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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>22</strong> FSHG NRW<br />

(6. Endfassung – Stand 31. August <strong>2010</strong>)<br />

Erstellt durch<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, Ordnungsamt<br />

Amt 32-2<br />

Autor: Christian Arndt


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................................................... 2<br />

Feuerwehrtechnische Abkürzungen ....................................................................................................................................................... 5<br />

1. Allgemeiner Teil............................................................................................................................................................................... 9<br />

2. Darstellung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen...................................................................................................................................... 11<br />

3. Aufgaben und Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr....................................................................................................................................... 15<br />

3.1. Aufgaben nach FSHG NRW.................................................................................................................................................... 15<br />

3.2. zusätzliche Aufgaben ............................................................................................................................................................. 15<br />

4. Gefährdungspotenzial................................................................................................................................................................... 17<br />

4.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>................................................................................................................................................................. 17<br />

4.1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> - Zahlen, Daten und Fakten......................................................................................................... 17<br />

Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum) ............................................................................................. 17<br />

4.1.2. Flächennutzungen in qkm ........................................................................................................................................... 18<br />

4.1.3. Topographie ................................................................................................................................................................. 18<br />

4.1.4. Verkehrsflächen ........................................................................................................................................................... 18<br />

Bahnanlagen.................................................................................................................................................................................. 18<br />

Brücken- und Tunnelanlagen........................................................................................................................................................ 19<br />

Wasserstraßen............................................................................................................................................................................... 19<br />

Luftfahrt.......................................................................................................................................................................................... 19<br />

Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc. ............................................................................................... 20<br />

Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse...................................................................................................................................... 20<br />

Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage .............................................................................................................. 20<br />

Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte ........................................................................................................................................... 20<br />

Möglichkeiten zur Information über innerstädtische Verkehrslage............................................................................................ 20<br />

Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr ..................................................................................... 20<br />

4.1.5. Löschwasserversorgung (LW-V)................................................................................................................................. 20<br />

4.1.6. Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung, absehbare Verän<strong>der</strong>ungen.................................................................................... 21<br />

4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ....................................................................................................... 21<br />

4.2.1. Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur / beson<strong>der</strong>e Risiken .................. 21<br />

4.2.2. Flächennutzungen ....................................................................................................................................................... <strong>22</strong><br />

4.2.3. Risiken Gebäudehöhen ............................................................................................................................................... 23<br />

4.2.4. Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz) .................................................................................... 23<br />

4.2.5. Risiken Gebäudeart (Gebäude beson<strong>der</strong>er Art und Nutzung)................................................................................... 23<br />

4.2.6. Risiken <strong>der</strong> Verkehrsstruktur ...................................................................................................................................... 25<br />

4.2.7. Beson<strong>der</strong>e Risiken....................................................................................................................................................... 27<br />

4.3. Szenarien <strong>der</strong> letzten Jahre.................................................................................................................................................... 29<br />

4.4. Statistik <strong>der</strong> Feuerwehr - Produktkurzbeschreibungen ....................................................................................................... 31<br />

4.4.1. Einsatzstatistiken......................................................................................................................................................... 32<br />

Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich........................................................................................................... 32<br />

4.4.2. Einsatzstatistik Rettungsdienst .................................................................................................................................. 33<br />

4.4.3. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen...................................................... 33<br />

4.4.4. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und Eintreffen........................................... 34<br />

4.5. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“) ............................................................................................................................ 36<br />

4.6. Zusammenfassung................................................................................................................................................................. 40<br />

4.6.1. Flächenverteilung des <strong>Stadt</strong>gebietes nach Gefahrenpotenzial................................................................................. 40<br />

Anlage 1 - Gefahrenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ........................................................................................................................ 41<br />

Anlage 2 - planbare Eintreffzeiten <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz)<br />

sowie <strong>der</strong> definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>........................................................................ 42<br />

5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen) ............................................................................................................................................ 43<br />

5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung: .............................................................................................................................. 43<br />

5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens.............................................................................................................................. 43<br />

5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung <strong>der</strong> AGBF ..................................................................................................................... 43<br />

5.4. Sicherheitsniveau im <strong>Stadt</strong>gebiet.......................................................................................................................................... 44<br />

5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten <strong>gemäß</strong> AGBF...................................................... 44<br />

5.6. Standardisiertes Schadensereignis ...................................................................................................................................... 44<br />

5.7. Risikoanalyse.......................................................................................................................................................................... 44<br />

5.8. Orbit-Studie............................................................................................................................................................................. 45<br />

5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie........................................................................................................................................ 45<br />

5.9. Hilfsfrist................................................................................................................................................................................... 46<br />

5.10. Grundsatz Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte ........................................................................................................................... 47<br />

5.11. Funktionsstärke................................................................................................................................................................. 48<br />

5.12. Erreichungsgrad................................................................................................................................................................ 48<br />

5.13. Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2008)..................................................... 48<br />

5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>: .......................................................................................... 49<br />

5.15. Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong>: ................................................................... 50<br />

6. Sollstruktur .................................................................................................................................................................................... 51<br />

6.1. Grundlegendes ....................................................................................................................................................................... 51<br />

6.2. Sollstruktur bei <strong>der</strong> Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache ................................................................................... 51<br />

6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System <strong>der</strong> reinen FF.................................................................................... 53<br />

6.4. Technische Sollvorgaben ...................................................................................................................................................... 54<br />

6.4.1. Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3)....................................................... 55<br />

6.4.2. Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten .................................................................... 55<br />

6.4.3. Brandschutz ................................................................................................................................................................. 56


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

6.4.4. Technische Hilfeleistung ............................................................................................................................................. 56<br />

6.4.5. Son<strong>der</strong>löschmittel........................................................................................................................................................ 56<br />

6.4.6. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12) .......................................................................................... 56<br />

6.4.7. ABC-Ausstattung ......................................................................................................................................................... 56<br />

6.4.8. Einsatzleitung............................................................................................................................................................... 57<br />

6.4.9. Hochwasserschutz....................................................................................................................................................... 57<br />

6.4.10. Atemschutzlogistik ...................................................................................................................................................... 57<br />

6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik......................................................................................................................................... 58<br />

6.4.12. Waldbrandbekämpfung ............................................................................................................................................... 58<br />

6.4.13. Transportlogistik.......................................................................................................................................................... 58<br />

6.4.14. Windwurfgefahr............................................................................................................................................................ 59<br />

6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen................................................................................................................................. 59<br />

6.5. Personalqualifikationen ......................................................................................................................................................... 59<br />

6.6. Organisation ........................................................................................................................................................................... 60<br />

6.7. Jugendfeuerwehr.................................................................................................................................................................... 61<br />

7. Ist Struktur / Vergleich <strong>der</strong> Strukturen ......................................................................................................................................... 62<br />

7.1. Personalstruktur..................................................................................................................................................................... 62<br />

7.1.1. Aufstellung, Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehr, Ausrückebereiche ..................................................................................... 62<br />

7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n / Jugendarbeit ....................................................................................... 62<br />

7.1.3. Gesamtpersonalstand.................................................................................................................................................. 63<br />

7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen .................................................................................................................................... 64<br />

7.1.5. Ermittlung des Bedarfs................................................................................................................................................ 64<br />

7.1.6. Führungslehrgänge ..................................................................................................................................................... 64<br />

7.1.7. Zukünftige Führungsstruktur ...................................................................................................................................... 66<br />

7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen................................................... 66<br />

7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren ....................................................................................................... 67<br />

7.1.10. Altersstruktur ............................................................................................................................................................... 67<br />

7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern .............................................................................................. 67<br />

7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals ................................................................................. 68<br />

7.1.13. Betrachtung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit ................................................................................................ 70<br />

7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst ...................................................................................................................................... 70<br />

7.1.15. Führerscheine <strong>der</strong> Klasse C und CE sowie Bootsführerschein................................................................................ 70<br />

7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen ................................................................................ 71<br />

7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle)................................................................................................. 71<br />

7.2. Kommunikationstechnik ........................................................................................................................................................ 72<br />

7.2.1. Einsatzzentrale............................................................................................................................................................. 72<br />

7.2.2. 4-Meter Funkverkehr / digitaler Funkverkehr ............................................................................................................. 73<br />

7.2.3. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.6) ......................................... 73<br />

7.2.4. Funkmeldesystem........................................................................................................................................................ 73<br />

7.2.5. Mobiltelefone................................................................................................................................................................ 74<br />

7.2.6. Tragbare Handfunkgeräte............................................................................................................................................ 74<br />

7.2.7. Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12) .................................................................................................................. 76<br />

7.2.8. Funkmeldeempfänger.................................................................................................................................................. 76<br />

7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät ............................................................................................................................................. 76<br />

7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle) .............................................................................................. 78<br />

7.3.2. Übersicht <strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge in Bil<strong>der</strong>n................................................................................................................. 79<br />

7.3.3. Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1) ........................................................................................ 81<br />

7.3.4. Einsatzleitwagen (siehe auch 6.4.8)............................................................................................................................ 81<br />

7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2) ............................................................................................... 81<br />

7.3.6. Hubrettungsfahrzeug................................................................................................................................................... 81<br />

7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4)........................................................................................................... 82<br />

7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug) ................................................................................................................... 82<br />

7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13)...................................................................................... 82<br />

7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot .................................................................................................................................. 82<br />

7.3.11. Son<strong>der</strong>löschmittel (siehe auch 6.4.5).......................................................................................................................... 82<br />

7.3.12. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.7 Sirenennetz) ....................................................................... 82<br />

7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7)........................................................................................................................... 83<br />

7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7 und 6.4.9) ........................................................................................................ 83<br />

7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10) ...................................................................................................................... 83<br />

7.3.16. Wärmebildkamera ........................................................................................................................................................ 84<br />

7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11) ........................................................................................ 84<br />

7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12) .................................................................................................................. 84<br />

7.3.19. Abrollbehälter Wasser ................................................................................................................................................. 84<br />

7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7 und 6.4.14)................................................................................................. 85<br />

7.3.21. Wechsella<strong>der</strong> und Abrollbehälter................................................................................................................................ 85<br />

7.3.<strong>22</strong>. Massenanfall von Verletzten ....................................................................................................................................... 85<br />

7.3.23. Schutzkleidung ............................................................................................................................................................ 85<br />

7.3.24. Gerätewartung (ehrenamtlich / hauptamtlich)............................................................................................................ 86<br />

7.4. Tagesdienst / Verwaltung / Brandschutztechniker............................................................................................................... 86<br />

7.5. Feuerwehrhaus <strong>Herdecke</strong> ...................................................................................................................................................... 86<br />

7.5.1. Historie ......................................................................................................................................................................... 86<br />

7.5.2. Bauweise ...................................................................................................................................................................... 86<br />

7.5.3. Derzeitige Nutzung....................................................................................................................................................... 86<br />

7.5.4. Fahrzeughalle / Stellplätze........................................................................................................................................... 87<br />

7.5.5. Hofflächen .................................................................................................................................................................... 87<br />

7.5.6. Zukünftiger Anbau ....................................................................................................................................................... 88<br />

7.5.7. Küche............................................................................................................................................................................ 88<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.6. Statistische Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze...................................................................................................... 89<br />

7.6.1. Auswertung nach Staffellösung.................................................................................................................................. 89<br />

7.6.2. Auswertung nach Gruppenlösung.............................................................................................................................. 90<br />

8. Maßnahmen ................................................................................................................................................................................... 91<br />

8.1. Maßnahmen <strong>der</strong> Feuerwehr aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ..................................................................................... 91<br />

8.1.1. Kurzfristig (bis 2012):................................................................................................................................................... 91<br />

8.1.2. Mittelfristig (bis 2015) .................................................................................................................................................. 92<br />

8.1.3. Langfristig (bis zu 10 Jahre):....................................................................................................................................... 92<br />

8.1.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend ...................................................................................................................................... 92<br />

8.2. Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>............................................................................ 93<br />

8.2.1. Kurzfristig (bis 2012):................................................................................................................................................... 93<br />

8.2.2. Mittelfristig (bis 2015) .................................................................................................................................................. 94<br />

8.2.3. Langfristig (bis zu 10 Jahre):....................................................................................................................................... 95<br />

8.2.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend ...................................................................................................................................... 96<br />

9. Fortschreibung .............................................................................................................................................................................. 97<br />

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Feuerwehrtechnische Abkürzungen<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

ELW 1<br />

Einsatzleitwagen, Typ 1 (Besatzung (1/2)), nach DIN 14507 Teil 2, dienen vorwiegend <strong>der</strong><br />

Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen, als Hilfsmittel zur Führung von<br />

taktischen Einheiten, als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen.<br />

ELW 2<br />

Der Einsatzleitwagen 2 dient, mit den Kommunikationsmitteln und an<strong>der</strong>er Ausrüstung ausgestattet,<br />

<strong>gemäß</strong> <strong>der</strong> DIN 14507-3 <strong>der</strong> Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Einheiten mit Führungsassistenten und stabsmäßiger Führung sowie <strong>der</strong> operativ taktischen<br />

Führungskomponente (zum Beispiel einer Technischen Einsatzleitung im Großschadensereignis) als<br />

Führungsmittel. Als ELW 2 sollen vorzugweise LKW mit Kofferaufbauten verwendet werden.<br />

KdoW<br />

Einsatzleitfahrzeug (Besatzung (1/1)), nach DIN 14507-5, dient <strong>der</strong> Einsatzleitung, zur Anfahrt und<br />

Erkundung von Einsatzstellen, die Kommunikationstechnik ist minimaler als beim ELW 1, i. d. R. in <strong>der</strong><br />

Größe eines Personenkraftwagens.<br />

DL(A)K 23-12<br />

Hubrettungsfahrzeug (Besatzung (1/2)) nach DIN 14043 mit mindestens einer Nennrettungshöhe von<br />

23 Metern bei einer Nennausladung von 12 Metern, vorwiegend zur Rettung von Menschen,<br />

Möglichkeit zum Vortragen von Löschangriffen (Wen<strong>der</strong>ohreinsatz). In Kommunen mit Gebäuden<br />

mittlerer Höhe (> 8 Meter) stellt die Drehleiter bei diesen Gebäuden den zweiten Rettungsweg sicher.<br />

Sollte keine Drehleiter in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorgehalten werden, verfügen diese Gebäude nicht mehr über<br />

einen zweiten Rettungsweg und eine Nutzungsuntersagung wäre die rechtliche Folge.<br />

KLF<br />

Das Kleinlöschfahrzeug ist <strong>gemäß</strong> DIN 14530-24 mit einer Tragkraftspritze, einem 400 Liter<br />

fassendem Löschwassertank sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgerüstet. Die<br />

Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Es handelt sich dabei um eine nicht selbständige taktische<br />

Einheit, um erste Maßnahmen <strong>der</strong> Brandbekämpfung einzuleiten. Als Fahrgestell kommen<br />

handelsübliche Kastenwagen o<strong>der</strong> Fahrgestelle mit Doppelkabine in Frage. Die zulässige<br />

Gesamtmasse darf 3500 kg nicht überschreiten, um noch mit einem Führerschein <strong>der</strong> Klasse B<br />

gefahren werden zu dürfen.<br />

TSF-W<br />

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 16, Löschfahrzeug<br />

mit mindestens 500 Liter Löschwasservorrat mit einer Tragkraftspritze (TS 8/8) und einer<br />

feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe bei Staffelbesatzung, dient überwiegend zur<br />

Brandbekämpfung und verfügt über eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe.<br />

LF 10/6<br />

Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN 14530 Teil 5, Fahrzeug mit einer vom<br />

Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe (Leistung 1.000 Liter Nennför<strong>der</strong>strom bei 10<br />

bar Nennför<strong>der</strong>druck), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe o<strong>der</strong> Schnellangriffseinrichtung,<br />

einem 600 Liter Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine selbständige<br />

taktische Einheit, dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und zum<br />

Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Das LF 10/6 ist nach<br />

Normän<strong>der</strong>ung Nachfolger des LF 8/6 1 .<br />

LF 16/12<br />

Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach zurückgezogener DIN 14530 Teil 11, dient<br />

vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und zum Durchführen einfacher<br />

Technischer Hilfeleistungen (modulare Beladungsvariationen nach örtlichen Vorgaben möglich), mit<br />

1 Löschgruppenfahrzeug 8/6 = Vorgänger des Löschgruppenfahrzeuges 10/6. Die DIN Norm existiert<br />

nicht mehr. Das Fahrzeug verfügt über 800 Liter Pumpenleistung pro Minute und einem Wassertank<br />

von 600 Litern.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.200 I), Feuerlöschkreiselpumpe mit 1600 l<br />

Nennför<strong>der</strong>leistung bei 8 bar Nennför<strong>der</strong>druck.<br />

LF 20/16<br />

Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach DIN 14530 Teil 11, mit einer vom Fahrzeugmotor<br />

angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung o<strong>der</strong> einer Einrichtung zur<br />

schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.600 I o<strong>der</strong> 2.000 I bzw. 2.400 I)<br />

und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (Besatzung (1/8)). Es dient überwiegend<br />

zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und Durchführen einfacher Technischer<br />

Hilfeleistungen. Das LF 20/16 ist nach Normän<strong>der</strong>ung Nachfolger des LF 16/12.<br />

HLF 20/16<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 nach DIN 14530 Teil 11, mit einer festgelegten Standard-<br />

Zusatzbeladung für Technische Hilfeleistung (z. B. maschinelle Zugeinrichtung nach DIN 14584-MZE,<br />

Wasserschaden, hydraulisches Rettungsgerät, Absturzsicherung etc).<br />

TLF 16/25<br />

Tanklöschfahrzeug (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 20, dient vornehmlich aufgrund seines<br />

2.500 l Löschwasservorrates zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von<br />

Einsatzstellen mit Löschwasser, Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.600 l Nennför<strong>der</strong>leistung bei 8 bar<br />

Nennför<strong>der</strong>druck.<br />

MTF<br />

Mannschaftstransportfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN EN 1846 Teil 1 und DIN 14502 Teil 1,<br />

geeignet zur Beför<strong>der</strong>ung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung.<br />

RW<br />

Die Norm 14555 umfasst den Teil 1 - allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen, den Teil 3 Rüstwagen (RW), Teil 12<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) sowie die Teile 21 und <strong>22</strong> mit den Gerätewagen Logistik. Mit <strong>der</strong><br />

Unterteilung <strong>der</strong> Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge ausschließlich für die Brandbekämpfung<br />

(einfache technische Hilfeleistungen sind möglich) sowie in Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge mit<br />

einer Beladung für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (auch größeren Umfangs) fielen die bisher<br />

genormten RW 1 und RW 2 weg. Rüstwagen werden heute überwiegend von größeren Feuerwehren<br />

zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen vorgehalten. Die Besatzung besteht aus<br />

einem Trupp 2 (1/2).<br />

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)<br />

Gerätewagen - Gefahrgut, Typ 1 (Besatzung (1/1)) nach DIN 14555 Teil 12, dient zum Einsatz bei<br />

Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit,<br />

die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen kleineren Umfangs bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Unfällen<br />

mit gefährlichen Stoffen sowie Mineralölen erfor<strong>der</strong>lich sind. I. d. R. wird dieser zusammen mit<br />

einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt.<br />

Gerätewagen Logistik 1 (GW-L1)<br />

Der Gerätewagen Logistik wird für logistische Aufgaben kleineren Umfangs eingesetzt. Dazu<br />

gehört <strong>der</strong> Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung von<br />

eingesetzten Kräften. Die Besatzung besteht mindestens aus einem Trupp (1/2) nach DIN 14555-<br />

21.<br />

SW 1000<br />

Schlauchwagen (Besatzung (1/1)), mit mindestens 1.000 m Schlauchleitungen (nach<br />

zurückgezogener Norm), dient zur För<strong>der</strong>ung von Wasser über lange Wegstrecken.<br />

SW 2000<br />

Schlauchwagen (Besatzung (1/2)) mit Allradfahrgestell und mindestens 2.000 m Schlauchleitungen,<br />

nach DIN 14565, dient zur För<strong>der</strong>ung von Wasser über lange Wegstrecken.<br />

WLF<br />

Feuerwehrfahrzeug - Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit Abrollbehälter, Besatzung (1/2) nach DIN 14505,<br />

2 Ein Trupp besteht aus einem Truppführer und einem o<strong>der</strong> maximal zwei Truppmänner.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

dient dem Transport von speziellen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln auf sogenannten<br />

Abrollbehältern.<br />

Abrollbehälter<br />

Transportplattformen zum Transport von feuerwehrtechnischem Gerät. Der Behälter wird mittels<br />

Haken- o<strong>der</strong> Seil/Kettensystem auf das Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug gezogen. Der Abrollbehälter ist an <strong>der</strong><br />

Einsatzstelle flexibel abzustellen.<br />

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Weitere Abkürzungen:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

AAO Alarm- und Ausrückeordnung<br />

ABC Atomare, biologische und chemische Gefahrenlagen<br />

AF Angriffstruppführer<br />

AM Angriffstruppmann<br />

AGBF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren<br />

BAB Bundesautobahn<br />

BauO NRW Landesbauordnung NRW<br />

B Bundesstraße<br />

BMA Brandmeldeanlage<br />

BST Brandschutztechniker<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

DEW Dortmun<strong>der</strong> Energie und Wasser AG<br />

DLRG Deutsche Lebens–Rettungs-Gesellschaft<br />

EF Einheitsführer<br />

EL Einsatzleiter<br />

FF Freiwillige Feuerwehr<br />

FM (SB) Feuerwehrmann (Sammelbegriff)<br />

FMS Funkmeldesystem in Fahrzeugen<br />

FSHG Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW<br />

FüAss Führungsassistent<br />

FwDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />

GSG Gefährliche Stoffe und Güter (alte Bezeichnung)<br />

GO Gemeindeordnung NRW<br />

ha Flächenmassangabe in Hekta (100 a)<br />

JF Jugendfeuerwehr<br />

K Kreisstraße<br />

L Landstraße<br />

LdF Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (Wehrführer)<br />

LF-L Löschgruppenfahrzeug Logistik<br />

m Längenmassangabe in Metern<br />

Ma Maschinist<br />

MANV Massenanfall von Verletzten<br />

NAW Notarztwagen<br />

NEF Notarzteinsatzfahrzeug<br />

NN Normal Null über Meeresspiegel<br />

RettG Rettungsdienstgesetz NRW<br />

RTW Rettungswagen<br />

RTB Rettungsboot<br />

RW Rüstwagen<br />

qkm Flächenmassangabe in Quadratkilometer<br />

TÜD Technischer Überwachungsdienst (alte Bezeichnung)<br />

SF Schlauchtruppführer<br />

SM Schlauchtruppmann<br />

StGB Strafgesetzbuch<br />

WF Wassertruppführer<br />

WM Wassertruppmann<br />

WF Wehrführung aus maximal drei Leitungskräften<br />

ZSKG Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz<br />

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1. Allgemeiner Teil<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Dem Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> wird <strong>der</strong> nachfolgend dargestellte <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> zum<br />

Beschluss vorgelegt.<br />

Das Feuerwehrwesen ist in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Dabei<br />

unterscheiden sich zum Teil Organisation, Rechtsformen, Aufgaben und Befugnisse in den<br />

einzelnen Län<strong>der</strong>n. Der Aufgabenbereich erstreckt sich jedoch in <strong>der</strong> Regel über die<br />

Brandbekämpfung hinaus auf sonstige Unglücks- und Notfälle.<br />

In allen Brandschutzgesetzen ist den Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Abwehr von<br />

Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Notlagen sicherzustellen. Aufgrund dieser<br />

Rechtslage hat <strong>der</strong> einzelne Bürger einen Anspruch auf je<strong>der</strong>zeit qualifizierte öffentliche Hilfe bei<br />

Bränden und Notlagen, und zwar innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes.<br />

In Nordrhein-Westfalen wird das Feuerwehrwesen geregelt durch das Gesetz über den<br />

Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998.<br />

<strong>§</strong> 1 (1) des FSHG lautet:<br />

„Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />

Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen<br />

öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Vorkommnisse verursacht werden“.<br />

Eindeutig geklärt ist damit die Frage <strong>der</strong> Trägerschaft, die bei den Gemeinden liegt. Unklar bleibt<br />

allerdings, was eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Beantwortung dieser Frage hält sich <strong>der</strong> Gesetzgeber weitgehend zurück. In Nordrhein-<br />

Westfalen gibt es keine Rechtsvorschrift, welche die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bezogen auf<br />

das in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenes Risiko festlegt.<br />

Es obliegt also <strong>der</strong> Gemeinde ihren Feuerschutz selbst zu definieren. Ziel muss es sein, jeden<br />

einzelnen Bürger vor den in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenen Risiken zu schützen.<br />

In <strong>§</strong> <strong>22</strong> FSHG ist explizit vorgeschrieben, dass die Gemeinde einen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

aufzustellen und fortzuschreiben hat, um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr festzulegen.<br />

Örtliche Verhältnisse werden insbeson<strong>der</strong>e durch Merkmale <strong>der</strong> Brandgefährdung wie<br />

Bevölkerungsdichte, Flächengröße, Art <strong>der</strong> Bebauung, Bodengestaltung, große Wald- und<br />

Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte gekennzeichnet.<br />

Neben diesen Verhältnissen bestimmt die Festlegung über die Qualität <strong>der</strong> Gefahrenabwehr<br />

(Schutzzieldefinitionen) die Größe, Organisation und Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen für die Unterhaltung<br />

einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr.<br />

Der vorliegende <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beschreibt gefor<strong>der</strong>te Mindestleistungen, die die<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> im Regelfall erbringen soll. Zusätzlich werden die<br />

darüber hinausgehenden Dienstleistungen angeführt, die die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Neben den Planungsgrößen wird<br />

<strong>der</strong> Ist-Zustand dargestellt und ein anzustreben<strong>der</strong> Sollzustand festgeschrieben. Den Abschluss<br />

<strong>der</strong> Ausführungen bildet ein mittelfristiger Entwicklungsplan. Langfristige Angaben zur<br />

Entwicklung sind nicht möglich, da sich die Aufgaben <strong>der</strong> Feuerwehr stetig erweitern. Aus diesem<br />

Grund wird eine fünfjährige Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es durch den<br />

Gesetzgeber vorgesehen. Dieser <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> stellt Zielvorgaben für den Rat und die<br />

Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> auf. Das Erreichen dieser Vorgaben ist von einigen<br />

Randparametern - wie z. B. finanzielle Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong><br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen -<br />

abhängig, die nicht allesamt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> beeinflussbar sind. Von daher legt sich die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> mit dem vorliegenden Konzept im Wesentlichen auf das Erreichen von Zielgrößen<br />

fest. Aufgrund dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es lassen sich keine Ansprüche <strong>der</strong> Verwaltung<br />

bzw. Dritter an den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ableiten.<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als bindende Arbeitsgrundlage zu<br />

beschließen und anschließend <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

2. Darstellung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen<br />

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S.<br />

1<strong>22</strong>):<br />

<strong>§</strong> 1 Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden und Kreise<br />

Gemeinden<br />

Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr,<br />

Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen<br />

angemessene Löschwasserversorgung (<strong>§</strong> 1 Abs. 1).<br />

Kreise und kreisfreie Städte<br />

Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie<br />

Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen (<strong>§</strong> 1 Abs.<br />

3 i. V. m. <strong>§</strong><strong>§</strong> 21 ff.).<br />

Kreise<br />

Unterhaltung von Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. (u. a. Kreisfeuerwehrzentrale<br />

in Gevelsberg-Silschede zur Wartung <strong>der</strong> Atemschutzgeräte und Reinigung <strong>der</strong> Schläuche) (<strong>§</strong> 1 Abs.<br />

4).<br />

Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall ergeben sich<br />

weiterhin aus <strong>§</strong> 11 Abs. 1 ZSKG.<br />

<strong>§</strong> 1 (Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde und Kreise) des FSHG wurde am 21.02.2004 um Abs. 7 ergänzt: (7)<br />

Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz<br />

öffentlich-rechtliche Vereinbarungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 23 ff. des Gesetzes über kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange <strong>der</strong> ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />

beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />

<strong>§</strong> 2 Einsatz <strong>der</strong> Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken.<br />

<strong>§</strong> 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.<br />

Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz<br />

<strong>§</strong> 5 Beteiligung <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften.<br />

<strong>§</strong> 6 Brandschau.<br />

<strong>§</strong> 7 Brandsicherheitswachen.<br />

<strong>§</strong> 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe.<br />

Die Feuerwehren<br />

<strong>§</strong><strong>§</strong> 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/o<strong>der</strong> Freiwillige Feuerwehren<br />

bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor.<br />

<strong>§</strong> 15 Werkfeuerwehren<br />

(3) Vereinbarung über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren<br />

(4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren<br />

<strong>§</strong> 17 Einsatz im Rettungsdienst<br />

<strong>§</strong> 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst<br />

(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz<br />

und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen<br />

kreisangehörigen Städten<br />

<strong>§</strong> <strong>22</strong> Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse<br />

(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für<br />

Großschadensereignisse sowie beson<strong>der</strong>s gefährliche Objekte<br />

(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe<br />

<strong>§</strong> 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen<br />

<strong>§</strong> 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen<br />

<strong>§</strong> 25 Überörtliche Hilfe<br />

<strong>§</strong> 31 Auskunftsstelle<br />

Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch<br />

Unternehmen (RettG) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458/SGV GV. NRW. 215)<br />

<strong>§</strong> 4 Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen<br />

(1) Gesundheitliche und fachliche Eignung des Personals.<br />

(3/4) Krankentransport mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungshelfer,<br />

Notfallrettung mindestens ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter.<br />

<strong>§</strong> 5 Verhalten des Personals<br />

(5) Das in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich<br />

an einer mindestens 30- stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen.<br />

<strong>§</strong> 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger<br />

(1) Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger für die bedarfsgerechte und flächendeckende<br />

Versorgung mit Leistungen <strong>der</strong> Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig.<br />

(2) Aufgaben <strong>der</strong> Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte als Träger<br />

rettungsdienstlicher Aufgaben.<br />

(3) Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach<br />

Weisung.<br />

<strong>§</strong> 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />

(1) Träger errichtet und unterhält eine Leitstelle, die mit <strong>der</strong> Leitstelle für Feuerschutz und<br />

Katastrophenschutzaufgaben (Großschadensereignisse) zusammenzufassen ist und sorgt für<br />

die im Bedarfsplan nach <strong>§</strong> 13 festgelegte Zahl von Rettungswachen.<br />

(3) Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter o<strong>der</strong> Kranker<br />

(Bestellung Leiten<strong>der</strong> Notärzte).<br />

<strong>§</strong> 8 Leitstelle - Zentraler Krankenbettennachweis<br />

(1) Aufgaben und fachliche Besetzung <strong>der</strong> Leitstelle (Qualifikation Rett-Ass)<br />

<strong>§</strong> 9 Rettungswachen<br />

(1) Aufgaben und Ausstattung <strong>der</strong> Rettungswachen<br />

<strong>§</strong> 12 Bedarfspläne<br />

(1) Kreise und kreisfreie Städte haben Bedarfspläne aufzustellen.<br />

(2) In den Bedarfsplänen sind insbeson<strong>der</strong>e Zahl und Standorte <strong>der</strong> Rettungswachen, weitere<br />

Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen sowie die Zahl <strong>der</strong> benötigten Krankenkraftwagen und Notarzt-<br />

Einsatzfahrzeuge festzulegen.<br />

Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) vom 25. März 1997<br />

(BGBl. I S. 726)<br />

<strong>§</strong> 1 Aufgaben des Zivilschutzes<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre<br />

Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- o<strong>der</strong> verteidigungswichtige zivile Dienststellen,<br />

Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen<br />

und <strong>der</strong>en Folgen zu beseitigen o<strong>der</strong> zu mil<strong>der</strong>n. Behördliche Maßnahmen ergänzen die<br />

Selbsthilfe <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

(2) Zum Zivilschutz gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. <strong>der</strong> Selbstschutz,<br />

2. die Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

5. <strong>der</strong> Katastrophenschutz nach Maßgabe des <strong>§</strong> 11<br />

<strong>§</strong> 2 Auftragsverwaltung<br />

<strong>§</strong> 5 Selbstschutz<br />

(1) Aufbau, För<strong>der</strong>ung und Leitung des Selbstschutzes <strong>der</strong> Bevölkerung sowie För<strong>der</strong>ung des<br />

Selbstschutzes <strong>der</strong> Behörden und Betriebe gegen die beson<strong>der</strong>en Gefahren, die im<br />

Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden.<br />

<strong>§</strong> 6 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

<strong>§</strong> 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes<br />

(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen<br />

nehmen auch die Aufgaben zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor den beson<strong>der</strong>en Gefahren und<br />

Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.<br />

<strong>§</strong> 13 Ausstattung<br />

Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen<br />

Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.<br />

<strong>§</strong> 15 Aufgaben <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256)<br />

<strong>§</strong> 54 Son<strong>der</strong>bauten<br />

<strong>§</strong> 68 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

(1) … gilt nicht für die Errichtung und Än<strong>der</strong>ung von<br />

1. Hochhäuser bis<br />

...<br />

19. Zelten, soweit nicht Fliegende Bauten<br />

Daraus folgt, dass die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes notwendig ist.<br />

<strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />

(6) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . .<br />

... Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die<br />

Prüfung <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erfor<strong>der</strong>lich<br />

Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für<br />

Bauen und Wohnen vom 12.10.2000 - NWI.NRW S.1432, ausgelaufen am 31.12.2005<br />

zu <strong>§</strong> 54 Bauliche Anlagen und Räume beson<strong>der</strong>er Art o<strong>der</strong> Nutzung<br />

54.33 Beteiligung <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen<br />

zu <strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />

72.6<strong>22</strong> Aufgaben <strong>der</strong> staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung<br />

des Brandschutzes.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Verordnung über Bau und Betrieb von Son<strong>der</strong>bauten (Son<strong>der</strong>bauverordnung - SBauVO) vom<br />

17. November 2009<br />

<strong>§</strong> 1 - <strong>§</strong> 46 Versammlungsstätten<br />

<strong>§</strong> 47 - <strong>§</strong> 58 Beherbergungsstätten<br />

<strong>§</strong> 59 - <strong>§</strong> 87 Verkaufsstätten<br />

<strong>§</strong> 88 - <strong>§</strong> 116 Hochhäuser<br />

<strong>§</strong> 117 - 138 Garagen<br />

<strong>§</strong> 139 - <strong>§</strong> 145 Betriebsräume für elektrische Anlagen<br />

sonstige Erlasse<br />

Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d.<br />

Innenministeriums und des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung<br />

vom 1. Januar 2000 zuletzt geän<strong>der</strong>t am 19. Mai 2000 (NWI.NRW.2000.S.650)<br />

� Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung<br />

Schutzzieldefinition <strong>der</strong> AGBF<br />

Aussagen zur Qualität <strong>der</strong> Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und<br />

Erreichungsgrad. Das Gutachten des Rechtsamtes <strong>der</strong> Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997<br />

führt aus, dass die Schutzzieldefinitionen <strong>der</strong> AGBF NRW als anerkannte Regel <strong>der</strong> Technik<br />

angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit<br />

führen kann (s. dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen<br />

und an<strong>der</strong>e Son<strong>der</strong>bauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige<br />

Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung<br />

von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

3. Aufgaben und Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Die Aufgabenzuweisung <strong>der</strong> Gefahrenabwehr obliegt <strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Die<br />

Aufgaben werden in <strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr wahrgenommen. Aus den Aufgaben<br />

ergeben sich wie<strong>der</strong>um Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

3.1. Aufgaben nach FSHG NRW<br />

� Bekämpfung von Schadenfeuern.<br />

� Hilfeleistung bei Unglücksfällen o<strong>der</strong> öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig<br />

das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und<br />

Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt<br />

werden kann.<br />

� Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen<br />

(Pflichtaufgabe nach FSHG <strong>gemäß</strong> Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom<br />

16.02.2007: Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich<br />

um einen Unglücksfall im Sinne des <strong>§</strong> 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für<br />

Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.).<br />

� Leisten von überörtlicher Hilfe<br />

� Mitwirkung von Brandschutz- o<strong>der</strong> ABC-Einheiten im Zivilschutz.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte<br />

Brandgefahr besteht o<strong>der</strong> bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen<br />

gefährdet wird und <strong>der</strong> Veranstalter nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine den Anfor<strong>der</strong>ungen genügende<br />

Brandsicherheitswache zu stellen.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften<br />

(Son<strong>der</strong>bauverordnungen).<br />

� Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit<br />

Feuer, das Verhüten von Bränden sowie <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />

� Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.<br />

� Beteiligung bei <strong>der</strong> Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie<br />

von Son<strong>der</strong>schutzplänen für beson<strong>der</strong>s gefährliche Objekte.<br />

� Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung <strong>der</strong> Grundausbildung, Erprobung <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit durch Alarmübungen.<br />

� Durchführung o<strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und<br />

Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- o<strong>der</strong> explosionsgefährdet o<strong>der</strong> in denen bei<br />

Ausbruch eines Brandes o<strong>der</strong> bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen o<strong>der</strong><br />

erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbeson<strong>der</strong>e auch Gebäude <strong>gemäß</strong><br />

Son<strong>der</strong>bauverordnungen.<br />

3.2. zusätzliche Aufgaben<br />

� Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzzentrale<br />

- Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

- Unterstützung <strong>der</strong> Einsatzleitung<br />

- Disposition <strong>der</strong> Fahrzeuge und Einheiten<br />

- Einsatzdokumentation<br />

- Beratung<br />

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� Organisation und Koordination <strong>der</strong> Notfallseelsorge<br />

� Dienstleistungen für die Polizei, z.B.<br />

- Ausleuchten von Einsatzstellen<br />

- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten<br />

- Leichenbergung<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

� Bereich Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz, z.B.<br />

- Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen<br />

- Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen<br />

- Überprüfung Löschwasserentnahmestellen<br />

- Wartung, Pflege sowie Dokumentation (Hydrantenverzeichnis) von Hydranten<br />

- Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr<br />

- Aufschaltung von Brandmeldeanlagen<br />

- Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen<br />

- Einsatzvorbereitung (Feuerwehreinsatzpläne etc.)<br />

� Bereich Aus- und Fortbildung, z.B.<br />

- Grundausbildung (Truppmann), Son<strong>der</strong>ausbildungen<br />

- Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung<br />

- Koordinierung / Durchführung interner / externer Ausbildung<br />

- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen<br />

usw.<br />

- Ausbildung externer Kräfte an<strong>der</strong>er Feuerwehren (FF, BF, WF), Firmenangehöriger und<br />

an<strong>der</strong>er Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.)<br />

� Betrieb und Unterhaltung von technischen Übungseinrichtungen, z.B.<br />

- Wärmegewöhnungscontainer<br />

� Technische Logistik, z.B.<br />

- Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur<br />

� - Überwachung / Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung in eigenen Werkstätten<br />

- Gerätewerkstätten<br />

- Messgeräte<br />

- Desinfektion und Desinsektion<br />

� Weitere freiwillige Aufgaben, die insbeson<strong>der</strong>e von Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden<br />

- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)<br />

- Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe 3 , Wettkämpfe im Ausland)<br />

- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern<br />

- Kranznie<strong>der</strong>legungen<br />

3 CTIF ist eine internationale Organisation zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> weltweiten Zusammenarbeit zwischen<br />

Feuerwehrmitglie<strong>der</strong>n und weiteren Experten im Feuerwehr- und Rettungswesen. Heutzutage zählt<br />

das CTIF 48 Mitgliedslän<strong>der</strong> und 46 angeschlossene Mitglie<strong>der</strong>.<br />

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4. Gefährdungspotenzial<br />

4.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

4.1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> - Zahlen, Daten und Fakten<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> liegt als mittlere kreisangehörige Gemeinde im nördlichen Bereich des Ennepe-<br />

Ruhr-Kreises.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> umfasst eine Fläche von insgesamt <strong>22</strong>,4 qkm (2.240 ha). Die Nord-Süd-<br />

Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes beträgt ca. 5,0 km, die West-Ost-Ausdehnung 8,0 km.<br />

Derzeit leben in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> 24.421 Einwohner (Stand Januar <strong>2010</strong>).<br />

Von diesen sind 1.257 Mitbürger (629 männlich, 628 weiblich) ausländischer Herkunft.<br />

Die durchschnittliche Einwohnerdichte pro qkm beträgt 1.118 Einwohner.<br />

Altersstruktur:<br />

Alter Gesamt weiblich männlich<br />

0-3 Jahre 621 312 309<br />

4-6 Jahre 556 303 253<br />

7-15 Jahre 2.016 1.012 1.004<br />

16-18 Jahre 738 368 370<br />

19-65 Jahre 15.099 7.293 7.806<br />

66 Jahre und älter 5.391 2.347 3.044<br />

Gesamt 24.421 11.635 12.786<br />

(Angaben Bürgerbüro <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besteht aus den Ortsteilen:<br />

