Vortrag als PDF - Dr. Doering-Striening & Schwerdtfeger

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20.07.2015 Aufrufe

Patientenverfügung – da geht`slang

Patientenverfügung – da geht`slang


Meine Themen


Zum Seniorenrecht gehören:PatientenverfügungVorsorgevollmachtTestamentundBestattungsverfügungErbvertrag


Vor dem TodNach dem Tod


Wer sorgt sich um mich,falls..….?


Wer sorgt sich um mich,falls ….?


Wer sorgt sich um mich,falls ….….?


Wer sorgt sich um mich,falls ….….?


Wer sorgt sich um …….., wenn ?


Statistik:Männer sind Vorsorgemuffel:Nur jeder fünfte Mann ab 50 Jahren nimmtwichtige Vorsorge-Untersuchungen war; auchinformieren sie sich selten aktiv darüber, wassie selbst für ihre Gesundheit tun können„Wen die Götter lieben, der stirbt früh“(Plautus 200 v. Chr.) ??


Und wenn nicht:Ich habe ja meine Kinder/Familie…..


Aktuelle Infon Bundestag hat am 18.06.2009 einPatientenverfügungsgesetz beschlossenn Am 01.09.2009 in Kraft getretenn "Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlichSicherheit und Klarheit für die etwa acht MillionenMenschen, die schon heute eine solche Verfügunghaben - und natürlich auch für alle, die sich inZukunft dafür entscheiden. Patienten und ihreAngehörigen haben nun Gewissheit: DerPatientenwille ist in allen Lebenslagen oberstesGebot.“ ( Zypries, 28.08.2009)12.09.2009DR. G. DOERING-STRIENINGwww.rue94.de 0201/862 12 12 13


Aktuelle Infon Lebensgefährliche Untersuchungen undBehandlungen bedürfen der Genehmigung desGerichtsn Die Verweigerung oder die Rücknahme derGenehmigung lebenserhaltender Maßnahmenbedürfen der Genehmigung des Gerichtsn Sie bedürfen keiner Genehmigung, wenn dieEntscheidung der aktuellen Lebens- undBehandlungssituation des Patienten entspricht undder behandelnde Arzt und derBetreuer/Bevollmächtigte darüber einig sind( sozusagen: Fallkonferenz mit Letztentscheidungskompetenzdes Gerichts im Streitfall)12.09.2009DR. G. DOERING-STRIENINGwww.rue94.de 0201/862 12 12 14


Wirklich die Kinder?„Sie sollten, da siedoch keinen Nutzenmehr der Erdebringen, sterbenund fortgehen undden Jungen nichtmehr im Wegestehen“Euripides ( 480 v.Chr.)


das wäre wenn……..!Vorsorgeregelungen


Unausrottbare Irrtümer:F<strong>als</strong>ch istn Mein (Ehe-)partner darffür mich entscheiden.F<strong>als</strong>ch istn Wenn ich selbst und meinPartner nicht mehrentscheiden können,dürfen stattdessenunsere Kinder für unsentscheiden.


DENK-MAL !Für jede wesentliche/verbindliche Entscheidung( „Unterschrift“), die Sie treffen wollen oder müssen, müssen Sie geschäftsfähig sein.


DENK-MAL !§ Für jede wesentliche/verbindliche Entscheidung( „Unterschrift“), die Sie treffen wollen oder müssen, müssen Sie geschäftsfähig sein.§ Für jede „Unterschrift“, die Sie nicht selbst leistenkönnen oder nicht selbst leisten wollen, brauchen Sieeinen Vertreter.


DENK-MAL !§ Für jede wesentliche/verbindliche Entscheidung( „Unterschrift“), die Sie treffen wollen oder müssen, müssen Sie geschäftsfähig sein.§ Für jede „Unterschrift“, die Sie nicht selbst leistenkönnen oder nicht selbst leisten wollen, brauchen Sieeinen Vertreter.§ Unser Recht kennt eine automatische Vertretungdurch Heirat oder Verwandtschaft für volljährigeMenschen nicht!!!!


DENK-MAL !§ Für jede wesentliche/verbindliche Entscheidung( „Unterschrift“), die Sie treffen wollen oder müssen ,müssen Sie geschäftsfähig sein.§ Für jede „Unterschrift“, die Sie nicht selbst leistenkönnen oder nicht selbst leisten wollen, brauchen Sieeinen Vertreter.§ Unser Recht kennt eine automatische Vertretung durchHeirat oder Verwandtschaft für volljährige Menschennicht!!!!§ Ihr Ehepartner oder Ihre Familie sind <strong>als</strong>o nichtautomatisch Ihre Vertreter, wenn Sie keine„Unterschrift“ mehr leisten können.


