Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
6.4.3. Brandschutz<br />
Grundgedanke ist die Realisierung des Brandschutzzieles (18 FM (SB) in 13 Minuten) durch die<br />
Ergänzung <strong>der</strong> Basiseinheit mittels einer Anzahl kleinerer, aber einsatztaktisch hochwertiger<br />
Einheiten:<br />
ELW - 1/1<br />
HLF 1- 20/16 1/6<br />
DL(A)K 23/12 1/2<br />
TLF 16/30 1/5<br />
18 (FM) SB<br />
Aufgrund <strong>der</strong> gewählten Mannschaftsstärke <strong>der</strong> Fahrzeuge werden diese bei einem Alarm schnell<br />
ausrücken können. Eine Menschenrettung kann mit diesem geplanten Personalansatz (fünf Trupps)<br />
je<strong>der</strong>zeit durchgeführt werden. Auch ein vorgeschriebener Sicherheitstrupp kann gestellt werden.<br />
Zusätzlich kann durch den großen mitgeführten Löschwasservorrat eine hydrantengespeiste<br />
Wasserversorgung, sofern überhaupt erfor<strong>der</strong>lich, erheblich später aufgebaut werden. Somit stehen in<br />
den für den Einsatzerfolg entscheidenden ersten Minuten mehr Einsatzkräfte zur Menschenrettung<br />
zur Verfügung.<br />
6.4.4. Technische Hilfeleistung<br />
Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Technischen Hilfeleistung sollten die Löschgruppenfahrzeuge wegen des<br />
hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr im <strong>Stadt</strong>gebiet mit mindestens drei Rüstkomponenten<br />
(hydraulisches Rettungsgerät nach DIN EN 13204) ausgerüstet sein. Eine Komponente sollte mobil<br />
(Akku Betrieb) betrieben werden können. Zudem muss eine Arbeitsbühne für LKW Verkehr bei <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorgehalten werden.<br />
6.4.5. Son<strong>der</strong>löschmittel<br />
Aufgrund <strong>der</strong> ortsansässigen Gewerbebetriebe ist als Son<strong>der</strong>löschmittel Schaum und Pulver<br />
vorzuhalten. Um einen Löschangriff mittels Schaum erfolgreich durchführen zu können, muss <strong>der</strong><br />
Schaum gleichmäßig, ohne zeitliche Unterbrechung, auf den Brandherd aufgebracht werden. Größere<br />
Schaummittelmengen können bei Bedarf von den umliegenden Feuerwehren angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Dafür wird ein zeitlicher Vorlauf von 60 Minuten benötigt. Deshalb muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
Schaummittel für einen einstündigen Einsatz, auch mit Werferbetrieb, vorhalten. Dafür werden 4.000 I<br />
Schaummittel als Mindestvorrat benötigt. Neben Schaum sollte die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> speziell eine<br />
Pulverlöschanlage mit 250 kg Löschpulver vorhalten.<br />
6.4.6. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)<br />
Um bei speziellen Gefahrensituationen (z. B. Bränden mit erhöhter Rauchentwicklung, Unfällen mit<br />
Gefahrgütern, Hochwasserlagen) die Bevölkerung schnell vor den Gefahren warnen zu können, sind<br />
Kraftfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und Lautsprecher vorzuhalten. Um im Ernstfall dem Bürger<br />
eine verständliche Information vermitteln zu können, sind entsprechend vertonte Tonträgersysteme<br />
vorzubereiten. Für <strong>der</strong>en Verwendung müssen die Fahrzeuge mit Abspielgeräten für<br />
Lautsprecherdurchsagen ausgestattet sein. Beson<strong>der</strong>s MTW eignen sich für die Ausrüstung mit einer<br />
Warnausstattung. Zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung eignen sich auch insbeson<strong>der</strong>e Feuerschutzsirenen.<br />
Diese können den Bürger dazu veranlassen, sich bei Gefahr über Radio und Internet über die<br />
Gefahrenlage zu informieren (z.B. altes Luftschutzsignal).<br />
6.4.7. ABC-Ausstattung<br />
Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (atomare, biologische, chemische Gefahren) begründen<br />
einen beson<strong>der</strong>en Gerätebedarf. Den Ersteinsatz sowie mittlere Gefahrguteinsätze muss die<br />
Feuerwehr eigenständig bewältigen können. Bei größeren Gefahrgutunfällen muss auf überörtliche<br />
Hilfe zurückgegriffen werden. Die überörtliche Hilfe kann durch Einheiten <strong>der</strong> benachbarten<br />
Freiwilligen Feuerwehren, aber auch in Teilaufgaben durch Spezialeinheiten <strong>der</strong> umliegenden<br />
Berufsfeuerwehren beispielhaft umgesetzt werden.<br />
Diese Vorhaltung von je<strong>der</strong> Gemeinde zu for<strong>der</strong>n, entspricht nicht dem Grundsatz <strong>der</strong><br />
Verhältnismäßigkeit. Größere Gefahrgutunfälle können nur durch einen gemeinsamen Einsatz <strong>der</strong><br />
Feuerwehren des gesamten EN-Kreises bewältigt werden. Die einzelnen Gemeinden sollten darauf<br />
drängen, dass ein entsprechendes Konzept vom Kreis erstellt und laufend aktualisiert wird. Derzeit ist<br />
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