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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

3. Aufgaben und Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Die Aufgabenzuweisung <strong>der</strong> Gefahrenabwehr obliegt <strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Die<br />

Aufgaben werden in <strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr wahrgenommen. Aus den Aufgaben<br />

ergeben sich wie<strong>der</strong>um Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

3.1. Aufgaben nach FSHG NRW<br />

� Bekämpfung von Schadenfeuern.<br />

� Hilfeleistung bei Unglücksfällen o<strong>der</strong> öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig<br />

das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und<br />

Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt<br />

werden kann.<br />

� Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen<br />

(Pflichtaufgabe nach FSHG <strong>gemäß</strong> Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom<br />

16.02.2007: Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich<br />

um einen Unglücksfall im Sinne des <strong>§</strong> 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für<br />

Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.).<br />

� Leisten von überörtlicher Hilfe<br />

� Mitwirkung von Brandschutz- o<strong>der</strong> ABC-Einheiten im Zivilschutz.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte<br />

Brandgefahr besteht o<strong>der</strong> bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen<br />

gefährdet wird und <strong>der</strong> Veranstalter nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine den Anfor<strong>der</strong>ungen genügende<br />

Brandsicherheitswache zu stellen.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften<br />

(Son<strong>der</strong>bauverordnungen).<br />

� Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit<br />

Feuer, das Verhüten von Bränden sowie <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />

� Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.<br />

� Beteiligung bei <strong>der</strong> Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie<br />

von Son<strong>der</strong>schutzplänen für beson<strong>der</strong>s gefährliche Objekte.<br />

� Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung <strong>der</strong> Grundausbildung, Erprobung <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit durch Alarmübungen.<br />

� Durchführung o<strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und<br />

Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- o<strong>der</strong> explosionsgefährdet o<strong>der</strong> in denen bei<br />

Ausbruch eines Brandes o<strong>der</strong> bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen o<strong>der</strong><br />

erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbeson<strong>der</strong>e auch Gebäude <strong>gemäß</strong><br />

Son<strong>der</strong>bauverordnungen.<br />

3.2. zusätzliche Aufgaben<br />

� Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzzentrale<br />

- Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

- Unterstützung <strong>der</strong> Einsatzleitung<br />

- Disposition <strong>der</strong> Fahrzeuge und Einheiten<br />

- Einsatzdokumentation<br />

- Beratung<br />

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