Fazitn Wer über seine gesundheitlichen odersonstigen Belange nicht frühzeitigselbst bestimmt, „ gibt das Heft ausder Hand“ und erhält vom Staat –-einen Betreuer ( früher Vormund),der die notwendigen „Unterschriften“leistet.12.09.2009DR. G. DOERING-STRIENINGwww.rue94.de 0201/862 12 12 22


Was tun, um das Heft in der Hand zubehalten?§ Große Lösung:frühzeitig einen eigenen Vertreter selbst bestimmen( Vollmacht). Das geht auch für den Fall, dass manzukünftig einmal nicht mehr selbst bestimmen undentscheiden kann. (Vorsorgevollmacht)§ Kleine Lösung:Einfluss nehmen auf die Auswahl des Betreuers( Betreuungsverfügung)


Vorsorgevollmacht§ Sie geben damit einem ausgewähltenMenschen das Recht zu IhrerVertretung infinanziellen Belangen (Vermögen)und/oderpersönlichen Angelegenheiten( Heim, ärztliche Behandlung, etc.)§ Durch Erteilung derVorsorgevollmacht sollfür den Fall der eigenen künftigenHandlungs- oderEntscheidungsunfähigkeit sovorgesorgt werden, dass sich eineBestellung eines Betreuers erübrigtoder auf Teilbereiche beschränkt.


Alternative : Betreuungsverfügung§ In ihr werden für den Fall derBestellung eines amtlichenBetreuers durch dasAmtsgericht Vorschläge zudessen Person gemacht§ Vorteil/Nachteil der Betreuung:§ nur für einzelne Bereiche§ mit staatlicherÜberwachung/Kontrolle§ Vorstellungen und Wünsche zurFührung der Betreuung können inder Betreuungsverfügungniedergelegt werden


Unterschiede:Kontrolle und Genehmigungspflichten


DENK-MAL !n Wer staatliche Kontrolle des Menschen will,der für ihn handelt, wenn er selbst es nichtkann, wählt eine Betreuungsverfügungn „Für den Fall, dass ich einmal nicht mehrselbst für mich handeln kann und einenBetreuer benötige, bestimme ich zumBetreuer………………“n Alle anderen machen eine Vorsorgevollmacht


Vorsorgeregelung ist Maßarbeit:Wie macht man das?


.Was ist mein Ziel ?


Wie geht das?Die entscheidenden „W-fragen“§ welche konkreten Angelegenheiten?§ soll wer?§ wer ersatzweise?§ unter welchen Voraussetzungen/in welchenSituationen ?§ ab wann ?§ kontrolliert durch wen ?§ wie lange?§ zu welchen Konditionen?für mich regeln?


Was haben Sie schonanderweitig geregelt?


Achtung StolperfalleDie Formulierung :„ ist bevollmächtigt,mich in allenpersönlichen undvermögensrechtlichenAngelegenheiten zuvertreten“reicht nicht aus!Detailregelungen sinderforderlich!


Was wollen Sie ganz konkret regeln…?Z.B. in Vermögensfragen?§ Alle Vermögensbelange odernur Teile davon?§ Soll der BevollmächtigteGegenstände verschenkenkönnen/Rechtsgeschäfte mitsich selbst machen dürfen?§ Welche Dinge über den Todhinaus sollen regelt werden,die nicht ins Testament fallensollen (z.B. Sparbuch zuGunsten <strong>Dr</strong>itter!)§ Vorteil der Vollmacht überden Tod hinaus: Nachlassbleibt handlungsfähig


Vorsorgevollmachtin persönlichen Angelegenheiten§ Umgangsregelung§ Aufenthaltsbestimmung/Heimunterbringung§ Kündigung derWohnung/Haushaltsauflösung§ Fernmeldeverkehr,Postvollmacht§ Ggf. Totenfürsorgeoder auch in anderenAngelegenheiten ?


