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Methusalem-Police

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Renaissance der lebensversicherung I TitelEin Blick zurück: Im Jahre 2004 ging die Bedeutung von Lebensversicherungenin ihrer bisherigen Form zu Ende. Dennseit Januar 2005 sind LV-Verträge im Vergleich zu Investmentanlagendeutlich benachteiligt. Blick nach vorne: Ab dem Jahr 2009wird sich dies und vieles anderes ändern, dann aber eindeutig zuGunsten von Lebensversicherungen.Denn ab 2009 wird die neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent(plus Soli plus Kirche) auf alle Investmenterträge c) b) Anlage persönlichen750 a) (HalbeinkünfteverfahrenAnlage o1.500 Euro Euro Steuern LebensversicherungAktienZinspapierenSteuersatz):Steuern Realisierung,pro Jahr pro Jahr aufalso für Zufluss bzw. Verkauf, gelten. Ausdrücklich sind davonauch die bislang komplett steuerfreien Kursgewinne erfasst. Diesich seit dem Jahr 2005 ergebende erhebliche Ungleichbehandlung,wonach Kursgewinne im Sinne des weiterhin bestehendenRechts nach einem Jahr Haltedauer vollständig steuerfrei sind,wird dann abgeschafft.Für Lebensversicherungen (und Rentenversicherungen) bleibtes dabei, dass sie nach zwölf Jahren Mindestlaufzeit unddem Erreichen des Alters von 60 Jahren nur noch mit dem"Halbeinkünfteverfahren " besteuert werden (die Hälfte deserwirtschafteten Ertrages ist mit dem persönlichen Steuersatzzu versteuern). Die Änderung für Investmentanlagen und dieBeibehaltung des Status quo für Lebensversicherungsverträgeführt zu einer Wiederherstellung der" Waffengleichheit" beiderProduktlinien. Und, um dies hier gleich auf den Punkt zubringen: Der Kunde kann ab dem Jahr 2009 nur noch einegrundsätzliche Entscheidung treffen:- Will er sein Geld flexibel und grundsätzlich stets verfügbar anlegen?Dann wählt er sinnvollerweise die Investmentanlagedirekt. Er unterliegt aber voll und unabänderlich der vollen Besteuerungdurch die Abgeltungssteuer.- Möchte er steuerliche Vorteile nutzen? In diesem Fall bleibt ihmnur ein Lebensversicherungsprodukt, c) b) Anlage persönlichena) 1.200 (HalbeinkünfteverfahrenAnlage o2.400 das Euro Euro aberEuro Aktien LebensversicherungSteuern ZinspapierenSteuersatz):nicht pro pro vor Jahr pro Jahr AlterJahr auf60 Jahre zur Verfügung stehen darf und eine Mindestlaufzeitvon zwölf Jahren hat.Somit kann er sich steuerliche Vorteile durch eine mindestens zwölfJahre dauernde Bindungsfrist verschaffen. Und wenn er diesen"Preis" nicht bezahlen will? Dann sind steuerliche Optimierungenfür Neuanlagen nicht mehr möglich. Produkte wie die Rürup-Renteoder Ähnliches vernachlässigen wir jetzt. Wir unterstellen nämlichden gerade in der Praxis zum Schrecken aller Altersvorsorge-Theoretikerextrem verbreiteten Wunsch der Kunden nach Auszahlungdes Geldes als Einmalbetrag und nicht als Zwangsrente.Fassenwir die steuerlichen Grundlagen kurz zusammen:- Beim Halbeinkünfteverfahren für Lebensversicherungen wirdzunächst der Ertrag ermittelt, also die Differenz von Auszahlungssummeund eingezahlten Beiträgen. Davon ist die eineHälfte komplett steuerfrei. Die andere Hälfte muss mit dempersönlichen Steuersatz versteuert werden.