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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen -<br />

abhängig, die nicht allesamt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> beeinflussbar sind. Von daher legt sich die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> mit dem vorliegenden Konzept im Wesentlichen auf das Erreichen von Zielgrößen<br />

fest. Aufgrund dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es lassen sich keine Ansprüche <strong>der</strong> Verwaltung<br />

bzw. Dritter an den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ableiten.<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als bindende Arbeitsgrundlage zu<br />

beschließen und anschließend <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

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