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Urteil des Sozialgerichtes Duisburg vom 08.05.2002, S 23 VG 224/99

Urteil des Sozialgerichtes Duisburg vom 08.05.2002, S 23 VG 224/99

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schließlich noch einmal gewürdigt und ein neu auf dem Markt erschienenes Buch über dieKin<strong>des</strong>misshandlung (Hefjer, Kempe, Krügman, Das misshandelte Kind, SuhrkampVerlang) ergab ergänzende wissenschaftliche Erkenntnisse, so dass das erstinstanzliche<strong>Urteil</strong> nach Rücknahme der Berufung Ende 2003 rechtskräftig werden konnte.Neun Jahre von der Tat bis zur Anerkennung - das scheint viel. Aber die lange Zeit hatteauch etwas Positives. Die Erkenntnisse über das Schütteltrauma waren erst in den letztenJahren entstanden und gewachsen. Erst dieses Wissen und engagierte Mediziner, die esnach Außen trugen, haben letztlich den juristischen Erfolg möglich gemacht. Diese Aufklärungsarbeitsollte fortgesetzt und zum Gegenstand von Präventionsarbeit gemacht werden.Dieser Erfolg war aber auch juristisch etwas Besonderes. Einmal mehr ist ein Fall nachdem Opferentschädigungsrecht anerkannt worden, ohne dass ein bestimmter Täterfestgestellt oder verurteilt wurde. Der vorsätzliche, rechtswidrige tätliche Angriff konnteallein auf Grund der eingetretenen schweren gesundheitlichen Schädigung beim Opferfestgestellt werden.

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