21.07.2015 Aufrufe

o_19qoosee8alb4mo17gfjccteta.pdf

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 6<br />

<br />

Die Universitätsbibliothek Bayreuth verwahrt in den Beständen der Bibliothek des Historischen<br />

Vereins für Oberfranken unter der Signatur Ms 36 eine Handschrift, in der die im Zeitraum zwischen<br />

1601 und 1663 vom Kulmbacher Banngericht verhängten Todesurteile dokumentiert<br />

sind. Hier nun die darin enthaltenen Nachrichten über die in den Jahren von 1601 bis 1613<br />

in Kulmbach hingerichteten „Armen Sünder“:<br />

Thomas Pöner aus Nemmersdorf und Hans Arnold<br />

Das erste im Urteilsbuch des Kulmbacher Banngerichts enthaltene Protokoll beschäftigt sich<br />

mit den Dieben Thomas Pöner, Kraller genannt, aus Nemmersdorf stammend, und dem unter<br />

dem Spitznamen Lumpenhauer bekannten Hans Arnold. Beide wurden durch das am 29. April<br />

1601 verkündete Urteil „wegen begangener Diebstäl“ zum Tod „mit der Ketten vnnd Strang<br />

am Galgen“ verurteilt.<br />

Diesem Urteil werden wir in den Banngerichtsprotokollen noch öfter begegnen. Den Tod<br />

des Delinquenten brachte beim Aufhängen am Galgen der Strang, ein etwa fingerdickes Hanf -<br />

seil. Die Kette wurde dem Verurteilten um den Hals gelegt, „damit der Cörper, wenn der Strick<br />

faulet, nicht sogleich herunter fallen möge, sondern annoch an der Kette hangen bleibt“. Es<br />

gehörte nämlich zur Hinrichtung mit dem Strang, dass der Körper des Gehenkten so lange am<br />

Galgen hängen blieb, bis er von selbst herunter fiel. Dies ist wohl der Grund, warum diese<br />

Hinrichtungsart als besonders ehrlos galt. Die von der Kette herunter fallenden Überreste des<br />

Leichnams wurden schließlich unter dem Galgen verscharrt.<br />

Hans Teufel<br />

Über Hans Teufel wurde das Todesurteil am 7. Juli 1602 verkündet. Weil er nach seiner Frau<br />

mit einem „Weidner“, also einem Jagdmesser, geworfen und diese damit tödlich verletzt hat -<br />

te, wurde er enthauptet und sein Leichnam anschließend auf ein Rad gelegt.<br />

Man befestigte den Körper des Hingerichteten also auf einem Rad, das auf einer Stange<br />

neben dem Galgen aufgestellt wurde. Auch hier blieb der Leichnam so lange auf dem Rad liegen,<br />

bis er von selbst zu Boden fiel.<br />

Contz Mösch aus Fölschnitz<br />

Dieser, „sonst der Raiber“ genannt, war am 14. Juli 1602 wegen Diebstahls und Ehebruchs<br />

„mit dem Schwert vom Leben zum Tod gestraft“ worden. Die Enthauptung war die „Meister -<br />

disziplin“ der Henker. Wer vom Gesellen zum vollwertigen Henker werden wollte, hatte einem<br />

armen Sünder mit einem einzigen Streich den Kopf vom Rumpf zu trennen. Die Praxis sah<br />

allerdings oft anders aus. Häufig brauchte der Henker mehrere Schläge, um den Kopf endgültig<br />

vom Rumpf zu trennen. Dies geschah auch bei der Hinrichtung des aus Wunsiedel stammenden<br />

Studenten und Burschenschaftlers Karl Ludwig Sand am 20. Mai 1820 in Mannheim.<br />

Er war wegen des Mordes an dem Publizisten August von Kotzebue – dieser hatte in seinen<br />

Schriften die Burschenschaften und Turnerbünde als Brutstätten der Revolution und des politischen<br />

Liberalismus angegriffen – zum Tode verurteilt worden. Zeugen bei Sands Hinrichtung<br />

berichteten: „Um ihm wegen seiner Wunde nicht zu viel Schmerz zu machen, war er auf dem<br />

Stuhl nicht fest genug gebunden worden, und dies soll die Ursache gewesen seyn, daß sein<br />

Haupt, obwohl vom Rumpfe getrennt, doch noch an den fleischigen Theilen des vorderen<br />

Halses hängen blieb. Ein zweiter Streich löste es vollends ab, allein der in der Bestürzung ohne<br />

