Endbericht REK A23 B5

Endbericht REK A23 B5 Endbericht REK A23 B5

05.12.2012 Aufrufe

Endbericht REK A 23 / B 5 Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5 Unterelbe / Westküste unter Verbindung des Wirtschafts- und Innovationspotenzials (Energiekompetenz) mit weichen Standortfaktoren (Top- Wohn- und Tourismusdestination) Die Projektbeteiligten sehen diese Kampagne mit großer Priorität, um die Region in der überregionalen Standortkonkurrenz angemessen zu positionieren. Maßnahmen Einrichtung einer Kooperationsstruktur angelehnt an die Organisation für die Erarbeitung des REK mit folgenden Bausteinen: 1. Lenkungsausschuss identisch wie für das REK mit mindestens halbjährigen Sitzungen 2. Zweijährig „rotierender“ Vorsitz bei den Landkreisen mit jeweils zugeordneter Geschäftsstelle Die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle ist unverzichtbar. Gerade in der Startphase ist der Aufwand für den Aufbau und die Steuerung der Kooperation nicht neben der Tagesarbeit zu bewältigen. 3. Optionale Projektgruppen für die wichtigsten Umsetzungsprojekte (statt wie bisher thematische Facharbeitsgruppen) 4. Jährliche Regionalkonferenz Die Projektbeteiligten halten die Regionalkonferenz für die politische Verankerung und Akzeptanz der Kooperation für dringlich. Des Weiteren fällt der Geschäftsstelle die Aufgabe des laufenden Monitorings und Controllings des REK-Prozesses sowie die Pflege der Regionaldatenbank zu. Zuständigkeit / Federführung Federführung: Lenkungsausschuss Es ist Aufgabe aller FAGs und REK-Projekte, in ihrer Arbeit die Ziele des Handlungsfelds Kooperation zu beachten Wenn es Anknüpfungspunkte gibt, sind diese aktiv auszugestalten Zeithorizont Die Entscheidung für die Interessengemeinschaft und ihre Organisation muss kurzfristig getroffen werden. Die Dauer der Kooperation sollte offen bleiben. Kosten und Finanzierung Der Lenkungsausschuss bedient sich einer geschäftsführenden Stelle, um den REK-Prozess auch nach Vorlage des Endberichts zu betreuen. Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen allen Projektpartnern geschlossen, die auch die Finanzierung der Betreuung regelt. Nächste Schritte 1. Grundsatzentscheidung, ev. nach Befassung Kreistage 2. Erarbeitung Kooperationsvereinbarung mit Finanzierungsregelung Eine klare und verbindliche Kooperationsvereinbarung stellt keine (bürokratische) Einengung der Partner dar, sondern ist eine zwingende Voraussetzung einer reibungsfreien Kooperation. 3. Konstituierung Interessengemeinschaft und Beschluss zur Finanzierung 4. Einrichtung Geschäftsstelle. Abschließende Einschätzung / Dieses Projekt hat sehr hohe Priorität, um die Umsetzung der im REK erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zu sichern. Die Re- 267

Endbericht REK A 23 / B 5 Prioritäten gion würde andernfalls Gefahr laufen, dass ihre spezifischen Interessen neben anderen regionalen Organisationen (Metropolregion Hamburg, Regionalmanagement A 1 / Fehmarnbelt, Süderelbe) nicht angemessen zum Tragen kommen. Diese Kooperation versteht sich dabei nicht als Alternative zu bestehenden Organisationen, sondern – im Sinne der variablen Geometrie – als Ergänzung für die spezifischen gemeinsamen Anliegen an der Westküste. Teilprojekt 4.1.1: Intensivierung der Kooperation mit der Metropolregion Hamburg und der Projektpartnerschaft Nord Projektbeschreibung Die Interessengemeinschaft sucht aktiv eine intensive Kooperation mit der Metropolregion Hamburg und der PPNord. Die Metropolregion Hamburg ist zwar aktuell mit der Erweiterung um Lübeck, Ludwigslust und Neumünster voll „ausgelastet“, bleibt aber die auch für die Gebietskulisse der Entwicklungsachse wichtigste Kraft. Das PP Nord (MORO Nord) – bei dem die Entwicklungsachse A 1 mit der Fehmarn-Belt-Querung, dem Entwicklungskonzept und der Zusammenarbeit mit Dänemark ein Projektschwerpunkt war – hat die Entwicklungsachse A 23 / B 5 bisher nicht berücksichtigt, obwohl dies ein typischer Fall (neuer) überregionaler Zusammenarbeit für Wachstum und Innovation (= MORO Leitziel) ist. Es ist deshalb zu empfehlen, sich gegenüber den Gremien der MRH und von PPNord um eine gleichgewichtige Behandlung der Entwicklungsachse Westküste/Unterelbe einzusetzen. Zielsetzung Eine Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg und dem PP Nord könnte die Chance eröffnen, als wichtiger Player bei der Positionierung der Regionen in Deutschland und Europa operieren zu können. Ohne einen Bezug zu einer etablierten großräumigen Kooperation, in der die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mitwirken, besteht das Risiko, bei dem künftig ohnehin erschwerten Zugang zu Fördermitteln ins Hintertreffen zu geraten und auch bei der Prioritätensetzung z.B. für Energietrassen und Verkehrsprojekte keine optimale Unterstützung zu erhalten. Es soll so verhindert werden, dass sich die Förderrichtung der MRH (und auch des Landes Schleswig-Holstein) noch stärker auf die Achse Hamburg-Lübeck-Öresund konzentriert. Maßnahmen Ausbildung eines festen Abstimmungs- und Beteiligungsverfahrens zwischen REK - A 23 / B 5 einerseits MRH und PPNord andererseits. Zuständigkeit / Federführung Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5 Die Federführung bei diesem Projekt wird vom Lenkungsausschuss wahrgenommen. Zeithorizont Die erste Kontaktaufnahme könnte und sollte sehr zeitnah erfolgen. Kosten und Finanzierung Keine unmittelbaren Projektkosten. Nächste Schritte Einladung der Verantwortlichen der MRH und von PPNord in den REK-Lenkungsausschuss für ein erstes Strategiegespräch. 268

