Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und ... - GBW Gruppe
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5.7 Derivate Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19, 23 HGB)<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> wurde ein derivatives Finanzinstrument (Zinsswap) zur Absicherung<br />
künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (Euribor) Darlehen verwendet.<br />
Dem Zinsswap liegt ein Gr<strong>und</strong>geschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem<br />
Risiko (Mikro-Hedge) zugr<strong>und</strong>e. Das mit der aus dem Gr<strong>und</strong>geschäft <strong>und</strong> dem Sicherungsgeschäft<br />
gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen<br />
beträgt <strong>zum</strong> Bilanzstichtag T€ 25.000.<br />
Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung<br />
der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgr<strong>und</strong> der Betragsidentität <strong>und</strong><br />
der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- <strong>und</strong> Tilgungstermine<br />
gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während<br />
der Laufzeit von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sicherungsgeschäft aus.<br />
Art Nominalbetrag Laufzeitende<br />
Marktwert<br />
<strong>31.</strong>12.<strong>2010</strong><br />
T€ T€<br />
Zinsswap Festsatzzahler 25.000 <strong>31.</strong>12.2020 276<br />
25.000 276<br />
5.8 Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)<br />
Aktive latente Steuern ergeben sich aus handels- <strong>und</strong> steuerrechtlich voneinander abweichenden<br />
Wertansätzen des Immobilienvermögens sowie handels- <strong>und</strong> steuerrechtlich<br />
voneinander abweichenden Wertansätzen der sonstigen Rückstellungen. Aktive<br />
latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB<br />
nicht aktiviert. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 15,8 % zu<br />
Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
G_<strong>2010</strong>_80023812_1306544 Anlage 3/9