05.12.2012 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für die Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte <strong>gemäß</strong> Orbit Studie:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

- Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />

- Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />

- Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten<br />

Zur Definition <strong>der</strong> Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird u.a.<br />

angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.<br />

Weitere beeinflussbare Zeitabschnitte fallen zudem hierunter:<br />

1. die Gesprächs- und Dispositionszeit,<br />

2. die Ausrückezeit sowie<br />

3. die Anfahrtszeit.<br />

Deshalb wird die Hilfsfrist wie folgt definiert:<br />

Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn <strong>der</strong> Notrufabfrage - möglichst ab <strong>der</strong> ersten<br />

Signalisierung des ankommenden Notrufes - in <strong>der</strong> Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten<br />

Feuerwehrfahrzeuges an <strong>der</strong> Einsatzstelle.<br />

Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:<br />

- 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie<br />

- acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.<br />

Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die<br />

Notfallrettung angewendet.<br />

(Grafik erweiterter Orbit Studie mit Hilfsfristen und Funktionen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />

(Quelle Berufsfeuerwehr Iserlohn)<br />

5.10. Grundsatz Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise<br />

vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Beson<strong>der</strong>e rechtliche<br />

Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zusätzlich zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach<br />

den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und <strong>der</strong> FwDV 7 mindestens ein Sicherheitstrupp zu<br />

stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen,<br />

Wohnungen, Industriebtrieben) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherheitstrupp zu stellen.<br />

Für die Sicherheit <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte und zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schlagartigen Brandausbreitung<br />

Seite 47 von 97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!