Vorsorgevollmachtin persönlichen AngelegenheitenAchtung Stolperfalle:n Generalvollmacht unzulässign Schriftliche Vollmacht erforderlich bei:→→→§ 1904 BGB bei lebensgefährdenden ärztlicher BehandlungnotwendigBei Nichteinwilligung oder den Widerruf in eine medizinischindizierte Maßnahme, deren Unterlassen lebensgefährdendoder schädigend ist§ 1906 BGB - Einwilligung in Unterbringung und sonstigefreiheitseinschränkende Maßnahmen


Wie macht man eine Vorsorgevollmacht?Anforderungen an die Form§ Die Erteilung ist grundsätzlich formfrei, aber mindestensschriftlich ist empfehlenswert.§ Eine notarielle Beurkundung ist <strong>als</strong>o nicht unbedingt erforderlich.§ aber eine Reihe von Ausnahmen: z.B.: Grundstücksgeschäfte oderandere beurkundungspflichtige Vorgänge sind enthalten ( §§ 311b I BGB, 29 GBO)§ Wer auf notarielle Beurkundung verzichtet, muss abklären, ob dieBank dies akzeptiert oder eine gesonderte Bankvollmachterforderlich ist. Banken verlangen i. d.R. notarielle Vollmachten,die sofort wirksam sind. Ebenso die Post.§ Ab 01.07.2005 kann man beim Vorsorgevollmachten nicht nur beimNotar, sondern auch bei der Betreuungsstelle der Stadtbeglaubigen lassen§ Notarielle Vollmachten können im elektronischen Vorsorgeregisterregistriert werden.


Wer ?Überlegungen zum Bevollmächtigten§ Bevollmächtigt werden kann jede Person, die selbst unbeschränktgeschäftsfähig ist.§ Kann der/die Bevollmächtigte sein Amtpersönlich/körperlich/altersmäßig ausüben?§ Kann er es aufgrund der räumlichen Entfernung zeit- undumfangsmäßig ausüben?§ Kann er/sie das Amt fachlich ausüben? ( z.B. versteht er etwas vonVermögensverwaltung, juristischen Fragestellungen?)§ Gibt es Interessenkollisionen?( ist er Erbe/Nichterbe?)§ Soll die Vertretung ehrenamtlich oder professionell( z.B. durch eine Anwältin) geführt werden? Zu welchenBedingungen? (an Geschäftsbesorgungsvertrag denken!)§ Wer kommt <strong>als</strong> Ersatzbevollmächtigte(r) in Betracht?§ Wer kommt <strong>als</strong> Kontrollbevollmächtigte(r) in Betracht?


Wie macht man eineVorsorgevollmacht/Patientenverfügungfunktionsfähig ?§ Vorsorgevollmachten, die man nichtoder zu spät findet, sind wertlos§ Vorsorgevollmachten gehören nichtins Testament


Wie macht man eine Vorsorgevollmachtfunktionsfähig ?Das Heft in der Hand behalten….§ Vorsorgevollmacht insVorsorgeregister eintragenlassen ( 300 mal pro Tag wirddort zeitweise angefragt!!!!300.000 Bürger haben bishereintragen lassen:www.vorsorgeregister.de)§ Bevollmächtigten informierenund außerdem „Handbuch“ fürihn schreiben§ Hinweise für Bevollmächtigtedazu legen ( z.B. überbesondereGenehmigungspflichten


Vorsorgevollmacht in persönlichenAngelegenheitenEs gibt Dinge, die sindhöchstpersönlich, die kannman nicht durch Vollmacht aneinen anderen weiter geben,z.B.:n Testament/Erbvertragn Entscheidung überlebensverlängernde/lebensbeendende Maßnahmen


Anforderungen an die SicherheitMaßnahmen gegen Missbrauch§ Der Bevollmächtigte wird durch interne Anweisungengebunden, z.B. „ …darf erst handeln, wenn folgendeVoraussetzungen vorliegen………“§ Dem Bevollmächtigten kann ein Kontrollbevollmächtigteran die Seite gestellt werden§ Regelungen zu Anfang und Ende der Vorsorgevollmacht§ Die Wirksamkeit der Vollmacht kann davon abhängiggemacht werden, dass der Bevollmächtigte die Urkundeim Original vorweisen kann.§ Die Vollmacht ist jederzeitwiderruflich/änderbar/beschränkbar


Und jetzt : die Patientenverfügung„eine Regieanweisung“


Die Patientenverfügung…..n ist die „Regieanweisung“ für denVorsorgebevollmächtigten oderBetreuer wie bei ärztlicherBehandlung zu entscheiden und ggf.aufgrund der Vollmachtdurchzusetzen ist.n ist eine Weisung, durch die derzukünftige Patient die Vornahmebestimmter medizinischerMaßnahmen bei Eintrittbestimmter Lebenssituationenwünscht oder untersagt. Sierichtet sich vorrangig an Ärzte undPflegepersonal


