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Einladung - Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

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Vorstand<strong>Einladung</strong>Geerenstrasse 6Postfach 2128157 <strong>Dielsdorf</strong>T 043 422 20 50F 043 422 20 59info@sdbd.chwww.sdbd.chzur 55. Delegiertenversammlung des <strong>Zweckverband</strong>s <strong>Sozialdienste</strong><strong>Bezirk</strong> <strong>Dielsdorf</strong>Datum: Mittwoch, 28. August 2013Zeit:Ort:18.00 Uhr<strong>Sozialdienste</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Dielsdorf</strong>, Geerenstrasse 6, 8157 <strong>Dielsdorf</strong>- Gruppenraum (Parkplätze hinter dem Haus)Traktanden:1. Begrüssung2. Wahl eines/einer StimmenzählerIn3. Protokoll der 54. Delegiertenversammlung vom 29. Mai 20134. Voranschlag 2014 (Voranschlag liegt bei / Kommentar und Antrag Beilage 1)5. Rückstellung Sanierungskosten BVK (Kommentar / Antrag Beilage 2)6. Mitteilungen / Verschiedenes<strong>Dielsdorf</strong>, 15.07.2013Ph. Bollmann / AktuarSeite 1 von 8


Beilage 1 - Traktandum 4 - Voranschlag 2014Voranschlag 2014 – Kommentar – Antrag des VorstandsGenerelle BemerkungenAufwandüberschuss (997.4620)Der gegenüber dem Vorjahr höhere Aufwandüberschuss resultiert primär aus der realistischenAbbildung des Aufwands der KESB und der EDV Erneuerung bei den <strong>Sozialdienste</strong>n. Die höherenAusgaben des Fachbereichs Erwachsenenschutzes wurden durch die Einnahmen derEntschädigungen für die Mandatsführungen kompensiert. (Differenz zum Voranschlag Vorjahr CHF388‘500).<strong>Sozialdienste</strong>Der interne Verteilschlüssel „Infrastruktur und gemeinsame Kosten“ der <strong>Sozialdienste</strong> bleibt für denVoranschlag 2014 unverändert:Verwaltung / Rechnungswesen 4/18Erwachsenenschutz 10/18Persönliche Beratung 1/18Beratung Suchtprobleme 3/18Der Bereich „Allgemeine Kosten“ (0 Behörden und Verwaltung) beinhaltet die Kosten der Behördenund Verwaltung, sowie die Kosten und Erträge aus der Vermietung der Liegenschaft an derSpitalstrasse 11 (Jugendsekretariatsgebäude).Die Kosten der Fachbereiche werden gemäss Statuten zu 90% nach Fällen und zu 10% nachEinwohnern auf die Gemeinden aufgeteilt. Für die Bereiche „Persönliche Beratung“ und „BeratungSuchtprobleme“ wird ein Fall berechnet, sobald ein direkter persönlicher Kontakt stattgefunden hat(telefonisches Intake, administrative Fallaufnahme, Terminvereinbarung, und Erstgespräch bei unsoder Besuch - z.B. im Spital - dies entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 4 Stunden).Im Fachbereich Erwachsenenschutz wird ein Fall von der Übertragung des Mandats bis zumordentlichen Abschluss (Behördenentscheide) verrechnet. Überträge von Gemeinde zu Gemeindewerden anteilsmässig (vierteljährlich) verrechnet.Personalkosten <strong>Sozialdienste</strong>Dem Bereich Verwaltung werden folgende Lohnanteile verrechnet:Geschäftsleiter 50% + 5% LiegenschaftenSekretariatsleitung 100%Sachbearbeiterin Sekretariat 50%Rechnungsführerin 45% <strong>Zweckverband</strong>sbuchhaltung inkl. KESB mit Nebenrechnung für Klientenaus den Bereichen Beratung Suchtprobleme und Persönliche Beratung)Die Löhne folgender Mitarbeitenden werden zusätzlich auf die Fachbereiche verteilt:Geschäftsleiter:15% Erwachsenenschutz15% Beratung Suchtprobleme15% Persönliche BeratungSachbearbeiterin Sekretariat:20% Erwachsenenschutz20% Beratung Suchtprobleme10% Persönliche BeratungSeite 2 von 8


