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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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1. Allgemeiner Teil<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Dem Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> wird <strong>der</strong> nachfolgend dargestellte <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> zum<br />

Beschluss vorgelegt.<br />

Das Feuerwehrwesen ist in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Dabei<br />

unterscheiden sich zum Teil Organisation, Rechtsformen, Aufgaben und Befugnisse in den<br />

einzelnen Län<strong>der</strong>n. Der Aufgabenbereich erstreckt sich jedoch in <strong>der</strong> Regel über die<br />

Brandbekämpfung hinaus auf sonstige Unglücks- und Notfälle.<br />

In allen Brandschutzgesetzen ist den Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Abwehr von<br />

Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Notlagen sicherzustellen. Aufgrund dieser<br />

Rechtslage hat <strong>der</strong> einzelne Bürger einen Anspruch auf je<strong>der</strong>zeit qualifizierte öffentliche Hilfe bei<br />

Bränden und Notlagen, und zwar innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes.<br />

In Nordrhein-Westfalen wird das Feuerwehrwesen geregelt durch das Gesetz über den<br />

Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998.<br />

<strong>§</strong> 1 (1) des FSHG lautet:<br />

„Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />

Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen<br />

öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Vorkommnisse verursacht werden“.<br />

Eindeutig geklärt ist damit die Frage <strong>der</strong> Trägerschaft, die bei den Gemeinden liegt. Unklar bleibt<br />

allerdings, was eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Beantwortung dieser Frage hält sich <strong>der</strong> Gesetzgeber weitgehend zurück. In Nordrhein-<br />

Westfalen gibt es keine Rechtsvorschrift, welche die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bezogen auf<br />

das in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenes Risiko festlegt.<br />

Es obliegt also <strong>der</strong> Gemeinde ihren Feuerschutz selbst zu definieren. Ziel muss es sein, jeden<br />

einzelnen Bürger vor den in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenen Risiken zu schützen.<br />

In <strong>§</strong> <strong>22</strong> FSHG ist explizit vorgeschrieben, dass die Gemeinde einen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

aufzustellen und fortzuschreiben hat, um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr festzulegen.<br />

Örtliche Verhältnisse werden insbeson<strong>der</strong>e durch Merkmale <strong>der</strong> Brandgefährdung wie<br />

Bevölkerungsdichte, Flächengröße, Art <strong>der</strong> Bebauung, Bodengestaltung, große Wald- und<br />

Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte gekennzeichnet.<br />

Neben diesen Verhältnissen bestimmt die Festlegung über die Qualität <strong>der</strong> Gefahrenabwehr<br />

(Schutzzieldefinitionen) die Größe, Organisation und Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen für die Unterhaltung<br />

einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr.<br />

Der vorliegende <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beschreibt gefor<strong>der</strong>te Mindestleistungen, die die<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> im Regelfall erbringen soll. Zusätzlich werden die<br />

darüber hinausgehenden Dienstleistungen angeführt, die die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Neben den Planungsgrößen wird<br />

<strong>der</strong> Ist-Zustand dargestellt und ein anzustreben<strong>der</strong> Sollzustand festgeschrieben. Den Abschluss<br />

<strong>der</strong> Ausführungen bildet ein mittelfristiger Entwicklungsplan. Langfristige Angaben zur<br />

Entwicklung sind nicht möglich, da sich die Aufgaben <strong>der</strong> Feuerwehr stetig erweitern. Aus diesem<br />

Grund wird eine fünfjährige Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es durch den<br />

Gesetzgeber vorgesehen. Dieser <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> stellt Zielvorgaben für den Rat und die<br />

Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> auf. Das Erreichen dieser Vorgaben ist von einigen<br />

Randparametern - wie z. B. finanzielle Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong><br />

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