<strong>der</strong>en Städten des<br />
EN-Kreises (siehe 6.4.7 und 7.3.13).<br />
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