- Für die Abgeltungssteuer von Investmentanlagen wird zunächstder Ertrag ermittelt, also die Differenz von Auszahlungssummeund eingezahlten Beträgen. Dieser Ertrag muss nun mit derAbgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plusKirchensteuer versteuert werden.Dazu zwei Beispiele aus der Praxis. In Beispiel eins werden 100.000Euro zu sechs Prozent p. a. angelegt. Der Steuersatz beträgt25 Prozent (Soli und Kirchensteuer werden nicht berücksichtigt).Beispieleins:Situation heute bei 25% Steuern Situation c) a) b) persönlichen(Halbeinkünheverfahren1.500 750 Anlage LebensversicherungEuro Euro ab Steuern Aktien 2009 ZinspapierenSteuersatz): pro pro25% JahrJahr auf SteuernWas ist passierP An der Besteuerung von Zinspapieren ändertsich beim Steuersatz von 25 Prozent gar nichts. Sie bleibt unveränderthoch. Aktienanlagen bzw. Aktienfondsanlagen (nur Kursgewinneunterstellt) sind bislang noch steuerfrei. Künftig entfälltauf sie aber die gleiche Steuerlast wie auf Zinspapiere, was einemassive Verschlechterung bedeuten wird. Dagegen wird sich beiden Lebensversicherungen nichts ändern. Wo sie bislang von derBesteuerung her schlechter gestellt waren als Aktien (aber bessergestellt als Zinspapiere), sind sie ab 2009 die steuerlich günstigsteVariante.Beispiel zwei: Wieder werden 100.000 Euro zu sechs Prozentp. a. angelegt. Der Steuersatz beträgt 40 Prozent (Soli und Kirchensteuerwerden nicht berücksichtigt).Situation heute bei 40% Steuern c) a) Situation b) persönlichen1.200 (Halbeinkünfteverfahren1.500 Anlage Euro ab Steuern Aktien LebensversicherungZinspapieren2009 Steuersatz):pro 40% Jahrauf SteuernHier sieht es nun ganz anders aus: Die Besteuerung von Zinspapierenhat sich erheblich verringert, während sich die Besteuerungder Aktienanlagen bzw. Aktienfondsanlagen deutlich verschlechtert.Und die Lebensversicherung? Unverändert, sie wirddamit zur steuerlich günstigsten Anlageform.Voll der Abgeltungssteuer unterworfenVermeidung des Zinseszinseffekts durch zwischenzeitliche Steuerabzüge.Unabhängig von der Höhe der Steuer ist aber auch diePERFORMANCE 111/07 21


Titel I Renaissance der lebensversicherungFragedes "Wann"der Steuerzahlung erheblich. Bei einer Einmalauszahlungaus einer Lebensversicherung erfolgt die Besteuerungim Jahr der Auszahlung nach dem beschriebenen Halbeinkünfteverfahren.In der Zeit bis zur Auszahlungwerden grundsätzlichkeinerlei Steuern fällig. Kommt es bei fondsgebundenen <strong>Police</strong>nzum Austausch bzw. Wechsel der enthaltenen Fonds, so ist diesimmer völlig steuerunschädlich machbar.Dagegen gilt bei allen Geld- und Investmentanlagen ab 2009folgende Regelung: Dividenden und Zinsen werdenim Jahr desZuflusses voll der Abgeltungssteuer unterworfen. Kursgewinnemüssen bei Realisierung (also beim Verkauf des Papiers) mit 25Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden. Für den unwahrscheinlichenFall, dass ein Anleger ein und dasselbe Papier überJahrebzw. Jahrzehnte ununterbrochenim Depot hält und niemalsaustauscht, hätte er während der Anlagedauer ebenfalls keinerleiSteuern auf die Kursgewinnewürde erst am Ende fällig.zu zahlen. Die AbgeltungssteuerWie wahrscheinlich ist es aber, dass ein Anleger seine Aktien oderFonds niemals austauscht? Egal, welchen Zeitraum der letztenzehn oder 15 Jahre man betrachtet, kein Fonds war immer gut. Esmacht also absolut Sinn, die Fonds entsprechend der Marktsituationauszutauschen. Jeder Austausch ist aber steuerlich gesehenein Verkauf. Und bei jedem Verkauf wird die Abgeltungssteuerfällig, was