Mitte (Innenstadt)<br />

Westende / Kirchende<br />

Ahlenberg<br />

Semberg<br />

Schraberg<br />

Herrentisch<br />

Nacken<br />

Vaerstenberg<br />

Die Ortsteile Westende / Kirchende (6.939 EW), Nacken (2.959 EW) sowie Mitte (2.871 EW) sind am<br />

stärksten besiedelt.<br />

Die durchschnittliche Entfernung aus den <strong>Stadt</strong>bezirken zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt 3,3 km.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> schmiegt sich oval zwischen die Städte Witten im Norden, Dortmund im<br />

Nordosten, Hagen im Südosten und Wetter an <strong>der</strong> Ruhr im Südwesten an. Die südliche <strong>Stadt</strong>grenze<br />

wird durch die Ruhr mit dem Harkortsee und dem Hengsteysee gebildet.<br />

Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum)<br />

- Dortmund 16 km<br />

- Witten 13 km<br />

- Wetter 5,3 km<br />

- Hagen 6,1 km<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ist eine Auspendlergemeinde. Eingehende statistische Werte liegen <strong>der</strong>zeit nicht<br />

vor.<br />

Im Jahr 2009 fanden 49.140 Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Schulungsheimen<br />

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und Campingplätzen statt.<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Im Süden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> befinden sich das Freibad, das Freizeitgelände Bleichstein mit Sporthallen und<br />

öffentlichen Anlagen an und auf <strong>der</strong> Ruhr. Weiterhin befindet sich dort das Ruhrufer, welches<br />

insbeson<strong>der</strong>e an „Sommertagen“ von Personen aus <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung gut besucht wird.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Herdecke</strong>r Innenstadt finden neben dem normalen Wochenmarkt (donnerstags) regelmäßig<br />

Veranstaltungen mit großen Märkten (z.B. verkaufsoffene Sonntage) o<strong>der</strong> auch die Maiwoche statt.<br />

Hier ist mit einer großen Anzahl von Besuchern, auch von außerhalb, zu rechnen. Hierdurch steigt<br />

das mögliche Gefährdungspotenzial erheblich.<br />

4.1.2. Flächennutzungen in qkm<br />

Das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet weist im Wesentlichen urbane (städtische) Strukturen auf.<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk Bebaute Verkehrs- Grünfläche Landwirt- Wasser- Waldfläche Land- und forst-<br />

Fläche in<br />

m²<br />

fläche in<br />

m² in m²<br />

schaft in<br />

m²<br />

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fläche in<br />

m² in m²<br />

wirtschaftliche Flächen<br />

im m²<br />

West-<br />

/Kirchende 1.137.206 282.859 157.640 270.666 117.047<br />

Ahlenberg 856.607 56.185 26.771 <strong>22</strong>1.131 629.240<br />

Semberg 261.879 8.502 112.328<br />

Schraberg 513.448 39.549 128.649 88.655<br />

Herrentisch 773.593 304.805<br />

Nacken 485.184 12.840<br />

Vaerstenberg 178.971 18.739 39.293<br />

Innenstadt 419.706 93.381 62.756<br />

Schnee 272.054<br />

Gemischt 651.624 273.004 528.147 469.042 711.750 8.667.096 3.398.279<br />

Bahn 200.163<br />

Gesamt 5.550.272 6<strong>22</strong>.733 1.199.909 711.641 711.750 9.399.870 4.211.195<br />

in ha 555 62 120 71 71 911 421<br />

(Quelle: Planungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />

4.1.3. Topographie<br />

Die bebaute <strong>Stadt</strong>gebietsfläche liegt zwischen 80 und 273 m über NN. Die höchsten Erhebungen sind<br />

<strong>der</strong> Hessenberg, Auf dem Heil im Westen und das Speicherbecken im Osten.<br />

4.1.4. Verkehrsflächen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> liegt in einer verkehrsgünstigen Lage.<br />

Unmittelbar am <strong>Stadt</strong>gebiet führen die Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 45 vorbei. Bei Sperrung<br />

o<strong>der</strong> Stauphasen <strong>der</strong> Bundesautobahnen macht sich ein deutlich erhöhter Verkehrsfluss in <strong>Herdecke</strong><br />

bemerkbar. Darunter ist auch Lastkraftwagenverkehr mit Gefahrgut.<br />

Durch das <strong>Stadt</strong>gebiet führen die Bundesstraßen B 54 und B <strong>22</strong>6. Die Bundesstraße B 234 wurde auf<br />

dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet als Landstraßen abgestuft. Die Hagener Straße (Teil <strong>der</strong> B 54) ist mit<br />

Geschwindigkeiten von 100 km/h als autobahnähnliche Straße anzusehen. Hier handelt es sich um<br />

eine dreispurige Ortsumgehungsstraße.<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird zudem durch vier Landstraßen, eine Kreisstraße sowie <strong>22</strong>7 <strong>Stadt</strong>straßen<br />

umschlossen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet hat in <strong>der</strong> Innenstadt eine Fußgängerzone, die aber für die Feuerwehr<br />

befahrbar ist.<br />

Bahnanlagen<br />

Im Westen (Ortsteil Ge<strong>der</strong>n) führt zwischen Witten und Wetter eine zweigleisige, elektrifizierte<br />

Bahnlinie durch das <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier besteht überwiegend Personenverkehr (RB 40 Ruhr-Lenne-<br />

Bahn, RE 16 Ruhr-Sieg Express, S5 Hagen - Dortmund) sowie Durchfahrten mit Zügen <strong>der</strong> IC- und<br />

ICE-Generation. Ein planmäßiger Halt dieser Züge auf dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet findet nicht statt.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

In nord-südlicher Richtung verläuft von Hagen-Vorhalle nach Dortmund eine eingleisige, nicht<br />

elektrifizierte Bahnlinie (RB 52 Volmetalbahn). Diese Bahn passiert stündlich mit Dieseltriebwagen<br />

das <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. In <strong>der</strong> Innenstadt befindet sich <strong>der</strong> Bahnhof „<strong>Herdecke</strong>“. Weiter nördlich<br />

liegt <strong>der</strong> Haltepunkt „Wittbräucke“. Die Bahn hält an den o.g. Haltepunkten. Die Volmetalbahn hat<br />

überschaubare Reisendenzahlen, bei Spielen des BVB im Signal Iduna-Park o<strong>der</strong> Messen an <strong>der</strong><br />

Westfalenhalle ist die Bahn jedoch ausgelastet.<br />

Im nördlichen Bereich (direkt <strong>Stadt</strong>grenze Dortmund) befindet sich ein 960 m langer Eisenbahntunnel<br />

(En<strong>der</strong> Tunnel). Die Zugänglichkeiten zu diesem Tunnel sind aufgrund <strong>der</strong> steilen Böschung sehr<br />

schlecht und ungünstig. Beson<strong>der</strong>s für die Tunnelstrecke empfiehlt es sich, einen gemeinsamen<br />

Einsatzplan mit <strong>der</strong> Feuerwehr Dortmund abzustimmen.<br />

Über die B 54 (<strong>Herdecke</strong>r Bach) führt eine 4,10 m hohe Eisenbahnbrücke über die Fahrbahn. Im<br />

südlichen Bereich (<strong>Stadt</strong>grenze Hagen) führt <strong>der</strong> 30 m hohe und 313 m lange Viadukt über den<br />

Harkortsee. Die Volmetalbahn passiert die o.g. Eisenbahnbrücke Viadukt sowie den o.a. En<strong>der</strong><br />

Tunnel.<br />

<strong>Stadt</strong>bahnen, U-Bahnen o<strong>der</strong> Straßenbahnen sind in <strong>Herdecke</strong> nicht zu finden.<br />

Trotz schriftlicher Anfrage war die DB zu keiner detaillierten Stellungnahme über den Bahnverkehr in<br />

<strong>Herdecke</strong> bereit, da sie kein erhöhtes Risiko im Bahnbetrieb sieht.<br />

Brücken- und Tunnelanlagen<br />

Im Süden befindet sich die Ruhrbrücke, die die Städte <strong>Herdecke</strong> und Hagen verkehrsmäßig<br />

miteinan<strong>der</strong> verbindet. Der Ruhrlauf wird hier überfahren. Die Brücke ist, um die Anbindung bei<strong>der</strong><br />

Städte zu gewährleisten, von enormer Bedeutung.<br />

Im Norden befindet sich <strong>der</strong> bereits beschrieben Eisenbahntunnel (960 m) <strong>der</strong> Vometalbahn. Dieser<br />

Tunnel ist aufgrund <strong>der</strong> steilen Böschung nur schwer zugänglich.<br />

Auf <strong>der</strong> Wetterstraße im Süden befindet sich ein kurzer Tunnel mit einer Höhe von 3,90 m im Oval.<br />

Hier wird die Eisenbahnstrecke <strong>der</strong> Volmetalbahn unterfahren.<br />

Im Süden befindet sich wie bereits beschrieben <strong>der</strong> Eisenbahnviadukt. Dieser kann nicht befahren<br />

werden. Zugänge bestehen über die Bahnlinie sowie vom Ruhrufer mit <strong>der</strong> Drehleiter.<br />

Im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich mehrere kleinere Brückenanlagen, die jedoch kein Problem für<br />

die Feuerwehr darstellen. Die Eisenbahnbrücke am <strong>Herdecke</strong>r Bach hat eine Höhe von 4,10 m. In <strong>der</strong><br />

Breddestraße sowie in <strong>der</strong> Ladestraße („Mühlsteinskuhle“) befinden sich zwei Brücken (Höhe < 3,50<br />

m). Diese Brücken können mit niedriger Geschwindigkeit unterfahren werden und bilden<br />

einsatztaktisch keine Nachteile.<br />

Wasserstraßen<br />

Im Süd- Osten befindet sich <strong>der</strong> Hengsteysee (gleichzeitig <strong>Stadt</strong>grenze Hagen und Dortmund) sowie<br />

weiter westlich <strong>der</strong> Harkortsee (<strong>Stadt</strong>grenze Wetter und Hagen). Die Seen sind mit dem Ruhrlauf<br />

sowie mit dem Fluss Volme (Mündung) miteinan<strong>der</strong> verbunden, jedoch durch Wasserlaufkraftwerke<br />

und Schleusen für die Schifffahrt voneinan<strong>der</strong> getrennt. Im Westen (Ge<strong>der</strong>n) gehört zudem ein<br />

geringer Teil des Ruhrlaufs zum <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Auf beiden Seen fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff. Weitere Motorboote sind (außer<br />

Arbeitsbooten des Ruhrverbandes) auf den Seen verboten. Beide Seen werden jedoch insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Sommermonaten intensiv von Kanuten, Ru<strong>der</strong>ern und Seglern genutzt. Eine DLRG-<br />

Rettungsstation ist an beiden Seen vorhanden.<br />

Luftfahrt<br />

Über <strong>Herdecke</strong> verlaufen die Warteschleifen <strong>der</strong> Flughäfen Düsseldorf und Dortmund. Der<br />

Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie <strong>der</strong> Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafen<br />

Dortmund befinden sich direkt über dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier kommen Maschinen des Typs<br />

Airbus A 319, A 320, A 321, Boeing 737 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Somit ist ein<br />

überdurchschnittliches Flugzeugaufkommen über dem <strong>Stadt</strong>gebiet zu verzeichnen.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc.<br />

In den Ortsteilen Herrentisch, Nacken und Schnee können (aufgrund <strong>der</strong> Topographie)<br />

witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall o<strong>der</strong> Eis eine Behin<strong>der</strong>ung des Verkehrs o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

anrückenden Feuerwehr darstellen.<br />

Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse<br />

Neben den Auswirkungen von Staus und Sperrungen <strong>der</strong> BAB 1 und BAB 45 bestehen erhöhte<br />

Verkehrsflüsse bei Spielen von Borussia Dortmund sowie an Messetagen an den Westfalenhallen.<br />

Hierdurch wird die Anfahrt bzw. das Ausrücken <strong>der</strong> Einsatzkräfte indirekt behin<strong>der</strong>t. Auch<br />

verkehrsberuhigte Zonen o<strong>der</strong> enge Parkzonen sind für das schnelle Eintreffen <strong>der</strong> Feuerwehr eher<br />

schädlich.<br />

Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage<br />

Die Feuerwehr hat bisher keine Einflussnahme auf Lichtzeichenanlagen. Auch mit Hinblick auf das<br />

Anrücken des ehrenamtlichen Personals zur Wache ist eine Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf die<br />

LZA hilfreich („grüne Welle“).<br />

Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte<br />

Das Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte zur Wache läuft teilweise über Schleichwege. Durch das<br />

enorme Verkehrsaufkommen <strong>der</strong> Hauptstraßen ist ein schnelles Eintreffen (< 5 Minuten) an <strong>der</strong><br />

Wache kaum möglich. Die Ehrenamtler benutzen daher Schleichwege (etwa Ladestraße, ehemaliger<br />

Verladebahnhof), um bei einem Einsatz schneller zur Wache zu kommen. Die <strong>Stadt</strong> hat bei Planung<br />

und Errichtung <strong>der</strong> Verkehrsflächen darauf zu achten, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch<br />

weiterhin schnell zur Wache kommen. Sonst wäre dies für den Zielerreichungsgrad dieses<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es nicht för<strong>der</strong>lich. Eine Sperrung <strong>der</strong> Ladestraße sollte daher unterbleiben.<br />

Möglichkeiten zur Information über innerstädtische Verkehrslage<br />

Derzeit bestehen auf kommunaler Ebene keine eigenen Informationsmöglichkeiten (wie<br />

Videoanlagen) über die städtische Verkehrslage. Eine Alternative bietet das Projekt Ruhrpilot. Im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet sind verschiedene Masten mit Sensoren installiert. Über das Internet www.ruhrpilot.de<br />

kann die Verkehrslage online betrachtet werden.<br />

Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr<br />

Großbaustellen, von denen für die Feuerwehr eine Behin<strong>der</strong>ung ausgeht, werden von <strong>der</strong><br />

Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes direkt <strong>der</strong> Feuerwehr und <strong>der</strong> Rettungsleitstelle Schwelm<br />

gemeldet.<br />

4.1.5. Löschwasserversorgung (LW-V)<br />

Generell kann die Löschwasserversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet als befriedigend bezeichnet werden.<br />

Die öffentliche Wasserversorgung wird über die DEW sichergestellt. Das Hydrantennetz wird<br />

regelmäßig gewartet und ist ausreichend. Teilweise werden durch Mo<strong>der</strong>nisierungen <strong>der</strong><br />

Wasserleitungen die Querschnitte <strong>der</strong> Leitungen verkleinert. Dies hat eine geringere Wasserför<strong>der</strong>ung<br />

für die Feuerwehr zur Folge.<br />

Offene Wasserentnahmestellen sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Harkort- bzw. Hengsteysee. An <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />

Talstraße ist ein Regenrückhaltebecken vorhanden. Der <strong>Herdecke</strong>r Bach ist nur teilweise für die<br />

Wasserentnahme geeignet.<br />

Lediglich bei folgenden Objekten muss mit Problemen gerechnet werden. Für die nachfolgende<br />

Auflistung wurden die baulichen Objekte näher betrachtet, die in Bereichen mit einer<br />

Löschwasserversorgung unter 1.600 l/min (96 m³/ h) vorzufinden sind.<br />

- Gut Schede<br />

- Haus Mallinckrodt<br />

- Zivildienstschule<br />

- Ewald Dörken AG<br />

- Waldfläche<br />

Problematisch ist die Tatsache, dass die Objekte teilweise mit beson<strong>der</strong>en brandspezifischen Risiken<br />

behaftet sind. Für die Ewald Dörken AG ist eine trockene Löschwasserleitung von <strong>der</strong> Ruhr zum<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Werkgelände verlegt, welche eine zusätzliche Wasserlieferleistung von 2.000 l/min sicherstellt. Die<br />

Leitung wird regelmäßig durch die Ewald Dörken AG gewartet. Für den Betrieb ist ein geeignete<br />

Pumpfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug etc.) erfor<strong>der</strong>lich. Dieses muss aus Beständen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong> o<strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e bei Großbränden im Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen Hilfe durch die<br />

Feuerwehr Wetter (Ruhr) gestellt werden.<br />

Für den Waldbereich kann die Löschwasserversorgung im Pendelverkehr (u.a. TLF 20/40 SL) im<br />

Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen Hilfe bedingt sichergestellt werden. Ein Schlauchwagen (u.a. für größere<br />

Waldbrände) ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden. Auch im Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen<br />

Hilfe kann dieser nicht zeitnah angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Das Hydrantennetz (auch Beschil<strong>der</strong>ung) wird durch die Feuerwehr regelmäßig geprüft. Aufgefallene<br />

Mängel werden schriftlich DEW gemeldet. Bei <strong>der</strong> Feuerwehr wird ein aktuelles Hydrantenbuch<br />

geführt.<br />

4.1.6. Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung, absehbare Verän<strong>der</strong>ungen<br />

Im südlichen Bereich (Mühlenstraße, Ruhrufer) soll das ehemalige Westfalia-Gelände<br />

(Industriegebiet) als Son<strong>der</strong>-, Misch- und Wohngebiet erschlossen werden.<br />

Das ehemalige Karstadt-Kaufhaus soll in ein Einkaufszentrum (Mühlen-Center) umstrukturiert werden.<br />

Hier sollen sich mehrere Einzelhändler und Gastronomen unter einem Dach befinden.<br />

Der Bereich Ladestraße / Bahnhofstraße (unmittelbarer Bereich neben dem Bahnhof) soll<br />

umstrukturiert werden. Geplant ist, an <strong>der</strong> Ladestraße Wohnbebauung anzusiedeln. Der ÖPNV soll<br />

auch über die Bahnhofstraße gelenkt werden.<br />

Das Schulungszentrum Signal Iduna am Leharweg soll in Kürze aufgegeben werden.<br />

Das Begegnungszentrum Westende soll in Kürze ebenfalls aufgegeben werden.<br />

Die Grundschule „Im Dorf“ sowie das Jugendzentrum „HOT Mittendrin“ sollen verlagert werden.<br />

4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

4.2.1. Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur /<br />

beson<strong>der</strong>e Risiken<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besteht neben dem Kernort <strong>Herdecke</strong> Innenstadt aus sechs weiteren Ortsteilen.<br />

Die sechs Ortsteile sind satellitenähnlich nördlich des Kernortes <strong>Herdecke</strong> angeordnet. 750 ha <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>gebietsfläche sind bebaut.<br />

Westende / Kirchende: 6.939 Einwohner<br />

Ahlenberg 1.443 Einwohner<br />

Semberg 1.183 Einwohner<br />

Schraberg 1.714 Einwohner<br />

Nacken 2.959 Einwohner<br />

Innenstadt 2.871 Einwohner<br />

Herrentisch 3.344 Einwohner<br />

Vaerstenberg 704 Einwohner<br />

Sonstige: 3.264 Einwohner<br />

Anhand <strong>der</strong> Einsatzdokumentation <strong>der</strong> letzten drei Jahre kann abgeleitet werden, dass das<br />

brandschutzspezifische Gefahrenpotential in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als durchschnittlich mittelmäßig<br />

einzustufen ist.<br />

Das Grundrisiko ist nicht zu vernachlässigen, beson<strong>der</strong>s wenn man berücksichtigt, dass in<br />

Deutschland die meisten Menschen bei Unglücksfällen (z.B. Wohnungsbränden), die in den<br />

Aufgabenbereich <strong>der</strong> Feuerwehr fallen, ums Leben kommen. Bei einem solchen Schadensereignis<br />

sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit ohne Rettungsmaßnahmen nach bereits nach wenigen<br />

Minuten exponentiell ab (siehe auch 5.8.1 – Anmerkungen Orbit Studie).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

4.2.2. Flächennutzungen<br />

Bei <strong>der</strong> Bebauung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> handelt es sich überwiegend um „Gebäude geringer<br />

Höhe“ 4 .<br />

In den Bereichen Westende, Innenstadt, Nacken sowie vereinzelt am Herrentisch finden sich mehrere<br />

Gebäude mittlerer Höhe in verdichteter Bebauung. Hierzu ist unabdingbar ein Hubrettungsfahrzeug<br />

nach <strong>§</strong> 17 Abs. 3 BauO NRW erfor<strong>der</strong>lich. Die Drehleiter <strong>der</strong> Feuerwehr stellt den zweiten<br />

Rettungsweg für die Bewohner sicher. Somit ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> immer eine eigene Drehleiter<br />

vorzuhalten.<br />

In <strong>Herdecke</strong> gibt es zwei Hochhäuser (Beethovenweg 14 / 92 Personen, Berliner Straße 26 / 74<br />

Personen). Diese Gebäude sind mit nur einem baulichen Rettungsweg errichtet. Drehleiter-<br />

Stellflächen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 BauO NRW sowie trockene Steigleitungen sind bei den Gebäuden vorhanden.<br />

Am Objekt Berliner Straße 26 ist die Drehleiter-Stellfläche in Hanglage insbeson<strong>der</strong>e in den<br />

Wintermonaten schlecht zu erreichen. Zudem gibt es noch weitere Gebäude mittlerer Höhe, die nur<br />

knapp unter <strong>der</strong> Hochhausgrenze liegen (etwa Berliner Straße 28 / 100 Personen, Neue Bachstraße<br />

49 / 83 Personen und Neue Bachstraße 51 / 59 Personen).<br />

In <strong>der</strong> Innenstadt gibt es einen Altstadtbereich mit diversen Fachwerkhäusern, die teilweise mehr als<br />

50m von befahrbaren Flächen entfernt liegen. Im <strong>Stadt</strong>gebiet stehen 113 Gebäude unter<br />

Denkmalschutz.<br />

Ein reines Industriegebiet ist in <strong>Herdecke</strong> nicht ausgewiesen, jedoch zwei Gewerbegebiete (Loerfeld<br />

und Gahlenfeld). Dort sind unterschiedlichste Unternehmen angesiedelt. Das größte<br />

Industrieunternehmen ist die Ewald Dörken AG an <strong>der</strong> Wetterstraße. Das Unternehmen liegt<br />

historisch bedingt mitten in einem Wohngebiet.<br />

Derzeit gibt es fünf Versammlungsstätten (Ruhrfestsaal, Sporthalle Bleichstein, Gaststätte Blue Jay,<br />

Werner Richardt Saal, Aula Friedrich Harkort Gymnasium).<br />

Ein Geschäftshaus überschreitet die Verkaufsfläche von > 2.000 qm.<br />

In Westende ist das Gemeinschaftskrankenhaus mit 450 Betten angesiedelt.<br />

In <strong>Herdecke</strong> gibt es <strong>der</strong>zeit fünf Grundschulen, eine För<strong>der</strong>schule, eine Musikschule, eine<br />

Privatschule sowie drei weiterführende Schulen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es zwei unterirdische, geschlossene Großgaragen > 1.000 qm sowie eine offene<br />

Großgarage > 1.000 qm (Aldi-Parkgarage).<br />

Zwei Verwaltungsgebäude liegen über 2.000 qm Nutzfläche.<br />

4 Bei Gebäuden geringer Höhe darf <strong>der</strong> Fußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als<br />

7 m über <strong>der</strong> natürlichen o<strong>der</strong> festgelegten Geländeoberfläche liegen.<br />

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4.2.3. Risiken Gebäudehöhen<br />

Beson<strong>der</strong>e Gefahren können von folgenden Objekten ausgehen:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Diverse Gebäude (mittlerer Höhe) Drehleitereinsatz<br />

„Ardeyhochhaus“ Beethovenweg 14<br />

(92 gemeldete Personen)<br />

Hochhaus Berliner Straße 26<br />

(74 gemeldete Personen)<br />

Seite 23 von 97<br />

Drehleitereinsatz,<br />

erhöhter Personalbedarf,<br />

Einsatzplan,<br />

Atemschutzlogistik<br />

ggf. zweite Drehleiter<br />

Drehleitereinsatz,<br />

erhöhter Personalbedarf,<br />

Einsatzplan,<br />

Atemschutzlogistik<br />

ggf. zweite Drehleiter<br />

4.2.4. Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz)<br />

In <strong>der</strong> Altstadt von <strong>Herdecke</strong> gibt es einen Altstadtbereich. Aufgrund <strong>der</strong> geschlossenen Bauweise<br />

und teilweise unzureichen<strong>der</strong> Brandabschnittsbegrenzungen ist dieser Bereich beson<strong>der</strong>s gefährdet,<br />

wobei für die historischen Fachwerkhäuser aufgrund <strong>der</strong> Baustoffe und <strong>der</strong> Bauart das Risiko<br />

zusätzlich erhöht anzusehen ist. Die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind darüber hinaus<br />

nicht optimal. In diesem Bereich sollte jedes Feuer bereits in <strong>der</strong> Entstehungsphase gelöscht werden<br />

können. An<strong>der</strong>nfalls steigt <strong>der</strong> Löschaufwand exponentiell an. Es ist mit dem schnellen Übergriff auf<br />

angrenzende Bereiche und <strong>der</strong> Vernichtung erheblicher Sachgüter zu rechnen.<br />

4.2.5. Risiken Gebäudeart (Gebäude beson<strong>der</strong>er Art und Nutzung)<br />

Bei Unglücksfällen in folgenden Gebäuden sind außergewöhnliche Einsatzanfor<strong>der</strong>ungen nicht<br />

auszuschließen.<br />

aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl von Personen<br />

- Bleichsteinhalle<br />

- Ruhrfestsaal<br />

- Philipp-Nicolai-Haus (<strong>der</strong>zeit im Wie<strong>der</strong>aufbau)<br />

- Begegnungszentrum Westende (Abriss steht bevor)<br />

- Schulzentrum Bleichstein (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)<br />

- Kirchen<br />

- Mühlen-Center (Nahversorgungszentrum)<br />

aufgrund eingeschränkter Mobilität, Wahrnehmungsfähigkeit bzw. Ortskenntnisse <strong>der</strong> betroffenen<br />

Personen<br />

- Altenzentrum <strong>Herdecke</strong><br />

- Altenzentrum Kirchende<br />

- Parkanlage Nacken<br />

- Krankenhaus <strong>Herdecke</strong><br />

- Schulen <strong>Herdecke</strong> (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Robert Bonnermann Schule,<br />

Vinkenbergschule)<br />

- Schulen Ende (Grundschule im Dorf, Grundschule Am Berge, Albert Schweitzer Schule,<br />

Privatschule)<br />

- Musikschule<br />

- Schule Schraberg<br />

- Akademie Signal-Iduna<br />

- Zivildienstschule Ende<br />

- Jugendbildungsstätte<br />

- Sporthalle <strong>Herdecke</strong>


- Sporthallen Kirchende<br />

- Hotel Zweibrücker Hof<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Kommt es zu Unglücksfällen in diesen Gebäuden, so ist ein beson<strong>der</strong>s hoher Einsatzkräfte-<br />

Personalbedarf notwendig. Dies ist u. a. in <strong>der</strong> Alarm- und Ausrückeordnung zu berücksichtigen.<br />

Ein Verlust von beson<strong>der</strong>en Kulturgütern ist bei Bränden in folgenden Objekten zu befürchten:<br />

- Kirchen<br />

- Rathaus<br />

- Gut Schede<br />

- Haus Mallinckrodt<br />

Für diese Gebäude sollten, soweit noch nicht erfolgt, mit den Inhabern bzw. Betreibern gemeinsam<br />

Einsatzpläne erstellt werden, in denen die beson<strong>der</strong>en, z. B. die zuerst zu bergenden Kulturgüter,<br />

verzeichnet sind. Zusätzlich sollten die Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr regelmäßig über diese Pläne vor<br />

Ort unterrichtet werden.<br />

Industriebereich<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sind keine Industriegebiete ausgewiesen. Das Wirtschaftsleben in <strong>Herdecke</strong> ist<br />

daher zwangsläufig geprägt von einer gemischten Branchenstruktur mit vorwiegend klein- und<br />

mittelständischen Unternehmen. Der Anteil an Arbeitsplätzen in Dienstleistungsberufen liegt bei über<br />

60 %. In den Gewerbegebieten Loerfeld und Gahlenfeld wurden in den letzten Jahren vornehmlich<br />

technologieorientierte und umweltverträgliche Unternehmen angesiedelt. Es gibt keine Unternehmen<br />

mit einer Werkfeuerwehr.<br />

Gewerbe und Industriebetriebe beson<strong>der</strong>e Gefahren<br />

Mark-E Gasturbinenkraftwerk - Gefahrstoffe<br />

- brennbare Gase<br />

- Elektrizität<br />

- Hohe Explosionsgefahr<br />

Ewald Dörken AG<br />

(Objekt liegt mitten in einer<br />

Wohnbebauung)<br />

- Hohe Brandlast<br />

- Gefahrstoffe u.a. Lackprodukte,<br />

Kunststoff, Lösungsmittel,<br />

Verdünnungen<br />

- Hohe Brandausbruchsgefahr<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

- Explosionsgefahr<br />

- Produktaustritt<br />

- CO2 und Stickstoff Austritt<br />

(Löschanlage)<br />

Siepmann - Hohe Brandlast (u.a Düngemittel)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

- Gefahr durch Druckgasbehälter<br />

(Vertrieb)<br />

First Stop Reifen - Hohe Brandlast (u.a Reifenlagerstätte)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität<br />

(Hochspannungsleitungen über dem<br />

Betrieb)<br />

Fa. Schulz Plexiglas - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

Seite 24 von 97<br />

Folgerungen, denkbare<br />

Szenarien<br />

- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />

mit Dekontamination<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- Evakuierung<br />

- größerer Atemschutzeinsatz<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />

mit Dekontamination<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- Evakuierung<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel, größeren<br />

Umfangs<br />

- Löschwasserrückhaltung<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich<br />

- großer Löschwasserbedarf<br />

- größer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

(Schaum, Pulver)<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- großer Atemschutzeinsatz


Lentjes - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

Pharma Zentrale - Gefahr durch Genlabor S2<br />

(biologische Arbeitsstoffe)<br />

- Hohe Brandlasten (brennbare<br />

Flüssigkeiten)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

- Explosionsgefahr<br />

- Produktaustritt<br />

Idealspaten - altes Objekt<br />

- Hohe Brandlasten (brennbare<br />

Flüssigkeiten)<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />

- Explosionsgefahr<br />

- enge Bebauung<br />

- Produktaustritt<br />

Arco Chemie<br />

(Objekt liegt mitten in einer<br />

Wohnbebauung)<br />

RWE Koepchenwerk<br />

(Laufwasserkraftwerk)<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

- Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten<br />

Isopar etc.)<br />

- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität (Transformator)<br />

- Produktaustritt<br />

- Explosionsgefahr<br />

- Brandlasten (Generator) in 12<br />

Untergeschossen<br />

- ggf. enorme Rauchausbreitung<br />

- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität (Starkstrom)<br />

Seite 25 von 97<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />

mit Dekontamination<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- ABC Einsatz größeren Umfangs<br />

mit Dekontamination<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- ABC Einsatz größeren Umfangs<br />

mit Dekontamination<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- Funkrelaisstelle erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel (CO2)<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

Holzrichter - Leichtbauweise <strong>der</strong> Halle (Aluminium) - hoher Kräfteansatz<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

Vorberg Gruppe - Hohe Brandlast (u.a diverses<br />

- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

Recyclingmaterial in großen Mengen) - hoher Kräfteansatz<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Son<strong>der</strong>löschmittel (CO2)<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- Löschwasserrückhaltung<br />

dringend erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

Freibad / Hallenbad / Schwimmbad - Mögliche Gefahr durch Chlorgas und - hoher Kräfteansatz<br />

Schraberg / Schwimmbad<br />

Reinigungschemikalien<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

Krankenhaus<br />

- ggf. hohe Anzahl von betroffenen - ABC Einsatz größeren Umfangs<br />

Personen<br />

mit Dekontamination<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

Grelik Altölentsorgung - Hohe Brandlast (u.a. Altöl etc.) - Brandeinsatz größeren Umfangs<br />

- Gefahr von gefährlichem Brandrauch - hoher Kräfteansatz<br />

- sehr enge Bebauung<br />

- Son<strong>der</strong>löschmittel (Schaum,<br />

- Produktaustritt<br />

Pulver)<br />

- Explosionsgefahr<br />

- hoher Kräfteansatz<br />

- großer Atemschutzeinsatz<br />

- Löschwasserrückhaltung<br />

dringend erfor<strong>der</strong>lich<br />

- Bevölkerungswarnung<br />

4.2.6. Risiken <strong>der</strong> Verkehrsstruktur<br />

Straßenverkehr<br />

Auf <strong>der</strong> B 54 kommt es pro Spur (Achse) zu Spitzenzeiten zu einer Verkehrsdichte von 2.500 bis<br />

3.000 Fahrzeugen pro Stunde. Der Wert bezieht sich auf normale Bedingungen. Bei Stau o<strong>der</strong><br />

Sperrung <strong>der</strong> nahen Bundesautobahnen steigt die genannte Zahl um ein Drittel. Mit <strong>der</strong> gestiegenen<br />

Verkehrsbelastung in <strong>der</strong> Vergangenheit ist verbunden, dass die durchschnittlichen<br />

Fahrgeschwindigkeiten auch bei Son<strong>der</strong>rechtsfahrten abgenommen haben, wodurch die Eintreffzeiten<br />

verlängert werden. Auch bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen verzögern das Eintreffen <strong>der</strong>


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Feuerwehr. Erheblicher Lastwagenverkehr mit Gefahrgut findet im <strong>Stadt</strong>gebiet statt.<br />

Die Unfallstatistik <strong>der</strong> Kreispolizeibehörde EN wurde betrachtet. 566 Verkehrsunfälle ereigneten sich<br />

2009 in <strong>Herdecke</strong>. Hierbei wurden 63 Personen verletzt. Bei den Verunglückten handelt es sich u.a.<br />

um zehn Kradfahrer, 12 Radfahrer und 13 Fußgänger.<br />

Die Unfallhäufigkeitsziffer 5 (UHZ) beträgt in <strong>Herdecke</strong> 2.260, im EN-Kreis 2.784 und im Land NRW<br />

3.123. Die Verunglücktenhäufigkeitsziffer 6 (VHZ) liegt in <strong>Herdecke</strong> bei 252, im EN-Kreis bei 308 und<br />

im Land NRW bei 408 (Quelle Kreispolizeibehörde EN).<br />

Es gibt folgende Schwerpunkte für Verkehrsunfälle, die zu Feuerwehreinsätzen führen: Auf <strong>der</strong><br />

autobahnähnlichen und dreispurigen Hagener Straße (B 54) kommt es regelmäßig zu<br />

Verkehrsunfällen. Auch die En<strong>der</strong> Talstraße (K11) ist insbeson<strong>der</strong>e im nicht ausgebauten Bereich<br />

sowie auf Höhe des Regenrückhaltebeckens ein Unfallschwerpunkt. Auf <strong>der</strong> Wittbräucker Straße (B<br />

54) kommt es ebenfalls zu schweren Unfällen, insbeson<strong>der</strong>e ist hier die Einmündung „Weg am<br />

Eckenkamp“ zu nennen. Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße (L 675) im Westen kommt es überwiegend mit<br />

Beteiligung von Kradfahrern zu Verkehrsunfällen. Ein weiterer Unfallschwerpunkt ist die Wetterstraße<br />

(L 695, Ortsausgang Wetter). Bei den zuvor genannten örtlichen Punkten kommt es regelmäßig zu<br />

Schadensfällen, bei denen neben <strong>der</strong> rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von<br />

Personen o<strong>der</strong> auch die Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Es ist zu beachten, dass die BAB 1 im süd-östlichen Bereich in unmittelbarer Nähe zum <strong>Herdecke</strong>r<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet liegt. Das Schulzentrum Bleichstein sowie die Freizeitanlage Bleichstein (einschließlich<br />

Freibad) sind lediglich durch den Ruhrlauf nur wenige Meter von <strong>der</strong> Autobahn entfernt. Bei<br />

Gefahrguteinsätzen sowie Großbränden <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen auf <strong>der</strong> Autobahn muss die hohe<br />

Anzahl von Personen in diesem <strong>Herdecke</strong>r Bereich berücksichtigt werden. Bei solchen Fällen muss in<br />

diesem Bereich u.a. durch Messungen etc. geprüft werden, ob auch für den Bereich des<br />

<strong>Stadt</strong>gebietes <strong>Herdecke</strong> eine Gefahr von dem Einsatzereignis ausgeht. 2007 kam es auf <strong>der</strong> BAB 1<br />

zu einem Vollbrand eines Lastkraftwagens. Die intensive und schwarze Rauchentwicklung wurde<br />

auch im Schulzentrum wahrgenommen und führte zu allgemeiner Verunsicherung. Ein gemeinsames<br />

Einsatzkonzept mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen und ein verbesserter Informationsfluss zwischen den<br />

Feuerwehren Hagen und <strong>Herdecke</strong> sind anzustreben. Auch ein Räumungskonzept für das<br />

Schulzentrum sollte erarbeitet werden.<br />

Mehrere Buslinien passieren das <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei einem Unfall mit einem besetzten Bus ist mit einer<br />

sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu<br />

rechnen.<br />

Schienenverkehr<br />

Die DB machte trotz Anfrage keinerlei Aussagen und Angaben zu Reisendenzahlen und<br />

Gefahrenpunkten. Die DB sieht den Schienenverkehr entgegen <strong>der</strong> Feuerwehr nicht als beson<strong>der</strong>en<br />

Gefahrenpunkt an.<br />

Auf den Schienenanlagen in <strong>Herdecke</strong> findet in <strong>der</strong> Regel kein Güterverkehr statt. Im Westen im<br />

Bereich Ge<strong>der</strong>n befindet sich eine zweigleisige, elektrifizierte Strecke. Hier fahren ICE, IC,<br />

Regionalbahnen und S-Bahnen in relativ hoher Frequenz. Auf diesem Streckenabschnitt befindet sich<br />

ein beschrankter Bahnübergang. Dieser darf lediglich für landwirtschaftliche Maschinen genutzt<br />

werden. Der Übergang ist stets geschlossen, wird aber auf Zuruf durch eine Sprechanlage vom<br />

Stellwerk aus geöffnet. Die Bahnstrecke führt überwiegend an <strong>der</strong> B <strong>22</strong>6 entlang; jedoch sind einige<br />

Stellen abseits und für die Feuerwehr sehr schwer zu erreichen. In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es hier nur<br />

zu kleineren Einsätzen. Bei Starkwind waren mehrere Bäume auf die Bahnlinie gefallen und ein<br />

Rehbock wurde nachts von einem Zug erfasst. Suizide und Suizidversuche in diesem Bahnbereich<br />

sind nicht bekannt.<br />

Zwei Dieseltriebwagen <strong>der</strong> Volmetalbahn passieren auf einer eingleisigen, nicht elektrifizierten<br />

Bahnlinie stündlich das <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet in nord-südlicher Richtung. Im nördlichen Teil befindet<br />

sich <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Tunnel (960 m, gleichzeitig <strong>Stadt</strong>grenze zu Dortmund). Dieser Tunnel ist aufgrund <strong>der</strong><br />

steilen Böschung für die Einsatzkräfte auf mehrere hun<strong>der</strong>t Meter nur sehr schwer zugänglich. Für die<br />

5 UHZ = Anzahl aller Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohner.<br />

6 VHZ = Anzahl <strong>der</strong> Verunglückten pro 100.000 Einwohner.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Tunnelstrecke empfiehlt sich dringend, einen gemeinsamen Einsatzplan <strong>der</strong> Feuerwehren Dortmund<br />

und <strong>Herdecke</strong> mit Einbindung <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,<br />

welches auf <strong>der</strong> Schiene fahren kann) zu erstellen. Im Süden passiert die Volmetalbahn den<br />

Eisenbahnviadukt und überwindet durch das Bauwerk den Ruhrlauf. Der Viadukt ist 30 Meter hoch<br />

und 313 Meter lang. Auch hier sind die Zugänglichkeiten für die Feuerwehr nicht günstig. In <strong>der</strong><br />

Vergangenheit kam es nur zu wenigen Einsätzen in Verbindung mit dem Schienenverkehr <strong>der</strong><br />

Volmetalbahn. 2008 war die Bremse eines Triebwerkszuges im <strong>Herdecke</strong>r Bahnhof heiß gelaufen.<br />

2003 liefen ebenfalls im Bahnhof <strong>Herdecke</strong> Betriebsmittel aus einem Triebwagen.<br />

Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in<br />

Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst<br />

müssen in <strong>der</strong> Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten zu bewältigen. Wie die Unfälle von<br />

Eschede und Brühl gezeigt haben, sind Ereignisse dieser Art durch technisches o<strong>der</strong> menschliches<br />

Versagen je<strong>der</strong>zeit und überall möglich.<br />

Luftverkehr<br />

Wie bereits erwähnt, führen die Warteschleifen <strong>der</strong> Flughäfen Düsseldorf und Dortmund über das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong>. Der Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie <strong>der</strong> Startflug (24er Betrieb) von<br />

Flugzeugen des Flughafen Dortmund befinden sich direkt über dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier<br />

kommen Maschinen des Typs Airbus A 319, A 320, A 321 sowie Boeing 737-800 mit bis zu 200<br />

Passagieren zum Einsatz. Ein Flugzeugunglück ist denkbar und nicht auszuschließen. Dieses<br />

