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1. Deckblatt - Seelsorgeeinheit Karlsruhe SüdWest

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2. Grundlagen für die pädagogische ArbeitDie UN- KinderrechtskonventionKinderrechte müssen nicht erworben oder verdient werden, sondernsind unmittelbarer Ausdruck der jedem Kind innewohnenden Würde.Die wichtigsten Kinderrechte:Diskriminierungsverbot (Artikel 2)Ein Kind darf nicht aufgrund seiner Rasse, der Hautfarbe, demGeschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen undsonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialenHerkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oderdes sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seinesVormunds benachteiligt werden.Wohl des Kindes (Artikel 3)Bei allen Maßnahmen der Gesetzgebungsorganen, Gerichten undVerwaltungsbehörden steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.Leben (Artikel 6)Sichert das grundlegende Recht jedes Kindes auf Leben,Überleben und Entwicklung.Die Fürsorge für das Kind, hinsichtlich der Gesundheit undSicherheit in Einrichtungen, Institutionen und Dienste sind vonden zuständigen Behörden in Normen festgelegt worden.Berücksichtigung des Kindeswillen (Artikel 12)Jedes Kind hat das Recht, in allen Angelegenheiten, die esbetreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zuwerden. Die Meinung des Kindes muss ungemessen undentsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigtwerden.Verweis: UN- Kinderrechtskonvention

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