das angesammelte Vermögen reduziert und damitdem weiteren Vermögensaufbau (Zinseszinseffekt) massiv imWege steht. Um dies zu vermeiden, wird es künftighäufig dazukommen, dass im Depot unpassende Produkte gehalten werden.Esstellt sich also bald nicht mehr die Frage nach der sinnvollstenAnlagestrategie, sondern nach dem kleineren Übel.Genau diese Problematik soll natürlich vermieden werden.Deshalbbleibt für bis zum 31. Dezember 2008 getätigte"Altanlagen" die bisherige steuerliche Befreiung von Kursgewinnenzunächst unbegrenzte Dauer erhalten, solange diese Papieredes Altbestands im Depot verwahrt werden. Um sich künftigenVeränderungen an den Finanzmärkten nicht hilflos auszuliefern,werden Dachfonds sicherlich die erste Wahl sein. Denn einFondstausch innerhalb des Dachfonds ist steuerunschädlich.Doch es kommen ja auch Gelder, die neu angelegtaufoder dochumgeschichtet werden müssen. Was dann? Alles, was ab 2009passiert (inklusive von Einzahlungen in Sparplänen), wird dann als"Neuanlagen" der Abgeltungssteuer unterliegen. Dazu die guteNachricht: Eine steuerliche Optimierung ist hier trotzdem auf unproblematischeWeise möglich - und zwar mit dem alten ProduktLebensversicherung. Vorsicht aber: Mit den meisten heute amMarkt befindlichen Produkten würde das Problem eher erhöhtstatt verri ngert.lösung? Die "<strong>Methusalem</strong>police"Stellen wir uns eine <strong>Police</strong> mit einem Wert von 150.000 Euro vor,die zur Auszahlung ansteht. Die Einzahlungen betragen 50.000Euro. Der Ertrag (Differenz von Auszahlung zu Einzahlungen)liegt also bei 100.000Euro, was nach dem Halbeinkünfteverfahrensteuerpflichtig wird. Ergebnis: Die Hälfte davon, also 50.000Euro, wären nun zu versteuern.Wie meist üblich, hat der Kunde die Auszahlungzum Alter von65 Jahren vereinbart. Nicht zuletzt angesichts des späteren Renteneintrittsalterswird es dann sehr wahrscheinlich sein, dass er indiesem Jahr noch arbeitet und damit regulär verdient. Zu seinemeigentlichen Einkommen kommen dann noch weitere 50.000Euro hinzu, die versteuert werden müssen. Die Folge: Das zu versteuerndeEinkommen "explodiert" geradezu. Die Steuersätzegehen an die 45 Prozent (incI. Soli und Kirche). Je nach Höhe desGesamteinkommens muss dann nahezu die Hälfte des Geldes alsSteuern abgeführtwerden. Der eigentliche Vorteil der Lebensversicherungslösungwird gerade so ad absurdum geführt.Mit traditionell gestrickten Produkten, die nur eine Einmalauszahlungzu einem bestimmten Alter vorsehen, kommen wir daalso nicht weiter. Lösung? Die" <strong>Methusalem</strong>police""<strong>Methusalem</strong> police". Den Begriffhat der Verfasser vor einiger Zeit erstmalsgeprägt. Damit ist eine hochflexible Lebensversicherung gemeint,die möglichst alle Vorteile kombiniertund die steuerlichen Nachteileder Einmalauszahlung vermeidet - ohne deshalb zwangsweiseeine Rente zahlen zu müssen.Schauen wir uns dazu den bisherigen "Normalfall" an. Eine Lebensversicherungwird abgeschlossen und mit regelmäßigen Zahlungen,bestückt Geld eingezahlt - egal ob dies ratierlich oder perEinmalbeitrag erfolgt.Die in der <strong>Police</strong> enthaltenen Anlagen könnenbeliebig oft getauscht werden (z. B. bei Fondspolicen), ohnedass ab 2009 eine Abgeltungssteuerbleiben zunächst vollständig steuerfrei.fällig wird. Auch ZinserträgeWenn es dann zur Auszahlung kommt, wird, damit