Szenario kann aber nicht Grundlage für den <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sein, da die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist. Im Übrigen fällt die Großschadensabwehr in die<br />

Zuständigkeit des Kreises. Aber da die Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> unmittelbar betroffen sein werden,<br />

sollte die <strong>Stadt</strong> die Planungen des Kreises für dieses Szenario för<strong>der</strong>n und unterstützen.<br />

Wasserstraßen<br />

Auf den Wasserstraßen findet kein gewerblicher Güterverkehr statt. Auf beiden Seen fährt jeweils ein<br />

motorbetriebenes Ausflugsschiff sowie Arbeitsschiffe des Ruhrverbandes. Der gesamte Ruhrlauf ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den Sommermonaten von Wassersportlern (Kanuten, Ru<strong>der</strong>ern etc.) stark<br />

frequentiert. Für den Ruhrlauf, Hengstey- und Harkortsee ist die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nur teilweise<br />

örtlich zuständig.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es im Ruhrabschnitt zu mehreren Einsatzsituationen. 2003 kollidierte bei<br />

Hochwasser ein Ru<strong>der</strong>boot mit dem Viadukt. Das Boot kenterte. Die Personen mussten mit einem<br />

Rettungsboot gerettet werden. In <strong>der</strong> nahen Vergangenheit wurde vermehrt zu Einsätzen mit <strong>der</strong><br />

Meldung „Person in Wasser“ alarmiert. Hierbei handelt es sich überwiegend um in <strong>der</strong> Ruhr treibende<br />

Wasserleichen, die bei dem Meldenden den Eindruck einer hilfebedürftigen Person erwecken.<br />

Manchmal springen bzw. drohen Personen in suizidaler Absicht vom Eisenbahnviadukt sowie von <strong>der</strong><br />

Ruhrbrücke in die Ruhr zu springen. Für diesen Einsatzanlass ist ein spezielles Einsatzkonzept zu<br />

erstellen, welches insbeson<strong>der</strong>e die Anfahrpunkte für Einsatzkräfte definiert.<br />

Der Ruhrlauf im Westen (Ge<strong>der</strong>n) ist aufgrund vorhandener Wiesen- und Ackerflächen für die<br />

Feuerwehr nur sehr schwer zugänglich. Zudem kann aufgrund <strong>der</strong> geringen Wassertiefe hier das<br />

<strong>Herdecke</strong>r Rettungsboot nicht genutzt werden. Es ist ein Schlauchboot mit geringerem Tiefgang<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Außerdem bestehen in diesem Bereich hohe Strömungsgeschwindigkeiten. Für den<br />

westlichen Ruhrlauf empfiehlt es sich, ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Feuerwehren Witten<br />

und Wetter sowie <strong>der</strong> DLRG zu erstellen.<br />

4.2.7. Beson<strong>der</strong>e Risiken<br />

Wasserverschmutzung<br />

Die Ruhr wird unter an<strong>der</strong>em zur Trinkwassergewinnung genutzt. Deshalb birgt ihre Verunreinigung<br />

beson<strong>der</strong>e Gefahren und kann zu weitreichenden Konsequenzen führen. Über die B 54 führt eine<br />

nicht vernachlässigbare Anzahl an Gefahrguttransporten. Hinzu kommt die Nutzung von<br />

wassergefährdenden Flüssigkeiten in Betrieben, die sich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr befinden. Die<br />

BAB 1 führt in Form einer Brücke direkt über die Volmemündung, die kurz danach in den Ruhrlauf<br />

mündet. Ein Einlaufen eines Gefahrenstoffes in die Ruhr ist daher nicht auszuschließen. Ein<br />

denkbares Szenario wäre ein durch einen Verkehrsunfall umgestürzter Heizöl-LKW auf <strong>der</strong><br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Ruhrbrücke. 2009 ist eine Person in suizidaler Absicht mit seinem PKW in die Ruhr gefahren. Da <strong>der</strong><br />

Unfall mitten in <strong>der</strong> Nacht erst sehr spät entdeckt wurde, waren Betriebsstoffe in das Wasser<br />

ausgetreten. Ein Einsatzkonzept gemeinsam mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen bei Vorhandensein von<br />

Wasserverschmutzungen ist anzustreben. Die technischen Mittel für eine Ölrückhaltung<br />

(Wassersperren etc.) sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht ausreichend und dringend zu erweitern.<br />

Auch Bindemittel für Fließgewässer ist in ausreichenden Mengen vorzuhalten.<br />

Hochwassergefahren<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Ruhr besteht unter den üblichen Voraussetzungen nur für die Ruhrwiesen<br />

Überschwemmungsgefahr. Bei Hochwasserlagen ist insbeson<strong>der</strong>e das Hotel Zweibrücker Hof<br />

betroffen. Hier kam es in <strong>der</strong> Vergangenheit schon zu einigen Einsätzen in Zusammenhang mit<br />

Hochwasser. Die o.g. Situation ist vollkommen an<strong>der</strong>s einzustufen, falls es zu größeren Defekten an<br />

den Talsperren <strong>der</strong> Ruhr kommen sollte.<br />

Im Juli 2008 kam es zu einem Starkregen. Hierdurch war teilweise das Kanalsystem ausgelastet. Die<br />

Feuerwehr war im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet im Einsatz, um voll gelaufene Keller sowie überflutete<br />

Wohnungen leer zu pumpen und Gefahren abzuwenden. In <strong>der</strong> Nacht musste die Feuerwehr<br />

Dortmund, wo ganze <strong>Stadt</strong>teile überflutet waren, mit technischen Mitteln unterstützt werden. Eine<br />

Gefährdung durch Wasser, bedingt durch Starkregen und Unwetter, ist zunehmend möglich. Mit einer<br />

Häufung von Einsätzen und einer Auslastung <strong>der</strong> Feuerwehr ist zu rechnen. Der Bestand an<br />

Tauchpumpen, Wassersaugern und vornehmlich Sandsäcken zur Abwehr von Wassermassen ist<br />

langfristig auszubauen.<br />

Windwurfgefahr<br />

Beson<strong>der</strong>s die Bergrücken des Nacken, des Wittbräucker Waldweges und die En<strong>der</strong> Talstraße sind<br />

windwurfgefährdet. Eine eventuelle Blockierung bei<strong>der</strong> Straßen stellt jedoch für die<br />

Verkehrsinfrastruktur keine wesentliche Einschränkung dar. 2007 kam es zum Sturm „Kyrill“, <strong>der</strong> sich<br />

über mehrere Tage hinzog. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> war voll ausgelastet und wurde durch das THW<br />

unterstützt. Vermutlich durch den Klimawandel nehmen solche extremen Ausnahmesituationen wie<br />

Starkwind und Unwetterlagen deutlich zu. In <strong>der</strong> nahen Vergangenheit kam es zum Orkan Emma<br />

sowie zum Sturmtief Xynthia. Auch zukünftig muss je<strong>der</strong>zeit mit solchen Lagen und einer Häufung von<br />

Einsätzen mit Personen- und Sachschaden gerechnet werden. Die Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong> mit Kettensägen und entsprechen<strong>der</strong> Schutzkleidung ist daher dringend zu erweitern.<br />

Waldbrandgefahren<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> besteht zu 40 % aus Waldflächen (911 ha). Diese Waldflächen sind für die<br />

Feuerwehr sehr schwer zugänglich. Mit Großfahrzeugen sind einige Bereiche gar nicht zu erreichen.<br />

Die Wasserversorgung reicht maximal bis in die angrenzenden Ortsteile. Daher ist es im Brandfall<br />

unabdingbar, eine Wasserversorgung über eine lange Wegstrecke aufzubauen o<strong>der</strong> einen so<br />

genannten Pendelverkehr mit einem Tanklöschfahrzeug zwischen Einsatz- und<br />

Wasserentnahmestelle durchzuführen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt lediglich über ein<br />

Tanklöschfahrzeug mit 3.000 l Wasserinhalt. Im EN-Kreis (vornehmlich Südkreis) kann auf drei<br />

Tanklöschfahrzeuge <strong>der</strong> Bauart TLF 24/50 7 (neuerdings TLF 20/40 SL) zurückgegriffen werden. Das<br />

bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorhandene Schlauchmaterial ist für die Größe des Waldgebietes nicht<br />

ausreichend. Neben den Schläuchen als Fahrzeugbeladungen stehen nur wenige Reserven an <strong>der</strong><br />

Wache sowie in unmittelbarer Ortsnähe zur Verfügung. Die Grenzen <strong>der</strong> Waldgebiete münden<br />

überwiegend in Wohngebieten. Eine Ausbreitung auf Wohnhäuser ist nach <strong>der</strong> Menschenrettung<br />

durch die Feuerwehr zu verhin<strong>der</strong>n. Insbeson<strong>der</strong>e in den letzten Jahren zeigte sich, dass bereits in<br />

den milden Monaten wie März und April bereits eine akute Waldbrandgefahr bestand. Im Jahr 2007<br />

wurden aus aktuellem Anlass die Waldwege in eine provisorische Einsatzkarte aufgenommen.<br />

Weiterhin unterstützte <strong>der</strong> Spülwagen <strong>der</strong> Technischen Betriebe (Wasserinhalt 5.000 Liter) die<br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> bei <strong>der</strong> lang anhaltenden Trockenperiode. Langfristig ist ein ausgiebiges<br />

Einsatzkonzept „Waldbrand“ für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> zu erstellen.<br />

Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und Klauenseuche“<br />

7 TLF 24/50 = Tanklöschfahrzeug mit 2400 Nennför<strong>der</strong>leistung <strong>der</strong> Pumpe und einem Löschwassertank von<br />

5.000 l.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

In den letzten zehn Jahren nahm die durch biologische Gefahren bedingte Einsatzanzahl zu.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e mussten einsatzvorbereitende Maßnahmen sowie Abwehrmaßnahmen bei <strong>der</strong> Maul-<br />

und Klauenseuche, Vogelgrippe und zuletzt Schweinegrippe (Neuen Grippe) durchgeführt werden.<br />

Vor allem die Vogelgrippe führte 2006 zu einer immensen Mehrbelastung <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>.<br />

Abhängig von <strong>der</strong> Gefahr muss sich die Feuerwehr kurzfristig auf die drohenden Gefahren mit<br />

speziellen Schutz- und Ausrüstungsgegenständen vorbereiten.<br />

Amok / Terror<br />

Amok- und Terrorlagen sind in <strong>der</strong> heutigen Zeit nicht auszuschließen. Bei Einsätzen dieser Art ist mit<br />

einer sehr hohen Zahl von Verletzten ggf. in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen<br />

zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in <strong>der</strong> Lage sein, einen Massenanfall von<br />

Verletzten 8 zu bewältigen. Da ein AB-ManV 9 des EN-Kreises bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stationiert<br />

ist und durch Feuerwehrpersonal besetzt wird, ist es wahrscheinlich, dass die <strong>Herdecke</strong>r Kräfte auch<br />

für überörtliche Lagen personell und technisch herangezogen werden. Der Grundschutz im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> ist bei solchen Situationen schnellstmöglich wie<strong>der</strong> sicherzustellen. Nach den<br />

Terroranschlägen vom 11. September 2001 musste die Feuerwehr mehrfach zu ABC-Lagen<br />

ausrücken. So bestand u.a. <strong>der</strong> Verdacht, dass sich „Anthrax“ in einem Briefumschlag befand.<br />

Erdbeben<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> liegt in den unmittelbaren Ausläufern des Erdbebengebietes Aachen (Zone<br />

3 von 3). Erdbeben können daher nicht ausgeschlossen werden. Mit Erdgasaustritten, mit<br />

einsturzgefährdeten Gebäuden sowie Totaleinstürzen ist nach einem solchen Erdbeben zu rechnen.<br />

Zudem ist mit einer großen Anzahl von besorgten Bürgern über die bekannten Notrufleitungen zu<br />

rechnen. Am 13. April 1992 wurde <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländische Grenzbereich von NRW (Roermond) von<br />

einem Beben <strong>der</strong> Stärke 5,9 auf <strong>der</strong> Richterskala erschüttert. Die Ausläufer waren auch in <strong>Herdecke</strong><br />

deutlich zu spüren. Einsätze konnten nicht verzeichnet werden, jedoch viele besorgte Bürger, die den<br />

Notruf wählten. Im Sommer 2002 wurde das <strong>Stadt</strong>gebiet wie<strong>der</strong> von einem leichteren Erdbeben<br />

erschüttert. Einsätze waren auch hier nicht zu verzeichnen.<br />

Brandmeldeanlagen<br />

Derzeit sind bei <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm 17 automatische Brandmeldeanlagen aus dem<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> aufgeschaltet. Zudem existieren vier weitere Anlagen (Idealspaten, RWE,<br />

Mark-E, Grelik Öl), die bei privaten Sicherheitsdiensten aufgeschaltet sind. Diese Anlagen sind<br />

regelmäßig Ursache für Feuerwehreinsätze. Die Anzahl <strong>der</strong> Fehlalarme (blinde Alarme) in bestimmten<br />

Objekten ist überdurchschnittlich hoch.<br />

4.3. Szenarien <strong>der</strong> letzten Jahre<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es zu folgenden Einsätzen, die die maximale Anfor<strong>der</strong>ung an die örtliche<br />

Feuerwehr stellten:<br />

1999<br />

Brand eines Wohnhauses (Fachwerk) in <strong>der</strong> Innenstadt. Bei dem Einsatz in <strong>der</strong> Wilhelm-Graefe-<br />

Straße konnten mehrere Menschen gerettet werden. Eine Ausbreitung auf weitere Gebäude in <strong>der</strong><br />

engen Bebauung wurde verhin<strong>der</strong>t.<br />

1999<br />

Brand eines Wohnhauses in den Nachtstunden des ersten Weihnachtsfeiertages. An <strong>der</strong> Wittbräucker<br />

Straße 16 brannte im rückwärtigen Bereich eine Wohnung im Dachgeschoss. Es kam zu einem<br />

ausgedehnten Dachstuhlbrand. Eine erfolgreiche Menschenrettung über ein Hubrettungsfahrzeug<br />

wurde eingeleitet. Da <strong>der</strong> Brand in <strong>der</strong> Nacht erst relativ spät erkannt wurde, war das Brandausmaß<br />

schon sehr weit fortgeschritten. Bei dem Brand kam die Wohnungsinhaberin <strong>der</strong><br />

Dachgeschosswohnung ums Leben.<br />

2001<br />

8 ManV = Massenanfall von Verletzten<br />

9 AB-ManV = Abrollbehälter mit spezieller medizinischen Ausrüstung. Hiermit kann i.V.m. den<br />

Hilfsorganisationen ein Behandlungsplatz 50 erstellt werden.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Bei Wartungsarbeiten trat an <strong>der</strong> Chlormischanlage im Technikraum des Lehrschwimmbeckens<br />

Schraberg Chlorgas aus. Die im gleichen Gebäude befindliche Grundschule wurde von dem<br />

Schwimmmeister noch geräumt, bevor er mit schweren Verletzungen zusammenbrach. Die<br />

Feuerwehr rückte zu einem großen ABC-Einsatz aus.<br />

2004<br />

Bei <strong>der</strong> Firma Westfalia Surge brannte es im Pumpenprüfstand. Ein Gerät geriet während <strong>der</strong><br />

Testphase in Brand. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Entstehungsbrand gezielt löschen und eine<br />

weitere Ausbreitung auf den Industriebetrieb verhin<strong>der</strong>n.<br />

2005<br />

Im Kirchen<strong>der</strong> Dorfweg kam es mitten in <strong>der</strong> Nacht zu einem Zimmerbrand. Der 41- jährige<br />

alkoholisierte Bewohner befand sich noch in <strong>der</strong> Wohnung. Er wurde von <strong>der</strong> Feuerwehr aus dem<br />

verrauchten Gebäude mit einer Fluchthaube gerettet.<br />

Im November zog das Schneetief „Thorsten“ über <strong>Herdecke</strong> hinweg. Insgesamt musste die<br />

Feuerwehr zu 18 Einsätzen ausrücken. Darunter war auch ein Kellerbrand. Beim Ennepe-Ruhr-Kreis<br />

wurde zur besseren Koordinierung ein Lagezentrum eingerichtet.<br />

2006<br />

Auf <strong>der</strong> Wittbräucker Straße kam es im Februar zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 36- jähriger<br />

war im Starknebel gegen einen parkenden Lastkraftwagen geprallt. Die Feuerwehr musste nach<br />

Weisung des Notarztes eine „Crashrettung“ durchführen. Der Patient verstarb trotz aller Bemühungen.<br />

Im August kam es zu einem Wohnhausbrand in <strong>der</strong> Hangstrasse. Dabei wurde das gesamte Gebäude<br />

zerstört. Personen kamen nicht zu Schaden.<br />

Im September brannte die Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses im Rostesiepen. Mehrere PKW<br />

brannten aus. Der Rauch breitete sich auf den Treppenraum des angrenzenden Gebäudes aus.<br />

Personen kamen nicht zu Schaden.<br />

Bei <strong>der</strong> Ewald Dörken AG brannte am frühen Morgen im Dezember ein Schaltschrank komplett aus.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Gefahrenindikation des Unternehmens wurde sofort für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

Vollalarm ausgelöst. Eine Brandausbreitung konnte verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

2007<br />

Im Januar zog das Strmtief „Kyrill“ über <strong>Herdecke</strong> hinweg. Die Feuerwehr war von Donnerstag bis<br />

Sonntag zusammen mit dem THW im Dauereinsatz (etwa 160 Einsätze).<br />

Im April kam es in <strong>der</strong> Straße Auf den Brennen zu einer intensiven Gasexplosion. Bei dem Unglück<br />

wurden fünf Personen verletzt. Die Feuerwehr, THW und weitere Rettungskräfte waren die ganze<br />

Nacht im Einsatz. Das Gebäude war einsturzgefährdet und musste später abgerissen werden.<br />

Durch Brandstiftung brannte es gegen 3:54 Uhr im Übergangswohnheim Weg zum Poethen. Die<br />

Feuerwehr rettete mehrere Bewohner vor dem giftigen Brandrauch.<br />

2008<br />

Orkantief „Emma“ bescherte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im März gut 21 Einsätze.<br />

Zu einem Großbrand kam es im Juni beim Recyclingunternehmen Vorberg. Eine Halle von 70 x 45 m,<br />

gefüllt mit Recyclingmaterial, brannte in voller Ausdehnung. Gut 185 Einsatzkräfte, auch aus<br />

umliegenden Feuerwehren und den ortsansässigen Hilfsorganisationen, bekämpften den Großbrand.<br />

Es musste aus Umweltschutzgründen eine Löschwasserrückhaltung durchgeführt werden.<br />

Im Juli kam es mitten im Sommer zu intensiven Regenfällen. Die Feuerwehr war im <strong>Stadt</strong>gebiet zu<br />

sechs Einsätzen unterwegs. Parallel unterstützte sie die massiv betroffene <strong>Stadt</strong> Dortmund mit<br />

Sandsäcken.<br />

In <strong>der</strong> Straße Am Ossenbrink (Grenzgebiet <strong>Stadt</strong> Dortmund) brannte im Oktober ein Wohnhaus in<br />

voller Ausdehnung. Sieben Personen konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Großbrand wurde<br />

mit den eigenen Einheiten und <strong>der</strong> mitalarmierten Feuerwehr Dortmund gelöscht. Das Brandobjekt<br />

drohte einzustürzen und musste abgerissen werden.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Ebenfalls im Oktober brannte das Phlipp-Nicolai-Haus in <strong>Herdecke</strong>. In <strong>der</strong> Dachkonstruktion befanden<br />

sich erhebliche Brandlasten, wodurch <strong>der</strong> Brand sehr schwer gelöscht werden konnte. Das Flachdach<br />

aus Teerpappe fachte den Brand immer wie<strong>der</strong> an. Leichtverletzt wurde ein Feuerwehrmann bei den<br />

Löscharbeiten. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> wurde von umliegenden Feuerwehren unterstützt.<br />

Ein 16jähriger Junge war im Oktober beim Waldspaziergang abgestürzt und hing bedrohlich an <strong>der</strong><br />

Steilwand oberhalb des RWE-Koepchenwerkes. Die Feuerwehr rückte aus und sicherte zunächst den<br />

Patienten. Mit dem Teleskopmast <strong>der</strong> Feuerwehr Dortmund konnte <strong>der</strong> Junge gerettet werden.<br />

Zwei Kin<strong>der</strong> verirrten sich im Oktober im Waldgebiet Ruhrhöhenweg. Die Kin<strong>der</strong> saßen an einem<br />

Steilhang fest. Die Feuerwehr rettete die beiden Kin<strong>der</strong>.<br />

Ein LKW verlor im Dezember mitten in <strong>der</strong> <strong>Herdecke</strong>r Innenstadt Heizöl. Das Leck (Domdeckel)<br />

konnte in einem ABC-Einsatz abgedichtet werden und das ausgelaufene Heizöl, eine massive Ölspur<br />

durch das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet, wurde abgestreut.<br />

2009<br />

Auf <strong>der</strong> Wetterstraße kollidierte im Januar ein PKW mit einem Gefahrguttransporter frontal. Dabei<br />

wurde die junge PKW-Fahrerin in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Sie musste patientenorientiert<br />

gerettet werden.<br />

Im August kam es gegen 1:01 Uhr zu einem Kellerbrand in <strong>der</strong> Oststraße. Die Feuerwehr rettete<br />

mehrere Menschen aus dem Mehrfamilienhaus. Bei dem Einsatz wurden vier Personen verletzt.<br />

Im September kam es gegen 5:41 Uhr in einem Hochhaus am Beethovenweg zu einem Balkonbrand.<br />

Zunächst wurde ein Wohnungsbrand gemeldet. Daher wurde die höchste Alarmstufe <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

sowie die Stufe ManV II von <strong>der</strong> Leitstelle ausgewählt. Vor Ort konnten die Einsatzmittel jedoch<br />

reduziert werden. Das Feuer wurde schnell unter Kontrolle gebracht.<br />

<strong>2010</strong><br />

Im Februar zog das Sturmtief „Xynthia“ über das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong>. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

rückte zu 30 Einsätzen aus.<br />

4.4. Statistik <strong>der</strong> Feuerwehr - Produktkurzbeschreibungen<br />

a) Produkt 12601 - Brandschutz<br />

Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt bei Bränden und sonstigen Gefahren, Erhalt von<br />

Sachwerten, Beseitigung von Gefahren. Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten<br />

bei Großschadensereignissen<br />

b) Produkt 12701 - Rettungsdienst<br />

Optimale Notfallversorgung und Sicherstellung des Krankentransportes<br />

c) Produkt 12801 - Katastrophenschutz<br />

Aufgaben zur Abwehr von Großschadensereignissen<br />

(Quelle: Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />

Seite 31 von 97


4.4.1. Einsatzstatistiken<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Einsät ze 216 167 289 <strong>22</strong>4 252 261 398 459 349 361<br />

Einsatzstatistik - Anzahl Brände im 10-Jahresvergleich<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Brände 68 37 46 64 40 43 53 51 56 52<br />

Einsatzstatistik - Anzahl Hilfeleistungen im 10-Jahresvergleich<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Hilf eleist ungen 91 71 191 102 151 144 262 348 234 252<br />

Einsatzstatistik - Anzahl blinde Alarme im 10-Jahresvergleich<br />

Seite 32 von 97


80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Blinde Alarme 72 61 45 45 43 49 53 56 39 42<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

4.4.2. Einsatzstatistik Rettungsdienst<br />

Diese wird hier nicht berücksichtigt, da <strong>der</strong> Rettungsdienst gemeinsam durch die Städte<br />

<strong>Herdecke</strong> und Wetter (Ruhr) durchgeführt wird.<br />

4.4.3. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen<br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> rückt durchschnittlich zu Einsätzen mit Zeitrelevanz<br />

(Son<strong>der</strong>rechtsfahrten) nach etwa fünf Minuten von <strong>der</strong> Wache am <strong>Herdecke</strong>r Bach aus. Diese<br />

überdurchschnittliche hohe Ausrückezeit liegt daran, dass die einzige Wache nicht direkt in<br />

einem Ortsteil, son<strong>der</strong>n zentral im <strong>Stadt</strong>gebiet an <strong>der</strong> Bundesstraße 54 liegt. Die alarmierten<br />

ehrenamtlichen Kräfte müssen ihre Ortschaften (etwa Kirchende, Schnee, Herrentisch) erst<br />

verlassen und die zentral gelegene Feuerwache anfahren.<br />

Grafik: Ausrückezeiten des ersten Fahrzeuges im Jahr 2009<br />

Es wurden nur Son<strong>der</strong>rechtsfahrten gewertet<br />

(Quelle: Feuerwehr Verwaltungsprogramm Ame Fire)<br />

Alarmierung <strong>der</strong> Feuerwehr über Funkmeldeempfänger, Sirene und SMS<br />

Alle verfügbaren Kräfte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besitzen einen Funkmeldeempfänger. Nur<br />

Feuerwehrkräfte, die vom Dienst freigestellt sind, verfügen auf eigenen Wunsch über keinen<br />

Funkmel<strong>der</strong>.<br />

Derzeit werden bei einem Gesamtalarm ohne Sirene 77 Kräfte <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

angesprochen, die im Gebiet des EN-Kreises alarmiert werden können. Als Ergänzung dient die<br />

2009 eingerichtete „SMS Alarmierung“. Dieses Verfahren soll insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit<br />

auswärtig arbeitendes Personal benachrichtigen. Die SMS Alarmierung wird bei Bedarf vom<br />

Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr o.V.i.A. über sein Mobilfunkgerät ausgelöst. Bei den Alarmstichworten<br />

TH3, B4, B5, ABC mittel - groß sowie ManV II wird die SMS-Alarmierung automatisch von <strong>der</strong><br />

Kreisleitstelle Schwelm mit ausgelöst.<br />

Um Einsatzlagen zeitgerecht und nach <strong>der</strong> zu erwartenden Lage optimal aufzuteilen, wurden<br />

Seite 33 von 97


.<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

drei (Kern-) Alarmgruppen gegründet. Es handelt sich um die Tagesschleife, die von 6 - 18 Uhr<br />

alarmiert wird. Die 1. Nachtbereitschaft deckt den Zeitraum von 18 - 6 Uhr in ungeraden<br />

Wochen ab und die 2. Nachtbereitschaft von 18 - 6 Uhr in geraden Wochen.<br />

Bei einer Gruppenlage wird abhängig von <strong>der</strong> Tageszeit eine dieser drei Kern-Alarmgruppen<br />

alarmiert, bei einem Zugeinsatz immer zwei Alarmgruppen. Handelt es sich um ein<br />

Gefahrenobjekt o<strong>der</strong> um einen Wohnungsbrand, werden direkt alle drei Alarmgruppen und<br />

somit 77 Kräfte angesprochen,<br />

Bei einer bestätigten Lage o<strong>der</strong> Menschenleben in Gefahr wird grundsätzlich „Vollalarm mit<br />

Sirene“ ausgelöst. Dabei handelt es sich um alle Schleifen zzgl. <strong>der</strong> sieben Feuerschutzsirenen.<br />

Um insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit und für nicht personalintensive Einsätze (kleine<br />

Ölflecken, Papierkorbbrand etc,) die ehrenamtlichen Kräfte sowie indirekt die Arbeitgeber <strong>der</strong><br />

Kräfte zu entlasten, wurde 2008 eine so genannte <strong>Stadt</strong>schleife eingerichtet. Hier werden<br />

Montag bis Freitag nur die bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sowie den Technischen Betrieben<br />

beschäftigten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen alarmiert.<br />

Die Alarmierung wird durch die Kreisleitstelle Schwelm durchgeführt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis<br />

wird noch „analog“ alarmiert. Voraussichtlich soll im Herbst <strong>2010</strong> auf die „digitale Alarmierung“<br />

umgestiegen werden.<br />

Grafik Funkmel<strong>der</strong>verteilung bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> (Stand 12/2009)<br />

Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte - SOLL<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Tagalarm<br />

41<br />

1. Ber,<br />

37 37<br />

2. Ber.<br />

Tag + 1. Ber.<br />

Seite 34 von 97<br />

59 59<br />

Tag + 2. Ber<br />

ve rs chie de ne Alarm gruppe n<br />

(Quelle: Abt. Einsatzvorbereitung Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />

<strong>Stadt</strong>schleife<br />

14<br />

Tag, 1. Ber, 2. Ber<br />

Grafik Ausgelöste Alarmgruppen bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Jahre 2009<br />

Anzahl <strong>der</strong> Alarmierungen<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Tagalarm<br />

74<br />

1.Bereits.<br />

34<br />

2.Bereits.<br />

41<br />

T./1./2.<br />

33<br />

Vollalarm<br />

5<br />

Tag/1.B.<br />

(Quelle: Abt. Einsatzvorbereitung Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />

28<br />

Tag/2.B.<br />

20<br />

Einzelkreis<br />

7<br />

Anwes.<br />

80<br />

77<br />

städt. Bedienstete<br />

4.4.4. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und<br />

Eintreffen<br />

39


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Das erste Fahrzeug trifft bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Regel spätestens acht Minuten<br />

nach <strong>der</strong> Alarmierung per Funkmeldeempfänger am Einsatzort ein (siehe Grafiken).<br />

Planbare Eintreffzeiten<br />

Zudem wurden bei verschiedenen Verkehrslagen „Testfahrten“ mit einem Löschfahrzeug<br />

durchgeführt. Die Fahrzeiten wurden werktags von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 16:00 Uhr<br />

bis 18:30 Uhr unter Inanspruchnahme von Son<strong>der</strong>rechten ermittelt. Aufgrund des Standortes<br />

des Feuerwehrhauses <strong>Herdecke</strong> an einer <strong>der</strong> Hauptverkehrsa<strong>der</strong>n (B 54) kann <strong>der</strong><br />

überwiegende Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes in weniger als fünf Minuten Fahrtzeit erreicht werden.<br />

Zur Errechnung <strong>der</strong> effektiven Eintreffzeit wurde folgendes zu Grunde gelegt:<br />

maximale Fahrtzeit zur Feuerwache 4,00 Minuten<br />

Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: 1,00 Minute<br />

maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort: 3,00 Minuten<br />

Gesamt: 8,00 Minuten<br />

Werte Fahrtzeitenanalyse (Auszüge reine Fahrtzeiten):<br />

Am Semberg / Ecke Lohbergstraße 4,00 Minuten<br />

Am Herrentisch / Ecke Rehbergstraße 3:55 Minuten<br />

Oberer Ahlenberweg / Höhe Zur alten Schule 4:55 Minuten<br />

Am Ossenbrink / Ecke Im Grund 3:00 Minuten<br />

Gemeinschaftskrankenhaus 3:00 Minuten<br />

Weg zum Poethen / Ecke In <strong>der</strong> Schlage 5:00 Minuten<br />

Auf dem Schnee (Kopf) 4:00 Minuten<br />

Kermelberg 7:30 Minuten<br />

Wetterstraße / Ewald Dörken AG 3:00 Minuten<br />

Berliner Straße / Ecke Ringstraße 3:00 Minuten<br />

Die jeweilige Eintreffzeit wurde nun in eine grafische <strong>Stadt</strong>karte eingetragen (s. Anlage 2 -<br />

planbare Eintreffzeiten FF). Somit können 68,2 % <strong>der</strong> Einwohner im bauplanungsrechtlichen<br />

Innenbereich 10 in < 8 Minuten erreicht werden (grüner Bereich). 31,8 % <strong>der</strong> Einwohner des<br />

bauplanungsrechtlichen Innenbereichs können < 13 Minuten erreicht werden. Ein roter<br />

Bereich > 13 Minuten konnte nicht festgestellt werden. Die Gewerbegebiete Loerfeld und<br />

Gahlenfeld können zu 100 % in acht Minuten nach Alarmierung erreicht werden.<br />

Echtzeiten<br />

Alle Einsätze werden über das FMS 11 -Status-System <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm<br />

dokumentiert. In allen Einsatzfahrzeugen befinden sich so genannte FMS Hörer. Mit diesen<br />

kann <strong>der</strong> taktische Fahrzeugstand (Ausfahrt, Eintreffen, Einsatzfrei etc.) problemlos und ohne<br />

Behin<strong>der</strong>ung des Funkverkehrs übertragen werden. Sämtliche Einsatzzeiten werden im<br />

Einsatzprotokoll <strong>der</strong> Kreisleitstelle dokumentenecht dokumentiert. Diese Zeiten sind<br />

anschließend Grundlage für die statistischen Auswertungen, die die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

betreibt. Die Feuerwehr wertet die Eintreffzeiten sowie die „Personalqualität“<br />

(Atemschutzträger, Maschinist, Einheitsführer) aller zeitkritischen Einsätze nach <strong>der</strong> Definition<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) aus.<br />

Grafiken: Eintreffzeiten des ersten Fahrzeugs <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Zeitraum<br />

01.01.2005 bis 13.3.<strong>2010</strong> bei zeitkritischen Einsätzen (vom Alarm bis zum Eintreffen).<br />

10 Vom Planungsamt definierter Bereich, <strong>der</strong> über stadtähnliche Struktur verfügt und als<br />

Wohnbaufläche ausgewiesen ist.<br />

11 FMS = Funkmeldesystem<br />

Seite 35 von 97


Eintreffzeit in Minuten<br />

10:00<br />

09:00<br />

08:00<br />

07:00<br />

06:00<br />

05:00<br />

04:00<br />

03:00<br />

02:00<br />

01:00<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Eintreffzeit des ersten Fahrzeugs bei TH-Einsätzen<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

(Quelle: Daniel Heesch, Statistik Feuerwehr)<br />

Eintreffzeit<br />

14:00<br />

13:00<br />

12:00<br />

11:00<br />

10:00<br />

09:00<br />

08:00<br />

07:00<br />

06:00<br />

05:00<br />

04:00<br />

03:00<br />

Lfd. Nummer<br />

Eintreffzeit des ersten Fahrzeugs bei Brandeinsätzen<br />

02:00<br />

1 6 11 16 21 26 31 36 41<br />

(Quelle: Daniel Heesch, Statistik Feuerwehr)<br />

Lfd. Nummer<br />

4.5. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“)<br />

Der Begriff Risikoanalyse wird an dieser Stelle bewusst vermieden, da es sich bei dem Verfahren<br />

nicht um eine deterministische Betrachtung handelt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines<br />

Schadensereignisses ist nicht Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion. Dazu fehlen nach wie vor<br />

wissenschaftliche Grundlagen.<br />

Durch das Gefahrenkataster wird es aber möglich, die räumliche Verteilung <strong>der</strong> Gefahren innerhalb<br />

einer Gebietskörperschaft systematisch zu erfassen. Hierzu wurde ein Raster gewählt, dass eine<br />

Rasterfeldgröße von 1000 m x 1000 m vorsieht (s. hierzu Anlage 1 – Gefahrenkataster).<br />

Die Gefahren wurden in folgende Kategorien eingeteilt:<br />

1. Weiß normale bis geringe Gefahr<br />

2. Blau mittlere Gefahr<br />

3. Gelb hohe Gefahr<br />

4. Rot sehr hohe Gefahr<br />

Seite 36 von 97


Raster<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Brand TH ABC Gesamtbeurteilung<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe, En<strong>der</strong><br />

Eisenbahntunnel (960m)<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe<br />

sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe,<br />

Ausbreitungsgefahr, Gewerbebetrieb<br />

Siepmann<br />

(Landwirtschaftsgroßhandel mit<br />

Vertrieb von Druckgasbehälter),<br />

Altenzentrum Kirchende mit<br />

Pflegestation, Rewe-Supermarkt,<br />

Grundschulen, För<strong>der</strong>schule,<br />

Privatschule<br />

Gewerbegebiet Loerfeld mit diversen<br />

Betrieben, humane Bebauung mit<br />

Gebäuden bis mittlerer Höhe<br />

Gewerbegebiet Gahlenfeld mit<br />

diversen Betrieben, humane<br />

Bebauung mit Gebäuden bis<br />

mittlerer Höhe, Eisenbahnstrecke <strong>der</strong><br />

Volmetalbahn<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe<br />

fast keine Bebauung, Gefahr durch<br />

Wald- und Wiesenbrände<br />

humane Bebauung mit Gebäuen<br />

niedriger Bauart, Gefahr durch Wald-<br />

und Wiesenbrände, In <strong>der</strong><br />

Obdachlosenunterkunft besteht eine<br />

erhöhte<br />

Brandentstehungswahrscheinlichkeit,<br />

Schützenheim, Kleingartenanlage,<br />

schlechte Wasserversorgung<br />

Wittener Landstraße,<br />

Ecke Egge und Ecke Auf<br />

dem Schnee führt<br />

teilweise zu schweren<br />

Unfällen<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

Auf <strong>der</strong> Dortmun<strong>der</strong><br />

Landstraße kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen, En<strong>der</strong><br />

Eisenbahntunnel (960m)<br />

mögliche Einsätze im<br />

Zusammenhang mit Bahn<br />

Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />

Straße kommt es häufig<br />

zu Verkehrsunfällen<br />

evtl. Verkehrsunfälle auf<br />

<strong>der</strong> Straße Egge<br />

evtl. Verkehrsunfälle auf<br />

<strong>der</strong> Straße Wittener<br />

Landstraße<br />

Auf <strong>der</strong> Wittener<br />

Landstraße, Dortmun<strong>der</strong><br />

Landstraße kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen<br />

Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />

Strasse kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen, Unfälle<br />

i.V.m. Eisenbahn möglich<br />

Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />

Strasse kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen<br />

keine nennenswerte<br />

Gefahren<br />

Im Teilbereich <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />

Talstraße kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen. Die<br />

Straße ist für LKW<br />

gesperrt.<br />

Seite 37 von 97<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

eventuell ABC-Einsatz bei<br />

<strong>der</strong> Fa. Siepmann<br />

möglicher ABC-Einsatz im<br />

Gewerbegebiet<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, möglicher<br />

ABC-Einsatz im<br />

Gewerbegebiet<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

4<br />

3<br />

3<br />

2<br />

1<br />

1


12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe,<br />

Gemeinschaftskrankenhaus (hohe<br />

Anzahl von Betroffenen),<br />

Wohngebiet Rostesiepen, Landung<br />

von Rettungshubschraubern am KH,<br />

Wald- und Wiesenbrände<br />

sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe, Wald- und<br />

Wiesenbrände<br />

sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />

bis zur Hochhausgrenze (2x), hohe<br />

Ausbreitungsgefahr, Fa. Holzrichter,<br />

Signal Iduna Bildungszentrum,<br />

Parkanlage Nacken (betreutes<br />

Wohnen), privat betriebene<br />

Pflegeeinheit mit bettlägerige<br />

Patienten, Kfz-Werkstatt mit<br />

Druckgasbehälter (Vertrieb), zwei<br />

Tankstellen<br />

RWE-Koepchenwerk und<br />

Speicherbecken, Wald- und<br />

Wiesenfläche, humane<br />

Wohnbebauung<br />

Gefahr eines möglichen<br />

Schiffsbrandes, keine Bebauung<br />

ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />

Bebauung, Wald- und<br />

Wiesenbrände, schlechte<br />

Wasserversorgung<br />

humane Bebauung mit Gebäuen<br />

niedriger Bauart, Gefahr durch Wald-<br />

und Wiesenbrände<br />

keine Bebauung mit Gebäuen,<br />

Gefahr durch Wald- und<br />

Wiesenbrände, schlechte<br />

Wasserversorgung<br />

keine Bebauung mit Gebäuen,<br />

Gefahr durch Wald- und<br />

Wiesenbrände<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen.<br />

Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen.<br />

Auf dem <strong>Herdecke</strong>r Bach<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen, Im<br />

Teilbereich <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />

Talstraße kommt es<br />

vermehrt zu<br />

Verkehrsunfällen<br />

ggf. Windwurfgefahren<br />

am Wittbräucker<br />

Waldweg<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />

kommt es häufig zu<br />

Verkehrsunfällen, Unfälle<br />

i.V.m. <strong>der</strong><br />

Eisenbahnstrecke,<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen. Die<br />

Straße ist für LKW<br />

gesperrt, ggf.<br />

Windwurfgefahren<br />

Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen. Die<br />

Straße ist für LKW<br />

gesperrt, ggf.<br />

Windwurfgefahren<br />

Auf <strong>der</strong> Wetterstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen,<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Seite 38 von 97<br />

möglicher ABC-Einsatz mit<br />

LKW, die das Krankenhaus<br />

anfahren (Sauerstoff),<br />

möglicher ABC-Einsatz im<br />

Krankenhaus (Labor,<br />

Apotheke etc.)<br />

möglicher ABC-Einsatz mit<br />

LKW, die das Krankenhaus<br />

anfahren (Sauerstoff),<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, möglicher<br />

ABC-Einsatz mit LKW, die<br />

das Krankenhaus anfahren<br />

(Sauerstoff), möglicher<br />

Umweltschutzeinsatz an<br />

den Tankstellen<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC Gefahren<br />

geladen hat, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

4<br />

3<br />

4<br />

3<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1


21<br />

<strong>22</strong><br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

Mark-E Gasturbinenkraftwerk, Ewald<br />

Dörken AG in unmittelbarer Nähe<br />

von humaner Wohnbebauung, ggf.<br />

Warnungs- und<br />

Evakuierungsmaßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich, Gefahr von<br />