<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Prioritäten gion würde andernfalls Gefahr laufen, dass ihre spezifischen Interessen<br />

neben anderen regionalen Organisationen (Metropolregion<br />

Hamburg, Regionalmanagement A 1 / Fehmarnbelt, Süderelbe)<br />

nicht angemessen zum Tragen kommen. Diese Kooperation versteht<br />

sich dabei nicht als Alternative zu bestehenden Organisationen,<br />

sondern – im Sinne der variablen Geometrie – als Ergänzung<br />

für die spezifischen gemeinsamen Anliegen an der Westküste.<br />

Teilprojekt 4.1.1: Intensivierung der Kooperation mit der Metropolregion Hamburg<br />

und der Projektpartnerschaft Nord<br />

Projektbeschreibung Die Interessengemeinschaft sucht aktiv eine intensive Kooperation<br />

mit der Metropolregion Hamburg und der PPNord.<br />

Die Metropolregion Hamburg ist zwar aktuell mit der Erweiterung<br />

um Lübeck, Ludwigslust und Neumünster voll „ausgelastet“, bleibt<br />

aber die auch für die Gebietskulisse der Entwicklungsachse wichtigste<br />

Kraft. Das PP Nord (MORO Nord) – bei dem die Entwicklungsachse<br />

A 1 mit der Fehmarn-Belt-Querung, dem Entwicklungskonzept<br />

und der Zusammenarbeit mit Dänemark ein Projektschwerpunkt<br />

war – hat die Entwicklungsachse A 23 / B 5 bisher<br />

nicht berücksichtigt, obwohl dies ein typischer Fall (neuer) überregionaler<br />

Zusammenarbeit für Wachstum und Innovation (= MORO<br />

Leitziel) ist.<br />

Es ist deshalb zu empfehlen, sich gegenüber den Gremien der<br />

MRH und von PPNord um eine gleichgewichtige Behandlung der<br />

Entwicklungsachse Westküste/Unterelbe einzusetzen.<br />

Zielsetzung Eine Zusammenarbeit mit der Metropolregion Hamburg und dem<br />

PP Nord könnte die Chance eröffnen, als wichtiger Player bei der<br />

Positionierung der Regionen in Deutschland und Europa operieren<br />

zu können. Ohne einen Bezug zu einer etablierten großräumigen<br />

Kooperation, in der die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

mitwirken, besteht das Risiko, bei dem künftig ohnehin erschwerten<br />

Zugang zu Fördermitteln ins Hintertreffen zu geraten und auch bei<br />

der Prioritätensetzung z.B. für Energietrassen und Verkehrsprojekte<br />

keine optimale Unterstützung zu erhalten.<br />

Es soll so verhindert werden, dass sich die Förderrichtung der<br />

MRH (und auch des Landes Schleswig-Holstein) noch stärker auf<br />

die Achse Hamburg-Lübeck-Öresund konzentriert.<br />

Maßnahmen Ausbildung eines festen Abstimmungs- und Beteiligungsverfahrens<br />

zwischen <strong>REK</strong> - A 23 / B 5 einerseits MRH und PPNord andererseits.<br />

Zuständigkeit /<br />

Federführung<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

Die Federführung bei diesem Projekt wird vom Lenkungsausschuss<br />

wahrgenommen.<br />

Zeithorizont Die erste Kontaktaufnahme könnte und sollte sehr zeitnah erfolgen.<br />

Kosten und<br />

Finanzierung<br />

Keine unmittelbaren Projektkosten.<br />

Nächste Schritte Einladung der Verantwortlichen der MRH und von PPNord in den<br />

<strong>REK</strong>-Lenkungsausschuss für ein erstes Strategiegespräch.<br />

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