die Steuerbegünstigunggreift, mindestens das Alter 60 Jahre erreicht sein müssen.Wird eine Einmalauszahlung gewählt, haben wir, wie hier schonbeschrieben, infolge der massiv gestiegenen Progression zunächsteinmal das Steuerproblem. Und dann will das Geld ja auch wiederangelegt werden. Nicht jeder wünscht eine Rente. Oft soll das Geldja auch für unregelmäßig anfallende Kosten genutzt werden.Was geschieht also) Die Anlage des Geldes, meist bei einer Bankund meist festverzinslich, denn es soll schließlich kein Risiko mehreingegangen werden. Die Folge sind entsprechend hohe Zinserträgeoberhalb der Freibeträge und somit eine lebenslange erheblichesteuerliche Belastung von in der Regel 25 Prozent p. a. abdem Jahr 2009. Als sinnvolle Alternative bietet sich hier die Aus-22 PERFORMANCE 111/07


Renaissance der lebensversicherung I TitelWeitere Vorteile eines solchen Modells neben den eigentlichensteuerlichen Optimierungenfür den Kunden:- Freie Verfügbarkeit, keine Rentenpflicht: Das Vermögen bleibtdurch diese Gestaltung jederzeit frei verfügbarin monatlichenRaten zur Auszahlung kommen.und muss nichtDaraus ergibt sich im direkten Vergleich zu einem Anlage- oderBankdepot, aus dem ja auch keine Verrentung stattfindet, einesehr gute Ergänzung zur privaten Zusatzrente.- Erbschaft: Die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfallfällt an den vom Versicherungsnehmerund jederzeit änderbaren Begünstigten.Damit steht die Leistung außerhalb des eigentlichenfrei bestimmbarenErbrechtes.Sie kann also unabhängig von Pflichtanteilen oder Ähnlichem freibestimmbar übertragen werden. Es ist somit möglich, durch dieTeilauszahlungen jederzeit freien Zugriff auf das Vermögen zuhaben und im Todesfall das Guthaben dem eigentlichnicht odernicht in dieser Höhe erbberechtigten Partner zufließen zu lassen.- Wird ein Produkt mit mehreren Versicherten Personen C. Letztversterbendenpolice")gewählt, lassen sich weitere deutlichhöhere Vorteile nutzen. Hier kann eine Lösung sogar generationenübergreifendgestaltet werden.- Insolvenzschutz: Wird eine <strong>Police</strong> eines liechtensteinischen Anbietersnach liechtensteinischem Recht gewählt, dann ist dasVermögen vor den negativen Folgen einer Privatinsolvenz geschützt.Das Guthaben fällt in einem solchen Fall direkt an dieBegünstigten.Gerade Selbständige können so Risiken aus ihrergewerblichen Tätigkeit auf ihr Privatvermögen vermeiden undihre Altersvorsorge wirklich sicher machen.Angeboteund Kosten. Damit man ein solches Modell wirklich als"<strong>Methusalem</strong>police " bezeichnen darf, müssen folgende Anforderungenerfüllt sein: Lebensversicherungsprodukt, das ab einem bestimmtenAlter des Kunden Geld zum Abruf bereitstellt. Das Geldwird von der Versicherung nach Vorgaben des Kunden für ihn angelegt(z. B. im Deckungstock, in Aktienfonds,Garantieprodukte,in Rentenfonds, inin gemanagte Portfolios etc.). Es sind jederzeitEntnahmen durch den Kunden in beliebiger Höhe möglich.Das Produkt läuft idealerweise lebenslang (mindestens bis Alter99 bzw. 100 Jahre). Eine vorzeitige Beendigung ist nach Kundenwunschjederzeit ohne Nachteile (wie z. B. Stornoabzüge)möglich.Ergänzend solltenbei Abschluss keine Gesundheitsfragengestellt und keine zusätzlichen Kosten für einen hier ja überflüssigenTodesfallschutz erhoben werden.Was sich so einfach anhört, ist in der