Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

20.07.2015 Aufrufe

12z. B. durch Geburt, Legitimation, Eheschließung, Einbürgerung, Erklärung bei der Eheschließung. Bei Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, sind sämtlicheStaatsangehörigkeitsverhältnisse, bei Asylberechtigten und Flüchtlingen ist der Zeitpunkt der Anerkennung anzugeben. Können diese Angaben nicht belegt werden, so sind aufbesonderem Blatt alle Umstände darzulegen, die für die Beurteilung von Bedeutung sind.Bei Scheidungen aus der ehemaligen UdSSR, dem ehemaligen Jugoslawien sowie der ehemaligen Tschechoslowakei, sind auch die Nachfolgestaaten zu benennen.Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach Art. 7 Fam-RÄndG.Bestell-Nr. 16/101 ("Komplett" 48)Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main, Berlin 16/1014 b) Gewöhnlicher AufenthaltsortimZeitpunkt desausländischenVerfahrensc) Letzter gemeinsamergewöhnlicherAufenthaltsort derEhegatten vor derEntscheidung9 5 Hat sich einer derEhegatten wiederverheiratet?Ggf. wann und wo,Nachweis?10 6 Ist einer der Ehegattenverstorben?Ggf. wann und wo,Nachweis?7 Ist die Ausfertigungder ausländischenEntscheidung mitRechtskraftvermerkversehen?Ggf. Datum derRechtskraft8 Kann auf andereWeise der Nachweiserbracht werden,dass gegen dieseEntscheidung keinRechtsmittel mehrzulässig ist?(z. B. Bescheinigung desGerichts, Nachweis über dieEintragung im ausländischenPersonenstandsbuchmit Übersetzung).Bei Entscheidungen ausLändern, in denen zur Wirksamkeitder Scheidung einRegistereintrag erforderlichist (z. B. Belgien, Italien,Niederlande), ist in jedemFalle die Registereintragungnachzuweisen. Bei Scheidungenaus der ehemaligenUdSSR und ihrenNachfolgestaaten: Wurdedie Ehe einverständlich vordem Standesamt geschiedenoder ist der standesamtlichenEintragung eingerichtliches Verfahrenvorausgegangen?9 a) Seit wann lebendie Ehegatten getrennt?b) TatsächlicheGründe, die zumScheitern der Ehegeführt habenAngaben über den MannAngaben über die Frau

11 10 a) Hat sich der Ehegatte,gegen dendas ausländischeVerfahren eingeleitetwurde, indiesem Verfahrenzu dem Begehrendes anderen Ehegattengeäußert?b) Falls der Ehegattesich nicht geäußerthat: Wannund auf welcheWeise hat er vondem ausländischenVerfahrenKenntnis erlangt?(z. B. durch Zustellungder Klageschrift; dazuist die Form der Zustellunganzugeben, s. o.)11 Erkennt die antragstellendePerson dieergangene ausländischeEntscheidungan?Wenn nicht, auswelchem Grunde?12 Ist bereits bei eineranderen Stelle dieAnerkennung derausländischen Entscheidungbeantragtworden?Ggf. wann und beiwelcher Stelle?12 13 Wurde bei einemdeutschen oder einemanderen ausländischenGericht(Behörde) ein Antragauf Scheidung,Aufhebung oderNichtigerklärung derEhe eingereicht?Ggf. wann und beiwelchem Gericht?(Urteil diesem Antragbeifügen oder Aktenzeichenbei schwebenden Verfahrenangeben)14 Für welchen Zweckwird die Anerkennungder ausländischenEntscheidungbeantragt?Wann und wo solleine etwa beabsichtigteWiederverheiratungstattfinden?13 15 a) Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person, falls kein Einkommen erzielt wird und kein Vermögenvorhanden ist, ist anzuzeigen, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.(Nachweise sind beizufügen, z. B. Verdienstbescheinigung)MonatlichesNetto-Einkommen:DMVermögenswerte:DM______________________________________________________________________b) Unterhaltsverpflichtungen der antragstellenden Person(z. B. gegenüber ihren Kindern)Unterhaltsberechtigte Person(en): ________________________

11 10 a) Hat sich der Ehegatte,gegen dendas ausländischeVerfahren eingeleitetwurde, indiesem Verfahrenzu dem Begehrendes anderen Ehegattengeäußert?b) Falls der Ehegattesich nicht geäußerthat: Wannund <strong>auf</strong> welcheWeise hat er vondem ausländischenVerfahrenKenntnis erlangt?(z. B. durch Zustellungder Klageschrift; dazuist die Form der Zustellunganzugeben, s. o.)11 Erkennt die antragstellendePerson dieergangene ausländischeEntscheidungan?Wenn nicht, auswelchem Grunde?12 Ist bereits bei <strong>einer</strong>anderen Stelle die<strong>Anerkennung</strong> derausländischen Entscheidungbeantragtworden?Ggf. wann und beiwelcher Stelle?12 13 Wurde bei einemdeutschen oder einemanderen ausländischenGericht(Behörde) ein <strong>Antrag</strong><strong>auf</strong> Scheidung,Aufhebung oderNichtigerklärung derEhe eingereicht?Ggf. wann und beiwelchem Gericht?(Urteil diesem <strong>Antrag</strong>beifügen oder Aktenzeichenbei schwebenden Verfahrenangeben)14 Für welchen Zweckwird die <strong>Anerkennung</strong>der ausländischenEntscheidungbeantragt?Wann und wo solleine etwa beabsichtigteWiederverheiratungstattfinden?13 15 a) Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person, falls kein Einkommen erzielt wird und kein Vermögenvorhanden ist, ist anzuzeigen, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.(Nachweise sind beizufügen, z. B. Verdienstbescheinigung)MonatlichesNetto-Einkommen:DMVermögenswerte:DM______________________________________________________________________b) Unterhaltsverpflichtungen der antragstellenden Person(z. B. gegenüber ihren Kindern)Unterhaltsberechtigte Person(en): ________________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!