Endbericht REK A23 B5

Endbericht REK A23 B5 Endbericht REK A23 B5

05.12.2012 Aufrufe

Endbericht REK A 23 / B 5 Abb. 15: Kaufkraft und Produktivität je Einwohner 2.1.4 Außenhandelsverflechtung Die mit Abstand höchste Exportquote im Verarbeitenden Gewerbe erzielte 2009 Nordfriesland mit 62% Auslandsanteil am Gesamtumsatz. Dithmarschen und Pinneberg liegen bei etwa 30% und Steinburg bei 27%. Insgesamt liegt die Exportquote in der REK-Region A 23 / B 5 recht deutlich unter dem Landesdurchschnitt von knapp 42% Auslandsumsatzanteil. Im Vergleich hierzu lag die Exportquote 2009 in Deutschland bei 42,4% und in Hamburg bei 28,1%. Bei der Industrieintensität liegt die REK-Region A 23 / B 5 mit knapp 44 Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe pro 1.000 Einwohner leicht über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (rd. 43 Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe pro 1.000 Einwohner). In Pinneberg liegt der Wert bei 52, gefolgt von Steinburg (45), Dithmarschen (42) und Nordfriesland mit einer stark unterdurchschnittlichen Industrieintensität von 30. Abbildung 16: Auslandsumsatz des Verarbeitenden Gewerbes Auslandsumsatz 2009 Betriebe Beschäftigte Bruttoentgelte Umsatz Verarbeitendes Gewerbe insgesamt Inland Ausland Exportquote Anzahl (Stand 30.09.) 1 000 Euro % Schleswig-Holstein 1 261 121 954 4 697 634 29 783 049 17 350 430 12 432 618 41,7 REK-Region A23/B5 343 32 273 1 296 557 10 690 497 6 818 568 3 871 930 36,2 Dithmarschen 60 5 619 226 714 3 442 349 2 352 195 1 090 154 31,7 Nordfriesland 50 4 987 165 775 2 097 169 797 284 1 299 885 62,0 Pinneberg 171 15 716 691 221 3 740 752 2 635 642 1 105 110 29,5 Steinburg 62 5 951 212 847 1 410 227 1 033 447 376 781 26,7 Quelle: Georg & Ottenströer, Statistikamt Nord 2010 Die folgende Abbildung stellt die Industriedichte und Außenhandelsverflechtung der REK- Region A 23 / B 5 graphisch im Vergleich dar. Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5 17

Endbericht REK A 23 / B 5 Abb. 17: Industriedichte und Außenhandelsverflechtung Anteil Auslandsumsatz im Verarbeitenden Gewerbe in % 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Nordfriesland Schleswig-Holstein Dithmarschen Steinburg Region – REK A23/B5 Pinneberg 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0 65,0 70,0 Industrieintensität: SVP-Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe pro 1.000 Einwohner Georg & Ottenströer 2.1.5 Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen Ein Indikator für die wirtschaftliche Dynamik einer Region ist das Verhältnis aus Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen. Gewerbeanmeldungen: Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei; Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und Gründung nach dem Umwandlungsgesetz) 6 Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug) Übernahme eines bestehenden Betriebes (Kauf, Pacht, Erbe, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt) Gewerbeabmeldungen: Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Abmeldung ist abzugeben bei; Aufgabe eines Gewerbebetriebes (vollständige Aufgabe und Aufgabe nach Umwandlungsgesetz) 7 Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug), Übergabe eines bestehenden Betriebes (Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt). 6 Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. 7 Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes(Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister eingetragen war oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat. Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5 18

<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Abb. 17: Industriedichte und Außenhandelsverflechtung<br />

Anteil Auslandsumsatz im Verarbeitenden Gewerbe in %<br />

60,0<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

Nordfriesland<br />

Schleswig-Holstein<br />

Dithmarschen<br />

Steinburg<br />

Region – <strong>REK</strong> <strong>A23</strong>/<strong>B5</strong><br />

Pinneberg<br />

5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 55,0 60,0 65,0 70,0<br />

Industrieintensität: SVP-Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe<br />

pro 1.000 Einwohner<br />

Georg & Ottenströer<br />

2.1.5 Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen<br />

Ein Indikator für die wirtschaftliche Dynamik einer Region ist das Verhältnis aus Gewerbeanmeldungen<br />

und Gewerbeabmeldungen.<br />

Gewerbeanmeldungen: Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne<br />

Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Anmeldung ist abzugeben bei;<br />

Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und Gründung nach dem<br />

Umwandlungsgesetz) 6<br />

Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug)<br />

Übernahme eines bestehenden Betriebes (Kauf, Pacht, Erbe, Änderung der Rechtsform,<br />

Gesellschaftereintritt)<br />

Gewerbeabmeldungen: Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeabmeldungen (ohne<br />

Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Abmeldung ist abzugeben bei;<br />

Aufgabe eines Gewerbebetriebes (vollständige Aufgabe und Aufgabe nach Umwandlungsgesetz)<br />

7<br />

Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug),<br />

Übergabe eines bestehenden Betriebes (Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung<br />

der Rechtsform, Gesellschafteraustritt).<br />

6 Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle)<br />

durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche<br />

Person. Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das<br />

Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.<br />

7 Betriebsaufgaben: Vollständige Aufgabe eines Betriebes(Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige<br />

Zweigstelle), der von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit<br />

(Personengesellschaft) geführt wurde. Bei einer natürlichen Person ist Voraussetzung, dass sie ins Handelsregister<br />

eingetragen war oder zuletzt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!