Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herdecke 2010 gemäß § 22 ...
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>22</strong> FSHG NRW<br />
(6. Endfassung – Stand 31. August <strong>2010</strong>)<br />
Erstellt durch<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, Ordnungsamt<br />
Amt 32-2<br />
Autor: Christian Arndt
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................................................... 2<br />
Feuerwehrtechnische Abkürzungen ....................................................................................................................................................... 5<br />
1. Allgemeiner Teil............................................................................................................................................................................... 9<br />
2. Darstellung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen...................................................................................................................................... 11<br />
3. Aufgaben und Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr....................................................................................................................................... 15<br />
3.1. Aufgaben nach FSHG NRW.................................................................................................................................................... 15<br />
3.2. zusätzliche Aufgaben ............................................................................................................................................................. 15<br />
4. Gefährdungspotenzial................................................................................................................................................................... 17<br />
4.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>................................................................................................................................................................. 17<br />
4.1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> - Zahlen, Daten und Fakten......................................................................................................... 17<br />
Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum) ............................................................................................. 17<br />
4.1.2. Flächennutzungen in qkm ........................................................................................................................................... 18<br />
4.1.3. Topographie ................................................................................................................................................................. 18<br />
4.1.4. Verkehrsflächen ........................................................................................................................................................... 18<br />
Bahnanlagen.................................................................................................................................................................................. 18<br />
Brücken- und Tunnelanlagen........................................................................................................................................................ 19<br />
Wasserstraßen............................................................................................................................................................................... 19<br />
Luftfahrt.......................................................................................................................................................................................... 19<br />
Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc. ............................................................................................... 20<br />
Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse...................................................................................................................................... 20<br />
Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage .............................................................................................................. 20<br />
Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte ........................................................................................................................................... 20<br />
Möglichkeiten zur Information über innerstädtische Verkehrslage............................................................................................ 20<br />
Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr ..................................................................................... 20<br />
4.1.5. Löschwasserversorgung (LW-V)................................................................................................................................. 20<br />
4.1.6. Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung, absehbare Verän<strong>der</strong>ungen.................................................................................... 21<br />
4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ....................................................................................................... 21<br />
4.2.1. Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur / beson<strong>der</strong>e Risiken .................. 21<br />
4.2.2. Flächennutzungen ....................................................................................................................................................... <strong>22</strong><br />
4.2.3. Risiken Gebäudehöhen ............................................................................................................................................... 23<br />
4.2.4. Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz) .................................................................................... 23<br />
4.2.5. Risiken Gebäudeart (Gebäude beson<strong>der</strong>er Art und Nutzung)................................................................................... 23<br />
4.2.6. Risiken <strong>der</strong> Verkehrsstruktur ...................................................................................................................................... 25<br />
4.2.7. Beson<strong>der</strong>e Risiken....................................................................................................................................................... 27<br />
4.3. Szenarien <strong>der</strong> letzten Jahre.................................................................................................................................................... 29<br />
4.4. Statistik <strong>der</strong> Feuerwehr - Produktkurzbeschreibungen ....................................................................................................... 31<br />
4.4.1. Einsatzstatistiken......................................................................................................................................................... 32<br />
Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich........................................................................................................... 32<br />
4.4.2. Einsatzstatistik Rettungsdienst .................................................................................................................................. 33<br />
4.4.3. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen...................................................... 33<br />
4.4.4. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und Eintreffen........................................... 34<br />
4.5. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“) ............................................................................................................................ 36<br />
4.6. Zusammenfassung................................................................................................................................................................. 40<br />
4.6.1. Flächenverteilung des <strong>Stadt</strong>gebietes nach Gefahrenpotenzial................................................................................. 40<br />
Anlage 1 - Gefahrenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ........................................................................................................................ 41<br />
Anlage 2 - planbare Eintreffzeiten <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz)<br />
sowie <strong>der</strong> definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>........................................................................ 42<br />
5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen) ............................................................................................................................................ 43<br />
5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung: .............................................................................................................................. 43<br />
5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens.............................................................................................................................. 43<br />
5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung <strong>der</strong> AGBF ..................................................................................................................... 43<br />
5.4. Sicherheitsniveau im <strong>Stadt</strong>gebiet.......................................................................................................................................... 44<br />
5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten <strong>gemäß</strong> AGBF...................................................... 44<br />
5.6. Standardisiertes Schadensereignis ...................................................................................................................................... 44<br />
5.7. Risikoanalyse.......................................................................................................................................................................... 44<br />
5.8. Orbit-Studie............................................................................................................................................................................. 45<br />
5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie........................................................................................................................................ 45<br />
5.9. Hilfsfrist................................................................................................................................................................................... 46<br />
5.10. Grundsatz Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte ........................................................................................................................... 47<br />
5.11. Funktionsstärke................................................................................................................................................................. 48<br />
5.12. Erreichungsgrad................................................................................................................................................................ 48<br />
5.13. Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2008)..................................................... 48<br />
5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>: .......................................................................................... 49<br />
5.15. Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong>: ................................................................... 50<br />
6. Sollstruktur .................................................................................................................................................................................... 51<br />
6.1. Grundlegendes ....................................................................................................................................................................... 51<br />
6.2. Sollstruktur bei <strong>der</strong> Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache ................................................................................... 51<br />
6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System <strong>der</strong> reinen FF.................................................................................... 53<br />
6.4. Technische Sollvorgaben ...................................................................................................................................................... 54<br />
6.4.1. Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3)....................................................... 55<br />
6.4.2. Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten .................................................................... 55<br />
6.4.3. Brandschutz ................................................................................................................................................................. 56
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
6.4.4. Technische Hilfeleistung ............................................................................................................................................. 56<br />
6.4.5. Son<strong>der</strong>löschmittel........................................................................................................................................................ 56<br />
6.4.6. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12) .......................................................................................... 56<br />
6.4.7. ABC-Ausstattung ......................................................................................................................................................... 56<br />
6.4.8. Einsatzleitung............................................................................................................................................................... 57<br />
6.4.9. Hochwasserschutz....................................................................................................................................................... 57<br />
6.4.10. Atemschutzlogistik ...................................................................................................................................................... 57<br />
6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik......................................................................................................................................... 58<br />
6.4.12. Waldbrandbekämpfung ............................................................................................................................................... 58<br />
6.4.13. Transportlogistik.......................................................................................................................................................... 58<br />
6.4.14. Windwurfgefahr............................................................................................................................................................ 59<br />
6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen................................................................................................................................. 59<br />
6.5. Personalqualifikationen ......................................................................................................................................................... 59<br />
6.6. Organisation ........................................................................................................................................................................... 60<br />
6.7. Jugendfeuerwehr.................................................................................................................................................................... 61<br />
7. Ist Struktur / Vergleich <strong>der</strong> Strukturen ......................................................................................................................................... 62<br />
7.1. Personalstruktur..................................................................................................................................................................... 62<br />
7.1.1. Aufstellung, Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehr, Ausrückebereiche ..................................................................................... 62<br />
7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n / Jugendarbeit ....................................................................................... 62<br />
7.1.3. Gesamtpersonalstand.................................................................................................................................................. 63<br />
7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen .................................................................................................................................... 64<br />
7.1.5. Ermittlung des Bedarfs................................................................................................................................................ 64<br />
7.1.6. Führungslehrgänge ..................................................................................................................................................... 64<br />
7.1.7. Zukünftige Führungsstruktur ...................................................................................................................................... 66<br />
7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen................................................... 66<br />
7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren ....................................................................................................... 67<br />
7.1.10. Altersstruktur ............................................................................................................................................................... 67<br />
7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern .............................................................................................. 67<br />
7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals ................................................................................. 68<br />
7.1.13. Betrachtung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit ................................................................................................ 70<br />
7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst ...................................................................................................................................... 70<br />
7.1.15. Führerscheine <strong>der</strong> Klasse C und CE sowie Bootsführerschein................................................................................ 70<br />
7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen ................................................................................ 71<br />
7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle)................................................................................................. 71<br />
7.2. Kommunikationstechnik ........................................................................................................................................................ 72<br />
7.2.1. Einsatzzentrale............................................................................................................................................................. 72<br />
7.2.2. 4-Meter Funkverkehr / digitaler Funkverkehr ............................................................................................................. 73<br />
7.2.3. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.6) ......................................... 73<br />
7.2.4. Funkmeldesystem........................................................................................................................................................ 73<br />
7.2.5. Mobiltelefone................................................................................................................................................................ 74<br />
7.2.6. Tragbare Handfunkgeräte............................................................................................................................................ 74<br />
7.2.7. Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12) .................................................................................................................. 76<br />
7.2.8. Funkmeldeempfänger.................................................................................................................................................. 76<br />
7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät ............................................................................................................................................. 76<br />
7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle) .............................................................................................. 78<br />
7.3.2. Übersicht <strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge in Bil<strong>der</strong>n................................................................................................................. 79<br />
7.3.3. Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1) ........................................................................................ 81<br />
7.3.4. Einsatzleitwagen (siehe auch 6.4.8)............................................................................................................................ 81<br />
7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2) ............................................................................................... 81<br />
7.3.6. Hubrettungsfahrzeug................................................................................................................................................... 81<br />
7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4)........................................................................................................... 82<br />
7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug) ................................................................................................................... 82<br />
7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13)...................................................................................... 82<br />
7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot .................................................................................................................................. 82<br />
7.3.11. Son<strong>der</strong>löschmittel (siehe auch 6.4.5).......................................................................................................................... 82<br />
7.3.12. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.7 Sirenennetz) ....................................................................... 82<br />
7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7)........................................................................................................................... 83<br />
7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7 und 6.4.9) ........................................................................................................ 83<br />
7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10) ...................................................................................................................... 83<br />
7.3.16. Wärmebildkamera ........................................................................................................................................................ 84<br />
7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11) ........................................................................................ 84<br />
7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12) .................................................................................................................. 84<br />
7.3.19. Abrollbehälter Wasser ................................................................................................................................................. 84<br />
7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7 und 6.4.14)................................................................................................. 85<br />
7.3.21. Wechsella<strong>der</strong> und Abrollbehälter................................................................................................................................ 85<br />
7.3.<strong>22</strong>. Massenanfall von Verletzten ....................................................................................................................................... 85<br />
7.3.23. Schutzkleidung ............................................................................................................................................................ 85<br />
7.3.24. Gerätewartung (ehrenamtlich / hauptamtlich)............................................................................................................ 86<br />
7.4. Tagesdienst / Verwaltung / Brandschutztechniker............................................................................................................... 86<br />
7.5. Feuerwehrhaus <strong>Herdecke</strong> ...................................................................................................................................................... 86<br />
7.5.1. Historie ......................................................................................................................................................................... 86<br />
7.5.2. Bauweise ...................................................................................................................................................................... 86<br />
7.5.3. Derzeitige Nutzung....................................................................................................................................................... 86<br />
7.5.4. Fahrzeughalle / Stellplätze........................................................................................................................................... 87<br />
7.5.5. Hofflächen .................................................................................................................................................................... 87<br />
7.5.6. Zukünftiger Anbau ....................................................................................................................................................... 88<br />
7.5.7. Küche............................................................................................................................................................................ 88<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.6. Statistische Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze...................................................................................................... 89<br />
7.6.1. Auswertung nach Staffellösung.................................................................................................................................. 89<br />
7.6.2. Auswertung nach Gruppenlösung.............................................................................................................................. 90<br />
8. Maßnahmen ................................................................................................................................................................................... 91<br />
8.1. Maßnahmen <strong>der</strong> Feuerwehr aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ..................................................................................... 91<br />
8.1.1. Kurzfristig (bis 2012):................................................................................................................................................... 91<br />
8.1.2. Mittelfristig (bis 2015) .................................................................................................................................................. 92<br />
8.1.3. Langfristig (bis zu 10 Jahre):....................................................................................................................................... 92<br />
8.1.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend ...................................................................................................................................... 92<br />
8.2. Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>............................................................................ 93<br />
8.2.1. Kurzfristig (bis 2012):................................................................................................................................................... 93<br />
8.2.2. Mittelfristig (bis 2015) .................................................................................................................................................. 94<br />
8.2.3. Langfristig (bis zu 10 Jahre):....................................................................................................................................... 95<br />
8.2.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend ...................................................................................................................................... 96<br />
9. Fortschreibung .............................................................................................................................................................................. 97<br />
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Feuerwehrtechnische Abkürzungen<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
ELW 1<br />
Einsatzleitwagen, Typ 1 (Besatzung (1/2)), nach DIN 14507 Teil 2, dienen vorwiegend <strong>der</strong><br />
Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen, als Hilfsmittel zur Führung von<br />
taktischen Einheiten, als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen.<br />
ELW 2<br />
Der Einsatzleitwagen 2 dient, mit den Kommunikationsmitteln und an<strong>der</strong>er Ausrüstung ausgestattet,<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>der</strong> DIN 14507-3 <strong>der</strong> Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Einheiten mit Führungsassistenten und stabsmäßiger Führung sowie <strong>der</strong> operativ taktischen<br />
Führungskomponente (zum Beispiel einer Technischen Einsatzleitung im Großschadensereignis) als<br />
Führungsmittel. Als ELW 2 sollen vorzugweise LKW mit Kofferaufbauten verwendet werden.<br />
KdoW<br />
Einsatzleitfahrzeug (Besatzung (1/1)), nach DIN 14507-5, dient <strong>der</strong> Einsatzleitung, zur Anfahrt und<br />
Erkundung von Einsatzstellen, die Kommunikationstechnik ist minimaler als beim ELW 1, i. d. R. in <strong>der</strong><br />
Größe eines Personenkraftwagens.<br />
DL(A)K 23-12<br />
Hubrettungsfahrzeug (Besatzung (1/2)) nach DIN 14043 mit mindestens einer Nennrettungshöhe von<br />
23 Metern bei einer Nennausladung von 12 Metern, vorwiegend zur Rettung von Menschen,<br />
Möglichkeit zum Vortragen von Löschangriffen (Wen<strong>der</strong>ohreinsatz). In Kommunen mit Gebäuden<br />
mittlerer Höhe (> 8 Meter) stellt die Drehleiter bei diesen Gebäuden den zweiten Rettungsweg sicher.<br />
Sollte keine Drehleiter in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorgehalten werden, verfügen diese Gebäude nicht mehr über<br />
einen zweiten Rettungsweg und eine Nutzungsuntersagung wäre die rechtliche Folge.<br />
KLF<br />
Das Kleinlöschfahrzeug ist <strong>gemäß</strong> DIN 14530-24 mit einer Tragkraftspritze, einem 400 Liter<br />
fassendem Löschwassertank sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgerüstet. Die<br />
Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Es handelt sich dabei um eine nicht selbständige taktische<br />
Einheit, um erste Maßnahmen <strong>der</strong> Brandbekämpfung einzuleiten. Als Fahrgestell kommen<br />
handelsübliche Kastenwagen o<strong>der</strong> Fahrgestelle mit Doppelkabine in Frage. Die zulässige<br />
Gesamtmasse darf 3500 kg nicht überschreiten, um noch mit einem Führerschein <strong>der</strong> Klasse B<br />
gefahren werden zu dürfen.<br />
TSF-W<br />
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 16, Löschfahrzeug<br />
mit mindestens 500 Liter Löschwasservorrat mit einer Tragkraftspritze (TS 8/8) und einer<br />
feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe bei Staffelbesatzung, dient überwiegend zur<br />
Brandbekämpfung und verfügt über eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe.<br />
LF 10/6<br />
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN 14530 Teil 5, Fahrzeug mit einer vom<br />
Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe (Leistung 1.000 Liter Nennför<strong>der</strong>strom bei 10<br />
bar Nennför<strong>der</strong>druck), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe o<strong>der</strong> Schnellangriffseinrichtung,<br />
einem 600 Liter Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine selbständige<br />
taktische Einheit, dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und zum<br />
Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs. Das LF 10/6 ist nach<br />
Normän<strong>der</strong>ung Nachfolger des LF 8/6 1 .<br />
LF 16/12<br />
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach zurückgezogener DIN 14530 Teil 11, dient<br />
vornehmlich zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und zum Durchführen einfacher<br />
Technischer Hilfeleistungen (modulare Beladungsvariationen nach örtlichen Vorgaben möglich), mit<br />
1 Löschgruppenfahrzeug 8/6 = Vorgänger des Löschgruppenfahrzeuges 10/6. Die DIN Norm existiert<br />
nicht mehr. Das Fahrzeug verfügt über 800 Liter Pumpenleistung pro Minute und einem Wassertank<br />
von 600 Litern.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.200 I), Feuerlöschkreiselpumpe mit 1600 l<br />
Nennför<strong>der</strong>leistung bei 8 bar Nennför<strong>der</strong>druck.<br />
LF 20/16<br />
Löschgruppenfahrzeug (Besatzung (1/8)) nach DIN 14530 Teil 11, mit einer vom Fahrzeugmotor<br />
angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung o<strong>der</strong> einer Einrichtung zur<br />
schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter (mindestens 1.600 I o<strong>der</strong> 2.000 I bzw. 2.400 I)<br />
und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (Besatzung (1/8)). Es dient überwiegend<br />
zur Brandbekämpfung, zum För<strong>der</strong>n von Wasser und Durchführen einfacher Technischer<br />
Hilfeleistungen. Das LF 20/16 ist nach Normän<strong>der</strong>ung Nachfolger des LF 16/12.<br />
HLF 20/16<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 nach DIN 14530 Teil 11, mit einer festgelegten Standard-<br />
Zusatzbeladung für Technische Hilfeleistung (z. B. maschinelle Zugeinrichtung nach DIN 14584-MZE,<br />
Wasserschaden, hydraulisches Rettungsgerät, Absturzsicherung etc).<br />
TLF 16/25<br />
Tanklöschfahrzeug (Besatzung (1/5)), nach DIN 14530 Teil 20, dient vornehmlich aufgrund seines<br />
2.500 l Löschwasservorrates zur Durchführung eines Schnellangriffs und zur Versorgung von<br />
Einsatzstellen mit Löschwasser, Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.600 l Nennför<strong>der</strong>leistung bei 8 bar<br />
Nennför<strong>der</strong>druck.<br />
MTF<br />
Mannschaftstransportfahrzeug (Besatzung (1/8)), nach DIN EN 1846 Teil 1 und DIN 14502 Teil 1,<br />
geeignet zur Beför<strong>der</strong>ung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung.<br />
RW<br />
Die Norm 14555 umfasst den Teil 1 - allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen, den Teil 3 Rüstwagen (RW), Teil 12<br />
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) sowie die Teile 21 und <strong>22</strong> mit den Gerätewagen Logistik. Mit <strong>der</strong><br />
Unterteilung <strong>der</strong> Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge ausschließlich für die Brandbekämpfung<br />
(einfache technische Hilfeleistungen sind möglich) sowie in Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge mit<br />
einer Beladung für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (auch größeren Umfangs) fielen die bisher<br />
genormten RW 1 und RW 2 weg. Rüstwagen werden heute überwiegend von größeren Feuerwehren<br />
zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen vorgehalten. Die Besatzung besteht aus<br />
einem Trupp 2 (1/2).<br />
Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)<br />
Gerätewagen - Gefahrgut, Typ 1 (Besatzung (1/1)) nach DIN 14555 Teil 12, dient zum Einsatz bei<br />
Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit,<br />
die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen kleineren Umfangs bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Unfällen<br />
mit gefährlichen Stoffen sowie Mineralölen erfor<strong>der</strong>lich sind. I. d. R. wird dieser zusammen mit<br />
einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt.<br />
Gerätewagen Logistik 1 (GW-L1)<br />
Der Gerätewagen Logistik wird für logistische Aufgaben kleineren Umfangs eingesetzt. Dazu<br />
gehört <strong>der</strong> Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung von<br />
eingesetzten Kräften. Die Besatzung besteht mindestens aus einem Trupp (1/2) nach DIN 14555-<br />
21.<br />
SW 1000<br />
Schlauchwagen (Besatzung (1/1)), mit mindestens 1.000 m Schlauchleitungen (nach<br />
zurückgezogener Norm), dient zur För<strong>der</strong>ung von Wasser über lange Wegstrecken.<br />
SW 2000<br />
Schlauchwagen (Besatzung (1/2)) mit Allradfahrgestell und mindestens 2.000 m Schlauchleitungen,<br />
nach DIN 14565, dient zur För<strong>der</strong>ung von Wasser über lange Wegstrecken.<br />
WLF<br />
Feuerwehrfahrzeug - Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit Abrollbehälter, Besatzung (1/2) nach DIN 14505,<br />
2 Ein Trupp besteht aus einem Truppführer und einem o<strong>der</strong> maximal zwei Truppmänner.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
dient dem Transport von speziellen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln auf sogenannten<br />
Abrollbehältern.<br />
Abrollbehälter<br />
Transportplattformen zum Transport von feuerwehrtechnischem Gerät. Der Behälter wird mittels<br />
Haken- o<strong>der</strong> Seil/Kettensystem auf das Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug gezogen. Der Abrollbehälter ist an <strong>der</strong><br />
Einsatzstelle flexibel abzustellen.<br />
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Weitere Abkürzungen:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
AAO Alarm- und Ausrückeordnung<br />
ABC Atomare, biologische und chemische Gefahrenlagen<br />
AF Angriffstruppführer<br />
AM Angriffstruppmann<br />
AGBF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren<br />
BAB Bundesautobahn<br />
BauO NRW Landesbauordnung NRW<br />
B Bundesstraße<br />
BMA Brandmeldeanlage<br />
BST Brandschutztechniker<br />
DB AG Deutsche Bahn AG<br />
DEW Dortmun<strong>der</strong> Energie und Wasser AG<br />
DLRG Deutsche Lebens–Rettungs-Gesellschaft<br />
EF Einheitsführer<br />
EL Einsatzleiter<br />
FF Freiwillige Feuerwehr<br />
FM (SB) Feuerwehrmann (Sammelbegriff)<br />
FMS Funkmeldesystem in Fahrzeugen<br />
FSHG Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW<br />
FüAss Führungsassistent<br />
FwDV Feuerwehrdienstvorschrift<br />
GSG Gefährliche Stoffe und Güter (alte Bezeichnung)<br />
GO Gemeindeordnung NRW<br />
ha Flächenmassangabe in Hekta (100 a)<br />
JF Jugendfeuerwehr<br />
K Kreisstraße<br />
L Landstraße<br />
LdF Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (Wehrführer)<br />
LF-L Löschgruppenfahrzeug Logistik<br />
m Längenmassangabe in Metern<br />
Ma Maschinist<br />
MANV Massenanfall von Verletzten<br />
NAW Notarztwagen<br />
NEF Notarzteinsatzfahrzeug<br />
NN Normal Null über Meeresspiegel<br />
RettG Rettungsdienstgesetz NRW<br />
RTW Rettungswagen<br />
RTB Rettungsboot<br />
RW Rüstwagen<br />
qkm Flächenmassangabe in Quadratkilometer<br />
TÜD Technischer Überwachungsdienst (alte Bezeichnung)<br />
SF Schlauchtruppführer<br />
SM Schlauchtruppmann<br />
StGB Strafgesetzbuch<br />
WF Wassertruppführer<br />
WM Wassertruppmann<br />
WF Wehrführung aus maximal drei Leitungskräften<br />
ZSKG Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz<br />
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1. Allgemeiner Teil<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Dem Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> wird <strong>der</strong> nachfolgend dargestellte <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> zum<br />
Beschluss vorgelegt.<br />
Das Feuerwehrwesen ist in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Dabei<br />
unterscheiden sich zum Teil Organisation, Rechtsformen, Aufgaben und Befugnisse in den<br />
einzelnen Län<strong>der</strong>n. Der Aufgabenbereich erstreckt sich jedoch in <strong>der</strong> Regel über die<br />
Brandbekämpfung hinaus auf sonstige Unglücks- und Notfälle.<br />
In allen Brandschutzgesetzen ist den Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Abwehr von<br />
Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Notlagen sicherzustellen. Aufgrund dieser<br />
Rechtslage hat <strong>der</strong> einzelne Bürger einen Anspruch auf je<strong>der</strong>zeit qualifizierte öffentliche Hilfe bei<br />
Bränden und Notlagen, und zwar innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes.<br />
In Nordrhein-Westfalen wird das Feuerwehrwesen geregelt durch das Gesetz über den<br />
Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998.<br />
<strong>§</strong> 1 (1) des FSHG lautet:<br />
„Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige<br />
Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen<br />
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen o<strong>der</strong> ähnliche<br />
Vorkommnisse verursacht werden“.<br />
Eindeutig geklärt ist damit die Frage <strong>der</strong> Trägerschaft, die bei den Gemeinden liegt. Unklar bleibt<br />
allerdings, was eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr ist.<br />
Bei <strong>der</strong> Beantwortung dieser Frage hält sich <strong>der</strong> Gesetzgeber weitgehend zurück. In Nordrhein-<br />
Westfalen gibt es keine Rechtsvorschrift, welche die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bezogen auf<br />
das in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenes Risiko festlegt.<br />
Es obliegt also <strong>der</strong> Gemeinde ihren Feuerschutz selbst zu definieren. Ziel muss es sein, jeden<br />
einzelnen Bürger vor den in <strong>der</strong> Gemeinde vorhandenen Risiken zu schützen.<br />
In <strong>§</strong> <strong>22</strong> FSHG ist explizit vorgeschrieben, dass die Gemeinde einen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
aufzustellen und fortzuschreiben hat, um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr festzulegen.<br />
Örtliche Verhältnisse werden insbeson<strong>der</strong>e durch Merkmale <strong>der</strong> Brandgefährdung wie<br />
Bevölkerungsdichte, Flächengröße, Art <strong>der</strong> Bebauung, Bodengestaltung, große Wald- und<br />
Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte gekennzeichnet.<br />
Neben diesen Verhältnissen bestimmt die Festlegung über die Qualität <strong>der</strong> Gefahrenabwehr<br />
(Schutzzieldefinitionen) die Größe, Organisation und Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />
Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beinhaltet alle wesentlichen Planungsgrößen für die Unterhaltung<br />
einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr.<br />
Der vorliegende <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> beschreibt gefor<strong>der</strong>te Mindestleistungen, die die<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> im Regelfall erbringen soll. Zusätzlich werden die<br />
darüber hinausgehenden Dienstleistungen angeführt, die die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Herdecke</strong> ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Neben den Planungsgrößen wird<br />
<strong>der</strong> Ist-Zustand dargestellt und ein anzustreben<strong>der</strong> Sollzustand festgeschrieben. Den Abschluss<br />
<strong>der</strong> Ausführungen bildet ein mittelfristiger Entwicklungsplan. Langfristige Angaben zur<br />
Entwicklung sind nicht möglich, da sich die Aufgaben <strong>der</strong> Feuerwehr stetig erweitern. Aus diesem<br />
Grund wird eine fünfjährige Fortschreibung des <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es durch den<br />
Gesetzgeber vorgesehen. Dieser <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> stellt Zielvorgaben für den Rat und die<br />
Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> auf. Das Erreichen dieser Vorgaben ist von einigen<br />
Randparametern - wie z. B. finanzielle Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong><br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen -<br />
abhängig, die nicht allesamt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> beeinflussbar sind. Von daher legt sich die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> mit dem vorliegenden Konzept im Wesentlichen auf das Erreichen von Zielgrößen<br />
fest. Aufgrund dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es lassen sich keine Ansprüche <strong>der</strong> Verwaltung<br />
bzw. Dritter an den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ableiten.<br />
Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als bindende Arbeitsgrundlage zu<br />
beschließen und anschließend <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
2. Darstellung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen<br />
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S.<br />
1<strong>22</strong>):<br />
<strong>§</strong> 1 Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden und Kreise<br />
Gemeinden<br />
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr,<br />
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen<br />
angemessene Löschwasserversorgung (<strong>§</strong> 1 Abs. 1).<br />
Kreise und kreisfreie Städte<br />
Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie<br />
Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen (<strong>§</strong> 1 Abs.<br />
3 i. V. m. <strong>§</strong><strong>§</strong> 21 ff.).<br />
Kreise<br />
Unterhaltung von Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. (u. a. Kreisfeuerwehrzentrale<br />
in Gevelsberg-Silschede zur Wartung <strong>der</strong> Atemschutzgeräte und Reinigung <strong>der</strong> Schläuche) (<strong>§</strong> 1 Abs.<br />
4).<br />
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall ergeben sich<br />
weiterhin aus <strong>§</strong> 11 Abs. 1 ZSKG.<br />
<strong>§</strong> 1 (Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde und Kreise) des FSHG wurde am 21.02.2004 um Abs. 7 ergänzt: (7)<br />
Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz<br />
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 23 ff. des Gesetzes über kommunale<br />
Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange <strong>der</strong> ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />
beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.<br />
<strong>§</strong> 2 Einsatz <strong>der</strong> Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken.<br />
<strong>§</strong> 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.<br />
Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz<br />
<strong>§</strong> 5 Beteiligung <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften.<br />
<strong>§</strong> 6 Brandschau.<br />
<strong>§</strong> 7 Brandsicherheitswachen.<br />
<strong>§</strong> 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe.<br />
Die Feuerwehren<br />
<strong>§</strong><strong>§</strong> 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/o<strong>der</strong> Freiwillige Feuerwehren<br />
bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor.<br />
<strong>§</strong> 15 Werkfeuerwehren<br />
(3) Vereinbarung über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren<br />
(4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren<br />
<strong>§</strong> 17 Einsatz im Rettungsdienst<br />
<strong>§</strong> 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst<br />
(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz<br />
und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen<br />
kreisangehörigen Städten<br />
<strong>§</strong> <strong>22</strong> Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse<br />
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für<br />
Großschadensereignisse sowie beson<strong>der</strong>s gefährliche Objekte<br />
(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe<br />
<strong>§</strong> 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen<br />
<strong>§</strong> 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen<br />
<strong>§</strong> 25 Überörtliche Hilfe<br />
<strong>§</strong> 31 Auskunftsstelle<br />
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch<br />
Unternehmen (RettG) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458/SGV GV. NRW. 215)<br />
<strong>§</strong> 4 Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen<br />
(1) Gesundheitliche und fachliche Eignung des Personals.<br />
(3/4) Krankentransport mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungshelfer,<br />
Notfallrettung mindestens ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter.<br />
<strong>§</strong> 5 Verhalten des Personals<br />
(5) Das in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich<br />
an einer mindestens 30- stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen.<br />
<strong>§</strong> 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger<br />
(1) Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger für die bedarfsgerechte und flächendeckende<br />
Versorgung mit Leistungen <strong>der</strong> Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig.<br />
(2) Aufgaben <strong>der</strong> Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte als Träger<br />
rettungsdienstlicher Aufgaben.<br />
(3) Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach<br />
Weisung.<br />
<strong>§</strong> 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes<br />
(1) Träger errichtet und unterhält eine Leitstelle, die mit <strong>der</strong> Leitstelle für Feuerschutz und<br />
Katastrophenschutzaufgaben (Großschadensereignisse) zusammenzufassen ist und sorgt für<br />
die im Bedarfsplan nach <strong>§</strong> 13 festgelegte Zahl von Rettungswachen.<br />
(3) Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter o<strong>der</strong> Kranker<br />
(Bestellung Leiten<strong>der</strong> Notärzte).<br />
<strong>§</strong> 8 Leitstelle - Zentraler Krankenbettennachweis<br />
(1) Aufgaben und fachliche Besetzung <strong>der</strong> Leitstelle (Qualifikation Rett-Ass)<br />
<strong>§</strong> 9 Rettungswachen<br />
(1) Aufgaben und Ausstattung <strong>der</strong> Rettungswachen<br />
<strong>§</strong> 12 Bedarfspläne<br />
(1) Kreise und kreisfreie Städte haben Bedarfspläne aufzustellen.<br />
(2) In den Bedarfsplänen sind insbeson<strong>der</strong>e Zahl und Standorte <strong>der</strong> Rettungswachen, weitere<br />
Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen sowie die Zahl <strong>der</strong> benötigten Krankenkraftwagen und Notarzt-<br />
Einsatzfahrzeuge festzulegen.<br />
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) vom 25. März 1997<br />
(BGBl. I S. 726)<br />
<strong>§</strong> 1 Aufgaben des Zivilschutzes<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre<br />
Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- o<strong>der</strong> verteidigungswichtige zivile Dienststellen,<br />
Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen<br />
und <strong>der</strong>en Folgen zu beseitigen o<strong>der</strong> zu mil<strong>der</strong>n. Behördliche Maßnahmen ergänzen die<br />
Selbsthilfe <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />
(2) Zum Zivilschutz gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. <strong>der</strong> Selbstschutz,<br />
2. die Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />
5. <strong>der</strong> Katastrophenschutz nach Maßgabe des <strong>§</strong> 11<br />
<strong>§</strong> 2 Auftragsverwaltung<br />
<strong>§</strong> 5 Selbstschutz<br />
(1) Aufbau, För<strong>der</strong>ung und Leitung des Selbstschutzes <strong>der</strong> Bevölkerung sowie För<strong>der</strong>ung des<br />
Selbstschutzes <strong>der</strong> Behörden und Betriebe gegen die beson<strong>der</strong>en Gefahren, die im<br />
Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden.<br />
<strong>§</strong> 6 Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
<strong>§</strong> 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes<br />
(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen<br />
nehmen auch die Aufgaben zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor den beson<strong>der</strong>en Gefahren und<br />
Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.<br />
<strong>§</strong> 13 Ausstattung<br />
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen<br />
Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.<br />
<strong>§</strong> 15 Aufgaben <strong>der</strong> Katastrophenschutzbehörde<br />
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256)<br />
<strong>§</strong> 54 Son<strong>der</strong>bauten<br />
<strong>§</strong> 68 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />
(1) … gilt nicht für die Errichtung und Än<strong>der</strong>ung von<br />
1. Hochhäuser bis<br />
...<br />
19. Zelten, soweit nicht Fliegende Bauten<br />
Daraus folgt, dass die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes notwendig ist.<br />
<strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />
(6) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . .<br />
... Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die<br />
Prüfung <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erfor<strong>der</strong>lich<br />
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für<br />
Bauen und Wohnen vom 12.10.2000 - NWI.NRW S.1432, ausgelaufen am 31.12.2005<br />
zu <strong>§</strong> 54 Bauliche Anlagen und Räume beson<strong>der</strong>er Art o<strong>der</strong> Nutzung<br />
54.33 Beteiligung <strong>der</strong> Brandschutzdienststellen<br />
zu <strong>§</strong> 72 Behandlung des Bauantrages<br />
72.6<strong>22</strong> Aufgaben <strong>der</strong> staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung<br />
des Brandschutzes.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Verordnung über Bau und Betrieb von Son<strong>der</strong>bauten (Son<strong>der</strong>bauverordnung - SBauVO) vom<br />
17. November 2009<br />
<strong>§</strong> 1 - <strong>§</strong> 46 Versammlungsstätten<br />
<strong>§</strong> 47 - <strong>§</strong> 58 Beherbergungsstätten<br />
<strong>§</strong> 59 - <strong>§</strong> 87 Verkaufsstätten<br />
<strong>§</strong> 88 - <strong>§</strong> 116 Hochhäuser<br />
<strong>§</strong> 117 - 138 Garagen<br />
<strong>§</strong> 139 - <strong>§</strong> 145 Betriebsräume für elektrische Anlagen<br />
sonstige Erlasse<br />
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d.<br />
Innenministeriums und des Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung<br />
vom 1. Januar 2000 zuletzt geän<strong>der</strong>t am 19. Mai 2000 (NWI.NRW.2000.S.650)<br />
� Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung<br />
Schutzzieldefinition <strong>der</strong> AGBF<br />
Aussagen zur Qualität <strong>der</strong> Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und<br />
Erreichungsgrad. Das Gutachten des Rechtsamtes <strong>der</strong> Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997<br />
führt aus, dass die Schutzzieldefinitionen <strong>der</strong> AGBF NRW als anerkannte Regel <strong>der</strong> Technik<br />
angesehen werden und bei Nichtbeachtung zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit<br />
führen kann (s. dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen<br />
und an<strong>der</strong>e Son<strong>der</strong>bauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige<br />
Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung<br />
von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
3. Aufgaben und Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Die Aufgabenzuweisung <strong>der</strong> Gefahrenabwehr obliegt <strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Die<br />
Aufgaben werden in <strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr wahrgenommen. Aus den Aufgaben<br />
ergeben sich wie<strong>der</strong>um Produkte <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />
3.1. Aufgaben nach FSHG NRW<br />
� Bekämpfung von Schadenfeuern.<br />
� Hilfeleistung bei Unglücksfällen o<strong>der</strong> öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig<br />
das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und<br />
Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt<br />
werden kann.<br />
� Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen<br />
(Pflichtaufgabe nach FSHG <strong>gemäß</strong> Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom<br />
16.02.2007: Bei Ölspuren auf Straßen, bei denen eine Rutschgefahr besteht, handelt es sich<br />
um einen Unglücksfall im Sinne des <strong>§</strong> 1 FSHG, so dass die Feuerwehr originär für<br />
Beseitigung und Entsorgung zuständig ist.).<br />
� Leisten von überörtlicher Hilfe<br />
� Mitwirkung von Brandschutz- o<strong>der</strong> ABC-Einheiten im Zivilschutz.<br />
� Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte<br />
Brandgefahr besteht o<strong>der</strong> bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen<br />
gefährdet wird und <strong>der</strong> Veranstalter nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine den Anfor<strong>der</strong>ungen genügende<br />
Brandsicherheitswache zu stellen.<br />
� Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften<br />
(Son<strong>der</strong>bauverordnungen).<br />
� Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit<br />
Feuer, das Verhüten von Bränden sowie <strong>der</strong> Möglichkeiten <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />
� Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.<br />
� Beteiligung bei <strong>der</strong> Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie<br />
von Son<strong>der</strong>schutzplänen für beson<strong>der</strong>s gefährliche Objekte.<br />
� Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung <strong>der</strong> Grundausbildung, Erprobung <strong>der</strong><br />
Leistungsfähigkeit durch Alarmübungen.<br />
� Durchführung o<strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und<br />
Einrichtungen, die im erhöhten Maße brand- o<strong>der</strong> explosionsgefährdet o<strong>der</strong> in denen bei<br />
Ausbruch eines Brandes o<strong>der</strong> bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen o<strong>der</strong><br />
erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbeson<strong>der</strong>e auch Gebäude <strong>gemäß</strong><br />
Son<strong>der</strong>bauverordnungen.<br />
3.2. zusätzliche Aufgaben<br />
� Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzzentrale<br />
- Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />
- Unterstützung <strong>der</strong> Einsatzleitung<br />
- Disposition <strong>der</strong> Fahrzeuge und Einheiten<br />
- Einsatzdokumentation<br />
- Beratung<br />
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� Organisation und Koordination <strong>der</strong> Notfallseelsorge<br />
� Dienstleistungen für die Polizei, z.B.<br />
- Ausleuchten von Einsatzstellen<br />
- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten<br />
- Leichenbergung<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
� Bereich Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz, z.B.<br />
- Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen<br />
- Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen<br />
- Überprüfung Löschwasserentnahmestellen<br />
- Wartung, Pflege sowie Dokumentation (Hydrantenverzeichnis) von Hydranten<br />
- Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr<br />
- Aufschaltung von Brandmeldeanlagen<br />
- Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen<br />
- Einsatzvorbereitung (Feuerwehreinsatzpläne etc.)<br />
� Bereich Aus- und Fortbildung, z.B.<br />
- Grundausbildung (Truppmann), Son<strong>der</strong>ausbildungen<br />
- Tätigkeit Sachgebiet Aus- und Fortbildung<br />
- Koordinierung / Durchführung interner / externer Ausbildung<br />
- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen<br />
usw.<br />
- Ausbildung externer Kräfte an<strong>der</strong>er Feuerwehren (FF, BF, WF), Firmenangehöriger und<br />
an<strong>der</strong>er Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.)<br />
� Betrieb und Unterhaltung von technischen Übungseinrichtungen, z.B.<br />
- Wärmegewöhnungscontainer<br />
� Technische Logistik, z.B.<br />
- Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur<br />
� - Überwachung / Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung in eigenen Werkstätten<br />
- Gerätewerkstätten<br />
- Messgeräte<br />
- Desinfektion und Desinsektion<br />
� Weitere freiwillige Aufgaben, die insbeson<strong>der</strong>e von Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden<br />
- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)<br />
- Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe 3 , Wettkämpfe im Ausland)<br />
- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern<br />
- Kranznie<strong>der</strong>legungen<br />
3 CTIF ist eine internationale Organisation zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> weltweiten Zusammenarbeit zwischen<br />
Feuerwehrmitglie<strong>der</strong>n und weiteren Experten im Feuerwehr- und Rettungswesen. Heutzutage zählt<br />
das CTIF 48 Mitgliedslän<strong>der</strong> und 46 angeschlossene Mitglie<strong>der</strong>.<br />
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4. Gefährdungspotenzial<br />
4.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
4.1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> - Zahlen, Daten und Fakten<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> liegt als mittlere kreisangehörige Gemeinde im nördlichen Bereich des Ennepe-<br />
Ruhr-Kreises.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> umfasst eine Fläche von insgesamt <strong>22</strong>,4 qkm (2.240 ha). Die Nord-Süd-<br />
Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes beträgt ca. 5,0 km, die West-Ost-Ausdehnung 8,0 km.<br />
Derzeit leben in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> 24.421 Einwohner (Stand Januar <strong>2010</strong>).<br />
Von diesen sind 1.257 Mitbürger (629 männlich, 628 weiblich) ausländischer Herkunft.<br />
Die durchschnittliche Einwohnerdichte pro qkm beträgt 1.118 Einwohner.<br />
Altersstruktur:<br />
Alter Gesamt weiblich männlich<br />
0-3 Jahre 621 312 309<br />
4-6 Jahre 556 303 253<br />
7-15 Jahre 2.016 1.012 1.004<br />
16-18 Jahre 738 368 370<br />
19-65 Jahre 15.099 7.293 7.806<br />
66 Jahre und älter 5.391 2.347 3.044<br />
Gesamt 24.421 11.635 12.786<br />
(Angaben Bürgerbüro <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besteht aus den Ortsteilen:<br />
Mitte (Innenstadt)<br />
Westende / Kirchende<br />
Ahlenberg<br />
Semberg<br />
Schraberg<br />
Herrentisch<br />
Nacken<br />
Vaerstenberg<br />
Die Ortsteile Westende / Kirchende (6.939 EW), Nacken (2.959 EW) sowie Mitte (2.871 EW) sind am<br />
stärksten besiedelt.<br />
Die durchschnittliche Entfernung aus den <strong>Stadt</strong>bezirken zum <strong>Stadt</strong>zentrum beträgt 3,3 km.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> schmiegt sich oval zwischen die Städte Witten im Norden, Dortmund im<br />
Nordosten, Hagen im Südosten und Wetter an <strong>der</strong> Ruhr im Südwesten an. Die südliche <strong>Stadt</strong>grenze<br />
wird durch die Ruhr mit dem Harkortsee und dem Hengsteysee gebildet.<br />
Entfernungen zu den Nachbarstädten (von Zentrum zu Zentrum)<br />
- Dortmund 16 km<br />
- Witten 13 km<br />
- Wetter 5,3 km<br />
- Hagen 6,1 km<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ist eine Auspendlergemeinde. Eingehende statistische Werte liegen <strong>der</strong>zeit nicht<br />
vor.<br />
Im Jahr 2009 fanden 49.140 Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Schulungsheimen<br />
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und Campingplätzen statt.<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Im Süden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> befinden sich das Freibad, das Freizeitgelände Bleichstein mit Sporthallen und<br />
öffentlichen Anlagen an und auf <strong>der</strong> Ruhr. Weiterhin befindet sich dort das Ruhrufer, welches<br />
insbeson<strong>der</strong>e an „Sommertagen“ von Personen aus <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung gut besucht wird.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Herdecke</strong>r Innenstadt finden neben dem normalen Wochenmarkt (donnerstags) regelmäßig<br />
Veranstaltungen mit großen Märkten (z.B. verkaufsoffene Sonntage) o<strong>der</strong> auch die Maiwoche statt.<br />
Hier ist mit einer großen Anzahl von Besuchern, auch von außerhalb, zu rechnen. Hierdurch steigt<br />
das mögliche Gefährdungspotenzial erheblich.<br />
4.1.2. Flächennutzungen in qkm<br />
Das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet weist im Wesentlichen urbane (städtische) Strukturen auf.<br />
<strong>Stadt</strong>bezirk Bebaute Verkehrs- Grünfläche Landwirt- Wasser- Waldfläche Land- und forst-<br />
Fläche in<br />
m²<br />
fläche in<br />
m² in m²<br />
schaft in<br />
m²<br />
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fläche in<br />
m² in m²<br />
wirtschaftliche Flächen<br />
im m²<br />
West-<br />
/Kirchende 1.137.206 282.859 157.640 270.666 117.047<br />
Ahlenberg 856.607 56.185 26.771 <strong>22</strong>1.131 629.240<br />
Semberg 261.879 8.502 112.328<br />
Schraberg 513.448 39.549 128.649 88.655<br />
Herrentisch 773.593 304.805<br />
Nacken 485.184 12.840<br />
Vaerstenberg 178.971 18.739 39.293<br />
Innenstadt 419.706 93.381 62.756<br />
Schnee 272.054<br />
Gemischt 651.624 273.004 528.147 469.042 711.750 8.667.096 3.398.279<br />
Bahn 200.163<br />
Gesamt 5.550.272 6<strong>22</strong>.733 1.199.909 711.641 711.750 9.399.870 4.211.195<br />
in ha 555 62 120 71 71 911 421<br />
(Quelle: Planungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />
4.1.3. Topographie<br />
Die bebaute <strong>Stadt</strong>gebietsfläche liegt zwischen 80 und 273 m über NN. Die höchsten Erhebungen sind<br />
<strong>der</strong> Hessenberg, Auf dem Heil im Westen und das Speicherbecken im Osten.<br />
4.1.4. Verkehrsflächen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> liegt in einer verkehrsgünstigen Lage.<br />
Unmittelbar am <strong>Stadt</strong>gebiet führen die Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 45 vorbei. Bei Sperrung<br />
o<strong>der</strong> Stauphasen <strong>der</strong> Bundesautobahnen macht sich ein deutlich erhöhter Verkehrsfluss in <strong>Herdecke</strong><br />
bemerkbar. Darunter ist auch Lastkraftwagenverkehr mit Gefahrgut.<br />
Durch das <strong>Stadt</strong>gebiet führen die Bundesstraßen B 54 und B <strong>22</strong>6. Die Bundesstraße B 234 wurde auf<br />
dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet als Landstraßen abgestuft. Die Hagener Straße (Teil <strong>der</strong> B 54) ist mit<br />
Geschwindigkeiten von 100 km/h als autobahnähnliche Straße anzusehen. Hier handelt es sich um<br />
eine dreispurige Ortsumgehungsstraße.<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird zudem durch vier Landstraßen, eine Kreisstraße sowie <strong>22</strong>7 <strong>Stadt</strong>straßen<br />
umschlossen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet hat in <strong>der</strong> Innenstadt eine Fußgängerzone, die aber für die Feuerwehr<br />
befahrbar ist.<br />
Bahnanlagen<br />
Im Westen (Ortsteil Ge<strong>der</strong>n) führt zwischen Witten und Wetter eine zweigleisige, elektrifizierte<br />
Bahnlinie durch das <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier besteht überwiegend Personenverkehr (RB 40 Ruhr-Lenne-<br />
Bahn, RE 16 Ruhr-Sieg Express, S5 Hagen - Dortmund) sowie Durchfahrten mit Zügen <strong>der</strong> IC- und<br />
ICE-Generation. Ein planmäßiger Halt dieser Züge auf dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet findet nicht statt.
