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Endbericht REK A23 B5

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Abb. 132: Landesentwicklungsachsen Schleswig-Holstein<br />

Quelle: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010<br />

Hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung trifft der LEP u.a. diese Aussage: „Zur Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Standortattraktivität muss Schleswig-Holstein in allen Landesteilen<br />

und insbesondere im Verflechtungsraum um Hamburg über eine ausreichende Zahl<br />

verkehrlich hervorragend angebundener und hochwertiger Gewerbestandorte verfügen.<br />

Hierzu sind auch neue Standorte von überregionaler Bedeutung entlang der Landesentwicklungsachsen<br />

in Betracht zu ziehen“.<br />

Ziel der Landesentwicklungsachsen ist es demnach auch, die wirtschaftlichen Überschwappeffekte<br />

aus Hamburg gezielter als bisher auch in die Regionen und zentralen Orte<br />

zu lenken, die sich nördlich der wirtschaftlichen Kern- und Randzone Hamburg befinden<br />

(siehe hierzu auch die Ableitung zu den Standortanforderungen von gewerblichen Nutzer-/<br />

Nachfragegruppen)<br />

Die wesentlichen Anforderungen an neue Gewerbeflächen nach dem LEP 2010 lauten:<br />

(im Einzelnen vgl. dazu die Ziffern 1.6 und 2.6 des LEP 2010)<br />

Vor Neuausweisung geeignete Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorten<br />

nutzbar zu machen<br />

Auf Basis interkommunaler Vereinbarungen zwischen benachbarten Gemeinden<br />

können bei Bedarf weitere Gemeinden bestimmt werden, die sich für eine größere<br />

Gewerbeflächenentwicklung eignen. Die Gemeinden sollten über spezifische<br />

Standortvoraussetzungen für Gewerbe und Industrie verfügen, eine gute überörtliche<br />

Verkehrsanbindung einschließlich guter ÖPNV-Anbindung der Arbeitsplätze haben<br />

sowie räumlich gut dem zentralen Ort oder den Siedlungsachsen zugeordnet<br />

sein<br />

Landesentwicklungsachsen als Orientierungspunkte für potenzielle Standorte für<br />

Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

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