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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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Eltern haben beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> Neugeborenen <strong>Screening</strong> aber weiterhin die<br />

Wahl zwischen <strong>Screening</strong> nach Kinderrichtlinie und <strong>Screening</strong><br />

entsprechend dem<br />

Erweiterten Hessischen <strong>Screening</strong>programm<br />

(4) Zusätzlich zu den Untersuchungen nach Abs. 2 können<br />

weitere Früherkennungsuntersuchungen auf<br />

behandelbare Stoffwechsel‐ und Hormonerkrankungen<br />

den Personensorgeberechtigten angeboten werden. Der<br />

Beirat nach § 3 Abs. 6 legt den Umfang dieser zusätzlichen<br />

Früherkennungsuntersuchungen fest.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 8

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