Praxis aber nur schwer zufinden. In der klassischen, an den jeweiligen Deckungsstock gebundenenLebens- bzw. Rentenversicherung ist dem Verfasserderzeit kein Produkt bekannt, das diese Voraussetzungen vollständigerfüllt. Im Bereich der fondsgebundenendagegen bereits einige Versicherungsunternehmen,die entsprechendeLösungen anbieten. Wir werdenProdukte gibt esuns also im Folgendenmit solchen Lösungen beschäftigen. Das bedeutet aufgrund vonderen grundsätzlicher Chance-Risiko-Struktur her, dass wir einenVergleich mit einer Direktanlage in einem Fondsdepot vornehmenPERFORMANCE 11 07 25


Titel I Renaissanceder lebensversicherungkönnen:Beide Formen haben vergleichbareAnlagen, sind nicht zur Zahlung einerlebenslangen Rente vorgesehen undstehen wie beschrieben jederzeit in beliebigerHöhe für Entnahmen zur Verfügung.Punkte wie garantierte Rentenfaktorenkönnen somit komplett vernachlässigtwerden. Diese sind natürlich in einer Rentenvorsorgeunerlässlich, hier aber angesichtsder im Vordergrundstehenden freienVerfügbarkeitzu vernachlässigen.Läuft ein Depot beispielsweise 20 Jahre,dann werden die Fonds während dieserZeit mit der entsprechendenGesamtkostenbelastungmindestens viermal ausgewechselt.Bezogen auf den ursprünglichenDepotwertkommt jeder Wechsel nach einerErhöhung des Depotwertes natürlicherheblich teurer zu stehen.KostenbelastungrelativiertFondspolicenzu teuer?Damit zum Thema Kosten. Unreflektiertwird von einigen oft selbsternannten"Verbraucherschützern " die Fondspoliceals zu teuer abqualifiziert. Vergleichtman eine leistungsstarkeeiner AnlageFondspolice mitin einem Fonds über einenDiscount-Broker ohne Ausgabeaufschlägeund nimmt weiterhin an, dass der Fondsüber Jahrzehnte nie gewechselt wird,dannist diese pauschale Aussage natürlichrichtig. Jedoch: Hier werden Äpfel mitBirnen verglichen.Die Masse der Kundenist in finanziellenDingen nicht erfahren genug, um ohneBeratung eigenverantwortlich die richtigenEntscheidungen treffen zu können- und sei es nur bei der Wahl der richtigenund passenden Fonds. Professionelle Beratungzur Vermögensgestaltung allgemeinist meist notwendigund diese ist nun malnicht zum Nulltarif erhältlich. Das heißt,dass der Kunde eines Discount-Brokersmeist nicht der Kunde eines qualifiziertenFinanzberaters ist.Und der zweitePunkt: Einen Fonds überJahrzehnte halten, das ist an Unsinnigkeitsicherlich kaum zu überbieten. Es reicht,sich die letzten zehn Jahre und die jeweilsvermeintlichen "Klassiker" oder "TOP­Fonds" zu betrachten. Kein Fonds Helvetia: Vorsorge: ist fürjede Börsenphase geeignet. Wechsel sindwirtschaftlich und unter Risikogesichtspunktenebenso sinnvoll wie notwendig.Zusammenfassend können wir also festhalten:Wenn Fonds ohne <strong>Police</strong> gekauft bzw.getauscht werden, wird ein Ausgabeaufschlagals Gebühr für die Beratung fällig.Wenn nun eine Fondspolice (fondsgebundeneLebens- oder Rentenversicherung)nahezu beliebig viele Fondswechsel immerganz ohne Ausgabeaufschläge zulässt,dann relativiert das die Kostenbelastungeiner fair kalkulierten Lebensversicherungspoliceganz erheblich. Letzten Endessteht also der einem häufigeren Fondswechselaufgeschlossene Anlegermit einerFondspolice deutlich besser da.Großer Kostenvorteil nach Ende der Vertragslaufzeit:Noch deutlich vorteilhafterwird es aber nun am Ende der festen Vertragslaufzeit.Die Kosten einer Fondspolicesind