Zweifel zu heftige Hieb trieb das Schwerdt nun auch noch tief bis zum Knochen in den Ober -<br />

schenkel.“ Sand war also – nicht wie Jahrhunderte lang üblich – im Knieen, sondern auf<br />

einem Stuhl sitzend enthauptet worden. Einem sitzenden Delinquenten den Kopf abzuschlagen<br />

ist noch bei weitem schwieriger, als einem knieenden.<br />

Anzeige<br />

PROGRAMM VOM 1. BIS 31. AUGUST 2015<br />

im NATURPARADIES BURG RABENSTEIN<br />

Freitag, 31. Juli – 12:00 - 22:00 Uhr, Naturparadies Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

GROSSER MITTELALTERMARKT mit Handwerkern, Händlern, Künstlern und Musik<br />

Samstag, 1. August – 10:00 - 22:00 Uhr, Naturparadies Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

GROSSER MITTELALTERMARKT mit Handwerkern, Händlern, Künstlern und Musik<br />

Sonntag, 2. August – 10:00 - 19:00 Uhr, Naturparadies Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

GROSSER MITTELALTERMARKT mit Handwerkern, Händlern, Künstlern und Musik<br />

Freitag, 7. August– 20:00 Uhr, Sophienhöhle, Ahorntal<br />

Höhlenkonzert: Roman Kazak: „Phantasien der Panflöte“<br />

Kulmbachs STARKe Geschichte<br />

Kulmbacher Todesurteile von 1601 bis 1663<br />

Contz Teufel aus Windischenhaig<br />

Contz Teufel hatte seine Braut, die aus Schwarzach stammende Kunigunda Felbinger, ermordet.<br />

Deshalb hatte ihn das Kulmbacher Banngericht am 14. Oktober 1603 dazu verurteilt<br />

„mit dem Rad durch Zerstoßung seiner Glieder von oben herab vom Leben zum Tode gerichtet<br />

vnnd furter (= und danach) öffentlich darauf gelegt“ zu werden.<br />

Zur Vollstreckung der Strafe des Räderns benutzte man zwei Wagenräder. Mit dem kleineren<br />

Rad, das an der Stelle mit welcher der Henker zuschlug, mit einer stumpfen Schneide<br />

versehen war, wurden die Knochen des Delinquenten zertrümmert. Anschließend wurde der<br />

Körper mit den gebrochenen Gliedmaßen buchstäblich auf das größere Rad geflochten. Dieses<br />

Rad wurde mit der Nabe auf einen Pfahl gesteckt und neben dem Galgen aufgerichtet. Auch<br />

hier blieb der Leichnam gewöhnlich so lange auf dem Rad liegen, bis er von selbst wieder herunter<br />

fiel. Das Rädern von oben herab war ein Gnadenakt: Der erste Schlag, den der Henker<br />

ausführte, brach dem Armen Sünder den Hals, so dass er vom Zertrümmern der übrigen Glied -<br />

maßen nichts mehr mitbekam.<br />

Michael Weber aus Marktzeuln<br />

Dieser wurde am 22. Februar 1605 wegen mehrerer Diebstähle am Kulmbacher Galgen ge -<br />

henkt.<br />

Lorenz Hainoldt<br />

Gnädiger war das Kulmbacher Banngericht am 5. Mai 1609 zu Lorenz Hainoldt, „sonsten<br />

Petz genannt“. Auch er war wegen mehrerer Diebstähle zum Tode verurteilt worden, durfte<br />

aber durch das Schwert sterben. Wahrscheinlich ist der Arme Sünder mit dem Tüncher und<br />

Dachdecker Lorenz Hainold identisch, der sich am 15. November 1596 in Kulmbach mit<br />

Helena Maisel verheiratet hatte. Aus dieser Ehe werden zwei Töchter bekannt: Die 1602 zur<br />

Welt gekommene Catharina Hainoldt und deren im darauf folgenden Jahr geborene Schwester<br />

Agatha.<br />

Hans Schmuck, Conz Neidhard d. Ä., Conz Neidhard d. J., Philipp Keck und<br />

Karl Lipold<br />

Mit dem „Reitschmidt“ Hans Schmuck, dem Korbmacher Contzen Neidhard d. Ä., dessen<br />

Sohn Contzen Neidhard d. J., Philipp Keck – alle drei aus Baiersdorf – und Karl Lipold stand<br />

am 11. November 1610 gleich eine ganze Wildererbande vor dem Peinlichen Gericht in<br />

Kulmbach. Hans Schmuck und Contz Neidhard d. Ä. waren beim Wildern ertappt und auf der<br />

Plassenburg in Arrest gelegt worden. Die hohe Jagd – das Jagen von Hirschen, Rehen, Wild -<br />

schweinen, des Auerwildes und von Bär, Luchs, Kranich und Fasan – war dem hohen Adel, in<br />

unserer Gegend den Markgrafen und einigen besonders privilegierten Adelsfamilien vorbehalten.<br />

