Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und ... - GBW Gruppe
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<strong>GBW</strong> Franken GmbH, Würzburg<br />
Anhang für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />
1 Allgemeine Angaben<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>zum</strong> <strong>31.</strong>12.<strong>2010</strong> der <strong>GBW</strong> Franken GmbH ist nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des § 42 GmbH-Gesetz aufgestellt <strong>und</strong><br />
entsprechend dem Formblatt für die Gliederung des <strong>Jahresabschluss</strong>es von Wohnungsunternehmen<br />
in der Fassung vom 25.05.2009 gegliedert.<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> wird in Euro erstellt.<br />
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 <strong>und</strong> 4<br />
HGB.<br />
Die Neuregelungen zur Rechnungslegung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) werden ab dem Geschäftsjahr <strong>2010</strong> angewendet. Aus der Anwendung<br />
des BilMoG ergaben sich keinerlei Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsänderungen, so<br />
dass die Bilanz sowie Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung mit dem Vorjahr vergleichbar<br />
sind.<br />
2 Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden<br />
Bei der Aufstellung der Bilanz <strong>und</strong> der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung wurden folgende<br />
Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden angewandt:<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke mit Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsbauten sind mit ihren um planmäßige <strong>und</strong><br />
außerplanmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der Wohnbauten erfolgen mit einem<br />
Abschreibungssatz von 1,25 % bis 2 %; Geschäftsbauten werden mit Sätzen zwischen<br />
2 % <strong>und</strong> 3 % abgeschrieben. Gebäude auf Gr<strong>und</strong>stücken mit Erbbaurechten werden<br />
über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben, Außenanlagen linear über 10 Jahre.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />
vorgenommen, wenn <strong>und</strong> soweit voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.<br />
Im Fall des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechend<br />
den gesetzlichen Vorschriften Wertaufholungen vorgenommen.<br />
Werden Modernisierungen durchgeführt, die zu einer über den ursprünglichen Zustand<br />
hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen, so werden diese<br />
Maßnahmen mit ihren Herstellungskosten aktiviert.<br />
G_<strong>2010</strong>_80023812_1306544 Anlage 3/1