ja auf die Grund- bzw. eigentlicheVertragsdauer kalkuliert, bei ratierlichenEinzahlungenmeist die Beitragszahlungsdauer.Die eingangs beschriebene Verfügungsphasebis zum Tod kann beimAbschluss kostenmäßig (zum Glück) garnicht berücksichtigt werden. Das heißt,dass diese Option den Kunden zunächsteinmal kein Geld kostet.Berechnet wird dann erst nach der Grunddauereine Gebühr für jedes Jahr, in demder Vertrag dann tatsächlich noch bestand.Je nach Versicherungsunternehmenwerdennun unterschiedlich hohe Vertragsverwaltungs-bzw. Stückkosten berechnet, dieaber größtenteils lächerlich gering sind.Dazu einige Beispiele:FinanceLife: 18 72 36 Europro Jahrabzgl. Jahrpauschal. Überschüsse,derzeitcirca35effektiv.EuroZu bedenken: Eine jährliche Gebühr fürdie Vertragsführung von weniger als 40Euro. Und darin sind dann auch noch26 PERFORMANCE 111/07


Titel I Renaissanceder Lebensversicherungalle Fondswechsel komplett ohne Ausgabeaufschläge enthalten- plus die eingangs erwähnten Steuervorteile. Spätestens im Rentenalterschlägt also eine solche <strong>Police</strong> von den Kosten her jedesnormale Anlagedepot um Längen. Berücksichtigt man diesen unterUmständen jahrzehntelangenVorteil in der Gesamtkostenbetrachtung,dann spricht viel für die Fondspolice.Anbieter: Schon in der obigen Übersicht von Anbieternjährlichenmit denStückkosten zeigt sich, dass es nicht die bekanntenund großen Player des Marktes sind, die den Sinn einer solchen"<strong>Methusalem</strong>police" erkannt haben. Im Gegenteil, die kleinenund innovativen Spezialisten sind hier die Vorreiter. Dies stellt übrigensauch eine große Chance für informierte Finanzberater dar.Denn diese Produkte wird der Kunde durch eigene Recherche nurschwerlich finden.Auch interessant: Es sind gerade die ausländischen Anbieter, dieeinen zusätzlichen Mehrwert bieten. Dazu eine kleine Übersicht,die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:Deutsche Anbieter: Hier finden wir die normalen Fondspolicen,die nach dem <strong>Methusalem</strong>prinzip gestaltet sind. Die Anbieterhaben inzwischen eigentlich alle eine mehr oder weniger großekonzernunabhängige Fondspalette, gemanagte Portfolios undRosinenpi­Garantiefonds zur Auswahl. Hier kann also auch gut"cken " betrieben werden.Beispiele:- Delta Lloyd mit einem neuen Angebot am Markt.- HDI-GERLlNG:eigentlich eine Lebensversicherung, die aber aufWunsch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist; dadurch aberrecht hohe Kostenbelastung.- Helvetia: einer der Pioniere der" <strong>Methusalem</strong>police" in Deutschlandmit einer sehr preisgünstigen <strong>Police</strong>.- Vorsorge: ein Unternehmen der ERGO-Gruppe mit anspruchsvollerFondspalette und zwei GarantiefondsAnbieter zur Auswahl.unterschiedlicherÖsterreich ische Anbieter: Derzeit ist eigentlich nur ein Anbieterin Deutschland aktiv (Finance Life). der sich durch ein besondersinnovatives Garantiefondskonzept auszeichnet. Es·handelt sichanalog den anderen Garantiefondsum einen Fonds mit Höchstkursgarantie,der aber um eine besondere Garantie erweitert wurde.Der Aktienanteil beträgt immer mindestens 40 Prozent, auchdirekt vor der Auszahlung. Dadurch werden die systematischenNachteile der üblichen" CPPI-Modelle" für den Anleger vermieden.Gerade gegen Ende hin können immer noch gute Renditenerzielt werden. Und: Dieser Garantiefonds