Die Markgrafen, die der Jagd als standesgemäßer Betätigung besonders zugetan waren,<br />

griffen gegen Wilddiebe stets hart durch.<br />

Dies mussten auch Hans Schmuck und Contz Neidhard erfahren, die auf der Plassenburg<br />

„gütlich und peinlich examiniert“, also auch gefoltert wurden. Dabei wurden auch Philipp<br />

Keck, Karl Lipold und Contz Neidhards gleichnamiger Sohn, Contz Neidhard d. J., als Wild die -<br />

be benannt. Nach der Untersuchung des Falls beauftragte Markgraf Christian das Kulmba cher<br />

Banngericht mit der Findung eines Urteils. Allerdings fühlten sich die Kulmbacher nicht so recht<br />

zuständig, da eine Strafe gegen Wilddiebe in der markgräflichen Halsgerichtsordnung gar nicht<br />

enthalten war. Es entspann sich deswegen ein reger Schriftverkehr zwischen Kulmbach und<br />

der fürstlichen Regierung in Bayreuth, bis Markgraf Christian schließlich unter Hinweis auf frühere<br />

Verfügungen, welche Wilddiebstahl unter Todesstrafe stellten, die Todesstrafe über die<br />

An ge klagten verhängte. Nur Hans Schmuck – vielleicht ein frühes Beispiel der Kronzeugen re -<br />

gelung – wurde begnadigt.<br />

Über die anderen notiert der Gerichtsschreiber in sein Protokollbuch: „Ist erkanndt das dieselbe<br />

alle vier vmb deren in Ihrer Fürstl. Gn. Wildtfuhr begangenen vnnd vberheufften hochverbottenen<br />

Wildtbretschiesens vnnd anderer mehr mit vnterlaufenden Vnthaten willen zu wolverdienter<br />

Straf, andern aber zu Abschew, mit dem Strang vom Leben zum Todt gerichtet werden<br />

sollen. Ist allso die zuerkanndte Straf an ernannten vier Personen an dem dazu aufgerichten<br />

Hochgericht vff dem Rehberg durch den Scharfrichter, der Zeit Hannß Ohlmann, exeqiret<br />

vnnd sie vffgehenckt worden.“<br />

Man hatte also eigens für diese Exekution einen Galgen auf dem Rehberg errichtet. Es ist<br />

dies auch der einzige Eintrag im Banngerichtsbuch, in dem der Scharfrichter der das Urteil vollstreckte,<br />

namentlich erwähnt wird.<br />

Margaretha Müller aus Kulmbach<br />

Margaretha Müller, eine Tochter des Kulmbacher Schwarzfärbers Hans Müller, wurde am 12.<br />

Juli 1611 als Kindermörderin mit dem Schwert hingerichtet. Die „Fornikation“, so wird in al -<br />

ten Gerichtsakten der außerehliche Geschlechtsverkehr bezeichnet, war – wenn er entdeckt<br />

wurde – ein Delikt, das sowohl von kirchlicher als auch von weltlicher Seite verfolgt und vor<br />

allem mit entehrenden Strafen geahndet wurde. Wollte man früher – auch in der Fremde –<br />

in einem Handwerk das Meisterrecht oder in einer Stadt das Bürgerrecht erwerben, hatte man<br />

durch ein schriftliches Zeugnis seine eheliche Geburt nachzuweisen. Unehelich geborene Kinder<br />

– Hurenkinder, wie sie in den Kirchenbüchern oft bezeichnet werden – hatten kaum Chancen<br />

einen ehrlichen Beruf zu ergreifen oder einen ehrsamen Partner zu heiraten. Um sich und ihren<br />

Kindern solche fortwährenden Demütigungen zu ersparen, sahen sitzengelassene Mütter oft<br />

keine andere Alternative, als das neugeborene Kind zu töten. Dies wurde – wenn die junge<br />

Mutter die Tat gestand – von der Obrigkeit mit der Todesstrafe geahndet. So wurden Mutter<br />

und Kind Opfer einer radikal-christlichen Gesellschaft.<br />

Maria Beck aus Kulmbach<br />

Auch Maria Beck, eine Tochter des damals bereits verstorbenen Kulmbacher Bürgers Hans<br />

Beck, teilte das Schicksal von Margaretha Müller. Am 12. Januar 1613 wurde sie wegen „be -<br />

gangenen Mords an ihrem Kind“ mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet.<br />

Margaretha Bernhard<br />

Was Margaretha Bernhard dazu getrieben hat ihr dreijähriges Kind zu töten, bleibt uns verborgen.<br />

Am 13. Oktober 1613 wurde sie deswegen in Kulmbach enthauptet.<br />

Harald Stark<br />

Abbildung: Verschiedene Gerätschaften und Vorrichtungen zur Folter und zur Vollstreckung von<br />