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
In nord-südlicher Richtung verläuft von Hagen-Vorhalle nach Dortmund eine eingleisige, nicht<br />
elektrifizierte Bahnlinie (RB 52 Volmetalbahn). Diese Bahn passiert stündlich mit Dieseltriebwagen<br />
das <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. In <strong>der</strong> Innenstadt befindet sich <strong>der</strong> Bahnhof „<strong>Herdecke</strong>“. Weiter nördlich<br />
liegt <strong>der</strong> Haltepunkt „Wittbräucke“. Die Bahn hält an den o.g. Haltepunkten. Die Volmetalbahn hat<br />
überschaubare Reisendenzahlen, bei Spielen des BVB im Signal Iduna-Park o<strong>der</strong> Messen an <strong>der</strong><br />
Westfalenhalle ist die Bahn jedoch ausgelastet.<br />
Im nördlichen Bereich (direkt <strong>Stadt</strong>grenze Dortmund) befindet sich ein 960 m langer Eisenbahntunnel<br />
(En<strong>der</strong> Tunnel). Die Zugänglichkeiten zu diesem Tunnel sind aufgrund <strong>der</strong> steilen Böschung sehr<br />
schlecht und ungünstig. Beson<strong>der</strong>s für die Tunnelstrecke empfiehlt es sich, einen gemeinsamen<br />
Einsatzplan mit <strong>der</strong> Feuerwehr Dortmund abzustimmen.<br />
Über die B 54 (<strong>Herdecke</strong>r Bach) führt eine 4,10 m hohe Eisenbahnbrücke über die Fahrbahn. Im<br />
südlichen Bereich (<strong>Stadt</strong>grenze Hagen) führt <strong>der</strong> 30 m hohe und 313 m lange Viadukt über den<br />
Harkortsee. Die Volmetalbahn passiert die o.g. Eisenbahnbrücke Viadukt sowie den o.a. En<strong>der</strong><br />
Tunnel.<br />
<strong>Stadt</strong>bahnen, U-Bahnen o<strong>der</strong> Straßenbahnen sind in <strong>Herdecke</strong> nicht zu finden.<br />
Trotz schriftlicher Anfrage war die DB zu keiner detaillierten Stellungnahme über den Bahnverkehr in<br />
<strong>Herdecke</strong> bereit, da sie kein erhöhtes Risiko im Bahnbetrieb sieht.<br />
Brücken- und Tunnelanlagen<br />
Im Süden befindet sich die Ruhrbrücke, die die Städte <strong>Herdecke</strong> und Hagen verkehrsmäßig<br />
miteinan<strong>der</strong> verbindet. Der Ruhrlauf wird hier überfahren. Die Brücke ist, um die Anbindung bei<strong>der</strong><br />
Städte zu gewährleisten, von enormer Bedeutung.<br />
Im Norden befindet sich <strong>der</strong> bereits beschrieben Eisenbahntunnel (960 m) <strong>der</strong> Vometalbahn. Dieser<br />
Tunnel ist aufgrund <strong>der</strong> steilen Böschung nur schwer zugänglich.<br />
Auf <strong>der</strong> Wetterstraße im Süden befindet sich ein kurzer Tunnel mit einer Höhe von 3,90 m im Oval.<br />
Hier wird die Eisenbahnstrecke <strong>der</strong> Volmetalbahn unterfahren.<br />
Im Süden befindet sich wie bereits beschrieben <strong>der</strong> Eisenbahnviadukt. Dieser kann nicht befahren<br />
werden. Zugänge bestehen über die Bahnlinie sowie vom Ruhrufer mit <strong>der</strong> Drehleiter.<br />
Im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet befinden sich mehrere kleinere Brückenanlagen, die jedoch kein Problem für<br />
die Feuerwehr darstellen. Die Eisenbahnbrücke am <strong>Herdecke</strong>r Bach hat eine Höhe von 4,10 m. In <strong>der</strong><br />
Breddestraße sowie in <strong>der</strong> Ladestraße („Mühlsteinskuhle“) befinden sich zwei Brücken (Höhe < 3,50<br />
m). Diese Brücken können mit niedriger Geschwindigkeit unterfahren werden und bilden<br />
einsatztaktisch keine Nachteile.<br />
Wasserstraßen<br />
Im Süd- Osten befindet sich <strong>der</strong> Hengsteysee (gleichzeitig <strong>Stadt</strong>grenze Hagen und Dortmund) sowie<br />
weiter westlich <strong>der</strong> Harkortsee (<strong>Stadt</strong>grenze Wetter und Hagen). Die Seen sind mit dem Ruhrlauf<br />
sowie mit dem Fluss Volme (Mündung) miteinan<strong>der</strong> verbunden, jedoch durch Wasserlaufkraftwerke<br />
und Schleusen für die Schifffahrt voneinan<strong>der</strong> getrennt. Im Westen (Ge<strong>der</strong>n) gehört zudem ein<br />
geringer Teil des Ruhrlaufs zum <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Auf beiden Seen fährt jeweils ein motorbetriebenes Ausflugsschiff. Weitere Motorboote sind (außer<br />
Arbeitsbooten des Ruhrverbandes) auf den Seen verboten. Beide Seen werden jedoch insbeson<strong>der</strong>e<br />
in den Sommermonaten intensiv von Kanuten, Ru<strong>der</strong>ern und Seglern genutzt. Eine DLRG-<br />
Rettungsstation ist an beiden Seen vorhanden.<br />
Luftfahrt<br />
Über <strong>Herdecke</strong> verlaufen die Warteschleifen <strong>der</strong> Flughäfen Düsseldorf und Dortmund. Der<br />
Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie <strong>der</strong> Startflug (24er Betrieb) von Flugzeugen des Flughafen<br />
Dortmund befinden sich direkt über dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier kommen Maschinen des Typs<br />
Airbus A 319, A 320, A 321, Boeing 737 mit bis zu 200 Passagieren zum Einsatz. Somit ist ein<br />
überdurchschnittliches Flugzeugaufkommen über dem <strong>Stadt</strong>gebiet zu verzeichnen.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Topographische, witterungsbedingte Einflüsse für Verkehr etc.<br />
In den Ortsteilen Herrentisch, Nacken und Schnee können (aufgrund <strong>der</strong> Topographie)<br />
witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall o<strong>der</strong> Eis eine Behin<strong>der</strong>ung des Verkehrs o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
anrückenden Feuerwehr darstellen.<br />
Veranstaltungsbedingte Verkehrsflüsse<br />
Neben den Auswirkungen von Staus und Sperrungen <strong>der</strong> BAB 1 und BAB 45 bestehen erhöhte<br />
Verkehrsflüsse bei Spielen von Borussia Dortmund sowie an Messetagen an den Westfalenhallen.<br />
Hierdurch wird die Anfahrt bzw. das Ausrücken <strong>der</strong> Einsatzkräfte indirekt behin<strong>der</strong>t. Auch<br />
verkehrsberuhigte Zonen o<strong>der</strong> enge Parkzonen sind für das schnelle Eintreffen <strong>der</strong> Feuerwehr eher<br />
schädlich.<br />
Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf Lichtzeichenanlage<br />
Die Feuerwehr hat bisher keine Einflussnahme auf Lichtzeichenanlagen. Auch mit Hinblick auf das<br />
Anrücken des ehrenamtlichen Personals zur Wache ist eine Einflussnahme <strong>der</strong> Feuerwehr auf die<br />
LZA hilfreich („grüne Welle“).<br />
Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte<br />
Das Anrücken <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte zur Wache läuft teilweise über Schleichwege. Durch das<br />
enorme Verkehrsaufkommen <strong>der</strong> Hauptstraßen ist ein schnelles Eintreffen (< 5 Minuten) an <strong>der</strong><br />
Wache kaum möglich. Die Ehrenamtler benutzen daher Schleichwege (etwa Ladestraße, ehemaliger<br />
Verladebahnhof), um bei einem Einsatz schneller zur Wache zu kommen. Die <strong>Stadt</strong> hat bei Planung<br />
und Errichtung <strong>der</strong> Verkehrsflächen darauf zu achten, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch<br />
weiterhin schnell zur Wache kommen. Sonst wäre dies für den Zielerreichungsgrad dieses<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es nicht för<strong>der</strong>lich. Eine Sperrung <strong>der</strong> Ladestraße sollte daher unterbleiben.<br />
Möglichkeiten zur Information über innerstädtische Verkehrslage<br />
Derzeit bestehen auf kommunaler Ebene keine eigenen Informationsmöglichkeiten (wie<br />
Videoanlagen) über die städtische Verkehrslage. Eine Alternative bietet das Projekt Ruhrpilot. Im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet sind verschiedene Masten mit Sensoren installiert. Über das Internet www.ruhrpilot.de<br />
kann die Verkehrslage online betrachtet werden.<br />
Einflüsse durch Baustellen / Information an Leitstelle und Feuerwehr<br />
Großbaustellen, von denen für die Feuerwehr eine Behin<strong>der</strong>ung ausgeht, werden von <strong>der</strong><br />
Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes direkt <strong>der</strong> Feuerwehr und <strong>der</strong> Rettungsleitstelle Schwelm<br />
gemeldet.<br />
4.1.5. Löschwasserversorgung (LW-V)<br />
Generell kann die Löschwasserversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet als befriedigend bezeichnet werden.<br />
Die öffentliche Wasserversorgung wird über die DEW sichergestellt. Das Hydrantennetz wird<br />
regelmäßig gewartet und ist ausreichend. Teilweise werden durch Mo<strong>der</strong>nisierungen <strong>der</strong><br />
Wasserleitungen die Querschnitte <strong>der</strong> Leitungen verkleinert. Dies hat eine geringere Wasserför<strong>der</strong>ung<br />
für die Feuerwehr zur Folge.<br />
Offene Wasserentnahmestellen sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Harkort- bzw. Hengsteysee. An <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />
Talstraße ist ein Regenrückhaltebecken vorhanden. Der <strong>Herdecke</strong>r Bach ist nur teilweise für die<br />
Wasserentnahme geeignet.<br />
Lediglich bei folgenden Objekten muss mit Problemen gerechnet werden. Für die nachfolgende<br />
Auflistung wurden die baulichen Objekte näher betrachtet, die in Bereichen mit einer<br />
Löschwasserversorgung unter 1.600 l/min (96 m³/ h) vorzufinden sind.<br />
- Gut Schede<br />
- Haus Mallinckrodt<br />
- Zivildienstschule<br />
- Ewald Dörken AG<br />
- Waldfläche<br />
Problematisch ist die Tatsache, dass die Objekte teilweise mit beson<strong>der</strong>en brandspezifischen Risiken<br />
behaftet sind. Für die Ewald Dörken AG ist eine trockene Löschwasserleitung von <strong>der</strong> Ruhr zum<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Werkgelände verlegt, welche eine zusätzliche Wasserlieferleistung von 2.000 l/min sicherstellt. Die<br />
Leitung wird regelmäßig durch die Ewald Dörken AG gewartet. Für den Betrieb ist ein geeignete<br />
Pumpfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug etc.) erfor<strong>der</strong>lich. Dieses muss aus Beständen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong> o<strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e bei Großbränden im Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen Hilfe durch die<br />
Feuerwehr Wetter (Ruhr) gestellt werden.<br />
Für den Waldbereich kann die Löschwasserversorgung im Pendelverkehr (u.a. TLF 20/40 SL) im<br />
Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen Hilfe bedingt sichergestellt werden. Ein Schlauchwagen (u.a. für größere<br />
Waldbrände) ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden. Auch im Rahmen <strong>der</strong> überörtlichen<br />
Hilfe kann dieser nicht zeitnah angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Das Hydrantennetz (auch Beschil<strong>der</strong>ung) wird durch die Feuerwehr regelmäßig geprüft. Aufgefallene<br />
Mängel werden schriftlich DEW gemeldet. Bei <strong>der</strong> Feuerwehr wird ein aktuelles Hydrantenbuch<br />
geführt.<br />
4.1.6. Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung, absehbare Verän<strong>der</strong>ungen<br />
Im südlichen Bereich (Mühlenstraße, Ruhrufer) soll das ehemalige Westfalia-Gelände<br />
(Industriegebiet) als Son<strong>der</strong>-, Misch- und Wohngebiet erschlossen werden.<br />
Das ehemalige Karstadt-Kaufhaus soll in ein Einkaufszentrum (Mühlen-Center) umstrukturiert werden.<br />
Hier sollen sich mehrere Einzelhändler und Gastronomen unter einem Dach befinden.<br />
Der Bereich Ladestraße / Bahnhofstraße (unmittelbarer Bereich neben dem Bahnhof) soll<br />
umstrukturiert werden. Geplant ist, an <strong>der</strong> Ladestraße Wohnbebauung anzusiedeln. Der ÖPNV soll<br />
auch über die Bahnhofstraße gelenkt werden.<br />
Das Schulungszentrum Signal Iduna am Leharweg soll in Kürze aufgegeben werden.<br />
Das Begegnungszentrum Westende soll in Kürze ebenfalls aufgegeben werden.<br />
Die Grundschule „Im Dorf“ sowie das Jugendzentrum „HOT Mittendrin“ sollen verlagert werden.<br />
4.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
4.2.1. Risiken Flächennutzungen / Gebäude / Gebäudenutzungen / Verkehrsstruktur /<br />
beson<strong>der</strong>e Risiken<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besteht neben dem Kernort <strong>Herdecke</strong> Innenstadt aus sechs weiteren Ortsteilen.<br />
Die sechs Ortsteile sind satellitenähnlich nördlich des Kernortes <strong>Herdecke</strong> angeordnet. 750 ha <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>gebietsfläche sind bebaut.<br />
Westende / Kirchende: 6.939 Einwohner<br />
Ahlenberg 1.443 Einwohner<br />
Semberg 1.183 Einwohner<br />
Schraberg 1.714 Einwohner<br />
Nacken 2.959 Einwohner<br />
Innenstadt 2.871 Einwohner<br />
Herrentisch 3.344 Einwohner<br />
Vaerstenberg 704 Einwohner<br />
Sonstige: 3.264 Einwohner<br />
Anhand <strong>der</strong> Einsatzdokumentation <strong>der</strong> letzten drei Jahre kann abgeleitet werden, dass das<br />
brandschutzspezifische Gefahrenpotential in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als durchschnittlich mittelmäßig<br />
einzustufen ist.<br />
Das Grundrisiko ist nicht zu vernachlässigen, beson<strong>der</strong>s wenn man berücksichtigt, dass in<br />
Deutschland die meisten Menschen bei Unglücksfällen (z.B. Wohnungsbränden), die in den<br />
Aufgabenbereich <strong>der</strong> Feuerwehr fallen, ums Leben kommen. Bei einem solchen Schadensereignis<br />
sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit ohne Rettungsmaßnahmen nach bereits nach wenigen<br />
Minuten exponentiell ab (siehe auch 5.8.1 – Anmerkungen Orbit Studie).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
4.2.2. Flächennutzungen<br />
Bei <strong>der</strong> Bebauung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> handelt es sich überwiegend um „Gebäude geringer<br />
Höhe“ 4 .<br />
In den Bereichen Westende, Innenstadt, Nacken sowie vereinzelt am Herrentisch finden sich mehrere<br />
Gebäude mittlerer Höhe in verdichteter Bebauung. Hierzu ist unabdingbar ein Hubrettungsfahrzeug<br />
nach <strong>§</strong> 17 Abs. 3 BauO NRW erfor<strong>der</strong>lich. Die Drehleiter <strong>der</strong> Feuerwehr stellt den zweiten<br />
Rettungsweg für die Bewohner sicher. Somit ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> immer eine eigene Drehleiter<br />
vorzuhalten.<br />
In <strong>Herdecke</strong> gibt es zwei Hochhäuser (Beethovenweg 14 / 92 Personen, Berliner Straße 26 / 74<br />
Personen). Diese Gebäude sind mit nur einem baulichen Rettungsweg errichtet. Drehleiter-<br />
Stellflächen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 BauO NRW sowie trockene Steigleitungen sind bei den Gebäuden vorhanden.<br />
Am Objekt Berliner Straße 26 ist die Drehleiter-Stellfläche in Hanglage insbeson<strong>der</strong>e in den<br />
Wintermonaten schlecht zu erreichen. Zudem gibt es noch weitere Gebäude mittlerer Höhe, die nur<br />
knapp unter <strong>der</strong> Hochhausgrenze liegen (etwa Berliner Straße 28 / 100 Personen, Neue Bachstraße<br />
49 / 83 Personen und Neue Bachstraße 51 / 59 Personen).<br />
In <strong>der</strong> Innenstadt gibt es einen Altstadtbereich mit diversen Fachwerkhäusern, die teilweise mehr als<br />
50m von befahrbaren Flächen entfernt liegen. Im <strong>Stadt</strong>gebiet stehen 113 Gebäude unter<br />
Denkmalschutz.<br />
Ein reines Industriegebiet ist in <strong>Herdecke</strong> nicht ausgewiesen, jedoch zwei Gewerbegebiete (Loerfeld<br />
und Gahlenfeld). Dort sind unterschiedlichste Unternehmen angesiedelt. Das größte<br />
Industrieunternehmen ist die Ewald Dörken AG an <strong>der</strong> Wetterstraße. Das Unternehmen liegt<br />
historisch bedingt mitten in einem Wohngebiet.<br />
Derzeit gibt es fünf Versammlungsstätten (Ruhrfestsaal, Sporthalle Bleichstein, Gaststätte Blue Jay,<br />
Werner Richardt Saal, Aula Friedrich Harkort Gymnasium).<br />
Ein Geschäftshaus überschreitet die Verkaufsfläche von > 2.000 qm.<br />
In Westende ist das Gemeinschaftskrankenhaus mit 450 Betten angesiedelt.<br />
In <strong>Herdecke</strong> gibt es <strong>der</strong>zeit fünf Grundschulen, eine För<strong>der</strong>schule, eine Musikschule, eine<br />
Privatschule sowie drei weiterführende Schulen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es zwei unterirdische, geschlossene Großgaragen > 1.000 qm sowie eine offene<br />
Großgarage > 1.000 qm (Aldi-Parkgarage).<br />
Zwei Verwaltungsgebäude liegen über 2.000 qm Nutzfläche.<br />
4 Bei Gebäuden geringer Höhe darf <strong>der</strong> Fußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als<br />
7 m über <strong>der</strong> natürlichen o<strong>der</strong> festgelegten Geländeoberfläche liegen.<br />
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4.2.3. Risiken Gebäudehöhen<br />
Beson<strong>der</strong>e Gefahren können von folgenden Objekten ausgehen:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Diverse Gebäude (mittlerer Höhe) Drehleitereinsatz<br />
„Ardeyhochhaus“ Beethovenweg 14<br />
(92 gemeldete Personen)<br />
Hochhaus Berliner Straße 26<br />
(74 gemeldete Personen)<br />
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Drehleitereinsatz,<br />
erhöhter Personalbedarf,<br />
Einsatzplan,<br />
Atemschutzlogistik<br />
ggf. zweite Drehleiter<br />
Drehleitereinsatz,<br />
erhöhter Personalbedarf,<br />
Einsatzplan,<br />
Atemschutzlogistik<br />
ggf. zweite Drehleiter<br />
4.2.4. Risiken Gebäudezustand (Altstadtbereich, Denkmalschutz)<br />
In <strong>der</strong> Altstadt von <strong>Herdecke</strong> gibt es einen Altstadtbereich. Aufgrund <strong>der</strong> geschlossenen Bauweise<br />
und teilweise unzureichen<strong>der</strong> Brandabschnittsbegrenzungen ist dieser Bereich beson<strong>der</strong>s gefährdet,<br />
wobei für die historischen Fachwerkhäuser aufgrund <strong>der</strong> Baustoffe und <strong>der</strong> Bauart das Risiko<br />
zusätzlich erhöht anzusehen ist. Die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind darüber hinaus<br />
nicht optimal. In diesem Bereich sollte jedes Feuer bereits in <strong>der</strong> Entstehungsphase gelöscht werden<br />
können. An<strong>der</strong>nfalls steigt <strong>der</strong> Löschaufwand exponentiell an. Es ist mit dem schnellen Übergriff auf<br />
angrenzende Bereiche und <strong>der</strong> Vernichtung erheblicher Sachgüter zu rechnen.<br />
4.2.5. Risiken Gebäudeart (Gebäude beson<strong>der</strong>er Art und Nutzung)<br />
Bei Unglücksfällen in folgenden Gebäuden sind außergewöhnliche Einsatzanfor<strong>der</strong>ungen nicht<br />
auszuschließen.<br />
aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl von Personen<br />
- Bleichsteinhalle<br />
- Ruhrfestsaal<br />
- Philipp-Nicolai-Haus (<strong>der</strong>zeit im Wie<strong>der</strong>aufbau)<br />
- Begegnungszentrum Westende (Abriss steht bevor)<br />
- Schulzentrum Bleichstein (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)<br />
- Kirchen<br />
- Mühlen-Center (Nahversorgungszentrum)<br />
aufgrund eingeschränkter Mobilität, Wahrnehmungsfähigkeit bzw. Ortskenntnisse <strong>der</strong> betroffenen<br />
Personen<br />
- Altenzentrum <strong>Herdecke</strong><br />
- Altenzentrum Kirchende<br />
- Parkanlage Nacken<br />
- Krankenhaus <strong>Herdecke</strong><br />
- Schulen <strong>Herdecke</strong> (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Robert Bonnermann Schule,<br />
Vinkenbergschule)<br />
- Schulen Ende (Grundschule im Dorf, Grundschule Am Berge, Albert Schweitzer Schule,<br />
Privatschule)<br />
- Musikschule<br />
- Schule Schraberg<br />
- Akademie Signal-Iduna<br />
- Zivildienstschule Ende<br />
- Jugendbildungsstätte<br />
- Sporthalle <strong>Herdecke</strong>
- Sporthallen Kirchende<br />
- Hotel Zweibrücker Hof<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Kommt es zu Unglücksfällen in diesen Gebäuden, so ist ein beson<strong>der</strong>s hoher Einsatzkräfte-<br />
Personalbedarf notwendig. Dies ist u. a. in <strong>der</strong> Alarm- und Ausrückeordnung zu berücksichtigen.<br />
Ein Verlust von beson<strong>der</strong>en Kulturgütern ist bei Bränden in folgenden Objekten zu befürchten:<br />
- Kirchen<br />
- Rathaus<br />
- Gut Schede<br />
- Haus Mallinckrodt<br />
Für diese Gebäude sollten, soweit noch nicht erfolgt, mit den Inhabern bzw. Betreibern gemeinsam<br />
Einsatzpläne erstellt werden, in denen die beson<strong>der</strong>en, z. B. die zuerst zu bergenden Kulturgüter,<br />
verzeichnet sind. Zusätzlich sollten die Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr regelmäßig über diese Pläne vor<br />
Ort unterrichtet werden.<br />
Industriebereich<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sind keine Industriegebiete ausgewiesen. Das Wirtschaftsleben in <strong>Herdecke</strong> ist<br />
daher zwangsläufig geprägt von einer gemischten Branchenstruktur mit vorwiegend klein- und<br />
mittelständischen Unternehmen. Der Anteil an Arbeitsplätzen in Dienstleistungsberufen liegt bei über<br />
60 %. In den Gewerbegebieten Loerfeld und Gahlenfeld wurden in den letzten Jahren vornehmlich<br />
technologieorientierte und umweltverträgliche Unternehmen angesiedelt. Es gibt keine Unternehmen<br />
mit einer Werkfeuerwehr.<br />
Gewerbe und Industriebetriebe beson<strong>der</strong>e Gefahren<br />
Mark-E Gasturbinenkraftwerk - Gefahrstoffe<br />
- brennbare Gase<br />
- Elektrizität<br />
- Hohe Explosionsgefahr<br />
Ewald Dörken AG<br />
(Objekt liegt mitten in einer<br />
Wohnbebauung)<br />
- Hohe Brandlast<br />
- Gefahrstoffe u.a. Lackprodukte,<br />
Kunststoff, Lösungsmittel,<br />
Verdünnungen<br />
- Hohe Brandausbruchsgefahr<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
- Explosionsgefahr<br />
- Produktaustritt<br />
- CO2 und Stickstoff Austritt<br />
(Löschanlage)<br />
Siepmann - Hohe Brandlast (u.a Düngemittel)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
- Gefahr durch Druckgasbehälter<br />
(Vertrieb)<br />
First Stop Reifen - Hohe Brandlast (u.a Reifenlagerstätte)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität<br />
(Hochspannungsleitungen über dem<br />
Betrieb)<br />
Fa. Schulz Plexiglas - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
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Folgerungen, denkbare<br />
Szenarien<br />
- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />
mit Dekontamination<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- Evakuierung<br />
- größerer Atemschutzeinsatz<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />
mit Dekontamination<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- Evakuierung<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel, größeren<br />
Umfangs<br />
- Löschwasserrückhaltung<br />
zwingend erfor<strong>der</strong>lich<br />
- großer Löschwasserbedarf<br />
- größer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
(Schaum, Pulver)<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- großer Atemschutzeinsatz
Lentjes - Hohe Brandlast (u.a PVC, Kunststoffe)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
Pharma Zentrale - Gefahr durch Genlabor S2<br />
(biologische Arbeitsstoffe)<br />
- Hohe Brandlasten (brennbare<br />
Flüssigkeiten)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
- Explosionsgefahr<br />
- Produktaustritt<br />
Idealspaten - altes Objekt<br />
- Hohe Brandlasten (brennbare<br />
Flüssigkeiten)<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch<br />
- Explosionsgefahr<br />
- enge Bebauung<br />
- Produktaustritt<br />
Arco Chemie<br />
(Objekt liegt mitten in einer<br />
Wohnbebauung)<br />
RWE Koepchenwerk<br />
(Laufwasserkraftwerk)<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
- Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten<br />
Isopar etc.)<br />
- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität (Transformator)<br />
- Produktaustritt<br />
- Explosionsgefahr<br />
- Brandlasten (Generator) in 12<br />
Untergeschossen<br />
- ggf. enorme Rauchausbreitung<br />
- Gefahr <strong>der</strong> Elektrizität (Starkstrom)<br />
Seite 25 von 97<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- ABC-Einsatz größeren Umfangs<br />
mit Dekontamination<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- ABC Einsatz größeren Umfangs<br />
mit Dekontamination<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- ABC Einsatz größeren Umfangs<br />
mit Dekontamination<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- Löschwasserrückhaltung ggf.<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- Funkrelaisstelle erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel (CO2)<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
Holzrichter - Leichtbauweise <strong>der</strong> Halle (Aluminium) - hoher Kräfteansatz<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
Vorberg Gruppe - Hohe Brandlast (u.a diverses<br />
- Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
Recyclingmaterial in großen Mengen) - hoher Kräfteansatz<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch - Son<strong>der</strong>löschmittel (CO2)<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- Löschwasserrückhaltung<br />
dringend erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
Freibad / Hallenbad / Schwimmbad - Mögliche Gefahr durch Chlorgas und - hoher Kräfteansatz<br />
Schraberg / Schwimmbad<br />
Reinigungschemikalien<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
Krankenhaus<br />
- ggf. hohe Anzahl von betroffenen - ABC Einsatz größeren Umfangs<br />
Personen<br />
mit Dekontamination<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
Grelik Altölentsorgung - Hohe Brandlast (u.a. Altöl etc.) - Brandeinsatz größeren Umfangs<br />
- Gefahr von gefährlichem Brandrauch - hoher Kräfteansatz<br />
- sehr enge Bebauung<br />
- Son<strong>der</strong>löschmittel (Schaum,<br />
- Produktaustritt<br />
Pulver)<br />
- Explosionsgefahr<br />
- hoher Kräfteansatz<br />
- großer Atemschutzeinsatz<br />
- Löschwasserrückhaltung<br />
dringend erfor<strong>der</strong>lich<br />
- Bevölkerungswarnung<br />
4.2.6. Risiken <strong>der</strong> Verkehrsstruktur<br />
Straßenverkehr<br />
Auf <strong>der</strong> B 54 kommt es pro Spur (Achse) zu Spitzenzeiten zu einer Verkehrsdichte von 2.500 bis<br />
3.000 Fahrzeugen pro Stunde. Der Wert bezieht sich auf normale Bedingungen. Bei Stau o<strong>der</strong><br />
Sperrung <strong>der</strong> nahen Bundesautobahnen steigt die genannte Zahl um ein Drittel. Mit <strong>der</strong> gestiegenen<br />
Verkehrsbelastung in <strong>der</strong> Vergangenheit ist verbunden, dass die durchschnittlichen<br />
Fahrgeschwindigkeiten auch bei Son<strong>der</strong>rechtsfahrten abgenommen haben, wodurch die Eintreffzeiten<br />
verlängert werden. Auch bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen verzögern das Eintreffen <strong>der</strong>
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Feuerwehr. Erheblicher Lastwagenverkehr mit Gefahrgut findet im <strong>Stadt</strong>gebiet statt.<br />
Die Unfallstatistik <strong>der</strong> Kreispolizeibehörde EN wurde betrachtet. 566 Verkehrsunfälle ereigneten sich<br />
2009 in <strong>Herdecke</strong>. Hierbei wurden 63 Personen verletzt. Bei den Verunglückten handelt es sich u.a.<br />
um zehn Kradfahrer, 12 Radfahrer und 13 Fußgänger.<br />
Die Unfallhäufigkeitsziffer 5 (UHZ) beträgt in <strong>Herdecke</strong> 2.260, im EN-Kreis 2.784 und im Land NRW<br />
3.123. Die Verunglücktenhäufigkeitsziffer 6 (VHZ) liegt in <strong>Herdecke</strong> bei 252, im EN-Kreis bei 308 und<br />
im Land NRW bei 408 (Quelle Kreispolizeibehörde EN).<br />
Es gibt folgende Schwerpunkte für Verkehrsunfälle, die zu Feuerwehreinsätzen führen: Auf <strong>der</strong><br />
autobahnähnlichen und dreispurigen Hagener Straße (B 54) kommt es regelmäßig zu<br />
Verkehrsunfällen. Auch die En<strong>der</strong> Talstraße (K11) ist insbeson<strong>der</strong>e im nicht ausgebauten Bereich<br />
sowie auf Höhe des Regenrückhaltebeckens ein Unfallschwerpunkt. Auf <strong>der</strong> Wittbräucker Straße (B<br />
54) kommt es ebenfalls zu schweren Unfällen, insbeson<strong>der</strong>e ist hier die Einmündung „Weg am<br />
Eckenkamp“ zu nennen. Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße (L 675) im Westen kommt es überwiegend mit<br />
Beteiligung von Kradfahrern zu Verkehrsunfällen. Ein weiterer Unfallschwerpunkt ist die Wetterstraße<br />
(L 695, Ortsausgang Wetter). Bei den zuvor genannten örtlichen Punkten kommt es regelmäßig zu<br />
Schadensfällen, bei denen neben <strong>der</strong> rettungsdienstlichen Versorgung die technische Rettung von<br />
Personen o<strong>der</strong> auch die Abwehr von Gefahren durch Gefahrgutfreisetzungen erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
Es ist zu beachten, dass die BAB 1 im süd-östlichen Bereich in unmittelbarer Nähe zum <strong>Herdecke</strong>r<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet liegt. Das Schulzentrum Bleichstein sowie die Freizeitanlage Bleichstein (einschließlich<br />
Freibad) sind lediglich durch den Ruhrlauf nur wenige Meter von <strong>der</strong> Autobahn entfernt. Bei<br />
Gefahrguteinsätzen sowie Großbränden <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen auf <strong>der</strong> Autobahn muss die hohe<br />
Anzahl von Personen in diesem <strong>Herdecke</strong>r Bereich berücksichtigt werden. Bei solchen Fällen muss in<br />
diesem Bereich u.a. durch Messungen etc. geprüft werden, ob auch für den Bereich des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes <strong>Herdecke</strong> eine Gefahr von dem Einsatzereignis ausgeht. 2007 kam es auf <strong>der</strong> BAB 1<br />
zu einem Vollbrand eines Lastkraftwagens. Die intensive und schwarze Rauchentwicklung wurde<br />
auch im Schulzentrum wahrgenommen und führte zu allgemeiner Verunsicherung. Ein gemeinsames<br />
Einsatzkonzept mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen und ein verbesserter Informationsfluss zwischen den<br />
Feuerwehren Hagen und <strong>Herdecke</strong> sind anzustreben. Auch ein Räumungskonzept für das<br />
Schulzentrum sollte erarbeitet werden.<br />
Mehrere Buslinien passieren das <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei einem Unfall mit einem besetzten Bus ist mit einer<br />
sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu<br />
rechnen.<br />
Schienenverkehr<br />
Die DB machte trotz Anfrage keinerlei Aussagen und Angaben zu Reisendenzahlen und<br />
Gefahrenpunkten. Die DB sieht den Schienenverkehr entgegen <strong>der</strong> Feuerwehr nicht als beson<strong>der</strong>en<br />
Gefahrenpunkt an.<br />
Auf den Schienenanlagen in <strong>Herdecke</strong> findet in <strong>der</strong> Regel kein Güterverkehr statt. Im Westen im<br />
Bereich Ge<strong>der</strong>n befindet sich eine zweigleisige, elektrifizierte Strecke. Hier fahren ICE, IC,<br />
Regionalbahnen und S-Bahnen in relativ hoher Frequenz. Auf diesem Streckenabschnitt befindet sich<br />
ein beschrankter Bahnübergang. Dieser darf lediglich für landwirtschaftliche Maschinen genutzt<br />
werden. Der Übergang ist stets geschlossen, wird aber auf Zuruf durch eine Sprechanlage vom<br />
Stellwerk aus geöffnet. Die Bahnstrecke führt überwiegend an <strong>der</strong> B <strong>22</strong>6 entlang; jedoch sind einige<br />
Stellen abseits und für die Feuerwehr sehr schwer zu erreichen. In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es hier nur<br />
zu kleineren Einsätzen. Bei Starkwind waren mehrere Bäume auf die Bahnlinie gefallen und ein<br />
Rehbock wurde nachts von einem Zug erfasst. Suizide und Suizidversuche in diesem Bahnbereich<br />
sind nicht bekannt.<br />
Zwei Dieseltriebwagen <strong>der</strong> Volmetalbahn passieren auf einer eingleisigen, nicht elektrifizierten<br />
Bahnlinie stündlich das <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet in nord-südlicher Richtung. Im nördlichen Teil befindet<br />
sich <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Tunnel (960 m, gleichzeitig <strong>Stadt</strong>grenze zu Dortmund). Dieser Tunnel ist aufgrund <strong>der</strong><br />
steilen Böschung für die Einsatzkräfte auf mehrere hun<strong>der</strong>t Meter nur sehr schwer zugänglich. Für die<br />
5 UHZ = Anzahl aller Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohner.<br />
6 VHZ = Anzahl <strong>der</strong> Verunglückten pro 100.000 Einwohner.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Tunnelstrecke empfiehlt sich dringend, einen gemeinsamen Einsatzplan <strong>der</strong> Feuerwehren Dortmund<br />
und <strong>Herdecke</strong> mit Einbindung <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,<br />
welches auf <strong>der</strong> Schiene fahren kann) zu erstellen. Im Süden passiert die Volmetalbahn den<br />
Eisenbahnviadukt und überwindet durch das Bauwerk den Ruhrlauf. Der Viadukt ist 30 Meter hoch<br />
und 313 Meter lang. Auch hier sind die Zugänglichkeiten für die Feuerwehr nicht günstig. In <strong>der</strong><br />
Vergangenheit kam es nur zu wenigen Einsätzen in Verbindung mit dem Schienenverkehr <strong>der</strong><br />
Volmetalbahn. 2008 war die Bremse eines Triebwerkszuges im <strong>Herdecke</strong>r Bahnhof heiß gelaufen.<br />
2003 liefen ebenfalls im Bahnhof <strong>Herdecke</strong> Betriebsmittel aus einem Triebwagen.<br />
Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in<br />
Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst<br />
müssen in <strong>der</strong> Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten zu bewältigen. Wie die Unfälle von<br />
Eschede und Brühl gezeigt haben, sind Ereignisse dieser Art durch technisches o<strong>der</strong> menschliches<br />
Versagen je<strong>der</strong>zeit und überall möglich.<br />
Luftverkehr<br />
Wie bereits erwähnt, führen die Warteschleifen <strong>der</strong> Flughäfen Düsseldorf und Dortmund über das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong>. Der Landungsendanflug (6er Betrieb) sowie <strong>der</strong> Startflug (24er Betrieb) von<br />
Flugzeugen des Flughafen Dortmund befinden sich direkt über dem <strong>Herdecke</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet. Hier<br />
kommen Maschinen des Typs Airbus A 319, A 320, A 321 sowie Boeing 737-800 mit bis zu 200<br />
Passagieren zum Einsatz. Ein Flugzeugunglück ist denkbar und nicht auszuschließen. Dieses<br />
Szenario kann aber nicht Grundlage für den <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sein, da die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist. Im Übrigen fällt die Großschadensabwehr in die<br />
Zuständigkeit des Kreises. Aber da die Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> unmittelbar betroffen sein werden,<br />
sollte die <strong>Stadt</strong> die Planungen des Kreises für dieses Szenario för<strong>der</strong>n und unterstützen.<br />
Wasserstraßen<br />
Auf den Wasserstraßen findet kein gewerblicher Güterverkehr statt. Auf beiden Seen fährt jeweils ein<br />
motorbetriebenes Ausflugsschiff sowie Arbeitsschiffe des Ruhrverbandes. Der gesamte Ruhrlauf ist<br />
insbeson<strong>der</strong>e in den Sommermonaten von Wassersportlern (Kanuten, Ru<strong>der</strong>ern etc.) stark<br />
frequentiert. Für den Ruhrlauf, Hengstey- und Harkortsee ist die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nur teilweise<br />
örtlich zuständig.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es im Ruhrabschnitt zu mehreren Einsatzsituationen. 2003 kollidierte bei<br />
Hochwasser ein Ru<strong>der</strong>boot mit dem Viadukt. Das Boot kenterte. Die Personen mussten mit einem<br />
Rettungsboot gerettet werden. In <strong>der</strong> nahen Vergangenheit wurde vermehrt zu Einsätzen mit <strong>der</strong><br />
Meldung „Person in Wasser“ alarmiert. Hierbei handelt es sich überwiegend um in <strong>der</strong> Ruhr treibende<br />
Wasserleichen, die bei dem Meldenden den Eindruck einer hilfebedürftigen Person erwecken.<br />
Manchmal springen bzw. drohen Personen in suizidaler Absicht vom Eisenbahnviadukt sowie von <strong>der</strong><br />
Ruhrbrücke in die Ruhr zu springen. Für diesen Einsatzanlass ist ein spezielles Einsatzkonzept zu<br />
erstellen, welches insbeson<strong>der</strong>e die Anfahrpunkte für Einsatzkräfte definiert.<br />
Der Ruhrlauf im Westen (Ge<strong>der</strong>n) ist aufgrund vorhandener Wiesen- und Ackerflächen für die<br />
Feuerwehr nur sehr schwer zugänglich. Zudem kann aufgrund <strong>der</strong> geringen Wassertiefe hier das<br />
<strong>Herdecke</strong>r Rettungsboot nicht genutzt werden. Es ist ein Schlauchboot mit geringerem Tiefgang<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Außerdem bestehen in diesem Bereich hohe Strömungsgeschwindigkeiten. Für den<br />
westlichen Ruhrlauf empfiehlt es sich, ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Feuerwehren Witten<br />
und Wetter sowie <strong>der</strong> DLRG zu erstellen.<br />
4.2.7. Beson<strong>der</strong>e Risiken<br />
Wasserverschmutzung<br />
Die Ruhr wird unter an<strong>der</strong>em zur Trinkwassergewinnung genutzt. Deshalb birgt ihre Verunreinigung<br />
beson<strong>der</strong>e Gefahren und kann zu weitreichenden Konsequenzen führen. Über die B 54 führt eine<br />
nicht vernachlässigbare Anzahl an Gefahrguttransporten. Hinzu kommt die Nutzung von<br />
wassergefährdenden Flüssigkeiten in Betrieben, die sich in unmittelbarer Nähe zur Ruhr befinden. Die<br />
BAB 1 führt in Form einer Brücke direkt über die Volmemündung, die kurz danach in den Ruhrlauf<br />
mündet. Ein Einlaufen eines Gefahrenstoffes in die Ruhr ist daher nicht auszuschließen. Ein<br />
denkbares Szenario wäre ein durch einen Verkehrsunfall umgestürzter Heizöl-LKW auf <strong>der</strong><br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Ruhrbrücke. 2009 ist eine Person in suizidaler Absicht mit seinem PKW in die Ruhr gefahren. Da <strong>der</strong><br />
Unfall mitten in <strong>der</strong> Nacht erst sehr spät entdeckt wurde, waren Betriebsstoffe in das Wasser<br />
ausgetreten. Ein Einsatzkonzept gemeinsam mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen bei Vorhandensein von<br />
Wasserverschmutzungen ist anzustreben. Die technischen Mittel für eine Ölrückhaltung<br />
(Wassersperren etc.) sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht ausreichend und dringend zu erweitern.<br />
Auch Bindemittel für Fließgewässer ist in ausreichenden Mengen vorzuhalten.<br />
Hochwassergefahren<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Ruhr besteht unter den üblichen Voraussetzungen nur für die Ruhrwiesen<br />
Überschwemmungsgefahr. Bei Hochwasserlagen ist insbeson<strong>der</strong>e das Hotel Zweibrücker Hof<br />
betroffen. Hier kam es in <strong>der</strong> Vergangenheit schon zu einigen Einsätzen in Zusammenhang mit<br />
Hochwasser. Die o.g. Situation ist vollkommen an<strong>der</strong>s einzustufen, falls es zu größeren Defekten an<br />
den Talsperren <strong>der</strong> Ruhr kommen sollte.<br />
Im Juli 2008 kam es zu einem Starkregen. Hierdurch war teilweise das Kanalsystem ausgelastet. Die<br />
Feuerwehr war im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet im Einsatz, um voll gelaufene Keller sowie überflutete<br />
Wohnungen leer zu pumpen und Gefahren abzuwenden. In <strong>der</strong> Nacht musste die Feuerwehr<br />
Dortmund, wo ganze <strong>Stadt</strong>teile überflutet waren, mit technischen Mitteln unterstützt werden. Eine<br />
Gefährdung durch Wasser, bedingt durch Starkregen und Unwetter, ist zunehmend möglich. Mit einer<br />
Häufung von Einsätzen und einer Auslastung <strong>der</strong> Feuerwehr ist zu rechnen. Der Bestand an<br />
Tauchpumpen, Wassersaugern und vornehmlich Sandsäcken zur Abwehr von Wassermassen ist<br />
langfristig auszubauen.<br />
Windwurfgefahr<br />
Beson<strong>der</strong>s die Bergrücken des Nacken, des Wittbräucker Waldweges und die En<strong>der</strong> Talstraße sind<br />
windwurfgefährdet. Eine eventuelle Blockierung bei<strong>der</strong> Straßen stellt jedoch für die<br />
Verkehrsinfrastruktur keine wesentliche Einschränkung dar. 2007 kam es zum Sturm „Kyrill“, <strong>der</strong> sich<br />
über mehrere Tage hinzog. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> war voll ausgelastet und wurde durch das THW<br />
unterstützt. Vermutlich durch den Klimawandel nehmen solche extremen Ausnahmesituationen wie<br />
Starkwind und Unwetterlagen deutlich zu. In <strong>der</strong> nahen Vergangenheit kam es zum Orkan Emma<br />
sowie zum Sturmtief Xynthia. Auch zukünftig muss je<strong>der</strong>zeit mit solchen Lagen und einer Häufung von<br />
Einsätzen mit Personen- und Sachschaden gerechnet werden. Die Ausstattung <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong> mit Kettensägen und entsprechen<strong>der</strong> Schutzkleidung ist daher dringend zu erweitern.<br />