kann auch in der Verfügungsphasemit jeweils jährlichem Ablauf genutzt werden.Finance Life: DieserAnbieter gehört zur UNIQA-Gruppe und bieteteine Rentenversicherung nach deutschem Recht an. Seit kurzemgibt es neben dem beschriebenen Garantiekonzept und gemanagtenVarianten eine recht große Auswahl von Einzelfonds.Luxemburgische Anbieter: In der Vergangenheithatten diese <strong>Police</strong>neigentlich den recht großen Nachteil durch die von der Aufsichtvorgegebene starke Reglementierungder Fondszusammenstellung(bzw. der zulässigen Gewichtung durch den Anleger) .Das hat sich geändert.Inzwischen sind auch "Ummantelungen"von freien Depots möglich. Reine Fondspolicen sind das dannaber nicht mehr.Beispiel Aspecta Luxemburg (der luxemburg ische Ableger derdeutschen Aspecta von HDI-GERLING. ErwähnenswertMantelpolice<strong>Methusalem</strong>-Modellliechtensteinist hier diefür ein beliebiges Bank- oder Fondsdepot. die dementspricht.mit "Konkursprivileg"Liechtensteinische Anbieter: In diesem Bereich gibt es derzeitviele Neugründungen, was auf den echten Mehrwert liechtensteinischer<strong>Police</strong>n für deutsche Anleger zurückzuführen ist.Denn Liechtenstein hat neben einem dem schweizerischen Bankgeheimnisvergleichbaren Versicherungsgeheimnis den großenVorteil des "Konkursprivilegs" , also die Unpfändbarkeit einerliechtensteinischen<strong>Police</strong> durch die Gläubiger im Falle einer Privatinsolvenz.Ganz wichtig dabei: Die <strong>Police</strong> muss nach liechtensteinischemRecht ausgestellt werden. Viele Anbieter orientierensich jedoch für ihre Bedingungen an deutschem Recht - entsprechendnachteilig für den Kunden.Gerade in Liechtenstein haben die Mantelpoliceneine hohe Bedeutung.Das erfordert meist Einmaleinzahlungen von mindestens100.000 Euro oder mehr. Dafür ist man dann in der Anlage derGelder bzw. der Wahl des Vermögensverwalters sowie der DepotsteIlevöllig frei und kann weit über fondsgebundene Produktehinausgehende Chancen nutzen. Ratierliche <strong>Police</strong>n werden kaumangeboten und wenn, dann nicht als "<strong>Methusalem</strong>police" .Beispiel für Anbieter nach liechtensteinischem Versicherungsvertragsrecht:- Swiss Life Liechtenstein (früher Capital Leben, der Marktführerfür Mantelpolicen nach liechtensteinischem Recht).- Fortuna: Die Generali-Tochter ist mit ratierlichen Produktenbekannt geworden, die jedoch nicht die Anforderungen einer"<strong>Methusalem</strong>police"erfüllen. Das Spektrum wurde um Mantelpolicenerweitert.Alle Produkte sind nach liechtensteinischemRecht gestaltet.Fazit: Für alle Anbieter in allen Ländern gilt: Zuzahlungen sindwährend der Vertragsdauer möglich. Im Falle von Rentenversicherungensind die Rentenfaktoren meist nicht oder nicht hartgarantiert. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen. Wegen deranstehenden Abgeltungssteuer werden Lebensversicherungenin Form von "<strong>Methusalem</strong>policen" zu einer echten Alternative.Wenn ein Anleger steuerliche Optimierungen wünscht und einegewisse Mindestvertragsdauer akzeptieren kann, dann gibt espraktisch keine Alternativemehr.Thomas AdolphThomas Adolph ist seit 1993 als Finanzberater in Frankfurt a. M.tätig. Er arbeitet auch als Fachautor, insbesondere für PERFOR­MANCE (www.ThomasAdolph.de).28 PERFORMANCE 111/07

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