20 JAHRE - Bayerische Forschungsstiftung

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05.12.2012 Aufrufe

110 Zielsetzung und arbeitsweise Antragstellung Die anträge sind schriftlich an die geschäftsstelle der bayerischen Forschungsstiftung zu richten. antragsformulare können dort angefordert bzw. über das internet (www.forschungsstiftung.de) heruntergeladen werden. Die anträge müssen folgende angaben enthalten: 1. allgemeine angaben: gegenstand des Projektes antragsteller; weitere an der maßnahme beteiligte Personen, Firmen oder institutionen Kurzbeschreibung des Projektes beginn und Dauer die höhe der angestrebten Förderung durch die bayerische Forschungsstiftung evtl. weitere bei der bayerischen Forschungsstiftung eingereichte bzw. bewilligte anträge evtl. thematisch verwandte Förderanträge bei anderen stellen 2. Kostenkalkulation: arbeits- und Zeitplan mit Personaleinsatz Kostenplan erläuterung der Kostenkalkulation Finanzierungsplan

3. eingehende technische erläuterung der Vorhaben: stand der wissenschaft und technik – Konkurrenz- produkte oder -verfahren (Literaturrecherche) eigene Vorarbeiten wissenschaftliche und technische Projektbeschreibung Ziele des Vorhabens (innovationscharakter) Festlegung von jährlichen Zwischenzielen („meilensteinen“) wirtschaftliches Potenzial und risiko (breite der anwend- barkeit, Verwendung der ergebnisse) schutzrechtslage Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, sollen zum Zeitpunkt der antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Antragsbearbeitung Die anträge werden von der geschäftsstelle vorgeprüft. Die fachlich berührten staatsministerien geben hierzu eine stellungnahme ab. Die Prüfung der relevanz der thematik, der innovations- höhe der beabsichtigten Forschungsarbeiten, des damit verbundenen risikos und der angemessenheit des Forschungsaufwands erfolgt durch externe Fachgutachter und durch den wissenschaftlichen beirat der stiftung. Die daraus resultierende empfehlung bildet die grund- lage für die abschließende Förderentscheidung, die der stiftungsvorstand nach behandlung der anträge durch den stiftungsrat trifft. Bewilligungsgrundsätze maßgebend für die abwicklung des Projektes ist der von der stiftung erteilte bewilligungsbescheid und die darin ausgewiesene Förderquote. basis des bewilligungsbescheids sind die im antrag gemachten angaben zur Durchführung sowie zu den Kosten und der Finanzierung des Projektes. Die durch die Zuwendung der bayerischen Forschungsstiftung nicht abgedeckte Finanzierung muss gesichert sein. im Falle einer bewilligung werden dem Zuwendungsemp- fänger die mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. es besteht die möglichkeit, durch umschich- tungen innerhalb der ausgabengruppen auf notwendige an- passungen während der Projektlaufzeit zu reagieren. Die bewilligten mittel sind nicht an haushaltsjahre gebunden und verfallen nicht am schluss des Kalenderjahres. Die stiftung behält sich vor, die Förderung des Vorhabens aus wichtigem grund einzustellen. ein wichtiger grund liegt insbesondere vor, wenn wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens weggefallen sind oder die Ziele des Vorhabens nicht mehr erreichbar erscheinen. Der Zuwendungsempfänger hat jährlich in einem Zwischenbericht den Projektfortschritt anhand von „meilensteinen“ in geeigneter weise nachzuweisen. Dieser nachweis bildet jeweils die grundlage für die weitere Förderung des Vorhabens durch die bayerische Forschungsstiftung. nach abschluss der Fördermaßnahme ist ein zahlenmäßiger nachweis über die Verwendung der mittel und ein sachbericht über die erzielten ergebnisse vorzulegen. Der bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die ergebnisse des von der stiftung geförderten Vorhabens zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, vorzugsweise durch Publikationen in gängigen Fachorganen. 111

3. eingehende technische erläuterung der Vorhaben:<br />

stand der wissenschaft und technik – Konkurrenz-<br />

produkte oder -verfahren (Literaturrecherche)<br />

eigene Vorarbeiten<br />

wissenschaftliche und technische Projektbeschreibung<br />

Ziele des Vorhabens (innovationscharakter)<br />

Festlegung von jährlichen Zwischenzielen („meilensteinen“)<br />

wirtschaftliches Potenzial und risiko (breite der anwend-<br />

barkeit, Verwendung der ergebnisse)<br />

schutzrechtslage<br />

Die Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, sollen<br />

zum Zeitpunkt der antragstellung noch nicht begonnen<br />

worden sein.<br />

Antragsbearbeitung<br />

Die anträge werden von der geschäftsstelle vorgeprüft.<br />

Die fachlich berührten staatsministerien geben hierzu eine<br />

stellungnahme ab.<br />

Die Prüfung der relevanz der thematik, der innovations-<br />

höhe der beabsichtigten Forschungsarbeiten, des damit verbundenen<br />

risikos und der angemessenheit des Forschungsaufwands<br />

erfolgt durch externe Fachgutachter und durch<br />

den wissenschaftlichen beirat der stiftung.<br />

Die daraus resultierende empfehlung bildet die grund-<br />

lage für die abschließende Förderentscheidung, die der<br />

stiftungsvorstand nach behandlung der anträge durch den<br />

stiftungsrat trifft.<br />

Bewilligungsgrundsätze<br />

maßgebend für die abwicklung des Projektes ist der von der<br />

stiftung erteilte bewilligungsbescheid und die darin ausgewiesene<br />

Förderquote. basis des bewilligungsbescheids sind<br />

die im antrag gemachten angaben zur Durchführung sowie<br />

zu den Kosten und der Finanzierung des Projektes. Die<br />

durch die Zuwendung der bayerischen <strong>Forschungsstiftung</strong><br />

nicht abgedeckte Finanzierung muss gesichert sein.<br />

im Falle einer bewilligung werden dem Zuwendungsemp-<br />

fänger die mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung<br />

überlassen. es besteht die möglichkeit, durch umschich-<br />

tungen innerhalb der ausgabengruppen auf notwendige an-<br />

passungen während der Projektlaufzeit zu reagieren. Die bewilligten<br />

mittel sind nicht an haushaltsjahre gebunden und<br />

verfallen nicht am schluss des Kalenderjahres.<br />

Die stiftung behält sich vor, die Förderung des Vorhabens<br />

aus wichtigem grund einzustellen. ein wichtiger grund liegt<br />

insbesondere vor, wenn wesentliche Voraussetzungen für<br />

die Durchführung des Vorhabens weggefallen sind oder die<br />

Ziele des Vorhabens nicht mehr erreichbar erscheinen.<br />

Der Zuwendungsempfänger hat jährlich in einem Zwischenbericht<br />

den Projektfortschritt anhand von „meilensteinen“<br />

in geeigneter weise nachzuweisen. Dieser nachweis bildet<br />

jeweils die grundlage für die weitere Förderung des Vorhabens<br />

durch die bayerische <strong>Forschungsstiftung</strong>.<br />

nach abschluss der Fördermaßnahme ist ein zahlenmäßiger<br />

nachweis über die Verwendung der mittel und ein sachbericht<br />

über die erzielten ergebnisse vorzulegen.<br />

Der bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die ergebnisse<br />

des von der stiftung geförderten Vorhabens zeitnah der<br />

Öffentlichkeit zugänglich zu machen, vorzugsweise durch<br />

Publikationen in gängigen Fachorganen.<br />

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