Waldbrandgefahren<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> besteht zu 40 % aus Waldflächen (911 ha). Diese Waldflächen sind für die<br />
Feuerwehr sehr schwer zugänglich. Mit Großfahrzeugen sind einige Bereiche gar nicht zu erreichen.<br />
Die Wasserversorgung reicht maximal bis in die angrenzenden Ortsteile. Daher ist es im Brandfall<br />
unabdingbar, eine Wasserversorgung über eine lange Wegstrecke aufzubauen o<strong>der</strong> einen so<br />
genannten Pendelverkehr mit einem Tanklöschfahrzeug zwischen Einsatz- und<br />
Wasserentnahmestelle durchzuführen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt lediglich über ein<br />
Tanklöschfahrzeug mit 3.000 l Wasserinhalt. Im EN-Kreis (vornehmlich Südkreis) kann auf drei<br />
Tanklöschfahrzeuge <strong>der</strong> Bauart TLF 24/50 7 (neuerdings TLF 20/40 SL) zurückgegriffen werden. Das<br />
bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorhandene Schlauchmaterial ist für die Größe des Waldgebietes nicht<br />
ausreichend. Neben den Schläuchen als Fahrzeugbeladungen stehen nur wenige Reserven an <strong>der</strong><br />
Wache sowie in unmittelbarer Ortsnähe zur Verfügung. Die Grenzen <strong>der</strong> Waldgebiete münden<br />
überwiegend in Wohngebieten. Eine Ausbreitung auf Wohnhäuser ist nach <strong>der</strong> Menschenrettung<br />
durch die Feuerwehr zu verhin<strong>der</strong>n. Insbeson<strong>der</strong>e in den letzten Jahren zeigte sich, dass bereits in<br />
den milden Monaten wie März und April bereits eine akute Waldbrandgefahr bestand. Im Jahr 2007<br />
wurden aus aktuellem Anlass die Waldwege in eine provisorische Einsatzkarte aufgenommen.<br />
Weiterhin unterstützte <strong>der</strong> Spülwagen <strong>der</strong> Technischen Betriebe (Wasserinhalt 5.000 Liter) die<br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> bei <strong>der</strong> lang anhaltenden Trockenperiode. Langfristig ist ein ausgiebiges<br />
Einsatzkonzept „Waldbrand“ für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> zu erstellen.<br />
Biologische Gefahren wie „Schweinegrippe / Vogelgrippe / Maul- und Klauenseuche“<br />
7 TLF 24/50 = Tanklöschfahrzeug mit 2400 Nennför<strong>der</strong>leistung <strong>der</strong> Pumpe und einem Löschwassertank von<br />
5.000 l.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
In den letzten zehn Jahren nahm die durch biologische Gefahren bedingte Einsatzanzahl zu.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e mussten einsatzvorbereitende Maßnahmen sowie Abwehrmaßnahmen bei <strong>der</strong> Maul-<br />
und Klauenseuche, Vogelgrippe und zuletzt Schweinegrippe (Neuen Grippe) durchgeführt werden.<br />
Vor allem die Vogelgrippe führte 2006 zu einer immensen Mehrbelastung <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>.<br />
Abhängig von <strong>der</strong> Gefahr muss sich die Feuerwehr kurzfristig auf die drohenden Gefahren mit<br />
speziellen Schutz- und Ausrüstungsgegenständen vorbereiten.<br />
Amok / Terror<br />
Amok- und Terrorlagen sind in <strong>der</strong> heutigen Zeit nicht auszuschließen. Bei Einsätzen dieser Art ist mit<br />
einer sehr hohen Zahl von Verletzten ggf. in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen<br />
zu rechnen. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen in <strong>der</strong> Lage sein, einen Massenanfall von<br />
Verletzten 8 zu bewältigen. Da ein AB-ManV 9 des EN-Kreises bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stationiert<br />
ist und durch Feuerwehrpersonal besetzt wird, ist es wahrscheinlich, dass die <strong>Herdecke</strong>r Kräfte auch<br />
für überörtliche Lagen personell und technisch herangezogen werden. Der Grundschutz im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> ist bei solchen Situationen schnellstmöglich wie<strong>der</strong> sicherzustellen. Nach den<br />
Terroranschlägen vom 11. September 2001 musste die Feuerwehr mehrfach zu ABC-Lagen<br />
ausrücken. So bestand u.a. <strong>der</strong> Verdacht, dass sich „Anthrax“ in einem Briefumschlag befand.<br />
Erdbeben<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> liegt in den unmittelbaren Ausläufern des Erdbebengebietes Aachen (Zone<br />
3 von 3). Erdbeben können daher nicht ausgeschlossen werden. Mit Erdgasaustritten, mit<br />
einsturzgefährdeten Gebäuden sowie Totaleinstürzen ist nach einem solchen Erdbeben zu rechnen.<br />
Zudem ist mit einer großen Anzahl von besorgten Bürgern über die bekannten Notrufleitungen zu<br />
rechnen. Am 13. April 1992 wurde <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländische Grenzbereich von NRW (Roermond) von<br />
einem Beben <strong>der</strong> Stärke 5,9 auf <strong>der</strong> Richterskala erschüttert. Die Ausläufer waren auch in <strong>Herdecke</strong><br />
deutlich zu spüren. Einsätze konnten nicht verzeichnet werden, jedoch viele besorgte Bürger, die den<br />
Notruf wählten. Im Sommer 2002 wurde das <strong>Stadt</strong>gebiet wie<strong>der</strong> von einem leichteren Erdbeben<br />
erschüttert. Einsätze waren auch hier nicht zu verzeichnen.<br />
Brandmeldeanlagen<br />
Derzeit sind bei <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm 17 automatische Brandmeldeanlagen aus dem<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> aufgeschaltet. Zudem existieren vier weitere Anlagen (Idealspaten, RWE,<br />
Mark-E, Grelik Öl), die bei privaten Sicherheitsdiensten aufgeschaltet sind. Diese Anlagen sind<br />
regelmäßig Ursache für Feuerwehreinsätze. Die Anzahl <strong>der</strong> Fehlalarme (blinde Alarme) in bestimmten<br />
Objekten ist überdurchschnittlich hoch.<br />
4.3. Szenarien <strong>der</strong> letzten Jahre<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit kam es zu folgenden Einsätzen, die die maximale Anfor<strong>der</strong>ung an die örtliche<br />
Feuerwehr stellten:<br />
1999<br />
Brand eines Wohnhauses (Fachwerk) in <strong>der</strong> Innenstadt. Bei dem Einsatz in <strong>der</strong> Wilhelm-Graefe-<br />
Straße konnten mehrere Menschen gerettet werden. Eine Ausbreitung auf weitere Gebäude in <strong>der</strong><br />
engen Bebauung wurde verhin<strong>der</strong>t.<br />
1999<br />
Brand eines Wohnhauses in den Nachtstunden des ersten Weihnachtsfeiertages. An <strong>der</strong> Wittbräucker<br />
Straße 16 brannte im rückwärtigen Bereich eine Wohnung im Dachgeschoss. Es kam zu einem<br />
ausgedehnten Dachstuhlbrand. Eine erfolgreiche Menschenrettung über ein Hubrettungsfahrzeug<br />
wurde eingeleitet. Da <strong>der</strong> Brand in <strong>der</strong> Nacht erst relativ spät erkannt wurde, war das Brandausmaß<br />
schon sehr weit fortgeschritten. Bei dem Brand kam die Wohnungsinhaberin <strong>der</strong><br />
Dachgeschosswohnung ums Leben.<br />
2001<br />
8 ManV = Massenanfall von Verletzten<br />
9 AB-ManV = Abrollbehälter mit spezieller medizinischen Ausrüstung. Hiermit kann i.V.m. den<br />
Hilfsorganisationen ein Behandlungsplatz 50 erstellt werden.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Bei Wartungsarbeiten trat an <strong>der</strong> Chlormischanlage im Technikraum des Lehrschwimmbeckens<br />
Schraberg Chlorgas aus. Die im gleichen Gebäude befindliche Grundschule wurde von dem<br />
Schwimmmeister noch geräumt, bevor er mit schweren Verletzungen zusammenbrach. Die<br />
Feuerwehr rückte zu einem großen ABC-Einsatz aus.<br />
2004<br />
Bei <strong>der</strong> Firma Westfalia Surge brannte es im Pumpenprüfstand. Ein Gerät geriet während <strong>der</strong><br />
Testphase in Brand. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Entstehungsbrand gezielt löschen und eine<br />
weitere Ausbreitung auf den Industriebetrieb verhin<strong>der</strong>n.<br />
2005<br />
Im Kirchen<strong>der</strong> Dorfweg kam es mitten in <strong>der</strong> Nacht zu einem Zimmerbrand. Der 41- jährige<br />
alkoholisierte Bewohner befand sich noch in <strong>der</strong> Wohnung. Er wurde von <strong>der</strong> Feuerwehr aus dem<br />
verrauchten Gebäude mit einer Fluchthaube gerettet.<br />
Im November zog das Schneetief „Thorsten“ über <strong>Herdecke</strong> hinweg. Insgesamt musste die<br />
Feuerwehr zu 18 Einsätzen ausrücken. Darunter war auch ein Kellerbrand. Beim Ennepe-Ruhr-Kreis<br />
wurde zur besseren Koordinierung ein Lagezentrum eingerichtet.<br />
2006<br />
Auf <strong>der</strong> Wittbräucker Straße kam es im Februar zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 36- jähriger<br />
war im Starknebel gegen einen parkenden Lastkraftwagen geprallt. Die Feuerwehr musste nach<br />
Weisung des Notarztes eine „Crashrettung“ durchführen. Der Patient verstarb trotz aller Bemühungen.<br />
Im August kam es zu einem Wohnhausbrand in <strong>der</strong> Hangstrasse. Dabei wurde das gesamte Gebäude<br />
zerstört. Personen kamen nicht zu Schaden.<br />
Im September brannte die Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses im Rostesiepen. Mehrere PKW<br />
brannten aus. Der Rauch breitete sich auf den Treppenraum des angrenzenden Gebäudes aus.<br />
Personen kamen nicht zu Schaden.<br />
Bei <strong>der</strong> Ewald Dörken AG brannte am frühen Morgen im Dezember ein Schaltschrank komplett aus.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Gefahrenindikation des Unternehmens wurde sofort für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
Vollalarm ausgelöst. Eine Brandausbreitung konnte verhin<strong>der</strong>t werden.<br />
2007<br />
Im Januar zog das Strmtief „Kyrill“ über <strong>Herdecke</strong> hinweg. Die Feuerwehr war von Donnerstag bis<br />
Sonntag zusammen mit dem THW im Dauereinsatz (etwa 160 Einsätze).<br />
Im April kam es in <strong>der</strong> Straße Auf den Brennen zu einer intensiven Gasexplosion. Bei dem Unglück<br />
wurden fünf Personen verletzt. Die Feuerwehr, THW und weitere Rettungskräfte waren die ganze<br />
Nacht im Einsatz. Das Gebäude war einsturzgefährdet und musste später abgerissen werden.<br />
Durch Brandstiftung brannte es gegen 3:54 Uhr im Übergangswohnheim Weg zum Poethen. Die<br />
Feuerwehr rettete mehrere Bewohner vor dem giftigen Brandrauch.<br />
2008<br />
Orkantief „Emma“ bescherte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im März gut 21 Einsätze.<br />
Zu einem Großbrand kam es im Juni beim Recyclingunternehmen Vorberg. Eine Halle von 70 x 45 m,<br />
gefüllt mit Recyclingmaterial, brannte in voller Ausdehnung. Gut 185 Einsatzkräfte, auch aus<br />
umliegenden Feuerwehren und den ortsansässigen Hilfsorganisationen, bekämpften den Großbrand.<br />
Es musste aus Umweltschutzgründen eine Löschwasserrückhaltung durchgeführt werden.<br />
Im Juli kam es mitten im Sommer zu intensiven Regenfällen. Die Feuerwehr war im <strong>Stadt</strong>gebiet zu<br />
sechs Einsätzen unterwegs. Parallel unterstützte sie die massiv betroffene <strong>Stadt</strong> Dortmund mit<br />
Sandsäcken.<br />
In <strong>der</strong> Straße Am Ossenbrink (Grenzgebiet <strong>Stadt</strong> Dortmund) brannte im Oktober ein Wohnhaus in<br />
voller Ausdehnung. Sieben Personen konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Großbrand wurde<br />
mit den eigenen Einheiten und <strong>der</strong> mitalarmierten Feuerwehr Dortmund gelöscht. Das Brandobjekt<br />
drohte einzustürzen und musste abgerissen werden.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Ebenfalls im Oktober brannte das Phlipp-Nicolai-Haus in <strong>Herdecke</strong>. In <strong>der</strong> Dachkonstruktion befanden<br />
sich erhebliche Brandlasten, wodurch <strong>der</strong> Brand sehr schwer gelöscht werden konnte. Das Flachdach<br />
aus Teerpappe fachte den Brand immer wie<strong>der</strong> an. Leichtverletzt wurde ein Feuerwehrmann bei den<br />
Löscharbeiten. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> wurde von umliegenden Feuerwehren unterstützt.<br />
Ein 16jähriger Junge war im Oktober beim Waldspaziergang abgestürzt und hing bedrohlich an <strong>der</strong><br />
Steilwand oberhalb des RWE-Koepchenwerkes. Die Feuerwehr rückte aus und sicherte zunächst den<br />
Patienten. Mit dem Teleskopmast <strong>der</strong> Feuerwehr Dortmund konnte <strong>der</strong> Junge gerettet werden.<br />
Zwei Kin<strong>der</strong> verirrten sich im Oktober im Waldgebiet Ruhrhöhenweg. Die Kin<strong>der</strong> saßen an einem<br />
Steilhang fest. Die Feuerwehr rettete die beiden Kin<strong>der</strong>.<br />
Ein LKW verlor im Dezember mitten in <strong>der</strong> <strong>Herdecke</strong>r Innenstadt Heizöl. Das Leck (Domdeckel)<br />
konnte in einem ABC-Einsatz abgedichtet werden und das ausgelaufene Heizöl, eine massive Ölspur<br />
durch das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet, wurde abgestreut.<br />
2009<br />
Auf <strong>der</strong> Wetterstraße kollidierte im Januar ein PKW mit einem Gefahrguttransporter frontal. Dabei<br />
wurde die junge PKW-Fahrerin in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Sie musste patientenorientiert<br />
gerettet werden.<br />
Im August kam es gegen 1:01 Uhr zu einem Kellerbrand in <strong>der</strong> Oststraße. Die Feuerwehr rettete<br />
mehrere Menschen aus dem Mehrfamilienhaus. Bei dem Einsatz wurden vier Personen verletzt.<br />
Im September kam es gegen 5:41 Uhr in einem Hochhaus am Beethovenweg zu einem Balkonbrand.<br />
Zunächst wurde ein Wohnungsbrand gemeldet. Daher wurde die höchste Alarmstufe <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
sowie die Stufe ManV II von <strong>der</strong> Leitstelle ausgewählt. Vor Ort konnten die Einsatzmittel jedoch<br />
reduziert werden. Das Feuer wurde schnell unter Kontrolle gebracht.<br />
<strong>2010</strong><br />
Im Februar zog das Sturmtief „Xynthia“ über das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong>. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
rückte zu 30 Einsätzen aus.<br />
4.4. Statistik <strong>der</strong> Feuerwehr - Produktkurzbeschreibungen<br />
a) Produkt 12601 - Brandschutz<br />
Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt bei Bränden und sonstigen Gefahren, Erhalt von<br />
Sachwerten, Beseitigung von Gefahren. Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten<br />
bei Großschadensereignissen<br />
b) Produkt 12701 - Rettungsdienst<br />
Optimale Notfallversorgung und Sicherstellung des Krankentransportes<br />
c) Produkt 12801 - Katastrophenschutz<br />
Aufgaben zur Abwehr von Großschadensereignissen<br />
(Quelle: Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />
Seite 31 von 97
4.4.1. Einsatzstatistiken<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Einsatzstatistik - Anzahl Einsätze im 10-Jahresvergleich<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Einsät ze 216 167 289 <strong>22</strong>4 252 261 398 459 349 361<br />
Einsatzstatistik - Anzahl Brände im 10-Jahresvergleich<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Brände 68 37 46 64 40 43 53 51 56 52<br />
Einsatzstatistik - Anzahl Hilfeleistungen im 10-Jahresvergleich<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Hilf eleist ungen 91 71 191 102 151 144 262 348 234 252<br />
Einsatzstatistik - Anzahl blinde Alarme im 10-Jahresvergleich<br />
Seite 32 von 97
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Blinde Alarme 72 61 45 45 43 49 53 56 39 42<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
4.4.2. Einsatzstatistik Rettungsdienst<br />
Diese wird hier nicht berücksichtigt, da <strong>der</strong> Rettungsdienst gemeinsam durch die Städte<br />
<strong>Herdecke</strong> und Wetter (Ruhr) durchgeführt wird.<br />
4.4.3. Ausrückezeiten Brandschutz / Technische Hilfeleistung / Alarmeinrichtungen<br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> rückt durchschnittlich zu Einsätzen mit Zeitrelevanz<br />
(Son<strong>der</strong>rechtsfahrten) nach etwa fünf Minuten von <strong>der</strong> Wache am <strong>Herdecke</strong>r Bach aus. Diese<br />
überdurchschnittliche hohe Ausrückezeit liegt daran, dass die einzige Wache nicht direkt in<br />
einem Ortsteil, son<strong>der</strong>n zentral im <strong>Stadt</strong>gebiet an <strong>der</strong> Bundesstraße 54 liegt. Die alarmierten<br />
ehrenamtlichen Kräfte müssen ihre Ortschaften (etwa Kirchende, Schnee, Herrentisch) erst<br />
verlassen und die zentral gelegene Feuerwache anfahren.<br />
Grafik: Ausrückezeiten des ersten Fahrzeuges im Jahr 2009<br />
Es wurden nur Son<strong>der</strong>rechtsfahrten gewertet<br />
(Quelle: Feuerwehr Verwaltungsprogramm Ame Fire)<br />
Alarmierung <strong>der</strong> Feuerwehr über Funkmeldeempfänger, Sirene und SMS<br />
Alle verfügbaren Kräfte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besitzen einen Funkmeldeempfänger. Nur<br />
Feuerwehrkräfte, die vom Dienst freigestellt sind, verfügen auf eigenen Wunsch über keinen<br />
Funkmel<strong>der</strong>.<br />
Derzeit werden bei einem Gesamtalarm ohne Sirene 77 Kräfte <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />
angesprochen, die im Gebiet des EN-Kreises alarmiert werden können. Als Ergänzung dient die<br />
2009 eingerichtete „SMS Alarmierung“. Dieses Verfahren soll insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit<br />
auswärtig arbeitendes Personal benachrichtigen. Die SMS Alarmierung wird bei Bedarf vom<br />
Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr o.V.i.A. über sein Mobilfunkgerät ausgelöst. Bei den Alarmstichworten<br />
TH3, B4, B5, ABC mittel - groß sowie ManV II wird die SMS-Alarmierung automatisch von <strong>der</strong><br />
Kreisleitstelle Schwelm mit ausgelöst.<br />
Um Einsatzlagen zeitgerecht und nach <strong>der</strong> zu erwartenden Lage optimal aufzuteilen, wurden<br />
Seite 33 von 97
.<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
drei (Kern-) Alarmgruppen gegründet. Es handelt sich um die Tagesschleife, die von 6 - 18 Uhr<br />
alarmiert wird. Die 1. Nachtbereitschaft deckt den Zeitraum von 18 - 6 Uhr in ungeraden<br />
Wochen ab und die 2. Nachtbereitschaft von 18 - 6 Uhr in geraden Wochen.<br />
Bei einer Gruppenlage wird abhängig von <strong>der</strong> Tageszeit eine dieser drei Kern-Alarmgruppen<br />
alarmiert, bei einem Zugeinsatz immer zwei Alarmgruppen. Handelt es sich um ein<br />
Gefahrenobjekt o<strong>der</strong> um einen Wohnungsbrand, werden direkt alle drei Alarmgruppen und<br />
somit 77 Kräfte angesprochen,<br />
Bei einer bestätigten Lage o<strong>der</strong> Menschenleben in Gefahr wird grundsätzlich „Vollalarm mit<br />
Sirene“ ausgelöst. Dabei handelt es sich um alle Schleifen zzgl. <strong>der</strong> sieben Feuerschutzsirenen.<br />
Um insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit und für nicht personalintensive Einsätze (kleine<br />
Ölflecken, Papierkorbbrand etc,) die ehrenamtlichen Kräfte sowie indirekt die Arbeitgeber <strong>der</strong><br />
Kräfte zu entlasten, wurde 2008 eine so genannte <strong>Stadt</strong>schleife eingerichtet. Hier werden<br />
Montag bis Freitag nur die bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sowie den Technischen Betrieben<br />
beschäftigten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen alarmiert.<br />
Die Alarmierung wird durch die Kreisleitstelle Schwelm durchgeführt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis<br />
wird noch „analog“ alarmiert. Voraussichtlich soll im Herbst <strong>2010</strong> auf die „digitale Alarmierung“<br />
umgestiegen werden.<br />
Grafik Funkmel<strong>der</strong>verteilung bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> (Stand 12/2009)<br />
Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte - SOLL<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Tagalarm<br />
41<br />
1. Ber,<br />
37 37<br />
2. Ber.<br />
Tag + 1. Ber.<br />
Seite 34 von 97<br />
59 59<br />
Tag + 2. Ber<br />
ve rs chie de ne Alarm gruppe n<br />
(Quelle: Abt. Einsatzvorbereitung Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />
<strong>Stadt</strong>schleife<br />
14<br />
Tag, 1. Ber, 2. Ber<br />
Grafik Ausgelöste Alarmgruppen bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Jahre 2009<br />
Anzahl <strong>der</strong> Alarmierungen<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Tagalarm<br />
74<br />
1.Bereits.<br />
34<br />
2.Bereits.<br />
41<br />
T./1./2.<br />
33<br />
Vollalarm<br />
5<br />
Tag/1.B.<br />
(Quelle: Abt. Einsatzvorbereitung Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />
28<br />
Tag/2.B.<br />
20<br />
Einzelkreis<br />
7<br />
Anwes.<br />
80<br />
77<br />
städt. Bedienstete<br />
4.4.4. Eintreffzeiten (Alarmfahrten) - Zeit zwischen Alarmierung, Ausrücken und<br />
Eintreffen<br />
39
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Das erste Fahrzeug trifft bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Regel spätestens acht Minuten<br />
nach <strong>der</strong> Alarmierung per Funkmeldeempfänger am Einsatzort ein (siehe Grafiken).<br />
Planbare Eintreffzeiten<br />
Zudem wurden bei verschiedenen Verkehrslagen „Testfahrten“ mit einem Löschfahrzeug<br />
durchgeführt. Die Fahrzeiten wurden werktags von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und von 16:00 Uhr<br />
bis 18:30 Uhr unter Inanspruchnahme von Son<strong>der</strong>rechten ermittelt. Aufgrund des Standortes<br />
des Feuerwehrhauses <strong>Herdecke</strong> an einer <strong>der</strong> Hauptverkehrsa<strong>der</strong>n (B 54) kann <strong>der</strong><br />
überwiegende Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes in weniger als fünf Minuten Fahrtzeit erreicht werden.<br />
Zur Errechnung <strong>der</strong> effektiven Eintreffzeit wurde folgendes zu Grunde gelegt:<br />
maximale Fahrtzeit zur Feuerwache 4,00 Minuten<br />
Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: 1,00 Minute<br />
maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort: 3,00 Minuten<br />
Gesamt: 8,00 Minuten<br />
Werte Fahrtzeitenanalyse (Auszüge reine Fahrtzeiten):<br />
Am Semberg / Ecke Lohbergstraße 4,00 Minuten<br />
Am Herrentisch / Ecke Rehbergstraße 3:55 Minuten<br />
Oberer Ahlenberweg / Höhe Zur alten Schule 4:55 Minuten<br />
Am Ossenbrink / Ecke Im Grund 3:00 Minuten<br />
Gemeinschaftskrankenhaus 3:00 Minuten<br />
Weg zum Poethen / Ecke In <strong>der</strong> Schlage 5:00 Minuten<br />
Auf dem Schnee (Kopf) 4:00 Minuten<br />
Kermelberg 7:30 Minuten<br />
Wetterstraße / Ewald Dörken AG 3:00 Minuten<br />
Berliner Straße / Ecke Ringstraße 3:00 Minuten<br />
Die jeweilige Eintreffzeit wurde nun in eine grafische <strong>Stadt</strong>karte eingetragen (s. Anlage 2 -<br />
planbare Eintreffzeiten FF). Somit können 68,2 % <strong>der</strong> Einwohner im bauplanungsrechtlichen<br />
Innenbereich 10 in < 8 Minuten erreicht werden (grüner Bereich). 31,8 % <strong>der</strong> Einwohner des<br />
bauplanungsrechtlichen Innenbereichs können < 13 Minuten erreicht werden. Ein roter<br />
Bereich > 13 Minuten konnte nicht festgestellt werden. Die Gewerbegebiete Loerfeld und<br />
Gahlenfeld können zu 100 % in acht Minuten nach Alarmierung erreicht werden.<br />
Echtzeiten<br />
Alle Einsätze werden über das FMS 11 -Status-System <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm<br />
dokumentiert. In allen Einsatzfahrzeugen befinden sich so genannte FMS Hörer. Mit diesen<br />
kann <strong>der</strong> taktische Fahrzeugstand (Ausfahrt, Eintreffen, Einsatzfrei etc.) problemlos und ohne<br />
Behin<strong>der</strong>ung des Funkverkehrs übertragen werden. Sämtliche Einsatzzeiten werden im<br />
Einsatzprotokoll <strong>der</strong> Kreisleitstelle dokumentenecht dokumentiert. Diese Zeiten sind<br />
anschließend Grundlage für die statistischen Auswertungen, die die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
betreibt. Die Feuerwehr wertet die Eintreffzeiten sowie die „Personalqualität“<br />
(Atemschutzträger, Maschinist, Einheitsführer) aller zeitkritischen Einsätze nach <strong>der</strong> Definition<br />
<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) aus.<br />
Grafiken: Eintreffzeiten des ersten Fahrzeugs <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Zeitraum<br />
01.01.2005 bis 13.3.<strong>2010</strong> bei zeitkritischen Einsätzen (vom Alarm bis zum Eintreffen).<br />
10 Vom Planungsamt definierter Bereich, <strong>der</strong> über stadtähnliche Struktur verfügt und als<br />
Wohnbaufläche ausgewiesen ist.<br />
11 FMS = Funkmeldesystem<br />
Seite 35 von 97
Eintreffzeit in Minuten<br />
10:00<br />
09:00<br />
08:00<br />
07:00<br />
06:00<br />
05:00<br />
04:00<br />
03:00<br />
02:00<br />
01:00<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Eintreffzeit des ersten Fahrzeugs bei TH-Einsätzen<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
(Quelle: Daniel Heesch, Statistik Feuerwehr)<br />
Eintreffzeit<br />
14:00<br />
13:00<br />
12:00<br />
11:00<br />
10:00<br />
09:00<br />
08:00<br />
07:00<br />
06:00<br />
05:00<br />
04:00<br />
03:00<br />
Lfd. Nummer<br />
Eintreffzeit des ersten Fahrzeugs bei Brandeinsätzen<br />
02:00<br />
1 6 11 16 21 26 31 36 41<br />
(Quelle: Daniel Heesch, Statistik Feuerwehr)<br />
Lfd. Nummer<br />
4.5. Gefahrenbeschreibung („Risikoanalyse“)<br />
Der Begriff Risikoanalyse wird an dieser Stelle bewusst vermieden, da es sich bei dem Verfahren<br />
nicht um eine deterministische Betrachtung handelt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines<br />
Schadensereignisses ist nicht Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion. Dazu fehlen nach wie vor<br />
wissenschaftliche Grundlagen.<br />
Durch das Gefahrenkataster wird es aber möglich, die räumliche Verteilung <strong>der</strong> Gefahren innerhalb<br />
einer Gebietskörperschaft systematisch zu erfassen. Hierzu wurde ein Raster gewählt, dass eine<br />
Rasterfeldgröße von 1000 m x 1000 m vorsieht (s. hierzu Anlage 1 – Gefahrenkataster).<br />
Die Gefahren wurden in folgende Kategorien eingeteilt:<br />
1. Weiß normale bis geringe Gefahr<br />
2. Blau mittlere Gefahr<br />
3. Gelb hohe Gefahr<br />
4. Rot sehr hohe Gefahr<br />
Seite 36 von 97
Raster<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Brand TH ABC Gesamtbeurteilung<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe, En<strong>der</strong><br />
Eisenbahntunnel (960m)<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe<br />
sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe,<br />
Ausbreitungsgefahr, Gewerbebetrieb<br />
Siepmann<br />
(Landwirtschaftsgroßhandel mit<br />
Vertrieb von Druckgasbehälter),<br />
Altenzentrum Kirchende mit<br />
Pflegestation, Rewe-Supermarkt,<br />
Grundschulen, För<strong>der</strong>schule,<br />
Privatschule<br />
Gewerbegebiet Loerfeld mit diversen<br />
Betrieben, humane Bebauung mit<br />
Gebäuden bis mittlerer Höhe<br />
Gewerbegebiet Gahlenfeld mit<br />
diversen Betrieben, humane<br />
Bebauung mit Gebäuden bis<br />
mittlerer Höhe, Eisenbahnstrecke <strong>der</strong><br />
Volmetalbahn<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe<br />
fast keine Bebauung, Gefahr durch<br />
Wald- und Wiesenbrände<br />
humane Bebauung mit Gebäuen<br />
niedriger Bauart, Gefahr durch Wald-<br />
und Wiesenbrände, In <strong>der</strong><br />
Obdachlosenunterkunft besteht eine<br />
erhöhte<br />
Brandentstehungswahrscheinlichkeit,<br />
Schützenheim, Kleingartenanlage,<br />
schlechte Wasserversorgung<br />
Wittener Landstraße,<br />
Ecke Egge und Ecke Auf<br />
dem Schnee führt<br />
teilweise zu schweren<br />
Unfällen<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
Auf <strong>der</strong> Dortmun<strong>der</strong><br />
Landstraße kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen, En<strong>der</strong><br />
Eisenbahntunnel (960m)<br />
mögliche Einsätze im<br />
Zusammenhang mit Bahn<br />
Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />
Straße kommt es häufig<br />
zu Verkehrsunfällen<br />
evtl. Verkehrsunfälle auf<br />
<strong>der</strong> Straße Egge<br />
evtl. Verkehrsunfälle auf<br />
<strong>der</strong> Straße Wittener<br />
Landstraße<br />
Auf <strong>der</strong> Wittener<br />
Landstraße, Dortmun<strong>der</strong><br />
Landstraße kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen<br />
Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />
Strasse kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen, Unfälle<br />
i.V.m. Eisenbahn möglich<br />
Auf <strong>der</strong> Wittbräucker<br />
Strasse kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen<br />
keine nennenswerte<br />
Gefahren<br />
Im Teilbereich <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />
Talstraße kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen. Die<br />
Straße ist für LKW<br />
gesperrt.<br />
Seite 37 von 97<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
eventuell ABC-Einsatz bei<br />
<strong>der</strong> Fa. Siepmann<br />
möglicher ABC-Einsatz im<br />
Gewerbegebiet<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, möglicher<br />
ABC-Einsatz im<br />
Gewerbegebiet<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
4<br />
3<br />
3<br />
2<br />
1<br />
1
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe,<br />
Gemeinschaftskrankenhaus (hohe<br />
Anzahl von Betroffenen),<br />
Wohngebiet Rostesiepen, Landung<br />
von Rettungshubschraubern am KH,<br />
Wald- und Wiesenbrände<br />
sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe, Wald- und<br />
Wiesenbrände<br />
sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />
bis zur Hochhausgrenze (2x), hohe<br />
Ausbreitungsgefahr, Fa. Holzrichter,<br />
Signal Iduna Bildungszentrum,<br />
Parkanlage Nacken (betreutes<br />
Wohnen), privat betriebene<br />
Pflegeeinheit mit bettlägerige<br />
Patienten, Kfz-Werkstatt mit<br />
Druckgasbehälter (Vertrieb), zwei<br />
Tankstellen<br />
RWE-Koepchenwerk und<br />
Speicherbecken, Wald- und<br />
Wiesenfläche, humane<br />
Wohnbebauung<br />
Gefahr eines möglichen<br />
Schiffsbrandes, keine Bebauung<br />
ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />
Bebauung, Wald- und<br />
Wiesenbrände, schlechte<br />
Wasserversorgung<br />
humane Bebauung mit Gebäuen<br />
niedriger Bauart, Gefahr durch Wald-<br />
und Wiesenbrände<br />
keine Bebauung mit Gebäuen,<br />
Gefahr durch Wald- und<br />
Wiesenbrände, schlechte<br />
Wasserversorgung<br />
keine Bebauung mit Gebäuen,<br />
Gefahr durch Wald- und<br />
Wiesenbrände<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen.<br />
Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen.<br />
Auf dem <strong>Herdecke</strong>r Bach<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen, Im<br />
Teilbereich <strong>der</strong> En<strong>der</strong><br />
Talstraße kommt es<br />
vermehrt zu<br />
Verkehrsunfällen<br />
ggf. Windwurfgefahren<br />
am Wittbräucker<br />
Waldweg<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />
kommt es häufig zu<br />
Verkehrsunfällen, Unfälle<br />
i.V.m. <strong>der</strong><br />
Eisenbahnstrecke,<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen. Die<br />
Straße ist für LKW<br />
gesperrt, ggf.<br />
Windwurfgefahren<br />
Auf <strong>der</strong> En<strong>der</strong> Talstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen. Die<br />
Straße ist für LKW<br />
gesperrt, ggf.<br />
Windwurfgefahren<br />
Auf <strong>der</strong> Wetterstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen,<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Seite 38 von 97<br />
möglicher ABC-Einsatz mit<br />
LKW, die das Krankenhaus<br />
anfahren (Sauerstoff),<br />
möglicher ABC-Einsatz im<br />
Krankenhaus (Labor,<br />
Apotheke etc.)<br />
möglicher ABC-Einsatz mit<br />
LKW, die das Krankenhaus<br />
anfahren (Sauerstoff),<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, möglicher<br />
ABC-Einsatz mit LKW, die<br />
das Krankenhaus anfahren<br />
(Sauerstoff), möglicher<br />
Umweltschutzeinsatz an<br />
den Tankstellen<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC Gefahren<br />
geladen hat, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
4<br />
3<br />
4<br />
3<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
1
21<br />
<strong>22</strong><br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
Mark-E Gasturbinenkraftwerk, Ewald<br />
Dörken AG in unmittelbarer Nähe<br />
von humaner Wohnbebauung, ggf.<br />
Warnungs- und<br />
Evakuierungsmaßnahmen<br />
erfor<strong>der</strong>lich, Gefahr von<br />
Schiffsbränden, Eisenbahnverkehr<br />
mit schlechten<br />
Zugangsmöglichkeiten, Wald- und<br />
Wiesenbrände<br />
sehr dichte Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe,<br />
Eisenbahnstrecke, Altenzentrum<br />
GVS <strong>Herdecke</strong>, Fa. Arco Chemie,<br />
Fa. Idealspaten, Supermärkte, hohe<br />
Ausbreitungsgefahr, Wald- und<br />
Wiesenbrände<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe, Gefahr von Wald-<br />
und Wiesenbrände, Schützenheim<br />
ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />
Bebauung, Wald- und<br />
Wiesenbrände, schlechte<br />
Wasserversorgung<br />
ICE / IC Eisenbahnstrecke, humane<br />
Bebauung, Wald- und<br />
Wiesenbrände, schlechte<br />
Wasserversorgung, Shell Tankstelle,<br />
privat betriebene Pflegeeinheit<br />
(bettlägerige Patienten)<br />
keine nennenswerte<br />
Wohnbebauung, Hotel Zweibrücker<br />
Hof, Einzelhandel Mühlen Center,<br />
Tennishalle mit Restaurant<br />
vorhanden, Sporthalle Bleichstein<br />
humane Bebauung mit Gebäuden<br />
bis mittlerer Höhe, Schulzentrum<br />
(Realschule, Hauptschule und<br />
Friedrich-Harkort-Gymnasium<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Auf <strong>der</strong> Wetterstraße<br />
kommt es zu<br />
Verkehrsunfällen, Unfälle<br />
i.V.m. Eisenbahn möglich<br />
(Eisenbahnviadukt 30m<br />
hoch, 313m lang),<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer, mögliche<br />
Suizide am<br />
Eisenbahnviadukt<br />
Auf <strong>der</strong> Hagener Straße<br />
kommt es häufig zu<br />
Verkehrsunfällen,<br />
Einsätze im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Eisenbahn (schlechte<br />
Zugangsmöglichkeiten),<br />
ggf. Unfälle in<br />
Industriebetrieben<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />
kommt es häufig zu<br />
Verkehrsunfällen, Unfälle<br />
i.V.m. <strong>der</strong><br />
Eisenbahnstrecke,<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Auf <strong>der</strong> Ge<strong>der</strong>ner Straße<br />
kommt es häufig zu<br />
Verkehrsunfällen, Unfälle<br />
i.V.m. <strong>der</strong><br />
Eisenbahnstrecke,<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer, ggf.<br />
Windwurfgefahren<br />
Verkehrsunfälle auf <strong>der</strong><br />
<strong>Herdecke</strong>r Straße,<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Wassergefahren für<br />
Freizeitboote und<br />
Schwimmer<br />
Seite 39 von 97<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, ggf. Warnung<br />
und Evakuierung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung erfor<strong>der</strong>lich,<br />
ABC-Einsatz bei <strong>der</strong> Ewald<br />
Dörken AG o<strong>der</strong> Mark-E<br />
möglich, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
Einsatzereignisse in<br />
Zusammenhang mit<br />
Industriebetrieben o<strong>der</strong><br />
Altenheim (Suizid), ggf.<br />
Warnung und Evakuierung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
keine nennenswerten<br />
Gefahren<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit einem<br />
LKW, <strong>der</strong> ABC-Gefahren<br />
geladen hat, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
eventuell ein<br />
Verkehrsunfall mit ABC auf<br />
<strong>der</strong> BAB 1 möglich, ggf.<br />
Bevölkerungswarnung und<br />
Evakuierungsmaßnahmen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lich, ggf.<br />
austretende Flüssigkeiten,<br />
die in den Ruhrlauf<br />
austreten können, ggf.<br />
Umweltschutzeinsätze auf<br />
dem Wasser<br />
4<br />
4<br />
2<br />
2<br />
2<br />
3<br />
3
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
4.6. Zusammenfassung<br />
Bei den bisherigen zu bewältigenden Einsätzen zeigte sich, dass die Freiwillige Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Herdecke</strong> leistungsfähig ist.<br />
Anhand <strong>der</strong> Einsatzdokumentation <strong>der</strong> letzten fünf Jahre und <strong>der</strong> Flächennutzungsdaten kann<br />
abgeleitet werden, dass das brandschutzspezifische Gefahrenpotential im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong> als<br />
nicht beson<strong>der</strong>s ausgeprägt und für eine <strong>Stadt</strong> dieser Größenordnung erwartungs<strong>gemäß</strong> ist.<br />
Durchschnittlich ist von einer mittleren Gefahr (Stufe 2) auszugehen.<br />
4.6.1. Flächenverteilung des <strong>Stadt</strong>gebietes nach Gefahrenpotenzial<br />
rot hohe Gefahr 19 %<br />
gelb hohe Gefahr <strong>22</strong> %<br />
blau mittlere Gefahr 37 %<br />
weiß normale bis geringe Gefahrgeringe <strong>22</strong> %<br />
Flächenmäßiges Gefahrenpotenzial für das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Herdecke</strong><br />
37%<br />
<strong>22</strong>%<br />
19%<br />
Stufe 4, sehr hohe Gefahr<br />
Stufe 3, hohe Gefahr<br />
Stufe 2, mittlere Gefahr<br />
Stufe 1, normale Gefahr<br />
Die Anzahl an Gewerbebetrieben mit Gefährdungspotential ist verhältnismäßig gering und es sind nur<br />
wenige Betriebe mit Gefahrstoffen vorhanden.<br />
Es sind 146 brandschaupflichtige Objekte nach <strong>§</strong> 6 FSHG bekannt, wobei lediglich 16 Objekte <strong>der</strong><br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung nach Son<strong>der</strong>bauvorschriften unterliegen. Die Gewerbebetriebe befinden<br />
sich in <strong>der</strong> Regel am Rande o<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> Wohnbebauung des Ortskerns <strong>Herdecke</strong>.<br />
Die Einsatzstatistik folgt dem allgemeinen Trend, dass die Hilfeleistungseinsätze die Zahl <strong>der</strong><br />
Brandeinsätze übersteigt. Die Fehlalarmanzahl an vereinzelten, bekannten Objekten ist als deutlich<br />
zu hoch einzustufen.<br />
Seite 40 von 97<br />
<strong>22</strong>%
Anlage 1 - Gefahrenkataster <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
(Quelle Grafik Arndt)<br />
Seite 41 von 97<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong>
Seite 42 von 97<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Anlage 2 - planbare Eintreffzeiten <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden Brandschutz) sowie <strong>der</strong> definierte<br />
bauplanungsrechtliche Innenbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
(Quelle Planungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>)<br />
grün = Eintreffzeiten < 8<br />
Minuten nach<br />
Alarmierung (~ 68 %)<br />
gelb = Eintreffzeiten < 13<br />
Minuten nach<br />
Alarmierung (~ 32 %)<br />
rot = Eintreffzeiten > 13<br />
Minuten nach<br />
Alarmierung (nicht<br />
vorhanden)<br />
blau = Eintreffzeit in<br />
Gewerbegebieten < 8<br />
Minuten
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
5. Schutzziele - (Soll Planungsgrößen)<br />
Die Festlegung <strong>der</strong> Schutzziele (Soll) ist die politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die<br />
Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> besitzen soll. Die Unterhaltung einer den<br />
örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr ist nach <strong>§</strong> 1 FSHG eine Pflichtaufgabe <strong>der</strong><br />
Gemeinde. Diese Festlegung steht in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebietes und ist<br />
individuell festzulegen. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfor<strong>der</strong>t<br />
eine politische Entscheidung. Als Anregung ist <strong>der</strong> Gedanke zu verstehen, statt von „Schutzzielen“ ggf. von<br />
„Planungsgrößen“ zu reden.<br />
5.1. Anmerkungen zur Schutzzielfestlegung:<br />
Schutzziele in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet<br />
werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />
- die Zeit, in <strong>der</strong> Einheiten zur Gefahrenabwehr an <strong>der</strong> Einsatzstelle eintreffen o<strong>der</strong> tätig werden<br />
(Hilfsfrist),<br />
- in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und<br />
- in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).<br />
5.2. Taktische Ziele des Brandschutzwesens<br />
Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu<br />
berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:<br />
1. Menschen retten,<br />
2. Tiere, Umwelt und Sachwerte schützen und<br />
3. die Ausbreitung des Schadens verhin<strong>der</strong>n.<br />
Die zeitkritischste Aufgabe ist die Rettung von Menschen.<br />
Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst<br />
eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung <strong>der</strong><br />
weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches<br />
Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung <strong>der</strong> o.a. Ziele des<br />
Brandschutzwesens ermöglichen.<br />
Ausgangspunkt eines o<strong>der</strong> mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante<br />
Schadenereignisse sein. Bemessungsrelevant sind insbeson<strong>der</strong>e Schutzziele, die die<br />
Aufgabenerfüllung nach <strong>§</strong> 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten<br />
Schadenereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten o<strong>der</strong> durch hinlängliche<br />
praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist beson<strong>der</strong>s auf<br />
Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise<br />
die sogenannte "ORBIT-Studie".<br />
Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung <strong>der</strong> Schutzziele primär durch die einzelne kommunale<br />
Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten<br />
gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Beson<strong>der</strong>es<br />
Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.<br />
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbeson<strong>der</strong>e durch die Würdigung<br />
<strong>der</strong> gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine<br />
hun<strong>der</strong>tprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.<br />
5.3. Konzeptpapier zur Bedarfsplanung <strong>der</strong> AGBF<br />
Da im Gesetz bewusst keine Mindestfor<strong>der</strong>ung definiert ist, erfolgt die Festlegung <strong>der</strong><br />
Leistungsfähigkeit einer städtischen Feuerwehr auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Empfehlungen für Qualitätskriterien<br />
zur Bedarfsplanung von Feuerwehren <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft AGBF. Dieses Papier wurde vom<br />
Grundsatzausschuss <strong>der</strong> AGBF erarbeitet und im September 1998 verabschiedet (s. u. auch<br />
Detailausführung).<br />
Seite 43 von 97
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
5.4. Sicherheitsniveau im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze: Ein globales Sicherheitsniveau von<br />
100 % an je<strong>der</strong> Stelle des <strong>Stadt</strong>gebiets ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten<br />
und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad (somit geringeres Sicherheitsniveau)<br />
hingenommen wird. Dennoch ist es notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter<br />
Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe<br />
immer von einer hun<strong>der</strong>tprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die<br />
akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige<br />
Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhin<strong>der</strong>n immer eine<br />
vollständige Erreichung des Schutzziels, <strong>der</strong> Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese<br />
Hin<strong>der</strong>ungsgründe jedoch immer auftreten, liegt <strong>der</strong> reale Erreichungsgrad immer um diesen<br />
(mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau (von<br />
100 %).<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist <strong>der</strong> in einer<br />
Gemeinde gewünschte Erreichungsgrad eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und<br />
<strong>der</strong> Beschluss dieses Erreichungsgrades erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und<br />
führen zu einer Selbstbindung <strong>der</strong> Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u.a. <strong>§</strong> 33 FSHG, <strong>§</strong> 11 sowie <strong>§</strong><strong>§</strong> 116 bis<br />
120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichen<strong>der</strong> Information <strong>der</strong><br />
Entscheidungsträger durch die Verwaltung und die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen<br />
politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus.<br />
Bei <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen<br />
Prüfung <strong>der</strong> Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf<br />
"Regeln <strong>der</strong> Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Düsseldorf hat in einem<br />
Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" <strong>der</strong> AGBF Nordrhein-Westfalen (und in <strong>der</strong><br />
Fortsetzung auch <strong>der</strong> AGBF Bund) als eine solche Regel <strong>der</strong> Technik gesehen werden kann. Sie ist<br />
insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.<br />
5.5. Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten <strong>gemäß</strong> AGBF<br />
Vorbemerkung<br />
Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des<br />
NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Für definierte Produkte werden Budgets<br />
zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von <strong>der</strong> KGSt wurde<br />
ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte<br />
„Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet.<br />
Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“ für ein standardisiertes<br />
Schadensereignis.<br />
Qualitätskriterien: - Hilfsfrist<br />
- Funktionsstärke<br />
- Erreichungsgrad<br />
Diese Empfehlungen erfor<strong>der</strong>n taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das<br />
festgelegte Sicherheitsniveau (Erreichungsgrad) im Bereich <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Stadt</strong>.<br />
5.6. Standardisiertes Schadensereignis<br />
Im In- und Ausland gilt als standardisiertes, so genanntes „kritisches“ Schadensereignis <strong>der</strong> Brand,<br />
<strong>der</strong> regelmäßig die größten Personenschäden for<strong>der</strong>t. In deutschen Städten ist dies <strong>der</strong><br />
Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten<br />
Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für<br />
das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den<br />
„Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken.<br />
5.7. Risikoanalyse<br />
Außer den Überlegungen zum Standar<strong>der</strong>eignis ist die Risikoanalyse des <strong>Stadt</strong>gebietes eine<br />
unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />
Seite 44 von 97
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
5.8. Orbit-Studie<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen. Die für die Menschenrettung zur<br />
Verfügung stehende Zeit wird von <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Rauchgasexposition bestimmt. In <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />
siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine<br />
Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt:<br />
nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr<br />
bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher<br />
spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasvergiftung vor Ort sein und hat dann noch vier<br />
Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Weiterhin haben Einsatzanalysen<br />
ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen<br />
Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die<br />
Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die<br />
Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei zehn Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen<br />
Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in <strong>der</strong> genannten Größenordnung liegen.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung an<strong>der</strong>er Daten<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von<br />
lebensbedrohlichen Verletzungen <strong>der</strong> zu rettenden Person ausgegangen wird. Diverse<br />
Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens<br />
dauerhafter Schädigungen von <strong>der</strong> Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so<br />
genanntes „therapiefreies Intervall“). Nach Untersuchungen <strong>der</strong> Gesundheitsbehörde Hamburg sinken<br />
die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf<br />
etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde<br />
gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung 12 <strong>der</strong> betroffenen Person aus, die<br />
nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne<br />
notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit <strong>der</strong> Hilfsfrist für<br />
den Brandschutz scheint aufgrund <strong>der</strong> empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen<br />
vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge stehen noch aus.<br />
5.8.1. Anmerkung zur Orbit Studie<br />
Die Orbit Studie ist <strong>der</strong>zeit noch Stand <strong>der</strong> Technik und wird daher in diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
angewendet. Da sie jedoch aus den siebziger Jahren stammt und sich die wissenschaftlichen<br />
Methoden und <strong>der</strong> Stand des Wissens in <strong>der</strong> Medizin verbessert haben, ist <strong>der</strong> fachliche Inhalt dieser<br />
Studie teilweise anzuzweifeln.<br />
12 Als Polytrauma bezeichnet man in <strong>der</strong> Medizin mehrere gleichzeitig geschehene Verletzungen<br />
verschiedener Körperregionen, wobei mindestens eine Verletzung o<strong>der</strong> die Kombination mehrerer<br />
Verletzungen lebensbedrohlich ist (Definition von Tscherne).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Im Jahr 2007 wurde von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
(Arbeitskreis V – Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile<br />
Verteidigung) ein Forschungsauftrag an das IdF Sachsen-Anhalt erteilt. Ziel dieser Untersuchung war<br />
die „Entwicklung von Kohlenmonoxid bei Bränden in Räumen“ (Nr. des Berichts: 145). In diesem<br />
Forschungsbericht wird unter an<strong>der</strong>em auch auf die Orbit-Studie Bezug genommen. Der<br />
Forschungsbericht kritisiert die Orbit-Studie bzw. die Anwendung <strong>der</strong> Orbit-Studie als Grundlage für<br />
Hilfsfristen hauptsächlich in folgenden Punkten:<br />
• Die in <strong>der</strong> Studie angegeben Quellen waren nicht komplett erhältlich, so dass „[...] die hier<br />
vermittelten Aussagen nicht nachvollziehbar [sind]“. Es fehlen die Angaben, welche<br />
Ereignisse o<strong>der</strong> Versuche <strong>der</strong> Studie zu Grunde liegen.<br />
• Es werden keine konkreten Werte für die benutzte CO-Konzentration angegeben, so dass für<br />
die Überprüfung <strong>der</strong> Aussagen Werte aus Grafiken extrapoliert werden mussten.<br />
• Im Laufe <strong>der</strong> Zeit von 1978 bis 2007 haben sich im Bauwesen grundlegende Verän<strong>der</strong>ungen<br />
vollzogen. Diese reichen von <strong>der</strong> Entwicklung von energiesparenden Maßnahmen, die aktiv<br />
das Brandgeschehen beeinflussen, bis zu dichter schließenden Türen und Fenstern, die die<br />
Ventilation eines Brandraumes verän<strong>der</strong>n.<br />
• „Die Begriffe Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze im Zusammenhang mit einer CO-<br />
Intoxikation waren in keiner medizinischen Publikation zu finden“.<br />
Aus neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergibt sich, dass (bei den vermutlich in <strong>der</strong> ORBIT-<br />
Studie verwendeten Werten für die Rauchgas-Konzentration) ein 70 kg schwerer Erwachsener nach<br />
ca. 10,5 Minuten das Bewusstsein verliert und nach insgesamt ca. 12,5 Minuten verstirbt (sofern er<br />
sich in Ruhe befand). Wäre <strong>der</strong> Erwachsene einer leichten körperlichen Belastung ausgesetzt (z.B.<br />
Angst-/ Panikreaktion) wäre nach rund 3,5 Min. mit <strong>der</strong> Bewusstlosigkeit und nach gut fünf Minuten<br />
mit dem Exitus zu rechnen. Würde man die steigende Kohlenstoffdioxidkonzentration und den<br />
sinkenden Sauerstoffanteil in <strong>der</strong> Luft noch mit einbeziehen, würden diese Zeitangaben sich noch<br />
weiter verschlechtern. Des weiteren wird noch auf die thermischen Belastungen des Körpers in einem<br />
Brandraum eingegangen, die die Überlebenschancen eines Menschen ebenfalls verschlechtern.<br />
Der Forschungsbericht kommt zu folgenden Schlüssen:<br />
• „Aufgrund <strong>der</strong> thermischen und toxischen (Brandrauch) Exposition sinken die<br />
Überlebenschancen eines Menschen innerhalb wenigen Minuten rapide ab. Tödliche<br />
Sauerstoff- und Brandrauchkonzentrationen können sich wegen des gestiegenen Anteils an<br />
Kunststoffen in Wohnungen in einem ungünstigen Fall bereits nach 2 Minuten einstellen. Die<br />
Fluchtzeit ist somit durchschnittlich auf 2 bis 4 Minuten verkürzt.“<br />
• „Die für die Rettung aus dem Brandraum zur Verfügung stehende Zeitspanne unterschreitet<br />
die mögliche Eintreffzeit <strong>der</strong> Hilfskräfte <strong>der</strong> Feuerwehr (auch hauptamtliche Kräfte) im<br />
Normalfall.“<br />
• „In Brandräumen, in denen das Feuer seinen Ausgangspunkt hat, können die Bewohner<br />
diesen Situationen ausschließlich durch Selbstrettung entgehen.“<br />
Das bedeutet, dass die Festlegung von Hilfsfristen mit Bedacht auf die Rettung von Menschen aus<br />
einem Brandraum auf Grund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ORBIT-Studie angegebenen Zeiten nach aktuellen<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen durchaus kritisch betrachtet wird. Da die Orbit Studie jedoch nach<br />
wie vor den Richtlinien <strong>der</strong> AGBF zugrunde liegt bzw. keine neueren Studien o<strong>der</strong> Richtlinien<br />
ersichtlich sind und als anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik dienen können, richtet sich dieser<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> nach den in <strong>der</strong> Orbit Studie genannten Zeiten.<br />
5.9. Hilfsfrist<br />
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach einer Bundesstatistik ist die<br />
häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation 13 (CO-Vergiftung). Nach<br />
wissenschaftlichen Untersuchungen <strong>der</strong> Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die<br />
Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe untere<br />
Grafik).<br />
13 Rauchgasintoxikation = Rauchvergiftung<br />
Seite 46 von 97
Für die Hilfsfrist gelten folgende Grenzwerte <strong>gemäß</strong> Orbit Studie:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
- Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten<br />
- Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten<br />
- Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten<br />
Zur Definition <strong>der</strong> Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird u.a.<br />
angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.<br />
Weitere beeinflussbare Zeitabschnitte fallen zudem hierunter:<br />
1. die Gesprächs- und Dispositionszeit,<br />
2. die Ausrückezeit sowie<br />
3. die Anfahrtszeit.<br />
Deshalb wird die Hilfsfrist wie folgt definiert:<br />
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn <strong>der</strong> Notrufabfrage - möglichst ab <strong>der</strong> ersten<br />
Signalisierung des ankommenden Notrufes - in <strong>der</strong> Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten<br />
Feuerwehrfahrzeuges an <strong>der</strong> Einsatzstelle.<br />
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:<br />
- 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie<br />
- acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.<br />
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die<br />
Notfallrettung angewendet.<br />
(Grafik erweiterter Orbit Studie mit Hilfsfristen und Funktionen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>)<br />
(Quelle Berufsfeuerwehr Iserlohn)<br />
5.10. Grundsatz Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />
Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze: Es ist immer mindestens truppweise<br />
vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Beson<strong>der</strong>e rechtliche<br />
Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zusätzlich zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach<br />
den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und <strong>der</strong> FwDV 7 mindestens ein Sicherheitstrupp zu<br />
stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen,<br />
Wohnungen, Industriebtrieben) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherheitstrupp zu stellen.<br />
Für die Sicherheit <strong>der</strong> eingesetzten Kräfte und zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schlagartigen Brandausbreitung<br />
Seite 47 von 97
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
muss <strong>der</strong> Löscheinsatz vor dem „Flash-Over 14 “ liegen, <strong>der</strong> bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18<br />
bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt.<br />
5.11. Funktionsstärke<br />
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur<br />
Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung<br />
stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen laut ABGF können als eine Einheit o<strong>der</strong> durch Addition mehrerer<br />
Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich.<br />
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in <strong>der</strong> Regel nur<br />
die Menschenrettung unter vorübergehen<strong>der</strong> Vernachlässigung <strong>der</strong> Eigensicherung eingeleitet<br />
werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „kritischen<br />
Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen<br />
„Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur<br />
Eigensicherung <strong>der</strong> Einsatzkräfte erfor<strong>der</strong>lich. Die Aufgaben <strong>der</strong> Funktionen richten sich nach den<br />
örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und <strong>der</strong> Risikobetrachtungen sind<br />
gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.<br />
5.12. Erreichungsgrad<br />
Unter „Erreichungsgrad“ wird <strong>der</strong> prozentuale Anteil <strong>der</strong> Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen<br />
„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet,<br />
dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 <strong>der</strong> Einsätze jedoch nicht.<br />
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von:<br />
- <strong>der</strong> Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise o<strong>der</strong> ganz binden,<br />
- <strong>der</strong> strukturellen Betrachtung des <strong>Stadt</strong>gebietes,<br />
- <strong>der</strong> Optimierung des Personaleinsatzes sowie<br />
- den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.<br />
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die<br />
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfor<strong>der</strong>nissen ableiten, ist <strong>der</strong> Erreichungsgrad<br />
Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr und seinem<br />
Dienstvorgesetzten.<br />
Die Empfehlung „Qualitätskriterien“ wurde vom Grundsatzausschuss <strong>der</strong> AGBF erarbeitet und am 16.<br />
September 1998 durch die Vollversammlung bei 73 Anwesenden mit einer Gegenstimme<br />
verabschiedet.<br />
5.13. Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (lt. Ausnahmegenehmigung 2008)<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> AGBF for<strong>der</strong>t die zuständige Bezirksregierung Arnsberg für<br />
ihren Regierungsbezirk, dass mindestens eine Gruppe (1/8) in acht Minuten an Einsatzstellen im<br />
bauplanungsrechtlichen Innenbereich eintrifft. Die Bezirksregierung Arnsberg hat somit die von <strong>der</strong><br />
AGBF empfohlenen Funktionsstärke um einen FM (SB) reduziert.<br />
14 Flash Over = ist eine Phase innerhalb eines Bran<strong>der</strong>eignisses und bezeichnet den schlagartigen<br />
Übergang eines Schadenfeuers (z.B. Zimmerbrand) von <strong>der</strong> Entstehungsphase hin zur<br />
Vollbrandphase. Dieser Vorgang ereignet sich zumeist sehr rasch über den gesamten Brandraum.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
5.14. Schutzzieldefinition für die Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>:<br />
Modellschadensereignis: „kritischer Wohnungsbrand nach <strong>der</strong> AGBF Definition“<br />
1. Die Ersteinsatzeinheit trifft mit einer Funktionsstärke von 7 Funktionen in einer Hilfsfrist<br />
von 8 Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen<br />
Innenbereich ein. (Hilfsfrist 1a).<br />
2. Die Einheit des Hubrettungsfahrzeuges trifft <strong>gemäß</strong> dem bestehenden Drehleiter-Erlass<br />
NRW mit einer Funktionsstärke von 2 Funktionen in einer Hilfsfrist von 8 Minuten nach<br />
<strong>der</strong> Alarmierung am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein.<br />
(Hilfsfrist 1b). 15<br />
3. Die Ergänzungseinheit trifft mit einer Funktionsstärke von weiteren 9 Funktionen<br />
(somit insgesamt 18 Funktionen) innerhalb <strong>der</strong> folgenden 5 Minuten (somit 13<br />
Minuten) am Einsatzort im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich ein.<br />
(Hilfsfrist 2).<br />
4. Die Ziele werden zu 70 % bei den zu wertenden* Einsätzen erreicht.<br />
(Erreichungsgrad) 16 .<br />
* Wertung laut Definition Bezirksregierung Arnsberg<br />
Es wird je<strong>der</strong> Einsatz gewertet:<br />
+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an <strong>der</strong> Einsatzstelle nach AAO<br />
erwartet wird<br />
+ dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)<br />
- keine Feld- Wald- o<strong>der</strong> Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen<br />
- keine Unfälle auf Landstraßen o<strong>der</strong> Autobahnen<br />
- keine Nachalarmierungen von Einheiten<br />
- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht und zurück<br />
geschickt werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit<br />
„eiferbegrenzendem Stichwort“ wie z.B. Ölspur, Gartenlaube o<strong>der</strong> Papiercontainer.<br />
15<br />
Nur wenn die Hilfsfristen 1a und 1b zusammen erfüllt sind, kann die Hilfsfrist 1 (9 Mann in 8<br />
Minuten) als positiv gewertet werden.<br />
16<br />
Aufgrund <strong>der</strong> o.a. Einschränkungen ist zu erwarten, dass es sich bei den zu wertenden Einsätzen<br />
pro Jahr um eine geringe Anzahl handelt. Deshalb wäre die Betrachtung von mehreren Jahren<br />
sinnvoll, um die Zahl <strong>der</strong> betrachteten Fälle zu erhöhen und somit den Aussagewert <strong>der</strong> Prozentzahlen<br />
zu steigern („Gesetz <strong>der</strong> großen Zahlen“).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
5.15. Soll Fahrzeugbesetzung zu einer Menschenrettung bei <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong>:<br />
(Quelle <strong>der</strong> Symbole Berufsfeuerwehr Iserlohn, Quelle <strong>der</strong> Grafik Arndt)<br />
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6. Sollstruktur<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Die Soll-/Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie<br />
die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Qualitätskriterien<br />
• Hilfsfrist<br />
• Funktionsstärke<br />
• Erreichungsgrad<br />
für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand).<br />
Diese Definition hat grundsätzlichen Charakter. Notwendige Grundlage für die Darstellung <strong>der</strong> Soll-Struktur ist<br />
die Erfassung des Gefährdungspotentials und eine Risikoanalyse.<br />
Damit werden auch alle Risiken erfasst, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen. Die<br />
Soll-Struktur gründet sich auf den eingangs genannten Qualitätskriterien und den festgelegten Schutzzielen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e können die bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Ist-Struktur erkannten unterversorgten Gebiete<br />
(Erreichungsgrad) und Einsatzrisiken, die über das standardisierte Schadensereignis hinausgehen<br />
(Risikoanalyse), zu weiteren Stützpunkten und/o<strong>der</strong> zusätzlichem Personal und Fahrzeugbedarf führen o<strong>der</strong><br />
auch die Verlagerung von Gerätehäusern/ Feuerwachen erfor<strong>der</strong>n.<br />
Aus <strong>der</strong> Festlegung des Schutzziels o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzziele ergibt sich<br />
- über die Mindesteinsatzstärke <strong>der</strong> Einheiten <strong>der</strong> Personalbedarf und<br />
- über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeiten bei <strong>der</strong> Einsatzfahrt <strong>der</strong> maximale<br />
Einsatzbereich <strong>der</strong> jeweiligen Einheiten. Daraus folgt die Zahl und Lage <strong>der</strong> notwendigen Standorte.<br />
6.1. Grundlegendes<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> hat trotz einer Einwohnerzahl von 24.421 nach wie vor den Status einer mittleren<br />
kreisangehörigen Gemeinde 17 nach <strong>§</strong> 4 GO. Damit ist sie nach <strong>§</strong> 13 Abs. 1 S. 2 FSHG im Grunde<br />
genommen dazu verpflichtet, hauptamtliche Kräfte einzustellen. Derzeit ist sie nach <strong>§</strong> 13 Abs. 1 S. 3<br />
FSHG von dieser Pflicht aufgrund einer mit Auflagen befristeten Ausnahmegenehmigung <strong>der</strong><br />
Bezirksregierung Arnsberg befreit.<br />
Die Bezirksregierung ist als Aufsichtsbehörde weiterhin <strong>der</strong> Ansicht, dass die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> als<br />
Freiwillige Feuerwehr in <strong>der</strong> Lage ist, den Feuerschutz sicher zu stellen. Jedoch verlangt die<br />
Bezirksregierung von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> konstruktive Lösungsansätze, wie <strong>der</strong> Brandschutz<br />
(Erreichungsgrad / Sicherheitsniveau) in den Randbereichen <strong>Herdecke</strong>s außerhalb <strong>der</strong> Zielabdeckung<br />
verbessert werden kann. Die „letzte Instanz“ wäre die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bezirksregierung nach einer<br />
hauptamtlich besetzten Feuerwache.<br />
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 07.11.2006 erklärt, dass unangekündigte<br />
Alarmübungen 18 entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Praxis zur Beurteilung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit einer<br />
befreiten <strong>§</strong> 13 FSHG-Gemeinde nicht mehr angewandt werden. Stattdessen ist ein Erhebungsbogen<br />
zur Auswertung von Einsätzen über Eintreffzeiten und Funktionsstärken zu führen.<br />
6.2. Sollstruktur bei <strong>der</strong> Variante „hauptamtlich“ besetzte Feuerwache<br />
Die Vorgaben zum Ausrücken für hauptamtliche Kräfte liegen bei einer Minute von <strong>der</strong> Alarmierung<br />
bis zum Ausrücken. Somit verbleiben noch maximal sieben Minuten für die Strecke zum Einsatzort.<br />
Somit könnte <strong>der</strong> definierte bauplanungsrechtliche Innenbereich 19 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> zu 99 % in<br />
einer Zeitfrist von < 8 Minuten abgedeckt werden. Entscheidend wäre jedoch die Personalstärke<br />
dieser hauptamtlichen Wachbesetzung. Liegt sie unter 1/8, wäre das Schutzziel trotz zeitgerechtem<br />
Eintreffen nicht erreicht.<br />
17 Zu dieser Gruppe gehören Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.000 und 60.000 nach <strong>§</strong> 4 GO.<br />
18 Nicht mit den Alarmübungen <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr zu verwechseln. Hierbei handelte es sich um<br />
reine „Zählübungen“ ohne Bewertung <strong>der</strong> eigentlichen Einsatztätigkeit.<br />
19 Von <strong>der</strong> Gemeinde in <strong>der</strong> Anlage 2 definierter Innenbereich, den die Feuerwehr in 8 Minuten<br />
erreichen soll.<br />
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Gerätehaus<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Aufgrund <strong>der</strong> überwiegend urbanen Struktur des <strong>Stadt</strong>gebietes ist ein Feuerwehr-Gerätehaus<br />
ausreichend, wenn es über eine verkehrstechnisch günstige Anbindung verfügt. Voraussetzung ist<br />
eine Dispositionszeit <strong>der</strong> Kreisleitstelle von maximal 1,5 Minuten und eine Ausrückezeit <strong>der</strong><br />
hauptamtlichen Kräfte von maximal einer Minute. Beide Zeiten sind heute bei deutschen Feuerwehren<br />
üblich. Als in diesem Sinne am meisten geeigneter Standort für ein Feuerwehrhaus ist <strong>der</strong> zentrale<br />
Bereich des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Herdecke</strong> an <strong>der</strong> B 54 (<strong>der</strong>zeitiger Stand Feuerwehr-Gerätehaus) zu bewerten.<br />
Personalstärke<br />
Eine entscheidende Frage ist: „Wie viel hauptamtliches Personal ist neben den ehrenamtlichen<br />
Angehörigen vorzuhalten?" Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben hierzu gemacht. In Kommentaren<br />
wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Die Stärke einer ständig besetzten Feuerwache richtet sich nach<br />
<strong>der</strong> Größe und dem örtlichen Gefährdungspotential <strong>der</strong> jeweiligen Gemeinde. „Eine Staffel als kleinste<br />
Einheit könnte als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen.“ 20<br />
„Während vor 1981 die Stärke <strong>der</strong> ständig besetzten Wache in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt<br />
worden war, liegt heute diese Entscheidung zunächst bei <strong>der</strong> Gemeinde selbst. Die Stärke des<br />
hauptamtlichen Einsatzpersonals einer ständig besetzten Feuerwache ist in <strong>der</strong><br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung festzulegen.“ 21<br />
Das Innenministerium NRW führt dazu aus: <strong>22</strong> „Große und Mittlere kreisangehörige Städte, die keinen<br />
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 13 FSHG stellen, sollten nach<br />
Auffassung <strong>der</strong> Vertreter des IM NRW im Regelfall über hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8)<br />
verfügen, die innerhalb von 8 Minuten nach <strong>der</strong> Alarmierung die Einsatzstelle erreichen müssen.“<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Bezirksregierungen könnten auch hauptamtliche Kräfte in mindestens Staffelstärke<br />
ausreichen, die so durch ehrenamtliche Kräfte verstärkt werden, dass innerhalb von acht Minuten<br />
eine Gruppe an <strong>der</strong> Einsatzstelle zur Verfügung steht. Hier besteht insoweit noch weiterer<br />
Erörterungsbedarf.<br />
Da keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren, sind für die Bestimmung des Mindestbedarfes an<br />
hauptamtlichen Kräften die in diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> festgelegten Schutzziele<br />
heranzuziehen. Da das Schutzziel „Wohnungsbrand" den größeren Personalbedarf generiert, ist es<br />
ausschlaggebend. Das bedeutet, das 1/8 FM (SB) 23 innerhalb von acht Minuten nunmehr in über<br />
70 % <strong>der</strong> Fälle die Einsatzstelle erreichen müssen.<br />
Dabei sind erst einmal die ehrenamtlich verfügbaren Kräfte zu Grunde zu legen, <strong>der</strong> dann noch<br />
ausstehende Fehlbedarf ist additiv durch hauptamtliche Kräfte zu ergänzen. Da die Verfügbarkeit<br />
ehrenamtlicher Kräfte Schwankungen unterworfen ist, ist als Worst-Case-Betrachtung die Vorhaltung<br />
von neun hauptamtlichen FM (SB) rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zu betrachten.<br />
Um dies realisieren zu können, benötigt man pro Funktion mindestens 4,2 Beamte. Somit sind in <strong>der</strong><br />
Summe 38 feuerwehrtechnische Beamte 24 (ohne Abdeckung des Rettungsdienstes) mit weiteren<br />
entsprechenden Qualifikationen 25 erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong>zeitigen Kosten von ca. 49.606 Euro 26 pro<br />
Beamten per anno, würde <strong>der</strong> Personalhaushalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> um ca. 1.885.028 Euro pro Jahr<br />
mehr belastet.<br />
Ergänzend zu den hier aufgeführten hauptamtlichen Kräften benötigt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> dann<br />
weiterhin noch zusätzlich mindestens 36 FM (SB) 27 ehrenamtliche Angehörige. Für jeden FM (SB) ist<br />
eine den Unfallverhütungsvorschriften (UW) entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.<br />
Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt) von mehreren<br />
20 Zitat Dr. h.c. Klaus Schnei<strong>der</strong><br />
21 Zitat Dr. Christoph Steegmann<br />
<strong>22</strong> Erlass IM vom 27.08.2001<br />
23 SB = Feuerwehrmann Sammelbegriff, ohne Wertung <strong>der</strong> Qualifikation<br />
24 Gemäß FSHG NRW sind feuerwehrtechnische Beamte im abwehrenden Brandschutz als Beamte zu ernennen<br />
25 Somit auch 13 Führungskräfte mit mindestens B III Ausbildung<br />
26 Berechnung des Personalamtes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
27 Um die in <strong>der</strong> Schutzzieldefinition gefor<strong>der</strong>ten Funktionen (Hilfsfrist 2) mit einem hohen Erreichungsgrad sicherstellen zu können, muss bei<br />
einer Freiwilligen Feuerwehr eine Vorhaltung von 400 % angestrebt werden. Rechnung: Neun hauptamtliche Kräfte sind bereits vor Ort, somit<br />
werden, um die Hilfsfrist 2 zu erreichen, noch 9 weitere (ehrenamtliche) Kräfte innerhalb von 13 Minuten benötigt. 9 benötigte Kräfte bedeuten bei<br />
einer rechnerischen Ausfallreserve von 400 % eine Vorhaltung von 36 ehrenamtlichen verfügbaren Kräften.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Personen genutzt werden. An<strong>der</strong>e (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden Angehörigen<br />
extra vorzuhalten.<br />
FAZIT = Um die Schutzzieldefinition in 70 % <strong>der</strong> Fälle <strong>der</strong> gewerteten Einsätze zu entsprechen,<br />
macht eine hauptamtliche Wache für die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> nur Sinn, wenn direkt eine Minute<br />
nach einer Alarmierung eine hauptamtliche Gruppe von mindestens 1/8 FM (SB) von <strong>der</strong><br />
Feuerwache abrückt. Würde man stattdessen nur mit sechs hauptamtlichen Kräften (1/5<br />
Staffel) ausrücken, wird trotz zeitigem Eintreffen <strong>der</strong> hauptamtlichen Kräfte die<br />
Schutzzieldefinition personell nicht erfüllt. Eine Kombination aus hauptamtlichen Kräften<br />
i.V.m. ehrenamtlichen Kräften würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Die zweit ausrückende<br />
ehrenamtliche Einheit würde die Randbereiche des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches<br />
(Fahrzeit > 3 Minuten) nicht in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Hilfsfrist von insgesamt 8 Minuten erreichen.<br />
Der jetzige Standort <strong>der</strong> Feuerwache am <strong>Herdecke</strong>r Bach 4 ist zentral im <strong>Stadt</strong>gebiet und für<br />
die Variante einer hauptamtlichen Wache geeignet. Die Variante einer hauptamtlichen Wache<br />
würde den kommunalen Haushalt mit etwa 1,9 Millionen Euro pro Jahr mehr belasten. Die<br />
Aufwendungen fallen zusätzlich neben den bisher erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen für Geräte,<br />
Fahrzeuge, Schutzkleidung etc. an.<br />
6.3. Sollstruktur ohne „hauptamtlichen Kräfte“ / System <strong>der</strong> reinen FF<br />
Wie bereits in Punkt 4.4.4. dargestellt, wurde für das Anrücken <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr zur<br />
Einsatzstelle Folgendes zu Grunde gelegt:<br />
maximale Fahrtzeit zur Feuerwache 4,00 Minuten<br />
Schutzkleidung am Gerätehaus anziehen: 1,00 Minute<br />
maximale Fahrtstrecke zum Einsatzort: 3,00 Minuten<br />
Gesamt: 8,00 Minuten<br />
Nach dieser Theorie verbleiben beim jetzigen einzigen Standort <strong>der</strong> Feuerwehr drei Minuten Fahrzeit,<br />
um die Einsatzstelle im definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich zu erreichen. Kalkulatorisch<br />
können <strong>der</strong>zeit 64,8 % des definierten bauplanungsrechtlichen Innenbereich in < 8 Minuten erreicht<br />
werden, 35,2 % können in >13 Minuten erreicht werden.<br />
Der Zeitwert des Ausrückens (~ 5 Minuten) könnte verbessert werden, wenn es den ehrenamtlichen<br />
Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr gelingt, bei einem Alarm eher an <strong>der</strong> Wache zu sein. Da wie bereits in<br />
Punkt 4.4.3 beschrieben das einzige Gerätehaus nicht in einer Ortschaft, son<strong>der</strong>n zentral an <strong>der</strong> B 54<br />
liegt und die Einsatzkräfte erst ihren Ortsteil verlassen müssen, ist jedoch keine Verbesserung zu<br />
erwarten. In diesem Zusammenhang wird auf den Punkt 8 - Maßnahmen verwiesen.<br />
Gerätehaus (Anzahl <strong>der</strong> Standorte)<br />
Wegen <strong>der</strong> flächenmäßigen Ausdehnung des <strong>Stadt</strong>gebietes ist <strong>der</strong> logische Bedarf zwischen ein und<br />
zwei freiwilligen Gerätehäusern zu sehen.<br />
Die Standortoptimierung <strong>der</strong> Feuerwehrhäuser ehrenamtlicher Löscheinheiten orientiert sich hier an<br />
<strong>der</strong> Bevölkerungsdichte, da zwangsläufig eine Relation zwischen dem Einsatzaufkommen und <strong>der</strong><br />
Bevölkerungsdichte besteht. Erkennbar wird jedoch, dass die abgedeckten Flächenanteile hoch sind,<br />
aber auch weite Flächen außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes abgedeckt werden; eine Art „Überversorgung"<br />
zum eventuellen Vorteil angrenzen<strong>der</strong> Gemeinden.<br />
Wenn eine entsprechende Anzahl an Angehörigen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> so nah am<br />
Feuerwehrhaus wohnt und arbeitet, dass nach drei Minuten 9 FM (SB) nunmehr in über 70 % aller<br />
Fälle ausrücken können, so kann <strong>der</strong> Bedarf auf ein zentral gelegenes Feuerwehrhaus beschränkt<br />
werden. Bei dieser Theorie verbliebe eine Fahrtzeit von 5 Minuten. Diese Theorie ist jedoch<br />
unrealistisch, da <strong>der</strong> Zeitfaktor des Anrückens <strong>der</strong> ehrenamtlichen Kräfte zum Gerätehaus <strong>der</strong>zeit<br />
durchschnittlich 4 Minuten beträgt.<br />
An<strong>der</strong>nfalls sind zwei Gerätehäuser zu unterhalten, die aus strategischen Gründen im nördlichen<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet sowie im mittleren bis südlichen Bereich anzuordnen sind. Auch diese Theorie ist<br />
unrealistisch, da insbeson<strong>der</strong>e zur Hauptarbeitszeit keine ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im<br />
nördlichen Bereich tätig bzw. erreichbar sind. Somit wäre die Errichtung eines zusätzlichen<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Gerätehauses im Norden nicht effektiv. In den Nachtzeiten würden die Eintreffzeiten nur minimal<br />
verbessert. Im rein nördlichen Bereich wohnen <strong>der</strong>zeit nur wenige ehrenamtliche Einsatzkräfte.<br />
Eine denkbare Alternative wäre die Errichtung eines Feuerwehr-Wohnhauses in <strong>der</strong> Nähe bzw. neben<br />
<strong>der</strong> jetzigen Feuerwache (wie z.B. in den Städten Ennepetal und Schwelm). Die Wohneinheiten des<br />
Gebäudes sind vorzugsweise an ehrenamtliche Feuerwehrkräfte zu vermieten. Hierdurch wären diese<br />
Kräfte im Alarmfall schneller an <strong>der</strong> Wache und können ausrücken.<br />
Personalstärke<br />
Tagsüber kann <strong>der</strong> zeitliche Erreichungsgrad von Einsatzstelle deutlich verbessert werden, wenn<br />
schon eine bestimmte Anzahl Angehöriger <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>, z.B. städtische Mitarbeiter, die<br />
innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes arbeiten, über ein Fahrzeug verfügen, das mit einer Son<strong>der</strong>signalanlage<br />
ausgestattet ist. Hierbei gilt es jedoch die rechtliche Zulässigkeit vorher abzuklären.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sowie die angeglie<strong>der</strong>ten Eigenbetriebe sollten langfristig bemüht sein,<br />
Angestellte einzustellen, die parallel Mitglied <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr sind. Im Einsatzfall könnten<br />
diese Arbeitnehmer ohne größere Probleme ihren Arbeitsplatz verlassen und <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong> zur Verfügung stehen. In Zeiten <strong>der</strong> Wirtschaftskrise wird es für Unternehmen (vor allem<br />
Kleinbetriebe) trotz eindeutiger Rechtslage 28 nicht möglich sein, weiterhin ehrenamtliches<br />
Feuerwehrpersonal von <strong>der</strong> Arbeit freizustellen. Dieser Trend wurde auch in <strong>Herdecke</strong> bereits<br />