Sachbearbeiterin Erwachsenenschutz90% Erwachsenenschutz10% ZV Buchhaltung zur Sicherstellung der Vertretung (Krankheit/Unfall/Ferien)Für den Fachbereich Erwachsenenschutz (100.3010/3030/3090) wurde im Voranschlag 2014gegenüber den heutigen Anstellungen eine 80% Stelle zusätzlich berücksichtigt.Für den Fachbereich Persönliche Beratung wurden 20 Stellenprozente zusätzlich budgetiert. Diesentspricht der ersten Anpassung in diesem Bereich. In der Zwischenzeit sind 15 <strong>Bezirk</strong>sgemeindenan diesem Fachbereich beteiligt. Die Inanspruchnahme der Persönlichen Beratung als Alternativezu Erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen stellt eine zusätzliche Mehrbelastung dar. DerAusbau wird stufenweise und nach ausgewiesenem Bedarf erfolgen.Der durch die DV bewilligte Stellenrahmen wird eingehalten.Personalkosten KESB <strong>Bezirk</strong> <strong>Dielsdorf</strong>Bereits im Jahr 2013 mussten einige Korrekturen aufgrund der effektiven Fallbelastung der KESBvorgenommen werden. Im Jahre 2014 wurden zusätzlich 60 Stellenprozente für ein Mitglied desSpruchkörpers und 50 Stellenprozente für die Kanzlei budgetiert.Der durch die DV bewilligte Stellenrahmen wird dadurch weiterhin eingehalten.LohnnebenkostenFür die Berechnung der Lohnnebenkosten (xxx.3030) wurden im Voranschlag 2014 die Vorgabendes Informationsschreibens des Gemeindeamts übernommen.Bei der Berechnung des allgemeinen Personalaufwands (xxx.3090) wurden die möglichenLunchcheckbezüge, geplante und bewilligte Weiterbildungen und pro 100% Stelle CHF 500.- fürkurzfristige Weiterbildungen, Supervision, Kosten für die Personalsuche und alle 2 Jahre dieKosten für den Personalanlass berücksichtigt.Anschaffungen (xxx.3110)Für die <strong>Sozialdienste</strong> wurden folgende Anschaffungen budgetiert:Klientenverwaltungssoftware, sofern Schlusszahlung nicht im 2013 erfolgt CHF 20‘000.-Die Kosten wurden wie folgt auf die Fachbereiche verteilt:Sekretariat (020) CHF 4‘400.-Erwachsenenschutz (100) CHF 11‘200.-Beratung Suchtprobleme (450) CHF 3‘350.-Persönliche Beratung (589) CHF 1‘050.-Erneuerung Server und Ersatz der ältesten Arbeitsstationen CHF 80‘000.-Die Kosten wurden wie folgt auf die Fachbereiche verteilt:Sekretariat (020) CHF 17‘800.-Erwachsenenschutz (100) CHF 44‘500.-Beratung Suchtprobleme (450) CHF 13‘350.-Persönliche Beratung (589) CHF 4‘350.-Für den Fachbereich Erwachsenenschutz wurden zusätzlich CHF 15‘000.- für die Neumöblierungder Büros Sachbearbeitung budgetiert.Für alle Fach- und Dienstleistungsbereiche wurden für Kleinanschaffungen CHF 500.- budgetiert.Für die KESB wurde die Möblierung eines Arbeitsplatzes CHF 7‘500.- und für KleinanschaffungenCHF 2‘500.- budgetiert.Seite 3 von 8


