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Endbericht REK A23 B5

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

60.000 Fzg./Tag gemessen worden und der Schwerlastverkehr kam<br />

auf einen Anteil von ca. 14%. 197 Für die A 20 wird laut Prognosen davon<br />

ausgegangen, dass nach vollständiger Realisierung der Küstenautobahn<br />

ca. 34.000 Fzg./Tag (SV-Anteil ca. 15%) die Elbquerung bei<br />

Glückstadt passieren. 198<br />

Bis eine Rasteinrichtung als Autohof charakterisiert werden kann und<br />

Anspruch auf eine Hinweisbeschilderung im Autobahnnetz hat, müssen<br />

besondere Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Der Autohof ist höchstens 1 km von der Anschlussstelle entfernt.<br />

Der Autohof ist ganzjährig und ganztags (24 h) geöffnet.<br />

Es sind mindestens 50 LKW-Stellplätze an schwach frequentierten<br />

und 100 LKW-Stellplätze an stärker frequentierten Autobahnen<br />

vorhanden. PKW-Stellplätze sind davon getrennt ausgewiesen.<br />

Tankmöglichkeit besteht rund um die Uhr; für Fahrzeugreparaturen<br />

werden wenigstens Fachwerkstätten und Servicedienste vermittelt.<br />

Von 11 bis 22 Uhr gibt es ein umfassendes Speiseangebot, außerhalb<br />

dieser Zeit werden Getränke und Imbiss angeboten.<br />

Sanitäre Einrichtungen sind sowohl für Behinderte als auch für<br />

die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals vorhanden.<br />

Im Gegensatz zu einer Autobahnraststätte können sich bei einem<br />

Autohof noch über die Raststättenfunktion hinausgehende zusätzliche<br />

Einrichtungen befinden, wie ein Fast Food-Restaurant, Konferenzräume,<br />

Hotel, Waschanlage, Gewerbe oder eine Diskothek. Auch<br />

Spieleinrichtungen und Einzelhandelsansiedlungen sind nicht selten.<br />

Zielsetzung Nutzung der zusätzlichen Transit-Verkehre und Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen:<br />

Beschäftigungseffekte je nach Konzept: 30 bis 60 Beschäftigte<br />

Gewerbesteuereffekte für Standortgemeinde<br />

Verbrauchsgebühren Versorgungsmedien für Standortgemeinde<br />

Örtliche und regionale Lieferanten<br />

Überregionale Bekanntheitsbildung der Standortgemeinde<br />

Maßnahmen Als notwendige Maßnahmen zur Etablierung von Autohöfen in der<br />

Region gehören:<br />

Bestimmung bzw. innerregionale Abstimmung zu den möglichen<br />

Standorten (z.B. als Nutzungsoption für einen überregional bedeutenden<br />

Gewerbestandort im definierten Suchraum, sonst „Andocken“<br />

an bestehende autobahnnahe Standorte wie z.B. in Heide<br />

oder Sonderstandorte wie Hafen Brunsbüttel) präferieren (kein<br />

Einzelstandort für einen Autohof)<br />

Erstellung integriertes Konzept: Konkurrierende Maßnahmen und<br />

Ansiedlungen vermeiden! Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />

Zeitschiene beim Ausbau der Infrastruktur Autohof an der A 23<br />

könnte zeitnah realisiert werden, Autohof an der A 20 eher mittel-<br />

bis langfristig realisierbar<br />

197 Bundesanstalt für Straßenwesen (bast): Straßenverkehrszählung 2005<br />

198 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr 2007, Berechnungen: SSP Consult (Bezugsfall: Verkehr<br />

2020 im Netz 2020, Angaben in SV/24h und Kfz/24h)<br />

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