festgestellt.<br />
Zur Bestimmung <strong>der</strong> Mindeststärke <strong>der</strong> gesamten Feuerwehr ist nach wie vor das Schutzziel<br />
ausschlaggebend, welches die Beschickung <strong>der</strong> Einsatzstelle mit 18 Funktionen vorsieht (siehe hierzu<br />
Punkt 5.13. und 5.14.). Dazu werden einschließlich <strong>der</strong> Personalreserve (400 %) dann insgesamt<br />
mindestens 72 FM (SB) notwendig. Um auch zukünftig das Schutzziel von 9 Feuerwehreinsatzkräften<br />
in <strong>der</strong> ersten Interventionsphase sicherzustellen, benötigt man weiterhin mindestens eine 4-fache<br />
Besetzung für jede Funktion. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass in den nächsten Jahren eine 6fache<br />
Besetzung je<strong>der</strong> Funktion aus gesellschaftspolitischen Entwicklungen notwendig wird. Für jeden<br />
FM (SB) ist eine den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechende Schutzkleidung zur<br />
Verfügung zu stellen. Dabei können einige Ausrüstungsgegenstände (wie Feuerwehrsicherheitsgurt)<br />
von mehreren Personen genutzt werden. An<strong>der</strong>e (wie die persönliche Schutzkleidung) sind für jeden<br />
Angehörigen extra vorzuhalten.<br />
FAZIT = Bezogen auf die Größe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>, <strong>der</strong>en Einwohnerzahl und die<br />
Risikoeinstufung erscheint die Vorhaltung einer rein ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr<br />
auch weiterhin angemessen und ausreichend. Ist insbeson<strong>der</strong>e nachts <strong>der</strong> vorgegebene<br />
Erreichungsgrad von 70 % nicht einzuhalten, so sind alternativ weitere Überlegungen<br />
anzustellen.<br />
Um das System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu erhalten, sind flexible und<br />
„unbürokratische“ Lösungen durch Politik und Verwaltung zu erörtern, wie z.B. bestehendes<br />
Personal motivieren, neues Personal gewinnen bzw. zu animieren (etwa<br />
Aufwandsentschädigung etc., siehe Konzept <strong>der</strong> Feuerwehr - Mitglie<strong>der</strong>werbung). Das<br />
bestehende System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr erspart dem kommunalen Haushalt <strong>der</strong>zeit<br />
mindestens 1,9 Millionen EUR Personalkosten pro Jahr. Würde dieses System nicht mehr<br />
funktionieren, würden diese Personalkosten neben den üblichen Aufwendungen zusätzlich<br />
entstehen. Nur 5 % (etwa 95.000 Euro) von diesen <strong>der</strong>zeit ersparten Finanzmitteln sind trotz<br />
schlechter Haushaltssituation eine sehr gute Investition in die För<strong>der</strong>ung und Zukunft <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr ist zudem in je<strong>der</strong> Art und Weise durch die<br />
verschiedenen Servicestellen (Gerätewart, hauptamtliche feuerwehrtechnische Beamte,<br />
Verwaltungsmitarbeiter etc.) zu entlasten.<br />
6.4. Technische Sollvorgaben<br />
Unabhängig vom vorzuhaltenden Personal bedingen die örtlichen Verhältnisse in <strong>Herdecke</strong> die<br />
Vorhaltung <strong>der</strong> nachfolgend genannten technischen Komponenten.<br />
28 Gemäß FSHG dürfen dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann an seinem Arbeitsplatz keine Nachteile<br />
entstehen. Er ist stets für Einsätze, Übungen und Ausbildungen vom Arbeitgeber unter<br />
Weiterbezahlung <strong>der</strong> Bezüge von <strong>der</strong> Arbeitspflicht freizustellen.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
6.4.1. Mindestausstattung einer Löschgruppe (1/8) (Ist Vergleich siehe Punkt 7.3.3)<br />
Um das festgelegte Schutzziel einhalten zu können, ist folgende Minimalausstattung in je<strong>der</strong><br />
Löschgruppe grundsätzlich erfor<strong>der</strong>lich:<br />
- Löschgruppenfahrzeug 29 mit Gruppenbesatzung<br />
- fahrzeugverlasteter Löschwassertank von mindestens 1.600 Litern 30<br />
- 6 Atemschutzgeräte sowie Sicherheitstruppausrüstung<br />
- 7 Handsprechfunkgeräte 2m mit Handmikrofon 31<br />
- Brandfluchthauben<br />
- Wärmebildkamera<br />
- Sprungpolster<br />
- motorbetriebener Lüfter<br />
- Rauchverschluss<br />
- tragbare Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
- Notfallrucksack für medizinische Erstversorgung<br />
- Motorsäge<br />
- Türöffnungswerkzeug<br />
- Stromeinspeisung<br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über vier Löschgruppen.<br />
Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Fahrzeuge ist zu beachten, welche Führerscheine zum Fahren dieser Fahrzeuge<br />
berechtigen. Es sind ausreichend Kräfte (Soll 40) mit einem solchen Führerschein vorzuhalten.<br />
6.4.2. Zusätzliche Mindestausstattung einmalig im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten<br />
Ergänzend zu <strong>der</strong> unter 6.4.1. aufgeführten Bereitstellung ist als zusätzliche Mindestausstattung im<br />
gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet vorzuhalten:<br />
Fahrzeug Mindestanzahl<br />
TLF 16/30 1<br />
DL (A) K 23/12 1<br />
(H)LF 20/16 3<br />
Son<strong>der</strong>löschmittel 1<br />
AB-Umweltschutz 1<br />
RW 1<br />
ELW 1 2<br />
KdoW 1<br />
WLF 2<br />
MTW 2<br />
SW 2000 1<br />
AB-Wasser 1<br />
GW-L 1 1<br />
LKW (LF-L) 1<br />
AB-Atemschutz* -<br />
* Wird von <strong>der</strong> Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg zentral für den gesamten EN-Kreis vorgehalten.<br />
Rot markiert ist, was bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> noch nicht vorgehalten wird.<br />
29 Zum Fahren dieser Löschfahrzeuge ist ein Klasse C-Führerschein unabdingbar erfor<strong>der</strong>lich<br />
30 Wasserverbrauch zu einem herkömmlichen Wohnungsbrand nur zur Inbetriebnahme des<br />
Löschangriffes ohne Wasserabgabe: Pumpe = 150 l, B-Schlauch zum Verteiler 90 l, 6x C-Schläuche<br />
360 l = insgesamt 600 l Wasserbedarf<br />
31 Zur Einsatzstellenkommunikation auch im Hinblick auf die FwDV 7 (Sicherheitstruppkonzept)<br />
zwingend erfor<strong>der</strong>lich<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
6.4.3. Brandschutz<br />
Grundgedanke ist die Realisierung des Brandschutzzieles (18 FM (SB) in 13 Minuten) durch die<br />
Ergänzung <strong>der</strong> Basiseinheit mittels einer Anzahl kleinerer, aber einsatztaktisch hochwertiger<br />
Einheiten:<br />
ELW - 1/1<br />
HLF 1- 20/16 1/6<br />
DL(A)K 23/12 1/2<br />
TLF 16/30 1/5<br />
18 (FM) SB<br />
Aufgrund <strong>der</strong> gewählten Mannschaftsstärke <strong>der</strong> Fahrzeuge werden diese bei einem Alarm schnell<br />
ausrücken können. Eine Menschenrettung kann mit diesem geplanten Personalansatz (fünf Trupps)<br />
je<strong>der</strong>zeit durchgeführt werden. Auch ein vorgeschriebener Sicherheitstrupp kann gestellt werden.<br />
Zusätzlich kann durch den großen mitgeführten Löschwasservorrat eine hydrantengespeiste<br />
Wasserversorgung, sofern überhaupt erfor<strong>der</strong>lich, erheblich später aufgebaut werden. Somit stehen in<br />
den für den Einsatzerfolg entscheidenden ersten Minuten mehr Einsatzkräfte zur Menschenrettung<br />
zur Verfügung.<br />
6.4.4. Technische Hilfeleistung<br />
Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Technischen Hilfeleistung sollten die Löschgruppenfahrzeuge wegen des<br />
hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr im <strong>Stadt</strong>gebiet mit mindestens drei Rüstkomponenten<br />
(hydraulisches Rettungsgerät nach DIN EN 13204) ausgerüstet sein. Eine Komponente sollte mobil<br />
(Akku Betrieb) betrieben werden können. Zudem muss eine Arbeitsbühne für LKW Verkehr bei <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorgehalten werden.<br />
6.4.5. Son<strong>der</strong>löschmittel<br />
Aufgrund <strong>der</strong> ortsansässigen Gewerbebetriebe ist als Son<strong>der</strong>löschmittel Schaum und Pulver<br />
vorzuhalten. Um einen Löschangriff mittels Schaum erfolgreich durchführen zu können, muss <strong>der</strong><br />
Schaum gleichmäßig, ohne zeitliche Unterbrechung, auf den Brandherd aufgebracht werden. Größere<br />
Schaummittelmengen können bei Bedarf von den umliegenden Feuerwehren angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Dafür wird ein zeitlicher Vorlauf von 60 Minuten benötigt. Deshalb muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
Schaummittel für einen einstündigen Einsatz, auch mit Werferbetrieb, vorhalten. Dafür werden 4.000 I<br />
Schaummittel als Mindestvorrat benötigt. Neben Schaum sollte die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> speziell eine<br />
Pulverlöschanlage mit 250 kg Löschpulver vorhalten.<br />
6.4.6. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 7.2.7 und 7.3.12)<br />
Um bei speziellen Gefahrensituationen (z. B. Bränden mit erhöhter Rauchentwicklung, Unfällen mit<br />
Gefahrgütern, Hochwasserlagen) die Bevölkerung schnell vor den Gefahren warnen zu können, sind<br />
Kraftfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und Lautsprecher vorzuhalten. Um im Ernstfall dem Bürger<br />
eine verständliche Information vermitteln zu können, sind entsprechend vertonte Tonträgersysteme<br />
vorzubereiten. Für <strong>der</strong>en Verwendung müssen die Fahrzeuge mit Abspielgeräten für<br />
Lautsprecherdurchsagen ausgestattet sein. Beson<strong>der</strong>s MTW eignen sich für die Ausrüstung mit einer<br />
Warnausstattung. Zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung eignen sich auch insbeson<strong>der</strong>e Feuerschutzsirenen.<br />
Diese können den Bürger dazu veranlassen, sich bei Gefahr über Radio und Internet über die<br />
Gefahrenlage zu informieren (z.B. altes Luftschutzsignal).<br />
6.4.7. ABC-Ausstattung<br />
Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (atomare, biologische, chemische Gefahren) begründen<br />
einen beson<strong>der</strong>en Gerätebedarf. Den Ersteinsatz sowie mittlere Gefahrguteinsätze muss die<br />
Feuerwehr eigenständig bewältigen können. Bei größeren Gefahrgutunfällen muss auf überörtliche<br />
Hilfe zurückgegriffen werden. Die überörtliche Hilfe kann durch Einheiten <strong>der</strong> benachbarten<br />
Freiwilligen Feuerwehren, aber auch in Teilaufgaben durch Spezialeinheiten <strong>der</strong> umliegenden<br />
Berufsfeuerwehren beispielhaft umgesetzt werden.<br />
Diese Vorhaltung von je<strong>der</strong> Gemeinde zu for<strong>der</strong>n, entspricht nicht dem Grundsatz <strong>der</strong><br />
Verhältnismäßigkeit. Größere Gefahrgutunfälle können nur durch einen gemeinsamen Einsatz <strong>der</strong><br />
Feuerwehren des gesamten EN-Kreises bewältigt werden. Die einzelnen Gemeinden sollten darauf<br />
drängen, dass ein entsprechendes Konzept vom Kreis erstellt und laufend aktualisiert wird. Derzeit ist<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
ein Kreiskonzept ABC in <strong>der</strong> Erstellung. Zusätzliche Ausrüstung kann dann im Notfall durch<br />
überörtliche Hilfe (z. B. durch die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren o<strong>der</strong> die Berufsfeuerwehren<br />
Witten und Hagen) bzw. durch TUIS 32 gestellt werden.<br />
Für kleinere Unfälle und zur Durchführung von Erstmaßnahmen ist ratsam, dass jede Gemeinde<br />
elementares Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully-Einlaufschutz-<br />
Vorrichtungen und Chemikalienschutzanzüge (CSA) <strong>der</strong> höchsten Schutzstufe vorhält. In diesem<br />
Zusammenhang stellt die Vorhaltung eines GW-G1 (alternativ eines Abrollbehälters Umweltschutz<br />
bzw. eines AB-G1) eine ideale Lösung dar. Mehrere Explosionsschutzwarngeräte, ein CO2<br />
Messgerät sowie ein Prüfröhrchenset zur qualitativen Gefahrgutmessung gehören zu einer<br />
Gefahrgutausstattung.<br />
6.4.8. Einsatzleitung<br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besteht <strong>der</strong>zeit aus zwei unabhängigen Löschzügen. Pro Löschzug ist als<br />
Führungsmittel und zur Einsatzführung und -leitung jeweils ein ELW 1 vorzuhalten. Dieser ist mit<br />
entsprechen<strong>der</strong>, mo<strong>der</strong>ner Kommunikationstechnik (z. B. festnetzunabhängiges Telefon und<br />
Faxgerät, UMTS-Anschluss etc.) normgerecht auszustatten.<br />
6.4.9. Hochwasserschutz<br />
Als Hauptaufgabe ist bei <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Gefahren für und durch offene Gewässer die Beseitigung<br />
von Wasserschäden nach Unwettern zu betrachten. Da bei solchen Unwettern oftmals eine Vielzahl<br />
von Einwohnern betroffen ist, sollte die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> neben den Pumpen für die<br />
Brandbekämpfung auch sieben Tauchpumpen vorhalten, um in adäquater Zeit Hilfe anbieten zu<br />
können. Zur Aufnahme kleinerer Wassermengen ist es ratsam, einen Wassersauger bereitzuhalten.<br />
Zudem ist für kontaminiertes Abwasser (u.U. Fäkalien) eine entsprechende Pumpe vorzuhalten.<br />
Für einen Hochwassereinsatz müssen eine Anzahl an Pumpen (sowohl Tragkraftspritzen wie auch<br />
Tauchpumpen) vorgehalten werden. Die genaue Anzahl richtet sich im Wesentlichen nach dem Grad<br />
<strong>der</strong> qualitativen Versorgung, die die Gemeinde ihren Bürgern anbietet, d. h. wie schnell möchte die<br />
Gemeinde die überfluteten <strong>Stadt</strong>gebiete wie<strong>der</strong> vom Wasser befreien. Ideale Fahrzeuge für dieses<br />
Einsatzspektrum stellen die LF 16-TS und SW 2000 des Katastrophenschutzes dar. Die<br />
organisatorischen Ersatzbeschaffungen für Löschfahrzeuge im Zivilschutz sehen das LF 10/6 vor<br />
(Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 05.04.2008).<br />
Die neue Löschfahrzeuggeneration im Brandschutz soll auch noch aus Fahrzeugen <strong>der</strong> Typen LF<br />
20/16 und GW Logistik für die Wasserför<strong>der</strong>ung bestehen. Diese gehören dann den so genannten<br />
Unterstützungskomponenten an. Für den Hochwasserschutz sind insbeson<strong>der</strong>e Sandsäcke zur<br />
Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schadenausbreitung erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind Sandsäcke in<br />
ausreichenden Mengen (etwa 3.000 Säcke) stets vorzuhalten.<br />
Das Risiko einer Verschmutzung <strong>der</strong> örtlichen offenen Gewässer ist aber auch nicht zu<br />
vernachlässigen. So muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Lage sein, eine Ausbreitung von<br />
wassergefährdenden Substanzen zu verhin<strong>der</strong>n. Zusätzlich sollte sie kleinere<br />
Umweltverschmutzungen auch eigenständig beseitigen können. Bei größeren Schadensumfängen<br />
kann auf die Hilfe <strong>der</strong> benachbarten Freiwilligen Feuerwehren und / o<strong>der</strong> den Berufsfeuerwehren<br />
Hagen und Witten bzw. Spezialfirmen zurückgegriffen werden. Dies ist jedoch in einem gemeinsam<br />
zu erarbeitenden Konzept, nach Möglichkeit für den Kreis, nie<strong>der</strong>zulegen.<br />
6.4.10. Atemschutzlogistik<br />
Die Atemschutzlogistik kann beson<strong>der</strong>s bei Bränden in den Gewerbebetrieben von entscheiden<strong>der</strong><br />
Bedeutung sein. Sollte <strong>der</strong> Brandausbruch nicht in <strong>der</strong> Entstehungsphase bei leichter Verrauchung<br />
<strong>der</strong> Gebäude lokalisiert und bekämpft werden können, ist ein längerer Atemschutzeinsatz für die<br />
Feuerwehr wahrscheinlich. Dabei werden beson<strong>der</strong>e Ansprüche an die vorgehenden Trupps, die<br />
Sicherheitstrupps, die Atemschutzüberwachung und an die Führungskräfte gestellt. Neben den<br />
notwendigen Geräten für den Ersteinsatz - Mindestausstattung je<strong>der</strong> Löscheinheit (siehe 6.4.1.) - sind<br />
zusätzlich Atemschutzgeräte (Pressluftatmer (PA)) für einen einstündigen Einsatz von bis zu 4 Trupps<br />
mit 4 Einsatzkräften unter PA erfor<strong>der</strong>lich. Daraus ergibt sich eine Mindestvorhaltung von 16 Geräten<br />
und 32 (bei Zweiflaschengeräten) Reserveatemluftflaschen. Auf Kreisebene wird ein<br />
Atemschutzcontainer vorgehalten.<br />
32 Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Eine entsprechende Einsatzvorbereitung und eine umfassende Aus- und Fortbildung minimieren das<br />
Risiko für die vorgehenden Trupps. Auch im praktischen Bereich (etwa Flash Over Container) müssen<br />
Kräfte fortgebildet werden. Eine solche Ausbildung hat noch keine Einsatzkraft über die FF <strong>Herdecke</strong><br />
besuchen können. Nach <strong>der</strong> Feuerwehrdienstvorschrift 7 sind drei wesentliche Elemente für den<br />
Amteschutzgeräteträger vorgeschrieben. Dies sind eine Unterweisung über den Atemschutz, eine<br />
Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke (wird in <strong>Herdecke</strong> bei <strong>der</strong><br />
Kreisfeuerwehrzentrale durchgeführt) sowie eine Einsatzübung in einer taktischen Einheit.<br />
6.4.11. Be- und Entlüftungstechnik<br />
Heutiger Standard bei <strong>der</strong> Be- und Entlüftungstechnik im Brandfall ist die Verwendung von<br />
Überdrucklüftern. Diese sind schnell einsetzbar, kostengünstig und besitzen einen hohen<br />
Wirkungsgrad. Um diese Belüftungsgeräte einsatztaktisch richtig einsetzen zu können, ist eine<br />
spezielle Fortbildung notwendig. Die Vorhaltung von mindestens einem Gerät pro<br />
Löschgruppenfahrzeug wird empfohlen.<br />
6.4.12. Waldbrandbekämpfung<br />
Ziel soll es sein, Waldbrände möglichst in <strong>der</strong> Entstehungsphase zu löschen. Dazu ist ein<br />
geländefähiges Tanklöschfahrzeug mit ausreichendem Löschwasservorrat (z. B. ein TLF 20/40 SL<br />
o<strong>der</strong> TLF 16/30) sowie mehrere Löschfahrzeuge vorzuhalten. Auch genügend Schlauchmaterial (z.B.<br />
100 B-Schläuche auf einem SW-2000 o<strong>der</strong> auf einem Logistikfahrzeug) zur Wasserför<strong>der</strong>ung (B-<br />
Schläuche) über mehrere Kilometer sollten vorhanden sein, um einen Einsatz abarbeiten zu<br />
können 33 . Im Wald sind wenige bis gar keine Wasserentnahmestellen vorhanden. Daher muss das<br />
Löschwasser per B-Schläuche geför<strong>der</strong>t werden o<strong>der</strong> mit einem Tanklöschfahrzeug im Pendelverkehr<br />
zur eigentlichen (meist unwegsamen) Einsatzstelle hin transportiert werden.<br />
Gelingt es nicht, einen Waldbrand auf seinen Entstehungsbereich zu begrenzen, so wächst <strong>der</strong><br />
Bedarf an Einsatzmitteln über die Vorhaltemöglichkeiten einer Gemeinde hinaus. In diesem Fall ist<br />
auf Hilfe des Landkreises zurückzugreifen. Kreisweite Alarmierungen bei Waldbrandgefahren sind<br />
<strong>der</strong>zeit vorhanden, u. a. die Waldbrandbekämpfungskomponente <strong>der</strong> vorgeplanten überörtlichen<br />
Bereitschaft nach Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg. Ein Bestreben <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
(Bündelung von Tanklöschfahrzeugen) mit den Nachbarkommunen ist ebenfalls vorgeplant.<br />
Beson<strong>der</strong>s eignen sich für diesen Einsatz die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (LF 16 TS und<br />
SW 2000), die auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden verteilt sind. Zusätzlich sollte eine<br />
größere Anzahl von Motorkettensägen (im Idealfall pro Löschfahrzeug eine) zur Ausbildung von<br />
Brandschneisen vorgehalten werden.<br />
6.4.13. Transportlogistik<br />
Ein Bedarf an Transportlogistik besteht sowohl für Mannschaften als auch wahlweise für den<br />
Gerätetransport von beson<strong>der</strong>em feuerwehrtechnischem Gerät sowie Verbrauchsmaterial. In <strong>der</strong><br />
Regel ist für die Einsatzabwicklung genügend feuerwehrtechnisches Gerät vor Ort. Jedoch fehlt es an<br />
<strong>der</strong> Möglichkeit, Mannschaft zur Ergänzung o<strong>der</strong> zum Austausch nachzuführen. Eine preisgünstige<br />
Lösung bieten Mannschaftstransportfahrzeuge. Daneben können die Mannschaftstransportfahrzeuge<br />
von den Jugendfeuerwehrgruppen mitgenutzt werden.<br />
Um Verbrauchsmaterial (Ölbindemittel, Sandsäcke, Ölsperren, kontaminierte Schläuche und<br />
Atemschutzgeräte etc.) o<strong>der</strong> ggf. gerettete Tiere zu transportieren kann ein Gerätewagen Logistik 34<br />
bzw. ein Lastkraftwagen verwendet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> vorhandene<br />
Bootsanhänger von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Daher sollte ein Logistik Fahrzeug<br />
über eine Anhängerkupplung verfügen.<br />
Als Vorreiter hat die Feuerwehr Dortmund ein Löschgruppenfahrzeug Logistik (LF-L) erfunden. Dies<br />
ist eine Kombination aus einem Löschgruppenfahrzeug mit Feuerlöschkreiselpumpe sowie einem<br />
abgesetzten Logistikteil (Transportraum für diverse Rollcontainer mit Ladebordwand). Je nach<br />
Einsartzart können verschiedene Rollcontainer mit verschiedenem Inhalt beladen werden. Dieses<br />
System hat den Vorteil, dass für verschiedene Beladungen nur ein Trägerfahrzeug benötigt wird.<br />
Parallel kann das Fahrzeug auch für die Wasserför<strong>der</strong>ung bzw. für die Brandbekämpfung verwendet<br />
werden. Somit können verschiedene Einsatzszenarien mit nur einem Fahrzeug abgewickelt werden.<br />
33 Eine Doppelleitung erhöht die Durchflussmenge in Litern deutlich. Somit ist die doppelte Anzahl an<br />
Schläuchen vorzuhalten.<br />
34 Abkürzung: GW-L 1<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
6.4.14. Windwurfgefahr<br />
Obwohl durch Windwurf bei üblichen Stürmen keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Verkehrsinfrastruktur zu erwarten ist, sollte trotzdem die Freiwillige Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in <strong>der</strong> Lage<br />
sein, binnen weniger Stunden die Schäden zu beheben. Dafür sollte jedes Löschfahrzeug,<br />
Logistikfahrzeug, Rüstfahrzeug und die Drehleiter mit einer Motorsäge ausgerüstet sein. Insgesamt<br />
sollten 10 Motorsägen (auch als Ausfallreserve) vorgehalten werden.<br />
Darüber hinaus sollten zwei Löschfahrzeuge mit Greifzügen (Mehrzweckzügen) und Büffelwinden<br />
(hydraulische Heber < 10 t) ausgestattet werden. Mindestens zwei geländefähige Fahrzeuge sollten<br />
über eine maschinelle Zugeinrichtung verfügen (bis 5 t).<br />
6.4.15. Nutzungsdauer von Fahrzeugen<br />
Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrfahrzeuges ist selbst bei guter Pflege auf ca. 20 Jahre zu<br />
begrenzen. Die Nutzungsdauer von ELW und MTW ist wegen <strong>der</strong> höher einzustufenden Laufleistung<br />
planerisch auf 10 Jahre festzulegen. Werden diese Werte deutlich überschritten, so wird die<br />
Unterhaltung <strong>der</strong> Fahrzeuge in <strong>der</strong> Regel unwirtschaftlich.<br />
6.5. Personalqualifikationen<br />
Jede Feuerwehr benötigt neben den Universal-Einsatzkräften grundsätzlich spezielle Funktionsträger,<br />
um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Dazu gehören ein Wehrführer, Gerätewarte und<br />
Atemschutzgeräteträger. In Anlehnung an die vorgelegte Analyse wird folgen<strong>der</strong> Bedarf für<br />
erfor<strong>der</strong>lich gehalten.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Fahrzeug Qualifikation ben. Anzahl Vorzuhalten*<br />
1. Löschzug<br />
ELW 1-1 1 Zugführer, o<strong>der</strong> höherwertig (FIV, BIV, FB V, F VI) 1 4<br />
(1/1) (8-11-1) Führungsassistent, Gruppenführer, Son<strong>der</strong>ausbildung Funk 1 4<br />
Löschgruppenfahrzeug Brand 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/6) (8-43-2) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />
1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />
Drehleiter 23/12 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/2) (8-33-1) 1 Drehleitermaschinist mit C-Führerschein 1 4<br />
1 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 1 4<br />
Tanklöschfahrzeug Brand / Wasserförd. 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/5) (8-23-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />
2. Löschzug<br />
ELW 1-2 1 Zugführer, o<strong>der</strong> höherwertig (FIV, BIV, FB V, F VI) 1 4<br />
(1/1) (8-11-2) Führungsassistent, Gruppenführer, Son<strong>der</strong>ausbildung Funk 1 4<br />
Löschgruppenfahrzeug TH 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/6) (8-43-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />
1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />
Löschgruppenfahrzeug TH 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/6) (8-44-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />
2 Atemschutzgeräteträger, Truppmann 2 8<br />
1 Mel<strong>der</strong>, Truppführer, Atemschutzgeräteträger 1 4<br />
WLF mit AB-Umweltschutz 1 Einheitsführer (F III, BIII), ABC II 1 4<br />
(1/2) (8-65-1) 1 Atemschutzgeräteträger, Truppführer 2 8<br />
1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
SW-2000 1 Truppführer 1 4<br />
(1/1) (8-62-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
Gerätewagen Logistik 1 1 Einheitsführer (F III, BIII) 1 4<br />
(1/5) (8-59-1) 1 Maschinist mit Klasse C1E Führerschein 1 4<br />
2 Truppführer 2 8<br />
2 Truppmann 2 8<br />
Lastkraftwagen 1 Truppführer 1 4<br />
(1/1) (8-74-1) 1 Maschinist mit Klasse C Führerschein 1 4<br />
48 192<br />
* = Vorhalten: Es wird bei einer freiwilligen Feuerwehr die Sollanzahl mit 4 multipliziert<br />
Sonstige Funktionen ben. Anzahl Vorzuhalten**<br />
Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (ehrenamtlich) 1 3<br />
Verbandführer 2 2<br />
Zugführer** 4 4<br />
Gruppenführer** 4 12<br />
Gerätewarte hauptamtlich*** 2 2<br />
Gerätewarte ehrenamtlich 2 6<br />
Brandschutztechniker (jeweils 50 % Stellenbewertung) 2 2<br />
Verwaltungkräfte (hauptamtlich)*** 2 2<br />
** Anzahl wurde nach dem Stellenplan <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr gerechnet (mit dem Faktor 3 multipliziert [Zweiervertretungsregelung])<br />
*** Anzahl wurde nach dem Stellenplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> Amt 32-2 gerechnet.<br />
rot markiert = noch nicht vorhanden!<br />
6.6. Organisation<br />
Zwei Organisationsformen sind je nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Feuerwehrhäuser denkbar:<br />
Beim „Ein-Feuerwehrhaus-Modell“ ergeben sich keine beson<strong>der</strong>en Organisationskriterien, da nur eine<br />
Löscheinheit existiert (mehrere Löschgruppen unter einem Standort).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Beim „Zwei-Feuerwehrhaus-Modell“ ist die Löscheinheit im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Herdecke</strong> Mitte als<br />
Stützpunktwehr auszustatten. Sie ist zu allen Einsätzen mitzualarmieren (mit Ausnahme von<br />
Kleinsteinsätzen) und sie hat sich auf alle Spezialeinsätze vorzubereiten. Die zweite Löscheinheit im<br />
Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes ist mit einer Löschstaffel und einem Löschfahrzeug auszustatten. Diese<br />
Einheit hat als primäre Aufgabe, den Ersteinsatz im nördlichen Bereich zu bewältigen.<br />
6.7. Jugendfeuerwehr<br />
Nach <strong>§</strong> 9 Abs. 3 soll die Gemeinde die Bildung einer Jugendfeuerwehr för<strong>der</strong>n. Ein Großteil des<br />
Nachwuchses wird <strong>der</strong>zeit über die Jugendfeuerwehr sichergestellt. Die Jugendfeuerwehr ist<br />
Bestandteil <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr und untersteht dem Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr. Ihre Stärke ist nicht<br />
auf die Soll Stärke <strong>der</strong> FF anzurechnen. Mit <strong>der</strong> Aufnahme in die Jugendfeuerwehr werden die<br />
Mädchen und Jungen automatisch ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FF.<br />
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7. Ist Struktur / Vergleich <strong>der</strong> Strukturen<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Die Ist-Struktur wurde nunmehr durch ein spezielles Verfahren analysiert. Es basiert im Wesentlichen auf<br />
Befragungen <strong>der</strong> Verwaltung und <strong>der</strong> Feuerwehrführung sowie auf einer Auswertung <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Statistik.<br />
Die Tagesverfügbarkeiten von Einsatzkräften wurden in den ersten Erhebungsphasen für den<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> positiv abgeschätzt, da keine hinreichend auszuwertenden Daten <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre vorlagen. Diese Daten liegen nunmehr für die letzten fünf Jahre vor und können ausgewertet werden.<br />
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich die Erfassungsgrundlagen in den letzten Jahren immer wie<strong>der</strong><br />
geän<strong>der</strong>t haben. Die Erfassung <strong>der</strong> Eintreffzeiten bei Einsätzen hilft nun den Erreichungsgrad für die<br />
Fortschreibung neu zu ermitteln. Mit <strong>der</strong> heutigen Technik sollte die Ermittlung notwendiger Daten für eine<br />
Bedarfsanalyse und strategische Planungen für die Kreisleitstelle kein Problem darstellen. Vorhanden ist ein<br />
PC gestütztes Dokumentationssystem, welches unabhängig von <strong>der</strong> Kreisleitstelle betrieben wird. Die<br />
Datenpflege erfolgt durch den Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr sowie durch den Geschäftsführer <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr.<br />
7.1. Personalstruktur<br />
7.1.1. Aufstellung, Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehr, Ausrückebereiche<br />
Die Ausrückebereiche haben sich nicht verän<strong>der</strong>t. Die Organisation ist dem aktuellen Organigramm<br />
zu entnehmen und hat sich gegenüber 2003, 2007 nicht geän<strong>der</strong>t. Kurzfristig ist die Struktur <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> auf zwei Löschzüge mit jeweils zwei Löschgruppen (=insgesamt vier<br />
Löschgruppen) auszurichten. Die Löschgruppen sind nach den unterschiedlichen, benötigten<br />
Qualifikationen zu besetzen.<br />
Die personelle Zug- und Gruppeneinteilung ist auch als Grundlage für die neue AAO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Herdecke</strong> zu verwenden, die auf <strong>der</strong> Basis dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es neu zu fassen ist<br />
(unterschiedliche Alarmgruppen, z.B. Tag o<strong>der</strong> Nacht). Je nach Schadensereignis, Tageszeit und<br />
Verfügbarkeit ist somit gewährleistet, dass weitere Löscheinheiten und Son<strong>der</strong>einheiten die im Einsatz<br />
befindliche Einheit unterstützen können.<br />
Die Löschzüge werden nach AAO über die Kreisleitstelle Schwelm alarmiert. Die AAO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Herdecke</strong> ist entsprechend aufgebaut, dass eine sukzessive Nachalarmierung ganzer o<strong>der</strong> selektiver<br />
Einheiten möglich ist. In den letzten fünf Jahren sind erhebliche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> AAO<br />
vorgenommen worden. Bei den Bezeichnungen Löschgruppe und Löschzug ist die Grundstärke<br />
beschrieben, für die Bezeichnung einer Löscheinheit als Löschzug o<strong>der</strong> Löschgruppe ist die<br />
Verfügbarkeit an Einsatzkräften zu berücksichtigen.<br />
7.1.2. Personalstärke / Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n / Jugendarbeit<br />
Wie jede Freiwillige Feuerwehr in Deutschland leidet auch die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> tagsüber an<br />
Personalmangel. Die Rekrutierung neuer Mitglie<strong>der</strong> muss eine <strong>der</strong> Hauptaufgaben <strong>der</strong> Zukunft sein.<br />
Ein großer Verlust war <strong>der</strong> Weggang eines örtlichen Industrieunternehmens im Jahr 2005 an einen<br />
neuen Standort in Bönen. Hier sind auch einige Feuerwehrleute, die tagsüber abkömmlich waren und<br />
den ersten Abmarsch gestellt haben, weggefallen.<br />
Auch bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung fallen in den nächsten Jahren Stellen von ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrangehörigen weg. Insbeson<strong>der</strong>e die Arbeitnehmer <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung und <strong>der</strong><br />
Technischen Betriebe, die gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind, sichern tagsüber den<br />
Grundschutz. Allerdings sind die Kräfte nur für den ersten Abmarsch ausreichend. Durch den o.g.<br />
Wegfall von weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrkräften aus Altersgründen ist es unabdingbar, wie<strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung für den ehrenamtlichen Dienst bei <strong>der</strong> Feuerwehr zu gewinnen<br />
o<strong>der</strong> gezielt bzw. bevorzugt mit dieser Qualifikation Feuerwehr einzustellen. Eine Verpflichtung<br />
städtischer Bediensteter zum Dienst in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr kann rechtlich nicht ausgesprochen<br />
werden. Jedoch thematisiert das Personalamt bei Einstellungsgesprächen die Möglichkeit zum<br />
ehrenamtlichen Engagement. Bisher konnten auf diesem Wege allerdings keine neuen Mitglie<strong>der</strong><br />
gewonnen werden.<br />
Es sollte beson<strong>der</strong>s in den Beschäftigungsgruppen „öffentlicher Dienst“ und „Schichtarbeiter“ verstärkt<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>werbung durchgeführt werden. Die erstgenannte Gruppe sollte keine Probleme bei <strong>der</strong><br />
Freistellung vom Arbeitgeber bekommen; Schichtarbeiter stehen regelmäßig auch tagsüber für<br />
Einsätze zur Verfügung. Angehörige an<strong>der</strong>er Freiwilliger Feuerwehren, die im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />
arbeiten, sind speziell anzusprechen, ob sie tagsüber nicht auch für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
ausrücken möchten und können.<br />
Feuerwehren müssen in <strong>der</strong> heutigen Zeit mit Vereinen und üppigen Freizeitangeboten um die<br />
Motivation interessierter Bürger, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Angst um den Arbeitsplatz, kämpfen. Aus<br />
diesem Grund ist auch die Werbung neuer Mitglie<strong>der</strong> keine leichte Aufgabe. Sie kann nur bewältigt<br />
werden, wenn jede Personengruppe angesprochen wird.<br />
Dabei sollten neben Hausfrauen und -männern auch Bürger mit Migrationshintergrund angesprochen<br />
werden. <strong>2010</strong> wurde eine Werbekampagne gestartet, um insbeson<strong>der</strong>e Frauen und Mitbürger mit<br />
Migrationshintergrund für die Feuerwehr zu gewinnen. Die groß angelegte Werbekampagne auch<br />
über die Presse hatte keinen Erfolg. Erfolgreicher war die frühzeitige Nachwuchswerbung in den<br />
örtlichen Schulen. Bei diversen Projektwochen hat sich die Feuerwehr praktisch und auch theoretisch<br />
präsentiert. Bei mehreren Jugendlichen wurde hier das Interesse geweckt und sie traten in die<br />
Jugendfeuerwehr ein. Der Großteil des nachrückenden Personals wird immer noch über die<br />
Jugendfeuerwehr sichergestellt.<br />
Teilweise gibt es im östlichen Bereich Deutschlands Feuerwehren, die bei Einsätzen und Übungen<br />
eine Kin<strong>der</strong>betreuung anbieten, damit die Elternteile bei <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr mitwirken können.<br />
Dies eignet sich insbeson<strong>der</strong>e für Hausfrauen und -männer mit Kin<strong>der</strong>n. Dies könnte ein Weg sein,<br />
gerade im Tagesbereich mehr Personal zu gewinnen.<br />
Die Werbung von Mitglie<strong>der</strong>n für die Freiwillige Feuerwehr ist zunächst Aufgabe des<br />
Feuerschutzträgers und damit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong>. Beispielhaft hat die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein<br />
Konzept zur Mitglie<strong>der</strong>werbung erstellt. Dieses gilt es von <strong>der</strong> Gemeinde zu unterstützen bzw.<br />
umzusetzen. Eine finanzielle Unterstützung dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch in Zeiten schlechter<br />
Finanzlage unerlässlich. Weiterhin sollte auch betrachtet werden, wie das <strong>der</strong>zeitige ehrenamtliche<br />
Personal weiter motiviert werden kann. <strong>2010</strong> wurde die Ehrenamtskarte bei den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> FF<br />
<strong>Herdecke</strong> auf vorherigem Antrag verteilt.<br />
FAZIT = Wie bereits mehrfach in diesem Plan erwähnt, spart die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> durch die<br />
Nichtvorhaltung einer hauptamtlichen Feuerwache Personalaufwendungen in Höhe von etwa<br />
1,9 Millionen Euro ein. Wird nur ein Bruchteil dieser Summe in die Mitglie<strong>der</strong>werbung und<br />
Motivation <strong>der</strong> momentanen Kräfte investiert, ist dies eine sinnvolle und zukunftsorientierte<br />
Investition. Sollten im Tagesbereich weiterhin ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> zukünftig wegfallen, ist<br />
das System <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte im abwehrenden<br />
Brandschutz nicht mehr weiter zu halten.<br />
7.1.3. Gesamtpersonalstand<br />
Die Gesamtmitglie<strong>der</strong>anzahl beträgt 83 aktive Einsatzkräfte. Zudem sind fünf Kräfte beurlaubt.<br />
Weiterhin waren in <strong>2010</strong> neun Einsatzkräfte bei einer Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtlichen<br />
Feuerwache hauptberuflich tätig. Diese neun Einsatzkräfte dürfen nicht zur Sollstärke gerechnet<br />
werden, da sie bei einer überörtlichen Lage nur einem Dienstherrn dienen können. Die betroffenen<br />
Personen können bei <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Führungsfunktionen wahrnehmen; jedoch sollte die<br />
Vergabe von Funktionen an Kräfte, die bei einer an<strong>der</strong>en hauptamtlichen Wache o<strong>der</strong><br />
Berufsfeuerwehr beschäftigt sind, in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.<br />
88 FM (SB)<br />
- 5 Kräfte Freistellung<br />
- 9 Kräfte Berufsfeuerwehr<br />
Soll 141 Kräfte Ist = 74 Kräfte<br />
Defizit 67 Kräfte<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte ist seit 2005 nach einem vorhergegangenen „Boom“ (Beginn <strong>der</strong><br />
Werbemaßnahmen) auf über 100 Einsatzkräfte eher als rückläufig zu bewerten. Zudem sollten in <strong>der</strong><br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung Feuerwehrleute, die den Beruf des Feuerwehrmannes ausüben,<br />
planerisch unberücksichtigt bleiben. Beurlaubte Feuerwehrleute standen definitiv nicht zur Verfügung.<br />
Diesem Trend <strong>der</strong> sinkenden Anzahl an Einsatzkräften muss entgegengewirkt werden. Nicht nur<br />
außerplanmäßige Abgänge durch Wohnortwechsel, Interessensverlust, neue Arbeitsplatzsituation<br />
Seite 63 von 97
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
usw. führen zu Mitglie<strong>der</strong>fluktuationen, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> demografisch bedingte Verlust von<br />
Einsatzkräften ist maßgebend.<br />
7.1.4. Mannschaft mit Ausbildungen<br />
Rettungsassistent<br />
Rettungssanitäter<br />
Rettungshelfer<br />
Erste Hilfe<br />
F VI<br />
F/B V<br />
F IV<br />
F III<br />
TF<br />
TM<br />
Anwärter<br />
0<br />
2<br />
3<br />
3<br />
4<br />
6<br />
Anzahl Mitglie<strong>der</strong> mit Ausbildungen<br />
10<br />
11<br />
12<br />
0 5 10 15 20 25 30 35 40<br />
7.1.5. Ermittlung des Bedarfs<br />
Normalerweise wird bei einer Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Bedarf mit dem Ausfallfaktor 4 berechnet.<br />
D.h. bei einer zu besetzenden Stelle sind demnach insgesamt vier Personen vorzuhalten. Diese<br />
Betrachtung ist für eine rein Freiwillige Feuerwehr und im Hinblick auf das Lehrgangsangebot von<br />
Kreis und Land unrealistisch. Bei <strong>der</strong> anschließenden Berechnung wurde nur <strong>der</strong> tatsächliche,<br />
kurzfristige Bedarf berücksichtigt.<br />
Die Grundausbildung (Modul 1-2, Modul 3-4) wird auf kommunaler Ebene o<strong>der</strong> im Gemeindeverband<br />
ausgebildet. Weiterführende Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. Sollten erhebliche Defizite wie<br />
2008 bei den Maschinisten bestehen, kann nach Zustimmung des Kreisbrandmeisters eigenständig<br />
ein Kreislehrgang abgehalten werden. Der Truppführer Lehrgang findet ebenfalls auf Kreisebene statt.<br />
Die Kenntnisse <strong>der</strong> Ersten Hilfe bzw. Rettungshelfer sind weiter auszubauen. Laut Einsatzstatistik<br />
muss die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> immer mehr auch zu „First-Respon<strong>der</strong>“ Einsätzen“ ausrücken. Es ist<br />
anzustreben, dass alle Feuerwehrangehörigen über die Ausbildung eines Rettungshelfers verfügen.<br />
Die weiterführenden Lehrgänge, die vom Kreis ausgebildet werden, wie Maschinist,<br />
Drehleitermaschinist, Technische Hilfe, Gerätewartlehrgang etc. sind soweit ausreichend. Defizite<br />
bestehen bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Bereich <strong>der</strong> ABC 1 Ausbildung. Zukünftig sind hier mehr<br />