Dienstleistungen Dritter (xxx.3180)Unter dieser Kontogruppe werden z.B. folgende Aufwendungen verbucht:Versicherungen (ohne Betriebsauto), Telefonkosten, Internet, Frankaturen der Briefe, KostenKopierer, Aktenvernichtung, Archivierung, rechtliche Abklärungen etc.Stellemärt (020.3011/3031/4363)Die Lohn- und Sozialkosten werden mit Beiträgen Dritter ausgeglichen. Längerfristige Anstellungensind keine vorgesehen.Miete ArchivDie Miet- und Dienstleistungskosten für das neue Archiv an der Geerenstrasse 6 werden derKontogruppe 091.xxx belastet. Die Hälfte der Miet- und Dienstleistungskosten werden der KESB(105.xxx) direkt verrechnet.Fachbereich Beratung SuchtproblemeDa sich der Staatsbeitrag in den letzten Jahren auf einem höheren Niveau eingespielt hat alsangenommen, haben wir dies bei der Budgetierung 2014 berücksichtigt.Suchtpräventionsstelle Zürcher Unterland (451.3520)Durch die Erhöhung der Einwohnerzahlen erhöhen sich auch die Beiträge an dieSuchtpräventionsstelle ZU (CHF 2.50/Einwohner).Kosten der KESB <strong>Bezirk</strong> <strong>Dielsdorf</strong>Für das Jahr 2014 wurden die Angaben der ersten fünf Betriebsmonate und alle bekanntenFixkosten als Grundlagen für die Budgetierung verwendet. Auch für das Jahr 2014 musste inverschiedenen Positionen von Annahmen ausgegangen werden. Wir haben uns bemüht mit demVoranschlag 2014 die zu erwartenden Kosten möglichst realitätsnah abzubilden.Einzelne Kontenxxx.3100xxx.3171Der Bedarf an Büromaterial erhöht sich mit der BetriebsgrösseDie Spesen Dienstfahrten werden in allen Bereichen separat ausgewiesen011.3100 Publikationen – Mehr Geschäfte, umfangreichere Publikationen mitentsprechenden Mehrkosten012.3170 Spesenentschädigung enthält auch Anlass mit Personal. Dieses Kostenhaben sich mit der KESB beinahe verdoppelt.020.3181 Vorprojekt Ausbau Geerenstrasse (Räumlichkeiten UG neben Archiv)091.4342 Miete Etcetera fällt weg. Das Etcetera ist in das KJZ <strong>Dielsdorf</strong> gezogen.100.3180 Erhöhter Bedarf mit zunehmender Fachbereichsgrösse (Telefon,Briefmarken, rechtliche Abklärungen …)100.4361 Mandatsentschädigung gemäss Entscheid DV vom 29.05.2013100.4362 Rückerstattung der Spesen aus Mandatsarbeit105.3011 Mandatsentschädigungen ausbezahlt durch KESB -> Rückerstattung105.4362105.3091 Kosten Rekrutierung und Ausbildung der Privaten Mandatsträger105.3172 Spesen der Mandatsträger ausbezahlt durch die KESB -> Rückerstattung105.4363105.3180 Telefon, Portokosten (mehrheitlich eingeschriebene Briefe), Versicherungeninkl. Finanzhaftpflicht etc.Seite 4 von 8