Schiffsbränden, Eisenbahnverkehr<br />

mit schlechten<br />

Zugangsmöglichkeiten, Wald- und<br />

Wiesenbrände<br />

sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe,<br />

Eisenbahnstrecke, Altenzentrum<br />

GVS <strong>Herdecke</strong>, Fa. Arco Chemie,<br />

Fa. Idealspaten, Supermärkte, hohe<br />

Ausbreitungsgefahr, Wald- und<br />

Wiesenbrände<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe, Gefahr von Wald-<br />

und Wiesenbrände, Schützenheim<br />

ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />

Bebauung, Wald- und<br />

Wiesenbrände, schlechte<br />

Wasserversorgung<br />

ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />

Bebauung, Wald- und<br />

Wiesenbrände, schlechte<br />

Wasserversorgung, Shell Tankstelle,<br />

privat betriebene Pflegeeinheit<br />

(bettlägerige Patienten)<br />

keine nennenswerte<br />

Wohnbebauung, Hotel Zweibrücker<br />

Hof, Einzelhandel Mühlen Center,<br />

Tennishalle mit Restaurant<br />

vorhanden, Sporthalle Bleichstein<br />

humane Bebauung mit Gebäuden<br />

bis mittlerer Höhe, Schulzentrum<br />

(Realschule, Hauptschule und<br />

Friedrich-Harkort-Gymnasium<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Auf <strong>der</strong> Wetterstraße<br />

kommt es zu<br />

Verkehrsunfällen, Unfälle<br />

i.V.m. Eisenbahn möglich<br />

(Eisenbahnviadukt 30m<br />

hoch, 313m lang),<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer, mögliche<br />

Suizide am<br />

Eisenbahnviadukt<br />

Auf <strong>der</strong> Hagener Straße<br />

kommt es häufig zu<br />

Verkehrsunfällen,<br />

Einsätze im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Eisenbahn (schlechte<br />

Zugangsmöglichkeiten),<br />

ggf. Unfälle in<br />

Industriebetrieben<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />

kommt es häufig zu<br />

Verkehrsunfällen, Unfälle<br />

i.V.m. <strong>der</strong><br />

Eisenbahnstrecke,<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />

kommt es häufig zu<br />

Verkehrsunfällen, Unfälle<br />

i.V.m. <strong>der</strong><br />

Eisenbahnstrecke,<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer, ggf.<br />

Windwurfgefahren<br />

Verkehrsunfälle auf <strong>der</strong><br />

<strong>Herdecke</strong>r Straße,<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Wassergefahren für<br />

Freizeitboote und<br />

Schwimmer<br />

Seite 39 von 97<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, ggf. Warnung<br />

und Evakuierung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung erfor<strong>der</strong>lich,<br />

ABC-Einsatz bei <strong>der</strong> Ewald<br />

Dörken AG o<strong>der</strong> Mark-E<br />

möglich, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

Einsatzereignisse in<br />

Zusammenhang mit<br />

Industriebetrieben o<strong>der</strong><br />

Altenheim (Suizid), ggf.<br />

Warnung und Evakuierung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

keine nennenswerten<br />

Gefahren<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit einem<br />

LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />

geladen hat, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

eventuell ein<br />

Verkehrsunfall mit ABC auf<br />

<strong>der</strong> BAB 1 möglich, ggf.<br />

Bevölkerungswarnung und<br />

Evakuierungsmaßnahmen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich, ggf.<br />

austretende Flüssigkeiten,<br />

die in den Ruhrlauf<br />

austreten können, ggf.<br />

Umweltschutzeinsätze auf<br />

dem Wasser<br />

4<br />

4<br />

2<br />

2<br />

2<br />

3<br />

3


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

4.6. Zusammenfassung<br />

Bei den bisherigen zu bewältigenden Einsätzen zeigte sich, dass die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> leistungsfähig ist.<br />

Anhand <strong>der</strong> Einsatzdokumentation <strong>der</strong> letzten fünf Jahre und <strong>der</strong> Flächennutzungsdaten kann<br />

abgeleitet werden, dass das brandschutzspezifische Gefahrenpotential im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> als<br />

nicht beson<strong>der</strong>s ausgeprägt und für eine <strong>Stadt</strong> dieser Größenordnung erwartungs<strong>gemäß</strong> ist.<br />

Durchschnittlich ist von einer mittleren Gefahr (Stufe 2) auszugehen.<br />

4.6.1. Flächenverteilung des <strong>Stadt</strong>gebietes nach Gefahrenpotenzial<br />

rot hohe Gefahr 19 %<br />

gelb hohe Gefahr <strong>22</strong> %<br />

blau mittlere Gefahr 37 %<br />

weiß normale bis geringe Gefahrgeringe <strong>22</strong> %<br />

Flächenmäßiges Gefahrenpotenzial für das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Herdecke</strong><br />

37%<br />

<strong>22</strong>%<br />

19%<br />

Stufe 4, sehr hohe Gefahr<br />

Stufe 3, hohe Gefahr<br />

Stufe 2, mittlere Gefahr<br />

Stufe 1, normale Gefahr<br />

Die Anzahl an Gewerbebetrieben mit Gefährdungspotential ist verhältnismäßig gering und es sind nur<br />

wenige Betriebe mit Gefahrstoffen vorhanden.<br />

Es sind 146 brandschaupflichtige Objekte nach <strong>§</strong> 6 FSHG bekannt, wobei lediglich 16 Objekte <strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung nach Son<strong>der</strong>bauvorschriften unterliegen. Die Gewerbebetriebe befinden<br />

sich in <strong>der</strong> Regel am Rande o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Wohnbebauung des Ortskerns <strong>Herdecke</strong>.<br />

Die Einsatzstatistik folgt dem allgemeinen Trend, dass die Hilfeleistungseinsätze die Zahl <strong>der</strong><br />

Brandeinsätze übersteigt. Die Fehlalarmanzahl an vereinzelten, bekannten Objekten ist als deutlich<br />

zu hoch einzustufen.<br />

Seite 40 von 97<br />

<strong>22</strong>%


Anlage 1 - Gefahrenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

(Quelle Grafik Arndt)<br />

Seite 41 von 97<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong>


Seite 42 von 97<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Anlage 2 - planbare Eintreffzeiten <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz) sowie <strong>der</strong> definierte<br />

bauplanungsrechtliche Innenbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

(Quelle Planungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />

grün = Eintreffzeiten < 8<br />

Minuten nach<br />

Alarmierung (~ 68 %)<br />

gelb = Eintreffzeiten < 13<br />

Minuten nach<br />

Alarmierung (~ 32 %)<br />

rot = Eintreffzeiten > 13<br />

Minuten nach<br />

Alarmierung (nicht<br />

vorhanden)<br />

blau = Eintreffzeit in<br />

Gewerbegebieten < 8<br />

Minuten


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen)<br />

Die Festlegung <strong>der</strong> Schutzziele (Soll) ist die politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die<br />

Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besitzen soll. Die Unterhaltung einer den<br />

örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr ist nach <strong>§</strong> 1 FSHG eine Pflichtaufgabe <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Diese Festlegung steht in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebietes und ist<br />

individuell festzulegen. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfor<strong>der</strong>t<br />

eine politische Entscheidung. Als Anregung ist <strong>der</strong> Gedanke zu verstehen, statt von „Schutzzielen“ ggf. von<br />

„Planungsgrößen“ zu reden.<br />

5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung:<br />

Schutzziele in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet<br />

werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />

- die Zeit, in <strong>der</strong> Einheiten zur Gefahrenabwehr an <strong>der</strong> Einsatzstelle eintreffen o<strong>der</strong> tätig werden<br />

(Hilfsfrist),<br />

- in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und<br />

- in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).<br />

5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens<br />

Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu<br />

berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />

1. Menschen retten,<br />

2. Tiere, Umwelt und Sachwerte schützen und<br />

3. die Ausbreitung des Schadens verhin<strong>der</strong>n.<br />

Die zeitkritischste Aufgabe ist die Rettung von Menschen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst<br />

eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung <strong>der</strong><br />

weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches<br />

Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung <strong>der</strong> o.a. Ziele des<br />

Brandschutzwesens ermöglichen.<br />

Ausgangspunkt eines o<strong>der</strong> mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante<br />

Schadenereignisse sein. Bemessungsrelevant sind insbeson<strong>der</strong>e Schutzziele, die die<br />

Aufgabenerfüllung nach <strong>§</strong> 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten<br />

Schadenereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten o<strong>der</strong> durch hinlängliche<br />

praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist beson<strong>der</strong>s auf<br />

Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise<br />

die sogenannte "ORBIT-Studie".<br />

Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung <strong>der</strong> Schutzziele primär durch die einzelne kommunale<br />

Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten<br />

gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.<br />

Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbeson<strong>der</strong>e durch die Würdigung<br />

<strong>der</strong> gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine<br />

hun<strong>der</strong>tprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.<br />

5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung <strong>der</strong> AGBF<br />

Da im Gesetz bewusst keine Mindestfor<strong>der</strong>ung definiert ist, erfolgt die Festlegung <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit einer städtischen Feuerwehr auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Empfehlungen für Qualitätskriterien<br />

zur Bedarfsplanung von Feuerwehren <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft AGBF. Dieses Papier wurde vom<br />

Grundsatzausschuss <strong>der</strong> AGBF erarbeitet und im September 1998 verabschiedet (s. u. auch<br />

Detailausführung).<br />

Seite 43 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

5.4. Sicherheitsniveau im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze: Ein globales Sicherheitsniveau von<br />

100 % an je<strong>der</strong> Stelle des <strong>Stadt</strong>gebiets ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten<br />

und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad (somit geringeres Sicherheitsniveau)<br />

hingenommen wird. Dennoch ist es notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter<br />

Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe<br />

immer von einer hun<strong>der</strong>tprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die<br />

akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige<br />

Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhin<strong>der</strong>n immer eine<br />

vollständige Erreichung des Schutzziels, <strong>der</strong> Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese<br />

Hin<strong>der</strong>ungsgründe jedoch immer auftreten, liegt <strong>der</strong> reale Erreichungsgrad immer um diesen<br />

(mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau (von<br />

100 %).<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist <strong>der</strong> in einer<br />

Gemeinde gewünschte Erreichungsgrad eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und<br />

<strong>der</strong> Beschluss dieses Erreichungsgrades erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und<br />

führen zu einer Selbstbindung <strong>der</strong> Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. <strong>§</strong> 33 FSHG, <strong>§</strong> 11 sowie <strong>§</strong><strong>§</strong> 116 bis<br />

120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichen<strong>der</strong> Information <strong>der</strong><br />

Entscheidungsträger durch die Verwaltung und die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen<br />

politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus.<br />

Bei <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen<br />

Prüfung <strong>der</strong> Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf<br />

"Regeln <strong>der</strong> Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Düsseldorf hat in einem<br />

Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" <strong>der</strong> AGBF Nordrhein-Westfalen (und in <strong>der</strong><br />

Fortsetzung auch <strong>der</strong> AGBF Bund) als eine solche Regel <strong>der</strong> Technik gesehen werden kann. Sie ist<br />

insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.<br />

5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten <strong>gemäß</strong> AGBF<br />

Vorbemerkung<br />

Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des<br />

NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Für definierte Produkte werden Budgets<br />

zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von <strong>der</strong> KGSt wurde<br />

ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte<br />

„Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet.<br />

Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes<br />

Schadensereignis.<br />

Qualitätskriterien: - Hilfsfrist<br />

- Funktionsstärke<br />

- Erreichungsgrad<br />

Diese Empfehlungen erfor<strong>der</strong>n taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das<br />

festgelegte Sicherheitsniveau (Erreichungsgrad) im Bereich <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Stadt</strong>.<br />

5.6. Standardisiertes Schadensereignis<br />

Im In- und Ausland gilt als standardisiertes, so genanntes „kritisches“ Schadensereignis <strong>der</strong> Brand,<br />

<strong>der</strong> regelmäßig die größten Personenschäden for<strong>der</strong>t. In deutschen Städten ist dies <strong>der</strong><br />

Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten<br />

Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für<br />

das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den<br />

„Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken.<br />

5.7. Risikoanalyse<br />

Außer den Überlegungen zum Standar<strong>der</strong>eignis ist die Risikoanalyse des <strong>Stadt</strong>gebietes eine<br />

unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

Seite 44 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

5.8. Orbit-Studie<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen. Die für die Menschenrettung zur<br />

Verfügung stehende Zeit wird von <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Rauchgasexposition bestimmt. In <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />

siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine<br />

Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt:<br />

nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr<br />

bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher<br />

spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasvergiftung vor Ort sein und hat dann noch vier<br />

Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Weiterhin haben Einsatzanalysen<br />

ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen<br />

Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die<br />

Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die<br />

Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei zehn Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen<br />

Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in <strong>der</strong> genannten Größenordnung liegen.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung an<strong>der</strong>er Daten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von<br />

lebensbedrohlichen Verletzungen <strong>der</strong> zu rettenden Person ausgegangen wird. Diverse<br />

Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens<br />

dauerhafter Schädigungen von <strong>der</strong> Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so<br />

genanntes „therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen <strong>der</strong> Gesundheitsbehörde Hamburg sinken<br />

die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf<br />

etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde<br />

gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung 12 <strong>der</strong> betroffenen Person aus, die<br />

nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne<br />

notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit <strong>der</strong> Hilfsfrist für<br />

den Brandschutz scheint aufgrund <strong>der</strong> empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen<br />

vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus.<br />

5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie<br />

Die Orbit Studie ist <strong>der</strong>zeit noch Stand <strong>der</strong> Technik und wird daher in diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

angewendet. Da sie jedoch aus den siebziger Jahren stammt und sich die wissenschaftlichen<br />

Methoden und <strong>der</strong> Stand des Wissens in <strong>der</strong> Medizin verbessert haben, ist <strong>der</strong> fachliche Inhalt dieser<br />

Studie teilweise anzuzweifeln.<br />

12 Als Polytrauma bezeichnet man in <strong>der</strong> Medizin mehrere gleichzeitig geschehene Verletzungen<br />

verschiedener Körperregionen, wobei mindestens eine Verletzung o<strong>der</strong> die Kombination mehrerer<br />

Verletzungen lebensbedrohlich ist (Definition von Tscherne).<br />

Seite 45 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Im Jahr 2007 wurde von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

(Arbeitskreis V – Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile<br />

Verteidigung) ein Forschungsauftrag an das IdF Sachsen-Anhalt erteilt. Ziel dieser Untersuchung war<br />

die „Entwicklung von Kohlenmonoxid bei Bränden in Räumen“ (Nr. des Berichts: 145). In diesem<br />

Forschungsbericht wird unter an<strong>der</strong>em auch auf die Orbit-Studie Bezug genommen. Der<br />

Forschungsbericht kritisiert die Orbit-Studie bzw. die Anwendung <strong>der</strong> Orbit-Studie als Grundlage für<br />

Hilfsfristen hauptsächlich in folgenden Punkten:<br />

• Die in <strong>der</strong> Studie angegeben Quellen waren nicht komplett erhältlich, so dass „[...] die hier<br />

vermittelten Aussagen nicht nachvollziehbar [sind]“. Es fehlen die Angaben, welche<br />

Ereignisse o<strong>der</strong> Versuche <strong>der</strong> Studie zu Grunde liegen.<br />

• Es werden keine konkreten Werte für die benutzte CO-Konzentration angegeben, so dass für<br />

die Überprüfung <strong>der</strong> Aussagen Werte aus Grafiken extrapoliert werden mussten.<br />

• Im Laufe <strong>der</strong> Zeit von 1978 bis 2007 haben sich im Bauwesen grundlegende Verän<strong>der</strong>ungen<br />

vollzogen. Diese reichen von <strong>der</strong> Entwicklung von energiesparenden Maßnahmen, die aktiv<br />

das Brandgeschehen beeinflussen, bis zu dichter schließenden Türen und Fenstern, die die<br />

Ventilation eines Brandraumes verän<strong>der</strong>n.<br />

• „Die Begriffe Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze im Zusammenhang mit einer CO-<br />

Intoxikation waren in keiner medizinischen Publikation zu finden“.<br />

Aus neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergibt sich, dass (bei den vermutlich in <strong>der</strong> ORBIT-<br />

Studie verwendeten Werten für die Rauchgas-Konzentration) ein 70 kg schwerer Erwachsener nach<br />

ca. 10,5 Minuten das Bewusstsein verliert und nach insgesamt ca. 12,5 Minuten verstirbt (sofern er<br />

sich in Ruhe befand). Wäre <strong>der</strong> Erwachsene einer leichten körperlichen Belastung ausgesetzt (z.B.<br />

Angst-/ Panikreaktion) wäre nach rund 3,5 Min. mit <strong>der</strong> Bewusstlosigkeit und nach gut fünf Minuten<br />

mit dem Exitus zu rechnen. Würde man die steigende Kohlenstoffdioxidkonzentration und den<br />

sinkenden Sauerstoffanteil in <strong>der</strong> Luft noch mit einbeziehen, würden diese Zeitangaben sich noch<br />

weiter verschlechtern. Des weiteren wird noch auf die thermischen Belastungen des Körpers in einem<br />

Brandraum eingegangen, die die Überlebenschancen eines Menschen ebenfalls verschlechtern.<br />

Der Forschungsbericht kommt zu folgenden Schlüssen:<br />

• „Aufgrund <strong>der</strong> thermischen und toxischen (Brandrauch) Exposition sinken die<br />

Überlebenschancen eines Menschen innerhalb wenigen Minuten rapide ab. Tödliche<br />

Sauerstoff- und Brandrauchkonzentrationen können sich wegen des gestiegenen Anteils an<br />

Kunststoffen in Wohnungen in einem ungünstigen Fall bereits nach 2 Minuten einstellen. Die<br />

Fluchtzeit ist somit durchschnittlich auf 2 bis 4 Minuten verkürzt.“<br />

• „Die für die Rettung aus dem Brandraum zur Verfügung stehende Zeitspanne unterschreitet<br />

die mögliche Eintreffzeit <strong>der</strong> Hilfskräfte <strong>der</strong> Feuerwehr (auch hauptamtliche Kräfte) im<br />

Normalfall.“<br />

• „In Brandräumen, in denen das Feuer seinen Ausgangspunkt hat, können die Bewohner<br />

diesen Situationen ausschließlich durch Selbstrettung entgehen.“<br />

Das bedeutet, dass die Festlegung von Hilfsfristen mit Bedacht auf die Rettung von Menschen aus<br />

einem Brandraum auf Grund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ORBIT-Studie angegebenen Zeiten nach aktuellen<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen durchaus kritisch betrachtet wird. Da die Orbit Studie jedoch nach<br />

wie vor den Richtlinien <strong>der</strong> AGBF zugrunde liegt bzw. keine neueren Studien o<strong>der</strong> Richtlinien<br />

ersichtlich sind und als anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik dienen können, richtet sich dieser<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> nach den in <strong>der</strong> Orbit Studie genannten Zeiten.<br />

5.9. Hilfsfrist<br />

Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach einer Bundesstatistik ist die<br />

häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation 13 (CO-Vergiftung). Nach<br />

wissenschaftlichen Untersuchungen <strong>der</strong> Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die<br />

Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe untere<br />

Grafik).<br />

13 Rauchgasintoxikation = Rauchvergiftung<br />

Seite 46 von 97


Für die Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte <strong>gemäß</strong> Orbit Studie:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

- Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />

- Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />

- Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten<br />

Zur Definition <strong>der</strong> Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird u.a.<br />

angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.<br />

Weitere beeinflussbare Zeitabschnitte fallen zudem hierunter:<br />

1. die Gesprächs- und Dispositionszeit,<br />

2. die Ausrückezeit sowie<br />

3. die Anfahrtszeit.<br />

Deshalb wird die Hilfsfrist wie folgt definiert:<br />

Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn <strong>der</strong> Notrufabfrage - möglichst ab <strong>der</strong> ersten<br />

Signalisierung des ankommenden Notrufes - in <strong>der</strong> Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten<br />

Feuerwehrfahrzeuges an <strong>der</strong> Einsatzstelle.<br />

Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:<br />

- 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie<br />

- acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.<br />

Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die<br />

Notfallrettung angewendet.<br />

(Grafik erweiterter Orbit Studie mit Hilfsfristen und Funktionen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />

(Quelle Berufsfeuerwehr Iserlohn)<br />

5.10. Grundsatz Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise<br />

vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Beson<strong>der</strong>e rechtliche<br />

Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zusätzlich zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach<br />

den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und <strong>der</strong> FwDV 7 mindestens ein Sicherheitstrupp zu<br />

stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen,<br />

Wohnungen, Industriebtrieben) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherheitstrupp zu stellen.<br />

Für die Sicherheit <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte und zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schlagartigen Brandausbreitung<br />

Seite 47 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

muss <strong>der</strong> Löscheinsatz vor dem „Flash-Over 14 “ liegen, <strong>der</strong> bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18<br />

bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt.<br />

5.11. Funktionsstärke<br />

Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur<br />

Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung<br />

stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen laut ABGF können als eine Einheit o<strong>der</strong> durch Addition mehrerer<br />

Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich.<br />

Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in <strong>der</strong> Regel nur<br />

die Menschenrettung unter vorübergehen<strong>der</strong> Vernachlässigung <strong>der</strong> Eigensicherung eingeleitet<br />

werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen<br />

Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen<br />

„Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur<br />

Eigensicherung <strong>der</strong> Einsatzkräfte erfor<strong>der</strong>lich. Die Aufgaben <strong>der</strong> Funktionen richten sich nach den<br />

örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und <strong>der</strong> Risikobetrachtungen sind<br />

gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.<br />

5.12. Erreichungsgrad<br />

Unter „Erreichungsgrad“ wird <strong>der</strong> prozentuale Anteil <strong>der</strong> Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen<br />

„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet,<br />

dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 <strong>der</strong> Einsätze jedoch nicht.<br />

Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:<br />

- <strong>der</strong> Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise o<strong>der</strong> ganz binden,<br />

- <strong>der</strong> strukturellen Betrachtung des <strong>Stadt</strong>gebietes,<br />

- <strong>der</strong> Optimierung des Personaleinsatzes sowie<br />

- den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.<br />

Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die<br />

Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfor<strong>der</strong>nissen ableiten, ist <strong>der</strong> Erreichungsgrad<br />

Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr und seinem<br />

Dienstvorgesetzten.<br />

Die Empfehlung „Qualitätskriterien“ wurde vom Grundsatzausschuss <strong>der</strong> AGBF erarbeitet und am 16.<br />

September 1998 durch die Vollversammlung bei 73 Anwesenden mit einer Gegenstimme<br />

verabschiedet.<br />

5.13. Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2008)<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> AGBF for<strong>der</strong>t die zuständige Bezirksregierung Arnsberg für<br />

ihren Regierungsbezirk, dass mindestens eine Gruppe (1/8) in acht Minuten an Einsatzstellen im<br />

bauplanungsrechtlichen Innenbereich eintrifft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat somit die von <strong>der</strong><br />

AGBF empfohlenen Funktionsstärke um einen FM (SB) reduziert.<br />

14 Flash Over = ist eine Phase innerhalb eines Bran<strong>der</strong>eignisses und bezeichnet den schlagartigen<br />

Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von <strong>der</strong> Entstehungsphase hin zur<br />

Vollbrandphase. Dieser Vorgang ereignet sich zumeist sehr rasch über den gesamten Brandraum.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>:<br />

Modellschadensereignis: „kritischer Wohnungsbrand nach <strong>der</strong> AGBF Definition“<br />

1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist<br />

von 8 Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen<br />

Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1a).<br />

2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft <strong>gemäß</strong> dem bestehenden Drehleiter-Erlass<br />

NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach<br />

<strong>der</strong> Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein.<br />

(Hilfsfrist 1b). 15<br />

3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen<br />

(somit insgesamt 18 Funktionen) innerhalb <strong>der</strong> folgenden 5 Minuten (somit 13<br />

Minuten) am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein.<br />

(Hilfsfrist 2).<br />

4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden* Einsätzen erreicht.<br />

(Erreichungsgrad) 16 .<br />

* Wertung laut Definition Bezirksregierung Arnsberg<br />

Es wird je<strong>der</strong> Einsatz gewertet:<br />

+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an <strong>der</strong> Einsatzstelle nach AAO<br />

erwartet wird<br />

+ dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)<br />

- keine Feld- Wald- o<strong>der</strong> Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen<br />

- keine Unfälle auf Landstraßen o<strong>der</strong> Autobahnen<br />

- keine Nachalarmierungen von Einheiten<br />

- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht und zurück<br />

geschickt werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit<br />

„eiferbegrenzendem Stichwort“ wie z.B. Ölspur, Gartenlaube o<strong>der</strong> Papiercontainer.<br />

15<br />

Nur wenn die Hilfsfristen 1a und 1b zusammen erfüllt sind, kann die Hilfsfrist 1 (9 Mann in 8<br />

Minuten) als positiv gewertet werden.<br />

16<br />

Aufgrund <strong>der</strong> o.a. Einschränkungen ist zu erwarten, dass es sich bei den zu wertenden Einsätzen<br />

pro Jahr um eine geringe Anzahl handelt. Deshalb wäre die Betrachtung von mehreren Jahren<br />

sinnvoll, um die Zahl <strong>der</strong> betrachteten Fälle zu erhöhen und somit den Aussagewert <strong>der</strong> Prozentzahlen<br />

zu steigern („Gesetz <strong>der</strong> großen Zahlen“).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

5.15. Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong>:<br />

(Quelle <strong>der</strong> Symbole Berufsfeuerwehr Iserlohn, Quelle <strong>der</strong> Grafik Arndt)<br />

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6. Sollstruktur<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Die Soll-/Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie<br />

die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Qualitätskriterien<br />

• Hilfsfrist<br />

• Funktionsstärke<br />

• Erreichungsgrad<br />

für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand).<br />

Diese Definition hat grundsätzlichen Charakter. Notwendige Grundlage für die Darstellung <strong>der</strong> Soll-Struktur ist<br />

die Erfassung des Gefährdungspotentials und eine Risikoanalyse.<br />

Damit werden auch alle Risiken erfasst, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen. Die<br />

Soll-Struktur gründet sich auf den eingangs genannten Qualitätskriterien und den festgelegten Schutzzielen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e können die bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Ist-Struktur erkannten unterversorgten Gebiete<br />

(Erreichungsgrad) und Einsatzrisiken, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen<br />

(Risikoanalyse), zu weiteren Stützpunkten und/o<strong>der</strong> zusätzlichem Personal und Fahrzeugbedarf führen o<strong>der</strong><br />

auch die Verlagerung von Gerätehäusern/ Feuerwachen erfor<strong>der</strong>n.<br />

Aus <strong>der</strong> Festlegung des Schutzziels o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzziele ergibt sich<br />

- über die Mindesteinsatzstärke <strong>der</strong> Einheiten <strong>der</strong> Personalbedarf und<br />

- über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeiten bei <strong>der</strong> Einsatzfahrt <strong>der</strong> maximale<br />

Einsatzbereich <strong>der</strong> jeweiligen Einheiten. Daraus folgt die Zahl und Lage <strong>der</strong> notwendigen Standorte.<br />

6.1. Grundlegendes<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> hat trotz einer Einwohnerzahl von 24.421 nach wie vor den Status einer mittleren<br />

kreisangehörigen Gemeinde 17 nach <strong>§</strong> 4 GO. Damit ist sie nach <strong>§</strong> 13 Abs. 1 S. 2 FSHG im Grunde<br />

genommen dazu verpflichtet, hauptamtliche Kräfte einzustellen. Derzeit ist sie nach <strong>§</strong> 13 Abs. 1 S. 3<br />

FSHG von dieser Pflicht aufgrund einer mit Auflagen befristeten Ausnahmegenehmigung <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Arnsberg befreit.<br />

Die Bezirksregierung ist als Aufsichtsbehörde weiterhin <strong>der</strong> Ansicht, dass die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> als<br />

Freiwillige Feuerwehr in <strong>der</strong> Lage ist, den Feuerschutz sicher zu stellen. Jedoch verlangt die<br />

Bezirksregierung von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> konstruktive Lösungsansätze, wie <strong>der</strong> Brandschutz<br />

(Erreichungsgrad / Sicherheitsniveau) in den Randbereichen <strong>Herdecke</strong>s außerhalb <strong>der</strong> Zielabdeckung<br />

verbessert werden kann. Die „letzte Instanz“ wäre die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bezirksregierung nach einer<br />

hauptamtlich besetzten Feuerwache.<br />

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 07.11.2006 erklärt, dass unangekündigte<br />

Alarmübungen 18 entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Praxis zur Beurteilung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit einer<br />

befreiten <strong>§</strong> 13 FSHG-Gemeinde nicht mehr angewandt werden. Stattdessen ist ein Erhebungsbogen<br />

zur Auswertung von Einsätzen über Eintreffzeiten und Funktionsstärken zu führen.<br />

6.2. Sollstruktur bei <strong>der</strong> Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache<br />

Die Vorgaben zum Ausrücken für hauptamtliche Kräfte liegen bei einer Minute von <strong>der</strong> Alarmierung<br />

bis zum Ausrücken. Somit verbleiben noch maximal sieben Minuten für die Strecke zum Einsatzort.<br />

Somit könnte <strong>der</strong> definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich 19 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> zu 99 % in<br />

einer Zeitfrist von < 8 Minuten abgedeckt werden. Entscheidend wäre jedoch die Personalstärke<br />

dieser hauptamtlichen Wachbesetzung. Liegt sie unter 1/8, wäre das Schutzziel trotz zeitgerechtem<br />

Eintreffen nicht erreicht.<br />

17 Zu dieser Gruppe gehören Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.000 und 60.000 nach <strong>§</strong> 4 GO.<br />

18 Nicht mit den Alarmübungen <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr zu verwechseln. Hierbei handelte es sich um<br />

reine „Zählübungen“ ohne Bewertung <strong>der</strong> eigentlichen Einsatztätigkeit.<br />

19 Von <strong>der</strong> Gemeinde in <strong>der</strong> Anlage 2 definierter Innenbereich, den die Feuerwehr in 8 Minuten<br />

erreichen soll.<br />

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Gerätehaus<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend urbanen Struktur des <strong>Stadt</strong>gebietes ist ein Feuerwehr-Gerätehaus<br />

ausreichend, wenn es über eine verkehrstechnisch günstige Anbindung verfügt. Voraussetzung ist<br />

eine Dispositionszeit <strong>der</strong> Kreisleitstelle von maximal 1,5 Minuten und eine Ausrückezeit <strong>der</strong><br />

hauptamtlichen Kräfte von maximal einer Minute. Beide Zeiten sind heute bei deutschen Feuerwehren<br />

üblich. Als in diesem Sinne am meisten geeigneter Standort für ein Feuerwehrhaus ist <strong>der</strong> zentrale<br />

Bereich des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Herdecke</strong> an <strong>der</strong> B 54 (<strong>der</strong>zeitiger Stand Feuerwehr-Gerätehaus) zu bewerten.<br />

Personalstärke<br />

Eine entscheidende Frage ist: „Wie viel hauptamtliches Personal ist neben den ehrenamtlichen<br />

Angehörigen vorzuhalten?" Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben hierzu gemacht. In Kommentaren<br />

wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Die Stärke einer ständig besetzten Feuerwache richtet sich nach<br />

<strong>der</strong> Größe und dem örtlichen Gefährdungspotential <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde. „Eine Staffel als kleinste<br />

Einheit könnte als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen.“ 20<br />

„Während vor 1981 die Stärke <strong>der</strong> ständig besetzten Wache in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt<br />

worden war, liegt heute diese Entscheidung zunächst bei <strong>der</strong> Gemeinde selbst. Die Stärke des<br />

hauptamtlichen Einsatzpersonals einer ständig besetzten Feuerwache ist in <strong>der</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung festzulegen.“ 21<br />

Das Innenministerium NRW führt dazu aus: <strong>22</strong> „Große und Mittlere kreisangehörige Städte, die keinen<br />

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 13 FSHG stellen, sollten nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Vertreter des IM NRW im Regelfall über hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8)<br />

verfügen, die innerhalb von 8 Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung die Einsatzstelle erreichen müssen.“<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Bezirksregierungen könnten auch hauptamtliche Kräfte in mindestens Staffelstärke<br />

ausreichen, die so durch ehrenamtliche Kräfte verstärkt werden, dass innerhalb von acht Minuten<br />

eine Gruppe an <strong>der</strong> Einsatzstelle zur Verfügung steht. Hier besteht insoweit noch weiterer<br />

Erörterungsbedarf.<br />

Da keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren, sind für die Bestimmung des Mindestbedarfes an<br />

hauptamtlichen Kräften die in diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> festgelegten Schutzziele<br />

heranzuziehen. Da das Schutzziel „Wohnungsbrand" den größeren Personalbedarf generiert, ist es<br />

ausschlaggebend. Das bedeutet, das 1/8 FM (SB) 23 innerhalb von acht Minuten nunmehr in über<br />

70 % <strong>der</strong> Fälle die Einsatzstelle erreichen müssen.<br />

Dabei sind erst einmal die ehrenamtlich verfügbaren Kräfte zu Grunde zu legen, <strong>der</strong> dann noch<br />

ausstehende Fehlbedarf ist additiv durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Da die Verfügbarkeit<br />

ehrenamtlicher Kräfte Schwankungen unterworfen ist, ist als Worst-Case-Betrachtung die Vorhaltung<br />

von neun hauptamtlichen FM (SB) rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zu betrachten.<br />

Um dies realisieren zu können, benötigt man pro Funktion mindestens 4,2 Beamte. Somit sind in <strong>der</strong><br />

Summe 38 feuerwehrtechnische Beamte 24 (ohne Abdeckung des Rettungsdienstes) mit weiteren<br />

entsprechenden Qualifikationen 25 erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong>zeitigen Kosten von ca. 49.606 Euro 26 pro<br />

Beamten per anno, würde <strong>der</strong> Personalhaushalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> um ca. 1.885.028 Euro pro Jahr<br />

mehr belastet.<br />

Ergänzend zu den hier aufgeführten hauptamtlichen Kräften benötigt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> dann<br />

weiterhin noch zusätzlich mindestens 36 FM (SB) 27 ehrenamtliche Angehörige. Für jeden FM (SB) ist<br />

eine den Unfallverhütungsvorschriften (UW) entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.<br />

Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren<br />

20 Zitat Dr. h.c. Klaus Schnei<strong>der</strong><br />

21 Zitat Dr. Christoph Steegmann<br />

<strong>22</strong> Erlass IM vom 27.08.2001<br />

23 SB = Feuerwehrmann Sammelbegriff, ohne Wertung <strong>der</strong> Qualifikation<br />

24 Gemäß FSHG NRW sind feuerwehrtechnische Beamte im abwehrenden Brandschutz als Beamte zu ernennen<br />

25 Somit auch 13 Führungskräfte mit mindestens B III Ausbildung<br />

26 Berechnung des Personalamtes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

27 Um die in <strong>der</strong> Schutzzieldefinition gefor<strong>der</strong>ten Funktionen (Hilfsfrist 2) mit einem hohen Erreichungsgrad sicherstellen zu können, muss bei<br />

einer Freiwilligen Feuerwehr eine Vorhaltung von 400 % angestrebt werden. Rechnung: Neun hauptamtliche Kräfte sind bereits vor Ort, somit<br />

werden, um die Hilfsfrist 2 zu erreichen, noch 9 weitere (ehrenamtliche) Kräfte innerhalb von 13 Minuten benötigt. 9 benötigte Kräfte bedeuten bei<br />

einer rechnerischen Ausfallreserve von 400 % eine Vorhaltung von 36 ehrenamtlichen verfügbaren Kräften.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Personen genutzt werden. An<strong>der</strong>e (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden Angehörigen<br />

extra vorzuhalten.<br />

FAZIT = Um die Schutzzieldefinition in 70 % <strong>der</strong> Fälle <strong>der</strong> gewerteten Einsätze zu entsprechen,<br />

macht eine hauptamtliche Wache für die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> nur Sinn, wenn direkt eine Minute<br />

nach einer Alarmierung eine hauptamtliche Gruppe von mindestens 1/8 FM (SB) von <strong>der</strong><br />

Feuerwache abrückt. Würde man stattdessen nur mit sechs hauptamtlichen Kräften (1/5<br />

Staffel) ausrücken, wird trotz zeitigem Eintreffen <strong>der</strong> hauptamtlichen Kräfte die<br />

Schutzzieldefinition personell nicht erfüllt. Eine Kombination aus hauptamtlichen Kräften<br />

i.V.m. ehrenamtlichen Kräften würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Die zweit ausrückende<br />

ehrenamtliche Einheit würde die Randbereiche des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches<br />

(Fahrzeit > 3 Minuten) nicht in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Hilfsfrist von insgesamt 8 Minuten erreichen.<br />

Der jetzige Standort <strong>der</strong> Feuerwache am <strong>Herdecke</strong>r Bach 4 ist zentral im <strong>Stadt</strong>gebiet und für<br />

die Variante einer hauptamtlichen Wache geeignet. Die Variante einer hauptamtlichen Wache<br />

würde den kommunalen Haushalt mit etwa 1,9 Millionen Euro pro Jahr mehr belasten. Die<br />

Aufwendungen fallen zusätzlich neben den bisher erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen für Geräte,<br />

Fahrzeuge, Schutzkleidung etc. an.<br />

6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System <strong>der</strong> reinen FF<br />

Wie bereits in Punkt 4.4.4. dargestellt, wurde für das Anrücken <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr zur<br />

Einsatzstelle Folgendes zu Grunde gelegt:<br />

maximale Fahrtzeit zur Feuerwache 4,00 Minuten<br />

Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: 1,00 Minute<br />

maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort: 3,00 Minuten<br />

Gesamt: 8,00 Minuten<br />

Nach dieser Theorie verbleiben beim jetzigen einzigen Standort <strong>der</strong> Feuerwehr drei Minuten Fahrzeit,<br />

um die Einsatzstelle im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich zu erreichen. Kalkulatorisch<br />

können <strong>der</strong>zeit 64,8 % des definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich in < 8 Minuten erreicht<br />

werden, 35,2 % können in >13 Minuten erreicht werden.<br />

Der Zeitwert des Ausrückens (~ 5 Minuten) könnte verbessert werden, wenn es den ehrenamtlichen<br />

Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr gelingt, bei einem Alarm eher an <strong>der</strong> Wache zu sein. Da wie bereits in<br />

Punkt 4.4.3 beschrieben das einzige Gerätehaus nicht in einer Ortschaft, son<strong>der</strong>n zentral an <strong>der</strong> B 54<br />

liegt und die Einsatzkräfte erst ihren Ortsteil verlassen müssen, ist jedoch keine Verbesserung zu<br />

erwarten. In diesem Zusammenhang wird auf den Punkt 8 - Maßnahmen verwiesen.<br />

Gerätehaus (Anzahl <strong>der</strong> Standorte)<br />

Wegen <strong>der</strong> flächenmäßigen Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes ist <strong>der</strong> logische Bedarf zwischen ein und<br />

zwei freiwilligen Gerätehäusern zu sehen.<br />

Die Standortoptimierung <strong>der</strong> Feuerwehrhäuser ehrenamtlicher Löscheinheiten orientiert sich hier an<br />

<strong>der</strong> Bevölkerungsdichte, da zwangsläufig eine Relation zwischen dem Einsatzaufkommen und <strong>der</strong><br />

Bevölkerungsdichte besteht. Erkennbar wird jedoch, dass die abgedeckten Flächenanteile hoch sind,<br />

aber auch weite Flächen außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes abgedeckt werden; eine Art „Überversorgung"<br />

zum eventuellen Vorteil angrenzen<strong>der</strong> Gemeinden.<br />

Wenn eine entsprechende Anzahl an Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> so nah am<br />

Feuerwehrhaus wohnt und arbeitet, dass nach drei Minuten 9 FM (SB) nunmehr in über 70 % aller<br />

Fälle ausrücken können, so kann <strong>der</strong> Bedarf auf ein zentral gelegenes Feuerwehrhaus beschränkt<br />

werden. Bei dieser Theorie verbliebe eine Fahrtzeit von 5 Minuten. Diese Theorie ist jedoch<br />

unrealistisch, da <strong>der</strong> Zeitfaktor des Anrückens <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte zum Gerätehaus <strong>der</strong>zeit<br />

durchschnittlich 4 Minuten beträgt.<br />

An<strong>der</strong>nfalls sind zwei Gerätehäuser zu unterhalten, die aus strategischen Gründen im nördlichen<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet sowie im mittleren bis südlichen Bereich anzuordnen sind. Auch diese Theorie ist<br />

unrealistisch, da insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit keine ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im<br />

nördlichen Bereich tätig bzw. erreichbar sind. Somit wäre die Errichtung eines zusätzlichen<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Gerätehauses im Norden nicht effektiv. In den Nachtzeiten würden die Eintreffzeiten nur minimal<br />

verbessert. Im rein nördlichen Bereich wohnen <strong>der</strong>zeit nur wenige ehrenamtliche Einsatzkräfte.<br />