Lehrgangsplätze anzufor<strong>der</strong>n.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> tauglichen Atemschutzgeräteträger liegt nur bei 51 Kräften und ist dringend auf<br />
mindestens 65 Kräften auszubauen. In diesem Zusammenhang ist auch <strong>der</strong> Dienstsport <strong>der</strong><br />
Feuerwehr von enormer Wichtigkeit und muss vom Feuerschutzträger unterstützt werden. Ein<br />
ausgestatteter Sportraum ist innerhalb <strong>der</strong> Feuerwache vorzuhalten.<br />
Deutlich Ausbildungsbedarf ist im Truppführer Bereich zu erkennen. Hier müssen deutlich mehr als<br />
zur Zeit zwei Teilnehmer aus <strong>Herdecke</strong> pro Jahr ausgebildet werden.<br />
7.1.6. Führungslehrgänge<br />
Die Führungslehrgänge werden am Institut <strong>der</strong> Feuerwehr NRW in Münster abgehalten. Nach FSHG<br />
sind die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglie<strong>der</strong> für diese Ausbildungen von den Arbeitgebern (gegen<br />
Seite 64 von 97<br />
24<br />
38
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Lohnausfallerstattung durch die Gemeinde) freizustellen. Die Lehrgänge erstrecken sich je nach Art<br />
über einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen. Die Akzeptanz <strong>der</strong> Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer<br />
einen solchen langen Zeitraum zzgl. <strong>der</strong> normalen Urlaubs- und Krankheitszeiten freizustellen,<br />
schwindet. Das Institut <strong>der</strong> Feuerwehr NRW bietet seit 2008 eine so genannte Restplatzbörse via<br />
Internet an. Hier können neben den normalen Zuteilungen zurückgegebene Lehrgänge an<strong>der</strong>er<br />
kurzfristig an Interessenten verteilt werden.<br />
Derzeit verfügt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> über 12 ausgebildete Gruppenführer, jedoch erklären sich<br />
nur 8 Kräfte bereit (überwiegend altersbedingt), die Funktion eines Gruppenführers o<strong>der</strong><br />
Stellvertreters zu übernehmen. Somit sind in den nächsten Jahren bei einem Soll von 12 Funktionen<br />
(Ausfallfaktor 3) 7 Lehrgangsplätze (die drei FM, die zum Zugführer ausgebildet werden sollen,<br />
müssen ebenfalls neu besetzt werden) F III zu absolvieren. Alternativ sind ausgebildete<br />
Gruppenführer ohne Funktion wie<strong>der</strong> mit einer Dienststellung zu versehen.<br />
Den Lehrgang F/ B ABC II und F Ausbil<strong>der</strong> sollten alle Gruppenführer und Stellvertreter besucht<br />
haben. Demnach werden kurzfristig 12 Lehrgangsplätze (auch die neu auszubildenden Personen F<br />
III) benötigt.<br />
Bei den F IV Lehrgängen beträgt das Soll bei zwei stellv. Zugführer Funktionsstellen 4 Funktionen.<br />
Derzeit verfügt die FFH über sieben ausgebildete Zugführer. Hiervon sind jedoch nur vier bereit, eine<br />
Führungsfunktion zu übernehmen. Von den ausgebildeten Personen wird einer im nächsten Jahr in<br />
die Ehrenabteilung überstellt. Drei davon sind hauptberuflich bei einer an<strong>der</strong>en Feuerwehr beschäftigt.<br />
Zwei weitere F IV Personen (Zugführerfunktionen) sollen davon zukünftig den FB V Lehrgang<br />
besuchen. Somit sollten in den nächsten fünf Jahren drei Personen den Lehrgang F IV besuchen.<br />
Eine Kraft (<strong>der</strong> vierte Fehlende) befindet sich <strong>der</strong>zeit in Ausbildung.<br />
Erhebliche Defizite bestehen bei <strong>der</strong> Qualifikation FB V Teil 1 und 2. Für zwei<br />
Löschzugführerfunktionsstellen sind zwei Lehrgangsplätze für jeweils beide Module erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Weiterer Lehrgangplatzbedarf besteht für Funktionen in <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Feuerwehr. Somit sind<br />
insgesamt drei Lehrgangsplätze erfor<strong>der</strong>lich.<br />
F VI Lehrgänge sind für die nächsten fünf Jahre ausreichend, ggf. kurzfristig bei neu eintretenden<br />
Bedarf zu belegen.<br />
Die Lehrgänge F/B Brandschutztechniker sind <strong>der</strong>zeit ausreichend. In den nächsten sieben Jahren<br />
wird ein Lehrgangsplatz benötigt.<br />
Um ggf. einen Interessenskonflikt zu vermeiden, sollten die Führungsfunktionen überwiegend mit rein<br />
ehrenamtlichem Personal besetzt werden. Bei Großschadenslagen o<strong>der</strong> Unwetterlagen könnte es<br />
sein, dass hauptberufliche Kräfte einer Feuerwehr bei ihrem Dienstherrn herangezogen werden.<br />
Diese würden <strong>der</strong> FFH nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher dürfen auch hauptamtliche Kräfte<br />
einer an<strong>der</strong>en Feuerwehr nicht zum Soll einer Freiwilligen Feuerwehr gezählt werden (siehe auch<br />
7.1.3 Gesamtpersonalstand).<br />
Seite 65 von 97
7.1.7. Zukünftige Führungsstruktur<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
LdF F VI<br />
stellv. LdF (F VI)<br />
stellv. LdF (F VI) 3 F VI<br />
1. ZF (FB V) 2. ZF (FB V)<br />
1. stellv. ZF (F IV) 1. stellv. ZF (F IV)<br />
2. stellv. ZF ( F IV) 2. stellv. ZF ( F IV)<br />
4 F IV 2 FB V<br />
1. GF (F III) 2. GF (FIII) 3. GF (F III) 4. GF (FIII)<br />
1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III) 1. stellv. GF (F III)<br />
2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII) 2. stellv. GF ( FIII)<br />
7.1.8. Soll- Ist Struktur des vorzuhaltenden Personals nach vorhandenen Fahrzeugen<br />
Fahrzeug WF Soll ZF Soll GF Soll TF Soll TM Soll Freistellungen Gesamt<br />
ELW 1-1 3 3 1 3 1 3 1 3 1 3 12<br />
ELW 1-2 1 3 1 3 1 3 1 3 12<br />
TLF 16/30 0 1 3 2 6 2 6 15<br />
DLK 23/12 0 0 1 3 1 3 6<br />
HLF II 0 1 3 3 9 3 9 21<br />
HLF II 0 1 3 3 9 3 9 21<br />
LF 16 0 1 3 3 9 3 9 21<br />
GW-L 0 1 3 2 6 2 6 15<br />
WLF I 0 0 1 3 1 3 6<br />
LKW 0 0 1 3 1 3 6<br />
SW 2000 0 0 1 3 1 3 6<br />
Soll o. Ausfallreserve 3 2 7 19 19<br />
Soll mit Ausfallreserve (3) 3 6 21 57 57 141<br />
Ist Stand <strong>2010</strong> 3 6 12 24 38 5 88<br />
Differenz 0 0 -9 -33 -19 -53<br />
(Soll-Ist-Vergleich <strong>der</strong> Strukturen bei einem realen Ausfallfaktor 3 gerechnet. Bei <strong>der</strong> Tabelle wurden beim Ist nur die<br />
vorhandenen Ausbildungen gewertet. Die Funktionstrennung wurde hier nicht berücksichtigt. Bei den Zugführerstellen wurde<br />
nicht mit dem geplanten FB V, son<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> Grundvoraussetzung F IV kalkuliert. Zwei FB V Stellen und vier F IV Stellen<br />
ergeben sechs Planstellen. Jedoch sind von den 6 Ist-Stellen nur vier bereit, eine Führungsfunktion zu übernehmen.<br />
Nach <strong>der</strong> Rechnung mit dem Ausfallfaktor 3 hat die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein Personal Soll von 141<br />
Kräften. Derzeit sind es lediglich 88 Kräfte, von denen streng genommen aber nur 74 Kräfte<br />
berücksichtigt werden dürfen (vergleiche Ziffer 7.1.3). Mittelfristiges Ziel sollte es sein, den<br />
Personalstand an 100 aktive Kräfte anzugleichen. Eine Betrachtung mit dem theoretischen<br />
Ausfallfaktor 4 35 wäre unrealistisch.<br />
FAZIT = Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> können Einsätze und Übungen mit dem jetzigen<br />
Personalstand noch befriedigend abgearbeitet werden. Jedoch werden die ehrenamtlichen<br />
Kräfte auch im Hinblick auf die hohe Einsatzanzahl sehr stark belastet. Wird <strong>der</strong> Wert von 88<br />
bzw. 74 Kräften weiter unterschritten, besteht akuter Handlungsbedarf. Dies kann auch nicht<br />
35 Vergleich Tabelle mit Ausfallfaktor 4 zu 6.5.<br />
Seite 66 von 97
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
mit <strong>der</strong> Einrichtung einer hauptamtlichen Wache kompensiert werden. Es gilt das vorhandene<br />
Personal zu för<strong>der</strong>n und zu motivieren. Dies bedarf finanzieller Mittel. Weiterhin muss eines <strong>der</strong><br />
höchsten Ziele <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Feuerwehr die Werbung von<br />
neuem Einsatzpersonal sein.<br />
7.1.9. Zu kompensierende Stellen in 10 und 20 Jahren<br />
In den nächsten zehn Jahren müssen 14 Stellen zu den normal auftretenden Austrittsersuchen (wie.<br />
z.B. bei Verlust von Interesse etc.) kompensiert werden, in den nächsten 20 Jahren sind es 26<br />
Stellen. Positiv zu werten ist, dass bereits drei jüngere Frauen in <strong>der</strong> aktiven Feuerwehr tätig sind. Ein<br />
Feuerwehrangehöriger mit Migrationshintergrund ist zudem in <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> tätig. Jedoch<br />
sind dies, im Vergleich zum Bundestrend, sehr niedrige Zahlen.<br />
7.1.10. Altersstruktur<br />
Das Durchschnittsalter liegt bei 33 Jahren. Die Mannschaft ist sehr jung aufgestellt.<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
39<br />
Anzahl Kräfte nach Alter gestuft<br />
<strong>22</strong><br />
Alts bis 30 Jahre Alter 30-40 Jahre Alter 40-50 Jahre Alter 50-60 Jahre<br />
7.1.11. Abkömmlichkeit des Personals bei den Arbeitgebern<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> muss die Freistellungsbedingungen in Abstimmung mit den ortsansässigen<br />
Arbeitgebern optimieren. Das Verständnis <strong>der</strong> Arbeitgeber für diese gemeindliche Pflichtaufgabe ist<br />
zurzeit eher schlecht / sehr differenziert. Von 55 befragten aktiven Angehörigen <strong>der</strong> FF <strong>Herdecke</strong><br />
klagen zwei über erhebliche Probleme an Arbeitsplatz, 24 über Probleme am Arbeitsplatz. 29 haben<br />
nach eigenen Angaben keine Probleme am Arbeitsplatz.<br />
Besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich die ehrenamtliche Arbeit <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr bei<br />
vielen Arbeitgebern für die betreffende Einsatzkraft eher nachteilig auswirkt. Die Weltwirtschaftskrise<br />
2009 för<strong>der</strong>te diesen bundesweiten Trend erheblich. Der zunehmende Leistungsdruck und die<br />
Abwicklung von Aufträgen „just in time" können hierfür auch Ursachen sein. Vielen Arbeitnehmern<br />
wird ganz klar gesagt, dass sie ihr Arbeitgeber bezahle und nicht die Feuerwehr. Festzustellen ist,<br />
dass sich bis <strong>2010</strong> die Anzahl <strong>der</strong> Einsatzkräfte, die Probleme am Arbeitsplatz haben, um zu<br />
Einsätzen auszurücken, nicht weniger geworden ist. Gerade <strong>der</strong> gesunde mittelständische<br />
Arbeitgeber kann Ausfälle von Mitarbeitern trotz Lohnersatzleistungen durch die <strong>Stadt</strong> nicht mehr<br />
ohne weiteres hinnehmen, obwohl gerade die kleineren Betriebe nach wie vor die Masse <strong>der</strong><br />
Feuerwehrangehörigen stellen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> versucht, die Abkömmlichkeit des<br />
ehrenamtlichen Personals bei ihrem Arbeitgeber auf ein benötigtes Minimum zu reduzieren.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e zu Kleineinsätzen (TH-Öl, P-Tür, TH-Tier) werden zunächst Beschäftigte des<br />
öffentlichen Dienstes alarmiert. Bei größeren Einsatzsituationen werden alle Kräfte alarmiert.<br />
Abschließend sind die vielen heimischen Unternehmen positiv zu erwähnen, die ihre Arbeitnehmer<br />
stets für Einsätze freistellen. Die Bürgermeisterin hat die Arbeitgeber im Jahr <strong>2010</strong> angeschrieben und<br />
sich für die Freistellung <strong>der</strong> Feuerwehrleute bedankt.<br />
Seite 67 von 97<br />
10<br />
12
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.1.12. Generelle Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals<br />
Die Beschäftigungssituation ist tendenziell für die Tagesverfügbarkeit zu beobachten. Derzeit arbeiten<br />
im und um (maximal 20 km) das <strong>Stadt</strong>gebiet 53 Kräfte (60 %) zzgl. nicht erwerbsfähiger Mitglie<strong>der</strong> im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet. Der an<strong>der</strong>e Teil <strong>der</strong> Einsatzkräfte arbeitet außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes bzw. des<br />
Alarmierungsgebietes und ist somit tagsüber nicht per Funkmeldempfänger alarmierbar / erreichbar.<br />
Seit <strong>2010</strong> wird das Personal auch per SMS-Alarmierung angesprochen. Jedoch bei einer Arbeitsstelle<br />
> 20 km kann dieser Personenkreis nur als Ablösepersonal im weiteren Einsatzverlauf gesehen<br />
werden. Die Zahlen spiegeln zudem wi<strong>der</strong>, dass sich hauptsächlich Berufstätige im Ehrenamt<br />
engagieren.<br />
Sinkt <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe arbeitenden Einsatzkräfte unter 60 %, sind Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> als Träger des Feuerschutzes sollte jetzt schon für die Gewerbetreibenden, die<br />
bei <strong>der</strong> Einstellung von Mitarbeitern Angehörige <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr bevorzugt<br />
berücksichtigen, positive Anreize schaffen:<br />
Diese können beispielhaft sein:<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
- Unkomplizierte Erstattung von Lohnersatzleistungen mit Bonuszahlungen<br />
- Son<strong>der</strong>vereinbarungen in <strong>der</strong> Gewerbesteuer durch Rückerstattungen<br />
- Abkommen mit Personaldienstleistern zur Personalgestellung bei Fortbildungsmaßnahmen<br />
von Einsatzkräften<br />
25<br />
6<br />
Abkömmlichkeit <strong>der</strong> Einsatzkräfte Wochtags<br />
50 50<br />
Seite 68 von 97<br />
12 12<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 6 bis 18 Uhr in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 24 Uhr in <strong>der</strong> Zeit von 24 bis 6 Uhr<br />
Mannschaft SB Führungskräfte<br />
Die Feuerwehr führte im Mai <strong>2010</strong> eine Befragung durch. Bei vielen Berufsgruppen konnte keine klare Aussage getroffen<br />
werden. Bei manchen Einsatzkräften wechselt die Abkömmlichkeit. Dies richtet sich nach betrieblichen Faktoren. Weiterhin<br />
wurden nur Einsatzkräfte gewertet, die sich im <strong>Stadt</strong>gebiet aufhalten (32x). Einige Feuerwehrleute haben zudem den<br />
Fragebogen nicht beantwortet. Diese Grafik ist somit nicht repräsentativ und beinhaltet lediglich die Einsatzkräfte, die immer zur<br />
Verfügung stehen können.<br />
In <strong>der</strong> Zeit von 6 bis18 Uhr sind von 32 im <strong>Stadt</strong>gebiet verfügbaren Kräften nur etwa 25 sofort<br />
abkömmlich. Davon sind sechs Führungskräfte. In <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 6 Uhr sind es etwa 50 Kräfte.<br />
Unterteilt man den Tag in drei Zeitabschnitte, zum einen von 6:00 bis 18:00 Uhr (Tageszeit) und zum<br />
an<strong>der</strong>en von 18 bis 0 Uhr und von 0 bis 6 Uhr, so ergeben sich die in den Abbildungen dargestellten<br />
Verfügbarkeiten. Es ist ganz klar <strong>der</strong> Trend zu erkennen, dass die Feuerwehr in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 6<br />
Uhr und an Wochenenden keine Probleme hat. Problematisch ist <strong>der</strong> Tagesbereich von 6 bis 18 Uhr.<br />
Nach diesem Zeitmuster sind auch die verschiedenen Alarmgruppen <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
aufgeteilt. Somit versucht man, immer das gerade verfügbare Personal gezielt anzusprechen.
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Abkömmlichkeit <strong>der</strong> Einsatzkräfte am Wochenende<br />
Verfügbarkeit an Samstagen Verfügbarkeit an Sonn- und<br />
Feiertagen<br />
32<br />
Arbeitsplatz im<br />
Einsatzbereich<br />
Seite 69 von 97<br />
Verfügbarkeit nach Sonn- und<br />
Feiertagen nach 0 bis 6 Uhr<br />
Lage des Arbeitsplatzes<br />
8<br />
Arbeitsplatz im Umkreis<br />
von 10km<br />
13<br />
Arbeitsplatz im Umkreis<br />
von 20km<br />
Verfügbarkeit in den Schulferien<br />
19<br />
Arbeitsplatz im Umkreis<br />
von > 20km<br />
Die Kräfte im Ennepe-Ruhr-Kreis können per Funkmeldeempfänger erreicht werden. Weiterhin werden extern arbeitende<br />
Personen per SMS-Alarm angesprochen.
26%<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Beschäftigungsverhältnisse <strong>der</strong> FF Angehörigen <strong>2010</strong><br />
12%<br />
5%<br />
Seite 70 von 97<br />
8%<br />
49%<br />
Selbständige<br />
Studenten / Schüler<br />
im privaten Beschäftigungsverhältnis / auch<br />
arbeitssuchend<br />
im öffentlichen Dienst beschäftigte<br />
im Schichtdienst<br />
7.1.13. Betrachtung <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />
Mittelfristig ist auch über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden<br />
nachzudenken. Nach FSHG ist diese grundsätzlich möglich. Wenn die Qualität des<br />
Sicherheitsniveaus gesteigert werden kann, so sollten auch Feuerwehren <strong>der</strong> Nachbargemeinden<br />
grundsätzlich zum Ersteinsatz in <strong>Herdecke</strong> vorgesehen werden. Denkbar wäre, eine Art Ergänzungs-<br />
Löschgruppenfahrzeug vornehmlich mit Atemschutzgeräteträgern einzurichten. Beispiel: Ist ein<br />
Einsatzereignis (z.B. Zimmerbrand) in <strong>der</strong> Nachbargemeinde XY, fährt von <strong>Herdecke</strong> ein<br />
Löschgruppenfahrzeug nach XY zur Unterstützung. Nun <strong>der</strong> umgekehrte Fall: Kommt es in <strong>Herdecke</strong><br />
zu einem Einsatzereignis, fährt von XY ein Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug nach <strong>Herdecke</strong>. Dies<br />
wäre eine reale Lösung, was es mit den umliegenden Kommunen abzustimmen und zu vereinbaren<br />
gilt.<br />
7.1.14. Freistellung vom Wehrdienst<br />
Zwölf Einsatzkräfte sind <strong>2010</strong> (Tendenz leicht steigend durch junge Neueintritte) vom Wehrdienst<br />
freigestellt und leisten den Ersatzdienst bei <strong>der</strong> Feuerwehr. Sie dienen dem Katastrophenschutz. Dies<br />
ist ein sehr geringer Anteil. Gerade bei einer Aufhebung bzw. weiteren Senkung <strong>der</strong> Wehrpflicht und<br />
damit auch des zivilen Einsatzes ist für die Freiwillige Feuerwehr ein zusätzlicher Personalausfall zu<br />
erwarten. In 2007 sind acht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr vom Wehrdienst freigestellt<br />
gewesen. Diese Kräfte sollten langfristig gebunden werden, so dass die Verfügbarkeit als volle<br />
Einsatzkraft sich nach <strong>der</strong> zeitintensiven Ausbildung entsprechend positiv verlängert.<br />
7.1.15. Führerscheine <strong>der</strong> Klasse C und CE sowie Bootsführerschein<br />
Derzeit besitzen 36 Kräfte einen LKW-Führerschein (Klasse C, CE), um bei <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Großfahrzeuge zu fahren. Das Soll liegt bei 40 Kräften. Demnach sind kurzfristig vier Personen<br />
auszubilden. Sollten Personen mit einem solchen Führerschein aus <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
ausscheiden, sind entsprechende Personen unverzüglich zu einer Führerscheinausbildung zu<br />
entsenden. Nach <strong>der</strong> Führerscheinausbildung muss noch zudem eine Maschinisten- und<br />
Drehleitermaschinisten-Ausbildung absolviert werden. Da die Personen diesen LKW-Führerschein<br />
überwiegend für die Feuerwehr benötigen, ist dieser von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> als Feuerschutzträger zu<br />
finanzieren. Die <strong>Stadt</strong> hat bereits bei vielen (Feuerwehr-) Führerscheininhabern profitiert, die diese<br />
Ausbildung privat für ihren Hauptberuf absolviert haben und nun gleichzeitig für die Freiwillige<br />
Feuerwehr nutzen.<br />
Derzeit verfügt die Feuerwehr über nur 10 Bootsführer. Dies ist bei weitem nicht ausreichend. Es sind<br />
mindestens zwanzig Bootsführer vorzuhalten. Entsprechende Ausbildungen sind kurzfristig zu<br />
belegen.
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.1.16. Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen<br />
Nachzudenken ist auch über die künftige Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen<br />
DRK, DRLG, JUH und THW, nicht nur im Großschadensfall. Die vorhandene Sachkunde kann die<br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> in allen vorhandenen Fachdiensten (Sanität und Rettung, Betreuung und<br />
Verpflegung, Technik und Sicherheit) nutzbar machen und hat dies in <strong>der</strong> Vergangenheit auch bereits<br />
erfolgreich getan. Diese Zusammenarbeit ist auszubauen.<br />
7.1.17. Zusammenfassung personelle Ist-Struktur (Tabelle)<br />
Gerätehaus / Wache 1<br />
Einsatzpersonal<br />
Einsatzpersonal 88 100 %<br />
Anteil Einsatzpersonal FF 83 94 %<br />
<strong>der</strong>zeitige Freistellungen 5 6 %<br />
Anteil Einsatzpersonal Hauptamtliche Wache 2,5 3 %<br />
Jugendfeuerwehr 29 -<br />
Spielmannszug 0 -<br />
Ehrenabteilung <strong>22</strong> -<br />
Fachberater 3 3 %<br />
Helfer im Katatstrophenschutz 0 %<br />
Altersstruktur<br />
Alter bis 30 Jahre 39 x<br />
Alter 30-40 Jahre <strong>22</strong> x<br />
Alter 40-50 Jahre 10 x<br />
Alter 50-60 Jahre 12 x<br />
Durchschnittsalter 33 Jahre<br />
Einsatzdiensttauglichkeit<br />
Anteil Einsatzpersonal Gesamtstärke 83 100 %<br />
Atemschutzgeräteträger gem. G 26 51<br />
Einsatzerfahrung (durchschnittliche Anzahl an<br />
Einsatzen je FM)<br />
Durchschnitt insgesamt 2009 43<br />
bis max. 40. Lebensjahr 52<br />
zwischen 40 und 60. Lebensjahr 48<br />
Laufbahnausbildung<br />
Anwärter 4<br />
TM (F I) 38<br />
TF (F II) 24<br />
F III 12<br />
F IV 6<br />
F/B V 0<br />
F VI 3<br />
Erste Hilfe 10<br />
Rettungshelfer 2<br />
Rettungssanitäter 3<br />
Rettungsassistent 11<br />
es zählt die höchste Qualifikation<br />
Führerscheine<br />
Klasse C 36<br />
Seite 71 von 97
davon Klasse CE 6<br />
Bootsführerschein 10<br />
Lage Arbeitsplatz<br />
Arbeitsplatz im Einsatzbereich 32<br />
Arbeitsplatz im Umkreis von 10km 8<br />
Arbeitsplatz im Umkreis von 20km 13<br />
Arbeitsplatz im Umkreis von > 20km 19<br />
Problematik Beschäftigungsverhältnis<br />
Erhebliche Probleme am Arbeitsplatz wg. FF 2<br />
Probleme am Arbeitsplatz wg. FF 24<br />
keine Probleme am Arbeitsplatz 29<br />
Selbständige 4<br />
Studenten / Schüler 7<br />
im privaten Beschäftigungsverhältnis / auch<br />
arbeitssuchend 43<br />
im öffentlichen Dienst Beschäftigte <strong>22</strong><br />
im Schichtdienst 10<br />
alles freiwillige Angaben <strong>der</strong> FM (SB)<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Verfügbarkeit* Anz. FK**<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 6 bis 18 Uhr* 25 6<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 18 bis 24 Uhr 50 12<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 24 bis 6 Uhr 50 12<br />
* nur von den Personen, die sich im Einsatzgebiet aufhalten<br />
** Führungskräfte<br />
Verfügbarkeit an Wochenenden, Feiertagen,<br />
Ferienzeiten*<br />
Verfügbarkeit an Samstagen 50<br />
Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen 50<br />
Verfügbarkeit an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr 50<br />
Verfügbarkeit in den Schulferien 40<br />
*Es ist zu berücksichtigen, dass bei einigen Feuerwehrkräften die Verfügbarkeit nicht planbar ist.<br />
Es wurden nur die abgegebenen Fragebögen ausgewertet<br />
7.2. Kommunikationstechnik<br />
7.2.1. Einsatzzentrale<br />
Die Kreisleitstelle Schwelm ist <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 21 FSHG für die Notrufabfrage und Alarmierung <strong>der</strong><br />
Einsatzkräfte zuständig. Die Lenkung <strong>der</strong> Einsätze nach <strong>der</strong> Alarmierung obliegt <strong>der</strong> Einsatzzentrale<br />
<strong>Herdecke</strong> an <strong>der</strong> Feuerwache. Die Einsatzzentrale wird bei jedem Einsatz durch nachrückende Kräfte<br />
besetzt und dient als Rückfallebene zur Alarmierung. Im Bedarfsfall, wie bei großflächigen<br />
Unwetterlagen mit vielen kleinen Einsatzstellen, ist die Einsatzzentrale für die Einsatzdisposition und<br />
Rückmeldeprotokollierung in <strong>der</strong> AAO fester Bestandteil. Ab gewissen Alarmstufen ist ein so<br />
genannter Lagedienst vorgesehen, <strong>der</strong> den rückwärtigen, administrativen Bereich (direkt dem<br />
Einsatzleiter unterstellt) führt. Der Zentralist kann bei einer Großlage o<strong>der</strong> bei Massenanfall von<br />
Einsätzen (Unwetterlagen) durch seine Ortskenntnis die Einsätze viel besser priorisieren als ein<br />
externer Feuerwehrbeamter. So werden Einsätze nach <strong>der</strong> Alarmierung durch die Einsatzzentrale<br />
flexibler und effizienter abgearbeitet. Auf Einsatzmittel und Einsatzpersonal hat <strong>der</strong> Zentralist eine<br />
kürzere und direkte Eingriffszeit als ein externer Feuerwehrbeamter<br />
Die technische Ausrüstung <strong>der</strong> Einsatzzentrale muss dem Standard entsprechen. So gehören <strong>der</strong>zeit<br />
zwei 4m- Funkgeräte und in Zukunft zwei Digitalfunkgeräte zum festen Standart. Ein FMS-<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Ablesetableau 36 o<strong>der</strong> ein ELS-Ablesetableau 37 <strong>der</strong> Kreisleitstelle Schwelm ist vorzuhalten. Auch eine<br />
Rundsprechanlage für die Feuerwache (mit Aufschaltmöglichkeit <strong>der</strong> Leitstelle) ist zwingend<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Die Wache muss über mindestens fünf Amtsleitungen und im Bereich des Internets über<br />
eine schnelle Datenleitung (<strong>der</strong>zeit mindestens DSL 16.000) verfügen. Ein Alarmierungssystem als<br />
Rückfallebene für Funkmel<strong>der</strong> und Sirenen ist vorzuhalten. Eine technische Anbindung zur<br />
Kreisleitstelle über einen abgesetzten Bedienplatz ist kurzfristig zu erzielen. Hier kann bei<br />
Unwetterlagen (Massenanfall von Einsätzen) von zwei verschiedenen Standorten (<strong>Herdecke</strong>,<br />
Kreisleitstelle Schwelm) in einem System gearbeitet werden.<br />
Die technischen Voraussetzungen sind <strong>der</strong>zeit als mangelhaft zu bezeichnen. Vor einigen Jahren<br />
wurde ein gebrauchter Leitstellentisch in Eigenregie des Ehrenamtes installiert. Die Einbauten<br />
entsprechen nicht mehr den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und die technischen Geräte sind<br />
nicht mehr Stand <strong>der</strong> Technik. Die Einsatzzentrale hat lediglich ein 4m-Funkgerät, einen Alarmgeber,<br />
zwei ISDN-Telefonleitungen, eine nicht aufschaltbare Rundsprechanlage, <strong>der</strong> Internetanschluss hat<br />
eine Geschwindigkeit von DSL 1.000. Eine Anbindung zur Kreisleitstelle ist <strong>der</strong>zeit nicht sichergestellt.<br />
In Betrieb ist nur ein Alarmfaxgerät. Die vorher genannten technischen Punkte sind kurzfristig<br />
anzupassen. Im Zuge <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit laufenden Umbauarbeiten wird ein Leitstellentisch nach dem<br />
heutigen Stand <strong>der</strong> Technik installiert.<br />
7.2.2. 4-Meter Funkverkehr / digitaler Funkverkehr<br />
Jedes Löschgruppenfahrzeug ist mit mindestens einem analogen 4m-Sprechfunkgerät ausgestattet.<br />
Der einzige ELW 1 ist technisch unzureichend ausgestattet. Hierbei handelt es sich um einen<br />
umgebauten Mannschaftstransportwagen. Wie bereits erwähnt, ist dieser technische Zustand<br />
kurzfristig aufzubessern.<br />
Der Kommandowagen verfügt zudem über eine Freisprecheinrichtung für 4m-Funk und Mobilfunk<br />
(„Bluetooth“). Jedoch ist hier kein Mobilfunkgerät vorhanden.<br />
Die Alarmierung wird <strong>der</strong>zeit noch analog per so genanntem Selektivruf und Sirene durchgeführt. Eine<br />
Umstellung auf digitale Alarmierung seitens des EN-Kreises ist für Ende <strong>2010</strong> beabsichtigt. Die<br />
Feuerwehr alarmiert auch ergänzend per SMS-Alarmierung.<br />
Die Umstellung auf den digitalen Funkverkehr ist mit finanziellen Mitteln bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
berücksichtigt. Einen genauen Termin für die Einführung des digitalen Funks im Ennepe-Ruhr-Kreises<br />
gibt es <strong>der</strong>zeit nicht.<br />
7.2.3. 2-Meter Funkverkehr (Einsatzstellenfunk - siehe auch tragbare Handfunkgeräte 7.2.6)<br />
Auf den vier Löschgruppenfahrzeugen verfügen folgende Funktionen über analoge 2m<br />
Sprechfunkgeräte:<br />
- Einheitsführer<br />
- Maschinist<br />
- Angriffstruppführer<br />
- Wassertruppführer<br />
Ziel ist es, die Funktionen Mel<strong>der</strong> und Schlauchtruppführer ebenfalls mit Geräten auszustatten. Dies<br />
wurde bei <strong>der</strong> technischen Ausstattung einer Löschgruppe bereits berücksichtigt.<br />
7.2.4. Funkmeldesystem<br />
FMS-Handapparate dienen zur Vereinfachung des Funkverkehrs (zeitlicher Vorteil), bieten<br />
Bediensicherheit, Reduzierung des Sprechfunkbedarfes und damit Entlastung des<br />
Sprechfunkverkehrs. Die per FMS-Geber gesandten Telegramme können elektronisch in <strong>der</strong><br />
Kreisleitstelle verarbeitet und für statistische Erhebungen ausgewertet werden.<br />
Alle Einsatzfahrzeuge sind mit FMS-Hörern (Funkmeldesystem zur Statusübertragung) ausgestattet.<br />
Dies wurde seit dem Jahr 2002 deutlich verbessert. Damals waren nur zwei Fahrzeuge mit FMS<br />
ausgestattet. FMS Geber sind mittlerweile Stand <strong>der</strong> Technik und gehören in jedes Einsatzfahrzeug.<br />
36 FMS= Funkmeldesystem. Ablesetableau des jeweiligen Fahrzeugstatus<br />
37 ELS = Einsatzleitsystem. Ablesetableau von offenen und erledigten Einsätzen <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong><br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Die FMS Geber dienen zudem dazu, auswertbares Material für die Statistik <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze<br />
vorhalten zu können.<br />
7.2.5. Mobiltelefone<br />
Der ELW1 verfügt über ein Mobiltelefon. Eine Freisprecheinrichtung ist nicht vorhanden.<br />
Weiterhin sind einzelne Positionen des Tagesdienstes (Wehrführer, Gerätewarte, Teamleiter<br />
Rettungsdienst, Geschäftsführer Freiwillige Feuerwehr) mit dienstlichen Mobilfunkgeräten<br />
ausgestattet.<br />
Kurzfristig ist <strong>der</strong> Kommandowagen noch mit einem Mobilfunkgerät auszustatten.<br />
Es ist anzustreben, jedes Fahrzeug (Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter, Gerätewart etc.) mit so<br />
genannten „Prepaid“-Mobilfunkgeräten auszustatten. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e bei einem Ausfall des 4m-<br />
Funks sowie bei Massenanfall von Einsätzen (Unwetterlagen) ein großer Vorteil. So können Einsätze,<br />
ohne den Funkverkehr zu belasten, durch die Einsatzzentrale / Kreisleitstelle direkt an das jeweilige<br />
Fahrzeug disponiert werden.<br />
7.2.6. Tragbare Handfunkgeräte<br />
Es existiert nur ein tragbares 4m-Handfunkgerät auf dem ELW 1. Die Reichweite solcher Geräte ist<br />
sehr eingeschränkt. Da bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> geplant ist, einen bei Feuerwehren<br />
vergleichbarer Größe üblichen so genannten Führungsdienst einzurichten, ist für den<br />
Kommandowagen auch ein tragbares Handfunkgerät für den 4m-Funkverkehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> besitzt <strong>der</strong>zeit 41 tragbare Funkgeräte im 2 Meter-Funk (Einsatzstellenfunk<br />
mit beschränkter Reichweite). Es sind überwiegend mo<strong>der</strong>ne Geräte wie Motorola GP 900 und GP<br />
360 im Einsatz. Der technische Zustand dieser Geräte wurde seit 2002 stetig verbessert.<br />
2004 wurde ein Funkkonzept für die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> entworfen. Dieses Konzept sieht eine<br />
Kanaltrennung für die Führungsfunktionen vor. Dies wird bereits bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
durchgeführt. Es ist bei diesem Konzept jedoch zukünftig anzustreben, dass die<br />
Atemschutzgeräteträger im Innenangriff sowie <strong>der</strong> Atemschutz Controller (Atemschutzüberwacher) bei<br />
mittleren bis größeren Einsatzlagen über einen eigenständigen Funkkanal verfügen. Das Funkkonzept<br />
ist anzupassen. Nachteil <strong>der</strong> Kanaltrennung ist, dass weitere Funkgeräte benötigt werden. Jedoch<br />
stellt die Kanaltrennung, insbeson<strong>der</strong>e für die Atemschutzgeräteträger (etwa Mayday Situation =<br />
Notfalllage unter Atemschutz), eine deutliche größere Sicherheit dar.<br />
Für die absolute Sicherheit ist zu überlegen, jedes Mitglied eines Atemschutztrupps (bisher 1 Gerät<br />
pro Trupp) mit einem eigenen Funkgerät auszustatten. Bei einem möglichen Unfall könnte jede<br />
Person unverzüglich einen Notruf absetzen. Das 2m-Funkgerät im Atemschutzeinsatz ist für die<br />
Sicherheit <strong>der</strong> im Gefahrenbereich eingesetzten Trupps unverzichtbar.<br />
Helmsprechgarnituren werden nicht mehr verwendet. Diese waren zu anfällig. Daher werden bei<br />
einigen Geräten (überwiegend die Atemschutzfunktionen) so genannte „Handmikes“<br />
(Lautsprechermikrofone) eingesetzt. Diese haben den Vorteil, dass bei einer Gesprächsführung nicht<br />
immer das ganze Funkgerät aus <strong>der</strong> Tasche genommen werden muss. Die Handmikes sind bei<br />
Neubeschaffungen auch wie Ladehalterungen in Fahrzeugen stets mitzubeschaffen. Allerdings sollten<br />
auch die älteren Geräte mit Handsprechgarnituren nachgerüstet werden, um gerade im<br />
Atemschutzeinsatz eine bessere Handhabung zu garantieren. Die Anzahl <strong>der</strong> 2 Meter-Funkgeräte ist<br />
bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> als durchschnittlich anzusehen. Es ist anzustreben, dass zukünftig je<strong>der</strong><br />
Truppführer, Einheitsführer, Zugführer, Abschnittsleiter und Einsatzleiter über ein eigenes 2 Meter<br />
Funkgerät verfügen kann.<br />
Das Soll (Minimum) für Handsprechfunkgeräte wird demnach wie folgt bemessen:<br />
ELW 1-1 1 Kanal 20 EL<br />
Soll 8 Stück 1 Kanal 20 FüAss<br />
Ist 3 Stück 1 Kanal 20 Funker<br />
5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)<br />
ELW 1-2* 1 Kanal 20 EL<br />
8 Stück 1 Kanal 20 FüAss<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
1 Kanal 20 Funker<br />
5 Reservegeräte (Führungsfunktionen)<br />
*Fahrzeug noch nicht im Fahrzeugbestand, jedoch bei zwei Löschzügen erfor<strong>der</strong>lich. Deshalb ist<br />
dieses Kommunikationsfahrzeug bereits Bestandteil dieser Kalkulation.<br />
TLF 16/30 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 5 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 AF<br />
1 Kanal 56 WF<br />
DLK 23/12 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 4 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 3 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 Korbbetrieb<br />
HLF 20/16 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />
1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 AF<br />
1 Kanal 56 WF<br />
1 Kanal 56 SF<br />
HLF 16/16 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />
1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 AF<br />
1 Kanal 56 WF<br />
1 Kanal 56 SF<br />
LF 16/12 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 7 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 5 Stück 1 Kanal 56 Me<br />
1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 AF<br />
1 Kanal 56 WF<br />
1 Kanal 56 SF<br />
WLF 1 (AB-U) 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 10 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 9 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 TM<br />
6 Kanal 56 (CSA Einsatz)<br />
KdoW 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 1 Stück<br />
Ist 1 Stück<br />
GW-Log 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 5 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 3 Stück 1 Kanal 56 Ma<br />
1 Kanal 56 AF<br />
1 Kanal 56 WF<br />
LKW 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 3 Stück 1 Kanal 56 EF<br />
Ist 1 Kanal 56 Ma<br />
MTW 1 1 Kanal 20 EF<br />
Seite 75 von 97
Soll 1 Stück<br />
Ist 1 Stück<br />
MTW 2 1 Kanal 20 EF<br />
Soll 1 Stück<br />
Ist 0 Stück<br />
Soll = 67 Geräte Ist =41 Geräte<br />
Defizit: 26 Geräte<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
*Fahrzeug ist noch nicht im Bestand, muss aber bei zwei Löschzügen angeschafft werden.<br />
Das Soll <strong>der</strong> 2 Meter Funkgeräte ist in den nächsten 5 Jahren anzupassen. Die Entwicklung des<br />
Digitalfunks ist hierbei zwingend zu berücksichtigen.<br />
Bei weiteren Fahrzeugneuanschaffungen muss betrachtet werden, wie viele Trupps in diesem<br />
Fahrzeug eingesetzt werden können, o<strong>der</strong> man benutzt die folgende Faustformel:<br />
- Einsatzleitwagen 8 Stück<br />
- Löschgruppenfahrzeug 7 Stück<br />
- Staffelfahrzeug 5 Stück<br />
- Truppfahrzeug 3-4 Stück<br />
7.2.7. Sirenennetz (siehe auch 6.4.6 und 7.3.12)<br />
Das Sirenennetz besteht <strong>der</strong>zeit aus 7 Feuerschutzsirenen. Seit 2002 wurden die Sirenen ausgehend<br />
von vier Stück erweitert. Hierzu wurden alte Luftschutzsirenen auf den Feuerschutzton im Jahr 2009<br />
umprogrammiert. Hier wurde auch eine Sirenenüberprüfung (Reichweite) durchgeführt. Hierbei ist<br />
aufgefallen, dass weitere Sirenenstandorte erstellt werden müssen (Bereiche Schnee, Westende,<br />
Ahlenberg). Der Sirenenton kann auch zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung genutzt werden (u.a.<br />
Auffor<strong>der</strong>ung, um das Radio für Warndurchsagen einzuschalten).<br />
7.2.8. Funkmeldeempfänger<br />
Der Bestand an Funkmeldeempfängern kann als gut angesehen werden. Derzeit sind 77 Kräfte mit<br />
analogen Funkmeldeempfängern ausgestattet. Die analoge Alarmierung soll Ende <strong>2010</strong> durch den<br />
EN-Kreis auf digitale Geräte umgestellt werden.<br />
7.3. Feuerwehrfahrzeuge und Gerät<br />
Eine tabellarische Übersicht über die geplanten Nutzungsdauern <strong>der</strong> einzelnen Fahrzeuge gibt Aufschluss<br />
über den Zeitpunkt einer anstehenden Ersatzbeschaffung.<br />
Seite 76 von 97
Typ Kennzeichen Funk-<br />
Kennung<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Baujahr Laufzeit Neuanschaffung Stellplatz Kilometer<br />
Seite 77 von 97<br />
Optischer<br />
Zustand<br />
TLF 16/30 EN-25<strong>22</strong> 8/23/1 2003 20 2023 ja 9.9<strong>22</strong> gut gut<br />
Technischer<br />
Zustand<br />
ELW 1 EN-2445 8/11/1 2001 10 2011 nein 19.948 mittel schlecht<br />
Kommandowagen EN-FH 8101 8/10/1 <strong>2010</strong> 10 2020 nein 2.397 gut gut<br />
Drehleiter 23/12 EN-2443 8/33/1 1988 20 2008 ja 19.160 schlecht mittel<br />
HLF II EN-<strong>22</strong>23 8/43/1 2006 20 2026 ja 6.894 gut gut<br />
HLF I EN-2425 8/44/1 1993 20 2013 ja 16.469 mittel mittel<br />
WLF I EN-2524 8/65/1 1997 20 2017 ja 9.082 mittel mittel<br />
AB-Umwelt - - 1997 - - ja - gut gut<br />
AB-Mulde - - 1997 - - nein - mittel gut<br />
AB-Schaum / Umwelt - - 2001 - - nein - mittel gut<br />
LF 16/1 EN-2186 8/44/2 1984 20 2004 ja 19.318 schlecht mittel<br />
MTW 1 EN-FH 8191 8/19/1 <strong>2010</strong> 10 2020 ja 2.125 gut gut<br />
MTW 2 EN-2468 8/19/2 1995 10 2005 nein 88.749 mittel schlecht<br />
GW-Logistik EN-FH 8591 8/59/1 2007 20 2027 nein 4.614 gut gut<br />
LKW EN-2420 8/74/1 1993 20 2013 nein 148.505 schlecht schlecht<br />
MZB - - 1985 20 2005 ja - mittel schlecht<br />
Anhänger Boot EN-BB 402 - 1985 20 2005 ja - schlecht schlecht<br />
Anhänger Pulver - - 1965 20 1985 nein - mittel gut<br />
Anhänger Transport EN-2514 - 1991 20 2011 nein - schlecht mittel<br />
Anzahl : 19<br />
Bei <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung ist zu beachten, dass diese frühzeitig erfolgt, damit Bestell- und<br />
Produktionszeit <strong>der</strong> Fahrzeuge die Laufzeit alter Fahrzeuge nicht unnötig verlängern. Der<br />
Fahrzeugbestand <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ist in <strong>der</strong> Gesamtheit sehr gepflegt. Der technische Zustand<br />
aller Fahrzeuge schwankt jedoch zwischen mangelhaft und gut. Innerhalb <strong>der</strong> nächsten fünf Jahre<br />
erreichen folgende Fahrzeuge die Laufzeitgrenze (siehe auch Grafik Fahrzeuglaufzeiten):<br />
<strong>2010</strong> Mannschaftstransportfahrzeug 2<br />
2011 Einsatzleitwagen 1<br />
2011 Anhänger Transport<br />
2012 Drehleiter 23/12 (bereits 2008 abgelaufen)<br />
2012 Löschgruppenfahrzeug 16/12 (bereits 2004 abgelaufen)<br />
2013 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16<br />
2013 Lastkraftwagen (sehr schlechter technischer Zustand)<br />
2015 Rettungsboot (siehe auch Punkt Rettungsboot)<br />
Hier kann erkannt werden, dass kurzfristig in den nächsten drei Jahren gleich vier Großfahrzeuge ersetzt<br />
werden müssen.<br />
Fahrzeuge wie die Drehleiter o<strong>der</strong> das Löschgruppenfahrzeug 16/12, Kommandowagen,<br />
Mannschaftstransportwagen werden aufgrund des guten Zustandes über die Laufzeit von zwanzig Jahren<br />
hinaus gefahren. Daran ist zu erkennen, dass Ersatzbeschaffungen nur durchgeführt werden, wenn sie<br />
zwingend erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte insbeson<strong>der</strong>e bei alten Fahrzeugen<br />
durchgeführt werden, um darzustellen, wann die Fahrzeuge noch rentabel im Vergleich zu einer<br />
Neuanschaffung sind. Sämtliche anfallenden Kosten sollten je nach Fahrzeug sortiert einzeln erfasst und<br />
bewertet werden.
