05.12.2012 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre<br />

Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- o<strong>der</strong> verteidigungswichtige zivile Dienststellen,<br />

Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen<br />

und <strong>der</strong>en Folgen zu beseitigen o<strong>der</strong> zu mil<strong>der</strong>n. Behördliche Maßnahmen ergänzen die<br />

Selbsthilfe <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

(2) Zum Zivilschutz gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. <strong>der</strong> Selbstschutz,<br />

2. die Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

5. <strong>der</strong> Katastrophenschutz nach Maßgabe des <strong>§</strong> 11<br />

<strong>§</strong> 2 Auftragsverwaltung<br />

<strong>§</strong> 5 Selbstschutz<br />

(1) Aufbau, För<strong>der</strong>ung und Leitung des Selbstschutzes <strong>der</strong> Bevölkerung sowie För<strong>der</strong>ung des<br />

Selbstschutzes <strong>der</strong> Behörden und Betriebe gegen die beson<strong>der</strong>en Gefahren, die im<br />

Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden.<br />

<strong>§</strong> 6 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

<strong>§</strong> 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes<br />

(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen<br />

nehmen auch die Aufgaben zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor den beson<strong>der</strong>en Gefahren und<br />

Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.<br />

<strong>§</strong> 13 Ausstattung<br />

Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen<br />

Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.<br />

<strong>§</strong> 15 Aufgaben <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256)<br />

<strong>§</strong> 54 Son<strong>der</strong>bauten<br />

<strong>§</strong> 68 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

(1) … gilt nicht für die Errichtung und Än<strong>der</strong>ung von<br />

1. Hochhäuser bis<br />

...<br />

19. Zelten, soweit nicht Fliegende Bauten<br />

Daraus folgt, dass die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes notwendig ist.<br />

<strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />

(6) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . .<br />

... Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die<br />

Prüfung <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erfor<strong>der</strong>lich<br />

Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für<br />

Bauen und Wohnen vom 12.10.2000 - NWI.NRW S.1432, ausgelaufen am 31.12.2005<br />

zu <strong>§</strong> 54 Bauliche Anlagen und Räume beson<strong>der</strong>er Art o<strong>der</strong> Nutzung<br />

54.33 Beteiligung <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen<br />

zu <strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />

72.6<strong>22</strong> Aufgaben <strong>der</strong> staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung<br />

des Brandschutzes.<br />

Seite 13 von 97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!