105.3191 Abklärungskosten gemäss Entscheid DV vom 29.05.2013 (Annahme)105.3192 Kosten die durch die KESB bei ärztlichem Rückbehalt von PatientInnen inder Klinik entstehen -> Alternative zum Pikettdienst durch die KESB(Annahme)105.4310 Korrektur der Gebührenerwartungen nach Berücksichtigung von 5 MonatenBetrieb.105.4361 Rückerstattungen Parkplatzmieten Personal450.3130 Erhöhter Aufwand wegen der Kosten für Haarproben -> teilweiseRückerstattung 450.4362450.4361 Die Rückerstattung ist abhängig von der Anzahl laufenden strafrechtlicherMassnahmen (daher schwierig zu budgetieren)940.3210 Aufnahme kurzfristiger Kredite zur Überbrückung von Engpässen bis zurBezahlung der nächsten Teil- oder Schlussrechnung. Wird nur bei Bedarfbeansprucht.Falls Sie Detailfragen zum Voranschlag haben, bitte ich Sie, mich vorgängig zur Delegiertenversammlungzu kontaktieren, damit ich an der Versammlung auf Ihre Fragen antworten kann.(Boris Macullo, Finanzvorstand, Tel Geschäft: 044 817 28 78, Mail Geschäft:boris.macullo@felskowskyag.chAntragDer Vorstand beantragt der Delegiertenversammlung den Voranschlag 2014 miteinem Gesamtaufwand von CHF 6‘089‘320, einem Gesamtertrag von CHF 1‘743‘000und einem daraus resultierenden Aufwandüberschuss zulasten derVerbandsgemeinden von CHF 4‘346‘320 zu genehmigen.Seite 5 von 8


Beilage 2 - Traktandum 5 - Rückstellung Sanierungskosten BVKSanierungskosten BVKAusgangslageDie Unterdeckung der BVK zwang die Gemeinden und angeschlossenen Institutionen zurSanierung. Nachdem vorerst die Meinung vertreten wurde, dass keine Rückstellungen getätigtwerden dürfen, kippte der Regierungsrat diese Haltung und wies die Gemeinden an, dieentsprechenden Rückstellungen zu tätigen.Da der <strong>Zweckverband</strong> die notwendigen Angaben erst nach dem Rechnungsabschluss erhielt,entschied der Vorstand auf die Rückstellung in der Rechnung 2012 zu verzichten(-> siehe auch Kommentar zur Rechnung 2012).RückstellungDie Rechnung 2012 wurde durch die Revisionsstelle mit der Bemerkung abgenommen, dass dieRückstellung der Sanierungskosten in der Rechnung 2013 zwingend sei.Nach Abklärungen beim Gemeindeamt bezüglich Zuständigkeit für die Rückstellungen(Verbandsgemeinden direkt oder <strong>Zweckverband</strong>), war klar, dass die Rückstellung durch den<strong>Zweckverband</strong> zu erfolgen hat.Der Rückstellungsbetrag wurde mit 2.5% der versicherten Lohnsumme x 7 Jahre berechnet. Da der<strong>Zweckverband</strong> nun die Sanierungsbeiträge im Jahr 2013 über die laufende Rechnung ausweist,beträgt die Rückstellung 2013 für das Jahr 2014 und folgende 2.5% der versicherten Lohnsumme x6 Jahre.Unter Berücksichtigung der bekannten Lohnsumme beträgt der aktuelle Sanierungsbetrag somitCHF 340‘465.-.Bezug/VerteilschlüsselDie Verteilung der Rückstellungsverpflichtung der Gemeinden richtet sich nach demVerteilschlüssel der einzelnen Dienst- und Fachbereiche. Die Abrechnung der geleistetenSanierungsbeiträge erfolgt jeweils jährlich unter Berücksichtigung der aktualisierten Bezugszahlen.Die Rückstellung der Sanierungsbeiträge, sowie die jährliche Abrechnung desSanierungsaufwands erfolgt über ein pro Gemeinde erstelltes individuelles Konto.Die Lösung ist recht aufwändig, bildet aber gegenüber den Gemeinden den Sanierungsbedarfgerecht ab.Antrag des VorstandsDa offensichtlich keine Alternativen zur Rückstellung des Sanierungsbeitrages bestehen,beantragt der Vorstand in der Rechnung 2013 die Rückstellung von CHF 340‘465.- zulastender Verbandsgemeinden nach vorgeschlagenem Verteilschlüssel tätigen zu dürfen.Seite 6 von 8


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