TLF 16/30<br />
DLK 23/12<br />
ELW 1<br />
HLF II<br />
HLF I<br />
LF 16/12<br />
WLF I*<br />
MTW I<br />
MTW II<br />
KdoW<br />
LKW 1<br />
MZB<br />
GW-L<br />
7.3.1. Laufzeiten von Feuerwehrfahrzeugen (große Tabelle)<br />
Seite 78 von 97<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Stellplatz 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20<strong>22</strong> 2023 2024 2025 2026 2027<br />
Laufzeit eines Fahrzeuges<br />
Laufzeit eines Fahrzeuges abgelaufen<br />
Jahr <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung<br />
erhebliche Bedenken aufgrund des schlechten Fahrzeugzustandes, Beschaffung vor Ablauf <strong>der</strong> Laufzeit ggf. erfor<strong>der</strong>lich<br />
* Abrollbehälter sind separat zu betrachten<br />
Stellplatz vorhanden
7.3.2. Übersicht <strong>der</strong> Einsatzfahrzeuge in Bil<strong>der</strong>n<br />
Kommandowagen - Fl. EN 8-10-1<br />
EN-FH 8101, Bj. 2009<br />
Tanklöschfahrzeug 16/30 - Fl. EN 8-23-1<br />
EN-25<strong>22</strong>, Bj. 2003<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 -<br />
Fl. EN 8-43-1<br />
EN-<strong>22</strong>23, Bj. 2006<br />
Löschgruppenfahrzeug 16/12 - Fl. EN 8-44-2<br />
EN-2186, Bj. 1985<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Seite 79 von 97<br />
Einsatzleitwagen 1 Fl. EN 8-11-1<br />
EN-2445, Bj. 2001<br />
Drehleiter 23/12 - Fl. EN 8-33-1<br />
EN-2443, Bj. 1988<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16 -<br />
Fl. EN 8-44-1<br />
EN-2425, Bj. 1993<br />
Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit AB-<br />
Umweltschutz -Fl. EN 8-65-1<br />
EN-2524, Bj. 1997
Lastkraftwagen - Fl. EN 8-74-1<br />
EN-2420, Bj. 1993<br />
Mannschaftstransportwagen 2<br />
EN-2468, Bj. 1995<br />
Abrollbehälter Schaummittel / Ölsperre<br />
Bj. 2002 (Eigenbau)<br />
Pulverlöschanhänger<br />
Bj. 1965<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Seite 80 von 97<br />
Gerätewagen Logistik - Fl. EN 8-59-1<br />
EN-FH 8591, Bj. 2007<br />
Mannschaftstransportwagen 1<br />
EN-FH 8191, Bj. 2009<br />
Abrollbehälter Mulde<br />
Bj. 1997<br />
Anhänger mit dem Rettungsboot<br />
Bj. 1985
Anhänger Transport,<br />
EN-2514, Bj. 1991<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Seite 81 von 97<br />
Wechsella<strong>der</strong>fahrzeug mit dem AB-ManV<br />
(EN-Kreis) – Fl. EN 0-65-3<br />
EN-KS 0652, Bj. 2008<br />
7.3.3. Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung (siehe auch 6.4.1)<br />
Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ist nur eine Wärmebildkamera (Spende einer Versicherung aus dem<br />
Jahr 2002) auf dem TLF vorhanden. Auf den Löschfahrzeugen sind standardmäßig vier<br />
Atemschutzgeräte (Ausnahme HLF 1 = sechs Geräte). Auf jedem Löschgruppenfahrzeug sind 4<br />
Handsprechfunkgeräte (-2 Stück). Ein Sprungpolster befindet sich lediglich auf dem TLF.<br />
Motorbetriebene Lüfter befinden sich auf dem TLF, HLF 2 und auf <strong>der</strong> DLK. Ein wasserbetriebener<br />
Lüfter ist auf <strong>der</strong> DLK auch zu finden. Rauchverschlüsse sind auf dem HLF II und dem TLF zu finden.<br />
Alle Löschgruppenfahrzeuge sind mit Notfallkoffern bzw. Notfallrucksäcken ausgestattet. Jedes<br />
Löschgruppenfahrzeug sowie die Drehleiter verfügen über Motorsägen. Türöffnungswerkzeug ist nur<br />
auf dem TLF vorhanden.<br />
FAZIT = Die technischen Mittel des Fahrzeugparks sind langfristig <strong>gemäß</strong> dem Punkt 6.4.1<br />
Mindestausstattung einer Löschgruppe sowie dem Punkt 6.4.2. anzupassen.<br />
7.3.4. Einsatzleitwagen (siehe auch 6.4.8)<br />
Von enormer Bedeutung ist auch die Anpassung des Einsatzleitwagen 1 (ELW 1). Dieser wurde 2001<br />
als Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft und wurde in Eigenarbeit des Ehrenamtes als ELW 1<br />
umgebaut. Das Fahrzeug ist technisch nicht ausreichend ausgestattet und somit als Führungsmittel<br />
ungeeignet. Bei <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung ist zwingend darauf zu achten, dass ein ELW 1 nach DIN<br />
14507 Teil 2 mit <strong>der</strong> entsprechenden Kommunikationsausstattung angeschafft wird.<br />
Für den zweiten Löschzug ist kein ELW 1 vorhanden (-1 Stück). Hilfsweise kann hier <strong>der</strong><br />
Kommandowagen genutzt werden. Jedoch ist <strong>der</strong> Kommandowagen nur für die Anfahrt des<br />
Zugführers bzw. Führungsdienstes geeignet und kann nicht als Führungsmittel eingesetzt werden. Als<br />
Ausfallreserve und als Führungsmittel für den zweiten Löschzug ist ein zweiter Einsatzleitwagen<br />
dauerhaft erfor<strong>der</strong>lich. Bei Unwettereinsätzen können sich zwei größere Einsatzlagen an zwei<br />
unterschiedlichen Einsatzorten befinden, daher ist an beiden Stellen ein ausgestattetes<br />
Führungsmittel erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der Kommandowagen steht im Tagesbereich für die Dienstgeschäfte des Wehrführers o.V.i.A. zur<br />
Verfügung. Ab 18 Uhr und am Wochenende besetzt <strong>der</strong> Zugführer vom Dienst<br />
(Einsatzführungsdienst) das Fahrzeug (Konzepteinführung zum 01.01.2011).<br />
7.3.5. Löschgruppenfahrzeuge (siehe auch 6.4.1 und 6.4.2)<br />
Für den Einsatzerfolg sind mindestens zwei Löschgruppenfahrzeuge mit <strong>der</strong> Komponente Brand und<br />
Wasserför<strong>der</strong>ung (vergleichbar HLF 20/16, TLF 16/30) vorzuhalten. Für die Komponente<br />
Hilfeleistungen sind mindestens zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 20/16 vorzuhalten.<br />
7.3.6. Hubrettungsfahrzeug<br />
Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> über Gebäude mittlerer Höhe verfügt, ist zwingend eine Drehleiter 23/12<br />
vorzuhalten. Diese sollte mind. über einen abknickbaren Drei-Mann-Korb, sowie eine vorinstallierte<br />
Wasserleitung auf dem Leiterpark verfügen. Eine Krankentragehalterung sowie<br />
Beleuchtungseinheiten sollten am Korb ebenfalls installiert sein. Aufgrund des engen<br />
Altstadtbereiches ist eine kleine Abstützung zu wählen, die Hin<strong>der</strong>nisse unterfahren kann.
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.3.7. Technische Hilfeleistungen (siehe auch 6.4.4)<br />
Für die technische Hilfeleistung stehen zwei hydraulische Rettungsgeräte (jeweils ein Gerät HLF 2<br />
und HLF 1) sowie ein akkubetriebenes Gerät (TLF) zur Verfügung (siehe hierzu Punkt 6.4.4). Auch<br />
eine LKW-Arbeitsbühne wird im Gebäude <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> vorgehalten. Bei Einsatzanlässen<br />
wird diese auf den Gerätewagen Logistik verladen und zur Einsatzstelle transportiert.<br />
7.3.8. Rüstwagen (geländegängiges Fahrzeug)<br />
Ein Rüstwagen (RW) ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> zur Zeit nicht zu finden. Jedoch ist das<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug II mit einer hydraulischen Winde ausgestattet. Im Vergleich zum<br />
alten Rüstwagen (MB Unimog, geländegängig) ist das Großfahrzeug insbeson<strong>der</strong>e für enge Bereiche<br />
beim Windeneinsatz sehr unflexibel. In <strong>Herdecke</strong> wird <strong>der</strong>zeit kein geländegängiges Fahrzeug<br />
vorgehalten. Die technischen Einsatzmittel des RW können auf mindestens zwei<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge des Fahrzeugparks verteilt werden, somit ist kein RW bei <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Als Ausfallreserve ist jedoch zukünftig ein Fahrzeug mit einer<br />
zweiten hydraulischen Winde vorzuhalten. Diese wird insbeson<strong>der</strong>e bei Bergungen und<br />
Windbrucheinsätzen benötigt.<br />
7.3.9. Logistik Komponente / Lastkraftwagen (siehe auch 6.4.13)<br />
Der Lastkraftwagen wurde 2007 von den Technischen Betrieben übernommen. Er wurde in<br />
Eigenarbeit des Ehrenamtes für den Einsatzdienst hergerichtet. Er wird als Logistikkomponente<br />
eingesetzt und dient überwiegend zum Transport von Verbrauchsmitteln (Öl-Bindemittel, Sandsäcke<br />
etc.). An dem Fahrzeug wurde zudem nach erheblicher Zunahme <strong>der</strong> Ölspuren ein so genannter Öl-<br />
Tiger installiert. Mit diesem Gerät können Ölspuren erheblich einfacher und mit weniger<br />
Einsatzpersonal abgestreut werden. Es ist zu befürchten, dass <strong>der</strong> technische Zustand des<br />
Fahrzeuges vor Ablauf <strong>der</strong> eigentlichen Nutzungsdauer so desolat ist, dass das Fahrzeug früher<br />
ersatzbeschafft werden muss. Es ist zu prüfen, ob wie<strong>der</strong> ein abgenutztes Fahrzeug von den<br />
Technischen Betrieben verwendet wird, o<strong>der</strong> ob man im Rahmen <strong>der</strong> Ersatzbeschaffung Synergien<br />
einzelner benötigter Fahrzeuge in einem Fahrzeug bündelt. In Erwägung sollte die Anschaffung eines<br />
LF-L gezogen werden.<br />
Weiterhin wird bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein Gerätewagen Logistik (Baujahr 2007) ohne<br />
Ladebordwand vorgehalten. Mit ihm werden kleinere Ölspuren und Tierrettungen durchgeführt.<br />
7.3.10. Mehrzweckboot / Rettungsboot<br />
Die DLRG stellt <strong>der</strong> Feuerwehr das Rettungsboot, geregelt in einem privatrechtlichen Vertrag, bis zum<br />
Jahre 2017 zur Verfügung. Die Feuerwehr hat an dem Boot mithin kein Eigentum, son<strong>der</strong>n hat es nur<br />
in ihrem Besitz. Im Gegenzug wurde <strong>der</strong> damalige Rüstwagen (MB Unimog) unentgeltlich an die<br />
DLRG übereignet. Das Boot kann laut Vertrag von <strong>der</strong> DLRG je<strong>der</strong>zeit zur eigenen Nutzung<br />
abgezogen werden. In diesem Fall muss <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> jedoch ein gleichwertiger Ersatz<br />
bereitgestellt werden. Hierbei ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Kräfte <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
auf das neu zur Verfügung gestellte Boot technisch eingewiesen sind.<br />
Es ist zudem nicht zu erwarten, dass <strong>der</strong> Zustand des Bootes und des Trailers eine Nutzung bis 2017<br />
erlaubt. Dieser Zustand ist mittelfristig bis 2015 durch eine Neuanschaffung (im Eigentum <strong>der</strong><br />
Gemeinde) anzupassen. Die Feuerwehr muss über ein Boot für die zuvor genannten Wasserbereiche<br />
verfügen, auf das sie immer (Ausnahme Reparatur und Wartung) hun<strong>der</strong>tprozentigen Zugriff hat. Die<br />
<strong>der</strong>zeitige vertragliche Lösung ist als ungünstig zu bewerten.<br />
7.3.11. Son<strong>der</strong>löschmittel (siehe auch 6.4.5)<br />
Die Feuerwehr lagert einen gewissen Schaummittelvorrat an <strong>der</strong> Wache. Es ist zu überwachen, dass<br />
<strong>der</strong> Bestand 4.000 Liter am Standort nicht unterschreitet. Ein Teil des Schaummittels ist auf dem AB<br />
Schaum / Umwelt verlastet. Das TLF 16/30 verfügt über eine Druckzumischanlage (nicht CAFS<br />
System). In dem TLF System werden 200 l Schaum (Class A) vorgehalten, die sofort dem<br />
Löschwasser zugemischt werden können. Die DZA kann Zumischraten von < 1 % als Netzmittel<br />
zulassen. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> hält einen Pulverlöschanhänger (Baujahr 1965) vor. Der Anhänger<br />
ist stets geprüft und soll langfristig auf dem AB Umwelt / Schaum installiert werden.<br />
7.3.12. Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (siehe auch 6.4.6 und 7.2.7 Sirenennetz)<br />
Folgende Fahrzeuge verfügen über Außenlautsprecher, um Warndurchsagen erzeugen zu können:<br />
- MTW 1<br />
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- MTW 2<br />
- KdoW<br />
- HLF 1<br />
- LF 16/12<br />
- ELW 1<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Ein automatisches Abspielgerät (CD-Spieler) steht lediglich auf dem MTW 1 zur Verfügung. In<br />
Anbetracht des flächenmäßig großen <strong>Stadt</strong>gebietes wird dies für die lokale Warnung und Information<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung bei möglichen Schadensfällen, wie Gefahrgutunfällen o<strong>der</strong> Brandrauch infolge eines<br />
Großbrandes, als ausreichend eingestuft. Vordefinierte, aufgespielte Texte sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden und müssen kurzfristig beschafft werden. Automatische Abspielgeräte sind<br />
bei Neuanschaffungen in den Fahrzeugen stets zu berücksichtigen. Das <strong>Stadt</strong>gebiet ist vorgeplant in<br />
Warnsegmente unterteilt worden, so dass von einer zeitnahen Warnung ausgegangen werden kann.<br />
Jedoch muss beachtet werden, dass bei einem größeren Einsatz nicht die Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
die Aufgabe <strong>der</strong> Primäreinheiten <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sein kann. Alternativ sind externe Kräfte<br />
o<strong>der</strong> die Schutzpolizei hinzuziehen. Ein Konzept zur Warnung <strong>der</strong> Bevölkerung (u.a. mit den alten<br />
Luftschutzsirenen) ist <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Erstellung.<br />
7.3.13. ABC-Ausstattung (siehe auch 6.4.7)<br />
Kleinere und mittlere Einsätze mit ABC-Gefahren müssen von den Kommunen eigenständig<br />
abgearbeitet werden. Für größere ABC-Einsätze wird <strong>der</strong>zeit ein kreisweites System mit Integration<br />
aller ABC-Einheiten durch eine Fachgruppe erarbeitet. Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt auf ihrem AB-<br />
Umweltschutz über Abdichtmaterial, Auffangwannen, chemikalienbeständige Planen, Gully<br />
Einlaufschutz sowie Chemikalienschutzanzüge. Ein Prüfröhrchenset sowie mehrere<br />
Explosionsschutzwarngeräte (auch auf dem ersten Löschfahrzeug) sind vorhanden. Die<br />
Gerätschaften werden durch einen Gerätewart stets gewartet.<br />
7.3.14. Hochwasserschutz (siehe auch 4.2.7 und 6.4.9)<br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über 6 Tauchpumpen. Demnach fehlen bei einem Soll von 12<br />
Geräten <strong>der</strong>zeit 6 weitere Tauchpumpen. Ein Wassersauger sowie eine leistungsstarke<br />
Fäkalienpumpe sind vorhanden. Für den GW-Logistik gibt es eine Verladebox TH-Wasser. Die<br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> muss in <strong>der</strong> Lage sein, eine Ausbreitung von wassergefährdenden Substanzen<br />
zu verhin<strong>der</strong>n. Die <strong>der</strong>zeit vorhandenen technischen Mittel wie Ölsperren etc. sind nicht ausreichend<br />
und müssen kurzfristig angepasst werden. Hierzu ist auch schwimmfähiges Bindemittel vorzuhalten.<br />
Ein gemeinsames Einsatzkonzept mit den Städten Hagen, Dortmund, Wetter und Witten ist<br />
anzustreben.<br />
Für den Hochwasserschutz können Pumpen <strong>der</strong> Löschgruppenfahrzeuge sowie die Tragkraftspritze<br />
8/8 verwendet werden. Ein LF 16 TS, ein SW 2000 sowie an<strong>der</strong>e Komponenten zum<br />
Hochwasserschutz sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> nicht vorhanden. Es ist anzustreben, als<br />
Ersatzbeschaffung des LKW ein LF-L (zugleich Logistikkomponente und Wasserkomponente)<br />
anzuschaffen (siehe hierzu Punkt 6.4.13). Dieses Fahrzeug ist neben <strong>der</strong> Transportmöglichkeit mit<br />
einer Pumpe ausgestattet und kann somit auch im Hochwasserschutz eingesetzt werden. Die<br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt <strong>der</strong>zeit über 1.000 Sandsäcke. Diese Anzahl ist auf mindestens 3.000<br />
gefüllte Sandsäcke auszubauen. Der Lastkraftwagen, <strong>der</strong> Abrollbehälter Mulde sowie <strong>der</strong> GW-Logistik<br />
werden zum Transport <strong>der</strong> Sandsäcke eingesetzt.<br />
7.3.15. Atemschutzlogistik (siehe auch 6.4.10)<br />
Jedes Löschgruppenfahrzeug muss über mindestens vier einsatzbereite Atemschutzgeräte verfügen.<br />
Dies ist bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> <strong>der</strong> Fall. Langfristig ist anzustreben, dass sich sechs Geräte auf<br />
dem Löschfahrzeug befinden (siehe auch 6.4.1). Somit ist je<strong>der</strong> Trupp mit einem Atemschutzgerät<br />
ausrüstbar. Die Drehleiter ist neben den beiden Zweiflaschengeräten mit einem Einflaschengerät für<br />
den Korbbetrieb auszustatten.<br />
Insgesamt verfügt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> über 38 Atemschutzgeräte. Diese werden von <strong>der</strong><br />
Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Die monatliche Sicherheitsüberprüfung findet durch den<br />
kommunalen Gerätewart statt.<br />
Reservegeräte in geringer Anzahl werden an <strong>der</strong> Feuerwache vorgehalten. Reservegeräte größerer<br />
Anzahl werden über die Kreisfeuerwehrzentrale (Bereitschaftsdienst des AB-Atemschutz) angefor<strong>der</strong>t.<br />
Diese werden in vertretbarer Zeit mit einem Abrollbehälter zum Einsatzort transportiert.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Der Atemschutzeinsatz wird bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> im Einsatzbericht sowie in den<br />
Atemschutzdokumentationsbüchern dokumentiert.<br />
Bei <strong>der</strong> Feuerwehr wurde 2007 ein Sicherheitstruppkonzept (u.a. Einsatz des<br />
Rettungsmuldensystems) erstellt. Dieses gilt es kurzfristig zu überarbeiten und zu konkretisieren. Eine<br />
Unterscheidung zwischen Sicherheitstrupp Typ 1 und Sicherheitstrupp Typ 2 <strong>gemäß</strong> FwDV 7 ist<br />
sinnvoll. Die Atemschutzüberwachung führte bis <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Maschinist mit <strong>der</strong> „Solinger Tafel“ durch.<br />
Laut diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> befindet sich auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug nun eine<br />
Besatzung von 1/6. Dies sind ein Maschinist, ein Einheitsführer, ein Angriffstrupp, ein Wassertrupp<br />
(als Sicherheitstrupp) sowie ein so genannte zbV-Mel<strong>der</strong>. Dieser zbV-Mel<strong>der</strong> soll zukünftig das<br />
Atemschutz- und Sicherheitscontrolling an <strong>der</strong> Einsatzstelle übernehmen. Auf <strong>der</strong> DLK befinden sich<br />
zwei Langzeitatemschutzgeräte sowie die Rettungsmulde. Diese Geräte sowie die Mulde sind für den<br />
Sicherheitstrupp Typ 2 reserviert. Auf dem TLF befindet sich eine Rettungstasche mit Atemluft für den<br />
Sicherheitstrupp Typ 1. Das erarbeitete System muss regelmäßig eingeübt werden, damit bei einem<br />
Atemschutznotfall in kürzester Zeit eingegriffen werden kann. Bisher wurde das Notfalltraining<br />
regelmäßig beim Übungsdienst besprochen und geübt.<br />
Nach FwDV 7Jährlich muss je<strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger mindestens jährlich eine theoretische<br />
Unterweisung, einen Testdurchlauf in <strong>der</strong> Atemschutzübungsstrecke (Kreisfeuerwehrzentrale<br />
Gevelsberg) sowie eine Einsatzübung unter Atemschutz durchgeführt haben, sonst verliert er seine<br />
Atemschutztauglichkeit (Zulassung, um ein Atemschutzgerät zu tragen). Dieses System wird in<br />
<strong>Herdecke</strong> so durchgeführt. Alle Daten werden im EDV Programm <strong>der</strong> Feuerwehr sowie in den<br />
Atemschutzdokumentationsbüchern verwaltet bzw. dokumentiert.<br />
7.3.16. Wärmebildkamera<br />
Die vorhandene Wärmebildkamera wurde 2002 von einer Versicherung gespendet. Die Kamera hat<br />
sich gut bewährt, ist jedoch nicht mehr Stand <strong>der</strong> Technik. Es sind weitere Wärmebildkameras nötig.<br />
Für je einen Löschzug ist eine Wärmebildkamera erfor<strong>der</strong>lich. Eine Wärmebildkamera soll über eine<br />
abgesetzte Einheit verfügen, womit das Bild auf einen zusätzlichen Monitor nach außen übertragen<br />
werden kann.<br />
7.3.17. Be- und Entlüftungstechnik (siehe auch 6.4.1 und 6.4.11)<br />
Siehe Punkt Ist Vorhaltung <strong>der</strong> Mindestausstattung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Löschfahrzeuge<br />
stets mit einem motorbetriebenen Lüfter zu beschaffen.<br />
7.3.18. Waldbrandgefahr (siehe 4.2.7 und 6.4.12)<br />
Derzeit besteht bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein erhebliches Defizit an Schlauchmaterial, was<br />
kurzfristig behoben werden muss. Ein seit Jahren gefor<strong>der</strong>ter SW 2000 ist nicht vorhanden. An <strong>der</strong><br />
Wache existiert lediglich eine Gitterbox für den LKW o<strong>der</strong> GW-Logistik. Die darin enthaltenen B-<br />
Schläuche reichen bei weitem nicht für eine Wasserför<strong>der</strong>ung über lange Wegstrecke (insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei Verdopplung des För<strong>der</strong>stroms) aus. Ziel ist es, den Waldbrand in <strong>der</strong> Entstehungsphase zu<br />
bekämpfen. Überörtlich können von <strong>der</strong> Kreisfeuerwehrzentrale, von <strong>der</strong> Feuerwehr Ennepetal, <strong>der</strong><br />
Feuerwehr Witten und <strong>der</strong> Feuerwehr Hattingen entsprechende Fahrzeuge herangezogen werden.<br />
Bei dem großen Waldgebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass eine Wasserversorgung über<br />
lange Wegstrecke in kürzester Zeit aufgebaut wird. Sonst könnte sich <strong>der</strong> Brand zu weit ausgebreitet<br />
haben. Daher ist die Anrückzeit von externen Kräften zu hoch, so dass die entsprechenden Mittel am<br />
Standort <strong>Herdecke</strong> vorzuhalten sind. Die überörtliche Hilfe kann hier nur als Ergänzung angesehen<br />
werden. Es ist ein entsprechen<strong>der</strong> Schlauchwagen 2000, AB-Schlauch, o<strong>der</strong> ein LF-Logistik mit<br />
entsprechen<strong>der</strong> und ausreichen<strong>der</strong> Beladung anzuschaffen. Da das LF-L (siehe Punkt 6.4.13) bereits<br />
als Logistikkomponente verplant werden soll, ist es erfor<strong>der</strong>lich, ein autarkes Fahrzeug in Betrieb zu<br />
nehmen. Für einen Pendelverkehr eignet sich das TLF 16/30, welches geländefähig ist. Der<br />
Spülwagen <strong>der</strong> Technischen Betriebe (Fassungsvermögen 5.000 l) hat schon in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
bei Einsätzen unterstützt und kann zukünftig herangezogen werden. Ein ausführliches<br />
Waldbrandeinsatzkonzept in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden ist zu erstellen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Zuwegungen für Großfahrzeuge und die Wasserentnahmestellen mit Angabe <strong>der</strong><br />
Wassermenge sind detailliert darzustellen.<br />
7.3.19. Abrollbehälter Wasser<br />
Es gibt Überlegungen, in Eigenregie des Ehrenamtes, einen Abrollbehälter Wasser (5.000 l) zu<br />
bauen. Dieses Vorhaben sollte insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> großen und wassermäßig nicht versorgten<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Waldflächen durchgeführt werden (vergleiche 4.2.7). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sollte dieses Vorhaben<br />
unterstützen.<br />
7.3.20. Windwurfgefahr (siehe auch Punkt 4.2.7 und 6.4.14)<br />
Jedes Löschfahrzeug sowie die Drehleiter sind mit einer Motorsäge ausgestattet. Reservegeräte sind<br />
an <strong>der</strong> Wache vorhanden. Insgesamt sind bei <strong>der</strong> Feuerwehr 7 Motorsägen vorhanden. Demnach sind<br />
3 weitere Geräte anzuschaffen.<br />
Die Logistikfahrzeuge (z.B. GW-Logistik) sind nicht mit einer Motorsäge ausgestattet. Eine<br />
Bestückung dieser Fahrzeuge mit Motorsägen ist durchzuführen, so können diese Fahrzeuge bei<br />
Unwetterlagen autark an kleineren Einsatzellen arbeiten, ohne die Löschgruppenfahrzeuge zu binden.<br />
Büffelwinden befinden sich nur noch auf dem LF 16/12. Diese hydraulischen Heber sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
kurzfristig auf den beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge zu installieren. Die technischen Mittel<br />
zum Anheben von Lasten sind <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend (nur Hebekissen). Über die Beschaffung<br />
eines Hebebaums ist nachzudenken. Ein Greifzug befindet sich lediglich auf dem HLF II. Ein zweiter<br />
Greifzug ist auf ein weiteres Löschgruppenfahrzeug zu verlasten. Ein weiteres Fahrzeug, neben dem<br />
HLF II, ist mit einer maschinellen Zugeinrichtung auszustatten (Ausfallreserve siehe auch Punkt<br />
Rüstwagen in diesem Kapitel).<br />
7.3.21. Wechsella<strong>der</strong> und Abrollbehälter<br />
Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> sind zwei Wechsella<strong>der</strong>-Trägerfahrzeuge vorhanden. Eines ist Eigentum<br />
des Ennepe-Ruhr-Kreises (ManV Komponente). Bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stehen folgende<br />
Abrollbehälter:<br />
- AB Umweltschutz<br />
- AB Mulde<br />
- AB Schaum / Bindemittel<br />
- AB ManV des EN-Kreises<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Wechsella<strong>der</strong>-Trägerfahrzeuge ist in Verbindung mit dem Kreisfahrzeug als<br />
ausreichend zu betrachten.<br />
7.3.<strong>22</strong>. Massenanfall von Verletzten<br />
Der EN-Kreis hat verschiedene Einsatzstichworte zum ManV gebildet. Ab Stufe ManV 2 wird <strong>der</strong> bei<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> stationierte Abrollbehälter ManV mitalarmiert. Dieser verlässt mit einer<br />
erweiterten Gruppe (KdoW, HLF 1, WLF mit AB ManV) das <strong>Stadt</strong>gebiet und fährt den jeweiligen<br />
Einsatzort an. Bei einem solchen Fall ist für die Abwesenheit <strong>der</strong> erweiterten Gruppe zwingend die<br />
Wache fest zu besetzen. Für den Fall, dass das ManV Ereignis sich auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Herdecke</strong><br />
ereignet, ist ein entsprechendes Konzept mit dem EN-Kreis zu erstellen. Insbeson<strong>der</strong>e gilt es zu<br />
betrachten, welche überörtliche Einheit den AB-ManV besetzt und auch bedient. Es ist in diesem Fall<br />
zu vermuten, dass das Einsatzpersonal <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> für an<strong>der</strong>e Maßnahmen (u.a.<br />
Menschenrettung) aufgebraucht ist.<br />
Die Vorhaltung des AB-ManV ist keine Pflichtaufgabe <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>, son<strong>der</strong>n eine<br />
freiwillige Leistung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass mit dem Trägerfahrzeug des EN-Kreises auch<br />
Abrollbehälter <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> bewegt und beför<strong>der</strong>t werden. Würde das Trägerfahrzeug<br />
vom Standort <strong>Herdecke</strong> abgezogen, wäre bei <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> ein zusätzliches Wechsella<strong>der</strong><br />
Trägerfahrzeug erfor<strong>der</strong>lich.<br />
7.3.23. Schutzkleidung<br />
In <strong>der</strong> Feuerwache befindet sich eine eigene Klei<strong>der</strong>kammer (Bekleidungsverwaltung), die durch zwei<br />
Kräfte ehrenamtlich geführt wird. Hier wird ausreichend Reservekleidung für das Personal (zum<br />
Austausch, z.B. nicht reparable Beschädigung einer Jacke) bereit gehalten. Für kontaminierte<br />
Einsatzkleidung (nach einem Bran<strong>der</strong>eignis) steht Ersatzkleidung zur Verfügung. Neuaufnahmen<br />
werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> mit einer entsprechend festgelegten Grundausstattung ausgerüstet.<br />
Je<strong>der</strong> Feuerwehrmann (SB) verfügt über eine den Vorschriften entsprechende normgerechte<br />
Einsatzkleidung. In den vergangenen sieben Jahren wurde auch in die Erweiterung <strong>der</strong> persönlichen<br />
Schutzkleidung investiert. Zur sachgerechten Reinigung <strong>der</strong> Einsatzkleidung stehen seit 2003 eine<br />
Industriewaschmaschine sowie ein Hochleistungstrockner zur Verfügung. Die Ausrüstung <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> kann als gut angesehen werden.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.3.24. Gerätewartung (ehrenamtlich / hauptamtlich)<br />
Bis 2007 war ein hauptamtlicher Schirrmeister (Gerätewart) für die Fahrzeug- und Gerätepflege tätig.<br />
Aufgrund von immer mehr zunehmenden Prüfvorschriften <strong>der</strong> Gerätehersteller wurde diese Funktion<br />
um einen zweiten Gerätewart verstärkt. Der zweite Gerätewart kümmert sich vornehmlich um Elektro-,<br />
Atemschutz-, und ABC-Technik. Beide Gerätewarte haben die Ausbildung eines Gruppenführers und<br />
Maschinisten und fahren bei Einsätzen mit dem hinzu alarmierten ehrenamtlichen Personal mit zur<br />
Einsatzstelle (direkt vor Ort). Der Schirrmeister geht 2012 in den Ruhestand. Diese Stelle muss<br />
dringend ersetzt werden.<br />
Die Gerätewarte werden aus dem Ehrenamt durch sechs weitere ehrenamtliche Gerätewarte<br />
(Fahrzeuggruppe) unterstützt. Die Bereitschaft aus dem Ehrenamt zur Unterstützung nimmt aufgrund<br />
steigen<strong>der</strong> Einsatzzahlen immer mehr ab.<br />
Kleine Reparaturen sowie Wartungsarbeiten werden durch die Gerätewarte eigenständig und an <strong>der</strong><br />
Feuerwache durchgeführt. Bei größeren Reparaturen wird eine Fachwerkstatt aufgesucht. Es ist<br />
gerade bei den mo<strong>der</strong>nen Einsatzfahrzeugen zunehmend komplizierter (Technisierung, z.B.<br />
Elektronik), eigenständig Reparaturen vorzunehmen.<br />
Bisher gab es für die Fahrzeugwartung lediglich eine Arbeitsgrube. Ein Werkstattbereich war nur<br />
notdürftig zwischen den Fahrzeugen eingerichtet. Den Gerätewarten steht ein Büro zur Verfügung, wo<br />
sie vorgenommene Prüfungen per PC und schriftlich dokumentieren. Im Anbau <strong>der</strong> Feuerwehr wird<br />
eine Werkstatt sowie ein Lagerraum für diesen Bereich errichtet.<br />
7.4. Tagesdienst / Verwaltung / Brandschutztechniker<br />
Neben den Gerätewarten sind <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr (F VI) sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr (F IV, Verwaltungsmitarbeiter des Amtes 32-2) im Tagesdienst <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
eingesetzt. Der Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong> FF sind ausgebildete<br />
Brandschutztechniker. Sie führen in <strong>Herdecke</strong> die Brandschauen durch. Dieser Bestand ist<br />
ausreichend.<br />
Weiterhin übernehmen beide Funktionen Verwaltungsaufgaben für die Feuerwehr (Beschaffungen,<br />
Personalplanung, Personalsachbearbeitung, Mitglie<strong>der</strong>werbung, Statistiken etc.). Auch dieser<br />
Bestand ist neben <strong>der</strong> Unterstützung des Amtes 32 ausreichend.<br />
Insgesamt stehen im Tagesdienst überwiegend vier Kräfte (ohne Urlaub und Krankheit gerechnet) zur<br />
Verfügung, um im Einsatzfall sofort mit dem Ehrenamt ausrücken zu können. Auch <strong>der</strong> Teamleiter<br />
Rettungsdienst ist ausgebildeter Feuerwehrmann. Dieser hat 1/3 seiner Stelle auch im Tagesdienst.<br />
Im Idealfall stehen sofort fünf Kräfte zur Verfügung.<br />
7.5. Feuerwehrhaus <strong>Herdecke</strong><br />
Die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> verfügt über ein Gerätehaus direkt an <strong>der</strong> Bundesstraße B 54 (<strong>Herdecke</strong>r Bach<br />
4). Derzeit findet <strong>der</strong> Erweiterungsbau im hinteren Bereich <strong>der</strong> Wache statt. Daher wird dieses Kapitel nur<br />
grob betrachtet.<br />
7.5.1. Historie<br />
Das Feuerwehrhaus ist im Jahr 1976 erbaut worden und besteht aus einem Büro- und<br />
Aufenthaltsbereich, einer aus zwei Bereichen bestehenden Fahrzeughalle und mehreren<br />
Räumlichkeiten im Untergeschoss. Zwischen 1986 und 1988 wurde das Feuerwehrhaus um einen<br />
Anbau erweitert.<br />
7.5.2. Bauweise<br />
Die Feuerwache ist ein eingeschossiger Baukörper, <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Topografie im hinteren, zu<br />
umfahrenden Bereich großflächig unterkellert ist. Im angrenzenden Gebäude, das in zweieinhalb<br />
geschossiger Ausführung in direkter Verbindung mit <strong>der</strong> Fahrzeughalle steht, befinden sich die Sozial-<br />
und Aufenthaltsräume <strong>der</strong> Feuer- und Rettungswache. Daneben zählen mehrere Büroräume, ein<br />
Besprechungsraum, ein Unterrichtsraum und eine Küche zum „Raumprogramm“ <strong>der</strong> Feuerwache. Die<br />
sanitären Gegebenheiten sind mit einer entsprechenden Anzahl von Toiletten und Duschen für Herren<br />
als ausreichend zu bezeichnen. Sanitärbereiche, insbeson<strong>der</strong>e Duschen, für Damen sind nicht<br />
vorhanden, werden aber im Zuge des Anbaus erstellt.<br />
7.5.3. Derzeitige Nutzung<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Die Nutzung des Feuerwehrhauses sieht zurzeit wie folgt aus: Der Büro- und Aufenthaltsbereich<br />
erstreckt sich über drei Etagen.<br />
Im Erdgeschoss sind das Büro des <strong>Stadt</strong>brandinspektors und das Dienstbüro des Rettungsdienstes<br />
untergebracht. Der Gerätewart teilt sich ein Büro mit dem Bereich Rettungsdienst. Ein weiteres Büro<br />
für den Geschäftsführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr und gleichzeitig Brandschutztechniker ist hier<br />
ebenfalls zu finden. Dieses Büro wird außerdem durch die Pressestelle <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong><br />
genutzt. Eine kleine Teeküche, mittlerweile veraltet, ist hier neben den Lagermöglichkeiten des<br />
Rettungsdienstes zu finden.<br />
Vom Erdgeschoss erreicht man abgesetzt als Art Hochparterre eine kleine Einsatzzentrale. Sie ist mit<br />
zwei 4m-Band-Funkgeräten und mit einem im 2m-Band ausgestattet. Ein Alarmgeber für analoge<br />
Funkmeldeempfänger und Sirenen, ein Statusempfangsgerät, zwei ISDN-Telefone, ein Fax, ein<br />
Büroplatz mit PC und eine Rundsprechanlage sind vorhanden. Von hier aus können auch<br />
verschiedene Einrichtungen <strong>der</strong> Wache gesteuert werden (z. B. die automatischen Sektionaltore, das<br />
Alarmlicht, die Abgasabsauganlage). Außerdem befinden sich dort ein PC-Arbeitsplatz, Alarmpläne,<br />
Einsatzkarten und eine Personaltafel. Von <strong>der</strong> Zentrale hat man einen direkten Blick auf den Vorplatz<br />
<strong>der</strong> Wache und auf die B 54.<br />
Im Obergeschoss befinden sich ein Aufenthaltsraum sowie ein Schlafraum für den Rettungsdienst<br />
und das Büro <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr. Eine Küche für den Rettungsdienst befindet sich ebenfalls auf<br />
<strong>der</strong> Etage.<br />
Ein Aufenthalts- und Schulungsraum für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> befindet<br />
sich im Untergeschoss. Der Schulungsraum ist für ca. 80 Personen ausgelegt und wird <strong>der</strong>zeit<br />
erweitert. Direkt nebenan befinden sich Wasch- und Duschraum mit mehreren Waschplätzen.<br />
Schließlich ist die Jugendfeuerwehr ebenfalls im Untergeschoss untergebracht. Zudem befinden sich<br />
dort diverse Lagerräume, <strong>der</strong> Umklei<strong>der</strong>aum des Rettungs- und Tagesdienstes und die<br />
Bekleidungskammer. Ein Waschraum mit einer Hochleistungswaschmaschine sowie einem<br />
Hochleistungstrockner wurde hier eingerichtet.<br />
7.5.4. Fahrzeughalle / Stellplätze<br />
In <strong>der</strong> Fahrzeughalle befinden sich 8 Stellplätze <strong>der</strong> Größenklasse 4 (12,5 m x 4,5 m), wobei einer<br />
dieser Stellplätze durch den ELW 1 doppelt belegt wird und weitere zwei Stellplätze durch den RTW<br />
und das WLF mit AB-ManV (des Kreises) in Anspruch genommen werden. Die für diese<br />