Eine denkbare Alternative wäre die Errichtung eines Feuerwehr-Wohnhauses in <strong>der</strong> Nähe bzw. neben<br />

<strong>der</strong> jetzigen Feuerwache (wie z.B. in den Städten Ennepetal und Schwelm). Die Wohneinheiten des<br />

Gebäudes sind vorzugsweise an ehrenamtliche Feuerwehrkräfte zu vermieten. Hierdurch wären diese<br />

Kräfte im Alarmfall schneller an <strong>der</strong> Wache und können ausrücken.<br />

Personalstärke<br />

Tagsüber kann <strong>der</strong> zeitliche Erreichungsgrad von Einsatzstelle deutlich verbessert werden, wenn<br />

schon eine bestimmte Anzahl Angehöriger <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>, z.B. städtische Mitarbeiter, die<br />

innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes arbeiten, über ein Fahrzeug verfügen, das mit einer Son<strong>der</strong>signalanlage<br />

ausgestattet ist. Hierbei gilt es jedoch die rechtliche Zulässigkeit vorher abzuklären.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sowie die angeglie<strong>der</strong>ten Eigenbetriebe sollten langfristig bemüht sein,<br />

Angestellte einzustellen, die parallel Mitglied <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr sind. Im Einsatzfall könnten<br />

diese Arbeitnehmer ohne größere Probleme ihren Arbeitsplatz verlassen und <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong> zur Verfügung stehen. In Zeiten <strong>der</strong> Wirtschaftskrise wird es für Unternehmen (vor allem<br />

Kleinbetriebe) trotz eindeutiger Rechtslage 28 nicht möglich sein, weiterhin ehrenamtliches<br />

Feuerwehrpersonal von <strong>der</strong> Arbeit freizustellen. Dieser Trend wurde auch in <strong>Herdecke</strong> bereits<br />

festgestellt.<br />

Zur Bestimmung <strong>der</strong> Mindeststärke <strong>der</strong> gesamten Feuerwehr ist nach wie vor das Schutzziel<br />

ausschlaggebend, welches die Beschickung <strong>der</strong> Einsatzstelle mit 18 Funktionen vorsieht (siehe hierzu<br />

Punkt 5.13. und 5.14.). Dazu werden einschließlich <strong>der</strong> Personalreserve (400 %) dann insgesamt<br />

mindestens 72 FM (SB) notwendig. Um auch zukünftig das Schutzziel von 9 Feuerwehreinsatzkräften<br />

in <strong>der</strong> ersten Interventionsphase sicherzustellen, benötigt man weiterhin mindestens eine 4-fache<br />

Besetzung für jede Funktion. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass in den nächsten Jahren eine 6fache<br />

Besetzung je<strong>der</strong> Funktion aus gesellschaftspolitischen Entwicklungen notwendig wird. Für jeden<br />

FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechende Schutzkleidung zur<br />

Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt)<br />

von mehreren Personen genutzt werden. An<strong>der</strong>e (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden<br />

Angehörigen extra vorzuhalten.<br />

FAZIT = Bezogen auf die Größe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, <strong>der</strong>en Einwohnerzahl und die<br />

Risikoeinstufung erscheint die Vorhaltung einer rein ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr<br />

auch weiterhin angemessen und ausreichend. Ist insbeson<strong>der</strong>e nachts <strong>der</strong> vorgegebene<br />

Erreichungsgrad von 70 % nicht einzuhalten, so sind alternativ weitere Überlegungen<br />

anzustellen.<br />

Um das System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu erhalten, sind flexible und<br />

„unbürokratische“ Lösungen durch Politik und Verwaltung zu erörtern, wie z.B. bestehendes<br />

Personal motivieren, neues Personal gewinnen bzw. zu animieren (etwa<br />

Aufwandsentschädigung etc., siehe Konzept <strong>der</strong> Feuerwehr - Mitglie<strong>der</strong>werbung). Das<br />

bestehende System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr erspart dem kommunalen Haushalt <strong>der</strong>zeit<br />

mindestens 1,9 Millionen EUR Personalkosten pro Jahr. Würde dieses System nicht mehr<br />

funktionieren, würden diese Personalkosten neben den üblichen Aufwendungen zusätzlich<br />

entstehen. Nur 5 % (etwa 95.000 Euro) von diesen <strong>der</strong>zeit ersparten Finanzmitteln sind trotz<br />

schlechter Haushaltssituation eine sehr gute Investition in die För<strong>der</strong>ung und Zukunft <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr ist zudem in je<strong>der</strong> Art und Weise durch die<br />

verschiedenen Servicestellen (Gerätewart, hauptamtliche feuerwehrtechnische Beamte,<br />

Verwaltungsmitarbeiter etc.) zu entlasten.<br />

6.4. Technische Sollvorgaben<br />

Unabhängig vom vorzuhaltenden Personal bedingen die örtlichen Verhältnisse in <strong>Herdecke</strong> die<br />

Vorhaltung <strong>der</strong> nachfolgend genannten technischen Komponenten.<br />

28 Gemäß FSHG dürfen dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann an seinem Arbeitsplatz keine Nachteile<br />

entstehen. Er ist stets für Einsätze, Übungen und Ausbildungen vom Arbeitgeber unter<br />

Weiterbezahlung <strong>der</strong> Bezüge von <strong>der</strong> Arbeitspflicht freizustellen.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

6.4.1. Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3)<br />

Um das festgelegte Schutzziel einhalten zu können, ist folgende Minimalausstattung in je<strong>der</strong><br />

Löschgruppe grundsätzlich erfor<strong>der</strong>lich:<br />

- Löschgruppenfahrzeug 29 mit Gruppenbesatzung<br />

- fahrzeugverlasteter Löschwassertank von mindestens 1.600 Litern 30<br />

- 6 Atemschutzgeräte sowie Sicherheitstruppausrüstung<br />

- 7 Handsprechfunkgeräte 2m mit Handmikrofon 31<br />

- Brandfluchthauben<br />

- Wärmebildkamera<br />

- Sprungpolster<br />

- motorbetriebener Lüfter<br />

- Rauchverschluss<br />

- tragbare Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

- Notfallrucksack für medizinische Erstversorgung<br />

- Motorsäge<br />

- Türöffnungswerkzeug<br />

- Stromeinspeisung<br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über vier Löschgruppen.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Fahrzeuge ist zu beachten, welche Führerscheine zum Fahren dieser Fahrzeuge<br />

berechtigen. Es sind ausreichend Kräfte (Soll 40) mit einem solchen Führerschein vorzuhalten.<br />

6.4.2. Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten<br />

Ergänzend zu <strong>der</strong> unter 6.4.1. aufgeführten Bereitstellung ist als zusätzliche Mindestausstattung im<br />

gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten:<br />

Fahrzeug Mindestanzahl<br />

TLF 16/30 1<br />

DL (A) K 23/12 1<br />

(H)LF 20/16 3<br />

Son<strong>der</strong>löschmittel 1<br />

AB-Umweltschutz 1<br />

RW 1<br />

ELW 1 2<br />

KdoW 1<br />

WLF 2<br />

MTW 2<br />

SW 2000 1<br />

AB-Wasser 1<br />

GW-L 1 1<br />

LKW (LF-L) 1<br />

AB-Atemschutz* -<br />

* Wird von <strong>der</strong> Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg zentral für den gesamten EN-Kreis vorgehalten.<br />

Rot markiert ist, was bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> noch nicht vorgehalten wird.<br />

29 Zum Fahren dieser Löschfahrzeuge ist ein Klasse C-Führerschein unabdingbar erfor<strong>der</strong>lich<br />

30 Wasserverbrauch zu einem herkömmlichen Wohnungsbrand nur zur Inbetriebnahme des<br />

Löschangriffes ohne Wasserabgabe: Pumpe = 150 l, B-Schlauch zum Verteiler 90 l, 6x C-Schläuche<br />

360 l = insgesamt 600 l Wasserbedarf<br />

31 Zur Einsatzstellenkommunikation auch im Hinblick auf die FwDV 7 (Sicherheitstruppkonzept)<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

6.4.3. Brandschutz<br />

Grundgedanke ist die Realisierung des Brandschutzzieles (18 FM (SB) in 13 Minuten) durch die<br />

Ergänzung <strong>der</strong> Basiseinheit mittels einer Anzahl kleinerer, aber einsatztaktisch hochwertiger<br />

Einheiten:<br />

ELW - 1/1<br />

HLF 1- 20/16 1/6<br />

DL(A)K 23/12 1/2<br />

TLF 16/30 1/5<br />

18 (FM) SB<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gewählten Mannschaftsstärke <strong>der</strong> Fahrzeuge werden diese bei einem Alarm schnell<br />

ausrücken können. Eine Menschenrettung kann mit diesem geplanten Personalansatz (fünf Trupps)<br />

je<strong>der</strong>zeit durchgeführt werden. Auch ein vorgeschriebener Sicherheitstrupp kann gestellt werden.<br />

Zusätzlich kann durch den großen mitgeführten Löschwasservorrat eine hydrantengespeiste<br />

Wasserversorgung, sofern überhaupt erfor<strong>der</strong>lich, erheblich später aufgebaut werden. Somit stehen in<br />

den für den Einsatzerfolg entscheidenden ersten Minuten mehr Einsatzkräfte zur Menschenrettung<br />

zur Verfügung.<br />

6.4.4. Technische Hilfeleistung<br />

Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Technischen Hilfeleistung sollten die Löschgruppenfahrzeuge wegen des<br />

hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr im <strong>Stadt</strong>gebiet mit mindestens drei Rüstkomponenten<br />

(hydraulisches Rettungsgerät nach DIN EN 13204) ausgerüstet sein. Eine Komponente sollte mobil<br />

(Akku Betrieb) betrieben werden können. Zudem muss eine Arbeitsbühne für LKW Verkehr bei <strong>der</strong><br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorgehalten werden.<br />

6.4.5. Son<strong>der</strong>löschmittel<br />

Aufgrund <strong>der</strong> ortsansässigen Gewerbebetriebe ist als Son<strong>der</strong>löschmittel Schaum und Pulver<br />

vorzuhalten. Um einen Löschangriff mittels Schaum erfolgreich durchführen zu können, muss <strong>der</strong><br />

Schaum gleichmäßig, ohne zeitliche Unterbrechung, auf den Brandherd aufgebracht werden. Größere<br />

Schaummittelmengen können bei Bedarf von den umliegenden Feuerwehren angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Dafür wird ein zeitlicher Vorlauf von 60 Minuten benötigt. Deshalb muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

Schaummittel für einen einstündigen Einsatz, auch mit Werferbetrieb, vorhalten. Dafür werden 4.000 I<br />

Schaummittel als Mindestvorrat benötigt. Neben Schaum sollte die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> speziell eine<br />

Pulverlöschanlage mit 250 kg Löschpulver vorhalten.<br />

6.4.6. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)<br />

Um bei speziellen Gefahrensituationen (z. B. Bränden mit erhöhter Rauchentwicklung, Unfällen mit<br />

Gefahrgütern, Hochwasserlagen) die Bevölkerung schnell vor den Gefahren warnen zu können, sind<br />

Kraftfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und Lautsprecher vorzuhalten. Um im Ernstfall dem Bürger<br />

eine verständliche Information vermitteln zu können, sind entsprechend vertonte Tonträgersysteme<br />

vorzubereiten. Für <strong>der</strong>en Verwendung müssen die Fahrzeuge mit Abspielgeräten für<br />

Lautsprecherdurchsagen ausgestattet sein. Beson<strong>der</strong>s MTW eignen sich für die Ausrüstung mit einer<br />

Warnausstattung. Zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung eignen sich auch insbeson<strong>der</strong>e Feuerschutzsirenen.<br />

Diese können den Bürger dazu veranlassen, sich bei Gefahr über Radio und Internet über die<br />

Gefahrenlage zu informieren (z.B. altes Luftschutzsignal).<br />

6.4.7. ABC-Ausstattung<br />

Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (atomare, biologische, chemische Gefahren) begründen<br />

einen beson<strong>der</strong>en Gerätebedarf. Den Ersteinsatz sowie mittlere Gefahrguteinsätze muss die<br />

Feuerwehr eigenständig bewältigen können. Bei größeren Gefahrgutunfällen muss auf überörtliche<br />

Hilfe zurückgegriffen werden. Die überörtliche Hilfe kann durch Einheiten <strong>der</strong> benachbarten<br />

Freiwilligen Feuerwehren, aber auch in Teilaufgaben durch Spezialeinheiten <strong>der</strong> umliegenden<br />

Berufsfeuerwehren beispielhaft umgesetzt werden.<br />

Diese Vorhaltung von je<strong>der</strong> Gemeinde zu for<strong>der</strong>n, entspricht nicht dem Grundsatz <strong>der</strong><br />

Verhältnismäßigkeit. Größere Gefahrgutunfälle können nur durch einen gemeinsamen Einsatz <strong>der</strong><br />

Feuerwehren des gesamten EN-Kreises bewältigt werden. Die einzelnen Gemeinden sollten darauf<br />

drängen, dass ein entsprechendes Konzept vom Kreis erstellt und laufend aktualisiert wird. Derzeit ist<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

ein Kreiskonzept ABC in <strong>der</strong> Erstellung. Zusätzliche Ausrüstung kann dann im Notfall durch<br />

überörtliche Hilfe (z. B. durch die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren o<strong>der</strong> die Berufsfeuerwehren<br />

Witten und Hagen) bzw. durch TUIS 32 gestellt werden.<br />

Für kleinere Unfälle und zur Durchführung von Erstmaßnahmen ist ratsam, dass jede Gemeinde<br />

elementares Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully-Einlaufschutz-<br />

Vorrichtungen und Chemikalienschutzanzüge (CSA) <strong>der</strong> höchsten Schutzstufe vorhält. In diesem<br />

Zusammenhang stellt die Vorhaltung eines GW-G1 (alternativ eines Abrollbehälters Umweltschutz<br />

bzw. eines AB-G1) eine ideale Lösung dar. Mehrere Explosionsschutzwarngeräte, ein CO2<br />

Messgerät sowie ein Prüfröhrchenset zur qualitativen Gefahrgutmessung gehören zu einer<br />

Gefahrgutausstattung.<br />

6.4.8. Einsatzleitung<br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besteht <strong>der</strong>zeit aus zwei unabhängigen Löschzügen. Pro Löschzug ist als<br />

Führungsmittel und zur Einsatzführung und -leitung jeweils ein ELW 1 vorzuhalten. Dieser ist mit<br />

entsprechen<strong>der</strong>, mo<strong>der</strong>ner Kommunikationstechnik (z. B. festnetzunabhängiges Telefon und<br />

Faxgerät, UMTS-Anschluss etc.) normgerecht auszustatten.<br />

6.4.9. Hochwasserschutz<br />

Als Hauptaufgabe ist bei <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Gefahren für und durch offene Gewässer die Beseitigung<br />

von Wasserschäden nach Unwettern zu betrachten. Da bei solchen Unwettern oftmals eine Vielzahl<br />

von Einwohnern betroffen ist, sollte die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> neben den Pumpen für die<br />

Brandbekämpfung auch sieben Tauchpumpen vorhalten, um in adäquater Zeit Hilfe anbieten zu<br />

können. Zur Aufnahme kleinerer Wassermengen ist es ratsam, einen Wassersauger bereitzuhalten.<br />

Zudem ist für kontaminiertes Abwasser (u.U. Fäkalien) eine entsprechende Pumpe vorzuhalten.<br />

Für einen Hochwassereinsatz müssen eine Anzahl an Pumpen (sowohl Tragkraftspritzen wie auch<br />

Tauchpumpen) vorgehalten werden. Die genaue Anzahl richtet sich im Wesentlichen nach dem Grad<br />

<strong>der</strong> qualitativen Versorgung, die die Gemeinde ihren Bürgern anbietet, d. h. wie schnell möchte die<br />

Gemeinde die überfluteten <strong>Stadt</strong>gebiete wie<strong>der</strong> vom Wasser befreien. Ideale Fahrzeuge für dieses<br />

Einsatzspektrum stellen die LF 16-TS und SW 2000 des Katastrophenschutzes dar. Die<br />

organisatorischen Ersatzbeschaffungen für Löschfahrzeuge im Zivilschutz sehen das LF 10/6 vor<br />

(Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 05.04.2008).<br />

Die neue Löschfahrzeuggeneration im Brandschutz soll auch noch aus Fahrzeugen <strong>der</strong> Typen LF<br />

20/16 und GW Logistik für die Wasserför<strong>der</strong>ung bestehen. Diese gehören dann den so genannten<br />

Unterstützungskomponenten an. Für den Hochwasserschutz sind insbeson<strong>der</strong>e Sandsäcke zur<br />

Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schadenausbreitung erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind Sandsäcke in<br />

ausreichenden Mengen (etwa 3.000 Säcke) stets vorzuhalten.<br />

Das Risiko einer Verschmutzung <strong>der</strong> örtlichen offenen Gewässer ist aber auch nicht zu<br />

vernachlässigen. So muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Lage sein, eine Ausbreitung von<br />

wassergefährdenden Substanzen zu verhin<strong>der</strong>n. Zusätzlich sollte sie kleinere<br />

Umweltverschmutzungen auch eigenständig beseitigen können. Bei größeren Schadensumfängen<br />

kann auf die Hilfe <strong>der</strong> benachbarten Freiwilligen Feuerwehren und / o<strong>der</strong> den Berufsfeuerwehren<br />

Hagen und Witten bzw. Spezialfirmen zurückgegriffen werden. Dies ist jedoch in einem gemeinsam<br />

zu erarbeitenden Konzept, nach Möglichkeit für den Kreis, nie<strong>der</strong>zulegen.<br />

6.4.10. Atemschutzlogistik<br />

Die Atemschutzlogistik kann beson<strong>der</strong>s bei Bränden in den Gewerbebetrieben von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung sein. Sollte <strong>der</strong> Brandausbruch nicht in <strong>der</strong> Entstehungsphase bei leichter Verrauchung<br />

<strong>der</strong> Gebäude lokalisiert und bekämpft werden können, ist ein längerer Atemschutzeinsatz für die<br />

Feuerwehr wahrscheinlich. Dabei werden beson<strong>der</strong>e Ansprüche an die vorgehenden Trupps, die<br />

Sicherheitstrupps, die Atemschutzüberwachung und an die Führungskräfte gestellt. Neben den<br />

notwendigen Geräten für den Ersteinsatz - Mindestausstattung je<strong>der</strong> Löscheinheit (siehe 6.4.1.) - sind<br />

zusätzlich Atemschutzgeräte (Pressluftatmer (PA)) für einen einstündigen Einsatz von bis zu 4 Trupps<br />

mit 4 Einsatzkräften unter PA erfor<strong>der</strong>lich. Daraus ergibt sich eine Mindestvorhaltung von 16 Geräten<br />

und 32 (bei Zweiflaschengeräten) Reserveatemluftflaschen. Auf Kreisebene wird ein<br />

Atemschutzcontainer vorgehalten.<br />

32 Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Eine entsprechende Einsatzvorbereitung und eine umfassende Aus- und Fortbildung minimieren das<br />

Risiko für die vorgehenden Trupps. Auch im praktischen Bereich (etwa Flash Over Container) müssen<br />

Kräfte fortgebildet werden. Eine solche Ausbildung hat noch keine Einsatzkraft über die FF <strong>Herdecke</strong><br />

besuchen können. Nach <strong>der</strong> Feuerwehrdienstvorschrift 7 sind drei wesentliche Elemente für den<br />

Amteschutzgeräteträger vorgeschrieben. Dies sind eine Unterweisung über den Atemschutz, eine<br />

Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke (wird in <strong>Herdecke</strong> bei <strong>der</strong><br />

Kreisfeuerwehrzentrale durchgeführt) sowie eine Einsatzübung in einer taktischen Einheit.<br />

6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik<br />

Heutiger Standard bei <strong>der</strong> Be- und Entlüftungstechnik im Brandfall ist die Verwendung von<br />

Überdrucklüftern. Diese sind schnell einsetzbar, kostengünstig und besitzen einen hohen<br />

Wirkungsgrad. Um diese Belüftungsgeräte einsatztaktisch richtig einsetzen zu können, ist eine<br />

spezielle Fortbildung notwendig. Die Vorhaltung von mindestens einem Gerät pro<br />

Löschgruppenfahrzeug wird empfohlen.<br />

6.4.12. Waldbrandbekämpfung<br />

Ziel soll es sein, Waldbrände möglichst in <strong>der</strong> Entstehungsphase zu löschen. Dazu ist ein<br />

geländefähiges Tanklöschfahrzeug mit ausreichendem Löschwasservorrat (z. B. ein TLF 20/40 SL<br />

o<strong>der</strong> TLF 16/30) sowie mehrere Löschfahrzeuge vorzuhalten. Auch genügend Schlauchmaterial (z.B.<br />

100 B-Schläuche auf einem SW-2000 o<strong>der</strong> auf einem Logistikfahrzeug) zur Wasserför<strong>der</strong>ung (B-<br />

Schläuche) über mehrere Kilometer sollten vorhanden sein, um einen Einsatz abarbeiten zu<br />

können 33 . Im Wald sind wenige bis gar keine Wasserentnahmestellen vorhanden. Daher muss das<br />

Löschwasser per B-Schläuche geför<strong>der</strong>t werden o<strong>der</strong> mit einem Tanklöschfahrzeug im Pendelverkehr<br />

zur eigentlichen (meist unwegsamen) Einsatzstelle hin transportiert werden.<br />

Gelingt es nicht, einen Waldbrand auf seinen Entstehungsbereich zu begrenzen, so wächst <strong>der</strong><br />

Bedarf an Einsatzmitteln über die Vorhaltemöglichkeiten einer Gemeinde hinaus. In diesem Fall ist<br />

auf Hilfe des Landkreises zurückzugreifen. Kreisweite Alarmierungen bei Waldbrandgefahren sind<br />

<strong>der</strong>zeit vorhanden, u. a. die Waldbrandbekämpfungskomponente <strong>der</strong> vorgeplanten überörtlichen<br />

Bereitschaft nach Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg. Ein Bestreben <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

(Bündelung von Tanklöschfahrzeugen) mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls vorgeplant.<br />

Beson<strong>der</strong>s eignen sich für diesen Einsatz die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF 16 TS und<br />

SW 2000), die auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden verteilt sind. Zusätzlich sollte eine<br />

größere Anzahl von Motorkettensägen (im Idealfall pro Löschfahrzeug eine) zur Ausbildung von<br />

Brandschneisen vorgehalten werden.<br />

6.4.13. Transportlogistik<br />

Ein Bedarf an Transportlogistik besteht sowohl für Mannschaften als auch wahlweise für den<br />

Gerätetransport von beson<strong>der</strong>em feuerwehrtechnischem Gerät sowie Verbrauchsmaterial. In <strong>der</strong><br />

Regel ist für die Einsatzabwicklung genügend feuerwehrtechnisches Gerät vor Ort. Jedoch fehlt es an<br />

<strong>der</strong> Möglichkeit, Mannschaft zur Ergänzung o<strong>der</strong> zum Austausch nachzuführen. Eine preisgünstige<br />

Lösung bieten Mannschaftstransportfahrzeuge. Daneben können die Mannschaftstransportfahrzeuge<br />

von den Jugendfeuerwehrgruppen mitgenutzt werden.<br />

Um Verbrauchsmaterial (Ölbindemittel, Sandsäcke, Ölsperren, kontaminierte Schläuche und<br />

Atemschutzgeräte etc.) o<strong>der</strong> ggf. gerettete Tiere zu transportieren kann ein Gerätewagen Logistik 34<br />

bzw. ein Lastkraftwagen verwendet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> vorhandene<br />

Bootsanhänger von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Daher sollte ein Logistik Fahrzeug<br />

über eine Anhängerkupplung verfügen.<br />

Als Vorreiter hat die Feuerwehr Dortmund ein Löschgruppenfahrzeug Logistik (LF-L) erfunden. Dies<br />

ist eine Kombination aus einem Löschgruppenfahrzeug mit Feuerlöschkreiselpumpe sowie einem<br />

abgesetzten Logistikteil (Transportraum für diverse Rollcontainer mit Ladebordwand). Je nach<br />

Einsartzart können verschiedene Rollcontainer mit verschiedenem Inhalt beladen werden. Dieses<br />

System hat den Vorteil, dass für verschiedene Beladungen nur ein Trägerfahrzeug benötigt wird.<br />

Parallel kann das Fahrzeug auch für die Wasserför<strong>der</strong>ung bzw. für die Brandbekämpfung verwendet<br />

werden. Somit können verschiedene Einsatzszenarien mit nur einem Fahrzeug abgewickelt werden.<br />

33 Eine Doppelleitung erhöht die Durchflussmenge in Litern deutlich. Somit ist die doppelte Anzahl an<br />

Schläuchen vorzuhalten.<br />

34 Abkürzung: GW-L 1<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

6.4.14. Windwurfgefahr<br />

Obwohl durch Windwurf bei üblichen Stürmen keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Verkehrsinfrastruktur zu erwarten ist, sollte trotzdem die Freiwillige Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Lage<br />

sein, binnen weniger Stunden die Schäden zu beheben. Dafür sollte jedes Löschfahrzeug,<br />

Logistikfahrzeug, Rüstfahrzeug und die Drehleiter mit einer Motorsäge ausgerüstet sein. Insgesamt<br />

sollten 10 Motorsägen (auch als Ausfallreserve) vorgehalten werden.<br />

Darüber hinaus sollten zwei Löschfahrzeuge mit Greifzügen (Mehrzweckzügen) und Büffelwinden<br />

(hydraulische Heber < 10 t) ausgestattet werden. Mindestens zwei geländefähige Fahrzeuge sollten<br />

über eine maschinelle Zugeinrichtung verfügen (bis 5 t).<br />

6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen<br />

Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrfahrzeuges ist selbst bei guter Pflege auf ca. 20 Jahre zu<br />

begrenzen. Die Nutzungsdauer von ELW und MTW ist wegen <strong>der</strong> höher einzustufenden Laufleistung<br />

planerisch auf 10 Jahre festzulegen. Werden diese Werte deutlich überschritten, so wird die<br />

Unterhaltung <strong>der</strong> Fahrzeuge in <strong>der</strong> Regel unwirtschaftlich.<br />

6.5. Personalqualifikationen<br />

Jede Feuerwehr benötigt neben den Universal-Einsatzkräften grundsätzlich spezielle Funktionsträger,<br />

um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Dazu gehören ein Wehrführer, Gerätewarte und<br />

Atemschutzgeräteträger. In Anlehnung an die vorgelegte Analyse wird folgen<strong>der</strong> Bedarf für<br />

erfor<strong>der</strong>lich gehalten.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Fahrzeug Qualifikation ben. Anzahl Vorzuhalten*<br />

1. Löschzug<br />

ELW 1-1 1 Zugführer, o<strong>der</strong> höherwertig (FIV, BIV, FB V, F VI) 1 4<br />

(1/1) (8-11-1) Führungsassistent, Gruppenführer, Son<strong>der</strong>ausbildung Funk 1 4<br />

Löschgruppenfahrzeug Brand 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/6) (8-43-2) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />

1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />

Drehleiter 23/12 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/2) (8-33-1) 1 Drehleitermaschinist mit C-Führerschein 1 4<br />

1 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 1 4<br />

Tanklöschfahrzeug Brand / Wasserförd. 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/5) (8-23-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />

2. Löschzug<br />

ELW 1-2 1 Zugführer, o<strong>der</strong> höherwertig (FIV, BIV, FB V, F VI) 1 4<br />

(1/1) (8-11-2) Führungsassistent, Gruppenführer, Son<strong>der</strong>ausbildung Funk 1 4<br />

Löschgruppenfahrzeug TH 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/6) (8-43-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />

1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />

Löschgruppenfahrzeug TH 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/6) (8-44-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />

2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />

1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />

WLF mit AB-Umweltschutz 1 Einheitsführer (F III, BIII), ABC II 1 4<br />

(1/2) (8-65-1) 1 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />

1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

SW-2000 1 Truppführer 1 4<br />

(1/1) (8-62-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

Gerätewagen Logistik 1 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />

(1/5) (8-59-1) 1 Maschinist mit Klasse C1E Führerschein 1 4<br />

2 Truppführer 2 8<br />

2 Truppmann 2 8<br />

Lastkraftwagen 1 Truppführer 1 4<br />

(1/1) (8-74-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />

48 192<br />

* = Vorhalten: Es wird bei einer freiwilligen Feuerwehr die Sollanzahl mit 4 multipliziert<br />

Sonstige Funktionen ben. Anzahl Vorzuhalten**<br />

Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (ehrenamtlich) 1 3<br />

Verbandführer 2 2<br />

Zugführer** 4 4<br />

Gruppenführer** 4 12<br />

Gerätewarte hauptamtlich*** 2 2<br />

Gerätewarte ehrenamtlich 2 6<br />

Brandschutztechniker (jeweils 50 % Stellenbewertung) 2 2<br />

Verwaltungkräfte (hauptamtlich)*** 2 2<br />

** Anzahl wurde nach dem Stellenplan <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr gerechnet (mit dem Faktor 3 multipliziert [Zweiervertretungsregelung])<br />

*** Anzahl wurde nach dem Stellenplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> Amt 32-2 gerechnet.<br />

rot markiert = noch nicht vorhanden!<br />

6.6. Organisation<br />

Zwei Organisationsformen sind je nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Feuerwehrhäuser denkbar:<br />

Beim „Ein-Feuerwehrhaus-Modell“ ergeben sich keine beson<strong>der</strong>en Organisationskriterien, da nur eine<br />

Löscheinheit existiert (mehrere Löschgruppen unter einem Standort).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Beim „Zwei-Feuerwehrhaus-Modell“ ist die Löscheinheit im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Herdecke</strong> Mitte als<br />

Stützpunktwehr auszustatten. Sie ist zu allen Einsätzen mitzualarmieren (mit Ausnahme von<br />

Kleinsteinsätzen) und sie hat sich auf alle Spezialeinsätze vorzubereiten. Die zweite Löscheinheit im<br />

Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes ist mit einer Löschstaffel und einem Löschfahrzeug auszustatten. Diese<br />

Einheit hat als primäre Aufgabe, den Ersteinsatz im nördlichen Bereich zu bewältigen.<br />

6.7. Jugendfeuerwehr<br />

Nach <strong>§</strong> 9 Abs. 3 soll die Gemeinde die Bildung einer Jugendfeuerwehr för<strong>der</strong>n. Ein Großteil des<br />

Nachwuchses wird <strong>der</strong>zeit über die Jugendfeuerwehr sichergestellt. Die Jugendfeuerwehr ist<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr und untersteht dem Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr. Ihre Stärke ist nicht<br />

auf die Soll Stärke <strong>der</strong> FF anzurechnen. Mit <strong>der</strong> Aufnahme in die Jugendfeuerwehr werden die<br />

Mädchen und Jungen automatisch ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FF.<br />

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7. Ist Struktur / Vergleich <strong>der</strong> Strukturen<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Die Ist-Struktur wurde nunmehr durch ein spezielles Verfahren analysiert. Es basiert im Wesentlichen auf<br />

Befragungen <strong>der</strong> Verwaltung und <strong>der</strong> Feuerwehrführung sowie auf einer Auswertung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Statistik.<br />

Die Tagesverfügbarkeiten von Einsatzkräften wurden in den ersten Erhebungsphasen für den<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> positiv abgeschätzt, da keine hinreichend auszuwertenden Daten <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahre vorlagen. Diese Daten liegen nunmehr für die letzten fünf Jahre vor und können ausgewertet werden.<br />

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich die Erfassungsgrundlagen in den letzten Jahren immer wie<strong>der</strong><br />

geän<strong>der</strong>t haben. Die Erfassung <strong>der</strong> Eintreffzeiten bei Einsätzen hilft nun den Erreichungsgrad für die<br />

Fortschreibung neu zu ermitteln. Mit <strong>der</strong> heutigen Technik sollte die Ermittlung notwendiger Daten für eine<br />

Bedarfsanalyse und strategische Planungen für die Kreisleitstelle kein Problem darstellen. Vorhanden ist ein<br />

PC gestütztes Dokumentationssystem, welches unabhängig von <strong>der</strong> Kreisleitstelle betrieben wird. Die<br />

Datenpflege erfolgt durch den Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr sowie durch den Geschäftsführer <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr.<br />

7.1. Personalstruktur<br />

7.1.1. Aufstellung, Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehr, Ausrückebereiche<br />

Die Ausrückebereiche haben sich nicht verän<strong>der</strong>t. Die Organisation ist dem aktuellen Organigramm<br />

zu entnehmen und hat sich gegenüber 2003, 2007 nicht geän<strong>der</strong>t. Kurzfristig ist die Struktur <strong>der</strong><br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> auf zwei Löschzüge mit jeweils zwei Löschgruppen (=insgesamt vier<br />

Löschgruppen) auszurichten. Die Löschgruppen sind nach den unterschiedlichen, benötigten<br />

Qualifikationen zu besetzen.<br />

Die personelle Zug- und Gruppeneinteilung ist auch als Grundlage für die neue AAO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> zu verwenden, die auf <strong>der</strong> Basis dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es neu zu fassen ist<br />

(unterschiedliche Alarmgruppen, z.B. Tag o<strong>der</strong> Nacht). Je nach Schadensereignis, Tageszeit und<br />

Verfügbarkeit ist somit gewährleistet, dass weitere Löscheinheiten und Son<strong>der</strong>einheiten die im Einsatz<br />

befindliche Einheit unterstützen können.<br />

Die Löschzüge werden nach AAO über die Kreisleitstelle Schwelm alarmiert. Die AAO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> ist entsprechend aufgebaut, dass eine sukzessive Nachalarmierung ganzer o<strong>der</strong> selektiver<br />

Einheiten möglich ist. In den letzten fünf Jahren sind erhebliche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> AAO<br />

vorgenommen worden. Bei den Bezeichnungen Löschgruppe und Löschzug ist die Grundstärke<br />

beschrieben, für die Bezeichnung einer Löscheinheit als Löschzug o<strong>der</strong> Löschgruppe ist die<br />

Verfügbarkeit an Einsatzkräften zu berücksichtigen.<br />

7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n / Jugendarbeit<br />

Wie jede Freiwillige Feuerwehr in Deutschland leidet auch die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> tagsüber an<br />

Personalmangel. Die Rekrutierung neuer Mitglie<strong>der</strong> muss eine <strong>der</strong> Hauptaufgaben <strong>der</strong> Zukunft sein.<br />

Ein großer Verlust war <strong>der</strong> Weggang eines örtlichen Industrieunternehmens im Jahr 2005 an einen<br />

neuen Standort in Bönen. Hier sind auch einige Feuerwehrleute, die tagsüber abkömmlich waren und<br />

den ersten Abmarsch gestellt haben, weggefallen.<br />

Auch bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung fallen in den nächsten Jahren Stellen von ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen weg. Insbeson<strong>der</strong>e die Arbeitnehmer <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung und <strong>der</strong><br />

Technischen Betriebe, die gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind, sichern tagsüber den<br />

Grundschutz. Allerdings sind die Kräfte nur für den ersten Abmarsch ausreichend. Durch den o.g.<br />

Wegfall von weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrkräften aus Altersgründen ist es unabdingbar, wie<strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung für den ehrenamtlichen Dienst bei <strong>der</strong> Feuerwehr zu gewinnen<br />

o<strong>der</strong> gezielt bzw. bevorzugt mit dieser Qualifikation Feuerwehr einzustellen. Eine Verpflichtung<br />

städtischer Bediensteter zum Dienst in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr kann rechtlich nicht ausgesprochen<br />

werden. Jedoch thematisiert das Personalamt bei Einstellungsgesprächen die Möglichkeit zum<br />

ehrenamtlichen Engagement. Bisher konnten auf diesem Wege allerdings keine neuen Mitglie<strong>der</strong><br />

gewonnen werden.<br />

Es sollte beson<strong>der</strong>s in den Beschäftigungsgruppen „öffentlicher Dienst“ und „Schichtarbeiter“ verstärkt<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>werbung durchgeführt werden. Die erstgenannte Gruppe sollte keine Probleme bei <strong>der</strong><br />

Freistellung vom Arbeitgeber bekommen; Schichtarbeiter stehen regelmäßig auch tagsüber für<br />

Einsätze zur Verfügung. Angehörige an<strong>der</strong>er Freiwilliger Feuerwehren, die im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />

arbeiten, sind speziell anzusprechen, ob sie tagsüber nicht auch für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

ausrücken möchten und können.<br />

Feuerwehren müssen in <strong>der</strong> heutigen Zeit mit Vereinen und üppigen Freizeitangeboten um die<br />

Motivation interessierter Bürger, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Angst um den Arbeitsplatz, kämpfen. Aus<br />

diesem Grund ist auch die Werbung neuer Mitglie<strong>der</strong> keine leichte Aufgabe. Sie kann nur bewältigt<br />

werden, wenn jede Personengruppe angesprochen wird.<br />

Dabei sollten neben Hausfrauen und -männern auch Bürger mit Migrationshintergrund angesprochen<br />

werden. <strong>2010</strong> wurde eine Werbekampagne gestartet, um insbeson<strong>der</strong>e Frauen und Mitbürger mit<br />

Migrationshintergrund für die Feuerwehr zu gewinnen. Die groß angelegte Werbekampagne auch<br />

über die Presse hatte keinen Erfolg. Erfolgreicher war die frühzeitige Nachwuchswerbung in den<br />

örtlichen Schulen. Bei diversen Projektwochen hat sich die Feuerwehr praktisch und auch theoretisch<br />

präsentiert. Bei mehreren Jugendlichen wurde hier das Interesse geweckt und sie traten in die<br />

Jugendfeuerwehr ein. Der Großteil des nachrückenden Personals wird immer noch über die<br />

Jugendfeuerwehr sichergestellt.<br />

Teilweise gibt es im östlichen Bereich Deutschlands Feuerwehren, die bei Einsätzen und Übungen<br />

eine Kin<strong>der</strong>betreuung anbieten, damit die Elternteile bei <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr mitwirken können.<br />

Dies eignet sich insbeson<strong>der</strong>e für Hausfrauen und -männer mit Kin<strong>der</strong>n. Dies könnte ein Weg sein,<br />

gerade im Tagesbereich mehr Personal zu gewinnen.<br />

Die Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n für die Freiwillige Feuerwehr ist zunächst Aufgabe des<br />

Feuerschutzträgers und damit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>. Beispielhaft hat die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein<br />

Konzept zur Mitglie<strong>der</strong>werbung erstellt. Dieses gilt es von <strong>der</strong> Gemeinde zu unterstützen bzw.<br />

umzusetzen. Eine finanzielle Unterstützung dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch in Zeiten schlechter<br />

Finanzlage unerlässlich. Weiterhin sollte auch betrachtet werden, wie das <strong>der</strong>zeitige ehrenamtliche<br />

Personal weiter motiviert werden kann. <strong>2010</strong> wurde die Ehrenamtskarte bei den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> FF<br />

<strong>Herdecke</strong> auf vorherigem Antrag verteilt.<br />

FAZIT = Wie bereits mehrfach in diesem Plan erwähnt, spart die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> durch die<br />

Nichtvorhaltung einer hauptamtlichen Feuerwache Personalaufwendungen in Höhe von etwa<br />

1,9 Millionen Euro ein. Wird nur ein Bruchteil dieser Summe in die Mitglie<strong>der</strong>werbung und<br />

Motivation <strong>der</strong> momentanen Kräfte investiert, ist dies eine sinnvolle und zukunftsorientierte<br />

Investition. Sollten im Tagesbereich weiterhin ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> zukünftig wegfallen, ist<br />

das System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden<br />

Brandschutz nicht mehr weiter zu halten.<br />

7.1.3. Gesamtpersonalstand<br />

Die Gesamtmitglie<strong>der</strong>anzahl beträgt 83 aktive Einsatzkräfte. Zudem sind fünf Kräfte beurlaubt.<br />

Weiterhin waren in <strong>2010</strong> neun Einsatzkräfte bei einer Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtlichen<br />

Feuerwache hauptberuflich tätig. Diese neun Einsatzkräfte dürfen nicht zur Sollstärke gerechnet<br />

werden, da sie bei einer überörtlichen Lage nur einem Dienstherrn dienen können. Die betroffenen<br />

Personen können bei <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Führungsfunktionen wahrnehmen; jedoch sollte die<br />

Vergabe von Funktionen an Kräfte, die bei einer an<strong>der</strong>en hauptamtlichen Wache o<strong>der</strong><br />

Berufsfeuerwehr beschäftigt sind, in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.<br />

88 FM (SB)<br />

- 5 Kräfte Freistellung<br />

- 9 Kräfte Berufsfeuerwehr<br />

Soll 141 Kräfte Ist = 74 Kräfte<br />

Defizit 67 Kräfte<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte ist seit 2005 nach einem vorhergegangenen „Boom“ (Beginn <strong>der</strong><br />

