20 JAHRE - Bayerische Forschungsstiftung
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Zielsetzung und<br />
arbeits weise<br />
Der bayerischen ForschungsstiFtung<br />
Errichtung<br />
Die bayerische <strong>Forschungsstiftung</strong> ist mit inkrafttreten des<br />
errichtungsgesetzes (s. seite 1<strong>20</strong>, art. 1) am 1. august 1990<br />
entstanden.<br />
ausgehend von dem gedanken, gewinne aus wirtschaftsbeteiligungen<br />
des Freistaates über die Forschung der wirtschaft<br />
unmittelbar wieder zuzuführen, hat die staatsregierung<br />
damit ein instrument ins Leben gerufen, das bayerns<br />
schlagkraft im weltweiten Forschungs- und technologiewettbewerb<br />
stärken und fördern soll.<br />
Stiftungszweck<br />
nach art. 2 abs. 1 des gesetzes über die errichtung der bayerischen<br />
<strong>Forschungsstiftung</strong> hat die stiftung den Zweck,<br />
1. ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche<br />
mittel oder auf sonstige weise universitäre und<br />
außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische<br />
entwicklung bayerns oder für die<br />
bayerische wirtschaft oder für den schutz der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen nach art. 131 und 141 der Verfassung<br />
von bedeutung sind, und<br />
2. die schnelle nutzung wissenschaftlicher erkenntnisse<br />
durch die wirtschaft<br />
zu fördern.<br />
Organe<br />
organe der stiftung sind der stiftungsrat, der stiftungsvorstand<br />
und der wissenschaftliche beirat.<br />
Der stiftungsrat legt die grundsätze der stiftungspolitik und<br />
die arbeitsprogramme fest. er beschließt über den haushalt<br />
und erlässt richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln.<br />
Der stiftungsvorstand führt die geschäfte der laufenden Ver-<br />
waltung und vollzieht die beschlüsse des stiftungsrats. er be-<br />
schließt über die mittelvergabe für einzelne Fördervorhaben.