Stellplatzgrößen nach DIN 14092 Teil 1 gefor<strong>der</strong>ten lichten Maße für Tore sind im Bereich <strong>der</strong><br />
Stellplätze wie auch bei den Durchfahrtshöhen und -breiten eingehalten. Ein Stellplatz ist mit einer<br />
Fahrzeuggrube ausgestattet, so dass hier im Bedarfsfall kleinere Fahrzeugreparaturen durchgeführt<br />
werden können. Hinter dieser Arbeitsgrube schließen sich eine Werkbank sowie ein Lastenkran an.<br />
Hinter <strong>der</strong> sechsten Toranlage ist eine Waschhalle im Stellplatz integriert.<br />
Zum Standard gehören elektromotorisch betriebene Sektionaltore, wie auch eine<br />
Abgasabsauganlage. Die Abgasabsauganlage ist dringend zu überarbeiten bzw. zu warten, da diese<br />
nicht einwandfrei funktioniert. Kritisch ist die Vorhaltung <strong>der</strong> Einsatzkleidung in <strong>der</strong> Fahrzeughalle zu<br />
werten, da das Umkleiden im Bereich <strong>der</strong> ausfahrenden Einsatzfahrzeuge geschehen muss. Der<br />
hierfür zur Verfügung stehende Platz wird zudem noch durch eine gewisse Lagerhaltung und kleinere<br />
Werkbankeinbauten verringert. Diese beiden Punkte werden durch den <strong>der</strong>zeitigen Anbau <strong>der</strong><br />
Feuerwache kurzfristig geän<strong>der</strong>t. So sind ein separater Umkleidebereich mit Spinden im Bau sowie<br />
eine separate Werkstatt und ein Raum für Lagermöglichkeiten vorgesehen.<br />
7.5.5. Hofflächen<br />
Der Feuerwache zugeordnet sind sowohl vor dem Gebäude wie auch auf <strong>der</strong> Rückseite ausreichend<br />
große Hofflächen. Problematisch erscheint aus gutachterlicher Sicht lediglich die Situation, dass die<br />
ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit anrückenden Privatfahrzeugen ein- und dieselbe Aus- und<br />
Einfahrt nutzen. Dies scheint notwendig, um die ausgewiesenen Stellplätze im vor<strong>der</strong>en Bereich <strong>der</strong><br />
Feuerwache zu erreichen. Diese Situation wird im Zuge des <strong>der</strong>zeitigen Umbaus auch nicht<br />
verän<strong>der</strong>t. Nach intensiven Planungen konnten keinerlei Ideen auf den Weg gebracht werden, um das<br />
gleichzeitige An- und Ausrücken über eine Zufahrt zu verhin<strong>der</strong>n. Trotz <strong>der</strong> ausreichend großen<br />
Hofflächen vor und hinter <strong>der</strong> Feuerwache sind diese als Übungsfläche nur sehr bedingt tauglich.<br />
Beide Zonen werden von ausrückenden Einsatzfahrzeugen befahren, so dass kritische Situationen<br />
nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden können. Hofflächen müssen als Parkplatz von den<br />
ehrenamtlichen Einsatzkräften genutzt werden, da keine ausreichenden Parkmöglichkeiten<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
vorhanden sind. Es sollte langfristig über die Schaffung einer zweiten Einfahrt o<strong>der</strong> eines<br />
Einfahrtrichtungsverkehrs durch eine Zufahrt (jetzige Ein- und Ausfahrt) sowie einer separaten<br />
Ausfahrt nachgedacht werden. Die <strong>der</strong>zeitige Situation bietet drei negative Kreuzungspunkte des zu-<br />
und abfließenden Verkehrs im Alarmfalle. Die o. g. Maßnahme entzerrt diese auf einen<br />
Kreuzungspunkt und trägt somit zur Sicherheit <strong>der</strong> Einsatzkräfte bei und dient dem Unfallschutz.<br />
Generell ist abschließend auf eine ausreichende flächendeckende, blendfreie Außenbeleuchtung<br />
Wert zu legen.<br />
7.5.6. Zukünftiger Anbau<br />
Die Raumkonzepte des <strong>der</strong>zeitigen Anbaus und entsprechende organisatorische Maßnahmen sollten<br />
dann den Stand <strong>der</strong> Technik wi<strong>der</strong>spiegeln, um eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />
Durchführung aller Tätigkeiten im Feuerwehrdienst zu gewährleisten. Konkrete Planungen liegen<br />
bereits vor.<br />
Angestrebt werden die funktionale Trennung zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Rettungsdienst<br />
(Trägerschaft des EN-Kreises).<br />
Der Schulungsraum ist auf mindestens 100 Personen zu erweitern; die Räume zur Aufbewahrung <strong>der</strong><br />
Einsatzkleidung getrennt zur Fahrzeughalle vorzusehen. Auf die Trennung von Männern und Frauen<br />
sollte auch hier bereits geachtet werden. Die Stellplatzanzahl ist <strong>der</strong>art zu erweitern, dass alle<br />
Fahrzeuge und Abrollbehälter eingestellt werden können. Bei den Stellplatzgrößen sind ausreichende<br />
Sicherheitsabstände (mindestens 0,5 m zu Bauteilen etc.) und Verkehrsflächen zu beachten.<br />
Durch das Erweiterungsvorhaben werden mehr Stellplätze für die Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung<br />
stehen. Hierzu ist geplant, eine freistehende Fahrzeughalle (L-Anbau zur Straße hin an die bisherige<br />
Halle) zu bauen.<br />
Eine Stiefelwaschanlage, um Grobverschmutzung nach Übung und Einsatz direkt nach dem<br />
Verlassen <strong>der</strong> Fahrzeuge entfernen zu können, ist in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen. Die so<br />
genannte schwarz / weiß Trennung sollte berücksichtigt werden.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> WC-Anlagen und Duschanlagen sind je Geschoss entsprechend den Bedürfnissen für<br />
Männer und Frauen einzuplanen. Insbeson<strong>der</strong>e die Kapazität <strong>der</strong> Anlage für Frauen sollte<br />
zukunftsorientiert ausgerichtet werden.<br />
Auch die Unterbringung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr ist im Raumprogramm zu beachten. Die Qualität <strong>der</strong><br />
Ausstattung und Unterbringung steigert letztendlich auch die Motivation <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />
Jugendfeuerwehr.<br />
Im Außenbereich sollten in die Planungen folgende Überlegungen einfließen. Die Anzahl <strong>der</strong> PKW-<br />
Stellplätze für Feuerwehrangehörige soll sich an <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Sitzplätze <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Fahrzeuge bemessen. Für <strong>Herdecke</strong> ergibt sich somit ein theoretischer Bedarf von 66 Stellplätzen. An<br />
<strong>der</strong> südlichen Grundstücksgrenze steht noch eine Fläche zur Verfügung, die zur Erweiterung geeignet<br />
wäre. Ein Einstellplatz sollte die Maße von 2,5 m Breite und 5,5 m Länge nicht unterschreiten. Die<br />
Anordnung ist günstig zu wählen, so dass ein zügiges aber sicheres Einfahren möglich ist.<br />
7.5.7. Küche<br />
Im Anbau <strong>der</strong> Feuerwache ist auch eine Großküche vorgesehen. Diese hat das Ziel, das<br />
Einsatzpersonal bei Lehrgängen und bei größeren Einsätzen zu verpflegen, soweit dies bei Einsätzen<br />
nicht durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen erfolgt. Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten,<br />
dass insbeson<strong>der</strong>e durch den niedrigen Personalstand (vor allem im Tagesbereich) die Feuerwehr<br />
<strong>Herdecke</strong> personell nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die eigenen Kräfte bei Einsätzen selbst zu verpflegen.<br />
Namentlich bei größeren Einsatzsituationen wird jede Einsatzkraft vor Ort o<strong>der</strong> als Ablösung benötigt.<br />
Daher ist in solchen Fällen lieber auf die ortsansässigen Hilfsorganisationen zurückzugreifen, die die<br />
Verpflegung von Einsatzkräften durch die Verpflegungstrupps ihrer Einsatzeinheiten ohnehin anbieten<br />
und über die Kreisleitstelle Schwelm kurzfristig alarmierbar sind. Dies wurde 2008 bei einem<br />
Großbrand bereits so praktiziert. Vergleiche auch 7.1.16 - Zusammenarbeit mit den örtlichen<br />
Hilfsorganisationen.<br />
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7.6. Statistische Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
7.6.1. Auswertung nach Staffellösung<br />
Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Brandschutzbedarfspläne 2002 und 2007 (Staffellösung) wurden die<br />
zeitkritischen Einsätze seit dem Jahr 2000 erfasst und ausgewertet. Seit 2009 und mit Grundlage des<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es <strong>2010</strong> wird nach <strong>der</strong> Gruppenlösung ausgewertet.<br />
Jahr 2000 57 % (Schätzwert)<br />
Jahr 2001 62 % (Schätzwert)<br />
Ab 2003 wurde durch die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> eine genaue Statistik geführt, ab 2004 sogar eine<br />
sekundengenaue Abrechnung.<br />
Jahr<br />
Anzahl <strong>der</strong><br />
ausgewerteten<br />
Einsätze<br />
Anzahl 1.<br />
Schutzzieldefinition - 6 FM<br />
in 8 Min.<br />
Seite 89 von 97<br />
Soll<br />
Anzahl 2.<br />
Schutzzieldefinition - 16 FM<br />
in 13 Min.<br />
2003 54 41% 70% 37% 70%<br />
2004 26 69% 70% 100% 70%<br />
2005 54 93% 70% 100% 70%<br />
2006 45 96% 70% 100% 70%<br />
2007 59 92% 80% 100% 80%<br />
2008 55 62% 80% 100% 80%<br />
2009 11 82% 80% 82% 80%<br />
Durchschnittlich erzielt die Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> einen Erreichungsgrad bei <strong>der</strong> Staffellösung (1/5) von<br />
76,43 %. Der auffällige Sprung im Erreichungsgrad zwischen den Jahren 2003/2004 ist u. a. auf die<br />
Einführung <strong>der</strong> sekundengenauen Abrechnung zurückzuführen, die allein zu einer Steigerung des<br />
Erreichungsgrades um 10 Prozentpunkte geführt hat. Der Fachaufsicht <strong>der</strong> Bezirksregierung wurden<br />
erstmalig für das Jahr 2007 statistische Zahlen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> übermittelt.<br />
Seit 2008 verlangt die Bezirksregierung eine Anpassung des bisherigen Staffelsystems 1/5<br />
(Grundlage <strong>der</strong> vorherigen Brandschutzbedarfspläne 2002/2007) auf ein Gruppensystem 1/8<br />
(Grundlage des jetzigen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>es, basierend auf den Empfehlungen <strong>der</strong> AGBF).<br />
Somit ist ab 2008 auch die Statistik nach Gruppensystem zu führen. Im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden<br />
Ausnahmegenehmigung muss die Auswertung <strong>der</strong> zeitkritischen Einsätze <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />
jährlich bis zum 1. März vorgelegt werden.<br />
In den vorherigen Jahren wurden immer alle zeitkritischen Einsätze gewertet. Nach Vorgaben <strong>der</strong><br />
Bezirksregierung müssen aber nur folgende Einsätze gewertet werden:<br />
+ zu dem mindestens eine Gruppe (Gruppengleichwert) an <strong>der</strong> Einsatzstelle nach AAO ewartet wird<br />
+dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild)<br />
- keine Feld- Wald- o<strong>der</strong> Wiesenbrände, Aussiedler, Ansiedlungen<br />
- keine Unfälle auf Landstraßen o<strong>der</strong> Autobahnen<br />
- keine Nachalarmierungen von Einheiten<br />
- keine Einsätze, bei denen bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurück geschickt<br />
werden (Einsätze, die abgebrochen wurden), keine Einsätze mit „eiferbegrenzendem Stichwort“ wie<br />
z.B. Ölspur, Gartenlaube, Papiercontainer.<br />
Diese sachliche Einschränkung hat eine Reduzierung <strong>der</strong> auszuwertenden Einsätze zur Folge, wie<br />
man beson<strong>der</strong>s gut am Vergleich <strong>der</strong> Jahre 2008 (55) und 2009 (11) erkennen kann.<br />
Wie man ebenfalls erkennen kann, wurden die Soll Vorgaben für das 1. und 2. Schutzziel <strong>der</strong><br />
bisherigen Staffellösung weitgehend eingehalten. Der erste Einsatzerfolg (Menschenrettung) kann aus<br />
Sicht <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> auch mit einer Staffel erreicht werden.<br />
Soll
.<br />
7.6.2. Auswertung nach Gruppenlösung<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Gemäß den aktuellen Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung laut Ausnahmegenehmigung vom 08.12.2008<br />
sind für die Laufzeit dieses <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>s die Sollvorgaben nach <strong>der</strong> Gruppenlösung (1/8)<br />
zu bestimmen. Zusätzlich hat die Bezirksregierung bereits eine Einsatzauswertung nach <strong>der</strong><br />
Gruppenlösung für das Jahr 2009 verlangt.<br />
Jahr<br />
Anzahl <strong>der</strong><br />
ausgewerteten<br />
Einsätze<br />
Anzahl 1.<br />
Schutzzieldefinition - 9 FM<br />
in 8 Min.<br />
Seite 90 von 97<br />
Soll<br />
Anzahl 2.<br />
Schutzzieldefinition - weitere Soll<br />
18 FM in 13 Min.<br />
2009 11 45% 82%<br />
<strong>2010</strong> 70%<br />
2011 70%<br />
2012 70%<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
Wendet man die aktuellen Vorgaben <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg (Gruppenlösung, Einsatzstatistik)<br />
vergleichend auf die vergangenen Jahre 2005 bis <strong>2010</strong> an, ergibt sich, unterteilt nach Technischen<br />
Hilfeleistungen und Brandeinsätzen, folgende Auswertung <strong>der</strong> Einsätze:<br />
Technische Hilfeleistung 38<br />
Von 10 Technischen Hilfeleistungen konnten 7 Einsätze mit 9 Einsatzkräften in 8 Minuten erreicht<br />
werden. Drei Einsätze konnten nicht erreicht werden. Dies ergibt bei den Technischen Hilfeleistungen<br />
einen Erreichungsgrad von 70 %. Die durchschnittliche Eintreffzeit lag bei 6:<strong>22</strong> Minuten.<br />
Brandeinsätze 39<br />
Bei Brandeinsätzen lag die durchschnittliche Eintreffzeit bei 41 ausgewerteten Einsätzen bei 8:05 Min.<br />
Von 41 ausgewerteten Einsätzen konnten 25 Einsätze mit einer Gruppe in <strong>der</strong> vorgegebenen Zeit<br />
erreicht werden. Dies entspricht einem Erreichungsgrad von 61 %.<br />
Bei <strong>der</strong> Auswertung wurde insbeson<strong>der</strong>e erkannt, dass <strong>der</strong> Erreichungsgrad <strong>der</strong> Gruppe hätte erzielt<br />
werden können, wenn anstatt eines Staffelfahrzeuges ein Gruppenfahrzeug (etwa HLF 20/16) im<br />
ersten Abmarsch gefahren wäre. Daher ist zu planen, dass zukünftig im ersten Abmarsch ein<br />
Löschgruppenfahrzeug mit einer Besatzung von 1/8 als erstes ausrückt.<br />
Es wurde außerdem erkannt, dass die 2. Hilfsfrist (16 FM in 13 Minuten) bei allen ausgewerteten<br />
Einsätzen eingehalten wurde.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> errechneten Erreichungsgrade bleibt <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (Bz. Arnsberg)<br />
vorbehalten und ist abzuwarten.<br />
38 Die hier verwendeten Zahlen beziehen sich auf eine statistischen Auswertung <strong>der</strong> letzten fünf Jahre
8. Maßnahmen<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Welche Maßnahmenkataloge - Organisation, Gebäude, Fahrzeuge und Geräte, Personal - mit welcher<br />
Priorität versehen werden, sind den örtlichen Gegebenheiten entsprechend durch die politischen Gremien<br />
festzulegen.<br />
Der Erreichungsgrad, als das eigentliche „Betriebsergebnis" einer Feuerwehr, ist zukünftig kontinuierlich zu<br />
ermitteln. Dies ist mittels mo<strong>der</strong>ner Leitstellentechnik und <strong>der</strong> Ausrüstung <strong>der</strong> Feuerwehrfahrzeuge mit FMS<br />
mit geringem Aufwand realisierbar. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> sollte den Kreis einbeziehen und um Mithilfe bitten,<br />
die entsprechenden Daten zu ermitteln und den Kommunen <strong>der</strong> Region zur Verfügung zu stellen.<br />
Mittels dieser Daten lassen sich drei wesentliche Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>ung auf gesichertes<br />
Datenmaterial aufbauen:<br />
• Überprüfung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> kommunalen Feuerwehr durch den<br />
Landrat <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 1 (1) FSHG<br />
• Standortverifizierungen und interkommunale Glie<strong>der</strong>ungsoptimierungen<br />
• Optimierung <strong>der</strong> Ausrückebereiche innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde sowie des<br />
Kreises für Aufgaben nach <strong>§</strong> 1 (3) und (5) FSHG<br />
8.1. Maßnahmen <strong>der</strong> Feuerwehr aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
8.1.1. Kurzfristig (bis 2012):<br />
1. Umstellung <strong>der</strong> Alarm- und Ausrückeordnung. Der Erstabmarsch muss konform mit dem<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sein. Ein Löschgruppenfahrzeug (Gruppe 1/8) muss in den ersten<br />
Abmarsch auch für Brandeinsätze gestellt werden.<br />
2. Erstellung eines Atemschutz-Sicherheitstruppkonzeptes, welches einheitlich und regelmäßig<br />
beim Übungsdienst und mindestens halbjährlich ausgebildet wird. Die Unterteilung <strong>gemäß</strong><br />
FwDV zwischen Typ 1 und Typ 2 wird dringend empfohlen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung hat hierfür<br />
entsprechende technische Mittel kurzfristig bereitzustellen (siehe 7.3.15).<br />
3. Einrichtung eines Führungsdienstes (B-Dienst). Der Zugführer vom Dienst ist mit einem<br />
Einsatzfahrzeug stets einsatzbereit und fährt mit seinem zur Verfügung gestellten<br />
Einsatzfahrzeug (Kommandowagen) direkt die Einsatzstelle an. Hierdurch wird die<br />
Einsatzstelle frühzeitig erkundet und die Eingriffszeit <strong>der</strong> Feuerwehr minimiert (Vergleich<br />
7.3.4).<br />
4. Kurzfristige Umstellung <strong>der</strong> internen Organisation auf zwei Löschzüge und vier Löschgruppen<br />
(siehe 7.1.1).<br />
5. Besetzung <strong>der</strong> Funktionsstellen mit rein ehrenamtlichen Kräften. Diese haben keine<br />
Doppelverplanung (siehe auch 7.1.3 und 7.1.6).<br />
6. Der 2. stellv. Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr ist kurzfristig als Verbandführer auszubilden (siehe<br />
kommissarische Ernennungsvoraussetzungen) (siehe 7.1.6).<br />
7. Erstellung eines Konzeptes zur Besatzung des AB-ManV bei diesen Lagen auf <strong>Herdecke</strong>r<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet (7.3.<strong>22</strong>).<br />
8. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Wasserrettung“ mit Slipstellen etc. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
schwer zugängliche Ruhrlauf <strong>Herdecke</strong> Ge<strong>der</strong>n muss in Abstimmung mit den Feuerwehren<br />
Witten, Wetter und <strong>der</strong> DLRG betrachtet werden (siehe 4.2.6).<br />
9. Erstellung eines ABC Konzeptes für Großlagen in Abstimmung mit den an<strong>der</strong>en Städten des<br />
EN-Kreises (siehe 6.4.7 und 7.3.13).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
10. Erstellung eines Einsatzkonzeptes in Abstimmung mit <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen. Bei ABC Lagen<br />
auf <strong>der</strong> BAB 1 sind ggf. eine Evakuierung o<strong>der</strong> sonstige Einsatztätigkeiten (Messungen) am<br />
Bleichsteingelände (u.a. Schulzentrum) nötig. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> verbesserte Informationsfluss<br />
zwischen <strong>der</strong> Feuerwehr Hagen und <strong>Herdecke</strong> ist anzustreben (siehe 4.2.6).<br />
11. Erstellung eines Einsatzkonzeptes zusammen mit den umliegenden Feuerwehren für den<br />
Ruhrlauf. Bei Eintreten von wassergefährdenden Stoffen sind Hagen, <strong>Herdecke</strong> und Wetter<br />
zuständig. Beim Hengsteysee sind es <strong>Herdecke</strong>, Hagen und Dortmund (siehe 4.2.7 und<br />
6.4.9).<br />
12. Erstellung eines Einsatzplanes für den 960 Meter langen En<strong>der</strong> Tunnel in Absprache mit <strong>der</strong><br />
Feuerwehr Dortmund und Feuerwehr Hagen (HLF 24/14 S, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug<br />
welches auf <strong>der</strong> Schiene fahren kann) (siehe 4.1.4. Bahnanlagen und<br />
4.2.6).<br />
13. Erstellung eines Einsatzkonzeptes „Viadukt“ (u.a. Zuwegungen etc.) im Hinblick auf Suizid<br />
und anschließende Wasserrettung (siehe 4.2.6).<br />
14. Erstellung eines Waldbrandkonzeptes (Vergleich 4.2.7 und 7.3.18).<br />
8.1.2. Mittelfristig (bis 2015)<br />
1. Ausbau <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger auf mindestens 65 Personen (<strong>der</strong>zeit 51 Kräfte)<br />
(Vergleiche 7.1.5).<br />
2. Ausbildung des ehrenamtlichen Personals in <strong>der</strong> erweiterten Ersten Hilfe (etwa<br />
Rettungshelfer) für First Respon<strong>der</strong> Einsatzsituationen. Die Feuerwehren können sich gegen<br />
solche Einsätze nicht wehren, da dies eine unterlassene Hilfeleistung darstellt (Vergleiche<br />
7.1.5).<br />
3. Im Bereich ABC I müssen mehr Kräfte ausgebildet werden (siehe 7.1.5).<br />
4. Pro Jahr müssen mehr Truppführer ausgebildet werden (mind. 4 Personen) (siehe 7.1.5).<br />
5. 7 Personen sind mittelfristig als Gruppenführer (F III) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />
6. 3 Personen sind mittelfristig als Zugführer (F IV) auszubilden (siehe 7.1.6).<br />
7. Mittelfristige Ausbildung von zwei weiteren Verbandführer (F/B V Teil 1+2) (siehe 7.1.6).<br />
8. Einsatzkonzepte für beson<strong>der</strong>e Objekte (z.B. Verlust beson<strong>der</strong>er Kulturgüter im Brandfall) und<br />
regelmäßige Schulungen <strong>der</strong> Einsatzkräfte vor Ort.<br />
8.1.3. Langfristig (bis 2020):<br />
1. Alle Gruppenführer sollen langfristig den Lehrgang F Ausbil<strong>der</strong> und F/B ABC II absolvieren<br />
(siehe 7.1.6).<br />
8.1.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend<br />
1. Alle Hochhäuser und alle an<strong>der</strong>en Gebäude an <strong>der</strong> Hochhausgrenze sind regelmäßig im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Brandschau zu überprüfen.<br />
2. Die Ausschreibungen von Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen sind effektiver und effizienter<br />
durchzuführen. Die Ausschreibungen müssen im Hinblick auf die technische Ausstattung<br />
deutlich konkreter erstellt werden.<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
3. Sekundengenaue Erfassung von zeitkritischen Einsätzen nach Vorgaben <strong>der</strong><br />
Bezirksregierung Arnsberg (Gruppenstärke). Zudem Erfassung des Erreichungsgrades<br />
Staffelstärke zum Vergleich.<br />
4. Abstimmung und regelmäßige Schulung (alle 2 Jahre) mit <strong>der</strong> FF Wetter im Rahmen <strong>der</strong><br />
überörtlichen Hilfe zwecks Wasserför<strong>der</strong>ung von <strong>der</strong> Ruhr im Einsatzfall Ewald Dörken AG.<br />
5. Regelmäßige jährliche Überprüfung <strong>der</strong> aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, um Fehlalarme<br />
zu vermeiden. Die Brandmeldeanlagen sind stets nach dem Stand <strong>der</strong> Technik und den<br />
jeweils gültigen Aufschaltbedingungen herzurichten.<br />
6. Erfassung einer Ein- und Austritts-Statistik um den Personalstand zu bewerten.<br />
8.2. Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung aus diesem <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
8.2.1. Kurzfristig (bis 2012):<br />
8.2.1.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />
1. Kurzfristige Erstellung und Finanzierung eines Werbekonzeptes zum Zweck, ehrenamtliche<br />
Mitglie<strong>der</strong> für die Feuerwehr zu gewinnen (siehe 7.1.2). Insbeson<strong>der</strong>e Personen, die in <strong>der</strong><br />
Nähe <strong>der</strong> Feuerwache wohnen. Weiterhin sind Frauen und Menschen mit<br />
Migrationshintergrund zu werben. Der Personalstand ist in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />
Feuerwehr stufenweise auf das Soll von 141 auszubauen. Derzeit besteht ein Defizit von 67<br />
Kräften.<br />
2. Kurzfristige Zielerreichung: För<strong>der</strong>ung des Ehrenamtes auch und gerade in finanzieller<br />
Hinsicht. Bestehendes Personal muss durch Anreize motiviert und neues Personal muss<br />
durch Anreize gewonnen werden.<br />
3. Deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Tagesverfügbarkeit. Bildung von Pools, (z.B. Technischen<br />
Betriebe, mind. 5 FM) die tagsüber an einem Arbeitsplatz arbeiten und Bereitstellung eines<br />
Einsatzfahrzeuges. Diese könnten in einem Alarmfall mit Son<strong>der</strong>rechten die Einsatzstelle<br />
direkt anfahren. Die rechtliche Zulässigkeit ist zu prüfen. Weiterhin sollten weitere<br />
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (<strong>Stadt</strong>verwaltung, TBH etc.) für die Freiwillige<br />
Feuerwehr geworben werden. Diese Berufsgruppe hat keine Abkömmlichkeitsprobleme am<br />
Arbeitsplatz (siehe 7.1.2).<br />
Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Gründung einer weiteren Löschgruppe im Norden <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
den Brandschutz deutlich verbessert.<br />
4. Kurzfristige Prüfung <strong>der</strong> kommunalen Zusammenarbeit im Tagesbereich (siehe Punkt 7.1.13,<br />
Stichwort Ergänzungs-Löschgruppenfahrzeug).<br />
5. För<strong>der</strong>ung des Dienstsportes <strong>der</strong> Feuerwehr. Die Anzahl <strong>der</strong> Atemschutzgeräteträger muss<br />
indirekt gehalten und mindestens auf 65 Kräfte erhöht werden. Ein entsprechen<strong>der</strong> Sportraum<br />
innerhalb <strong>der</strong> Feuerwache ist vorzuhalten (siehe auch 7.1.5).<br />
6. In den nächsten drei Jahren sind 10 Bootsführer (Soll 20) auszubilden. Dieser Bestand stellt<br />
das absolute Minimum dar (Vergleich 7.1.15).<br />
8.2.1.2. Technische Maßnahmen<br />
1. Verbesserung <strong>der</strong> Ausstattung für die Wasserrettung. Insbeson<strong>der</strong>e die Slip Stellen (3 Stück,<br />
Hengsteysee, Harkortsee, Ruhrlauf) sind kurzfristig geeignet herzurichten.<br />
2. Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagens 2 bis Anfang 2011. Alternativ kann auch<br />
ein Mehrzweckfahrzeug zum Transport von Personen und Geräten angeschafft werden.<br />
3. Ersatzbeschaffung <strong>der</strong> fälligen Drehleiter 23/12 bis zum Jahr 2012 (siehe auch 7.3.6).<br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
4. Kurzfristige Anschaffung eines ELW 1 als Ersatzbeschaffung im Jahr 2011 (siehe 6.4.8 und<br />
7.3.4).<br />
5. Kurzfristige Anschaffung eines Schlauchwagens 2000 o<strong>der</strong> vergleichbaren Abrollbehälters mit<br />
mindestens 2000 Meter B-Schläuchen (siehe 4.2.7, 6.4.12 und 7.3.18).<br />
6. Ersatzbeschaffung des Anhänger Transport im Jahr 2011.<br />
7. Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges 16/12 bis Anfang 2012 in ein<br />
Löschgruppenfahrzeug 20/16 (Kombination TH und Brand). Dieses Fahrzeug soll in den<br />
ersten Abmarsch gestellt werden (siehe auch 7.3.5 und 8.1.1).<br />
8. Kurzfristige Erweiterung technischer Mittel zur Öl-Rückhaltung und Öl-Bekämpfung auf einem<br />
Fließgewässer. Auch schwimmfähiges Bindemittel ist in ausreichenden Mengen vorzuhalten<br />
(Vergleich 4.2.7 und 6.4.9).<br />
9. Mo<strong>der</strong>nisierung (Generalüberholung) <strong>der</strong> Einsatzzentrale mit direkter Anbindung an die<br />
Kreisleitstelle (weitere Details siehe 7.2.1).<br />
10. Die Wache verfügt nur über 2 Amtsleitungen. Diese sind auf mind. 5 auszubauen (siehe<br />
7.2.1). Auch die Datenleitung ist von DSL 1000 auf DSL 16000 zu erhöhen.<br />
11. Ausstattung des Kommandowagens mit einem Mobilfunkgerät und einem tragbaren<br />
Handfunkgerät 4m-Band (siehe 7.2.5 und 7.2.6).<br />
12. Kurzfristige Erweiterung: Der Gerätewagen Logistik ist mit einer Motorsäge und Tauchpumpe<br />
auszustatten, um selbständig bei Unwetterlagen agieren zu können.<br />
13. Anschaffung von drei weiteren Motorsägen, um das Soll von 10 Stück zu erfüllen (siehe 4.2.7,<br />
6.4.14 und 7.3.20).<br />
14. Die Anzahl von befüllten Sandsäcken ist kurzfristig von 1000 Stück auf 3000 Stück<br />
auszubauen (siehe 4.2.7, 6.4.9 und 7.3.14).<br />
15. Erweiterung des Schaummittelbestandes an <strong>der</strong> Wache auf > 4.000 Litern (siehe auch 6.4.5<br />
und 7.3.11).<br />
16. Vorhaltung von vertonten Tonträgersystemen (CD) für die Feuerwehrfahrzeuge (6.4.6 +<br />
7.3.12). Zukünftige Fahrzeuge, die mit einer Außenlautsprecheranlage beschafft werden,<br />
müssen technisch so ausgestattet sein, dass <strong>der</strong> CD-Player auf diesen Außenlautsprecher<br />
gestellt werden kann.<br />
17. Ausstattung zweier Einsatzfahrzeugen mit Greifzügen (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />
18. Ausstattung <strong>der</strong> beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 1 und 2 mit Büffelwinden. Die<br />
technischen Mittel zum Anheben von Lasten sind unzureichend (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />
19. Verbesserung <strong>der</strong> Absauganlage in den Fahrzeughallen (siehe 7.5.4).<br />
8.2.1.3. Sonstige Maßnahmen<br />
1. Es ist zu prüfen, ob Bürger <strong>der</strong> Randbereiche durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung kostenlos mit<br />
Rauchmel<strong>der</strong>n ausgestattet werden können.<br />
8.2.2. Mittelfristig (bis 2015)<br />
8.2.2.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />
1. In den nächsten fünf Jahren sind 4 ehrenamtlichen Kräften die Ausbildung zum Klasse C<br />
Führerschein (Soll 40 Kräfte) zu finanzieren. Scheiden weitere Klasse C Personen aus <strong>der</strong><br />
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Feuerwehr aus, sind auch diese Funktionen durch eine Neuausbildung zu kompensieren<br />
(Vergleiche 6.4.1 und 7.1.15).<br />
2. Prüfung des Vorschlags für Einsatzkräfte eine Kin<strong>der</strong>betreuung anzubieten (siehe 7.1.2).<br />
8.2.2.2. Technische Maßnahmen<br />
1. Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 16/16 in ein<br />
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 20/16 Schwerpunkt Technische Hilfe im Jahr 2013<br />
(siehe 7.3.5).<br />
2. Ersatzbeschaffung für den nicht mehr technisch einwandfreien Lastkraftwagen. Spätestens im<br />
Jahr 2013. Die Wehrführung empfiehlt die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges<br />
Logistik, welches bei Brandeinsätzen, als Logistikkomponente und Unwettereinsätzen<br />
eingesetzt werden kann. Diese Universalanschaffung wäre äußerst sinnvoll. Jedoch ist <strong>der</strong><br />
Ladekran zum Anheben von Lasten zu berücksichtigen. Dieser wäre bei diesem Fahrzeug<br />
nicht vorhanden, so dass ein bestehendes Fahrzeug mit einem Lastenkran ausgestattet<br />
werden muss (siehe 6.4.13 und 7.3.9).<br />
3. Mittelfristige Anschaffung eines weiteren ELW 1 als Führungsmittel und Ausfallreserve für den<br />
2. Löschzug (siehe 6.4.8 und 7.3.4).<br />
4. Die technischen Sollvorgaben (Mindestanfor<strong>der</strong>ungen) für eine Löschgruppe (6.4.1 und 7.3.3)<br />
sind mittelfristig zu erzielen.<br />
5. Mittelfristige Anschaffung bzw. Herrichtung eines „Abrollbehälter Wasser“ insbeson<strong>der</strong>e für<br />
die Waldbrandbekämpfung mit etwa 5.000 Litern Wasser (Dieser kann ggf. durch die FFH<br />
selbst erstellt werden, siehe 7.3.19).<br />
6. Mittelfristige Anschaffung einer Wärmebildkamera mit Einheit für abgesetzte Bildübertragung<br />
(siehe auch 7.3.16).<br />
7. Mittelfristige Anschaffung von 26 Funkgeräten im 2m-Band, um das Soll von 67 Geräten zu<br />
erreichen (siehe 6.4.1 und 7.2.6).<br />
8. Neuanschaffung eines Rettungsbootes im Jahr 2015 (siehe auch 7.3.10).<br />
9. Es sind mittelfristig weitere 6 neue Tauchpumpen für Unwettereinsätze anzuschaffen (siehe<br />
6.4.9 und 7.3.14).<br />
10. Mittelfristige Ausstattung aller Löschgruppenfahrzeuge, Drehleiter und Gerätewagen mit<br />
Prepaid Handys (siehe 7.2.5).<br />
11. Ausbau des Sirenennetzes im Bereich Schnee, Ahlenberg und Westende (siehe 7.2.7).<br />
12. Ausstattung eines weiteren Fahrzeuges mit einer maschinellen Zugeinrichtung (5 Tonnen) als<br />
Ausfallreserve <strong>der</strong> bestehenden (siehe 6.4.14 und 7.3.20).<br />
8.2.2.3. Sonstige Maßnahmen<br />
1. Mittel- bis langfristige Lösungen (dauerhafte Prüfung jedoch erfor<strong>der</strong>lich) zur Verbesserung<br />
des Brandschutzes und <strong>der</strong> Zielerreichungsgradabdeckung in den Randbereichen finden.<br />
2. Mittelfristige Prüfung, ob eine Einflussnahme auf Lichtzeichenanlagen möglich ist (siehe<br />
4.1.4).<br />
3. Mittelfristige För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Planungen des EN-Kreises zum Hochwasserschutz in <strong>Herdecke</strong><br />
(siehe 4.2.7, 6.4.9 und 7.3.14).<br />
8.2.3. Langfristig (bis 2020):<br />
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8.2.3.1. Verbesserung <strong>der</strong> Personalstruktur<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
1. Mittel- bis langfristige Zielerreichung: Es ist anzustreben, für ehrenamtliche<br />
Feuerwehrangehörige (zur Verbesserung des Brandschutzes und schnelleren Ausrückens)<br />
Wohnraum in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Feuerwache anzubieten (etwa Ladestraße / Bahnhof,<br />
Phlipp-Nicolai-Weg etc.) (siehe 6.3).<br />
8.2.3.2. Technische Maßnahmen<br />
1. Ersatzbeschaffung des Wechsella<strong>der</strong>fahrzeuges im Jahr 2017.<br />
2. Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportfahrzeuges 1 im Jahr 2020.<br />
3. Ersatzbeschaffung des Kommandowagens im Jahr 2020.<br />
8.2.3.3. Sonstige Maßnahmen<br />
1. Langfristige Bereitstellung finanzieller Mittel für den Digitalfunk.<br />
8.2.4. Regelmäßig / Wie<strong>der</strong>kehrend<br />
1. Kontinuierliche Überprüfung <strong>der</strong> engen Anfahrtsstraßen (Hauptanfahrtswege <strong>der</strong> Feuerwehr)<br />
durch das Ordnungsamt.<br />
2. Neueintritten ist geeignete Schutzkleidung (Standardsatz <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>) zur<br />
Verfügung zu stellen. Schutzkleidung, die die Laufzeit überschritten hat, muss dringend<br />
ausgetauscht werden (7.3.23).<br />
3. Stetige Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften, die in <strong>der</strong> Schichtarbeit tätig und somit<br />
tagsüber abkömmlich sind (siehe 7.1.2).<br />
4. Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer für die Freiwillige Feuerwehr freistellen, sollten von <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung zumindest ein Dankesschreiben sowie an<strong>der</strong>e kleinere Vergünstigungen<br />
erhalten. Es ist zu prüfen, welche dies gesetzlich sein können. Die Tagesverfügbarkeit <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>Herdecke</strong> soll durch diese Maßnahmen gesteigert werden (siehe 7.1.12).<br />
5. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen nach 10 Jahren (Kleinfahrzeuge) und 20 Jahren<br />
(Großfahrzeuge) (siehe 6.4.15).<br />
6. Jährliche Überprüfung <strong>der</strong> Tagesverfügbarkeit 6-18 Uhr (Feststellung des Ist Zustandes).<br />
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9. Fortschreibung<br />
Der <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> ist vom Rat zu beschließen.<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> <strong>2010</strong><br />
Er ist spätestens im Jahr 2015 fortzuschreiben. Mit <strong>der</strong> Planung ist spätestens im 2. Halbjahr 2014 zu<br />
beginnen.<br />
Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen sind <strong>der</strong>en Auswirkungen zu prüfen und ggf. eine<br />
vorgezogene Fortschreibung zu initiieren.<br />
Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an die Mitwirkenden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Herdecke</strong>. Diese haben mit<br />
Datensammlungen und Statistikauswertungen monatelang mitgeholfen, dieses komplexe Werk zu erstellen.<br />
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