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Endbericht REK A23 B5

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

terschluss mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den südlich der Elbe insbesondere<br />

von der Verkehrsentwicklung mit betroffenen niedersächsischen Landkreisen und insoweit<br />

eine gemeinsame Positionierung und Profilierung in zentralen Entwicklungsfragen<br />

(und auch bei der Fördermittelakquisition) hergestellt werden kann.<br />

Arbeitsgemeinschaft Hamburger-Randkreise<br />

Abb.164: Abgrenzung der Arbeitsgemeinschaft Hamburger-Randkreise<br />

Quelle: AG Hamburger-Randkreise<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise ist eine Kooperation der schleswigholsteinischen<br />

Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, die seit<br />

1960 besteht und auf einem Verwaltungsabkommen beruht. Assoziierte Mitglieder sind der<br />

Kreis Steinburg (seit 2003) und der Kreis Dithmarschen (seit 2005).<br />

Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die Verwaltungs- und Gestaltungskraft der Kreise zu<br />

steigern und die Effizienz der Verwaltung zu verbessern. Dabei übernimmt die Arbeitsgemeinschaft<br />

der Hamburg-Randkreise<br />

die Koordinierung der lagebedingten gemeinsamen Belange und die Abstimmung<br />

überörtlicher Maßnahmen sowie die Vertretung dieser gegenüber dem Land<br />

Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg,<br />

die Ausarbeitung von Vorschläge für Projekte, die im Rahmen der Metropolregion<br />

Hamburg (d.h. unter Nutzung des Förderfonds Nord) umgesetzt werden können,<br />

die Erschließung von Finanzquellen zur Entwicklung der vier Randkreise und<br />

die Erarbeitung eines gemeinsamen Regionalplans.<br />

Ein Beispiel für die Ergebnisse der Zusammenarbeit ist die „Wachstumsinitiative Norderelbe“,<br />

die 2004 / 2005 von der Arbeitsgemeinschaft Hamburger-Randkreise angestoßen und<br />

über die Metropolregion Hamburg umgesetzt wurde.<br />

Die Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft umfasst die Vollsitzung als Beschlussgremium<br />

(Mitglieder: Landräte und je drei Kreistagsmitglieder), die Landrätesitzung als<br />

Steuerungsorgan und Geschäftsstelle zur Koordinierung der Zusammenarbeit. Aufgrund<br />

des informellen Charakters der Kooperation kann die Vollsitzung keine rechtsverbindlichen<br />

Beschlüsse fassen, so dass es sich vielmehr um Empfehlungen handelt, die erst durch Beschlüsse<br />

der Kreisorgane in Kraft gesetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-<br />

Randkreise positioniert sich damit zwischen den Mitgliedskreisen und der Metropolregion<br />

Hamburg (siehe Abbildung diese Seite). 157<br />

157 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise (Hrsg.) (2010): 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-<br />

Randkreise. Bericht 1985 – 2010, Segeberg und www.kreis-stormarn.de/kreis/zahlen/<br />

metropol.html, Hrsg. Kreis Stormarn.<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

179

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