Werbemaßnahmen) auf über 100 Einsatzkräfte eher als rückläufig zu bewerten. Zudem sollten in <strong>der</strong><br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung Feuerwehrleute, die den Beruf des Feuerwehrmannes ausüben,<br />

planerisch unberücksichtigt bleiben. Beurlaubte Feuerwehrleute standen definitiv nicht zur Verfügung.<br />

Diesem Trend <strong>der</strong> sinkenden Anzahl an Einsatzkräften muss entgegengewirkt werden. Nicht nur<br />

außerplanmäßige Abgänge durch Wohnortwechsel, Interessensverlust, neue Arbeitsplatzsituation<br />

Seite 63 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

usw. führen zu Mitglie<strong>der</strong>fluktuationen, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> demografisch bedingte Verlust von<br />

Einsatzkräften ist maßgebend.<br />

7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen<br />

Rettungsassistent<br />

Rettungssanitäter<br />

Rettungshelfer<br />

Erste Hilfe<br />

F VI<br />

F/B V<br />

F IV<br />

F III<br />

TF<br />

TM<br />

Anwärter<br />

0<br />

2<br />

3<br />

3<br />

4<br />

6<br />

Anzahl Mitglie<strong>der</strong> mit Ausbildungen<br />

10<br />

11<br />

12<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40<br />

7.1.5. Ermittlung des Bedarfs<br />

Normalerweise wird bei einer Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Bedarf mit dem Ausfallfaktor 4 berechnet.<br />

D.h. bei einer zu besetzenden Stelle sind demnach insgesamt vier Personen vorzuhalten. Diese<br />

Betrachtung ist für eine rein Freiwillige Feuerwehr und im Hinblick auf das Lehrgangsangebot von<br />

Kreis und Land unrealistisch. Bei <strong>der</strong> anschließenden Berechnung wurde nur <strong>der</strong> tatsächliche,<br />

kurzfristige Bedarf berücksichtigt.<br />

Die Grundausbildung (Modul 1-2, Modul 3-4) wird auf kommunaler Ebene o<strong>der</strong> im Gemeindeverband<br />

ausgebildet. Weiterführende Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. Sollten erhebliche Defizite wie<br />

2008 bei den Maschinisten bestehen, kann nach Zustimmung des Kreisbrandmeisters eigenständig<br />

ein Kreislehrgang abgehalten werden. Der Truppführer Lehrgang findet ebenfalls auf Kreisebene statt.<br />

Die Kenntnisse <strong>der</strong> Ersten Hilfe bzw. Rettungshelfer sind weiter auszubauen. Laut Einsatzstatistik<br />

muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> immer mehr auch zu „First-Respon<strong>der</strong>“ Einsätzen“ ausrücken. Es ist<br />

anzustreben, dass alle Feuerwehrangehörigen über die Ausbildung eines Rettungshelfers verfügen.<br />

Die weiterführenden Lehrgänge, die vom Kreis ausgebildet werden, wie Maschinist,<br />

Drehleitermaschinist, Technische Hilfe, Gerätewartlehrgang etc. sind soweit ausreichend. Defizite<br />

bestehen bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Bereich <strong>der</strong> ABC 1 Ausbildung. Zukünftig sind hier mehr<br />

Lehrgangsplätze anzufor<strong>der</strong>n.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> tauglichen Atemschutzgeräteträger liegt nur bei 51 Kräften und ist dringend auf<br />

mindestens 65 Kräften auszubauen. In diesem Zusammenhang ist auch <strong>der</strong> Dienstsport <strong>der</strong><br />

Feuerwehr von enormer Wichtigkeit und muss vom Feuerschutzträger unterstützt werden. Ein<br />

ausgestatteter Sportraum ist innerhalb <strong>der</strong> Feuerwache vorzuhalten.<br />

Deutlich Ausbildungsbedarf ist im Truppführer Bereich zu erkennen. Hier müssen deutlich mehr als<br />

zur Zeit zwei Teilnehmer aus <strong>Herdecke</strong> pro Jahr ausgebildet werden.<br />

7.1.6. Führungslehrgänge<br />

Die Führungslehrgänge werden am Institut <strong>der</strong> Feuerwehr NRW in Münster abgehalten. Nach FSHG<br />

sind die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> für diese Ausbildungen von den Arbeitgebern (gegen<br />

Seite 64 von 97<br />

24<br />

38


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Lohnausfallerstattung durch die Gemeinde) freizustellen. Die Lehrgänge erstrecken sich je nach Art<br />

über einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen. Die Akzeptanz <strong>der</strong> Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer<br />

einen solchen langen Zeitraum zzgl. <strong>der</strong> normalen Urlaubs- und Krankheitszeiten freizustellen,<br />

schwindet. Das Institut <strong>der</strong> Feuerwehr NRW bietet seit 2008 eine so genannte Restplatzbörse via<br />

Internet an. Hier können neben den normalen Zuteilungen zurückgegebene Lehrgänge an<strong>der</strong>er<br />

kurzfristig an Interessenten verteilt werden.<br />

Derzeit verfügt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> über 12 ausgebildete Gruppenführer, jedoch erklären sich<br />

nur 8 Kräfte bereit (überwiegend altersbedingt), die Funktion eines Gruppenführers o<strong>der</strong><br />

Stellvertreters zu übernehmen. Somit sind in den nächsten Jahren bei einem Soll von 12 Funktionen<br />

(Ausfallfaktor 3) 7 Lehrgangsplätze (die drei FM, die zum Zugführer ausgebildet werden sollen,<br />

müssen ebenfalls neu besetzt werden) F III zu absolvieren. Alternativ sind ausgebildete<br />

Gruppenführer ohne Funktion wie<strong>der</strong> mit einer Dienststellung zu versehen.<br />

Den Lehrgang F/ B ABC II und F Ausbil<strong>der</strong> sollten alle Gruppenführer und Stellvertreter besucht<br />

haben. Demnach werden kurzfristig 12 Lehrgangsplätze (auch die neu auszubildenden Personen F<br />

III) benötigt.<br />

Bei den F IV Lehrgängen beträgt das Soll bei zwei stellv. Zugführer Funktionsstellen 4 Funktionen.<br />

Derzeit verfügt die FFH über sieben ausgebildete Zugführer. Hiervon sind jedoch nur vier bereit, eine<br />

Führungsfunktion zu übernehmen. Von den ausgebildeten Personen wird einer im nächsten Jahr in<br />

die Ehrenabteilung überstellt. Drei davon sind hauptberuflich bei einer an<strong>der</strong>en Feuerwehr beschäftigt.<br />

Zwei weitere F IV Personen (Zugführerfunktionen) sollen davon zukünftig den FB V Lehrgang<br />

besuchen. Somit sollten in den nächsten fünf Jahren drei Personen den Lehrgang F IV besuchen.<br />

Eine Kraft (<strong>der</strong> vierte Fehlende) befindet sich <strong>der</strong>zeit in Ausbildung.<br />

Erhebliche Defizite bestehen bei <strong>der</strong> Qualifikation FB V Teil 1 und 2. Für zwei<br />

Löschzugführerfunktionsstellen sind zwei Lehrgangsplätze für jeweils beide Module erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Weiterer Lehrgangplatzbedarf besteht für Funktionen in <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Feuerwehr. Somit sind<br />

insgesamt drei Lehrgangsplätze erfor<strong>der</strong>lich.<br />

F VI Lehrgänge sind für die nächsten fünf Jahre ausreichend, ggf. kurzfristig bei neu eintretenden<br />

Bedarf zu belegen.<br />

Die Lehrgänge F/B Brandschutztechniker sind <strong>der</strong>zeit ausreichend. In den nächsten sieben Jahren<br />

wird ein Lehrgangsplatz benötigt.<br />

Um ggf. einen Interessenskonflikt zu vermeiden, sollten die Führungsfunktionen überwiegend mit rein<br />

ehrenamtlichem Personal besetzt werden. Bei Großschadenslagen o<strong>der</strong> Unwetterlagen könnte es<br />

sein, dass hauptberufliche Kräfte einer Feuerwehr bei ihrem Dienstherrn herangezogen werden.<br />

Diese würden <strong>der</strong> FFH nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher dürfen auch hauptamtliche Kräfte<br />

einer an<strong>der</strong>en Feuerwehr nicht zum Soll einer Freiwilligen Feuerwehr gezählt werden (siehe auch<br />

7.1.3 Gesamtpersonalstand).<br />

Seite 65 von 97


7.1.7. Zukünftige Führungsstruktur<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

LdF F VI<br />

stellv. LdF (F VI)<br />

stellv. LdF (F VI) 3 F VI<br />

1. ZF (FB V) 2. ZF (FB V)<br />

1. stellv. ZF (F IV) 1. stellv. ZF (F IV)<br />

2. stellv. ZF ( F IV) 2. stellv. ZF ( F IV)<br />

4 F IV 2 FB V<br />

1. GF (F III) 2. GF (FIII) 3. GF (F III) 4. GF (FIII)<br />

1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III)<br />

2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII)<br />

7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen<br />

Fahrzeug WF Soll ZF Soll GF Soll TF Soll TM Soll Freistellungen Gesamt<br />

ELW 1-1 3 3 1 3 1 3 1 3 1 3 12<br />

ELW 1-2 1 3 1 3 1 3 1 3 12<br />

TLF 16/30 0 1 3 2 6 2 6 15<br />

DLK 23/12 0 0 1 3 1 3 6<br />

HLF II 0 1 3 3 9 3 9 21<br />

HLF II 0 1 3 3 9 3 9 21<br />

LF 16 0 1 3 3 9 3 9 21<br />

GW-L 0 1 3 2 6 2 6 15<br />

WLF I 0 0 1 3 1 3 6<br />

LKW 0 0 1 3 1 3 6<br />

SW 2000 0 0 1 3 1 3 6<br />

Soll o. Ausfallreserve 3 2 7 19 19<br />

Soll mit Ausfallreserve (3) 3 6 21 57 57 141<br />

Ist Stand <strong>2010</strong> 3 6 12 24 38 5 88<br />

Differenz 0 0 -9 -33 -19 -53<br />

(Soll-Ist-Vergleich <strong>der</strong> Strukturen bei einem realen Ausfallfaktor 3 gerechnet. Bei <strong>der</strong> Tabelle wurden beim Ist nur die<br />

vorhandenen Ausbildungen gewertet. Die Funktionstrennung wurde hier nicht berücksichtigt. Bei den Zugführerstellen wurde<br />

nicht mit dem geplanten FB V, son<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> Grundvoraussetzung F IV kalkuliert. Zwei FB V Stellen und vier F IV Stellen<br />

ergeben sechs Planstellen. Jedoch sind von den 6 Ist-Stellen nur vier bereit, eine Führungsfunktion zu übernehmen.<br />

Nach <strong>der</strong> Rechnung mit dem Ausfallfaktor 3 hat die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein Personal Soll von 141<br />

Kräften. Derzeit sind es lediglich 88 Kräfte, von denen streng genommen aber nur 74 Kräfte<br />

berücksichtigt werden dürfen (vergleiche Ziffer 7.1.3). Mittelfristiges Ziel sollte es sein, den<br />

Personalstand an 100 aktive Kräfte anzugleichen. Eine Betrachtung mit dem theoretischen<br />

Ausfallfaktor 4 35 wäre unrealistisch.<br />

FAZIT = Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> können Einsätze und Übungen mit dem jetzigen<br />

Personalstand noch befriedigend abgearbeitet werden. Jedoch werden die ehrenamtlichen<br />

Kräfte auch im Hinblick auf die hohe Einsatzanzahl sehr stark belastet. Wird <strong>der</strong> Wert von 88<br />

bzw. 74 Kräften weiter unterschritten, besteht akuter Handlungsbedarf. Dies kann auch nicht<br />

35 Vergleich Tabelle mit Ausfallfaktor 4 zu 6.5.<br />

Seite 66 von 97


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

mit <strong>der</strong> Einrichtung einer hauptamtlichen Wache kompensiert werden. Es gilt das vorhandene<br />

Personal zu för<strong>der</strong>n und zu motivieren. Dies bedarf finanzieller Mittel. Weiterhin muss eines <strong>der</strong><br />

höchsten Ziele <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Feuerwehr die Werbung von<br />

neuem Einsatzpersonal sein.<br />

7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren<br />

In den nächsten zehn Jahren müssen 14 Stellen zu den normal auftretenden Austrittsersuchen (wie.<br />

z.B. bei Verlust von Interesse etc.) kompensiert werden, in den nächsten 20 Jahren sind es 26<br />

Stellen. Positiv zu werten ist, dass bereits drei jüngere Frauen in <strong>der</strong> aktiven Feuerwehr tätig sind. Ein<br />

Feuerwehrangehöriger mit Migrationshintergrund ist zudem in <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> tätig. Jedoch<br />

sind dies, im Vergleich zum Bundestrend, sehr niedrige Zahlen.<br />

7.1.10. Altersstruktur<br />

Das Durchschnittsalter liegt bei 33 Jahren. Die Mannschaft ist sehr jung aufgestellt.<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

39<br />

Anzahl Kräfte nach Alter gestuft<br />

<strong>22</strong><br />

Alts bis 30 Jahre Alter 30-40 Jahre Alter 40-50 Jahre Alter 50-60 Jahre<br />

7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> muss die Freistellungsbedingungen in Abstimmung mit den ortsansässigen<br />

Arbeitgebern optimieren. Das Verständnis <strong>der</strong> Arbeitgeber für diese gemeindliche Pflichtaufgabe ist<br />

zurzeit eher schlecht / sehr differenziert. Von 55 befragten aktiven Angehörigen <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong><br />

klagen zwei über erhebliche Probleme an Arbeitsplatz, 24 über Probleme am Arbeitsplatz. 29 haben<br />

nach eigenen Angaben keine Probleme am Arbeitsplatz.<br />

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich die ehrenamtliche Arbeit <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr bei<br />

vielen Arbeitgebern für die betreffende Einsatzkraft eher nachteilig auswirkt. Die Weltwirtschaftskrise<br />

2009 för<strong>der</strong>te diesen bundesweiten Trend erheblich. Der zunehmende Leistungsdruck und die<br />

Abwicklung von Aufträgen „just in time" können hierfür auch Ursachen sein. Vielen Arbeitnehmern<br />

wird ganz klar gesagt, dass sie ihr Arbeitgeber bezahle und nicht die Feuerwehr. Festzustellen ist,<br />

dass sich bis <strong>2010</strong> die Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte, die Probleme am Arbeitsplatz haben, um zu<br />

Einsätzen auszurücken, nicht weniger geworden ist. Gerade <strong>der</strong> gesunde mittelständische<br />

Arbeitgeber kann Ausfälle von Mitarbeitern trotz Lohnersatzleistungen durch die <strong>Stadt</strong> nicht mehr<br />

ohne weiteres hinnehmen, obwohl gerade die kleineren Betriebe nach wie vor die Masse <strong>der</strong><br />

Feuerwehrangehörigen stellen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> versucht, die Abkömmlichkeit des<br />

ehrenamtlichen Personals bei ihrem Arbeitgeber auf ein benötigtes Minimum zu reduzieren.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e zu Kleineinsätzen (TH-Öl, P-Tür, TH-Tier) werden zunächst Beschäftigte des<br />

öffentlichen Dienstes alarmiert. Bei größeren Einsatzsituationen werden alle Kräfte alarmiert.<br />

Abschließend sind die vielen heimischen Unternehmen positiv zu erwähnen, die ihre Arbeitnehmer<br />

stets für Einsätze freistellen. Die Bürgermeisterin hat die Arbeitgeber im Jahr <strong>2010</strong> angeschrieben und<br />

sich für die Freistellung <strong>der</strong> Feuerwehrleute bedankt.<br />

Seite 67 von 97<br />

10<br />

12


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals<br />

Die Beschäftigungssituation ist tendenziell für die Tagesverfügbarkeit zu beobachten. Derzeit arbeiten<br />

im und um (maximal 20 km) das <strong>Stadt</strong>gebiet 53 Kräfte (60 %) zzgl. nicht erwerbsfähiger Mitglie<strong>der</strong> im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet. Der an<strong>der</strong>e Teil <strong>der</strong> Einsatzkräfte arbeitet außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes bzw. des<br />

Alarmierungsgebietes und ist somit tagsüber nicht per Funkmeldempfänger alarmierbar / erreichbar.<br />

Seit <strong>2010</strong> wird das Personal auch per SMS-Alarmierung angesprochen. Jedoch bei einer Arbeitsstelle<br />

> 20 km kann dieser Personenkreis nur als Ablösepersonal im weiteren Einsatzverlauf gesehen<br />

werden. Die Zahlen spiegeln zudem wi<strong>der</strong>, dass sich hauptsächlich Berufstätige im Ehrenamt<br />

engagieren.<br />

Sinkt <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe arbeitenden Einsatzkräfte unter 60 %, sind Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als Träger des Feuerschutzes sollte jetzt schon für die Gewerbetreibenden, die<br />

bei <strong>der</strong> Einstellung von Mitarbeitern Angehörige <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt<br />

berücksichtigen, positive Anreize schaffen:<br />

Diese können beispielhaft sein:<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

- Unkomplizierte Erstattung von Lohnersatzleistungen mit Bonuszahlungen<br />

- Son<strong>der</strong>vereinbarungen in <strong>der</strong> Gewerbesteuer durch Rückerstattungen<br />

- Abkommen mit Personaldienstleistern zur Personalgestellung bei Fortbildungsmaßnahmen<br />

von Einsatzkräften<br />

25<br />

6<br />

Abkömmlichkeit <strong>der</strong> Einsatzkräfte Wochtags<br />

50 50<br />

Seite 68 von 97<br />

12 12<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 6 bis 18 Uhr in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 24 Uhr in <strong>der</strong> Zeit von 24 bis 6 Uhr<br />

Mannschaft SB Führungskräfte<br />

Die Feuerwehr führte im Mai <strong>2010</strong> eine Befragung durch. Bei vielen Berufsgruppen konnte keine klare Aussage getroffen<br />

werden. Bei manchen Einsatzkräften wechselt die Abkömmlichkeit. Dies richtet sich nach betrieblichen Faktoren. Weiterhin<br />

wurden nur Einsatzkräfte gewertet, die sich im <strong>Stadt</strong>gebiet aufhalten (32x). Einige Feuerwehrleute haben zudem den<br />

Fragebogen nicht beantwortet. Diese Grafik ist somit nicht repräsentativ und beinhaltet lediglich die Einsatzkräfte, die immer zur<br />

Verfügung stehen können.<br />

In <strong>der</strong> Zeit von 6 bis18 Uhr sind von 32 im <strong>Stadt</strong>gebiet verfügbaren Kräften nur etwa 25 sofort<br />

abkömmlich. Davon sind sechs Führungskräfte. In <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 6 Uhr sind es etwa 50 Kräfte.<br />

Unterteilt man den Tag in drei Zeitabschnitte, zum einen von 6:00 bis 18:00 Uhr (Tageszeit) und zum<br />

an<strong>der</strong>en von 18 bis 0 Uhr und von 0 bis 6 Uhr, so ergeben sich die in den Abbildungen dargestellten<br />

Verfügbarkeiten. Es ist ganz klar <strong>der</strong> Trend zu erkennen, dass die Feuerwehr in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 6<br />

Uhr und an Wochenenden keine Probleme hat. Problematisch ist <strong>der</strong> Tagesbereich von 6 bis 18 Uhr.<br />

Nach diesem Zeitmuster sind auch die verschiedenen Alarmgruppen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

aufgeteilt. Somit versucht man, immer das gerade verfügbare Personal gezielt anzusprechen.


60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Abkömmlichkeit <strong>der</strong> Einsatzkräfte am Wochenende<br />

Verfügbarkeit an Samstagen Verfügbarkeit an Sonn- und<br />

Feiertagen<br />

32<br />

Arbeitsplatz im<br />

Einsatzbereich<br />

Seite 69 von 97<br />

Verfügbarkeit nach Sonn- und<br />

Feiertagen nach 0 bis 6 Uhr<br />

Lage des Arbeitsplatzes<br />

8<br />

Arbeitsplatz im Umkreis<br />

von 10km<br />

13<br />

Arbeitsplatz im Umkreis<br />

von 20km<br />

Verfügbarkeit in den Schulferien<br />

19<br />

Arbeitsplatz im Umkreis<br />

von > 20km<br />

Die Kräfte im Ennepe-Ruhr-Kreis können per Funkmeldeempfänger erreicht werden. Weiterhin werden extern arbeitende<br />

Personen per SMS-Alarm angesprochen.


26%<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Beschäftigungsverhältnisse <strong>der</strong> FF Angehörigen <strong>2010</strong><br />

12%<br />

5%<br />

Seite 70 von 97<br />

8%<br />

49%<br />

Selbständige<br />

Studenten / Schüler<br />

im privaten Beschäftigungsverhältnis / auch<br />

arbeitssuchend<br />

im öffentlichen Dienst beschäftigte<br />

im Schichtdienst<br />

7.1.13. Betrachtung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />

Mittelfristig ist auch über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden<br />

nachzudenken. Nach FSHG ist diese grundsätzlich möglich. Wenn die Qualität des<br />

Sicherheitsniveaus gesteigert werden kann, so sollten auch Feuerwehren <strong>der</strong> Nachbargemeinden<br />

grundsätzlich zum Ersteinsatz in <strong>Herdecke</strong> vorgesehen werden. Denkbar wäre, eine Art Ergänzungs-<br />

Löschgruppenfahrzeug vornehmlich mit Atemschutzgeräteträgern einzurichten. Beispiel: Ist ein<br />

Einsatzereignis (z.B. Zimmerbrand) in <strong>der</strong> Nachbargemeinde XY, fährt von <strong>Herdecke</strong> ein<br />

Löschgruppenfahrzeug nach XY zur Unterstützung. Nun <strong>der</strong> umgekehrte Fall: Kommt es in <strong>Herdecke</strong><br />

zu einem Einsatzereignis, fährt von XY ein Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug nach <strong>Herdecke</strong>. Dies<br />

wäre eine reale Lösung, was es mit den umliegenden Kommunen abzustimmen und zu vereinbaren<br />

gilt.<br />

7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst<br />

Zwölf Einsatzkräfte sind <strong>2010</strong> (Tendenz leicht steigend durch junge Neueintritte) vom Wehrdienst<br />

freigestellt und leisten den Ersatzdienst bei <strong>der</strong> Feuerwehr. Sie dienen dem Katastrophenschutz. Dies<br />

ist ein sehr geringer Anteil. Gerade bei einer Aufhebung bzw. weiteren Senkung <strong>der</strong> Wehrpflicht und<br />

damit auch des zivilen Einsatzes ist für die Freiwillige Feuerwehr ein zusätzlicher Personalausfall zu<br />

erwarten. In 2007 sind acht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst freigestellt<br />

gewesen. Diese Kräfte sollten langfristig gebunden werden, so dass die Verfügbarkeit als volle<br />

Einsatzkraft sich nach <strong>der</strong> zeitintensiven Ausbildung entsprechend positiv verlängert.<br />

7.1.15. Führerscheine <strong>der</strong> Klasse C und CE sowie Bootsführerschein<br />

Derzeit besitzen 36 Kräfte einen LKW-Führerschein (Klasse C, CE), um bei <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Großfahrzeuge zu fahren. Das Soll liegt bei 40 Kräften. Demnach sind kurzfristig vier Personen<br />

auszubilden. Sollten Personen mit einem solchen Führerschein aus <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

ausscheiden, sind entsprechende Personen unverzüglich zu einer Führerscheinausbildung zu<br />

entsenden. Nach <strong>der</strong> Führerscheinausbildung muss noch zudem eine Maschinisten- und<br />

Drehleitermaschinisten-Ausbildung absolviert werden. Da die Personen diesen LKW-Führerschein<br />

überwiegend für die Feuerwehr benötigen, ist dieser von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> als Feuerschutzträger zu<br />

finanzieren. Die <strong>Stadt</strong> hat bereits bei vielen (Feuerwehr-) Führerscheininhabern profitiert, die diese<br />

Ausbildung privat für ihren Hauptberuf absolviert haben und nun gleichzeitig für die Freiwillige<br />

Feuerwehr nutzen.<br />

Derzeit verfügt die Feuerwehr über nur 10 Bootsführer. Dies ist bei weitem nicht ausreichend. Es sind<br />

mindestens zwanzig Bootsführer vorzuhalten. Entsprechende Ausbildungen sind kurzfristig zu<br />

belegen.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen<br />

Nachzudenken ist auch über die künftige Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen<br />

DRK, DRLG, JUH und THW, nicht nur im Großschadensfall. Die vorhandene Sachkunde kann die<br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in allen vorhandenen Fachdiensten (Sanität und Rettung, Betreuung und<br />

Verpflegung, Technik und Sicherheit) nutzbar machen und hat dies in <strong>der</strong> Vergangenheit auch bereits<br />

erfolgreich getan. Diese Zusammenarbeit ist auszubauen.<br />

7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle)<br />

Gerätehaus / Wache 1<br />

Einsatzpersonal<br />

Einsatzpersonal 88 100 %<br />

Anteil Einsatzpersonal FF 83 94 %<br />

<strong>der</strong>zeitige Freistellungen 5 6 %<br />

Anteil Einsatzpersonal Hauptamtliche Wache 2,5 3 %<br />

Jugendfeuerwehr 29 -<br />

Spielmannszug 0 -<br />

Ehrenabteilung <strong>22</strong> -<br />

Fachberater 3 3 %<br />

Helfer im Katatstrophenschutz 0 %<br />

Altersstruktur<br />

Alter bis 30 Jahre 39 x<br />

Alter 30-40 Jahre <strong>22</strong> x<br />

Alter 40-50 Jahre 10 x<br />

Alter 50-60 Jahre 12 x<br />

Durchschnittsalter 33 Jahre<br />

Einsatzdiensttauglichkeit<br />

Anteil Einsatzpersonal Gesamtstärke 83 100 %<br />

Atemschutzgeräteträger gem. G 26 51<br />

Einsatzerfahrung (durchschnittliche Anzahl an<br />

Einsatzen je FM)<br />

Durchschnitt insgesamt 2009 43<br />

bis max. 40. Lebensjahr 52<br />

zwischen 40 und 60. Lebensjahr 48<br />

Laufbahnausbildung<br />

Anwärter 4<br />

TM (F I) 38<br />

TF (F II) 24<br />

F III 12<br />

F IV 6<br />

F/B V 0<br />

F VI 3<br />

Erste Hilfe 10<br />

Rettungshelfer 2<br />

Rettungssanitäter 3<br />

Rettungsassistent 11<br />

es zählt die höchste Qualifikation<br />

Führerscheine<br />

Klasse C 36<br />

Seite 71 von 97


davon Klasse CE 6<br />

Bootsführerschein 10<br />

Lage Arbeitsplatz<br />

Arbeitsplatz im Einsatzbereich 32<br />

Arbeitsplatz im Umkreis von 10km 8<br />

Arbeitsplatz im Umkreis von 20km 13<br />

Arbeitsplatz im Umkreis von > 20km 19<br />

Problematik Beschäftigungsverhältnis<br />

Erhebliche Probleme am Arbeitsplatz wg. FF 2<br />

Probleme am Arbeitsplatz wg. FF 24<br />

keine Probleme am Arbeitsplatz 29<br />

Selbständige 4<br />

Studenten / Schüler 7<br />

im privaten Beschäftigungsverhältnis / auch<br />

arbeitssuchend 43<br />

im öffentlichen Dienst Beschäftigte <strong>22</strong><br />

im Schichtdienst 10<br />

alles freiwillige Angaben <strong>der</strong> FM (SB)<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Verfügbarkeit* Anz. FK**<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 6 bis 18 Uhr* 25 6<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 24 Uhr 50 12<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 24 bis 6 Uhr 50 12<br />

* nur von den Personen, die sich im Einsatzgebiet aufhalten<br />

** Führungskräfte<br />

Verfügbarkeit an Wochenenden, Feiertagen,<br />

Ferienzeiten*<br />

Verfügbarkeit an Samstagen 50<br />

Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen 50<br />

Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr 50<br />

Verfügbarkeit in den Schulferien 40<br />

*Es ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Feuerwehrkräften die Verfügbarkeit nicht planbar ist.<br />

Es wurden nur die abgegebenen Fragebögen ausgewertet<br />

7.2. Kommunikationstechnik<br />

7.2.1. Einsatzzentrale<br />

Die Kreisleitstelle Schwelm ist <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 21 FSHG für die Notrufabfrage und Alarmierung <strong>der</strong><br />

Einsatzkräfte zuständig. Die Lenkung <strong>der</strong> Einsätze nach <strong>der</strong> Alarmierung obliegt <strong>der</strong> Einsatzzentrale<br />

<strong>Herdecke</strong> an <strong>der</strong> Feuerwache. Die Einsatzzentrale wird bei jedem Einsatz durch nachrückende Kräfte<br />

besetzt und dient als Rückfallebene zur Alarmierung. Im Bedarfsfall, wie bei großflächigen<br />

Unwetterlagen mit vielen kleinen Einsatzstellen, ist die Einsatzzentrale für die Einsatzdisposition und<br />

Rückmeldeprotokollierung in <strong>der</strong> AAO fester Bestandteil. Ab gewissen Alarmstufen ist ein so<br />

genannter Lagedienst vorgesehen, <strong>der</strong> den rückwärtigen, administrativen Bereich (direkt dem<br />

Einsatzleiter unterstellt) führt. Der Zentralist kann bei einer Großlage o<strong>der</strong> bei Massenanfall von<br />

Einsätzen (Unwetterlagen) durch seine Ortskenntnis die Einsätze viel besser priorisieren als ein<br />

externer Feuerwehrbeamter. So werden Einsätze nach <strong>der</strong> Alarmierung durch die Einsatzzentrale<br />

flexibler und effizienter abgearbeitet. Auf Einsatzmittel und Einsatzpersonal hat <strong>der</strong> Zentralist eine<br />

kürzere und direkte Eingriffszeit als ein externer Feuerwehrbeamter<br />

Die technische Ausrüstung <strong>der</strong> Einsatzzentrale muss dem Standard entsprechen. So gehören <strong>der</strong>zeit<br />

zwei 4m- Funkgeräte und in Zukunft zwei Digitalfunkgeräte zum festen Standart. Ein FMS-<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Ablesetableau 36 o<strong>der</strong> ein ELS-Ablesetableau 37 <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm ist vorzuhalten. Auch eine<br />

Rundsprechanlage für die Feuerwache (mit Aufschaltmöglichkeit <strong>der</strong> Leitstelle) ist zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Die Wache muss über mindestens fünf Amtsleitungen und im Bereich des Internets über<br />

eine schnelle Datenleitung (<strong>der</strong>zeit mindestens DSL 16.000) verfügen. Ein Alarmierungssystem als<br />

Rückfallebene für Funkmel<strong>der</strong> und Sirenen ist vorzuhalten. Eine technische Anbindung zur<br />

Kreisleitstelle über einen abgesetzten Bedienplatz ist kurzfristig zu erzielen. Hier kann bei<br />

Unwetterlagen (Massenanfall von Einsätzen) von zwei verschiedenen Standorten (<strong>Herdecke</strong>,<br />

Kreisleitstelle Schwelm) in einem System gearbeitet werden.<br />

Die technischen Voraussetzungen sind <strong>der</strong>zeit als mangelhaft zu bezeichnen. Vor einigen Jahren<br />

wurde ein gebrauchter Leitstellentisch in Eigenregie des Ehrenamtes installiert. Die Einbauten<br />

entsprechen nicht mehr den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und die technischen Geräte sind<br />

nicht mehr Stand <strong>der</strong> Technik. Die Einsatzzentrale hat lediglich ein 4m-Funkgerät, einen Alarmgeber,<br />

zwei ISDN-Telefonleitungen, eine nicht aufschaltbare Rundsprechanlage, <strong>der</strong> Internetanschluss hat<br />

eine Geschwindigkeit von DSL 1.000. Eine Anbindung zur Kreisleitstelle ist <strong>der</strong>zeit nicht sichergestellt.<br />

In Betrieb ist nur ein Alarmfaxgerät. Die vorher genannten technischen Punkte sind kurzfristig<br />

anzupassen. Im Zuge <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit laufenden Umbauarbeiten wird ein Leitstellentisch nach dem<br />

heutigen Stand <strong>der</strong> Technik installiert.<br />

7.2.2. 4-Meter Funkverkehr / digitaler Funkverkehr<br />

Jedes Löschgruppenfahrzeug ist mit mindestens einem analogen 4m-Sprechfunkgerät ausgestattet.<br />

Der einzige ELW 1 ist technisch unzureichend ausgestattet. Hierbei handelt es sich um einen<br />

umgebauten Mannschaftstransportwagen. Wie bereits erwähnt, ist dieser technische Zustand<br />

kurzfristig aufzubessern.<br />

Der Kommandowagen verfügt zudem über eine Freisprecheinrichtung für 4m-Funk und Mobilfunk<br />

(„Bluetooth“). Jedoch ist hier kein Mobilfunkgerät vorhanden.<br />

Die Alarmierung wird <strong>der</strong>zeit noch analog per so genanntem Selektivruf und Sirene durchgeführt. Eine<br />

Umstellung auf digitale Alarmierung seitens des EN-Kreises ist für Ende <strong>2010</strong> beabsichtigt. Die<br />

Feuerwehr alarmiert auch ergänzend per SMS-Alarmierung.<br />

Die Umstellung auf den digitalen Funkverkehr ist mit finanziellen Mitteln bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />

berücksichtigt. Einen genauen Termin für die Einführung des digitalen Funks im Ennepe-Ruhr-Kreises<br />

gibt es <strong>der</strong>zeit nicht.<br />

7.2.3. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.6)<br />

Auf den vier Löschgruppenfahrzeugen verfügen folgende Funktionen über analoge 2m<br />

Sprechfunkgeräte:<br />

- Einheitsführer<br />

- Maschinist<br />

- Angriffstruppführer<br />

- Wassertruppführer<br />

Ziel ist es, die Funktionen Mel<strong>der</strong> und Schlauchtruppführer ebenfalls mit Geräten auszustatten. Dies<br />

wurde bei <strong>der</strong> technischen Ausstattung einer Löschgruppe bereits berücksichtigt.<br />

7.2.4. Funkmeldesystem<br />

FMS-Handapparate dienen zur Vereinfachung des Funkverkehrs (zeitlicher Vorteil), bieten<br />

Bediensicherheit, Reduzierung des Sprechfunkbedarfes und damit Entlastung des<br />

Sprechfunkverkehrs. Die per FMS-Geber gesandten Telegramme können elektronisch in <strong>der</strong><br />

Kreisleitstelle verarbeitet und für statistische Erhebungen ausgewertet werden.<br />

Alle Einsatzfahrzeuge sind mit FMS-Hörern (Funkmeldesystem zur Statusübertragung) ausgestattet.<br />

Dies wurde seit dem Jahr 2002 deutlich verbessert. Damals waren nur zwei Fahrzeuge mit FMS<br />

ausgestattet. FMS Geber sind mittlerweile Stand <strong>der</strong> Technik und gehören in jedes Einsatzfahrzeug.<br />

36 FMS= Funkmeldesystem. Ablesetableau des jeweiligen Fahrzeugstatus<br />

37 ELS = Einsatzleitsystem. Ablesetableau von offenen und erledigten Einsätzen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong><br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Die FMS Geber dienen zudem dazu, auswertbares Material für die Statistik <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze<br />

vorhalten zu können.<br />

7.2.5. Mobiltelefone<br />

Der ELW1 verfügt über ein Mobiltelefon. Eine Freisprecheinrichtung ist nicht vorhanden.<br />

Weiterhin sind einzelne Positionen des Tagesdienstes (Wehrführer, Gerätewarte, Teamleiter<br />

Rettungsdienst, Geschäftsführer Freiwillige Feuerwehr) mit dienstlichen Mobilfunkgeräten<br />

ausgestattet.<br />

Kurzfristig ist <strong>der</strong> Kommandowagen noch mit einem Mobilfunkgerät auszustatten.<br />

Es ist anzustreben, jedes Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter, Gerätewart etc.) mit so<br />

genannten „Prepaid“-Mobilfunkgeräten auszustatten. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e bei einem Ausfall des 4m-<br />

Funks sowie bei Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) ein großer Vorteil. So können Einsätze,<br />

ohne den Funkverkehr zu belasten, durch die Einsatzzentrale / Kreisleitstelle direkt an das jeweilige<br />

Fahrzeug disponiert werden.<br />

7.2.6. Tragbare Handfunkgeräte<br />

Es existiert nur ein tragbares 4m-Handfunkgerät auf dem ELW 1. Die Reichweite solcher Geräte ist<br />

sehr eingeschränkt. Da bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> geplant ist, einen bei Feuerwehren<br />

vergleichbarer Größe üblichen so genannten Führungsdienst einzurichten, ist für den<br />

Kommandowagen auch ein tragbares Handfunkgerät für den 4m-Funkverkehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besitzt <strong>der</strong>zeit 41 tragbare Funkgeräte im 2 Meter-Funk (Einsatzstellenfunk<br />

mit beschränkter Reichweite). Es sind überwiegend mo<strong>der</strong>ne Geräte wie Motorola GP 900 und GP<br />

360 im Einsatz. Der technische Zustand dieser Geräte wurde seit 2002 stetig verbessert.<br />

2004 wurde ein Funkkonzept für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> entworfen. Dieses Konzept sieht eine<br />

Kanaltrennung für die Führungsfunktionen vor. Dies wird bereits bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

durchgeführt. Es ist bei diesem Konzept jedoch zukünftig anzustreben, dass die<br />

Atemschutzgeräteträger im Innenangriff sowie <strong>der</strong> Atemschutz Controller (Atemschutzüberwacher) bei<br />

mittleren bis größeren Einsatzlagen über einen eigenständigen Funkkanal verfügen. Das Funkkonzept<br />

ist anzupassen. Nachteil <strong>der</strong> Kanaltrennung ist, dass weitere Funkgeräte benötigt werden. Jedoch<br />

stellt die Kanaltrennung, insbeson<strong>der</strong>e für die Atemschutzgeräteträger (etwa Mayday Situation =<br />

Notfalllage unter Atemschutz), eine deutliche größere Sicherheit dar.<br />

Für die absolute Sicherheit ist zu überlegen, jedes Mitglied eines Atemschutztrupps (bisher 1 Gerät<br />

pro Trupp) mit einem eigenen Funkgerät auszustatten. Bei einem möglichen Unfall könnte jede<br />

Person unverzüglich einen Notruf absetzen. Das 2m-Funkgerät im Atemschutzeinsatz ist für die<br />

Sicherheit <strong>der</strong> im Gefahrenbereich eingesetzten Trupps unverzichtbar.<br />

Helmsprechgarnituren werden nicht mehr verwendet. Diese waren zu anfällig. Daher werden bei<br />

einigen Geräten (überwiegend die Atemschutzfunktionen) so genannte „Handmikes“<br />

(Lautsprechermikrofone) eingesetzt. Diese haben den Vorteil, dass bei einer Gesprächsführung nicht<br />

immer das ganze Funkgerät aus <strong>der</strong> Tasche genommen werden muss. Die Handmikes sind bei<br />

Neubeschaffungen auch wie Ladehalterungen in Fahrzeugen stets mitzubeschaffen. Allerdings sollten<br />

auch die älteren Geräte mit Handsprechgarnituren nachgerüstet werden, um gerade im<br />

Atemschutzeinsatz eine bessere Handhabung zu garantieren. Die Anzahl <strong>der</strong> 2 Meter-Funkgeräte ist<br />

bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> als durchschnittlich anzusehen. Es ist anzustreben, dass zukünftig je<strong>der</strong><br />

Truppführer, Einheitsführer, Zugführer, Abschnittsleiter und Einsatzleiter über ein eigenes 2 Meter<br />

Funkgerät verfügen kann.<br />

Das Soll (Minimum) für Handsprechfunkgeräte wird demnach wie folgt bemessen:<br />

ELW 1-1 1 Kanal 20 EL<br />

Soll 8 Stück 1 Kanal 20 FüAss<br />

Ist 3 Stück 1 Kanal 20 Funker<br />

5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)<br />

ELW 1-2* 1 Kanal 20 EL<br />

8 Stück 1 Kanal 20 FüAss<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

1 Kanal 20 Funker<br />

5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)<br />

*Fahrzeug noch nicht im Fahrzeugbestand, jedoch bei zwei Löschzügen erfor<strong>der</strong>lich. Deshalb ist<br />

dieses Kommunikationsfahrzeug bereits Bestandteil dieser Kalkulation.<br />

TLF 16/30 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 5 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 AF<br />

1 Kanal 56 WF<br />

DLK 23/12 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 4 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 3 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 Korbbetrieb<br />

HLF 20/16 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />

1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 AF<br />

1 Kanal 56 WF<br />

1 Kanal 56 SF<br />

HLF 16/16 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />

1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 AF<br />

1 Kanal 56 WF<br />

1 Kanal 56 SF<br />

LF 16/12 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />

1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 AF<br />

1 Kanal 56 WF<br />

1 Kanal 56 SF<br />

WLF 1 (AB-U) 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 10 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 9 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 TM<br />