Patientenverfügung - warum?nnnnnnJede ärztliche Behandlung bedarf der Einwilligung des Patienten. Jedeaufgedrängte Behandlung gegen den Willen des Patienten stellt eineKörperverletzung dar.Eine solche Einwilligung muss vom Arzt vor Beginn der Behandlung nachentsprechender Aufklärung eingeholt werden.Verweigert der Patient die Behandlung oder widerruft er die Zustimmung, istdie weitere Behandlung unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob dieEntscheidung aus der Sicht des Patienten vernünftig oder unvernünftig ist.Der Verlust der Fähigkeit, diese selbstbestimmte Entscheidung auszuüben,lässt das Recht des Patienten zur Selbstbestimmung nicht automatischentfallen.Der Arzt muss fragen, hat der Patient vorgesorgt, bevor ereinwilligungsunfähig wurde; kann ( auch) der mutmaßliche Wille nicht ermitteltwerden, so muss behandelt werden. Der Abbruch ärztlich indizierterMaßnahmen kommt nicht in Betracht.Wer das nicht will, muss vorsorgen, indem er dem Arzt der Zukunft bereitsjetzt mitteilt, was er will !! Der Betreuer/bevollmächtigte kann dieseEntscheidung inhaltlich nicht selbst für den Betroffenen treffen


Und was sagtdie Rechtsprechung dazu ?Z.B.: „Die mit Hilfe einer Magensondedurchgeführte künstliche Ernährung ist einEingriff in die körperliche Integrität. Einegegen den Willen des Patientendurchgeführte künstliche Ernährung isteine rechtwidrige Handlung, derenUnterlassung der Patient verlangen kann.Das gilt auch dann, wenn die begehrteUnterlassung zum Tode des Patientenführen würde. Das Recht des Patienten zurBestimmung über seinen Körper machtZwangsbehandlungen, auch wenn sielebenserhaltend sind, unzulässig.“BGH vom 08.06.2005 – Az.: XII ZR 177/03


Was sagt das Gesetz ?§ 1904 BGBGenehmigung des Vormundschaftsgerichts beiärztlichen Maßnahmen(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchungdes Gesundheitszustands, eine Heilbehandlungoder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigungdes Vormundschaftsgerichts, wenn die begründeteGefahr besteht, dass der Betreute auf Grund derMaßnahme stirbt oder einen schweren und längerdauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne dieGenehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführtwerden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligungdes Betreuers in eine Untersuchung desGesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einenärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts,wenn die Maßnahme medizinischangezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dassder Betreute auf Grund des Unterbleibens oder desAbbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schwerenund länger dauernden gesundheitlichen Schadenerleidet.(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, dieNichteinwilligung oder der Widerruf derEinwilligung dem Willen des Betreutenentspricht.(4) Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2ist nicht erforderlich, wenn zwischenBetreuer und behandelndem ArztEinvernehmen darüber besteht, dass dieErteilung, die Nichterteilung oder derWiderruf der Einwilligung dem Willen desBetreuten entspricht.(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einenBevollmächtigten. Er kann in eine der inAbsatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genanntenMaßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligenoder die Einwilligung widerrufen, wenn dieVollmacht diese Maßnahmen ausdrücklichumfasst und schriftlich erteilt ist.“


Was sagt das Gesetz?n Der schriftlich erklärte Wille des Patienten ist bindendn Wenn keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt, muss dermutmaßliche Wille ermittelt werdenn Der Betreuer oder der Bevollmächtigter hat diesen ermitteltenWillen umzusetzenn Er hat zu prüfen, ob dieser Wille noch der aktuellen Lebens- undBehandlungssituation entsprichtn Wenn Arzt und Betreuer/Bevollmächtigter in einem Gespräch einigsind, das lebenserhaltende Maßnahmen nicht gewollt sind, muss dasBetreuungsgericht nicht angerufen werdenn Können Arzt und Betreuer/Bevollmächtigter in einemEntscheidungsgespräch nicht einig werden, muss dasBetreuungsgericht entscheiden, ob die Versagung der Einwilligungoder der Widerruf in lebensverlängernde Maßnahmen durch denBetreuer genehmigt wird


Die Patientenverfügung ist das allesentscheidende imaginäre Gespräch mit dem Arztaus der Zukunft, wenn man nicht mehr selbstentscheiden kannWas muss der Arzt wissen?


