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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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Gerätehaus<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend urbanen Struktur des <strong>Stadt</strong>gebietes ist ein Feuerwehr-Gerätehaus<br />

ausreichend, wenn es über eine verkehrstechnisch günstige Anbindung verfügt. Voraussetzung ist<br />

eine Dispositionszeit <strong>der</strong> Kreisleitstelle von maximal 1,5 Minuten und eine Ausrückezeit <strong>der</strong><br />

hauptamtlichen Kräfte von maximal einer Minute. Beide Zeiten sind heute bei deutschen Feuerwehren<br />

üblich. Als in diesem Sinne am meisten geeigneter Standort für ein Feuerwehrhaus ist <strong>der</strong> zentrale<br />

Bereich des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Herdecke</strong> an <strong>der</strong> B 54 (<strong>der</strong>zeitiger Stand Feuerwehr-Gerätehaus) zu bewerten.<br />

Personalstärke<br />

Eine entscheidende Frage ist: „Wie viel hauptamtliches Personal ist neben den ehrenamtlichen<br />

Angehörigen vorzuhalten?" Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben hierzu gemacht. In Kommentaren<br />

wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Die Stärke einer ständig besetzten Feuerwache richtet sich nach<br />

<strong>der</strong> Größe und dem örtlichen Gefährdungspotential <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde. „Eine Staffel als kleinste<br />

Einheit könnte als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen.“ 20<br />

„Während vor 1981 die Stärke <strong>der</strong> ständig besetzten Wache in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt<br />

worden war, liegt heute diese Entscheidung zunächst bei <strong>der</strong> Gemeinde selbst. Die Stärke des<br />

hauptamtlichen Einsatzpersonals einer ständig besetzten Feuerwache ist in <strong>der</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung festzulegen.“ 21<br />

Das Innenministerium NRW führt dazu aus: <strong>22</strong> „Große und Mittlere kreisangehörige Städte, die keinen<br />

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 13 FSHG stellen, sollten nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Vertreter des IM NRW im Regelfall über hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8)<br />

verfügen, die innerhalb von 8 Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung die Einsatzstelle erreichen müssen.“<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Bezirksregierungen könnten auch hauptamtliche Kräfte in mindestens Staffelstärke<br />

ausreichen, die so durch ehrenamtliche Kräfte verstärkt werden, dass innerhalb von acht Minuten<br />

eine Gruppe an <strong>der</strong> Einsatzstelle zur Verfügung steht. Hier besteht insoweit noch weiterer<br />

Erörterungsbedarf.<br />

Da keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren, sind für die Bestimmung des Mindestbedarfes an<br />

hauptamtlichen Kräften die in diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> festgelegten Schutzziele<br />

heranzuziehen. Da das Schutzziel „Wohnungsbrand" den größeren Personalbedarf generiert, ist es<br />

ausschlaggebend. Das bedeutet, das 1/8 FM (SB) 23 innerhalb von acht Minuten nunmehr in über<br />

70 % <strong>der</strong> Fälle die Einsatzstelle erreichen müssen.<br />

Dabei sind erst einmal die ehrenamtlich verfügbaren Kräfte zu Grunde zu legen, <strong>der</strong> dann noch<br />

ausstehende Fehlbedarf ist additiv durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Da die Verfügbarkeit<br />

ehrenamtlicher Kräfte Schwankungen unterworfen ist, ist als Worst-Case-Betrachtung die Vorhaltung<br />

von neun hauptamtlichen FM (SB) rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zu betrachten.<br />

Um dies realisieren zu können, benötigt man pro Funktion mindestens 4,2 Beamte. Somit sind in <strong>der</strong><br />

Summe 38 feuerwehrtechnische Beamte 24 (ohne Abdeckung des Rettungsdienstes) mit weiteren<br />

entsprechenden Qualifikationen 25 erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong>zeitigen Kosten von ca. 49.606 Euro 26 pro<br />

Beamten per anno, würde <strong>der</strong> Personalhaushalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> um ca. 1.885.028 Euro pro Jahr<br />

mehr belastet.<br />

Ergänzend zu den hier aufgeführten hauptamtlichen Kräften benötigt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> dann<br />

weiterhin noch zusätzlich mindestens 36 FM (SB) 27 ehrenamtliche Angehörige. Für jeden FM (SB) ist<br />

eine den Unfallverhütungsvorschriften (UW) entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.<br />

Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren<br />

20 Zitat Dr. h.c. Klaus Schnei<strong>der</strong><br />

21 Zitat Dr. Christoph Steegmann<br />

<strong>22</strong> Erlass IM vom 27.08.2001<br />

23 SB = Feuerwehrmann Sammelbegriff, ohne Wertung <strong>der</strong> Qualifikation<br />

24 Gemäß FSHG NRW sind feuerwehrtechnische Beamte im abwehrenden Brandschutz als Beamte zu ernennen<br />

25 Somit auch 13 Führungskräfte mit mindestens B III Ausbildung<br />

26 Berechnung des Personalamtes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

27 Um die in <strong>der</strong> Schutzzieldefinition gefor<strong>der</strong>ten Funktionen (Hilfsfrist 2) mit einem hohen Erreichungsgrad sicherstellen zu können, muss bei<br />

einer Freiwilligen Feuerwehr eine Vorhaltung von 400 % angestrebt werden. Rechnung: Neun hauptamtliche Kräfte sind bereits vor Ort, somit<br />

werden, um die Hilfsfrist 2 zu erreichen, noch 9 weitere (ehrenamtliche) Kräfte innerhalb von 13 Minuten benötigt. 9 benötigte Kräfte bedeuten bei<br />

einer rechnerischen Ausfallreserve von 400 % eine Vorhaltung von 36 ehrenamtlichen verfügbaren Kräften.<br />

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