6 Kanal 56 (CSA Einsatz)<br />

KdoW 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 1 Stück<br />

Ist 1 Stück<br />

GW-Log 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 5 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 3 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />

1 Kanal 56 AF<br />

1 Kanal 56 WF<br />

LKW 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 3 Stück 1 Kanal 56 EF<br />

Ist 1 Kanal 56 Ma<br />

MTW 1 1 Kanal 20 EF<br />

Seite 75 von 97


Soll 1 Stück<br />

Ist 1 Stück<br />

MTW 2 1 Kanal 20 EF<br />

Soll 1 Stück<br />

Ist 0 Stück<br />

Soll = 67 Geräte Ist =41 Geräte<br />

Defizit: 26 Geräte<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

*Fahrzeug ist noch nicht im Bestand, muss aber bei zwei Löschzügen angeschafft werden.<br />

Das Soll <strong>der</strong> 2 Meter Funkgeräte ist in den nächsten 5 Jahren anzupassen. Die Entwicklung des<br />

Digitalfunks ist hierbei zwingend zu berücksichtigen.<br />

Bei weiteren Fahrzeugneuanschaffungen muss betrachtet werden, wie viele Trupps in diesem<br />

Fahrzeug eingesetzt werden können, o<strong>der</strong> man benutzt die folgende Faustformel:<br />

- Einsatzleitwagen 8 Stück<br />

- Löschgruppenfahrzeug 7 Stück<br />

- Staffelfahrzeug 5 Stück<br />

- Truppfahrzeug 3-4 Stück<br />

7.2.7. Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12)<br />

Das Sirenennetz besteht <strong>der</strong>zeit aus 7 Feuerschutzsirenen. Seit 2002 wurden die Sirenen ausgehend<br />

von vier Stück erweitert. Hierzu wurden alte Luftschutzsirenen auf den Feuerschutzton im Jahr 2009<br />

umprogrammiert. Hier wurde auch eine Sirenenüberprüfung (Reichweite) durchgeführt. Hierbei ist<br />

aufgefallen, dass weitere Sirenenstandorte erstellt werden müssen (Bereiche Schnee, Westende,<br />

Ahlenberg). Der Sirenenton kann auch zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung genutzt werden (u.a.<br />

Auffor<strong>der</strong>ung, um das Radio für Warndurchsagen einzuschalten).<br />

7.2.8. Funkmeldeempfänger<br />

Der Bestand an Funkmeldeempfängern kann als gut angesehen werden. Derzeit sind 77 Kräfte mit<br />

analogen Funkmeldeempfängern ausgestattet. Die analoge Alarmierung soll Ende <strong>2010</strong> durch den<br />

EN-Kreis auf digitale Geräte umgestellt werden.<br />

7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät<br />

Eine tabellarische Übersicht über die geplanten Nutzungsdauern <strong>der</strong> einzelnen Fahrzeuge gibt Aufschluss<br />

über den Zeitpunkt einer anstehenden Ersatzbeschaffung.<br />

Seite 76 von 97


Typ Kennzeichen Funk-<br />

Kennung<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Baujahr Laufzeit Neuanschaffung Stellplatz Kilometer<br />

Seite 77 von 97<br />

Optischer<br />

Zustand<br />

TLF 16/30 EN-25<strong>22</strong> 8/23/1 2003 20 2023 ja 9.9<strong>22</strong> gut gut<br />

Technischer<br />

Zustand<br />

ELW 1 EN-2445 8/11/1 2001 10 2011 nein 19.948 mittel schlecht<br />

Kommandowagen EN-FH 8101 8/10/1 <strong>2010</strong> 10 2020 nein 2.397 gut gut<br />

Drehleiter 23/12 EN-2443 8/33/1 1988 20 2008 ja 19.160 schlecht mittel<br />

HLF II EN-<strong>22</strong>23 8/43/1 2006 20 2026 ja 6.894 gut gut<br />

HLF I EN-2425 8/44/1 1993 20 2013 ja 16.469 mittel mittel<br />

WLF I EN-2524 8/65/1 1997 20 2017 ja 9.082 mittel mittel<br />

AB-Umwelt - - 1997 - - ja - gut gut<br />

AB-Mulde - - 1997 - - nein - mittel gut<br />

AB-Schaum / Umwelt - - 2001 - - nein - mittel gut<br />

LF 16/1 EN-2186 8/44/2 1984 20 2004 ja 19.318 schlecht mittel<br />

MTW 1 EN-FH 8191 8/19/1 <strong>2010</strong> 10 2020 ja 2.125 gut gut<br />

MTW 2 EN-2468 8/19/2 1995 10 2005 nein 88.749 mittel schlecht<br />

GW-Logistik EN-FH 8591 8/59/1 2007 20 2027 nein 4.614 gut gut<br />

LKW EN-2420 8/74/1 1993 20 2013 nein 148.505 schlecht schlecht<br />

MZB - - 1985 20 2005 ja - mittel schlecht<br />

Anhänger Boot EN-BB 402 - 1985 20 2005 ja - schlecht schlecht<br />

Anhänger Pulver - - 1965 20 1985 nein - mittel gut<br />

Anhänger Transport EN-2514 - 1991 20 2011 nein - schlecht mittel<br />

Anzahl : 19<br />

Bei <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung ist zu beachten, dass diese frühzeitig erfolgt, damit Bestell- und<br />

Produktionszeit <strong>der</strong> Fahrzeuge die Laufzeit alter Fahrzeuge nicht unnötig verlängern. Der<br />

Fahrzeugbestand <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ist in <strong>der</strong> Gesamtheit sehr gepflegt. Der technische Zustand<br />

aller Fahrzeuge schwankt jedoch zwischen mangelhaft und gut. Innerhalb <strong>der</strong> nächsten fünf Jahre<br />

erreichen folgende Fahrzeuge die Laufzeitgrenze (siehe auch Grafik Fahrzeuglaufzeiten):<br />

<strong>2010</strong> Mannschaftstransportfahrzeug 2<br />

2011 Einsatzleitwagen 1<br />

2011 Anhänger Transport<br />

2012 Drehleiter 23/12 (bereits 2008 abgelaufen)<br />

2012 Löschgruppenfahrzeug 16/12 (bereits 2004 abgelaufen)<br />

2013 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16<br />

2013 Lastkraftwagen (sehr schlechter technischer Zustand)<br />

2015 Rettungsboot (siehe auch Punkt Rettungsboot)<br />

Hier kann erkannt werden, dass kurzfristig in den nächsten drei Jahren gleich vier Großfahrzeuge ersetzt<br />

werden müssen.<br />

Fahrzeuge wie die Drehleiter o<strong>der</strong> das Löschgruppenfahrzeug 16/12, Kommandowagen,<br />

Mannschaftstransportwagen werden aufgrund des guten Zustandes über die Laufzeit von zwanzig Jahren<br />

hinaus gefahren. Daran ist zu erkennen, dass Ersatzbeschaffungen nur durchgeführt werden, wenn sie<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte insbeson<strong>der</strong>e bei alten Fahrzeugen<br />

durchgeführt werden, um darzustellen, wann die Fahrzeuge noch rentabel im Vergleich zu einer<br />

Neuanschaffung sind. Sämtliche anfallenden Kosten sollten je nach Fahrzeug sortiert einzeln erfasst und<br />

bewertet werden.


TLF 16/30<br />

DLK 23/12<br />

ELW 1<br />

HLF II<br />

HLF I<br />

LF 16/12<br />

WLF I*<br />

MTW I<br />

MTW II<br />

KdoW<br />

LKW 1<br />

MZB<br />

GW-L<br />

7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle)<br />

Seite 78 von 97<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Stellplatz 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20<strong>22</strong> 2023 2024 2025 2026 2027<br />

Laufzeit eines Fahrzeuges<br />

Laufzeit eines Fahrzeuges abgelaufen<br />

Jahr <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung<br />

erhebliche Bedenken aufgrund des schlechten Fahrzeugzustandes, Beschaffung vor Ablauf <strong>der</strong> Laufzeit ggf. erfor<strong>der</strong>lich<br />

* Abrollbehälter sind separat zu betrachten<br />

Stellplatz vorhanden


7.3.2. Übersicht <strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge in Bil<strong>der</strong>n<br />

Kommandowagen - Fl. EN 8-10-1<br />

EN-FH 8101, Bj. 2009<br />

Tanklöschfahrzeug 16/30 - Fl. EN 8-23-1<br />

EN-25<strong>22</strong>, Bj. 2003<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 -<br />

Fl. EN 8-43-1<br />

EN-<strong>22</strong>23, Bj. 2006<br />

Löschgruppenfahrzeug 16/12 - Fl. EN 8-44-2<br />

EN-2186, Bj. 1985<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Seite 79 von 97<br />

Einsatzleitwagen 1 Fl. EN 8-11-1<br />

EN-2445, Bj. 2001<br />

Drehleiter 23/12 - Fl. EN 8-33-1<br />

EN-2443, Bj. 1988<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16 -<br />

Fl. EN 8-44-1<br />

EN-2425, Bj. 1993<br />

Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit AB-<br />

Umweltschutz -Fl. EN 8-65-1<br />

EN-2524, Bj. 1997


Lastkraftwagen - Fl. EN 8-74-1<br />

EN-2420, Bj. 1993<br />

Mannschaftstransportwagen 2<br />

EN-2468, Bj. 1995<br />

Abrollbehälter Schaummittel / Ölsperre<br />

Bj. 2002 (Eigenbau)<br />

Pulverlöschanhänger<br />

Bj. 1965<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Seite 80 von 97<br />

Gerätewagen Logistik - Fl. EN 8-59-1<br />

EN-FH 8591, Bj. 2007<br />

Mannschaftstransportwagen 1<br />

EN-FH 8191, Bj. 2009<br />

Abrollbehälter Mulde<br />

Bj. 1997<br />

Anhänger mit dem Rettungsboot<br />

Bj. 1985


Anhänger Transport,<br />

EN-2514, Bj. 1991<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Seite 81 von 97<br />

Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit dem AB-ManV<br />

(EN-Kreis) – Fl. EN 0-65-3<br />

EN-KS 0652, Bj. 2008<br />

7.3.3. Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1)<br />

Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ist nur eine Wärmebildkamera (Spende einer Versicherung aus dem<br />

Jahr 2002) auf dem TLF vorhanden. Auf den Löschfahrzeugen sind standardmäßig vier<br />

Atemschutzgeräte (Ausnahme HLF 1 = sechs Geräte). Auf jedem Löschgruppenfahrzeug sind 4<br />

Handsprechfunkgeräte (-2 Stück). Ein Sprungpolster befindet sich lediglich auf dem TLF.<br />

Motorbetriebene Lüfter befinden sich auf dem TLF, HLF 2 und auf <strong>der</strong> DLK. Ein wasserbetriebener<br />

Lüfter ist auf <strong>der</strong> DLK auch zu finden. Rauchverschlüsse sind auf dem HLF II und dem TLF zu finden.<br />

Alle Löschgruppenfahrzeuge sind mit Notfallkoffern bzw. Notfallrucksäcken ausgestattet. Jedes<br />

Löschgruppenfahrzeug sowie die Drehleiter verfügen über Motorsägen. Türöffnungswerkzeug ist nur<br />

auf dem TLF vorhanden.<br />

FAZIT = Die technischen Mittel des Fahrzeugparks sind langfristig <strong>gemäß</strong> dem Punkt 6.4.1<br />

Mindestausstattung einer Löschgruppe sowie dem Punkt 6.4.2. anzupassen.<br />

7.3.4. Einsatzleitwagen (siehe auch 6.4.8)<br />

Von enormer Bedeutung ist auch die Anpassung des Einsatzleitwagen 1 (ELW 1). Dieser wurde 2001<br />

als Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft und wurde in Eigenarbeit des Ehrenamtes als ELW 1<br />

umgebaut. Das Fahrzeug ist technisch nicht ausreichend ausgestattet und somit als Führungsmittel<br />

ungeeignet. Bei <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung ist zwingend darauf zu achten, dass ein ELW 1 nach DIN<br />

14507 Teil 2 mit <strong>der</strong> entsprechenden Kommunikationsausstattung angeschafft wird.<br />

Für den zweiten Löschzug ist kein ELW 1 vorhanden (-1 Stück). Hilfsweise kann hier <strong>der</strong><br />

Kommandowagen genutzt werden. Jedoch ist <strong>der</strong> Kommandowagen nur für die Anfahrt des<br />

Zugführers bzw. Führungsdienstes geeignet und kann nicht als Führungsmittel eingesetzt werden. Als<br />

Ausfallreserve und als Führungsmittel für den zweiten Löschzug ist ein zweiter Einsatzleitwagen<br />

dauerhaft erfor<strong>der</strong>lich. Bei Unwettereinsätzen können sich zwei größere Einsatzlagen an zwei<br />

unterschiedlichen Einsatzorten befinden, daher ist an beiden Stellen ein ausgestattetes<br />

Führungsmittel erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Kommandowagen steht im Tagesbereich für die Dienstgeschäfte des Wehrführers o.V.i.A. zur<br />

Verfügung. Ab 18 Uhr und am Wochenende besetzt <strong>der</strong> Zugführer vom Dienst<br />

(Einsatzführungsdienst) das Fahrzeug (Konzepteinführung zum 01.01.2011).<br />

7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2)<br />

Für den Einsatzerfolg sind mindestens zwei Löschgruppenfahrzeuge mit <strong>der</strong> Komponente Brand und<br />

Wasserför<strong>der</strong>ung (vergleichbar HLF 20/16, TLF 16/30) vorzuhalten. Für die Komponente<br />

Hilfeleistungen sind mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20/16 vorzuhalten.<br />

7.3.6. Hubrettungsfahrzeug<br />

Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> über Gebäude mittlerer Höhe verfügt, ist zwingend eine Drehleiter 23/12<br />

vorzuhalten. Diese sollte mind. über einen abknickbaren Drei-Mann-Korb, sowie eine vorinstallierte<br />

Wasserleitung auf dem Leiterpark verfügen. Eine Krankentragehalterung sowie<br />

Beleuchtungseinheiten sollten am Korb ebenfalls installiert sein. Aufgrund des engen<br />

Altstadtbereiches ist eine kleine Abstützung zu wählen, die Hin<strong>der</strong>nisse unterfahren kann.


<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4)<br />

Für die technische Hilfeleistung stehen zwei hydraulische Rettungsgeräte (jeweils ein Gerät HLF 2<br />

und HLF 1) sowie ein akkubetriebenes Gerät (TLF) zur Verfügung (siehe hierzu Punkt 6.4.4). Auch<br />

eine LKW-Arbeitsbühne wird im Gebäude <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorgehalten. Bei Einsatzanlässen<br />

wird diese auf den Gerätewagen Logistik verladen und zur Einsatzstelle transportiert.<br />

7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug)<br />

Ein Rüstwagen (RW) ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> zur Zeit nicht zu finden. Jedoch ist das<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug II mit einer hydraulischen Winde ausgestattet. Im Vergleich zum<br />

alten Rüstwagen (MB Unimog, geländegängig) ist das Großfahrzeug insbeson<strong>der</strong>e für enge Bereiche<br />

beim Windeneinsatz sehr unflexibel. In <strong>Herdecke</strong> wird <strong>der</strong>zeit kein geländegängiges Fahrzeug<br />

vorgehalten. Die technischen Einsatzmittel des RW können auf mindestens zwei<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge des Fahrzeugparks verteilt werden, somit ist kein RW bei <strong>der</strong><br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Als Ausfallreserve ist jedoch zukünftig ein Fahrzeug mit einer<br />

zweiten hydraulischen Winde vorzuhalten. Diese wird insbeson<strong>der</strong>e bei Bergungen und<br />

Windbrucheinsätzen benötigt.<br />

7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13)<br />

Der Lastkraftwagen wurde 2007 von den Technischen Betrieben übernommen. Er wurde in<br />

Eigenarbeit des Ehrenamtes für den Einsatzdienst hergerichtet. Er wird als Logistikkomponente<br />

eingesetzt und dient überwiegend zum Transport von Verbrauchsmitteln (Öl-Bindemittel, Sandsäcke<br />

etc.). An dem Fahrzeug wurde zudem nach erheblicher Zunahme <strong>der</strong> Ölspuren ein so genannter Öl-<br />

Tiger installiert. Mit diesem Gerät können Ölspuren erheblich einfacher und mit weniger<br />

Einsatzpersonal abgestreut werden. Es ist zu befürchten, dass <strong>der</strong> technische Zustand des<br />

Fahrzeuges vor Ablauf <strong>der</strong> eigentlichen Nutzungsdauer so desolat ist, dass das Fahrzeug früher<br />

ersatzbeschafft werden muss. Es ist zu prüfen, ob wie<strong>der</strong> ein abgenutztes Fahrzeug von den<br />

Technischen Betrieben verwendet wird, o<strong>der</strong> ob man im Rahmen <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung Synergien<br />

einzelner benötigter Fahrzeuge in einem Fahrzeug bündelt. In Erwägung sollte die Anschaffung eines<br />

LF-L gezogen werden.<br />

Weiterhin wird bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein Gerätewagen Logistik (Baujahr 2007) ohne<br />

Ladebordwand vorgehalten. Mit ihm werden kleinere Ölspuren und Tierrettungen durchgeführt.<br />

7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot<br />

Die DLRG stellt <strong>der</strong> Feuerwehr das Rettungsboot, geregelt in einem privatrechtlichen Vertrag, bis zum<br />

Jahre 2017 zur Verfügung. Die Feuerwehr hat an dem Boot mithin kein Eigentum, son<strong>der</strong>n hat es nur<br />

in ihrem Besitz. Im Gegenzug wurde <strong>der</strong> damalige Rüstwagen (MB Unimog) unentgeltlich an die<br />

DLRG übereignet. Das Boot kann laut Vertrag von <strong>der</strong> DLRG je<strong>der</strong>zeit zur eigenen Nutzung<br />

abgezogen werden. In diesem Fall muss <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> jedoch ein gleichwertiger Ersatz<br />

bereitgestellt werden. Hierbei ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Kräfte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

auf das neu zur Verfügung gestellte Boot technisch eingewiesen sind.<br />

Es ist zudem nicht zu erwarten, dass <strong>der</strong> Zustand des Bootes und des Trailers eine Nutzung bis 2017<br />

erlaubt. Dieser Zustand ist mittelfristig bis 2015 durch eine Neuanschaffung (im Eigentum <strong>der</strong><br />

Gemeinde) anzupassen. Die Feuerwehr muss über ein Boot für die zuvor genannten Wasserbereiche<br />

verfügen, auf das sie immer (Ausnahme Reparatur und Wartung) hun<strong>der</strong>tprozentigen Zugriff hat. Die<br />

<strong>der</strong>zeitige vertragliche Lösung ist als ungünstig zu bewerten.<br />

7.3.11. Son<strong>der</strong>löschmittel (siehe auch 6.4.5)<br />

Die Feuerwehr lagert einen gewissen Schaummittelvorrat an <strong>der</strong> Wache. Es ist zu überwachen, dass<br />

<strong>der</strong> Bestand 4.000 Liter am Standort nicht unterschreitet. Ein Teil des Schaummittels ist auf dem AB<br />

Schaum / Umwelt verlastet. Das TLF 16/30 verfügt über eine Druckzumischanlage (nicht CAFS<br />

System). In dem TLF System werden 200 l Schaum (Class A) vorgehalten, die sofort dem<br />

Löschwasser zugemischt werden können. Die DZA kann Zumischraten von < 1 % als Netzmittel<br />

zulassen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> hält einen Pulverlöschanhänger (Baujahr 1965) vor. Der Anhänger<br />

ist stets geprüft und soll langfristig auf dem AB Umwelt / Schaum installiert werden.<br />

7.3.12. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.7 Sirenennetz)<br />

Folgende Fahrzeuge verfügen über Außenlautsprecher, um Warndurchsagen erzeugen zu können:<br />

- MTW 1<br />

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- MTW 2<br />

- KdoW<br />

- HLF 1<br />

- LF 16/12<br />

- ELW 1<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Ein automatisches Abspielgerät (CD-Spieler) steht lediglich auf dem MTW 1 zur Verfügung. In<br />

Anbetracht des flächenmäßig großen <strong>Stadt</strong>gebietes wird dies für die lokale Warnung und Information<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung bei möglichen Schadensfällen, wie Gefahrgutunfällen o<strong>der</strong> Brandrauch infolge eines<br />

Großbrandes, als ausreichend eingestuft. Vordefinierte, aufgespielte Texte sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden und müssen kurzfristig beschafft werden. Automatische Abspielgeräte sind<br />

bei Neuanschaffungen in den Fahrzeugen stets zu berücksichtigen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet ist vorgeplant in<br />

Warnsegmente unterteilt worden, so dass von einer zeitnahen Warnung ausgegangen werden kann.<br />

Jedoch muss beachtet werden, dass bei einem größeren Einsatz nicht die Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

die Aufgabe <strong>der</strong> Primäreinheiten <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sein kann. Alternativ sind externe Kräfte<br />

o<strong>der</strong> die Schutzpolizei hinzuziehen. Ein Konzept zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (u.a. mit den alten<br />

Luftschutzsirenen) ist <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Erstellung.<br />

7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7)<br />

Kleinere und mittlere Einsätze mit ABC-Gefahren müssen von den Kommunen eigenständig<br />

abgearbeitet werden. Für größere ABC-Einsätze wird <strong>der</strong>zeit ein kreisweites System mit Integration<br />

aller ABC-Einheiten durch eine Fachgruppe erarbeitet. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt auf ihrem AB-<br />

Umweltschutz über Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully<br />

Einlaufschutz sowie Chemikalienschutzanzüge. Ein Prüfröhrchenset sowie mehrere<br />

Explosionsschutzwarngeräte (auch auf dem ersten Löschfahrzeug) sind vorhanden. Die<br />

Gerätschaften werden durch einen Gerätewart stets gewartet.<br />

7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7 und 6.4.9)<br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über 6 Tauchpumpen. Demnach fehlen bei einem Soll von 12<br />

Geräten <strong>der</strong>zeit 6 weitere Tauchpumpen. Ein Wassersauger sowie eine leistungsstarke<br />

Fäkalienpumpe sind vorhanden. Für den GW-Logistik gibt es eine Verladebox TH-Wasser. Die<br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> muss in <strong>der</strong> Lage sein, eine Ausbreitung von wassergefährdenden Substanzen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. Die <strong>der</strong>zeit vorhandenen technischen Mittel wie Ölsperren etc. sind nicht ausreichend<br />

und müssen kurzfristig angepasst werden. Hierzu ist auch schwimmfähiges Bindemittel vorzuhalten.<br />

Ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Städten Hagen, Dortmund, Wetter und Witten ist<br />

anzustreben.<br />

Für den Hochwasserschutz können Pumpen <strong>der</strong> Löschgruppenfahrzeuge sowie die Tragkraftspritze<br />

8/8 verwendet werden. Ein LF 16 TS, ein SW 2000 sowie an<strong>der</strong>e Komponenten zum<br />

Hochwasserschutz sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden. Es ist anzustreben, als<br />

Ersatzbeschaffung des LKW ein LF-L (zugleich Logistikkomponente und Wasserkomponente)<br />

anzuschaffen (siehe hierzu Punkt 6.4.13). Dieses Fahrzeug ist neben <strong>der</strong> Transportmöglichkeit mit<br />

einer Pumpe ausgestattet und kann somit auch im Hochwasserschutz eingesetzt werden. Die<br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt <strong>der</strong>zeit über 1.000 Sandsäcke. Diese Anzahl ist auf mindestens 3.000<br />

gefüllte Sandsäcke auszubauen. Der Lastkraftwagen, <strong>der</strong> Abrollbehälter Mulde sowie <strong>der</strong> GW-Logistik<br />

werden zum Transport <strong>der</strong> Sandsäcke eingesetzt.<br />

7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10)<br />

Jedes Löschgruppenfahrzeug muss über mindestens vier einsatzbereite Atemschutzgeräte verfügen.<br />

Dies ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> <strong>der</strong> Fall. Langfristig ist anzustreben, dass sich sechs Geräte auf<br />

dem Löschfahrzeug befinden (siehe auch 6.4.1). Somit ist je<strong>der</strong> Trupp mit einem Atemschutzgerät<br />

ausrüstbar. Die Drehleiter ist neben den beiden Zweiflaschengeräten mit einem Einflaschengerät für<br />

den Korbbetrieb auszustatten.<br />

Insgesamt verfügt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> über 38 Atemschutzgeräte. Diese werden von <strong>der</strong><br />

Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Die monatliche Sicherheitsüberprüfung findet durch den<br />

kommunalen Gerätewart statt.<br />

Reservegeräte in geringer Anzahl werden an <strong>der</strong> Feuerwache vorgehalten. Reservegeräte größerer<br />

Anzahl werden über die Kreisfeuerwehrzentrale (Bereitschaftsdienst des AB-Atemschutz) angefor<strong>der</strong>t.<br />

Diese werden in vertretbarer Zeit mit einem Abrollbehälter zum Einsatzort transportiert.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Der Atemschutzeinsatz wird bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Einsatzbericht sowie in den<br />

Atemschutzdokumentationsbüchern dokumentiert.<br />

Bei <strong>der</strong> Feuerwehr wurde 2007 ein Sicherheitstruppkonzept (u.a. Einsatz des<br />

Rettungsmuldensystems) erstellt. Dieses gilt es kurzfristig zu überarbeiten und zu konkretisieren. Eine<br />

Unterscheidung zwischen Sicherheitstrupp Typ 1 und Sicherheitstrupp Typ 2 <strong>gemäß</strong> FwDV 7 ist<br />

sinnvoll. Die Atemschutzüberwachung führte bis <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Maschinist mit <strong>der</strong> „Solinger Tafel“ durch.<br />

Laut diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> befindet sich auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug nun eine<br />

Besatzung von 1/6. Dies sind ein Maschinist, ein Einheitsführer, ein Angriffstrupp, ein Wassertrupp<br />

(als Sicherheitstrupp) sowie ein so genannte zbV-Mel<strong>der</strong>. Dieser zbV-Mel<strong>der</strong> soll zukünftig das<br />

Atemschutz- und Sicherheitscontrolling an <strong>der</strong> Einsatzstelle übernehmen. Auf <strong>der</strong> DLK befinden sich<br />

zwei Langzeitatemschutzgeräte sowie die Rettungsmulde. Diese Geräte sowie die Mulde sind für den<br />

Sicherheitstrupp Typ 2 reserviert. Auf dem TLF befindet sich eine Rettungstasche mit Atemluft für den<br />

Sicherheitstrupp Typ 1. Das erarbeitete System muss regelmäßig eingeübt werden, damit bei einem<br />

Atemschutznotfall in kürzester Zeit eingegriffen werden kann. Bisher wurde das Notfalltraining<br />

regelmäßig beim Übungsdienst besprochen und geübt.<br />

Nach FwDV 7Jährlich muss je<strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger mindestens jährlich eine theoretische<br />

Unterweisung, einen Testdurchlauf in <strong>der</strong> Atemschutzübungsstrecke (Kreisfeuerwehrzentrale<br />

Gevelsberg) sowie eine Einsatzübung unter Atemschutz durchgeführt haben, sonst verliert er seine<br />

Atemschutztauglichkeit (Zulassung, um ein Atemschutzgerät zu tragen). Dieses System wird in<br />

<strong>Herdecke</strong> so durchgeführt. Alle Daten werden im EDV Programm <strong>der</strong> Feuerwehr sowie in den<br />

Atemschutzdokumentationsbüchern verwaltet bzw. dokumentiert.<br />

7.3.16. Wärmebildkamera<br />

Die vorhandene Wärmebildkamera wurde 2002 von einer Versicherung gespendet. Die Kamera hat<br />

sich gut bewährt, ist jedoch nicht mehr Stand <strong>der</strong> Technik. Es sind weitere Wärmebildkameras nötig.<br />

Für je einen Löschzug ist eine Wärmebildkamera erfor<strong>der</strong>lich. Eine Wärmebildkamera soll über eine<br />

abgesetzte Einheit verfügen, womit das Bild auf einen zusätzlichen Monitor nach außen übertragen<br />

werden kann.<br />

7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11)<br />

Siehe Punkt Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Löschfahrzeuge<br />

stets mit einem motorbetriebenen Lüfter zu beschaffen.<br />

7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12)<br />

Derzeit besteht bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein erhebliches Defizit an Schlauchmaterial, was<br />

kurzfristig behoben werden muss. Ein seit Jahren gefor<strong>der</strong>ter SW 2000 ist nicht vorhanden. An <strong>der</strong><br />

Wache existiert lediglich eine Gitterbox für den LKW o<strong>der</strong> GW-Logistik. Die darin enthaltenen B-<br />

Schläuche reichen bei weitem nicht für eine Wasserför<strong>der</strong>ung über lange Wegstrecke (insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Verdopplung des För<strong>der</strong>stroms) aus. Ziel ist es, den Waldbrand in <strong>der</strong> Entstehungsphase zu<br />

bekämpfen. Überörtlich können von <strong>der</strong> Kreisfeuerwehrzentrale, von <strong>der</strong> Feuerwehr Ennepetal, <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Witten und <strong>der</strong> Feuerwehr Hattingen entsprechende Fahrzeuge herangezogen werden.<br />

Bei dem großen Waldgebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass eine Wasserversorgung über<br />

lange Wegstrecke in kürzester Zeit aufgebaut wird. Sonst könnte sich <strong>der</strong> Brand zu weit ausgebreitet<br />

haben. Daher ist die Anrückzeit von externen Kräften zu hoch, so dass die entsprechenden Mittel am<br />

Standort <strong>Herdecke</strong> vorzuhalten sind. Die überörtliche Hilfe kann hier nur als Ergänzung angesehen<br />

werden. Es ist ein entsprechen<strong>der</strong> Schlauchwagen 2000, AB-Schlauch, o<strong>der</strong> ein LF-Logistik mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> und ausreichen<strong>der</strong> Beladung anzuschaffen. Da das LF-L (siehe Punkt 6.4.13) bereits<br />

als Logistikkomponente verplant werden soll, ist es erfor<strong>der</strong>lich, ein autarkes Fahrzeug in Betrieb zu<br />

nehmen. Für einen Pendelverkehr eignet sich das TLF 16/30, welches geländefähig ist. Der<br />

Spülwagen <strong>der</strong> Technischen Betriebe (Fassungsvermögen 5.000 l) hat schon in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

bei Einsätzen unterstützt und kann zukünftig herangezogen werden. Ein ausführliches<br />

Waldbrandeinsatzkonzept in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden ist zu erstellen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Zuwegungen für Großfahrzeuge und die Wasserentnahmestellen mit Angabe <strong>der</strong><br />

Wassermenge sind detailliert darzustellen.<br />

7.3.19. Abrollbehälter Wasser<br />

Es gibt Überlegungen, in Eigenregie des Ehrenamtes, einen Abrollbehälter Wasser (5.000 l) zu<br />

bauen. Dieses Vorhaben sollte insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> großen und wassermäßig nicht versorgten<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Waldflächen durchgeführt werden (vergleiche 4.2.7). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sollte dieses Vorhaben<br />

unterstützen.<br />

7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7 und 6.4.14)<br />

Jedes Löschfahrzeug sowie die Drehleiter sind mit einer Motorsäge ausgestattet. Reservegeräte sind<br />

an <strong>der</strong> Wache vorhanden. Insgesamt sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr 7 Motorsägen vorhanden. Demnach sind<br />

3 weitere Geräte anzuschaffen.<br />

Die Logistikfahrzeuge (z.B. GW-Logistik) sind nicht mit einer Motorsäge ausgestattet. Eine<br />

Bestückung dieser Fahrzeuge mit Motorsägen ist durchzuführen, so können diese Fahrzeuge bei<br />

Unwetterlagen autark an kleineren Einsatzellen arbeiten, ohne die Löschgruppenfahrzeuge zu binden.<br />

Büffelwinden befinden sich nur noch auf dem LF 16/12. Diese hydraulischen Heber sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

kurzfristig auf den beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge zu installieren. Die technischen Mittel<br />

zum Anheben von Lasten sind <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend (nur Hebekissen). Über die Beschaffung<br />

eines Hebebaums ist nachzudenken. Ein Greifzug befindet sich lediglich auf dem HLF II. Ein zweiter<br />

Greifzug ist auf ein weiteres Löschgruppenfahrzeug zu verlasten. Ein weiteres Fahrzeug, neben dem<br />

HLF II, ist mit einer maschinellen Zugeinrichtung auszustatten (Ausfallreserve siehe auch Punkt<br />

Rüstwagen in diesem Kapitel).<br />

7.3.21. Wechsella<strong>der</strong> und Abrollbehälter<br />

Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind zwei Wechsella<strong>der</strong>-Trägerfahrzeuge vorhanden. Eines ist Eigentum<br />

des Ennepe-Ruhr-Kreises (ManV Komponente). Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stehen folgende<br />

Abrollbehälter:<br />

- AB Umweltschutz<br />

- AB Mulde<br />

- AB Schaum / Bindemittel<br />

- AB ManV des EN-Kreises<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Wechsella<strong>der</strong>-Trägerfahrzeuge ist in Verbindung mit dem Kreisfahrzeug als<br />

ausreichend zu betrachten.<br />

7.3.<strong>22</strong>. Massenanfall von Verletzten<br />

Der EN-Kreis hat verschiedene Einsatzstichworte zum ManV gebildet. Ab Stufe ManV 2 wird <strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stationierte Abrollbehälter ManV mitalarmiert. Dieser verlässt mit einer<br />

erweiterten Gruppe (KdoW, HLF 1, WLF mit AB ManV) das <strong>Stadt</strong>gebiet und fährt den jeweiligen<br />

Einsatzort an. Bei einem solchen Fall ist für die Abwesenheit <strong>der</strong> erweiterten Gruppe zwingend die<br />

Wache fest zu besetzen. Für den Fall, dass das ManV Ereignis sich auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />

ereignet, ist ein entsprechendes Konzept mit dem EN-Kreis zu erstellen. Insbeson<strong>der</strong>e gilt es zu<br />

betrachten, welche überörtliche Einheit den AB-ManV besetzt und auch bedient. Es ist in diesem Fall<br />

zu vermuten, dass das Einsatzpersonal <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> für an<strong>der</strong>e Maßnahmen (u.a.<br />

Menschenrettung) aufgebraucht ist.<br />

Die Vorhaltung des AB-ManV ist keine Pflichtaufgabe <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>, son<strong>der</strong>n eine<br />

freiwillige Leistung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass mit dem Trägerfahrzeug des EN-Kreises auch<br />

Abrollbehälter <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> bewegt und beför<strong>der</strong>t werden. Würde das Trägerfahrzeug<br />

vom Standort <strong>Herdecke</strong> abgezogen, wäre bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein zusätzliches Wechsella<strong>der</strong><br />

Trägerfahrzeug erfor<strong>der</strong>lich.<br />

7.3.23. Schutzkleidung<br />

In <strong>der</strong> Feuerwache befindet sich eine eigene Klei<strong>der</strong>kammer (Bekleidungsverwaltung), die durch zwei<br />

Kräfte ehrenamtlich geführt wird. Hier wird ausreichend Reservekleidung für das Personal (zum<br />

Austausch, z.B. nicht reparable Beschädigung einer Jacke) bereit gehalten. Für kontaminierte<br />

Einsatzkleidung (nach einem Bran<strong>der</strong>eignis) steht Ersatzkleidung zur Verfügung. Neuaufnahmen<br />

werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> mit einer entsprechend festgelegten Grundausstattung ausgerüstet.<br />

Je<strong>der</strong> Feuerwehrmann (SB) verfügt über eine den Vorschriften entsprechende normgerechte<br />

Einsatzkleidung. In den vergangenen sieben Jahren wurde auch in die Erweiterung <strong>der</strong> persönlichen<br />

Schutzkleidung investiert. Zur sachgerechten Reinigung <strong>der</strong> Einsatzkleidung stehen seit 2003 eine<br />

Industriewaschmaschine sowie ein Hochleistungstrockner zur Verfügung. Die Ausrüstung <strong>der</strong><br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> kann als gut angesehen werden.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.3.24. Gerätewartung (ehrenamtlich / hauptamtlich)<br />

Bis 2007 war ein hauptamtlicher Schirrmeister (Gerätewart) für die Fahrzeug- und Gerätepflege tätig.<br />

Aufgrund von immer mehr zunehmenden Prüfvorschriften <strong>der</strong> Gerätehersteller wurde diese Funktion<br />

um einen zweiten Gerätewart verstärkt. Der zweite Gerätewart kümmert sich vornehmlich um Elektro-,<br />

Atemschutz-, und ABC-Technik. Beide Gerätewarte haben die Ausbildung eines Gruppenführers und<br />

Maschinisten und fahren bei Einsätzen mit dem hinzu alarmierten ehrenamtlichen Personal mit zur<br />

Einsatzstelle (direkt vor Ort). Der Schirrmeister geht 2012 in den Ruhestand. Diese Stelle muss<br />

dringend ersetzt werden.<br />

Die Gerätewarte werden aus dem Ehrenamt durch sechs weitere ehrenamtliche Gerätewarte<br />

(Fahrzeuggruppe) unterstützt. Die Bereitschaft aus dem Ehrenamt zur Unterstützung nimmt aufgrund<br />

steigen<strong>der</strong> Einsatzzahlen immer mehr ab.<br />

Kleine Reparaturen sowie Wartungsarbeiten werden durch die Gerätewarte eigenständig und an <strong>der</strong><br />

Feuerwache durchgeführt. Bei größeren Reparaturen wird eine Fachwerkstatt aufgesucht. Es ist<br />

gerade bei den mo<strong>der</strong>nen Einsatzfahrzeugen zunehmend komplizierter (Technisierung, z.B.<br />

Elektronik), eigenständig Reparaturen vorzunehmen.<br />

Bisher gab es für die Fahrzeugwartung lediglich eine Arbeitsgrube. Ein Werkstattbereich war nur<br />

notdürftig zwischen den Fahrzeugen eingerichtet. Den Gerätewarten steht ein Büro zur Verfügung, wo<br />

sie vorgenommene Prüfungen per PC und schriftlich dokumentieren. Im Anbau <strong>der</strong> Feuerwehr wird<br />

eine Werkstatt sowie ein Lagerraum für diesen Bereich errichtet.<br />

7.4. Tagesdienst / Verwaltung / Brandschutztechniker<br />

Neben den Gerätewarten sind <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (F VI) sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr (F IV, Verwaltungsmitarbeiter des Amtes 32-2) im Tagesdienst <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

eingesetzt. Der Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong> FF sind ausgebildete<br />

Brandschutztechniker. Sie führen in <strong>Herdecke</strong> die Brandschauen durch. Dieser Bestand ist<br />

ausreichend.<br />

Weiterhin übernehmen beide Funktionen Verwaltungsaufgaben für die Feuerwehr (Beschaffungen,<br />

Personalplanung, Personalsachbearbeitung, Mitglie<strong>der</strong>werbung, Statistiken etc.). Auch dieser<br />

Bestand ist neben <strong>der</strong> Unterstützung des Amtes 32 ausreichend.<br />

Insgesamt stehen im Tagesdienst überwiegend vier Kräfte (ohne Urlaub und Krankheit gerechnet) zur<br />

Verfügung, um im Einsatzfall sofort mit dem Ehrenamt ausrücken zu können. Auch <strong>der</strong> Teamleiter<br />

Rettungsdienst ist ausgebildeter Feuerwehrmann. Dieser hat 1/3 seiner Stelle auch im Tagesdienst.<br />

Im Idealfall stehen sofort fünf Kräfte zur Verfügung.<br />

7.5. Feuerwehrhaus <strong>Herdecke</strong><br />

Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über ein Gerätehaus direkt an <strong>der</strong> Bundesstraße B 54 (<strong>Herdecke</strong>r Bach<br />

4). Derzeit findet <strong>der</strong> Erweiterungsbau im hinteren Bereich <strong>der</strong> Wache statt. Daher wird dieses Kapitel nur<br />

grob betrachtet.<br />

7.5.1. Historie<br />

Das Feuerwehrhaus ist im Jahr 1976 erbaut worden und besteht aus einem Büro- und<br />

Aufenthaltsbereich, einer aus zwei Bereichen bestehenden Fahrzeughalle und mehreren<br />

Räumlichkeiten im Untergeschoss. Zwischen 1986 und 1988 wurde das Feuerwehrhaus um einen<br />

Anbau erweitert.<br />

7.5.2. Bauweise<br />

Die Feuerwache ist ein eingeschossiger Baukörper, <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Topografie im hinteren, zu<br />

umfahrenden Bereich großflächig unterkellert ist. Im angrenzenden Gebäude, das in zweieinhalb<br />

geschossiger Ausführung in direkter Verbindung mit <strong>der</strong> Fahrzeughalle steht, befinden sich die Sozial-<br />

und Aufenthaltsräume <strong>der</strong> Feuer- und Rettungswache. Daneben zählen mehrere Büroräume, ein<br />

