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Endbericht REK A23 B5

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Barrierefreier ÖPNV im Kreis Steinburg<br />

Projektbeschreibung Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sind für Menschen<br />

mit Behinderungen geeignete Maßnahmen zu treffen, die ihnen<br />

eine volle Teilhabe in allen Lebensbereichen und damit auch<br />

einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln und Informationen<br />

ermöglichen. Im Bereich des ÖPNV-Systems ist für mobilitätseingeschränkte<br />

Menschen eine verlässliche Planung der gesamten<br />

Reisekette von zentraler Bedeutung. Dies umfasst vor allem<br />

folgende Komponenten des ÖPNV-Systems: Haltestellen,<br />

Fahrzeuge und Fahrgastinformation. Besondere Beachtung bei der<br />

Umsetzung der Barrierefreiheit gilt dem „Zwei-Sinne-Prinzip“, nach<br />

dem Informationen immer über mindestens zwei der drei Sinne -<br />

Hören, Sehen, Tasten - zugänglich sind. So kann bei Ausfall eines<br />

Reizes die Information immer noch wahrgenommen werden.<br />

Zielsetzung Erreichung einer möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung<br />

des Öffentlichen Verkehrs.<br />

Maßnahmen Folgende Einzelmaßnahmen und Besonderheiten müssen bei der<br />

Umsetzung beachtet werden:<br />

Berücksichtigung der gängigen Richtlinien und DIN-<br />

Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung,<br />

Ausweitung des Einsatzes von Niederflurbussen mit entsprechender<br />

Kennzeichnung der Fahrzeuge und Abfahrten im<br />

Fahrplan,<br />

Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurbussen in der<br />

Straßenplanung u.a. mit Vermeidung von Aufpflasterungen in<br />

Straßen mit ÖPNV-Bedienung,<br />

Bereitstellung alternativer Beförderungsangebote für behinderte<br />

Menschen in Räumen und Zeiten, in denen keine Niederflurbusse<br />

zum Einsatz kommen,<br />

Berücksichtigung der Anforderungen behinderter Menschen bei<br />

der Personal-Schulung,<br />

sukzessive Verbesserung der Haltestellen-Zugänglichkeit, der<br />

Haltestellen-Gestaltung und der Haltestellen-Ausstattung im<br />

Hinblick auf die Barrierefreiheit in kommunaler Zuständigkeit,<br />

verbesserte Fahrgastinformation, die den Informationszugang<br />

im Sinne der Barrierefreiheit erleichtert (z.B. gut lesbar beschriftete<br />

Haltestellenschilder, optimierte Fahrplanaushänge, Haltestellenansage<br />

und -anzeige in den Fahrzeugen usw.).<br />

Zuständigkeit /<br />

Federführung<br />

Zeithorizont Fortlaufend<br />

Kosten und<br />

Finanzierung<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

Die Federführung für das Projekt liegt beim Zweckverband ÖPNV<br />

Steinburg.<br />

Ansprechpartner: Herr Scholz, Geschäftsführer des Zweckverbandes<br />

ÖPNV Steinburg.<br />

Noch nicht abschätzbar.<br />

Nächste Schritte Parallele Bearbeitung der Einzelmaßnahmen und Berücksichtigung<br />

der aufgeführten Richtlinien und Rahmenbedingungen.<br />

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