Todesstrafen: 1. Scheiterhaufen, 2. Rabenstein (in größeren Städten gab es solche gemauerten<br />

Bühnen, auf denen – für alle Betrachter gut sichtbar – die Strafe der Enthauptung vollstreckt<br />

wurde), 4. Zange zum Zwicken mit glühenden Zangen (sowohl bei der Folter, als auch<br />

zur Strafverschärfung üblich), 5. Prangersäule zur Vollstreckung von Ehrensäulen; 6. Richt -<br />

schwert; 7. Pfahl mit Wagenrad zur Vollstreckung des Räderns; 8. Aufzug (Eine beliebte<br />

Foltermethode, bei welcher dem Delinquenten die Hände auf den Rücken gefesselt wurden.<br />

Mit Hilfe der Kette und der Haspel wurde er nun nach oben gezogen, die Füße wurden mittels<br />

der ebenfalls abgebildeten Kette mit dem mit einem Eisenring versehenen Stein be -<br />

schwert.) 9. Rute zur Vollstreckung des „Stäupens“, 10. Daumenschraube, 11. Block zum<br />

Ein schließen der Beine; die darüber abgebildeten Schellen dienten zur Fixierung der Hände am<br />

Block. Der hier abgebildete Holzschnitt stammt aus der 1507 gedruckten Bamberger Hals -<br />

gerichtsordnung.<br />

Burg Rabenstein – großer Mittel alter -<br />

markt und Sommerspaß bei jedem Wetter!<br />

Sonntag, 9. August – 17:00 Uhr, Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

Burgkonzert: Stefan Grasse & Yvonne Zehner: „Romantische Gitarren“<br />

Sonntag, 9. August – 17:00 Uhr, Sophienhöhle, Ahorntal<br />

Sonderführung: „Frag die Fledermaus“. Anschließend: 3-Gänge-Burgmenü<br />

Freitag, 14. August – 19:00 Uhr, Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

MURDER MYSTERY DINNER: „Murder for fun“. Feinstes Kulinartheater<br />

Freitag, 21. August – 20:00 Uhr, Sophienhöhle, Ahorntal<br />

Höhlenkonzert: Sounds of the Orient: „Musik aus 1001 Nacht”<br />

Sonntag, 23. August – 18:00 Uhr, Burg Rabenstein, Ahorntal<br />

Wildschwein-Grillbuffet<br />

Info/Karten unter Tel. 09202/970-044-0. www.burg-rabenstein.de<br />

Vom 31. Juli bis 2. August findet im Naturparadies Burg Rabenstein der große Mittelaltermarkt mit Händlern, Handwerkern, Lagergruppen, Schaukämpfen, Puppentheater und Mitmach ge -<br />

legenheiten für die Kinder, großer Feuershow am Abend und vielen weiteren Attraktionen statt. Es ist der größte und beliebteste Mittelaltermarkt Nordbayerns. Die Öffnungszeiten sind Freitag<br />

12-22 Uhr, Samstag 10-22 Uhr und Sonntag 10-19 Uhr.<br />

Auch sonst gibt es viel Sommerspaß auf Burg Rabenstein. Von Dienstag bis Sonntag finden<br />

täglich spannende Führungen durch die über 800 Jahre alte Burg mit ihren Prunk-,<br />

Waffen- und Rittersälen von 11 bis 16.30 Uhr statt. Die Sophienhöhle, eine der schönsten<br />

Tropfsteinhöhlen Deutschlands mit einem der vollständigsten Höhlenbärenskelette weltweit,<br />

kann täglich von 10.30 bis 17 Uhr besichtigt werden. In der Falknerei faszinieren Flug schau -<br />

en um 15 Uhr am Nachmittag, und die urige Gutsschenke mit idyllischem Wald-Biergarten lädt<br />

von 11 bis 18 Uhr zur Einkehr ein. Ab 18 Uhr ist das Burgrestaurant geöffnet.<br />

Weitere Höhepunkte im August sind die Höhlenkonzerte „Phantasien der Panflöte“ am<br />

7.8. und „Musik aus 1001 Nacht“ am 21.8., jeweils um 20 Uhr, eine Sonderführung durch<br />

die Sophienhöhle „Frag die Fledermaus“ am 9.8. um 17 Uhr und das Wildschwein-Grillbuffet<br />

mit einem ganzen Wildschwein am Spieß am 23.8. um 18 Uhr. Tipp: die Übernachtung im<br />

Burghotel Burg Rabenstein.<br />

Weitere Informationen unter www.burg-rabenstein.de, Tel. 0 92 02 / 9 70 04 40.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!