Besprechungsraum, ein Unterrichtsraum und eine Küche zum „Raumprogramm“ <strong>der</strong> Feuerwache. Die<br />

sanitären Gegebenheiten sind mit einer entsprechenden Anzahl von Toiletten und Duschen für Herren<br />

als ausreichend zu bezeichnen. Sanitärbereiche, insbeson<strong>der</strong>e Duschen, für Damen sind nicht<br />

vorhanden, werden aber im Zuge des Anbaus erstellt.<br />

7.5.3. Derzeitige Nutzung<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Die Nutzung des Feuerwehrhauses sieht zurzeit wie folgt aus: Der Büro- und Aufenthaltsbereich<br />

erstreckt sich über drei Etagen.<br />

Im Erdgeschoss sind das Büro des <strong>Stadt</strong>brandinspektors und das Dienstbüro des Rettungsdienstes<br />

untergebracht. Der Gerätewart teilt sich ein Büro mit dem Bereich Rettungsdienst. Ein weiteres Büro<br />

für den Geschäftsführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr und gleichzeitig Brandschutztechniker ist hier<br />

ebenfalls zu finden. Dieses Büro wird außerdem durch die Pressestelle <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />

genutzt. Eine kleine Teeküche, mittlerweile veraltet, ist hier neben den Lagermöglichkeiten des<br />

Rettungsdienstes zu finden.<br />

Vom Erdgeschoss erreicht man abgesetzt als Art Hochparterre eine kleine Einsatzzentrale. Sie ist mit<br />

zwei 4m-Band-Funkgeräten und mit einem im 2m-Band ausgestattet. Ein Alarmgeber für analoge<br />

Funkmeldeempfänger und Sirenen, ein Statusempfangsgerät, zwei ISDN-Telefone, ein Fax, ein<br />

Büroplatz mit PC und eine Rundsprechanlage sind vorhanden. Von hier aus können auch<br />

verschiedene Einrichtungen <strong>der</strong> Wache gesteuert werden (z. B. die automatischen Sektionaltore, das<br />

Alarmlicht, die Abgasabsauganlage). Außerdem befinden sich dort ein PC-Arbeitsplatz, Alarmpläne,<br />

Einsatzkarten und eine Personaltafel. Von <strong>der</strong> Zentrale hat man einen direkten Blick auf den Vorplatz<br />

<strong>der</strong> Wache und auf die B 54.<br />

Im Obergeschoss befinden sich ein Aufenthaltsraum sowie ein Schlafraum für den Rettungsdienst<br />

und das Büro <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr. Eine Küche für den Rettungsdienst befindet sich ebenfalls auf<br />

<strong>der</strong> Etage.<br />

Ein Aufenthalts- und Schulungsraum für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> befindet<br />

sich im Untergeschoss. Der Schulungsraum ist für ca. 80 Personen ausgelegt und wird <strong>der</strong>zeit<br />

erweitert. Direkt nebenan befinden sich Wasch- und Duschraum mit mehreren Waschplätzen.<br />

Schließlich ist die Jugendfeuerwehr ebenfalls im Untergeschoss untergebracht. Zudem befinden sich<br />

dort diverse Lagerräume, <strong>der</strong> Umklei<strong>der</strong>aum des Rettungs- und Tagesdienstes und die<br />

Bekleidungskammer. Ein Waschraum mit einer Hochleistungswaschmaschine sowie einem<br />

Hochleistungstrockner wurde hier eingerichtet.<br />

7.5.4. Fahrzeughalle / Stellplätze<br />

In <strong>der</strong> Fahrzeughalle befinden sich 8 Stellplätze <strong>der</strong> Größenklasse 4 (12,5 m x 4,5 m), wobei einer<br />

dieser Stellplätze durch den ELW 1 doppelt belegt wird und weitere zwei Stellplätze durch den RTW<br />

und das WLF mit AB-ManV (des Kreises) in Anspruch genommen werden. Die für diese<br />

Stellplatzgrößen nach DIN 14092 Teil 1 gefor<strong>der</strong>ten lichten Maße für Tore sind im Bereich <strong>der</strong><br />

Stellplätze wie auch bei den Durchfahrtshöhen und -breiten eingehalten. Ein Stellplatz ist mit einer<br />

Fahrzeuggrube ausgestattet, so dass hier im Bedarfsfall kleinere Fahrzeugreparaturen durchgeführt<br />

werden können. Hinter dieser Arbeitsgrube schließen sich eine Werkbank sowie ein Lastenkran an.<br />

Hinter <strong>der</strong> sechsten Toranlage ist eine Waschhalle im Stellplatz integriert.<br />

Zum Standard gehören elektromotorisch betriebene Sektionaltore, wie auch eine<br />

Abgasabsauganlage. Die Abgasabsauganlage ist dringend zu überarbeiten bzw. zu warten, da diese<br />

nicht einwandfrei funktioniert. Kritisch ist die Vorhaltung <strong>der</strong> Einsatzkleidung in <strong>der</strong> Fahrzeughalle zu<br />

werten, da das Umkleiden im Bereich <strong>der</strong> ausfahrenden Einsatzfahrzeuge geschehen muss. Der<br />

hierfür zur Verfügung stehende Platz wird zudem noch durch eine gewisse Lagerhaltung und kleinere<br />

Werkbankeinbauten verringert. Diese beiden Punkte werden durch den <strong>der</strong>zeitigen Anbau <strong>der</strong><br />

Feuerwache kurzfristig geän<strong>der</strong>t. So sind ein separater Umkleidebereich mit Spinden im Bau sowie<br />

eine separate Werkstatt und ein Raum für Lagermöglichkeiten vorgesehen.<br />

7.5.5. Hofflächen<br />

Der Feuerwache zugeordnet sind sowohl vor dem Gebäude wie auch auf <strong>der</strong> Rückseite ausreichend<br />

große Hofflächen. Problematisch erscheint aus gutachterlicher Sicht lediglich die Situation, dass die<br />

ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit anrückenden Privatfahrzeugen ein- und dieselbe Aus- und<br />

Einfahrt nutzen. Dies scheint notwendig, um die ausgewiesenen Stellplätze im vor<strong>der</strong>en Bereich <strong>der</strong><br />

Feuerwache zu erreichen. Diese Situation wird im Zuge des <strong>der</strong>zeitigen Umbaus auch nicht<br />

verän<strong>der</strong>t. Nach intensiven Planungen konnten keinerlei Ideen auf den Weg gebracht werden, um das<br />

gleichzeitige An- und Ausrücken über eine Zufahrt zu verhin<strong>der</strong>n. Trotz <strong>der</strong> ausreichend großen<br />

Hofflächen vor und hinter <strong>der</strong> Feuerwache sind diese als Übungsfläche nur sehr bedingt tauglich.<br />

Beide Zonen werden von ausrückenden Einsatzfahrzeugen befahren, so dass kritische Situationen<br />

nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden können. Hofflächen müssen als Parkplatz von den<br />

ehrenamtlichen Einsatzkräften genutzt werden, da keine ausreichenden Parkmöglichkeiten<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

vorhanden sind. Es sollte langfristig über die Schaffung einer zweiten Einfahrt o<strong>der</strong> eines<br />

Einfahrtrichtungsverkehrs durch eine Zufahrt (jetzige Ein- und Ausfahrt) sowie einer separaten<br />

Ausfahrt nachgedacht werden. Die <strong>der</strong>zeitige Situation bietet drei negative Kreuzungspunkte des zu-<br />

und abfließenden Verkehrs im Alarmfalle. Die o. g. Maßnahme entzerrt diese auf einen<br />

Kreuzungspunkt und trägt somit zur Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte bei und dient dem Unfallschutz.<br />

Generell ist abschließend auf eine ausreichende flächendeckende, blendfreie Außenbeleuchtung<br />

Wert zu legen.<br />

7.5.6. Zukünftiger Anbau<br />

Die Raumkonzepte des <strong>der</strong>zeitigen Anbaus und entsprechende organisatorische Maßnahmen sollten<br />

dann den Stand <strong>der</strong> Technik wi<strong>der</strong>spiegeln, um eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />

Durchführung aller Tätigkeiten im Feuerwehrdienst zu gewährleisten. Konkrete Planungen liegen<br />

bereits vor.<br />

Angestrebt werden die funktionale Trennung zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Rettungsdienst<br />

(Trägerschaft des EN-Kreises).<br />

Der Schulungsraum ist auf mindestens 100 Personen zu erweitern; die Räume zur Aufbewahrung <strong>der</strong><br />

Einsatzkleidung getrennt zur Fahrzeughalle vorzusehen. Auf die Trennung von Männern und Frauen<br />

sollte auch hier bereits geachtet werden. Die Stellplatzanzahl ist <strong>der</strong>art zu erweitern, dass alle<br />

Fahrzeuge und Abrollbehälter eingestellt werden können. Bei den Stellplatzgrößen sind ausreichende<br />

Sicherheitsabstände (mindestens 0,5 m zu Bauteilen etc.) und Verkehrsflächen zu beachten.<br />

Durch das Erweiterungsvorhaben werden mehr Stellplätze für die Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung<br />

stehen. Hierzu ist geplant, eine freistehende Fahrzeughalle (L-Anbau zur Straße hin an die bisherige<br />

Halle) zu bauen.<br />

Eine Stiefelwaschanlage, um Grobverschmutzung nach Übung und Einsatz direkt nach dem<br />

Verlassen <strong>der</strong> Fahrzeuge entfernen zu können, ist in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen. Die so<br />

genannte schwarz / weiß Trennung sollte berücksichtigt werden.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> WC-Anlagen und Duschanlagen sind je Geschoss entsprechend den Bedürfnissen für<br />

Männer und Frauen einzuplanen. Insbeson<strong>der</strong>e die Kapazität <strong>der</strong> Anlage für Frauen sollte<br />

zukunftsorientiert ausgerichtet werden.<br />

Auch die Unterbringung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr ist im Raumprogramm zu beachten. Die Qualität <strong>der</strong><br />

Ausstattung und Unterbringung steigert letztendlich auch die Motivation <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />

Jugendfeuerwehr.<br />

Im Außenbereich sollten in die Planungen folgende Überlegungen einfließen. Die Anzahl <strong>der</strong> PKW-<br />

Stellplätze für Feuerwehrangehörige soll sich an <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Sitzplätze <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Fahrzeuge bemessen. Für <strong>Herdecke</strong> ergibt sich somit ein theoretischer Bedarf von 66 Stellplätzen. An<br />

<strong>der</strong> südlichen Grundstücksgrenze steht noch eine Fläche zur Verfügung, die zur Erweiterung geeignet<br />

wäre. Ein Einstellplatz sollte die Maße von 2,5 m Breite und 5,5 m Länge nicht unterschreiten. Die<br />

Anordnung ist günstig zu wählen, so dass ein zügiges aber sicheres Einfahren möglich ist.<br />

7.5.7. Küche<br />

Im Anbau <strong>der</strong> Feuerwache ist auch eine Großküche vorgesehen. Diese hat das Ziel, das<br />

Einsatzpersonal bei Lehrgängen und bei größeren Einsätzen zu verpflegen, soweit dies bei Einsätzen<br />

nicht durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen erfolgt. Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten,<br />

dass insbeson<strong>der</strong>e durch den niedrigen Personalstand (vor allem im Tagesbereich) die Feuerwehr<br />

<strong>Herdecke</strong> personell nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die eigenen Kräfte bei Einsätzen selbst zu verpflegen.<br />

Namentlich bei größeren Einsatzsituationen wird jede Einsatzkraft vor Ort o<strong>der</strong> als Ablösung benötigt.<br />

Daher ist in solchen Fällen lieber auf die ortsansässigen Hilfsorganisationen zurückzugreifen, die die<br />

Verpflegung von Einsatzkräften durch die Verpflegungstrupps ihrer Einsatzeinheiten ohnehin anbieten<br />

und über die Kreisleitstelle Schwelm kurzfristig alarmierbar sind. Dies wurde 2008 bei einem<br />

Großbrand bereits so praktiziert. Vergleiche auch 7.1.16 - Zusammenarbeit mit den örtlichen<br />

Hilfsorganisationen.<br />

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7.6. Statistische Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

7.6.1. Auswertung nach Staffellösung<br />

Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Brandschutzbedarfspläne 2002 und 2007 (Staffellösung) wurden die<br />

zeitkritischen Einsätze seit dem Jahr 2000 erfasst und ausgewertet. Seit 2009 und mit Grundlage des<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es <strong>2010</strong> wird nach <strong>der</strong> Gruppenlösung ausgewertet.<br />

Jahr 2000 57 % (Schätzwert)<br />

Jahr 2001 62 % (Schätzwert)<br />

Ab 2003 wurde durch die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> eine genaue Statistik geführt, ab 2004 sogar eine<br />

sekundengenaue Abrechnung.<br />

Jahr<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

ausgewerteten<br />

Einsätze<br />

Anzahl 1.<br />

Schutzzieldefinition - 6 FM<br />

in 8 Min.<br />

Seite 89 von 97<br />

Soll<br />

Anzahl 2.<br />

Schutzzieldefinition - 16 FM<br />

in 13 Min.<br />

2003 54 41% 70% 37% 70%<br />

2004 26 69% 70% 100% 70%<br />

2005 54 93% 70% 100% 70%<br />

2006 45 96% 70% 100% 70%<br />

2007 59 92% 80% 100% 80%<br />

2008 55 62% 80% 100% 80%<br />

2009 11 82% 80% 82% 80%<br />

Durchschnittlich erzielt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> einen Erreichungsgrad bei <strong>der</strong> Staffellösung (1/5) von<br />

76,43 %. Der auffällige Sprung im Erreichungsgrad zwischen den Jahren 2003/2004 ist u. a. auf die<br />

Einführung <strong>der</strong> sekundengenauen Abrechnung zurückzuführen, die allein zu einer Steigerung des<br />

Erreichungsgrades um 10 Prozentpunkte geführt hat. Der Fachaufsicht <strong>der</strong> Bezirksregierung wurden<br />

erstmalig für das Jahr 2007 statistische Zahlen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> übermittelt.<br />

Seit 2008 verlangt die Bezirksregierung eine Anpassung des bisherigen Staffelsystems 1/5<br />

(Grundlage <strong>der</strong> vorherigen Brandschutzbedarfspläne 2002/2007) auf ein Gruppensystem 1/8<br />

(Grundlage des jetzigen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es, basierend auf den Empfehlungen <strong>der</strong> AGBF).<br />

Somit ist ab 2008 auch die Statistik nach Gruppensystem zu führen. Im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden<br />

Ausnahmegenehmigung muss die Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

jährlich bis zum 1. März vorgelegt werden.<br />

In den vorherigen Jahren wurden immer alle zeitkritischen Einsätze gewertet. Nach Vorgaben <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung müssen aber nur folgende Einsätze gewertet werden:<br />

+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an <strong>der</strong> Einsatzstelle nach AAO ewartet wird<br />

+dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)<br />

- keine Feld- Wald- o<strong>der</strong> Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen<br />

- keine Unfälle auf Landstraßen o<strong>der</strong> Autobahnen<br />

- keine Nachalarmierungen von Einheiten<br />

- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurück geschickt<br />

werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie<br />

z.B. Ölspur, Gartenlaube, Papiercontainer.<br />

Diese sachliche Einschränkung hat eine Reduzierung <strong>der</strong> auszuwertenden Einsätze zur Folge, wie<br />

man beson<strong>der</strong>s gut am Vergleich <strong>der</strong> Jahre 2008 (55) und 2009 (11) erkennen kann.<br />

Wie man ebenfalls erkennen kann, wurden die Soll Vorgaben für das 1. und 2. Schutzziel <strong>der</strong><br />

bisherigen Staffellösung weitgehend eingehalten. Der erste Einsatzerfolg (Menschenrettung) kann aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> auch mit einer Staffel erreicht werden.<br />

Soll


.<br />

7.6.2. Auswertung nach Gruppenlösung<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Gemäß den aktuellen Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung laut Ausnahmegenehmigung vom 08.12.2008<br />

sind für die Laufzeit dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>s die Sollvorgaben nach <strong>der</strong> Gruppenlösung (1/8)<br />

zu bestimmen. Zusätzlich hat die Bezirksregierung bereits eine Einsatzauswertung nach <strong>der</strong><br />

Gruppenlösung für das Jahr 2009 verlangt.<br />

Jahr<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

ausgewerteten<br />

Einsätze<br />

Anzahl 1.<br />

Schutzzieldefinition - 9 FM<br />

in 8 Min.<br />

Seite 90 von 97<br />

Soll<br />

Anzahl 2.<br />

Schutzzieldefinition - weitere Soll<br />

18 FM in 13 Min.<br />

2009 11 45% 82%<br />

<strong>2010</strong> 70%<br />

2011 70%<br />

2012 70%<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

Wendet man die aktuellen Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (Gruppenlösung, Einsatzstatistik)<br />

vergleichend auf die vergangenen Jahre 2005 bis <strong>2010</strong> an, ergibt sich, unterteilt nach Technischen<br />

Hilfeleistungen und Brandeinsätzen, folgende Auswertung <strong>der</strong> Einsätze:<br />

Technische Hilfeleistung 38<br />

Von 10 Technischen Hilfeleistungen konnten 7 Einsätze mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten erreicht<br />

werden. Drei Einsätze konnten nicht erreicht werden. Dies ergibt bei den Technischen Hilfeleistungen<br />

einen Erreichungsgrad von 70 %. Die durchschnittliche Eintreffzeit lag bei 6:<strong>22</strong> Minuten.<br />

Brandeinsätze 39<br />

Bei Brandeinsätzen lag die durchschnittliche Eintreffzeit bei 41 ausgewerteten Einsätzen bei 8:05 Min.<br />

Von 41 ausgewerteten Einsätzen konnten 25 Einsätze mit einer Gruppe in <strong>der</strong> vorgegebenen Zeit<br />

erreicht werden. Dies entspricht einem Erreichungsgrad von 61 %.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswertung wurde insbeson<strong>der</strong>e erkannt, dass <strong>der</strong> Erreichungsgrad <strong>der</strong> Gruppe hätte erzielt<br />

werden können, wenn anstatt eines Staffelfahrzeuges ein Gruppenfahrzeug (etwa HLF 20/16) im<br />

ersten Abmarsch gefahren wäre. Daher ist zu planen, dass zukünftig im ersten Abmarsch ein<br />

Löschgruppenfahrzeug mit einer Besatzung von 1/8 als erstes ausrückt.<br />

Es wurde außerdem erkannt, dass die 2. Hilfsfrist (16 FM in 13 Minuten) bei allen ausgewerteten<br />

Einsätzen eingehalten wurde.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> errechneten Erreichungsgrade bleibt <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (Bz. Arnsberg)<br />

vorbehalten und ist abzuwarten.<br />

38 Die hier verwendeten Zahlen beziehen sich auf eine statistischen Auswertung <strong>der</strong> letzten fünf Jahre


8. Maßnahmen<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Welche Maßnahmenkataloge - Organisation, Gebäude, Fahrzeuge und Geräte, Personal - mit welcher<br />

Priorität versehen werden, sind den örtlichen Gegebenheiten entsprechend durch die politischen Gremien<br />

festzulegen.<br />

Der Erreichungsgrad, als das eigentliche „Betriebsergebnis" einer Feuerwehr, ist zukünftig kontinuierlich zu<br />

ermitteln. Dies ist mittels mo<strong>der</strong>ner Leitstellentechnik und <strong>der</strong> Ausrüstung <strong>der</strong> Feuerwehrfahrzeuge mit FMS<br />

mit geringem Aufwand realisierbar. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sollte den Kreis einbeziehen und um Mithilfe bitten,<br />

die entsprechenden Daten zu ermitteln und den Kommunen <strong>der</strong> Region zur Verfügung zu stellen.<br />

Mittels dieser Daten lassen sich drei wesentliche Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung auf gesichertes<br />

Datenmaterial aufbauen:<br />

• Überprüfung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> kommunalen Feuerwehr durch den<br />

Landrat <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 1 (1) FSHG<br />

• Standortverifizierungen und interkommunale Glie<strong>der</strong>ungsoptimierungen<br />

• Optimierung <strong>der</strong> Ausrückebereiche innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde sowie des<br />

Kreises für Aufgaben nach <strong>§</strong> 1 (3) und (5) FSHG<br />

8.1. Maßnahmen <strong>der</strong> Feuerwehr aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

8.1.1. Kurzfristig (bis 2012):<br />

1. Umstellung <strong>der</strong> Alarm- und Ausrückeordnung. Der Erstabmarsch muss konform mit dem<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sein. Ein Löschgruppenfahrzeug (Gruppe 1/8) muss in den ersten<br />

Abmarsch auch für Brandeinsätze gestellt werden.<br />

2. Erstellung eines Atemschutz-Sicherheitstruppkonzeptes, welches einheitlich und regelmäßig<br />

beim Übungsdienst und mindestens halbjährlich ausgebildet wird. Die Unterteilung <strong>gemäß</strong><br />

FwDV zwischen Typ 1 und Typ 2 wird dringend empfohlen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung hat hierfür<br />

entsprechende technische Mittel kurzfristig bereitzustellen (siehe 7.3.15).<br />

3. Einrichtung eines Führungsdienstes (B-Dienst). Der Zugführer vom Dienst ist mit einem<br />

Einsatzfahrzeug stets einsatzbereit und fährt mit seinem zur Verfügung gestellten<br />

Einsatzfahrzeug (Kommandowagen) direkt die Einsatzstelle an. Hierdurch wird die<br />

Einsatzstelle frühzeitig erkundet und die Eingriffszeit <strong>der</strong> Feuerwehr minimiert (Vergleich<br />

7.3.4).<br />

4. Kurzfristige Umstellung <strong>der</strong> internen Organisation auf zwei Löschzüge und vier Löschgruppen<br />

(siehe 7.1.1).<br />

5. Besetzung <strong>der</strong> Funktionsstellen mit rein ehrenamtlichen Kräften. Diese haben keine<br />

Doppelverplanung (siehe auch 7.1.3 und 7.1.6).<br />

6. Der 2. stellv. Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr ist kurzfristig als Verbandführer auszubilden (siehe<br />

kommissarische Ernennungsvoraussetzungen) (siehe 7.1.6).<br />

7. Erstellung eines Konzeptes zur Besatzung des AB-ManV bei diesen Lagen auf <strong>Herdecke</strong>r<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet (7.3.<strong>22</strong>).<br />

8. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Wasserrettung“ mit Slipstellen etc. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

schwer zugängliche Ruhrlauf <strong>Herdecke</strong> Ge<strong>der</strong>n muss in Abstimmung mit den Feuerwehren<br />

Witten, Wetter und <strong>der</strong> DLRG betrachtet werden (siehe 4.2.6).<br />

9. Erstellung eines ABC Konzeptes für Großlagen in Abstimmung mit den an<strong>der</strong>en Städten des<br />

EN-Kreises (siehe 6.4.7 und 7.3.13).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

10. Erstellung eines Einsatzkonzeptes in Abstimmung mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen. Bei ABC Lagen<br />

auf <strong>der</strong> BAB 1 sind ggf. eine Evakuierung o<strong>der</strong> sonstige Einsatztätigkeiten (Messungen) am<br />

Bleichsteingelände (u.a. Schulzentrum) nötig. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> verbesserte Informationsfluss<br />

zwischen <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen und <strong>Herdecke</strong> ist anzustreben (siehe 4.2.6).<br />

11. Erstellung eines Einsatzkonzeptes zusammen mit den umliegenden Feuerwehren für den<br />

Ruhrlauf. Bei Eintreten von wassergefährdenden Stoffen sind Hagen, <strong>Herdecke</strong> und Wetter<br />

zuständig. Beim Hengsteysee sind es <strong>Herdecke</strong>, Hagen und Dortmund (siehe 4.2.7 und<br />

6.4.9).<br />

12. Erstellung eines Einsatzplanes für den 960 Meter langen En<strong>der</strong> Tunnel in Absprache mit <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Dortmund und Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />

welches auf <strong>der</strong> Schiene fahren kann) (siehe 4.1.4. Bahnanlagen und<br />

4.2.6).<br />

13. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Viadukt“ (u.a. Zuwegungen etc.) im Hinblick auf Suizid<br />

und anschließende Wasserrettung (siehe 4.2.6).<br />

14. Erstellung eines Waldbrandkonzeptes (Vergleich 4.2.7 und 7.3.18).<br />

8.1.2. Mittelfristig (bis 2015)<br />

1. Ausbau <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger auf mindestens 65 Personen (<strong>der</strong>zeit 51 Kräfte)<br />

(Vergleiche 7.1.5).<br />

2. Ausbildung des ehrenamtlichen Personals in <strong>der</strong> erweiterten Ersten Hilfe (etwa<br />

Rettungshelfer) für First Respon<strong>der</strong> Einsatzsituationen. Die Feuerwehren können sich gegen<br />

solche Einsätze nicht wehren, da dies eine unterlassene Hilfeleistung darstellt (Vergleiche<br />

7.1.5).<br />

3. Im Bereich ABC I müssen mehr Kräfte ausgebildet werden (siehe 7.1.5).<br />

4. Pro Jahr müssen mehr Truppführer ausgebildet werden (mind. 4 Personen) (siehe 7.1.5).<br />

5. 7 Personen sind mittelfristig als Gruppenführer (F III) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />

6. 3 Personen sind mittelfristig als Zugführer (F IV) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />

7. Mittelfristige Ausbildung von zwei weiteren Verbandführer (F/B V Teil 1+2) (siehe 7.1.6).<br />

8. Einsatzkonzepte für beson<strong>der</strong>e Objekte (z.B. Verlust beson<strong>der</strong>er Kulturgüter im Brandfall) und<br />

regelmäßige Schulungen <strong>der</strong> Einsatzkräfte vor Ort.<br />

8.1.3. Langfristig (bis 2020):<br />

1. Alle Gruppenführer sollen langfristig den Lehrgang F Ausbil<strong>der</strong> und F/B ABC II absolvieren<br />

(siehe 7.1.6).<br />

8.1.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend<br />

1. Alle Hochhäuser und alle an<strong>der</strong>en Gebäude an <strong>der</strong> Hochhausgrenze sind regelmäßig im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Brandschau zu überprüfen.<br />

2. Die Ausschreibungen von Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen sind effektiver und effizienter<br />

durchzuführen. Die Ausschreibungen müssen im Hinblick auf die technische Ausstattung<br />

deutlich konkreter erstellt werden.<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

3. Sekundengenaue Erfassung von zeitkritischen Einsätzen nach Vorgaben <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Arnsberg (Gruppenstärke). Zudem Erfassung des Erreichungsgrades<br />

Staffelstärke zum Vergleich.<br />

4. Abstimmung und regelmäßige Schulung (alle 2 Jahre) mit <strong>der</strong> FF Wetter im Rahmen <strong>der</strong><br />

überörtlichen Hilfe zwecks Wasserför<strong>der</strong>ung von <strong>der</strong> Ruhr im Einsatzfall Ewald Dörken AG.<br />

5. Regelmäßige jährliche Überprüfung <strong>der</strong> aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, um Fehlalarme<br />

zu vermeiden. Die Brandmeldeanlagen sind stets nach dem Stand <strong>der</strong> Technik und den<br />

jeweils gültigen Aufschaltbedingungen herzurichten.<br />

6. Erfassung einer Ein- und Austritts-Statistik um den Personalstand zu bewerten.<br />

8.2. Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

8.2.1. Kurzfristig (bis 2012):<br />

8.2.1.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />

1. Kurzfristige Erstellung und Finanzierung eines Werbekonzeptes zum Zweck, ehrenamtliche<br />

Mitglie<strong>der</strong> für die Feuerwehr zu gewinnen (siehe 7.1.2). Insbeson<strong>der</strong>e Personen, die in <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>der</strong> Feuerwache wohnen. Weiterhin sind Frauen und Menschen mit<br />

Migrationshintergrund zu werben. Der Personalstand ist in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />

Feuerwehr stufenweise auf das Soll von 141 auszubauen. Derzeit besteht ein Defizit von 67<br />

Kräften.<br />

2. Kurzfristige Zielerreichung: För<strong>der</strong>ung des Ehrenamtes auch und gerade in finanzieller<br />

Hinsicht. Bestehendes Personal muss durch Anreize motiviert und neues Personal muss<br />

durch Anreize gewonnen werden.<br />

3. Deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Tagesverfügbarkeit. Bildung von Pools, (z.B. Technischen<br />

Betriebe, mind. 5 FM) die tagsüber an einem Arbeitsplatz arbeiten und Bereitstellung eines<br />

Einsatzfahrzeuges. Diese könnten in einem Alarmfall mit Son<strong>der</strong>rechten die Einsatzstelle<br />

direkt anfahren. Die rechtliche Zulässigkeit ist zu prüfen. Weiterhin sollten weitere<br />

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (<strong>Stadt</strong>verwaltung, TBH etc.) für die Freiwillige<br />

Feuerwehr geworben werden. Diese Berufsgruppe hat keine Abkömmlichkeitsprobleme am<br />

Arbeitsplatz (siehe 7.1.2).<br />

Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Gründung einer weiteren Löschgruppe im Norden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

den Brandschutz deutlich verbessert.<br />

4. Kurzfristige Prüfung <strong>der</strong> kommunalen Zusammenarbeit im Tagesbereich (siehe Punkt 7.1.13,<br />

Stichwort Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug).<br />

5. För<strong>der</strong>ung des Dienstsportes <strong>der</strong> Feuerwehr. Die Anzahl <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger muss<br />

indirekt gehalten und mindestens auf 65 Kräfte erhöht werden. Ein entsprechen<strong>der</strong> Sportraum<br />

innerhalb <strong>der</strong> Feuerwache ist vorzuhalten (siehe auch 7.1.5).<br />

6. In den nächsten drei Jahren sind 10 Bootsführer (Soll 20) auszubilden. Dieser Bestand stellt<br />

das absolute Minimum dar (Vergleich 7.1.15).<br />

8.2.1.2. Technische Maßnahmen<br />

1. Verbesserung <strong>der</strong> Ausstattung für die Wasserrettung. Insbeson<strong>der</strong>e die Slip Stellen (3 Stück,<br />

Hengsteysee, Harkortsee, Ruhrlauf) sind kurzfristig geeignet herzurichten.<br />

2. Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagens 2 bis Anfang 2011. Alternativ kann auch<br />

ein Mehrzweckfahrzeug zum Transport von Personen und Geräten angeschafft werden.<br />

3. Ersatzbeschaffung <strong>der</strong> fälligen Drehleiter 23/12 bis zum Jahr 2012 (siehe auch 7.3.6).<br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

4. Kurzfristige Anschaffung eines ELW 1 als Ersatzbeschaffung im Jahr 2011 (siehe 6.4.8 und<br />

7.3.4).<br />

5. Kurzfristige Anschaffung eines Schlauchwagens 2000 o<strong>der</strong> vergleichbaren Abrollbehälters mit<br />

mindestens 2000 Meter B-Schläuchen (siehe 4.2.7, 6.4.12 und 7.3.18).<br />

6. Ersatzbeschaffung des Anhänger Transport im Jahr 2011.<br />

7. Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges 16/12 bis Anfang 2012 in ein<br />

Löschgruppenfahrzeug 20/16 (Kombination TH und Brand). Dieses Fahrzeug soll in den<br />

ersten Abmarsch gestellt werden (siehe auch 7.3.5 und 8.1.1).<br />

8. Kurzfristige Erweiterung technischer Mittel zur Öl-Rückhaltung und Öl-Bekämpfung auf einem<br />

Fließgewässer. Auch schwimmfähiges Bindemittel ist in ausreichenden Mengen vorzuhalten<br />

(Vergleich 4.2.7 und 6.4.9).<br />

9. Mo<strong>der</strong>nisierung (Generalüberholung) <strong>der</strong> Einsatzzentrale mit direkter Anbindung an die<br />

Kreisleitstelle (weitere Details siehe 7.2.1).<br />

10. Die Wache verfügt nur über 2 Amtsleitungen. Diese sind auf mind. 5 auszubauen (siehe<br />

7.2.1). Auch die Datenleitung ist von DSL 1000 auf DSL 16000 zu erhöhen.<br />

11. Ausstattung des Kommandowagens mit einem Mobilfunkgerät und einem tragbaren<br />

Handfunkgerät 4m-Band (siehe 7.2.5 und 7.2.6).<br />

12. Kurzfristige Erweiterung: Der Gerätewagen Logistik ist mit einer Motorsäge und Tauchpumpe<br />

auszustatten, um selbständig bei Unwetterlagen agieren zu können.<br />

13. Anschaffung von drei weiteren Motorsägen, um das Soll von 10 Stück zu erfüllen (siehe 4.2.7,<br />

6.4.14 und 7.3.20).<br />

14. Die Anzahl von befüllten Sandsäcken ist kurzfristig von 1000 Stück auf 3000 Stück<br />

auszubauen (siehe 4.2.7, 6.4.9 und 7.3.14).<br />

15. Erweiterung des Schaummittelbestandes an <strong>der</strong> Wache auf > 4.000 Litern (siehe auch 6.4.5<br />

und 7.3.11).<br />

16. Vorhaltung von vertonten Tonträgersystemen (CD) für die Feuerwehrfahrzeuge (6.4.6 +<br />

7.3.12). Zukünftige Fahrzeuge, die mit einer Außenlautsprecheranlage beschafft werden,<br />

müssen technisch so ausgestattet sein, dass <strong>der</strong> CD-Player auf diesen Außenlautsprecher<br />

gestellt werden kann.<br />

17. Ausstattung zweier Einsatzfahrzeugen mit Greifzügen (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />

18. Ausstattung <strong>der</strong> beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 1 und 2 mit Büffelwinden. Die<br />

technischen Mittel zum Anheben von Lasten sind unzureichend (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />

19. Verbesserung <strong>der</strong> Absauganlage in den Fahrzeughallen (siehe 7.5.4).<br />

8.2.1.3. Sonstige Maßnahmen<br />

1. Es ist zu prüfen, ob Bürger <strong>der</strong> Randbereiche durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung kostenlos mit<br />

Rauchmel<strong>der</strong>n ausgestattet werden können.<br />

8.2.2. Mittelfristig (bis 2015)<br />

8.2.2.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />

1. In den nächsten fünf Jahren sind 4 ehrenamtlichen Kräften die Ausbildung zum Klasse C<br />

Führerschein (Soll 40 Kräfte) zu finanzieren. Scheiden weitere Klasse C Personen aus <strong>der</strong><br />

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Feuerwehr aus, sind auch diese Funktionen durch eine Neuausbildung zu kompensieren<br />

(Vergleiche 6.4.1 und 7.1.15).<br />

2. Prüfung des Vorschlags für Einsatzkräfte eine Kin<strong>der</strong>betreuung anzubieten (siehe 7.1.2).<br />

8.2.2.2. Technische Maßnahmen<br />

1. Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 16/16 in ein<br />

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20/16 Schwerpunkt Technische Hilfe im Jahr 2013<br />

(siehe 7.3.5).<br />

2. Ersatzbeschaffung für den nicht mehr technisch einwandfreien Lastkraftwagen. Spätestens im<br />

Jahr 2013. Die Wehrführung empfiehlt die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges<br />

Logistik, welches bei Brandeinsätzen, als Logistikkomponente und Unwettereinsätzen<br />

eingesetzt werden kann. Diese Universalanschaffung wäre äußerst sinnvoll. Jedoch ist <strong>der</strong><br />

Ladekran zum Anheben von Lasten zu berücksichtigen. Dieser wäre bei diesem Fahrzeug<br />

nicht vorhanden, so dass ein bestehendes Fahrzeug mit einem Lastenkran ausgestattet<br />

werden muss (siehe 6.4.13 und 7.3.9).<br />

3. Mittelfristige Anschaffung eines weiteren ELW 1 als Führungsmittel und Ausfallreserve für den<br />

2. Löschzug (siehe 6.4.8 und 7.3.4).<br />

4. Die technischen Sollvorgaben (Mindestanfor<strong>der</strong>ungen) für eine Löschgruppe (6.4.1 und 7.3.3)<br />

sind mittelfristig zu erzielen.<br />

5. Mittelfristige Anschaffung bzw. Herrichtung eines „Abrollbehälter Wasser“ insbeson<strong>der</strong>e für<br />

die Waldbrandbekämpfung mit etwa 5.000 Litern Wasser (Dieser kann ggf. durch die FFH<br />

selbst erstellt werden, siehe 7.3.19).<br />

6. Mittelfristige Anschaffung einer Wärmebildkamera mit Einheit für abgesetzte Bildübertragung<br />

(siehe auch 7.3.16).<br />

7. Mittelfristige Anschaffung von 26 Funkgeräten im 2m-Band, um das Soll von 67 Geräten zu<br />

erreichen (siehe 6.4.1 und 7.2.6).<br />

8. Neuanschaffung eines Rettungsbootes im Jahr 2015 (siehe auch 7.3.10).<br />

9. Es sind mittelfristig weitere 6 neue Tauchpumpen für Unwettereinsätze anzuschaffen (siehe<br />

6.4.9 und 7.3.14).<br />

10. Mittelfristige Ausstattung aller Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter und Gerätewagen mit<br />

Prepaid Handys (siehe 7.2.5).<br />

11. Ausbau des Sirenennetzes im Bereich Schnee, Ahlenberg und Westende (siehe 7.2.7).<br />

12. Ausstattung eines weiteren Fahrzeuges mit einer maschinellen Zugeinrichtung (5 Tonnen) als<br />

Ausfallreserve <strong>der</strong> bestehenden (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />

8.2.2.3. Sonstige Maßnahmen<br />

1. Mittel- bis langfristige Lösungen (dauerhafte Prüfung jedoch erfor<strong>der</strong>lich) zur Verbesserung<br />

des Brandschutzes und <strong>der</strong> Zielerreichungsgradabdeckung in den Randbereichen finden.<br />

2. Mittelfristige Prüfung, ob eine Einflussnahme auf Lichtzeichenanlagen möglich ist (siehe<br />

4.1.4).<br />

3. Mittelfristige För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planungen des EN-Kreises zum Hochwasserschutz in <strong>Herdecke</strong><br />

(siehe 4.2.7, 6.4.9 und 7.3.14).<br />

8.2.3. Langfristig (bis 2020):<br />

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8.2.3.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

1. Mittel- bis langfristige Zielerreichung: Es ist anzustreben, für ehrenamtliche<br />

Feuerwehrangehörige (zur Verbesserung des Brandschutzes und schnelleren Ausrückens)<br />

Wohnraum in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Feuerwache anzubieten (etwa Ladestraße / Bahnhof,<br />

Phlipp-Nicolai-Weg etc.) (siehe 6.3).<br />

8.2.3.2. Technische Maßnahmen<br />

1. Ersatzbeschaffung des Wechsella<strong>der</strong>fahrzeuges im Jahr 2017.<br />

2. Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportfahrzeuges 1 im Jahr 2020.<br />

3. Ersatzbeschaffung des Kommandowagens im Jahr 2020.<br />

8.2.3.3. Sonstige Maßnahmen<br />

1. Langfristige Bereitstellung finanzieller Mittel für den Digitalfunk.<br />

8.2.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend<br />

1. Kontinuierliche Überprüfung <strong>der</strong> engen Anfahrtsstraßen (Hauptanfahrtswege <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />

durch das Ordnungsamt.<br />

2. Neueintritten ist geeignete Schutzkleidung (Standardsatz <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>) zur<br />

Verfügung zu stellen. Schutzkleidung, die die Laufzeit überschritten hat, muss dringend<br />

ausgetauscht werden (7.3.23).<br />

3. Stetige Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften, die in <strong>der</strong> Schichtarbeit tätig und somit<br />

tagsüber abkömmlich sind (siehe 7.1.2).<br />

4. Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer für die Freiwillige Feuerwehr freistellen, sollten von <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung zumindest ein Dankesschreiben sowie an<strong>der</strong>e kleinere Vergünstigungen<br />

erhalten. Es ist zu prüfen, welche dies gesetzlich sein können. Die Tagesverfügbarkeit <strong>der</strong><br />

Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> soll durch diese Maßnahmen gesteigert werden (siehe 7.1.12).<br />

5. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen nach 10 Jahren (Kleinfahrzeuge) und 20 Jahren<br />

(Großfahrzeuge) (siehe 6.4.15).<br />

6. Jährliche Überprüfung <strong>der</strong> Tagesverfügbarkeit 6-18 Uhr (Feststellung des Ist Zustandes).<br />

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9. Fortschreibung<br />

Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat zu beschließen.<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />

Er ist spätestens im Jahr 2015 fortzuschreiben. Mit <strong>der</strong> Planung ist spätestens im 2. Halbjahr 2014 zu<br />

beginnen.<br />

Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen sind <strong>der</strong>en Auswirkungen zu prüfen und ggf. eine<br />

vorgezogene Fortschreibung zu initiieren.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an die Mitwirkenden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>. Diese haben mit<br />

Datensammlungen und Statistikauswertungen monatelang mitgeholfen, dieses komplexe Werk zu erstellen.<br />

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