Wie geht das….?Die entscheidenden „W-fragen“ zurPatientenverfügungn Für welche ganz konkreten Situationen soll diePatientenverfügung gelten?n Welche ganz konkreten ärztlichen/pflegerischenMaßnahmen will ich, will ich nicht?n Welche Wünsche habe ich zu Ort und Begleitung?n Wie verbindlich ist meine Patientenverfügung?n Wie weit will ich aufgeklärt werden?n Welche Einstellung habe ich zu Leben und Tod,Krankheit und Behinderung? Welche Werte?n Wer hat mich informiert? Wer war dabei?


Für welche Situationen?AchtungNicht fürjedenNotfall§ Der unmittelbare Sterbeprozess§ Das Endstadium einer unheilbaren,tödlichen Krankheit, auch wenn derTodeszeitpunkt nicht absehbar ist§ Gehirnschädigung mit dem Verlustder Fähigkeit Entschei-dungen zutreffen und mit anderen Menschenin Kontakt zu treten (irreversiblerAusfall des Großhirns)§ Fortgeschrittener Hirnabbauprozess(Demenz) mit Einstellungder Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme§ Sonstiges?


Für welche ganz konkretenBehandlungsmaßnahmen?§ Schmerzbehandlung§ Künstliche Ernährung (wenndie Sonde „Leib und Seelezusammen hält“)§ Künstliche Flüssigkeitszufuhr§ Künstliche Beatmung§ Reanimation§ Fremde Organe/neueBehandlungsmethoden§ Ersatzteile§ Blut/Blutbestandteile§ Dialyse§ Antibiotika


Aufklärungja oder nein?z.B. : Ich habe dieanliegendePatientenverfügungverfasst und möchte, dasssie zu meiner Krankenaktegenommen wird. Ichmöchte zu jeder Zeitvollumfänglich über meinenKrankheitszustandaufgeklärt werden, auchwenn sich mein Zustanddadurch verschlechtert.


Vorstellungen/Werte/Erfahrungen<strong>als</strong> Interpretationshilfenn Was glaube ich? Kann Lebenjem<strong>als</strong> sinnlos sein? Sind auchschwere Leiden zu etwas nütze?n Gehört es zur Menschenwürde,die Endlichkeit des Lebens zurespektieren?n Was ist für mich Lebensqualität?Fühle ich mich nur <strong>als</strong> Mensch,wenn….n Welche Erfahrungen mitKrankheit, Hilflosigkeit und Todhabe ich?n Wie gehe ich mit Schmerzen um?n Wie ist meine jetzige, meineerwartete Lebenssituation?


Welche Wünsche habe ich zu Ort undBegleitung?§ Krankenhaus/Pflegeheim§ Hospiz§ Zu Hause§ religiösen Beistand§ Kontakte/KeinerleiKontakte


Wer hat mich beraten?


Die Gretchenfrage: Jährlicherneuern?n Wie verbindlich soll meinePatientenverfügung sein?n Hinweis auf die Kenntnis von derMöglichkeit der jederzeitigen Änderungn Soll jemand anders interpretieren dürfen?n Was bedeutet es, wenn ich regelmäßig neuunterschreibe/nicht unterschreibe?


Schriftform?Nicht wiederbelebenn erforderlich, aber auchmutmaßlicher Willen Beispiel: Die 80 jährige MaryWohlford aus Iowa hat sichauf ihren Brustkorbtätowieren lassen: nichtwieder beleben!


Wie sichert man die Durchsetzungdes Willens ab?n Information über Vorsorgevollmacht undPatientenverfügung zurKrankenversicherungskarte nehmenn Patientenverfügung beim Hausarzt hinterlegenn Patientenverfügung mit ins Krankenhaus nehmenn Bevollmächtigten informierenn Vorsorgevollmacht in Register eintragen lassen


Zu guter Letzt:Wie gut sind Formulare?


Zu guter Letzt:Wie gut sind Formulare?n Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen schützen nur,wenn sie Mindeststandards erfüllen:n So individuell wie möglich(eigene Vorstellungen zu Behandlung und Pflege)n So konkret wie möglich(auf besondere Fallgestaltungen Bezug nehmen)n So kompetent und aufgeklärt wie möglich(vom Arzt und Anwalt Aufklärung und Beratung bestätigenlassen)n So bewiesen wie möglich(Zeugen mit unterschreiben lassen)


Patientenverfügung – da geht`slang


Das Heft in der Hand behalten….könnten Sie jetzt,wenn Sie, wenn sieVorsorgebetreiben wollten


Zeit, um zu fragen ………….Zeit, um DANKE zu sagen ………12.09.2009DR. G. DOERING-STRIENINGwww.rue94.de 0201/862 12 12 64

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