Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...
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26%<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Beschäftigungsverhältnisse <strong>der</strong> FF Angehörigen <strong>2010</strong><br />
12%<br />
5%<br />
Seite 70 von 97<br />
8%<br />
49%<br />
Selbständige<br />
Studenten / Schüler<br />
im privaten Beschäftigungsverhältnis / auch<br />
arbeitssuchend<br />
im öffentlichen Dienst beschäftigte<br />
im Schichtdienst<br />
7.1.13. Betrachtung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />
Mittelfristig ist auch über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden<br />
nachzudenken. Nach FSHG ist diese grundsätzlich möglich. Wenn die Qualität des<br />
Sicherheitsniveaus gesteigert werden kann, so sollten auch Feuerwehren <strong>der</strong> Nachbargemeinden<br />
grundsätzlich zum Ersteinsatz in <strong>Herdecke</strong> vorgesehen werden. Denkbar wäre, eine Art Ergänzungs-<br />
Löschgruppenfahrzeug vornehmlich mit Atemschutzgeräteträgern einzurichten. Beispiel: Ist ein<br />
Einsatzereignis (z.B. Zimmerbrand) in <strong>der</strong> Nachbargemeinde XY, fährt von <strong>Herdecke</strong> ein<br />
Löschgruppenfahrzeug nach XY zur Unterstützung. Nun <strong>der</strong> umgekehrte Fall: Kommt es in <strong>Herdecke</strong><br />
zu einem Einsatzereignis, fährt von XY ein Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug nach <strong>Herdecke</strong>. Dies<br />
wäre eine reale Lösung, was es mit den umliegenden Kommunen abzustimmen und zu vereinbaren<br />
gilt.<br />
7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst<br />
Zwölf Einsatzkräfte sind <strong>2010</strong> (Tendenz leicht steigend durch junge Neueintritte) vom Wehrdienst<br />
freigestellt und leisten den Ersatzdienst bei <strong>der</strong> Feuerwehr. Sie dienen dem Katastrophenschutz. Dies<br />
ist ein sehr geringer Anteil. Gerade bei einer Aufhebung bzw. weiteren Senkung <strong>der</strong> Wehrpflicht und<br />
damit auch des zivilen Einsatzes ist für die Freiwillige Feuerwehr ein zusätzlicher Personalausfall zu<br />
erwarten. In 2007 sind acht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst freigestellt<br />
gewesen. Diese Kräfte sollten langfristig gebunden werden, so dass die Verfügbarkeit als volle<br />
Einsatzkraft sich nach <strong>der</strong> zeitintensiven Ausbildung entsprechend positiv verlängert.<br />
7.1.15. Führerscheine <strong>der</strong> Klasse C und CE sowie Bootsführerschein<br />
Derzeit besitzen 36 Kräfte einen LKW-Führerschein (Klasse C, CE), um bei <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Großfahrzeuge zu fahren. Das Soll liegt bei 40 Kräften. Demnach sind kurzfristig vier Personen<br />
auszubilden. Sollten Personen mit einem solchen Führerschein aus <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
ausscheiden, sind entsprechende Personen unverzüglich zu einer Führerscheinausbildung zu<br />
entsenden. Nach <strong>der</strong> Führerscheinausbildung muss noch zudem eine Maschinisten- und<br />
Drehleitermaschinisten-Ausbildung absolviert werden. Da die Personen diesen LKW-Führerschein<br />
überwiegend für die Feuerwehr benötigen, ist dieser von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> als Feuerschutzträger zu<br />
finanzieren. Die <strong>Stadt</strong> hat bereits bei vielen (Feuerwehr-) Führerscheininhabern profitiert, die diese<br />
Ausbildung privat für ihren Hauptberuf absolviert haben und nun gleichzeitig für die Freiwillige<br />
Feuerwehr nutzen.<br />
Derzeit verfügt die Feuerwehr über nur 10 Bootsführer. Dies ist bei weitem nicht ausreichend. Es sind<br />
mindestens zwanzig Bootsführer vorzuhalten. Entsprechende Ausbildungen sind kurzfristig zu<br />
belegen.