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20 JAHRE - Bayerische Forschungsstiftung

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108<br />

Zielsetzung und<br />

arbeits weise<br />

Der bayerischen ForschungsstiFtung<br />

Errichtung<br />

Die bayerische <strong>Forschungsstiftung</strong> ist mit inkrafttreten des<br />

errichtungsgesetzes (s. seite 1<strong>20</strong>, art. 1) am 1. august 1990<br />

entstanden.<br />

ausgehend von dem gedanken, gewinne aus wirtschaftsbeteiligungen<br />

des Freistaates über die Forschung der wirtschaft<br />

unmittelbar wieder zuzuführen, hat die staatsregierung<br />

damit ein instrument ins Leben gerufen, das bayerns<br />

schlagkraft im weltweiten Forschungs- und technologiewettbewerb<br />

stärken und fördern soll.<br />

Stiftungszweck<br />

nach art. 2 abs. 1 des gesetzes über die errichtung der bayerischen<br />

<strong>Forschungsstiftung</strong> hat die stiftung den Zweck,<br />

1. ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche<br />

mittel oder auf sonstige weise universitäre und<br />

außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische<br />

entwicklung bayerns oder für die<br />

bayerische wirtschaft oder für den schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen nach art. 131 und 141 der Verfassung<br />

von bedeutung sind, und<br />

2. die schnelle nutzung wissenschaftlicher erkenntnisse<br />

durch die wirtschaft<br />

zu fördern.<br />

Organe<br />

organe der stiftung sind der stiftungsrat, der stiftungsvorstand<br />

und der wissenschaftliche beirat.<br />

Der stiftungsrat legt die grundsätze der stiftungspolitik und<br />

die arbeitsprogramme fest. er beschließt über den haushalt<br />

und erlässt richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln.<br />

Der stiftungsvorstand führt die geschäfte der laufenden Ver-<br />

waltung und vollzieht die beschlüsse des stiftungsrats. er be-<br />

schließt über die mittelvergabe für einzelne Fördervorhaben.

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